Sonderbericht
Nr.22 2018

Mobilität im Rahmen von Erasmus+: Millionen von Teilnehmern und europäischer Mehrwert in zahlreichen Facetten, doch muss die Leistungsmessung weiter verbessert werden

Über den Bericht Erasmus+ ist ein bekanntes und erfolgreiches Vorzeigeprodukt der EU. Im Zeitraum 2014-2020 wird im Rahmen des Programms Unterstützung in Höhe von mehr als 16 Milliarden Euro in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport bereitgestellt. Der Hof bewertete die Leistung und den europäischen Mehrwert der Lernmobilität, einer Leitaktion von Erasmus+, auf die mehr als die Hälfte des Gesamtbudgets entfällt und die bereits von mehr als 2 Millionen Lernenden und Fachleuten aus der Praxis genutzt wurde.

Die Gesamtschlussfolgerung des Hofes lautet, dass Erasmus+ sich positiv auf die Einstellung der Teilnehmer zur EU auswirkt und europäischen Mehrwert in zahlreichen Formen schafft - allein wären die Länder nicht in der Lage, eine solche Wirkung zu erreichen.

Der Hof stellte jedoch fest, dass die Leistungsmessung schwierig ist, da die Indikatoren nicht vollständig im Einklang mit den Zielen stehen. Darüber hinaus stellte der Hof fest, dass die Verfahren zur Antragstellung und Berichterstattung trotz einer gewissen Vereinfachung nach wie vor komplex sind.

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Zusammenfassung

Über Erasmus+

I

Erasmus+ ("das Programm") ist ein EU-Programm zur Unterstützung von Maßnahmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport mit einem Gesamtbudget von 16,45 Milliarden Euro für den Zeitraum 2014-2020. Das Programm zielt darauf ab, Lernenden und Personal die Möglichkeit zu bieten, Kompetenzen zu erwerben und sich im Rahmen eines Studiums, der beruflichen Bildung, eines Praktikums oder der Freiwilligentätigkeit im Ausland persönlich, sozial und beruflich weiterzuentwickeln. Darüber hinaus soll es in Organisationen, die in diesen drei Bereichen tätig sind, die Qualität verbessern und Innovation, Exzellenz und Internationalisierung fördern.

II

Auf übergeordneter Ebene wird mit Erasmus+ darauf abgezielt, die europäischen Länder bei der Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung dadurch zu unterstützen, dass sie in ihrer Rolle als Motoren für Wachstum, Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und sozialen Zusammenhalt gestärkt werden.

III

Erasmus+ erstreckt sich auf Hochschulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Schulbildung, Erwachsenenbildung, Jugend und Sport. Die Maßnahmen und Projekte, die im Rahmen von Erasmus+ finanziert werden können, sind in Leitaktionen aufgeteilt. Das Programm wird in erster Linie (zu 80 %) im Wege der indirekten Mittelverwaltung durch nationale Agenturen umgesetzt.

Gegenstand der Prüfung

IV

Der Hof bewertete die Leistung und den europäischen Mehrwert des Programms, wobei der Schwerpunkt auf der Leitaktion 1 "Lernmobilität von Einzelpersonen" ("Erasmus+-Mobilität" oder "Mobilität") in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung lag, auf die im Zeitraum 2014-2020 mehr als die Hälfte der dem Programm zugewiesenen Mittel entfällt. Bis Januar 2018 waren mehr als 2,3 Millionen Lernende und Fachleute aus der Praxis in den Genuss einer solchen Mobilität gelangt.

Feststellungen des Hofes

V

Die Gesamtschlussfolgerung des Hofes lautet, dass Erasmus+ ein bekanntes und erfolgreiches Vorzeigeprodukt der EU ist. Das Programm erzielt zahlreiche Formen des europäischen Mehrwerts, die über die rechtlichen Vorschriften hinausgehen. Erasmus+ spielt eine zentrale Rolle beim Ausbau der Lernmobilität in Form von Auslandsaufenthalten und wirkt sich positiv auf die Einstellung der Teilnehmer zur EU aus. Allein wären die Länder nicht in der Lage, eine solche Wirkung zu erreichen.

VI

Im Einzelnen ergab die Prüfung folgendes Bild:

  1. Mit der Erasmus+-Mobilität wird auf vielfältige Art und Weise europäischer Mehrwert geschaffen, der über die rechtlichen Vorschriften hinausgeht, beispielsweise in Form eines strategischen Mobilitätsansatzes sowie einer Stärkung der europäischen Identität und der Mehrsprachigkeit.
  2. Die meisten Zielvorgaben für die in den Rechtstexten festgelegten Indikatoren werden erreicht. Diese Indikatoren stehen jedoch nicht vollständig im Einklang mit dem allgemeinen Ziel und den Einzelzielen der Verordnung, was die Leistungsmessung erschwert. Die qualitativen Indikatoren beruhen weitgehend auf den Wahrnehmungen der Teilnehmer, die im Wege von Interviews und Umfragen eingeholt werden.
  3. Mit Erasmus+ werden zahlreiche Neuerungen zur Vereinfachung der Verwaltung der Mobilität eingeführt, wobei die Verfahren zur Antragstellung und Berichterstattung nach wie vor komplex sind.
  4. Die innovative Bürgschaftsfazilität für Studiendarlehen hat nicht die erwarteten Ergebnisse erbracht, was die Kommission zur Neuzuweisung der betreffenden Mittel veranlasst hat.

Empfehlungen des Hofes

VII

Der Hof empfiehlt der Kommission insbesondere,

  1. zusätzliche mit dem europäischen Mehrwert verbundene Elemente vorzuschlagen, wenn sie das zukünftige Erasmus-Programm gestaltet und umsetzt. Alle diese Elemente sollten in der Projektbeurteilungsphase priorisiert werden, sie sollten überwacht werden und es sollte über sie berichtet werden;
  2. die Entwicklung von Indikatoren fortzusetzen, mit denen gemessen werden kann, inwieweit das allgemeine Ziel und die Einzelziele des Programms verwirklicht wurden, und bei der Zuweisung der Mittel der Leistung Priorität einzuräumen;
  3. das Programm weiter zu vereinfachen, um den Verwaltungsaufwand zu verringern, die Antragstellung und Berichterstattung für die Empfänger und die einzelnen Teilnehmer zu erleichtern, sowie Pauschalbeträge, Pauschalsätze und Einheitskosten beizubehalten, aber die Finanzhilfebeträge anzupassen, falls erforderlich. Die Kommission sollte außerdem die IT-Tools verbessern und die Verfahren weiter automatisieren;
  4. sich dafür einzusetzen, die Mobilität von Schülerinnen und Schülern in die Leitaktion 1 aufzunehmen, und in Erwägung zu ziehen, Doktoranden mehr Flexibilität zu gewähren;
  5. die Möglichkeit zu prüfen, die Finanzierung des herkömmlichen Präsenzsprachunterrichts wieder einzuführen;
  6. geeignete Änderungen an der Bürgschaftsfazilität für Studiendarlehen vorzuschlagen, damit auch die Mobilität von Doktoranden und Nichtgraduierten berücksichtigt ist.

Einleitung

01

Mit Erasmus+ werden Maßnahmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport mit einem Gesamtbudget von 16,45 Milliarden Euro für den Zeitraum 2014-2020 unterstützt. Das Programm zielt darauf ab, Lernenden und Personal die Möglichkeit zu bieten, Kompetenzen zu erwerben und sich im Rahmen eines Studiums, der beruflichen Bildung, eines Praktikums oder der Freiwilligentätigkeit im Ausland persönlich, sozial und beruflich weiterzuentwickeln. Darüber hinaus soll das Programm in Organisationen, die in diesen drei Bereichen tätig sind, die Qualität verbessern und Innovation, Exzellenz und Internationalisierung fördern. Mit Erasmus+ wird außerdem darauf abgezielt, die europäischen Länder bei der Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung dadurch zu unterstützen, dass sie in ihrer Rolle als Motoren für Wachstum, Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und sozialen Zusammenhalt gestärkt werden.

02

Gemäß seiner Rechtsgrundlage1 ("die Verordnung") soll das Programm u. a. zur Erreichung der Ziele der Strategie Europa 2020 beitragen2, einschließlich des Kernziels im Bereich Bildung. Außerdem soll es zu den Zielen des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020), einschließlich der einschlägigen Benchmarks, beitragen3.

03

Mit Erasmus+ werden die Programme aus dem Zeitraum 2007-2013 in einem Programm zusammengelegt. Die Maßnahmen und Projekte, die über das Programm finanziert werden, sind in Leitaktionen aufgeteilt, wie in Abbildung 1 dargestellt.

Abbildung 1

Struktur des Programms Erasmus+ im Zeitraum 2014-2020

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

04

Letztlich ist die Umsetzung von Erasmus+ Aufgabe der Europäischen Kommission (Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur). Sie verwaltet das Budget und legt Prioritäten, Zielvorgaben und Kriterien fest, steuert und überwacht die Umsetzung, Weiterverfolgung und Evaluierung des Programms auf europäischer Ebene. Die Europäische Kommission beaufsichtigt und koordiniert darüber hinaus die für die Durchführung des Programms auf nationaler Ebene zuständigen Einrichtungen.

05

Das Programm Erasmus+ wird weitgehend (zu 80 %) im Wege der indirekten Mittelverwaltung umgesetzt (siehe Abbildung 2). Die Europäische Kommission delegiert die Durchführung an die nationalen Agenturen, die in den einzelnen Programmländern eingerichtet wurden. Den nationalen Agenturen obliegt die Verwaltung aller Phasen des Lebenszyklus der Projekte. Die nationalen Agenturen werden von einer nationalen Behörde/ nationalen Behörden benannt, die im Einklang mit der Haushaltsordnung außerdem eine unabhängige Prüfstelle benennt/benennen.

Abbildung 2

Verwaltung von Erasmus+

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

06

Der größte Teil der EU-Haushaltsmittel, die dem Programm zugewiesen werden, fließt in die Leitaktion 1. Diese Leitaktion umfasst Mobilitätsprojekte sowohl für Lernende und Personal der Bereiche Hochschulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung und Erwachsenenbildung als auch für Personal des Bereichs Schulbildung und für junge Menschen. Darüber hinaus gehören die gemeinsamen Master-Studiengänge des Erasmus-Mundus-Programms und die Erasmus+-Masterdarlehen zur Leitaktion 1.

07

Mit der Lernmobilität im Rahmen der Leitaktion 1 (physischer Wechsel einer Person in ein anderes Land als das Land des Wohnsitzes, um dort zu studieren, einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung oder einer informellen oder nichtformalen Lernaktivität nachzugehen, siehe Anhang I für Beispiele) wird darauf abgezielt, das Niveau der Schlüsselkompetenzen und -fertigkeiten zu verbessern, insbesondere hinsichtlich ihrer Relevanz für den Arbeitsmarkt und ihres Beitrags zu einem stärkeren sozialen Zusammenhalt. Darüber hinaus ist die Mobilität ein wichtiges Instrument zur Förderung der Inklusion von Menschen aus benachteiligten Verhältnissen.

08

In Abbildung 3 ist dargestellt, wie das Budget auf die verschiedenen Programmbereiche verteilt ist.

Abbildung 3

Mittelzuweisungen 2014-2020

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

09

Die an Erasmus+ teilnehmenden Länder sind in zwei Gruppen unterteilt, die in Abbildung 4 dargestellt sind:

  1. Programmländer: die Mitgliedstaaten der EU sowie die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei;
  2. 145 Partnerländer (Nachbarländer und die übrige Welt).

Abbildung 4

Erasmus+ ist ein weltweites Programm

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

Prüfungsumfang und Prüfungsansatz

10

Der Hof bewertete die Leistung und den europäischen Mehrwert des Programms Erasmus+. Er legte den Schwerpunkt auf die Leitaktion 1 (Mobilität) in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, auf die mehr als die Hälfte der dem Programm zugewiesenen Mittel entfällt. Die Projekte der Leitaktionen 2 und 3 haben Umsetzungszeiträume von mehreren Jahren und befanden sich 2017 zumeist in der Umsetzungs- und/oder Auftragsvergabephase.

11

Der Hof untersuchte insbesondere, ob

  1. die Erasmus+-Mobilität den erwarteten europäischen Mehrwert erbringt;
  2. die Ergebnisse der Erasmus+-Mobilität auf geeignete Weise gemessen werden;
  3. die im Rahmen der Erasmus+-Mobilität eingeführten Neuerungen das Programm verbessert haben.
12

Der Hof wählte fünf Programmländer für Prüfbesuche aus: Estland, Norwegen, Polen, Rumänien und Spanien. Die Kriterien für die Auswahl dieser Länder waren i) die Zahl der Teilnehmer, die die Länder aufnehmen und entsenden; ii) ein Land, das eine relativ geringe Zahl von Teilnehmern aufnimmt und entsendet; iii) eine geografische Streuung über die EU-Mitgliedstaaten; iv) ein Nicht-EU-Land.

13

Der Hof erlangte Prüfungsnachweise

  1. durch Befragungen von Erasmus+-Interessenträgern, darunter
    1. für die Verwaltung von Erasmus+ zuständige Bedienstete der Kommission und des Europäischen Investitionsfonds (EIF);
    2. die nationalen Agenturen sowie nationale Behörden, Empfänger und Teilnehmer aus den fünf ausgewählten Programmländern;
  2. durch die Überprüfung von Unterlagen und Verfahren im Zusammenhang mit Erasmus+;
  3. durch eine Analyse von Daten, einschließlich der Zwischenevaluierung des Programms Erasmus+ für den Zeitraum 2014-20164. Diese Zwischenevaluierung wurde am 31. Januar 2018 - nach dem Ende des Prüfungszeitraums - veröffentlicht. Der Hof nahm eine Durchsicht dieses wichtigen Dokuments vor und stellte fest, dass es in großen Teilen seine Feststellungen bestätigte. Der Hof verweist auf die Zwischenevaluierung und die zugehörigen Feststellungen, wo immer angemessen.

Bemerkungen

Mit der Erasmus+-Mobilität werden mehr Formen des europäischen Mehrwerts geschaffen als in der Verordnung vorgeschrieben

Mit der Erasmus+-Mobilität wird europäischer Mehrwert geschaffen wie in der Verordnung vorgeschrieben

14

Im Rahmen des Programms sollen ausschließlich Maßnahmen und Aktivitäten mit potenziellem europäischem Mehrwert unterstützt werden, namentlich solche, die sich auszeichnen durch einen länderübergreifenden Charakter, insbesondere in Bezug auf Mobilität und Zusammenarbeit, mit denen eine nachhaltige systemrelevante Wirkung erreicht werden soll; Komplementarität und Synergien mit anderen Programmen und Maßnahmen auf nationaler, Unions- und internationaler Ebene und einen Beitrag zum wirksamen Einsatz der Transparenz- und Anerkennungsinstrumente der Union5.

Länderübergreifender Charakter und systemrelevante Wirkung
15

Der länderübergreifende Charakter ist per definitionem vorhanden. Ein Studium, eine Ausbildung oder ein Praktikum im Ausland sind unabdingbare Voraussetzung der Mobilitätsmaßnahmen im Rahmen der Leitaktion 1: Es handelt sich um die Mobilität von Einzelpersonen zum Zweck von Studien, Praktika, Schulungen, Hospitationen oder zum Lehren. Bis Januar 2018 hatten mehr als 2,3 Millionen Lernende und Fachleute aus der Praxis die Erasmus+-Mobilität in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend genutzt6. Abbildung 5 ist zu entnehmen, wie viele Personen pro Land im Zeitraum 2014-2016 an der Erasmus+-Mobilität teilnahmen.

Abbildung 5

Anzahl der Erasmus+-Mobilitäten nach Land im Zeitraum 2014-2016

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

16

Die Mobilität wurde so konzipiert, dass mit ihr auf eine systemrelevante Wirkung auf die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung der Programm- und Partnerländer "abgezielt" wird7. Zum Zeitpunkt der Prüfung waren die vom Hof besuchten Einrichtungen und Schulen noch nicht in der Lage, eine bestimmte systemrelevante Wirkung ihrer Projekte auf sich selbst oder auf nationaler Ebene nachzuweisen.

17

Die Kommission räumt ein, dass die systemrelevante Wirkung auf die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung weniger sichtbar ist und dass es nicht immer klare Nachweise für die Nutzung der Projektergebnisse durch die politischen Entscheidungsträger und für deren tatsächliches Engagement gibt, wenn sie nicht in das Projekt eingebunden sind8, und dass nur vereinzelte Hinweise darauf vorliegen, dass das Programm zu einem Wandel der Ansätze der Einrichtungen in Bezug auf die Pädagogik und auf ihre Zielgruppen führt9.

18

In der Tat müssen gemäß der Rechtsgrundlage die einzelnen Projekte keine systemrelevante Wirkung haben. Die systemrelevante Wirkung sollte durch die Gesamtwirkung aller dieser Projekte erzielt werden; diese Wirkung kann daher möglicherweise erst zu Programmende festgestellt werden. Im Programmleitfaden heißt es: "Langfristig dürfte sich das Zusammenwirken von mehreren Tausend im Rahmen dieser Leitaktion geförderten Projekten im Bildungs-, Ausbildungs- und Jugendbereich in den beteiligten Ländern bemerkbar machen, und […] politische Reformen anstoßen"10.

Komplementarität und Synergien mit anderen Programmen und Maßnahmen
19

Komplementarität und Synergien mit anderen Programmen und Maßnahmen sollen in erster Linie durch den Beitrag des Programms Erasmus+ zu den Zielen der Strategie Europa 2020, einschließlich des Kernziels im Bereich Bildung, gewährleistet werden. Außerdem sollte das Programm zu den Zielen des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung beitragen (Benchmarks für die Mobilität von ET 2020)11.

20

Zwar trägt Erasmus+ zur Erreichung der Benchmarks für die Mobilität bei, doch sind die Maßnahmen der Leitaktion 1 nicht klar mit den Indikatoren für die Kernziele im Bereich Bildung in Anhang I der Verordnung verknüpft, wie in den Ziffern 57-58 erläutert.

21

Die Kommission hat den Zusammenhang zwischen Erasmus+ und Europa 2020 sowie zwischen Erasmus+ und ET 2020 erläutert: Das Programm soll Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Kinder- und Jugendhilfe voranbringen; es unterstützt Maßnahmen, Projekte der Zusammenarbeit und Instrumente, die mit den politischen Prioritäten von ET 2020 verbunden sind. Dadurch trägt es auch zur Umsetzung der Strategie Europa 2020 bei, insbesondere der länderspezifischen Empfehlungen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung. Die Investitionen im Rahmen von Erasmus+ werden Einzelpersonen, Einrichtungen und der Gesellschaft als Ganzes zugutekommen und so zu Beschäftigung, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit beitragen, den Wohlstand steigern und die soziale Inklusion fördern12.

22

In den von ihm besuchten Programmländern stellte der Hof fest, dass die Mobilitätsmaßnahmen tatsächlich Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit verbessern, insbesondere im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Zwischenevaluierung enthält auf Programmebene Hinweise darauf, dass Lernende der Bereiche Hochschulbildung und Berufsbildung, die an der Mobilität teilgenommen haben, bessere Beschäftigungs- und Gehaltsaussichten haben als entsprechende Personen, die nicht mobil waren. Ein Großteil der bisher vorliegenden Hinweise bezieht sich jedoch auf Vorläuferprogramme.

23

Das Feedback der Teilnehmer zeigt eine sehr hohe Zufriedenheit mit der Erasmus+-Mobilität und deren Auswirkungen auf ihre Beschäftigungsfähigkeit. Beispielsweise erklärten mit Stand von Januar 2018 93,8 % der Teilnehmer, die Feedback gaben, dass sie ihre Schlüsselkompetenzen ausgebaut hatten. 93 % des Personals geben an, sich neue vorbildliche Verfahren angeeignet zu haben und 75 % geben an, praktische Fertigkeiten erworben zu haben, die für ihren derzeitigen Arbeitsplatz relevant sind. 79,1 % hatten eigenen Angaben zufolge ihre Beschäftigungsfähigkeit erhöht13. Ein solches Feedback ist zwar informativ und ermutigend, kann aber subjektiv sein (siehe Ziffern 80-82).

24

Im Jahresbericht 2015 über Erasmus+ wird die Verknüpfung zwischen Erasmus+ und anderen neuen Maßnahmen der EU-Politik dargestellt, wie dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (allgemeine und berufliche Bildung zur Wiederankurbelung von Beschäftigung und Wachstum). Darüber hinaus wird ausgeführt, dass im Rahmen von Erasmus+ im Verlauf des gesamten Jahres 2015 die politischen Agenden der EU zur Förderung der inklusiven Lernmobilität und der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren der Sektoren allgemeine und berufliche Bildung und Jugend umgesetzt wurden14.

25

Einige Mitgliedstaaten setzen andere EU-Fonds ein, um Mobilität mithilfe der Mechanismen von Erasmus+ zu finanzieren. Beispielsweise schnitt Polen sein operationelles Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) im Jahr 2016 so zu, dass 2 500 Teilnehmer an Erasmus+ im Bereich der Schulbildung und 17 200 Teilnehmer im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung finanziert werden konnten. Außerdem erhalten benachteiligte Schülerinnen und Schüler zusätzliche Mittel aus dem ESF.

Beitrag zum wirksamen Einsatz der Transparenz- und Anerkennungsinstrumente der EU
Transparenz
26

Im Programmleitfaden heißt es: "Aktivitäten zur Verbreitung und Nutzung von Ergebnissen sind eine Möglichkeit zur Darstellung der im Rahmen von Erasmus+-Projekten geleisteten Arbeit. Durch die Weitergabe von Ergebnissen, Erfahrungen, Resultaten und Erkenntnissen über die teilnehmenden Organisationen hinaus kommt mit EU-Mitteln finanzierte Arbeit einer umfassenderen Gemeinschaft zugute"15.

27

Auf den Verbreitungsplattformen der GD EAC für Erasmus+ wurden mehr als 80 Erfolgsgeschichten vorgestellt. 120 Factsheets und 10 Videos wurden zu den in den Jahren 2015 und 2016 ausgewählten Erfolgsgeschichten produziert, die diesen Projekten noch mehr Sichtbarkeit verliehen. Sie wurden über soziale Medien, Websites und den Newsletter der GD EAC sowie im Rahmen von Veranstaltungen verbreitet. Im Jahr 2017 begann die Kommission mit der Veröffentlichung eines monatlichen Erasmus+-Online-Newsletters, der einige Erfolgsgeschichten enthält. Die größte GD-spezifische Facebook-Seite der Kommission gehört zu Erasmus+ (fast 300 000 Follower).

28

Es wurde eine neue Plattform (VALOR bzw. Project Results Platform) für Erasmus+ eingerichtet, um einen umfassenden Überblick über die im Rahmen des Programms finanzierten Projekte zu bieten und Beispiele für vorbildliche Verfahren und Erfolgsgeschichten herauszustellen. Auf dieser Plattform können die Produkte, Projektleistungen und intellektuellen Outputs der finanzierten Projekte abgerufen werden. Über das Internet sind hier Beschreibungen, Ergebnisse und Kontaktdaten für alle im Rahmen des Programms Erasmus+ finanzierten Projekte sowie für einige der im Rahmen der Vorläuferprogramme finanzierten Projekte frei zugänglich.

29

Der Hof erlangte Nachweise dafür, dass die fünf besuchten Länder und die Kommission die Ergebnisse ihrer Projekte sehr aktiv verbreiten.

Anerkennung
30

Im Rahmen von Erasmus+ wird die Anerkennung der im Zuge der Mobilität erworbenen Leistungspunkte gefördert. Die Empfänger und Teilnehmer, die der Hof während der Prüfung traf, erachteten die Anerkennung der im Ausland erworbenen Leistungspunkte nicht als Problem. Für das Jahr 2016 wurde für die Hochschulbildung eine Anerkennungsquote von 100 % gemeldet (73 % im Jahr 2013) und für die berufliche Aus- und Weiterbildung eine Anerkennungsquote von 77 %16. Mit der Verpflichtung, Leistungspunkte zu erwerben, wird sichergestellt, dass die Studierenden/die Schülerinnen und Schüler während der Mobilitätsphase regelmäßig an Lehrveranstaltungen teilnehmen.

31

Im Kontext der beruflichen Aus- und Weiterbildung wird mit dem Europass-System der internationale Aspekt der Ausbildung bescheinigt und potenziellen Arbeitgebern größere Sicherheit gewährleistet, wodurch die Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmer an Berufsbildungsgängen in diesem Bereich gesteigert wird.

Erasmus+ schafft europäischen Mehrwert auch in weiteren Formen

32

Der europäische Mehrwert von Erasmus+ kann als die positive Wirkung des Programms bezeichnet werden, die ohne das Programm nicht eingetreten wäre. Ausgehend von dieser Definition hat der Hof weitere Formen des europäischen Mehrwerts ermittelt, die durch Mobilität geschaffen werden und die über den in der Verordnung angestrebten europäischen Mehrwert hinausgehen.

Das Charta-System
33

Alle teilnehmenden Hochschulen (sowohl die entsendenden als auch die aufnehmenden) der Programmländer müssen die Erasmus-Hochschulcharta erlangen. Diese im Rahmen des vorhergehenden Programms entwickelte Charta ist eine Garantie dafür, dass europaweit Kurse von hoher Qualität angeboten werden. Kein einzelnes Land wäre in der Lage, ein solches System einzurichten. Der Hof traf auf Fälle, in denen Universitäten die Charta beantragt hatten, einfach um über dieses Zeichen für Qualität zu verfügen. Das Erasmus+-Programm hat die Anerkennung der im Zuge der Mobilität erworbenen Leistungspunkte vorangebracht. Die Charta hat dies erheblich erleichtert.

34

Im Rahmen von Erasmus+ werden Berufsbildungseinrichtungen dazu ermuntert, die Mobilitätscharta für die Berufsbildung zu beantragen. Diese vor Kurzem ins Leben gerufene Charta ist ebenfalls eine Qualitätsgarantie und verbessert darüber hinaus den Ruf und steigert die Attraktivität einer Berufsbildungseinrichtung. Der Hof fand auch hier Fälle vor, in denen Berufsbildungseinrichtungen die Charta beantragt hatten, einfach um über dieses Zeichen für Qualität zu verfügen.

Abbildung 6

Die Mobilitätscharta für die Berufsbildung in einigen der besuchten Länder

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

Netzwerk der Zusammenarbeit und Harmonisierung der Universitätslehrpläne
35

Die Mobilität hat dazu beigetragen, die Zusammenarbeit zwischen den Universitäten zu fördern; es wurden Auslandsbüros geschaffen, die durch ein System standardisierter Unterlagen und Tools zur Unterstützung der Mobilität von Studierenden und Personal ergänzt werden. In den Lehrplänen der Universitäten wurden Änderungen vorgenommen, um die Mobilität der Studierenden zu erleichtern. Dabei wurden die Semester, die Studienzeiten und die Verfügbarkeit von Kursen in den einzelnen Ländern synchronisiert. Diese Zusammenarbeit erleichtert auch die Anrechnung von Leistungspunkten und die gegenseitige Anerkennung abgeschlossener Module und von Diplomen, die im Zeitraum der Mobilität erworben wurden.

36

In den Bereichen Hochschulbildung und Berufsbildung werden Lernvereinbarungen (Learning Agreements) zwischen den Lernenden und den aufnehmenden Einrichtungen abgeschlossen. Diese sind eine Art institutionalisierte Garantie dafür, dass die im Rahmen der Mobilität erworbenen Leistungspunkte anerkannt werden. Die Unterzeichnung einer Lernvereinbarung ist ein starker prädiktiver Indikator dafür, dass die Mobilität später anerkannt wird17.

37

Im Fall der vom Hof besuchten Projekte führte die Mobilität des Personals von Schulen und Hochschulen sowie von Lernenden in der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu anschließender Zusammenarbeit und zum Austausch über Erasmus+ hinaus.

Ein strategischer Mobilitätsansatz
38

Im Rahmen von Erasmus+ beantragen Hochschulen, Berufsbildungseinrichtungen und Schulen die Genehmigung von Mobilitätsprojekten, nicht Lernende/einzelne Lehrende. Dies ist eine wesentliche Änderung gegenüber früheren Programmen, die nach Auffassung des Hofes zur Entwicklung der Bildungseinrichtungen beiträgt. Den Hochschulen, die eine Internationalisierungsstrategie vorschlagen und umsetzen müssen, erwachsen hieraus Vorteile. Berufsbildungseinrichtungen und Schulen müssen europäische Entwicklungspläne erstellen, in denen dargestellt wird, wie das Mobilitätsprojekt dem Bedarf der Einrichtung gerecht wird und sich in ihre Gesamtentwicklung einfügt.

39

Dieser strategische Ansatz trägt dazu bei, sicherzustellen, dass sich das Management für die Ziele eines Projekts einsetzt, sowie dazu, dass Kontakte und Wissen langfristiger gesichert werden, was zu einem nachhaltigeren Mehrwert führt.

Europäischer Mehrwert der Mobilität von Lehrkräften
40

Lehrkräfte, die mobil waren, sollten bei ihrer Rückkehr das Gelernte in die Praxis umsetzen. Beispielsweise gaben Lehrkräfte von Universitäten in Estland und Beschäftigte an Berufsbildungseinrichtungen in Polen an, dass sie die im Laufe ihrer Mobilität gesammelten Erfahrungen in ihren Herkunftseinrichtungen praktisch anwendeten.

Mehrsprachigkeit
41

Eines der Einzelziele des Programms ist die Verbesserung des Sprachunterrichts und des Erlernens von Sprachen sowie die Förderung der sprachlichen Vielfalt in der EU. Sprachkenntnisse tragen zur Mobilität, Beschäftigungsfähigkeit und persönlichen Entwicklung der europäischen Bürgerinnen und Bürger bei.

42

Einer der Indikatoren in Anhang I der Verordnung ist der Anteil der Teilnehmer, die erklären, ihre Sprachkenntnisse verbessert zu haben. Dieser Indikator wird zu über 96 % erfüllt18 (siehe aber auch Ziffer 81). Die Auslandsmobilität spielt eine wichtige Rolle bei der Erreichung eines solchen Ergebnisses.

43

Fehlende Sprachkenntnisse können auch für mobile Lernende ein Hindernis sein, insbesondere außerhalb des Hochschulbereichs. Die Gespräche des Hofes mit Teilnehmern zeigten, dass namentlich im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung fehlende Sprachkenntnisse den Teilnehmern zum Nachteil werden und verhindern können, dass die Mobilität direkt zu Beschäftigung führt. Mangelnde Sprachkenntnisse führten beispielsweise dazu, dass die spanischen Lernenden im Bereich Berufsbildung, die der Hof traf, am Ende ihrer Mobilität in Berlin keine Arbeitsplätze fanden. Sprachbarrieren wurden von den Teilnehmern an der öffentlichen Konsultation zur Stützung der Zwischenevaluierung als häufigstes Hindernis bei der Erreichung der Programmziele genannt19.

Grenzüberschreitende und internationale Mobilität
44

Mobilität ist in den meisten Ländern ein wichtiger Bestandteil der Bildungsstrategie. Norwegen hat sich beispielsweise das Ziel gesetzt, dass 20 % der Studierenden an grenzüberschreitender Mobilität teilnehmen, Estland hat ein Portal - StudyinEstonia - eingerichtet, um Studierende aus dem Ausland anzuziehen, und Spanien möchte enger mit Südamerika zusammenarbeiten, indem es die Einrichtung von Auslandsbüros und den Aufbau von Kapazitäten unterstützt. Erasmus+ ist ein sehr wichtiges Instrument und bietet ein Modell, um dies zu erreichen (siehe Abbildung 5).

Erasmus+ als Teil der Nachbarschafts- und Entwicklungspolitik der EU
45

Mehrere Instrumente im Bereich der Außenbeziehungen sehen vor20, dass im Rahmen von Erasmus+ Mittel aus dem EU-Haushalt bereitgestellt werden, um die internationale Dimension der Hochschulbildung zu stärken. Diese Mittel werden Maßnahmen zugewiesen, die zur Lernmobilität zwischen Programmländern und Partnerländern beitragen. Die durch Zuweisungen des Instruments für die Entwicklungszusammenarbeit finanzierte Mobilität von Studierenden und Hochschulpersonal in Partnerländer oder aus Partnerländern muss sich auf Bereiche konzentrieren, die für eine integrative und nachhaltige Entwicklung von Entwicklungsländern von Bedeutung sind21.

46

In diesem Sinne ist Erasmus+ eine Form der "Soft Power" und Diplomatie der EU, ein politischer europäischer Mehrwert. Im Rahmen des Programms werden die Entwicklungs- und die Nachbarschaftspolitik der EU umgesetzt, insbesondere durch die Hochschulmobilität mit Partnerländern (siehe Abbildung 5).

47

Beim Vorgängerprogramm wurden solche Projekte auf EU-Ebene bewertet. Erasmus+-Projekte werden in den einzelnen Programmländern bewertet. Dies kann zu einer Qualitätsverringerung führen, da in den einzelnen Ländern eine Mindestanzahl von Projekten ausgewählt wird.

Steigerung von Sichtbarkeit und Prestige der beruflichen Bildung
48

17 % des Gesamtbudgets von Erasmus+ sind für den Bereich Berufsbildung vorgesehen. So wird ein Ausgleich dafür geschaffen, dass für den Austausch von Lernenden, Lehrenden und Personal im Bereich Berufsbildung nur begrenzte nationale Mittel zur Verfügung stehen. Darüber hinaus trägt der Austausch von Lernenden in der Berufsbildung dazu bei, den Berufsbildungseinrichtungen - und der Berufsbildung selbst - mehr Attraktivität und Prestige zu verleihen. Die Anzahl der Lernenden und des Personals, die an der Mobilität im Bereich Berufsbildung teilnehmen, steigt beständig (siehe Abbildung 7).

Abbildung 7

Erheblicher Anstieg der Mobilität im Bereich Berufsbildung (Lernende und Personal)

Quelle: Europäische Kommission.

Die berufliche Aus- und Weiterbildung bringt Erasmus+ breiter gefächerten Gruppen von Bürgerinnen und Bürgern näher
49

Die Aufnahme der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Erasmus+ bringt das Programm breiter gefächerten Gruppen von Bürgerinnen und Bürgern aus einer Vielzahl weniger akademischer Bereichen näher (z. B. die Bereiche Catering oder Kraftfahrzeugkarosserie). Außerdem bietet die Aufnahme dieser Tätigkeitsfelder in das Programm Erasmus+ Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen die Möglichkeit, mobil zu werden. Viele der Lernenden in der Berufsbildung, die der Hof traf, hatten vor ihrer Mobilitätserfahrung nie ihr Land oder auch nur ihre Region verlassen. Anhang II enthält Beispiele für die Arten von Mobilität im Berufsbildungsbereich in den besuchten Bildungseinrichtungen/Ländern.

Stärkung der europäischen Identität
50

Die Teilnehmer an der Mobilität, die der Hof traf, gaben an, dass diese Teilnahme ihr Bewusstsein für die europäische Identität gesteigert habe. In der Zwischenevaluierung wurde ebenfalls festgestellt, dass die Teilnahme an Erasmus+-Mobilität dazu beigetragen habe, dass die Teilnehmer sich stärker als Europäer fühlten (19 % mehr als bei Nicht-Teilnehmern). Außerdem nimmt die breite Öffentlichkeit das Programm, und insbesondere die Mobilität als seinen sichtbarsten Teil, als eine der Säulen der europäischen Identität und als konkreten Vorteil wahr, den die EU ihren Bürgerinnen und Bürgern bietet. Erasmus+ ist eine der am besten wiedererkennbaren Marken der EU.

51

Dementsprechend entstehen durch Erasmus+ zahlreiche Formen des europäischen Mehrwerts, die über die rechtlichen Vorschriften hinausgehen. Erasmus+ spielt in der Tat eine zentrale Rolle beim Ausbau der Lernmobilität in Form von Auslandsaufenthalten und wirkt sich sehr positiv auf die Einstellung der Teilnehmer zur EU aus. Allein wären die Länder nicht in der Lage, eine solche Wirkung zu erreichen.

Bei der Messung der Leistung der Erasmus+-Mobilität bestehen in bestimmten Schlüsselbereichen Mängel

52

Ein wirksames Leistungsmanagement, das auch die Evaluierung und das Monitoring einschließt, erfordert die Entwicklung spezifischer, im Zeitverlauf messbarer und realistischer Leistungsindikatoren, die der Interventionslogik entsprechen22. Diese Interventionslogik ist in Abbildung 8 dargestellt.

Abbildung 8

Modell der Interventionslogik für die Erasmus+-Mobilität im Rahmen der Leitaktion 1

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

53

Das allgemeine Ziel von Erasmus+ im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung ist, beizutragen zur Erreichung der Ziele der Strategie Europa 2020, einschließlich des Kernziels im Bereich Bildung; der Ziele des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) einschließlich der einschlägigen Benchmarks; der nachhaltigen Entwicklung des Hochschulwesens in Partnerländern; der Förderung der europäischen Werte gemäß Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union23. Artikel 5 enthält die Einzelziele im Bereich allgemeine und berufliche Bildung, die für die Mobilität im Rahmen der Leitaktion 1 relevant sind.

Die festgelegten Zielvorgaben werden erreicht, aber einige Indikatoren stehen nicht vollständig mit dem allgemeinen Ziel und den Einzelzielen der Verordnung im Einklang

Einige der Indikatoren der Verordnung müssen verbessert werden, damit sie im Kontext des Rahmens für die Leistungsbewertung zweckdienlicher eingesetzt werden können
54

Eine Reihe von Indikatoren dient der Evaluierung des Programms24. Diese Indikatoren werden als "messbare und einschlägige"25 Indikatoren beschrieben; mit ihnen soll gemessen werden, "inwieweit das allgemeine Ziel und die Einzelziele des Programms verwirklicht wurden"26. Die Indikatoren, die für die Mobilität im Rahmen der Leitaktion 1 festgelegt wurden, sind in Abbildung 9 dargestellt.

Abbildung 9

Indikatoren für die Evaluierung des Programms

Quelle: Anhang I der Verordnung.

55

Der Hof untersuchte, ob diese Indikatoren geeignet sind. Angaben der Kommission zufolge ist das Programm auf dem richtigen Weg, die überwiegende Mehrheit der Ziele zu erreichen oder zu überschreiten.

Es ist nicht klar, wie die finanzierten Mobilitätsprojekte dazu beitragen, das Kernziel der Strategie Europa 2020 im Bereich Bildung zu erreichen
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Die Indikatoren für die Strategie Europa 2020 wurden vom Rat festgelegt. Die Kommission berichtete, dass in Bezug auf die mit dem Kernziel der Strategie Europa 2020 im Bereich Bildung verknüpften Indikatoren, namentlich Hochschulabschlüsse und Schulabbruch, ein kontinuierlicher Fortschritt zu verzeichnen war. Ihren Ausführungen zufolge belief sich der Anteil der frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabgänger in der EU im Jahr 2016 auf 10,8 %27 und somit auf 0,2 % weniger als im Jahr 2015. Gleichzeitig stieg der durchschnittliche Anteil der 30- bis 34-Jährigen mit Hochschulabschluss in der EU im Jahr 2016 um 0,3 % auf 39,0 %28 29.

57

Es ist jedoch nicht klar, wie die im Rahmen der Mobilität finanzierten Projekte dazu beitragen, diese Kernziele im Bereich Bildung zu erreichen. Selbst wenn sie zu diesen Zielen beigetragen haben, kann dieser Beitrag nicht vom Beitrag anderer nationaler und EU-Maßnahmen unterschieden und separat gemessen werden.

58

Daher besteht keine klare Verknüpfung zwischen der Mobilität oder sogar Erasmus+ insgesamt und den Indikatoren für die Kernziele im Bereich Bildung. Diese Indikatoren für die Strategie Europa 2020 stehen nicht im Einklang mit dem allgemeinen Ziel und den Einzelzielen der Verordnung, wie in Artikel 5 Absatz 2 vorgeschrieben.

Da die Benchmark für die Mobilität nur Teilergebnisse umfasst, wird er nicht in geeigneter Weise gemessen
59

Im Jahr 2011 einigten sich die Mitgliedstaaten auf die EU-Benchmark für Mobilität im Hochschulbereich30, wonach im Jahr 2020 mindestens 20 % der Hochschulabsolventen eine Studien- oder Ausbildungsphase (einschließlich Praktika) im Ausland absolviert haben sollten.

60

Außerdem setzten sie eine Benchmark für die Lernmobilität im Bereich Berufsbildung fest: Bis 2020 sollten mindestens 6 % der Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung eine mit der Berufsausbildung zusammenhängende Ausbildungsphase (einschließlich Praktika) im Ausland absolviert haben.

61

Im Rahmen von Erasmus+ ist die Mobilität im Hochschulbereich ein wichtiger Faktor, der zur Erfüllung der entsprechenden Benchmark für diesen Bereich beiträgt. Die Benchmark für die Mobilität ist klar mit der Leitaktion 1 verknüpft. Da Erasmus+ jedoch nicht das einzige Programm ist, das zur Mobilität beiträgt, kann sein Beitrag nicht in vollem Umfang bestimmt werden.

62

Außerdem sind die Daten, auf die sich diese Benchmark stützt31, nur zu einem sehr geringen Teil verfügbar, wie aus einer Analyse des Centre for Research on Lifelong Learning (CRELL) hervorgeht, und sie lassen sich nicht europaweit vergleichen32. Daher sind die Ergebnisse für diesen Indikator nicht genau.

63

Eine umfassende Bewertung des Mobilitätsniveaus im Bereich Berufsbildung ist nicht möglich, da nur begrenzte Daten verfügbar sind. Eurostat führte eine Piloterhebung zur Bewertung der Lernmobilität im Bereich Berufsbildung durch und schloss diese Ende 2015 ab. Die Ergebnisse zeigten, dass in den 17 Programmländern, die in die Erhebung einbezogen wurden, rund 3,1 % der Lernenden im Bereich Berufsbildung an einer Lernmobilität teilgenommen hatten.

64

Dieser Indikator enthält nur Teilergebnisse und wird demnach nicht in geeigneter Weise gemessen.

Die quantitativen (allgemeinen) Indikatoren liefern nützliche Informationen, wenngleich einige Definitionen harmonisiert und präzisiert werden müssen
65

Diese Indikatoren beziehen sich speziell auf die Mobilität; die Kommission erstattet über sie Bericht und führt ein diesbezügliches Monitoring durch. Der Fortschritt (mit Stand Ende 2016) in Bezug auf die Zielvorgaben für diese Indikatoren, die im jährlichen Arbeitsprogramm der GD EAC festgelegt sind, ist in Abbildung 10 zusammengefasst.

Abbildung 10

Quantitative (allgemeine) Indikatoren

Quelle: Jährlicher Tätigkeitsbericht 2016 der GD EAC.

66

Die Erasmus+-Mobilität fördert die Inklusion von Lernenden mit geringeren Chancen. Es ist nicht klar, wieso beim Indikator in der Rechtsgrundlage diese Teilnehmer mit den Teilnehmern mit besonderen Bedürfnissen zusammengelegt sind. Des Weiteren ist dem Jahresbericht 2016 über Erasmus+ zu entnehmen, dass mit dem Programm weiterhin Mobilitätshindernisse bekämpft werden, indem es gegenüber Personen aus benachteiligten Verhältnissen und Personen mit besonderen Bedürfnissen inklusiver gestaltet wird33. Diese Terminologie wird also nicht einheitlich verwendet.

67

Fast 205 000 Teilnehmer aus benachteiligten Verhältnissen und mit geringeren Chancen nutzten im Zeitraum 2014-2017 Erasmus+ im Rahmen einer Teilnahme an länderübergreifenden Mobilitätsmaßnahmen34. Die Erasmus+-Mobilität hat vielen Menschen, die sich dies sonst nicht hätten leisten können, neue Auslandserfahrungen ermöglicht.

68

Die Definition des Begriffs "benachteiligt/geringere Chancen" unterscheidet sich in den einzelnen Programmländern. Beispielsweise fallen in Spanien alle Empfänger, die eine Zuwendung der öffentlichen Hand für ihre Studien erhalten, in diese Kategorie. Tatsächlich stammen mehr als 35 % der Mobilitätsteilnehmer aus benachteiligten Verhältnissen aus Spanien.

69

Die Ergebnisse für diesen Indikator ermöglichen also keinen zutreffenden Vergleich dieser Mobilität zwischen den EU-Ländern. Die Kommission räumt ein, dass eines der Hauptprobleme bei der Analyse der Teilnahmemuster das Fehlen einer harmonisierten und bereichsübergreifenden Definition von Menschen mit geringeren Chancen und aus benachteiligten Verhältnissen ist und dass keine Klarheit bezüglich der Qualität der Daten zur Teilnahme von benachteiligten Gruppen besteht, da die Definitionen und Vorgehensweisen voneinander abweichen35.

70

Mit diesen drei Indikatoren werden die Programmoutputs gemessen und wird der Fortschritt bei der Umsetzung aufgezeigt. Sie liefern somit nur wenige Informationen über die Ergebnisse und Auswirkungen des Programms (siehe Abbildung 8).

Die Indikatoren für die allgemeine und berufliche Bildung werden erreicht, aber sie zeigen nicht auf, inwieweit das allgemeine Ziel und die Einzelziele des Programms verwirklicht wurden
71

Die Indikatoren für die allgemeine und berufliche Bildung im Anhang I der Verordnung sind programmspezifisch. Der im Jahr 2016 bezüglich dieser Indikatoren erzielte Fortschritt ist nachstehend in den Abbildungen 11 und 12 dargestellt, aus denen hervorgeht, dass die meisten Zielvorgaben erreicht werden.

72

Die Indikatoren für die allgemeine und berufliche Bildung a) bis d) in Abbildung 11 sind Outputindikatoren. Diese quantitativen Indikatoren sind zwar nützlich, mit ihnen wird aber nicht in vollem Umfang gemessen, "inwieweit das allgemeine Ziel und die Einzelziele des Programms verwirklicht wurden" - insbesondere die Einzelziele, wie in Anhang I der Verordnung vorgeschrieben.

Abbildung 11

Outputindikatoren

Quelle: Jährlicher Tätigkeitsbericht 2016 der GD EAC.

73

Bei den Indikatoren e) bis g) handelt es sich um Ergebnisindikatoren, die Informationen über den Nutzen einer Teilnahme an dem Programm liefern. Indikator f) entspricht einer subjektiven Messung auf der Grundlage der Wahrnehmung Einzelner; die Angaben werden am Ende der Mobilitätsphase gemacht.

Abbildung 12

Ergebnisindikatoren

Quelle: Jährlicher Tätigkeitsbericht 2016 der GD EAC.

74

Die Kommission räumt ein, dass diese Indikatoren insofern Beschränkungen unterliegen, als sie in erster Linie auf Angaben der Teilnehmer bezüglich ihrer Eigenwahrnehmung des Beitrags der Leitaktion 1 beruhen36. Sie weist darauf hin, dass in den nationalen Berichten, die der Zwischenevaluierung zugrunde liegen, bei den Lernenden Verbesserungen des Niveaus der Schlüsselkompetenzen und -fertigkeiten festgestellt werden, erkennt jedoch an, dass dies hauptsächlich auf den von den Teilnehmern selbst angegebenen Wahrnehmungen beruht37.

Das Dashboard enthält Echtzeitinformationen zu Outputs und Ergebnissen
75

Im Jahr 2016 rief die Kommission ihr Erasmus+-Dashboard ins Leben, bei dem es sich um eine zentrale Datenbank handelt, in der alle Informationen gesammelt werden, die von den nationalen Agenturen und den Empfängern erfasst werden. Die Daten werden täglich aktualisiert, sodass qualitative und quantitative Echtzeitdaten zur Umsetzung des Programms vorliegen, die die Projekte, Finanzhilfen, Teilnehmer und Organisationen betreffen, die am Programm beteiligt sind. Auch die Umfragen unter den Teilnehmern und Empfängern sowie ihre Erklärungen im Anschluss an die Mobilität werden erfasst.

76

Dem Dashboard ist zu entnehmen, dass die Teilnehmerzufriedenheit hoch ist: 95,8 % der Teilnehmer waren mit ihrer Erfahrung im Bereich der Lernmobilität zufrieden (Stand: Januar 2018), und 80 % fühlten sich besser auf die Arbeitsplatzsuche vorbereitet. In der Tat ist Erasmus+ ein Erfolg, wie aus den Umfragen und den Erklärungen im Anschluss an die Mobilität hervorgeht.

Bei den Quellen, die in der Zwischenevaluierung zur Leistungsmessung herangezogen werden, handelt es sich weitgehend um Umfragen und das Feedback der Teilnehmer
77

Der Zwischenevaluierungsbericht zum Programm Erasmus+ wurde am 31. Januar 2018 vorgelegt38. Als Grundlage des Berichts dienten die von den Programmländern übermittelten nationalen Berichte, der Evaluierungsbericht eines unabhängigen externen Auftragnehmers, weitere überprüfte Studien, die bei der Verwaltung des Programms gesammelten Erfahrungen sowie über eine Million Beiträge von Interessengruppen. In Bezug auf das Programm Erasmus+ deckt er den Zeitraum 2014-2016 ab.

78

Die Quellen für die Zwischenevaluierung sind weitgehend Umfragen und das Feedback der Teilnehmer: Bei der Evaluierung wurden mehrere Verfahren zur Datensammlung und -analyse kombiniert. Die meisten Ergebnisse gehen auf verschiedenartige Belege zurück und beruhen auf Umfragen unter den Teilnehmern, dem Feedback der Teilnehmer selbst sowie qualitativen Befragungen und Fallstudien39. Zusätzlich wurden im Rahmen einer öffentlichen Konsultation die Meinungen der breiten Öffentlichkeit und von Interessengruppen eingeholt.

79

Bei den Treffen des Hofes mit den Stellen in den fünf besuchten Ländern, die die nationalen Berichte erstellen, wurde auf Schwierigkeiten bei der Bewertung der Auswirkungen des Programms hingewiesen, die auf einen Mangel an soliden Daten zurückzuführen sind.

Der Fragebogen, den die Teilnehmer im Anschluss an die Mobilität ausfüllen, ist subjektiv und komplex
80

Nach Abschluss der Mobilitätsphase muss jeder Teilnehmer einen Fragebogen ausfüllen, um die allgemeine Zufriedenheit sowie spezifische Aspekte der Teilnahme am Programm zu bewerten, wie die Anerkennung der Mobilität durch die Einrichtung des Herkunftslands, gesteigertes Bewusstsein für die europäische Identität und Verbesserung der Sprachkenntnisse.

81

Dieses Feedback der Teilnehmer ist nützlich, doch da es subjektiv ist, sollte es nicht als wichtigstes Maß zur Bewertung der Qualität und der Ergebnisse einer Mobilität dienen. Es ist umso subjektiver, als das Ausfüllen des Fragebogens Bedingung für die Abschlusszahlung an den Lernenden ist, wenngleich diese Zahlung nicht an eine positive Selbstbewertung geknüpft ist.

82

Den Angaben der Lernenden, die der Hof traf, zufolge waren die Fragebögen zu komplex (insbesondere im Bereich Berufsbildung) und enthielten zu viel EU-Jargon. Einige Lernende berichteten über Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Fragebogens. Beispielsweise gab die norwegische nationale Agentur an, dass die Fragen nicht für Lernende im Bereich Berufsbildung geeignet sind.

Über die Jahre hinweg wenig Kontinuität bei den Prioritäten in den Jahresarbeitsprogrammen für Erasmus+

83

Die Kommission hat im Jahr 2014 politische Prioritäten für das Programm Erasmus+ festgelegt. Einige dieser Prioritäten wurden im folgenden Jahresarbeitsprogramm beibehalten, wohingegen andere nicht erneut aufgenommen und neue politische Prioritäten eingeführt wurden.

84

Die im Jahr 2014 eingeführte Priorität "Änderungen der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf eine Steigerung ihrer Arbeitsmarktrelevanz durch verbesserte Möglichkeiten des berufsbezogenen Lernens" ist im folgenden Jahresarbeitsprogramm nicht enthalten.

85

Keine einzige der Prioritäten des Jahres 2014 für den Bereich Berufsbildung ist im Jahresarbeitsprogramm 2017 noch enthalten. In jedem der Folgejahre wurden jedoch Prioritäten hinzugefügt. Im Hochschulbereich wurde die Priorität "Steigerung der Abschlussquoten" aus dem Jahresarbeitsprogramm 2017 herausgenommen; neue Prioritäten wurden eingeführt.

86

Diese Prioritäten sind zwar relevant, doch wurden keine quantitativen Zielvorgaben oder Indikatoren festgelegt. Es ist nicht klar, inwieweit die Ziele dieser Prioritäten erreicht wurden oder weshalb viele von ihnen nicht fortgeführt wurden. Bezüglich der von der GD EAC im Jahresarbeitsprogramm für Erasmus+ festgelegten Prioritäten bestand über die Jahre hinweg wenig Kontinuität.

Die Zuweisung der Mittel erfolgt nicht auf der Grundlage der Leistung

87

Die Zuweisung der Mittel sollte auf der Grundlage der Leistung erfolgen, um einen wirtschaftlichen und wirksamen Einsatz der Ressourcen zu fördern. In der Verordnung ist vorgeschrieben, dass die Kriterien zur Messung der Leistung insbesondere die "Höhe der Outputs pro Jahr" und die "Höhe der getätigten Zahlungen pro Jahr" betreffen40.

88

Der Hof ist der Auffassung, dass diese Kriterien nicht ausreichen, um die Leistung des Programms zu messen. Mit ihnen wird lediglich gemessen, wie hoch die Ausgaben sein können (Inputs und Outputs). Die Leistung erstreckt sich auch auf die Ergebnisse und Auswirkungen, wie in der Verordnung anerkannt ist41.

89

Abschließend ist festzuhalten, dass die Leistungsmessung in Bezug auf die Erasmus+-Mobilität in bestimmten Schlüsselbereichen weiter verbessert werden muss. Die Zielvorgaben werden erreicht, aber die Indikatoren stehen nicht vollständig im Einklang mit dem allgemeinen Ziel und den Einzelzielen der Verordnung, wodurch die Leistungsmessung erschwert wird.

Mit Erasmus+ wurden zahlreiche Neuerungen eingeführt, von denen einige allerdings noch nicht ausgereift sind

Die Zusammenlegung im Rahmen von Erasmus+ ist ein Erfolg

90

Mit Erasmus+ werden die Programme aus dem Zeitraum 2007-2013 in einem Programm zusammengelegt (siehe Abbildung 1). In Bezug auf die Mobilität umfasst das Programm die früheren Programme Erasmus (Hochschulbildung), Leonardo (Berufsbildung) und Comenius (Schulbildung). Von den nationalen Agenturen, die der Hof besuchte, und in einem Standpunktpapier aller Direktoren der nationalen Agenturen42 wird dies als positiv beurteilt. Der einzige "Markenname" verbessert die Sichtbarkeit auf politischer Ebene und in der Öffentlichkeit und trägt dazu bei, das Bewusstsein für die europäische Identität zu steigern (siehe Ziffer 50).

Der Ansatz der indirekten Mittelverwaltung ist positiv

91

Der Ansatz der indirekten Mittelverwaltung43 steigert die Wirksamkeit der Projekte. Aufgrund ihrer Nähe zu den Empfängern können die nationalen Agenturen besser dazu beitragen, die Qualität der Projektvorschläge und ihre Umsetzung zu verbessern, indem sie sie an die Vielfalt der nationalen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung anpassen. Die vom Hof befragten Empfänger bestätigten, dass die nationalen Agenturen in der Antrags- und Umsetzungsphase auf sinnvolle Weise Hilfe boten und Feedback gaben und dass sie Veranstaltungen und Schulungen organisierten, um den Zugang zum Programm zu erleichtern.

Mit Erasmus+ werden zahlreiche Neuerungen zur Vereinfachung der Verwaltung eingeführt, wobei die Verfahren zur Antragstellung und Berichterstattung nach wie vor komplex sind

92

Die Programmumsetzung sollte durch die Verringerung der formalen und verwaltungstechnischen Anforderungen an Empfänger und Mitgliedstaaten vereinfacht werden44. Eine Straffung und Vereinfachung von Organisation und Verwaltung und ein nachhaltiger Schwerpunkt auf einer Verringerung der Verwaltungsausgaben sind für den Erfolg des Programms von entscheidender Bedeutung45.

93

Nur eine Minderheit der nationalen Agenturen (36 %) ist der Auffassung, dass mit Erasmus+ ein geringerer Aufwand verbunden ist als mit den Vorläuferprogrammen46. Die Empfänger und die Teilnehmer halten das Programm nach wie vor für komplex (Anträge, Umsetzung, Berichterstattung). Die befragten Teilnehmer erachteten Projektantrag und Berichterstattung im Bereich Berufsbildung als repetitiv: Dieselben Informationen mussten mehrfach übermittelt werden. Kleinere Organisationen waren der Auffassung, die Anforderung, die Auswirkungen der einzelnen Mobilitätsprojekte auf europäischer Ebene zu beschreiben, sei exzessiv.

94

In fast allen Ländern beklagten sich die Teilnehmer über komplexe Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit den Anträgen und der Berichterstattung47. Der Hof stellte fest, dass einige Lernende das Ausfüllen der Lernvereinbarung als kompliziert erachteten, und dass sich der Inhalt eines Kurses vor ihrer Ankunft geändert haben kann. Die Kursverzeichnisse werden nicht immer aktualisiert. Dies kann zu Enttäuschungen bei der Ankunft führen, da einige Lernende feststellen, dass es die Kurse, an denen sie teilnehmen wollten, nicht mehr gibt.

95

Einige der Teilnehmer, die der Hof traf, hielten die Antragsformulare für zu komplex für Schulen. Eine besondere Schwierigkeit besteht darin, darzustellen, wie mit den Projekten die im europäischen Entwicklungsplan festgelegten Ziele erreicht werden sollen. Die Antragsformulare für die Aufforderung 2018 wurden vereinfacht.

96

Die Kommission hat einen umfassenden Programmleitfaden ausgearbeitet, der den begünstigten Organisationen und den einzelnen Teilnehmern helfen soll. Dieser Leitfaden wird jährlich aktualisiert. Es ist jedoch schwierig, die in den Programmleitfäden von einem Jahr auf das andere vorgenommenen Änderungen zu erkennen, da sie nicht gekennzeichnet sind. Die vom Hof besuchten nationalen Agenturen gaben an, dass sie ein Handbuch im Online-Format (derzeit: PDF) begrüßen würden, das in einem einzigen Dokument alle Quellen - und die markierten Änderungen - zusammenfasst. In der Zwischenzeit wurde der Programmleitfaden 2017 online zur Verfügung gestellt.

97

Einige der Einrichtungen, die der Hof besuchte, betrachteten die Vorschriften für die Hochschulmobilität mit Partnerländern48 als zu komplex. Die Umsetzung dieser Mobilität war im ersten Jahr sehr schwierig; die Finanzvereinbarungen zwischen Universitäten und nationalen Agenturen wurden zehnmal geändert. In diesem Bereich wurde noch keine Vereinfachung erreicht.

Pauschalbeträge, Pauschalsätze und Einheitskosten sind eine sinnvolle Vereinfachung, aber die Kommission sollte sicherstellen, dass unerwünschte Effekte vermieden werden

98

Die Umsetzung von Erasmus+ wurde durch die Finanzierung im Wege von Pauschalbeträgen, Pauschalsätzen und Einheitskosten vereinfacht. In der Zwischenbeurteilung zu den vereinfachten Stipendien49 wurde festgestellt, dass die Nutzung solcher Stipendien viele finanzielle und nicht-finanzielle Vorteile für die Implementierung des Programms mit sich brachte. Sie vereinfachte die Budgetplanung, die Berichterstattung gegenüber den nationalen Agenturen und die Buchhaltung. Außerdem wurde in der Zwischenbeurteilung festgestellt, dass sich Begünstigte des Programms aufgrund der "reduzierten administrativen Last […] während der Planungsphase auf die Inhalte ihres Projekts und während der Implementierungsphase auf die Umsetzung ihrer Projektziele konzentrieren" können.

99

Der Hof stellte fest, dass die Interessenträger die Einführung von Pauschalbeträgen, Pauschalsätzen und Einheitskosten begrüßen, die zu einer Vereinfachung der finanziellen Abwicklung des Programms geführt haben.

100

Um jedoch den Zugang zu Erasmus+ zu erweitern, sollten die Finanzhilfen zur Förderung der Mobilität von Einzelpersonen den Lebenshaltungs- und Aufenthaltskosten des Aufnahmelands angepasst werden50.

101

Die Pauschalbeträge, Pauschalsätze und Einheitskosten sind im Programmleitfaden dargestellt und in drei Gruppen unterteilt: Länder mit ähnlichen, höheren und niedrigeren Lebenshaltungskosten. Einige vom Hof befragte Lernende und besuchte Einrichtungen berichteten, dass Erasmus+-Finanzhilfen nicht ausreichen, um die Kosten zu decken, und dass zusätzliche Mittel - Ersparnisse der Lernenden oder elterliche Unterstützung - erforderlich sind. Dies kann Lernende aus benachteiligten Verhältnissen von der Teilnahme abhalten.

102

Der Hof stellte fest, dass die Finanzhilfebeträge nicht an die den Teilnehmern entstehenden tatsächlichen Kosten angepasst werden, falls das Aufnahmeland spezifische Unterstützung leistet. Beispielsweise wird die Miete von Studierenden in Frankreich häufig vom Staat getragen, was einen Vorteil für die betroffenen Teilnehmer bedeutet.

103

Im Fall von auf Entfernungen basierenden Einheitskosten bleiben Vorhandensein und Häufigkeit von Verbindungen ebenso unberücksichtigt wie die Preisunterschiede zwischen beliebten Reisezielen und abgelegenen Orten. Die Verwendung des Entfernungsrechners begünstigt diejenigen, die in großen Städten mit Flughäfen wohnen.

104

Infolge von Anmerkungen der nationalen Agenturen hat die Kommission einige Elemente der Aufforderung 2017 angepasst, beispielsweise ergänzende Zahlungen für hohe Reisekosten im Inland. Auf der Grundlage von Hinweisen aus der Zwischenbeurteilung zu den vereinfachten Stipendien wurden darüber hinaus Anpassungen der Finanzierungsvorschriften vorgenommen, die ab 2018 gelten51.

Die Einführung von IT-Systemen war problematisch, doch sind die meisten Probleme nun gelöst

105

Die Einführung zahlreicher IT-Tools bei Programmbeginn hat zu Verwirrung bei den nationalen Agenturen und den Bewerbern geführt. Die von der Kommission bereitgestellten IT-Tools waren anfangs von unterschiedlicher Qualität und wurden erst spät eingeführt. Das Mobilitätsinstrument (Mobility Tool) wurde als unzuverlässig und nicht benutzerfreundlich angesehen, und viele Punkte wurden erst nach und nach berücksichtigt (z. B. eForms, EPlusLink und OEET). Alle vom Hof besuchten Länder berichteten über Probleme bei der Integration der neuen Tools, die vor ihrer Einführung keine Testphase durchlaufen hatten.

106

Die Kommission löste die meisten Probleme mit der Einführung ihres IT-Aktionsplans 2016. Die nationalen Agenturen bestätigten im Rahmen der Besuche des Hofes, dass Verbesserungen erfolgt waren.

107

Der Hof stellte fest, dass die nationalen Agenturen, Empfänger und Teilnehmer mehr elektronische Unterlagen begrüßen würden, was zu einem papierlosen Programm Erasmus+ führen würde. Viele Erasmus+-Unterlagen hatten nach wie vor Papierform.

Die Online-Sprachunterstützung ist ein nützliches Instrument. Die im Rahmen des Vorgängerprogramms finanzierten Kurse, die nicht online stattfinden, werden jedoch als entscheidend angesehen

108

Eines der Einzelziele von Erasmus+ ist die Verbesserung des Sprachunterrichts und des Erlernens von Sprachen.

109

Die Kommission hat die Online-Sprachunterstützung (Online Linguistic Support, OLS) eingerichtet, damit die Lernenden ihre Kenntnisse in der Fremdsprache beurteilen können, die sie im Rahmen ihres Studiums oder ihrer Berufstätigkeit im Aufnahmeland verwenden werden, und damit sie zur Verbesserung ihres Niveaus an einem Online-Sprachkurs teilnehmen können.

110

Alle Mobilitätsteilnehmer müssen einen Online-Sprachtest absolvieren, um ihre Sprachkenntnisse vor und nach Abschluss der Mobilität zu beurteilen. Diese Ergebnisse könnten quantifizierbare Daten zur Verbesserung dieser Kenntnisse liefern. Die Teilnahme am OLS-Test ist eine verpflichtende Bedingung für den Erhalt der abschließenden Finanzhilfezahlung.

111

Der Hof stellte einige Fälle fest, in denen die beim Abschluss im Test erreichten Punktzahlen darauf hindeuten, dass die Sprachkenntnisse gleich geblieben sind oder sogar abgenommen haben. Die Kommission geht davon aus, dass sich im scheinbaren Rückgang der Sprachkenntnisse zwischen der ersten und der abschließenden Bewertung ein Motivationsmangel seitens der Teilnehmer widerspiegelt, der auf fehlende Anreize in dieser Phase ihrer Mobilität zurückzuführen ist. Diese abschließenden Tests sollten also - auch wenn sie wichtig sind - nur mit Vorsicht zur Messung von Verbesserungen der Sprachkenntnisse herangezogen werden.

112

Einige Hochschulen sind der Auffassung, dass die auf der Grundlage von OLS-Tests ausgestellten Sprachbescheinigungen den Anerkennungskriterien zahlreicher europäischer Hochschulen nicht entsprechen. Die Coimbra-Hochschulgruppe vertritt die Ansicht, dass den Online-Sprachtests zu große Beachtung geschenkt wird und dass zielführende Sprachkurse vor Ort unzureichend gefördert werden52.

113

Einige Teilnehmer im Bereich Berufsbildung bedauern ebenfalls, dass im Rahmen von Erasmus+ Kurse fehlen, die nicht online stattfinden und für die im Rahmen des Vorgängerprogramms Mittel zur Verfügung standen. In Estland zum Beispiel wurde bedauert, dass keine Sprachkurse in einem Hörsaal stattfinden, da diese zu einer höheren Motivation der Lernenden führten.

Abbildung 13

Beispiele für Kommentare der besuchten Berufsbildungseinrichtungen zum OLS

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

Die Bürgschaftsfazilität für Studiendarlehen ist den Erwartungen nicht gerecht geworden

114

Die Bürgschaftsfazilität für Studiendarlehen stellt zwischengeschalteten Finanzeinrichtungen Bürgschaften zur teilweisen Besicherung von Darlehen "zu möglichst günstigen Bedingungen" an Studierende zur Verfügung, die an einem Hochschulstudiengang des zweiten Zyklus, etwa einem Masterstudiengang, in einem anderen Programmland teilnehmen53.

115

Die Fazilität wird im Auftrag der Kommission vom Europäischen Investitionsfonds (EIF) verwaltet und umgesetzt. Bis zu 3,5 % des Gesamtbudgets von Erasmus+ wurden ursprünglich dieser Fazilität zugewiesen.

116

Das Ziel war, 200 000 Master-Studierenden bis 2020 Darlehen in Höhe von insgesamt 3 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen und dadurch im Einklang mit der Benchmark für die Mobilität der EU von 20 % die Mobilität der Studierenden in Europa zu steigern.

117

In der zwischen EIF und Kommission abgeschlossenen Übertragungsvereinbarung sind gezielte Anreize dafür vorgesehen, dass der EIF eine zwischengeschaltete Finanzeinrichtung aus jedem Programmland auswählt, um sicherzustellen, dass Studierende aus allen diesen Ländern Zugang zur Fazilität haben54. Zwar führte der EIF eine Markterhebung durch, die erhebliches Interesse seitens solcher zwischengeschalteten Einrichtungen aufzeigte, und warb bei mehr als 120 Finanzinstituten aktiv für die Fazilität, doch folgte auf die anschließenden Aufforderungen zur Interessenbekundung kein großes Echo seitens der Einrichtungen. Ende 2017 funktionierte die Regelung mit nur jeweils einer solchen zwischengeschalteten Einrichtung in Frankreich und der Türkei (nur Studierende, die ins Ausland gingen) und Spanien (Studierende, die ins Ausland gingen, und Studierende, die aus dem Ausland kamen).

118

Bis zu diesem Zeitpunkt hatten nur 358 Master-Studierende ein solches Darlehen erhalten. Zwar war das Feedback der teilnehmenden Studierenden positiv - 77 % von ihnen bestätigten, dass sie ohne das im Rahmen dieser Regelung gewährte Darlehen nicht im Ausland für ihren Master hätten studieren können -, doch ist es unwahrscheinlich, dass die Zielvorgabe von bis zu 200 000 Studierenden55 erreicht wird. Ende 2017 wies die Kommission die betreffenden Mittel neu zu.

119

Einer der Gründe für das mangelnde Interesse aufseiten der zwischengeschalteten Finanzeinrichtungen könnte darin liegen, dass die Schutzmaßnahmen für Darlehensnehmer in der Verordnung zu wenig flexibel gestaltet sind; sie tragen der gängigen Marktpraxis nicht ausreichend Rechnung. Diese Schutzmaßnahmen sind konkret in Absatz 2 von Anhang II der Verordnung dargelegt.

120

Außerdem richtet sich die Fazilität an eine kleine Zielgruppe (Master-Studierende) und schließt große Gruppen von Studierenden aus, wodurch das Interesse der zwischengeschalteten Finanzeinrichtungen weiter sank.

121

Im Jahr 2017 schloss der EIF Vereinbarungen mit den Universitäten von Luxemburg und Zypern ab, wonach diese es Master-Studierenden aus dem Ausland ermöglichen werden, zwei Jahre lang die Zahlung ihrer Studiengebühren und Unterbringungskosten auszusetzen; diese werden von Bürgschaften im Rahmen der Fazilität abgedeckt. Dieser innovative Ansatz ist positiv, da die Universitäten eine immer wichtigere Rolle bei der Finanzierung der Hochschulbildung spielen.

Weitere neue Aspekte von Erasmus+ müssen beachtet werden

Schülerinnen und Schüler können das Mobilitätsangebot im Rahmen der Leitaktion 1 nicht mehr in Anspruch nehmen
122

Schülerinnen und Schüler können das Mobilitätsangebot im Rahmen der Leitaktion 1 nicht mehr in Anspruch nehmen. Die nationalen Agenturen und Schulen in den besuchten Ländern bedauerten das Fehlen einer solchen Mobilität. Außerdem erscheint es widersinnig, dass Schülerinnen und Schüler im selben Alter im Rahmen der Leitaktion 1 in der Berufsbildung mobil sein können, Schülerinnen und Schüler, die nicht berufsbildende Schulen besuchen, aber nicht.

Zahlreiche Berufsbildungseinrichtungen haben Schwierigkeiten, Partner zu finden, und müssen oft auf Vermittler zurückgreifen
123

Die vom Hof besuchten Berufsbildungseinrichtungen berichteten über Schwierigkeiten, Partner für eine Mobilität von hoher Qualität zu finden. Beispiele für solche Schwierigkeiten sind in Abbildung 14 dargestellt. Einige greifen auf Vermittler zurück, die teuer sein können, was zu einer Verringerung der Mittel für die Mobilität führt. Die besuchten Berufsbildungseinrichtungen würden mehr Unterstützung von der Kommission und den nationalen Agenturen bei der Suche nach Partnern begrüßen.

124

Außerdem wurden im Rahmen von Leonardo Ausgaben für vorbereitende Besuche von Lehrern finanziert, die neue aufnehmende Einrichtungen vor Ort in Augenschein nahmen - dies ist bei Erasmus+ nicht mehr der Fall. Die Berufsbildungseinrichtungen brachten zum Ausdruck, dass sie sich mehr Unterstützung wünschen, um es dem Verwaltungspersonal und den Lehrern zu ermöglichen, die Lernenden zu Beginn und Ende der Mobilität zu begleiten und vorbereitende Besuche durchzuführen. Begleitende Besuche sind sehr wichtig, da die Lernenden häufig Teenager sind und es für viele ihr erster Auslandsaufenthalt ist.

125

Die Kommission hat vor Kurzem eine Online-Karte der Einrichtungen erstellt, die über die Mobilitätscharta für die Berufsbildung verfügen. Hier können Bildungseinrichtungen nach Partnerschaften mit Bildungseinrichtungen im Ausland suchen, die als zuverlässig gelten.

Abbildung 14

Schwierigkeiten, Partner zu finden - Kommentare der besuchten Berufsbildungseinrichtungen

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

Für Doktoranden ist Flexibilität erforderlich
126

Im Rahmen früherer Regelungen bestand die Möglichkeit, kurze, intensive Programme zu organisieren, die insbesondere von Doktoranden sehr geschätzt wurden. Der derzeitige Mindestzeitraum beträgt drei Monate. Die vom Hof besuchten Hochschulen vertraten die Auffassung, dass solche Studierende mehr Flexibilität brauchen und dass ein Zeitraum von einem Monat ihrer zeitlichen Verfügbarkeit besser entspricht.

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

127

Der Hof stellte fest, dass Erasmus+ ein bekanntes und erfolgreiches Vorzeigeprodukt der EU ist. Das Programm erzielt zahlreiche Formen des europäischen Mehrwerts, von denen viele über die rechtlichen Vorschriften hinausgehen. Die Zielvorgaben werden erreicht, doch der Rahmen für die Leistungsmessung in Bezug auf die Erasmus+-Mobilität muss in bestimmten Schlüsselbereichen weiter verbessert werden, damit gemessen wird, inwieweit das allgemeine Ziel und die Einzelziele verwirklicht werden. Innovative Aspekte und Vereinfachungsmaßnahmen wurden eingeführt, doch einige Interessenträger sind der Ansicht, dass mit einigen zentralen Punkten nach wie vor ein hoher Aufwand verbunden ist.

128

Die Mobilitätsmaßnahmen im Rahmen von Erasmus+ werden den Kriterien zum europäischen Mehrwert, die in den Rechtsgrundlagen festgelegt sind, gerecht (siehe Ziffer 14-31). Der Hof hat weitere Formen des europäischen Mehrwerts ermittelt, die durch diese Maßnahmen geschaffen werden (siehe Ziffern 32-51).

Empfehlung 1

Die Kommission sollte zusätzliche mit dem europäischen Mehrwert verbundene Elemente vorschlagen, wenn sie das zukünftige Erasmus-Programm gestaltet und umsetzt. Alle diese Elemente sollten in der Projektbeurteilungsphase priorisiert werden, sie sollten überwacht werden und es sollte über sie berichtet werden.

Zieldatum für die Umsetzung: erstes Halbjahr 2021.

129

Zwar werden die meisten für das Programm festgelegten Zielvorgaben erreicht, doch stellte der Hof fest, dass die Indikatoren nicht vollständig im Einklang mit dem allgemeinen Ziel und den Einzelzielen der Verordnung stehen, wodurch die Leistungsmessung erschwert wird. Daher muss der Rahmen für die Leistungsmessung in Bezug auf die Erasmus+-Mobilität in bestimmten Schlüsselbereichen weiter verbessert werden (siehe Ziffern 52-88). Die systemrelevante Wirkung der Mobilität wurde noch nicht nachgewiesen (siehe Ziffern 16-18).

130

Die meisten Indikatoren sind quantitativ und outputbasiert. Die qualitativen Indikatoren beruhen weitgehend auf den Wahrnehmungen der Interessenträger und Teilnehmer, die im Wege von Interviews und Umfragen eingeholt werden. Das Feedback der Teilnehmer ist nützlich, doch da es subjektiv sein kann, sollte es nicht als wichtigstes Maß zur Bewertung der Qualität und der Ergebnisse der Mobilität dienen (siehe Ziffern 54-82).

131

Die in der Verordnung enthaltenen Leistungskriterien für die Zuweisung der Mittel sind lediglich Vorgaben zu Input und Output, nicht zu Ergebnissen und Auswirkungen. Nach Ansicht des Hofes muss die Leistung unter dem Aspekt des Fortschritts bei der Zielerreichung beurteilt werden, um der Verordnung zu entsprechen. Außerdem gibt es nur wenig Kontinuität hinsichtlich der politischen Prioritäten für Erasmus+ über die Jahre hinweg (siehe Ziffer 83-88).

Empfehlung 2

Die Kommission sollte

  1. die Entwicklung von Indikatoren fortsetzen, mit denen gemessen werden kann, inwieweit das allgemeine Ziel und die Einzelziele des Programms verwirklicht wurden, und diese Indikatoren veröffentlichen;
  2. Kriterien aufstellen, mit denen dafür gesorgt wird, dass die Zuweisung der Mittel auf der Grundlage der Leistung bei der Erreichung von Zielen erfolgt, um einen wirtschaftlichen und wirksamen Einsatz der Ressourcen zu fördern.

Zieldatum für die Umsetzung: erstes Halbjahr 2021.

132

Mit Erasmus+ wurden viele positive Neuerungen eingeführt, insbesondere zur Vereinfachung und zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands für die Teilnehmer, begünstigten Einrichtungen und nationalen Agenturen. Trotzdem sind weitere Verbesserungen erforderlich, um die Teilnahme für die Empfänger weniger aufwendig und attraktiver zu gestalten, insbesondere mit Blick auf Antragstellung und Berichterstattung. Nur eine Minderheit der nationalen Agenturen (36 %) ist der Auffassung, dass mit Erasmus+ ein geringerer Aufwand verbunden ist als mit den Vorläuferprogrammen (siehe Ziffern 90-97).

133

Pauschalbeträge, Pauschalsätze und Einheitskosten sind eine sinnvolle Vereinfachung, aber die Kommission sollte sicherstellen, dass unerwünschte Effekte vermieden werden (siehe Ziffern 98-104).

134

Die Einführung von IT-Systemen war zunächst sehr problematisch, doch wurden die meisten Probleme bis 2017 gelöst. Dennoch wurde in der Zwischenevaluierung festgestellt, dass "die Verfahren und IT-Verwaltungsinstrumente benutzerfreundlicher gestaltet werden sollten, um für Durchführungsstellen und Empfänger den Verwaltungsaufwand […] zu senken"56. Es müssen Anreize für die elektronische Antragstellung geschaffen werden (siehe Ziffern 105-107).

Empfehlung 3

Die Kommission sollte das Programm weiter vereinfachen, um den Verwaltungsaufwand zu verringern. Insbesondere sollte sie

  1. Antragstellung und Berichterstattung für die Empfänger und die einzelnen Teilnehmer vereinfachen;
  2. Pauschalbeträge, Pauschalsätze und Einheitskosten beibehalten und die Finanzhilfebeträge anpassen, falls erforderlich;
  3. die IT-Tools verbessern und die Verfahren weiter automatisieren.

Zieldatum für die Umsetzung: 2019.

135

Die Online-Sprachunterstützung ist ein nützliches ergänzendes Tool zum eigenständigen Lernen und zur Bewertung des Niveaus der Sprachkenntnisse. Sie könnte aber zukünftig durch nicht online stattfindende Kurse ergänzt werden wie sie im Rahmen des Vorgängerprogramms finanziert wurden (siehe Ziffern 108-113).

Empfehlung 4

Die Kommission sollte untersuchen, ob die Finanzierung des herkömmlichen Präsenzsprachunterrichts wieder eingeführt werden kann.

Zieldatum für die Umsetzung: 2021.

136

Was die Bürgschaftsfazilität für Studiendarlehen betrifft, so ist die Beteiligung der zwischengeschalteten Finanzeinrichtungen begrenzt, und die angestrebte Wirkung wird derzeit nicht erreicht. Der EIF hat nach innovativen und flexiblen Lösungen gesucht. Eine Ausweitung des potenziellen Darlehensportfolios auf andere Studienzyklen im Nachfolgeprogramm könnte die Attraktivität der Regelung für zwischengeschaltete Finanzeinrichtungen erhöhen (siehe Ziffern 114-121).

Empfehlung 5

Die Kommission sollte

  1. geeignete Änderungen des Rechts- und Regelungsrahmens vorschlagen, mit denen die Bürgschaftsfazilität für Studiendarlehen auch die Mobilität von Doktoranden und Nichtgraduierten umfasst;
  2. die Programmländer mittels angemessener Maßnahmen dazu anzuhalten, dafür zu sorgen, dass ihre nationalen Förderinstitutionen sich an der bestehenden Fazilität beteiligen.

Zieldatum für die Umsetzung: a) erstes Halbjahr 2021, b) 2018.

137

Der Hof stellte eine erhebliche Nachfrage nach einer Wiedereinführung der Mobilität von Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Leitaktion 1 von Erasmus+ fest (siehe Ziffer 122).

138

Der Mindestmobilitätszeitraum von drei Monaten für Doktoranden ist nicht immer angemessen. Diese Studierenden brauchen mehr Flexibilität (siehe Ziffer 126).

Empfehlung 6

Die Kommission sollte

  1. sich dafür einsetzen, die Mobilität von Schülerinnen und Schülern in die Leitaktion 1 aufzunehmen;
  2. in Erwägung ziehen, bei der Dauer der Mobilität von Doktoranden mehr Flexibilität zu gewähren (ein Monat entspricht ihrer zeitlichen Verfügbarkeit besser).

Zieldatum für die Umsetzung: a) 2020, b) erstes Halbjahr 2021.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Neven MATES, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 3. Juli 2018 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE
Präsident

Anhänge

Anhang I

Beispiele für Mobilitätsprojekte im Rahmen der Leitaktion 1 in verschiedenen Bildungssektoren

Hochschulbildung

Universitätsprojekt, Luxemburg - Zeitraum: 1.7.2014 bis 31.10.2015

Das Projekt der Universität Luxemburg ermöglichte 469 Studierenden (drei Monate) und 20 zum Personal gehörenden Personen (6-12 Tage) die Teilnahme an einer Mobilitätsmaßnahme.

Budget: 792 400 Euro.

Berufsbildung

Lycée technique pour Professions de Santé, Luxemburg - Zeitraum: 1.10.2014 bis 30.9.2015

Diese Berufsschule, die für das Gesundheitswesen ausbildet, leitete ein Lernmobilitätsprojekt ein mit dem Ziel, die Qualität der beruflichen Fortbildungsmaßnahmen zu steigern durch

  • eine Konfrontation der Lernenden mit einem anderen beruflichen und soziokulturellen Kontext;
  • die Entwicklung der Reflexionsfähigkeit der Lernenden sowie ihrer Offenheit gegenüber anderer Arbeitsmethoden;
  • eine Steigerung der Fremdsprachenkenntnisse der Lernenden in Deutsch und Französisch, insbesondere die Verwendung der korrekten fachspezifischen und medizinischen Termini.

Budget: 96 950 Euro.

Schulbildung

Vrije Basisschool Roezemoes, Belgien - Zeitraum: 1.9.2014 bis 31.8.2015

Diese Schule schickte vier Lehrer (für acht Tage) zu Schulungszwecken ins Ausland.

Budget: 6 580 Euro.

Erwachsenenbildung

Stadtbibliothek Bergen, Norwegen - 2015

Das Projekt bestand in einem Austausch mit der Rosengårdsbibliotek in Malmö zum Thema Bildungsinitiativen für Migranten.

Budget: 8 840 Euro.

Anhang II

Beispiele für Mobilität in den besuchten Berufsbildungseinrichtungen

Vom Hof besuchte Berufsbildungseinrichtungen Mobilität
Aufnahmeländer Bereiche
Estland Lernende Dänemark
Finnland
Frankreich
Island
Italien
Spanien
Vereinigtes Königreich
Kfz-Mechanik
Hotelwesen
Kochen
Backen
Elektrizität
Holzindustrie
Personal Dänemark
Finnland
Frankreich
Deutschland
Spanien
Schneidern
Raumpflege
Kochen
Logistik
Elektrizität
Norwegen Lernende Österreich
Island
Aktivitäten im Freien
Schafhaltung
Pferdedressur
Personal Österreich
Island
Slowenien
Aktivitäten im Freien
Schafhaltung
Pferdedressur
Naturschutz
Polen Lernende Portugal Kochen
Personal Portugal Kochen
Rumänien Lernende Spanien
Türkei
Visuelle Programme
Photoshop
Chirurgie
Notaufnahme
Geburtshilfe
Gynäkologie
Personal Dänemark
Spanien
Türkei
Gesundheitswesen
Kybernetik
Peer Mentoring
Rechnungswesen
Medizinische Hilfe
Spanien Lernende Deutschland
Irland
Italien
Kraftfahrzeugkarosserie
IT
Personal Deutschland
Italien
Polen
Hospitationen

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

Antworten der Kommission

Zusammenfassung

VI b)

Nach Auffassung der Kommission wird mit den Indikatoren in fairer, wenn auch nicht immer umfassender Weise gemessen, inwieweit das allgemeine Ziel und die Einzelziele erreicht wurden.

Die Kommission ist von der Bedeutung qualitativer Daten als einer primären Quelle für die Messung der Leistung eines an der Basis ansetzenden Programms, mit dem Einzelpersonen unmittelbar unterstützt werden, überzeugt.

c)

Mit der Festsetzung der Regeln im Erasmus+-Programmleitfaden bemüht sich die Kommission, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kontrollen und Informationssammlung, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Programmziele erreicht werden, und dem Ziel herzustellen, dass der Prozess der Antragstellung für die Begünstigten so unkompliziert wie möglich gestaltet werden soll.

d)

Die Kommission hat die Umsetzung dieser innovativen Initiative engmaschig überwacht und rasch auf die festgestellten Probleme reagiert, um dafür zu sorgen, dass eine Umverteilung der Mittel vorgenommen wird.

VII
  1. Die Kommission stimmt dieser Empfehlung zu.
  2. Die Kommission stimmt der Empfehlung zu, die Indikatoren weiterzuentwickeln, der Empfehlung, Mittel auf der Grundlage von Ergebnissen und Auswirkungen zuzuweisen, stimmt sie jedoch nicht zu. Die Kommission hält die Leistungskriterien, die gemäß den Vorgaben der Rechtsgrundlage bei der Mittelzuweisung zugrunde gelegt werden, für angemessen.
  3. Die Kommission stimmt der Empfehlung zu, betont jedoch, dass der weiteren Vereinfachung Grenzen gesetzt sind, da die Informationen erhoben werden müssen, die für die Analyse des Programms herangezogen werden. Die Kommission ist fortwährend darum bemüht, die vom Hof umrissenen Ziele zu erreichen.
  4. Die Kommission stimmt der Empfehlung zu, die Mobilität von Schülern wieder in die Leitaktion 1 aufzunehmen, und hat dies für den nächsten Zeitraum bereits veranlasst. Auch der Empfehlung, mehr Flexibilität für Doktoranden einzuführen, stimmt die Kommission zu.
  5. Die Kommission stimmt dieser Empfehlung zu.
  6. Die Kommission stimmt dieser Empfehlung zu.

Prüfungsumfang und Prüfungsansatz

13 c)

In Bezug auf die Zwischenevaluierung weist die Kommission auf Folgendes hin:

  1. Die Zwischenevaluierung stützt sich auf eine eigene Längsschnittuntersuchung mittels von den Begünstigten zu beantwortender Fragebogen (im Unterschied zu einer Monitoring-Umfrage; dies ermöglicht den sektorübergreifenden Vergleich über einen Zeitraum von zehn Jahren);
  2. es handelt sich dabei um eine Kombination von einem Dutzend unterschiedlicher Evaluierungsverfahren (nicht umfragegestützte quantitative Verfahren und qualitative Verfahren);
  3. erstmals wurde eine Gegenevaluierung (Kontrollgruppen ermöglichen den Vergleich der Ergebnisse für Begünstigte und Nichtbegünstigte) durchgeführt, bei der das gesamte Programm einbezogen wurde.

Die Kommission weist auf die Tatsache hin, dass durch die Zwischenevaluierung bestätigt wurde, dass sich die überprüften Programme auf die Formulierung und Durchführung von politischen Maßnahmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport auswirkten.

Bemerkungen

16

Die Kommission weist darauf hin, dass die einzelnen Begünstigten möglicherweise nicht über die erforderliche Sichtweise verfügen, um eine systemrelevante Wirkung zu erkennen. Bei der Zwischenevaluierung wurde festgestellt, dass die Evaluierung den systemischen Effekt der evaluierten Programme auf Maßnahmen und Systeme in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport bestätigte – direkt durch die zumindest im Hochschulbereich erreichte kritische Masse oder indirekt durch Finanzierung der politischen Zusammenarbeit (Offene Methode der Koordinierung).

17

Die Kommission hebt hervor, dass die Zwischenevaluierung zeigt, dass die Mobilitätsmaßnahmen wesentlichen Einfluss auf die Einrichtung des ECTS (Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen – Bologna-Prozess) hatten. Dies hatte nachweisliche Auswirkungen auf die Harmonisierung von Studiengängen und Lehrplänen sowie auf die Mobilität und die Anerkennung von Studien und Qualifikationen.

20

Die Kommission hält fest, dass zwischen dem Austausch von bewährten Verfahren (Leitaktion 2) und der Unterstützung politischer Reformen (Leitaktion 3) und dem Erreichen der Leitindikatoren eindeutig ein Zusammenhang besteht.

22

Die Kommission möchte hervorheben, dass sich die Auswirkungen der im Rahmen des Programms durchgeführten Maßnahmen unter Umständen erst langfristig zeigen. Die allgemeine und berufliche Bildung ist per se ein Prozess, der darauf ausgerichtet ist, über einen langen Zeitraum hinweg Kompetenzen und Fähigkeiten zu verbessern und sie in unterschiedlichsten Kontexten einzusetzen. Zudem enthalten die Unterlagen zu dem Programm keine Bestimmungen dazu, wie schnell durch die Mobilitätsmaßnahmen Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit verbessert werden sollen.

23

Nach Auffassung der Kommission sind die Nachweise, die bei den Programmteilnehmern erhoben wurden, für die Bewertung der Leistung des Programms von wesentlicher Bedeutung und müssen neben der beträchtlichen Menge an quantitativen Daten, die von der Kommission gesammelt wurden, berücksichtigt werden.

Erhebungsdaten (qualitative Daten) bilden eine Hauptquelle für die Messung der Leistung eines an der Basis ansetzenden Programms, weil dabei Einzelpersonen unmittelbar unterstützt werden. Die Meinungen und Wahrnehmungen der Programmteilnehmer sind daher von größter Wichtigkeit.

35

Die Kommission weist darauf hin, dass Änderungen nicht vorgeschrieben werden. Die Einrichtungen werden dazu ermuntert, ihre Lehrpläne zu ändern, um die Mobilität der Studierenden zu erleichtern.

43

Wie vom Hof festgestellt, ist dieses Problem der Kommission bekannt, die Sprachkenntnissen einen besonderen Stellenwert beimisst.

47

Nach den Erfahrungen der Kommission hat die Übertragung dieser Zuständigkeit an die Programmländer zu einer spürbaren Verbesserung geführt. Dadurch, dass die Bewertung von den nationalen Agenturen durchgeführt wird, hat sich die Möglichkeit eröffnet, die Zusammenarbeit mit Drittländern in einer Art und Weise zu erweitern, die im Rahmen des früheren Systems weniger wirkungsvoll und effizient gewesen wäre. Die Prioritäten sind auf Programmebene festgelegt, wodurch die Programmländer gehalten sind, für eine ausgewogene Mischung unterschiedlicher Formen der Mobilität zu sorgen.

57

Die Prüfung des Hofs erstreckt sich auf die Leitaktion 1 „Mobilität“, Erasmus+ umfasst darüber hinaus jedoch noch die Leitaktion 2 „Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren“ und die Leitaktion 3 „Unterstützung politischer Reformen“. Diese Leitaktionen haben einen unmittelbaren potenziellen Effekt auf die Hochschulbildung, indem sie die Hochschulbildung attraktiver, wirkungsvoller und effizienter machen. Die genaue Messung und Zuordnung der Beiträge von Maßnahmen ist kein spezifisches Problem von Erasmus+, sondern stellt auch bei anderen politischen Maßnahmen ein Problem dar. Bei der Zwischenevaluierung wurde der systemische Effekt der evaluierten Programme auf Maßnahmen und Systeme in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport bestätigt, der direkt durch die zumindest im Hochschulbereich erreichte kritische Masse oder auch indirekt durch die Finanzierung der politischen Zusammenarbeit (Offene Methode der Koordinierung) erzielt wurde.

58

Die Kommission vertritt den Standpunkt, dass zwischen Leitaktion 2 „Austausch von bewährten Verfahren“ und Leitaktion 3 „Unterstützung politischer Reformen“ und dem Erreichen der Leitindikatoren eindeutig ein Zusammenhang besteht. Zum Zusammenhang mit den Einzelzielen siehe Ziffer 72.

61

Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass es schwierig ist, den genauen proportionalen Beitrag von Erasmus+ zu ermitteln, dass der Beitrag insgesamt jedoch positiv ist, ist klar ersichtlich.

Bei der Zwischenevaluierung wurde bestätigt, dass Erasmus+ den größten Beitrag zu den Mobilitätsmaßnahmen leistet. Die Kommission ist der Meinung, dass sich der Beitrag durch einen Vergleich der Eurostat-Statistiken zur Lernmobilität mit den Erasmus+-Statistiken ermitteln lässt, auch wenn die Daten möglicherweise nicht vollständig sind.

62

Die Kommission möchte die Einschätzung des Hofs, dass die Daten „nur zum Teil verfügbar“ sind, auf den aktuellen Stand bringen. Wie dem Fortschrittsbericht über eine Benchmark für die Lernmobilität (COM(2017) 148) zu entnehmen ist, „(halten) die Mitgliedstaaten die Verordnung der Kommission im Allgemeinen korrekt ein“, und sobald die Daten für die USA vorliegen, sind 95 % der Mobilität weltweit abgedeckt; zu den wichtigsten Zielländern, die noch fehlen, zählen die südostasiatischen Länder. Die Daten im Monitor für die allgemeine und berufliche Bildung sind ausführlich und umfassend, auch wenn in einigen Fällen Schätzungen vorgenommen werden müssen. Die Feststellung, dass bei der Messung der Mobilität außerhalb der EU generell Probleme bestehen, bezieht sich auf das weitere Umfeld und betrifft nicht den eigentlichen Leistungsrahmen von Erasmus+. Aus den Zahlen, die der Kommission vorliegen, ist zu entnehmen, dass 95 % der Informationen bereits erfasst werden oder bis Ende 2018 erfasst sein werden.

63

Die Messung der Mobilität in der Berufsbildung entwickelt sich in dem Maße weiter, in dem statistische Maßzahlen und Definitionen vereinbart und Daten erhoben werden. Dieser Prozess ist unabhängig von der Leistung des Programms. Der Beitrag von Erasmus+ zu dem letztendlichen Ziel lässt sich jedoch ganz einfach bewerten. Die Zahl der Lernenden im Bereich Berufsbildung (ISCED 3) in der EU beläuft sich auf 13 388 000 (siehe Monitor 2016). 6 % der derzeitigen Zahl der Lernenden im Bereich Berufsbildung (ISCED 3) entspricht demnach 803 000 Lernenden. An Projekten im Bereich Berufsbildung der Leitaktion 1 nehmen etwa 140 000 Lernende teil. Daraus lässt sich ableiten, dass etwa 1,5 % der Lernenden im Bereich Berufsbildung in der EU im Rahmen der Leitaktion „Mobilität“ von Erasmus unterstützt werden; dies entspricht 25 % der Zielvorgabe.

64

Wie von der Kommission im Jahr 2017 in ihrem Bericht an den Rat dargelegt, werden von der Kommission derzeit Schritte eingeleitet, die künftig eine kosteneffiziente Erhebung dieser Daten ermöglichen sollen.

66

Die Kommission räumt ein, dass dieser Indikator nicht genau genug definiert ist. Das Hauptziel besteht darin zu messen, inwieweit das Programm Teilnehmer erreicht, auf die diese Merkmale zutreffen. Die Kommission hat Instrumente für die Berichterstattung konzipiert, die solche Messungen ermöglichen.

68

Die Kommission nimmt diese Bemerkung zu den Unterschieden bei den Definitionen zwischen den Programmländern zur Kenntnis, respektiert jedoch bei der Berichterstattung die nationalen rechtlichen Definitionen.

69

Dieses Problem ist der Kommission bekannt; Grund dafür sind die unterschiedlichen Definitionen in den Programmländern.

70

Die Kommission ist der Auffassung, dass mit der Zahl der Teilnehmer mit geringeren Chancen und aus benachteiligten Verhältnissen ein qualitativer Aspekt der sozialen Inklusion gemessen wird. Sie liefert daher Informationen über die Auswirkungen des Programms, und durch die Erfassung dieses Indikators werden die Aufmerksamkeit auf das Thema gelenkt, Anreize zur Teilnahme vermittelt und die Grundlagen für ein weiterentwickeltes Konzept für künftige Programme gelegt.

72

Nach Auffassung der Kommission wird mit den Indikatoren in fairer, wenn auch nicht immer umfassender Weise gemessen, inwieweit das allgemeine Ziel und die Einzelziele erreicht werden. So ist beispielsweise in der Rechtsgrundlage für Erasmus+ als ein allgemeines Ziel der Beitrag zur Erreichung der Ziele des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) festgelegt1. Das erste strategische Ziel dieses Rahmens lautet „Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität“. Im ersten Einzelziel von Erasmus+ werden „verbesserte Möglichkeiten der Lernmobilität“ genannt. Dies wird anschließend in den Indikatoren in Anhang I aufgegriffen, darunter „Anzahl der Studierenden an Hochschulen, die Unterstützung für einen Studienaufenthalt in einem Partnerland erhalten, sowie Anzahl der Studierenden aus Partnerländern, die zu Studienzwecken in ein Programmland einreisen“.

73

Wenngleich die Indikatoren auf der Eigenerklärung der Teilnehmer beruhen, dass sie ihre Kompetenzen ausbauen und ihre Sprachkenntnisse verbessern konnten, sollte festgehalten werden, dass auch eine objektive Bewertung der Sprachkompetenz mittels OLS-Tests und die institutionenübergreifende Anerkennung von objektiveren Bildungskomponenten vorgesehen ist.

74

Die Kommission stellt fest, dass diese qualitativen Angaben die primäre Quelle für die Messung der Leistung eines solchen an der Basis ansetzenden Programms bilden, weil damit Einzelpersonen unmittelbar unterstützt werden. Daher ist es von größter Wichtigkeit, die Meinungen derjenigen einzuholen, die von dem Programm profitieren sollen.

Die Umfragen wurden mit großer Sorgfalt so konzipiert, dass sie möglichst genaue Informationen über Leistungen und Ergebnisse und in gewissem Umfang auch über die langfristigen Auswirkungen liefern. Wir stellen fest, dass bei den Umfragen nicht die Wahrnehmung, sondern vielmehr die Bewertung der Auswirkungen des Programms auf die Teilnehmer selbst erfasst wird.

78

Die Kommission hebt hervor, dass diese Angaben als die primäre Quelle für die Messung der Leistung eines an der Basis ansetzenden Programms, besonders wichtig sind, weil mit dem Programm Einzelpersonen unmittelbar unterstützt werden. Daher sind die Meinungen und Wahrnehmungen der Programmteilnehmer sind von größter Wichtigkeit.

Die Zwischenevaluierung stützt sich auf eine Vielzahl unterschiedlicher Quellen, darunter Literaturrecherchen, nationale Berichte aller Programmländer sowie Vergleiche mit nationalen/transnationalen Programmen.

79

Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass sich diese Aussage speziell auf den nationalen Kontext bezieht und weniger auf die Leistung von Erasmus+, das sich noch im Anfangsstadium befindet. Dieser Eindruck kann dadurch entstanden sein, dass Verantwortlichkeit und Ressourcen für die Evaluierung auf EU-Ebene festgelegt werden.

Zudem könnte die nationale Ebene für die Bewertung von grenzübergreifenden Maßnahmen wie bei Leitaktion 1 nicht immer die geeignete Betrachtungsebene sein. Es gibt auch Beispiele für Länder, die mit sorgfältig entwickelten Bewertungsinstrumenten arbeiten, z. B. Frankreich – Beobachtungsstelle.

81

Die Kommission weist darauf hin, dass das Ausfüllen des Fragebogens – und nicht unbedingt eine positive Bewertung – verpflichtende Voraussetzung für den Erhalt der Abschlusszahlung ist. Die Kommission nutzt die Befragung der Teilnehmer nicht als wichtigstes Maß für die Bewertung von Qualität und Ergebnissen einer Mobilitätsphase. Hierfür werden Angaben über die Aktivitäten während der Mobilitätsphase erhoben, wie die von den Studierenden erworbenen Leistungspunkte und die Verbesserung ihrer Sprachkenntnisse. Der verpflichtende Charakter ist angemessen, da das Feedback der Teilnehmer für an der Basis ansetzende Programme, mit denen Einzelpersonen unterstützt werden, von entscheidender Bedeutung ist.

82

Die wahrgenommene Komplexität des Fragebogens muss gegen die Notwendigkeit abgewogen werden, die Daten zu erfassen, die für die Berichterstattung über die Leistung im Hinblick auf all die unterschiedlichen Ziele des Programms benötigt werden.

83

Die politischen Prioritäten gelten nicht für die Erasmus-Mobilitätsmaßnahmen, auf die sich der Bericht des Hofs bezieht. Die Einführung von politischen Prioritäten hatte zu keinem Zeitpunkt Auswirkungen auf die Mobilitätsmaßnahmen. Was die Anwendung von Prioritäten im Rahmen anderer Maßnahmen des Programms anbelangt, möchte die Kommission hervorheben, dass der Grund für die Einführung solcher politischer Prioritäten gerade in der Möglichkeit besteht, wirkungsvoller auf die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend in der Praxis auftretenden Herausforderungen reagieren zu können; sie machen Erasmus+ zu einem Instrument, mit dem auf diese Herausforderungen (Migration, soziale Inklusion usw.) reagiert werden kann. Unabhängig von der inneren Logik dieses Ansatzes wurden verschiedene Prioritäten über mehrere Jahre hinweg beibehalten, wenngleich in einigen Fällen gewisse Feinabstimmungen an der Formulierung vorgenommen wurden.

84

Wie weiter oben geschildert, kam diese Priorität bei den Mobilitätsmaßnahmen als solchen nie zur Anwendung. Die Tatsache, dass sie in den darauffolgenden Jahren nicht ausdrücklich wieder als Priorität enthalten war, bedeutet nicht, dass Maßnahmen mit Bezug zum Thema Arbeitsmarktrelevanz nicht weitergeführt wurden. Im Gegenteil, das Konzept des „berufsbezogenen Lernens“ wurde als Querschnittsthema aller Mobilitätsaktivitäten im Bereich Berufsbildung bei der Gestaltung der Maßnahmen einbezogen (z. B. Förderung von Praktika im Rahmen der Hochschulbildung oder Schwerpunktsetzung auf Methoden des berufsbezogenen Lernens).

85

Es besteht kein unmittelbarer ausschließlicher Zusammenhang zwischen den Prioritäten und der Leitaktion 1, auf die sich die Prüfung erstreckte.

86

Die Kommission widerspricht dieser Feststellung, da die Prioritäten nicht für die Leitaktion 1 festgelegt wurden. Diese Feststellung vermittelt den Eindruck, dass Prioritäten nicht fortgeführt oder vollständig aufgegeben werden, was nicht zutrifft.

Aus der Zwischenevaluierung geht hervor, dass Erasmus+ besser als seine Vorläuferprogramme auf die politischen Prioritäten der EU abgestimmt ist. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass Erasmus+ insbesondere durch die jährlichen Arbeitsprogramme flexibel an neue Herausforderungen auf EU-Ebene2 (häufig genannt wurden u. a. die Flüchtlingskrise, Intoleranz oder in Gewaltbereitschaft mündende Radikalisierung) angepasst werden kann3.

87

Mit dieser Bestimmung der Verordnung soll eine flexible, an Mittelausschöpfung und Umsetzung orientierte Zuweisung der Mittel erreicht werden.

88

Die Kommission hält die Leistungskriterien, die bei der Mittelzuweisung zugrunde gelegt werden, für angemessen. Der Mechanismus der Mittelzuweisung ist nicht auf das vom Hof umrissene weiter gefasste Leistungskonzept ausgerichtet, daher trifft die Kritik an den Kriterien in diesem Fall nicht zu.

93

Nach Auffassung der Kommission wurden beträchtliche Anstrengungen unternommen, um den Arbeitsaufwand für die Begünstigten und die nationalen Agenturen zu verringern. Es kann auch sein, dass die nationalen Agenturen den sogenannten bürokratischen (nicht der Wertschöpfung dienenden) Aufwand mit der vermehrten Erhebung von Daten in Zusammenhang bringen, die möglicherweise als Belastung gesehen wird, jedoch insgesamt einen positiven Beitrag zum Programm leistet. Die Berichterstattung über die Auswirkungen auf europäischer Ebene ist ebenfalls ein notwendiges Element, um einen Gesamtüberblick über die allgemeinen Ziele des Programms zu erhalten.

95

Wie unter Ziffer 93 ausgeführt, soll mit dem europäischen Entwicklungsplan dennoch erreicht werden, dass der europäische Mehrwert bei allen Projekten berücksichtigt wird, auch wenn sie noch so klein sind.

96

Wie vom Hof festgestellt wurde, ist der Leitfaden inzwischen online gestellt und kann problemlos durchsucht werden.

97

Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die nationalen Agenturen wie bei jeder neuen Maßnahme eine Lernkurve durchlaufen mussten, dass der Prozess jedoch inzwischen, nachdem einige Zyklen absolviert wurden, reibungsloser abläuft.

98

Die Kommission ist bestrebt, bei der Konzeption alle wichtigen Faktoren sorgfältig abzuwägen, wobei das Ziel letztlich darin besteht, für die Endbegünstigten eine deutliche Vereinfachung herbeizuführen. Allerdings kann kein System sämtliche unvermeidlich auftretenden Zielkonflikte zwischen Genauigkeit und Vereinfachung beseitigen.

101

Bei der Zwischenbeurteilung für vereinfachte Stipendien wurde festgestellt, dass die Einheitskosten im Mittel angemessen sind. Es kann jedoch vorkommen, dass sie in Einzelfällen die Kosten der Studierenden nicht decken.

102

Die Kommission stellt fest, dass den nationalen Agenturen die Spannen für den Mindest- bzw. Höchstbeitrag zur individuellen Unterstützung von Studierenden mitgeteilt werden. Letztlich wird die Höhe des Beitrags auf nationaler Ebene festgelegt, was die Möglichkeit bietet, unterschiedliche Variablen zu berücksichtigen, um eine gerechte Kofinanzierung zu erreichen. Das vom Hof angeführte Beispiel wird zur Kenntnis genommen, doch muss Erasmus+ eine Vielzahl unterschiedlicher Gegebenheiten abdecken; beispielsweise können Studierende, die keine Stipendien aus EU-Mitteln erhalten, solche Unterstützungsleistungen beziehen.

103

Naturgemäß handelt es sich bei den vereinfachten Formen von Stipendien um Beiträge zu den zugrunde liegenden Kosten und nicht um eine genaue Erstattung der tatsächlichen Kosten. Es wurden zwar große Anstrengungen unternommen, um negative Auswirkungen möglichst zu minimieren, doch lässt es sich nicht völlig vermeiden, dass der Ansatz letztlich bei unterschiedlichen Reisemustern der Teilnehmer unterschiedliche Folgen hat.

Das Hauptziel, das mit den Einheitskosten erreicht werden soll, ist eine gerechte Kofinanzierung der Reisekosten unter Einhaltung der Regel, dass keine Gewinne erzielt werden dürfen, und bei gleichzeitiger Minimierung des Verwaltungsaufwands (der Beschluss der Kommission4 beinhaltet eine Gewinnverbotsregel).

Wie aus der von einem externen Beratungsunternehmen durchgeführten Zwischenbeurteilung hervorgeht, könnte die Höhe der Kofinanzierung bei etwa 5 % der Mobilitätsaktivitäten im Rahmen der Leitaktion 1 unzureichend sein.

104

Die Höhe der Kofinanzierung (Einheitskosten, Pauschalsätze, Pauschalbeträge) wird ständig überwacht und geprüft, um bei Erasmus+-Maßnahmen eine angemessene Kofinanzierung zu erreichen. Das Feedback der Interessenträger fließt als Faktor in die Analyse ein. Die Anmerkungen der nationalen Behörden sind nicht der einzige Indikator, der bei der Entscheidung über die Anpassung der Einheitskosten zu berücksichtigen ist.

107

Der Prozess zur Ersetzung der Unterlagen/Anträge in Papierform wurde in Gang gesetzt. Die meisten Unterlagen sind bereits in einer elektronischen Fassung verfügbar.

113

Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass Kurse, die nicht online stattfinden, bevorzugt werden. Allerdings sollte hierfür eine Analyse im Hinblick auf Kosten und Nutzen und den wirkungsvollen Einsatz der Mittel insgesamt erfolgen. Im Rahmen der Online-Kurse können mehr Sprachen angeboten werden, und zudem sind die Kurse besser zugänglich. Darüber hinaus werden die Inhalte der Online-Kurse ständig weiter verbessert. Beispielsweise sorgt die Lizenzierung der Lehrkräfte für eine bessere und einheitlichere Gestaltung der Arbeit mit den Lernenden.

122

Diese Mobilitätsaktivität (Leitaktion 1 „Mobilität von Schülern“) wurde im Legislativvorschlag für das künftige Programm wieder aufgegriffen.

123

Wie die Kommission festgestellt hat, ist in diesem Bereich der Einsatz von Vermittlern notwendig, um eine höhere Beteiligung zu erreichen. In den Programmländern treten teilweise unterschiedliche Probleme auf. In einigen Ländern, beispielsweise in Deutschland, ist es kein Problem, Partner zu finden, da hierbei die Handelskammern eine Schlüsselrolle übernehmen.

Die Kommission weist die nationalen Agenturen ständig darauf hin, die Begünstigten sachgemäß zu schulen.

124

Die Kommission möchte klarstellen, dass Begleitpersonen im Rahmen der Mobilitätsmaßnahmen, an denen Minderjährige teilnehmen, ausdrücklich erlaubt sind, und dass diese Begleitpersonen die Möglichkeit haben, die Teilnehmer zu Beginn, im Verlauf oder zum Ende des Mobilitätszeitraums zu betreuen. Dieser Punkt wurde von den nationalen Agenturen gegenüber der Kommission bei den regelmäßigen Beratungen und auch von den Begünstigten bei den Kontrollbesuchen nicht angesprochen.

Bei Projekten, die ErasmusPro-Aktivitäten beinhalten, wurden Vorbereitungsbesuche (vorbereitende Planungsbesuche) eingeführt, da längere Mobilitätszeiten sorgfältig geplant und durchgeführt werden müssen, gleichzeitig gilt es, ein hohes Qualitätsniveau sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass die einschlägigen Lernergebnisse erreicht werden.

126

Dieses Problem ist der Kommission bekannt. Derzeit analysiert sie die Situation, um besser auf das Problem eingehen zu können. Allerdings ist hervorzuheben, dass der Anteil der Doktoranden unter den Studierenden, die an Mobilitätsmaßnahmen im Rahmen der Leitaktion 1 teilnehmen, vergleichsweise gering ist. Für Doktoranden bestehen weitere Möglichkeiten, z. B. Praktika mit einer kürzeren Mindestdauer von zwei Monaten.

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Empfehlung 1

Die Kommission stimmt der Empfehlung zu.

129

Wie in ihren Antworten auf die Ziffern 52 bis 88 dargelegt, ist die Kommission ebenfalls der Ansicht, dass die in der Rechtsgrundlage festgelegten Indikatoren nicht umfassend genug sind.

Die Kommission hebt hervor, dass die Zwischenevaluierung zeigt, dass die Mobilitätsmaßnahmen wesentlichen Einfluss auf die Einrichtung des ECTS (Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen – Bologna-Prozess) hatten. Dies hatte nachweisliche Auswirkungen auf die Harmonisierung von Studiengängen und Lehrplänen sowie auf die Mobilität und die Anerkennung von Studien und Qualifikationen.

130

Die Kommission bekräftigt ihren Standpunkt hinsichtlich der Bedeutung von Umfragedaten im Kontext eines an der Basis ansetzenden Programms, bei dem Feedback der Begünstigten sehr wichtig ist. Die Umfragen wurden mit großer Sorgfalt so konzipiert, dass sie möglichst genaue Informationen über Leistungen und Ergebnisse und in gewissem Umfang auch über die langfristigen Auswirkungen liefern. Wir stellen fest, dass bei den Umfragen nicht die Wahrnehmung, sondern vielmehr die Bewertung der Auswirkungen des Programms durch die Teilnehmer erfasst wird. Die Qualität dieser Umfragen wird regelmäßig anhand zusätzlicher Quellen überprüft.

131

Nach Auffassung der Kommission ist es weder erstrebenswert noch operativ machbar, die Mitteilzuweisung auf der Grundlage von Ergebnissen und Auswirkungen vorzunehmen, wenn die Bewertung nur über einen längeren Zeitraum erfolgen kann. Auch hält es die Kommission für normal, dass sich die politischen Prioritäten im Laufe der Zeit ändern, wobei eine Änderung der Prioritäten nicht bedeutet, dass die zugrunde liegenden Aktivitäten nicht weitergeführt werden.

Empfehlung 2

Die Kommission stimmt der Empfehlung 2a zu. Zusätzlich zu den in der Rechtsgrundlage für das neue Erasmus-Programm enthaltenen Indikatoren für die Überwachung der Leistung und der Erreichung der Ziele wird die Kommission binnen sechs Monaten nach Inkrafttreten des nächsten Erasmus-Programms ergänzende Indikatoren vorlegen.

Die Kommission stimmt der Empfehlung 2b nicht zu. Nach Auffassung der Kommission ist es weder erstrebenswert noch operativ machbar, die Mitteilzuweisung auf der Grundlage von Ergebnissen und Auswirkungen vorzunehmen, wenn die Bewertung nur über einen längeren Zeitraum erfolgen kann. Die Kommission hält die in der Rechtsgrundlage festgelegten Leistungskriterien, die bei der Mittelzuweisung zugrunde gelegt werden, für angemessen.

132

Nach Auffassung der Kommission ist es wichtig, zwischen Aufwand durch weiter reichende Berichterstattungspflichten, die wesentlich dazu beigetragen haben, dass inzwischen umfangreiche Informationen für die Verwaltung zur Verfügung stehen, und Aufwand im Zusammenhang mit dem Antragsverfahren zu unterscheiden.

133

Die Kommission ist bestrebt, alle wichtigen Faktoren bei der Konzeption sorgfältig abzuwägen, wobei das Ziel letztlich darin besteht, für die Endbegünstigten eine deutliche Vereinfachung herbeizuführen. Allerdings kann kein System sämtliche unvermeidlich auftretenden Zielkonflikte zwischen Genauigkeit und Vereinfachung beseitigen.

Empfehlung 3

Die Kommission stimmt der Empfehlung zu, betont jedoch, dass der weiteren Vereinfachung Grenzen gesetzt sind, da die Informationen erhoben werden müssen, die für die Analyse des Programms herangezogen werden. Die Kommission ist fortwährend darum bemüht, die vom Hof umrissenen Ziele zu erreichen.

Empfehlung 4

Die Kommission stimmt der Empfehlung zu.

Empfehlung 5

Die Kommission stimmt den Empfehlungen zu.

Empfehlung 6
  1. Die Kommission stimmt der Empfehlung zu und hat die Mobilität von Schülern im Rahmen der Leitaktion 1 in ihren Vorschlag vom Mai 2018 für das nächste Erasmus-Programm aufgenommen und wird weiterhin ihre Umsetzung fördern.
  2. Die Kommission stimmt dieser Empfehlung zu

Abkürzungen und Akronyme

DCI: Development Cooperation Instrument (Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit)

EIF: Europäischer Investitionsfonds

ESF: Europäischer Sozialfonds

GD EAC: Die Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur der Europäischen Kommission ist die für die Ausführung der Politik in den Bereichen Bildung, Kultur, Jugend, Sprachen und Sport zuständige Stelle der Europäischen Union.

OLS: Online Linguistic Support (Online-Sprachunterstützung)

Glossar

Benchmark für die Mobilität: Der Indikator für Erasmus+, der zu den im Rahmen von ET 2020 gesetzten Zielen gehört.

Bürgschaftsfazilität für Studiendarlehen: Eine vom EIF im Auftrag der Europäischen Kommission verwaltete und umgesetzte EU-Initiative, die im Dezember 2014 im Kontext von Erasmus+ ins Leben gerufen wurde, um zwischengeschalteten Finanzeinrichtungen Bürgschaften zur teilweisen Besicherung von Darlehen an Studierende, die an einem Masterstudiengang im Ausland teilnehmen, zur Verfügung zu stellen.

Comenius: Früheres Mobilitätsprogramm für Schulen.

Dashboard: Datenbank der Kommission, in der alle Informationen im Zusammenhang mit Erasmus+ gesammelt werden, die von den nationalen Agenturen und den Empfängern erfasst werden. Die Daten werden täglich aktualisiert, sodass qualitative und quantitative Echtzeitdaten zur Umsetzung des Programms vorliegen.

Erasmus: Früheres Mobilitätsprogramm im Bereich Hochschulbildung.

ET 2020: "Allgemeine und berufliche Bildung 2020" ist der EU-weite Rahmen für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung, der mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 angenommen wurde.

Europass: Fünf Dokumente umfassendes Portfolio, das es den Bürgerinnen und Bürgern erleichtern soll, Aufschluss über ihre Kompetenzen und Qualifikationen zu geben, wenn sie sich um einen Arbeits- oder Studienplatz in Europa bewerben. Zu diesen Dokumenten gehören der Europass-Lebenslauf und das Europass-Sprachenportfolio sowie drei Dokumente, die an Personen ausgegeben werden, die eine Mobilitätserfahrung in einem anderen europäischen Land (Europass-Mobilitätsnachweis) oder ein formelles Programm im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung (Zeugniserläuterung) oder der Hochschulbildung (Diplomzusatz) abschließen.

Leonardo da Vinci: Früheres Mobilitätsprogramm im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung.

Lernmobilität: Physischer Wechsel einer Person in ein anderes Land als das Land des Wohnsitzes, um dort zu studieren, einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung oder einer nichtformalen oder informellen Lernaktivität nachzugehen; diese kann auch in Form eines Praktikums, einer Lehre, eines Jugendaustauschs, einer Freiwilligentätigkeit, einer Lehrtätigkeit oder einer Aktivität zur beruflichen Weiterentwicklung stattfinden.

Programmländer und Partnerländer: Die förderfähigen Länder sind in zwei Gruppen aufgeteilt: Programmländer (EU-Mitgliedstaaten sowie die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei) und 145 Partnerländer weltweit.

Strategie Europa 2020: Die auf 10 Jahre angelegte Strategie der Europäischen Union für Wachstum und Beschäftigung, die im Jahr 2010 auf den Weg gebracht wurde, um die Voraussetzungen für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu schaffen.

Endnoten

1 Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung von "Erasmus+", dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Beschlüsse Nr. 1719/2006/EG, Nr. 1720/2006/EG und Nr. 1298/2008/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 50).

2 KOM(2010) 2020 endgültig vom 3. März 2010 "Europa 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum".

3 Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020") - 2009/C 119/02.

4 COM(2018) 50 final vom 31. Januar 2018 "Zwischenevaluierung des Programms Erasmus+ (2014-2020)" und Begleitdokument SWD(2018) 40 final.

5 Artikel 3 der Verordnung.

6 Quelle: "Dashboard" der GD EAC.

7 Artikel 3 der Verordnung.

8 SWD(2018) 40, S. 2.

9 Ebd., S. 36.

10 Programmleitfaden, Europäische Kommission, Generaldirektion für Bildung und Kultur, Brüssel, 2016, S. 33.

11 Artikel 4 der Verordnung.

12 SWD(2015) 161 final, S. 86.

13 Quelle: "Dashboard" der GD EAC.

14 "Erasmus+ programme annual report 2015", S. 3f.

15 Programmleitfaden, S. 348.

16 Jährlicher Tätigkeitsbericht 2016 der GD EAC.

17 SWD(2018) 40, S. 26.

18 Quelle: "Dashboard" der GD EAC.

19 SWD(2018) 40, S. 26.

20 Das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI), das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI), das Partnerschaftsinstrument für die Zusammenarbeit mit Drittstaaten (PI), das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) und der Europäische Entwicklungsfonds (EEF) für den Zeitraum 2016-2020.

21 Artikel 18 Absatz 4 der Verordnung.

22 Erwägungsgrund 30 der Verordnung.

23 Artikel 4 der Verordnung.

24 Anhang I der Verordnung.

25 Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung.

26 Anhang I der Verordnung.

27 Als Ziel im Rahmen der Strategie Europa 2020 ist ein Anteil frühzeitiger Schul- und Ausbildungsabgänger von "weniger als 10 %" festgelegt, http://ec.europa.eu/eurostat/web/education-and-training/eu-benchmarks.

28 Als Ziel im Rahmen der Strategie Europa 2020 ist ein Anteil 30- bis 34-Jähriger mit Hochschulabschluss von "mindestens 40 %" festgelegt, http://ec.europa.eu/eurostat/web/education-and-training/eu-benchmarks.

29 Jährlicher Tätigkeitsbericht 2016 der GD EAC.

30 http://ec.europa.eu/eurostat/web/education-and-training/eu-benchmarks.

31 "Education and Training Monitor", Europäische Kommission (2016), S. 77.

32 "Learning Mobility Technical Report", Europäische Kommission/JRC (2015).

33 "Erasmus+ programme annual report 2016", S. 20.

34 Quelle: "Dashboard" der GD EAC.

35 SWD(2018) 40, S. 17 und 20.

36 SWD(2018) 40, S. 22.

37 Ebd., S. 23.

38 Gemäß Artikel 21 der Verordnung war die Kommission verpflichtet, die Zwischenevaluierung bis zum 31. Dezember 2017 vorzulegen.

39 SWD(2018) 40, S. 15.

40 Artikel 18 Absatz 8 der Verordnung.

41 Siehe Erwägungsgrund 30 und Artikel 21 Absatz 1 der Verordnung.

42 "Erasmus+ expectations for the future: a contribution from the NA Directors Education and Training", 15. März 2017.

43 Siehe Ziffer 5.

44 Erwägungsgrund 42 der Verordnung.

45 Erwägungsgrund 3 der Verordnung.

46 SWD(2018) 40, S. 68.

47 SWD(2018) 40, Fußnote 318 und S. 67.

48 Siehe Ziffer 46.

49 Zwischenbeurteilung für vereinfachte Stipendien im Erasmus+ Programm (2017), Kurzfassung, S. 6f.

50 Erwägungsgrund 40 der Verordnung.

51 Beschluss der Kommission C(2017) 6864 vom 17.10.2017 zur Änderung des Beschlusses C(2013) 8550 der Kommission zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen, der Erstattung auf der Grundlage von Einheitskosten und der Pauschalfinanzierung im Rahmen des Programms "Erasmus+".

52 "Coimbra Group position paper on Erasmus+", angenommen am 3. Mai 2017. Die Coimbra-Gruppe ist ein Netzwerk europäischer Universitäten von hohem internationalen Niveau.

53 Artikel 20 der Verordnung.

54 Ebenda.

55 Programmleitfaden 2016, S. 121.

56 COM(2018) 50, S. 8.

 

1 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52009XG0528(01)&from=DE

2 Auch wenn die Herausforderungen nicht immer explizit benannt werden, wird beispielweise im Programmleitfaden für 2017 das Europäische Solidaritätskorps (Abschnitt über das Europäische Solidaritätskorps) kurz als ein Instrument vorgestellt, um „herausfordernden Situationen wirksam zu begegnen“, ohne dass diese Situationen näher beschrieben werden.

3 Als besonders positiv wird dies von den Interessenträgern des Schul- und Hochschulbereichs auf EU-Ebene wahrgenommen, während bei den Interessenträgern im Sportbereich auf EU-Ebene und den nationalen Interessenträgern eine eher gemischte Wahrnehmung vorherrscht. So wurden beispielsweise die gute Anpassung des Programms an die Mitteilung über die Modernisierung der Hochschulbildung in Europa und an die neue europäische Agenda für Kompetenzen oder die vermehrte Berücksichtigung des berufsbezogenen Lernens (ErasmusPro) häufig wertschätzend erwähnt.

4 C(2013) 8550 vom 4. Dezember 2013 hinsichtlich der Genehmigung der Verwendung vereinfachter Formen von Finanzhilfen.

Verfahrensschritt Datum
Annahme des Prüfungsplans/Prüfungsbeginn 22.11.2016
Offizielle Übermittlung des Berichtsentwurfs an die Kommission (oder eine andere geprüfte Stelle) 27.4.2018
Annahme des endgültigen Berichts nach Abschluss des kontradiktorischen Verfahrens 3.7.2018
Eingang der offiziellen Antworten der Kommission (oder einer anderen geprüften Stelle) in allen Sprachen 26.7.2018

Prüfungsteam

Die Sonderberichte des Hofes enthalten die Ergebnisse seiner Prüfungen zu Politiken und Programmen der Europäischen Union oder zu Fragen des Finanzmanagements in spezifischen Haushaltsbereichen. Bei der Auswahl und Gestaltung dieser Prüfungsaufgaben ist der Hof darauf bedacht, maximale Wirkung dadurch zu erzielen, dass er die Risiken für die Wirtschaftlichkeit oder Compliance, die Höhe der betreffenden Einnahmen oder Ausgaben, künftige Entwicklungen sowie das politische und öffentliche Interesse abwägt.

Diese Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde von Prüfungskammer IV "Marktregulierung und wettbewerbsfähige Wirtschaft" unter Vorsitz von Neven Mates, Mitglied des Hofes, durchgeführt. Die Prüfung stand unter der Leitung von Rimantas Šadžius, litauisches Mitglied des Hofes. Herr Šadžius wurde unterstützt von den Mitgliedern seines Kabinetts Mindaugas Pakštys, Kabinettchef, Tomas Mackevičius, Attaché, Aušra Maziukaitė und Niamh Carey, Assistentinnen, sowie von Paul Stafford, Leitender Manager, Maria Echanove, Aufgabenleiterin, Sandra Dreimane, Agnieszka Plebanowicz, Bogdan Sinca und Timothy Upton, Prüferinnen und Prüfer. Michael Pyper leistete redaktionelle Unterstützung.

Von links nach rechts: Niamh Carey, Rimantas Šadžius, Mindaugas Pakštys, Maria Echanove, Tomas Mackevičius, Paul Stafford, Aušra Maziukaitė.

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Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2018

PDF ISBN 978-92-847-0485-9 ISSN 1977-5644 doi:10.2865/733007 QJ-AB-18-017-DE-N
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