79/990/EWG: Entscheidung der Kommission vom 6. November 1979, mit der die Italienische Republik ermächtigt wird, aus Polen stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Gewebe aus synthetischen oder künstlichen Spinnfäden (einschließlich Gewebe aus Monofilen oder Streifen der Tarifnummern 51.01 oder 51.02) : Gewebe aus künstlichen Spinnfäden, andere als Cordgewebe für die Reifenherstellung und Gewebe mit Elastomer-Fäden, der Tarifstelle 51.04 B III des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE-Kennziffern 51.04-56, 58, 62, 64, 66, 72, 74, 76, 82, 84, 86, 88, 89, 93, 94, 95, 96, 97, 98) (Kategorie 36) von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der italienische Text ist verbindlich)
79/990/EWG: Entscheidung der Kommission vom 6. November 1979, mit der die Italienische Republik ermächtigt wird, aus Polen stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Gewebe aus synthetischen oder künstlichen Spinnfäden (einschließlich Gewebe aus Monofilen oder Streifen der Tarifnummern 51.01 oder 51.02) : Gewebe aus künstlichen Spinnfäden, andere als Cordgewebe für die Reifenherstellung und Gewebe mit Elastomer-Fäden, der Tarifstelle 51.04 B III des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE-Kennziffern 51.04-56, 58, 62, 64, 66, 72, 74, 76, 82, 84, 86, 88, 89, 93, 94, 95, 96, 97, 98) (Kategorie 36) von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der italienische Text ist verbindlich)
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