80/61/EWG: Entscheidung der Kommission vom 13. Dezember 1979, mit der Irland ermächtigt wird, aus Hongkong stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Schlafanzüge für Männer und Knaben, Schlafanzüge und Nachthemden für Frauen, Mädchen und Kleinkinder (ausgenommen Säuglinge), aus Gewirken, aus Baumwolle oder aus synthetischen Spinnstoffen der Tarifnummer ex 60.04 des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE- Kennziffern 60.04-47 ; 73 - 60.04-51 ; 53 ; 81 ; 83), Kategorien 24 und 25, von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der englische Text ist verbindlich)
80/61/EWG: Entscheidung der Kommission vom 13. Dezember 1979, mit der Irland ermächtigt wird, aus Hongkong stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Schlafanzüge für Männer und Knaben, Schlafanzüge und Nachthemden für Frauen, Mädchen und Kleinkinder (ausgenommen Säuglinge), aus Gewirken, aus Baumwolle oder aus synthetischen Spinnstoffen der Tarifnummer ex 60.04 des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE- Kennziffern 60.04-47 ; 73 - 60.04-51 ; 53 ; 81 ; 83), Kategorien 24 und 25, von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der englische Text ist verbindlich)
80/61/EWG: Entscheidung der Kommission vom 13. Dezember 1979, mit der Irland ermächtigt wird, aus Hongkong stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Schlafanzüge für Männer und Knaben, Schlafanzüge und Nachthemden für Frauen, Mädchen und Kleinkinder (ausgenommen Säuglinge), aus Gewirken, aus Baumwolle oder aus synthetischen Spinnstoffen der Tarifnummer ex 60.04 des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE- Kennziffern 60.04-47 ; 73 - 60.04-51 ; 53 ; 81 ; 83), Kategorien 24 und 25, von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der englische Text ist verbindlich)