Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundwert der Europäischen Union, der bis zu den Römischen Verträgen von 1957 zurückreicht, in denen der Grundsatz des gleichen Lohns für gleiche Arbeit festgelegt wurde. Seit damals bekämpft die EU die geschlechtsspezifische Diskriminierung, und heute ist Europa weltweit einer der sichersten und fairsten Orte für Frauen.

Dennoch ist es nach wie vor erforderlich, für die Rechte der Frauen zu kämpfen und sie zu wahren. Obwohl Frauen in Europa in den Genuss von Gleichstellung, Teilhabe und Sicherheit kommen sollten, sind diese Rechte für viel zu viele Frauen nach wie vor keine Realität. Statistiken zeigen, dass Frauen in Führungspositionen in Politik und Wirtschaft unterrepräsentiert sind und in der gesamten EU nach wie vor durchschnittlich 16 % weniger verdienen als Männer. Geschlechtsbezogene Gewalt und Belästigung sind immer noch weitverbreitet.

WAS DIE EU TUT

Die EU möchte Frauen am Arbeitsplatz dieselben Möglichkeiten wie Männern ermöglichen, wie gleiches Entgelt, und sie möchte sowohl Männer als auch Frauen unterstützen, damit sie das Berufsleben und andere Bereiche des Lebens besser vereinbaren können. Eine weitere wichtige Priorität ist die Beendigung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen und die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in der EU und der ganzen Welt. Die EU fördert auch die Gleichstellung von Frauen und Männern in Führungspositionen. Die Arbeit der Europäischen Kommission in allen diesen Bereichen basiert auf ihrem strategischen Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter 2016-2019.

ARBEITSPLÄTZE UND ENTGELT

Geschlechtsspezifisches Lohngefälle

Viele Frauen haben immer noch keine vollständige wirtschaftliche Unabhängigkeit erreicht. Hindernisse in Bezug auf die Teilhabe am Arbeitsmarkt und die Betreuungspflichten vieler Frauen sind einige der Gründe, aus denen Frauen eher weniger und in schlechter bezahlten Sektoren arbeiten als Männer, häufigere Unterbrechungen in ihrem beruflichen Werdegang aufweisen und seltener und weniger schnell befördert werden. Die EU setzt sich jedoch dafür ein, dass Frauen die gleichen Chancen bei der Beschäftigung haben und gleiches Entgelt erhalten.

2017 gingen 66,5 % der Frauen in der EU zwischen 20 und 64 Jahren einer Berufstätigkeit nach, gegenüber 62,1 % im Jahr 2010. 2017 betrug die Beschäftigungsquote der Männer 78 % und 2010 75,1 %. Der Grundsatz des gleichen Entgelts bei gleicher Arbeit wurde in die EU-Verträge und in die Regeln zur Gleichstellung von Frau und Mann auf dem Arbeitsmarkt aufgenommen. Es bleibt jedoch in allen Mitgliedstaaten eine Herausforderung, die richtige Anwendung der Regeln sicherzustellen.

Geschlechtsspezifisches Lohngefälle

Im Jahr 2017 hat die EU einen Maßnahmenplan vorgelegt, um das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern zu schließen. Der Plan befasst sich mit Fragen wie Stereotypen und der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und ruft Regierungen, Arbeitgeber und Gewerkschaften dazu auf, Maßnahmen zu ergreifen, um eine gerechte Festlegung des Entgelts für Frauen zu gewährleisten.

MASSNAHMEN DER EU ZUR VERBESSERUNG DER GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN UND DER VEREINBARKEIT VON BERUF UND PRIVATLEBEN

Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

Die Gleichstellung von Frauen und Männern betrifft nicht nur Frauen, sondern auch Männer. Sie ist ein Kernstück der europäischen Säule sozialer Rechte, mit der Gleichbehandlung und Chancengleichheit für Frauen und Männer in allen Bereichen angestrebt werden. Dies schließt die Erwerbsbeteiligung, die Beschäftigungsbedingungen und den beruflichen Aufstieg ein.

Eine 2014 von der EU angenommene Richtlinie verpflichtet große, börsennotierte Unternehmen zur Veröffentlichung von Informationen über ihre Diversitätskonzepte im Zusammenhang mit den Unternehmensorganen in Bezug auf Aspekte wie beispielsweise Alter, Geschlecht oder Bildungs- und Berufshintergrund.

Im Leben geht es aber nicht nur um Arbeit und Geld. Es ist sowohl für Frauen als auch für Männer eine wichtige Überlegung, wie sie ein Gleichgewicht zwischen Arbeit, Einkommenssicherung und Zeit für sich selbst und die Familie herstellen können.

Die Initiative der Europäischen Kommission zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben ist eine der Leistungen des Grundsatzes der Säule zur Gleichbehandlung. Sie führt auf EU-Ebene neue Rechte ein – oder stärkt bestehende Rechte –, um eine gerechtere Aufteilung von Betreuungs- und Pflegeaufgaben auf Frauen und Männer zu erreichen und so die Beschäftigung von Frauen zu unterstützen. Zu diesen Rechten zählen Vaterschafts-, Eltern- und Pflegeurlaub sowie flexible Arbeitsregelungen für Eltern und pflegende Angehörige.

Die Initiative umfasst auch eine Reihe von Maßnahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten beim Schutz Schwangerer und von Menschen, die aus familiären Gründen Urlaub genommen haben, vor Kündigung und zur Verbesserung der Betreuungsdienste sowie zur Beseitigung finanzieller Fehlanreize für Zweitverdiener.

Gesundheitsfragen können in Bezug auf Frauen und Männer unterschiedlich sein. Mit dem dritten Gesundheitsprogramm der EU soll sichergestellt werden, dass die Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht gleiche Chancen auf Gesundheit und auf eine hochwertige Gesundheitsversorgung haben.

WIE DIE EU FRAUEN IN DER ARBEITSWELT UNTERSTÜTZT

Die EU berücksichtigt bei ihren verschiedenen Ausgabenprogrammen und bei ihrer Ausgabenpolitik die besonderen Bedürfnisse von Frauen. Jedes Jahr unterstützt der Europäische Sozialfonds Millionen Menschen, die vor einer Vielzahl von Herausforderungen stehen, um ihren Zugang zu Arbeitsplätzen zu verbessern.

Zu den speziellen Maßnahmen, mit denen Frauen in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen, zählen Fortbildungs- oder Umschulungsprogramme. Der Fonds ermöglicht Frauen auch die Rückkehr ins Arbeitsleben nach einer Karrierepause, beispielsweise indem hochwertige Kinderbetreuung und individuelle Beratung bereitgestellt werden und indem das Bewusstsein der Arbeitgeber für die Herausforderungen geschärft wird, vor denen Frauen stehen. Der Europäische Sozialfonds unterstützt Projekte vor Ort. Seine vielen erfolgreichen Initiativen bringen dem Einzelnen echte Verbesserungen.

In den Regionen der EU finanzierte Projekte bieten Frauen durch den Zugang zu Finanzierung, persönlich zugeschnittener Unterstützung oder Coaching neue Möglichkeiten für eine Existenzgründung. Sie können Programme und Projekte in Ihrem Land oder Ihrer Region finden.

Die Plattform „WEgate“ ist eine Anlaufstelle für Frauen, die ein Unternehmen gründen oder ausbauen möchten. Sie bietet Informationen zu Schulungen, Betreuung, Beratung und Netzwerkbildung. Sie können dort auch in Erfahrung bringen, wie Ihnen EU-Darlehen und Risikokapital ermöglichen können, ein Unternehmen zu gründen oder auszubauen.

Die EU ergreift auch Maßnahmen, um die Teilhabe von Frauen am digitalen Sektor durch die Bekämpfung von Stereotypen, die Vermittlung digitaler Kompetenzen im Rahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung und die Gewinnung von mehr Frauen als Unternehmerinnen in dem Sektor zu stärken. 2018 wurde das European Network for Women in Digital eingeführt, sodass Mädchen und Frauen im digitalen Sektor Netzwerke bilden und Ideen und Erfahrungen in diesem Bereich austauschen können. Ungefähr 20 Technologieunternehmen haben sich auch dazu verpflichtet, eine inklusive und geschlechtergerechte Arbeitskultur und -umgebung zu bieten.

Die EU setzt sich ebenso dafür ein, die Kluft zwischen den Geschlechtern in Forschung und Innovation zu schließen. Das Programm „Horizont 2020“ unterstützt beispielsweise Forschungseinrichtungen und Universitäten bei der Umsetzung von Plänen zur Gleichstellung der Geschlechter. Jedes Jahr werden mit dem EU-Preis für weibliche Innovatoren Frauen anerkannt, die nicht nur hervorragende Wissenschaftlerinnen und Innovatorinnen sind, sondern auch erfolgreiche Unternehmerinnen. Die EU ergreift auch Maßnahmen, um die Beschäftigung von Frauen in anderen Sektoren wie dem Verkehr zu fördern.

GEWALT GEGEN FRAUEN STOPPEN

GEWALT GEGEN FRAUEN STOPPEN

Jeder Mensch hat das Recht auf ein gewaltfreies Leben. Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist aber weltweit auf dem Vormarsch. An vielen Orten trägt die Haltung gegenüber Opfern zu dem Problem bei: Eine Eurobarometer-Umfrage von 2016 zeigt, dass Gewalt gegen Frauen in manchen Ländern der EU nach wie vor akzeptiert und sogar gerechtfertigt wird. Die meisten Opfer von Menschenhandel, die in der EU gemeldet werden, sind Frauen und Mädchen. Die EU-Rechtsvorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels verpflichten zur Annahme geschlechtsspezifischer Maßnahmen. Sie werden von politischen Maßnahmen und Finanzprogrammen begleitet, um die Mitgliedstaaten zu unterstützen.

Alle EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Union selbst haben das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (auch bekannt als „Istanbulkonvention“) unterzeichnet. Das Übereinkommen verpflichtet die Länder zur Verhütung und Kriminalisierung jeder Art von Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Verfolgung der Täter.

Die EU-Kampagne NON.NO.NEIN ermutigt Männer und Frauen, gegen Gewalt gegen Frauen Stellung zu beziehen. Im Rahmen des Programms „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ finanziert die EU auch Projekte zur Bekämpfung der geschlechtsbezogenen Gewalt und zur Unterstützung der Opfer.

Auf globaler Ebene haben die EU und die Vereinten Nationen im Jahr 2017 die Spotlight-Initiative auf den Weg gebracht, um alle Formen der Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu beseitigen. Die Initiative wurde mit einem Beitrag in Höhe von 500 Mio. EUR von der EU unterstützt.

FÖRDERUNG DER GLEICHSTELLUNG UND SCHUTZ IHRER RECHTE

Sie haben Rechte und können Maßnahmen ergreifen, wenn Sie der Ansicht sind, diese seien verletzt worden. Um nähere Informationen zur Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung in Ihrem Land zu erhalten, können Sie sich an das entsprechende nationale Mitglied des Europäischen Netzes für Gleichbehandlungsstellen wenden, das eingerichtet wurde, um die einheitliche Anwendung der EU-Rechtsvorschriften in diesem Bereich zu fördern.

Die Europäische Kommission veröffentlicht jedes Jahr einen umfassenden Bericht über den Zustand der Gleichstellung der Geschlechter in der EU. Die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union spielen eine wichtige Rolle bei der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, da sie sicherstellen, dass die EU-Rechtsvorschriften in jedem Land der EU auf dieselbe Weise ausgelegt werden.

Das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen unterstützt die Mitgliedstaaten und die EU bei ihren Anstrengungen zur Förderung und Sicherstellung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in ganz Europa und darüber hinaus. Der Gleichstellungsindex des Instituts überwacht den Fortschritt. Die Europäische Kommission unterstützt europäische Netzwerke der Zivilgesellschaft, wie unter anderem European Women’s Lobby, Women Against Violence Europe, European Network for the Work with Perpetrators of Domestic Violence und END FGM European Network. Sie arbeiten bei Themen wie den Rechten von Frauen und der Gleichstellung zwischen Frauen und Männern eng mit den EU-Institutionen zusammen und können Sie mit den entsprechenden Organisationen in Ihrem eigenen Land in Kontakt bringen.

FORTSCHRITTE IN BEZUG AUF FRAUEN IN DER POLITIK UND IN ENTSCHEIDUNGSPROZESSEN

Die EU ist aktiv bemüht, Frauen in Unternehmen und in der Politik beim Durchbrechen der gläsernen Decke zu unterstützen. So erarbeitet sie zusammen mit Regierungen, Unternehmen, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen EU-weite Maßnahmen für eine ausgewogene Geschlechterverteilung auf den höchsten Ebenen, wozu sie Daten erhebt und verbreitet und bewährte Verfahren fördert.

Im Dezember 2019 wurde Ursula von der Leyen die erste Präsidentin der Europäischen Kommission. Christine Lagarde übernahm im November 2019 die Leitung der Europäischen Zentralbank und wurde damit die erste Präsidentin der EZB. Emily O’Reilly ist die Europäische Bürgerbeauftragte und untersucht Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der EU-Institutionen.

Die Bestimmungen über die Beschäftigung in den EU-Institutionen müssen ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts angewendet werden. Dies gilt auch für das Entgelt. Die Bediensteten haben Anspruch auf Eltern- oder Familienurlaub. Die Europäische Kommission unterlässt jede Diskriminierung bei der Einstellung und Beförderung ihrer Bediensteten und bietet ihnen ein von Respekt und Flexibilität geprägtes Arbeitsumfeld. Die Kommission verfolgt auch eine Strategie zur Förderung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und des Wohlergehens der Bediensteten.

Die Präsidentin und die weiblichen Mitglieder der Europäischen Kommission

Die Präsidentin und die weiblichen Mitglieder der Europäischen Kommission: Margrethe Vestager Europe Fit for Digital Age / Executive Vice-President of the European Commission; Věra Jourová Values and Transparency / Vice-President of the European Commission; Dubravka Šuica Democracy and Demography / Vice-President of the European Commission; Mariya Gabriel Innovation, Research, Culture, Education and Youth; Elisa Ferreira Cohesion and Reforms; Stella Kyriakides Health; Helena Dalli Equality; Ylva Johansson Home Affairs; Adina Vălean Transport; Jutta Urpilainen International Partnerships; Kadri Simson Energy.

Ursula von der Leyen Präsidentin der Europäischen Kommission | Margrethe Vestager (Exekutiv-Vizepräsidentin) Ein Europa für das digitale Zeitalter | Věra Jourová (Vizepräsidentin) Werte und Transparenz | Dubravka Šuica (Vizepräsidentin) Demokratie und Demografie | Mariya Gabriel Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend | Elisa Ferreira Kohäsion und Reformen | Stella Kyriakides Gesundheit und Lebensmittelsicherheit | Helena Dalli Gleichheitspolitik | Ylva Johansson Inneres | Adina Vălean Verkehr | Jutta Urpilainen Internationale Partnerschaften | Kadri Simson Energie

Der ehemalige Präsident der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker hatte das Ziel festgesetzt, bis zum Ende seiner Amtszeit im Jahr 2019 auf der mittleren und höheren Führungsebene der Europäischen Kommission einen Frauenanteil von mindestens 40 % zu erreichen. Im Oktober 2019 waren 41 % der Führungskräfte auf allen Ebenen Frauen, gegenüber 30 % im Jahr 2014.

Die Wahlen zum Europäischen Parlament führten zu einem leichten Anstieg der Zahl der weiblichen Mitglieder auf 39,4 % – ein Rekordhoch. In sieben Mitgliedstaaten besetzten Frauen mindestens 50 % der Sitze: Dänemark, Lettland, Luxemburg, Malta, Slowenien, Finnland und Schweden.

A volunteer accompanies persons with mental disabilities to an animal petting zoo.

VERBESSERUNG DER LEBENSBEDINGUNGEN WELTWEIT

Die Europäische Union möchte mit ihren politischen Maßnahmen und insbesondere mit dem Rahmen für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Frauenrechte das Leben von Mädchen und Frauen auf der ganzen Welt verbessern. Mit diesem Rahmen möchte die EU Partnerländer und insbesondere Entwicklungs-, Erweiterungs- und Nachbarländer unterstützen, damit diese echte Ergebnisse im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter erzielen, die im Maßnahmenplan der EU dargelegt ist.

Auch in der Entwicklungszusammenarbeit treibt die EU die Gleichstellung der Geschlechter weiter voran, indem sie diesem Thema Vorrang im politischen und strategischen Dialog mit Partnerländern einräumt. Bei den Handelsverhandlungen mit Chile hat die EU beispielsweise erstmals Bestimmungen über den Handel und die Geschlechtergleichstellung vorgeschlagen.

Der zweigleisige Ansatz der EU legt den Schwerpunkt auf Gender Mainstreaming und geschlechtsspezifische Maßnahmen in einer Reihe von Bereichen: Kapazitätsaufbau für Entwicklungsländer, Unterstützung von Frauenorganisationen, Verbreitung von Informationen zur Gleichstellung der Geschlechter durch Leitlinien, bewährte Verfahren und Sensibilisierungsmaßnahmen.

Die EU war auch federführend bei den Verhandlungen zur Aufnahme der Ziele der Geschlechtergleichstellung in die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung. Diese Ziele legen den Schwerpunkt auf die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen, die Anerkennung unbezahlter Betreuungs- und Hausarbeit und den allgemeinen Zugang zu sexuellen und reproduktiven Gesundheitsdiensten und reproduktiven Rechten. Darüber hinaus besteht eine eindeutige Verpflichtung zum Gender Mainstreaming aller nachhaltigen Entwicklungsziele und -indikatoren.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten treten auch dafür ein, die Geschlechtergleichstellung in all ihre Politikfelder und Praktiken, die ihre Beziehungen zu Entwicklungsländern betreffen, als wichtige Komponente aufzunehmen. Dies erfolgt über den europäischen Konsens von 2017 über die Entwicklungspolitik. Zu den wichtigsten Zielen gehören die Stärkung des politischen Dialogs zur Ermächtigung von Frauen und Mädchen, die Förderung ihrer wichtigen Rolle bei Entwicklung und Wandel und die Stärkung zielgerichteter Maßnahmen für die Gleichstellung der Geschlechter.

Während der letzten beiden Jahre hat die EU mehr als 1,5 Millionen Mädchen und Frauen unterstützt, indem sie im Zusammenhang mit der weiblichen Genitalverstümmelung Schutz und Versorgung geboten hat. Das hat dazu geführt, dass 3000 Gemeinden, in denen 8,5 Millionen Menschen leben, öffentlich erklärt haben, von dieser Praxis Abstand zu nehmen.

Die EU erkennt auch Frauen an, die in der ganzen Welt für ihre Rechte kämpfen. Nadija Murad und Lamija Adschi Baschar, Überlebende des „Islamischen Staats“, und Malala Yousafzai, die pakistanische Aktivistin für Bildung für Mädchen, erhielten den Sacharow-Preis des Europäischen Parlaments.

Darüber hinaus müssen sich Kandidatenländer, die auf eine Mitgliedschaft in der EU hinarbeiten, uneingeschränkt zum Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern bekennen und darauf hinarbeiten, die EU-Rechtsvorschriften in diesem Bereich in ihr eigenes Regelwerk zu integrieren. Dies bleibt eine Priorität des Erweiterungsprozesses.

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