Sonderbericht
Nr.34 2016

Bekämpfung der Lebensmittel­verschwendung: eine Chance für die EU, die Ressourceneffizienz der Lebensmittel­versorgungskette zu verbessern

(gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 AEUV)

ZUSAMMENFASSUNG:Lebensmittelverschwendung ist ein weltweites Problem, das in den letzten Jahren verstärkt in den Mittelpunkt der öffentlichen und politischen Diskussion gerückt ist. Lebensmittel sind ein wertvolles Gut und ihre Erzeugung kann sehr ressourcenintensiv sein. Schätzungen zeigen, dass bis zu ein Drittel der Lebensmittel verschwendet wird oder verloren geht und somit sehr hohe umweltbezogene und wirtschaftliche Kosten auf dem Spiel stehen.
Im Rahmen der Prüfung wurden die Rolle der EU bei der Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung, die bisher ergriffenen Maßnahmen und die Wirkungsweise der verschiedenen politischen Instrumente der EU im Hinblick auf die Verringerung der Lebensmittelverschwendung untersucht. Im Mittelpunkt standen Vermeidungsmaßnahmen und Spenden, da diesen beiden Aspekten bei der Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung die höchste Priorität eingeräumt wird.
Der Hof gelangt im vorliegenden Bericht zu der Schlussfolgerung, dass bislang zu wenig unternommen wurde und die EU ihre Strategie zur Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung ausbauen und besser koordinieren muss. Die Kommission sollte ausloten, wie im Rahmen bestehender Politiken besser gegen Lebensmittelverschwendung und Lebensmittelverluste angegangen werden kann.

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Zusammenfassung

I

Lebensmittelverschwendung ist ein weltweites Problem, das in den letzten Jahren verstärkt in den Mittelpunkt der öffentlichen und politischen Diskussion gerückt ist. Dieses Thema wird vor allem angesichts der Notwendigkeit, die wachsende Weltbevölkerung zu ernähren, weiter an Bedeutung gewinnen. Lebensmittel sind ein wertvolles Gut und ihre Erzeugung kann ressourcenintensiv sein. Aktuellen Schätzungen zufolge wird weltweit etwa ein Drittel der für den menschlichen Verzehr erzeugten Lebensmittel verschwendet oder geht verloren, was wirtschaftliche und umweltbezogene Kosten zur Folge hat.

II

Vor diesem Hintergrund untersuchte der Hof, welche Rolle die EU bei der Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung spielen kann. Er betrachtete die bisher ergriffenen Maßnahmen und die Wirkungsweise der verschiedenen politischen Instrumente der EU im Hinblick auf die Verringerung der Lebensmittelverschwendung. Im Mittelpunkt standen Maßnahmen zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung und zur Erleichterung von Lebensmittelspenden, da diesen beiden Aspekten bei der Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung die höchste Priorität eingeräumt wird.

III

Im Rahmen der Prüfung wurde folgende Fragestellung untersucht: „Trägt die EU durch eine wirksame Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung zu einer ressourceneffizienten Lebensmittelversorgungskette bei?“ Der Hof stellte fest, dass dies gegenwärtig nicht der Fall ist, zeigt in seinem Bericht jedoch Wege auf, wie die derzeitigen Politiken wirksamer zur Lösung des Problems eingesetzt werden könnten. Viele der potenziellen Verbesserungen erfordern weder neue Initiativen noch zusätzliche öffentliche Mittel, sondern stattdessen eine bessere Anpassung der bestehenden Politiken, eine stärkere Koordinierung und die klare Festlegung der Verringerung der Lebensmittelverschwendung als politisches Ziel. Im Rahmen der Prüfung wurde insbesondere Folgendes festgestellt:

  1. Obwohl Lebensmittelverschwendung verstärkt in den Mittelpunkt der politischen Diskussion gerückt ist, haben die Ambitionen der Kommission im Laufe der Zeit abgenommen. Das bisherige Vorgehen ist bruchstückhaft und unzusammenhängend, und die Koordinierung auf Kommissionsebene ist mangelhaft. Das Fehlen einer gemeinsamen Definition für den Begriff der Lebensmittelverschwendung sowie einer vereinbarten Ausgangsbasis (Basiswert), von der ausgehend auf eine Verringerung der Verschwendung hingearbeitet wird, hat weitere Fortschritte erschwert.
  2. Lebensmittelverschwendung ist ein Problem entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette, weshalb ein Vorgehen auf die ganze Kette ausgerichtet sein und potenzielle Vorteile für alle Beteiligten bieten sollte. Der Schwerpunkt sollte auf der Vermeidung von Verschwendung liegen, da dies effizienter ist, als später gegen das Problem ankämpfen zu müssen. Obwohl die Lebensmittelverschwendung über eine Reihe von EU-Politiken bekämpft werden könnte, wird dieses Potenzial nicht genutzt, und die entsprechenden Möglichkeiten müssen erst noch ausgeschöpft werden. Die Auswirkungen der verschiedenen Politiken der EU auf die Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung wurden nicht bewertet. Wichtige Politikbereiche wie Landwirtschaft, Fischerei und Lebensmittelsicherheit müssen eine Rolle übernehmen und könnten zur besseren Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung eingesetzt werden. Es ist anzuerkennen, dass die im Laufe der Zeit vorgenommenen Änderungen der Politik, darunter die Reformen der GAP und der Fischereipolitik, positive Auswirkungen hatten. So hat zum Beispiel das Abrücken von einer auf Interventionen beruhenden Agrarpolitik eine Verringerung der Überproduktion bewirkt. Im vorliegenden Bericht wird eine Reihe vorbildlicher Verfahren hervorgehoben, deren positive Auswirkungen jedoch eher zufällig und weniger das Ergebnis gezielter politischer Maßnahmen sind.
  3. Im Zusammenhang mit Lebensmittelspenden könnten einige der derzeit bestehenden Hindernisse, darunter die unterschiedlichen Auslegungen von Rechtsvorschriften, ausgeräumt werden, um das Spenden von Lebensmitteln zu erleichtern, die andernfalls als Abfall entsorgt würden.
IV

Der Hof spricht drei Empfehlungen aus:

  1. Die EU-Strategie zur Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung sollte gestärkt und besser koordiniert werden. Die Kommission sollte aufbauend auf ihren anfänglichen Schritten einen Aktionsplan für die nächsten Jahre erarbeiten.
  2. Bei der Koordinierung der verschiedenen Politiken, die Möglichkeiten zur Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung bieten, sollte die Kommission das Thema Lebensmittelverschwendung in ihren künftigen Folgenabschätzungen berücksichtigen und die verschiedenen Politiken der EU, die zur Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung beitragen können, besser abstimmen.
  3. Zur Erleichterung des Spendens von Lebensmitteln, die andernfalls als Abfall entsorgt würden, sollte die Kommission die Auslegung der Rechtsvorschriften klarstellen, die möglicherweise von Spenden abhalten. Sie sollte zu einer stärkeren Nutzung der bestehenden Spendemöglichkeiten aufrufen und prüfen, wie das Spenden auch in anderen Politikbereichen vereinfacht werden könnte.

Einleitung

01

Lebensmittelverschwendung ist ein anerkanntes Problem, das in letzter Zeit an politischer und gesellschaftlicher Bedeutung gewonnen hat. In den vergangenen 10 Jahren wurde in zahlreichen politischen Erklärungen von hochrangiger Seite auf die Notwendigkeit hingewiesen, gegen Lebensmittelverschwendung vorzugehen. Sie tritt entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette auf den Stufen der Erzeugung, der Verarbeitung, des Einzelhandels und des Verbrauchs auf. Lebensmittelverschwendung kann auf viele unterschiedliche Arten definiert werden, und es gibt keine einheitliche Methode für ihre Messung. Dennoch ist allgemein anerkannt, dass - global gesehen - etwa ein Drittel der für den menschlichen Verzehr erzeugten Lebensmittel verschwendet wird oder verloren geht1. Die weltweit durch die Verschwendung anfallenden wirtschaftlichen und umweltbezogenen Kosten werden von den Vereinten Nationen auf jährlich etwa 1,7 Billionen US-Dollar geschätzt.

Prüfungsgegenstand

Was ist Lebensmittelverschwendung?

02

Auf EU-Ebene gibt es derzeit keine allgemein anerkannte Definition für den Begriff der Lebensmittelverschwendung. In den Mitgliedstaaten werden unterschiedliche Begriffsbestimmungen verwendet, und auch die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) hat ihre eigene Definition2.

03

Im Juli 2014 stellte das europäische Forschungsprojekt FUSIONS einen anderen Rahmen für die Definition von Lebensmittelverschwendung vor3, gefolgt von einem Vorschlag für eine Methode zur Messung und Überwachung von deren Ausmaß im März 20164. In jüngster Zeit (Juni 2016) wurde im Rahmen einer Multi-Stakeholder-Partnerschaft ein globaler Standard zur Messung und Berichterstattung über Lebensmittelverluste und -verschwendung (Food Loss and Waste Accounting and Reporting Standard) veröffentlicht5.

04

Für die Zwecke dieses Berichts bezieht sich Lebensmittelverschwendung auf sämtliche Erzeugnisse oder Bestandteile von Erzeugnissen, die für den menschlichen Verzehr angebaut, gefangen oder verarbeitet wurden und die verzehrt hätten werden können, wenn sie anders behandelt oder gelagert worden wären. Diese Begriffsbestimmung mag zwar mit dem geltenden EU-Verordnungsrahmen nicht unmittelbar in Deckung stehen, doch andere Definitionen, wie sie von FUSIONS, der FAO und den im Zuge dieser Prüfung besuchten Mitgliedstaaten verwendet werden, weichen ebenfalls von diesem Rahmen ab.

Die Abfallhierarchie bezogen auf Lebensmittelverschwendung

05

In einer Abfallhierarchie werden Maßnahmen zur Abfallbehandlung bezogen auf ihre Umweltverträglichkeit absteigend nach Priorität eingeteilt. Die Abfallhierarchie der EU6 ist in der EU-Abfallrahmenrichtlinie7 definiert. Diese Hierarchie ist auch auf Lebensmittelabfälle (Lebensmittelverschwendung) anwendbar, sollte jedoch leicht angepasst werden, um den besonderen Merkmalen von Lebensmitteln Rechnung zu tragen. Verschiedene Mitgliedstaaten haben die Abfallhierarchie mit der in Abbildung 1 dargestellten Prioritätenfolge an Lebensmittel angepasst.

Abbildung 1

Abfallhierarchie für Lebensmittel1

1 Gegenwärtig gibt es keine EU-Rechtsvorschriften oder konkrete Hinweise dafür, wie die Abfallhierarchie der EU auf Lebensmittel anzuwenden ist. Die Darstellung in Abbildung 1 beruht auf den folgenden bestehenden Abfallhierarchien für Lebensmittel: der sogenannten Moerman-Leiter der Universität Wageningen, der Food Waste Pyramid für London, der Lebensmittel-Abfallhierarchien von OVAM (öffentliche Abfallbewirtschaftungsstelle Flanderns), FEVIA (Fédération de l’Industrie Alimentaire/Federatie Voedingsindustrie) und der US-Umweltschutzagentur.

06

Gemäß der für diesen Bericht verwendeten Definition liegt Lebensmittelverschwendung bei den drei unteren Ebenen (Recycling, sonstige Verwertung und Beseitigung) der oben dargestellten Hierarchie vor. Die Maßnahmen der drei oberen Ebenen (Vermeidung, Spende und Tierfutter) können ergriffen werden, bevor Lebensmittel als Abfall entsorgt werden. Ihnen ist (unter wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten) Vorrang einzuräumen. Im Mittelpunkt dieser Prüfung stehen Vermeidung und Spende, die beiden obersten Ebenen in der Hierarchie.

Daten zur Lebensmittelverschwendung

07

Nach Angaben der Europäischen Kommission werden in der EU jährlich etwa 88 Millionen Tonnen Lebensmittel verschwendet8. Schätzungen zufolge wird sich die EU-weite Lebensmittelverschwendung bis 2020 auf annähernd 126 Millionen Tonnen erhöhen, sofern keine zusätzlichen Aktionen oder Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergriffen werden9. Die Daten zur Lebensmittelverschwendung weisen abhängig von der Quelle erhebliche Unterschiede auf. Offensichtliche Gründe hierfür sind die unterschiedlichen Auffassungen darüber, was als Lebensmittelverschwendung anzusehen ist (d. h. das Fehlen einer allgemein anerkannten Definition), sowie die unterschiedlichen Methoden für ihre Messung. Die einzelnen Studien enthalten widersprüchliche Daten zu jeder Stufe der Lebensmittelversorgungskette. Tabelle 1 gibt Aufschluss über die Ergebnisse einer Auswahl dieser Studien und zeigt, dass Lebensmittelverschwendung entlang der gesamten Lebensmittelkette auftritt. Beim Vergleich der Ergebnisse ist jedoch Vorsicht geboten, da der verwendete methodische Ansatz und die für Lebensmittelverschwendung zugrunde gelegte Definition nicht einheitlich sind.

Tabelle 1

Anteil der Lebensmittelverschwendung in den verschiedenen Stufen der Lebensmittelversorgungskette (in %) laut unterschiedlichen Studien1

FAO (Europa)Foodspill (Finnland)FH Münster (Deutschland)Bio Intelligence Service (EU)Fusions2 (EU)
Erzeugung2319 - 232234,211
Verarbeitung1717 - 203619,519
Einzelhandel930 - 3235,117
Verbraucher5228 - 314041,253

1 WRI-Analyse auf der Grundlage der FAO-Studie Global food losses and waste - extent, causes and prevention (Globale Lebensmittelverluste und -verschwendung - Ausmaß, Ursachen und Vermeidung) aus dem Jahr 2011, Rom, UN FAO, Juni 2013; http://www.mtt.fi/foodspill, 2011; https://www.fh-muenster.de/isun/lebensmittelabfall-projekte.php, 2012; ITAS-Berechnungen auf der Grundlage der SIK-Methodologie (Gustavsson et al., 2013); FUSIONS, Estimates of European food waste levels (Schätzungen zum Umfang der Lebensmittelverschwendung in Europa), 2016.

2 In der Studie wird eingeräumt, dass im Hinblick auf diese Schätzung eine recht hohe Unsicherheit besteht (Seite 27). Dies betrifft insbesondere die Schätzungen zur Stufe der Erzeugung, denen Daten aus lediglich sechs Ländern zugrunde liegen und für die angemerkt wird, dass die geschätzten Unsicherheiten von ±17 % wahrscheinlich zu niedrig angesetzt sind (Seite 21).

Lebensmittelverschwendung wird entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette verursacht

08

Die Situationen, in denen Lebensmittel verschwendet werden, können sehr unterschiedlich sein, treten jedoch in jeder Stufe der Lebensmittelversorgungskette auf. In mehreren Studien wurden die verschiedenen Arten der Lebensmittelverschwendung analysiert10. Einige Situationen sind in Abbildung 2 dargestellt.

Abbildung 2

Situationen, in denen es entlang der Lebensmittelversorgungskette zu Lebensmittelverschwendung und Lebensmittelverlusten kommt

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

Die Kosten der Lebensmittelverschwendung

09

Im Zusammenhang mit Lebensmittelverschwendung fallen mindestens zwei unterschiedliche Kostenarten an: wirtschaftliche Kosten und Umweltkosten. Die wirtschaftlichen Kosten beziehen sich nicht nur auf den Wert der Erzeugnisse an sich, sondern schließen auch die Kosten für die Erzeugung, den Transport und die Lagerung der Erzeugnisse sowie die Kosten für die Abfallbehandlung ein. Aus umweltbezogener Sicht bedeutet die Verschwendung von Lebensmitteln über den ganzen Produktlebenszyklus hinweg eine Verschwendung von Ressourcen wie Land, Wasser, Energie und anderen Inputs. Hinzu kommt der daraus resultierende Anstieg der Treibhausgasemissionen.

10

Aufgrund der Schwierigkeiten bei der Beschaffung vollständiger, zuverlässiger und harmonisierter Daten zum aktuellen Ausmaß der Lebensmittelverschwendung kann es keine zuverlässige Schätzung der diesbezüglichen Kosten geben. Dennoch wurde im Rahmen einiger Studien versucht, die Kosten der Lebensmittelverschwendung zu beziffern, und diese Zahlen können als Anhaltspunkte für das potenzielle Ausmaß dieses Problems dienen.

11

Die FAO bewertete die Kosten der Lebensmittelverschwendung auf globaler Ebene und gelangte zu dem Ergebnis, dass zusätzlich zu den veranschlagten wirtschaftlichen Kosten von jährlich 1 Billion US-Dollar (der Wert der verschwendeten Erzeugnisse plus die für ihre Erzeugung gezahlten Subventionen) umweltbezogene Kosten (wie Treibhausgasemissionen, Wasserknappheit und Erosion) von rund 700 Milliarden US-Dollar entstehen11.

Lebensmittelverschwendung und Marktkräfte

12

Die Gründe für die Verschwendung von Lebensmitteln unterscheiden sich abhängig von der Rolle der einzelnen Akteure in der Lebensmittelversorgungskette. Im Allgemeinen treffen Unternehmer (Erzeuger, Verarbeiter und Einzelhändler) ihre Entscheidungen mit dem Ziel der Gewinnmaximierung, auch wenn einige dieser Entscheidungen bedeuten können, dass Lebensmittel in gewissem Umfang verschwendet werden. Die verschiedenen Beteiligten beabsichtigen die Verschwendung von Lebensmitteln zwar nicht, gleichwohl ist sie häufig die Folge ihres Handelns.

13

Verbraucher treffen Entscheidungen, die zu Lebensmittelverschwendung führen können, aus völlig anderen Gründen. Für sie geht es eher um Zufriedenstellung, entweder bezüglich ihrer Ernährungsbedürfnisse oder in anderer Hinsicht (z. B. Qualität, Quantität, Vielfalt, Preis usw.).

14

Die Gründe für Lebensmittelverschwendung sind untrennbar mit der Frage verbunden, wer für die Kosten aufkommt, die durch verschwendete Lebensmittel anfallen. Für die wirtschaftlichen Kosten der Lebensmittelverschwendung kommen mindestens drei verschiedene Gruppen von Akteuren auf: Verbraucher, bestimmte Unternehmer in der Lebensmittelversorgungskette und Wohltätigkeitsorganisationen.

  • Unternehmer in der Lebensmittelversorgungskette internalisieren die Kosten der Lebensmittelverschwendung und schlagen sie auf den Endverbraucherpreis des Erzeugnisses auf. Ein Einzelhändler beispielsweise wird den Warenpreis sehr wahrscheinlich hoch genug ansetzen, dass die Kosten der verkauften und auch der voraussichtlich nicht verkauften Waren abgedeckt sind.
  • Ein Teil der Kosten für Lebensmittelverschwendung wird möglicherweise von einem Lebensmittelunternehmer auf einen anderen verlagert. So könnten beispielsweise bei deutlich unausgewogener Verhandlungsmacht der verschiedenen Unternehmer die Kosten der Lebensmittelverschwendung auf den schwächeren Akteur abgewälzt werden.
  • Außerdem kann ein Teil der Kosten der Lebensmittelverschwendung in Form von Lebensmittelspenden an Wohltätigkeitsorganisationen externalisiert werden. Wohltätigkeitsorganisationen übernehmen häufig die Kosten für Sortierung, Lagerung und Behandlung gespendeter Lebensmittel, die andernfalls vom spendenden Unternehmer zu tragen wären.

Die Umweltkosten der Lebensmittelverschwendung werden von der Gesellschaft als Ganzes getragen, hauptsächlich in Form der zunehmenden Verknappung natürlicher Ressourcen (die langfristig zu einem Anstieg des Preises für diese Ressourcen führen könnte). In Anhang I wird an zwei konkreten Beispielen dargestellt, wie Marktkräfte die Verschwendung von Lebensmitteln beeinflussen können. Diese Marktkräfte stehen zwar nicht im Mittelpunkt dieses Berichts, doch erkennt der Hof ihre Bedeutung bei der Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung an. Die Kommission und das Europäische Parlament12 haben die Rolle dieser Marktkräfte in der Lebensmittelversorgungskette bestätigt.

Lebensmittelverschwendung und die EU

15

Lebensmittelverschwendung ist ein weltweites Problem. Auch wenn sich das Handeln der EU im Hinblick auf die Lebensmittelverschwendung auf globaler Ebene logischerweise nur begrenzt auswirken wird, kann die EU als wichtiger Akteur auf der Weltbühne im Wege der unterschiedlichen Politiken in ihrem Zuständigkeitsbereich (darunter die Gemeinsame Agrarpolitik, die Gemeinsame Fischereipolitik, die Politik der Lebensmittelsicherheit, die Abfallpolitik) Einfluss auf den Umfang der Lebensmittelverschwendung nehmen. In diesem Zusammenhang trägt die Kommission Verantwortung, da sie die Initiatorin von EU-Rechtsvorschriften ist, die möglicherweise Einfluss auf die Verursachung von Lebensmittelverschwendung haben.

16

Auf der Ebene der Europäischen Kommission liegt die Zuständigkeit für das Dossier Lebensmittelverschwendung bei der Generaldirektion (GD) Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Auf diesem Gebiet ergreift sie eine Reihe von Maßnahmen (wie die Einrichtung von Arbeits- und Expertengruppen) und Kommunikationsinitiativen. Verschiedenen anderen Generaldirektionen der Kommission kommt ebenfalls eine Rolle bei der Vermeidung von Lebensmittelverschwendung zu, da zahlreiche Politiken und Vorschriften der EU die Entstehung von Lebensmittelverschwendung beeinflussen können (wie etwa die Agrarpolitik, die Fischereipolitik, die Politik der Lebensmittelsicherheit und die Abfallpolitik) (siehe Anhang II).

17

Gleichermaßen wichtig ist die Verantwortung der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Lebensmittelverschwendung. Je nachdem, wie sie die EU-Vorschriften umsetzen, können die Mitgliedstaaten Lebensmittelspenden und die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung entweder begünstigen oder behindern. Ihrer Verantwortung könnte sogar insoweit noch größere Bedeutung zukommen, als sie ihre eigenen Initiativen (außerhalb des EU-Rahmens) zur Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung auf den Weg bringen können13.

Prüfung

Prüfungsumfang und Prüfungsansatz

18

Es gibt viele Studien zum Thema Lebensmittelverschwendung, aber in keiner davon wurde der Schwerpunkt auf die diesbezügliche Verantwortung der EU gelegt14. Die vom Hof durchgeführte Prüfung zielte daher auf eine umfassende Analyse des Themas Lebensmittelverschwendung aus einer übergreifenden EU-Perspektive ab.

19

Der Hof erkennt an, dass die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung nicht das erklärte Ziel der politischen Maßnahmen und Rechtsvorschriften ist, die im Rahmen dieser Prüfung untersucht wurden. Aber auch wenn sie das Problem der Lebensmittelverschwendung nicht speziell behandeln, wirken sich verschiedene EU-Instrumente dennoch auf das Verhalten der verschiedenen Akteure in der Lebensmittelkette aus. Dieses Verhalten kann eine Zu- oder Abnahme der Menge an verschwendeten Lebensmitteln zur Folge haben. Die EU ist in der Lage, mithilfe ihrer verschiedenen Fonds und mithilfe der verschiedenen Vorschriften, die die Arbeitsweise der Akteure in der Lebensmittelversorgungskette betreffen, Einfluss auf das Ausmaß der Lebensmittelverschwendung zu nehmen. Bei dieser Prüfung wurden ausschließlich die Bereiche Vermeidung und Spenden betrachtet, da diese Maßnahmen im Sinne der Abfallhierarchie für Lebensmittel die beiden höchsten Prioritäten bei der Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung bilden (siehe Abbildung 1).

20

Die in Anhang II aufgeführten EU-Instrumente (Fonds sowie nicht mit Fonds in Zusammenhang stehende Rechtsvorschriften) haben nach Auffassung des Hofes einen Einfluss auf die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung und/oder die Erleichterung von Spenden. Für die Zwecke dieses Berichts wurden die Abschnitte der Lebensmittelversorgungskette vier Gruppen von Akteuren zugeordnet (Erzeuger, Verarbeiter, Einzelhändler und Verbraucher).

21

Anhand der Prüfung sollte vor allem beurteilt werden, ob die Rechtsvorschriften der EU und ihre Umsetzung durch die Mitgliedstaaten hinsichtlich der Lebensmittelverschwendung zu einem positiven Verhalten der verschiedenen Akteure in der Lebensmittelversorgungskette beitragen. Die übergeordnete Prüfungsfrage lautete:

Trägt die EU durch eine wirksame Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung zu einer ressourceneffizienten Lebensmittelversorgungskette bei?

22

Die Prüfung bezog sich ausschließlich auf die Auswirkungen der Politiken und Rechtsvorschriften auf die Lebensmittelverschwendung in der EU selbst, die Auswirkungen in Drittländern wurden nicht betrachtet.

23

In diesem Bericht wird zunächst bewertet, in welchem Umfang die Kommission als Exekutivorgan der EU die von hochrangiger Seite abgegebenen politischen Erklärungen in konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung umgesetzt hat. In einem zweiten Schritt wird erörtert, welche Möglichkeiten zur Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung im Rahmen der bestehenden Politiken ungenutzt geblieben sind.

24

Die vom Hof geprüften Zeiträume waren

  • im Falle der Fonds der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Zeitraum 2007-2013 und der Zeitraum 2014-2020;
  • im Falle des Europäischen Fischereifonds (EFF) und des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) der Zeitraum 2007-2013 bzw. 2014-2020;
  • im Falle des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD) der Zeitraum 2014-2020;
  • im Falle der nicht mit Fonds in Verbindung stehenden Rechtsvorschriften wurden die zum Zeitpunkt der Prüfung geltenden Rechtsvorschriften sowie die bis dahin veröffentlichten Vorschläge für neue Vorschriften berücksichtigt.
25

Die Prüfung wurde von Juli 2015 bis Mai 201615 durchgeführt und Prüfungsnachweise wurden erlangt durch

  • Aktenprüfungen und Befragungen bei Kommissionsdienststellen. Sechs Generaldirektionen waren von der Prüfung betroffen: GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (SANTE), GD Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (GROW), GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI), GD Umwelt (ENV), GD Maritime Angelegenheiten und Fischerei (MARE) und GD Beschäftigung, Soziales und Integration (EMPL);
  • Prüfbesuche in fünf Mitgliedstaaten: Italien (Lazio), Niederlande, Portugal, Rumänien und Finnland. In jedem dieser Mitgliedstaaten wurden in der Regel das Ministerium für Landwirtschaft (zu GAP und EMFF), das Ministerium für Umwelt (zur Strategie und zu Themen in Zusammenhang mit der Abfallrichtlinie), das Ministerium für Soziales (zum FEAD), das Ministerium für Gesundheit (zum Lebensmittelhygienepaket) und das Ministerium für Finanzen (zu finanziellen Anreizen) besucht. Vor-Ort-Besuche bei betroffenen EU-Zuwendungsempfängern wurden ebenfalls durchgeführt;
  • Konsultationstreffen mit einschlägigen Interessenträgern, darunter COPA und COGECA, Independent Retail Europe (der europäische Dachverband der Verbundgruppen selbstständiger Einzelhändler im Food- und Non-Food-Bereich), Vertreter von WRAP (eine Wohltätigkeitsorganisation im Vereinigten Königreich), SOMARO (eine rumänische gemeinnützige Organisation) und das EU-Forschungsprojekt FUSIONS, einem Mitglied der französischen Nationalversammlung, Vertretern eines Arbeitsausschusses des Oberhauses (UK), und mit einem Vertreter aus dem Vereinigten Königreich bei Sitzungen des UNECE-Normenausschusses.

Bemerkungen

Auf politische Erklärungen von hochrangiger Seite folgten zu wenige Maßnahmen

26

In den letzten Jahren hat die Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung an Bedeutung gewonnen und ist auf allen politischen Ebenen zu einem Gegenstand der öffentlichen Diskussion geworden (siehe Anhang III). Das Europäische Parlament hat die Kommission wiederholt (2011, 2012, 2015 und 2016) aufgefordert, Maßnahmen zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung zu ergreifen. Die Mitgliedstaaten haben erste Zielvorgaben zur Verringerung von Lebensmittelverschwendung festgelegt, und der Rat der Europäischen Union, die G20 und die Vereinten Nationen haben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Lebensmittelverschwendung entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette bekämpft werden muss. Beispiele hierfür sind:

  • die vom Europäischen Parlament an die Kommission gerichtete Aufforderung, „konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die Lebensmittelverschwendung bis 2025 zu halbieren und gleichzeitig dem Entstehen von Bioabfällen vorzubeugen“ (2011);
  • die Auffassung der G20, wonach die Verringerung von Lebensmittelverlusten und -verschwendung ein gutes Ziel für gemeinsame Initiativen der G20 sei (2015);
  • die von den Vereinten Nationen in ihrer Agenda für nachhaltige Entwicklung formulierte Zielsetzung, bis 2030 „die weltweite Nahrungsmittelverschwendung pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene [zu] halbieren und die entlang der Produktions- und Lieferkette entstehenden Nahrungsmittelverluste einschließlich Nachernteverlusten [zu] verringern“ (2015);
  • der Rat der Europäischen Union unterstützt die Bemühungen aller Akteure um eine Verringerung von Lebensmittelverschwendung, die zur Umsetzung des Ziels Nr. 12.3 für nachhaltige Entwicklung - Halbierung der weltweiten Nahrungsmittelabfälle pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene und Verringerung der entlang der Produktions- und Lieferketten entstehenden Lebensmittelverluste einschließlich Nachernteverlusten bis 2030 - beitragen werden (2016)16.

Trotz dieser wiederholten politischen Erklärungen haben die diesbezüglichen Ambitionen der Kommission im Laufe der Zeit abgenommen und das bisherige Vorgehen ist bruchstückhaft und unzusammenhängend.

Die in den strategischen Dokumenten der Kommission zum Ausdruck kommenden Ambitionen haben im Laufe der Zeit abgenommen

27

Als Exekutivorgan der EU sollte die Kommission auf die politischen Erklärungen reagieren, die von hochrangiger Seite abgegeben werden. Seit 2011 hat die Kommission eine Reihe von Dokumenten veröffentlicht, in denen sie sich zur Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung verpflichtet:

  • In ihrem Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa17 von September 2011 benannte die Europäische Kommission den Bereich Lebensmittel als einen der Schlüsselsektoren, in denen die Ressourceneffizienz verbessert werden sollte. Im Fahrplan von 2011 wurde auch die Veröffentlichung einer Mitteilung über nachhaltige Lebensmittel im Jahr 2013 angekündigt, in der die Kommission unter anderem genauer prüfen wollte, wie die Verschwendung entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette begrenzt werden kann. Mit Stand von Juni 2016 ist noch keine entsprechende Mitteilung veröffentlicht worden.
  • Im Anschluss an eine öffentliche Konsultation zur Nachhaltigkeit des Lebensmittelsystems, die von der Kommission im Sommer 2013 durchgeführt wurde und einen Abschnitt zur Vermeidung und Verringerung von Lebensmittelverschwendung umfasste, legte die Kommission im Juli 2014 einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates18 vor, der unter anderem eine Änderung der Abfallrichtlinie vorsah. Im Dezember 2014 zog die Europäische Kommission den Vorschlag für eine neue Richtlinie über Abfälle jedoch mit der Absicht zurück, ihn durch einen ehrgeizigeren Text zu ersetzen19.
  • Im Dezember 2015 verabschiedete die Kommission ein Paket zur Kreislaufwirtschaft, das auch überarbeitete Legislativvorschläge zu Abfällen vorsieht. In diesen Vorschlägen wird auch die Frage der Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung behandelt.
28

Die Analyse der vorgenannten Dokumente führt den Hof jedoch zu der Einschätzung, dass die Ambitionen der Kommission im Hinblick auf Lebensmittelverschwendung im Laufe der Zeit abgenommen haben. Wie in Abbildung 3 dargestellt, wurden die diesbezüglichen Reduktionsziele herabgesetzt, die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Berichterstattung über Lebensmittelverschwendung wurde aufgeschoben, der Termin, bis zu dem die Kommission einen Durchführungsrechtsakt zur Einführung einer gemeinsamen Methode zur Messung von Lebensmittelverschwendung verabschieden sollte, wurde mehrfach verschoben und es gibt noch immer keine EU-weite Definition für den Begriff der Lebensmittelverschwendung. Hinzu kommt, dass bislang noch keine Ausgangsbasis (ein Basiswert als Referenzniveau für ein bestimmtes Jahr) festgelegt wurde, von der ausgehend auf eine Verringerung der Lebensmittelverschwendung hingearbeitet wird (siehe Kasten 1).

Kasten 1

Warum ist ein „Basiswert“ wichtig?

Damit sinnvolle Ziele für die Verringerung der Verschwendung festgelegt und Messungen zu gegebenenfalls durchgeführten Initiativen vorgenommen werden können, muss es eine vereinbarte Ausgangsbasis (einen „Basiswert“) geben, mit der das aktuelle Niveau der Lebensmittelverschwendung beziffert wird. Die Mitgliedstaaten und Nichtregierungsorganisationen haben nach eigenen Angaben bei ihren bisher durchgeführten Initiativen eine erhebliche prozentuale Verringerung der Verschwendung erzielt, doch ohne eine gemeinsame Ausgangsbasis ist es schwierig, den relativen Erfolg dieser Initiativen zu bewerten. Die Vereinbarung einer EU-Ausgangsbasis ist daher ein zwingender Bestandteil jeder künftigen EU-Politik im Bereich der Lebensmittelverschwendung.

Abbildung 3

Entwicklung von wesentlichen Aspekten in strategischen Dokumenten der Kommission zum Thema Lebensmittelverschwendung

29

Es gibt zwar keine spezifische EU-Politik für Lebensmittelverschwendung, doch mehrere bestehende Politiken können oder könnten sich auf dieses Problem auswirken. Allerdings hat die Kommission noch keine Überprüfung dieser Politiken dahin gehend vorgenommen, ob sie ausreichend auf die Notwendigkeit ausgerichtet sind, Lebensmittelverschwendung zu bekämpfen (nähere Ausführungen hierzu enthalten die Ziffern 33-80). Die Mitgliedstaaten haben erkannt, dass gegen Lebensmittelverschwendung vorgegangen werden muss, und das Problem - angesichts des Fehlens einer koordinierten Politik auf EU-Ebene - in unterschiedlicher Weise, einschließlich legislativen Ansätzen, in Angriff genommen (siehe Kasten 2). Einige Mitgliedstaaten haben die Kommission ausdrücklich darum ersucht, Maßnahmen auf EU-Ebene zu ergreifen (siehe Kasten 3).

Kasten 2

Initiativen der Mitgliedstaaten gegen Lebensmittelverschwendung: von Fördermaßnahmen bis hin zu Gesetzgebungsmaßnahmen

In Frankreich ist am 11. Februar 2016 ein Gesetz zur Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung in Kraft getreten. Die wichtigsten Aspekte des französischen Gesetzes bestehen darin, dass dadurch a) die Abfallhierarchie in Bezug auf Lebensmittel klargestellt wird, b) Geldstrafen für Fälle eingeführt werden, in denen Unternehmer sichere Lebensmittel absichtlich ungenießbar machen sowie c) Supermärkte verpflichtet werden, eine Vereinbarung mit gemeinnützigen Organisationen über das Spenden von Lebensmitteln zu schließen, die andernfalls als Abfall entsorgt würden. Zum letzten Punkt ist im französischen Gesetz nicht festgelegt, welcher Anteil an Lebensmitteln gespendet werden muss. Demnach erfüllt ein Supermarkt die Vorgaben des Gesetzes bereits durch Unterzeichnung einer Vereinbarung, in deren Rahmen er 1 % solcher Lebensmittel als Spende abgibt.

Kasten 3

Forderungen der Mitgliedstaaten nach einem koordinierten Vorgehen der EU gegen Lebensmittelverschwendung

Im Juli 2015 brachte das Oberhaus des Vereinigten Königreichs im Namen seiner Regierung den ersten Vorschlag für eine Green Card (Grüne Karte)20 zum Thema Lebensmittelverschwendung ein, der von Ausschussvorsitzenden 15 weiterer nationaler Parlamente und Kammern unterzeichnet wurde und mit dem die Europäische Kommission aufgefordert wird, einen strategischen Ansatz zur Verringerung von Lebensmittelverschwendung umzusetzen. In der Grünen Karte wird festgestellt, dass eine Strategie auf EU-Ebene für ein koordiniertes Vorgehen bei der Behandlung des Problems sorgen könne. Die Kommission sagte in ihrer Antwort zu, den Vorschlägen im Rahmen des Kreislaufwirtschaftspakets besondere Aufmerksamkeit zu widmen. (Die Grenzen dieses Pakets bei der Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung werden in Ziffer 28 erläutert und in Abbildung 3 veranschaulicht.)

Bruchstückhaftes und unzusammenhängendes Vorgehen auf technischer Ebene

30

Die Frage der Lebensmittelverschwendung wurde zwar in zahlreichen Gremien erörtert (z. B. im Hochrangigen Forum für die Verbesserung der Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette), auf technischer Ebene beschränkten sich die Maßnahmen der Kommission allerdings auf die Einsetzung von Arbeits- und Expertengruppen. Diese Gruppen sollten Interessenträger konsultieren und die Kommission sowie die Mitgliedstaaten bei der Suche nach Möglichkeiten unterstützen, wie die Lebensmittelverschwendung ohne Abstriche bei der Lebensmittelsicherheit verringert werden kann. Im Jahr 2012 richtete die Kommission eine Arbeitsgruppe zum Thema Lebensmittelverluste/Lebensmittelverschwendung (im Folgenden „die Arbeitsgruppe“) ein. An der Arbeitsgruppe nahmen Akteure der Lebensmittelversorgungskette21 und Vertreter verschiedener Abteilungen der Europäischen Kommission22 teil.

31

Im Jahr 2014 setzte die Kommission eine Expertengruppe zu Lebensmittelverlusten und Lebensmittelverschwendung ein (im Folgenden „die Expertengruppe“). Diese Expertengruppe setzte sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten sowie Vertretern der verschiedenen Generaldirektionen der Europäischen Kommission23 zusammen, die mit dem Thema befasst sind. Diese Expertengruppe ist bisher zweimal zusammengekommen. Im Herbst 2015 lud die Kommission Experten der Mitgliedstaaten zur Teilnahme an einer Sonderkonferenz zum Thema Vermeidung von Lebensmittelverschwendung im Rahmen der Expo 2015 ein. Im April 2016 veröffentlichte die Kommission eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Teilnahme an einer neuen Plattform, die sich mit dem Thema Lebensmittelverschwendung befassen soll. Es ist noch ungeklärt, ob diese Plattform parallel zu der Expertengruppe bestehen oder sie ablösen soll.

32

Die Treffen der Arbeitsgruppe und der Expertengruppe fanden nicht häufig genug statt, um Impulse für echte Veränderungen zu setzen (siehe Kasten 4). Darüber hinaus bestand bei den Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung aufgrund von Veränderungen in den Zuständigkeitsbereichen innerhalb der Kommission24 einerseits und wegen des Wechsels der Teilnehmer bei den Treffen andererseits ein Mangel an Kontinuität.

Kasten 4

Keine Anzeichen für echte Fortschritte in der Arbeitsgruppe oder der Expertengruppe:

  • Seit dem ersten Treffen im Oktober 2012 wurde die Notwendigkeit einer Klärung des Themas Lebensmittelspenden betont. Im Mai 2014 teilte die GD SANCO mit, sie werde EU-Leitlinien zur Erleichterung von Spenden ausarbeiten. Bis Juni 2016 waren noch keine Leitlinien veröffentlicht worden (siehe auch Ziffer 72).
  • Im Februar 2013 bekundete die Kommission ihre Absicht, sich mit der in einigen Mitgliedstaaten üblichen Praxis, Produkte nach Ablauf ihres Mindesthaltbarkeitsdatums vom Markt zu nehmen, zu befassen. Im November 2014 wies die Expertengruppe darauf hin, dass Leitlinien der EU zur Vermarktung von Lebensmitteln nach Überschreiten des Mindesthaltbarkeitsdatums notwendig wären. Im Juni 2016 lagen keine entsprechenden Leitlinien vor.
  • Im Mai 2014 brachte die Kommission die Möglichkeit ins Spiel, die Liste von Erzeugnissen, bei denen kein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben werden muss (Anhang X der Verordnung (EU) Nr. 1169/201125), zu erweitern. Aufgrund mangelnder Informationen (z. B. zu den tatsächlichen Auswirkungen einer solchen Maßnahme auf die Lebensmittelverschwendung, zum Verbraucherverhalten, zu den Kriterien, nach denen weitere Erzeugnisse für die Liste ausgewählt werden) sind bis zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Maßnahmen ergriffen worden. Die Kommission hat die Durchführung einer Forschungsstudie zu Datumsangaben und zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung angekündigt.
  • Mehrere der bei den Treffen angesprochenen Fragen wurden nicht weiterverfolgt, etwa der potenzielle Beitrag der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) bei der Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung, die Möglichkeit von Anreizen für kurze Versorgungsketten sowie die Notwendigkeit, alle einschlägigen Politikbereiche zu betrachten.

Die bestehenden Politiken könnten zur wirksameren Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung besser abgestimmt werden

33

Die EU beeinflusst das tägliche Leben der Menschen in Europa auf vielfältige Weise, beispielsweise im Wege von Verordnungen oder Richtlinien und manchmal auch durch die Bereitstellung von Mitteln für Projekte, Investitionen oder bestimmte Methoden, wodurch Anreize für bestimmte Verhaltensweisen geschaffen werden sollen. Der Hof untersuchte eine Reihe von Politikbereichen der EU, die das Verhalten der verschiedenen Akteure in der Lebensmittelversorgungskette im Hinblick auf Lebensmittelverschwendung wahrscheinlich beeinflussen (Landwirtschaft, Fischerei, Lebensmittelsicherheit, Umwelt, Soziales und Steuern). Unabhängig davon, dass die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung kein primäres Ziel dieser Politiken ist, legte der Hof bei seiner Prüfung das Hauptaugenmerk auf jene Aspekte, die die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung unterstützen oder Lebensmittelspenden erleichtern könnten. Er ermittelte eine Reihe von Möglichkeiten, wie der Kampf gegen Lebensmittelverschwendung in die bestehenden Politiken integriert werden könnte. Diese Möglichkeiten müssen noch erschlossen werden.

Abstimmung der Politiken zur besseren Vermeidung von Lebensmittelverschwendung

Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)
34

Lebensmittelverschwendung tritt entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette auf (siehe Tabelle 1). Über Direktzahlungen, marktbezogene Maßnahmen und Zahlungen für die Entwicklung des ländlichen Raums kann die GAP Einfluss auf die Verursachung von Lebensmittelverschwendung in den Stufen Herstellung, Verarbeitung und Einzelhandel in der Lebensmittelversorgungskette nehmen. Außerdem kann angesichts der großen Bedeutung, die dem Konzept der Ressourceneffizienz im Rahmen der neuen GAP eingeräumt wird26, davon ausgegangen werden, dass auch die Frage der Lebensmittelverschwendung von der GAP behandelt wird.

Historische Entwicklung der GAP und derzeitiger Charakter der Direktzahlungen
35

In den frühen Jahren der GAP boten Festpreisregelungen und Ausfuhrerstattungen den Landwirten Anreize zur Herstellung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Dies führte zwischen den 1970er und frühen 1990er- Jahren in der gesamten EU zu Überschüssen und großen Lagerbeständen bei Erzeugnissen wie Butter, Magermilchpulver, Getreide und Rindfleisch. Im Rahmen der GAP-Reform von 1992 wurden die Beihilfesätze erheblich gesenkt und als Ausgleich hierfür gekoppelte Direktzahlungen27 eingeführt. Ein weiterer Schritt in Richtung einer marktorientierten GAP war ab 2005 die Entkoppelung der Direktzahlungen von der Erzeugung. Die EU-Ausgaben für Ausfuhrerstattungen sind seit den 1990er Jahren rückläufig, und inzwischen sind die Erstattungssätze auf Null festgesetzt.

36

Diese aufeinanderfolgenden GAP-Reformen führten zu einer drastischen Abnahme der Produktionsüberschüsse und einem Rückgang der Interventionsbestände. Durch die Verlagerung weg von der Produktförderung und hin zur Erzeugerförderung wurde die Überproduktion der früheren Jahre wirksam reduziert und damit wahrscheinlich zu einer Verringerung der Lebensmittelverschwendung beigetragen.

37

Inzwischen dient der Großteil der Direktzahlungen nicht mehr zur direkten Unterstützung der Produktion einer bestimmten Kultur oder eines bestimmten Erzeugnisses, sondern trägt als finanzielle Unterstützung der Erzeuger nur noch indirekt zur Herstellung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen bei. Im Jahr 2013 beliefen sich die Direktzahlungen der EU auf 41,7 Milliarden Euro. Nach Angaben von Faostat wurden in der EU im gleichen Jahr die folgenden Mengen an Erzeugnissen produziert (siehe Tabelle 2). In Abbildung 4 sind die jährlich verschwendeten Lebensmittelmengen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen weltweit dargestellt. Wenngleich diese beiden Datensätze nicht direkt vergleichbar sind, geht aus ihnen doch hervor, dass direkte oder indirekte EU-Unterstützung für Erzeugnisse gewährt wird, bei denen es auf globaler Ebene in erheblichem Ausmaß zu Verschwendung kommt.

Tabelle 2

Volumen der landwirtschaftlichen Erzeugung in der EU im Jahr 2013 (in Millionen Tonnen)

GetreideStärkehaltige WurzelnÖlpflanzen und HülsenfrüchteObstFleischMilch und EierGemüse
309,5554,4434,6262,1944,3164,3364,66

Quelle: Faostat.

Abbildung 4

Jährliches Volumen verschwendeter Lebensmittel aus landwirtschaftlicher Erzeugung weltweit (nach Grunderzeugnissen aufgeschlüsselt)

Quelle: FAO, Technical Report on Food Wastage Footprint - Impacts on Natural Resources (Technischer Bericht über den ökologischen Fußabdruck der Lebensmittelverschwendung - Auswirkungen auf die natürlichen Ressourcen), Rom, 2013, S. 103 (http://www.fao.org/docrep/018/ar429e/ar429e.pdf).

38

Ein begrenzter Anteil der Direktzahlungen der EU (im Jahr 2014 etwa 6 %) ist noch immer an die Erzeugung gekoppelt. In diesem Zusammenhang können die Mitgliedstaaten auf die fakultative gekoppelte Stützung zurückgreifen. Die meisten Mitgliedstaaten haben ihren Anteil der gekoppelten Stützung bei den Direktzahlungen mithilfe dieses (seit 2015 verfügbaren) Systems erhöht. In 10 Mitgliedstaaten hat der Anteil der gekoppelten Zahlungen um mehr als 10 Prozentpunkte zugenommen (in Polen beispielsweise bildeten sie im Jahr 2014 einen Anteil von 3,5 % der Direktzahlungen, der im Jahr 2015 auf 15 % anstieg). In fünf weiteren Mitgliedstaaten hat sich dieser Anteil um mehr als sieben Prozentpunkte erhöht. Die wichtigsten Wirtschaftsbereiche, in denen gekoppelte Zahlungen geleistet werden, sind Rindfleisch (41 % des Gesamtwerts), Milch (20 %), Schafe und Ziegen (12 %) sowie Eiweißpflanzen (11 %).

39

Die gekoppelte Stützung „darf nur jenen Sektoren oder jenen Regionen eines Mitgliedstaats gewährt werden, in denen sich spezifische Landwirtschaftsformen bzw. Agrarsektoren, denen aus wirtschaftlichen, sozialen oder Umweltgründen eine ganz besondere Bedeutung zukommt, in Schwierigkeiten befinden“28. Am Beispiel der Milchwirtschaft geht aus den Zahlen hervor, dass verschiedene Mitgliedstaaten (Tschechische Republik, Frankreich, Polen, Italien, Spanien, Litauen, Slowakei und Malta) jedem Milchviehhalter fakultative gekoppelte Stützung gewähren. Da die Stützung von der Anzahl der vom Mitgliedstaat gemeldeten Milchkühe abhängig ist, kann dadurch in der Praxis ein Anreiz zur Aufrechterhaltung oder sogar zur Erhöhung des aktuellen Produktionsniveaus entstehen, obwohl genau das durch die Verordnung verhindert werden soll29. Im Zuge der Prüfung fanden sich Beispiele hierfür und die Kommission hat eingeräumt, dass dieses Risiko im Rahmen ihrer Kontrollen nicht abgedeckt wird. Aus dem Blickwinkel der Lebensmittelverschwendung bieten gekoppelte Zahlungen Anreize für die Herstellung bestimmter Erzeugnisse, bei denen die Gefahr einer fehlenden Nachfrage besteht.

40

Die Kommission hat keine Studien zu den Auswirkungen der aufeinanderfolgenden GAP-Reformen (einschließlich Entkoppelung) auf die Mengen der landwirtschaftlichen Erzeugung und zu der daraus resultierenden geschätzten Folgewirkung auf die Verursachung von Lebensmittelverschwendung durchgeführt. Sie hat den Aspekt der Lebensmittelverschwendung in ihren Folgenabschätzungen zu EU-Direktzahlungen ebenso wenig bewertet wie den Grad der Auswirkungen gekoppelter Zahlungen als Anreiz für das Angebot bestimmter Produkte, bei denen die Gefahr einer fehlenden Nachfrage besteht (siehe Abbildung 4).

Marktmaßnahmen
41

Marktinterventionsmaßnahmen (öffentliche Intervention, private Lagerhaltung, Marktrücknahmen, Ernte vor der Reifung oder Nichternte) stellen einen kleinen Anteil am GAP-Haushalt dar und ihre Anwendung hat seit Mitte der 1990er Jahre, nach der GAP-Reform von 1992, kontinuierlich abgenommen. Mithilfe dieser Maßnahmen werden bei schwachen Preisen (künftige) Mengen, die einen Nachfrageüberschuss darstellen, aus dem Warenkreislauf genommen. Die Erzeugnisse können entweder gelagert werden, bis sich der Marktpreis wieder erholt, und dann zu Zwecken des Verkaufs, der Ausfuhr oder der Spende wieder auf den Markt gebracht werden, oder sie werden auf andere Weise beseitigt (z. B. vernichtet). Damit sind Marktmaßnahmen, im Falle der Ernte vor der Reifung oder der Nichternte, eine direkte Ursache von Lebensmittelverschwendung bzw. können, besonders im Falle von Marktrücknahmen, zur Verschwendung von Lebensmitteln führen.

42

Der Kommission zufolge dienen Marktmaßnahmen zwei wesentlichen Zielen: a) der konsequenten Marktorientierung und b) als Sicherheitsnetz für Landwirte im Falle ernster Marktstörungen30. Allerdings hat die Kommission keinen Umfang für das Sicherheitsnetz festgelegt und je nachdem, wie die Marktmaßnahmen angewendet werden, wird unter Umständen nur eines der beiden Ziele erreicht. In einer schwedischen Studie31 wird der Zusammenhang zwischen dem Einsatz von Marktmaßnahmen und Lebensmittelverschwendung wie folgt veranschaulicht: Wenn die Preise so niedrig seien, dass die Situation einer Krise gleichkomme, dann werde den Erzeugern durch die EU-Agrarpolitik Unterstützung gewährt. Falls diese Finanzmittel zur Unterstützung in Situationen mit struktureller Überproduktion und nicht nur während unmittelbarer Krisen eingesetzt würden, könne dies dazu führen, dass nicht nur ein strukturelles Ungleichgewicht weiter verfestigt, sondern auch das Ausmaß der Verschwendung erhöht werde.

43

Der Mechanismus der öffentlichen Intervention ist seit der GAP-Reform von 1992 immer seltener zum Einsatz gelangt. Die meisten der im Rahmen öffentlicher Interventionen gelagerten Erzeugnisse wurden dem Markt wieder zugeführt oder an Bedürftige gespendet. Die Lagerbestände sind gegenwärtig sehr niedrig, beginnen in jüngerer Zeit jedoch wieder zu steigen32. In diesem Zusammenhang könnte die Möglichkeit einer kostenlosen Verteilung von Erzeugnissen an Bedeutung gewinnen. Allerdings sind derzeit keine rechtlichen Regelungen in Kraft, die diese Praxis erlauben würden (siehe Ziffern 75 und 76).

44

Zwischen 2008 und 2015 wurden in der EU 1,8 Millionen Tonnen Obst und Gemüse vom Markt genommen und bei mehr als 45 500 ha Agrarfläche wurde vor der Reifung geerntet oder auf die Ernte verzichtet. Die EU leistete dafür Ausgleichszahlungen in Höhe von 380 Millionen Euro an die betroffenen Erzeuger. Zahlenangaben der Kommission zufolge wurden 66 % der vom Markt genommenen Erzeugnisse weggeworfen. Neben diesen direkten Kosten (die Ausgleichszahlungen an die Erzeuger) sollten bei den Gesamtkosten der Lebensmittelverschwendung auch die Produktions- und Transportkosten für die Erzeugnisse sowie die Kosten für die Behandlung der erzeugten Abfälle berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollten die zugehörigen Umweltkosten über den gesamten Lebenszyklus des Erzeugnisses hinweg einbezogen werden.

45

Jahr für Jahr fallen Tausende Tonnen an Erzeugnissen unter diese Marktmaßnahmen und werden zum Teil vernichtet. Aus diesem Grund ist es angemessen, die potenziellen Auswirkungen geplanter Marktmaßnahmen auf die Verursachung oder Vermeidung von Lebensmittelverschwendung abzuschätzen. Eine solche Abschätzung wurde weder in Verbindung mit der jüngsten GAP-Reform noch für die seit 2014 (aufgrund des russischen Einfuhrverbots und der Erzeugerpreiskrise) ergriffenen Marktmaßnahmen vorgenommen; Letzteres ungeachtet der Entschließung des Europäischen Parlaments von Juli 2015, in der die Kommission aufgefordert wird, „im Zuge einer Abschätzung der Auswirkungen neuer einschlägiger Legislativvorschläge auch die möglichen Auswirkungen auf Lebensmittelabfälle zu bewerten“ (siehe Anhang III).

Ausfuhrerstattungen
46

Ausfuhrerstattungen könnten in der Vergangenheit einen Anreiz für die Produktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen geboten haben, bei denen es weltweit in erheblichem Umfang zu Lebensmittelverschwendung kommt. Auf der Tagung der Welthandelsorganisation am 19. Dezember 2015 in Nairobi wurde die Abschaffung von Ausfuhrerstattungen vereinbart. Diese Entscheidung könnte dazu beitragen, dass eine solche potenzielle Überproduktion vermieden wird.

Schulmilchprogramm und Schulobstprogramm
47

Im Rahmen des Schulmilchprogramms subventioniert die EU die Kosten für verschiedene Milcherzeugnisse, die in Schulen an Kinder abgegeben werden. Im Rahmen des Schulobstprogramms versorgt die EU Schulkinder mit Obst und Gemüse, um so bei jungen Menschen gesunde Ernährungsgewohnheiten zu fördern33. Beide Programme sehen flankierende Maßnahmen vor, die für das Obstprogramm obligatorisch, für das Milchprogramm fakultativ sind. Nach Maßgabe der geltenden Verordnung könnten die flankierenden Maßnahmen für beide Programme „beispielsweise Informationen über Bildungsmaßnahmen über [...] die Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung“34 vorsehen. Zum Zeitpunkt der Prüfung hatte jedoch kein Mitgliedstaat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die flankierenden Maßnahmen des Schulmilchprogramms für Aufklärungsbotschaften über die Verursachung und Vermeidung von Lebensmittelverschwendung zu nutzen. Im Rahmen des Schulobstprogramms haben nur einige Mitgliedstaaten die obligatorischen flankierenden Maßnahmen zu diesem Zweck genutzt35.

Entwicklung des ländlichen Raums
48

Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) könnte potenziell zur Verringerung von Lebensmittelverschwendung in der Primärerzeugung und bei der Lebensmittelverarbeitung beitragen (beispielsweise durch Verringerung der Tiersterblichkeit im Landwirtschaftsbetrieb, Verringerung von Ernteverlusten, Verbesserung der Lagerbedingungen oder Verringerung der Verluste bei der Verarbeitung).

49

Auch wenn die Verringerung von Lebensmittelverschwendung in den verschiedenen Verordnungen über die Entwicklung des ländlichen Raums nicht explizit Erwähnung findet, können diesbezügliche Maßnahmen im Rahmen mehrerer Initiativen finanziert werden, darunter Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen, Investitionen in materielle Vermögenswerte (z. B. in weniger Schäden verursachende Ausrüstung, verbesserte Lagerung nach der Ernte, modernisierte Stallungen zur Verringerung von Krankheit und Sterblichkeit), Tierschutzzahlungen oder Kooperationstätigkeiten36. Artikel 53 Absatz 3 ist der einzige Artikel der Verordnung über die ländliche Entwicklung, in dem explizit auf das Potenzial des EIP-Netzwerks zur „Verringerung der Verluste nach der Ernte und der Lebensmittelverschwendung“ hingewiesen wird.

50

Die Kommission hat die Mitgliedstaaten nicht ausdrücklich dazu aufgefordert, ELER-Mittel zur Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung einzusetzen. Die geprüften Mitgliedstaaten ihrerseits erwähnten Lebensmittelverschwendung oder die Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung in ihren Programmen für die Zeiträume 2007-2013 und 2014-2020 nicht explizit als Notwendigkeit oder Zielsetzung, obwohl sie die Möglichkeit dazu hatten. Gleichwohl waren sich etliche der für Prüfbesuche ausgewählten mitgliedstaatlichen Behörden im Klaren darüber, inwiefern der ELER zu einer Verringerung der Lebensmittelverschwendung beitragen könnte, und belegten dies durch konkrete Projektbeispiele (siehe Kasten 5). Diese Beispiele sind jedoch nicht das Ergebnis eines strategischen und geplanten Vorgehens gegen Lebensmittelverschwendung, sondern eher ein Zufallseffekt der Umsetzung des ELER in den betreffenden Mitgliedstaaten. Zum Zeitpunkt der Prüfung hatten die meisten Mitgliedstaaten erst damit begonnen, ihre Vereinbarungen und Projekte im Rahmen der EIP auszuarbeiten, sodass es derzeit noch schwierig ist, einen Überblick darüber zu geben, welche Aspekte der Lebensmittelverschwendung in die EIP-Aktivitäten einbezogen wurden.

Kasten 5

Beispiele für Projekte zur Entwicklung des ländlichen Raums in Italien, mit denen zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung beigetragen wurde

A. Finanzierung eines Getreidesilos, wodurch die Getreideverluste durch Schimmelbefall und Verschmutzung durch Vögel und Nagetiere deutlich reduziert werden konnten (von etwa 12 % auf 0,2 %);

B. Finanzierung von Investitionen in einen Milchviehstall (statt Anbindestall ein Laufstall mit Kuhmatratzen, Mistschiebern usw.), wodurch die Tierschutz- und Hygienebedingungen verbessert und dadurch die Anzahl der Kühe mit Mastitits und die Menge der Milchverluste verringert wurden.

51

Trotz einiger positiver Beispiele wird das Potenzial des ELER zur Verringerung von Lebensmittelverschwendung auf der Ebene der Erzeuger und Verarbeiter noch nicht voll ausgeschöpft.

Gemeinsame Fischereipolitik (GFP)
52

Fischer fangen nicht nur die Fischarten, nach denen sie fischen oder für deren Fang sie eine Genehmigung haben. Bis vor Kurzem wurden die unerwünschten Anteile ihrer Fänge, häufig tot, ins Meer zurückgeworfen. Dies wurde von vielen als inakzeptable Verschwendung knapper Ressourcen angesehen. Im Jahr 2013 wurde eine Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) verabschiedet, mit der dieser Praxis durch die Einführung einer Anlandeverpflichtung ein Ende gesetzt werden soll. Im Wege der Europäischen Fischereifonds37 hatten/haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Projekte zur Vorbereitung der Anlandeverpflichtung und zur positiven Beeinflussung der Überlebensquote von Fischen in Aquakultur zu finanzieren. Ein weiteres Element der GFP-Reform mit möglichen Auswirkungen auf die Entstehung von Lebensmittelverschwendung ist die Abschaffung des Ausgleichs für die Marktrücknahme von Fisch (siehe Ziffer 61).

Rückwürfe auf See und Anlandeverpflichtung
53

Das Europäische Parlament und der Rat betrachten unerwünschte Fänge und Rückwürfe als „beträchtliche Verschwendung“ und haben eine Verpflichtung zur Anlandung aller Fänge festgelegt (die „Anlandeverpflichtung“)38. Die Anlandeverpflichtung wird von 2015 bis 2019 schrittweise eingeführt. Im Rahmen der Anlandeverpflichtung müssen alle Fänge an Bord behalten, angelandet und gegen die Quoten aufgerechnet werden. Für Arten, die nach Rückwurf unter bestimmten Bedingungen eine hohe Überlebenschance haben, können Ausnahmen gelten. Den Verordnungen zufolge können untermaßige Fische nicht für den unmittelbaren menschlichen Verzehr vermarktet werden.

54

Laut Kommission besteht das Ziel in einer Senkung der Rückwurfraten von 15-25 % auf 5 %39. Die Rückwurfraten variieren jedoch je nach Fischfangmethode, Fischart und Jahr (z. B. machen Rückwürfe beim Fischfang nahe oder auf dem Grund (Grundfischfang) in der Nordsee durchschnittlich 40 % der Fangmenge aus40, während die Rückwürfe im Mittelmeer auf 18,6 % der Gesamtfangmenge geschätzt werden41). Die Kommission plant, im Rahmen der derzeit erarbeiteten Mehrjahrespläne der EU differenziertere Ziele nach Fischarten oder nach geografischen Gebieten festzulegen.

55

Es liegt auf der Hand, dass die Anlandeverpflichtung potenziell zur Verringerung von Lebensmittelverschwendung beitragen kann, sofern sie ordnungsgemäß umgesetzt wird, das heißt, wenn sie zu stärkerer Selektivität und damit zu einer Verringerung der Mengen unerwünschter Beifänge (wie untermaßige Fische) führt. Sollte die Fischerei hingegen nicht selektiver werden, werden alle essbaren Fische, die gefangen, aber nicht für den menschlichen Verzehr verwendet werden können (z. B. aufgrund der Vorgabe einer Mindestgröße), nach der in diesem Bericht verwendeten Begriffsbestimmung als Lebensmittelverschwendung einzustufen sein.

56

Für eine wirksamere Überwachung der Umsetzung der Anlandeverpflichtung müssen zuverlässige Daten zu Fängen und Rückwürfen zur Verfügung stehen. Einige dieser Daten sind auf Kommissionsebene jedoch noch nicht ohne Weiteres verfügbar, weil

  • das elektronische Fischereilogbuch42 für Fischereifahrzeuge bestimmter Größe in den Mitgliedstaaten noch nicht umfassend eingeführt wurde;
  • Fischer seit 1. Januar 2010 zwar verpflichtet sind, alle geschätzten Rückwurfmengen über 50 kg in ihr Fischereilogbuch einzutragen, aber keine Verpflichtung für die Mitgliedstaaten besteht, diese Rückwurfdaten an die Kommission zu übermitteln;
  • die Pflicht zur Aufzeichnung genehmigter Rückwürfe sowie von (vorher zurückgeworfenen) Fischarten unterhalb der Mindestgröße für die Bestandserhaltung als getrennte Eintragungen im elektronischen Logbuch erst im Mai 2015 eingeführt wurde.

Ohne diese Daten ist es schwierig, Informationen über das Ausmaß der Lebensmittelverschwendung im Bereich der Fischerei zu erlangen.

Die Fischereifonds
57

Über den Europäischen Fischereifonds (EFF) und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) hatten/haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Projekte zur Förderung der Einführung der Anlandeverpflichtung zu finanzieren, wie Investitionen in selektive Fanggeräte, Ausrüstung für die Behandlung von unerwünschten Fängen an Bord, Forschungsarbeiten zu Überlebensraten von Fisch, Investitionen für die Verarbeitung von Rückwürfen an Land usw. Vier der fünf besuchten Mitgliedstaaten nutzten den EFF insbesondere zur Finanzierung von Forschungsprojekten oder von Projekten zur Entwicklung oder Erprobung selektiverer Fanggeräte (siehe Kasten 6), aber in zwei dieser Mitgliedstaaten war die Anzahl solcher Projekte sehr gering. Projekte zur Förderung der Einführung der Anlandeverpflichtung können auch aus dem EMFF finanziert werden, aber da die operationellen Programme im Dezember 2015 genehmigt wurden, waren zum Zeitpunkt der Prüfung noch keine Projekte für eine Finanzierung ausgewählt worden.

58

Im Rahmen des EMFF können die Mitgliedstaaten auch Projekte finanzieren, mit denen die Überlebensrate von Fischen in Aquakultur positiv beeinflusst wird. In einem der besuchten Mitgliedstaaten wurden aus dem EFF Projekte zur Bekämpfung von Fischkrankheiten finanziert, wodurch sich die Überlebensrate der Fische in den betreffenden Fischzuchtbetrieben erhöht hat43.

59

Beide Fonds - der EFF und der EMFF - können potenziell zur Verringerung von Lebensmittelverschwendung beitragen, auch wenn dies in den einschlägigen Verordnungen nicht ausdrücklich festgehalten ist. Dieses Potenzial muss von den besuchten Mitgliedstaaten noch umfassend ausgeschöpft werden.

Kasten 6

Positives Beispiel eines EFF-Projekts in den Niederlanden, mit dem der Fischereisektor bei der Vorbereitung auf die Umsetzung der Anlandeverpflichtung unterstützt wird

Das Projekt betraf die Entwicklung 1) eines selektiveren Fangnetzes für den Fang von Plattfisch und 2) eines automatisierten Systems zur Aussortierung von Rückwürfen an Bord sowie 3) Verbesserungen der Fischverarbeitungslinie an Bord mit dem Ziel, die Überlebenschancen der Fische zu erhöhen (und sich dadurch für eine Befreiung von der Anlandeverpflichtung zu qualifizieren).

Den Projektergebnissen zufolge wurde dank des neuen Fangnetzes eine Verringerung der Rückwürfe erreicht (10-15 % geschätzte Rückwürfe nach dem Projekt gegenüber 22 % davor). Allerdings sind auch die Fangmengen geringer, da einige der befischten Fische durch das Netz entkommen können. Das automatisierte System zur Aussortierung von Rückwürfen soll den zusätzlichen Arbeitsaufwand an Bord verringern, der durch die Verpflichtung zur Anlandung aller Fänge entsteht. Durch den Einsatz von Wassertanks am Anfang der Verarbeitungskette bleibt der gefangene Fisch bis zur Sortierung am Leben und könnte so beim Rückwurf höhere Überlebenschancen haben. Forschungsarbeiten zur Messung der Überlebensraten sind noch im Gange.

Selektiveres Fangnetz
© Zeevisserijbedrijf Snoek bv, 2014
Kameragestütztes Erkennungs- und Sortiersystem
© Zeevisserijbedrijf Snoek bv, 2014
Marktrücknahme von Fisch
60

Im Zeitraum 2007-2013 zahlte die EU den Mitgliedstaaten einen Ausgleich für die Marktrücknahme von Fisch, wenn die Preise für Fisch zu niedrig waren. Im Zeitraum 2007-2014 wurden für die Rücknahme von Fisch 25,4 Millionen Euro an Mitgliedstaaten gezahlt (durchschnittlich 3,2 Millionen Euro pro Jahr). Dies entspricht einer Fischmenge von 51 386 Tonnen (im Durchschnitt 6 423 Tonnen Fisch pro Jahr). Es sind keine Angaben zu den Fischmengen verfügbar, die vernichtet oder für andere Zwecke, wie etwa zur Herstellung von Fischmehl, verwendet wurden. Der Kommission zufolge besteht im Hinblick auf die Verwendung/den Verbleib dieses Fischs die einzige Sicherheit dahin gehend, dass er nicht für den unmittelbaren menschlichen Verzehr verwendet wurde.

61

In ihrer Mitteilung zur Reform der GFP hat die Kommission erklärt, es lasse sich „nicht mehr rechtfertigen, öffentliche Gelder dafür auszugeben, dass Fisch vernichtet wird“. Dieser Standpunkt wurde auch durch die von der Kommission 2009 durchgeführte öffentliche Konsultation bestätigt44. Zudem werde diese Regelung „den Veränderungen von Angebot und Nachfrage nicht länger gerecht“. In der neuen GMO-Verordnung über Fischerei und Aquakultur, die 2014 in Kraft getreten ist45, ist für die Marktrücknahme und Vernichtung von Fisch kein finanzieller Ausgleich mehr vorgesehen. Erzeugerorganisationen können weiterhin die Marktrücknahme von Fisch beschließen46, müssen die Kosten dafür jedoch selbst tragen. Mit der Abschaffung des Ausgleichs für die Marktrücknahme von Fisch hat die Europäische Union gegenüber der europäischen Fischerei ein deutliches Zeichen dafür gesetzt, verschwenderische Praktiken abzuschaffen und die Fischereitätigkeiten besser an die Nachfrage anzupassen.

Politik der Lebensmittelsicherheit
62

Mit der von der Europäischen Kommission im Bereich der Lebensmittelsicherheit verfolgten Politik soll sichergestellt werden, dass Lebensmittelerzeugnisse gefahrlos vom Menschen verzehrt werden können. Zu diesem Zweck ergreift die Kommission gesetzgeberische Maßnahmen und kontrolliert, ob die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass sich Einzelhändler, Hersteller und Lebensmittelerzeuger an die Vorschriften halten. Die Vorschriften für Lebensmittelsicherheit und -hygiene dienen in erster Linie als Garantie dafür, dass Lebensmittel für den Konsum unbedenklich sind. Bei der Umsetzung dieser Vorschriften in die Praxis sollte jedoch darauf geachtet werden, dass es nicht womöglich zur Verschwendung von Lebensmitteln kommt, weil über die wesentlichen Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit hinausgegangen wird. Der Hof ermittelte bei seiner Prüfung eine Reihe von Bereichen, in denen die Kommission und die Mitgliedstaaten weitere Anstrengungen zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung unternehmen müssen. Dazu zählen der Austausch vorbildlicher Verfahren im Bereich der guten Hygienepraxis, die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit und die Datumskennzeichnung.

Leitlinien für die gute Hygienepraxis
63

„Leitlinien für die gute Hygienepraxis“ sind praktische Leitlinien, die von bestimmten Sektoren in den Mitgliedstaaten (z. B. Einzelhandel, Mühlenindustrie, Flaschenwasserindustrie) erarbeitet werden und Hinweise zur Einhaltung der allgemeinen Lebensmittelhygienevorschriften und diesbezüglichen Anforderungen enthalten. Die Leitlinien enthalten Empfehlungen und Orientierungshilfen für Unternehmen zur Einhaltung der geltenden Hygieneverordnungen, wie etwa Anleitungen für eine Bewertung der Risiken für die Lebensmittelsicherheit in ihrem Betrieb, für die Anwendung von Sicherheitsvorkehrungen zur Eindämmung dieser Risiken, für die Temperaturüberwachung, die Schädlingsbekämpfung usw. Mit solchen Leitlinien können die Sicherheitsanforderungen auf bestimmte Situationen zugeschnitten werden, wodurch die Lebensmittelverschwendung potenziell verringert werden kann, da die festgelegten Anforderungen nur so streng sind, wie zum Erreichen des notwendigen Sicherheitsniveaus erforderlich.

64

Die Europäische Kommission führt ein Register der nationalen Leitlinien für die gute Hygienepraxis, das dem Austausch vorbildlicher Verfahren zwischen Mitgliedstaaten und Lebensmittelunternehmern dienen soll. Allerdings enthält das Register für einige Mitgliedstaaten veraltete Einträge und Leitlinien, die nicht mehr in Gebrauch sind. Andere Mitgliedstaaten sehen für die Privatunternehmen, die solche Leitlinien erarbeiten, keine Veröffentlichungspflicht vor. Obwohl es das Register gibt, äußerten etliche der besuchten Mitgliedstaaten Bedenken, dass der auf EU-Ebene stattfindende Wissensaustausch in diesem Bereich unzureichend sei.

Rückrufe und Rücknahmen
65

Bei Rückrufen oder Rücknahmen von Erzeugnissen aus Gründen der Lebensmittelsicherheit ist die Rückverfolgbarkeit von entscheidender Bedeutung. Je differenzierter ein Rückverfolgungssystem ist, desto geringer ist die Gefahr von Lebensmittelverschwendung, da die Erzeugnisse, die zurückgerufen oder vom Markt genommen werden müssen, genauer identifiziert werden können. Gemäß dem allgemeinen Lebensmittelrecht47 müssen Unternehmer ein System der Rückverfolgbarkeit nutzen, mit dem ein Erzeugnis „einen Schritt nach vorne und einen Schritt zurück“48 nachverfolgt werden kann. In der Richtlinie 2011/91/EU49 ist festgelegt, dass auf einem Lebensmittel Angaben oder Marken angebracht sein sollten, mit denen sich das Los/die Charge, zu dem/der es gehört, feststellen lässt. Angaben zur Größe dieser Lose/Chargen sieht die Richtlinie hingegen nicht vor. In der Praxis wird diese Rückverfolgung der Lose/Chargen von den einzelnen Unternehmen unterschiedlich umgesetzt.

66

In vier der fünf Mitgliedstaaten50, die im Verlauf der Prüfung besucht wurden, gab es keine weiterführenden Anforderungen oder Orientierungshilfen bezüglich der Größe der Lose/Chargen, und die Behörden von nur zwei der besuchten Mitgliedstaaten51 gaben an, Erzeuger und Verarbeiter zur Einführung kleiner Los-/Chargengrößen anzuhalten (siehe Kasten 7). Aus den in den besuchten Mitgliedstaaten gesammelten Informationen ging hervor, dass die Bezifferung der zurückgerufenen/zurückgenommenen Mengen mitunter schwierig ist und dass die Angaben, die zur Identifizierung der zurückzurufenden/zurückzunehmenden Erzeugnisse benötigt werden, häufig zu ungenau sind. Der Code, aus dem die zurückzurufende/zurückzunehmende Menge hervorgeht, ist nicht einheitlich - es kann eine Los-/Chargennummer oder ein Ablaufdatum sein, und die entsprechenden Los-/Chargenmengen können selbst bei vergleichbaren Erzeugnissen stark variieren.

Kasten 7

Vorbildliche Verfahren zur Rückverfolgbarkeit in Finnland

Die finnischen Behörden haben einen Leitfaden zu Lebensmitteln erarbeitet, in dem als Höchstmenge für ein Los/eine Charge eine Tagesproduktion empfohlen wird. Demnach können Lebensmittelerzeugnisse, die am gleichen Tag hergestellt wurden und die gleichen Zutaten enthalten, ein Los/eine Charge bilden.

In Rückrufsituationen wurde nach Angaben der finnischen Behörden das Vorgehen zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung von Fall zu Fall erwogen. Ein Beispiel hierfür ist der Regierungsbeschluss von 2014, mit dem die Lebensmittelverschwendung infolge der Ausnahmesituation während des russischen Einfuhrverbots verringert werden sollte und der den Verkauf von Lebensmitteln mit ausschließlich in russischer Sprache verfassten Etiketten unter bestimmten Bedingungen und unter der Voraussetzung gestattete, dass Angaben zur Produktzusammensetzung in unmittelbarer Nähe des Erzeugnisses in Textform in finnischer Sprache verfügbar sind.

Datumsangaben auf Etiketten
67

Missverständliche Datumsangaben auf Lebensmitteln sind eine wesentliche Ursache für Unsicherheit beim Verbraucher im Hinblick auf die Lebensmittelsicherheit. Die Datumskennzeichnung sollte beim Verbraucher für ausreichende Klarheit sorgen, damit der Verzehr bedenklicher Lebensmittel und die Entsorgung unbedenklicher Lebensmittel verhindert werden. Gemäß EU-Recht52 müssen Erzeugnisse mit entweder dem Mindesthaltbarkeitsdatum oder dem Verbrauchsdatum gekennzeichnet werden. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist das Datum, bis zu dem das Lebensmittel bei richtiger Lagerung seine spezifischen Eigenschaften behält, während das Verbrauchsdatum den letzten Tag angibt, an dem das Erzeugnis noch als unbedenklich gilt.

68

Trotz der behördlichen Initiativen zur Verbreitung diesbezüglicher Informationen werden das Mindesthaltbarkeits- und das Verbrauchsdatum von Erzeugern/Verarbeitern/Einzelhändlern in den besuchten Mitgliedstaaten unterschiedlich angewendet. Identische (oder sehr ähnliche) Erzeugnisse können mit dem Verbrauchsdatum oder dem Mindesthaltbarkeitsdatum gekennzeichnet sein, wodurch Verunsicherung entsteht und vollkommen genießbare Lebensmittel weggeworfen werden, wie an den im Zuge der Prüfung zusammengetragenen Beispielen deutlich wird (siehe Kasten 8). Wie darüber hinaus durch die Ergebnisse der Flash-Eurobarometer-Umfrage 425 veranschaulicht wird, sind sich die Verbraucher nicht vollständig im Klaren über die Unterschiede zwischen Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum - die richtige Definition wählten für das Mindesthaltbarkeitsdatum nur 47 % und für das Verbrauchsdatum nur 40 % der Befragten aus, wobei zwischen den Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede bestanden53.

Kasten 8

Vorgehensweisen bei der Datumskennzeichnung - Beispiele

Im Rahmen einer Studie zur Datumskennzeichnung in den nordischen Ländern54 wurde untersucht, wie Unternehmen die Haltbarkeit ihrer Produkte festlegen. Bei allen in die Studie einbezogenen Produkten gab es zwischen vergleichbaren Erzeugnissen erhebliche Schwankungen bei der angegebenen Haltbarkeit. Bei einigen Produkten war die längste Haltbarkeit in Tagen laut Kennzeichnung eines Einzelhändlers doppelt so lang wie die von einem anderen Einzelhändler festgelegte Haltbarkeit.

Im Laufe der Prüfung ermittelte der Hof verschiedene Beispiele von Erzeugnissen, die einander sehr ähnlich waren, aber mit unterschiedlichen Arten von Datumsangaben gekennzeichnet wurden, darunter

  • Parma-Schinken (Italien): auf einem Produkt war ein Verbrauchsdatum angegeben (da consumare entro), auf einem anderen ein Mindesthaltbarkeitsdatum (da consumarsi preferibilmente entro);
  • Käse (Rumänien): auf einem Produkt war ein Verbrauchsdatum angegeben (expira la), auf einem anderen ein Mindesthaltbarkeitsdatum (a se consuma, de preferinta, inainte de).

Die unterschiedlichen Datumsangaben können bei Verbrauchern zu Verwirrung und in der Folge zum Wegwerfen von Lebensmitteln führen, deren Verzehr völlig unbedenklich ist.

69

Nach Maßgabe der EU-Vorschriften können Erzeugnisse, für die ein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben werden muss, auch nach diesem Datum noch verkauft werden. Dennoch gibt es immer noch Mitgliedstaaten, in denen der Verkauf von Produkten mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum verboten ist, wie beispielsweise Rumänien und die Slowakei (siehe auch Kasten 9).

Kasten 9

Beispiele für die nicht ordnungsgemäße Anwendung der Vorschriften zur Datumskennzeichnung (Rumänien)

Die nationale Gesetzgebung Rumäniens (Regierungsbeschluss 984/2005) trifft keine Unterscheidung zwischen Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum, sondern bezieht sich auf den „Ablauf der Gültigkeitsdauer eines Produkts“. Im selben Text heißt es, dass es in Rumänien verboten ist, Produkte nach ihrem Ablaufdatum zu verkaufen/in Verkehr zu bringen/zu spenden. In der Regierungsverordnung Nr. 21/1992 über den Verbraucherschutz (im Jahr 2008 aktualisiert) werden die korrekten Begriffe für die Datumskennzeichnung verwendet, allerdings mit dem Hinweis, dass Produkte nur vor Ablauf ihres Verbrauchsdatums/Mindesthaltbarkeitsdatums verkauft werden dürfen. Die Bedeutung der verschiedenen Datumsangaben und die Möglichkeit, ein Produkt auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums zu verkaufen und zu konsumieren, sind demnach in Rumänien nicht klargestellt worden.

Präzisierung und Abstimmung der Politiken und Vorschriften zur Erleichterung von Lebensmittelspenden

70

Lebensmittelspenden stehen in der Prioritätenfolge an zweiter Stelle, bevor Lebensmittel als Abfall entsorgt werden (siehe Ziffern 5 und 6). In der EU gibt es eine ausgeprägte Kultur der Lebensmittelspende und die Kommission hat ebenfalls anerkannt, dass Lebensmittelspenden als Möglichkeit zur Verringerung von Lebensmittelverschwendung in der EU erleichtert werden sollten55. Auf der Ebene der verschiedenen Politikbereiche der EU bestehen weiterhin einige Hindernisse für Spenden, darunter mangelnde Klarheit bei geltenden Rechtsvorschriften, fehlende Rechtsvorschriften oder Rechtsvorschriften, die in der Praxis nicht angewendet werden. Durch die Beseitigung dieser Hindernisse könnten die EU-Politiken so abgestimmt werden, dass das Spenden von Lebensmitteln erleichtert wird.

Mangelnde Klarheit bei bestehenden Rechtsvorschriften
Abfallhierarchie
71

In Artikel 4 der Abfallrahmenrichtlinie56 und im Vorschlag aus dem Jahr 2015 für eine Richtlinie zur Änderung mehrerer Abfallrichtlinien ist die in der Europäischen Union anzuwendende Abfallhierarchie festgelegt (Ziffer 5). Es wird jedoch nicht vorgegeben, wie diese Prioritätenfolge im konkreten Fall von Lebensmitteln angewendet werden sollte, und der Begriff „Lebensmittelverschwendung“ wird nicht definiert. Somit geht aus den EU-Texten nicht klar hervor, ob Lebensmittelspenden als Lebensmittelverschwendung anzusehen sind oder ob sie nicht vielmehr als Möglichkeit zu deren Vermeidung gelten sollten57. Dies wirkt sich wiederum auf die Überwachung von Lebensmittelverschwendung58 und die zu ihrer Verringerung zu ergreifenden Maßnahmen aus.

Politik der Lebensmittelsicherheit
72

In den Rechtsvorschriften über Lebensmittelhygiene aus dem Jahr 2002 sind die Pflichten von Lebensmittelbanken und anderen Wohltätigkeitsorganisationen im Umgang mit gespendeten Lebensmitteln nicht klar festgelegt. Insbesondere wird in der EU-Verordnung59 nicht präzisiert, ob Lebensmittelbanken und Wohltätigkeitsorganisationen als „Lebensmittelunternehmer“60 gelten und demnach die Anforderungen des Lebensmittelrechts erfüllen müssen. Somit gelten in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Auslegungen für Lebensmittelbanken und andere Wohltätigkeitsorganisationen, die Lebensmittelspenden ausgeben (siehe Kasten 10). Seit 2013 haben mehrere Mitgliedstaaten eigene Leitlinien für Lebensmittelbanken und Wohltätigkeitsorganisationen erarbeitet, in denen Haftungsfragen im Zusammenhang mit Spenden geklärt werden und erläutert wird, wie die Faktoren der Lebensmittelsicherheit, z. B. Ablaufdaten, Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnung und Einfrieren von Lebensmitteln, auszulegen sind. Inzwischen hat die Kommission zur Frage der Weiterverteilung von Lebensmitteln nationale und sektorspezifische Leitlinien, die unterschiedliche Interessenträger zur Verfügung gestellt haben, auf ihrer Website zusammengestellt, um so den Austausch vorbildlicher Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern. Obwohl die Kommission selbst seit 2012 wiederholt EU-Leitlinien zu Lebensmittelspenden gefordert hat, um in dieser Frage Klarheit zu schaffen, gab sie zum Zeitpunkt der Prüfung im Juni 2016 an, dass die Arbeit an einem ersten Entwurf dieser Leitlinien noch im Gange sei61. Damit hat die Kommission noch immer die Möglichkeit, zur Klärung der diesbezüglich bestehenden Rechtsvorschriften beizutragen.

Kasten 10

Beispiele für unterschiedliche Auslegungen in Mitgliedstaaten hinsichtlich der Rollen und Zuständigkeiten von Lebensmittelbanken und anderen Wohltätigkeitsorganisationen im Zusammenhang mit den Vorschriften über Lebensmittelhygiene

In Rumänien gelten Wohltätigkeitsorganisationen oder Nichtregierungsorganisationen (NRO) nicht als Lebensmittelunternehmer. Das führt zu einer unklaren Situation im Hinblick auf ihre Haftbarkeit bei der Abgabe von gespendeten Lebensmitteln. In Portugal fallen Wohltätigkeitsorganisationen in die Kategorie „Lebensmittelunternehmer“; da sie jedoch nicht die Hauptadressaten der Hygieneverordnungen sind, werden die aus diesen Verordnungen abgeleiteten Bestimmungen und Grundsätze mit einer gewissen Flexibilität angewendet. In Italien werden anerkannte Wohltätigkeitsorganisationen, die Lebensmittel kostenlos an Bedürftige abgeben, in Haftungsfragen bezüglich der richtigen Lagerung, Beförderung und Verwendung von Lebensmitteln genauso behandelt wie andere Lebensmittelunternehmer.

Mehrwertsteuer
73

Steuerliche Anreize für Lebensmittelspenden werden von vielen Interessenträgern als wirkungsvollstes Mittel zur Förderung von Spenden angesehen. Im Mittelpunkt der auf EU-Ebene geführten Debatte zu steuerlichen Anreizen steht die Frage, wie die Mehrwertsteuer auf gespendete Lebensmittel angewendet werden sollte. Diese Frage war Thema zahlreicher Sitzungen der Kommission. Obwohl die Mehrwertsteuervorschriften der EU an sich kein Hindernis für das Spenden von Lebensmitteln darstellen, können durch die Auslegung dieser Vorschriften durch bestimmte Mitgliedstaaten Lebensmittelspenden trotzdem behindert werden (siehe Kasten 11).

Kasten 11

Anwendung der Mehrwertsteuer auf gespendete Lebensmittel62

Auf Anfragen der Mitgliedstaaten in den Jahren 2012 und 2013 haben der Mehrwertsteuerausschuss und die Kommission wiederholt erläutert, wie die Mehrwertsteuer nach Maßgabe der Mehrwertsteuerrichtlinie auf Lebensmittelspenden angewendet werden sollte. In ihrer Erläuterung heißt es, dass Lebensmittelspenden zwar mit Mehrwertsteuer zu belegen sind, die Mitgliedstaaten jedoch den Wert, auf dessen Grundlage die Mehrwertsteuer berechnet wird, gering oder nahe Null festsetzen können, wenn die Spende kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums erfolgt oder die Waren nicht verkaufsfähig sind. Somit werden gespendete Lebensmittel in den Fällen, in denen die auf sie zu entrichtende Mehrwertsteuer gering ist oder bei nahe liegt, für Mehrwertsteuerzwecke genauso behandelt wie weggeworfene Lebensmittel.

Allerdings lässt der Begriff „nicht verkaufsfähig“ unterschiedliche Auslegungen zu und kann dadurch zu Unsicherheiten bei potenziellen Spendern von Lebensmitteln führen, besonders in jenen Mitgliedstaaten, in denen die Auslegung dem potenziellen Spender überlassen bleibt. Dachverbände haben die Besorgnis geäußert, dass diese Unsicherheit aus der Befürchtung heraus, gegen Vorschriften zu verstoßen, einen Negativanreiz für Spenden schaffen könnte. In der Praxis wird die Mehrwertsteuer auf gespendete Lebensmittel in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich gehandhabt. In Portugal ist die auf Lebensmittelspenden zu entrichtende Mehrwertsteuer gleich Null, wenn die Spenden an bestimmte Einrichtungen abgegeben werden. In Italien gilt nur für bestimmte Arten von Lebensmitteln der Mehrwertsteuer-Nullsatz. In den Niederlanden und in Finnland können die Spender selbst bestimmen, wann ein Lebensmittel nicht mehr verkaufsfähig ist und daher einem Mehrwertsteuersatz von Null unterliegt. In Rumänien befanden sich die einschlägigen erläuternden Dokumente zum Zeitpunkt des Prüfbesuchs noch in Ausarbeitung.

Wegen fehlender Rechtsvorschriften versäumte Gelegenheiten zur Erleichterung von Spenden
Gemeinsame Fischereipolitik
74

Laut Kommission wurde die Möglichkeit, Spenden in die reformierte GFP einzubeziehen, mit dem Gesetzgeber im Zuge der Verhandlungen über die Reform der GFP erörtert und letztendlich verworfen. Somit gibt es nach wie vor keine Mechanismen, mit denen Spenden von Fisch, der vom Markt genommen wurde, oder Spenden von Fisch, der nicht verkaufsfähig (z. B. untermaßig) ist, gefördert werden.

Gemeinsame Agrarpolitik
75

Wie in Ziffer 35 dargelegt, gab es in der EU viele Jahre lang beträchtliche Lagerbestände an Butter, Magermilchpulver, Getreide usw. Im Rahmen der GAP existierte ein Sonderprogramm (Programm für die Abgabe von Nahrungsmitteln an Bedürftige, MDP), in dessen Rahmen ein Teil dieser Interventionsbestände über Wohltätigkeitsorganisationen an Bedürftige abgegeben wurde.

76

Ab den 1990er Jahren gelangte der Mechanismus der öffentlichen Intervention immer seltener zum Einsatz und die Lagerbestände nahmen stetig ab. Ab 2014 wurde das MDP von einem anderen, außerhalb der GAP bestehenden Programm, dem FEAD (Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen), abgelöst. Obwohl gemäß beiden geltenden Verordnungen63 Erzeugnisse aus den Interventionsbeständen im Rahmen des FEAD verwendet werden können, fehlen die notwendigen Durchführungsbestimmungen der Kommission, mit denen die entsprechenden Verfahren festgelegt werden.

Möglichkeiten zur Erleichterung von Spenden werden zu wenig genutzt
Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD)
77

Der FEAD wurde im Jahr 2014 eingerichtet. Anders als beim MDP liegt der Schwerpunkt beim FEAD64 nicht darauf, Erzeugnisse aus den Interventionsbeständen an die am stärksten benachteiligten Personen abzugeben, sondern diesen Personen materielle und nicht materielle Unterstützung zu gewähren.

78

Die FEAD-Verordnung65 bietet Möglichkeiten zur Erleichterung von Lebensmittelspenden, die Kommission hat diesen Aspekt des FEAD jedoch gegenüber den Mitgliedstaaten nicht explizit hervorgehoben und nur wenige Mitgliedstaaten haben tatsächlich davon Gebrauch gemacht:

  • Artikel 23 Absatz 4 sieht die Möglichkeit vor, Nahrungsmittel aus Interventionsbeständen im Rahmen des FEAD unentgeltlich an die am stärksten benachteiligten Personen abzugeben. Diesen Aspekt hat in der Praxis nur einer von 28 Mitgliedstaaten (Finnland) in sein operationelles Programm (OP) zum FEAD aufgenommen.
  • Artikel 26 Absatz 2 Buchstabe d sieht die Möglichkeit vor, die Kosten für das Einsammeln, den Transport, die Lagerung und die Verteilung von Lebensmittelspenden zu finanzieren. Angaben der Kommission zufolge haben nur vier Mitgliedstaaten (Estland, Italien, Luxemburg und die Slowakei) diese Möglichkeit genutzt und als Maßnahme in ihre OP aufgenommen, ohne jedoch ein gesondertes Budget hierfür auszuweisen.
Gemeinsame Agrarpolitik
79

Wenn Erzeuger Obst und Gemüse vom Markt nehmen, können sie EU-Mittel zur Finanzierung der Entsorgung erhalten (siehe Ziffer 44). Wenn sie die Erzeugnisse an bestimmte Einrichtungen spenden, erhalten sie einen höheren Ausgleich als bei Vernichtung. Trotz dieses höheren Ausgleichs geht aus den im Laufe der Prüfung erhobenen Daten hervor, dass im Zeitraum 2007-2015 weniger als 40 % des vom Markt genommenen Obstes und Gemüses gespendet wurden. Die Zahlen weisen abhängig vom Mitgliedstaat und vom Jahr große Unterschiede auf. In einem der besuchten Mitgliedstaaten hat die Prüfung gezeigt, dass große Probleme im Hinblick auf die Zuverlässigkeit der Daten bestehen (siehe Kasten 12).

Kasten 12

Dateninkonsistenzen hinsichtlich Marktrücknahmen, Ernte vor der Reifung und Nichternte (Italien)

Die Mitgliedstaaten müssen der Europäischen Kommission einen jährlichen Bericht über Mengen, Wert und Verwendung/Verbleib des vom Markt genommenen Obstes und Gemüses übermitteln. Den Daten zufolge, die die italienischen Behörden der Regione Lazio für das Jahr 2011 übermittelt haben, belief sich die Gesamtmenge der zur kostenlosen Verteilung überlassenen Erzeugnisse auf 139 Kilotonnen, was jedoch fast dem Dreifachen der Gesamtmenge der vom Markt genommenen Erzeugnisse (50 Kilotonnen) entspricht. Diese Zahl kann kein einmaliges Versehen sein, da die Menge der unentgeltlich abgegebenen Erzeugnisse bei insgesamt neun verschiedenen Produktkategorien höher lag als die Gesamtmenge der vom Markt genommenen Erzeugnisse.

Darüber hinaus baten die Prüfer um die beispielhafte Nennung von drei Fällen, in denen eine Erzeugerorganisation vom Markt genommene Erzeugnisse zur kostenlosen Verteilung gespendet hatte. Aus den erhaltenen Unterlagen ging hervor, dass im Jahr 2014 eine bestimmte Erzeugerorganisation 24 Tonnen Wassermelonen an eine Wohltätigkeitseinrichtung gespendet hatte. Außerdem war den vorgelegten Unterlagen zu entnehmen, dass die Erzeugerorganisation damit bereits zum siebten Mal im Jahr 2014 vom Markt genommene Erzeugnisse zur kostenlosen Verteilung abgegeben hatte. Soweit aus dem der Kommission übermittelten Jahresbericht für 2014 ersichtlich, hatte die betreffende Erzeugerorganisation in jenem Jahr jedoch keinerlei Erzeugnisse vom Markt genommen.

Die Behörden räumten Fehler bei den Daten ein, konnten jedoch keine Erklärung dafür liefern.

80

Eine der Schwierigkeiten, die die Behörden der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der kostenlosen Verteilung des vom Markt genommenen Obstes und Gemüses an bestimmte öffentliche Einrichtungen66 nannten, besteht darin, dass nach EU-Recht durch die kostenlose Verteilung nicht die Mengen ersetzt werden dürfen, die von solchen Einrichtungen normalerweise gekauft würden. Diese Vorschrift, die eigentlich Markteingriffe verhindern soll, führt in der Praxis aufgrund der Schwierigkeiten bei der Überprüfung ihrer Einhaltung dazu, dass einige Behörden generell davon Abstand nehmen, Erzeugnisse an diese Arten von Einrichtungen zu spenden.

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

81

Lebensmittelverschwendung ist ein weltweites Problem, das in den letzten Jahren verstärkt in den Mittelpunkt der öffentlichen und politischen Diskussion gerückt ist und dessen Bedeutung weiter zunehmen wird, vor allem angesichts der Notwendigkeit, die wachsende Weltbevölkerung zu ernähren. Lebensmittel sind ein wertvolles Gut und ihre Erzeugung kann sehr ressourcenintensiv sein. Aktuellen Schätzungen zufolge wird weltweit etwa ein Drittel der für den menschlichen Verzehr erzeugten Lebensmittel verschwendet oder geht verloren, was wirtschaftliche und umweltbezogene Kosten zur Folge hat.

82

Vor diesem Hintergrund untersuchte der Hof die mögliche Rolle der EU bei der Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung. Unter Anerkennung der Bedeutung der Marktkräfte bei der Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung wurden im Rahmen der Prüfung die bisher ergriffenen Maßnahmen und die Wirkungsweise der verschiedenen politischen Instrumente der EU im Hinblick auf die Verringerung der Lebensmittelverschwendung untersucht. Im Mittelpunkt standen Vermeidungsmaßnahmen und Spenden, da diesen beiden Aspekten bei der Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung die höchste Priorität eingeräumt wird.

83

Im Rahmen der Prüfung wurde folgende Fragestellung untersucht: „Trägt die EU durch eine wirksame Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung zu einer ressourceneffizienten Lebensmittelversorgungskette bei?“ Der Hof stellte fest, dass dies gegenwärtig nicht der Fall ist, und zeigt in seinem Bericht Wege auf, wie die derzeitigen Initiativen und bestehenden Politiken wirksamer zur Lösung des Problems der Lebensmittelverschwendung eingesetzt werden könnten. Viele der potenziellen Verbesserungen erfordern weder neue Initiativen noch zusätzliche öffentliche Mittel, sondern stattdessen eine bessere Anpassung der bestehenden Politiken, eine stärkere Koordinierung innerhalb der Kommission sowie zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten und die klare Festlegung der Verringerung von Lebensmittelverschwendung als eines der Ziele der bestehenden Politiken.

84

Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben ebenso wie die Mitgliedstaaten ihre Absicht bekundet, gegen das Problem der Lebensmittelverschwendung vorzugehen. Das bisherige Vorgehen zur Umsetzung dieser Absicht ist bruchstückhaft und unzusammenhängend. Es fehlt an einer EU-weiten Strategie, und die Koordinierung auf Kommissionsebene ist mangelhaft. Obwohl Lebensmittelverschwendung verstärkt in den Mittelpunkt der politischen Diskussion gerückt ist, haben die Ambitionen der Kommission im Laufe der Zeit abgenommen (siehe Ziffern 26-32). Und das obwohl die Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung ein Bereich ist, in dem Einigkeit darüber zu bestehen scheint, dass die Kommission eine führende Rolle übernehmen kann. Das Fehlen einer gemeinsamen Definition für den Begriff der Lebensmittelverschwendung sowie einer vereinbarten Ausgangsbasis (Basiswert), von der ausgehend auf eine Verringerung der Verschwendung hingearbeitet wird, hat weitere Fortschritte in diesem Bereich behindert. Vor diesem Hintergrund spricht der Hof die folgende Empfehlung aus:

Empfehlung 1

Die Bemühungen der EU zur Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung sollten verstärkt und besser koordiniert werden. In diesem Zusammenhang könnte die EU auf internationaler Ebene eine bedeutendere Rolle in den geeigneten Foren übernehmen. Dies setzt ein abgestimmtes Vorgehen der EU-Organe und Mitgliedstaaten voraus, damit so schnell wie möglich eine gemeinsame Strategie vereinbart werden kann.

Auf technischer Ebene sollte die Kommission jetzt einen Aktionsplan für die kommenden Jahre entwickeln, der sich auf verschiedene Politikbereiche erstreckt. Dazu gehören auch allgemein anerkannte Beschreibungen dafür, was auf allen Stufen der Lebensmittelkette unter Lebensmittelverschwendung zu verstehen ist, sowie eine Methode für die Messung der Auswirkungen der Strategie.

85

Der Hof untersuchte eine Reihe von Politikbereichen der EU, die das Verhalten der unterschiedlichen Akteure in der Lebensmittelversorgungskette im Hinblick auf Lebensmittelverschwendung wahrscheinlich beeinflussen (Landwirtschaft, Fischerei, Lebensmittelsicherheit, Umwelt, Soziales und Steuern). Maßnahmen sollten auf die ganze Kette ausgerichtet sein und potenzielle Vorteile für alle Beteiligten bieten. Der Schwerpunkt sollte auf der Vermeidung von Verschwendung liegen, da dies wesentlich effizienter ist, als später gegen das Problem ankämpfen zu müssen.

86

Obwohl die Lebensmittelverschwendung über eine Reihe von EU-Politiken bekämpft werden könnte, wird dieses Potenzial noch nicht umfassend genutzt, und die entsprechenden Möglichkeiten müssen erst noch erschlossen werden. Die Auswirkungen der verschiedenen Politiken der EU auf die Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung wurden nicht bewertet. Wichtige Politikbereiche wie die Gemeinsame Agrarpolitik einschließlich der Entwicklung des ländlichen Raums, die Gemeinsame Fischereipolitik und die Politik der Lebensmittelsicherheit müssen eine Rolle übernehmen und könnten zur besseren Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung eingesetzt werden (siehe Ziffern 34-69). Gleichwohl waren die im Laufe der Zeit vorgenommenen Änderungen der Politik, darunter die Reformen der GAP und der Fischereipolitik, mit positiven Auswirkungen verbunden. Dazu zählt beispielsweise das Abrücken von einer auf Interventionen beruhenden Agrarpolitik, das eine Verringerung der Überproduktion bewirkt hat. Im vorliegenden Bericht wird eine Reihe vorbildlicher Verfahren hervorgehoben, deren positive Auswirkungen auf die Lebensmittelverschwendung jedoch eher zufällig und weniger das Ergebnis eines gezielten politischen Vorgehens sind. Vor diesem Hintergrund spricht der Hof die folgende Empfehlung aus:

Empfehlung 2

Zur Koordinierung der verschiedenen Politiken, die zur Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung beitragen können, sollte die Kommission Lebensmittelverschwendung in künftigen Folgenabschätzungen berücksichtigen. Die Kommission sollte die verschiedenen Politiken besser abstimmen und Möglichkeiten prüfen, wie sie weiterentwickelt und dadurch besser auf das Problem ausgerichtet werden könnten. Insbesondere sollte

  1. im Zusammenhang mit der GAP das Thema Lebensmittelverschwendung in die anstehende Überprüfung der Politik einbezogen werden. Die Kommission sollte die Mitgliedstaaten auch dazu anhalten, dem Ziel der Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung bei der Planung künftiger Ausgaben Priorität einzuräumen, indem es beispielsweise als Ziel für den nächsten Programmplanungszeitraum für die Entwicklung des ländlichen Raums aufgenommen wird;
  2. im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Fischereipolitik eine genauere Überwachung der Anlandeverpflichtung für Fisch erfolgen, und die Kommission sollte ab jetzt den Einsatz der verfügbaren EU-Finanzmittel für Investitionen in die Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung einfacher gestalten;
  3. die Kommission bei der Gestaltung ihrer Politik der Lebensmittelsicherheit den Austausch der Verfahren für eine gute Hygienepraxis weiter fördern und die Umsetzung der Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit überwachen. Im Hinblick auf die Kennzeichnung von Lebensmitteln sollte sie prüfen, ob Maßnahmen ergriffen werden sollten, um Kennzeichnungspraktiken zu verhindern, die zur Verschwendung von Lebensmitteln führen.
87

Das Spenden von Lebensmitteln, die andernfalls als Abfall entsorgt würden, findet in der EU - beispielsweise über Lebensmittelbanken - bereits statt. Dennoch bestehen noch zahlreiche Hindernisse für Spenden und ein Mangel an Klarheit und Kohärenz bei bestimmten Rechtsvorschriften, durch die Spenden geregelt werden. Eine Reihe von Möglichkeiten zur Erleichterung des Spendens von Lebensmitteln, die andernfalls als Abfall entsorgt würden, wurde bisher nicht genutzt (siehe Ziffern 70-80). Der Hof betont, dass die Bemühungen sich primär auf die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung richten sollten, und spricht vor diesem Hintergrund die folgende Empfehlung aus:

Empfehlung 3

Die Kommission sollte verstärkt auf die Möglichkeit hinweisen, dass für den Verzehr unbedenkliche Lebensmittel, die andernfalls als Abfall entsorgt würden, gespendet werden können. Hierzu sollte sie insbesondere und so schnell wie möglich

  1. die Auslegung der Rechtsvorschriften klarstellen, die von Lebensmittelspenden abhalten, darunter vor allem die Abfallrahmenrichtlinie und das allgemeine Lebensmittelrecht;
  2. eine Bewertung der Auswirkungen einer Ausweitung von Spenden auf jene Politikbereiche, in denen sie noch nicht üblich sind, vornehmen, vor allem im Hinblick auf die Gemeinsame Fischereipolitik;
  3. die rechtlichen Anforderungen für die Nutzung von Agrarerzeugnissen aus Interventionsbeständen der öffentlichen Lagerhaltung vervollständigen;
  4. in den Mitgliedstaaten die Anwendung geltender Vorschriften für Spenden fördern, vor allem im Zusammenhang mit Obst und Gemüse, das vom Markt genommen wurde, sowie mit dem FEAD.

Dieser Bericht wurde von Kammer I unter Vorsitz von Herrn Phil WYNN OWEN, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 10. November 2016 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident

Anhänge

Anhang I

Die Rolle der Marktkräfte bei der Verursachung von Lebensmittelverschwendung

Marktwirtschaften sind darauf ausgerichtet, der Gesellschaft als Ganzes Wohlstand zu bringen und durch die Stimulierung des Wettbewerbs Anreize für Innovation zu schaffen. Entlang der gesamten Lebensmittelkette können jedoch negative externe Effekte1 auftreten, die Lebensmittelverschwendung und Kosten für bestimmte Akteure und die Gesellschaft insgesamt verursachen. Somit kann die Verursachung von Lebensmittelverschwendung gewissermaßen als Ergebnis eines Marktversagens aufgefasst werden. Hinzu kommt, dass die Verbraucher nicht umfassend über die Lebensmittelverschwendung informiert werden, die mit den von ihnen konsumierten Erzeugnissen jeweils verbunden ist. Sofern keine geeigneten Maßnahmen zur Umkehr dieser negativen externen Effekte ergriffen werden, wird es für die Akteure entlang der Lebensmittelkette nicht genügend Anreize für eine Verringerung der Lebensmittelverschwendung geben. Dann wird die Gesellschaft weiterhin für die damit verbundenen Kosten aufkommen müssen. Im Folgenden werden zwei konkrete Beispiele zum Einfluss der Marktkräfte auf die Verursachung von Lebensmittelverschwendung ausgeführt.

Erstes Beispiel: Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse

Vermarktungsnormen sind qualitätsbezogene und ästhetische Normen zur Klassifizierung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Die EU wendet ein System von Vermarktungsnormen auf Obst und Gemüse an. Zusätzlich zu öffentlichen Normen können Unternehmen ihre eigenen privaten Vermarktungsnormen festlegen, die ebenfalls ästhetische Aspekte umfassen können.

Vermarktungsnormen sind sinnvoll, weil sie eine gemeinsame Sprache bilden und auf diese Weise den Handel erleichtern. Sie können eine hochwertige Erzeugung unterstützen, die Rentabilität verbessern und dem Schutz der Verbraucherinteressen dienen. Öffentliche Vermarktungsnormen können zudem der Verbreitung einer übermäßigen Anzahl privater Normen vorbeugen.

Allerdings können solche Normen auch dazu führen, dass vollkommen genießbare Erzeugnisse der Lebensmittelversorgungskette aus ästhetischen Gründen (wie Größen- und Formanforderungen) entzogen werden2. Es gibt nur sehr wenige Studien, aus denen hervorgeht, dass Erzeugnisse, die nicht in den beiden höchsten Qualitätskategorien („Kategorie I“ oder „extra“) verkauft werden, tatsächlich an die Verarbeitungsindustrie verkauft werden können. Außerdem können in der Verarbeitungsindustrie aus technischen Gründen unter Umständen sogar noch strengere Anforderungen an Größe und Form bestehen3 4.

Daher bedarf es weiterer Forschungsarbeiten zum Zusammenhang zwischen Vermarktungsnormen und Lebensmittelverschwendung5. Lebensmittelverschwendung infolge der Anwendung solcher Normen wurde jüngst in der Arbeitsgruppe für Qualitätsnormen für landwirtschaftliche Erzeugnisse der UNECE6 diskutiert. Die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten können Einfluss auf die öffentlichen Normen der UNECE nehmen, die von der EU bestätigt und anschließend eingeführt werden. In solchen Diskussionen könnten Fragen von öffentlichem Interesse berücksichtigt werden, wie die Verhinderung von Ressourcenverschwendung durch Vermeidung von Lebensmittelverschwendung aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen.

Zweites Beispiel: unlautere Handelspraktiken und erhebliche Unterschiede bei der Verhandlungsmacht

Unlautere Handelspraktiken sind Praktiken, die gröblich von der guten Handelspraxis abweichen und gegen das Gebot von Treu und Glauben und des redlichen Geschäftsverkehrs verstoßen. Sie werden in der Regel bei Bestehen eines Ungleichgewichts von einer stärkeren Partei gegenüber einer schwächeren ausgeübt und können von jeder Seite der Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen ausgehen7. Unlautere Handelspraktiken und Situationen mit unausgewogener Verhandlungsmacht zwischen Unternehmern sind demnach zwei unterschiedliche Konzepte, die gleichzeitig zutreffen können.

In beiden Fällen kann Lebensmittelverschwendung die Folge sein (siehe Kasten). Falls es zu Lebensmittelverschwendung kommt, gelingt es in beiden Fällen dem stärkeren Unternehmer, die Kosten dafür auf den schwächeren, dominierten Akteur in der Geschäftsbeziehung abzuwälzen.

Kasten

Geschäftsbeziehungen mit Auswirkungen auf die Lebensmittelverschwendung

Beispiele für unlautere Handelspraktiken mit möglichen Auswirkungen auf die Lebensmittelverschwendung:

  • Fehlen schriftlicher Verträge;
  • einseitige Änderung der Vertragsbedingungen nach Vertragsabschluss.

Lebensmittelverschwendung kann im Falle kurzfristiger Stornierungen oder Änderungen der ursprünglich bestellten Mengen auftreten, wenn es dem Lieferanten nicht gelingt, einen anderen Käufer für seine Produkte zu finden.

Beispiele für lautere Handelspraktiken in Situationen mit unausgewogener Verhandlungsmacht und mit möglichen Auswirkungen auf die Lebensmittelverschwendung:

  • Vertragsklauseln, mit denen eine hohe Produktverfügbarkeit ohne Abnahmegarantie vereinbart wird;
  • Lieferanten, die eine sehr hohe Produktverfügbarkeit anstreben, um die Gefahr einer Beendigung der Geschäftsbeziehungen zu ihrem Kunden zu vermeiden.

Solche Situationen können zu Lebensmittelverschwendung führen, wenn der Käufer weniger Produkte benötigt als die vom Lieferanten bereitgestellte Menge.

Der Zusammenhang zwischen unausgewogenen Verhandlungspositionen, unlauteren Handelspraktiken und Lebensmittelverschwendung wurde vom Europäischen Parlament wiederholt hervorgehoben und es herrscht die Auffassung, dass „fairer Handel [...] auch dazu beitragen [sollte], Überproduktion und Verschwendung von Lebensmitteln zu verhindern“8. Die Kommission und die Mitgliedstaaten bestätigen, dass es unlautere Handelspraktiken zwischen Unternehmen gibt und dass gegen sie vorgegangen werden muss. Einem aktuellen Bericht der Kommission9 zufolge „sieht die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt keinen zusätzlichen Nutzen in einem spezifischen harmonisierten Regulierungsansatz auf EU-Ebene“.

Doch trotz i) der Bemühungen um eine Stärkung des Primärsektors durch Unterstützung des Auf- und Ausbaus von Erzeugerorganisationen10, ii) der sogenannten Supply Chain Initiative (SCI, Initiative der Versorgungskette)11, die seit 2011 im Rahmen des Hochrangigen Forums für die Verbesserung der Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette12 besteht, und iii) des Vorhandenseins spezieller Rechtsvorschriften zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken in einer Mehrheit der Mitgliedstaaten sind diese komplexen Fragen - zumindest in gewissem Maße - noch immer ungelöst und die Auswirkungen von unlauteren Handelspraktiken auf die Verursachung von Lebensmittelverschwendung bleibe weiterhin ein Thema.

Anhang II

Überblick über EU-Instrumente mit möglichen Auswirkungen auf die Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung

Auf der Ebene der Europäischen Kommission liegt die Zuständigkeit für das Dossier Lebensmittelverschwendung bei der GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. In diesem Zusammenhang ergreift sie eine Reihe von Maßnahmen (wie die Einrichtung von Arbeits- und Expertengruppen) und Kommunikationsinitiativen. Mehrere andere Generaldirektionen der Kommission spielen ebenfalls eine Rolle bei der Vermeidung von Lebensmittelverschwendung, da zahlreiche Politiken und Vorschriften der EU die Entstehung von Lebensmittelverschwendung beeinflussen können (wie etwa die Agrarpolitik, die Fischereipolitik, die Politik der Lebensmittelsicherheit und die Abfallpolitik).

Der Hof hat im Rahmen der Prüfung die Politiken und Rechtsvorschriften der EU analysiert und dabei jene Instrumente (EU-Fonds sowie nicht mit Fonds in Verbindung stehende Rechtsvorschriften) ermittelt, die das Verhalten der verschiedenen Akteure1 in der Lebensmittelversorgungskette im Hinblick auf die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung bzw. das Spenden von Lebensmitteln, die andernfalls als Abfall entsorgt würden, beeinflussen können. Das Ergebnis ist in der nachstehenden Tabelle dargestellt, in der ein Überblick über die EU-Instrumente mit Auswirkungen auf die Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung gegeben wird, wobei jeweils angegeben ist, in welchem Abschnitt der Lebensmittelversorgungskette das Verhalten der verschiedenen Akteure beeinflusst werden könnte.

EU-Instrumente mit Auswirkungen auf die Bekämpfung von LebensmittelverschwendungVermeidung von LebensmittelverschwendungLebensmittelspenden
ErzeugerVerarbeiterEinzelhändlerVerbraucher
EU-FondsEGFLxxxx
ELERxx
EMFFxxx
FEADx
Nicht mit Fonds in Verbindung stehende RechtsvorschriftenAbfallrichtlinie1xxxx
Vorschriften für Lebensmittelsicherheit2xxxx
Kennzeichnung3xxxxx
Rückverfolgbarkeit2xxxx
Vermarktungsnormen4xxxx
(Un)lautere Handelspraktikenxxx
Mehrwertsteuer5 und finanzielle Anreizexxxx

1 Richtlinie 2008/98/EG.

2 Allgemeines Lebensmittelrecht (Verordnung (EG) Nr. 178/2002) und Hygienepaket (Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Verordnung (EG) Nr. 854/2004 und Richtlinie 2004/41/EG).

3 Lebensmittelhaltbarkeit und Datumskennzeichnung (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011).

4 Verordnung (EG) Nr. 1580/2007 der Kommission (geändert insbesondere durch Verordnung (EG) Nr. 1221/2008 der Kommission).

5 Richtlinie 2006/112/EG des Rates.

In der vorstehenden Tabelle sind EU-Instrumente aufgeführt, die entweder in Verordnungen des Europäischen Parlaments und des Rates, Verordnungen der Kommission oder Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt sind. Abhängig von der Art des Textes kann der Einfluss auf die Umsetzung der Vorschriften entweder direkt sein (im Falle von Verordnungen) oder indirekt (im Falle von Richtlinien), wobei den Mitgliedstaaten einiger Auslegungsspielraum dahin gehend gelassen wird, wie sie die EU-Vorschriften umsetzen.

Die Mitgliedstaaten sind bei den oben aufgeführten EU-Instrumenten im Zusammenhang mit Lebensmittelverschwendung dafür zuständig, die Fondsmittel so in Anspruch zu nehmen und die EU-Vorschriften so umzusetzen, dass Lebensmittelverschwendung vermieden wird und Lebensmittelspenden gefördert werden.

Anhang III

Wesentliche politische Erklärungen zum Thema Lebensmittelverschwendung seit 2009

2009

Ehemaliges dänisches Kommissionsmitglied Mariann Fischer Boel1

„Es ist sinnlos, einwandfreie Erzeugnisse wegzuwerfen, nur weil sie die ‚falsche‘ Form und Größe haben.“

2010

Joint Declaration Against Food Waste2

Mit der Annahme dieser Erklärung bekräftigen die Unterzeichner ihre Absicht, den Umfang der Lebensmittelverschwendung auf nationaler, regionaler und weltweiter Ebene entlang der gesamten Lebensmittelkette um 50 % zu verringern. […] Es sollten dringend Schritte zur Bestimmung der Maßnahmen unternommen werden, die zu ergreifen sind, damit dieses Ziel bis 2025 in die Tat umgesetzt werden kann.

2011

Europäisches Parlament: Bericht über das Thema „Schluss mit der Verschwendung von Lebensmitteln - Strategien für eine effizientere Lebensmittelversorgungskette in der EU“3

„[…] fordert die Kommission zudem auf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die Lebensmittelverschwendung bis 2025 zu halbieren und gleichzeitig dem Entstehen von Bioabfällen vorzubeugen […]

2012

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2012 zu dem Thema „Schluss mit der Verschwendung von Lebensmitteln - Strategien für eine effizientere Lebensmittelversorgungskette in der EU“4

‘„[…] fordert die Kommission zudem auf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die Lebensmittelverschwendung bis 2025 zu halbieren und gleichzeitig dem Entstehen von Bioabfällen vorzubeugen […]“

„[…] fordert den Rat und die Kommission auf, das Jahr 2014 zum Europäischen Jahr zur Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung zu erklären […]“

2013

Beschluss Nr. 1386/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der Union für die Zeit bis 2020 „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“5

„Auf der Rio + 20-Konferenz wurde erkannt, dass Nahrungsmittelverluste nach der Ernte sowie andere Lebensmittelverluste und das Abfallaufkommen in der gesamten Lebensmittelversorgungskette spürbar reduziert werden müssen. Die Kommission sollte eine umfassende Strategie zur Bekämpfung von unnötigen Lebensmittelabfällen vorlegen und mit den Mitgliedstaaten im Kampf gegen übermäßiges Lebensmittelabfallaufkommen zusammenarbeiten.“

2015

13 Mitglieder des Europäischen Parlaments: Schriftliche Erklärung zur Lebensmittelverschwendung6

„Die Kommission wird außerdem aufgefordert, 2016 zum Europäischen Jahr gegen Lebensmittelverschwendung auszurufen.“

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 30. April 2015 zur Expo Mailand 2015 mit dem Motto „Den Planeten ernähren, Energie für das Leben“7

„[…] fordert die Kommission auf, die Verschwendung von Lebensmitteln mit ehrgeizigen, klar umrissenen und verbindlichen Zielen anzugehen, indem sie die Mitgliedstaaten dazu anhält, auf allen Ebenen der Versorgungskette - von der Erzeugung bis zum Verbrauch - Maßnahmen gegen die Verschwendung von Lebensmitteln zu ergreifen“

„[…] fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Bürger aufzuklären, bewährte Verfahren zu fördern und zu verbreiten, Analysen durchzuführen, öffentliche Kampagnen - unter anderem an Schulen - über Lebensmittelverschwendung und über die große Bedeutung einer gesunden und ausgewogenen Ernährung unter Bevorzugung vor Ort erzeugter Lebensmittel einzuleiten und 2016 zum Europäischen Jahr der Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung“ zu erklären

Tagung der Agrarminister der G20 - Istanbul, 7.-8. Mai 2015, Kommuniqué8

Die Minister bekunden ihre Besorgnis angesichts des erheblichen Ausmaßes an Lebensmittelverlusten und -verschwendung in der gesamten Lebensmittelwertschöpfungskette und nehmen deren negative Folgen für die Ernährungssicherheit, die Ernährungssituation, die Nutzung natürlicher Ressourcen und die Umwelt zur Kenntnis. Sie heben diesen Umstand als globales Problem von enormer wirtschaftlicher, ökologischer und gesellschaftlicher Bedeutung hervor und fordern alle Mitglieder der G20 auf, ihre Anstrengungen zur Lösung dieses Problems zu verstärken. Sie vertreten die Ansicht, dass die Verringerung von Lebensmittelverlusten und -verschwendung ein erstrebenswertes Ziel für das gemeinsame Handeln der G20 ist und dass die G20 in diesem Zusammenhang eine weltweit führende Rolle einnehmen kann. Sie rufen die vom Ausschuss für Welternährungssicherheit ausgesprochenen Politikempfehlungen zu Lebensmittelverlusten und -verschwendung in Erinnerung und fordern im Hinblick auf die Kohärenz der Politik die G20-Arbeitsgruppe „Entwicklung“ auf, ihre Anstrengungen zur Konzeption von Maßnahmen zur Verringerung von Lebensmittelverlusten und -verschwendung als Teil ihres Umsetzungsplans für den Rahmen für Lebensmittelsicherheit und die Ernährungslage der G20 (Food Security and Nutrition Framework) fortzuführen.

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juli 2015 zu dem Thema „Ressourceneffizienz: Wege zu einer Kreislaufwirtschaft“9

„[…] fordert die Kommission auf, bis Ende 2015 Zielvorgaben, Maßnahmen und Instrumente zur effizienten Erfassung von Lebensmittelabfällen vorzuschlagen und dabei auch eine verbindliche Zielvorgabe für die Verringerung von Lebensmittelabfällen in den Herstellungsbetrieben, in Einzelhandel bzw. Vertrieb, im Hotel- und Gaststättengewerbe und in privaten Haushalten von mindestens 30 % bis 2025 vorzusehen […]“

„[…] fordert die Kommission auf, im Zuge einer Abschätzung der Auswirkungen neuer einschlägiger Legislativvorschläge auch die möglichen Auswirkungen auf Lebensmittelabfälle zu bewerten […]“

Europäischer Ausschuss der Regionen: Entschließung zum Thema Nachhaltige Ernährung10

„[…] bekräftigt seine an die Europäische Kommission gerichtete Forderung, auf eine Verringerung der Lebensmittelverschwendung hinzuwirken [...] und auf der Grundlage ihres zurückgezogenen Vorschlags von 2014 zur Änderung der Abfallrahmenrichtlinie zur Förderung der Kreislaufwirtschaft erneut einen Zielwert von mindestens 30 % weniger Lebensmittelverschwendung bis 2025 vorzuschlagen [...]; unterstützt die Forderung des Europäischen Parlaments, 2016 zum Europäischen Jahr der Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung zu erklären […]“

Resolution 70/1 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015. Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung11

„12.3 Bis 2030 die weltweite Nahrungsmittelverschwendung pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene halbieren und die entlang der Produktions- und Lieferkette entstehenden Nahrungsmittelverluste einschließlich Nachernteverlusten verringern“.

2016

Entwurf eines Berichts über einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle, Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, 24. Mai 201612

„In die Richtlinie 2008/98/EG müssen Definitionen der Begriffe [...] „Lebensmittelverschwendung“ und „Dekontamination“ aufgenommen werden, damit deren Begriffsumfang klargestellt wird. […]

Die Kommission sollte Leitlinien für Lebensmittelspenden herausgeben, in denen auch auf steuerliche und technische Aspekte eingegangen wird. [...]

Die Mitgliedstaaten überwachen und bewerten die Durchführung ihrer Maßnahmen zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung, indem sie das Ausmaß der Verschwendung von Lebensmitteln anhand einer gemeinsamen Methode messen. Bis zum 31. Dezember 2017 nimmt die Kommission einen delegierten Rechtsakt gemäß Artikel 38a zur Festlegung der Methode für die einheitliche Messung des Ausmaßes der Lebensmittelverschwendung an, der Mindestqualitätsanforderungen umfasst. [...]

Die Mitgliedstaaten erstellen Abfallvermeidungsprogramme im Sinne der Artikel 1 und 4, um mindestens folgende Ziele zu erreichen:

[...] eine Reduzierung der Verschwendung von Lebensmitteln bis 2030 um 50 % […]“

Rat der Europäischen Union – Schlussfolgerungen des Rates zu Lebensmittelverlusten und Lebensmittelverschwendung (28. Juni 2016)

In diesen Schlussfolgerungen des Rates werden die Schlussfolgerungen des Rates zum Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft genauer ausgeführt (20. Juni 2016).

1 http://europa.eu/rapid/press-release_IP-09-1059_en.htm.

2 Joint declaration against food waste: signed by academics and researchers from universities in different countries around the world, Members of the EP, politicians and representatives of international organizations and the civil society (Gemeinsame Erklärung gegen Lebensmittelverschwendung: unterzeichnet von Wissenschaftlern und Forschern von Hochschulen in verschiedenen Ländern weltweit, Mitgliedern des Europäischen Parlaments, Politikern und Vertretern internationaler Organisationen und der Zivilgesellschaft) http://www.lastminutemarket.it/media_news/wp-content/uploads/2010/12/JOINT-DECLARATION-FINAL-english.pdf.

3 Europäisches Parlament: Bericht über das Thema „Schluss mit der Verschwendung von Lebensmitteln - Strategien für eine effizientere Lebensmittelversorgungskette in der EU“ (2011/2175(INI)) (http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=REPORT&reference=A7-2011-0430&language=DE).

4 Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2012 zu dem Thema „Schluss mit der Verschwendung von Lebensmitteln - Strategien für eine effizientere Lebensmittelversorgungskette in der EU“ (2011/2175(INI)) (2013/C 227 E/05)( http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P7-TA-2012-0014+0+DOC+XML+V0//DE).

5 Europäisches Parlament und Rat: Beschluss Nr. 1386/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der Union für die Zeit bis 2020 „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“.

6 13 Mitglieder des Europäischen Parlaments: Schriftliche Erklärung zur Lebensmittelverschwendung (http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+WDECL+P8-DCL-2015-0001+0+DOC+WORD+V0//DE).

7 Entschließung des Europäischen Parlaments vom 30. April 2015 zur Expo Mailand 2015 mit dem Motto „Den Planeten ernähren, Energie für das Leben“ (2015/2574(RSP)) - (http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2015-0184+0+DOC+XML+V0//DE).

8 Tagung der Agrarminister der G20 - Istanbul, 7.-8. Mai 2015, Kommuniqué.

9 Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juli 2015 zu dem Thema „Ressourceneffizienz: Wege zu einer Kreislaufwirtschaft“ (2014/2208(INI)) (http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2015-0266+0+DOC+XML+V0//DE).

10 Europäischer Ausschuss der Regionen: Entschließung zum Thema „Nachhaltige Ernährung“.

11 Vereinte Nationen: Resolution 70/1 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015. Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (http://www.un.org/depts/german/gv-70/a70-l1.pdf).

12 Entwurf eines Berichts über einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (COM(2015)0595 - C8-0382/2015 - 2015/0275(COD)), Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, 2015/0275(COD).

Antworten der Kommission

Zusammenfassung

I

Die Kommission erkennt uneingeschränkt an, dass Lebensmittelverschwendung ein weltweites Problem ist, und ergreift Maßnahmen zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung und Optimierung der Ressourcennutzung entlang der gesamten Lebensmittelkette. Im Rahmen des Kreislaufwirtschaftspakets bekräftigte die Kommission 2015 erneut die Verpflichtung der EU zum Ziel der Verringerung von Lebensmittelverschwendung gemäß der globalen Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.

III

Im neuen, 2015 von der Kommission verabschiedeten Kreislaufwirtschaftspaket wird der Vermeidung von Lebensmittelverschwendung Priorität eingeräumt und vorgeschlagen, mithilfe eines vielschichtigen, von allen Generaldirektionen nach dem Grundsatz der Kollegialität erarbeiteten Aktionsplans dagegen vorzugehen.

III
i.

Die Kommission vertritt die Ansicht, dass ihre Ambitionen im Laufe der Zeit nicht abgenommen haben, sondern sie vielmehr sichergestellt hat, dass die für Lebensmittelverschwendung geltenden Rechtsvorschriften klar und umsetzbar und mit dem EU-Rechtsrahmen kohärent sind. Die strategischen Dokumente der Kommission haben sich somit von „Zielvorstellungen“ hin zu konkreten Vorschlägen entwickelt, die nötig sind, um die Umsetzung von Programmen zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung durch alle Akteure zu unterstützen. Dabei hat die Kommission von dem umfassenden, seit 2012 stattfindenden Dialog über mögliche Initiativen mit einer breiten Palette von Interessenträgern profitiert.

Die Kommission ist der Ansicht, dass eine neue gemeinsame Bestimmung des Begriffs „Lebensmittelverschwendung“ nicht vonnöten ist, da die Definitionen der Begriffe „Lebensmittel“ und „Verschwendung“ im EU-Rechtsrahmen bereits fest etabliert sind.

Die EU hat begonnen, eine Methode zur Messung von Lebensmittelverschwendung auszuarbeiten, um sicherzustellen, dass nationale Programme zur Vermeidung von Verschwendung sowie die Zielsetzung auf soliden Erkenntnissen beruhen.

ii.

Zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung sind Maßnahmen entlang der gesamten Lebensmittelkette und eine verstärkte sektorenübergreifende Zusammenarbeit erforderlich. Die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung und die Optimierung der Ressourcennutzung könnten einen Beitrag zu innovativen Modellen für die Produktion, die Vermarktung, den Vertrieb und den Verbrauch von Lebensmitteln leisten.

Die Kommission hat sich bemüht, mithilfe des im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft vorgeschlagenen Aktionsplans die Bestrebungen von Interessenträgern zu unterstützen. Insbesondere zielt die neue EU-Plattform für Lebensmittelverluste und -verschwendung auf die Unterstützung aller Akteure bei der Festlegung von zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung erforderlichen Maßnahmen, beim Austausch über bewährte Verfahren und bei der Beurteilung der im Laufe der Zeit erzielten Fortschritte ab.

iii.

Die Kommission räumt ein, dass verschiedene rechtliche Bestimmungen im Zusammenhang mit Lebensmittelspenden (z. B. Lebensmittelhygiene, Information der Verbraucher über Lebensmittel) EU-weit unterschiedlich ausgelegt werden. Folglich wird das Potenzial von Lebensmittelspenden nicht voll genutzt. Wie in der Mitteilung zum Thema Kreislaufwirtschaft1 dargelegt, wird die Kommission Maßnahmen zur Förderung einer gemeinsamen Grundauffassung der rechtlichen Bestimmungen der EU bezüglich Lebensmittelspenden ergreifen. Dies umfasst die Absicht, für Lebensmittelspender und Lebensmittelbanken EU-Leitlinien für Lebensmittelspenden zu entwickeln, aus denen hervorgeht, wie die Einhaltung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften im gegenwärtigen Rechtsrahmen gewährleistet wird (z. B. Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelhygiene, Rückverfolgbarkeit, Haftung usw.).

IV
i.

Im Rahmen des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft von 2015 wurde ein spezifischer Aktionsplan verabschiedet, der die EU bei der Vermeidung und Verringerung von Lebensmittelverschwendung unterstützen soll. Dieser mehrjährige Aktionsplan wird wegweisend für die Bestrebungen der Kommission, der Mitgliedstaaten und Akteure in der Lebensmittelkette sein, die Vorgaben der nachhaltigen Entwicklungsziele zu erfüllen. Die EU-Plattform für Lebensmittelverluste und -verschwendung wird allen Akteuren unter anderem bei der Festlegung von für die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung erforderlichen Maßnahmen behilflich sein.

IV
ii.

Die Kommission ist der Ansicht, dass Lebensmittelverschwendung ein zusätzliches Element sein könnte, das bei künftigen Folgenabschätzungen entsprechender politischer Maßnahmen der EU analysiert wird.

IV
iii.

Die Kommission ergreift derzeit Maßnahmen, um die rechtlichen Bestimmungen der EU zur Erleichterung von Lebensmittelspenden zu präzisieren (vgl. Punkt iii der Antwort der Kommission zu Ziffer III).

Die Kommission hat im Rahmen ihres am 14. September 2016 vorgelegten Vorschlags für eine Neufassung der Haushaltsordnung einige Änderungen an der FEAD-Verordnung angeregt. Sofern sie gebilligt wird, wird eine dieser Änderungen den Mitgliedstaaten die Möglichkeit bieten, bei der Finanzierung von Lebensmittelspenden auf vereinfachte Kostenoptionen zurückzugreifen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Verwendung von Lebensmittelspenden gemäß dem FEAD zu erleichtern.

Die GFP beinhaltet keine Bestimmungen für Spenden von Fisch, der vom Markt genommen wurde; die Mitgliedstaaten können jedoch die Entwicklung von Strukturen fördern und unterstützen, die Spenden von Fisch ermöglichen, der nicht für den unmittelbaren menschlichen Verzehr vermarktet werden kann. Spenden können auch durch die vom EMFF unterstützte Beihilfe für die Lagerhaltung erleichtert werden: Dieser Mechanismus zielt darauf ab, Kosten auszugleichen, die durch die Haltbarmachung und Lagerung von Erzeugnissen entstehen, die nicht über einem bestimmten Preis verkauft werden können. Nach Ablauf der Lagerzeit können die Erzeugerorganisationen des Fischereisektors die Erzeugnisse kostenlos auf dem Markt bereitstellen, wenn sie diese erneut für den unmittelbaren menschlichen Verzehr vermarkten. Nach Auslaufen des Mechanismus im Jahr 2019 dürfen die Erzeugerorganisationen auf eigene Kosten einen ähnlichen Mechanismus organisieren.

Einleitung

01

Zwar herrscht hinsichtlich der Daten über die Lebensmittelverschwendung in der EU große Unsicherheit, jedoch liegt die Menge der in der EU erzeugten, verschwendeten Lebensmittel offenbar unter der geschätzten weltweiten Lebensmittelverschwendung. Schätzungen des von der EU finanzierten Forschungsprojekts „Food Use for Social Innovation by Optimising Waste Prevention Strategies“ (im Folgenden „FUSIONS“) zufolge werden etwa 20 % der in der EU erzeugten Lebensmittel verschwendet, wobei sich die Lebensmittelverschwendung hauptsächlich auf den Verbrauch konzentriert2.

02

Die Kommission vertritt die Ansicht, dass es für die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung erforderlich ist, zu beschreiben, welche Stoffe Lebensmittelabfälle darstellen, und zwar auf jeder Stufe der Lebensmittelversorgungskette, d. h. bei der Erzeugung, im Vertrieb und beim Verbrauch. Zu diesem Zweck wird die Kommission eine Methode3 ausarbeiten, mit der vor dem Hintergrund der von der EU vorgenommenen Definition der Begriffe „Lebensmittel“ und „Abfall“4 veranschaulicht wird, welches Material auf jeder Stufe der Lebensmittelversorgungskette als Lebensmittelabfall erachtet wird und welches nicht; dies gilt vor allem im Hinblick auf die in den Artikeln 2 und 5 der Abfallrahmenrichtlinie (2008) festgelegten Ausnahmen (z. B. gelten Nebenprodukte der Erzeugung oder Lebensmittel, die auf dem Bauernhof oder für die Gewinnung von Bioenergie verwendet werden, nicht als Abfall). Eine rechtliche Grundlage für die Überwachung, Messung und Berichterstattung hinsichtlich des Umfangs der Lebensmittelverschwendung ist Teil des Vorschlags der Kommission5 für die Neufassung der Abfallrahmenrichtlinie (2008).

Die Methode wird ausführliche Bestimmungen dazu enthalten, wie Lebensmittelverschwendung quantitativ gemessen werden soll, welche Sektoren der Lebensmittelversorgungskette betroffen sind und welche Arten von Daten erhoben und übermittelt werden sollen, um den im Vorschlag zur Änderung der Abfallrahmenrichtlinie festgelegten Überwachungs- und Berichterstattungspflichten nachzukommen. Aus den oben angeführten Gründen vertritt die Kommission die Ansicht, dass sich kein zusätzlicher Nutzen daraus ergeben würde, eine spezifische und einheitliche Definition des Begriffs „Lebensmittelverschwendung“ vorzuschlagen.

03

Der im Zuge von FUSIONS vorgeschlagene begriffsbestimmende Rahmen stellte einen ersten Schritt bei der Erarbeitung eines Handbuchs dar, das die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung kohärenter Methoden für die Erhebung nationaler, alle Sektoren der Lebensmittelkette umfassender Daten zur Lebensmittelverschwendung unterstützen soll. Das umfassende, im Rahmen von FUSIONS erarbeitete Handbuch zur Bemessung von Lebensmittelverschwendung war als funktionelles Instrument auf der Grundlage des eigenen begriffsbestimmenden Rahmens des Forschungsprojektes gedacht – dieser weist zwar Überschneidungen mit dem EU-Rechtsrahmen auf (hinsichtlich der Begriffe „Abfall“ und „Lebensmittel“), stimmt jedoch nicht immer mit den darin angeführten Definitionen überein. Die Begriffsbestimmungen gemäß FUSIONS umfassen insbesondere mehr landwirtschaftliche Materialien im Vergleich dazu, was gemäß dem EU-Rechtsrahmen als Abfall betrachtet werden kann (vgl. Absatz 2). 

05

Die Kommission ist der Ansicht, dass die in der Abfallrahmenrichtlinie definierte Abfallhierarchie gänzlich auf Lebensmittelabfälle (Lebensmittelverschwendung) anwendbar ist. Die Kommission erachtet es nicht als nötig, eine spezifische Hierarchie für Lebensmittelabfälle in die EU-Rechtsvorschriften über Abfall aufzunehmen.

07

Die EU-Daten zur Lebensmittelverschwendung sind bis heute unzureichend. Der Vorschlag zur Änderung der Abfallrichtlinien zielt darauf ab, diese Lücke im Sinne von „was nicht gemessen wird, kann nicht verwaltet werden“ zu schließen.

15

Der Dialog auf EU-weiter und internationaler Ebene zur Optimierung der Vermeidung von Lebensmittelverschwendung und der Verringerungsbemühungen wird fortgesetzt und intensiviert, während die auf internationaler Ebene tätigen Hauptakteure (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation, Umweltprogramm der Vereinten Nationen) zur Teilnahme an der EU-Plattform für Lebensmittelverluste und -verschwendung aufgefordert werden.

Die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung erfordert integrierte Aktionspläne, die alle Akteure in der Lebensmittelkette sowie öffentliche Stellen einbeziehen6. Es sind sowohl legislative als auch andere Maßnahmen erforderlich – dieser Ansatz für die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung spiegelt sich im Aktionsplan zur Förderung von Kreislaufwirtschaft wider.

Der Kampf gegen Lebensmittelverschwendung gehört nicht zu den Zielen der GAP gemäß Artikel 39 AEUV. Die derzeitige GAP sieht eine breite Palette an Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Lebensmittelverlusten und -verschwendung in der Primärerzeugung und bei der Verarbeitung vor. Hinsichtlich der Stufen in der Lebensmittelkette, die über diese Ebene hinausgehen, verfügt die GAP über keine rechtliche Handlungsgrundlage.

Bemerkungen

26

Bereits 2011 hat die Kommission Leitlinien zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung7 vorgelegt und die Europäische Umweltagentur organisiert seit 2012 spezifische Webinare zur Vermeidung von Verschwendung, um den Informations- und Wissensaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern, einschließlich spezifischer Module zum Thema Lebensmittelverschwendung (z. B. Webinar von Oktober 2013).

Seit 2012 steht die Kommission mit allen Akteuren in Kontakt und arbeitet aktiv mit ihnen zusammen, um festzustellen, an welcher Stelle in der Lebensmittelkette Lebensmittel verschwendet werden, wo Hindernisse für die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung aufgetaucht sind und in welchen Bereichen Handlungsbedarf auf EU-Ebene besteht. Das hat dazu geführt, dass ein integrierter Aktionsplan zur Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung erarbeitet und von der Kommission 2015 im Rahmen des Kreislaufwirtschaftspakets verabschiedet wurde.

Gemeinsame Antwort zu Ziffer 27, erster und zweiter Gedankenstrich

Entsprechend den politischen Leitlinien, die in ihr Arbeitsprogramm für 2015 eingeflossen sind, hat die Kommission im Sinne der Kohärenz mit ihren Prioritäten den Grundsatz der politischen Diskontinuität auf alle anhängigen Vorschläge angewandt. Dies gilt auch für die Mitteilung über nachhaltige Lebensmittelsysteme. Die im Bereich der Vermeidung von Lebensmittelverschwendung geleistete Arbeit, darunter auch eine öffentliche Konsultation8 im Rahmen der Vorbereitung der Mitteilung über nachhaltige Lebensmittelsysteme, diente als Grundlage für den Aktionsplan zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung, der im Rahmen des Kreislaufwirtschaftspakets vorgeschlagen wurde. Die Kommission ist daher der Ansicht, dass eine gesonderte Veröffentlichung der Mitteilung zu diesem Zeitpunkt nur von begrenztem zusätzlichem Nutzen wäre.

28

Die Kommission ist der Ansicht, dass sie sich im Hinblick auf Lebensmittelverschwendung weiterhin gleichermaßen ambitioniert zeigt und dass die zur Zielumsetzung und Überwachung des Fortschritts vorgeschlagenen Instrumente verfeinert wurden. Gemäß dem Vorschlag der Kommission zur Änderung der Abfallrichtlinien müssen Mitgliedstaaten Fortschritte mithilfe der Messung von Lebensmittelverschwendung und der Verwendung von Indikatoren und Zielvorgaben für die Überwachung von Lebensmittelverschwendung beurteilen. Eine EU-weite Ausgangsbasis (Basiswert) kann erst festgelegt werden, wenn die Mitgliedstaaten auf einheitliche Weise eine ausreichende Menge an Daten gewonnen haben. Zudem wird die EU-Plattform für Lebensmittelverluste und -verschwendung, die im November 2016 zum ersten Mal zusammentreffen wird, den Fortschritt aller Akteure erleichtern.

Zur Definition des Begriffs der Lebensmittelverschwendung und zum Basiswert vgl. auch die Antwort der Kommission zu Ziffer 2.

Kasten 1 – Warum ist ein „Basiswert“ wichtig?

Die Bestimmung eines Basiswertes kann nicht gesondert von der Arbeit zur Entwicklung von Instrumenten zur Messung des Umfangs der Lebensmittelverschwendung, der Festlegung von Indikatoren und Zielen sowie der Überwachung von Maßnahmen zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung auf nationaler Ebene erfolgen. Die im Einklang mit der gemeinsamen Methode der EU erhobenen Daten zur Lebensmittelverschwendung werden bei der Festlegung eines gemeinsamen Basiswertes zum Zweck der Festlegung von Zielen für die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung ausschlaggebend sein.

Eine weitere Erörterung des Themas wird gemeinsam mit den Mitgliedstaaten erfolgen: im Rahmen der von den Vereinten Nationen vorgeschlagenen Berichterstattungspflichten im Hinblick auf die nachhaltigen Entwicklungsziele, im Zuge der Diskussionen zum Vorschlag zur Änderung der Abfallrichtlinien bezüglich Berichterstattungs- und Überwachungspflichten, bei der Erarbeitung einer gemeinsamen Methode zur Messung von Lebensmittelverschwendung und im Rahmen der EU-Plattform für Lebensmittelverluste und -verschwendung. Bei diesen Prozessen werden die bestehenden Maßnahmen und Praktiken in den Mitgliedstaaten berücksichtigt, insbesondere die für die nationalen Indikatoren und Zielvorgaben herangezogenen nationalen Basiswerte und Messmethoden.

29

Vgl. die Antwort der Kommission zu den Ziffern 26 und 32.

30

Um die Wirksamkeit der Vermeidung von Lebensmittelverschwendung zu gewährleisten, ist es erforderlich, auf allen Ebenen (global, EU-weit, national, regional, lokal) zu handeln und alle wichtigen Beteiligten einzubeziehen. Alle Akteure sind sich einig, dass Lebensmittelverschwendung verhindert werden muss und die meisten von ihnen haben Maßnahmen ergriffen.

Die Kommission arbeitet mit einer breiten Palette von Interessenträgern zusammen, um festzustellen, welche Probleme zur Unterstützung ihrer Arbeit vor Ort auf EU-Ebene behandelt werden müssen. Es wurde ein inklusiver Ansatz verfolgt, da die Kommission darauf abzielte, sowohl mit Akteuren aus dem Privatsektor als auch mit öffentlichen Stellen zusammenzuarbeiten. Angesichts der vielen Facetten der Vermeidung von Lebensmittelverschwendung wurde das Thema nicht nur in Expertengruppen behandelt, die sich speziell damit befassen, sondern auch in anderen Gremien mit breiter gefassten Zuständigkeitsbereichen9.

Die Interessengruppe, die von der Kommission seit 2012 einberufen wird, hat sich mit einer Vielzahl von Themen rund um die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung (z. B. Lebensmittelumverteilung, Datumskennzeichnung, sichere Verwendung ehemaliger Lebensmittel in Tierfutter, Messung von Lebensmittelverschwendung usw.) befasst und präzisiert, wo die betreffenden Akteure auf Hindernisse bei der Vermeidung von Lebensmittelverschwendung gestoßen sind. Die Beiträge dieser Gruppe haben daher bei der Festlegung eines EU-Aktionsplans zur Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung als Orientierungshilfe und zur Schwerpunktsetzung gedient. Diese Gruppe hat auch zum Austausch bewährter Praktiken sowie zu dem auf der Website der Kommission veröffentlichten Archiv beigetragen10.

31

Die Rolle der Expertengruppe der Mitgliedstaaten besteht konkret darin, sowohl die Kommission als auch die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Vorbereitung möglicher politischer Initiativen zu beraten und mit Fachwissen zu unterstützen und die kohärente Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften, Programmen und politischen Maßnahmen hinsichtlich der Vermeidung von Lebensmittelverschwendung zu verbessern.

Zum derzeitigen Zeitpunkt vertritt die Kommission nicht die Auffassung, dass die neue EU-Plattform für Lebensmittelverluste und -verschwendung (an der sowohl der öffentliche als auch der private Sektor beteiligt sind) notwendigerweise die Expertengruppe der Mitgliedstaaten ablösen würde. Die Kommission wird sich dieser Frage erneut annehmen, sobald die Plattform gegründet, die entsprechenden Arbeitsprozesse festgelegt und die Absichten aller Beteiligten präzisiert wurden.

32

Zwar können Expertengruppen bei der Mobilisierung, Förderung und Optimierung von Veränderungen behilflich sein, jedoch ist nicht ausschließlich die Anzahl der abgehaltenen Treffen entscheidend für die Frage, ob die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung an Dynamik gewinnt. Für die Kommission ist es von Bedeutung, sicherzustellen, dass die auf EU-Ebene ergriffenen Maßnahmen einen tatsächlichen Mehrwert bieten und die Hauptaufgaben in den Mittelpunkt stellen. Die Teilnehmer bei den Treffen blieben an sich unverändert, jedoch musste die Kommission sowohl mit Interessenträgern als auch mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. Ein gemeinsames Treffen fand beispielsweise am 22. Juni 2016 statt, um ein Arbeitsdokument für die Vorbereitung von EU-Leitlinien zu Lebensmittelspenden zu diskutieren. Die neue EU-Plattform für Lebensmittelverluste und -verschwendung wird alle maßgeblichen Akteure (aus dem öffentlichen und privaten Sektor) zusammenbringen, um die Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten zu stärken und die Erarbeitung integrierter Programme und Lösungen für die Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung zu fördern.

Die Entscheidung der Kommission, das Thema Lebensmittelverschwendung in einer Generaldirektion (GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) anzusiedeln – dies wurde im Rahmen der Organisation der neuen Kommission im Jahr 2014 umgesetzt – hat durch die Zuordnung klarer Verantwortungsbereiche zur Straffung der Arbeitsabläufe beigetragen und dazu geführt, dass die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung immer vor dem Hintergrund der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit betrachtet wird. Die Kontinuität der Maßnahmen war gewährleistet und das einschlägige Fachwissen sowie der konsistente Ansatz wurden fortwährend beibehalten.

Kasten 4 – Keine wirklichen Anzeichen für Fortschritte in der Arbeitsgruppe oder der Expertengruppe:

Antwort auf den ersten Gedankenstrich zu den EU-Leitlinien für Lebensmittelspenden:

Um in einem Bereich Leitlinien zu entwickeln, der so komplex ist wie dieser und die Gewinnung von Erkenntnissen erforderlich macht, damit sie für politische Maßnahmen in mehreren Bereichen sowie tatsächliche Praktiken am Markt herangezogen werden können, ist eine umfassende Beratung erforderlich. Die Kommission wird der neuen EU-Plattform für Lebensmittelverluste und -verschwendung bei ihrem ersten Treffen im November 2016 einen Leitlinienentwurf vorlegen. Die endgültigen Leitlinien sollen bis Ende 2017 durch die Kommission verabschiedet werden.

Antwort auf den zweiten Gedankenstrich

Die Tatsache, dass es den EU-Bestimmungen zufolge nicht verboten ist, Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums zu vermarkten, wurde bei mehreren Expertentreffen hervorgehoben. Die Kommission wird sich mit dieser Frage auch im Zusammenhang mit ihrer Arbeit an EU-Leitlinien zur Erleichterung von Lebensmittelspenden befassen.

Antwort auf den dritten Gedankenstrich

Datumskennzeichnung: Die Kommission hat eine Studie in Auftrag gegeben, in der untersucht wird, wie die Datumskennzeichnung von Lebensmittelunternehmern und Kontrollbehörden verstanden und eingesetzt wird und wie sich die Praktiken möglicherweise auf die Lebensmittelverschwendung auswirken. Die Ergebnisse dieser Studie, an der ein Auftragnehmer seit September 2016 arbeitet, werden bis Ende des Jahres 2017 erwartet und als Unterstützung bei der zukünftigen Politikgestaltung im Bereich der Datumskennzeichnung und der Vermeidung von Lebensmittelverschwendung dienen. Weitere Informationen über die Arbeit der Kommission im Bereich der Datumskennzeichnung wurden einschließlich der erstellten Informations- und Kommunikationsunterlagen in allen EU-Sprachen veröffentlicht11, um für ein besseres Verständnis der Bedeutung der Angaben „mindestens haltbar bis“ und „verbrauchen bis“ zu sorgen.

Antwort auf den vierten Gedankenstrich

Bei ersten Treffen in den Jahren 2012 und 2013 wurde festgestellt, dass es eine große Bandbreite an Bereichen gibt, die sich möglicherweise auf die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung auswirken. Die im Aktionsplan zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung des Kreislaufwirtschaftspaketes enthaltenen Maßnahmen sind das Ergebnis der Beratungen und Prioritätensetzung innerhalb der Kommission.

Informationen zu den Tätigkeiten operationeller Gruppen, den stattfindenden Projekten und Vernetzungsmaßnahmen im Rahmen der EIP-AGRI, dem Abschlussbericht der EIP-Fokusgruppe zu kurzen Lebensmittelversorgungsketten und dem kürzlich abgehaltenen Workshop der EIP-AGRI mit dem Titel „Cities and Food – Connecting Consumers and Producers“ sind abrufbar unter http://ec.europa.eu/eip/agriculture. Zudem wurden Informationen zur Arbeit des ENRD im Bereich der intelligenten Versorgungsketten, einschließlich einer Auswahl an Beispielen und Empfehlungen für eine verbesserte Umsetzung, erstellt und auf der Website des ENRD veröffentlicht. Das ENRD hat auch einen Workshop für Verwaltungsbehörden zur verbesserten Umsetzung der Kooperationsmaßnahme organisiert, d. h. jener Maßnahme, die zur Unterstützung der Entwicklung kurzer Versorgungsketten und lokaler Märkte des ELER dient. Lebensmittelverluste und -verschwendung gelten darüber hinaus als eines der vorrangigen Themen im Arbeitsprogramm 2017 der EIP-AGRI.

34

Vgl. Antwort der Kommission zu Ziffer 15.

35

Schrittweise politische Reformen, wie zuletzt 2013, gingen von einer gekoppelten Stützung, die unmittelbar an die Erzeugung bestimmter Produkte geknüpft war, zu einer Unterstützung von Landwirten über, die weder auf dem Markt noch im Handel Verzerrungen bewirkt.

37

Die Kommission ist der Ansicht, dass die von der EU geleistete Unterstützung unabhängig von den Abfallmengen ist und direkte Zahlungen weder unmittelbar noch mittelbar einen Anreiz zur Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte darstellen. Der überwiegende Anteil der Direktzahlungen (etwa 90 %) ist von der Erzeugung entkoppelt und hängt mit keinem bestimmten Erzeugnis zusammen. Landwirte, die diese Direktzahlungen erhalten, können einer landwirtschaftlichen Tätigkeit wie etwa der Erhaltung von landwirtschaftlichen Flächen für die Beweidung oder einer Bewirtschaftung ohne Erzeugung nachgehen. Bei verderblichen Lebensmitteln ist das Ausmaß der Verschwendung eindeutig höher.

Gemeinsame Antwort zu den Ziffern 38 und 39

Die fakultative gekoppelte Stützung darf nur in dem Umfang gewährt werden, der erforderlich ist, um einen Anreiz zur Beibehaltung des derzeitigen Produktionsniveaus in den betreffenden Sektoren oder Regionen zu schaffen. Seit 2015 kann sie einen Anteil von 10 % der gesamten Direktzahlungen ausmachen. Erhöhte Anteile der gekoppelten Stützung spiegeln Entscheidungen der Mitgliedstaaten zugunsten von sich in Schwierigkeiten befindlichen Sektoren wider, und zwar in dem Maße, das für die Schaffung eines Anreizes zur Aufrechterhaltung der Produktionsniveaus erforderlich ist. Die Überschreitung dieser Referenzniveaus wird von der Kommission streng überwacht.

40

Zwar wurde keine EU-Studie speziell zum Zusammenhang potenzieller Lebensmittelverschwendung mit Direktzahlungen durchgeführt, jedoch umfassen Studien und Evaluierungen zur Marktpolitik routinemäßig eine Analyse der Produktionsmengen.

Gemeinsame Antwort zu den Ziffern 41 und 42

Die Kommission ist der Ansicht, dass Marktinterventionsmaßnahmen nicht zur Lebensmittelverschwendung beitragen. Erzeugnisse, die im Rahmen einer öffentlichen Intervention gekauft oder mithilfe einer Beihilfe für die Lagerhaltung gelagert werden, müssen so gelagert werden, dass ihre Qualität erhalten bleibt. Ohne diese Maßnahmen würde auf die Ernte dieser Erzeugnisse verzichtet, wenn die Preise unter den Erntekosten liegen, und sie würden somit „verschwendet“.

Marktmaßnahmen wie z. B. öffentliche Intervention oder private Lagerhaltung können nur als Sicherheitsnetz im Fall einer ernsten Krise auf dem Markt dienen, um die Unterstützung eines strukturellen Ungleichgewichts zu verhindern.

Krisenpräventions- und Krisenmanagementmaßnahmen wie etwa Marktrücknahmen oder die Ernte vor der Reifung und Ernteverzicht zielen darauf ab, Missbrauch zu verhindern. Der Umfang der Unterstützung ist so gestaltet, dass Erzeuger es vorziehen würden, ihre Produkte auf dem Markt zu verkaufen, statt sie zurückzunehmen.

Die kostenlose Verteilung sowie die Rücknahme zugunsten anderer Bestimmungszwecke sind nicht als Absatzalternative gedacht, sondern als Instrument zur Krisenbewältigung. Die Mengen, die vom Markt genommen werden dürfen, sind beschränkt. Die Rücknahme von Erzeugnissen sieht eine Verwendung der vom Markt genommenen Erzeugnisse für einen bestimmten Zweck vor (z. B. zugunsten gemeinnütziger Organisationen oder Schulen).

43

Die Kommission erarbeitet derzeit die Modalitäten für eine mögliche Nutzung von Interventionsbeständen durch die Mitgliedstaaten im Rahmen des Programms für die Abgabe von Lebensmitteln an die am stärksten benachteiligten Personen vor.

Vgl. auch Antwort der Kommission zu Ziffer 41.

44

Die Kommission stellt fest, dass 1,8 Millionen Tonnen etwa 0,002 % der Produktion von 2008 bis 2015 entsprechen und dass die Marktrücknahme von Erzeugnissen den Umweltschutzanforderungen für die Entsorgung entsprechen muss.

Die Kommission ist der Ansicht, dass Krisenpräventions- und Krisenmanagementmaßnahmen keine Lebensmittelverschwendung verursachen. Die Ernte vor der Reifung wirkt sich beispielsweise nicht auf die Lebensmittelerzeugung aus.

45

Öffentliche Intervention trägt nicht zur Lebensmittelverschwendung bei. Dabei werden Erzeugnisse mit unzureichenden Absatzmärkten vom Markt genommen, die andernfalls womöglich zu Lebensmittelverschwendung geführt hätten. Sobald der Marktpreis wieder gestiegen ist, werden die Erzeugnisse zu Zwecken des Verkaufs wieder auf den Markt gebracht oder auf andere Weise verteilt oder im Rahmen des Programms für die Abgabe von Lebensmitteln für die am stärksten benachteiligten Personen freigegeben.

Hinsichtlich der Sondermaßnahmen, die ergriffen wurden, um den Folgen des russischen Einfuhrverbots entgegenzuwirken, ist angesichts der gebotenen Dringlichkeit, um tatsächlich Auswirkungen auf die Marktkrise zu erzielen, naturgemäß keine Folgenabschätzung erforderlich (Dringlichkeitsverfahren).

47

Zehn Mitgliedstaaten (Bulgarien, Estland, Spanien, Finnland, Kroatien, Irland, Litauen, Luxemburg, Malta und Rumänien) sehen in ihren Strategien für das Schulmilchprogramm flankierende Maßnahmen vor. In der Strategie eines Mitgliedstaats (Kroatien) für das Schuljahr 2016/2017 wird Bezug auf Bildungsmaßnahmen genommen, die einen Beitrag zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung leisten.

49

Andere Maßnahmen, wie etwa Investitionen in materielle Vermögenswerte zur effizienteren Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen oder zum effizienteren Einsatz von Maschinen, tragen zur Verringerung von Lebensmittelverschwendung in der EU bei.

Gemeinsame Antwort auf die Ziffern 50 und 51

Die Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung ist kein spezifisches Ziel der Politik zur ländlichen Entwicklung und die Mitgliedstaaten waren daher nicht verpflichtet, sie konkret in ihre Strategien aufzunehmen. Die Mitgliedstaaten hatten jedoch die Möglichkeit, das Problem Lebensmittelverschwendung im Rahmen ihrer Strategien und Programme mithilfe mehrerer Maßnahmen, wie z. B. Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen, Investitionen in materielle Vermögenswerte, Tierschutz oder Kooperationstätigkeiten, zu behandeln.

56

Die Kommission schließt sich den Bemerkungen des Hofes an, dass mehr zuverlässige Daten erforderlich sind, um eine wirksame Überwachung der Anwendung der Anlandeverpflichtung zu gewährleisten.

Antwort auf den zweiten Gedankenstrich

Obwohl es in der Kontrollverordnung keine expliziten Bestimmungen gibt, denen zufolge Rückwürfe gemeldet werden müssen, ist die Kommission nun bemüht, Rückwurfdaten für die Überwachung der Umsetzung der Anlandeverpflichtung zu erheben. Sie kann Rückwurfdaten für wissenschaftliche Zwecke auch mithilfe des Datenerhebungsrahmens erheben.

Antwort auf den dritten Gedankenstrich

Genaue und aussagekräftige Daten zum Rückwurfanteil sind nur in geringem Umfang vorhanden, was vorrangig der Tatsache geschuldet ist, dass die Überarbeitung der Durchführungsbestimmungen zu Fischereilogbucheinträgen mit genauen Angaben zur Rückwurfart (unterhalb der Mindestreferenzgröße für die Bestandserhaltung, verbotene Art oder Sonstiges) erst im Oktober 2015 angenommen werden konnte, nachdem im Mai 2015 eine Einigung über die Omnibus-Verordnung erzielt worden war. Der Übergang, der erforderlich ist, um neue Anforderungen an Fischereilogbucheinträge in den Alltagsbetrieb der Fischerei einzubinden, sowie die von Kontrollbehörden geforderten Änderungen brauchen Zeit. Währenddessen stützen sich die Kommission und die Verwaltungen auf Schätzungen bezüglich der gemeldeten Rückwürfe von Fängen anhand von Daten über die Aufwandssteuerung und aus dem Datenerhebungsrahmen.

63

Die Verordnung über Lebensmittelhygiene12 fördert die Erarbeitung von Leitlinien für die gute Hygienepraxis. Dabei handelt es sich entweder um EU-Leitlinien, die vom Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel beurteilt und gebilligt wurden, oder um nationale Leitlinien, die von nationalen Behörden beurteilt wurden (zu Letzteren vgl. die Antwort zu Ziffer 64).

Gemäß der Verordnung muss der Anstoß zur Erarbeitung einer EU-Leitlinie von Interessenverbänden kommen. Die Kommission hält diese Verbände bei jeder Gelegenheit zur Inanspruchnahme dieses Instruments zur Umsetzung von Hygienebestimmungen an und bietet kostenlose Übersetzungen in alle Sprachen. Es wurde ein Leitfaden zur Vorbereitung dieser Leitlinien13 veröffentlicht und die Kommission hat die Beurteilung eingereichter Entwürfe bisher noch nie abgelehnt. Die Kommission hat selbst die Initiative zur Erarbeitung bestimmter Leitlinien ergriffen. Insbesondere im Hinblick auf die Verringerung von Lebensmittelverschwendung hat der Ständige Ausschuss kürzlich die EU-Leitlinien für Lebensmittelspenden mit dem Titel „Every Meal Matters“ überarbeitet, wobei die endgültige Billigung noch anhängig ist.

64

Während die Verantwortung für die Ausarbeitung und Aktualisierung nationaler Leitlinien auf nationaler Ebene liegt, ist die Kommission für den Betrieb eines Registriersystems und dessen Bereitstellung für die Mitgliedstaaten verantwortlich.

Im Sommer 2016 wurden ein neues elektronisches Format und ein Register eingeführt. Dadurch wird auch die Suche nach bestimmten Themen in den über 700 nationalen Leitlinien vereinfacht, die im Register veröffentlicht sind14.

Gemeinsame Antwort zu den Ziffern 65 und 66

Die Größe eines Loses muss vom Lebensmittelunternehmer bestimmt werden. Sie hängt vom Produktionssystem des Unternehmers ab, z. B von der Menge der von dem Risiko betroffenen erzeugten Lebensmittel, den Möglichkeiten, zwischen den einzelnen Losen eine Reinigung und Desinfektion vorzunehmen; der Größe der Behälter (und wie oft sie geleert werden), den Möglichkeiten zur internen Rückverfolgung, usw. Der Rückruf kleinerer Lose kann nur gerechtfertigt werden, wenn gezeigt werden kann, dass die Produktion dieses Loses getrennt von anderen Losen erfolgte und keine Kreuzkontamination möglich war. Darüber hinaus müsste genauer überprüft werden, ob kleinere Lose tatsächlich zu einer Strategie beitragen würden, die auf die Verringerung der Lebensmittelverschwendung während der Produktion abzielt.

Angesichts des im Allgemeinen hohen Maßes an Lebensmittelsicherheit in der EU machen Rückrufe und Rücknahmen nur einen sehr geringen Anteil an den erzeugten Lebensmittelabfällen aus.

67

Die Datumskennzeichnung obliegt der Verantwortung der Lebensmittelunternehmer; diese legen fest, ob ein Erzeugnis mit einem Verbrauchs- oder Mindesthaltbarkeitsdatum versehen werden muss und wie lange es haltbar ist, wobei Sicherheit, Qualität und die Vermarktung Berücksichtigung finden. Manche Lebensmittel, wie z. B. frisches Obst und unverderbliche Lebensmittel wie Salz, Zucker und Essig, sind von der Kennzeichnungspflicht bezüglich des Verbrauchsdatums ausgenommen. Die einzige Lebensmittelkategorie, für welche die Datumskennzeichnung durch EU-Rechtsvorschriften vorgesehen ist, sind Konsumeier15.

68

Die Kommission ist aktiv auf der Suche nach Möglichkeiten, die Verwendung und das Verständnis von Datumskennzeichnungen durch alle Akteure in der Lebensmittelversorgungskette sowie die Kontrollbehörden16 zu verbessern (vgl. Antwort zu Ziffer 32 bezüglich der von der Kommission in Auftrag gegebenen laufenden Studie).

70

Die Kommission räumt ein, dass verschiedene rechtliche Bestimmungen im Zusammenhang mit Lebensmittelspenden (z. B. Lebensmittelhygiene, Information der Verbraucher über Lebensmittel) EU-weit unterschiedlich ausgelegt werden. Folglich wird das Potenzial von Lebensmittelspenden nicht voll genutzt. Wie in der Mitteilung zum Thema Kreislaufwirtschaft17 dargelegt, wird die Kommission Maßnahmen zur Förderung einer gemeinsamen Grundauffassung der rechtlichen Bestimmungen der EU bezüglich Lebensmittelspenden ergreifen. Dies umfasst die Absicht, für Lebensmittelspender und Lebensmittelbanken EU-Leitlinien für Lebensmittelspenden zu entwickeln, aus denen hervorgeht, wie die Einhaltung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften im gegenwärtigen Rechtsrahmen gewährleistet wird (z. B. Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelhygiene, Rückverfolgbarkeit, Haftung usw.).

71

Lebensmittelspenden sind eine Maßnahme zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung. Dies spiegelt sich auch in den Leitlinien der GD Umwelt zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung wider18. Lebensmittel können Endverbrauchern entweder über kommerzielle Vertriebskanäle oder Umverteilungsorganisationen (d. h. Lebensmittelbanken bzw. Wohltätigkeitsorganisationen) zur Verfügung gestellt werden. Lebensmittelspenden sind somit Teil der Lebensmittelversorgungskette und können bei der Vermeidung von Lebensmittelverschwendung behilflich sein.

Die Überwachung der Lebensmittelumverteilung zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung wird im Rahmen der EU-Plattform für Lebensmittelverluste und -verschwendung weiter diskutiert werden.

72

In EU-Rechtsvorschriften gibt es zahlreiche Verweise auf Tätigkeiten, die entweder ausgenommen oder Gegenstand weniger aufwändiger Anforderungen sind. Die Auslegung dieser Bestimmungen, z. B. in den Bereichen Hygiene und Lebensmittelkennzeichnung, ist jedoch EU-weit unterschiedlich. Die Kommission wird daher im Zuge der Erarbeitung der EU-Leitlinien zur Erleichterung von Lebensmittelspenden (vgl. Punkt iii der Antwort der Kommission zu Ziffer III und die Antwort zu Ziffer 32) die Verpflichtungen von Lebensmittelunternehmern und Lebensmittelbanken und/oder Wohltätigkeitsorganisationen im Hinblick auf die Handhabung von gespendeten Lebensmitteln weiter präzisieren.

Lebensmittelspenden sind ein komplexes Thema, das eine Vielzahl unterschiedlicher Beteiligter betrifft und mit Praktiken in Zusammenhang steht, die sich im Laufe der Zeit je nach den Bedürfnissen der Spender (Landwirte, Lebensmittelerzeuger, Einzelhändler, usw.) und Empfänger (Lebensmittelbanken, Wohltätigkeitsorganisationen und Verbraucher) weiterentwickeln. Um diese Praktiken zu vereinfachen, müssen die EU-Leitlinien alle diese Elemente berücksichtigen und gewährleisten, dass sichere Praktiken zur Anwendung kommen, die von den Regulierungsbehörden kontrolliert werden können (vgl. auch die Antworten der Kommission zu Ziffer 32 und Kasten 4).

73

Die Anwendung der Bestimmungen für die MwSt. auf Lebensmittelspenden ist eines der Probleme, das von der Kommission bei der Erarbeitung der EU-Leitlinien zur Erleichterung von Lebensmittelspenden behandelt werden muss (vgl. Punkt iii der Antwort zu Ziffer III und Antwort zu Ziffer 32).

Kasten 11 – Anwendung der MwSt. auf gespendete Lebensmittel

Die Kommission ist der Ansicht, dass der Wert, auf dessen Grundlage die MwSt. berechnet wird, niedrig sein oder nahe null liegen kann, wenn die Spende kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums erfolgt oder die Waren nicht verkaufsfähig sind. Haben die Lebensmittel tatsächlich keinen Wert, kann er sogar bei null liegen.

74

Die neue GFP beinhaltet keine Bestimmungen für Spenden von Fisch, der vom Markt genommen wurde; die Mitgliedstaaten können jedoch die Entwicklung von Strukturen fördern und unterstützen, die Spenden von Fisch ermöglichen, der nicht für den unmittelbaren menschlichen Verzehr vermarktet werden kann.

Spenden können auch durch die vom EMFF unterstützte Beihilfe für die Lagerhaltung erleichtert werden. Dieser Mechanismus trägt zum Ausgleich der Kosten bei, die durch die Haltbarmachung und Lagerung von Erzeugnissen entstehen, die nicht über einem bestimmten Preis verkauft werden können. Nach Ablauf der Lagerzeit können die Erzeugerorganisationen des Fischereisektors die Erzeugnisse kostenlos auf dem Markt bereitstellen, wenn sie diese erneut für den unmittelbaren menschlichen Verzehr vermarkten. Der Mechanismus läuft 2019 ab, die Erzeugerorganisationen dürfen jedoch auf eigene Kosten einen ähnlichen Mechanismus organisieren.

76

Die Verfahren für die erleichterte Verwendung von Interventionsbeständen zugunsten der am stärksten benachteiligten Personen wurden noch nicht in den entsprechenden Durchführungsrechtsakt aufgenommen und die Diskussionen mit den Mitgliedstaaten dauern noch an. Es gilt außerdem darauf hinzuweisen, dass es 2014 keine Interventionsbestände gab. Interventionskäufe von Magermilchpulver wurden zuerst 2015 getätigt und 2016 angesichts sinkender Preise im Milchsektor fortgesetzt. Die Milchmärkte haben sich noch nicht erholt, weshalb die Marktbedingungen im Einklang mit Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung über die einheitliche GMO die Freigabe von Interventionsbeständen noch nicht erlauben würden. Derzeit gibt es nur von Magermilchpulver Interventionsbestände.

78

Das vorrangige Anliegen der Kommission bei der Programmierung der Mittel des FEAD war sicherzustellen, dass die FEAD-Programme im Einklang mit den oben angeführten Zielen des FEAD stehen. Die Mitgliedstaaten hatten die Möglichkeit, zwischen den verschiedenen Optionen der FEAD-Verordnung zu wählen und die Unterstützung an die Bedürfnisse der am stärksten benachteiligten Personen anzupassen.

Gemeinsame Antwort auf Gedankenstriche eins und zwei

Artikel 9 der FEAD-Verordnung enthält ein Verfahren zur Änderung operationeller Programme. In Anbetracht des Auslaufens der Förderfähigkeit der Ausgaben gemäß dem FEAD (31. Dezember 2023) wird in den derzeitigen Programmtexten nicht die Möglichkeit ausgeschlossen, sie in Zukunft abzuändern.

Selbst wenn ein Programm die Möglichkeit zur Erleichterung von Lebensmittelspenden nicht ausdrücklich beinhaltet, bedeutet das jedoch nicht, dass in den Mitgliedstaaten keine Lebensmittel gespendet werden. Das OP Finnlands beispielsweise konzentriert sich auf gekaufte Lebensmittel, vor Ort verteilen die Partnerorganisationen jedoch auch gespendete Lebensmittel, die im Allgemeinen aus frischen Lebensmitteln bestehen.

79

Die Qualität der Daten liegt in der Verantwortung der Mitgliedstaaten.

Die Kommission nimmt regelmäßig Kontrollbesuche vor, um die ordnungsgemäße Umsetzung der Maßnahme sicherzustellen und rechtsgrundlos gezahlte Beträge wieder einzuziehen. Die Kommission führt auch Qualitätskontrollen bei den Jahresberichten durch, um Unstimmigkeiten zu vermeiden. Zahlungen werden ausschließlich für Vorhaben geleistet, die umgesetzt und kontrolliert wurden.

Die Kommission hält auch fest, dass Erzeugerorganisationen Erzeugnisse zur kostenlosen Verteilung spenden können, ohne um EU-Unterstützung anzusuchen.

80

Es sind Sicherheitsvorkehrungen erforderlich, um zu gewährleisten, dass die Krisenpräventions- und Krisenmanagementmaßnahmen zum Ziel führen und EU-Mittel ordnungsgemäß ausgegeben werden.

Die rechtlichen Bestimmungen sehen mehr Unterstützung für kostenlose Verteilung als für Rücknahmen für andere Zwecke vor. Hilfeleistungen durch Wohltätigkeitsorganisationen und andere von den Mitgliedstaaten zugelassene Einrichtungen haben klar Vorrang.

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

81

Die Kommission erkennt uneingeschränkt an, dass es erforderlich ist, Maßnahmen zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung zu ergreifen und die Ressourcennutzung entlang der gesamten Lebensmittelkette zu optimieren. Im Rahmen des Kreislaufwirtschaftspakets bekräftigte die Kommission 2015 erneut die Verpflichtung der EU zum Ziel der Verringerung von Lebensmittelverschwendung gemäß der globalen Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.

83

Im Kreislaufwirtschaftspaket von 2015 wird die vorrangige Bedeutung der Vermeidung von Lebensmittelverschwendung betont. Ein integrierter Aktionsplan, einschließlich legislativer und anderer Initiativen, wurde vorgelegt, um gegen Lebensmittelverschwendung in der EU vorzugehen. Die neue EU-Plattform zu Lebensmittelverlusten und -verschwendung bringt öffentliche Stellen und Akteure der Lebensmittelkette, einschließlich Verbraucher- und anderer Nichtregierungsorganisationen zusammen. Sie wird allen Akteuren bei der Ergreifung von Maßnahmen behilflich sein, um dem Ziel der Verringerung von Lebensmittelverschwendung gemäß den nachhaltigen Entwicklungszielen näherzukommen und sich über bewährte Praktiken auszutauschen. Es ist zu erwarten, dass die Plattform für Lebensmittelverluste und -verschwendung neue Initiativen und Möglichkeiten aufzeigen wird, um die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung auf EU-Ebene zu behandeln.

84

Die Kommission vertritt die Ansicht, dass ihre Ambitionen im Laufe der Zeit nicht abgenommen haben. 2015 hat die Kommission das Kreislaufwirtschaftspaket verabschiedet, in dem der Vermeidung von Lebensmittelverschwendung Priorität eingeräumt und vorgeschlagen wird, mithilfe eines vielschichtigen, von allen Dienststellen der Kommission nach dem Grundsatz der Kollegialität erarbeiteten Aktionsplans dagegen vorzugehen. Es fördert die Eingliederung von Maßnahmen bezüglich der Lebensmittelverschwendung sowohl in die politischen Maßnahmen zur Vermeidung von Verschwendung als auch in die Programme der Mitgliedstaaten für die Vermeidung von Verschwendung. Die Kommission war darauf bedacht, sicherzustellen, dass die für Lebensmittelverschwendung geltenden Rechtsvorschriften präzise und umsetzbar und mit dem EU-Rechtsrahmen kohärent sind.

Gemäß dem Vorschlag der Kommission müssen Mitgliedstaaten die Lebensmittelverschwendung auf jeder Stufe der Lebensmittelversorgungskette verringern, das Ausmaß der Lebensmittelverschwendung überwachen und zu Fortschritten bei der Vermeidung von Lebensmittelverschwendung Bericht erstatten. Die Umsetzung von Programmen zur Überwachung von Lebensmittelverschwendung in den EU-Mitgliedstaaten mithilfe einer harmonisierten Methode für ihre Messung wird die notwendigen Erkenntnisse liefern, um wirksame nationale Maßnahmen zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung herbeizuführen und Zielvorgaben für die Verringerung von Lebensmittelverschwendung festzulegen.

Empfehlung 1

Die Kommission stimmt Empfehlung 1 zu, was ihre eigene Rolle bei der Unterstützung der Bemühungen in den EU-Mitgliedstaaten betrifft.

Es wurden bereits mehrere Maßnahmen ergriffen. Die Einbeziehung internationaler Organisationen (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation, Umweltprogramm der Vereinten Nationen) in die EU-Plattform für Lebensmittelverluste und -verschwendung wird dabei behilflich sein, die Zusammenarbeit und Koordinierung der Bemühungen auf nationaler, EU-weiter und globaler Ebene zu erleichtern.

Im Rahmen des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft von 2015 setzt die Kommission bereits Initiativen zur Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung um. Die Kommission erarbeitet bereits eine Methode, die auf der Grundlage des bestehenden Rechtsrahmens veranschaulichen soll, was auf jeder Stufe der Lebensmittelkette Lebensmittelverschwendung darstellt. Diese Methode wird bei der einheitlichen Messung des Ausmaßes der Lebensmittelverschwendung behilflich sein, die für die Folgenabschätzung der Maßnahmen erforderlich ist.

86

Die Kommission räumt ein, dass zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung Maßnahmen entlang der gesamten Lebensmittelkette und eine verstärkte sektorenübergreifende Zusammenarbeit erforderlich sind. Die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung und die Optimierung der Ressourcennutzung könnten einen Beitrag zu innovativen Modellen für die Produktion, die Vermarktung, den Vertrieb und den Verbrauch von Lebensmitteln leisten.

Die Kommission hat sich bemüht, mithilfe des im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft vorgeschlagenen Aktionsplans die Bestrebungen von Interessenträgern zu unterstützen. Insbesondere zielt die neue EU-Plattform für Lebensmittelverluste und -verschwendung auf die Unterstützung aller Akteure bei der Festlegung von zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung erforderlichen Maßnahmen, beim Austausch über bewährte Verfahren und bei der Beurteilung der im Laufe der Zeit erzielten Fortschritte ab.

Der Kampf gegen Lebensmittelverschwendung gehört nicht zu den Zielen der GAP gemäß Artikel 39 AEUV. Die derzeitige GAP sieht eine breite Palette an Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Lebensmittelverschwendung in der Primärerzeugung und Verarbeitung vor. Hinsichtlich der Stufen in der Lebensmittelkette, die über diese Ebene hinausgehen, verfügt die GAP über keine rechtliche Handlungsgrundlage.

Empfehlung 2
a)

Die Kommission stimmt Empfehlung  2 Buchstabe a nicht zu, wird Lebensmittelverlusten und -verschwendung im Rahmen ihrer Arbeit zur Vorbereitung der nächsten GAP jedoch unter Berücksichtigung folgender Punkte Beachtung schenken:

  • in der landwirtschaftlichen Primärerzeugung entstehen nur begrenzte Lebensmittelverluste, die ein völlig anderes Problem als Lebensmittelverschwendung (wie in der Abfallrahmenrichtlinie behandelt) darstellen. Lebensmittelverschwendung konzentriert sich hauptsächlich auf die restliche Lebensmittelversorgungskette, einschließlich Verarbeitung, Einzelhandel und Verbrauch;
  • die Politik der ländlichen Entwicklung sieht bereits eine Reihe von Maßnahmen vor, die zur Vermeidung und Verringerung von Lebensmittelverschwendung und -verlusten ergriffen werden können;
  • Investitionen im Rahmen von Programmen zur ländlichen Entwicklung unterstützen bereits die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung im Verarbeitungssektor (z. B. durch Genossenschaften zur Erhöhung der Lagerkapazitäten) und zukünftige Bemühungen sollten im Verhältnis zur – beschränkten – Bedeutung des Problems stehen.
b)

Die Kommission stimmt Empfehlung 2 Buchstabe b zu.

Die Kommission stimmt der Empfehlung des Hofes zu, wonach im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Fischereipolitik eine genauere Überwachung der Anlandeverpflichtung erforderlich ist. Wenngleich die Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung an sich kein Ziel der Gemeinsamen Fischereipolitik ist – diese zielt auf die Sicherstellung der ökologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nachhaltigkeit von Fischerei und Aquakultur ab – stimmt die Kommission zu, dass sie erleichtert werden kann, indem die bestehenden Instrumente auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene umgesetzt werden.

c)

Die Kommission stimmt Empfehlung 2 Buchstabe c zu. Hinsichtlich der Lebensmittelhygiene wurde 2016 der Online-Zugang zu den diesbezüglichen Leitlinien verbessert, was den Austausch über bewährte Praktiken zusätzlich erleichtert. Was Rückverfolgbarkeit betrifft, so prüft die Kommission die Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Umsetzung der Anforderungen bereits auf der Grundlage der Rechtsvorschriften über die Lebensmittelsicherheit. Bezüglich der Datumskennzeichnung eruiert die Kommission derzeit gemäß dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft die Optionen für eine wirksamere Verwendung und ein besseres Verständnis der Datumskennzeichnung auf Lebensmitteln durch alle betroffenen Akteure. Um eine Informationsgrundlage für diese Arbeit zu haben, hat die Kommission eine neue Studie in Auftrag gegeben, die 2017 Ergebnisse liefern soll (vgl. den Abschnitt zur „Datumskennzeichnung“ in der Antwort zu Ziffer 32).

87

Wie in der Mitteilung zum Thema Kreislaufwirtschaft19 dargelegt, wird die Kommission Maßnahmen zur Präzisierung der rechtlichen Bestimmungen der EU ergreifen, um Lebensmittelspenden zu erleichtern. Dies umfasst die Absicht, für Lebensmittelspender und Lebensmittelbanken EU-Leitlinien für Lebensmittelspenden zu entwickeln, aus denen hervorgeht, wie die Einhaltung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften im gegenwärtigen Rechtsrahmen gewährleistet wird (z. B. Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelhygiene, Rückverfolgbarkeit, Haftung usw.).

Empfehlung 3
a)

Die Kommission stimmt Empfehlung 3 Buchstabe a zu und setzt sie bereits um. Um ein einheitliches Verständnis der relevanten rechtlichen Bestimmungen der EU zu fördern, wird die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern EU-Leitlinien erarbeiten, um Lebensmittelspenden zu erleichtern. Ein erster Entwurf wird von der EU-Plattform für Lebensmittelverluste und -verschwendung im November 2016 geprüft, die endgültigen Leitlinien sollen bis Ende des Jahres 2017 von der Kommission verabschiedet werden.

b)

Die Kommission stimmt Empfehlung 3 Buchstabe b nicht zu, da sie im Rahmen der Reform der GFP und eines ihrer Pfeiler – der GMO – die „unentgeltliche Verteilung angelandeter Erzeugnisse an karitative Einrichtungen“ vorgeschlagen hat. Dieser Vorschlag wurde vom Rat und vom Parlament abgelehnt.

c)

Die Kommission stimmt Empfehlung 3 Buchstabe c zu. Im Rahmen der öffentlichen Intervention erworbene landwirtschaftliche Produkte können abgegeben werden, indem sie dem Nahrungsmittelhilfeprogramm für die am stärksten benachteiligten Personen in der Union zur Verfügung gestellt werden, wenn das im Programm vorgesehen ist.

d)

Die Kommission stimmt Empfehlung 3 Buchstabe d zu und ergreift Maßnahmen zur Förderung von Lebensmittelspenden.

Die Kommission hat im Rahmen ihres am 14. September 2016 vorgelegten Vorschlags für eine Neufassung der Haushaltsordnung einige Änderungen an der FEAD-Verordnung angeregt. Sofern sie gebilligt wird, wird eine dieser Änderungen den Mitgliedstaaten die Möglichkeit bieten, bei der Finanzierung von Lebensmittelspenden auf vereinfachte Kostenoptionen zurückzugreifen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Verwendung von Lebensmittelspenden gemäß dem FEAD zu erleichtern.

Zwar ist die Kommission bestrebt, die Umsetzung des FEAD auch im Hinblick auf Lebensmittelspenden zu vereinfachen, jedoch wird ihr Schwerpunkt stets darauf liegen, die Ziele des Fonds zu erreichen, wie etwa die Förderung des sozialen Zusammenhaltes und der sozialen Inklusion sowie die Linderung der schlimmsten Formen der Armut in der EU. Die Verringerung von Lebensmittelverschwendung an sich gehört nicht zu den Zielen des FEAD.

Marktrücknahmen zu wohltätigen Zwecken sind derzeit eine Form der organisierten „kostenlosen“ Spende an Endempfänger. Die diesbezüglichen rechtlichen Bestimmungen sehen eine höhere Unterstützung für eine kostenlose Verteilung (Marktrücknahmen zu wohltätigen Zwecken) als für Marktrücknahmen für andere Bestimmungszwecke vor. Eine bestimmte Kennzeichnung ist ebenfalls vorgesehen, um die Herkunft und die Verwendung von EU-Mitteln hervorzuheben. Marktrücknahmen sollen vorrangig so verteilt werden, dass Bedürftige von Wohltätigkeitsorganisationen und anderen von den Mitgliedstaaten zugelassenen Einrichtungen Hilfe erhalten. Eine andere Verwendung vom Markt genommener Erzeugnisse erfolgt in Form von Alternativen zur kostenlosen Verteilung.

Begriffe und Abkürzungen

Ausfuhrerstattungen: Ausfuhrerstattungen können von der EU an Handelsunternehmen gezahlt werden, die bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse in Drittländern verkaufen. Die Erstattung deckt in der Regel die Differenz zwischen dem EU-Binnenmarktpreis und dem Weltmarktpreis ab.

Beihilfe für die private Lagerhaltung: Beihilfe, die für die Lagerhaltung von Erzeugnissen gewährt wird. Dies trägt zur Stabilisierung des Marktes für ein Erzeugnis bei, wenn ein Überschuss vorliegt und das Preisniveau fällt.

COPA COGEGA: COPA - Committee of Professional Agricultural Organisations (Ausschuss der berufsständischen landwirtschaftlichen Organisationen der Europäischen Union - die europäische Vertretungsorganisation der Landwirte) / COGECA - General Confederation of Agricultural Cooperatives (Allgemeiner Verband der landwirtschaftlichen Genossenschaften der Europäischen Union)

DAS: Déclaration d‘Assurance (Jährliche Zuverlässigkeitserklärung des Europäischen Rechnungshofs)

EFF: Europäischer Fischereifonds

EGFL: Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft

EIP: Europäische Innovationspartnerschaft

ELER: Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums

EMFF: Europäischer Meeres- und Fischereifonds

Entwicklung des ländlichen Raums: Die EU-Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums ergänzt das System der Direktzahlungs- und Marktstützungsmaßnahmen und zielt auf eine Verbesserung bestimmter Aspekte der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Situation in den ländlichen Gebieten der EU ab.

Ernte vor der Reifung: Vollständiges Abernten nicht marktfähiger (aber unbeschädigter) Erzeugnisse auf einer bestimmten Anbaufläche vor der normalen Ernte

Eurostat: Das Statistische Amt der Europäischen Union

FAO: Food and Agriculture Organisation of the United Nations (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen)

Faostat: Food and Agriculture Organization of the United Nations, Statistics Division (Statistikabteilung der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen)

FEAD: Fund for European Aid to the Most Deprived (Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen)

G20: (oder Gruppe der Zwanzig) - internationales Forum für Regierungen und Zentralbankpräsidenten aus 20 großen Volkswirtschaften

GAP: Gemeinsame Agrarpolitik

GD SANCO: Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher der Europäischen Kommission neuer Name: Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (SANTE)

GD AGRI: Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Europäischen Kommission

GD CNECT: Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien der Europäischen Kommission

GD EMPL: Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration der Europäischen Kommission

GD ENER: Generaldirektion Energie der Europäischen Kommission

GD ENTR: Generaldirektion Unternehmen und Industrie der Europäischen Kommission neuer Name: Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (GROW)

GD ENV: Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission

GD GROW: Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU der Europäischen Kommission

GD MARE: Generaldirektion maritime Angelegenheiten und Fischerei der Europäischen Kommission

GD MARKT: Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission neuer Name: Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion (FISMA)

GD RTD: Generaldirektion Forschung und Innovation der Europäischen Kommission

GD SANTE: Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission

GD TAXUD: Generaldirektion Steuern und Zollunion der Europäischen Kommission

GD: Als Generaldirektionen bezeichnete Abteilungen und Dienststellen der Europäischen Kommission

GFP: Gemeinsame Fischereipolitik

GMO: Gemeinsame Marktorganisation

Marktrücknahme: Vorgang, durch den Produkte vom Markt genommen (d. h. nicht mehr zum Verkauf angeboten) werden.

MDP: Programm für die Abgabe von Nahrungsmitteln an Bedürftige

Nichternte: Nichtnutzung der Anbaufläche für die kommerzielle Produktion während des normalen Produktionszyklus. Diese Definition schließt die Vernichtung von Erzeugnissen durch Klimaereignisse oder Krankheiten nicht ein.

Öffentliche Intervention: Wenn die Marktpreise für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse unter ein zuvor festgelegtes Niveau fallen, kann die Europäische Kommission beschließen, den Markt durch Ankauf der Überschüsse zu stabilisieren, die dann ggf. in den Mitgliedstaaten gelagert werden, bis der Marktpreis wieder steigt.

UNECE: United Nations Economic Commission for Europe (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen)

WRAP: Waste and Resources Action Programme - Wohltätigkeitsorganisation und Unternehmen im Vereinigten Königreich, die/das in Zusammenarbeit mit Regierungen, Unternehmen und Gemeinschaften praktische Lösungen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz und zur Beschleunigung des Übergangs zu einer nachhaltigen und ressourceneffizienten Wirtschaft entwickelt.

Anmerkungen

1 Gemessen nach Gewicht, FAO, 2011, Global food losses and food waste - extent, causes and prevention (Globale Lebensmittelverluste und -verschwendung - Ausmaß, Ursachen und Vermeidung), Rom, UN FAO.

2 Als Lebensmittelverlust wird die Abnahme der Quantität oder Qualität von Lebensmitteln bezeichnet. Lebensmittelverschwendung ist ein Teilbereich von Lebensmittelverlust und bezieht sich auf die Entsorgung oder alternative Verwendung (zu Nichtnahrungszwecken) von Lebensmitteln, die für die menschliche Ernährung unbedenklich und wertvoll sind, entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette von der Primärerzeugung bis zum Endverbraucherhaushalt (http://www.fao.org/platform-food-loss-waste/food-waste/definition/en/).

3 Lebensmittelabfall bezieht sich auf Lebensmittel und nicht essbare Bestandteile von Lebensmitteln, die der Lebensmittelversorgungskette zum Zweck der Verwertung oder Beseitigung entzogen werden (einschließlich Kompostierung, untergepflügte/nicht geerntete Kulturen, anaerobe Gärung, Erzeugung von Bioenergie, Kraft-Wärme-Kopplung, Verbrennung, Einleitung in die Kanalisation, Entsorgung auf Deponien oder Rückwurf ins Meer) (http://www.eu-fusions.org/index.php/about-food-waste/280-food-waste-definition).

4 http://www.eu-fusions.org/index.php/download?download=254:fusions-quantification-manual.

5 Mit der FAO, dem UNEP (Umweltprogramm der Vereinten Nationen), dem Weltwirtschaftsrat für Nachhaltige Entwicklung (WBCSD), dem Consumer Goods Forum, dem EU-Projekt FUSIONS und dem Waste and Resources Action Programme (WRAP) als wichtigste Partner (http://flwprotocol.org/).

6 a) Vermeidung, b) Vorbereitung zur Wiederverwendung, c) Recycling, d) sonstige Verwertung, z. B. energetische Verwertung und e) Beseitigung.

7 Artikel 4 der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. L 312 vom 22.11.2008, S. 3).

8 Die Zahl beruht auf Daten des Jahres 2012 (http://ec.europa.eu/food/safety/food_waste/index_en.htm). Die von der Kommission genannte Zahl von 88 Millionen Tonnen verschwendeter Lebensmittel entspricht den aktuellsten Schätzungen der in der EU-28 entstehenden Lebensmittelabfälle, die vom Projekt FUSIONS, das unter das Siebte Forschungsrahmenprogramm fällt, veröffentlicht wurden (Estimates of European food waste levels, FUSIONS, 2016 http://www.eu-fusions.org/phocadownload/Publications/Estimates%20of%20European%20food%20waste%20levels.pdf). Die Zahl ist nicht in EU-Binnenerzeugung und Einfuhren aus Drittländern unterteilt.

9 Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt, Preparatory study on food waste across EU 27 (Vorstudie zu Lebensmittelabfällen in der EU-27), 2010.

10 Franke, U., Einarson, E., Andrésen, N., Svanes, E., Hartikainen, H., Mogensen, L., Kartläggning av matsvinnet i primärproduktionen, Nordischer Rat, Kopenhagen, 2013, (www.norden.org/sv/publikationer/publikationer/2013-581); Hanssen, O. J., Ekegren, P., Gram-Hanssen, I., et al., Food Redistribution in the Nordic Region (Lebensmittelumverteilung in der nordischen Region), Nordischer Ministerrat, Kopenhagen, 2014, (http://norden.diva-portal.org/smash/record.jsf?pid=diva2%3A784307&dswid=9068); Bericht des Oberhauses des Vereinigten Königreichs Counting the Cost of Food Waste: EU Food Waste Prevention (Berechnung der Kosten der Lebensmittelverschwendung: Vermeidung von Lebensmittelverschwendung in der EU), Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union, 10. Bericht der Sitzungsperiode 2013-2014, S. 12.

11 FAO, Food wastage Foodprint. Impacts on natural resources (Der ökologische Fußabdruck der Lebensmittelverschwendung. Die Auswirkungen auf natürliche Ressourcen), FAO Rom, 2013 (http://www.fao.org/nr/sustainability/food-loss-%c2%adand-waste/en/).

12 Briefing des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments, Unfair Trading Practices in the Business-to-Business Food Supply Chain (Unlautere Handelspraktiken zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette)
(http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2015/563430/IPOL_BRI(2015)563430_EN.pdf).

13 Die Eigeninitiativen der Mitgliedstaaten sind nicht Gegenstand dieser Prüfung. Es werden lediglich Beispiele zur Veranschaulichung bestimmter Vorgehensweisen angeführt.

14 Mit EU sind hier die EU-Organe (verantwortlich für die Gestaltung der verschiedenen Politiken und für die Erarbeitung der verschiedenen Rechtsvorschriften) zusammen mit den Mitgliedstaaten (verantwortlich für die Umsetzung dieser Maßnahmen und Vorschriften) gemeint.

15 Der Bericht schließt jedoch die bis zum 1. Juli 2016 abgegebenen einschlägigen politischen Erklärungen ein.

16 Schlussfolgerungen des Rates der EU zum EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft vom 20 Juni 2016 (10444/16 - Ergebnis der 3476. Tagung des Rates der EU). Näher ausgeführt wurden diese Schlussfolgerungen in den Schlussfolgerungen des Rates der EU zu Lebensmittelverlusten und -verschwendung vom 28. Juni 2016 (10730/16 - Ergebnis der 3479. Tagung des Rates der EU).

17 http://ec.europa.eu/environment/resource_efficiency/about/roadmap/index_en.htm.

18 COM(2014) 397 final vom 2. Juli 2014, Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98/EG über Abfälle, 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, 1999/31/EG über Abfalldeponien, 2000/53/EG über Altfahrzeuge, 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte.

19 http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-14-2723_en.htm.

20 Die Grüne Karte ist eine neue Initiative, die es den Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten in Übereinstimmung mit Artikel 9 des Protokolls Nr. 1 zum Vertrag von Lissabon erlaubt, ihre Kräfte zu bündeln, um der Kommission Vorschläge zu unterbreiten und auf diese Weise die Entwicklung der EU-Politik zu beeinflussen.

21 Im Wesentlichen europäische Dachverbände von Erzeugern, Verarbeitern, Lebensmittellieferanten, Einzelhändlern, der Verpackungsindustrie sowie Forschungseinrichtungen.

22 GD SANCO, GD ENV und GD AGRI bei allen Treffen und GD RTD, GD TAXUD, GD ENER, GD ENTR und GD MARKT bei einigen der anderen Treffen.

23 GD SANCO/SANTE und GD AGRI, und - je nach Thema des Treffens - GD CNECT, GD ENTR, GD TAXUD, GD GROW, GD RTD und Eurostat.

24 Fragen der Lebensmittelverschwendung wurden zwar seit 2012 von der GD SANTE koordiniert, übergeben wurde das Dossier von der GD ENV an die GD SANTE (Referat A6) jedoch mit Wirkung vom 1.1.2015. Innerhalb der GD SANTE wurde die Zuständigkeit für das Dossier zum 1.2.2016 dann noch einmal verlagert, und zwar in das Referat E1.

25 Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission (ABl. L 304 vom 22.11.2011, S. 18).

26 Gemäß Artikel 39 Absatz 1 Buchstaben a und c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zielt die GAP in erster Linie auf die Unterstützung der Wirtschaftlichkeit des Agrarsektors und die Stabilität der Märkte für landwirtschaftliche Erzeugnisse ab. Artikel 39 Absatz 1 Buchstabe a sieht jedoch auch „den bestmöglichen Einsatz der Produktionsfaktoren“ vor, d. h. die nachhaltige und effiziente Nutzung von natürlichen Ressourcen. In diesem Zusammenhang ist auch Artikel 11 von Bedeutung: „Die Erfordernisse des Umweltschutzes müssen bei der Festlegung und Durchführung der Unionspolitiken und -maßnahmen insbesondere zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung einbezogen werden“.

27 An Landwirte geleistete Ausgleichszahlungen, die entweder an festgesetzte Flächen (oder feste Erträge) oder an eine festgesetzte Anzahl an Tieren gebunden sind.

28 Artikel 52 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung EG) Nr. 73/2009 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 608).

29 Artikel 52 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013.

30 SEC(2011) 1153 final/2 vom 20. Oktober 2011, Commission Impact Assessment, Common Agricultural Policy towards 2020 (Folgenabschätzung der Kommission, Gemeinsame Agrarpolitik bis 2020), Anhang 5 Market Measures (Marktmaßnahmen), S. 12.

31 Mattson, K., Why do we throw away edible fruit and vegetables? (Warum werfen wir essbares Obst und Gemüse weg?), Rapport 2014:5 EN, Abteilung für Handel und Märkte, finanziert von der schwedischen Lebensmittelbehörde Livsmedelsverket (S. 22).

32 Nach den von der Beobachtungsstelle der Kommission für den Milchmarkt im August 2016 veröffentlichten Zahlen sind die Lagerbestände in letzter Zeit angestiegen (http://ec.europa.eu/agriculture/market-observatory/milk/pdf/eu-stocks-butter-smp_en.pdf).

33 Zum 1. August 2017 werden das Schulmilch- und das Schulobstprogramm zusammengelegt.

34 Artikel 23 Absatz 2 und Artikel 26 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671).

35 Lediglich Italien, die Niederlande, Kroatien, die Slowakei und Belgien haben Aufklärungsbotschaften zum Thema Lebensmittelverschwendung in die flankierenden Maßnahmen zum Schulobstprogramm aufgenommen.

36 Artikel 14, 15, 17, 33 und 35 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 487).

37 Europäischer Fischereifonds (EFF) für den Zeitraum 2007-2013 und Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF) für den Zeitraum 2014-2020.

38 Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1954/2003 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2371/2002 und (EG) Nr. 639/2004 des Rates und des Beschlusses 2004/585/EG des Rates (ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 22).

39 In Artikel 15 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 als „Ausnahmen wegen Geringfügigkeit in Höhe von bis zu 5 % der jährlichen Gesamtfangmenge aller Arten“ bezeichnet.

40 Discard Atlas of North Sea Fisheries (Rückwurfatlas der Nordseefischerei), IMARES Wageningen UR, Wageningen, August 2014.

41 The obligation to land all catches - consequences for the Mediterranean. In-depth analysis (Die Verpflichtung zur Anlandung aller Fänge - Folgen für das Mittelmeer. Eingehende Analyse) Europäisches Parlament, 2014.

42 Anforderung gemäß Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 847/96, (EG) Nr. 2371/2002, (EG) Nr. 811/2004, (EG) Nr. 768/2005, (EG) Nr. 2115/2005, (EG) Nr. 2166/2005, (EG) Nr. 388/2006, (EG) Nr. 509/2007, (EG) Nr. 676/2007, (EG) Nr. 1098/2007, (EG) Nr. 1300/2008, (EG) Nr. 1342/2008 sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 2847/93, (EG) Nr. 1627/94 und (EG) Nr. 1966/2006 (ABl. L 343 vom 22.12.2009, S. 1).

43 Zwischen Januar 2007 und November 2015 genehmigten die finnischen Behörden 14 Projekte zur Bekämpfung von Fischkrankheiten (drei Forschungs- und 11 Pilotprojekte).

44 KOM(2011) 417 endgültig, SEK(2011) 884 endgültig und SEK(2010) 428 endgültig.

45 Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1184/2006 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 des Rates (ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 1).

46 Im Jahr 2014 beispielsweise nahmen die niederländischen Erzeugerorganisationen auf eigene Kosten 875 Tonnen Scholle (etwa 2 % der versteigerten Anlandungen) vom Markt, weil der Mindestpreis nicht erzielt wurde. Im Jahr 2015 lag diese Menge dank eines besseren Preises bei nur fünf Tonnen.

47 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1).

48 Das heißt, sie müssen in der Lage sein, die mit ihren Produkten belieferten Unternehmen festzustellen und Einträge in die Lebensmittelkette zum unmittelbaren Lieferanten zurückzuverfolgen.

49 Richtlinie 2011/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über Angaben oder Marken, mit denen sich das Los, zu dem ein Lebensmittel gehört, feststellen lässt (ABl. L 334 vom 16.12.2011, S. 1).

50 Italien, die Niederlande, Portugal und Rumänien.

51 Portugal und Finnland.

52 Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

53 Flash Eurobarometer 425, Food waste and date marking (Verschwendung von Lebensmitteln und Datumskennzeichnung). September 2015.

54 Møller, H., Lødrup, N., et al., Date labelling in the Nordic countries: Practice of legislation (Datumskennzeichnung in den nordischen Ländern: Anwendung der Rechtsvorschriften), Nordischer Ministerrat, 2014.

55 http://ec.europa.eu/food/safety/food_waste/eu_actions/index_en.htm.

56 Richtlinie 2008/98/EG.

57 Genauso kann das Fehlen einer klaren Begriffsbestimmung dazu führen, dass einige Mitgliedstaaten als Tierfutter verwendete Lebensmittel als Lebensmittelverschwendung ansehen, während andere die gegenteilige Auffassung vertreten.

58 Gemäß der in diesem Bericht verwendeten Begriffsbestimmung von Lebensmittelverschwendung ist klar, dass der Hof Lebensmittelspenden als Möglichkeit zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung ansieht.

59 Verordnung (EG) Nr. 178/2002.

60 Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 bezeichnet der Ausdruck „Lebensmittelunternehmer“ die natürlichen oder juristischen Personen, die dafür verantwortlich sind, dass die Anforderungen des Lebensmittelrechts in dem ihrer Kontrolle unterstehenden Lebensmittelunternehmen erfüllt werden.

61 Auch das Europäische Parlament hat die Kommission zur Vorlage von Leitlinien zu Lebensmitteln für Spendenzwecke aufgefordert (Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Entwurf eines Berichts über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (COM(2015)595 - C8-0382/2015 - 2015/0275(COD)).

62 Das Mehrwertsteuersystem der EU ist in der Richtlinie 2006/112/EG des Rates geregelt, deren Artikel 16 auf Lebensmittelspenden anwendbar ist. Gemäß den Steuerbestimmungen der EU wird Mehrwertsteuer auf Lebensmittelspenden in einer Reihe von Situationen erhoben, die von den Mitgliedstaaten festzulegen sind. Der Wert, auf dem die Mehrwertsteuer beruht, kann relativ gering oder sogar nahe Null sein.

63 Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und Verordnung (EU) Nr. 223/2014.

64 Zu den in Artikel 3 formulierten Zielen des FEAD gehört es, den sozialen Zusammenhalt zu fördern, die soziale Inklusion zu begünstigen und letztlich zur Erreichung des Armutsreduktionsziels gemäß der Strategie Europa 2020 beizutragen. Der FEAD trägt zur Erreichung des Einzelziels bei, die schlimmsten Formen der Armut dadurch zu lindern, dass die am stärksten benachteiligten Personen nichtfinanzielle Unterstützung erhalten.

65 Verordnung (EU) Nr. 223/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (ABl. L 72 vom 12.3.2014, S. 1).

66 Von den Mitgliedstaaten benannte Strafvollzugsanstalten, Schulen, Einrichtungen gemäß Artikel 22, Kinderferienlager, Krankenhäuser und Altenheime.

1 Von einem negativen externen Effekt spricht man dann, wenn eine Person oder ein Unternehmen eine Entscheidung trifft, ohne für die gesamten mit dieser Entscheidung verbundenen Kosten aufkommen zu müssen (http://economics.fundamentalfinance.com/negative-externality.php).

2 FAO, Global food losses and food waste - extent, causes and prevention (Globale Lebensmittelverluste und -verschwendung - Ausmaß, Ursachen und Vermeidung), Rom: UN FAO, 2011.

3 http://www.fao.org/docrep/V5030e/V5030E0q.htm#Chapter.

4 Aked, J., Maintaining the post-harvest quality of fruits and vegetables (Erhaltung der Qualität von Obst und Gemüse nach der Ernte), Cranfield University.

5 http://www.unece.org/index.php?id=41420#/.

6 ECE/TRADE/C/WP.7/GE.1/2015/10, ECE/CTCS/WP.7/GE.1/2016/2, ECE/CTCS/WP.7/GE.1/2016/10. In einem von mehreren Delegationen ausgearbeiteten Diskussionspapier wurde eine mögliche Überarbeitung der Normengestaltung und der Normen im Hinblick auf Äpfel, Tomaten und Lauch vorgeschlagen. Bei der Besprechung des Papiers im April 2015 wurde beschlossen, sich mit einer Überarbeitung der Normen für Lauch und Tomaten zu befassen. An der Zusammenkunft nahmen auch Vertreter der World Apple and Pear Association (WAPA) teil.

7 Briefing des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments, Unfair Trading Practices in the Business-to-Business Food Supply Chain (Unlautere Handelspraktiken zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette) (http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2015/563430/IPOL_BRI(2015)563430_EN.pdf).

8 Pressemitteilung - Landwirtschaft/Industrie - 7.6.2016 - 13:28.

9 COM(2016) 32 final, Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über unlautere Handelspraktiken zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette.

10 Unterstützung für den Auf- und Ausbau von Erzeugerorganisationen kann im Rahmen der zweiten Säule der GAP und im Rahmen der GFP in Anspruch genommen werden. Elemente der ersten Säule der GAP zielen ebenfalls auf eine Verringerung des Verhandlungsmachtgefälles zwischen Landwirten und anderen Parteien in der Lebensmittelversorgungskette ab.

11 http://www.supplychaininitiative.eu/about-initiative.

12 Mit der Initiative sollte die Fairness in vertikalen Handelsbeziehungen unter freiwilliger Beteiligung der Akteure der Lebensmittelversorgungskette erhöht werden.

1 Für die Zwecke dieses Berichts und in Anerkennung des Umstands, dass dies eine Vereinfachung der vielen verschiedenen existierenden Ebenen ist, wurden die Abschnitte der Lebensmittelversorgungskette in vier Gruppen von Akteuren eingeteilt (Erzeuger, Verarbeiter, Einzelhändler und Verbraucher).

1 COM(2015) 614 final.

2 FUSIONS, Estimates of European food waste levels [Schätzungen zum Umfang der Lebensmittelverschwendung in Europa], März 2016 (http://www.eu-fusions.org/phocadownload/Publications/Estimates%20of%20European%20food%20waste%20levels.pdf).

3 Der geplante Ansatz der Kommission für die Erarbeitung einer Methode zur Messung von Lebensmittelverschwendung auf jeder Stufe der Lebensmittelversorgungskette wurde bei einem Treffen mit Experten aus den Mitgliedstaaten am 22. Juni 2016 diskutiert; http://ec.europa.eu/food/safety/docs/fw_eu-actions_ms_20160622_p06.pdf.

4 Im EU-Recht wird der Begriff „Lebensmittel“ in der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit definiert. Der Begriff „Abfall“ ist in Richtlinie 2008/98/EG bestimmt.

5 COM(2015) 595 final: Vorschlag der Kommission zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle.

6 Ausschuss für Welternährungssicherheit (2014), Policy recommendations. Food Losses and Waste in the Context of Sustainable Food Systems [Politische Empfehlungen. Lebensmittelverluste und -verschwendung im Kontext nachhaltiger Lebensmittelsysteme] (http://www.fao.org/3/a-av037e.pdf).

7 http://ec.europa.eu/environment/waste/prevention/pdf/prevention_guidelines.pdf

8 http://ec.europa.eu/environment/archives/eussd/pdf/food_results.pdf

9 Von 2010 bis 2014 wurden im Hochrangigen Forum für die Verbesserung der Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette Möglichkeiten diskutiert, das Lebensmittelsystem und damit auch die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung nachhaltiger zu gestalten (https://ec.europa.eu/growth/sectors/food/competitiveness/supply-chain-forum_de). Der Europäische Runde Tisch zur Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch von Lebensmitteln, eine Initiative, bei der die Kommission gemeinsam mit Partnern aus der Lebensmittelversorgungskette den Vorsitz hat, berücksichtigt in seiner Arbeit zur Beurteilung des Umweltfußabdrucks der Europäischen Lebensmittelversorgungskette auch Lebensmittelverschwendung (http://www.food-scp.eu/). Das Einzelhandelsforum wurde 2009 von der Kommission gemeinsam mit Vertretern von EuroCommerce und des Europäischen Runden Tischs des Einzelhandels ins Leben gerufen, um sich über bewährte Praktiken auszutauschen und Maßnahmen zur Förderung der Nachhaltigkeit im europäischen Einzelhandelssektor sowie der Vermeidung von Lebensmittelverschwendung zu ergreifen (http://ec.europa.eu/environment/industry/retail/index_en.htm). Die Europäische Umweltagentur und die Kommission haben mit den Mitgliedstaaten Seminare organisiert, um Erfahrungen zum Thema Abfallvermeidung und damit auch Lebensmittelverschwendung auszutauschen und bewährte Praktiken zu verbreiten. Im Rahmens des FP7-Projekts FUSIONS, das 21 Projektpartner aus 13 Ländern zusammenbrachte, wurde von 2012 bis 2016 eine Bestandsaufnahme gesellschaftlicher Innovationen zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung und damit verbundener Pilotprojekte (http://www.eu-fusions.org/index.php/social-innovations) vorgenommen und die Einbeziehung einer Vielzahl von Interessenträgern (Regierung, Industrie, NRO auf lokaler, regionaler, nationaler und EU-Ebene) gefördert. Das Horizont-2020-Projekt REFRESH (http://eu-refresh.org/deutsch) wird den Fortschritt der EU in Richtung der Zielvorgabe der nachhaltigen Entwicklungsziele für die Verringerung von Lebensmittelverschwendung unterstützen, indem „Handlungsrahmen“ zur Lebensmittelverschwendung erstellt werden, die in Deutschland, Ungarn, Spanien und den Niederlanden gemeinsam mit Partnern aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und den Behörden entwickelt und getestet werden.

10 (http://ec.europa.eu/food/safety/food_waste/good_practices/index_en.htm).

11 http://ec.europa.eu/food/safety/food_waste/eu_actions/date_marking/index_en.htm

12 Verordnung (EG) Nr. 852/2004.

13 http://ec.europa.eu/food/safety/docs/biosafety_fh_legis_guidelines_good_practice_en.pdf

14 Vgl.: https://webgate.ec.europa.eu/dyna/hygienelegislation/

15 Das Mindesthaltbarkeitsdatum gilt für Eier, die als Klasse „A/Frisch“ (Konsumeier) vermarktet werden, und ist in Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 589/2005 über die Vermarktung von Eiern geregelt. Ein Verkaufsdatum wird darüber hinaus in Anhang III Abschnitt X Kapitel 1 Punkt 3 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs mit 21 Tagen festgelegt.

16 http://ec.europa.eu/food/safety/food_waste/eu_actions/date_marking/index_en.htm

17 COM(2015) 614 final.

18 http://ec.europa.eu/environment/waste/prevention/pdf/prevention_guidelines.pdf.

19 COM(2015) 614 final.

VerfahrensschrittDatum
Annahme des Prüfungsplans/Prüfungsbeginn15.7.2015
Offizielle Übermittlung des Berichtsentwurfs an die Kommission (oder eine andere geprüfte Stelle)16.9.2016
Annahme des endgültigen Berichts nach Abschluss des kontradiktorischen Verfahrens10.11.2016
Eingang der offiziellen Antworten der Kommission (oder einer anderen geprüften Stelle) in allen Sprachen6.12.2016

Prüferteam

Die Sonderberichte des Hofes enthalten die Ergebnisse seiner Wirtschaftlichkeits- und Compliance-Prüfungen zu spezifischen Haushaltsbereichen oder Managementthemen. Bei der Auswahl und Gestaltung dieser Prüfungsaufgaben ist der Hof darauf bedacht, maximale Wirkung dadurch zu erzielen, dass er die Risiken für die Wirtschaftlichkeit oder Compliance, die Höhe der betreffenden Einnahmen oder Ausgaben, künftige Entwicklungen sowie das politische und öffentliche Interesse abwägt.

Dieser Bericht wurde von Prüfungskammer I - Ausgabenbereich „Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen“ - unter Vorsitz von Phil Wynn Owen, Mitglied des Hofes, angenommen. Die Prüfung stand unter der Leitung von Bettina Jakobsen, Mitglied des Hofes. Frau Jakobsen wurde unterstützt von ihrer Kabinettchefin Katja Mattfolk, dem Attaché Kim Storup, dem Leitenden Manager Michael Bain sowie der Aufgabenleiterin Maria Eulàlia Reverté i Casas. Zum Prüferteam gehörten Els Brems, Klaus Stern, Diana Voinea und Paulo Oliveira.

Von links nach rechts: K. Storup, K. Mattfolk, D. Voinea, B. Jakobsen, M. Bain, M. E. Reverté i Casas, P. Oliveira.

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