Willkommen zur Ausgabe 2023 von „Unterwegs in Europa“!

Für Reisende gibt es in diesem Jahr eine wichtige Neuigkeit: Kroatien ist seit dem 1. Januar das 27. Mitglied des Schengen-Raums. Das bedeutet, dass die Kontrollen aufgehoben wurden für Personen, die die Grenzen zwischen Kroatien und den anderen Ländern des Schengen-Raums – der größten freien Reisezone der Welt – überschreiten. Kroatien hat auch den Euro eingeführt, was bedeutet, dass rund 347 Millionen Bürgerinnen und Bürger in der EU nun dieselbe Währung verwenden.

Sollten Sie nach Griechenland, Ungarn oder Rumänien reisen, vergessen Sie nicht die diesjährigen Kulturhauptstädte Europas! Und wenn Sie in Zypern oder Spanien sind, warum nicht die europäischen Hauptstädte für intelligenten Tourismus besuchen?

Wo auch immer Sie in Europa unterwegs sind, passen Sie auf sich auf und haben Sie Spaß!

Weitere Informationen, nützliche Tipps und eine Europakarte finden Sie in diesem Infoblatt.
Sie können das Infoblatt bestellen oder hier herunterladen: https://data.europa.eu/doi/10.2775/341702

Europa: ein Kontinent mit tausendjähriger Geschichte, einem reichen Kulturerbe, einer atemberaubenden Landschaft und einigen der beliebtesten Reiseziele der Welt.

Europa zieht nicht nur Millionen von Besucherinnen und Besuchern aus Übersee an, auch Europäerinnen und Europäer entdecken gern die zahlreichen Städte und Länder ihres Heimatkontinents – und das direkt vor der Haustür.

Heutzutage ist für europäische Bürgerinnen und Bürger das Reisen durch die EU genauso problemlos wie das Reisen durchs eigene Land. Umso mehr, als die meisten Passkontrollen abgeschafft worden sind und in 20 EU-Ländern ein und dieselbe Währung, der Euro, gilt. Der Binnenmarkt, der einen freien Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Geld ermöglicht, bringt eine größere Auswahl und günstigere Preise.

Dank des DiscoverEU-Travel-Passes lernen auch immer mehr junge Europäerinnen und Europäer ihren Kontinent besser kennen.

DIESE PAPIERE BRAUCHEN SIE

EU-Bürgerinnen und -Bürger

Reisepass oder Personalausweis

Dank des Schengener Übereinkommens gibt es an fast allen Grenzen der EU keinerlei Kontrollen mehr.

Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz gehören ebenfalls zum Schengen-Raum, auch wenn sie nicht zur EU gehören. So können Sie beispielsweise aus der EU in die Schweiz zum Skifahren reisen, ohne Ihren Pass an der Grenze vorzeigen zu müssen.

Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums können in Ausnahmefällen für einen begrenzten Zeitraum eingeführt werden, wenn eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.

Wenn Sie in ein EU-Land reisen, das nicht dem Schengen-Raum angehört, oder aus einem solchen Land zurückkehren, benötigen Sie einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. An den Außengrenzen der EU werden die Daten aller Reisenden, auch die der EU-Bürgerinnen und -Bürger, systematisch mit in Datenbanken gespeicherten Informationen abgeglichen.

Auch wenn Sie für die Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums keine Ausweispapiere benötigen, sollten Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis trotzdem auch bei Reisen innerhalb der EU stets mitführen, um sich nötigenfalls ausweisen zu können. Kinder müssen einen eigenen Pass oder Personalausweis besitzen. Gültig sind einzig die von nationalen Behörden ausgestellten Ausweispapiere.

Prüfen Sie vor Reisen in Länder außerhalb der EU, welche Ausweispapiere Sie benötigen.

Visum

Für Reisen innerhalb der EU benötigen Sie kein Visum.
https://europa.eu/!6rNg99

NICHT-EU-BÜRGERINNEN UND -BÜRGER

Hinweis: Bürgerinnen und Bürger aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz werden hinsichtlich der Einreise in EU-Länder EU-Bürgerinnen und -Bürgern gleichgestellt, da diese vier Länder dem Schengen-Raum angehören.

Reisepass

Sie benötigen einen gültigen Reisepass.

Visum

Bürgerinnen und Bürger aus mehr als 100 Ländern benötigen für die Einreise in die EU ein Visum. Die Liste der Länder, deren Bürgerinnen und Bürger für die Einreise nach Irland ein Visum benötigen, unterscheidet sich geringfügig von der Liste anderer EU-Länder.

Beantragen können Sie ein Visum bei einem Konsulat oder bei der Botschaft des EU-Landes, das Sie besuchen wollen (oder das Ihr Hauptreiseziel ist). Mit einem Schengen-Visum können Sie in sämtliche Schengen-Länder reisen. Wenn Sie einen gültigen, von einem Schengen-Land ausgestellten Aufenthaltstitel oder ein gültiges Visum für den längerfristigen Aufenthalt haben, können Sie bis zu 90 Tage in anderen Schengen-Ländern bleiben. Für die Einreise in ein EU-Land, das nicht zum Schengen-Raum gehört, benötigen Sie eventuell ein Visum.
https://europa.eu/!GbKCVT
https://europa.eu/!8bRHPt

Es gibt über 60 Länder und Gebiete, deren Staatsangehörige sich bis zu 90 Tage ohne Visum in der EU aufhalten dürfen. Im Jahr 2024 müssen Reisende aus diesen Ländern eine Reisegenehmigung über ETIAS beantragen. Sie ist für Reisen in die in der vorstehenden Tabelle aufgeführten zum Schengen-Raum gehörenden oder nicht zum Schengen-Raum gehörenden Länder – außer Irland – erforderlich. Das neue System soll die Sicherheit erhöhen und für Reisende Verzögerungen an den Grenzen vermeiden.
https://europa.eu/!JTtR3B

GELD

GELD

Der Euro

Der Euro (€) ist derzeit das Zahlungsmittel, das täglich von mehr als drei Vierteln der EU-Bürgerinnen und -Bürger, also von mehr als 347 Millionen Menschen in 20 EU-Ländern, verwendet wird: Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien und Zypern. Im Einvernehmen mit der EU verwenden auch Andorra, Monaco, San Marino und die Vatikanstadt den Euro als ihre Landeswährung. Faktisch wird der Euro außerdem in einigen weiteren Ländern und Gebieten (wie im Kosovo (*) und in Montenegro) ebenfalls als Zahlungsmittel verwendet.

(*) Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.

Karten und Bargeld

Grenzüberschreitende Euro-Zahlungen, einschließlich Bargeldabhebungen an Automaten und Kartenzahlungen, kosten nun für EU-Bürgerinnen und -Bürger genauso viel wie in ihrem eigenen Land, obgleich es sein kann, dass weiterhin Währungsumrechnungsentgelte erhoben werden, wenn Sie außerhalb des Euro-Raums wohnen. Sie können jetzt auch die Umrechnungsgebühren bei Kartenzahlungen oder Bargeldabhebungen im Ausland besser überprüfen und vergleichen.

Lassen Sie verlorene oder gestohlene Bankkarten sofort telefonisch sperren; notieren Sie sich die entsprechende Notfallnummer vor Ihrer Abreise.

Wenn Sie bei der Einreise in die EU oder bei der Ausreise aus der EU 10 000 EUR oder mehr in bar (*) (bzw. den entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung) mit sich führen, müssen Sie dies beim Zoll deklarieren.

(*) Als Bargeld gelten Banknoten, Münzen, übertragbare Inhaberpapiere und bestimmte Arten von Gold.

EINKAUFEN

IN DER EU

Auf Ihren Reisen innerhalb der EU dürfen Sie einkaufen und mitnehmen, was und so viel Sie möchten, sofern die Waren für Ihren Eigenverbrauch und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Die Mehrwertsteuer und sonstige Verbrauchsteuern sind im Kaufpreis enthalten, sodass in anderen EU-Ländern keine weiteren Zahlungen zu entrichten sind.

Besondere Vorschriften gelten jedoch für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie alkoholische Getränke und Tabakwaren. Jedes Land kann Richtwerte für die Tabak- und Alkoholmengen festlegen, die für den Eigenverbrauch eingeführt werden dürfen. Führen Sie größere Mengen dieser Waren mit sich, so wird man von Ihnen eventuell erfahren wollen, ob diese Waren wirklich nicht für kommerzielle Zwecke bestimmt sind. Die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Richtwerte dürfen von den Ländern allerdings nicht unterschritten werden:



BEI DER EINREISE IN DIE EU

Bei der Einreise in die EU aus einem Land, das nicht zur EU gehört, dürfen Sie für Ihren persönlichen Gebrauch Waren in den nachstehend genannten Mengen mehrwertsteuer- und verbrauchsteuerfrei einführen. Dies gilt auch, wenn Sie aus Gebieten kommen, in denen die Mehrwert- und Verbrauchsteuerbestimmungen der EU nicht gelten.

Abhängig vom EU-Land gibt es eine obere oder untere Höchstmenge für Tabakwaren, die Sie in die EU mitbringen dürfen. Daher sollten Sie sich immer nach den Zollregelungen des Landes erkundigen, das Sie besuchen möchten.

(*) Die Menge entspricht 100 % der Freimenge für Tabakwaren. Sie können die Waren beliebig kombinieren, jedoch darf die Gesamtmenge nicht überschritten werden. Zum Beispiel: 100 Zigaretten (50 % der Freimenge) + 50 Zigarillos (50 % der Freimenge) = 100 % der Freimenge.

(**) Bei Spirituosen sowie bei mit Alkohol angereichertem Wein oder Schaumwein entspricht die Menge 100 % der Freimenge, die Sie jedoch beliebig aufteilen können. Zum Beispiel können Sie einen halben Liter Spirituosen und 1 Liter mit Alkohol angereicherten Wein mitbringen – beides entspricht jeweils der Hälfte der Freimenge.
Reisende unter 17 Jahren haben keinen Anspruch auf diese Alkohol- und Tabakfreimengen.

Reisen Sie über ein Nicht-EU-Land von einem EU-Land in ein anderes (z. B. über die Schweiz), müssen Sie sich über die Zollregelungen dieses Landes informieren.

Sonstige Waren, einschließlich Parfum:

  • Flug- und Seereisende: höchstens 430 EUR
  • sonstige Reisende: höchstens 300 EUR

Für Reisende unter 15 Jahren gilt in einigen EU-Ländern ein niedrigerer Wert, der jedoch in keinem Fall unter 150 EUR liegen darf.
https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/carry/alcohol-tobacco-cash/index_de.htm

Lebensmittel

Für Fleisch- und Milchprodukte gelten bei Reisen innerhalb der EU keine Beschränkungen. Bringen Sie jedoch keine Fleisch- oder Milchprodukte aus Nicht-EU-Ländern in die EU, da diese gefährliche Krankheitserreger enthalten könnten. Auf diese Weise sollen Nutztiere in der EU vor Krankheiten wie Maul- und Klauenseuche oder Afrikanischer Schweinepest geschützt werden. Ausgenommen sind kleine Mengen zum Eigenverbrauch von Reisenden aus Andorra, den Färöern, Grönland, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz.
https://europa.eu/!N74gnt

Nehmen Sie bitte von zu Hause eine wiederverwendbare Tragetasche mit, wenn Sie einkaufen gehen. Mithilfe von EU-Vorschriften wird der Verbrauch umweltschädlicher Kunststofftragetaschen reduziert. In den meisten Ländern müssen die Verbraucher für jede Tasche, die sie beim Einkaufen erhalten, bezahlen.

VERBRAUCHERSCHUTZ

VERBRAUCHERSCHUTZ

Als Verbraucherin oder Verbraucher haben Sie EU-weit Anspruch auf faire Behandlung, auf Produkte, die bestimmten Standards genügen, und auf Entschädigung, wenn etwas schiefgeht.

Bewusst genießen

Strenge Vorschriften für Herstellung, Verarbeitung und Verkauf von Lebensmitteln gewährleisten ein Höchstmaß an Lebensmittelsicherheit. Etikettierungsvorschriften garantieren klare, umfassende und genaue Angaben zu den Lebensmittelinhaltsstoffen.

Bewusst einkaufen

Sowohl bei Online-Bestellungen als auch beim Einkauf in einem Ladengeschäft sind Sie vor zahlreichen unlauteren Geschäftspraktiken geschützt. Voreinstellungen auf Websites sind verboten, sodass Sie z. B. beim Online-Kauf eines Flugtickets nicht versehentlich eine Reiseversicherung mitbezahlen, die Sie gar nicht abschließen wollten.

Preise vergleichen

Bei allen zum Verkauf angebotenen Waren müssen der Gesamtpreis (einschließlich der Mehrwertsteuer) und gegebenenfalls der Grundpreis, also der Preis pro Kilo oder Liter, angegeben sein. Bei der Online-Buchung einer Unterkunft oder eines Fluges muss der Gesamtpreis des Tickets (mit Steuern und Gebühren) von Anfang an sichtbar sein.

Probleme lösen

Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren erteilt praktische Auskünfte über die Rechte von EU-Verbrauchern, und es berät und hilft kostenlos bei grenzüberschreitenden Beschwerden oder Streitigkeiten. Wenn Sie praktische Hilfe und Informationen auf Reisen benötigen, laden Sie diese App herunter (in 25 Sprachen verfügbar):
https://www.europe-consommateurs.eu/en/publications/ecc-net-travel-app/

Auf das EU-Umweltzeichen achten

Das EU-Umweltzeichen hilft bei der Suche nach umweltfreundlichen Produkten oder Unterkünften (Hotels, Jugendherbergen oder Campingplätze).

Achten Sie beim Kauf von Öko-/Bio-Lebensmitteln auf das EU-Logo.

ANREISE

MIT DEM AUTO ODER ZWEIRAD

Führerschein

Ein in einem EU-Land ausgestellter Führerschein wird in der gesamten EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz anerkannt.

Alle neu ausgestellten Führerscheine sind europaweit einheitlich in Form einer Plastikkarte gestaltet. In den meisten Ländern müssen Sie neben Ihrem gültigen Führerschein die Fahrzeugzulassungspapiere mit sich führen.

Reisende aus Nicht-EU-Ländern sollten sich erkundigen, ob sie im Zielland einen internationalen Führerschein benötigen, insbesondere bei Reisen nach Irland, Malta, Spanien oder Zypern.

Kfz-Versicherung

Überall in der EU bietet Ihre Kfz-Pflichtversicherung automatisch die Deckung von Schäden, die Dritten bei einem Autounfall entstehen (Haftpflicht). Wenn Ihr Fahrzeug im Inland umfassend versichert ist, erstreckt sich dieser Versicherungsschutz gegebenenfalls auch auf andere Länder; vor der Abreise sollten Sie allerdings überprüfen, auf welche Länder dies zutrifft und wie lange der Versicherungsschutz gilt.

Das europäische Unfallmeldeformular, das Sie bei Ihrer Versicherung oder online erhalten und das es in mehreren Sprachen gibt, erleichtert Ihnen im Ausland die Protokollierung eines Unfalls.

Wenn Sie innerhalb der EU mit einer Haftpflichtversicherungspolice reisen, die in einem Nicht-EU-Land ausgestellt wurde, benötigen Sie möglicherweise eine grüne Versicherungskarte oder müssen eine Grenzversicherung abschließen. Die Regeln können je nach Land, in dem die Police ausgestellt wird, unterschiedlich sein. Überprüfen Sie dies also im Voraus.

Maut und Vignetten

Viele Länder erheben für die Benutzung ihrer Straßen entfernungs- oder zeitabhängige Gebühren. Die EU achtet darauf, dass die erhobenen Gebühren angemessen sind und dass Gebietsfremde und gelegentliche Nutzer nicht diskriminiert werden.

Sicherheit im Straßenverkehr

In allen EU-Ländern besteht Gurtpflicht (sofern Gurte im Fahrzeug vorhanden sind). Kinder müssen durch geeignete Kinderrückhaltesysteme gesichert sein.

Telefonieren beim Fahren erhöht das Unfallrisiko erheblich und ist deswegen in allen EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz verboten, sofern keine Freisprecheinrichtung verwendet wird.

Der höchstzulässige Blutalkoholgehalt liegt je nach Land zwischen 0,0 und 0,8 mg/ml. Verstöße, z. B. Geschwindigkeitsübertretungen und Fahren unter Alkoholeinfluss, können dank eines verbesserten grenzüberschreitenden Informationsaustauschs geahndet werden.

Denken Sie daran, dass in Irland, Malta und Zypern links gefahren wird und dass in einigen Ländern (etwa in Belgien, Frankreich, den Niederlanden und Portugal) in der Regel „rechts vor links“ gilt.

Welche Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten in Spanien? Besteht für Radfahrer in Schweden eine Helmpflicht? Alle wichtigen Informationen zur Sicherheit im Straßenverkehr erhalten Sie über die App Going Abroad (Im Ausland unterwegs):
https://europa.eu/!rK73wb

Mit einem Elektroauto

Dank genormter Stecker in ganz Europa können Fahrerinnen und Fahrer von Elektrofahrzeugen ihr E-Auto überall in der EU aufladen.

Eine Karte mit Ladepunkten für Elektrofahrzeuge gibt es hier:
https://europa.eu/!QrGqGg

Mit dem Bus

Die EU arbeitet ständig an verbesserten Sicherheitsstandards für Busreisende. So wurden kürzlich strengere Vorschriften für die Verwendung von feuerbeständigen Materialien in Fahrzeugen eingeführt. In allen EU-Ländern besteht Gurtpflicht (sofern Gurte im Bus vorhanden sind).

Mit dem Fahrrad

Warum erkunden Sie Europa nicht mit dem Rad? Das europäische Radwegenetz EuroVelo überzieht den gesamten Kontinent und verbindet einige seiner Hauptattraktionen mit 17 Fernradwegen von insgesamt 90 000 km Länge. Entdecken Sie Europas Städte mit Ihrem eigenen Fahrrad oder mit einem Mietrad eines der vielen öffentlichen Fahrradverleihsysteme, die zum Teil von der EU kofinanziert werden.
https://de.eurovelo.com

MIT DEM FLUGZEUG

Die Schaffung des europäischen Luftverkehrsbinnenmarktes vor 30 Jahren hat das Reisen mit dem Flugzeug in Europa spürbar verändert: Die Flugpreise sind gesunken, und es gibt eine deutlich größere Auswahl an Fluggesellschaften, Verbindungen und Angeboten für die Passagiere.

Europa gehört zu den sichersten Luftverkehrsregionen der Welt. Zur weiteren Erhöhung der Sicherheit müssen Fluggesellschaften aus Nicht-EU-Ländern im Besitz einer Genehmigung sein, in der ihnen bestätigt wird, dass sie internationale Sicherheitsstandards erfüllen. Außerdem müssen sie ihre Flugzeuge in Europa inspizieren lassen, und sie dürfen den europäischen Luftraum nicht nutzen, wenn sie als unsicher eingestuft oder von ihren jeweiligen Luftfahrtbehörden nicht ausreichend beaufsichtigt werden.

Für sämtliche von EU-Flughäfen abgehende Flüge gelten einheitliche EU-Vorschriften hinsichtlich der Sicherheitskontrollen von Passagieren, Handgepäck und des aufgegebenen Gepäcks. Die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck unterliegt derzeit Beschränkungen, und es gibt eine einheitliche Liste der Gegenstände, die im Handgepäck und/oder im aufgegebenen Gepäck untersagt sind.

MIT DEM ZUG

Die Bahn ist nach wie vor eines der sichersten und beliebtesten Verkehrsmittel in Europa, das für die Verwirklichung der EU-Klimaneutralität bis 2050 eine wichtige Rolle spielt. Die EU verfügt über ein Eisenbahnnetz mit einer Länge von mehr als 200 000 km. Es gibt Hochgeschwindigkeitsstrecken mit einer Gesamtlänge von mehr als 9000 km (unter anderem die wichtigen Strecken Paris–Brüssel–Amsterdam–Köln, Mailand–Rom sowie Barcelona–Madrid); zahlreiche weitere Strecken befinden sich im Bau. Die EU arbeitet daran, den Schienenfernverkehr und den grenzüberschreitenden Personenverkehr, einschließlich Nachtzügen, auszubauen. Der Hochgeschwindigkeitsverkehr soll bis 2030 verdoppelt und bis 2050 verdreifacht werden.
https://europa.eu/!Jf9BJ4

MIT DEM SCHIFF

Die EU verfügt über viele bedeutende Seewege, auf denen – als Alternative zu oder in Kombination mit dem Straßen-, Luft- oder Eisenbahnverkehr – regelmäßige Verbindungen mit ausgezeichnetem Servicestandard angeboten werden. Außerdem gibt es etwa 42 000 km schiffbare Flüsse, Kanäle und Seen.

Karte

Karte

ZEITZONEN

ZEITZONEN

IHRE RECHTE

IHRE RECHTE

Die EU ist weltweit die einzige Region, in der Bus-, Flug-, Bahn- und Schiffsreisenden ein umfassendes Paket von Rechten zusteht. Passagiere haben in der EU unter anderem Anspruch auf präzise, zeitnahe und zugängliche Information, auf Hilfe/Betreuung bei Verkehrsstörungen sowie (unter bestimmten Voraussetzungen) auf Entschädigung bei Annullierungen und großen Verspätungen.

Mit dieser App können Sie prüfen, welche Rechte Sie haben und wie Sie sie geltend machen können:
https://europa.eu/!Gk69mV

Außerdem sind Pauschalreisende, die bei Buchung auf ein und derselben oder auf einer verlinkten Website mindestens zwei Reiseleistungen (etwa einen Flug, ein Hotel oder einen Mietwagen) kombinieren, durch EU-Vorschriften während der Reise umfassend geschützt.

Vor der Reise: Sie müssen über Ihr gebuchtes Reisepaket (darunter die Reisedestination(en), die inkludierten Leistungen und eine Notrufnummer) ausreichend informiert werden. Das Gleiche gilt für Ihre Rechte. So haben Sie heute beispielsweise umfassendere Rechte bei der Stornierung einer Reise oder bei einer Insolvenz des Reiseveranstalters.

Während der Reise: Sie haben während Ihrer Reise ein Recht auf Hilfe/Unterstützung, insbesondere durch die Bereitstellung von Informationen über Gesundheitsdienste und konsularische Hilfe.

https://europa.eu/!Bv39Gv

Reisende mit Behinderungen oder mit eingeschränkter Mobilität

Reisende mit Behinderung oder mit eingeschränkter Mobilität haben Anspruch auf kostenlose Betreuung/Hilfe in Flughäfen, Bahnhöfen, Häfen und bestimmten Busterminals sowie an Bord von Flugzeugen, Zügen, Schiffen und Fernbussen. Das Beförderungsunternehmen oder der Betreiber des Flughafens, Bahnhofs usw. sollte entweder bei der Buchung oder beim Fahrkartenkauf, spätestens aber 48 Stunden vor Reiseantritt (bei Fernbussen spätestens 36 Stunden vorher) über besondere Erfordernisse informiert werden.
https://europa.eu/!7THyJy

Wenn Sie mit dem Auto reisen und über einen EU-Parkausweis für Personen mit Behinderungen Ihres Wohnsitzlandes verfügen, sollten Sie die Parkmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in anderen EU-Ländern nutzen können. Informieren Sie sich im Voraus über die örtlichen Bedingungen in Ihrem Reiseland.
https://europa.eu/!Y4m8cM

Beschwerden

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Rechte während einer Reise nicht beachtet wurden, richten Sie Ihre Beschwerde oder Forderung bitte an das betreffende Beförderungsunternehmen oder an den Betreiber des jeweiligen Flughafens, Bahnhofs, Hafens oder Busterminals oder an die für den jeweiligen Verkehrsträger zuständige nationale Stelle. Weitere Einzelheiten über die zuständige Stelle erhalten Sie unter:
https://europa.eu/!TPnqXx

Weitere Informationen erhalten Sie unter der gebührenfreien Europa-Direkt-Nummer 00 800 6 7 8 9 10 11.

GESUNDHEIT

GESUNDHEIT

Zugang zu medizinischer Versorgung

Als EU-Bürgerin oder EU-Bürger haben Sie bei Erkrankung während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem anderen EU-Land denselben Leistungsanspruch wie die Menschen, die in diesem Land versichert sind (in manchen Ländern ist die Versorgung kostenlos); dies gilt auch für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.

Nehmen Sie daher immer Ihre Europäische Krankenversicherungskarte auf Ihre Reisen mit. Die Europäische Krankenversicherungskarte, die kostenfrei bei Ihrer nationalen Krankenversicherung erhältlich ist, dient als Nachweis, dass Sie in einem der vorstehend aufgeführten Länder versichert sind. Müssen Sie in einem Land vorab die Kosten für die Behandlung übernehmen, so bewahren Sie alle Rechnungen, Rezepte und Quittungen auf. Stellen Sie den Erstattungsantrag schon von Ihrem Reiseland aus oder aber gleich nach Ihrer Rückkehr.

Erfahren Sie hier, wie Sie die Karte beantragen können: https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=563&langId=de

Reiseversicherung

Die Europäische Krankenversicherungskarte ist kein Ersatz für eine Reiseversicherung, da damit nicht die Kosten etwa für eine Rückführung ins Heimatland oder für eine Bergrettung in einem Skigebiet abgedeckt sind. Gegen diese Risiken sollten Sie nötigenfalls eine Reiseversicherung abschließen.

Medikamente

Ein Rezept Ihres Arztes gilt in allen EU-Ländern, doch sollten Sie sich vergewissern, ob das verschriebene Medikament auch in dem von Ihnen besuchten Land verkäuflich und verfügbar ist. Achten Sie darauf, dass die Verschreibung alle erforderlichen Angaben über Sie, den verschreibenden Arzt und das verschriebene Produkt enthält.

Dank der elektronischen Verschreibung (ePrescription) können Reisende von ihrem Arzt verschriebene Arzneimittel in Apotheken mancher EU-Länder erhalten, und teilweise ist es Ärztinnen und Ärzten bereits möglich, wichtige Patienteninformationen in ihrer eigenen Sprache abzurufen.
Finden Sie hier heraus, ob diese Leistung auch in Ihrem Zielland verfügbar ist: https://europa.eu/!WnXbX8

Impfung

Für Reisen innerhalb der EU sind in der Regel keine Impfungen erforderlich. Impfvorschriften bzw. -empfehlungen bestehen lediglich für einige Überseegebiete der EU. Informieren Sie sich vor der Abreise bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Badegewässer

Mehr als 95 % der Badegewässer in der EU erfüllen die Mindestanforderungen an die Wasserqualität, und rund 85 % werden sogar als „ausgezeichnet“ eingestuft.

Diese interaktive Karte informiert Sie über die Wasserqualität an Ihrem Reiseziel: https://europa.eu/!43mRgX

IN VERBINDUNG BLEIBEN

IN VERBINDUNG BLEIBEN

Mobiltelefone

Roaming zu Inlandspreisen: Auf Reisen in der EU können Sie Ihr Mobiltelefon ohne Aufschläge genauso nutzen wie im eigenen Land. Im Jahr 2022 wurden die Regeln für das Roaming zu Inlandspreisen, die auch in Island, Liechtenstein und Norwegen gelten, um weitere zehn Jahre verlängert. Sollten Sie einen Aufenthalt in einem anderen EU-Land für mehrere Monate planen, informieren Sie sich bei Ihrem Anbieter über die Regelung der angemessenen Nutzung („Fair Use Policy“).
https://europa.eu/!CC73Ng

Sie können uneingeschränkt und ohne Aufschläge auf die von Ihnen bezahlten Online-Dienste zugreifen (Filme, Sportereignisse, E-Books, Videospiele und Musikdienste).
https://europa.eu/!Fvqdf9

WLAN

Mit finanzieller Unterstützung der EU wurden WLAN-Hotspots an Tausenden von Orten in der gesamten EU eingerichtet, sodass nun mehr Bürgerinnen und Bürger kostenlos das Internet nutzen können. Überall, wo Sie das WiFi4EU-Symbol sehen, etwa in Bibliotheken, auf Plätzen, in Parks, Museen sowie anderen öffentlichen Bereichen, haben Sie kostenlosen Internet-Zugang.

Postkarten

Briefmarken dürfen nur in dem Land verwendet werden, in dem sie gekauft wurden.

Steckdosen

In fast allen EU-Ländern werden zweipolige Stecker verwendet; nur Irland, Malta, und Zypern verwenden dreipolige. Denken Sie daran, einen Adapter mitzunehmen, wenn Sie diese Länder besuchen.

REISETIPPS

REISETIPPS

Anregungen und Informationen finden Sie auf unserer Website zu den interessantesten europäischen Reisezielen (https://visiteurope.com/en) sowie auf den Internetseiten der offiziellen Tourismuszentralen der einzelnen EU-Länder.

Österreichaustria.info/de
Belgienvisitflanders.com/de
visitwallonia.de
Bulgarienbulgariatravel.org/de
Zypernvisitcyprus.com/de
Tschechienvisitczechrepublic.com/de-DE
Deutschlandgermany.travel/de/startseite.html
Dänemarkvisitdenmark.de
Spanien spain.info/de
Estlandvisitestonia.com/de
Frankreichfrance.fr/de
Finnlandvisitfinland.com/de
Griechenlandvisitgreece.gr
Ungarnvisithungary.com/de
Kroatiencroatia.hr/de-de
Italienitalia.it/en
Irlanddiscoverireland.ie
Luxemburgvisitluxembourg.com/de
Litauenlithuania.travel/de/
Lettlandlatvia.travel/de
Maltavisitmalta.com
Niederlandeholland.com/de/tourist.htm
Portugalvisitportugal.com/de
Polenpolen.travel/de
Rumänienromania.travel/en
Schwedenvisitsweden.de
Slowakeislovakia.travel/de
Slowenienslovenia.info/de

Die EU fördert jedes Jahr zahlreiche kulturelle Projekte und Veranstaltungen in ganz Europa. Sie unterstützt insbesondere die Kulturhauptstädte Europas, eine Initiative, mit der die reiche kulturelle Vielfalt Europas hervorgehoben werden soll.

ECOC-logo

2023

Elefsina (Griechenland)
Timișoara (Rumänien)
Veszprém (Ungarn)
https://europa.eu/!QRvqpN

Pafos (Zypern) und Sevilla (Spanien) sind 2023 die europäischen Hauptstädte des intelligenten Tourismus.
https://europa.eu/!qJFkR3

Mit dem Europäischen Tourismuspreis „European Destinations of Excellence“ unterstützt die Europäische Kommission die EU-Länder bei der Auszeichnung weniger bekannter, aufstrebender, nachhaltiger Tourismusziele in Europa.
https://europa.eu/!qNkKKP

Für junge Reisende

Seit dem Jahr 2018 bietet die EU 18-jährigen EU-Bürgerinnen und -Bürgern die Möglichkeit, bis zu einen Monat kostenlos durch Europa zu reisen und dessen reiches Kulturerbe zu entdecken. Bisher haben mehr als 200 000 junge Europäerinnen und Europäer einen Travel-Pass „DiscoverEU“ erhalten. Die Initiative bietet jungen Reisenden die Möglichkeit, bei organisierten Treffen Kontakte zu knüpfen und an einem interessanten Aktivitätenprogramm teilzunehmen. Zusätzlich zu ihrem Travel-Pass erhalten alle DiscoverEU-Reisenden eine Rabattkarte und können in über 30 Ländern in ganz Europa mehr als 40 000 Ermäßigungen für kulturelle Veranstaltungen, Unterkünfte, Bildungsangebote, Dienstleistungen und Produkte in Anspruch nehmen.
youth.europa.eu/discovereu_de

HAUSTIERE

Der bei jedem Tierarzt erhältliche „EU-Heimtierausweis“ erleichtert das grenzüberschreitende Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen. Alle Hunde, Katzen und Frettchen müssen einen solchen Ausweis haben und zur Identifikation entweder einen elektronischen Mikrochip oder eine deutlich lesbare, vor Juli 2011 angebrachte Tätowierung tragen. Sie müssen außerdem gegen Tollwut geimpft sein; genaue Angaben hierzu sind in den Heimtierausweis einzutragen. Die Impfung muss nach der Implantation des Mikrochips bzw. nach der Tätowierung stattfinden.

Darüber hinaus müssen Hunde vor Reisen nach Finnland, Irland und Malta von einem Tierarzt einer speziellen Bandwurmbehandlung unterzogen werden. Die Behandlung muss ein bis fünf Tage vor der Ankunft in einem dieser Länder erfolgt und im Heimtierausweis vermerkt sein.
https://europa.eu/!6WbPwT

IM NOTFALL

IM NOTFALL

Einheitliche Europäische Notrufnummer: 112

Die Rettungsdienste sind in jedem EU-Land unter der gebührenfreien Nummer 112 zu erreichen (Festnetz und Mobiltelefon).

Melden Sie jeden Diebstahl bei der örtlichen Polizei. Wenn Sie vor Gericht oder bei Ihrer Versicherung Ansprüche geltend machen wollen, muss ein Polizeiprotokoll vorliegen. Wurde Ihnen der Reisepass oder Personalausweis gestohlen, so verständigen Sie ein Konsulat oder die Botschaft Ihres Heimatlandes sowie die Polizei.

Wenn Sie sich in einem Land außerhalb der EU befinden und Ihr eigenes Land dort nicht vertreten ist, können Sie sich an ein Konsulat oder die Botschaft jedes anderen EU-Landes wenden.
https://europa.eu/!hhR7jj

DIE EU KONTAKTIEREN

DIE EU KONTAKTIEREN

Besuch

In der Europäischen Union gibt es Hunderte von „Europa Direkt“-Zentren. Ein Büro in Ihrer Nähe können Sie online finden
(europa.eu/!9mrxN6)


Per Telefon oder schriftlich

Der Europa-Direkt-Dienst beantwortet Ihre Fragen zur Europäischen Union. Kontaktieren Sie Europa Direkt:

  • über die gebührenfreie Rufnummer 00 800 6 7 8 9 10 11 (manche Telefondienstanbieter berechnen allerdings Gebühren),
  • über die Standardrufnummer +32 22999696,
  • über das folgende Kontaktformular:
    europa.eu/!u9YkHH

INFORMATIONEN ÜBER DIE EU

INFORMATIONEN ÜBER DIE EU

Im Internet

Auf dem Europa-Portal finden Sie Informationen über die Europäische Union in allen Amtssprachen
(europa.eu/!HvpBcy).


EU-Veröffentlichungen

Sie können EU-Veröffentlichungen einsehen oder bestellen unter europa.eu/!Ru78WJ. Wünschen Sie mehrere Exemplare einer kostenlosen Veröffentlichung, wenden Sie sich an Europa Direkt oder das Dokumentationszentrum in Ihrer Nähe (europa.eu/!9mrxN6).


Informationen zum EU-Recht

Informationen zum EU-Recht, darunter alle EU-Rechtsvorschriften seit 1951 in sämtlichen Amtssprachen, finden Sie in EUR-Lex
(europa.eu/!TFNVMg).

Offene Daten der EU

Das Portal data.europa.eu/de bietet Zugang zu offenen Datensätzen der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU. Die Datensätze können zu gewerblichen und nichtgewerblichen Zwecken kostenfrei heruntergeladen werden. Über dieses Portal ist auch eine Fülle von Datensätzen aus den europäischen Ländern abrufbar.

Zu dieser Veröffentlichung

Europäische Kommission
Generaldirektion Kommunikation
Redaktionelle Dienste und Gezielte Kommunikation
1049 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË

Kontakt: COMM-A2@ec.europa.eu

Manuskript abgeschlossen im April 2023

Dieses Dokument stellt keinesfalls eine offizielle Stellungnahme der Europäischen Kommission dar.

Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2023

© Europäische Union, 2023

Die Weiterverwendung von Dokumenten der Europäischen Kommission ist durch den Beschluss 2011/833/EU der Kommission vom 12. Dezember 2011 über die Weiterverwendung von Kommissionsdokumenten (ABl. L 330 vom 14.12.2011, S. 39) geregelt.

Sofern nichts anderes angegeben ist, wird dieses Dokument zu den Bedingungen einer Lizenz Creative Commons 4.0 International (CC BY 4.0) (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0). zur Verfügung gestellt. Dies bedeutet, dass die Weiterverwendung zulässig ist, sofern die Quelle ordnungsgemäß genannt wird und etwaige Änderungen angegeben werden.

Für jede Verwendung oder Wiedergabe von Elementen, die nicht Eigentum der EU sind, muss gegebenenfalls direkt bei den jeweiligen Rechteinhabern eine Genehmigung eingeholt werden.

Illustrationen: © Europäische Union, © iStock

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Auf der Website „Ihr Europa“ können Sie sich umfassender darüber informieren, welche Rechte Ihnen zustehen, wenn Sie in der EU leben, arbeiten oder reisen: ec.europa.eu/youreurope

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