Sonderbericht
Nr.05 2018

Erneuerbare Energien für eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums: beträchtliche, aber größtenteils ungenutzte Synergiepotenziale

Über den Bericht Die verstärkte Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen ist von grundlegender Bedeutung für die Verringerung der Treibhausgasemissionen der EU und ihrer Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Energieeinfuhren und damit ein wichtiger Beitrag für die Sicherheit ihrer Energieversorgung. Außerdem kann erneuerbare Energie als Impulsgeber für die nachhaltige Entwicklung in ländlichen Gebieten eine wichtige Rolle spielen. Bei seiner Prüfung gelangte der Hof zu dem Schluss, dass zwischen der Politik im Bereich erneuerbare Energien und den für die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung eingesetzten Mitteln Synergiepotenziale bestehen, die jedoch bislang größtenteils ungenutzt bleiben. Die Politik der EU im Bereich erneuerbare Energien ist nicht konkret genug, wenn es darum geht, die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verknüpfung erneuerbarer Energien mit der Entwicklung des ländlichen Raums zu schaffen. Die speziell für die ländliche Entwicklung vorgesehenen Finanzmittel könnten dazu beitragen, die Zielvorgaben der EU und der Mitgliedstaaten im Bereich erneuerbare Energien zu erreichen. In den Mitgliedstaaten wurden jedoch Erneuerbare-Energien-Projekte, die einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums leisten könnten, nicht immer priorisiert.

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Zusammenfassung

I

Erneuerbare Energie ist Energie, die aus erneuerbaren, nichtfossilen, nach menschlichen Zeitmaßstäben unerschöpflichen Energieträgern gewonnen wird. Sowohl die Erzeugung als auch der Verbrauch von erneuerbaren Energien verzeichnet in der EU einen Anstieg. Dennoch sind weitere Anstrengungen erforderlich, damit die Zielvorgaben der EU für erneuerbare Energien - bis 2020 Erzeugung von 20 % des Endenergieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen und Steigerung dieses Anteils auf mindestens 27 % bis 2030 - erreicht werden können. Der Ausbau erneuerbarer Energien ist von grundlegender Bedeutung dafür, dass die EU ihre Treibhausgasemissionen so weit senken kann, dass sie ihre Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaschutzübereinkommen von 2015 erfüllt. Zudem könnte die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien die Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen und Energieeinfuhren verringern und auf diese Weise zur Sicherheit der Energieversorgung beitragen. Auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten gibt es verschiedene Finanzierungsprogramme, die Anreize für die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien bieten, darunter auf EU-Ebene der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

II

Im Rahmen seiner Prüfung untersuchte der Hof den Zusammenhang zwischen erneuerbaren Energien und der Entwicklung des ländlichen Raums. Er untersuchte den politischen Rahmen der EU für erneuerbare Energien im Ganzen sowie dahin gehend, wie in ihm spezielle Aspekte der ländlichen Entwicklung berücksichtigt werden. Weiterhin bewertete der Hof, ob die Rahmenbedingungen für die Mittelvergabe im Bereich der ländlichen Entwicklung so gestaltet und angewendet wurden, dass sowohl der Einsatz erneuerbarer Energien als auch eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums gefördert wurde.

III

Auf der Grundlage seiner Prüfungstätigkeit gelangt der Hof zu dem Schluss, dass zwischen der Politik im Bereich erneuerbare Energien und dem ELER Synergiepotenziale für eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums bestehen, die jedoch bislang größtenteils ungenutzt bleiben.

IV

Während in verschiedenen Studien ein proaktiver Ansatz zur Erschließung des Synergiepotenzials empfohlen wird, stellte der Hof fest, dass die Politik der EU im Bereich erneuerbare Energien noch konkretere Voraussetzungen dafür schaffen könnte, dass erneuerbare Energien und die ländliche Entwicklung erfolgreich miteinander verknüpft werden. Der Hof erkennt an, dass diese Situation durch einige der Instrumente im vorgeschlagenen politischen Rahmen für erneuerbare Energien verbessert werden könnte. Weder der derzeitige noch der vorgeschlagene Nachhaltigkeitsrahmen für Bioenergie (im Hinblick auf die Erzeugung und Nutzung von Biomasse) bietet jedoch eine geeignete Grundlage dafür, die ländlichen Gebiete in ausreichender Weise vor den ermittelten ökologischen und sozioökonomischen Risiken zu schützen oder ihr Potenzial für eine weitere nachhaltige Entwicklung umfassend auszuschöpfen.

V

Speziell für die ländliche Entwicklung vorgesehene Finanzmittel können dazu beitragen, die Zielvorgaben der EU und der Mitgliedstaaten im Bereich erneuerbare Energien zu erreichen, wobei sie aber die nachhaltige Entwicklung der ländlichen Gebiete in der EU ergänzen sollten. Die Kommission hat jedoch weder hierzu noch zu der Frage, wie der ELER die bestehenden Finanzierungsprogramme der EU und der Mitgliedstaaten ergänzen sollte, ausreichende Erläuterungen oder Orientierung gegeben. Infolgedessen wurde in den meisten der besuchten Mitgliedstaaten keine Priorität auf jene Erneuerbare-Energien-Projekte gelegt, mit denen eine nachhaltige ländliche Entwicklung gefördert werden könnte.

VI

Darüber hinaus fehlen der Kommission umfassende Informationen dazu, wie viele ELER-Mittel im Zeitraum 2007-2013 im Rahmen der Programmplanung zur Entwicklung des ländlichen Raums für erneuerbare Energien ausgegeben wurden und welchen Anteil an den EU-Gesamtausgaben für erneuerbare Energien dies ausmacht. Zudem gibt es nur begrenzte Informationen darüber, was mit den ausgegebenen Mitteln erreicht worden ist. Trotz einiger Verbesserungen im Programmplanungszeitraum 2014-2020 weist das Überwachungssystem weiterhin Mängel auf, die hauptsächlich auf Schwierigkeiten bei der Programmplanung und Einschränkungen bezüglich der wichtigsten Indikatoren zurückzuführen sind.

VII

Die Stichprobe der vom Hof geprüften Projekte umfasste sowohl Investitionsvorhaben, bei denen Energie aus erneuerbaren Quellen an Dritte geliefert wurde, als auch Vorhaben, bei denen solche Energie für den Eigenbedarf der Projektträger erzeugt wurde. Der Hof stufte den Großteil der besuchten Projekte als erfolgreich ein, da sie positive wirtschaftliche und ökologische Auswirkungen auf die ländliche Entwicklung hatten. Allerdings wurden aufgrund von Schwachstellen bei den Auswahlverfahren der Mitgliedstaaten auch Projekte finanziert, die den Projektträgern zwar einen wirtschaftlichen Nutzen boten, sich darüber hinaus aber nur wenig auf den ländlichen Raum auswirkten.

VIII

Auf der Grundlage dieser Feststellungen formuliert der Hof die folgenden Empfehlungen:

  • Bei der Gestaltung ihrer künftigen Politik im Bereich erneuerbare Energien sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten die Gegebenheiten und den Bedarf ländlicher Gebiete berücksichtigen, insbesondere bei der Erstellung der integrierten nationalen Energie- und Klimapläne.
  • Der künftige politische Rahmen für Bioenergie sollte von der Kommission gemeinsam mit den beiden Gesetzgebern so gestaltet werden, dass bessere Schutzmechanismen gegen die nicht nachhaltige Gewinnung von Biomasse für die Energieerzeugung vorgesehen sind.
  • Die Kommission sollte den Zweck und die Rolle der ELER-Unterstützung für Investitionen in erneuerbare Energien präzisieren.
  • In Verbindung mit der ELER-Unterstützung für erneuerbare Energien sollte die Kommission von den Mitgliedstaaten verlangen, in ihren erweiterten jährlichen Durchführungsberichten 2019 sachgerechte Informationen zu den programmbezogenen Ergebnissen von Erneuerbare-Energien-Projekten bereitzustellen.
  • Die Kommission sollte die Mitgliedstaaten dazu anhalten, geeignete Auswahlverfahren anzuwenden, damit nur längerfristig tragfähige Erneuerbare-Energien-Projekte mit einem klaren Nutzen für eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums unterstützt werden.

Einleitung

Erneuerbare Energien in der EU

01

Erneuerbare Energie ist Energie, die aus erneuerbaren, nichtfossilen, nach menschlichen Zeitmaßstäben unerschöpflichen Energieträgern gewonnen wird. Zu den erneuerbaren Energiequellen gehören Sonnen- und Windenergie, Meeres- und Wasserenergie, geothermische Energie und Bioenergie1 2. Die wichtigsten Arten von erneuerbarer Energie, die einschlägigen Technologien und typischen Anwendungen sind in Abbildung 1 dargestellt.

Abbildung 1

Erneuerbare Energiequellen und mit ihnen verbundene Technologien und Anwendungen

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

02

Der Ausbau erneuerbarer Energien ist von grundlegender Bedeutung dafür, dass die EU ihre Treibhausgasemissionen so weit senken kann, dass sie ihre Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaschutzübereinkommen von 2015 erfüllt. Zudem könnte die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien die Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen und Energieeinfuhren verringern und auf diese Weise zur Sicherheit der Energieversorgung beitragen.

03

Im Jahr 2015 wurden 26,7 % der EU-weit erzeugten Primärenergie aus erneuerbaren Quellen gewonnen (siehe Abbildung 2). Die Erzeugung erneuerbarer Energien stieg von etwa 120 Mt RÖE im Jahr 2005 auf 205 Mt RÖE im Jahr 2015 an (ein Anstieg um 71 %), während die Erzeugung von Primärenergie aus den meisten anderen Quellen über den gleichen Zeitraum hinweg absolut und relativ gesehen abnahm3.

Abbildung 2

Erzeugung von Primärenergie, EU-28, 2015 (% der Gesamtenergie, bezogen auf t RÖE)

Anmerkung: In den statistischen Dokumenten schließen die Biomassequellen Holz und andere feste Biobrennstoffe, Biogas, flüssige Biokraftstoffe und erneuerbare (biologisch abbaubare) Abfälle ein.

Quelle: Eurostat (nrg_100a) und (nrg_107a) (http://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/Energy_production_and_imports/de und http://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/Renewable_energy_statistics/de).

04

Abbildung 2 zeigt außerdem, dass Biomasse (einschließlich des biologisch abbaubaren Teils von Abfällen) die weitaus wichtigste erneuerbare Energiequelle in der EU ist, auf die 63,3 % der Gesamtenergieerzeugung aus erneuerbaren Quellen entfällt. Aus diesem Grund sind die Land- und die Forstwirtschaft für die Erzeugung erneuerbarer Energie von besonderer Bedeutung. Im Jahr 2010 wurden 48,5 % (80,7 Mt RÖE) der EU-weit erzeugten erneuerbaren Energie aus forstwirtschaftlicher Biomasse gewonnen, während auf landwirtschaftliche Biomasse weitere 10,6 % (17,6 Mt RÖE) entfielen4.

Der politische Rahmen der EU für erneuerbare Energien

05

Das wichtigste Element des derzeitigen politischen Rahmens der EU für erneuerbare Energien ist die Erneuerbare-Energien-Richtlinie. Die Richtlinie ist Bestandteil des Klima- und Energiepakets 2020 der EU5, in dem drei Ziele festgelegt sind, die bis 2020 EU-weit erreicht werden sollen. Eines dieser Ziele lautet, dass 20 % des Energieverbrauchs in der EU durch Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden sollten6. Zudem sind in der Richtlinie nationale Ziele für den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Energieverbrauch festgelegt, die von 10 % in Malta bis 49 % in Schweden reichen7. Sie sieht außerdem vor, dass in allen Mitgliedstaaten 10 % der im Verkehrssektor verbrauchten Energie aus erneuerbaren Quellen gewonnen werden sollten.

06

Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, nationale Aktionspläne für erneuerbare Energie (NREAP) zu erstellen und der Kommission alle zwei Jahre über die Fortschritte bei der Erfüllung ihrer Zielvorgaben für erneuerbare Energien Bericht zu erstatten. Auf der Grundlage dieser nationalen Berichte erarbeitet die Kommission einen Fortschrittsbericht, in dem ein Überblick über die politischen Entwicklungen in der EU im Bereich erneuerbare Energien gegeben wird8.

07

Im Jahr 2014 nahm der Rat einen neuen Rahmen für die Klima- und Energiepolitik an, in dem neue Ziele festgelegt sind, die bis 2030 erreicht werden sollen. Demzufolge sollen bis zu diesem Zeitpunkt mindestens 27 % der Energie der EU aus erneuerbaren Quellen gewonnen werden9. Zu diesem Zweck legte die Kommission mehrere Legislativvorschläge vor, darunter insbesondere das Paket "Saubere Energie für alle Europäer" (auch als "Winterpaket" bezeichnet) vom 30. November 2016. Dieses Paket umfasste einen Vorschlag zur Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (in diesem Bericht als "RED-II-Vorschlag" bezeichnet)10 und durchläuft derzeit das Gesetzgebungsverfahren.

08

In ihrem RED-II-Vorschlag hat die Kommission die Abschaffung der verbindlichen nationalen Zielvorgaben für die Mitgliedstaaten vorgeschlagen. Allerdings sollen die Mitgliedstaaten zugleich verpflichtet werden, nicht hinter ihre Zielvorgaben für 2020 zurückzufallen. Der Kommissionsvorschlag für das Governance-System der Energieunion11 sieht vor, die Mitgliedstaaten zur Erstellung integrierter nationaler Energie- und Klimapläne zu verpflichten. Mit diesen soll sichergestellt werden, dass die nationalen Bemühungen ehrgeizig und kohärent genug sind, um den Zielsetzungen der EU zu entsprechen.

09

Während bei der Energieerzeugung der EU-weite Anteil der erneuerbaren Energien 26,7 % beträgt (siehe Abbildung 2), waren es dem Fortschrittsbericht "Erneuerbare Energien" der Kommission von 2017 zufolge beim Energieverbrauch im Jahr 2014 erst 16 %. Der Grund dafür liegt darin, dass mehr als die Hälfte des Energieverbrauchs der EU über Nettoimporte geliefert wurde (größtenteils Gas und Rohöl)12. Im selben Bericht heißt es, dass die EU insgesamt und die Mehrheit der Mitgliedstaaten ihre Zielvorgaben für 2020 erreichen oder übertreffen werden. Allerdings werden den Prognosen zufolge Irland, Luxemburg, die Niederlande und das Vereinigte Königreich ihre nationalen Ziele nicht erreichen13.

Förderregelungen für erneuerbare Energien

10

Die Mitgliedstaaten haben eine Reihe politischer Maßnahmen eingeführt, mit denen die Erzeugung erneuerbarer Energien gefördert und die nationalen Zielvorgaben in diesem Bereich erfüllt werden sollen. Dazu gehören finanzielle Anreize wie Einspeisetarife (FIT) oder Einspeiseprämien (FIP) sowie Maßnahmen wie Quotenverpflichtungen mit handelbaren grünen Zertifikaten. Besonders im Elektrizitätssektor werden diese Instrumente häufig in Kombination angewendet. Im Bereich der Wärme- und Kälteversorgung wird Unterstützung hauptsächlich in Form von Investitionszuschüssen und Steuervergünstigungen gewährt14.

11

Erneuerbare Energien sind eine übergeordnete Priorität, die für viele Politikbereiche der EU von Bedeutung ist. Die EU unterstützt diesen Bereich mithilfe verschiedener Finanzierungsprogramme. Dazu gehören der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie die Programme Horizont 2020 und LIFE15.

12

Die Kommission konnte weder für die EU-Programme noch zu den in den Mitgliedstaaten eingeführten nationalen Regelungen aktuelle und umfassende Informationen zum Gesamtumfang der finanziellen Unterstützung für erneuerbare Energien vorlegen. Lediglich die Ecofys-Studie "Subsidies and costs of EU energy"16 enthält Schätzwerte zu den jährlichen Zuschüssen, die zwischen 2008 und 2012 für erneuerbare Energien gezahlt wurden. Demzufolge wurde die Energiewirtschaft in der EU im Jahr 2012 mit öffentlichen Geldern in Höhe von 99,4 Milliarden Euro unterstützt, die hauptsächlich aus den nationalen Haushalten gezahlt wurden. Davon waren 40,32 Milliarden Euro für erneuerbare Energien bestimmt. Die wichtigsten Arten von Beihilfen im Bereich erneuerbare Energien waren Einspeisetarife (23,8 Milliarden Euro), Einspeiseprämien (6,4 Milliarden Euro) und Investitionszuschüsse (4 Milliarden Euro).

Erneuerbare Energien im politischen Rahmen der EU für die Entwicklung des ländlichen Raums

13

In Rechtsvorschriften und Strategiepapieren der EU wird auf die möglichen positiven Auswirkungen erneuerbarer Energien auf die Entwicklung des ländlichen Raums hingewiesen. Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie und der RED-II-Vorschlag verweisen auf die Möglichkeiten, die sich durch erneuerbare Energien für die Beschäftigung und die regionale Entwicklung "vor allem in ländlichen und entlegenen Gebieten" ergeben17.

14

In den strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums im Zeitraum 2007-201318 und der Verordnung (EG) Nr. 1698/200519 werden diese Aspekte im Zusammenhang mit dem politischen Rahmen für die Entwicklung des ländlichen Raums aufgegriffen. Die Betrachtungen zum Potenzial der Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien in ländlichen Gebieten wurden im "Gesundheitscheck", einem Reformpaket für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), auf das sich die Landwirtschaftsminister der EU im November 2008 einigten, weiter vertieft. In diesem Zusammenhang ordneten sie den Bereich erneuerbare Energie als eine von sechs "neuen Herausforderungen" ein20.

15

Im Programmplanungszeitraum 2014-2020 gelten für die EU-Unterstützung zur Entwicklung des ländlichen Raums, einschließlich der Förderung von Erneuerbare-Energien-Projekten, neue Rahmenbedingungen. Der ELER wurde zu einem der fünf Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds). Durch den neuen Rahmen soll die Koordinierung der verschiedenen Fonds und damit auch die Umsetzung der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum verbessert werden21. Die strategischen Ziele von Europa 2020 wurden auf Ebene der ESI-Fonds in 11 thematische Ziele übertragen. Im Falle des ELER wurden sie weiter in sechs Prioritäten für die Entwicklung des ländlichen Raums und 18 Schwerpunktbereiche22 aufgegliedert (siehe Abbildung 3). Das neue Programmplanungsverfahren wird vom Hof in seinem Sonderbericht Nr. 16/2017 "Programmplanung zur Entwicklung des ländlichen Raums: Komplexität muss verringert und Konzentration auf Ergebnisse verstärkt werden" beurteilt.

Abbildung 3

Rahmen für die Entwicklung des ländlichen Raums im Programmplanungszeitraum 2014-2020

Quelle: Europäische Kommission, Das Europäische Netzwerk für ländliche Entwicklung (ENRD), "Der politische Rahmen", (adaptiert) (https://enrd.ec.europa.eu/policy-in-action/policy-framework_de).

16

Erneuerbare Energien fallen in den Schwerpunktbereich 5C "Erleichterung der Versorgung mit und stärkere Nutzung von erneuerbaren Energien, Nebenerzeugnissen, Abfällen und Rückständen und anderen Ausgangserzeugnissen außer Lebensmitteln für die Biowirtschaft". Das bedeutet, dass ELER-Maßnahmen, mit denen der Einsatz erneuerbarer Energien gefördert wird, grundsätzlich dem Schwerpunktbereich 5C zugeordnet werden sollten.

17

Im Rahmen der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums unterliegt die Förderung von Investitionen für den Einsatz erneuerbarer Energien der geteilten Mittelverwaltung durch Kommission und Mitgliedstaaten. Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums (RDP) werden von den Mitgliedstaaten ausgearbeitet und von der Kommission genehmigt. Anschließend wählen die Mitgliedstaaten anhand der vorgelegten Programme die Projekte aus, die finanzielle Unterstützung erhalten sollen.

Prüfungsumfang und Prüfungsansatz

18

Der Hof untersuchte den Rahmen für erneuerbare Energien insbesondere dahin gehend, wie darin Aspekte der Entwicklung des ländlichen Raums berücksichtigt wurden. Die Hauptprüfungsfrage des Hofes lautete: "Wird durch die ELER-Unterstützung für erneuerbare Energien der Einsatz erneuerbarer Energien und eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums gefördert?"

19

Der Hof bewertete, ob und wie die ländliche Entwicklung durch die politischen Instrumente der EU und der Mitgliedstaaten im Bereich erneuerbare Energien aktiv unterstützt wurde. Bioenergie ist für ländliche Gebiete, wo Biomasse wie Kulturpflanzen, tierische und organische Abfälle sowie Holzbiomasse jederzeit verfügbar sind, von größter Bedeutung, bringt jedoch bestimmte ökologische und sozioökonomische Risiken mit sich (siehe Ziffern 23-41).

20

Der Hof untersuchte auch den politischen Rahmen für die Entwicklung des ländlichen Raums und seine Umsetzung in den Mitgliedstaaten, um zu bewerten, ob die ELER-Unterstützung für erneuerbare Energien tatsächlich zu einer nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums beiträgt (siehe Ziffern 42-81).

21

Unter Berücksichtigung der Arbeit der OECD auf diesem Gebiet23 ging der Hof davon aus, dass Investitionen in erneuerbare Energien zu einer nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums beitragen, wenn sie mindestens einen der folgenden Vorteile bieten:

  • Umweltvorteile,
  • Einkommensdiversifizierung für Landwirte und Waldbesitzer,
  • Arbeitsplätze und Geschäftsmöglichkeiten bei und für im ländlichen Raum ansässige(n) Unternehmen,
  • neue und bessere Energieinfrastruktur und -dienstleistungen in ländlichen Gebieten,
  • neue Einnahmequellen zur Unterstützung zentraler öffentlicher Dienstleistungen und Infrastrukturen in ländlichen Gebieten.
22

Der Hof führte seine Prüfung zwischen September 2016 und Mai 2017 durch und erfasste Prüfungsnachweise aus den folgenden Quellen:

  • Belegprüfungen und Befragungen von Mitarbeitern aus vier Generaldirektionen der Kommission: GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI), GD Energie (ENER), GD Umwelt (ENV) und GD Klimapolitik (CLIMA).
  • Prüfbesuche in fünf Mitgliedstaaten: Bulgarien, Frankreich (Basse-Normandie), Italien (Toskana), Litauen und Österreich. Diese Mitgliedstaaten wurden ausgewählt, weil auf sie 53 % der geplanten Ausgaben für den Schwerpunktbereich 5C entfallen und mit ihnen eine ausgewogene geografische Verteilung erreicht wird. Der Hof überprüfte die fünf betreffenden RDP und andere wesentliche Dokumente und befragte Mitarbeiter der für die ländliche Entwicklung zuständigen Verwaltungsbehörden, der Zahlstellen und der Energieministerien der Mitgliedstaaten. Die Prüfer des Hofes besuchten 29 Erneuerbare-Energien-Projekte aus den Programmplanungszeiträumen 2007-2013 und 2014-2020 vor Ort und befragten die Projektmanager (siehe Anhang II). Bei den besuchten Projekten handelte es sich hauptsächlich um Investitionsvorhaben für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen, aber auch um eine Reihe begleitender Projekte wie z. B. Waldbewirtschaftungsprojekte und Investitionsvorhaben für Anlagen zur Herstellung von Holzschnitzeln oder Pellets.
  • Kurze Umfrage bei sechs Mitgliedstaaten (Irland, Luxemburg, Niederlande, Polen, Rumänien und Slowenien), die dem Schwerpunktbereich 5C nur wenige oder gar keine ELER-Mittel zugewiesen hatten. Hier bestand das Ziel des Hofes darin, die Gründe dafür zu ermitteln.
  • Konsultationssitzungen mit einschlägigen Interessenträgern, darunter der Europäische Biomasseverband (AEBIOM) und BirdLife, um die möglichen Vorteile und Nachhaltigkeitsrisiken von Bioenergie zu erörtern.

Bemerkungen

Mit dem politischen Rahmen der EU für erneuerbare Energien könnten die Möglichkeiten, die sich aus dem Einsatz erneuerbarer Energien in ländlichen Gebieten ergeben, besser ausgeschöpft und gleichzeitig die damit einhergehenden Risiken gemindert werden

23

In diesem Abschnitt untersucht der Hof, ob der politische Rahmen für erneuerbare Energien die potenziellen Vorteile erneuerbarer Energien in ländlichen Gebieten unterstützt und gleichzeitig die damit einhergehenden ökologischen und sozioökonomischen Risiken mindert. Der Schwerpunkt liegt auf dem speziellen Fall der Bioenergie, da diese Art der erneuerbaren Energie am offensichtlichsten mit ländlichen Gebieten verknüpft ist.

Die Möglichkeiten, die erneuerbare Energien für die Entwicklung des ländlichen Raums bieten, wurden nicht ausreichend genutzt

Studien zeigen die potenziell positiven Auswirkungen erneuerbarer Energien auf die ländliche Entwicklung auf, …
24

Verschiedene Studien deuten darauf hin, dass Erneuerbare-Energien-Projekte zum Vorteil lokaler Interessen und einer nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums durchgeführt werden können24. Beispielsweise können durch erneuerbare Energien direkte Arbeitsplätze geschaffen werden, etwa im Bereich der Bedienung und Wartung von Anlagen. Die meisten langfristigen Arbeitsplätze entstehen jedoch indirekt entlang der Versorgungskette (Bau, Fertigung oder in der Forst- und Landwirtschaft im Fall von Biomasse). In einigen Fällen zeigten die vom Hof untersuchten Studien, dass durch die Herstellung von Bauteilen für Solarpaneele oder Windkraftanlagen vorhandene Fertigungsanlagen, die zuvor nicht der Produktion im Energiebereich dienten, wiederbelebt werden konnten. In einigen Studien wurde auf Innovationen (z. B. die Entwicklung neuer Erzeugnisse, Verfahren oder Strategien) in ländlichen Gebieten mit Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen hingewiesen. Erneuerbare Energie kann nicht nur für Landwirte oder Waldbesitzer, sondern auch für Landbesitzer oder lokale Behörden neue Einnahmequellen schaffen. Darüber hinaus kann die Eigenerzeugung von Energie die Abhängigkeit ländlicher Gemeinden von den Preisschwankungen bei konventionellen Brennstoffen verringern.

25

In den Studien wird jedoch hervorgehoben, dass es für eine Maximierung des wirtschaftlichen Nutzens, den ländliche Gebiete aus dem Einsatz erneuerbarer Energien ziehen, einer Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums bedarf, die genau auf die örtlichen Bedingungen und Möglichkeiten zugeschnitten ist und die Wettbewerbsfähigkeit ländlicher Gebiete in den Mittelpunkt stellt. Zu diesem Zweck müssen bestimmte Schlüsselfaktoren berücksichtigt werden (siehe Kasten 1).

Kasten 1

Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche Verknüpfung zwischen erneuerbaren Energien und ländlicher Entwicklung

In ihrer Studie "Linking Renewable Energy to Rural Development" benannte die OECD die folgenden Schlüsselfaktoren25:

  • Einbindung von Energiestrategien in die lokale Strategie zur Förderung der Wirtschaftsentwicklung auf solche Weise, dass sie den lokalen Möglichkeiten und Bedürfnissen entsprechen.
  • Einbeziehung von erneuerbaren Energien in die umfassenderen Versorgungsketten in der ländlichen Wirtschaft, etwa in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, traditionelles verarbeitendes Gewerbe und Ökotourismus.
  • Begrenzung des Umfangs und der Dauer von Zuschüssen, mit denen zudem nur solche Erneuerbare-Energien-Projekte gefördert werden sollten, die praktisch marktreif sind.
  • Vermeidung der Einführung bestimmter Arten erneuerbarer Energien in Gebieten, die für diese Energiearten nicht geeignet sind.
  • Schwerpunktsetzung auf verhältnismäßig ausgereifte Technologien wie Wärmeerzeugung aus Biomasse, kleine Wasserkraftanlagen und Windkraft.
  • Aufbau eines integrierten Energiesystems, bestehend aus kleinen Netzen, mit denen Produktionstätigkeiten abgedeckt werden können.
  • Anerkennung der Tatsache, dass erneuerbare Energien mit anderen Bereichen um Inputs konkurrieren, darunter insbesondere Landflächen.
  • Bewertung möglicher Projekte mithilfe von Investitionskriterien und nicht auf der Grundlage der Höhe kurzfristiger Subventionen.
  • Durchsetzung der lokalen gesellschaftlichen Akzeptanz, indem deutliche Vorteile für die örtlichen Gemeinschaften und ihre Beteiligung an dem Verfahren sichergestellt werden.
26

Die Erfahrungen aus dem Einsatz erneuerbarer Energien in ländlichen Gebieten von Norwegen, Schweden und Finnland zeigen, wie wichtig die lokale Zusammenarbeit für die Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien und der ländlichen Entwicklung ist. Diese Beispiele beziehen sich hauptsächlich auf forstwirtschaftliche Biomasse26. Das typische Modell solcher "Bioenergiegemeinschaften" schließt Biomasseerzeuger, mit dem Waldumbau befasste Unternehmen, lokale Behörden und örtliche zivilgesellschaftliche Organisationen ein. Diese Interessenträger arbeiten oftmals mit Beratungsunternehmen und Forschungseinrichtungen zusammen.

… aber diese Vorteile könnten im Rahmen der Politik der EU für erneuerbare Energien noch besser erschlossen werden
27

Der Hof stellte fest, dass Erneuerbare-Energien-Projekte mit einem Nutzen für die ländlichen Gebiete innerhalb des derzeitigen politischen Rahmens der EU für erneuerbare Energien wirksamer gefördert werden könnten.

  1. In Rechtsvorschriften und Strategiepapieren der EU werden die möglichen positiven Auswirkungen erneuerbarer Energien auf die Entwicklung des ländlichen Raums erwähnt. Obwohl in den Erwägungsgründen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie auf die Bedeutung des Einsatzes erneuerbarer Energien für die Entwicklung des ländlichen Raums hingewiesen wird, enthält der legislative Teil der Richtlinie keine spezifischen Bestimmungen zur Förderung der ländlichen Entwicklung.
  2. In den NREAP und den einschlägigen Fortschrittsberichten werden erneuerbare Energien nur wenig mit der ländlichen Entwicklung in Zusammenhang gebracht. Der ELER wird als Finanzierungsquelle für Projekte im Bereich erneuerbare Energien kaum erwähnt. Auch mangelt es in den besuchten Mitgliedstaaten offenbar an Koordinierung zwischen den verschiedenen Ministerien, die für erneuerbare Energien und die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums zuständig sind.
28

Die Feststellungen des Hofes werden durch die Studie zu den Auswirkungen erneuerbarer Energien auf europäische Landwirte (Dezember 2011) und den Standpunkt des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) untermauert, denen zufolge es die Mitgliedstaaten versäumt haben, die notwendigen Strategien zur Verknüpfung der ländlichen Entwicklung mit dem Einsatz erneuerbarer Energien zu entwickeln27.

29

Gleichwohl ermittelte der Hof in einigen Mitgliedstaaten auch positive Beispiele für Strategien im Bereich erneuerbare Energien, bei denen der Aspekt der ländlichen Entwicklung Berücksichtigung findet (siehe Kasten 2).

Kasten 2

Positive Beispiele für Strategien im Bereich erneuerbare Energien, in denen ländliche Gebiete berücksichtigt werden

In Österreich wird das Programm "Klima- und Energie-Modellregionen" (KEM) seit 2009 aus dem nationalen Klima- und Energiefonds finanziell unterstützt. Es bietet den Regionen Anreize dafür, Bottom-up-Konzepte für Aktionen im Bereich Klima und Energie zu entwickeln und umzusetzen und den Energiebedarf mit einer intelligenten Mischung aus erneuerbaren Energiequellen, gesteigerter Energieeffizienz und intelligenten Steuerungen - entsprechend dem eigenen Potenzial und Bedarf - zu decken. Derzeit beteiligen sich am KEM-Programm 99 Regionen, die 65 % des ländlichen Raums in Österreich ausmachen.

Frankreich hat speziell für ländliche Gebiete den EMAA (plan Énergie Méthanisation Autonomie Azote) - einen strategischen Plan für die anaerobe Vergärung - eingerichtet. Im Rahmen dieses Plans sollen in Frankreich bis 2020 1 000 anaerobe Vergärungsanlagen in landwirtschaftlichen Betrieben gebaut werden. Mit EMAA soll ein französisches Modell entwickelt werden, mit dem die positiven externen Effekte der anaeroben Vergärung (wie die Verringerung von Treibhausgasemissionen oder die Verwertung verschiedener Arten organischer Abfälle) maximiert werden und eine zusätzliche Einnahmequelle für Landwirte geschaffen wird. Ende 2015 gab es in Frankreich 236 anaerobe Vergärungsanlagen in landwirtschaftlichen Betrieben.

30

In der Erklärung der europäischen Konferenz über ländliche Entwicklung in Cork von September 201628 wird ein Mechanismus gefordert, durch den "die jeweiligen Auswirkungen auf den ländlichen Raum geprüft" werden, um sicherzustellen, dass sich "das im ländlichen Raum vorhandene Potenzial für innovative, integrative und nachhaltige Lösungen […] in den Politiken und Strategien der Union widerspiegelt". Bei der Prüfung der Auswirkungen auf den ländlichen Raum (rural proofing) geht es darum, die besten Möglichkeiten zur Umsetzung politischer Strategien im ländlichen Raum zu ermitteln und für gerechtere politische Ergebnisse in den betreffenden Gebieten zu sorgen29. Im Mai 2017 teilte die Kommission mit, sie habe damit begonnen, sich mit den einschlägigen Studien und den Erfahrungen der Mitgliedstaaten zu beschäftigen. Die Ergebnisse dieser Arbeit könnten dafür genutzt werden, einen Mechanismus zur Prüfung der Auswirkungen auf den ländlichen Raum zu entwickeln.

31

Die Kommission hat in ihrem Paket "Saubere Energie für alle Europäer" (siehe Ziffer 7) eine Reihe von Bestimmungen und Instrumenten vorgeschlagen, mit denen die potenziell positiven Auswirkungen des Einsatzes erneuerbarer Energien auf die Entwicklung des ländlichen Raums verstärkt werden könnten.

  1. Die NREAP sollen durch integrierte Klima- und Energiepläne ersetzt werden, die der Kommission zufolge den Bedürfnissen ländlicher Gebiete und der verschiedenen zuständigen Behörden besser gerecht werden und gleichzeitig durch Vermeidung von Überschneidungen die Berichterstattung rationalisieren.
  2. Die Governance-Verordnung30 verpflichtet die Mitgliedstaaten, alle Interessenträger zu berücksichtigen und die Synergien in verschiedenen Bereichen besser zu nutzen.
  3. Der RED-II-Vorschlag der Kommission enthält Bestimmungen zu Eigenverbrauchern erneuerbarer Energie und Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften31. Mit diesen Bestimmungen soll für Eigenverbraucher die Möglichkeit geschaffen werden, Elektrizität aus erneuerbaren Quellen ohne unverhältnismäßig hohe Belastungen zu erzeugen, zu speichern, zu verbrauchen und zu verkaufen. Zudem soll es den örtlichen Gemeinschaften ermöglicht werden, sich einzubringen und an der Entwicklung spezieller Strategien mitzuwirken, mit denen die Akzeptanz und der Einsatz von erneuerbaren Energien verbessert und auf diese Weise das in ländlichen Gebieten bestehende Potenzial erschlossen werden kann.

Der Hof betrachtet diese Vorschläge der Kommission als sinnvolle Schritte hin zu einer besseren Einbeziehung der ländlichen Dimension in die Politik der EU für erneuerbare Energien.

Im politischen Rahmen der EU für erneuerbare Energien wird auf die ökologischen und sozioökonomischen Risiken der Bioenergie für ländliche Gebiete nicht umfassend eingegangen

32

Bioenergie ist nicht gleichbedeutend mit nachhaltiger Energie. Die Nachhaltigkeit von Bioenergie beruht weitgehend darauf, wie die Biomasse erzeugt und genutzt wird. Die Erzeugung und Nutzung von Biomasse kann durchaus nicht-nachhaltig sein, beispielsweise wenn sie mit nachteiligen Auswirkungen für Menschen, die Umwelt oder natürliche Ressourcen einhergeht, die die Möglichkeiten zukünftiger Generationen gefährden, ihre Bedürfnisse zu befriedigen.

33

Bioenergie ist die Art der erneuerbaren Energie, die am offensichtlichsten mit ländlichen Gebieten verknüpft ist. Die zur Erzeugung von Bioenergie verwendeten Rohstoffe32 werden fast immer aus ländlichen Gebieten bezogen. Der Anbau und die Entnahme land- und forstwirtschaftlicher Biomasse eröffnen Möglichkeiten im Hinblick auf eine Diversifizierung der Einnahmequellen landwirtschaftlicher Betriebe, die Schaffung von Arbeitsplätzen und Geschäftsmöglichkeiten sowie die Bereitstellung neuer ländlicher Dienstleistungen.

34

Wenn feste Biomasse, Biogas oder Biomethan anstelle von konventionellen fossilen Brennstoffen verwendet werden, können sie potenziell zur Verringerung von Treibhausgasemissionen beitragen, wie in den Abbildungen A1 und A2 in Anhang I dargestellt. Dieses Potenzial ist unterschiedlich ausgeprägt und davon abhängig, welche Systeme zur Erzeugung der land- oder forstwirtschaftlichen Biomasse bzw. zur Erzeugung von Biogas und Biomethan verwendet werden.

35

Bioenergie birgt für ländliche Gebiete jedoch auch ökologische und sozioökonomische Risiken. Beispielsweise können Landnutzungsänderungen, eine intensivere Waldbewirtschaftung oder ein intensiver Anbau von Energiepflanzen zu einer Abnahme der biologischen Vielfalt, Bodendegradation oder Wasserknappheit und -verschmutzung führen (siehe Kasten 3). Die Verbrennung von Holzbiomasse kann auch den Ausstoß bestimmter schädlicher Luftschadstoffe33 erhöhen und es gibt anhaltende Diskussionen darüber, ob Holzbiomasse tatsächlich klimaneutral ist (siehe Kasten A1)34. Der Hof ermittelte 16 ökologische und sozioökonomische Risiken, die mit der Erzeugung und Nutzung von Bioenergie verknüpft sind (siehe Tabelle 1 sowie die Tabellen A2 und A3 in Anhang I)35. Die Kommission analysierte die mit der Erzeugung und Nutzung von Bioenergie verbundenen Risiken in ihrer Folgenabschätzung über die Nachhaltigkeit von Bioenergie, die für die Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie erstellt wurde36.

Kasten 3

Die Anreize für die Biogaserzeugung in Deutschland führten zum nicht nachhaltigen Anbau von Energiepflanzen

Deutschland ist der größte Biogaserzeuger in Europa (mit 10 846 Biogasanlagen und damit 63 % der Anlagen in der EU insgesamt). Der Anteil von Strom aus Biogas an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen beträgt in Deutschland 16,8 %37.

Durch die Bestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wurden für die Biogaserzeugung nach 2000 starke Anreize gesetzt. Das Gesetz sah für Biogasanlagen einen vorrangigen Zugang zum Stromnetz vor. Außerdem konnten die Betreiber Strom und Biogas zu einem für 20 Jahre festgelegten Einspeisetarif verkaufen. Durch Änderungen am EEG in den Jahren 2004 und 2009 wurden weitere Boni wie der Bonus für die Nutzung von Energiepflanzen eingeführt. In den meisten Biogasanlagen in Deutschland wurde ein Mix aus Energiepflanzen und Gülle als Eingangsmaterial verwendet.

Im Jahr 2013 wurden auf einer Fläche von etwa 1 157 000 Hektar (6,9 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche) Energiepflanzen, hauptsächlich Silomais (73 %), angebaut. Die zunehmende Nutzung von Energiepflanzen, insbesondere Mais, rief jedoch Kontroversen hervor, etwa im Hinblick auf Wettbewerbsfragen (Nutzung von Biomasse und von Boden), den Anstieg der Flächenpachtpreise, Landnutzungsänderungen (kürzere Fruchtwechsel, mehr Pflugtätigkeit, weniger Dauergrünland) und Nährstoffüberschüsse. Darüber hinaus hat sie zu Problemen hinsichtlich der Akzeptanz bei der Bevölkerung geführt38 39.

Mehrere Änderungen am EEG in den Jahren 2012, 2014 und 2017 (verringerte Zahlungen, Abschaffung von Bonuszahlungen usw.) zielten darauf ab, das Wachstum der Branche zu bremsen und die vorrangige Nutzung von Abfällen statt Energiepflanzen zu fördern. Eine ähnliche Änderung in der Gesetzgebung gab es kürzlich auch in Italien, Europas zweitgrößtem Erzeuger von Biogas40.

36

Die derzeit geltenden EU-Rechtsvorschriften41 legen Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe fest42. Seit der Einführung dieser Kriterien im Jahr 2009 und ihrer Änderung im Jahr 2015 gibt es anhaltende Diskussionen über die Nachhaltigkeit von Bioenergie. In der Folge schlug die Kommission in ihrem Paket "Saubere Energie für alle Europäer" Nachhaltigkeitskriterien vor, die auch für andere Arten von Bioenergie, etwa Bioenergie aus festen und gasförmigen Biomassebrennstoffen für die Erzeugung von Wärme und Strom, gelten sollen.

37

Der Vorschlag der Kommission sieht zwei Arten von Nachhaltigkeitskriterien vor:

  1. Kriterien, mit denen bestimmte Höchstgrenzen für die Erzeugung von Biomassebrennstoffen aus der Land- und Forstwirtschaft festgelegt werden,
  2. Kriterien, mit denen für verschiedene Anlagen, in denen Biokraftstoffe, flüssige Biobrennstoffe und Biomassebrennstoffe eingesetzt werden, ein Mindestprozentsatz für die Einsparung von Treibhausgasemissionen festgelegt wird.
38

Der Hof untersuchte, ob und in welchem Maße die Kriterien die von ihm ermittelten Risiken abdecken und ob der vorgeschlagene Rahmen43 eine geeignete Grundlage für die nachhaltige Nutzung von erneuerbaren Energien in ländlichen Gebieten bietet.

39

Die im Vorschlag der Kommission enthaltenen Kriterien sind keine verbindliche Voraussetzung für die Vermarktung von Bioenergie. Verbindlich sind sie nur in folgender Hinsicht:

  1. bei Anrechnung der Erzeugung von Bioenergie im Hinblick auf das für erneuerbare Energien gesteckte Ziel und im Hinblick auf die Messung der Einhaltung der Verpflichtungen im Bereich erneuerbare Energien;
  2. bei der Bestimmung, welche für die Energiegewinnung eingesetzte Biomasse für eine finanzielle Förderung infrage kommt.
40

Der Vorschlag erstreckt sich nicht auf alle Anbaukulturen, Nutzungen und Arten von Anlagen (siehe Ziffer A3). Nur drei der 16 vom Hof ermittelten Risiken wurden im RED-II-Vorschlag umfassend behandelt, in anderen Rechtsvorschriften nur zwei; auf 11 weitere Risiken wurde teilweise eingegangen. Die nicht behandelten Risiken betreffen hauptsächlich die Intensivierung der Landbewirtschaftungsmethoden und der Waldbewirtschaftung, die Verbrennung von Biomasse und die Emission von Schadstoffen in anderen Phasen des Lebenszyklus eines Bioenergieträgers (siehe Tabelle 1 sowie die Tabellen A2 und A3 in Anhang I). Die ausführliche Analyse und die Schlussfolgerungen des Hofes zu Tabelle 1 sind in Anhang I enthalten.

Tabelle 1

Behandlung der Nachhaltigkeitsrisiken von Bioenergie im RED-II-Vorschlag der Kommission

  Nachhaltigkeitsrisiken Risiko behandelt?
(1) Rückgang der biologischen Vielfalt

1(a)aufgrund von direkten Landnutzungsänderungen (z. B. Entwaldung, Verlust von Schutzgebieten)

 

1(b)aufgrund intensivierter Landbewirtschaftungsmethoden (z. B. Verlust von Kulturpflanzenvielfalt)

 

1(c)aufgrund intensivierter Waldbewirtschaftung

 
(2) Bodendegradation

2(a)aufgrund von direkten Landnutzungsänderungen (die z. B. zu Kohlenstoffverlust im Boden oder zu Erosion führen)

 

2(b)aufgrund intensivierter Landbewirtschaftungsmethoden (die z. B. zu Bodenverdichtung, verringerter Bodenfruchtbarkeit oder Erosion führen)

 

2(c)aufgrund intensivierter Waldbewirtschaftung (die z. B. zu verringerter Bodenfruchtbarkeit in Wäldern aufgrund von Nährstoffentzug führen - forstwirtschaftliche Reststoffe)

 
(3) Wasserknappheit und -verschmutzung

3(a)aufgrund von direkten Landnutzungsänderungen (z. B. Veränderung der Wasserbilanz)

 

3(b)aufgrund intensivierter Landbewirtschaftungsmethoden (z. B. Bewässerung, Düngung)

 

3(c)aufgrund intensivierter Waldbewirtschaftung (z. B. Veränderung der Wasserbilanz)

 
(4) Treibhausgas-(THG-)Emissionen

4(a)aufgrund von THG-Lebenszyklusemissionen, die nicht auf biogenen Kohlenstoff zurückgehen (z. B. Düngemitteleinsatz, Transport der Biomasse, Austreten von Methan aus Biogasanlagen)

 

4(b)aufgrund indirekter Auswirkungen (z. B. indirekte Landnutzungsänderungen durch die Verdrängung von Nahrungspflanzenkulturen, jüngere Wälder)

 

4(c)aufgrund von CO2-Emissionen aus der Verbrennung von Biomasse (biogene Emissionen)

 
(5) Luftverschmutzung

5(a)aufgrund der Verbrennung von Biomasse (z. B. Feinstaub, SO2 usw.)

 

5(b)aufgrund der Emission von Schadstoffen in anderen Phasen des Lebenszyklus eines Bioenergieträgers (z. B. Transport der Biomasse)

 
(6) sozioökonomische Aspekte

6(a)ineffiziente Nutzung von Biomasse (einschließlich der Nichtanwendung des Grundsatzes der Kaskadennutzung und suboptimaler Umwandlungsmethoden von Biomasse in Energie)

 

6(b)Konkurrenz mit derzeitigen Nutzungen (z. B. Nahrungsmittelerzeugung, Holz für Papier und Zellstoffindustrie)

 

Legende:

     
Risiko behandelt Risiko teilweise behandelt Risiko nicht behandelt

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

41

Die Nutzung von Bioenergie wird durch die Festsetzung von Zielvorgaben für erneuerbare Energien in Verbindung mit staatlichen Förderregelungen gefördert. Dies ist insbesondere in den Bereichen Verkehr und Stromerzeugung seit Beginn der 2000er-Jahre der Fall. Ein Teil dieser Bioenergie wird eingeführt: Im Jahr 2015 importierte die EU 34 % der Pellets und 9,5 % der flüssigen Biokraftstoffe, die in ihrem Gebiet verbraucht wurden44. In Ermangelung ausreichender Schutzmechanismen (schwache Nachhaltigkeitskriterien), hält es der Hof für riskant, dass mit dem RED-II-Vorschlag durch ehrgeizige Zielvorgaben für erneuerbare Energien in Verbindung mit finanziellen Anreizen die Erzeugung und Nutzung von Bioenergie gefördert wird, da dies langfristig zu einer verstärkten Nutzung von nicht nachhaltiger Biomasse führen könnte. Damit bildet der vorgeschlagene Rahmen keine geeignete Grundlage dafür, das Potenzial der ländlichen Gebiete im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung umfassend auszuschöpfen.

Mit den Ausgaben des ELER für erneuerbare Energien werden nicht in ausreichendem Maße Ziele zur Entwicklung des ländlichen Raums verfolgt

42

Die Mitgliedstaaten können sich dafür entscheiden, Investitionen in erneuerbare Energien aus dem ELER zu finanzieren. Die Politik der EU zur Entwicklung des ländlichen Raums zielt darauf ab, die ländlichen Gebiete bei der Bewältigung wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Herausforderungen zu unterstützen. Daher sollten ELER-finanzierte Investitionen in erneuerbare Energien einen deutlichen Nutzen für die ländlichen Gebiete mit sich bringen. In den folgenden Abschnitten untersucht der Hof, ob die Kommission und die Mitgliedstaaten diesbezüglich geeignete Strategien und Maßnahmen entwickelt und umgesetzt haben und ob sie nachweisen können, was mit der ELER-Unterstützung sowohl für den Einsatz von erneuerbaren Energien als auch für eine nachhaltige ländliche Entwicklung erreicht wurde.

Erneuerbare Energien werden in der Programmplanung für die Entwicklung des ländlichen Raums nicht ausreichend berücksichtigt

43

Mit dem ELER können Projekte unterstützt werden, die sowohl dem Einsatz erneuerbarer Energien als auch einer nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums dienen. Zur Förderung eines effizienteren Mitteleinsatzes sollte die ELER-Finanzierung für erneuerbare Energien auf einer fundierten Strategie beruhen und in Übereinstimmung mit angemessen ermittelten und quantifizierten Bedürfnissen gewährt werden. Sie sollte darüber hinaus mit anderen verfügbaren Finanzierungsquellen und politischen Instrumenten wie den NREAP koordiniert werden.

44

Einen Teil der Investitionskosten können die Begünstigten der Erneuerbare-Energien-Projekte durch den Verkauf der erzeugten Energie zu Vorzugs- oder Marktpreisen oder die Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ihrer Tätigkeiten wieder einnehmen. Wenn die Investitionsförderung aus dem ELER jedoch durch attraktive Einspeisetarife ergänzt wird, besteht die Gefahr der Überkompensation und unrechtmäßiger staatlicher Beihilfen, die den Begünstigten einen finanziellen Vorteil verschaffen, wie die Kommission bei einer Prüfung in Bulgarien feststellte. Die unterschiedlichen Ansätze in den besuchten Mitgliedstaaten sind in Kasten 4 dargestellt.

Kasten 4

Unterschiedliche Ansätze der Mitgliedstaaten bei der Kombination von ELER-Unterstützung und Einspeisetarifen

In Bulgarien und Frankreich war es im Programmplanungszeitraum 2007-2013 zulässig, gleichzeitig Einspeisetarife (FIT) und ELER-Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Nach einer Prüfung in Bulgarien schlug die Kommission Finanzkorrekturen vor und begründete dies damit, dass der dort verfolgte Ansatz zu unrechtmäßigen staatlichen Beihilfen führe, die den Begünstigten einen finanziellen Vorteil verschafften. In der Folge wurde der FIT von den bulgarischen Behörden rückwirkend gesenkt, um eine Verringerung der ursprünglich vorgeschlagenen Finanzkorrektur zu erreichen. Dem Hof liegen keine Informationen zu entsprechenden Änderungen in Frankreich vor.

In Litauen war diese Art der kombinierten Unterstützung grundsätzlich nicht erlaubt. Allerdings ging einer der besuchten Begünstigten vor Gericht und erreichte letztendlich, dass ihm neben einem Einspeisetarif auch eine Investitionsförderung aus dem ELER gewährt wurde.

In Österreich und Italien (Toskana) konnten im Programmplanungszeitraum 2007-2013 gleichzeitig FIT-Zahlungen und ELER-Unterstützung in Anspruch genommen werden. Allerdings erhielten Projekte, die einen Einspeisetarif nutzten, eine geringere Fördersumme aus dem ELER. Im Programmplanungszeitraum 2014-2020 ist eine kombinierte Unterstützung aus dem ELER und in Form von Einspeisetarifen nicht zulässig.

Die insgesamt im Rahmen verschiedener EU-Fonds geplanten Ausgaben für erneuerbare Energien sind nicht bekannt
45

Für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 liegen keine umfassenden Daten zu den geplanten Ausgaben für Investitionen in erneuerbare Energien aus den ESI-Fonds allgemein und aus dem ELER im Besonderen vor. Das thematische Ziel 4 der ESI-Fonds - "Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft" -, auf das 44 814 Millionen Euro der geplanten Ausgaben entfallen45, umfasst neben erneuerbaren Energien auch die Bereiche Energieeffizienz und nachhaltige städtische Mobilität. Demnach hat die Kommission keine klare Vorstellung davon, welchen Beitrag die Investitionen aus den ESI-Fonds für die Nutzung erneuerbarer Energien leisten sollen.

46

Auf den ELER entfielen etwa 11 % der ESI-Fonds-Mittelzuweisungen für das thematische Ziel 4 (ungefähr 5 027 Millionen Euro46), während die geplanten ELER-Ausgaben für den Schwerpunktbereich 5C im Programmplanungszeitraum 2014-2020 bei 798,9 Millionen Euro lagen (siehe Abbildung 4). Die Investitionen in diesem Schwerpunktbereich betreffen jedoch nicht nur erneuerbare Energien, sondern auch andere Aspekte der Biowirtschaft wie die Versorgung mit und stärkere Nutzung von Nebenerzeugnissen, Abfällen und Rückständen und anderen Ausgangserzeugnissen außer Lebensmitteln.

47

Andererseits werden in den Mitgliedstaaten Projekte mit einzelnen Bestandteilen, die den Bereich erneuerbare Energien betreffen, unter Umständen im Rahmen anderer Schwerpunktbereiche durchgeführt (siehe Ziffern 55-58), was eine Analyse des ELER-Beitrags zur Finanzierung von erneuerbaren Energien zusätzlich erschwert. Bei seiner Umfrage (siehe Ziffer 22) stellte der Hof fest, dass z. B. Rumänien (siehe Kasten 6) und Slowenien dem Schwerpunktbereich 5C nur wenige bzw. gar keine Mittel zuwiesen, da sie andere Schwerpunktbereiche wie 2A, 3A, 6A oder 6B für angemessener hielten. Die Niederlande und Polen gaben in ihrer Antwort an, dass sie keine ELER-Ausgaben für erneuerbare Energien vorgesehen haben, da sie die Unterstützung, die für die Nutzung erneuerbarer Energien in ländlichen Gebieten aus anderen ESI-Fonds und ihren eigenen nationalen Programmen bereitgestellt wird, als ausreichend betrachteten.

Abbildung 4

Bereitstellung von Mitteln für den Schwerpunktbereich 5C im Zeitraum 2014-2020 nach Mitgliedstaat und bis zum 12. Oktober 2017 getätigte Ausgaben (in Millionen Euro)

Quelle: Europäische Kommission (Datenbank SFC), 12. Oktober 2017.

48

Nach Ablauf der Hälfte des Programmplanungszeitraums wurden erst 40,9 Millionen Euro der geplanten Ausgaben getätigt (5,1 % der Gesamtmittelausstattung in Höhe von 800 Millionen Euro)47. Die erheblichen Verzögerungen bei der Umsetzung von Programmen im Bereich erneuerbare Energien sind womöglich ein Zeichen dafür, wie schwierig die Programmplanung für die Schwerpunktbereiche ist (siehe Ziffern 55-58). Hinzu kamen die Verzögerungen bei der Annahme der RDP und die Zeit, die die Mitgliedstaaten für die Entwicklung und Anpassung des neuen Rahmens benötigten.

Die Verknüpfung zwischen dem ermittelten Bedarf und dem in den RDP festgelegten Ansatz für die Finanzierung erneuerbarer Energien kann noch verbessert werden
49

In ihren Leitlinien zur strategischen Programmplanung für den Zeitraum 2014-2020 wies die Kommission darauf hin, dass die Beschreibung der Strategie (Interventionslogik) auf der Grundlage der SWOT-Analyse und des ermittelten Bedarfs eine Begründung für die Auswahl, Kombination und Priorisierung der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums enthalten sollte. Die verschiedenen ermittelten Bedürfnisse sollten mit einer entsprechenden Begründung nach Priorität geordnet werden. Zu diesem Zweck werden die strategischen Erwägungen der Mitgliedstaaten bezüglich des Einsatzes erneuerbarer Energien im Zuge der Genehmigung der RDP von der Kommission geprüft.

50

Die Mitgliedstaaten erhalten von der Kommission Anleitungen über Arbeitsgruppen, Begleitausschüsse, Checklisten, Leitlinien zu einzelnen Maßnahmen ("Maßnahmebögen") usw., die die Erarbeitung und Durchführung der RDP erleichtern sollen. In den Leitfäden wird jedoch nicht ausdrücklich darauf eingegangen, welche strategischen Überlegungen für erneuerbare Energien eine Rolle spielen sollten oder was mit ELER-Investitionen in erneuerbare Energien erreicht werden sollte, wie sie einen Mehrwert für ländliche Gebiete erbringen sollten und wie der ELER die bestehenden Förderregelungen der EU und der Mitgliedstaaten ergänzen sollte.

51

Der Hof stellte fest, dass alle fünf untersuchten RDP zwar die verbindlichen Elemente - Festlegung von Zielen, Benennung des Bedarfs und strategische Überlegungen zum Bereich erneuerbare Energien - enthielten, aber in keinem eine umfassende Analyse oder Quantifizierung des damit einhergehenden Finanzierungsbedarfs vorgenommen wurde. Mit Ausnahme von Österreich wurden die Bedarfs- und SWOT-Analysen von keinem der besuchten Mitgliedstaaten dafür herangezogen, in ihren RDP den strategischen Ansatz im Hinblick auf erneuerbare Energien festzulegen. Ihre Ansätze blieben sehr allgemein. Weitere Schwachstellen betrafen die Umsetzung und kurzfristige Änderungen der ursprünglichen Strategien (siehe Kasten 5).

Kasten 5

Änderungen des ursprünglichen Ansatzes für die Finanzierung erneuerbarer Energien, der in den RDP festgelegt wurde

Bulgarien: Strategie für erneuerbare Energien nicht an die Empfehlungen des Bewerters und die Marktbedingungen angepasst

In Bulgarien standen mehr als 90 % der genehmigten Erneuerbare-Energien-Projekte im Zeitraum 2007-2013 mit Solarenergie in Zusammenhang - für die zusätzlich attraktive Einspeisetarife für den Verkauf von Strom galten. In der Halbzeitbewertung des bulgarischen RDP 2007-2013 wurde darauf hingewiesen, dass Bulgariens Kapazitäten für die Erzeugung von Biomasse - vor allem aufgrund externer Marktfaktoren - noch nicht vollständig ausgeschöpft worden seien. Mit Hinweis auf die große Anzahl an Solarenergieprojekten empfahl der Bewerter, die ELER-Unterstützung ausgewogener auf die verschiedenen Arten von erneuerbarer Energie zu verteilen. Die Behörden passten ihre Strategie jedoch nicht dahin gehend an, dass beispielsweise die Biomassekapazitäten im zweiten Teil des Programmplanungszeitraums 2007-2013 berücksichtigt worden wären. Im Programmplanungszeitraum 2014-2020 sind Investitionen in Projekte für den Energieverkauf in Bulgarien nicht länger förderfähig.

Frankreich (Basse-Normandie): zur Deckung des im Bereich erneuerbare Energien ermittelten Bedarfs wurde nur die Hälfte der ursprünglich geplanten ELER-Mittel bereitgestellt

Im August 2015 genehmigte die Kommission das RDP für die französische Region Basse-Normandie. Der darin angegebene Bedarf beruhte auf Eigenangaben der Region. Im März 2017 reichte Basse-Normandie eine überarbeitete Fassung ihres RDP ein. Dies hatte eine Verringerung der ELER-Mittel für erneuerbare Energien im Rahmen des Schwerpunktbereichs 5C um 48 % von 14,6 auf 7,6 Millionen Euro zur Folge. Es ist nicht ersichtlich, ob der im RDP ursprünglich angegebene Bedarf innerhalb so kurzer Zeit tatsächlich zurückgegangen war bzw. nicht mehr bestand oder ob er nunmehr durch andere Förderprogramme auf EU- oder nationaler Ebene gedeckt wurde.

52

Durch die Anleitungen und Prüfungen der Kommission wurden diese Mängel nicht verhindert. Sie führten nicht dazu, dass die Mitgliedstaaten fundierte Strategien für erneuerbare Energien in den ländlichen Gebieten aufstellten. Darüber hinaus folgten die Auswahl der ELER-Maßnahmen und ihre Mittelausstattung nicht immer logisch aus dem im RDP beschriebenen Potenzial und Bedarf.

Mangelhafte Koordinierung zwischen verschiedenen Finanzierungsquellen für erneuerbare Energien
53

Der bestehende rechtliche Rahmen48 fördert die wirksame, effiziente und koordinierte Nutzung der verschiedenen EU-Fonds und insbesondere der ESI-Fonds. Für die Begründung der Notwendigkeit einer Maßnahme im Rahmen des RDP und die gute Koordinierung zwischen den Finanzierungsquellen sind in erster Linie die Mitgliedstaaten zuständig. Die Kommission bietet den Mitgliedstaaten Unterstützung und Orientierung, indem sie strategische Leitlinien herausgibt, vorbildliche Verfahren fördert und die Programmdurchführung überwacht.

54

Bei der Überprüfung einer Stichprobe von Partnerschaftsvereinbarungen und RDP für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 stellte der Hof fest, dass die Mitgliedstaaten mehrere potenzielle Finanzierungsinstrumente ermittelt und allgemeine Kriterien für die Abgrenzung sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Doppelfinanzierungen festgelegt hatten. Darüber hinaus enthielten die vom Hof überprüften strategischen Dokumente jedoch keine Angaben zu den Vorteilen, die durch eine wirksame Koordinierung zwischen den verschiedenen Finanzierungsquellen für erneuerbare Energien erreicht werden könnten. Zudem lagen keine Analysen zu den potenziellen Substitutionseffekten oder finanziellen Lücken in diesem Bereich vor49.

Zuordnung von Maßnahmen im Bereich erneuerbare Energien zu verschiedenen Schwerpunktbereichen
55

Wie in den Ziffern 14-15 erläutert, ist der politische Rahmen 2014-2020 für die Entwicklung des ländlichen Raums rings um sechs Prioritäten aufgebaut, die weiter in 18 thematische Schwerpunktbereiche aufgegliedert sind (siehe Abbildung 3). Die Unterstützung für erneuerbare Energien wird durch den Schwerpunktbereich 5C abgedeckt, der sich auf die Versorgung mit und die Nutzung von erneuerbaren Energien bezieht.

56

Die Schwerpunktbereiche werden über Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums umgesetzt. Abbildung 5 zeigt Beispiele für die Zuordnung von Maßnahmen und die für Priorität 5 festgelegten Indikatoren. Eine einzelne Maßnahme kann jedoch auch zu verschiedenen Schwerpunktbereichen, Prioritäten und Zielen beitragen.

Abbildung 5

Beispiel für die Gruppierung von Maßnahmen und Indikatoren für Priorität 5 und ihre Schwerpunktbereiche

Quelle: Europäische Kommission, GD AGRI (vom Europäischen Rechnungshof angepasst).

57

Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten für spezielle Maßnahmen, die dem Schwerpunktbereich 5C zugeordnet sind, aber auch einen Effekt auf andere Schwerpunktbereiche haben, sekundäre Auswirkungen angeben. Beispielsweise könnte das Anbringen von Fotovoltaikmodulen auf dem Dach einer neuen Scheune, wodurch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Begünstigten verbessert werden soll, entweder als Erneuerbare-Energien-Projekt eingeordnet werden (d. h. in den Schwerpunktbereich 5C) oder als Projekt zur Modernisierung eines landwirtschaftlichen Betriebs unter Schwerpunktbereich 2A (siehe Abbildung 3) mit einer sekundären Auswirkung der Erneuerbare-Energien-Komponente auf Schwerpunktbereich 5C.

58

Die Mitgliedstaaten haben für die Maßnahmen und Arten von Projekten im Bereich erneuerbare Energien keine einheitliche Zuordnung zu den Schwerpunktbereichen vorgenommen (siehe Kasten 6). Dies wird sich auf die Wirksamkeit der Begleitung und Bewertung der ELER-finanzierten Erneuerbare-Energien-Projekte auswirken (siehe Ziffern 69-71), zumal die Kommission keine zusätzlichen Leitlinien dazu herausgegeben hat, wie für die Projekte in allen Mitgliedstaaten eine kohärente Zuordnung zu den Schwerpunktbereichen erfolgen kann.

Kasten 6

Zuordnung von Erneuerbare-Energien-Projekten zu verschiedenen Schwerpunktbereichen

Frankreich - Zuordnung von forstwirtschaftlichen Maßnahmen

Einige forstwirtschaftliche Maßnahmen unterstützen die Erzeugung und den Verkauf von aus Holz gewonnener Energie und können daher mit dem Bereich erneuerbare Energien in Zusammenhang gebracht werden50. In den verschiedenen französischen Regionen wurden forstwirtschaftliche Maßnahmen den Schwerpunktbereichen uneinheitlich zugeordnet. Weniger als die Hälfte der Regionen in Frankreich ordnete sie dem Schwerpunktbereich 5C zu, während die anderen Regionen Schwerpunktbereiche wie 2A, 2B, 2C, 5E oder 6A wählten. Die Zuordnung erfolgte abhängig von dem ermittelten Bedarf sowie davon, ob der ausgewählte Schwerpunktbereich aktiviert werden sollte, auch wenn das erwartete Ergebnis der Maßnahmen ähnlich war.

Rumänien und Bulgarien - Erneuerbare-Energien-Projekte für den Eigenverbrauch

Im Zeitraum 2014-2020 wurden in Rumänien und Bulgarien hauptsächlich oder ausschließlich Erneuerbare-Energien-Projekte für den Eigenverbrauch (in dem landwirtschaftlichen Betrieb oder Unternehmen selbst, ohne Energieverkäufe) unterstützt. Bulgarien ist der Auffassung, dass diese Projekte dem Schwerpunktbereich 5C zuzuordnen sind, und hat diesem Bereich von allen Mitgliedstaaten den dritthöchsten Betrag zugewiesen. Die rumänischen Behörden hingegen haben für den Schwerpunktbereich 5C nur eine sehr geringe Mittelausstattung vorgesehen, da Investitionen in erneuerbare Energien für den Eigenverbrauch ihrer Ansicht nach nur eine sekundäre Auswirkung auf diesen Bereich haben. Die betreffenden Projekte wurden stattdessen den Schwerpunktbereichen 2A, 3A, 6A oder 6B zugeordnet.

Die Begleitung und Bewertung liefert nur wenige Informationen zur Finanzierung und zu den Ergebnissen von Investitionen in erneuerbare Energien

59

Leistungsdaten zur Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Ausgaben für erneuerbare Energien im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums sind erforderlich, um nachzuweisen, was mit den EU-Haushaltsmitteln erreicht wurde und dass diese Mittel effizient eingesetzt wurden. Darüber hinaus können Informationen aus der Begleitung und Bewertung herangezogen werden, um die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit von Ausgaben für die ländliche Entwicklung zu verbessern: Sie geben Orientierung für die laufende Verwaltung der Programme, zeigen Verbesserungsmöglichkeiten auf und helfen dabei, die künftige Politik zu gestalten.

Erneuerbare Energien im gemeinsamen Begleitungs- und Bewertungsrahmen (CMEF) für 2007-2013
Im CMEF gibt es keine umfassenden Monitoringinformationen zum Bereich erneuerbare Energien
60

Viele Mitgliedstaaten (darunter die fünf vom Hof besuchten Mitgliedstaaten) entschieden sich dafür, Erneuerbare-Energien-Projekte bereits ab Beginn des Programmplanungszeitraums 2007-2013 mit ELER-Mitteln zu finanzieren. Zu diesem Zeitpunkt gab es keine spezifischen Indikatoren, mit deren Hilfe die Outputs oder Ergebnisse von Projekten im Bereich erneuerbare Energien hätten gemessen werden können.

61

Dies änderte sich mit dem "Gesundheitscheck" der GAP, als erneuerbare Energien als "neue Herausforderung" eingestuft wurden und die Mitgliedstaaten für den verbleibenden Programmplanungszeitraum (2009-2013) zusätzliche Mittel für Erneuerbare-Energien-Projekte erhielten (siehe Ziffer 14). In diesem Zusammenhang waren die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Ausgaben und die Zahl der Begünstigten bei im Rahmen dieser "neuen Herausforderung" finanzierten Erneuerbare-Energien-Projekten zu überwachen. Sie mussten jedoch keine Daten zu den Projektergebnissen, wie etwa die Menge der erzeugten erneuerbaren Energie oder die installierte Kapazität, erfassen. Infolgedessen liegen auf EU-Ebene keine umfassenden Informationen zu den Erneuerbare-Energien-Projekten vor, die im Zeitraum 2007-2013 aus dem ELER finanziert wurden. Die vorhandenen Indikatoren beziehen sich ausschließlich auf die zusätzlichen Mittel, die im Rahmen des "Gesundheitschecks" der GAP für den Bereich erneuerbare Energien bereitgestellt wurden.

62

Der Hof untersuchte die Daten zu Erneuerbare-Energien-Projekten, die ihm von den besuchten Mitgliedstaaten vorgelegt wurden (Zahl der Projekte, Fördersumme). Dabei stellte er fest, dass in vier der besuchten Mitgliedstaaten51 zwischen den Daten, die der Kommission gemeldet wurden, und den Berechnungen, die der Hof auf Grundlage der Zahlen aus den Projektdatenbanken der Mitgliedstaaten durchführte, eine Reihe von Unstimmigkeiten bestanden. Die Behörden konnten dem Hof keine Erklärung dafür liefern, was Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten zum "Gesundheitscheck" der GAP aufkommen lässt.

63

Des Weiteren liegen auf EU-Ebene auch keine umfassenden Informationen zur Zahl der Projekte, der Menge an erzeugter erneuerbarer Energie oder der installierten Kapazität vor. Infolgedessen ist es nicht möglich, den Beitrag des ELER zum Einsatz erneuerbarer Energien in ländlichen Gebieten quantitativ zu bestimmen. Da keine sachdienlichen und zuverlässigen Informationen zum Bereich erneuerbare Energien vorliegen, kann die Wirksamkeit dieser Maßnahmen in diesem Zeitraum nicht bewertet werden. Zudem bleibt unklar, auf welcher Grundlage die Mitgliedstaaten in ihren RDP die Abschnitte zu erneuerbaren Energien erarbeitet haben. Diese Erkenntnisse decken sich mit früheren Bemerkungen des Hofes über Monitoringdaten zu ELER- und KF-Fördermitteln für erneuerbare Energien im Programmplanungszeitraum 2007-201352.

Im Rahmen des CMEF vorgenommene Programmbewertungen liefern nur begrenzte Informationen über die Auswirkungen der Unterstützung für erneuerbare Energien auf die Entwicklung des ländlichen Raums
64

Verzögerungen bei der Umsetzung von Programmen im Rahmen der mehrjährigen Finanzrahmen sind ein wiederkehrendes Problem, das der Hof bereits in der Vergangenheit in vielen Politikbereichen festgestellt hat53. Die Verzögerungen bei der Umsetzung der RDP 2007-2013 führten erneut zu Diskrepanzen zwischen dem Ausgabenzyklus und dem Zeitplan für die Berichterstattungspflichten. In der Folge lagen zum Zeitpunkt der Halbzeitbewertungen relevante Daten zu erneuerbaren Energien nur begrenzt vor, auch wenn einige zweckdienliche Informationen bereitgestellt wurden (siehe Kasten 7). In vielen Mitgliedstaaten kam es beim Abschluss der Ex-post-Bewertungen zu Verzögerungen54.

65

Die vom Hof vorgenommene Überprüfung der Ex-post-Bewertungen zeigte, dass die Investitionen in erneuerbare Energien behandelt wurden (z. B. eingesetzte Maßnahmen), jedoch nicht immer auf ihre Auswirkungen auf die Entwicklung des ländlichen Raums eingegangen wurde. Ebenso fehlten sachbezogene Analysen, beispielsweise zum Umweltnutzen erneuerbarer Energien in ländlichen Gebieten, zum Thema Einkommensdiversifizierung, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zu Verbesserungen in der Energieinfrastruktur oder bei Dienstleistungen in ländlichen Gebieten.

66

Der Hof stellte jedoch einige vorbildliche Vorgehensweisen bei der Bewertung von Erneuerbare-Energien-Projekten fest (siehe Kasten 7).

Kasten 7

Beispiele für vorbildliche Vorgehensweisen bei der Bewertung von Erneuerbare-Energien-Projekten in ländlichen Gebieten

Die regionalen Behörden in der Toskana (Italien) hatten zusätzliche Bewertungsverfahren durchgeführt, mit denen einschlägige Informationen über den Beitrag der geförderten Projekte zum Einsatz erneuerbarer Energien erfasst und in folgenden Dokumenten aufbereitet wurden: einem Bewertungsbericht über 15 Projekte für integrierte Versorgungsketten, einem Bewertungsbericht über forstwirtschaftliche Maßnahmen, in dem die Versorgungskette für aus Holz gewonnene Energie und das Potenzial dieses Wirtschaftsbereichs thematisiert wurden, und einem Dokument zu den Erfahrungen im Zusammenhang mit den fünf Fernwärmesystemen, die im Zeitraum 2000-2006 über LEADER+ finanziert wurden.

Die Behörden in Österreich hatten ebenfalls Bewertungsberichte zum Bereich erneuerbare Energien erarbeitet, die sich insbesondere auf die Maßnahme 321 (Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung) bezogen. In dem Bericht wurden mithilfe einer Bewertungsmatrix mit 30 detaillierten Indikatoren Informationen über die wirtschaftlichen, regionalen, sozialen und ökologischen Auswirkungen der Projekte erfasst. Aus 20 Fallstudien zogen die Bewerter den Schluss, dass Biomasse-Heizsysteme, wie sie in Österreich zum Einsatz kommen, mit positiven Auswirkungen für die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums verbunden waren, etwa im Hinblick auf die regionale Holzversorgung, die Schaffung von Arbeitsplätzen entlang der Versorgungskette und die Wärmeversorgung der ländlichen Bevölkerung.

In Österreich gab es noch weitere Beispiele für vorbildliche Vorgehensweisen bei Monitoring- und Bewertungsaktivitäten außerhalb des CMEF, z. B. Studien zu den wirtschaftlichen und regionalen Auswirkungen eines nationalen Programms zur Förderung lokaler und regionaler Initiativen für den Einsatz erneuerbarer Energien (siehe Kasten 2). In diesen Studien wurde der Schluss gezogen, dass die Sensibilisierung und Koordinierung der Aktivitäten auf regionaler Ebene zu den wertvollsten Auswirkungen für die teilnehmenden Regionen zählten. Die Behörden hatten außerdem ein Qualitätssicherungssystem für Biomasse-Heizsysteme ab einer bestimmten Größe eingeführt, mit dem für die Projektträger hilfreiche Vergleichsdaten erfasst wurden.

Erneuerbare Energien im gemeinsamen Begleitungs- und Bewertungssystem (CMES) für 2014-2020
67

Mit dem neuen Leistungsrahmen für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 soll erreicht werden, dass die Umsetzung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums stärker ergebnisorientiert erfolgt als in der Vergangenheit. In diesem Zusammenhang bietet das CMES55 als Begleitungs- und Bewertungssystem für den Bereich ländliche Entwicklung einen genau festgelegten, gemeinsamen Satz von Indikatoren, die für die Schwerpunktbereiche anzuwenden sind. Zudem sind darin einheitliche Bewertungsfragen vorgesehen, die künftig mit dem Ziel beantwortet werden sollen, die Fortschritte und Erfolge im Rahmen der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums sowie die Auswirkungen, die Wirksamkeit, Effizienz und Zweckdienlichkeit der Interventionen im Rahmen dieser Politik zu bewerten.

68

Das CMES sieht vor, dass zu den aus dem ELER geförderten "Gesamtinvestitionen in die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen" (Zielindikator T16) sowie zu "erneuerbare[r] Energie, die im Rahmen unterstützter Projekte gewonnen wurde" (ergänzender Ergebnisindikator R15), Monitoringinformationen vorgelegt werden müssen. Den Mitgliedstaaten steht es frei, für bestimmte Maßnahmen zusätzliche Outputindikatoren festzulegen, und die Kommission hat bestätigt, dass 10 Mitgliedstaaten bzw. Regionen56 von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben. Bei der Mehrheit dieser zusätzlichen maßnahmenbezogenen Indikatoren für den Schwerpunktbereich 5C handelt es sich jedoch um Inputindikatoren wie die Höhe der öffentlichen Ausgaben oder Outputindikatoren wie die Zahl der geförderten Begünstigten, Projekte oder Maßnahmen. Daher können diese Indikatoren keine solide Grundlage für die Bewertung der Ergebnisse der Erneuerbare-Energien-Komponenten von RDP liefern, was bedeutet, dass keine stärkere Ergebnisorientierung erreicht wurde57.

69

Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass Informationen zur Leistung (performance) ausschließlich bezogen auf die Schwerpunktbereiche erfasst werden58. Demzufolge lassen sich aus den ELER-Projekten des Schwerpunktbereichs 5C keine umfassenden Daten zu erneuerbaren Energien in ländlichen Gebieten ableiten, da einige Projekte unter Umständen dem Schwerpunktbereich 5C zugeordnet wurden, obwohl sie nur indirekt mit erneuerbaren Energien verknüpft sind (z. B. Waldbewirtschaftung), während andere womöglich als Projekte mit sekundären Auswirkungen auf den Schwerpunktbereich 5C eingestuft und daher im Rahmen anderer Schwerpunktbereiche wie 2A, 3A, 6A, 6B usw. gefördert wurden. Entsprechend beziehen sich die Informationen über "Gesamtinvestitionen in die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen" (Zielindikator T16) ausschließlich auf Projekte, die dem Schwerpunktbereich 5C zugeordnet wurden, und zeichnen daher kein Gesamtbild aller in ländlichen Gebieten getätigten Investitionen in erneuerbare Energien.

70

Mit einem anderen Indikator - "erneuerbare Energie, die im Rahmen unterstützter Projekte gewonnen wurde" (Ergebnisindikator R15) - sollen alle Erneuerbare-Energien-Projekte erfasst werden. Den Leitlinien der Kommission zufolge können Daten zu diesem Indikator jedoch von den Bewertern auf verschiedene Art und Weise zusammengestellt werden, beispielsweise durch statistische Erhebungen auf EU- oder nationaler Ebene. Daher ist die Vergleichbarkeit der Daten auf EU-Ebene von den Entscheidungen der Bewerter abhängig.

71

Obwohl die Kommission ausführliche Leitlinien zur Ausarbeitung der Berichte und Bewertungen herausgegeben hat, könnten die Verflechtungen zwischen CMES-Indikatoren und Schwerpunktbereichen für die Bewerter eine zusätzliche Belastung bedeuten, die Qualität und Vergleichbarkeit der Programmbewertungen beeinträchtigen und unter Umständen zu Verzögerungen führen, wie es in der Vergangenheit bereits der Fall war. Wenn zum wichtigsten Zeitpunkt der Berichterstattung keine zuverlässigen Begleitungs- und Bewertungsdaten vorliegen, verpassen die Mitgliedstaaten und die Kommission womöglich die Gelegenheit, die Umsetzung von Erneuerbare-Energien-Maßnahmen zu verbessern.

Trotz Mängeln bei den Auswahlverfahren und der Projektumsetzung stellen Erneuerbare-Energien-Projekte ihr Potenzial für die ländliche Entwicklung unter Beweis

72

Die Mitgliedstaaten sind dafür zuständig, die Projekte zur Entwicklung des ländlichen Raums so auszuwählen, dass die Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums besser auf die Prioritäten der EU und die Ziele und Strategien der Mitgliedstaaten ausgerichtet werden. Hierzu müssen die Mitgliedstaaten klare, zweckdienliche und objektive Förderfähigkeits- und Auswahlkriterien sowie objektive, gerechte und transparente Verfahren festlegen und anwenden59.

73

Förderfähigkeitskriterien sind die Bedingungen, die von den Projekten erfüllt werden müssen, um für eine Förderung aus dem ELER in Betracht zu kommen. Die Förderfähigkeit ist eine Ja/Nein-Bedingung. Auswahlkriterien werden von den Mitgliedstaaten festgelegt, damit diejenigen Projekte bevorzugt berücksichtigt werden, die dem ermittelten Bedarf und den in den RDP festgelegten Zielen am besten entsprechen. Die Mitgliedstaaten sollten die Auswahlkriterien auch dann anwenden, wenn die verfügbaren Mittel für alle Förderanträge ausreichen würden. So ist eine wirtschaftliche Haushaltsführung sichergestellt60. Im vorliegenden Fall sollten sie insbesondere dafür sorgen, dass längerfristig tragfähige Projekte ausgewählt werden, mit denen der Einsatz erneuerbarer Energien unterstützt und ein Mehrwert für ländliche Gebiete geschaffen wird.

Die meisten Projekte wirkten sich positiv auf die Nutzung erneuerbarer Energien und die Entwicklung des ländlichen Raums aus
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Der Hof prüfte Erneuerbare-Energien-Projekte unterschiedlicher Art und Größenordnung (siehe Anhang II). Die Stichprobe der geprüften Projekte umfasste sowohl Investitionsvorhaben, bei denen Energie aus erneuerbaren Quellen an Dritte geliefert wurde, als auch Vorhaben, bei denen solche Energie für den Eigenbedarf der Projektträger erzeugt wurde.

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Mit Projekten für die Energielieferung an Dritte wurde im Wesentlichen darauf abgezielt, die Einnahmen land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe zu diversifizieren. Einige Projekte wurden von KMU oder Kleinstunternehmen initiiert und umgesetzt. Mit erfolgreichen Projekten dieser Art wurden neue und gut angenommene Energiedienste für Privathaushalte und öffentliche Einrichtungen in ländlichen Gebieten bereitgestellt. Diese Projekte waren mit einem Umweltnutzen verbunden, vor allem im Fall von Fernwärmenetzen, die grundsätzlich energieeffizienter und emissionsärmer sind als individuelle Heizungssysteme. Zudem ergaben sich aus diesen Projekten neue Geschäftsmöglichkeiten für die Projektträger. So konnten die Rohstofflieferanten entlang der lokalen Biomasse-Versorgungskette, hauptsächlich Land- und Forstwirte, ihre Einnahmen diversifizieren und ihre Betriebe erhalten (siehe Kasten 8)

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Der Einsatz erneuerbarer Energien erfordert darüber hinaus eine gründliche Planung sowie Installations- und Instandhaltungsarbeiten. Das Fachwissen und die Erfahrung, die daraus in der Region gewonnen werden, sind wertvolle Grundlagen für ihre Weiterentwicklung auf dem Gebiet der Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien, und der erzielte Nutzen kann die Erstinvestitionen für das Projekt übersteigen.

Kasten 8

Vorbildliche Vorgehensweisen bei ELER-finanzierten Projekten für die Energielieferung an Dritte

Nahwärmenetze im ländlichen Österreich

In Österreich konzentrierte sich die ELER-Förderung für erneuerbare Energien im Programmplanungszeitraum 2007-2013 auf den Ausbau der holzbasierten Nahwärmeversorgung.

Eines der vom Hof besuchten Projekte erhielt eine ELER-Förderung für die Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten. Projektträger war eine Genossenschaft aus 26 Teilzeit-Landwirten, die gemeinsame Besitzer und Verwalter einer Waldfläche von 400 ha waren. Sie hatten ein lokales Wärmeversorgungsnetz mit einer Holzschnitzel-Verbrennungsanlage (Kapazität: 398 kW) aufgebaut. Über das Netz wurden drei Gebäude außerhalb des Dorfes - ein Pflegeheim, eine Einrichtung für betreutes Wohnen und eine Klosteranlage - pro Jahr mit 580 MWh Wärme versorgt. Die Landwirte betrieben das Heizungssystem und lieferten das Holz für die Herstellung der Holzschnitzel aus ihren eigenen Waldgebieten. Dazu verwendeten sie hauptsächlich minderwertiges Durchforstungsholz, für das sie vorher keine wirtschaftliche Verwendung hatten.

Die Landwirte zogen wirtschaftlichen Nutzen aus dem Projekt: sie erzielten Einnahmen mit der Wärme und mit den Holzschnitzeln. Zusätzlich erwarben die Landwirte neue Fähigkeiten, indem sie an Schulungen für Verwalter von Nah-/Fernwärmenetzen teilnahmen.

Andere vom Hof besuchte Nahwärmenetze mit Holzschnitzel-Verbrennungsanlagen wurden von KMU oder Kleinstunternehmen betrieben und hatten höhere Energiekapazitäten, sodass sie eine größere Anzahl an Verbrauchern, darunter Privathaushalte, lokale Behörden und Restaurants, mit Wärme versorgen konnten. In allen Fällen wurden das Holz oder die Holzschnitzel von lokalen Landwirten oder Waldbesitzern geliefert, die in einem Umkreis von 50 km ansässig waren.

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Durch Projekte für den Eigenverbrauch entstanden Vorteile für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und lebensmittelverarbeitende Unternehmen, darunter beispielsweise Energiesicherheit und die Möglichkeit der Selbstversorgung, geringere Energiekosten, eine bessere finanzielle Leistungsfähigkeit oder ein geringerer CO2-Fußabdruck. Außerdem trugen sie indirekt zu einer nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums bei, indem sie für Ortsansässige Arbeitsplätze und Einkommensmöglichkeiten schufen oder zur Verbesserung der Umweltsituation in der Region beitrugen (siehe Kasten 9).

Kasten 9

Erneuerbare-Energien-Projekte für den Eigenverbrauch leisten einen indirekten Beitrag zur Entwicklung des ländlichen Raums

Verbesserung des CO2-Fußabdrucks einer Weinkellerei in der Toskana

Ein vom Hof besuchtes vielseitiges Projekt für den Bau einer neuen Weinkellerei hatte ELER-Mittel für die Lebensmittelverarbeitung erhalten. Die ökologische Nachhaltigkeit war ein vorrangiges Anliegen für die Betreiber der Kellerei, die den CO2-Fußabdruck ihrer Erzeugnisse errechneten. Das Projekt umfasste verschiedene Elemente zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Erzeugung erneuerbarer Energien: ein Geothermiekraftwerk für die Kühlung, eine Fotovoltaikanlage, eine Holzbiomasse-Heizungsanlage und verschiedene Investitionen in energiesparende Lösungen (Tageslichtsystem, Lüftung, Verdunstungskühlturm). Im Jahr 2015 erzeugte das Unternehmen 68 % seines Energieverbrauchs selbst. Das Projekt führte außerdem zu einer Verringerung des CO2-Fußabdrucks pro Weinflasche.

Neben der Verbesserung seiner Umweltleistung hatte das Unternehmen auch seine wirtschaftlichen Ergebnisse verbessert, sodass die Mitarbeiterzahl erhöht werden konnte (von acht im Januar 2011 auf 20 im Dezember 2016).

Kleine Erneuerbare-Energien-Projekte in Bulgarien an den Bedarf von Landwirten angepasst

Zwei Investitionsprojekte in kleinen landwirtschaftlichen Betrieben (12,5 ha und 4 ha), die der Hof in Bulgarien besuchte, lassen ebenfalls - wenn auch in bescheidenerem Maße - das Potenzial von ELER-finanzierten Erneuerbare-Energien-Projekten erkennen. Bei beiden Projekten wurde aus Fotovoltaikzellen gewonnener Strom genutzt, um eine Bewässerungspumpe für den ökologischen Anbau von Haselnüssen und Trüffeln bzw. die elektrische Beleuchtung in einem Lagerhaus für ökologisch angebautes Obst zu betreiben. Da beide Projekte außerhalb des Dorfes ohne Anschluss an das Stromnetz durchgeführt wurden, wurden die Fotovoltaikanlagen als kostengünstige und umweltfreundliche Lösungen angesehen, die auf den Bedarf der Landwirte zugeschnitten waren. Die ökologische Erzeugung von Haselnüssen und Trüffeln bietet nicht nur den Landwirten, sondern der ganzen Region die Chance, neue Geschäftsmöglichkeiten zu erschließen.

Die Auswahlverfahren der Mitgliedstaaten sorgten jedoch nicht dafür, dass die am besten geeigneten Projekte ausgewählt wurden, …
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Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, für die Auswahl der Projekte Auswahlkriterien festzulegen, mit denen dafür gesorgt wird, dass die finanziellen Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums bestmöglich eingesetzt werden. Der Hof stellte fest, dass die besuchten Mitgliedstaaten diesem Grundsatz nicht immer entsprachen.

79

Der Hof untersuchte die Auswahlkriterien und -verfahren im Programmplanungszeitraum 2014-202061 und stellte fest, dass sich die angewendeten Auswahlkriterien in vier der fünf besuchten Mitgliedstaaten teilweise dazu eigneten, die Priorisierung solcher Projekte sicherzustellen, die auf den Einsatz erneuerbarer Energien und eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums abzielten: zum Beispiel Projekte mit voraussichtlich positiven Auswirkungen auf die Einkommensdiversifizierung und die Umwelt, der Einsatz örtlich erzeugter und verarbeiteter Rohstoffe (Biomassebrennstoffe) oder die Einbeziehung von lokalen Strategien und der ortsansässigen Bevölkerung. Diese Anstrengungen wurden jedoch teilweise durch mangelhafte Auswahlverfahren gefährdet. Nach Ansicht des Hofes hatten Österreich, Bulgarien, Italien (Toskana) und Frankreich (Basse-Normandie in Bezug auf forstwirtschaftliche Maßnahmen) anspruchslose Punktesysteme mit Schwellenwerten angewendet, die bereits mit der Erfüllung eines oder weniger Kriterien erreicht werden konnten.

… und führten zu einigen Erneuerbare-Energien-Projekten, die den ländlichen Gebieten nur geringfügigen Nutzen brachten
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Schwachstellen beim Auswahlverfahren können zur Finanzierung von Projekten führen, die zwar den Projektträgern wirtschaftlichen Nutzen bringen, ansonsten jedoch nur geringe Auswirkungen auf den ländlichen Raum haben. Dies ist bei einigen Projekten der Fall, die der Hof im Rahmen seiner Prüfung besuchte. Die finanzielle Unterstützung wurde nicht immer zur Schaffung von Arbeitsplätzen oder weiteren Geschäftsmöglichkeiten, zur Verbesserung der Situation bestehender land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe oder zur Erbringung von Energiedienstleistungen für die ländliche Bevölkerung verwendet (siehe Kasten 10).

Kasten 10

Erneuerbare-Energien-Projekte mit geringfügigem Nutzen für die Entwicklung des ländlichen Raums

Geringfügiger Nutzen für ländliche Gebiete durch Fotovoltaik-Projekte in Bulgarien

Wie in Kasten 2 dargestellt, hatte Bulgarien im Programmplanungszeitraum 2007-2013 trotz anderslautender Empfehlungen und einer begrenzten Netzkapazität mehr als 90 % seiner ELER-Mittel im Bereich erneuerbare Energien für Fotovoltaik-Projekte verwendet62.

Drei Erneuerbare-Energien-Projekte, die der Hof in Bulgarien besuchte, hatten ELER-Unterstützung für den Aufbau und die Weiterentwicklung von Kleinstunternehmen und für die Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten erhalten. Jedes dieser Projekte ging mit der Schaffung eines Arbeitsplatzes für die Wartung und den Schutz der Anlagen einher. Alle drei Projekte waren auf die Zahlung präferenzieller Einspeisetarife angewiesen, während sie weder andere Geschäftsmöglichkeiten eröffneten noch sonstige Dienstleistungen erbrachten und damit keinen nennenswerten Nutzen für die Entwicklung des ländlichen Raums generierten.

81

Die Projektbesuche des Hofes bestätigten die positiven Auswirkungen bestimmter Arten von Erneuerbare-Energien-Projekten auf die ländliche Entwicklung, was die finanzielle Unterstützung aus dem ELER rechtfertigt. Da es jedoch noch mehrere andere Regelungen zur Förderung erneuerbarer Energien gibt, sollten Projekte, die nicht sowohl zu der Zielvorgabe für erneuerbare Energien als auch zu den allgemeinen Zielen für die ländliche Entwicklung beitragen, keine Unterstützung aus dem ELER enthalten.

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

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In Rechtsvorschriften und Strategiepapieren der EU wird die Absicht bekräftigt, die möglichen positiven Auswirkungen von Investitionen in erneuerbare Energien auf die Entwicklung des ländlichen Raums zu nutzen. Studien bestätigen, dass sich erneuerbare Energien positiv auf die nachhaltige ländliche Entwicklung auswirken können. Der Einsatz bestimmter Arten von erneuerbarer Energie ist jedoch auch mit ökologischen und sozioökonomischen Risiken verbunden.

83

Bei seiner Prüfung untersuchte der Hof den Rahmen für erneuerbare Energien insbesondere dahin gehend, wie darin Aspekte der Entwicklung des ländlichen Raums berücksichtigt wurden. Der Hof untersuchte auch den politischen Rahmen für die Entwicklung des ländlichen Raums und seine Umsetzung in den Mitgliedstaaten, um zu bewerten, ob die ELER-Unterstützung für erneuerbare Energien tatsächlich zu einer nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums beigetragen hat.

84

Auf der Grundlage seiner Prüfungstätigkeit gelangt der Hof zu dem Schluss, dass die Finanzierung von Erneuerbare-Energien-Projekten in erheblichem Maße zu einer nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums beitragen könnte, dieses Potenzial aber noch weitgehend ungenutzt ist.

85

Der Hof stellte fest, dass die Bedeutung erneuerbarer Energien für die Entwicklung des ländlichen Raums im derzeitigen politischen Rahmen der EU und der Mitgliedstaaten nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Infolgedessen wurden die Möglichkeiten, die sich aus dem Einsatz erneuerbarer Energien in ländlichen Gebieten ergeben, nicht hinreichend ausgeschöpft. Die Kommission hat vor Kurzem einige Änderungen am politischen Rahmen für erneuerbare Energien vorgeschlagen, mit denen diese Situation verbessert werden könnte (siehe Ziffern 24-31).

Empfehlung 1 - Prüfung der Auswirkungen der künftigen Erneuerbare-Energien-Politik auf den ländlichen Raum

Bei der Gestaltung ihrer künftigen Politik im Bereich erneuerbare Energien sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten die Gegebenheiten und den Bedarf in ländlichen Gemeinschaften und der ländlichen Wirtschaft berücksichtigen, mögliche positive und negative politische Auswirkungen bedenken und für gerechtere politische Ergebnisse in ländlichen Gebieten sorgen.

Um dies zu erreichen, sollte die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einen zweckmäßigen Mechanismus einrichten, der sich an dem Mechanismus zur Prüfung der Auswirkungen auf den ländlichen Raum (rural proofing) orientieren könnte, wie er in den Leitlinien für die Politik der Cork 2.0 Erklärung 2016 unter "Punkt 1" vorgesehen ist.

Die Kommission sollte dieses Instrument in den Konsultationsprozess mit den Mitgliedstaaten zu den integrierten nationalen Energie- und Klimaplänen aufnehmen, die der Kommission bis zum 1. Januar 2019 zu übermitteln sind, und den Mitgliedstaaten Hinweise für seine Anwendung geben.

Zieldatum für die Umsetzung: Ende 2019.

86

Des Weiteren werden für Bioenergie - der erneuerbaren Energieart, die am offensichtlichsten mit ländlichen Gebieten verknüpft ist - die mit ihrem Einsatz verbundenen ökologischen und sozioökonomischen Risiken weder im derzeitigen noch im vorgeschlagenen politischen Rahmen der Kommission ausreichend behandelt. Die Kombination von Zielvorgaben für erneuerbare Energien, öffentlichen Förderregelungen und schwachen Nachhaltigkeitskriterien für Bioenergie birgt die Gefahr, dass die Nutzung von Biomasse für Energiezwecke gefördert wird, ohne dass ausreichende Garantien dafür geboten werden, dass die Biomasse aus nachhaltigen Quellen stammt (siehe Ziffern 32-41).

Empfehlung 2 - Verbesserter Nachhaltigkeitsrahmen für Bioenergie

Der künftige politische Rahmen für Bioenergie sollte von der Kommission gemeinsam mit den beiden Gesetzgebern so gestaltet werden, dass ausreichende Schutzmechanismen gegen die nicht nachhaltige Gewinnung von Biomasse für die Energieerzeugung vorgesehen sind. In diesem Rahmen sollten die Nachhaltigkeitsrisiken anerkannt und behandelt werden, die sich aus der Förderung der Bioenergienutzung mittels Zielvorgaben und finanzieller Unterstützungsmaßnahmen ergeben, und die damit verbundenen ökologischen und sozioökonomischen Risiken gemindert werden.

Zieldatum für die Umsetzung: 2020.

87

Die Kommission hat keine klare Orientierung dazu gegeben, wie die ELER-Unterstützung für erneuerbare Energien auf europäischer Ebene einen Mehrwert schaffen könnte und wie sie die auf EU- und nationaler Ebene bestehenden Finanzierungsregelungen ergänzen sollte. Daher läuft der ELER Gefahr, bloß zu einer weiteren Finanzierungsquelle für erneuerbare Energien zu werden, ohne dass die Entwicklung des ländlichen Raums als Priorität behandelt wird.

88

Die Kommission hat für die Mitgliedstaaten umfassende Orientierungshilfen zur Erstellung und Umsetzung ihrer RDP herausgegeben. Allerdings hatten die besuchten Mitgliedstaaten - zum Teil deshalb, weil sie keine klare Vorstellung von der ELER-Unterstützung für erneuerbare Energien hatten - lediglich einen sehr allgemeinen strategischen Ansatz für die Förderung erneuerbarer Energien gewählt und die ELER-Unterstützung nicht ausreichend mit den verschiedenen anderen Finanzierungsquellen für erneuerbare Energien auf EU- und nationaler Ebene koordiniert, um so ihre Auswirkungen auf die ländlichen Gebiete zu maximieren. Des Weiteren stellte der Hof fest, dass die Maßnahmen für erneuerbare Energien nicht kohärent den Schwerpunktbereichen in der EU zugeordnet wurden, was nicht optimal ist, aber nach Auffassung des Hofes vorrangig den Bereich Begleitung und Bewertung betrifft (siehe Ziffern 49-58).

Empfehlung 3 - Klare Orientierung zur Rolle des ELER bei der Unterstützung erneuerbarer Energien

Bei der Gestaltung der künftigen Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums sollte die Kommission festlegen, was mithilfe von ELER-Investitionen in erneuerbare Energien erreicht werden sollte, wie sie einen Mehrwert für ländliche Gebiete erbringen sollten und wie der ELER die auf EU- und nationaler Ebene bestehenden Förderregelungen für erneuerbare Energien ergänzen sollte.

In diesem Zusammenhang sollte die Kommission auf die einschlägigen Erfahrungen mit vorbildlichen Vorgehensweisen zurückgreifen, die der Hof bei seiner Prüfung ermittelt hat (siehe Kasten 7, Kasten 8 und Kasten 9), sowie auf vergleichbare Erfahrungen, die in der OECD-Studie "Linking Renewable Energy to Rural Development" behandelt werden (siehe Kasten 1).

Zieldatum für die Umsetzung: Ende 2018.

89

Die Verfügbarkeit sachdienlicher und zuverlässiger Informationen aus der Begleitung und Bewertung zum Zeitpunkt der Berichterstellung ist für die Kommission und die Mitgliedstaaten von grundlegender Bedeutung dafür, die Umsetzung der ELER-Unterstützung für erneuerbare Energien verbessern zu können. Trotz einiger Beispiele für vorbildliche Vorgehensweisen stehen jedoch zur Unterstützung von Erneuerbare-Energien-Projekten aus dem ELER und anderen EU-Fonds, die im Programmplanungszeitraum 2007-2013 in Anspruch genommen werden konnte, keine umfassenden Begleitungs- und Bewertungsdaten zur Verfügung (siehe Ziffern 60-65).

90

Für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 hat die Kommission Leitlinien herausgegeben, mit denen die Mitgliedstaaten bei der Berichterstattung und Bewertung unterstützt werden. Allerdings werden die unterschiedlichen Vorgehensweisen der Mitgliedstaaten bei der Zuerkennung einer primären oder sekundären Auswirkung von Projekten und bei der Zuordnung der Maßnahmen und Projektarten die Begleitungs- und Bewertungstätigkeiten beeinträchtigen. Die wichtigsten Indikatoren, die für den Bereich erneuerbare Energien im Programmplanungszeitraum 2014-2020 relevant sind63, sind aufgrund ihres begrenzten Erfassungsbereichs und angesichts methodologischer Schwachstellen nur bedingt aussagekräftig. Die Mitgliedstaaten hatten die Möglichkeit, zusätzliche relevante Indikatoren zu verwenden, aber nur wenige machten davon Gebrauch. Diese Einschränkungen erschweren die Arbeit der Bewerter in den Mitgliedstaaten noch zusätzlich und führen unter Umständen zu einer uneinheitlichen Berichterstattung in der EU sowie zu Verzögerungen (siehe Ziffern 67-71).

91

In seinem Sonderbericht Nr. 16/201764 hatte der Hof bereits betont, dass die Kommission sicherstellen muss, dass in den erweiterten jährlichen Durchführungsberichten 2019 klare und umfassende Informationen zu den programmbezogenen Ergebnissen bereitgestellt werden, und dass sie die verschiedenen Arten von Indikatoren für den Programmplanungszeitraum nach 2020 genauer festlegen muss.

Empfehlung 4 - Ein vereinfachter und aussagekräftigerer Begleitungs- und Bewertungsrahmen

In Verbindung mit der ELER-Unterstützung für erneuerbare Energien sollte die Kommission von den Mitgliedstaaten verlangen, in ihren erweiterten jährlichen Durchführungsberichten 2019 sachgerechte Informationen zu den programmbezogenen Ergebnissen von Erneuerbare-Energien-Projekten bereitzustellen. Diese Informationen sollten der Kommission Auskunft über die Höhe der an Erneuerbare-Energien-Projekte ausgezahlten ELER-Mittel, den Umfang der im Rahmen dieser Projekte installierten Energiekapazität oder die erzeugte Energiemenge geben.

Zieldatum für die Umsetzung: Ende 2018.

92

Die Mitgliedstaaten sind dafür verantwortlich, bei der Auswahl von Projekten darauf zu achten, dass diese auf die Prioritäten der EU und auf die nationalen Ziele gemäß der nationalen Strategie ausgerichtet sind. Hierzu sollten sie klare, zweckdienliche und objektive Förderfähigkeits- und Auswahlkriterien sowie objektive, gerechte und transparente Verfahren festlegen und anwenden. Die Kommission hat diesbezüglich Anleitungen, zum Beispiel in Form von Seminaren und Leitlinien, gegeben65.

93

Mit den vom Hof besuchten Projekten wurde Energie entweder für den Eigenverbrauch der Projektbetreiber oder für die Lieferung an Dritte erzeugt oder der Einsatz erneuerbarer Energien auf indirekte Weise unterstützt (siehe Ziffern 74-77). Allerdings bergen die hohen Mittelausstattungen für den Schwerpunktbereich 5C in Kombination mit den niedrigen Durchführungsquoten (siehe Ziffer 48) und den unzulänglichen Auswahlverfahren (siehe Ziffern 78-79) die Gefahr, dass ELER-Unterstützung an Erneuerbare-Energien-Projekte ohne klaren Nutzen für die ländlichen Gebiete, in denen sie durchgeführt werden, vergeben wird, um zu verhindern, dass die spezifischen Mittelbindungen aufgehoben werden.

Empfehlung 5 - Bessere Projektauswahl unter Berücksichtigung des Mehrwerts der Projekte für ländliche Gebiete und ihrer Tragfähigkeit

Zur Minderung der Risiken, die sich aus den hohen Mittelausstattungen für den Schwerpunktbereich 5C in Kombination mit den niedrigen Durchführungsquoten und den unzulänglichen Auswahlverfahren ergeben, sollte die Kommission die Mitgliedstaaten dazu anhalten, geeignete Auswahlverfahren anzuwenden, damit nur längerfristig tragfähige Erneuerbare-Energien-Projekte mit einem klaren Nutzen für eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums unterstützt werden.

Zieldatum für die Umsetzung: Ende 2018.

Dieser Bericht wurde von Kammer I unter Vorsitz von Herrn Phil WYNN OWEN, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 10. Januar 2018 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE
Präsident

Anhang

Anhang I

Analyse: Werden durch den Nachhaltigkeitsrahmen der EU für Bioenergie die damit verbundenen ökologischen und sozioökonomischen Risiken ausreichend gemindert?

A1

Der Hof untersuchte, ob (und in welchem Maße) der Nachhaltigkeitsrahmen der EU für Bioenergie 16 ökologische und sozioökonomische Risiken behandelt, die sich aus der Nutzung von Bioenergie ergeben.

Die Kommission hat Änderungen an dem derzeitigen Nachhaltigkeitsrahmen für Bioenergie vorgeschlagen, …
A2

Die derzeit geltenden EU-Rechtsvorschriften66 legen Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe fest. Seit der Einführung dieser Kriterien im Jahr 2009 und ihrer Änderung im Jahr 2015 gibt es anhaltende Diskussionen über die Nachhaltigkeit von Bioenergie. In der Folge schlug die Kommission in ihrem Paket "Saubere Energie für alle Europäer" Nachhaltigkeitskriterien vor, die auch für andere Arten von Bioenergie, etwa aus festen und gasförmigen Biomassebrennstoffen, gelten sollen (siehe Tabelle A1).

Tabelle A1

Der vorgeschlagene Nachhaltigkeitsrahmen für Bioenergie im Überblick

Vorgeschlagene Nachhaltigkeitskriterien
Nachhaltigkeitskriterien1 für die Erzeugung von Biomassebrennstoffen Kriterien für die Einsparung von Treibhausgasemissionen
aus der Landwirtschaft aus der Forstwirtschaft

-Es gilt ein Mindestprozentsatz an Einsparungen von Treibhausgasemissionen für unterschiedliche Arten von Anlagen in Abhängigkeit vom Datum ihrer Inbetriebnahme (siehe auch Ziffer A4 zu Fragen der Anrechnung und Verbuchung).

-Es ist unzulässig, auf bestimmten Arten von Flächen Biomasse für Energiezwecke zu gewinnen (z. B. Flächen mit hohem Biodiversitätswert, Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand und Torfmoorflächen).

-Es sollte Rechtsvorschriften, Überwachungs- und Durchsetzungsmaßnahmen geben, mit denen für die Einhaltung bestimmter forstwirtschaftlicher Methoden gesorgt wird.

-Länder oder Regionen, die forstwirtschaftliche Biomasse an die EU liefern, müssen eine Reihe von LULUCF-Anforderungen erfüllen, darunter die Ratifizierung des Pariser Übereinkommens, Zusagen und Maßnahmen zum Schutz und zur Ausweitung von Kohlenstoffbeständen und -senken sowie ein Berichterstattungssystem für Treibhausgasemissionen.

Artikel 26 Absätze 2 bis 4 Artikel 26 Absätze 5 bis 6 Artikel 26 Absatz 7
Sonstige Bestimmungen mit möglichen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit von Bioenergie
Anforderung der Energieeffizienz

-Bei Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität mit einer Kapazität von 20 MW oder mehr müssen hocheffiziente Technologien für die Kraft-Wärme-Kopplung eingesetzt werden.

Artikel 26 Absatz 8
Obergrenze für die Nutzung von Nahrungs- oder Futtermittelpflanzen

-Für die Nutzung von Nahrungs- oder Futtermittelpflanzen zur Erzeugung von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen sollte eine Obergrenze von 7 % gelten, die im Jahr 2030 auf 3,8 % abgesenkt wird.

Artikel 7
Zielvorgabe für die Wärme- und Kälteversorgung aus erneuerbaren Energien

-Der Anteil der für die Wärme- und Kälteversorgung verwendeten erneuerbaren Energie sollte sich jährlich um 1 % erhöhen.

Artikel 23
Zielvorgabe für die Nutzung "moderner Biokraftstoffe"

-Bei den im Verkehrssektor insgesamt eingesetzten Kraftstoffen ist ein Anteil an Energie aus "modernen Biokraftstoffen" (in Anhang IX aufgeführt), flüssigen und gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs, abfallbasierten fossilen Kraftstoffen und Elektrizität aus erneuerbaren Quellen in Höhe von 1,5 % im Jahr 2021 zu verwenden; dieser Anteil steigt bis 2030 auf 6,8 %.

Artikel 25 Absatz 1

1Die Nachhaltigkeitskriterien gelten für Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität, Wärme und Kälte oder Kraftstoffen mit einer Kapazität von 20 MW oder mehr (feste Biomasse-Brennstoffe) und mit einer elektrischen Leistung von 0,5 MW oder mehr (gasförmige Biomasse-Brennstoffe). Die Mitgliedstaaten können die Kriterien auch auf Anlagen mit geringerer Kapazität anwenden.

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

… aber die Reichweite des Vorschlags ist beschränkt, …
A3

Mit dem Nachhaltigkeitsrahmen wird nicht die gesamte in der EU erzeugte und verwendete Biomasse erfasst. Er gilt nur für Biomasse, die zur Energiegewinnung verwendet wird. Einige Kulturpflanzen und Nutzungsarten sind ausgeschlossen und die Zahl der betroffenen Anlagen ist begrenzt.

  1. Kulturen, die zur Gewinnung von Biogas zur Elektrizitätserzeugung genutzt werden, fallen nicht unter Artikel 7 Absatz 1.
  2. Für Biogas zur Verwendung im Verkehrssektor sind die Kriterien für die Einsparung von Treibhausgasemissionen (Artikel 26 Absatz 7) nicht anwendbar.
  3. Diese Kriterien gelten nur für Anlagen ab einer bestimmten Kapazität. Die Industrie ist nicht der größte Verbraucher von fester Biomasse, denn diese wird größtenteils für die Beheizung von Wohngebäuden verwendet67. Darüber hinaus wurde die Obergrenze von 20 MW für feste Biomassebrennstoffe ausschließlich anhand der Daten für mit Holzschnitzeln betriebene Anlagen festgesetzt68, obwohl in Anlagen mit einer Kapazität von mehr als 1 MW Holzschnitzel nur 32 % der verwendeten festen Biomasse ausmachen69. Die Obergrenze von 0,5 MW für Biogasanlagen könnte dazu führen, dass die Kriterien nur auf sehr wenige Biogasanlagen angewendet werden, da die elektrischen Kapazitäten der mit landwirtschaftlichen Rohstoffen betriebenen Anlagen im Durchschnitt bei 450 kW liegen70.
… einige Fragen im Zusammenhang mit der Anrechnung und Verbuchung von Treibhausgasemissionen bleiben ungeklärt …
A4

Die Berechnung der Treibhausgasemissionen aus der Bioenergieerzeugung ist mit Schwierigkeiten verbunden. Auf die wichtigsten Probleme wird im Folgenden eingegangen. Allerdings werden sie im RED-II-Vorschlag nicht behandelt, sollten jedoch in dem Vorschlag der Kommission zu LULUCF aufgegriffen werden.

  1. Im Hinblick auf einzelne Anlagen: Die direkten CO2-Emissionen aus der Verbrennung von Biomasse werden in den Lebenszyklusanalysen (LCA)71, die der Berechnung von Treibhausgasemissionen in der Erneuerbare- Energien-Richtlinie zugrunde liegen, nicht berücksichtigt. Damit wird implizit davon ausgegangen, dass das Kohlendioxid über neu wachsende Pflanzen fast unmittelbar wieder aufgenommen wird. Diese Annahme ist jedoch unzutreffend, da es im Fall von Holzbiomasse seine Zeit dauert, bis Bäume herangewachsen sind, und weil die Menge an Kohlendioxid unberücksichtigt bleibt, die die Flächen aufnehmen und abgeben würden, wenn sie nicht zur Erzeugung von Biomasse genutzt würden. Nähere Ausführungen dazu enthält Kasten A1.
  2. Im Hinblick auf die nationale Anrechnung und Verbuchung von Treibhausgasemissionen: Im Rahmen der geltenden Anrechnungs- und Verbuchungsvorschriften für Treibhausgasemissionen gemäß dem Kyoto-Protokoll wird die Verbrennung von Biomasse in der Energiewirtschaft mit null gewertet, weil davon ausgegangen wird, dass die daraus folgenden Änderungen des Kohlenstoffbestands als LULUCF72-Emissionen berücksichtigt werden. Dadurch soll eine doppelte Erfassung dieser Emissionen verhindert werden. Da der LULUCF-Bereich aber bisher noch nicht umfassend in das EU-interne Reduktionsziel bis 2020 einbezogen wird, werden die Treibhausgasemissionen aus der Verbrennung von Biomasse derzeit unter keinem Bereich erfasst. Im Juli 2016 schlug die Kommission eine Verordnung vor, die vorsieht, dass Emissionen und der Abbau von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft ab 2021 in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 einbezogen werden müssen73.

Kasten A1

Ist die Verwendung von Holzbiomasse klimaneutral?

Bei der Verbrennung von Holz zur Energieerzeugung wird normalerweise mehr CO2 pro Einheit erzeugter Energie ausgestoßen als bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe.

Das bedeutet, dass die Umweltvorteile von Bioenergie in Form von verringerten Treibhausgasemissionen nicht in der Nutzungsphase der Biomasse (d. h. bei der Verbrennung von Biomasse für Energiezwecke) zum Tragen kommen können. Stattdessen müssen die Vorteile bei der Erzeugung der Biomasse erzielt werden, indem entweder die Emissionen gesenkt werden (vor allem bei der Verwendung von Abfall- und Reststoffen, die ihr CO2 in die Atmosphäre abgeben würden, wenn sie nicht für Energiezwecke gesammelt würden) oder die Kohlenstoffsenken vergrößert werden (z. B., wenn die Erzeugung von Biomasse für Energiezwecke zu mehr Pflanzenwachstum führt, also "zusätzliche" Biomasse entsteht).

In der Forschung besteht Uneinigkeit darüber, in welcher Zeitspanne Umweltvorteile aus der Nutzung von Bioenergie erwartet werden können (CO2-Rücklaufzeit). Auf kurze Sicht lässt sich mit der Verbrennung von Biomasse in Form von Holzabfällen und -resten eine beträchtliche Senkung der Treibhausgasemissionen erreichen. Allerdings führt die vorrangig auf die Energiegewinnung ausgerichtete Holzentnahme aus Wäldern selbst dann zu einem Anstieg des CO2-Anteils in der Atmosphäre, wenn neue Bäume gepflanzt werden, da diese Bäume weniger CO2 aufnehmen können als ältere Bäume und es seine Zeit dauert, bis die bei der Verbrennung entstandene CO2-Menge wieder gebunden worden ist. Dies kann sogar zu einer irreversiblen Änderung des Erdklimas von einem stabilen Zustand zu einem anderen mit einer höheren Temperatur führen (Kipp-Punkte im Klimasystem). Einige Forscher vertreten die Ansicht, dass die Länge der CO2-Rücklaufzeit eigentlich keine Rolle spielt, solange irgendwann alle CO2-Emissionen absorbiert wurden.

Daneben wird auch darüber debattiert, welche Referenzszenarios geeignet sind. Dem Wissenschaftlichen Ausschuss der Europäischen Umweltagentur zufolge besteht bei der Annahme einer allgemeinen Klimaneutralität von Biomasse der grundsätzliche Fehler darin, die Erzeugung und Nutzung der Biomasse, die auf Flächen entstehen würde, wenn diese Flächen nicht zur Gewinnung von Bioenergie genutzt würden, unberücksichtigt zu lassen (der kontrafaktische Fall). Der Ausschuss empfiehlt daher, zur Gewinnung von Bioenergie nur zusätzliche Biomasse und Abfälle, d. h. Biomasse, die sich ansonsten im Wald zersetzen würde, zu nutzen. Gegenstimmen argumentieren, dass die Holzentnahme aus Wäldern zur Gewinnung von Bioenergie akzeptabel sei, weil eine Holzentnahme ohnehin stattfinden würde.

… und die Nachhaltigkeitsrisiken von Bioenergie werden nicht umfassend behandelt
A5

Statistische Daten bestätigen, dass Biomasse aus land- und forstwirtschaftlicher Erzeugung in absoluten Zahlen zunimmt74. Die EU-Waldflächen (eine Netto-Kohlenstoffsenke) dehnen sich aus. Durch diese Zunahme werden pro Jahr etwa 10 % der nicht aus dem LULUCF-Bereich stammenden Treibhausgasemissionen in der EU ausgeglichen. Allerdings könnten diese Aufnahmekapazitäten gefährdet und andere Nachhaltigkeitsrisiken verschärft werden, wenn sich die Nachfrage nach Bioenergie deutlich erhöht.

A6

Im Verlauf seiner Analyse stellte der Hof fest, dass mit dem im RED-II-Vorschlag vorgesehenen Nachhaltigkeitsrahmen nicht in umfassender Weise auf die 16 vom Hof ermittelten ökologischen und sozioökonomischen Risiken eingegangen wird. Nur drei der 16 vom Hof ermittelten Risiken wurden im RED-II-Vorschlag behandelt, in anderen Rechtsvorschriften nur zwei; auf sechs weitere Risiken wurde teilweise eingegangen, während fünf gänzlich unberücksichtigt blieben (siehe Tabellen A2 und A3). Im Wesentlichen wurden die folgenden Risiken nur teilweise oder gar nicht behandelt:

  1. Intensivierung der Waldbewirtschaftungsmethoden (siehe Tabelle A2, Risiken 1(c), 2(c) und 3(c)). Die Kommission hat nicht vorgeschlagen, die bestehenden freiwilligen Nachhaltigkeitsanforderungen verpflichtend einzuführen. Da verbindliche Vorschriften zur Durchsetzung eines einheitlichen, hohen Anteils an nachhaltigen Verfahren der Waldbewirtschaftung fehlen75, stützt sich der Vorschlag auf freiwillige Initiativen in den EU-Mitgliedstaaten (wie "Forest Europe") und in Nicht-EU-Ländern, aus denen Biomasse in die EU geliefert wird.
  2. Intensivierung der Landbewirtschaftungsmethoden (siehe Tabelle A2, Risiken 1(b), 2(b) und 3(b)). In der geltenden Erneuerbare-Energien-Richtlinie werden durch die Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe ausdrücklich Auflagen für die Erhaltung der Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand festgelegt76. Diese Anforderung wurde im RED-II-Vorschlag gestrichen. Infolgedessen sind die einschlägigen Umweltauflagen für Flächen, die nicht im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geprüft werden, nicht verbindlich. Auch für Biomasse aus Ländern außerhalb der EU bestehen keine solchen Umweltauflagen.
  3. Kaskadennutzung (siehe Tabelle A3, Risiko 6(a)). Entsprechend der Logik der Kreislaufwirtschaft sollte Holz zunächst für höherwertige Zwecke/Produkte genutzt werden, bevor es wiederverwendet, verwertet und schließlich zur Gewinnung von Energie verbrannt wird. Unter diesem sogenannten Grundsatz der Kaskadennutzung werden Verwendungszwecke mit höherem Mehrwert vorrangig berücksichtigt, während die Nutzung zu Energiezwecken nur dann befürwortet wird, wenn es nach und nach keine anderen Möglichkeiten mehr gibt. Kaskaden werden jedoch nur dann eingerichtet, wenn es in wirtschaftlicher Hinsicht sinnvoll ist. Starke politische Anreize zur Nutzung von Biomasse als erneuerbare Energiequelle, wie finanzielle Unterstützung oder ehrgeizige Zielvorgaben, können dieser Logik zuwiderlaufen. Dieses Risiko wird in dem Vorschlag der Kommission nicht behandelt.
A7

Die Nutzung von Bioenergie wird durch die Festsetzung von Zielvorgaben für erneuerbare Energien in Verbindung mit staatlichen Förderregelungen gefördert. Dies ist insbesondere in den Bereichen Verkehr und Stromerzeugung seit Beginn der 2000er-Jahre der Fall. Ein Teil dieser Bioenergie wird eingeführt: Im Jahr 2015 importierte die EU 34 % der Pellets und 9,5 % der flüssigen Biokraftstoffe, die in ihrem Gebiet verbraucht wurden77. In Ermangelung ausreichender Schutzmechanismen (schwache Nachhaltigkeitskriterien), hält es der Hof für riskant, dass mit dem RED-II-Vorschlag durch ehrgeizige Zielvorgaben für erneuerbare Energien in Verbindung mit finanziellen Anreizen die Erzeugung und Nutzung von Bioenergie gefördert wird, da dies langfristig zu einer verstärkten Nutzung von nicht nachhaltiger Biomasse führen könnte. Somit bietet der vorgeschlagene Rahmen weder für den ausreichenden Schutz der ländlichen Gebiete vor den ermittelten ökologischen und sozioökonomischen Risiken noch dafür, dass ihr Potenzial für eine weitere nachhaltige Entwicklung umfassend ausgeschöpft wird, eine geeignete Grundlage.

Abbildung A1

Darstellung der THG-Emissionen entlang der Versorgungskette im Vergleich zu Referenzemissionen fossiler Brennstoffe für die repräsentativsten Nutzungspfade von fester Biomasse

Anmerkung: Bei den Werten sind die Verbrennung sowie die Emissionen und der Abbau von biogenem Kohlenstoff in der Versorgungskette außer Methan ausgenommen. Die Werte beruhen auf Standardwerten für THG-Emissionen. SRC = Niederwald mit Kurzumtrieb (Short Rotation Coppice).

(a)Den Berechnungen liegen Treibhausgasdaten für den Eukalyptus-Anbau in tropischen Gebieten zugrunde.

(b)Die Daten beziehen sich auf den Anbau von Pappeln in der EU ohne synthetische Düngung.

(c)Stammholz (Erdgas) = Pellets, die mithilfe von Erdgas als Prozessbrennstoff hergestellt werden; bei allen anderen Herstellungswegen wird Holz als Prozessbrennstoff verwendet.

Quelle: Giuntoli J., Agostini A., Edwards R., Marelli L., "Solid and gaseous bioenergy pathways: input values and GHG emissions. Calculated according to the methodology set in COM(2016) 767", EUR 27215 EN, doi:10.2790/27486, S. 131 (http://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/bitstream/JRC104759/ld1a27215enn.pdf).

Abbildung A2

Darstellung der THG-Einsparungen für die repräsentativsten Nutzungspfade von Biogas und Biomethan

Anmerkung: Bei den Werten sind die Verbrennung sowie die Emissionen und der Abbau von biogenem Kohlenstoff in der Versorgungskette außer Methan ausgenommen. Die Werte beruhen auf Standardwerten für THG-Emissionen. Werte über 100 % kommen bei Systemen vor, in denen die durch bessere Landbewirtschaftungsmethoden erzielten Gutschriften die Emissionen entlang der Versorgungskette nicht nur ausgleichen, sondern übersteigen. Zur Veranschaulichung wurden auch Werte für die Co-Vergärung einer Mischung aus 70 % (Nassmasse) Mist/Gülle und 30 % (Nassmasse) Mais einbezogen.

Quelle: Giuntoli J., Agostini A., Edwards R., Marelli L., "Solid and gaseous bioenergy pathways: input values and GHG emissions. Calculated according to the methodology set in COM(2016) 767", EUR 27215 EN, doi:10.2790/27486, S. 141 (angepasst) (http://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/bitstream/JRC104759/ld1a27215enn.pdf).

Tabelle A2

Umfang, in dem die mit der Erzeugung von Biomasse verknüpften Risiken behandelt werden

Nachhaltigkeitsrisiken Wird das Risiko durch die Nachhaltigkeitskriterien oder die Kriterien für THG-Einsparungen im RED-II-Vorschlag behandelt? Zugehöriger politischer Rahmen der EU
Umweltaspekte (1) Rückgang der biologischen Vielfalt 1(a) aufgrund von direkten Landnutzungsänderungen (z. B. Entwaldung, Verlust von Schutzgebieten) Ja:
Artikel 26 Absatz 2 Buchstaben a, b und c; Artikel 26 Absatz 3 Buchstaben b und c; Artikel 26 Absatz 5 Buchstabe a Ziffern ii, iii und iv; Artikel 26 Absatz 5 Buchstabe b Ziffern ii, iii und iv

EU-Biodiversitätsstrategie:

Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG,
Habitatrichtlinie 92/43/EWG,
Verordnung Nr. 1143/2014 über invasive gebietsfremde Arten

1(b) aufgrund intensivierter Landbewirtschaftungsmethoden (z. B. Verlust von Kulturpflanzenvielfalt)
Teilweise behandelt in Artikel 7 Absatz 1, in dem für die Nutzung von Nahrungs- und Futtermittelpflanzen für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe sowie im Verkehrssektor verbrauchte Biomassekraftstoffe eine Obergrenze festgelegt wird. Diese Obergrenze gilt jedoch nicht für die Verwendung von Kulturpflanzen für Biogas zur Elektrizitätserzeugung. Außerdem wurden die Cross-Compliance-Anforderungen (Erneuerbare-Energien-Richtlinie Artikel 17 Absatz 6) gestrichen.

Gemeinsame Agrarpolitik:

Verordnung Nr. 1306/2013 des Rates,
Durchführungsverordnung Nr. 809/2014 der Kommission,
Delegierte Verordnung Nr. 640/2014 der Kommission

1(c) aufgrund intensivierter Waldbewirtschaftung Teilweise behandelt in Artikel 26 Absatz 5 Buchstabe a Ziffer iv und Artikel 26 Absatz 5 Buchstabe b Ziffer iv, aber ohne die Einführung zusätzlicher Maßnahmen für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung. Artikel 26 Absatz 5 stützt sich ausschließlich auf geltende Rechtsvorschriften und Bewirtschaftungspläne. Da verbindliche Vorschriften zur Durchsetzung eines einheitlichen, hohen Anteils an nachhaltigen Verfahren der Waldbewirtschaftung fehlen, stützt sich der Vorschlag auf freiwillige Initiativen. EU-Forststrategie: COM(2013) 659 final
(2) Bodendegradation 2(a) aufgrund von direkten Landnutzungsänderungen (die z. B. zu Kohlenstoffverlust im Boden oder zu Erosion führen) Ja:
Artikel 26 Absatz 3 Buchstabe a; Artikel 26 Absatz 4; Artikel 26 Absatz 5 Buchstabe a Ziffer ii und Artikel 26 Absatz 5 Buchstabe b Ziffer ii

Gemeinsame Agrarpolitik:

Verordnung Nr. 1306/2013 des Rates,
Durchführungsverordnung Nr. 809/2014 der Kommission,
Delegierte Verordnung Nr. 640/2014 der Kommission

2(b) aufgrund intensivierter Landbewirtschaftungsmethoden (die z. B. zu Bodenverdichtung, verringerter Bodenfruchtbarkeit oder Erosion führen) Teilweise behandelt.
Indirekt und teilweise in Anhang VI, Nummer 6 behandelt: Bestimmte Landbewirtschaftungsmethoden können bei der Berechnung von THG-Emissionseinsparungen berücksichtigt werden (z. B. reduzierte oder Nullbodenbearbeitung, verbesserte Fruchtfolgen, Nutzung von Deckpflanzen), wenn es zuverlässige und überprüfbare Nachweise dafür gibt, dass mehr Kohlenstoff im Boden gebunden wurde. Außerdem wurden die Cross-Compliance-Anforderungen (Erneuerbare-Energien-Richtlinie Artikel 17 Absatz 6) gestrichen. Es sind keine Schutzmechanismen vorgesehen, die verhindern, dass eine verstärkte Entnahme landwirtschaftlicher Reststoffe zur Bodendegradation führt.
2(c) aufgrund intensivierter Waldbewirtschaftung (die z. B. zu verringerter Bodenfruchtbarkeit in Wäldern aufgrund von Nährstoffentzug führt - forstwirtschaftliche Reststoffe) Teilweise behandelt. Zwar enthält Artikel 26 Absatz 5 Anforderungen, die sich auf die Gefahr beziehen, dass nicht nachhaltige forstwirtschaftliche Biomasse genutzt wird, es sind jedoch keine Schutzmechanismen vorgesehen, die verhindern, dass eine verstärkte Entnahme forstwirtschaftlicher Reststoffe zu Bodendegradation führt. Es werden keine zusätzlichen Maßnahmen für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung eingeführt. Artikel 26 Absatz 5 stützt sich ausschließlich auf geltende Rechtsvorschriften und Bewirtschaftungspläne, sofern sie die in demselben Artikel genannten Anforderungen erfüllen. Da verbindliche Vorschriften zur Durchsetzung eines einheitlichen, hohen Anteils an nachhaltigen Verfahren der Waldbewirtschaftung fehlen, stützt sich der Vorschlag auf freiwillige Initiativen. EU-Forststrategie: COM(2013) 659 final
(3) Wasserknappheit und -verschmutzung 3(a) aufgrund von Landnutzungsänderungen (z. B. Veränderung der Wasserbilanz) Ja:
Artikel 26 Absatz 3 Buchstabe a; Artikel 26 Absatz 4; Artikel 26 Absatz 5 Buchstabe a Ziffer ii und Artikel 26 Absatz 5 Buchstabe b Ziffer ii
Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG
3(b) aufgrund intensivierter Landbewirtschaftungsmethoden (z. B. Bewässerung, Düngung) Teilweise behandelt. Indirekt und teilweise in Anhang VI behandelt: Beim Pappelanbau im Kurzumtrieb (SRC) ohne Düngung gelten etwas höhere Werte für THG-Einsparungen als beim Anbau mit Düngung. Außerdem wurden die Cross-Compliance-Anforderungen (Erneuerbare-Energien-Richtlinie Artikel 17 Absatz 6) gestrichen.

Gemeinsame Agrarpolitik:

Verordnung Nr. 1306/2013 des Rates,
Durchführungsverordnung Nr. 809/2014 der Kommission,
Delegierte Verordnung Nr. 640/2014 der Kommission

3(c) aufgrund intensivierter Waldbewirtschaftung (z. B. Veränderung der Wasserbilanz) Teilweise behandelt. Zwar enthält Artikel 26 Absatz 5 Anforderungen, die sich auf die Gefahr beziehen, dass nicht nachhaltige forstwirtschaftliche Biomasse genutzt wird, es werden jedoch keine zusätzlichen Maßnahmen für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung eingeführt. Artikel 26 Absatz 5 stützt sich ausschließlich auf geltende Rechtsvorschriften und Bewirtschaftungspläne. Da verbindliche Vorschriften zur Durchsetzung eines einheitlichen, hohen Anteils an nachhaltigen Verfahren der Waldbewirtschaftung fehlen, stützt sich der Vorschlag auf freiwillige Initiativen. EU-Forststrategie: COM(2013) 659 final
(4) Treibhausgas-(THG-)Emissionen 4(a) aufgrund von THG-Lebenszyklusemissionen, die nicht auf biogenen Kohlenstoff zurückgehen (z. B. Düngemitteleinsatz, Transport der Biomasse, Austreten von Methan aus Biogasanlagen) Teilweise:
Artikel 26 Absatz 7 Buchstaben a, b und c; Artikel 26 Absatz 7 Buchstabe d
Biogas für den Verkehr fällt jedoch nicht unter die oben genannten Anforderungen bezüglich THG-Einsparungen.

Klimapolitik:

Vorschlag für eine LULUCF-Verordnung, Richtlinien 2003/87/EG und 2009/29/EG zum Emissionshandelssystem (EHS),
Lastenteilungsentscheidung Nr. 406/2009/EG,
Kraftstoffqualitätsrichtlinie 2009/30/EG,
Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU

4(b) aufgrund indirekter Auswirkungen (z. B. indirekte Landnutzungsänderungen durch die Verdrängung von Nahrungspflanzenkulturen, jüngere Wälder) Teilweise behandelt in Artikel 7 Absatz 1, in dem für die Nutzung von Nahrungs- und Futtermittelpflanzen für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe sowie im Verkehrssektor verbrauchte Biomassekraftstoffe eine Obergrenze festgelegt wird. Diese Obergrenze gilt jedoch nicht für die Verwendung von Kulturpflanzen für Biogas zur Elektrizitätserzeugung. Vorschlag für eine LULUCF-Verordnung, Richtlinie 2015/1513 über indirekte Landnutzungsänderungen

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

Tabelle A3

Umfang, in dem die mit der Nutzung von Biomasse verknüpften Risiken behandelt werden

Nachhaltigkeitsrisiken Wird das Risiko durch die Nachhaltigkeitskriterien oder die Kriterien für THG-Einsparungen im RED-II-Vorschlag behandelt? Zugehöriger politischer Rahmen der EU
Umweltaspekte (4) Treibhausgas-(THG-)Emissionen 4(c) aufgrund von CO2-Emissionen aus der Verbrennung von Biomasse (biogene Emissionen) Teilweise:
Artikel 26 Absatz 7 Buchstaben a, b und c; Artikel 26 Absatz 7 Buchstabe d
Biogas für den Verkehr fällt jedoch nicht unter die oben genannten Anforderungen bezüglich THG-Einsparungen.
Ungeklärte Fragen der Anrechnung und Verbuchung von biogenen Treibhausgasemissionen werden nicht behandelt (siehe Ziffern A1 und A4).

Klimapolitik:

Richtlinien 2003/87/EG und 2009/29/EG zum Emissionshandelssystem (EHS),
Lastenteilungsentscheidung Nr. 406/2009/EG,
Kraftstoffqualitätsrichtlinie 2009/30/EG,
Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU

(5) Luftverschmutzung 5(a) aufgrund der Verbrennung von Biomasse (z. B. Feinstaub, SO2 usw.) In diesem Vorschlag nicht behandelt, aber Gegenstand anderer Instrumente.
Die Rechtsvorschriften decken nicht den großen Bestand an alten Anlagen (in Wohngebäuden) ab, in denen Biomasse für Heizzwecke verwendet wird.

EU-Luftreinhaltepolitik:

Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG,
Richtlinie 2015/2193 für mittelgroße Feuerungsanlagen,
Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen

5(b) aufgrund der Emission von Schadstoffen in anderen Phasen des Lebenszyklus eines Bioenergieträgers (z. B. Transport der Biomasse) In diesem Vorschlag nicht behandelt, aber Gegenstand anderer Instrumente. Standards für Fahrzeugeffizienz
(6) sozioökonomische Aspekte 6(a) ineffiziente Nutzung von Biomasse (einschließlich der Nichtanwendung des Grundsatzes der Kaskadennutzung und suboptimaler Umwandlungsmethoden von Biomasse in Energie) Teilweise: Artikel 26 Absatz 8 befasst sich mit der Effizienz der Elektrizitätserzeugung aus Biomasse, betrifft jedoch nicht die Wärmeerzeugung. Dieser Artikel gilt nur für Anlagen mit einer Kapazität von mehr als 20 MW. Da die durchschnittliche Größe von Biogasanlagen wesentlich geringer ist, gilt er nur für eine kleine Minderheit von Biogasanlagen.
Das Risiko der Nichtanwendung des Grundsatzes der Kaskadennutzung wird in diesem Vorschlag nicht behandelt. Die Grundsätze der Abfallhierarchie werden in Artikel 7 Absatz 5 erwähnt, aber nur im Hinblick auf die Aufnahme neuer Rohstoffe in Anhang IX (Rohstoffe zur Produktion moderner Biokraftstoffe).
Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU
Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG
6(b) Konkurrenz mit derzeitigen Nutzungen (z. B. Nahrungsmittelerzeugung, Holz für Papier und Zellstoffindustrie) Teilweise behandelt in Artikel 7 Absatz 1, in dem für die Nutzung von Nahrungs- und Futtermittelpflanzen für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe sowie im Verkehrssektor verbrauchte Biomassekraftstoffe eine Obergrenze festgelegt wird. Diese Obergrenze gilt jedoch nicht für die Verwendung von Kulturpflanzen für Biogas zur Elektrizitätserzeugung.
In Artikel 7 Absatz 5 wird anerkannt, dass erhebliche Verzerrungen auf den Märkten für (Neben-)Erzeugnisse, Abfälle oder Reststoffe vermieden werden müssen, wenn neue Rohstoffe in Anhang IX aufgenommen werden (Rohstoffe zur Produktion moderner Biokraftstoffe).
Auf die potenziellen Verzerrungen auf den Märkten für Erzeugnisse, Abfälle oder Reststoffe, die im vorgeschlagenen Anhang IX bereits enthalten sind, wird nicht eingegangen. Rohstoffe, die einmal in Anhang IX aufgenommen wurden, können anschließend nicht wieder gestrichen werden.
 

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

Anhang II

Merkmale der geprüften Projekte

Projekt-Nr. Programmplanungszeitraum
ELER-Maßnahme
Projektbezeichnung und Kurzbeschreibung Tatsächliche Projektkosten (gesamtes Projekt, gegebenenfalls einschließlich nicht energiebezogener Teile) Art der erneuerbaren Energie;
Art der Energienutzung
Projektmerkmale im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums
01 AT-01 2007-2013
M 121
Holzbiomasseheizung im Betrieb (Gutshaus) 36 424,57 Euro Bioenergie
Eigenverbrauch von Energie

Umweltaspekte: energieeffiziente Wärmeversorgung, Feinstaubemissionen durch Holzverbrennung

Lokale Brennstoffversorgung: Holz aus dem eigenen Wald des Landwirts

Keine Diversifizierung der Betriebseinnahmen, keine zusätzlichen landwirtschaftlichen Tätigkeiten oder Dienstleistungen

02 AT-02 2007-2013
M 413 (321)
Nahwärme - Holzbiomasse (Projekt zum Ausbau des Wärmeversorgungsnetzes) 269 512,69 Euro Bioenergie
Energielieferung an Dritte

Umweltaspekte: energieeffiziente Wärmeversorgung, Nahwärmesystem, Feinstaubemissionen durch Holzverbrennung

Lokale Brennstoffversorgung: Holz von Lieferanten aus einem Umkreis von 50 km um die Anlage

Diversifizierung der Betriebseinnahmen/Arbeitsplatzerhaltung in den landwirtschaftlichen Betrieben und entlang der Holzlieferkette

Erbringung von lokalen Energiedienstleistungen

Lokale Beteiligung (LEADER-Projekt)

03 AT-03 2007-2013
M 321
Nahwärme - Holzbiomasse, Biogas und Verteilernetz 928 443,47 Euro Bioenergie
Energielieferung an Dritte

Umweltaspekte: energieeffiziente Wärmeversorgung, Nahwärmesystem, Feinstaubemissionen durch Holzverbrennung, "Erzeugung" von Biogasgülle

Lokale Brennstoffversorgung: Holz von Lieferanten aus einem Umkreis von 50 km um die Anlage und lokale Biogasanlage

Diversifizierung der Betriebseinnahmen/Arbeitsplatzerhaltung in den landwirtschaftlichen Betrieben und entlang der Holzlieferkette

Erbringung von lokalen Energiedienstleistungen

04 AT-04 2007-2013
M 413 (311)
Nahwärme - Holzbiomasse; landwirtschaftliche Genossenschaft 311 865,86 Euro Bioenergie
Energielieferung an Dritte

Umweltaspekte: energieeffiziente Wärmeversorgung, Nahwärmesystem, Feinstaubemissionen durch Holzverbrennung

Lokale Brennstoffversorgung: Holz von Lieferanten aus einem Umkreis von 50 km um die Anlage

Diversifizierung der Betriebseinnahmen, unter anderem aus Wärmeverkauf/Arbeitsplatzerhaltung in den landwirtschaftlichen Betrieben und entlang der Holzlieferkette (landwirtschaftliche Genossenschaft)

Erbringung von lokalen Energiedienstleistungen

Lokale Beteiligung (LEADER-Projekt)

05 AT-05 2007-2013
M 311
Biogasanlage 1 550 000,00 Euro Bioenergie
Energielieferung an Dritte und Eigenverbrauch der Energie

Umweltaspekte: KWK, hauptsächlich Verwendung von tierischen Abfällen aus dem eigenen oder anderen lokalen Landwirtschaftsbetrieben in der Biogasanlage, "Erzeugung" von Biogasgülle

Diversifizierung der Betriebseinnahmen/Erhaltung eines Arbeitsplatzes im landwirtschaftlichen Betrieb

Schaffung eines Arbeitsplatzes: technische Betreuung und Buchhaltung/Finanzverwaltung

Sinnvolle Wärmenutzung: Erbringung von Trocknungsdiensten (Saaten), getrockneter Wirtschaftsdünger für Gartenbaubetriebe

06 AT-06 2014-2020
M 6.4.3
Fotovoltaikanlage 18 065,00 Euro Solarenergie
Eigenverbrauch von Energie

Senkung der Energiekosten im Betrieb

Keine Diversifizierung der Betriebseinnahmen, keine zusätzlichen landwirtschaftlichen Tätigkeiten oder Dienstleistungen

07 AT-07 2014-2020
M 4.1.1
Holzbiomasseheizung im Betrieb 25 902,53 Euro Bioenergie
Eigenverbrauch von Energie

Umweltaspekte: energieeffiziente Wärmeversorgung, Feinstaubemissionen durch Holzverbrennung

Lokale Brennstoffversorgung: Holz aus umliegenden Wäldern

Arbeitsplatzerhaltung und Ausbau der Betriebstätigkeiten (Ausweitung der Viehzucht), die durch Zeiteinsparungen und zusätzlichen Platz (der vorher für die Lagerung von Stroh zur Wärmeerzeugung gebraucht wurde) ermöglicht wurden

08 BG-01 2007-2013
M 121
Fotovoltaikanlage für Bewässerungspumpe und andere elektrische Geräte; ökologische Erzeugung von Trüffeln und Haselnüssen 42 791,12 Euro Solarenergie
Eigenverbrauch von Energie

Umweltaspekte: Verwendung von Solarenergie (statt eines Dieselgenerators als Alternative, da das Flurstück keine Anbindung an das Stromnetz des Dorfes hat)

Aufbau eines neuen landwirtschaftlichen Betriebs mit innovativer Erzeugung: neue Geschäftsmöglichkeiten und Arbeitsplatzschaffung

09 BG-02 2007-2013
M 312
Fotovoltaikanlage (Kleinstunternehmen) 278 112,28 Euro Solarenergie
Energielieferung an Dritte

Aufbau eines Kleinstunternehmens: Einnahmen aus Stromverkäufen (FIT-Zahlungen)

Schaffung eines Arbeitsplatzes (hauptsächlich Bewachung)

Keine neuen Geschäftstätigkeiten oder -möglichkeiten erschlossen oder neuen Dienstleistungen erbracht

10 BG-03 2007-2013
M 312
Fotovoltaikanlage (Kleinstunternehmen) 277 908,78 Euro Solarenergie
Energielieferung an Dritte

Aufbau eines Kleinstunternehmens: Einnahmen aus Stromverkäufen (FIT-Zahlungen)

Schaffung eines Arbeitsplatzes (hauptsächlich Bewachung)

Keine neuen Geschäftstätigkeiten oder -möglichkeiten erschlossen oder neuen Dienstleistungen erbracht

11 BG-04 2007-2013
M 123
Fotovoltaikanlage und Biogasanlage (Wärmeerzeugung), Eigenverbrauch durch Lebensmittelverarbeitungsmaschine 3 615 358,49 Euro Solarenergie und Bioenergie
Eigenverbrauch von Energie

Umweltaspekte: Solarstrom, Abwasserbehandlung und sinnvolle Verwendung von Klärschlamm in einer Biogasanlage

Senkung der Energiekosten im Betrieb

Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum

Vermarktungschancen für ortsansässige Landwirte (Erhaltung von Betrieben und Arbeitsplätzen)

12 BG-05 2014-2020
M 04.1
Fotovoltaikanlage für Beleuchtung; kleiner neuer landwirtschaftlicher Betrieb Projekt zum Zeitpunkt des Prüfbesuchs noch nicht abgeschlossen Solarenergie
Eigenverbrauch von Energie

Umweltaspekte: Verwendung von Solarenergie (statt eines Dieselgenerators als Alternative, da das Flurstück keine Anbindung an das Stromnetz des Dorfes hat)

Aufbau eines neuen landwirtschaftlichen Betriebs mit innovativer Erzeugung: neue Geschäftsmöglichkeiten und Arbeitsplatzschaffung

13 BG-06 2007-2013
M 311
Fotovoltaikanlage, Diversifizierung der Betriebstätigkeit 255 764,12 Euro Solarenergie
Energielieferung an Dritte

Diversifizierung der Betriebseinnahmen (FIT-Zahlungen)

Schaffung eines Arbeitsplatzes (hauptsächlich Bewachung)

Keine neuen Geschäftstätigkeiten oder -möglichkeiten erschlossen oder neuen Dienstleistungen erbracht

14 FR-01 2007-2013
M 121
Einbau einer Wärmepumpe 49 945,00 Euro Energieeffizienzprojekt

Verbesserte Wirtschafts- und Umweltleistung der landwirtschaftlichen Tätigkeit aufgrund von verringertem Kraftstoffverbrauch im Betrieb und einer verbesserten Milcherzeugung

15 FR-02 2007-2013
M 413 (311)
Bau einer betriebseigenen anaeroben Vergärungsanlage 1 409 920,00 Euro Bioenergie
Energielieferung an Dritte und Eigenverbrauch der Energie

Umweltaspekte: KWK, hauptsächlich Verwendung von tierischen Abfällen aus dem eigenen oder anderen lokalen Landwirtschaftsbetrieben in der Biogasanlage, "Erzeugung" von Biogasgülle

Diversifizierung der Betriebseinnahmen/Erhaltung eines Arbeitsplatzes im landwirtschaftlichen Betrieb

Schaffung eines Arbeitsplatzes: technische Wartung

Sinnvolle Nutzung der Wärme zur Trocknung von Getreide

Lokale Beteiligung (LEADER-Projekt)

16 FR-03 2007-2013
M 411 (121)
Fotovoltaikanlage 47 500,00 Euro Solarenergie
Energielieferung an Dritte

Senkung der Energiekosten im Betrieb

Keine Diversifizierung der Betriebseinnahmen, keine zusätzlichen landwirtschaftlichen Tätigkeiten oder Dienstleistungen

Lokale Beteiligung (LEADER-Projekt)

17 FR-04 2014-2020
M 04.3
Unterstützung von Forstdiensten - "Volet 2" 13 506,00 Euro Projekte zur Förderung der Biomasseerzeugung
Projekte wurden ausgewählt, weil zum Zeitpunkt des Prüfbesuchs noch keines der Projekte für Investitionen in erneuerbare Energien 2014-2020 begonnen hatte

Geschäftsmöglichkeiten für lokale Forstunternehmen

18 FR-05 2014-2020
M 08.6
Waldumwandlung - "Volet 2" Projekt zum Zeitpunkt des Prüfbesuchs noch nicht abgeschlossen
19 IT-01 2007-2013
M 311
Geothermiekraftwerk 71 042,00 Euro Geothermische Energie
Eigenverbrauch von Energie

Verbesserte Wirtschafts- und Umweltleistung von landwirtschaftlichen und agrartouristischen Tätigkeiten durch gesenkte CO2-Emissionen und eine Zunahme der Weinverkäufe

20 IT-02 2007-2013
M 311
Fotovoltaikanlage 16 570,12 Euro Solarenergie
Eigenverbrauch von Energie

Verbesserte Wirtschafts- und Umweltleistung der landwirtschaftlichen Tätigkeiten durch die Nutzung einer Fotovoltaikanlage und Zunahme der agrartouristischen Tätigkeiten

21 IT-03 2007-2013
M 123
Geothermiekraftwerk, Biomasseheizanlage, Fotovoltaikmodule und Tageslichtsystem 807 500,00 Euro Geothermische Energie, Solarenergie, Bioenergie plus Energieeinsparungsmaßnahmen
Eigenverbrauch von Energie

Umweltaspekte: Verwertung von Abfällen, die beim Beschneiden, beim Räumen von Gräben und bewaldeten Flächen und bei der Beseitigung von Buschwerk anfallen; Energieeinsparungen; geringerer CO2-Fußabdruck (pro Flasche Wein)

Zunahme der Weinverkäufe

Schaffung 12 neuer Arbeitsplätze

22 IT-04 2007-2013
M 121
Einbau von Isolierungen zur Energieeinsparung 241 064,50 Euro Energieeffizienzprojekt (Projekt gehört zu Projekt IT-03)

Umweltnutzen durch Energieeinsparungen

23 IT-05 2007-2013
M 121
Geothermiekraftwerk 315 022,94 Euro Geothermische Energie
Eigenverbrauch von Energie

Verbesserte Wirtschafts- und Umweltleistung der landwirtschaftlichen Tätigkeiten durch gesenkte CO2-Emissionen und eine Erhöhung der Umsätze

Zwei lokale Unternehmen bauten das Geothermiekraftwerk

24 IT-06 2007-2013
M 311
Fotovoltaikmodule, solarthermische Kollektoren und Biomasseheizungsanlage 32 740,20 Euro Geothermische Energie, Solarenergie, Bioenergie
Eigenverbrauch von Energie

Umweltaspekte: effiziente Systeme für die Energieerzeugung ersetzen fossil befeuerte (Gas-)Heizkessel

Rohstoff (Holz) stammt aus den eigenen forstwirtschaftlichen Tätigkeiten des Begünstigten und fällt beim Beschneiden von Oliven- und Obstbäumen an

Aufnahme von agrartouristischen Tätigkeiten

Schaffung von Arbeitsplätzen (2-3 VZÄ)

Erneuerbare-Energien-Bauteile wurden ausschließlich von lokalen Unternehmen installiert

25 LT-01 2007-2013
M 312
Wasserkraftwerk 552 712,80 Euro Wasserkraft
Energielieferung an Dritte

Einkommensdiversifizierung im Betrieb durch den Verkauf von Strom (keine FIT-Zahlungen)

26 LT-02 2007-2013
M 123
Erzeugung von Strohpellets 831 500,00 Euro Erzeugung von Biomassebrennstoffen

Aufbau eines ländlichen Kleinstunternehmens

Schaffung von 20 Arbeitsplätzen

Verwendung lokaler Rohstoffe

Lieferung der Strohpellets an Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie nicht rentabel, daher Verlagerung auf Tiereinstreu als Produkt

27 LT-03 2007-2013
M 312
Erzeugung von Strohpellets und Wärme 202 784,00 Euro Bioenergie
Energielieferung an Dritte

Umweltaspekte: energieeffiziente Wärmeversorgung von zwei öffentlichen Gebäuden

Aufbau eines ländlichen Kleinstunternehmens

Schaffung von sechs Arbeitsplätzen

Verwendung lokaler Rohstoffe

Lieferung der Strohpellets an Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie nicht rentabel, daher Verlagerung auf Tiereinstreu als Produkt erwogen

28 LT-04 2007-2013
M 311
Erzeugung von Holzschnitzeln - Anschaffung der notwendigen Ausrüstung (Traktor, Anhänger, Sattelanhänger und Holzhacker) 85 200,00 Euro Erzeugung von Biomassebrennstoffen

Diversifizierung der Betriebseinnahmen

Erhaltung dreier bestehender Arbeitsplätze

Traktor und andere Maschinen werden mit Diesel betrieben

29 LT-05 2007-2013
M 311
Windkraftanlage im Betrieb 404 024,00 Euro Windenergie
Energielieferung an Dritte

Einkommensdiversifizierung im Betrieb durch den Verkauf von Strom (FIT-Zahlungen)

Antworten der Kommission

Zusammenfassung

IV

Die EU-Richtlinie über erneuerbare Energien unterstützt die Etablierung erneuerbarer Energien durch die Festlegung eines EU-Ziels von 20 % bis 2020 und die Festlegung verbindlicher nationaler Zielvorgaben für erneuerbare Energien. Dabei können die Mitgliedstaaten weitgehend selbst darüber entscheiden, wie sie ihre nationalen Zielvorgaben für erneuerbare Energien erreichen und welche erneuerbaren Energiequellen sie unterstützen wollen.

Wie der Nutzen der erneuerbaren Energien für den ländlichen Raum weiter verstärkt werden kann, lässt sich besser im Rahmen der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums angehen und durch nationale oder regionale Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums umsetzen.

Ergebnisse zeigen, dass durch die bestehenden EU-Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe, die in der geltenden Richtlinie über erneuerbare Energien (Renewable Energy Directive, RED) festgelegt wurden, unbeabsichtigte direkte Umweltbelastungen wirksam vermieden werden konnten. 2015 wurde die RED geändert, um auch den Risiken indirekter Landnutzungsänderungen Rechnung zu tragen. Der Vorschlag der Kommission für eine Neufassung der Richtlinie über erneuerbare Energien für den Zeitraum nach 2020 deckt auch Biomasse und Biogas für die Wärme- und Stromerzeugung ab und bestärkt damit die EU-Nachhaltigkeitskriterien; dadurch werden der ausreichende Schutz der ländlichen Gebiete gegen bekannte umweltbezogene und sozioökonomische Risiken weiter verbessert und das Potenzial der Bioenergie für eine weitere nachhaltige Entwicklung maximiert.

Darüber hinaus soll mit dem Legislativvorschlag der Kommission über die Landnutzung im Rahmen des Umsetzungspakets der EU für 2030 hinsichtlich Energie und Klima (LULUCF-Vorschlag), der derzeit im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens behandelt wird (mit vorläufiger Zustimmung der beiden Gesetzgebungsorgane vom 14. Dezember 2017), die Gesamtnachhaltigkeit der Biomasse für alle Verwendungszwecke gewährleistet werden, und zwar durch die Festlegung, dass die terrestrische Kohlenstoffsenke der EU mindestens erhalten oder sogar erhöht werden muss („No-Debit“-Regel, d. h. Verbot einer Minusbilanz).

Zusätzlich sieht die Gemeinsame Agrarpolitik derzeit den Schutz des organischen Kohlenstoffs im Boden von Ackerflächen und Grünland vor. Die Gemeinsame Agrarpolitik soll also dem Schutz des organischen Kohlenstoffs im Boden dienen und dadurch zur Nachhaltigkeit der Biomasse in Gebieten beitragen, für die GAP-Zahlungen vorgesehen sind. Künftig will die Kommission die Ziele der GAP hinsichtlich der Ressourceneffizienz sowie hinsichtlich des Umwelt- und Klimaschutzes stärken.

V

Im Rahmen der Verhandlungen für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 setzte sich die Kommission aktiv für die Sicherstellung von Synergieeffekten und Komplementaritäten bei der Nutzung des europäischen Struktur- und Investitionsfonds ein, wobei bestehende nationale oder andere EU-Finanzierungsprogramme ebenfalls berücksichtigt wurden. Über Umsetzungsfragen entscheiden die Mitgliedstaaten allerdings selbst.

VI

Zu Beginn des Zeitraums 2007-2013 bestanden für Erneuerbare-Energien-Projekte zwar in der Tat keine spezifischen Outputindikatoren, doch nach Einführung des Gesundheitschecks lagen Ausgabendaten vor. Darüber hinaus beinhaltete der gemeinsame Begleitungs- und Bewertungsrahmen (CMEF) für 2007-2013 einen Wirkungsindikator über die Erzeugung erneuerbarer Energien.

Für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 wurde das gemeinsame Begleitungs- und Bewertungssystem (CMES) verbessert, um der Datenverfügbarkeit in allen Mitgliedstaaten, der Kostenwirksamkeit des Systems und einem vertretbaren Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen.

VII

Der Rechtsrahmen verpflichtet die Mitgliedstaaten, in ihrem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums (RDP) die Grundsätze in Bezug auf die Festlegung von Auswahlkriterien einzubinden, doch für die tatsächlichen Auswahlverfahren und -kriterien sind entsprechend dem Grundsatz der geteilten Verwaltung nach wie vor die Mitgliedstaaten zuständig.

VIII

Erster Unterabsatz: Soweit die Empfehlung die Tätigkeiten der Kommission betrifft, stimmt die Kommission der Empfehlung zu. Die Kommission ist der Auffassung, dass sie bei der Gestaltung der künftigen Politik für Erneuerbare Energien die Vorschläge der Kommission für die Verordnung über das Governance-System und für die Neufassung der Richtlinie über erneuerbare Energien berücksichtigt hat.

Bei der Erstellung der integrierten nationalen Energie- und Klimapläne, die von der derzeit im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens behandelte Verordnung über das Governance-System vorgesehen sind, könnten die Mitgliedstaaten unter anderem den Gegebenheiten und Bedürfnissen ihrer ländlichen Gebiete Rechnung tragen.

Zweiter Unterabsatz: Die Empfehlung wird angenommen. Die Kommission ist der Auffassung, dass ihr Vorschlag aus dem Jahr 2016 für eine Neufassung der Richtlinie über erneuerbare Energien (RED II) den EU-Nachhaltigkeitsrahmen für Bioenergie deutlich stärkt und zusätzliche Schutzmechanismen dafür bietet, die nicht nachhaltige Gewinnung forstwirtschaftlicher Biomasse zu vermeiden.

Darüber hinaus soll mit dem Legislativvorschlag der Kommission über die Landnutzung im Rahmen des Umsetzungspakets der EU für 2030 hinsichtlich Energie und Klima (LULUCF-Vorschlag), der derzeit im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens behandelt wird (mit vorläufiger Zustimmung der beiden Gesetzgebungsorgane vom 14. Dezember 2017), die Gesamtnachhaltigkeit der Biomasse für alle Verwendungszwecke gewährleistet werden, und zwar durch die Festlegung, dass die terrestrische Kohlenstoffsenke der EU mindestens erhalten oder sogar erhöht werden muss („No-Debit“-Regel, d. h. Verbot einer Minusbilanz).

Entsprechend den Darlegungen in der Mitteilung über die Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft will die Kommission außerdem die Ziele der GAP hinsichtlich der Ressourceneffizienz sowie hinsichtlich des Umwelt- und Klimaschutzes stärken.

Dritter Unterabsatz: Die Kommission kann diese Empfehlung nur teilweise annehmen, da sie derzeit keine spezifischen Verpflichtungen in Zusammenhang mit Legislativvorschlägen für den Zeitraum nach 2020 eingehen kann.

Die Kommission verpflichtet sich zu prüfen, inwiefern die künftige GAP ergebnisorientierter gestaltet werden kann und zwar durch Erzielung eines Mehrwerts für die EU und die stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse und Ziele der betreffenden Gebiete entsprechend der Mitteilung der Kommission COM(2017) 713 final.

Vierter Unterabsatz: Die Kommission stimmt dieser Empfehlung teilweise zu. Die Empfehlung wurde bereits umgesetzt und die erweiterten jährlichen Durchführungsberichte für 2019 werden die erforderlichen Informationen enthalten.

Vierter Unterabsatz: Die Kommission geht davon aus, dass sich diese Empfehlung an die Mitgliedstaaten richtet. Für die tatsächlichen Auswahlverfahren und die Festlegung der Auswahlkriterien sind gemäß dem Grundsatz der geteilten Verwaltung zwar nach wie vor die Mitgliedstaaten zuständig, doch die Kommission wird sich weiterhin bemühen, die Mitgliedstaaten zur Anwendung relevanter Auswahlverfahren zu bringen.

Einleitung

12

Die Kommission hat bereits mit der Ausarbeitung einer neuen Studie über Unterstützungsmaßnahmen im Energiesektor und in anderen Sektoren (z. B. Verkehr) begonnen, wobei auch erneuerbare Energiequellen untersucht werden sollen. Nach dem Governance-System der Energieunion, das derzeit im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens behandelt wird, ist die Kommission für die Überwachung von Subventionen im Energiesektor zuständig. Eine ausführliche Analyse und die detaillierten Ergebnisse werden in der nächsten Ausgabe des Berichts über Energiepreise und -kosten 2018 veröffentlicht.

15

Die Position der Kommission ist in den Antworten der Kommission zum Sonderbericht Nr. 16/2017 dargelegt.

Bemerkungen

25

Die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums bietet flexible Instrumente bzw. einen flexiblen Rahmen, innerhalb dessen die Mitgliedstaaten in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Subsidiarität und der geteilten Verwaltung selbst entscheiden können, wie sie die Etablierung erneuerbarer Energien entsprechend den Zielen der EU-Politik und entsprechend den spezifischen Gegebenheiten, Potenzialen und Bedürfnissen der Mitgliedstaaten/Regionen bestmöglich unterstützen wollen.

27

i) Die erneuerbaren Energien sind auf zweifache Weise mit der Entwicklung des ländlichen Raums verbunden. Einerseits kann durch die Politik der EU für Erneuerbare Energien eine Nachfrage für erneuerbare Energie erzeugt werden, wodurch die ländlichen Gebiete indirekt gefördert werden, um erneuerbare Energien (z. B. Wind- oder Solarenergie) oder den (forst- oder landwirtschaftlich gewonnenen) Rohstoff Biomasse zu liefern. Andererseits kann die Erzeugung erneuerbarer Energien in ländlichen Gebieten durch die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums direkt unterstützt werden; diese Politik wird auf EU-Ebene vorwiegend aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert.

30

Die Mitteilung der Kommission über die Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft enthält einen Verweis auf die Prüfung der Auswirkungen auf den ländlichen Raum („rural proofing“) (vgl. COM(2017) 713 final, S. 25).

In der Mitteilung verpflichtet sich die Kommission zur Förderung eines Mechanismus zur Prüfung der Auswirkungen auf den ländlichen Raum, durch den relevante politische Strategien systematisch aus der Perspektive des ländlichen Raums analysiert und dabei mögliche Folgen für ländliche Gemeinschaften berücksichtigt werden.

Ein konkretes Beispiel für die Prüfung der Auswirkungen auf den ländlichen Raum ist das Konzept der „intelligenten Dörfer“, welches durch verschiedene Politiken und ESI-Fonds finanziert wird, um den Aufbau von Dörfern der Zukunft zu unterstützen, die gut ausgestattet sein werden, um aus ihren speziellen Vorzügen Kapital zu schlagen (vgl. COM(2017) 713 final, S. 25).

35

Die Folgenabschätzung zur Nachhaltigkeit von Bioenergie1 aus dem Jahr 2016 (SWD(2016) 418 final), die zur Neufassung der Richtlinie über erneuerbare Energien erstellt wurde, enthält eine Analyse der Risiken in Zusammenhang mit der Erzeugung und Nutzung von Bioenergie. Die bei der Biomasseerzeugung entstehende Kohlenstoffbelastung wird außerdem in der Folgenabschätzung von 2016 zum Vorschlag für die LULUCF-Verordnung analysiert (SWD(2016 249 final).2

39

Die bestehenden und vorgeschlagenen EU-Nachhaltigkeitskriterien für Bioenergie sind für die Mitgliedstaaten und alle Wirtschaftsteilnehmer verbindlich. Die EU-Nachhaltigkeitskriterien sind keine verbindliche Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Bioenergie auf dem Unionsmarkt. Um einen übermäßigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, sind kleine Heiz-/Kühlanlagen und kleine Stromerzeuger mit einer Kapazität von weniger als 20 MW im Fall von Biomasse und weniger als 0,5 MWel im Fall von Biogas von den im RED-II-Vorschlag genannten EU-Nachhaltigkeitskriterien und Kriterien für die Einsparung von Treibhausgasen ausgeschlossen.

40

Die Folgenabschätzung zur Nachhaltigkeit von Bioenergie, die zur Neufassung der Richtlinie über erneuerbare Energien erstellt wurde, enthält eine Analyse der Risiken in Zusammenhang mit der Erzeugung und Nutzung von Bioenergie sowie eine Analyse der einschlägigen EU-Politik. Die bei der Biomasseerzeugung entstehende Kohlenstoffbelastung wird außerdem in der Folgenabschätzung von 2016 zur LULUCF-Verordnung analysiert (SWD(2016) 249 final).3

Die RED II wird – sofern sie erlassen wird – die EU-Nachhaltigkeitskriterien stärken, um das erhebliche Risiko einer Umweltbelastung, das bei der Verwendung von Biomasse für die Energieerzeugung entsteht, zu minimieren. Der Vorschlag soll insbesondere dazu dienen, das Risiko einer Umweltbelastung in Zusammenhang mit der steigenden Ernte forstwirtschaftlicher Biomasse zu verringern. Darüber hinaus wird in dem Vorschlag gefordert, die Auswirkungen der Ernte von Biomasse auf die Bodenqualität und die Artenvielfalt zu minimieren. Als Beleg für die Einhaltung der Bestimmungen können im Ursprungsland der Biomasse geltende Rechtsvorschriften oder, in Ermangelung derselben, entsprechende Belege auf der Ebene der Forstbetriebe vorgelegt werden. Diese Kriterien verstehen sich in Zusammenhang mit anderen einschlägigen EU-Politiken.

Ferner umfasst der Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Einbeziehung sowohl der Emissionen als auch des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 (LULUCF-Verordnung) auch Emissionen oder den Abbau von Treibhausgasen in Verbindung mit der Herstellung von Biomasse für die Energieerzeugung und sieht die Aufrechterhaltung des Kohlenstoffbestands im LULUCF-Sektor der EU vor („No-Debit“-Regel).

41

Die Kommission ist davon überzeugt, dass sowohl die geltende RED als auch der RED-II-Vorschlag der nicht nachhaltigen Gewinnung von Bioenergie entgegenwirken.

Die Kommission ist der Auffassung, dass der RED-II-Vorschlag den EU-Nachhaltigkeitsrahmen für Bioenergie deutlich stärkt und weiterhin sicherstellt, dass bei der Nutzung von Bioenergie in der EU nach 2020 optimale Treibhausgaseinsparungen erzielt werden und das Risiko einer Umweltbelastung in Zusammenhang mit der gesteigerten Ernte forstwirtschaftlicher Biomasse minimiert wird. Der Vorschlag der Kommission zur LULUCF-Verordnung, die derzeit im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens behandelt wird, soll die Nachhaltigkeit zusätzlich gewährleisten. Der Vorschlag sieht für den LULUCF-Sektor in der EU eine Fortsetzung der „No-Debit“-Regel entsprechend dem Kyoto-Protokoll vor, d. h. die Kohlenstoffsenke im LULUCF-Sektor der EU muss geschützt oder zumindest erhalten werden.

43

Die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums beruht auf den Grundsätzen der geteilten Verwaltung und der Subsidiarität. Daher bestimmen die Mitgliedstaaten/Regionen selbst, wie sich mit den aus dem ELER finanzierten Investitionen in erneuerbare Energien die Ziele für die Entwicklung des ländlichen Raums unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gegebenheiten, Potenziale und Bedürfnisse am besten erreichen lassen.

44

Um Überkompensationen zu vermeiden, sind im horizontalen Beihilferecht, insbesondere in der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (EU) Nr. 651/2014 (vgl. Abschnitt 7) und in den Leitlinien für staatliche Umwelt- und Energiebeihilfen 2014-2020, entsprechende Höchstzuschüsse und andere Bedingungen festgelegt.

Gemeinsame Antwort der Kommission zu den Ziffern 45 und 46:

Die thematischen Ziele im Rahmen des ESI-Fonds sind bewusst allgemeiner gehalten und decken einzelne Teilaspekte miteinander verbundener Themen, wie etwa die Etablierung erneuerbarer Energien, nicht ab. Der Zielindikator T16 spiegelt jedoch geplante Investitionen in die Erzeugung erneuerbarer Energien im Rahmen des ELER wider (Schwerpunktbereich 5C, vgl. dazu auch Ziffer 68).

48

Die Kommission teilt die Ansicht nicht, dass vermeintliche Schwierigkeiten bei der Programmierung der Schwerpunktbereiche zu erheblichen Verzögerungen bei der Umsetzung des Programms für erneuerbare Energie geführt haben. Die Verzögerungen sind unter anderem auf die Zeit zurückzuführen, die die Mitgliedstaaten in Anspruch nahmen, um Aufrufe zu starten und Projekte auszuwählen sowie um die Investitionsvorhaben vor Ort umzusetzen.

50

Die Kommission hat eine umfassende Reihe von Leitlinien für die strategische Programmierung erstellt, um den Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung einer tragfähigen Interventionslogik zur Förderung der Prioritäten und Ziele der EU (wie dem Ziel für erneuerbare Energien) sowie zur Förderung der Ziele für die Entwicklung des ländlichen Raums entsprechend den jeweiligen Gegebenheiten, Potenzialen und Bedürfnissen der Mitgliedstaaten/Regionen eine Orientierungshilfe zu bieten. Diese Interventionslogik (Auswahl relevanter Ziele, Bestimmung der Zielgruppe, Kombination relevanter Maßnahmen, entsprechende Mittelzuweisung usw.) ist im RDP dargelegt und wird von der Kommission bei der Verhandlung der Programme eingehend geprüft.

Die Versorgung mit erneuerbaren Energien und deren Nutzung zu vereinfachen ist nur eines der Ziele des ELER. Die Mitgliedstaaten können beschließen, die erneuerbaren Energien durch andere Instrumente als dem RDP zu unterstützen. In den von der Kommission geprüften Partnerschaftsvereinbarungen ist dargelegt, wie die Koordinierung zwischen den verschiedenen ESI-Fonds und anderen Finanzierungsinstrumenten erfolgt.

51

Die Quantifizierung des Finanzbedarfs spiegelt sich in den zugewiesenen Mitteln für die relevanten Maßnahmen und den Zielwerten der relevanten Indikatoren wider. Die Kommission räumt allerdings ein, dass es bei der Verbindung zwischen dem ermittelten Bedarf und dem strategischen Ansatz durchaus noch Verbesserungsmöglichkeiten gibt.

Kasten 5 – Änderungen am ursprünglichen Ansatz für die Finanzierung erneuerbarer Energien in den RDP

Erster Unterabsatz:

Im Fall Bulgariens mussten die aus der Umsetzung im Programmplanungszeitraum 2007-2013 gezogenen Lehren, darunter eine höhere Fehlerrate und Finanzkorrekturen, im gegenwärtigen Programmplanungszeitraum berücksichtigt werden. Für das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums für 2014-2020 beschloss Bulgarien, nur Projekte mit Eigenverbrauch zu unterstützen, um die Gefahr künftiger Fehler zu verringern.

Zweiter Unterabsatz:

Die Anpassung von Mittelzuweisungen im Programmplanungszeitraum kann aus verschiedenen Gründen erfolgen. Im Fall Frankreichs (Basse-Normandie) wurde die ELER-Mittelzuweisung für die Ziele für erneuerbare Energien deshalb gekürzt, weil die Region beschloss, die Finanzierungsquelle für bestimmte Projektarten, für die ursprünglich eine Finanzierung aus dem ELER vorgesehen war, zu ändern. Die Begründung für die vorgeschlagene Änderung wurde der Kommission vor der Änderung mitgeteilt. Die Änderungen bezogen sich auf die Programme in Zusammenhang mit der Energieerzeugung aus Holz und mit Heizkesseln, die fortan durch die Agentur für Umwelt und Kontrolle des Energieverbrauchs (ADEME) auf nationaler Ebene finanziert werden sollten, sowie auf Biogasprojekte (anaerobe Vergärung), die künftig mithilfe der Entwicklungsagentur der Normandie (ADN) durch Kapitalbeteiligungen oder Bankgarantien unterstützt werden sollten.

52

Bei der strategischen Programmplanung im Rahmen des ELER geht es darum, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den verschiedenen Bedürfnissen und Zielen zu schaffen, und nicht unbedingt um die Umsetzung einer ganzen Strategie für erneuerbare Energien im ländlichen Raum.

Änderungen an der Mittelzuweisung wie im Fall des RDP für die Basse-Normandie müssen in einem Programmänderungsantrag begründet werden. Darüber hinaus ist für die Änderung einer mit einem Schwerpunktbereich verbundenen quantifizierbaren Zielvorgabe um mehr als 50 %, d. h. bei einer erheblichen Mittelumverteilung, eine Änderung der Programmplanungsstrategie erforderlich, was gemäß Artikel 11 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 zu einem Beschluss der Kommission im Wege von Durchführungsrechtsakten führt.

54

Im Rahmen der Verhandlungen der Partnerschaftsvereinbarungen und der entsprechenden Programme setzte sich die Kommission aktiv für die Sicherstellung von Synergieeffekten und Komplementaritäten bei der Nutzung des europäischen Struktur- und Investitionsfonds ein, wobei bestehende nationale oder andere EU-Finanzierungsprogramme ebenfalls berücksichtigt wurden. Über Umsetzungsfragen entscheiden die Mitgliedstaaten allerdings selbst.

Gemeinsame Antwort der Kommission zu den Ziffern 56 und 57:

Im Rahmen des strategischen Programmplanungsansatzes dürfen die Mitgliedstaaten selbst bestimmen, welchen Schwerpunktbereich sie für die Programmierung einer spezifischen Maßnahme in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Zweck der Maßnahme am geeignetsten halten. Daraus folgt, dass eine bestimmte Maßnahme in mehreren Schwerpunktbereichen auftreten kann. Darüber hinaus spiegelt das Konzept der Sekundärwirkungen die Vielfältigkeit vieler Maßnahmen für die Entwicklung des ländlichen Raums wider, die häufig mehrere Ziele gleichzeitig verfolgen.

Kasten 6 – Zuordnung von Erneuerbare-Energie-Projekten zu verschiedenen Schwerpunktbereichen

Erster Unterabsatz:

Die Zuordnung von Maßnahmen zu verschiedenen Schwerpunktbereichen im Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums spiegelt auch eine Quantifizierung der erwarteten Ergebnisse der Maßnahme wider, die von Programm zu Programm unterschiedlich sein können. Die Maßnahmen werden den Schwerpunktbereichen je nach ihrer Primärwirkung zugeteilt, wohingegen Sekundärwirkungen bei dieser Entscheidung keine Rolle spielen.

Zweiter Unterabsatz:

Auch im Vergleich zwischen den RDP in Rumänien und Bulgarien wird die unterschiedliche Gewichtung der Zielsetzungen deutlich: Bulgarien strebt die Erzeugung erneuerbarer Energien für den Eigenverbrauch als primäres Maßnahmenziel an und ordnet dieses Ziel daher dem Schwerpunktbereich 5C zu. Das rumänische RDP unterscheidet sich davon insofern, als dass nur solche Projekte einen direkten Beitrag zum Schwerpunktbereich 5C leisten sollten, die Investitionen in erneuerbare Energien für den Eigenverbrauch vorsahen, wohingegen andere geplante Maßnahmen in den Schwerpunktbereichen 2A, 3A, 6A und 6B eine Sekundärwirkung auf den Schwerpunktbereich 5C haben sollten. Ein Beispiel dafür sind kleine Infrastrukturvorhaben, einschließlich Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeinsparungen, welche in erster Linie die lokale Entwicklung in ländlichen Gebieten fördern sollen und deshalb dem Schwerpunktbereich 6B zugeordnet sind.

61

Zu Beginn des Zeitraums 2007-2013 bestanden für Erneuerbare-Energien-Projekte zwar in der Tat keine spezifischen Outputindikatoren, doch der gemeinsame Begleitungs- und Bewertungsrahmen für 2007-2013 enthielt einen Indikator, der sich zu Programmbewertungszwecken ausdrücklich auf die Erzeugung erneuerbarer Energien bezog. Dem Wirkungsindikator Nr. 7 Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels wurde dadurch Rechnung getragen, dass ein Anstieg bei der Erzeugung erneuerbarer Energie verzeichnet wurde (quantitative und qualitative Veränderung bei der Erzeugung erneuerbarer Energien, die aus dem ELER finanzierten Maßnahmen zugeordnet werden).

62

In Bezug auf die Berichterstattung über die Überwachung und über die Indikatoren stellt die Kommission entsprechende Leitlinien zur Verfügung, um die Mitgliedstaaten beim Aufbau der erforderlichen Kapazitäten zur Erfüllung ihrer Überwachungspflichten zu unterstützen. Die Qualität der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Daten wird von der Kommission geprüft. Für die Zuverlässigkeit dieser Daten sind allerdings die Behörden in den Mitgliedstaaten zuständig.

63

Da die Projekte zur Förderung der Etablierung erneuerbarer Energien aus verschiedenen Maßnahmen bestehen und da es vor Einführung des Gesundheitschecks keinen einzelnen Outputindikator gab, ist es schwierig, zu umfassenden Daten zu gelangen. Der in der Antwort zu Ziffer 61 erwähnte Wirkungsindikator gibt allerdings zumindest teilweise Auskunft über die mögliche Wirksamkeit der Unterstützung von Investitionen in erneuerbare Energien.

Dadurch, dass die erneuerbaren Energien erst im Rahmen des Gesundheitschecks als neue Herausforderung eingeführt wurden, als die Programme bereits begonnen hatten, standen für die Ex-ante-Evaluierungen, die für die Gestaltung der RDP herangezogen wurden, nur begrenzt Daten über erneuerbare Energien zur Verfügung.

65

Im Rahmen der Ex-post-Bewertungen mussten alle Mitgliedstaaten/Regionen eine bestimmte Evaluierungsfrage beantworten, die sich direkt auf erneuerbare Energien bezog. Die Kommission bot dabei eine (nicht verbindliche) Orientierungshilfe. Der Inhalt der Ex-post-Bewertungen hängt allerdings vom Inhalt des jeweiligen RDP ab, in dem sich die politischen Entscheidungen der Mitgliedstaaten niederschlagen. Kam den erneuerbaren Energien in dem RDP nur eine marginale Rolle zu, nehmen sie auch in der Bewertung nur diesen Umfang ein.

Gemeinsame Antwort der Kommission zu den Ziffern 68 und 69:

Im Rahmen der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums werden die erwarteten Ergebnisse und die entsprechenden Zielgruppen auf der Ebene der Ziele (d. h. der Schwerpunktbereiche) und nicht auf der Ebene der einzelnen Maßnahmen festgelegt.

Die Wirksamkeit und Effizienz der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums werden durch erweiterte Evaluierungen bewertet, für die CMES-Indikatoren lediglich ein Instrument darstellen und später durch weitere Informationen ergänzt werden. Bei der Definition von gemeinsamen Indikatoren mussten Fragen der Datenverfügbarkeit in allen Mitgliedstaaten, die Kostenwirksamkeit des Systems und ein vertretbarer Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten berücksichtigt werden. Selbst wenn sie der Definition von Ergebnisindikatoren nicht immer entsprechen, können zusätzliche programmspezifischen Indikatoren nach Ansicht der Kommission bei der Bewertung der Programme hilfreich sein.

70

In den Leitlinien „Assessment of RDP results: how to prepare for reporting on evaluation in 2017“ (Bewertung der Ergebnisse der RDP: Vorbereitung der Berichterstattung über die Bewertung 2017) schlägt die Kommission in Anhang 11 (S. 76) verschiedene Datenquellen vor, z. B. die Antragsformulare und Zahlungsanträge der Begünstigten, nationale/regionale Statistiken, Energieversorgungs- und steuerungsdaten oder die Energiestatistiken von Eurostat.„Umfragen/Schwerpunktgruppen“ werden ebenfalls als mögliche Datenquelle genannt – an letzter Stelle einer langen Liste anderer möglicher Datenquellen, wie oben erläutert (https://enrd.ec.europa.eu/evaluation/publications/guidelines-assessment-rdp-results-how-prepare-reporting-evaluation-2017_en).

Es wird darauf hingewiesen, dass die Leitlinien der Kommission keinen verbindlichen Charakter haben. Deren Ziel ist es, die Qualität und Vergleichbarkeit der Bewertungen, für die die Mitgliedstaaten zuständig sind, zu verbessern.

71

Im Rahmen der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums können die Ergebnisse eines bestimmten Ziels durch mehrere Maßnahmen erreicht werden. Diese Ergebnisse können nur im Rahmen einer Bewertung evaluiert werden. Die Kommission räumt zwar ein, dass es dadurch zu einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand kommen kann, doch es wird versucht, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen zu finden. Was die vermeintlich mangelnde Vergleichbarkeit der Programme aufgrund ihrer Einzelheiten, z. B. der zusätzlichen programmspezifischen Indikatoren, betrifft, ist anzumerken, dass im Rahmen der individuellen Bewertung eines RDP die Auswirkungen und Ergebnisse der einzelnen Programme durchaus bewertet werden; die individuelle Bewertung wird als Beispiel für andere RDP herangezogen, selbst wenn die entsprechenden Maßnahmen in dem Programm womöglich gar nicht enthalten sind.

75

Im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums können verschiedene Maßnahmen dazu beitragen, die Etablierung erneuerbarer Energien zu verbessern; Investitionen in die Erzeugung erneuerbarer Energien oder die Mobilisierung forstwirtschaftlicher Biomasse zur Energieerzeugung sind nur zwei davon.

Auch über lokale Entwicklungsprojekte, die durch LEADER-Mittel finanziert werden, unterstützt der ELER Projekte im Bereich erneuerbare Energien. Diese von der Gemeinschaft geleitete lokale Entwicklungsinitiativen wirken sich deshalb positiv aus, weil sie für eine größere Akzeptanz bei der lokalen Bevölkerung sorgen und sicherstellen, dass Projekte im Bereich erneuerbare Energien in eine breiter angelegte Strategie für die nachhaltige Entwicklung des betreffenden Gebietes eingebunden sind.

78

Der Zweck der Auswahlkriterien besteht darin, die Projekte auf der Grundlage der ermittelten Bedürfnisse und Potenziale nach der Rangliste der Programmziele insgesamt zu priorisieren.

Gemäß dem Grundsatz der geteilten Verwaltung legen die Mitgliedstaaten die Auswahlkriterien für die einzelnen Maßnahmen selbst fest und konsultieren den RDP-Überwachungsausschuss (in dem alle relevanten Interessenvertreter entsprechend dem Partnerschaftsgrundsatz vertreten sind).

79

Die Kommission ist an diesen Überwachungsausschüssen beteiligt und bietet in dem Rahmen Orientierungshilfe und gibt Rückmeldung. Eine Rückmeldung kann zum Beispiel auch der klare Hinweis darauf sein, dass die Grenzwerte als zu niedrig erachtet werden. Das war beispielsweise beim französischen RDP der Fall, das der EuRH besuchte.

Kasten 10 – Erneuerbare-Energien-Projekte mit geringfügigem Nutzen für die Entwicklung des ländlichen Raums

Auf der Grundlage der im Programmplanungszeitraum 2007-2013 gezogenen Lehren unterstützt das bulgarische RDP im derzeitigen Programmplanungszeitraum ausschließlich Investitionen in die Erzeugung erneuerbarer Energie für den Eigenverbrauch (in dem landwirtschaftlichen Betrieb oder Unternehmen selbst).

81

Die Mitgliedstaaten werden in der Regel gebeten, für die Unterstützung aus dem ELER Projekte auszuwählen, die wesentlich zur Entwicklung des ländlichen Raums beitragen. Bei der Bewertung des Nutzens für die Entwicklung des ländlichen Raums im Vergleich zu Erneuerbare-Energien-Projekten, die von anderen Beihilferegelungen unterstützt werden, muss der Umfang solcher Projekte im Rahmen des ELER allerdings berücksichtigt werden. Die Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze und andere wirtschaftliche Chancen und Dienstleistungen, die neu entstehen, sind in diesem Kontext zu betrachten.

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

84

Die Kommission stimmt zu, dass Erneuerbare-Energien-Projekte insbesondere durch die Einbeziehung lokaler Interessenvertreter potenziell zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums beitragen können. Ob das Potenzial der Förderung aus dem ELER in dem Zusammenhang allerdings ausgeschöpft wird, hängt von den Mitgliedstaaten/Regionen ab, die ihre Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums entsprechend gestalten und versuchen müssen, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den verschiedenen Zielen ihrer Entwicklungsstrategien für den ländlichen Raum herzustellen.

85

Die Richtlinie über erneuerbare Energien ist ein allgemeiner Rechtsrahmen zur Förderung der EU-weiten Etablierung erneuerbarer Energien und zur Verwirklichung der Ziele für erneuerbare Energien für 2020. Obwohl die Entwicklung des ländlichen Raums eine wichtige Triebkraft für die Etablierung erneuerbarer Energien darstellt, bietet die Richtlinie den Mitgliedstaaten erhebliche Freiräume bei der Festlegung, wie sie ihre nationalen Ziele für erneuerbare Energie erreichen und die Etablierung der erneuerbaren Energien im ländlichen Raum voranbringen wollen. Die sich entwickelnden Modellen für den Verbrauch erneuerbarer Energien und für Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften, die dazu beitragen können, die Vorteile der erneuerbaren Energien für die Entwicklung des ländlichen Raums weiter zu verstärken, werden im Vorschlag der Kommission für eine Neufassung der Richtlinie über erneuerbare Energien berücksichtigt.

Empfehlung 1 – Prüfung der Auswirkungen der künftigen Erneuerbare-Energien-Politik auf den ländlichen Raum

Erster Unterabsatz: Soweit die Empfehlung die Tätigkeiten der Kommission betrifft, stimmt die Kommission der Empfehlung zu. Die Kommission ist der Auffassung, dass sie bei der Gestaltung der künftigen Politik für Erneuerbare Energien die Vorschläge der Kommission für die Verordnung über das Governance-System und für die Neufassung der Richtlinie über erneuerbare Energien berücksichtigt hat.

Bei der Erstellung der integrierten nationalen Energie- und Klimapläne, die von der derzeit im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens behandelte Verordnung über das Governance-System vorgesehen sind, könnten die Mitgliedstaaten unter anderem den Gegebenheiten und Bedürfnissen ihrer ländlichen Gebiete Rechnung tragen.

Zweiter Unterabsatz: Die Mitteilung der Kommission über die Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft enthält einen Verweis auf die Prüfung der Auswirkungen auf den ländlichen Raum („rural proofing“) (vgl. COM(2017) 713 final, S. 26) Bezug.

In der Mitteilung verpflichtet sich die Kommission zur Förderung eines Mechanismus zur Prüfung der Auswirkungen auf den ländlichen Raum, durch den relevante politische Strategien systematisch aus der Perspektive des ländlichen Raums analysiert und dabei mögliche Folgen für ländliche Gemeinschaften berücksichtigt werden.

Dritter Unterabsatz: Die Empfehlung wird insofern angenommen, als dass der Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über das Governance-System der Energieunion, welche derzeit im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens behandelt wird, bereits einen interaktiven Dialog mit den Mitgliedstaaten vorsieht, um zu prüfen, ob die Zielgruppen, Zielsetzungen und Beiträge der nationalen Energie- und Klimapläne für eine kollektive Verwirklichung der Ziele der Energieunion ausreichen.

86

Die im Rahmen der Folgenabschätzung zur Nachhaltigkeit der Bioenergie durchgeführten Modellierungen weisen darauf hin, dass die Einfuhren von Biomasse voraussichtlich zwar steigen, aber das Angebot an Biomasse für die Energieerzeugung künftig weiterhin vorwiegend im Inland gewonnen wird. Laut den eigenen Modellierungen der Kommission für 2020-2030 wird die Nachfrage nach Biomasse für die Wärme- und Stromerzeugung 2025 einen Spitzenwert erreichen und als Folge des Wettbewerbs durch andere erneuerbare Energien und die Auswirkungen der Energieeffizienz von Gebäuden danach bis 2030 leicht abnehmen.Längerfristig betrachtet (2050) wird die Nachfrage nach Biokraftstoffen aufgrund der notwendigen Entkarbonisierung des Verkehrssektors einschließlich des Luftverkehrs voraussichtlich deutlich steigen.

Ferner ist die Kommission der Auffassung, dass der Vorschlag für eine Neufassung der Richtlinie über erneuerbare Energien den EU-Nachhaltigkeitsrahmen für Bioenergie stärkt und dadurch in ausreichendem Maße gewährleistet, dass die Herstellung und Verwendung von Biomasse für die Energieerzeugung nachhaltig erfolgt.

Empfehlung 2 – Verbesserter Nachhaltigkeitsrahmen für Bioenergie

Die Kommission stimmt der Empfehlung zu. Nach Auffassung der Kommission wird der Vorschlag für eine Neufassung der Richtlinie über erneuerbare Energien, welche derzeit im Mitentscheidungsverfahren behandelt wird, nach ihrem Erlass den EU-Nachhaltigkeitsrahmen für Bioenergie stärken und dadurch in ausreichendem Maße gewährleisten, dass die Biomasse für die Energieerzeugung nachhaltig hergestellt und effizient verwendet wird.

Ferner soll mit dem Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 (LULUCF-Verordnung), die derzeit im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens behandelt wird (mit vorläufiger Zustimmung der beiden Gesetzgebungsorgane vom 14. Dezember 2017), auch sichergestellt werden, dass Emissionen oder der Abbau von Treibhausgasen für Biomasse für die Energieerzeugung auf nationaler Ebene gemessen werden und dass für den LULUCF-Sektor die „No-Debit“-Regel gilt. Die Kommission erachtet diese Empfehlung in Bezug auf die Vorschläge der Kommission für RED II und LULUCF daher als erfüllt.

Zusätzlich umfasst die Gemeinsame Agrarpolitik derzeit Bestimmungen zum Schutz des organischen Kohlenstoffs im Boden von Ackerflächen und Grünland. Die Gemeinsame Agrarpolitik soll also dem Schutz des organischen Kohlenstoffs im Boden dienen und dadurch zur Nachhaltigkeit der Biomasse in Gebieten beitragen, für die GAP-Zahlungen vorgesehen sind.

Entsprechend den Darlegungen in der Mitteilung über die Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft will die Kommission die Ziele der GAP hinsichtlich der Ressourceneffizienz sowie hinsichtlich des Umwelt- und Klimaschutzes stärken.

87

Im Rahmen der Verhandlungen der Partnerschaftsvereinbarungen und der entsprechenden Programme setzte sich die Kommission aktiv für die Sicherstellung von Synergieeffekten und Komplementaritäten bei der Nutzung des europäischen Struktur- und Investitionsfonds ein, wobei bestehende nationale oder andere EU-Finanzierungsprogramme ebenfalls berücksichtigt wurden. Über Umsetzungsfragen entscheiden die Mitgliedstaaten allerdings selbst.

Im Fall von Erneuerbare-Energien-Projekten kann der ELER durchaus der geeignete Unterstützungsmechanismus für lokale Projekte sein und dadurch bestehende Finanzierungshilfen ergänzen. Außerdem können dadurch potenzielle Begünstige in ländlichen Gebieten erreicht werden, die nach den Kriterien anderer Fonds nicht teilnahmeberechtigt sind.

88

Im Rahmen des strategischen Programmplanungsansatzes dürfen die Mitgliedstaaten selbst bestimmen, welchen Schwerpunktbereich sie für die Programmierung einer spezifischen Maßnahme in Übereinstimmung mit dem Ziel der Maßnahme am geeignetsten halten. Daraus folgt, dass Erneuerbare-Energien-Projekte in mehreren Schwerpunktbereichen auftreten.

Empfehlung 3 – Klare Orientierung zur Rolle des ELER bei der Unterstützung erneuerbarer Energien

Erster Unterabsatz: Die Kommission kann diese Empfehlung nur teilweise annehmen, da sie derzeit keine spezifischen Verpflichtungen in Zusammenhang mit Legislativvorschlägen für den Zeitraum nach 2020 eingehen kann.

Die Kommission verpflichtet sich zu prüfen, inwiefern die künftige GAP ergebnisorientierter gestaltet werden kann und zwar durch Erzielung eines Mehrwerts für die EU und die stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse und Ziele der betreffenden Gebiete entsprechend der Mitteilung der Kommission COM(2017) 713 final.

Außerdem befinden sich die Mitgliedstaaten/Regionen in der besten Lage zu entscheiden, welche Finanzierungsinstrumente in ihrem spezifischen Kontext am geeignetsten sind und wie sie sich am besten kombinieren lassen, um die Zielvorgaben für erneuerbare Energien und für die Entwicklung des ländlichen Raums so kostenwirksam wie möglich zu erreichen.

Zweiter Unterabsatz: Die Kommission stimmt dieser Empfehlung zu und ist der Ansicht, dass sie sie bereits umgesetzt hat.

Die Website des Europäischen Netzes für die Entwicklung des ländlichen Raums enthält eine Datenbank mit bewährten Verfahren, einschließlich Beispielen von aus ELER-Mitteln finanzierten Erneuerbare-Energien-Projekten und Gemeinschaftsansätzen in diesem Bereich. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP-AGRI) gerade eine Schwerpunktgruppe „zur Förderung der Erzeugung und der Verwendung erneuerbarer Energien im landwirtschaftlichen Betrieb“ ins Leben gerufen, deren erste Sitzung vom 21. bis 22. November 2017 stattfand.

89

Zu Beginn des Zeitraums 2007-2013 bestanden für Erneuerbare-Energien-Projekte zwar in der Tat keine spezifischen Outputindikatoren, doch der gemeinsame Begleitungs- und Bewertungsrahmen für 2007-2013 enthielt einen Wirkungsindikator, der zu Programmbewertungszwecken den Anstieg bei der Erzeugung erneuerbarer Energien abbildete. Je nachdem, inwieweit diese Frage in den Programmen aufgenommen wurde, lagen dadurch einige Informationen vor.

90

Entsprechend dem Grundsatz der geteilten Verwaltung sind die Mitgliedstaaten für die Bewertungen der RDP zuständig.

Die Wirksamkeit und Effizienz der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums werden durch erweiterte Evaluierungen bewertet, für die CMES-Indikatoren lediglich ein Instrument darstellen und später durch weitere Informationen ergänzt werden. Bei der Definition von gemeinsamen Indikatoren mussten Fragen der Datenverfügbarkeit in allen Mitgliedstaaten, die Kostenwirksamkeit des Systems und ein vertretbarer Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten berücksichtigt werden.

Obwohl zusätzliche programmspezifische Indikatoren möglicherweise zu einer geringen Vergleichbarkeit bei der Berichterstattung führen, erachtet die Kommission dies als vertretbar und ist der Auffassung, dass dies bei der Bewertung der Programme hilfreich sein kann.

91

Die Leitlinien der Kommission für die erweiterte jährliche Umsetzungsberichterstattung für 2019 werden derzeit erstellt.

Wie in den Überlegungen zum Zeitraum nach 2020 dargelegt, verpflichtet sich die Kommission zu prüfen, wie die Leistungen der GAP insgesamt besser gemessen werden können. Geplant ist ein erweitertes GAP-Leistungsmodell, bei dem die Ergebnisse im Mittelpunkt stehen. Das Zusicherungsverfahren müsste zu diesem Zweck an die Anforderungen einer ergebnisorientierten Politik angepasst werden und es müssten zuverlässige und messbare Indikatoren sowie eine glaubhafte Leistungsüberwachung und -berichterstattung entwickelt und angewandt werden.

Empfehlung 4 – Ein vereinfachter und aussagekräftigerer Begleitungs- und Bewertungsrahmen

Die Kommission stimmt dieser Empfehlung teilweise zu. Die Empfehlung wurde im Hinblick auf die Ausgabedaten über erneuerbare Energien und in Bezug auf die erneuerbare Energie, die im Rahmen unterstützter Projekte erzeugt wurde, bereits umgesetzt. Die erweiterten jährlichen Durchführungsberichte für 2019 werden diese Informationen enthalten.

Die Kommission ist allerdings nicht befugt, die Mitgliedstaaten dazu zu verpflichten, in diesen Berichten Angaben zu machen, zu deren Erfassung sie nicht schon von Anfang des Programmplanungszeitraums an verpflichtet waren, wie zum Beispiel Daten zur installierten Leistung.

93

Der derzeitige Programmplanungszeitraum wendet auf der Programmebene die sogenannte „N+3“-Regel an, damit alle verfügbaren ELER-Mittel gemäß den Zielen der entsprechenden Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums eingesetzt werden können. Dadurch soll das Risiko, dass die ELER-Unterstützung gewährt wird, ohne einen Nutzen zu bringen, reduziert werden und die Auswahlverfahren können in Übereinstimmung mit dem Grundsatz der geteilten Verwaltung und dem Partnerschaftsgrundsatz im Programmplanungszeitraum angepasst werden.

Empfehlung 5 – Bessere Projektauswahl unter Berücksichtigung des Mehrwerts der Projekte für ländliche Gebiete und ihrer Tragfähigkeit

Die Kommission geht davon aus, dass sich diese Empfehlung an die Mitgliedstaaten richtet. Für die tatsächlichen Auswahlverfahren und die Festlegung der Auswahlkriterien sind gemäß dem Grundsatz der geteilten Verwaltung zwar nach wie vor die Mitgliedstaaten zuständig, doch die Kommission wird sich weiterhin bemühen, die Mitgliedstaaten zur Anwendung relevanter Auswahlverfahren zu bringen.

Glossar und Abkürzungen

AEBIOM: European Biomass Association (Europäischer Biomasseverband)

Anaerobe Vergärung: Der Prozess, durch den organische Stoffe, wie tierische oder Nahrungsmittelabfälle, zersetzt werden, wodurch Biogas und Biodünger entstehen.

Bioenergie: Aus Biomasse erzeugte Energie.

Biomasse: Der biologisch abbaubare Teil von Erzeugnissen, Abfällen und Reststoffen der Landwirtschaft mit biologischem Ursprung (einschließlich pflanzlicher und tierischer Stoffe), der Forstwirtschaft und damit verbundener Wirtschaftszweige einschließlich der Fischerei und der Aquakultur sowie der biologisch abbaubare Teil von Abfällen, darunter Industrie- und Haushaltsabfälle biologischen Ursprungs.

Bioökonomie: Diejenigen Teile der Wirtschaft, in denen erneuerbare biologische Land- und Meeresressourcen, wie Kulturpflanzen, Wälder, Fisch, Tiere und Mikroorganismen, zur Erzeugung von Nahrungsmitteln, (Werk-)Stoffen und Energie genutzt werden.

CO2: Kohlendioxid

CO2-Fußabdruck: Die Menge der Treibhausgase, die während des Lebenszyklus eines Produkts oder einer Tätigkeit in die Atmosphäre abgegeben wird, angegeben in Kohlendioxidäquivalenten (CO2-Äq).

EEG: Erneuerbare-Energien-Gesetz (deutsches Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien)

Eigenverbraucher (Eigenverbraucher erneuerbarer Energie): Aktiver Kunde, der Strom aus erneuerbaren Quellen verbraucht sowie möglicherweise speichert und verkauft, der auf seinem Grund und Boden erzeugt wird; dies schließt Mehrfamilienhäuser, Gewerbestätten, Gebiete, in denen Leistungen gemeinsam genutzt werden, und geschlossene Verteilernetze ein, sofern es sich bei diesen Tätigkeiten - im Falle gewerblicher Eigenverbraucher erneuerbarer Energie - nicht um die gewerbliche oder berufliche Haupttätigkeit handelt.

Einspeiseprämie (feed-in premium, FIP): Eine Förderregelung, bei der Strom aus erneuerbaren Energiequellen normal auf dem Strommarkt verkauft wird und die Erzeuger zusätzlich zum Marktpreis des von ihnen erzeugten Stroms eine Prämie erhalten. Einspeiseprämien können entweder fest sein (d. h. ein konstanter Betrag unabhängig vom Marktpreis) oder gleitend (d. h. variierende Beträge je nach Entwicklung der Marktpreise).

Einspeisetarif (feed-in tariff, FIT): Eine Förderregelung, unter der den Erzeugern von erneuerbarer Energie für jede Energieeinheit, die sie erzeugt haben und in das Stromnetz einspeisen, ein fester Strompreis gezahlt wird. Die Zahlung des Einspeisetarifs wird für einen bestimmten Zeitraum garantiert, der oftmals mit der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des jeweiligen Erneuerbare-Energien-Projekts (in der Regel zwischen 10 und 25 Jahren) zusammenhängt.

Erneuerbare Energie: Energie aus erneuerbaren Quellen, die nach menschlichen Zeitmaßstäben unerschöpflich sind, wie Wind, Sonne, Biomasse und geothermische Wärme.

Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften: Ein KMU oder eine nicht gewinnorientierte Organisation, dessen/deren Anteilseigner oder Mitglieder bei der Erzeugung, Verteilung, Speicherung oder Lieferung von Energie aus erneuerbaren Quellen zusammenarbeiten.

Erneuerbare-Energien-Richtlinie: Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG (ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 16).

Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds): Eine Sammelbezeichnung für fünf verschiedene Fonds, mit deren Hilfe regionale Ungleichgewichte in der EU abgebaut werden sollen und deren politische Rahmenvorgaben für den siebenjährigen Haushaltszeitraum des mehrjährigen Finanzrahmens festgelegt sind. Bei diesen fünf Fonds handelt es sich um den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF), den Kohäsionsfonds (KF), den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF).

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE): Ziel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ist die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der Europäischen Union durch den Ausgleich der stärksten regionalen Ungleichgewichte. Dieses Ziel wird im Wege der Bereitstellung finanzieller Unterstützung für die Schaffung von Infrastrukturen sowie für produktive, beschäftigungswirksame Investitionen, insbesondere zugunsten von Unternehmen verfolgt.

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER): Ziel dieses Fonds ist die Unterstützung der ländlichen Regionen der EU bei der Bewältigung verschiedener wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Herausforderungen.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA): Ein Beratungsgremium, das Interessengruppen in den Bereichen Soziales und Beschäftigung eine offizielle Plattform bietet, über die sie ihre Ansichten zu EU-Themen äußern können.

Fernwärme-/Fernkälteversorgung: Die Verteilung thermischer Energie in Form von Dampf, heißem Wasser oder kalten Flüssigkeiten von einer zentralen Erzeugungsquelle durch ein Netz an mehrere Gebäude oder Gelände zur Nutzung von Raum- oder Prozesswärme bzw. -kälte.

GD: Als Generaldirektionen bezeichnete Abteilungen und Dienststellen der Europäischen Kommission.

GD CLIMA: Generaldirektion Klimapolitik der Europäischen Kommission

GD ENER: Generaldirektion Energie der Europäischen Kommission

GD ENV: Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission

GD AGRI: Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Europäischen Kommission

Gemeinsame Agrarpolitik (GAP): Die von der Europäischen Union angewendeten Rechtsvorschriften und Verfahren, mit denen eine gemeinsame und kohärente Politik in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums verwirklicht werden soll.

Gemeinsamer Begleitungs- und Bewertungsrahmen (Common Monitoring and Evaluation Framework, CMEF): EU-weiter Rahmen für die Begleitung und Bewertung der Entwicklung des ländlichen Raums im Programmplanungszeitraum 2007-2013. Für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 deckt er beide Säulen der GAP (ELER und EGFL) ab.

Gemeinsames Begleitungs- und Bewertungssystem (Common Monitoring and Evaluation System, CMES): Ein Teil des CMEF - die Regelungen und Verfahren im Zusammenhang mit der ländlichen Entwicklung (GAP-Säule II).

"Gesundheitscheck" der GAP: Im Jahr 2009 wurden die verschiedenen Bestandteile der GAP überprüft und angepasst, um die GAP auf eine ausgewogene und umweltfreundliche Entwicklung auszurichten. Diese Anpassung wird als "Gesundheitscheck" bezeichnet.

Grünes Zertifikat: Ein handelbares Gut, das belegt, dass eine bestimmte Menge Energie aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt wurde.

Horizont 2020: Rahmenprogramm der EU für Forschung und Innovation für den Zeitraum 2014-2020.

Indirekte Landnutzungsänderungen: Flächenumwandlungen, die auf die Verlagerung der landwirtschaftlichen Erzeugung zurückgehen, d. h. wenn bestehende Agrarflächen zur Erzeugung von Energiepflanzen wie Mais, Elefantengras oder Weide umgenutzt werden und die Nahrungs- und Futtermittelerzeugung auf zuvor nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen, z. B. Wald, Grünland, Torfmoore, Feuchtgebiete und andere kohlenstoffreiche Ökosysteme, verlagert wird. Durch die Umwandlung dieser Flächenarten in Kulturflächen können die CO2-Emissionen ansteigen.

KMU: Kleine und mittlere Unternehmen

LEADER: Von der örtlichen Bevölkerung betriebene Methode für die lokale Entwicklung, mit der durch öffentlich-private Partnerschaften (lokale Aktionsgruppen) ländliche Gemeinden mobilisiert und entwickelt werden. Der Begriff ist ein französisches Akronym von Liaison Entre Actions de Développement de lʼEconomie Rurale (DE: Verbindungen zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft).

Lebenszyklusanalyse (Life-cycle analysis, LCA): Ein mehrstufiges Verfahren zur Berechnung der Umweltauswirkungen eines Produkts oder einer Dienstleistung während des gesamten Lebenswegs.

LIFE: FR: L’Instrument Financier pour l’Environnement Das EU-Finanzierungsinstrument zur Unterstützung von Umwelt-, Natur- und Klimaschutzprojekten in der EU.

LULUCF, Land use, land use change and forestry (Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft): Mit den Treibhausgasinventaren zusammenhängender Bereich, der sich auf Emissionen und den Abbau von Treibhausgasen bezieht, die aus direkt vom Menschen bewirkten Landnutzungsaktivitäten, Landnutzungsänderungen und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten resultieren. Wie andere Wirtschaftsbereiche auch hat LULUCF Auswirkungen auf den globalen Kohlenstoffkreislauf. LULUCF-Aktivitäten können zum Eintrag von Treibhausgasen in die Atmosphäre oder zu ihrem Abbau beitragen, wodurch der Klimawandel entweder negativ (z. B. Entwaldung) oder positiv (z. B. (Wieder-)Aufforstung) beeinflusst wird.

Maßeinheiten für Energie

  • t RÖE - eine Tonne Rohöleinheit ist die Energiemenge, die beim Verbrennen von einer Tonne Rohöl freigesetzt wird, d. h. etwa 42 GJ
    ktRÖE - eine Kilotonne (tausend Tonnen) Rohöleinheit
    Mt RÖE - eine Megatonne (eine Million Tonnen) Rohöleinheit
  • kW - Kilowatt
  • MWh, kWh - Megawattstunde, Kilowattstunde

Mehrjähriger Finanzrahmen (MFR): Der mehrjährige Plan für die EU-Ausgaben, mit dem die politischen Prioritäten in finanzieller Hinsicht ausgedrückt werden. Er gilt für einen Zeitraum von sieben Jahren.

Nachhaltigkeitskriterien: Eine Reihe von Kriterien, die im Rahmen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und des RED-II-Vorschlags für Biokraftstoffe, flüssige Biobrennstoffe und Biomassebrennstoffe festgelegt sind und die Landnutzungs- und Waldbewirtschaftungsmethoden, die Einsparung von Treibhausgasemissionen und die Effizienz der Energieumwandlung betreffen und mit denen die ökologische Nachhaltigkeit von Bioenergie erreicht werden soll.

NREAP: (EN: National Renewable Energy Action Plan) nationaler Aktionsplan für erneuerbare Energie gemäß Artikel 4 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie.

Partnerschaftsvereinbarung: Ein Dokument, das ein Mitgliedstaat unter Einbeziehung von Partnern erstellt, in dem die Strategie, die Prioritäten und die Vorkehrungen dieses Mitgliedstaats für die effiziente und wirksame Nutzung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds dargelegt werden. Es wird von der Kommission bewilligt, nachdem es bewertet und mit dem betreffenden Mitgliedstaat erörtert wurde.

Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums (Rural Development Programme, RDP): Ein von einem Mitgliedstaat oder einer Region ausgearbeitetes und von der Kommission genehmigtes Dokument zur Planung und Überwachung der Umsetzung der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums auf regionaler oder nationaler Ebene.

Programmplanungszeitraum: Zeitraum für die Umsetzung der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums, der zeitlich mit dem mehrjährigen Finanzrahmen der EU zusammenfällt. Der aktuelle Programmplanungszeitraum umfasst die Jahre 2014-2020 und folgt auf den Programmplanungszeitraum 2007-2013.

Prüfung der Auswirkungen auf den ländlichen Raum: (EN: rural proofing) Mechanismus, der dazu dient, die Auswirkungen regierungspolitischer Maßnahmen zu verstehen und in den ländlichen Gebieten gerechte und ausgewogene politische Ergebnisse zu erreichen. Das Ziel besteht darin, die besten Wege zur Umsetzung politischer Strategien in ländlichen Gebieten zu bestimmen.

PV: Fotovoltaik

Quotenverpflichtung: Mindestanteil an erneuerbaren Energieträgern im Energiemix von Stromerzeugern, -versorgern und gelegentlich auch großen Stromverbrauchern nach den Vorgaben nationaler, regionaler oder lokaler Gebietskörperschaften.

RED-II-Vorschlag: Der Vorschlag der Europäischen Kommission vom 30. November 2016 für eine Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EN: Renewable Energy Directive, RED) für den Zeitraum 2021-2030.

Schwerpunktbereich 5C: Der Schwerpunktbereich "Erneuerbare Energien", der sich auf ein breites Spektrum an Zielen erstreckt, darunter die Erleichterung der Versorgung mit und stärkere Nutzung von erneuerbaren Energien, Nebenerzeugnissen, Abfällen und Rückständen und anderen Ausgangserzeugnissen außer Lebensmitteln für die Biowirtschaft.

Schwerpunktbereiche: Die Europäische Union hat für die Entwicklung des ländlichen Raums sechs Prioritäten festgelegt, die wiederum in 18 "Schwerpunktbereiche" unterteilt sind. Dadurch sollen die Ziele der Prioritäten genauer definiert und das Programmplanungsverfahren erleichtert werden.

Staatliche Beihilfen: Von den Mitgliedstaaten gewährte Beihilfen, die den Begünstigten einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen. Es kann sich dabei um direkt ausgezahlte Finanzhilfen handeln oder um indirekte Unterstützung, etwa durch Steuervergünstigungen, bessere Konditionen für den Erwerb oder die Pacht von Flächen, die Gewährung eines Darlehens oder einer Garantie für die Aufnahme eines Bankdarlehens zu besseren Konditionen als den marktüblichen Sätzen usw.

SWOT-Analyse: Eine im RDP verwendete Methode zur Bestimmung der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken (EN: strengths, weaknesses, opportunities and threats) einer Organisation oder Region.

Treibhausgase (THG): Gase, die wie eine Decke in der Erdatmosphäre wirken, durch die verhindert wird, dass Wärme von der Erde in das Weltall abgegeben wird. Diesen Effekt, durch den sich die Erdoberfläche erwärmt, nennt man "Treibhauseffekt". Die wichtigsten Treibhausgase sind Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O) und fluorierte Gase (teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFC), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC), Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3)).

Trilog: Dreiparteientreffen zu Legislativvorschlägen von Vertretern des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission. Diese Kontakte dienen dazu, zu einem Paket von Änderungsanträgen eine sowohl für den Rat und als auch für das Europäische Parlament annehmbare Einigung zu erzielen. Die Kommission übt eine Vermittlungsfunktion aus, wodurch eine Übereinkunft zwischen den beiden Gesetzgebern erleichtert werden soll.

Endnoten

1 Aus Biomasse erzeugte Energie. Biomasse ist der biologisch abbaubare Teil von Erzeugnissen, Abfällen und Reststoffen der Landwirtschaft mit biologischem Ursprung (einschließlich pflanzlicher und tierischer Stoffe), der Forstwirtschaft und damit verbundener Wirtschaftszweige einschließlich der Fischerei und der Aquakultur sowie der biologisch abbaubare Teil von Abfällen, darunter auch Industrie- und Haushaltsabfälle biologischen Ursprungs.

2 In der Erneuerbare-Energien-Richtlinie wird erneuerbare Energie in Artikel 2 Buchstabe a wie folgt definiert: Der Ausdruck "'Energie aus erneuerbaren Quellen" [bezeichnet] Energie aus erneuerbaren, nichtfossilen Energiequellen, das heißt Wind, Sonne, aerothermische, geothermische, hydrothermische Energie, Meeresenergie, Wasserkraft, Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas".

3 Eurostat, "Vereinfachte Energiebilanzen - jährliche Daten" [nrg_100a], letzte Aktualisierung am 8.6.2017 (http://ec.europa.eu/eurostat/web/energy/data/database).

4 Eurostat, "Agri-environmental indicator - renewable energy production". Daten von März 2013 (Aktualisierung geplant für Dezember 2018) (http://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/Archive:Agri-environmental_indicator_-_renewable_energy_production).

5 Vorschlag der Kommission von Januar 2008, der im Dezember 2008 vom Europäischen Parlament und im April 2009 vom Rat angenommen wurde; für nähere Informationen siehe EURLex - Verfahren 2008/0016/COD http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/HIS/?uri=CELEX:32009L0028&qid=1464183881140

6 Artikel 3 Absatz 1 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie.

7 Anhang I der Erneuerbare-Energien-Richtlinie.

8 Artikel 22 und 23 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie.

9 Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23.-24. Oktober 2014, (EUCO 169/14) vom 24.10.2014.

10 COM(2016) 767 final/2 vom 23.2.2017, "Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen".

11 COM(2016) 759 final vom 30.11.2016, "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Governance-System der Energieunion" (https://ec.europa.eu/energy/en/news/commission-proposes-new-rules-consumer-centred-clean-energy-transition).

12 Eurostat, "Energieerzeugung und -einfuhren" (http://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/Energy_production_and_imports).

13 COM(2017) 57 final vom 1.2.2017, "Fortschrittsbericht 'Erneuerbare Energiequellen'", S. 4 und 11 (der deutschen Fassung).

14 Herczeg, M., "Renewable energy support schemes in Europe", Copenhagen Resource Institute, 2012; und Climate Policy Info Hub, "Renewable Energy Support Policies in Europe" (http://climatepolicyinfohub.eu/renewable-energy-support-policies-europe).

15 Finanzierungsinstrument FREE, "Future of Rural Energy in Europe" (http://www.rural-energy.eu/en_GB/funding#.V0gVvU1f2Hv); Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie, "Quick Reference Guide - Financing Opportunities for Local Climate & Energy Actions (2014-2020)", Brüssel, 2016 (http://www.covenantofmayors.eu/support/funding-instruments_en.html).

16 Ecofys, "Subsidies and costs of EU energy", 2014 (http://ec.europa.eu/energy/en/content/final-report-ecofys).

17 Siehe Erwägungsgrund 1 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und Erwägungsgrund 2 des RED-II-Vorschlags.

18 Beschluss 2006/144/EG des Rates vom 20. Februar 2006 über die strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (Programmplanungszeitraum 2007-2013) (ABl. L 55 vom 25.2.2006, S. 20), geändert durch den Beschluss 2009/61/EG des Rates vom 19. Januar 2009 (ABl. L 30 vom 31.1.2009, S. 112). Siehe Abschnitte 3.1, 3.2, 3.3 und 3.4a.

19 Siehe die Erwägungsgründe 22 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (ABl. L 277 vom 21.10.2005, S. 1).

20 Die anderen "neuen Herausforderungen" waren Klimawandel, Wasserwirtschaft, biologische Vielfalt, Umstrukturierung des Milchsektors und Breitbanddienste.

21 KOM(2010) 2020 endgültig vom 3.3.2010, "Europa 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum".

22 Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 487).

23 OECD, "Linking Renewable Energy to Rural Development", OECD Publishing, 2012, (http://dx.doi.org/10.1787/9789264180444-en).

24 OECD, "Linking Renewable Energy to Rural Development", OECD Publishing, 2012, (http://dx.doi.org/10.1787/9789264180444-en).

IEA-RETD (International Energy Agency - Renewable Energy Technology Deployment), "Revitalisation of local economy by development of renewable energy: good practices and case studies (RevLOCAL)" (http://iea-retd.org/archives/publications/revlocal).

AGRI-2010-EVAL-03 - Pedroli, B., Langeveld, H. et al., "Impacts of Renewable Energy on European Farmers - Creating Benefits for Farmers and Society". Abschlussbericht der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Europäischen Kommission, 5.12.2011 (https://ec.europa.eu/agriculture/external-studies/renewable-energy-impacts_en).

SWD(2016) 416 final vom 30.11.2016, "REFIT evaluation of the Directive 2009/28/EC of the European Parliament and of the Council", S. 54 (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:52016SC0416).

25 OECD, "Linking Renewable Energy to Rural Development", OECD Publishing, 2012, S. 18-19 (http://dx.doi.org/10.1787/9789264180444-en).

26 Nordregio, "Bioenergy and rural development in Europe: Policy recommendations from the TRIBORN research project and stakeholder consultations, 2014-17", Policy Brief 2017:3 (http://www.nordregio.se/en/Publications/Publications-2017/Bioenergy-and-rural-development-in-Europe-Policy-recommendations-from-the-TRIBORN-research-and-stakeholder-consultations-2014-17/).

27 AGRI-2010-EVAL-03 - Pedroli, B., Langeveld, H. et al., "Impacts of Renewable Energy on European Farmers - Creating Benefits for Farmers and Society". Abschlussbericht der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Europäischen Kommission, 5.12.2011 (https://ec.europa.eu/agriculture/external-studies/renewable-energy-impacts_en).

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) [COM(2016) 767 final - 2016/0382 (COD)], Absatz 2.9 (https://webapi.eesc.europa.eu/documentsanonymous/eesc-2016-06926-00-00-ac-tra-en.docx).

28 Europäische Kommission, Cork 2.0 Erklärung: "Für ein besseres Leben im ländlichen Raum" (http://enrd.ec.europa.eu/sites/enrd/files/cork-declaration_en.pdf).

29 DEFRA, "Rural proofing - Practical guidance to assess impacts of policies on rural areas", März 2017 (https://www.gov.uk/government/publications/rural-proofing).

30 COM(2016) 759 final vom 30.11.2016, "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Governance-System der Energieunion" (https://ec.europa.eu/energy/en/news/commission-proposes-new-rules-consumer-centred-clean-energy-transition).

31 Artikel 21 und 22 des RED-II-Vorschlags.

32 Darunter landwirtschaftliche Kulturpflanzen (z. B. Raps, Mais, Miscanthus), Abfälle aus der landwirtschaftlichen Produktion, Gülle und Holz (z. B. Rundholz, bei Baumschnitt oder Durchforstung anfallendes Holz oder Abfälle der Holzverarbeitungsindustrie).

33 Einschließlich Feinstaub (PM) und Benzo[a]pyren (BaP).

34 IPCC, "Special Report on Renewable Energy Sources and Climate Change Mitigation", 2011.

Europäische Umweltagentur, "Opinion of the EEA Scientific Committee on Greenhouse Gas Accounting in Relation to Bioenergy", 15.9.2011, S. 4.

Nordregio, "Bioenergy and rural development in Europe: Policy recommendations from the TRIBORN research project and stakeholder consultations, 2014-17", Policy Brief 2017:3, veröffentlicht im Mai 2017, S. 5.

Europäische Umweltagentur, "Air quality in Europe - 2016 report", 2016.

European Academies" Science Advisory Council, "Multi-functionality and sustainability in the European Union’s forests", 2017.

Searchinger, T. D.; Beringer, T. und Strong, A., "Does the world have low-carbon bioenergy potential from the dedicated use of land?", 2017.

Brack, D., "Woody Biomass for Power and Heat Impacts on the Global Climate", Chatham House, 23.2.2017.

"Response to Chatham House report 'Woody Biomass for Power and Heat: Impacts on the Global Climate'", 13.3.2017.

35 Die Risiken wurden hauptsächlich auf der Grundlage der folgenden Kommissionsdokumente ermittelt:

  • SWD(2014) 259 final vom 28.7.2014, "State of play on the sustainability of solid and gaseous biomass used for electricity, heating and cooling in the EU".
  • SWD(2016) 418 final vom 30.11.2016, "Impact assessment: Sustainability of Bioenergy. Accompanying the document Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council on the promotion of the use of energy from renewable sources (recast)".

Ergänzend wurden weitere wissenschaftliche Studien und Strategiepapiere analysiert.

36 SWD(2016) 418 final vom 30.11.2016, "Impact assessment: Sustainability of Bioenergy. Accompanying the document Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council on the promotion of the use of energy from renewable sources (recast)".

37 Schaubach, K., Lauer, M., "Bioenergy Development in Germany and implications of the 2017 Renewable Energy Act", Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 4.4.2017.

38 ADEME, "Benchmark des stratégies européennes des filières de production et de valorisation de biogaz", 10.2014.

39 Wissenschaftlicher Beirat für Agrarpolitik beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/EN/Ministry/Biogas-EEG.pdf).

40 "Decreto ministeriale 6 luglio 2012 - Incentivi per energia da fonti rinnovabili elettriche non fotovoltaiche"; siehe Biogasbarometer des EurObserv’ER 2014 (https://www.eurobserv-er.org/biogas-barometer-2014).

41 Erneuerbare-Energien-Richtlinie und Richtlinie 2009/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG ("Kraftstoffqualitätsrichtlinie") (ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 88). Im Jahr 2015 erfolgte eine Änderung dieser Richtlinien mit dem Ziel, das Problem der indirekten Landnutzungsänderungen zu behandeln, das durch die Erzeugung von aus Nahrungsmitteln gewonnenen Biokraftstoffen hervorgerufen worden war.

42 Sonderbericht des Hofes Nr. 18/2016 "Das EU-System zur Zertifizierung nachhaltiger Biokraftstoffe", Ziffern 10 und 11 (http://eca.europa.eu).

43 RED-II-Vorschlag in seiner am 30. November 2016 veröffentlichten Fassung mit einem Korrigendum vom 23. Februar 2017.

44 Berechnet anhand von AEBIOM, "Statistical report 2016", S. 121 und 147.

45 Europäische Kommission (Datenbank SFC), 12. Oktober 2017.

46 Ebenda.

47 Ebenda.

48 Artikel 27 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320).

49 Sonderbericht des Hofes Nr. 16/2017 "Programmplanung zur Entwicklung des ländlichen Raums: Komplexität muss verringert und Konzentration auf Ergebnisse verstärkt werden", Ziffern 25-29 (http://eca.europa.eu).

50 Forstwirtschaftliche Maßnahmen im Rahmen des ELER stehen mit unterschiedlichen Aspekten der Waldbewirtschaftung (im Allgemeinen darauf abzielend, eine nachhaltige Waldbewirtschaftung und die multifunktionale Rolle von Wäldern zu fördern) sowie der Landwirtschaft und mit der Forstwirtschaft verbundenen Tätigkeiten in Zusammenhang. Wälder sind die Hauptquelle für Biomasse, die zu den wichtigsten erneuerbaren Energieträgern in ländlichen Gebieten gehört. Forstwirtschaftliche Maßnahmen unterstützen unter anderem die Erzeugung und den Verkauf von aus Holz gewonnener Energie. Daher wirken sie sich nur teilweise auf die Erzeugung erneuerbarer Energie aus.

51 Alle besuchten Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Litauen.

52 Sonderbericht des Hofes Nr. 6/2014 "Wurden mit den Mitteln aus den Fonds der Kohäsionspolitik zur Förderung der Erzeugung erneuerbarer Energien gute Ergebnisse erzielt?", Ziffern 28-29 (http://eca.europa.eu).

53 Sonderbericht des Hofes Nr. 16/2017, Ziffern 89-92.

54 Im Mai 2017 teilte die Kommission mit, dass drei Mitgliedstaaten ihre Ex-post-Bewertungen noch immer nicht vorgelegt hatten: Bulgarien, Rumänien und Spanien (Galicien).

55 Das CMES wurde durch die Artikel 67 und 68 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie durch Artikel 14 und die Anhänge IV, V und VI der Verordnung (EU) Nr. 808/2014 eingerichtet und ersetzt den CMEF des Programmplanungszeitraums 2007-2013.

56 Dänemark, Deutschland (Nordrhein-Westfalen), Estland, Italien (Sizilien, Aostatal), Litauen, Spanien (national, Katalonien und Murcia) und Vereinigtes Königreich (Schottland).

57 Sonderbericht des Hofes Nr. 16/2017, Ziffern 50-51.

58 Sonderbericht des Hofes Nr. 16/2017, Ziffern 23 und 24.

59 Siehe Artikel 49 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013.

60 GD AGRI, "Draft guidelines on eligibility conditions and selection criteria for the programming period 2014-2020", März 2014.

61 Alle besuchten Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Bulgarien hatten zweckmäßige Kriterien verwendet.

62 GD ENER, "Mid-term evaluation of the Renewable Energy Directive for the European Commission", April 2015, S. 38.

63 T16 - Gesamtinvestitionen in die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen, R15 - Erneuerbare Energie, die im Rahmen unterstützter Projekte gewonnen wurde.

64 Sonderbericht des Hofes Nr. 16/2017, Empfehlungen 3 und 4.

65 Europäische Kommission, "Draft guidelines on eligibility conditions and selection criteria for the programming period 2014-2020" und häufig gestellte Fragen (FAQ). Auswahlkriterien (https://enrd.ec.europa.eu/news-events/events/enrd-workshop-selection-criteria-towards-more-performant-rd-policy_en).

66 Erneuerbare-Energien-Richtlinie und Richtlinie 2009/30/EG. Im Jahr 2015 erfolgte eine Änderung dieser Richtlinien mit dem Ziel, das Problem der indirekten Landnutzungsänderungen zu behandeln, das durch die Erzeugung von aus Nahrungsmitteln gewonnenen Biokraftstoffen hervorgerufen worden war.

67 Statistiken für den Verbrauch von fester Biomasse (ausgenommen Pellets) zeigen, dass allein auf Privathaushalte 39 % des Gesamtverbrauchs von fester Biomasse entfallen. Dieser Zahl sollte ein Anteil des Verbrauchs an "Pellets" (immerhin dienen 65 % des EU-weiten Verbrauchs an Holzpellets der Wärmeversorgung von Wohngebäuden) und "anderen festen Biobrennstoffen" (Verwendung von Holzschnitzeln, Schwarzlauge usw. im kleinen Maßstab) hinzugerechnet werden, die nicht in Industriegebäuden verwendet werden.

68 Zu der EU-weiten Anzahl der Stromkraftwerke, in denen feste Biomasse (insbesondere Pellets sowie andere feste Biobrennstoffe (Holzschnitzel, Schwarzlauge usw. im kleinen Maßstab)) verwendet wird, und zu ihrer Größe liegen keine Angaben vor, während zu Anlagen, die mit Holzschnitzeln betrieben werden, einige Daten verfügbar sind. Dem AEBIOM-Gesamtbericht 2016 zufolge fallen 16 % der Anlagen, in denen Holzschnitzel als Rohstoffquelle verwendet werden, in die Kategorie der Anlagen mit einer Kapazität von mehr als 20 MW; sie allein verbrauchen 75 % der Holzschnitzelbiomasse.

69 Berechnet anhand von AEBIOM, "Statistical report 2016", S. 68.

70 Informationen über die Zahl und Kapazität von Biogasanlagen in der EU sind nur sehr begrenzt verfügbar. In ihrem statistischen Bericht von 2016 (S. 8) gibt die AEBIOM für mit landwirtschaftlichen Rohstoffen betriebene Anlagen eine durchschnittliche elektrische Kapazität von 450 kW an.

71 Lebenszyklusanalysen sind ein Instrument zur systematischen Bewertung der Umweltaspekte eines Erzeugnisses oder einer Dienstleistung über alle Phasen seines/ihres Lebenszyklus hinweg. Leider ist es mit Lebenszyklusanalysen nicht möglich, Landnutzungseffekte in geeigneter Weise darzustellen.

72 LULUCF steht für Land use, land use change and forestry (Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft); nähere Erläuterungen enthält das Glossar.

73 COM(2016) 479 final und SWD(2016) 249 final.

74 http://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/Agri-environmental_indicator_-_renewable_energy_production

75 Folgenabschätzung SWD(2016) 418 final.

76 Gemäß Artikel 17 Absatz 6 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie gelten Cross-Compliance-Anforderungen für Agrarflächen, die zur Erzeugung von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen genutzt werden. Einige dieser Anforderungen betreffen den Bodenschutz, den Erhalt von organischen Substanzen im Boden und der Bodenstruktur, die Vermeidung der Zerstörung von Lebensräumen und die Wasserbewirtschaftung.

77 Berechnet anhand von AEBIOM, "Statistical report 2016", S. 121 und 147.

 

1 http://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:1bdc63bd-b7e9-11e6-9e3c-01aa75ed71a1.0001.02/DOC_1&format=PDF

2 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:52016SC0249&from=EN

3 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:52016SC0249&from=EN

Verfahrensschritt Datum
Annahme des Prüfungsplans/Prüfungsbeginn 10.11.2016
Offizielle Übermittlung des Berichtsentwurfs an die Kommission (oder eine andere geprüfte Stelle) 13.11.2017
Annahme des endgültigen Berichts nach Abschluss des kontradiktorischen Verfahrens 10.1.2018
Eingang der offiziellen Antworten der Kommission (oder einer anderen geprüften Stelle) in allen Sprachen 7.2.2018

Prüferteam

Die Sonderberichte des Hofes enthalten die Ergebnisse seiner Prüfungen zu Politiken und Programmen der Europäischen Union oder zu Fragen des Finanzmanagements in spezifischen Haushaltsbereichen. Bei der Auswahl und Gestaltung dieser Prüfungsaufgaben ist der Hof darauf bedacht, maximale Wirkung dadurch zu erzielen, dass er die Risiken für die Wirtschaftlichkeit oder Compliance, die Höhe der betreffenden Einnahmen oder Ausgaben, künftige Entwicklungen sowie das politische und öffentliche Interesse abwägt.

Diese Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde von Prüfungskammer I "Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen" unter Vorsitz von Phil Wynn Owen, Mitglied des Hofes, durchgeführt. Die Prüfung stand unter der Leitung von Samo Jereb, Mitglied des Hofes. Herr Jereb wurde unterstützt von seiner Kabinettchefin Kathrine Henderson, der Attachée Jerneja Vrabic, dem Leitenden Manager Michael Bain und dem Kernprüferteam Ramona Bortnowschi und Els Brems. Zum Prüferteam gehörten außerdem Roussalia Nikolova, Anžela Poliulianaitė, Maria Eulàlia Reverté i Casas, Frédéric Soblet, Pekka Ulander und Jolanta Žemailaitė. Miroslava Chakalova-Siddy und Richard Moore leisteten sprachliche Unterstützung und Terje Teppan-Niesen erledigte die Sekretariatsaufgaben.

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Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2018

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