Brüssel, den 18.12.2024

COM(2024) 591 final

ANHANG

des

Vorschlags für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) (ST 10152/2021; ST 10152/2021 ADD1) vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Griechenlands

{SWD(2024) 288 final}


ANHANG

ABSCHNITT 1: REFORMEN UND INVESTITIONEN IM RAHMEN DES AUFBAU- UND RESILIENZPLANS

1.Beschreibung der Reformen und Investitionen

A.KOMPONENTE 1.1: HOCHFAHREN

Diese Komponente des griechischen Aufbau- und Resilienzplans zielt auf Reformen und Investitionen ab, um das Gewicht erneuerbarer Energiequellen im Stromsystem zu erhöhen und den Prozess der Dekarbonisierung Griechenlands zu erleichtern. Die Reformen sollen die Genehmigungsvorschriften für Investitionen in erneuerbare Energien vereinfachen, den Strommarkt effizienter machen und die finanzielle Tragfähigkeit der Förderregelungen gewährleisten. Die Komponente umfasst auch wichtige Investitionen in Netze, um den Verbund mit den Cyclades-Inseln zu vollenden und die Stromverteilung umweltfreundlicher zu gestalten und einen größeren Anteil erneuerbarer Energien aufzunehmen. Speichersysteme unterstützen auch die Dekarbonisierung der Wirtschaft, indem überschüssiger Strom aus erneuerbaren Quellen angesammelt wird. Die Sanierung von Flächen wird auch in Gebieten unterstützt, die derzeit als Braunkohlebergwerke genutzt werden, als Schritt des gerechten Übergangs in den am stärksten vom Braunkohleausstieg betroffenen Gebieten. Die Komponente steht im Einklang mit dem nationalen Energie- und Klimaplan (NECP) und unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zu öffentlichen und privaten Investitionen (länderspezifische Empfehlung 3 von 2020 und länderspezifische Empfehlung 2 von 2019). Es wird erwartet, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind.

A.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investitionen: Unterstützung der Installation von Speichersystemen zur Verbesserung der Durchdringung erneuerbarer Energien (Maßnahme ID: 16926)

Mit der Investition werden öffentliche Zuschüsse für die Installation von Energiespeicherkapazitäten von bis zu 1 380 MW im Stromnetz bereitgestellt. Diese Investitionen zielen darauf ab, die Systemintegration neuer EE-Kapazitäten zu ermöglichen, die für die Erreichung der NEKP-Ziele erforderlich sind. Darüber hinaus zielt diese Maßnahme auch darauf ab, Netzengpässe zu verringern, die Flexibilität des Stromsystems und die Liquidität des Regelenergiemarkts zu erhöhen, die Angemessenheit des Systems zu verbessern, die Energieeffizienz zu ermöglichen, die Transparenz bei der Strompreisbildung zu fördern und die Energiekosten zu senken. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Revitalisierungsmaßnahmen der am stärksten betroffenen Gebiete (Gebiete des gerechten Übergangs) (Maßnahme ID: 16871)

Die Investition besteht aus Zuschüssen zur Finanzierung der Sanierung von Flächen in den Gebieten ehemaliger Braunkohlebergwerke in Westmakedonien und Megalopolis. Die Maßnahme bezieht sich auf die Gebiete für einen gerechten Übergang mit ökologischen und wirtschaftlichen Interventionen wie Bodensanierung, Sanierung und Durchführung von Interventionen in Bezug auf die Wiederherstellung von Landschaft und Umwelt, Anpassungen der Landnutzung und die Schaffung organisierter Rezeptoren für Tätigkeiten. Die Durchführung dieser Investition wird von einer von Griechenland einzurichtenden Zweckgesellschaft verwaltet.

Die Zweckgesellschaft wird der neue rechtmäßige Eigentümer und Bauträger der übertragenen geografischen Gebiete. Die spezielle Projektgesellschaft ist für die Finanzierung und Durchführung der Sanierungs-, Restaurierungs-, Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten verantwortlich. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Interventionen für den Stromverbund von Inseln und den Ausbau des Stromnetzes (Maßnahme ID: 16870)

Die Investition umfasst den Stromverbund der Cycladesinseln (Phase D), eine Oberleitung zwischen dem Hochspannungszentrum (EHVC) Korinth und EHVC Koumoundouros sowie begleitende Projekte. Die Projekte zielen darauf ab, die Energieversorgungssicherheit zu erhöhen und gleichzeitig das Potenzial für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen auf den Inseln und im Peloponnes zu erhöhen. Ziel der Investition ist es, die Energiekosten zu senken und neue Investitionen und Arbeitsplätze in den energieintensiven Wirtschaftszweigen zu schaffen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Ausbau des Netzes des griechischen Verteilernetzbetreibers (HEDNO) zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und zum Schutz der Umwelt (Maßnahme ID: 16901)

Die Investition besteht in der Erdung und Umleitung des Stromverteilungsnetzes in Siedlungen, die aus kultureller oder touristischer Sicht von besonderer Bedeutung sind, sowie in Stadtgebieten, wobei Gebieten, in denen die Infrastruktur anfällig für extreme Wetterbedingungen ist, Vorrang eingeräumt wird. Sie zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit des Verteilernetzes zu verbessern und zum Schutz der Umwelt beizutragen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Ausbau des Overhead Network Network in Waldgebieten (HEDNO) (Maßnahme ID: 16900)

Die Investition besteht in der Ersetzung von blanken Leitern im oberirdischen Stromverteilungsnetz (mit abgedeckten Leitungen oder einem verdrehten Kabel), der Installation von Isolierabdeckungen sowie der Untertageung oder Verlegung des Stromverteilungsnetzes durch Waldgebiete. Ziel des Projekts ist es, die Widerstandsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Netzes (Energiequalitätsindikatoren SAIDI, SAIFI) zu verbessern und die Umwelt (Wälder, Wildtiere) besser zu schützen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Erhöhung der installierten Kapazität in den Hochspannungs-/Mittelspannungs-Umspannwerken des griechischen Verteilernetzbetreibers (HEDNO) für neue EE-Anschlüsse (Maßnahme ID: 16899)

Die Investition soll die Kapazität bestehender Umspannwerke erhöhen, um Engpässe im Verteilernetz zu beseitigen, die derzeit weitere Investitionen in erneuerbare Energien verhindern. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Umstrukturierung und Verbesserung der Einnahmen des Kontos für erneuerbare Energiequellen – kombinierte Wärme- und Stromerzeugung (RES-KWK) (Maßnahme ID: 16865)

Die Reform umfasst: a) die Umstrukturierung der bestehenden Vergütungsstruktur für EE-Erzeuger durch die Einrichtung eines neuen (nach dem 1. Januar 2021 in Betrieb genommenen) EE-KWK-Kontos für neue EE-KWK-Anlagen, das durch neue Mechanismen ergänzt wird, die die finanzielle Tragfähigkeit sowohl der bestehenden Konten als auch der neuen Konten für EE-KWK gewährleisten; und b) Einführung eines Handelssystems für Herkunftsnachweise, einer außerordentlichen „COVID-19-Steuer“ für Erzeuger und Lieferanten erneuerbarer Energiequellen und einer dauerhaften „CO2-Steuer“ auf Dieselkraftstoff. Die Maßnahmen müssen die Tragfähigkeit der bestehenden installierten EE-Kapazität gewährleisten und die Finanzierung neuer EE-Projekte erleichtern, da unerwartete Zu-/Abflüsse, die negative Auswirkungen auf das/die Konto(e) für erneuerbare Energien haben, durch die behördlichen Gebühren angegangen werden, die an die Kunden weitergegeben werden.

Die Umsetzung der Reform, einschließlich einer Erhöhung der Stromerzeugungskapazität aus erneuerbaren Energiequellen um 3 Gigawatt, muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Straffung des effizienten Funktionierens des neuen Strommarktmodells und der Entwicklung neuer EE-Anlagen zur Erreichung der NEKP-Ziele durch die Einführung eines Überwachungsmechanismus, die Beteiligung der Laststeuerung und eine umfassende Reform des Genehmigungsverfahrens für neue EE (Maßnahme ID: 16860)

Die Reform besteht in der Straffung des Genehmigungsrahmens für erneuerbare Energien, einschließlich der Vereinfachung und Digitalisierung der Verfahren, kurzer und verbindlicher administrativer Reaktionszeiten und Rechenschaftsverfahren für unnötige Verzögerungen, einer Verringerung der erforderlichen Dokumentation und Verfahren sowie eines neuen speziellen Rahmens für Offshore-Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Ziel ist es, die Verdoppelung der installierten EE-Kapazität im Hinblick auf den Braunkohleausstieg in Griechenland zu beschleunigen.

Schließlich wird mit der Reform auch ein Marktüberwachungssystem für die nationale Regulierungsbehörde (RAE) und die Beteiligung der Laststeuerung (DSR) am Regelenergiemarkt eingeführt.

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 30. Juni 2022 abgeschlossen sein.

A.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Hauptinvestition 1: Interventionen für den Stromverbund von Inseln und den Ausbau des Stromnetzes

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

1

1 – 1.1. Powerup – 16870_Interventionen für den Stromverbund von Inseln und den Ausbau des Stromnetzes

Meilenstein

Zusammenschaltung von Inseln – Vergabe von Aufträgen

Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge

2. QUARTAL

2023

Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge durch den unabhängigen Übertragungsnetzbetreiber (IPTO) für die vollständige Installation von:

1) Kabelanschluss Naxos – Thira;

2. Hochspannungskabel (EHVC) Koumoundoros – Korinthos (Teile 1 und 2); und

3. Umspannwerke Milos, Folegandros, Serifos und Kabelanschlüsse Lavrio-Serifos, Serifos-Milos, Milos-Folegandros, Folegandros-Thira.

2

1 – 1.1. Powerup – 16870_Interventionen für den Stromverbund von Inseln und den Ausbau des Stromnetzes

Meilenstein

Verbindung von Inseln – Stand der Arbeiten

Bestätigung der Abnahme der Kabelverlegungsarbeiten durch die IPTO, Genehmigung der Prüfungen und Bescheinigung des Fortschritts für die Fertigstellung von 50 % des EHVC Koumoundouros – Korinthos (Teile 1 und 2)

2. QUARTAL

2025

Erfolgreiche Kabelinstallation und Tests für Naxos-Thira;

50 % des EHVC Koumoundouros – Korinthos (Teile 1 und 2) abgeschlossen.

3

1 – 1.1. Powerup – 16870_Interventionen für den Stromverbund von Inseln und den Ausbau des Stromnetzes

Meilenstein

Verbindungsleitung von Inseln – Fertigstellung

Von IPTO zertifizierter erfolgreicher Betriebsbeginn/Elektrifikation; Ausstellung von Zeugnissen über den erfolgreichen Testbetrieb

 

 

 

Q4

2025 

Abschluss aller drei Teilprojekte (Verbindung Naxos-Thira, EHVC Koumoundoros-Korinthos, Umspannwerke und andere Verbindungen) erfolgreicher Einbau in das griechische Stromtransportsystem und Inbetriebnahme.

Wichtigste Reform 1: Umstrukturierung und Verbesserung der Einnahmen aus dem EE-KWK-Konto – Straffung des effizienten Funktionierens des neuen Strommarktmodells und der Entwicklung neuer EE-Anlagen zur Erreichung der NECP-Ziele durch die Einführung eines Überwachungsmechanismus, die Beteiligung der Laststeuerung und eine umfassende Reform des Genehmigungsverfahrens für neue EE

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

4

1 – 1.1. Powerup – 16865_Umstrukturierung und Verbesserung der Einnahmen des KWK-Kontos für erneuerbare Energien

Meilenstein

EE-Konto – Rechtsvorschriften zur Änderung von L. 4001/2011; Inkrafttreten aller einschlägigen Entscheidungen, einschließlich Kodizes, der Ministerien, der nationalen Regulierungsbehörde (RAE) und des Verwalters für erneuerbare Energiequellen und Herkunftsnachweise (DAPEEP).

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften und einschlägigen Durchführungsbeschlüssen.

2. QUARTAL

2022

1) Einrichtung des neuen Kontos für erneuerbare Energiequellen (EE) für ab dem 1. Januar 2021 in Auftrag gegebene Einheiten, einschließlich Änderung von Rechtsvorschriften, Ministerialbeschlüssen und Regulierungsbeschlüssen (Codes). Das neue EE-Konto wird auch im Falle unvorhergesehener Ungleichgewichte Mechanismen zur Gewährleistung ihrer finanziellen Tragfähigkeit umfassen.

2. Inkrafttreten eines Handelssystems für Herkunftsnachweise, das es den Verbrauchern ermöglicht, EE-Strom freiwillig zu unterstützen.

Das System der Herkunftsnachweise (GO) umfasst:

1)Annahme einer Regelung für die Ausgabe/Auktion von Einspeisetarifen für erneuerbare Energiequellen

2)Akkreditierung „grüner“ Einzelhandelsprodukte

3)Akkreditierung von Standards für „grüne Unternehmen“.

 

5

1 – 1.1. Power up – 16860_Streamline des effizienten Funktionierens des neuen Strommarktmodells und der Entwicklung neuer EE-Anlagen zur Erreichung der NECP-Ziele durch die Einführung eines Überwachungsmechanismus, die Beteiligung der Laststeuerung und eine umfassende Reform des Genehmigungsverfahrens für neue EE

Meilenstein

EE-Konto – Marktreformen und Vereinfachung der Lizenzvergabe

Inkrafttreten aller einschlägigen Rechtsvorschriften, einschließlich Ministerbeschlüssen, und des Regelungsrahmens durch RAE und DAPEEP

2. QUARTAL

2022

1) Einrichtung und uneingeschränkter Betrieb eines Marktüberwachungs- und Überwachungsmechanismus sowie uneingeschränkte Beteiligung der Nachfrageseite am Regelenergiemarkt.

2) Abschluss der Reform zur Vereinfachung der Lizenzierung für erneuerbare Energiequellen, einschließlich Vereinfachung und Digitalisierung der Verfahren, kurzer und verbindlicher administrativer Reaktionszeiten und Rechenschaftsverfahren für unnötige Verzögerungen, Verringerung der erforderlichen Dokumentation und Verfahren sowie eines neuen speziellen Rahmens für Offshore-Anlagen für erneuerbare Energiequellen.

6

1 – 1.1. Powerup – 16865_Umstrukturierung und Verbesserung der Einnahmen des KWK-Kontos für erneuerbare Energien

Ziel

EE-Konto – Kapazitätssteigerungsziel 1

In Betrieb genommene neue Kapazität (GW) erneuerbarer Energiequellen

0

1

2. QUARTAL

2023

Installierte und betriebsbereite neue EE-Kapazität

 7

1 – 1.1. Powerup – 16865_Umstrukturierung und Verbesserung der Einnahmen des KWK-Kontos für erneuerbare Energien

 Ziel

EE-Konto – Kapazitätssteigerungsziel 2

 

In Betrieb genommene neue Kapazität (GW) erneuerbarer Energiequellen

 1

 2

2. QUARTAL

2024

Installierte und betriebsbereite neue EE-Kapazität

 8

1 – 1.1. Powerup – 16865_Umstrukturierung und Verbesserung der Einnahmen des KWK-Kontos für erneuerbare Energien

 Ziel

EE-Konto – Kapazitätssteigerungsziel 3 

 

In Betrieb genommene neue Kapazität (GW) erneuerbarer Energiequellen

 2

 3

2. QUARTAL

2025

Installierte und betriebsbereite neue EE-Kapazität

Gruppe 1: Up-Antrieb

Diese Gruppe umfasst folgende Maßnahmen:

● Unterstützung der Installation von Speichersystemen zur Verbesserung der Verbreitung erneuerbarer Energieträger (ID: 16926)

● Revitalisierungsmaßnahmen der am stärksten betroffenen Gebiete (Gebiete des gerechten Übergangs) (ID: 16871)

● Ausbau des HEDNO-Netzes mit dem Ziel, die Resilienz zu stärken und die Umwelt zu schützen (ID: 16901)

● Ausbau des HEDNO-Oberleitungsnetzes in Waldgebieten (ID: 16900)

● Erhöhung der installierten Kapazität in HV/MV-Umspannwerken des griechischen Verteilernetzbetreibers (HEDNO) für neue EE-Anschlüsse (ID: 16899)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

9

1 – 1.1. Power up – 16871_Revitalisierungsmaßnahmen der am stärksten betroffenen Gebiete (Gebiete des gerechten Übergangs)

Meilenstein

Landsanierung – Rahmengesetz

Inkrafttreten

Q1

2022

Genehmigung und Inkrafttreten des Rahmenvertragsgesetzes, in dem die geografischen Gebiete, die von der staatlichen Energiegesellschaft auf den Staat übertragen werden sollen, der Inhalt der Projektstudien, die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen allen beteiligten Parteien, die Governance-Regelungen, der Durchführungsplan und das Budget festgelegt werden.

10

1 – 1.1. Power up – 16871_Revitalisierungsmaßnahmen der am stärksten betroffenen Gebiete (Gebiete des gerechten Übergangs)

Meilenstein

Landsanierung – Stadtpläne

Umweltministerium zur Bescheinigung der Genehmigung aller städtebaulichen Sonderpläne;

Mitteilung über die Auftragsvergabe

Q1

2024

1. Genehmigung der Sonderstädtepläne durch Präsidialdekret. In den besonderen Stadtplänen werden die zulässigen Flächennutzungen, die allgemeinen Baubedingungen und -beschränkungen sowie alle anderen erforderlichen Maßnahmen, Begriffe oder Beschränkungen festgelegt.

2. Mitteilung der PPC SA (gemäß Abschnitt 6.5.3 der Rahmenvereinbarung – ratifiziert durch das Gesetz 4956/2022) an die Vertragsparteien über die Übertragung von wiederhergestellten oder unbeeinträchtigten Flächen von 5 438 ha.

11

1 – 1.1. Powerup – 16926_Unterstützung der Installation von Speichersystemen zur Verbesserung der Verbreitung erneuerbarer Energien

Meilenstein

Lagerung – Verträge

Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge

2. QUARTAL

2023

Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge für ausgewählte Projekte (d. h. neben der langen Laufzeit von Amfilochia Pumped Hydro Storage, die in einem individuellen Verfahren ausgewählt wird) mit einer Gesamtkapazität von bis zu 700 MW (und einer Mindestkapazität von 500 MW).

12

1 – 1.1. Powerup – 16901_HEDNO-Netzaufrüstungen zur Stärkung der Resilienz und zum Schutz der Umwelt

Meilenstein

HEDNO – Verträge 1

Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge

Q4

2023

Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge im Zusammenhang mit Projekten des griechischen Verteilernetzbetreibers (HEDNO) zur Verbesserung der Resilienz und der Umwelt), die darauf abzielen, die weitere Verbreitung erneuerbarer Energien zu erleichtern und die Zuverlässigkeit und Widerstandsfähigkeit des Netzes zu verbessern und gleichzeitig die Umwelt zu schützen.

13

1 – 1.1. Up – 16900_HEDNO-Aufrüstung des Oberleitungsnetzes in Waldgebieten

Meilenstein

HEDNO – Verträge 2

Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge

Q4

2023

Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge im Zusammenhang mit HEDNO-Projekten über Gemeinkostennetze in Waldgebieten, die darauf abzielen, die weitere Verbreitung erneuerbarer Energien zu erleichtern und die Zuverlässigkeit und Widerstandsfähigkeit des Netzes zu verbessern und gleichzeitig die Umwelt zu schützen.

14

1 – 1.1. Verstromung – 16899_Installierte Kapazitätssteigerung in HV/MV-Umspannwerken des griechischen Verteilernetzbetreibers (HEDNO) für neue EE-Anschlüsse

Meilenstein

HEDNO – Verträge 3

Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge

Q4

2023

Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge im Zusammenhang mit HEDNO-Projekten über Kapazitätserhöhungen von Hochspannungs-/Medium-Niederspannungs-Umspannwerken, die darauf abzielen, die weitere Verbreitung erneuerbarer Energien zu erleichtern und die Zuverlässigkeit und Widerstandsfähigkeit des Netzes zu verbessern und gleichzeitig die Umwelt zu schützen.

15

1 – 1.1. Power up – 16871_Revitalisierungsmaßnahmen der am stärksten betroffenen Gebiete (Gebiete des gerechten Übergangs)

Ziel

Landsanierung – Abschluss

Von der unabhängigen Zertifizierungsstelle abgeschlossene und bescheinigte Landsanierung (ha)

0

9 700

Q4

2025

Abschluss von Landsanierungsprojekten (9 700 ha) in Westmakedonien und Megalopolis

16

1 – 1.1. Powerup – 16926_Unterstützung der Installation von Speichersystemen zur Verbesserung der Verbreitung erneuerbarer Energien

Meilenstein

Energiespeicherung – Abschluss

IPTO zur Zertifizierung der Inbetriebnahme von Energiespeicherprojekten für installierte Speicheranlagen mit einer Leistung von bis zu 1 380 MW

Q4

2025

Inbetriebnahme aller Energiespeicherprojekte mit einer Leistung von bis zu 1 380 MW (einschließlich Amfilochia), wie von IPTO zertifiziert.

17

1 – 1.1. Powerup – 16901_HEDNO-Netzaufrüstungen zur Stärkung der Resilienz und zum Schutz der Umwelt

Meilenstein

HEDNO – Abschluss 1

HEDNO muss den Projektabschluss für alle Interventionen im Zusammenhang mit Verbesserungen im Hinblick auf Resilienz und Umwelt sowie Bescheinigungen über die Inbetriebnahme nachweisen.

Q4

2025

Abgeschlossene und in Betrieb befindliche Interventionen im Zusammenhang mit der Modernisierung des Netzes für Resilienz und Umwelt.

18

1 – 1.1. Up – 16900_HEDNO-Aufrüstung des Oberleitungsnetzes in Waldgebieten

Meilenstein

HEDNO —Abschluss 2

HEDNO legt Nachweise für den Projektabschluss für alle Interventionen im Zusammenhang mit der Modernisierung von Overhead-Netzen in Waldgebieten und der Inbetriebnahmezertifikate vor.

Q4

2025

Interventionen im Zusammenhang mit der Modernisierung von Overhead-Netzen in abgeschlossenen und in Betrieb befindlichen Waldgebieten.

19

1 – 1.1. Verstromung – 16899_Installierte Kapazitätssteigerung in HV/MV-Umspannwerken des griechischen Verteilernetzbetreibers (HEDNO) für neue EE-Anschlüsse

Meilenstein

HEDNO – Abschluss 3

HEDNO muss den Projektabschluss für alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Kapazitätssteigerung von HV/MV-Umspannwerken und der Inbetriebnahmebescheinigung nachweisen.

Q4

2025

Maßnahmen im Zusammenhang mit der Kapazitätssteigerung der fertiggestellten und in Betrieb befindlichen HV/MV-Umspannwerke.

B. KOMPONENTE 1.2: RENOVIEREN

Die Renovierungskomponente des griechischen Aufbau- und Resilienzplans im Rahmen der grünen Säule soll die Energieeffizienz steigern, das Wirtschaftswachstum steigern, Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen und die soziale Resilienz fördern. Es umfasst gezielte Reformen und Investitionen zur Verringerung der CO2-Emissionen, Unterstützung für die Verwirklichung der Klimaneutralität städtischer Gebiete und die Stärkung der Klimaresilienz von Städten und ihres Gebäudebestands. Die Komponente bietet Anreize für Gebäuderenovierungen und energetische Modernisierungen, die für die Sanierung städtischer Gebiete und die Minderung der Energiearmut von entscheidender Bedeutung sind und zur Erreichung der im nationalen Energie- und Klimaplan Griechenlands festgelegten Ziele beitragen. Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 3 von 2020 und der länderspezifischen Empfehlung 2 von 2019 zu öffentlichen und privaten Investitionen. Es wird erwartet, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind.

B.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform: Aktionsplan gegen Energiearmut (Maßnahme ID: 16920)

Die Reform besteht in der Annahme eines Aktionsplans zur Bewältigung der Herausforderung der Energiearmut. Im Jahr 2019 waren Berichten zufolge etwa 18 % der Gesamtbevölkerung nicht in der Lage, ihre Wohnungen zu heizen, verglichen mit etwa 34 % in der Teilgruppe der wirtschaftlich schwachen Bevölkerung (Eurostat, EU-SILC-Erhebung). In der Strategie werden gezielte politische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden bei wirtschaftlich schwächeren Haushalten dargelegt. Die Umsetzung der Reform wird bis zum 30. September 2021 abgeschlossen.

Investitionen: Energetische Sanierung von Wohngebäuden (Maßnahme ID: 16872)

Die Investition soll die Energieeffizienz von Wohngebäuden verbessern. Es umfasst Renovierungen, die zu erheblichen Primärenergieeinsparungen führen und somit zu den einschlägigen NEKP-Zielen beitragen. Beispiele für Maßnahmen sind die Verbesserung der Digitalisierung des Endenergieverbrauchs durch Energiemanagementsysteme und die Förderung des Aufbaus von E-Mobilitätsinfrastruktur wie Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Außerdem werden zweckgebundene Mittel für von Energiearmut betroffene Wohnungen bereitgestellt, wodurch eine Verbindung zu der Reform hergestellt wird, mit der ein Aktionsplan zur Energiearmut ausgearbeitet werden soll. Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Insbesondere müssen die Wirtschaftsteilnehmer, die die Bauarbeiten durchführen, sicherstellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (mit Ausnahme von natürlich vorkommendem Material der Kategorie 170504 des Europäischen Abfallverzeichnisses gemäß der Entscheidung 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Entscheidung 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Entscheidung 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1147)), die auf der Baustelle anfallen, zur Wiederverwendung vorbereitet werden. Recycling und andere stoffliche Verwertung, einschließlich Verfüllungsverfahren, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Interventionen in Wohngebieten und im Gebäudebestand (Maßnahme ID: 16873)

Diese Investition umfasst: 1) Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zur Eindämmung seiner Folgen in 16 städtischen und Küstengebieten, z. B. Schutz von wichtigen städtischen Meilensteinen und Förderung der Klimaneutralität von Städten;

2. die Erneuerung des ehemaligen Industriegebiets Votanikos/Elaionas im Herzen von Athen; 3. Modernisierung einer Seefront, um sie für Radfahrer und Fußgänger entlang der Athener Küste (Athen Riviera) zugänglich zu machen; und 4) sonstige strategische Maßnahmen, die im Rahmen einer offenen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Gemeinden ausgewählt wurden, die die Anpassung an den Klimawandel fördern und zu Primärenergieeinsparungen und zur Verringerung der CO2-Emissionen beitragen sollen. Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Insbesondere müssen die Wirtschaftsteilnehmer, die die Bauarbeiten durchführen, sicherstellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (mit Ausnahme von natürlich vorkommendem Material der Kategorie 170504 des Europäischen Abfallverzeichnisses gemäß der Entscheidung 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Entscheidung 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Entscheidung 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1147)), die auf der Baustelle anfallen, zur Wiederverwendung vorbereitet werden. Recycling und andere stoffliche Verwertung, einschließlich Verfüllungsverfahren, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Energie und Unternehmertum (Maßnahme ID: 16874)

Mit der Investition werden private Unternehmen bei der energieeffizienten Renovierung ihrer Gebäude und Verfahren finanziell unterstützt. Es umfasst zwei Teilprogramme: a) Renovierungen im Bereich der Energieeffizienz für sehr kleine, kleine, mittlere und große Unternehmen und b) Installation energieeffizienter Geräte in sehr kleinen, kleinen, mittleren und großen Unternehmen. Durch die Installation energieeffizienter Geräte und Systeme zur Energieeinsparung bei der Produktion, der Speicherung, dem Vertrieb von Produkten und dem Betrieb der Unternehmen trägt diese Maßnahme dazu bei, die Energieeffizienz von Gebäuden, Verfahren und/oder Einzelgeräten im Einklang mit den im NEKP festgelegten Zielen zu erhöhen und die Treibhausgasemissionen zu verringern.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich der nachgelagerten Nutzung 1 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 2 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 3 und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen 4 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann.

In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen. Die Investition muss auch den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen in Bezug auf die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft für das Recycling von Bauabfällen und im Einklang mit der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2010/31/EU) entsprechen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Energetische Sanierung von Gebäuden des öffentlichen Sektors (Maßnahme ID: 16876)

Diese Investition umfasst die Renovierung von Gebäuden des öffentlichen Sektors mit dem Ziel, ihre Energieeffizienz durch die Einbeziehung von Energiesparunternehmen (ESCO) zu erhöhen. Die Investition umfasst auch die energetische Modernisierung der Straßenbeleuchtungsinfrastruktur. Diese Investition soll dazu beitragen, die im NEKP festgelegten Energieeffizienzziele zu erreichen und die CO2-Emissionen zu verringern. Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Insbesondere müssen die Wirtschaftsteilnehmer, die die Bauarbeiten durchführen, sicherstellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (mit Ausnahme von natürlich vorkommendem Material der Kategorie 170504 des Europäischen Abfallverzeichnisses gemäß der Entscheidung 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Entscheidung 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Entscheidung 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1147)), die auf der Baustelle anfallen, zur Wiederverwendung vorbereitet werden. Recycling und andere stoffliche Verwertung, einschließlich Verfüllungsverfahren, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Infrastrukturentwicklung und Restaurierung von Gebäuden im ehemaligen königlichen Grundstück in Tatoi (Maßnahme ID: 16875)

Die Investition umfasst die Renovierung von Gebäuden und die Modernisierung ihrer Energieeffizienz- und Infrastrukturnetze am Grundstück Tatoi sowie die Schaffung von Fußgänger- und Radwegen in seiner Nähe. Im Rahmen des Projekts soll den Einwohnern Attikas ein grüner, renovierter und frei zugänglicher Freizeitbereich sowie ein neuer Meilenstein für Touristen, die besucht werden können, zur Verfügung gestellt werden. Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Insbesondere müssen die Wirtschaftsteilnehmer, die die Bauarbeiten durchführen, sicherstellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (mit Ausnahme von natürlich vorkommendem Material der Kategorie 170504 des Europäischen Abfallverzeichnisses gemäß der Entscheidung 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Entscheidung 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Entscheidung 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1147)), die auf der Baustelle anfallen, zur Wiederverwendung vorbereitet werden. Recycling und andere stoffliche Verwertung, einschließlich Verfüllungsverfahren, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Olympisches Athletisches Zentrum Athen (Maßnahme ID: 16932)

Diese Investition in das Olympische Athletikzentrum Athen zielt darauf ab, seine Nutzungsdauer zu verlängern, sein Image wiederherzustellen, seine laufenden Kosten/Energiekosten zu senken und seine finanzielle Tragfähigkeit zu gewährleisten, indem es zu einem modernen und lebendigen Stadtathletik- und Freizeitziel im Hinblick auf die Übertragung des Zentrums an die Hellenic Corporation of Assets and Participations umgewandelt wird. Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Insbesondere müssen die Wirtschaftsteilnehmer, die die Bauarbeiten durchführen, sicherstellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (mit Ausnahme von natürlich vorkommendem Material der Kategorie 170504 des Europäischen Abfallverzeichnisses gemäß der Entscheidung 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Entscheidung 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Entscheidung 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1147)), die auf der Baustelle anfallen, zur Wiederverwendung vorbereitet werden. Recycling und andere stoffliche Verwertung, einschließlich Verfüllungsverfahren, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Ausarbeitung von Stadtplänen zur Umsetzung der Reform der Städtepolitik (Maßnahme ID: 16879)

Diese Reform umfasst fünf Maßnahmen: a) die Ausarbeitung lokaler Stadtpläne (für Gemeinden oder kommunale Einheiten), b) die Ausarbeitung besonderer Stadtpläne (Pläne, die sich auf Gebiete erstrecken können, die zu mehr als einer Gemeinde gehören), c) die Festlegung der Gebiete zur Übertragung von Entwicklungsrechten, d) die Vollendung der Abgrenzung von Siedlungen, (5) die Behandlung von Fragen der Flächennutzung im Zusammenhang mit der Anerkennung des (kommunalen) Straßenzugangs. Ziel der Reform ist es, Schwachstellen und Lücken bei der Gebietseinteilung und der Landnutzung zu beseitigen, um eine nachhaltige Wirtschaftstätigkeit zu fördern und die Umwelt zu schützen. Die lokalen Stadtpläne enthalten ein eigenes Kapitel über Klimaschutzmaßnahmen und die Prävention und Bewältigung klimabezogener Risiken. Insgesamt werden für 700 Gemeinden oder Gemeinden lokale Stadtpläne erstellt; es werden fünf besondere Stadtpläne erstellt, Entwicklungszonen für die Übertragung von Entwicklungsrechten werden in 50 kommunalen Einheiten, die Abgrenzung der Siedlungen in 50 kommunalen Einheiten und Gemeindestraßen in 120 Gemeindebezirken festgelegt.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Festlegung einer neuen maritimen Raumplanung (Maßnahme ID: 16891).

Ziel der Reform ist die Schaffung einer nationalen Raumstrategie für die Meeresumwelt. Die Reform befasst sich mit der nachhaltigen Entwicklung in den Meeres- und Küstengebieten bei gleichzeitigem Schutz der Meeresumwelt und der biologischen Vielfalt. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Schaffung eines neuen besonderen Raumordnungsrahmens für erneuerbare Energien, Industrie, Tourismus und Aquakultur (Maßnahme ID: 16894). Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Mit der Reform werden neue besondere räumliche Rahmen für erneuerbare Energien, Industrie, Tourismus und Aquakultur geschaffen, um den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel, den Schutz der biologischen Vielfalt, das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern.

B.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung 

Wichtigste Investition 2: Energetische Sanierung von Wohngebäuden

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

20

2 – 1.2. Renovieren – 16872_Energetische Renovierung von Wohngebäuden

Meilenstein

Renovierung von Wohngebäuden – Beginnder ersten Runde

Inkrafttreten eines gemeinsamen Ministerbeschlusses

Q4

2020

Inkrafttreten eines gemeinsamen Ministerbeschlusses zur Einleitung des Programms für die erste Runde von Renovierungen, einschließlich der Einführung eines Auswahlverfahrens, um sicherzustellen, dass der Primärenergieverbrauch der Wohnungen gegenüber der in kWh/m2 kalkulierten ursprünglichen Leistung des Wohnsitzes um mindestens 30 % gesenkt wird.

In dem gemeinsamen Ministerbeschluss wird Folgendes festgelegt:

— Durchführungsmechanismus;

— Auswahlverfahren zur Erreichung des festgelegten Primärenergieeinsparziels;

— Zertifizierungsmechanismus zur Validierung der tatsächlich erzielten Primärenergieeinsparungen (einschließlich Einzelheiten zu möglichen Korrekturmaßnahmen, mit denen sichergestellt werden soll, dass das Primärenergieeinsparziel erreicht wird); und

— Zeitplan.

21

2 – 1.2. Renovieren – 16872_Energetische Renovierung von Wohngebäuden

Meilenstein

Renovierung von Wohngebäuden – Einleitung der zweiten Runde, einschließlich von Energiearmut betroffener Haushalte

Inkrafttreten eines gemeinsamen Ministerbeschlusses

Q3

2022

Inkrafttreten eines gemeinsamen Ministerbeschlusses über die Einleitung des Programms für die zweite Runde der Renovierungen und die Einleitung des Programms für von Energiearmut betroffene Wohnungen, einschließlich der Einführung eines Auswahlverfahrens, um sicherzustellen, dass der Primärenergieverbrauch der Wohnungen gegenüber der in kWh/m2 berechneten Anfangsleistung des Wohnhauses um mindestens 30 % gesenkt wird.

In dem gemeinsamen Ministerbeschluss wird Folgendes festgelegt:

— Durchführungsmechanismus;

— Auswahlverfahren zur Erreichung des festgelegten Primärenergieeinsparziels;

— Bestimmungen für von Energiearmut betroffene Wohnungen im Einklang mit den Kriterien, die im angenommenen Aktionsplan zur Bekämpfung der Energiearmut festgelegt sind, mit einem Zertifizierungsmechanismus zur Validierung der tatsächlich erzielten Primärenergieeinsparungen (einschließlich Einzelheiten zu möglichen Korrekturmaßnahmen, mit denen sichergestellt werden soll, dass das Primärenergieeinsparziel erreicht wird); und

— Zeitplan.

Spezifische Bestimmung für zweckgebundene Mittel für von Energiearmut betroffene Wohnungen gemäß den Kriterien des Aktionsplans zur Bekämpfung der Energiearmut.

22

2 – 1.2. Renovieren – 16872_Energetische Renovierung von Wohngebäuden

Meilenstein

Renovierung von Wohngebäuden – Einleitung der dritten Runde, einschließlich von Energiearmut betroffener Haushalte

Inkrafttreten eines gemeinsamen Ministerbeschlusses

Q4

2022

Inkrafttreten eines gemeinsamen Ministerbeschlusses zur Einleitung des Programms für die dritte Runde der Renovierungen, einschließlich der Einführung eines Auswahlverfahrens, mit dem sichergestellt wird, dass der Primärenergieverbrauch der Wohnungen gegenüber der in kWh/m2 berechneten ursprünglichen Leistung des Wohnsitzes um mindestens 30 % gesenkt wird.

In dem gemeinsamen Ministerbeschluss wird Folgendes festgelegt:

— Durchführungsmechanismus;

— Auswahlverfahren zur Erreichung des festgelegten Primärenergieeinsparziels;

— Bestimmungen für von Energiearmut betroffene Wohnungen im Einklang mit den Kriterien des angenommenen Aktionsplans zur Bekämpfung der Energiearmut;

— Zertifizierungsmechanismus zur Validierung der tatsächlich erzielten Primärenergieeinsparungen (einschließlich Einzelheiten zu möglichen Korrekturmaßnahmen, mit denen sichergestellt werden soll, dass das Primärenergieeinsparziel erreicht wird); und

— Zeitplan.

Spezifische Bestimmung für zweckgebundene Mittel für von Energiearmut betroffene Wohnungen gemäß den Kriterien des Aktionsplans zur Bekämpfung der Energiearmut.

23

2 – 1.2. Renovieren – 16872_Energetische Renovierung von Wohngebäuden

Ziel

Renovierung von Wohngebäuden – Renovierung von Wohnungen #1

Anzahl der abgeschlossenen zertifizierten Renovierungen

0

8 000

Q4

2023

Renovierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz, die für die Anzahl der Wohnungen abgeschlossen wurden, was einer Energiereduktion um jährlich 16 kt RÖE entspricht und auf der Grundlage der vorgelegten Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz mit Primärenergieeinsparungen von durchschnittlich mindestens 30 % einhergeht. Der Abschlussbeschluss des Leitungsorgans belegt den Abschluss der Interventionen.

24

2 – 1.2. Renovieren – 16872_Energetische Renovierung von Wohngebäuden

Ziel

Renovierung von Wohngebäuden – Renovierung von Wohnungen #2

Anzahl der abgeschlossenen zertifizierten Renovierungen

8 000

50 000

Q4

2024

Abschluss von Renovierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz, die auf der Grundlage der vorgelegten Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz für 50000 Wohnungen abgeschlossen wurden, was einer Energiereduktion um jährlich 101 kt RÖE entspricht und Primärenergieeinsparungen von durchschnittlich mindestens 30 % bewirkt. Der Abschlussbeschluss des Leitungsorgans belegt den Abschluss der Interventionen.

25

2 – 1.2. Renovieren – 16872_Energetische Renovierung von Wohngebäuden

Ziel

Renovierung von Wohngebäuden – grüne Energie für von Energiearmut betroffene Haushalte

Neue Kapazität (MW) erneuerbarer Energiequellen, die von Energiegemeinschaften in Betrieb genommen wird

0

150

Q4

2025

Es werden neue Kapazitäten für erneuerbare Energiequellen installiert und in Betrieb genommen, die an von Gemeinden betriebene Energiegemeinschaften angeschlossen sind und 30000 von Energiearmut betroffene Haushalte mit Strom versorgen.

26

2 – 1.2. Renovieren – 16872_Energetische Renovierung von Wohngebäuden

Ziel

Renovierung von Wohngebäuden – Renovierung von Wohnungen #3

Anzahl der abgeschlossenen zertifizierten Renovierungen

50 000

105 000

Q4

2025

Abschluss von Renovierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von 105 000 Wohnungen, von denen mindestens 20 000 von Energiearmut betroffene Haushalte sein müssen. Die Energiereduktion entspricht 213 kt RÖE jährlich und mit Primärenergieeinsparungen von durchschnittlich mindestens 30 % auf der Grundlage der vorgelegten Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz. Der Abschlussbeschluss des Leitungsorgans belegt den Abschluss der Interventionen.

Wichtigste Reform 2: Stadtpläne

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

27

2 – 1.2. Renovieren – 16879_Vorbereitung von Stadtplänen zur Umsetzung der Reform der Städtepolitik

Meilenstein

Auszeichnung „Städtepläne“

Mitteilung über die Auftragsvergabe

Q4

2022

Mitteilung über die Vergabe von 30 % aller Aufträge (für alle Interventionen):

1. Ausarbeitung lokaler Stadtpläne;

2. Ausarbeitung von Sonderstädteplänen;

3. Ausarbeitung unabhängiger Pläne für die Festlegung der Übergangszonen für die Entwicklungsrechte;

4. Ausarbeitung unabhängiger Pläne für die Abgrenzung von Abrechnungen; und

5. Erstellung unabhängiger Pläne für die Charakterisierung kommunaler Straßen.

Lokale Stadtpläne mit einem eigenen Kapitel über Klimaschutzmaßnahmen und Prävention und Bewältigung klimabezogener Risiken);

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

28

2 – 1.2. Renovieren – 16879_Vorbereitung von Stadtplänen zur Umsetzung der Reform der Städtepolitik

Meilenstein

Auszeichnung „Städtepläne“

Mitteilung über die Auftragsvergabe

Q4

2023

Mitteilung über die Vergabe von 100 % aller Aufträge (für alle Interventionen):

1. Ausarbeitung lokaler Stadtpläne;

2. Ausarbeitung von Sonderstädteplänen;

3. Ausarbeitung unabhängiger Pläne für die Festlegung der Übergangszonen für die Entwicklungsrechte;

4. Ausarbeitung unabhängiger Pläne für die Abgrenzung von Abrechnungen; und

5. Erstellung unabhängiger Pläne für die Charakterisierung kommunaler Straßen.

29

2 – 1.2. Renovieren – 16879_Vorbereitung von Stadtplänen zur Umsetzung der Reform der Städtepolitik

Meilenstein

Abschluss der Stadtplanung

Abschluss von Studien über lokale Stadtentwicklungspläne, Gebiete zur Übertragung von Erschließungsrechten, Abgrenzung von Siedlungen, Charakterisierung von Gemeindestraßen und Fertigstellung von Sonderstädten

Q4

2025

Ausstellung eines Zertifikats durch das Ministerium für Umwelt und Energie für den Abschluss von Studien für: lokale Stadtpläne in 700 Gemeinden; Entwicklungszonen für die Übertragung von Rechten in 50 kommunalen Einheiten; Abgrenzung der Siedlungen in 50 Gemeinden; Charakterisierung kommunaler Straßen in 120 Gemeinden; und 5 Sonderstädtepläne.

30

2 – 1.2. Renovieren – 16894_Erstellung einer neuen besonderen Raumplanung für erneuerbare Energien, Industrie, Tourismus und Aquakultur

Meilenstein

Annahme besonderer Raumordnungsrahmen

Annahme von vier besonderen räumlichen Rahmen für erneuerbare Energiequellen (RES), Tourismus, Industrie und Aquakultur

Q4

2025

Annahme von vier besonderen räumlichen Rahmen für erneuerbare Energiequellen (RES), Tourismus, Industrie und Aquakultur durch das Umweltministerium.

31

2 – 1.2. Renovieren – 16891_Erstellung einer neuen maritimen Raumplanung

Meilenstein

Annahme der Meeresstrategie

Annahme einer neuen maritimen Raumordnungsstrategie

Q4

2025

Annahme der maritimen Raumstrategie durch das Ministerium für Umwelt und Energie.

Gruppe 2: Energetische Sanierung von Unternehmen und öffentlichen Gebäuden

Diese Gruppe umfasst folgende Maßnahmen:

● Energie und Unternehmertum (ID: 16874)

● Energetische Modernisierung von Gebäuden des öffentlichen Sektors und Energieinfrastruktur öffentlicher Einrichtungen (ID: 16876)

● Aktionsplan gegen Energiearmut (ID: 16920)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

32

2 – 1.2. Renovieren – 16920_Aktionsplan zur Bekämpfung der Energiearmut

Meilenstein

Energiearmut – Annahme des Aktionsplans

Inkrafttreten eines Ministerialbeschlusses des Ministeriums für Umwelt und Energie.

Q3

2021

Inkrafttreten eines Ministerbeschlusses des Ministeriums für Umwelt und Energie zur Annahme des Aktionsplans zur Bekämpfung der Energiearmut, der drei Kategorien politischer Maßnahmen umfasst:

— Sensibilisierungs- und Informationsmaßnahmen;

— Maßnahmen zum kurzfristigen Schutz der von Energiearmut betroffenen Haushalte, einschließlich 1) der Definition der von Energiearmut betroffenen Haushalte durch spezifische quantitative Kriterien und 2) eines spezifischen Verfahrens zur Überwachung und Bewertung der Entwicklung der Energiearmut im Einklang mit dem im Aktionsplan vorgeschlagenen Mechanismus und im Einklang mit den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften; und

—Finanzierungsmaßnahmen: Einrichtung von Finanzierungsmechanismen für die energetische Modernisierung von Wohngebäuden energiegefährdeter Haushalte und anderer sozialer Gruppen mit spezifischen Stromverbrauchsmustern. Mit diesen finanziellen Maßnahmen soll das Problem der Energiearmut in Griechenland angegangen werden, wie im nationalen Energie- und Klimaplan (NECP) beschrieben.

33

2 – 1.2. Renovieren – 16874_Energie und Unternehmertum

Meilenstein

Energieeffizienz in der Privatwirtschaft – genehmigte Anträge

Genehmigung der bei privatwirtschaftlichen Einrichtungen für ausgewählte Interventionen eingereichten Anträge durch das Ministerium für Umwelt und Energie.

Q4

2023

Genehmigung von Anträgen von 3500 Einrichtungen des Privatsektors durch das Ministerium für Umwelt und Energie, die sicherstellen, dass die CO2-Emissionen im Durchschnitt um mindestens 30 % gegenüber der derzeitigen Situation der privatwirtschaftlichen Einrichtungen gesenkt werden (d. h. sie kann für das beteiligte Unternehmen als Ganzes gelten, spezifische Einzelausrüstungen ersetzen und/oder spezifische Verfahren ersetzen), wie aus den Energieaudits, die vor den Interventionen durchgeführt wurden, oder anderen zertifizierten Informationen hervorgeht. Die ausgewählten Projekte müssen den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

34

2 – 1.2. Renovierung – 16876_Energetische Modernisierung von Gebäuden des öffentlichen Sektors

Meilenstein

Energieeffizienz öffentlicher Gebäude – genehmigte Anträge

Mitteilung von Zuwendungen für genehmigte Anträge des Ministeriums für Umwelt und Energie für ausgewählte Interventionen in Gebäuden des öffentlichen Sektors.

2. QUARTAL

2023

Genehmigung von Anträgen für 150 Gebäude des öffentlichen Sektors durch das Ministerium für Umwelt und Energie, um sicherzustellen, dass die CO2-Emissionen dieser Gebäude im Durchschnitt um mindestens 30 % gegenüber ihrer derzeitigen Situation gesenkt werden (wie aus den vor den Interventionen durchgeführten Energieaudits hervorgeht).

Für das Programm zur energetischen Sanierung von Gebäuden des öffentlichen Sektors wurde der Rechtsrahmen zur Ermöglichung von Energieleistungsverträgen geschaffen.

35

2 – 1.2. Renovierung – 16876_Energetische Modernisierung von Gebäuden des öffentlichen Sektors

Ziel

Abgeschlossene Energieeffizienz öffentlicher Gebäude und Ausbau der Straßenbeleuchtungspunkte

Anzahl der Gebäude mit abgeschlossenen Interventionen

Anzahl der ausgebauten Straßenbeleuchtungspunkte

0

150 Gebäude

100 000 Straßenbeleuchtungspunkte

Q4

2025

Erstes Teilziel: Abgeschlossene Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden des öffentlichen Sektors (150 Gebäude) mit einer Verringerung der CO2-Emissionen um durchschnittlich mindestens 30 %, wie aus den vor den Interventionen durchgeführten Energieaudits hervorgeht.

Zweites Teilziel: Abschluss der Modernisierung von 100 000 Straßenbeleuchtungspunkten.

36

2 – 1.2. Renovieren – 16874_Energie und Unternehmertum

Ziel

Energieeffizienz in der Privatwirtschaft – abgeschlossen #2

Zahl der privatwirtschaftlichen Einrichtungen mit abgeschlossenen Interventionen t

0

 3 500

Q4

2025

Interventionen zur Verbesserung der Energieeffizienz, die für ausgewählte privatwirtschaftliche Einrichtungen (3500 privatwirtschaftliche Einrichtungen) abgeschlossen wurden, wobei die CO2-Emissionen im Durchschnitt um mindestens 30 % gegenüber der bestehenden Situation der privaten Einrichtungen entweder für das beteiligte Unternehmen als Ganzes (für die gesamte Einrichtung) oder speziell für die durchgeführten Interventionen/Prozesse gesenkt werden (d. h. sie können für bestimmte Einzelgeräte und/oder den Austausch spezifischer Verfahren gelten).

Kategorie 3: Interventionen in Wohngebieten und im Gebäudebestand

Diese Gruppe umfasst folgende Maßnahmen:

● Interventionen in Wohngebieten und im Gebäudebestand (ID: 16873)

● Infrastrukturentwicklung und Restaurierung von Gebäuden im ehemaligen königlichen Grundstück in Tatoi (ID: 16875)

● Olympic Athletic Center of Athen (ID: 16932)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

37

2 – 1.2. Renovieren – 16932_Olympisches Athlezentrum Athen

Meilenstein

OAKA – Auftragsvergabe

Mitteilung über die Zuschlagserteilung

Q1

2023

Mitteilung über die Vergabe des Auftrags/der Aufträge für die Benennung von Partnern aus dem Privatsektor für die Durchführung der Bau- und Renovierungsarbeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz für i) das zentrale Stadium; II) Mechanische und elektrische Arbeiten; und iii) Außenflächen und Beginn der Arbeiten.

38

2 – 1.2. Renovieren – 16873_ Interventionen in Wohngebieten und im Gebäudebestand

Meilenstein

Städtische Interventionen – Vergabe von Aufträgen

Mitteilung über die Zuschlagserteilung

Q4

2023

Mitteilung über die Vergabe des Auftrags/der Aufträge für die Ausführung der Arbeiten für den

I) Verbesserung der städtischen Umwelt und des öffentlichen Raums in ausgewählten Gemeinden im Anschluss an eine offene Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Stärkung der Klimaresilienz;

II) Stadterneuerung des ehemaligen Industriegebiets Votanikos/Elaionas und Renovierung des Campus der Landwirtschaftsuniversität Athen (AUA);

III) Athens Riviera: Fahrradinfrastruktur; und

IV) sonstige strategische Interventionen, die im Anschluss an eine offene Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Gemeinden ausgewählt werden, die Folgendes betreffen: 1. Energieeffizienz- und Demonstrationsprojekte in KMU oder großen Unternehmen, die mindestens eine Renovierung mittlerer Tiefe im Sinne der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission zur Renovierung von Gebäuden oder im Durchschnitt eine Verringerung der direkten und indirekten CO2-Emissionen um mindestens 30 % im Vergleich zu den Ex-ante-Emissionen erreichen; 2. Bau neuer energieeffizienter Gebäude mit einem Primärenergiebedarf, der mindestens 20 % unter der Anforderung an Niedrigstenergiegebäude liegt (Niedrigstenergiegebäude, nationale Richtlinien); Schutz der Natur und der biologischen Vielfalt, Naturerbe und Ressourcen, grüne und blaue Infrastruktur.

39

2 – 1.2. Renovieren – 16932_Olympisches Athlezentrum Athen

Meilenstein

OAKA – Abschluss der Arbeiten

Abschluss aller Arbeiten für diese Teilprojekte bestätigt durch Unterzeichnung des Abschlussformulars durch den Bauleiter

Q4

2025

Abschluss aller Arbeiten zur Erreichung von Energieeffizienz und zur Verbesserung des CO2-Fußabdrucks, einschließlich i) Wartung und Reparatur der Stahlkonstruktionen des Stadiumdachs (Kopie) (Teilprojekt 1); II) Maschinen für den Basketball und die Wasseranlagen, damit sie unabhängig arbeiten und Energieeinsparungen ermöglichen (Teilprojekt 2); III) Velodrom (Teilprojekt 3); IV) Tennis-Komplex (Teilprojekt 5); und v) Außenbereiche (Teilprojekt 6) einschließlich der Stahlstrukturen Agora und Wand of Nations.

40

2 – 1.2. Renovieren – 16873_ – Interventionen in Wohngebieten und im Gebäudebestand

Meilenstein

Städtische Eingriffe – Abschluss aller Arbeiten

Bestätigung des Abschlusses der Bau- und Dienstleistungen durch Unterzeichnung des Formulars für das Ausfüllen durch den Bauleiter

Q4

2025

Alle Arbeiten im Rahmen

I) Maßnahmen zur Verbesserung der städtischen Umwelt und des öffentlichen Raums;

II) Stadterneuerung des ehemaligen Industriegebiets Votanikos/Elaionas;

III) Athens Riviera: Fahrradinfrastruktur; und

IV) Sonstige strategische Maßnahmen.

41

2 – 1.2. Renovieren – 16875_Infrastrukturentwicklung und Restaurierung von Gebäuden im ehemaligen königlichen Grundstück in Tatoi

Meilenstein

Tatoi – Abschluss aller Arbeiten

Bestätigung des Abschlusses der Bau- und Dienstleistungen durch Unterzeichnung des Formulars für das Ausfüllen durch den Bauleiter

Q4

2025

Abschluss aller Arbeiten im Rahmen des Programms „Infrastrukturentwicklung und Restaurierung von Gebäuden“ im ehemaligen königlichen Grundstück in Tatoi, einschließlich:

I) Infrastrukturarbeiten;

II) Restaurierung des Palastes, der als Museum wiederverwendet werden soll;

III) Ausstellung des Palastes;

IV) Restaurierung des landwirtschaftlichen Gebäudes und Wiederverwendung als Museum;

V) museologische Studie für das neue Agrargebäude;

VI) Restaurierung von Palace-Gärten;

VII) Erhaltung und Wiederherstellung von Artefakten;

VIII) Aufzeichnung, Dokumentation und Registrierung von Artefakten; und

(IX) Digitalisierung von gefundenem Papierarchiv.

B.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Investitionen: Programm zur energetischen Modernisierung „Meine Wohnung ausbauen“ (Maßnahme ID 16401)

Diese Maßnahme besteht aus einer öffentlichen Investition in die Fazilität „Upgrade My Home“, um Anreize für private Investitionen zu schaffen und den Zugang zu Finanzmitteln im griechischen Wohnungssektor zu verbessern. Im Rahmen der Fazilität werden Darlehen direkt an den Privatsektor vergeben. Auf der Grundlage der ARF-Investitionen zielt die Fazilität „Upgrade My Home“ darauf ab, ursprünglich mindestens 300 Mio. EUR an Finanzmitteln bereitzustellen.

Die Fazilität „Upgrade My Home“ wird von der griechischen Entwicklungsbank als Durchführungspartner verwaltet. Die Fazilität umfasst folgende Produktlinie:

·Die griechische Entwicklungsbank wählt die Geschäftsbanken als Finanzintermediäre aus, um sich im Wege einer offenen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen auf offene, transparente und diskriminierungsfreie Weise an der Fazilität zu beteiligen. Geschäftsbanken kofinanzieren die im Rahmen der Fazilität vergebenen Darlehen für Energieeffizienzrenovierungen. Diese Darlehen werden Einzelpersonen für Energieverbesserungen in ihren primären oder nicht gemieteten Zweitwohnungen gewährt. Die Darlehensstruktur sieht eine zinslose Finanzierung von 75 % aus der Fazilität „Upgrade My Home“ und 25 % eine Finanzierung durch die teilnehmenden Banken zu marktüblichen Zinssätzen vor. Die förderfähigen Ausgaben umfassen beispielsweise folgende Maßnahmen:

Wärmedämmung (innerhalb/extern).

Installation eines Begrünungsdachs.

Austausch von energieeffizienten Fensterrahmen und Glasscheiben.

Austausch/Installation eines solarbetriebenen Warmwasserbereiters.

Installation von permanenten Außenschutzsystemen.

Austausch/Anlage von Heizungskühlsystemen (die erzeugte fossile Brennstoffe sind nicht förderfähig) mit erneuerbaren Energiequellen oder hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungssystemen (z. B. elektrische Wärmepumpen, Wechselrichter-Klimaanlagen der Energieeffizienzklasse A+ oder höher).

Installation thermostatischer Regelungssysteme.

Installation von Energiespeichersystemen (Batterien) aus erneuerbaren Energiequellen.

Installation von Photovoltaikanlagen, kleinen Windkraftanlagen und anderen erneuerbaren Energiequellen.

Installationsarbeiten/Dienstleistungen von technischen Beratern oder Ingenieuren.

Zur Durchführung der Investition in die Fazilität „Upgrade My Home“ unterzeichnen Griechenland und die griechische Entwicklungsbank eine Durchführungsvereinbarung. Das Durchführungsabkommen enthält folgenden Inhalt:

1.Beschreibung des Entscheidungsprozesses der Fazilität „Meine Heimat weiter ausbauen“. Die endgültige Investitionsentscheidung der Fazilität wird von einem Investitionsausschuss oder einem anderen einschlägigen gleichwertigen Leitungsgremium getroffen und mit der Mehrheit der Stimmen von Mitgliedern genehmigt, die von der Regierung unabhängig sind.

Kernanforderungen an die Finanzprodukte, die Folgendes umfassen:

Beschreibung der Finanzprodukte und der förderfähigen Endbegünstigten.

Die Anforderung, dass alle geförderten Investitionen wirtschaftlich tragfähig sein müssen.

Die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Instrumenten der Union erhalten, um dieselben Kosten zu decken.

Den von der Durchführungsvereinbarung abgedeckten Betrag, die Gebührenstruktur für den Durchführungspartner und die Finanzintermediäre sowie die Anforderung, etwaige Rückflüsse entsprechend der Investitionspolitik der Fazilität zu reinvestieren, es sei denn, sie werden für die Tilgung von Darlehen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität verwendet.

Überwachungs-, Prüf- und Kontrollanforderungen, einschließlich einer Beschreibung der Verfahren des Durchführungspartners, mit denen die Prävention, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten sichergestellt werden soll.

Die griechische Entwicklungsbank unterzeichnet Finanzierungsvereinbarungen mit den Finanzintermediären im Einklang mit den Kernanforderungen, die dem Durchführungsabkommen als Anhang beigefügt werden. Die Kernanforderungen der Finanzierungsvereinbarungen umfassen alle Anforderungen, nach denen die Fazilität betrieben wird, einschließlich: 

·Die endgültige Entscheidung über die Emission von Darlehen wird von den Finanzintermediären im Einklang mit ihren Strategien und Verfahren und unabhängig von der Regierung getroffen.

·Die Verpflichtung der Finanzintermediäre, ihre Entscheidungen entsprechend den oben genannten Anforderungen der Anlagepolitik zu treffen. 

·Überwachungs-, Prüfungs- und Kontrollanforderungen für Finanzintermediäre, einschließlich:

oDie Beschreibung des Überwachungssystems der Finanzintermediäre für die Berichterstattung über die mobilisierten Investitionen.

oDie Beschreibung der Verfahren der Finanzintermediäre, die die Prävention, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten gewährleisten sollen.

oDie Verpflichtung, die Förderfähigkeit jedes Vorhabens gemäß den im Durchführungsabkommen festgelegten Anforderungen zu überprüfen, bevor er sich zur Finanzierung eines Vorhabens verpflichtet.

Die Verpflichtung, risikobasierte Ex-post-Prüfungen im Einklang mit einem Prüfplan der Finanzintermediäre durchzuführen. Bei diesen Audits wird Folgendes überprüft: I) dass die Kontrollsysteme wirksam sind, einschließlich der Aufdeckung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten; II) Einhaltung der Anforderungen an das Klimaziel; und iii) dass die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Instrumenten der Union erhalten haben, um dieselben Kosten zu decken, eingehalten wird. Bei den Prüfungen wird auch die Rechtmäßigkeit der Transaktionen und die Einhaltung der Bedingungen der geltenden Vereinbarungen überprüft.

2.Anforderungen an Klimainvestitionen des Durchführungspartners: mindestens 120 Mio. EUR der ARF-Investitionen in die Fazilität „Upgrade My Home“ sollen gemäß Anhang VI der ARF-Verordnung zu den Klimaschutzzielen beitragen 5 .

Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 31. August 2026 abgeschlossen sein.

B.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Programm „Upgrade My Home“ (16401)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

374

2 – 1.2. Renovieren – 16401_ Energy Upgrade Programme „Upgrade My Home“

Meilenstein

Upgrad My Home – Durchführungsvereinbarung zwischen der griechischen Entwicklungsbank und dem Finanzministerium

Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens

Q4

2024

Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens.

375

2 – 1.2. Renovieren – 16401_ Energy Upgrade Programme „Upgrade My Home“

Ziel

Upgrade Meine Heimat – mit Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen – 50 %

Anteil (%)

0 %

50 %

Q4

2025

Finanzintermediäre müssen mit den Endbegünstigten rechtliche Finanzierungsvereinbarungen über einen Betrag geschlossen haben, der erforderlich ist, um mindestens 50 % der ARF-Investitionen in die Fazilität zu verwenden (unter Berücksichtigung der Verwaltungsgebühren).

Die griechische Entwicklungsbank erstellt anhand der Methode in Anhang VI der ARF-Verordnung einen Bericht, in dem der Prozentsatz dieser Finanzierung, der zu den Klimazielen beiträgt, im Einzelnen aufgeführt ist.

376

2 – 1.2. Renovieren – 16401_ Energy Upgrade Programme „Upgrade My Home“

Ziel

Upgrade Meine Heimat – mit Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen – 100 %

Anteil (%)

50 %

100 %

2. QUARTAL

2026

Finanzintermediäre müssen mit den Endbegünstigten rechtliche Finanzierungsvereinbarungen über einen Betrag geschlossen haben, der erforderlich ist, um 100 % der ARF-Investitionen in die Fazilität zu verwenden (unter Berücksichtigung der Verwaltungsgebühren).

Mindestens 40 % dieser Mittel tragen nach der Methode in Anhang VI der ARF-Verordnung zur Verwirklichung der Klimaziele bei.

377

2 – 1.2. Renovieren – 16401_ Energy Upgrade Programme „Upgrade My Home“

Meilenstein

Modernisierung meines Hauses – Das Finanzministerium hat die Investition abgeschlossen

Übertragungsbescheinigung

2. QUARTAL

2026

Griechenland überträgt 300 Mio. EUR für die Fazilität an die griechische Entwicklungsbank.

C. KOMPONENTE 1.3: AUFLADEN UND BETANKEN

Die Auffüllungs- und Betankungskomponente des griechischen Aufbau- und Resilienzplans umfasst gezielte Reformen und Investitionen zur Steigerung der nachhaltigen Mobilität, zur Förderung des Wirtschaftswachstums, zur Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und zur Förderung der sozialen Resilienz. Die im Rahmen dieser Komponente vorgesehenen Maßnahmen sind mit der landesweiten Strategie für nachhaltige Mobilität verknüpft und unterstützen damit die Umsetzung des nationalen Energie- und Klimaplans (NECP). Sie tragen auch zum ökologischen Wandel bei, indem sie Unternehmen unterstützen, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der CO2-armen Wirtschaft und der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel durchführen. Die Komponente umfasst ferner Reformen zur Unterstützung der Einrichtung von E-Mobilitätsinfrastruktur und die Überarbeitung der öffentlichen städtischen und regionalen Personenverkehrsdienste. Die Komponente umfasst auch Investitionen zur Unterstützung des Aufbaus von Produktionskapazitäten für Lieferungen im Zusammenhang mit der Elektromobilität und der Ersetzung von Bussen und Taxis durch batteriebetriebene Elektrofahrzeuge.

Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 3 von 2020 und der länderspezifischen Empfehlung 2 von 2019 zu öffentlichen und privaten Investitionen. Es wird erwartet, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind.

C.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investitionen: Produc-E Green (Maßnahme ID: 16831)

Bei dieser Investition handelt es sich um zwei Projekte, die beide einen Beitrag zur CO2-armen Wirtschaft und zur Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel leisten sollen. Das erste Projekt unterstützt die Angebotsseite der Elektromobilität und die Förderung des ökologischen Wandels durch die Entwicklung von mehr als zehn Industrieeinheiten für innovative Produkte oder Dienstleistungen, z. B. das Recycling von Batterien für Elektrofahrzeuge durch Wiederverwendung von Rohstoffen wie Lithium und Kobalt oder die Gestaltung von Elektrofahrzeugen und regelmäßigen oder Hochleistungsladestationen und/oder Investitionen im Zusammenhang mit der Herstellung oder Verarbeitung von Materialien (ausgenommen Bergbau), Ausrüstungen oder Teilen, die in der Industrie des ökologischen Wandels verwendet werden; dies könnte indikative Teile von Elektroautos, Schiffen, Schaltkreisen, Solarpaneelen, Solarheizgeräten, Windturbinen, Verkabelung, Gebäudeenergiemanagementsystemen, Installationsanlagen für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien, energieeffizienteren Komponenten wie Wärmepumpen und jeglicher Art von Ausrüstung umfassen, insbesondere in Sektoren, die nicht unter das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) fallen. Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit dem technischen Leitfaden „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich der nachgelagerten Nutzung 6 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 7 ;

III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 8 und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen 9 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Mit dem zweiten Projekt wird die Entwicklung der ersten CO2-Speicheranlage in Griechenland unterstützt. Die CO2-Abscheidungs- und -Speicheranlage ist für die langfristige Speicherung von CO2 ausgelegt, das von lokalen Emittenten abgeschieden wird (bis zu einer Entfernung von 150 km) und muss die Anlage über Pipeline erreichen, während die CO2-Abscheidung an abgelegenen Standorten per Schiff ankommt und in eine Pufferspeicheranlage einläuft. Die Kapazität der CO2-Abscheidungs- und -Speicheranlage muss zunächst eine CO2 -Einspeicherleistung von einer Million Tonnen/Jahr und eine Kapazität von mindestens 25 Jahren aufweisen. Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Insbesondere muss die Anlage zur CO2-Abscheidung und -Speicherung ohne kommerzielle Ölgewinnung oder -rückgewinnung betrieben werden (aus Sicherheitsgründen oder aus technischen Gründen kann eine gewisse Förderung von Öl oder Gas erforderlich sein). Darüber hinaus muss die CO2-Abscheidung und -Speicherung auch der Anforderung entsprechen, dass es weder technologische Anwendungen noch irgendeine Art von Anlagen und Ausrüstung geben darf, die für eine verstärkte Ölrückgewinnung (EOR) und eine erhöhte Ölförderung ausgelegt sind. Es ist darauf zu achten, dass jede mögliche Förderung von Öl oder Gas auf die unentbehrlichen Erfordernisse des Druckmanagements und der Gewährleistung der Sicherheit der Speicherstätten beschränkt ist und dass eine solche Förderung nur dann erfolgt, wenn dies für die sichere Speicherung von CO2 unerlässlich ist. Das CO2 wird zusammen mit jeglichem Öl oder Gas, das gefördert werden kann, getrennt und zur dauerhaften Speicherung zurückgeschickt.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Rahmen für die Installation und den Betrieb der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Maßnahme-ID: 16281)

Mit der Reform wird ein umfassender Rechtsrahmen für die Installation und den Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge geschaffen. Dadurch soll Griechenland auf den Weg gebracht werden, das Ziel des NEKP, bis 2030 einen Anteil von 30 % an Elektrofahrzeugen auf dem Inlandsmarkt zu erreichen, zu erreichen. Bis Ende 2022 verabschiedet das Ministerium für Umwelt und Energie mindestens 300 von lokalen Behörden vorgelegte Pläne für die Einrichtung öffentlich zugänglicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Die Umsetzung der Reform soll bis 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

Investitionen: Elektromobilität (Maßnahme-ID: 16924)

Die Investition betrifft die Elektromobilität im Einklang mit den Zielen des NEKP und umfasst: 1. Förderung der Einrichtung öffentlich zugänglicher Ladepunkte an wichtigen städtischen und vorstädtischen Standorten und an wichtigen Punkten (z. B. Flughäfen, Autobahnen, Häfen und Parkplätze); 2. Ersetzung älterer Busse durch 220 neue Elektrobusse; 3. Anreize für den Ersatz älterer Taxis durch 1770 batteriebetriebene Elektrofahrzeuge;

4) eine Reform der Rechtsvorschriften über gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen für Busunternehmen im Einklang mit dem geltenden EU-Besitzstand, die es Busunternehmen außerhalb von Athen und Thessaloniki ermöglicht, sicher in Fahrzeuge für den öffentlichen Verkehr mit Elektroantrieb zu investieren; und 5) Durchführung einer Durchführbarkeitsstudie zur Einrichtung einer Agentur für den elektronischen Verkehr, die eine angemessene Planung und Koordinierung zwischen Verkehrs- und Energieinfrastrukturen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und anderen Akteuren der Forschung und des Privatsektors gewährleistet. Die Investitionskomponente, die alte Busse und Fahrzeuge ersetzt, muss den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, insbesondere in Bezug auf die Verschrottung älterer Fahrzeuge/Busse, die von einer zugelassenen Behandlungsanlage gemäß der Altfahrzeug-Richtlinie (2000/53/EG) durchgeführt wird. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

C.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Wichtigste Reform 3: Rahmen für die Installation und den Betrieb der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

42

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16281_Rahmen für die Installation und den Betrieb der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Meilenstein

Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Inkrafttreten des Rechtsrahmens

Annahme von Ministerbeschlüssen in Kraft.

Q3

2021

Inkrafttreten aller im Gesetz 4710/2020 vorgesehenen und vom Minister für Umwelt und Energie unterzeichneten Ministerialbeschlüsse; Minister für Infrastruktur und Verkehr, Innenminister und Finanzminister, der den Markt für Elektrofahrzeuge mit Schwerpunkt auf dem Markt für Ladedienstleistungen organisiert und steuerliche Anreize für den Kauf von Elektrofahrzeugen und die Installation von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge bietet.

43

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16281_Rahmen für die Installation und den Betrieb der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Ziel

Ladestationen für Elektrofahrzeuge – lokale Pläne genehmigt

Zahl der vom Ministerium für Umwelt und Energie angenommenen Pläne

0

300

Q4

2022

Annahme von mindestens 300 von lokalen Behörden vorgelegten Plänen für die Einrichtung öffentlich zugänglicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge durch das Ministerium für Umwelt und Energie.

Kategorie 4: E-Mobilität

Diese Gruppe umfasst folgende Maßnahmen:

● Produc-E Green (ID: 16831)

● Elektromobilität (ID: 16924)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

44

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16924_Elektromobilität

Meilenstein

Öffentlicher Verkehr – Inkrafttreten der Marktregulierung für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen (Busse)

Inkrafttreten des überarbeiteten Rechtsrahmens.

Q4

2021

Stärkung der Marktregulierung durch das Inkrafttreten eines überarbeiteten Rechtsrahmens für öffentliche Personenverkehrsdienste im Stadt- und Regionalverkehr (im Einklang mit der EU-Verordnung Nr. 1370/2007). Der überarbeitete Rahmen a) Gewährleistung der kontinuierlichen Erbringung des öffentlichen Personenkraftverkehrs im Stadt- und Regionalverkehr (im Linienflugverkehr und auf einer festen Strecke); B) die Planung, die Organisation und den Betrieb der zugehörigen Verkehrsnetze zu überwachen; C) Gewährleistung eines qualitativ hochwertigen öffentlichen Straßenverkehrs zu möglichst geringen Kosten; d) das Verfahren für die Gewährung ausschließlicher Rechte für den Betrieb öffentlicher Regional- und Stadtstrecken (geplante und feste Strecken) zu regeln; und e) die Höhe des Ausgleichs für die Erbringung der genannten Dienstleistungen zu regeln. Darüber hinaus werden in dem Gesetz die übergeordneten Kriterien für die künftige Beschaffung von Personenverkehrsdiensten festgelegt. Die entsprechenden Regionen und regionalen Einheiten legen detaillierte regionalspezifische Kriterien fest, die den regionalspezifischen Verkehrsbedürfnissen angemessen Rechnung tragen, und passen das Beschaffungsverfahren entsprechend an.

45

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16924_Elektromobilität

Meilenstein

Öffentlicher Verkehr – Umsetzung einer neuen Marktregulierung für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen (Busse)

Inkrafttreten des Sekundärrechts im Zusammenhang mit dem überarbeiteten Rechtsrahmen.

Q3

2022

Inkrafttreten von abgeleiteten Rechtsvorschriften, die im überarbeiteten Rechtsrahmen zur Stärkung der Marktregulierung für öffentliche Personenverkehrsdienste im Stadt- und Regionalverkehr vorgesehen sind.

46

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16831_Produc – E Green

Meilenstein

Industrieanlagen – Start des Programms

Inkrafttreten von Ministerialbeschlüssen.

Q4

2022

Beginn des Programms für die Auswahl von Industrieanlagen und Inkrafttreten der einschlägigen Ministerialbeschlüsse des Ministeriums für Umwelt und Energie, in denen Folgendes festgelegt ist:

— Auswahlverfahren für eine CO2-arme Wirtschaft und die Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel;

— Festgelegter Durchführungsmechanismus;

— Zertifizierungsverfahren zur Validierung, dass das Klimaschutzziel erreicht wird (einschließlich Einzelheiten zu möglichen Korrekturmaßnahmen, falls erforderlich; und

— Zeitplan.

Die festgelegten Auswahl-/Förderkriterien stellen sicher, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

47

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16924_Elektromobilität

Meilenstein

Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Start der Programme

Inkrafttreten von Ministerialbeschlüssen.

Q4

2022

Start eines Programms zur Auswahl von mehr als 8000 öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge an strategischen städtischen und vorstädtischen Orten in Städten und an interessanten Punkten („Elektromobilität“) und Inkrafttreten der einschlägigen Ministerialbeschlüsse des Ministeriums für Umwelt und Energie, in denen Folgendes festgelegt ist:

— Auswahlverfahren;

— Festgelegter Durchführungsmechanismus;

— Zertifizierungsverfahren zur Validierung, dass das Klimaschutzziel erreicht wird (einschließlich Einzelheiten zu möglichen Korrekturmaßnahmen, falls erforderlich; und

— Zeitplan

48

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16924_Elektromobilität

Meilenstein

Nachhaltiger Verkehr – Durchführbarkeitsstudie

Inkrafttreten eines gemeinsamen Ministerbeschlusses zur Annahme der Machbarkeitsstudie für eine Agentur für eMobilität.

Q4

2022

Inkrafttreten eines gemeinsamen Ministerbeschlusses zur Annahme einer Durchführbarkeitsstudie für die Einrichtung einer Agentur für Elektromobilität, die eine angemessene Planung und Koordinierung zwischen Verkehrs- und Energieinfrastrukturen sowie regionalen und lokalen Gebietskörperschaften gewährleistet und Verbindungen zwischen der e-Lieferkette – einschließlich Batterie- und EE-Herstellern – mit der Forschungs- und Innovationsgrundlage fördert.

49

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16924_Elektromobilität

Meilenstein

Ladestationen für Elektrofahrzeuge – genehmigte Anträge

Genehmigung des Antrags durch das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr

2. QUARTAL

2024

Genehmigung von Anträgen auf Installation von Ladepunkten mit einer installierten Leistung von 300 000 kW an mindestens 4500 Ladestationen durch das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr.

50

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16831_Produc – E Green

Meilenstein

Industriebetriebe – ausgewählte Unternehmen

Genehmigung von Anträgen durch das Ministerium für Umwelt und Energie

Q4

2023

Genehmigung von Anträgen, die für mehr als zehn Industrieanlagen („Produce E-Green“) eingereicht wurden, durch das Ministerium für Umwelt und Energie.

Die Anträge werden im Einklang mit den Auswahl-/Förderkriterien ausgewählt und stellen sicher, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

51

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16831_Produc – E Green

Meilenstein

CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) – Speichergenehmigung

Erteilung der Speichergenehmigung und Einrichtung eines Meldesystems.

2. QUARTAL

2024

Erteilung der Speichergenehmigung durch das für die CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) zuständige Ministerium an den bestätigten Betreiber. Einreichung eines vollständigen Antrags beim Ministerium für Umwelt und Energie durch den Antragsteller, der alle einschlägigen Studien sowie eine Studie über die Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst. Einrichtung eines Berichterstattungssystems für die jährliche Berichterstattung über gespeichertes CO2 und Bestätigung, dass kein Öl gewonnen wurde, außer dem System, das auf die unentbehrlichen Erfordernisse des Druckmanagements und der Gewährleistung der Sicherheit der Speicherstätten beschränkt ist, und dass alle CO2-Prozesse im Zusammenhang mit der unverzichtbaren Gewinnung getrennt und zur dauerhaften Speicherung zurückgeschickt werden.

Die Intervention erfolgt im Einklang mit den Auswahl-/Förderkriterien des Technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01), wobei insbesondere auf die Anforderung zu achten ist, dass es weder technologische Anwendungen noch irgendeine Art von Anlagen und Ausrüstung gibt, die für eine verstärkte Ölrückgewinnung (EOR) und eine erhöhte Ölförderung ausgelegt sind. Es ist darauf zu achten, dass jede mögliche Förderung von Öl oder Gas auf die unentbehrlichen Erfordernisse des Druckmanagements und der Gewährleistung der Sicherheit der Speicherstätten beschränkt ist und dass eine solche Förderung nur dann erfolgt, wenn dies für die sichere Speicherung von CO2 unerlässlich ist. Das CO2 mit Öl oder Gas, das gefördert werden kann, wird abgetrennt und zur dauerhaften Speicherung zurückgeschickt.

45a

3 – 1.3. Aufladen und Betanken —

16924_ Elektromobilität

Meilenstein

Öffentlicher Verkehr – Einleitung von Vergabeverfahren für Busunternehmen durch Veröffentlichung der entsprechenden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für alle Regionen

Einleitung von Vergabeverfahren – durch Veröffentlichung der entsprechenden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für alle Regionen.

Q4

2024

Nach der Festlegung des Busnetzes für die Linienfern- und Stadtlinien des öffentlichen Personenkraftverkehrs wird das Vergabeverfahren für alle Regionen gestaffelt eingeleitet, indem die entsprechenden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für alle Regionen veröffentlicht werden, wobei die letzte Aufforderung bis Ende 2024 veröffentlicht wird.

52

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16924_Elektromobilität

Ziel

Busse und Taxis – Austausch durch Elektrobusse

Anzahl der alten Taxis und Busse, die von einer zugelassenen Behandlungsanlage verschrottet und durch batteriebetriebene Elektrofahrzeuge oder Elektrobusse ersetzt wurden

0

1 990

Q4

2025

Ersatz von 1770 alten Taxis durch 1770 neue batteriebetriebene Elektrofahrzeuge (BEV) und b) Ersatz von 220 alten Bussen durch 220 neue Elektrobusse (163 Elektrobusse müssen sich in Athen befinden, 57 Elektrobusse müssen sich in Thessaloniki befinden), wobei die Verschrottung älterer Fahrzeuge/Busse von einer zugelassenen Behandlungsanlage (ATF) gemäß der Altfahrzeug-Richtlinie (2000/53/EG) durchgeführt wird.

53

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16831_Produc – E Green

Meilenstein

CCS – ausgestelltes Betriebszeugnis

Ausstellung eines Betriebszertifikats für die CO2-Abscheidung und -Speicherung.

Q4

2025

Abschluss der Arbeiten für die CO2-Abscheidung und -Speicherung gemäß den Spezifikationen und nach erfolgreichen Tests

54

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16831_Produc – E Green

Meilenstein

Industrieanlagen —

operieren

Abschluss bescheinigt durch Bericht des Ministeriums für Umwelt und Energie über voll funktionsfähige Industrieanlagen

Q4

2025

Ausgewählte Industrieanlagen, die Unterstützung erhalten haben, müssen voll funktionsfähig sein.

55

3 – 1.3. Aufladen und Betanken —

16924_ Elektromobilität

Ziel

Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Anlagen abgeschlossen

Installierte Leistungskapazität (kW) wie vom Ministerium für Infrastruktur und Verkehr bestätigt

300 000

Q4

2025

Abschluss der Installation einer installierten Leistung von mindestens 300 000 kW an mindestens 4 500 Ladepunkten für Elektrofahrzeuge an strategischen städtischen und vorstädtischen Orten in Städten und an interessanten Punkten sowie in den ausgewählten Betriebseinheiten.

D. KOMPONENTE 1.4: NACHHALTIGE RESSOURCENNUTZUNG, KLIMARESILIENZ UND UMWELTSCHUTZ

Diese Komponente des griechischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, den ökologischen Wandel zu fördern. Es umfasst gezielte Reformen und Investitionen zur Verbesserung des Schutzes und der Wiederherstellung der natürlichen Umwelt, einschließlich des Schutzes der biologischen Vielfalt, zur Verbesserung der Umweltinfrastruktur und zur Wiederherstellung von Verlusten in der Waldbedeckung. Darüber hinaus umfasst sie eine Reform der Abfallbewirtschaftung, die insbesondere die Einrichtung einer nationalen Abfallregulierungsbehörde umfasst, um den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft auf der Grundlage von Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Recycling zu unterstützen. Ferner wird eine nationale Wasserregulierungsbehörde eingerichtet, um die Nachhaltigkeit der Wasserversorger und -investitionen zu verbessern. Die Durchführung der Reformen und Investitionen im Rahmen der Komponente erhöht die Effizienz bei der Nutzung natürlicher Ressourcen und fördert den Schutz vor umweltbedingten Risiken und Auswirkungen sowohl für die Gesellschaft als auch für die Wirtschaft. Die Komponente umfasst auch Investitionen zur Verbesserung der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie zur Vermeidung und Minderung von Umweltproblemen aufgrund des Klimawandels.

Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 3 von 2020 und der länderspezifischen Empfehlung 2 von 2019 zu öffentlichen und privaten Investitionen. Es wird erwartet, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind.

D.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investitionen: Nationaler Wiederaufforstungsplan, Wiederherstellung und Prävention („antiNERO“), Erosions- und Hochwasserschutzmaßnahmen (Maßnahme ID: 16849)

Diese Investition besteht aus drei Teilen. Erstens die Wiederherstellung von 5000 ha geschädigter Waldökosysteme in Griechenland durch Anpflanzung von Saplingen. Das Projekt umfasst sowohl Wiederaufforstungsstudien als auch deren Durchführung. Darüber hinaus umfasst die Investition die Modernisierung von vier öffentlichen Forstschulen (Ambrosias, Lagada, Organis und Aliartos) und die Durchführung aller in der Pilotdurchführung des nationalen Wiederaufforstungsplans vorgesehenen Maßnahmen. Zweitens umfasst die Investition im Rahmen der AntiNERO-Programme Brandschutzmaßnahmen, einschließlich Wald- und Waldräumungen, Instandhaltung des Waldstraßennetzes und bestehender Brandzonen, Schaffung gemischter Brandzonen, einschließlich des Holzeinschlags von Bäumen und Sträuchern, Reinigungs- und Schnittarbeiten sowie Pflanzpflanzen. Drittens umfasst die Investition Maßnahmen zur Erosionsschutz und zum Hochwasserschutz in den Gebieten Evros und Rhodope sowie weitere Gebiete, die in ganz Griechenland von Waldbränden und Überschwemmungen betroffen sind. Die Gebiete, die (in Hektar) von den verschiedenen im Etappenziel dargelegten Maßnahmen abgedeckt werden sollen, können sich überschneiden. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Infrastrukturen für die Behandlung von kommunalem Abwasser und Schlamm aus der Abwasserbehandlung (Maßnahme ID: 16846)

Ziel der Investition ist es, die durch die Abwasserbehandlung verursachte Verschmutzung der natürlichen und vom Menschen geschaffenen Umwelt durch den Bau neuer und den Ausbau bestehender Infrastrukturen zu verringern. Es besteht aus drei Teilprojekten: a) Bau von 37 neuen Infrastrukturen für Abwassernetze und Kläranlagen, b) Modernisierung, Erweiterung und Modernisierung von 11 Kläranlagen und Wiederverwendung von aufbereitetem Wasser und c) Bau von 16 Kläranlagen aus Kläranlagen.

Der Teil der Investition, der sich auf die Modernisierung und Modernisierung von 11 Kläranlagen bezieht, muss der Anforderung entsprechen, dass die Erneuerung des Front-to-End-Abwassersystems zu einem Rückgang des durchschnittlichen Energieverbrauchs um mindestens 10 % führen muss, der ausschließlich durch Energieeffizienzmaßnahmen und nicht durch wesentliche Änderungen oder Änderungen der Last erreicht wird. Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Insbesondere unterliegt die Maßnahme einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU sowie einschlägigen Prüfungen im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG und der Richtlinie 92/43/EWG, einschließlich der Durchführung der erforderlichen Minderungsmaßnahmen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Investitionen in das nationale Bewässerungsnetz durch öffentlich-private Partnerschaften (Maßnahme ID: 16285)

Bei der Investition handelt es sich um ein ganzheitliches Programm zur Modernisierung und Modernisierung des nationalen Rahmens für Agrarumweltmaßnahmen, Bodenverbesserung und Sanierung. Mit diesen Investitionen sollen die Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors gestärkt, die Versorgung mit und die Qualität des verfügbaren Wassers gesteigert, der Wasserverbrauch rationalisiert, die Versalzung und die Wüstenbildungsrisiken gemindert und die Erhaltung und der Schutz der biologischen Vielfalt und der natürlichen Lebensräume angegangen werden. Diese Maßnahme umfasst auch eine Reform des institutionellen, organisatorischen und operativen Rahmens der kollektiven Bewässerungsnetze. Die Maßnahme verlangt, dass alle Arbeiten folgenden Grundsätzen entsprechen: I) alle technisch durchführbaren und ökologisch relevanten Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sowie zur Minderung möglicher negativer Auswirkungen auf Gewässer und relevante Lebensräume und Arten werden durchgeführt, wenn weitere Maßnahmen erforderlich erscheinen; II) bei einem neu errichteten Staudamm sicherstellen, dass er nicht zu einer Verschlechterung oder Beeinträchtigung der Erreichung eines guten Zustands der betreffenden und verbundenen Wasserkörper führt. Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Insbesondere ist für jede Teilinvestition vor, während und nach Beginn der Bauarbeiten die vollständige Einhaltung der Anforderungen des EU-Rechts, einschließlich der Wasserrahmenrichtlinie, sicherzustellen. Darüber hinaus unterliegt die Maßnahme einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU sowie einschlägigen Prüfungen im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG und der Richtlinie 92/43/EWG, einschließlich der Durchführung der erforderlichen Minderungsmaßnahmen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Trinkwasserversorgungs- und -sparinfrastruktur (Maßnahme-ID: 16850)

Ziel der Investition ist es, die Verfügbarkeit und Qualität von Trinkwasser zu verbessern und Leckagen und Risiken für die öffentliche Gesundheit im Zusammenhang mit der Wasserinfrastruktur zu verringern. Die Investition umfasst drei Teilprojekte: a) Bau neuer Wasserversorgungsinfrastrukturen in mindestens sieben Gebieten und mindestens drei Entsalzungsanlagen, b) Einrichtung von Telemetrie-Fernsteuerungssystemen zur Erkennung von Leckagen in Wasserversorgungsnetzen und c) Beschaffung digitaler Hydrometer. Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind.

Insbesondere unterliegt die Maßnahme einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU sowie einschlägigen Prüfungen im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG und der Richtlinie 92/43/EWG, einschließlich der Durchführung der erforderlichen Minderungsmaßnahmen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Mittel aus der Luft für das Krisenmanagement (Maßnahme-ID: 16911)

Die Investition umfasst die Bereitstellung der erworbenen Luftmittel und die Modernisierung bestehender, für den Katastrophenschutz genutzter Luftfahrzeuge, z. B. Hubschrauber für medizinische Zwecke, Transport und Einsatz von Notfallinfrastrukturen, Drohnen für die Luftüberwachung und Flugzeuge für die Brandbekämpfung. Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Insbesondere müssen alle Spezialflugzeuge das Beste in der Klasse sein. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Ausrüstung zur Waldbrandbekämpfung, -prävention und -bekämpfung (Maßnahme-ID: 16912)

Die Investition umfasst die Lieferung der erworbenen Feuerwehrmaschinen und anderer Hilfsfahrzeuge (einschließlich Personal und Ausrüstung zur Beförderung von Fahrzeugen und Tankwagen); Lieferung von Fahrzeugen für das Generalsekretariat für Katastrophenschutz, regionale/lokale Katastrophenschutzeinsatzzentren und Freiwilligenorganisationen; und klappbare ortsbewegliche Brücken. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Schutz der biologischen Vielfalt als Motor für nachhaltiges Wachstum (Maßnahme ID: 16851)

Die Investition setzt sich wie folgt zusammen: Projekte zum Schutz der biologischen Vielfalt, die Einrichtung eines nationalen Netzes von Wegen und Wanderwegen, die Wiederherstellung von Terrassen, die Renovierung und Modernisierung des Meeresforschungszentrums in Alonissos und der Gebäudeeinrichtungen der Verwaltungseinheiten für Schutzgebiete, die Einrichtung des Nationalen Museums für Naturgeschichte und die Modernisierung des Naturhistorischen Museums Kreta, die Digitalisierung von Sammlungen griechischer Natur, die Schaffung einer Unternehmensidentität für Produkte im Zusammenhang mit griechischer Natur, die Festlegung einheitlicher Überwachungsprotokolle und des entsprechenden operativen Systems sowie der Plan für ein horizontales Patrouillensystem für alle Schutzgebiete Griechenlands. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Infrastruktur – Einrichtung eines strategischen nationalen Katastrophenrisikomanagements (Maßnahme ID: 16909)

Die Investition umfasst die Modernisierung und Bereitstellung digitaler Ausrüstung für das Generalsekretariat für den Katastrophenschutz sowie die Entwicklung mobiler Verwaltungs- und Vor-Ort-Verwaltungszentren wie Luftüberwachungs- und Telekommunikationsausrüstung. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Monitoring- und Managementsystem (Maßnahme-ID: 16910)

Die Investition besteht in der Bereitstellung digitaler Infrastrukturen für das Generalsekretariat für Katastrophenschutz, wie z. B. ein GPS-Überwachungssystem, Frühwarnsysteme, Brandmelde- und Feuerlöschsysteme und Notfallkommunikationsstationen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Einrichtung regionaler Katastrophenschutzzentren (PEKEPP) durch ÖPP-Programme (Maßnahme ID: 16283)

Bau von 13 regionalen Katastrophenschutzzentren durch öffentlich-private Partnerschaften. Ziel der Investition ist es, ein rechtzeitiges und wirksames Management von Risiken und Krisen auf regionaler Ebene zu gewährleisten. Die neu errichteten Gebäude müssen einem Primärenergiebedarf entsprechen, der mindestens 20 % unter der Anforderung an Niedrigstenergiegebäude liegt (Niedrigstenergiegebäude, nationale Richtlinien). Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Insbesondere müssen die Wirtschaftsteilnehmer, die die Bauarbeiten durchführen, sicherstellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (mit Ausnahme von natürlich vorkommendem Material der Kategorie 170504 des Europäischen Abfallverzeichnisses gemäß der Entscheidung 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Entscheidung 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Entscheidung 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1147)), die auf der Baustelle anfallen, zur Wiederverwendung vorbereitet werden. Recycling und andere stoffliche Verwertung, einschließlich Verfüllungsverfahren, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Abfallwirtschaftsgesetz zur Umsetzung einer nachhaltigen Deponierung und eines nachhaltigen Recyclings (Maßnahme ID: 16772)

Diese Reform umfasst eine Überarbeitung der bestehenden Rechtsvorschriften über die Abfallbewirtschaftung, um den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu ermöglichen. Mit der Reform sollen insbesondere Anreize für Gemeinden geschaffen werden, höhere Recyclingquoten zu erreichen, die getrennte Sammlung von Bioabfällen bis Ende 2022 sowie von Metall, Papier, Glas und Kunststoff durchzusetzen, das System der Herstellerverantwortung auszuweiten, den Betrieb der Recyclingsortierungsanlagen zu verbessern und die Rechtsvorschriften rund um „Green Points“ zu vereinfachen. Die Reform zielt darauf ab, das Erreichen des Ziels zu unterstützen, die Wiederverwendungs- und Recyclingquoten für feste Siedlungsabfälle auf 60 % zu erhöhen und die Deponiequote bis 2030 auf 10 % zu senken. Die im Rahmen dieser Reform einzurichtende nationale Abfallregulierungsbehörde ist unter anderem dafür zuständig, die Solidität der Preispolitik, die Überwachung der Umsetzung der Abfallbewirtschaftung im ganzen Land und die Überwachung des ordnungsgemäßen Funktionierens der regionalen und lokalen Abfallbewirtschaftungsunternehmen sicherzustellen. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Einrichtung einer neuen Wasser- und Abwasserregulierungsbehörde (Maßnahme ID: 16979)

Mit der Reform wird eine einzige Stelle, die nationale Wasseraufsichtsbehörde (NWRA), eingerichtet, die für die Umsetzung der vom Ministerium für Umwelt und Energie konzipierten Politik für eine rationelle Bewirtschaftung der Wasserressourcen zuständig ist. Die neue Behörde stärkt den institutionellen Rahmen und überwacht den Sektor, einschließlich der Rationalisierung der Wassergebührenpolitik im Einklang mit dem Verursacherprinzip und der Gewährleistung der Nachhaltigkeit der Wasserdienstleistungen in Griechenland. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Investitionen: Vorprüfung der seismischen Beständigkeit von Gebäuden (Maßnahme ID: 16983)

Die Investition umfasst die Bewertung des Erdbebenrisikos verschiedener kritischer Gebäude (einschließlich Bildungsgebäuden, Krankenhäusern und Gesundheitszentren, Polizeidienststellen, Feuerwehren) im Land, um deren Widerstandsfähigkeit bei einem Erdbeben zu bewerten. Dies erfolgt im Rahmen einer schnellen Visual Inspection (RVI), die von zivilen Ingenieurprüfern durchgeführt wird. Es wird ein ergänzendes Online-System entwickelt, um grundlegende Gebäudedaten in das Haupt-Cloud-Repository von RVI vor Erdbeben aufzunehmen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. März 2025 abgeschlossen sein.

D.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Wichtigste Reform 4: Abfallbewirtschaftung und Wasserreform für eine nachhaltige Ressourcennutzung

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

56

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16772_Abfallbewirtschaftungsgesetz zur Umsetzung einer nachhaltigen Deponierung und des nachhaltigen Recyclings

Meilenstein

Inkrafttreten des Abfallwirtschaftsgesetzes

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

Q3

2021

Inkrafttreten eines Gesetzes über Recycling und Deponierung, Einführung von Anreizen für Gemeinden, hohe Wiederverwendungs- und Recyclingquoten zu erreichen, und Einführung einer Deponiesteuer. Die Deponiesteuer wird ab dem ersten Quartal 2022 erhoben, und die Tarife werden schrittweise angehoben, bis sie bis zum dritten Quartal 2024 die Obergrenze der Deponiesteuer erreichen.

57

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16772_Abfallbewirtschaftungsgesetz zur Umsetzung einer nachhaltigen Deponierung und des nachhaltigen Recyclings

Meilenstein

Inkrafttreten des Gesetzes der Regulierungsbehörde für die Abfallbewirtschaftung

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

Q3

2022

Inkrafttreten eines Gesetzes zur

-Einrichtung einer nationalen Abfallregulierungsbehörde, ihres Betriebs und ihrer Zuständigkeiten;

-Reform der regionalen und lokalen Abfallbewirtschaftungsorgane (FOSDA); und

-Einführung einer soliden Kosten- und Preispolitik im Einklang mit dem „Pay-as-ou-throw“-Prinzip und dem Verursacherprinzip.

58

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16979_Einrichtung einer neuen Wasser- und Abwasserregulierungsbehörde

Meilenstein

Inkrafttreten des Wasserregulierergesetzes

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

Q4

2022

Inkrafttreten eines Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb einer neuen Wasser- und Abwasserregulierungsbehörde.

59

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16772_Abfallbewirtschaftungsgesetz zur Umsetzung einer nachhaltigen Deponierung und des nachhaltigen Recyclings

Meilenstein

Einrichtung und Arbeitsweise der Abfallbewirtschaftungsbehörde

Inkrafttreten eines gemeinsamen Ministerbeschlusses und aller für die Errichtung der Behörde erforderlichen administrativen und legislativen Maßnahmen

Q4

2023

Die neue nationale Abfallregulierungsbehörde ist personell und mit Räumlichkeiten ausgestattet.

59a

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16772_Abfallbewirtschaftungsgesetz zur Umsetzung einer nachhaltigen Deponierung und des nachhaltigen Recyclings

Meilenstein

Zertifizierung der Entsorgungsstellen für feste Abfälle durch die Regulierungsbehörde

Zertifizierung der Entsorgungsstellen für feste Abfälle durch  die Regulierungsbehörde

Q4

2025

Die Regulierungsbehörde für Abfall, Energie und Wasser (RAAEY)  erstellt einen Bericht, in dem sie belegt, dass die FODSA die Mindestkapazität gemäß den Kriterien für ihre Bewertung gemäß den nationalen Rechtsvorschriften erfüllen.

60

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16979_Einrichtung einer neuen Wasser- und Abwasserregulierungsbehörde

Meilenstein

Einrichtung und Funktionsweise des Wassermanagementreglers

Inkrafttreten eines gemeinsamen Ministerbeschlusses und aller für die Errichtung der Behörde erforderlichen administrativen und legislativen Maßnahmen

Q4

2023

Die neue nationale Wasser- und Abwasserregulierungsbehörde ist personell und mit Räumlichkeiten ausgestattet.

Gruppe 5: Nationaler Wiederaufforstungsplan und Schutz der biologischen Vielfalt

Diese Gruppe umfasst folgende Maßnahmen:

●  Nationaler Wiederaufforstungsplan, Wiederherstellung und Prävention („antiNERO“), Erosions- und Hochwasserschutzmaßnahmen (ID: 16849)

● Schutz der biologischen Vielfalt als Motor für nachhaltiges Wachstum (ID: 16851)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

61

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16849_ Nationaler Wiederaufforstungsplan, Wiederherstellung und Prävention („antiNERO“), Erosions- und Hochwasserschutzmaßnahmen

Meilenstein

Wiederaufforstung, Wiederherstellung und Prävention – Verträge 1

Mitteilung über die Vergabe von Aufträgen

2. QUARTAL

2023

Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge für die Antinero-Programme I und II für die Modernisierung von 37 500 ha geschädigter Waldökosysteme, einschließlich Wald- und Waldräumungen, sowie die Instandhaltung des Waldstraßennetzes und bestehender Brandzonen.

62

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16849_ Nationaler Wiederaufforstungsplan, Wiederherstellung und Prävention („antiNERO“), Erosions- und Hochwasserschutzmaßnahmen

Meilenstein

Wiederaufforstung, Wiederherstellung und Prävention – Verträge 2

Mitteilung über die Auftragsvergabe

Q4

2023

Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge für:

1. Wiederherstellung von 5 700 ha geschädigter Waldökosysteme in Griechenland durch Anpflanzung von mindestens 50 % einheimischer Arten; und

2. Modernisierung und Modernisierung der vier Forstbaumschulen; und

3. Pilotumsetzung des nationalen Wiederaufforstungsplans; und

4. Erosions- und Hochwasserschutzmaßnahmen in Evros und Rhodopes, die insgesamt 5 000 ha Erosionsschutzarbeiten und 175 000 m² Hochwasserschutzarbeiten umfassen.

63

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 849_ Nationaler Wiederaufforstungsplan, Wiederherstellung und Prävention („antiNERO“), Erosions- und Hochwasserschutzmaßnahmen

Meilenstein

Wiederaufforstung, Wiederherstellung und Prävention – Abschluss der Arbeiten

Bescheinigung des Umweltministeriums über den Abschluss der Projekte

Q4

2025

Abschluss aller Arbeiten für:

— die Wiederherstellung von 5 700 ha geschädigter Waldökosysteme in Griechenland durch Anpflanzung von mindestens 50 % einheimischer Arten. (Wiederaufforstung – Teilprojekt 1)

— Modernisierung und Modernisierung der vier Forstschulen;

— Pilotumsetzung des nationalen Wiederaufforstungsplans

— AntiNERO I, II, III & IV (für die Modernisierung von 108 700 ha im Hinblick auf die Modernisierung geschädigter Ökosysteme durch Wald- und Waldräumungen, die Erhaltung von Waldwegen und bestehenden Brandzonen sowie die Schaffung gemischter Brandzonen. Die für diese Programme während der Laufzeit der Maßnahme ausgeführten Haushaltsmittel belaufen sich auf insgesamt mindestens 411 300 000 EUR.

— Erosions- und Hochwasserschutzmaßnahmen in Evros und Rhodopes, die insgesamt 5 000 ha Erosionsschutzarbeiten und 175 000 m² Hochwasserschutzarbeiten umfassen. Zusätzliche Sanierungsarbeiten umfassen Maßnahmen zur Bekämpfung der Erosion und zum Hochwasserschutz in ganz Griechenland, die 1 221 ha Erosionsschutzarbeiten und 226 437 m² Hochwasserschutzarbeiten umfassen.

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

64

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16851_Schutz der biologischen Vielfalt als Motor für nachhaltiges Wachstum

Meilenstein

Biologische Vielfalt – Abschluss

Bescheinigung des Umweltministeriums über den Abschluss aller Teilprojekte

Q4

2025

Abschluss aller Teilprojekte zum Schutz der biologischen Vielfalt: Einrichtung eines nationalen Netzes von Wegen und Wanderwegen, Wiederherstellung von Terrassen im Zusammenhang mit dem Schutz der biologischen Vielfalt, Renovierung und Modernisierung des Meeresforschungszentrums in Alonissos und der Gebäudeeinrichtungen der Verwaltungseinheiten für Schutzgebiete, Einrichtung des Nationalmuseums für Naturgeschichte und Modernisierung des Naturhistorischen Museums Kreta, Digitalisierung der Sammlungen griechischer Natur, Schaffung einer Unternehmensidentität für Produkte im Zusammenhang mit griechischer Natur, Festlegung einheitlicher Überwachungsprotokolle und des entsprechenden operativen Systems sowie horizontaler Patrouillenplan für alle Schutzgebiete Griechenlands.

Gruppe 6: Abwasser- und Wasserinfrastruktur, Wassereinsparungen

Diese Gruppe umfasst folgende Maßnahmen:

● Infrastrukturen für das kommunale Abwasser- und Schlammmanagement (ID: 16846)

● Trinkwasserversorgungs- und -sparinfrastrukturen (ID: 16850)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

66

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16850_Trinkwasserversorgungs- und -sparinfrastrukturen

Meilenstein

Genehmigung von Anträgen für Wasserinfrastrukturen

Vom Ministerium für Umwelt und Energie genehmigte Anträge

2. QUARTAL

2023

Veröffentlichung einer Aufforderung zur Interessenbekundung für Wasserinfrastrukturprojekte mit folgenden Anforderungen: I) bei neu gebauten Systemen einen Infrastruktur-Leckageindex (ILI) aufweisen, der höchstens 1,5 ii) für Renovierungstätigkeiten zur Verringerung der Leckage um mehr als 20 % oder zur Senkung des durchschnittlichen Energieverbrauchs um mehr als 20 % beträgt, und iii) für Entsalzungsanlagen, die an erneuerbare Energiequellen angeschlossen werden und einen durchschnittlichen Energieverbrauch von höchstens 0,5 kWh aufweisen.

68

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16846_ Infrastrukturen für das kommunale Abwasser- und Schlammmanagement aus der Abwasserbehandlung

Meilenstein

Mitteilung über die Auftragsvergabe für Abwasserprojekte

Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge

Q4

2023

Mitteilung über die Auftragsvergabe für Abwasser- und Klärschlammbewirtschaftungsprojekte:

1. Abwassernetzinfrastruktur und Abwasserbehandlungsanlagen (Kläranlagen).

2. Modernisierung, Erweiterung und Modernisierung von Abwasserbehandlungsanlagen und Wiederverwendung von aufbereitetem Wasser.

3. Umsetzung der Klärschlammbewirtschaftungsinfrastruktur aus Kläranlagen.

71

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16850_Trinkwasserversorgungs- und -sparinfrastrukturen

Meilenstein

Fertigstellung von 50 % der Wasserinfrastrukturen

Bericht eines vom Ministerium für Umwelt und Energie zertifizierten unabhängigen Ingenieurs

Q4

2024

Abschluss der Wassersparmaßnahmen für 50 % der Haushalte und Abschluss von 50 % des Wertes der Arbeiten für die Wasserversorgungsprojekte.

72

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16846_ Infrastrukturen für das kommunale Abwasser- und Schlammmanagement aus der Abwasserbehandlung

Meilenstein

Fertigstellung von 50 % der Abwasserarbeiten

Fertigstellungsbericht eines vom Ministerium für Umwelt und Energie zertifizierten unabhängigen Ingenieurs

Q4

2024

Fertigstellung von 50 % des Wertes der Arbeiten für die Infrastruktur für die kommunale Abwasser- und Klärschlammbewirtschaftung.

73

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16846_ Infrastrukturen für das kommunale Abwasser- und Schlammmanagement aus der Abwasserbehandlung

Meilenstein

Fertigstellung der Infrastrukturen für das kommunale Abwasser- und Schlammmanagement

Fertigstellungsbericht eines vom Ministerium für Umwelt und Energie zertifizierten unabhängigen Ingenieurs

Q4

2025

Abschluss aller Projekte zur Behandlung von kommunalem Abwasser und Klärschlamm:

1. Kanalisationsinfrastruktur und Abwasserbehandlungsanlagen (Kläranlagen);

2. Modernisierung, Erweiterung und Modernisierung von Abwasserbehandlungsanlagen und Wiederverwendung von aufbereitetem Wasser; und

3. Umsetzung der Klärschlammbewirtschaftungsinfrastruktur aus Kläranlagen.

74

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16850_Trinkwasserversorgungs- und -sparinfrastrukturen

Meilenstein

Fertigstellung der Wasserinfrastruktur

Fertigstellungsbericht eines vom Ministerium für Umwelt und Energie zertifizierten unabhängigen Ingenieurs

Q4

2025

Abschluss aller Projekte, einschließlich:

1: Wasserversorgungsinfrastrukturen in sieben Bereichen

2: Drei Entsalzungsanlagen

3: Telemetrie – Fernkontrollprojekte zur Erkennung von Leckagen in Wasserversorgungsnetzen

4: Beschaffung digitaler Wasserzähler

5: Wassersparmaßnahmen von mindestens 45 000 Haushalten und 10 000 Unternehmen

Gruppe 7: Katastrophenschutzprojekte

Diese Gruppe umfasst folgende Maßnahmen:

● Luftmittel für das Krisenmanagement (ID: 16911)

● Entwicklung eines innovativen Überwachungs- und Managementsystems (ID: 16910)

● Einrichtung eines strategischen nationalen Katastrophenrisikomanagements (ID: 16909)

● Ausrüstung zur Waldbrandbekämpfung, -prävention und -bekämpfung (ID: 16912)

● Einrichtung regionaler Katastrophenschutzzentren (PEKEPP) durch ÖPP-Programme (ID: 16283)

·Vorprüfung der Erdbebenbeständigkeit von Gebäuden (ID: 16983)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

77

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16283_Umsetzung regionaler Katastrophenschutzzentren (PEKEPP) durch ÖPP-Programme

Meilenstein

Ausschreibung für 13 regionale Zentren

Veröffentlichung der Bekanntmachung der Ausschreibung

Q3

2021

Veröffentlichung einer Ausschreibung für den Bau von 13 regionalen Katastrophenschutzzentren.

78

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16910_Überwachungs- und Managementsystem

Meilenstein

GPS-Vertrag

Mitteilung über die Auftragsvergabe

Q4

2022

Meldung der Auftragsvergabe für das GPS-Überwachungssystem und das Frühwarnsystem.

79

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16911_Aerielle Mittel für das Krisenmanagement

Meilenstein

Kauf von zwei mittelgroßen Löschhubschraubern

Mitteilung über die Auftragsvergabe

Q4

2023

Mitteilung über die Vergabe des Auftrags für die Anschaffung von zwei mittelgroßen Löschhubschraubern für den Katastrophenschutz und die Brandbekämpfung.

80

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16283_Umsetzung regionaler Katastrophenschutzzentren (PEKEPP) durch ÖPP-Programme

Ziel

Fertigstellung von 13 Gebäuden

Zahl der seit Fertigstellung des Baus in Betrieb genommenen regionalen Katastrophenschutzzentren

0

13

Q4

2025

Abschluss des Baus und Inbetriebnahme von 13 regionalen Katastrophenschutzzentren.

81

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16910_Überwachungs- und Managementsystem

Meilenstein

Abschluss des Überwachungs- und Managementsystems für den Katastrophenschutz

Abschluss bescheinigt durch Bericht des Innenministeriums

Q4

2025

Abschluss der folgenden Maßnahmen:

1.GPS-Überwachungssystem des griechischen Feuerwehrdienstes sowie Fahrzeuge des regionalen Katastrophenschutzzentrums (Projektmaschinen usw.). Ausbau des „Einsatz“-Informationssystems des griechischen Feuerwehrdienstes;

2.Frühwarnsystem;

3.Brandmelde- und Feuerlöschsysteme;

4.Notrufstationen und Bereitstellung von Klimadaten von Interessengebieten; und

5.Drahtloses Kommunikationsnetz.

82

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16911_Aerielle Mittel für das Krisenmanagement

Meilenstein

Abschluss des Projekts „Luftmittel für das Krisenmanagement“

Abschluss bescheinigt durch einen Bericht des Innenministeriums

Q4

2025

Abschluss der folgenden Maßnahmen:

1.Lieferung von zwei mittelgroßen Versorgungshubschraubern für medizinische Zwecke;

2.Lieferung unbemannter Luftfahrzeuge (UAV) (Drones) für die Luftüberwachung;

3.Modernisierung – Modernisierung von 7 Canadair CL415;

4.Lieferung von zwei mittelgroßen Löschhubschraubern;

5.Lieferung eines Hubschraubers für die Beförderung des Vorfallmanagementteams des Generalsekretariats des Generalsekretariats;

6.Lieferung von 11 Löschflugzeugen des Typs Amphibious Air Traktor für die Inselkomplexe; und

7.Modernisierung – Modernisierung von zwei (2) Super Pumas.

83

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16912_Waldbrandbekämpfungs-, Präventions- und Reaktionsausrüstung

Meilenstein

Fertigstellung der Ausrüstung für die Waldbekämpfung

Abschluss bescheinigt durch Bericht des Innenministeriums

Q4

2025

Abschluss der folgenden Maßnahmen:

1.Lieferung von Feuerlöschmotoren und anderen Hilfsfahrzeugen;

2.Lieferung von Fahrzeugen für das Generalsekretariat des Rates, regionale/lokale Katastrophenschutzeinsatzzentren und Freiwilligenorganisationen; und

3.Lieferung klappbarer ortsbeweglicher Brücken.

84

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16909_Infrastruktur – Einrichtung eines strategischen nationalen Katastrophenrisikomanagements

Meilenstein

Abschluss des nationalen Katastrophenrisikomanagements

Abschluss bescheinigt durch Bericht des Innenministeriums

Q4

2025

Abschluss der folgenden Maßnahmen:

1.Einrichtung eines strategischen nationalen Katastrophenrisikomanagementzentrums in den Gebäuden Atlantas und Faros.

1.Lieferung von Telekommunikationsausrüstung für die 13 regionalen Katastrophenschutzeinsatzzentren.

2.Bau neuer Gebäudeeinrichtungen und Büroausstattung für die Bildungseinrichtungen des Katastrophenschutzes und des Feuerwehrkorps.

3.Bau eines Kontroll- und Managementzentrums für Luftüberwachung.

4.Bereitstellung mobiler Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollzentren in den 13 Regionen.

332

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16983_Vorläufige Inspektion der Erdbebenresistenz von Gebäuden

Meilenstein

Abschluss der ersten seismischen Inspektionen

Abschluss bescheinigt durch Bericht des Ministeriums für Klimakrise und Katastrophenschutz

Q1

2025

Abschluss der folgenden Maßnahmen:

1.Entwicklung eines Online-Systems zur Registrierung grundlegender Gebäudedaten in das Haupt-Cloud-Repository von RVI vor Erdbeben;

2.Schulung von 2500 zivilen Ingenieurprüfern

3.Vorläufige visuelle Schnellinspektion (RVI) von 21970 Gebäuden.

                        

E.KOMPONENTE 2.1: VERBINDEN

Diese Komponente des griechischen Aufbau- und Resilienzplans enthält Maßnahmen zur Förderung und Erleichterung des flächendeckenden Ausbaus von Netzen mit sehr hoher Kapazität, einschließlich 5G- und Glasfasernetzen, im Einklang mit den 5G- und Gigabit-Anbindungszielen der EU für 2025 und der Entwicklung einer Konstellation kleiner Satelliten. Die Investitionen im Rahmen dieser Komponente betreffen die Installation von Glasfaserinfrastrukturen in Gebäuden und die Nutzung von Weltraumtechnologien und -anwendungen durch die Entwicklung einer Konstellation kleiner Satelliten, die sichere Konnektivitätsdienste in Verbindung mit Mehrzweckanwendungen für die Erdbeobachtung unterstützen soll. Mit den im Rahmen dieser Komponente durchgeführten Reformen wird ein Rahmen geschaffen, um den Übergang zu schnellen Breitbandanschlüssen und den Übergang zur 5G-Technologie zu erleichtern.

Mit allen vorgeschlagenen Investitionen und Reformen werden die Herausforderungen angegangen, die sich aus dem zunehmenden Bedarf an Konnektivität sowie Erdbeobachtung und -überwachung ergeben. Die Maßnahmen unterstützen die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zu öffentlichen und privaten Investitionen (länderspezifische Empfehlung 3 2020), in der Griechenland aufgefordert wird, sich auf den digitalen Wandel und insbesondere auf digitale Infrastrukturen mit sehr hoher Kapazität zu konzentrieren. Sie reagieren auch wirksam auf den digitalen Wandel und/oder die sich daraus ergebenden Herausforderungen, da sie erheblich zur Verbesserung der Hochgeschwindigkeitsverbindungen in Griechenland beitragen dürften. Es wird erwartet, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind.

E.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investitionen: Kleinsatelliten (Maßnahme-ID: 16855)

Die Investition betrifft die Entwicklung einer Konstellation kleiner Satelliten, die Konnektivitätsdienste sowie Erdbeobachtungsanwendungen in den Bereichen Kartierung, Schifffahrt, Präzisionslandwirtschaft, Raumplanung u. a. unterstützen soll. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Übergang zur 5G-Technologie, Erleichterung der Entwicklung innovativer Ferndienste (Maßnahme ID: 16844)

Mit der Reform wird eine Grundlage für den Übergang zur 5G-Technologie geschaffen. Die erste Phase der Reform konzentriert sich auf die Umsetzung des Regulierungs- und Rechtsrahmens, wobei insbesondere 25 % der Mehrband-Auktionserlöse für 5G-Versteigerungen verwendet werden, um den innovativen Phaistos-Fonds zu unterstützen, der in Unternehmen und Projekte investiert, die 5G-Produkte und -Dienstleistungen anbieten. Die zweite Phase umfasst ein Verfahren zur Ermittlung weiterer Chancen und Risiken bei der Entwicklung von 5G-Netzen, zur Straffung der Verfahren und zur Bewertung der Anforderungen und Risiken in bestimmten wirtschaftlichen Anwendungen (z. B. Verkehr). Die Umsetzung der Reform wird bis zum 30. September 2024 abgeschlossen.

Reform: Umstellung auf Gigabit-Breitbandanschlüsse – Übergang zu Gigabit-Breitbandanschlüssen und Stärkung der Gigabit-Breitbandnachfrage (Maßnahme ID: 16857)

Diese Reform besteht in dem Inkrafttreten eines Rechtsrahmens für den Übergang zu VHC-Netzen mit sehr hoher Kapazität durch die Installation von Glasfaserleitungen und der dazugehörigen Ausrüstung in Gebäuden sowie durch Unterwasserkabel im Falle griechischer Inseln, wodurch eine bessere Versorgung mit Gigabit-Breitbandanschlüssen ermöglicht wird. In dem Rechtsrahmen werden die technischen Spezifikationen sowie die einschlägigen Vorschriften und Verfahren für den Aufbau einer gebäudeinternen Breitbandinfrastruktur festgelegt, die den Endnutzern Gigabit-Anbindung bieten kann. Die Umsetzung der Reform wird bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen.

Investitionen: Glasfaserinfrastruktur in Gebäuden (Maßnahme ID: 16818)

Die Investition fördert die Installation der Glasfaserinfrastruktur in Wohn- und Geschäftsgebäuden und den Anschluss der Endnutzer an Netze mit sehr hoher Kapazität (VHCN) auf der Grundlage einer Nachfragesubvention (Gutscheinregelung), mit der a) die Kosten der internen Verkabelung und b) die Anschlussentgelte (einmalige Einrichtungsgebühr für Breitbanddienste) subventioniert werden. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

E.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Gruppe 8: Vernetzung

Diese Gruppe umfasst folgende Maßnahmen:

● Übergang zur 5G-Technologie, um die Entwicklung innovativer Ferndienste zu erleichtern. (ID: 16844)

● Umstellung auf Gigabit-Breitbandanschlüsse – Übergang zu Gigabit-Breitbandanschlüssen und Stärkung der Gigabit-Breitbandnachfrage (ID: 16857)

● Glasfaserinfrastruktur in Gebäuden (ID: 16818)

●        Kleinsatelliten (ID: 16855)    

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

85

5 – 2.1. Connect – 16818_Fiber-Optic-Infrastruktur in Gebäuden

Meilenstein

Vergabe des Auftrags/der Aufträge für das Projekt „Fiber-Optic-Infrastruktur in Gebäuden“

Mitteilung über die Zuschlagserteilung

Q3

2022

Vergabe des Auftrags/der Aufträge nach erfolgreichem Abschluss des Ausschreibungsverfahrens für das Projekt „Fiber-Optic-Infrastruktur in Gebäuden“.

Die Informationsgesellschaft SA/Ministerium für digitale Governance stellt sicher, dass alle eingereichten Anträge geprüft werden, um festzustellen, ob die Anträge den Anforderungen der Aufforderung ordnungsgemäß entsprechen. Nach Auswahl des geeigneten Auftragnehmers vergibt das Referat Informationsgesellschaft/Ministerium für digitale Governance den Auftrag, in dem die Pflichten, Aufgaben und Zuständigkeiten der Vertragsparteien festgelegt werden.

87

5 – 2.1. Connect – 16855_Kleinsatelliten

Meilenstein

Vergabe des Auftrags/der Aufträge für das Projekt „Small Satellites“

Mitteilung über die Zuschlagserteilung

2. QUARTAL

2023

Vergabe des Auftrags/der Aufträge nach erfolgreichem Abschluss des Ausschreibungsverfahrens für das Projekt „Small Satellites“.

90

5 – 2.1. Connect – 16818_Fiber-Optic-Infrastruktur in Gebäuden

Ziel

Abschluss des Projekts „Fiber-Optic-Infrastruktur in Gebäuden“

Anzahl der privaten Gebäude, die vollständig mit Glasfaserinfrastruktur (FTTH) „Fiber to the Home“ verbunden sind

0

120 000

Q4

2025

120 000 private Gebäude, die vollständig an die FTTH-Glasfaserinfrastruktur angeschlossen sind.

92

Connect – 16855_Kleinsatelliten

Meilenstein

Abschluss des Projekts „Kleinsatelliten“

Berichte über die Kommission in der Umlaufbahn nach dem Start der Kleinsatelliten

Q4

2025

Mit dem Pilotprojekt wird der Routinebetrieb aufgenommen, und die Konstellation für kleine Satelliten wird in die Umlaufbahn gebracht.

Die Projektdurchführung wird im Hinblick auf ihre Leistung bewertet (unabhängig davon, ob kleine Satelliten sichere Telekommunikationsdienste sowie Erdbeobachtungsanwendungen in den Bereichen Kartierung, Schifffahrt, Präzisionslandwirtschaft, Raumplanung und andere Wirtschaftszweige unterstützen).

333

5 – 2.1. Connect – 16844_ Übergang zur 5G-Technologie, Erleichterung der Entwicklung innovativer Ferndienste

Meilenstein

Inkrafttreten der Reform der 5G-Technologie

Inkrafttreten des Regulierungs- und Rechtsrahmens

Q3

2024

Inkrafttreten sekundärer Rechtsvorschriften auf der Grundlage einer Gesetzesänderung, veröffentlicht im Amtsblatt 4727/2020, Artikel 92 und 107 (Randnummern 61, 62 und 63), in denen das Verfahren für die Zuweisung von 5G-Frequenz für Pilotprojekte über den Fonds Phaistos und/oder Hochschuleinrichtungen festgelegt wird, einschließlich eines Verfahrens zur Ermittlung weiterer Chancen und Risiken bei der Entwicklung von 5G-Netzen, zur Straffung der Verfahren und zur Bewertung von Anforderungen und Risiken bei bestimmten wirtschaftlichen Anwendungen.

334

16857_Umstellung auf Gigabit-Breitbandanschlüsse – Übergang zu Gigabit-Breitbandanschlüssen und Stärkung der Gigabit-Breitbandnachfrage

Meilenstein

Inkrafttreten der Reform des Übergangs zu Gigabit-Breitbandanschlüssen

Inkrafttreten des Rechtsrahmens

2. QUARTAL

2024

Inkrafttreten eines Rechtsrahmens zur Festlegung der technischen Spezifikationen und der einschlägigen Vorschriften und Verfahren für den Aufbau einer gebäudeinternen Breitbandinfrastruktur, die den Endnutzern Gigabit-Anbindung bieten kann.

F. KOMPONENTE 2.2: MODERNISIEREN

Die Komponente „Modernisierung“ des griechischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, die öffentliche Verwaltung zu modernisieren, indem ihr Betriebsmodell verbessert und hochwertige Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bereitgestellt werden. Die Beschleunigung der Bemühungen um eine Verbesserung der digitalen Leistung der öffentlichen Verwaltung wird als Katalysator für die Verwirklichung dieses Ziels dienen. Reform- und Investitionsziel: a) den digitalen Wandel der Organisationen des öffentlichen Sektors, einschließlich der Digitalisierung von Archiven und verbesserter digitaler Dienste; B) Verbesserungen der Geschäftsprozesse, gefolgt von der Integration moderner IT-Systeme; C) erhöhte Interoperabilität zwischen Systemen und Daten; d) weitreichende Strategien und Strategien für Cybersicherheit und Daten-Governance; sowie e) die verstärkte Nutzung fortschrittlicher Technologien wie Cloud-Computing, künstliche Intelligenz und Big Data.

Die Komponente zielt darauf ab, die Herausforderung der Modernisierung und Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung anzugehen und gleichzeitig ihre wichtigsten Prozesse und Verfahren zu straffen und zu vereinfachen. Sie unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zu öffentlichen und privaten Investitionen (länderspezifische Empfehlungen 3 2020 und 2 2019) durch Verbesserung der Wirksamkeit und Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Es wird erwartet, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind.

F.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform: Auf dem Weg zu den kundenorientierten Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung durch Vereinfachung und Verbesserung von Prozessen, Systemverbesserungen und Einhaltung europäischer Strategien und Strategien (Maßnahme ID 16929)

Ziel der Reform ist die Bereitstellung nutzerorientierter Dienstleistungen für griechische Bürger und Unternehmen und die Verbesserung der internen Funktionsweise der griechischen öffentlichen Verwaltung. Die Reform besteht in der Umsetzung einer mittelfristigen Strategie zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und zur Schaffung kundenorientierter Dienstleistungen innerhalb der öffentlichen Verwaltung sowie in der Umsetzung des nationalen Programms zur Verfahrensvereinfachung, einschließlich der Einrichtung des nationalen Verfahrensregisters und der vollständigen Einrichtung der Beobachtungsstelle für die Überwachung der Auswirkungen von Rechtsvorschriften und des nationalen Verfahrensregisters („Mitos“). Die Reform umfasst den Abschluss der Vereinfachung/Digitalisierung von Folgenabschätzungsverfahren, Beantragung der Staatsbürgerschaft, Gründung von Einzelunternehmen, Vereinfachung der Verfahren im Zusammenhang mit „Lebensereignissen“ von Bürgern, einschließlich Geburt, Tod und Scheidung, Vereinfachung der Justizverfahren im Zusammenhang mit Rechtsanwälten, Gerichtsentscheidungen, digitale Signaturen, von Gerichten ausgestellte Bescheinigungen, Erneuerung der Fahrerlaubnis und Betrieb von myfoto.gov.gr sowie elektronische Verbreitung von Dokumenten innerhalb der öffentlichen Verwaltung. Zu den wichtigsten Reformprioritäten gehören auch Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge, Gründungsanforderungen für alle Arten von Unternehmen und Verfahren nach der Registrierung, Sozialversicherungs- und Steueranwendungen sowie andere beschäftigungsbezogene Bürokratie, Planungs-, Zahlungs- und Überwachungsverfahren für das Finanzmanagement. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Digitalisierung von Archiven und damit zusammenhängenden Dienstleistungen (Maßnahme ID 16778)

Die Investition umfasst die Digitalisierung wichtiger Archive in verschiedenen Bereichen (Justiz, Gesundheit, allgemeine Archive des Staates, Stadtplanung, Enteignungen, Kataster, Einwanderung und Asyl, maritime Angelegenheiten) und die Integration in die einschlägigen IT-Systeme sowie die Pilotdurchführung der sicheren Lagerung des öffentlichen Sektors und der „breiteren“ Archive des öffentlichen Sektors (insgesamt neun Teilprojekte).

Die genannten Teilprojekte umfassen insbesondere die Umsetzung der Digitalisierung und andere notwendige Maßnahmen in Bezug auf die folgenden Archive: 1) 300 000 000 physische Seiten des Justizsystems, 2) 190 000 000 physische Seiten Patientenakten und bildgebende Untersuchungen des öffentlichen Gesundheitswesens, 3) 55 000 000 physische Seiten des Generalarchivs des Staates für zentrale und lokale Stellen, 4) 61 500 000 physische Seiten des Einwanderungs- und Asylsystems, 5) 4 300 000 physische Seiten und Enteignungspläne, 6) 43 000 000 physische Seiten mit Baugenehmigungen und Plänen sowie Erstellung von Metadaten und Geokodierung für 170 000 000 Dateien von Stadtplanungsbehörden, 7a) 600 000 000 physische Seiten mit Eigentumstiteln und den entsprechenden Dokumenten in den Hypothekenämtern des Katasters und 7b) Umsetzung der verbesserten Dienstleistungen des Katasters 8) 7 000 000 physische Seiten für maritime Angelegenheiten und 9) Piloteinführung der sicheren Aufbewahrung von 1 440 000-Dateien mit physischen Dateien in anderen Archiven des öffentlichen Sektors. Dies ist eine Schlüsselinvestition für eine effizientere öffentliche Verwaltung. Sie zielt darauf ab, die Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen für die Öffentlichkeit durch die öffentliche Verwaltung zu senken, während ein besserer Zugang zu den Archiven auch zu erheblichen Kosteneinsparungen und zur Freigabe von Ressourcen führen soll. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: CRM für den Staat (Maßnahme ID 16810)

Die Investition betrifft die Konzeption, die Entwicklung, die Umsetzung und den Betrieb eines integrierten Systems zur Verwaltung des gesamten Lebenszyklus der Beziehungen der öffentlichen Verwaltung zu Bürgern und Unternehmen. Mit dem Projekt soll die bestehende Kapazität der öffentlichen Verwaltung verbessert werden, um ihre Interaktionen und Transaktionen mit Bürgern und Unternehmen zu überwachen. Das System nutzt die von den Bürgern und Unternehmen gesammelten Informationen, um den Ansatz zu personalisieren und ein höheres Dienstleistungsniveau zu fördern. Die Investition umfasst a) Integrations- und Interoperabilitätsdienste durch die Annahme moderner Softwaredesign- und Entwicklungsmethoden, b) Zugang zu Mechanismen zur Unterstützung von Dienstleistungen, die ein Instrumentarium für die Entwicklung neuer Anwendungen auf der Grundlage der Niedrigcode-Technologie darstellen, c) eine Plattform für das Kundenbeziehungsmanagement (CRM), die alle Daten der angeschlossenen Bürger erfasst und verwaltet und die Durchführung von Geschäftsabläufen, unabhängig von dem initiierenden Dienst, organisiert, d) ein Bürgerkonsensmanagementsystem für den Zugang zu elektronischen Diensten) Dienste des Kontaktzentrums, über die der Dienst von Bürgern und Unternehmen mithilfe traditioneller Kanäle wie Callcenter erbracht wird, aber auch unter Nutzung moderner Kanäle wie Webformulare, soziale Medien, Messaging-Apps, Telekonferenz-App, e) Modernisierung der digitalen Plattform der KEP und ihrer Verbindung zu dem einheitlichen Bürgerfallverwaltungssystem, Callcenter und gov.gr f) Vereinfachung und Verbesserung der Prozesse und Dienste im Zusammenhang mit der physischen Anwesenheit von „Kunden“ durch den Ausbau der bestehenden myKEPlive-Infrastruktur und ihre Integration in ein System zur Terminplanung für physische Anwesenheiten. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investitionen: Weitere Modernisierung der zentralen Anlaufstellen der öffentlichen Verwaltung (Maßnahme ID 16780)

Die Investition besteht in der weiteren Modernisierung der Bürgerdienstleistungszentren (KEP) durch die Modernisierung ihrer Infrastruktur und ihrer Peripherie sowie der Installation neuer Telekonferenzgeräte und neuer Anwendungen, die mit dem digitalen modernen Arbeitsplatz kompatibel sind (Bewertungssysteme, mobile Anwendungen, automatische Fahrkartenautomaten, Warteschlangeverwaltung und intelligente Benachrichtigungssysteme). Die Investition umfasst: a) Modernisierung der vorhandenen technischen Ausrüstung, b) moderne Warteschlangeverwaltung und intelligente Meldesysteme, c) Systeme zur Bewertung von Kunden (Bürgern). Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investitionen: Neues System für die Vergabe öffentlicher Aufträge (Maßnahme ID 16736)

Die Investition betrifft die Neugestaltung und Einführung eines neuen IT-Systems für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Investition besteht in der Digitalisierung und Integration des gesamten Geschäfts- und Funktionslebenszyklus der öffentlichen Auftragsvergabe, der Modernisierung der Interoperabilitätsdienste, der Integration fortschrittlicher Techniken und Instrumente für die Vergabe öffentlicher Aufträge als digitale Dienste (eShops und eMarketplaces) und der IKT-Unterstützung der nationalen zentralen Behörde für die Vergabe öffentlicher Aufträge (EKAPY). Die Investition umfasst: die Neugestaltung und Bereicherung des Portals www.eprocurement.gov.gr; umfangreiche Ergänzungen und kundenspezifische Anpassungen der für Ausschreibungen verwendeten Teilsysteme; die Reform, Neuordnung und Bereicherung des zentralen elektronischen Registers für das öffentliche Beschaffungswesen (KIMDIS), die Modernisierung und Erweiterung der Systeme zur Extraktion statistischer Daten und ihre weitere statistische Verarbeitung; die Konfiguration und Umsetzung des elektronischen Systems für die Vergabe öffentlicher Aufträge (ESIDIS) zur Unterstützung neuer Strategien und Geschäftsprozesse im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge auf elektronischem Wege; E) die Verbesserung der bereits eingeführten Interoperabilitätsdienste und die Einführung neuer Dienste für den Datenaustausch; elektronische Interoperabilitätsdienste mit gov.gr, zuständigen Behörden, Bankorganisationen zur Integration der Möglichkeiten der digitalen Signatur elektronischer Dokumente und anderer Daten unter Verwendung des Systems und zur Gewährleistung der „Nichtablehnung“; g) die Einführung eines in den Systemdatenbanken gespeicherten Datenverschlüsselungsmechanismus, um böswillige Handlungen von ESIDIS- und G-Cloud-Administratoren zu verhindern; H) eine neue Sicherheitsstudie und Ergänzungen und/oder Änderungen des Systems zur Erhöhung seiner Sicherheit, Zertifizierung und Interventionen zur Verbesserung der Sicherheit des Systems, um durch eine unabhängige Sicherheitsbewertung zertifiziert zu werden; I) die Verbesserung und Neubelebung des Beschaffungsplanungssystems für eine breitere Unterstützung der Vergabe öffentlicher Aufträge und zentralisierter Vergabeverfahren unter Verwendung elektronischer Kataloge; J) Aufnahme von Anträgen auf Unterstützung von Wirtschaftsteilnehmern: Erweiterung von Anwendungen für die Suche nach Ausschreibungen, historische und statistische Daten über ihre Beteiligung an Vergabeverfahren, Bereicherung von Informations- und Kommunikations-Teilsystemen von Lieferanten und öffentlichen Auftraggebern, Fahrscheinsysteme für Fragen und Berichterstattung – Lösung von Problemen oder Helpdesk-Tool; K) die Hinzufügung virtueller Assistenten, damit alle Interessierten Fragen in natürlicher Sprache stellen können; L) die Hinzufügung eines elektronischen Dateiarchivierungssystems (ESIDIS – KIMDIS), das den Bestimmungen des Rechtsrahmens für elektronische Dateien entspricht; m) Erstellung von Schulungsmaterial und Werbemaßnahmen; N) technische Unterstützung und Projektüberwachung; O) eine Studie zur Bewertung der Möglichkeiten und der Wirksamkeit bestehender Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und deren Auswahl oder Aufrüstung oder Ersetzung durch neue und effizientere Instrumente; P) Gebäudeinformationsmodellierung (BIM); F) IKT-Unterstützung für die nationale zentrale Gesundheitsbeschaffungsbehörde (EKAPY). Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Digitaler Wandel des Außenministeriums (Maßnahme ID 16742)

Ziel der Investition ist die Modernisierung des Außenministeriums durch eine erweiterte Digitalisierung seines Betriebs und seiner IT-Infrastrukturen. Die Investition besteht aus: die Standardisierung der Verfahren der Makrofinanzhilfe, die die Tragfähigkeit der strategischen und operativen Planung (SOP) und folglich ihren Erfolg gewährleisten sollen; Beitrag zur umfassenderen Förderung des Arbeitsumfangs der Makrofinanzhilfe und zur bestmöglichen Nutzung ihrer Ressourcen, indem sie sie an die mit ihr verfolgten Ziele anpassen, c) Gewährleistung eines direkten Zugangs zu Informationen innerhalb eines möglichst schnellen Zeitrahmens durch Einbeziehung semantischer Suchunterstützung auf der Grundlage modernster Instrumente der künstlichen Intelligenz; d) Einrichtung einer zugänglichen und wichtigen Archivdatenbank und eines Informationszentrums für wirksame Verwaltungsaufgaben und zur Deckung der Anforderungen des Außenministeriums, um es in die Lage zu versetzen, die öffentliche und wirtschaftliche Diplomatie effizienter zu gestalten, e) Modernisierung der IT- und Telekommunikationssicherheitsinfrastruktur des Außenministeriums im Rahmen seines digitalen Wandels. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.



Investitionen: Programme zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen von Wehrpflichtigen (Maßnahme ID 16826)

Mit der Investition werden ein Ausbildungsprogramm und die Zertifizierung digitaler Kompetenzen in den Pflichtwehrdienst integriert. Ziel ist es, die Dienstzeit der Wehrpflichtigen zu nutzen, um die digitalen Kompetenzen zu vermitteln, die in den heutigen Streitkräften und auf dem Arbeitsmarkt erforderlich sind. Die Durchführung dieser Investition erfolgt durch die Modernisierung und Erweiterung der Plattform der Digitalen Bürgerakademie und umfasst: a) Personalisierter Zugang von Wehrpflichtigen zum Schulungsportal, das über starke Cybersicherheitsmechanismen und die Abschreckung vor Cyberangriffen verfügt, sowie eine verbesserte Architektur zum Schutz personenbezogener Daten b) Konfiguration des elektronischen Portfolios (E-Portfolio) des Wehrpflichtigen, in dem sein Bildungsprofil zusammen mit seinen bestehenden Qualifikationen widergespiegelt wird, c) Entwicklung und Konfiguration von Schulungsprogrammen für digitale Kompetenzen, d) Entwicklung und Nutzung eines Selbstbewertungsinstruments e) 50 000 Tablets, die Wehrpflichtigen für die Zeit der Teilnahme an den Fernlernprogrammen erworben und zur Verfügung gestellt werden, e) Zertifizierung der während des Schulungsprozesses erworbenen digitalen Kompetenzen, die auf europäischen und nationalen Rahmen für digitale Kompetenzen beruhen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Digitaler Wandel der griechischen nationalen Tourismusorganisation (Maßnahme ID 16791)

Die Investitionen bestehen in der Entwicklung der digitalen Kapazitäten der griechischen nationalen Tourismusorganisation, d. h. einer digitalen Tourismuskarte, eines digitalen Archivs der griechischen Kulturgüter und eines innovativen Systems, das Touristen und Bürgern mithilfe von Technologien der zweiten Generation der künstlichen Intelligenz Informationen zur Verfügung stellt. Die Investition umfasst a) die Entwicklung einer Plattform (digitale Tourismuskarte), auf der der Besucher in der Lage sein muss, sich über die besonderen Merkmale eines touristischen Produkts einer Stadt oder Insel zu informieren, sodass der potenzielle Besucher über die Nutzung dieser Plattform eine wichtige Informationsquelle in Bezug auf die von ihm bevorzugten Erfahrungen und Interessen erhält, b) die Schaffung von Werbeinstrumenten wie digitalen Apps, Websites und Werbemaßnahmen sowie eines Archivs, das auch als Bibliothek dient; den Reisezielen und ihren wichtigsten Interessenträgern die Möglichkeit zu geben, gut konzipierte und nachhaltige Werbestrategien durchzuführen, c) die Entwicklung eines innovativen Systems zur Information von Touristen mit Info-Kiosken mit Touchscreens an den wichtigsten Knotenpunkten sowie Karten mit historischen, geografischen und kulturellen Schichten, einschließlich aller Kulturgüter und Aktivitäten, die von der mobilen App aus leicht zugänglich sind. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Cybersicherheitsstrategie und -politik für den öffentlichen Sektor und fortgeschrittene Sicherheitsdienste für nationale kritische Infrastrukturen (Maßnahme ID 16823)

Die Reform betrifft die Entwicklung und Umsetzung einer Cybersicherheitsstrategie und einer Reihe von Cybersicherheitsstrategien, die darauf abzielen, die Zuverlässigkeit und Sicherheit von Systemen und Daten oder Informationen des öffentlichen Sektors zu erhöhen und das Vertrauen der Bürger in ihre Interaktion mit dem öffentlichen Sektor zu stärken. Darüber hinaus umfasst die Reform die Einrichtung des nationalen Cybersicherheitseinsatzzentrums (SOC) sowie die Bereitstellung fortgeschrittener Sicherheitsdienste (SOC und DDoS) in kritischen Infrastrukturen der G-Cloud, die auf die systematische und kontinuierliche Verbesserung der Sicherheit und die Begrenzung von Cybersicherheitsbedrohungen für die zentralen Infrastrukturen des öffentlichen Sektors und die über ihn betriebenen Informationssysteme abzielen. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investitionen: Interoperabilität und Entwicklung von Webdiensten (Maßnahme ID 16779)

Die Investition besteht in der Entwicklung einer zentralen Interoperabilitätsinfrastruktur für das integrierte Dienstemanagement und in der Entwicklung und Bereitstellung von Schnittstellen zur öffentlichen Verwaltung, die den Informationsaustausch zwischen staatlichen Stellen und die Bereitstellung interaktiver Online-Dienste erleichtern sollen.

Die Investition umfasst a) die Einführung von Internetdiensten und deren Dokumentation, b) die Integration der Dienste in gov.gr., c) die Festlegung und Durchführung der erforderlichen Kontrolltests, d) den Pilotbetrieb der Webdienste, e) die Übertragung von Webdiensten in die Produktion (endgültige Umsetzung nach der Pilotphase), f) die Unterstützung der neuen Webdienste. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Reform: Vernetzung und Interoperabilität von Registern, Systemen und Diensten für den Datenaustausch zwischen nationalen öffentlichen Einrichtungen (Maßnahme ID 16782)

Ziel der Reform ist die Entwicklung eines umfassenden Rahmens und Fahrplans für die Vernetzung und Interoperabilität von Registern und Diensten für den Datenaustausch zwischen öffentlichen Einrichtungen im Einklang mit dem neuen Europäischen Interoperabilitätsrahmen (EIF). Die Reform erleichtert die Bereitstellung interoperabler, personalisierter und benutzerfreundlicher digitaler öffentlicher Dienste für Bürger und Unternehmen. Mit der Reform werden organisatorische, verfahrenstechnische und legislative Änderungen eingeführt, um a) den derzeitigen nationalen Interoperabilitätsrahmen Griechenlands (eGIF) an die aktuelle Fassung des Europäischen Interoperabilitätsrahmens (EIF) anzupassen, b) die einschlägigen nationalen, regionalen und lokalen Datenquellen und digitalen Infrastrukturen mit dem durch die Verordnung über das einheitliche digitale Zugangstor eingerichteten System für den einmaligen Austausch von Nachweisen (OOP) zu verknüpfen und c) Systeme und Daten zu überprüfen und zu analysieren, um die Digitalisierung von Zertifikaten und amtlichen Dokumenten gezielt zu erreichen. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investitionen: Datenklassifikationsstudien für Informationssysteme des öffentlichen Sektors (Maßnahme ID 16965)

Mit der Investition soll das Muster für Datenklassifizierungsstudien über die Informationssysteme des öffentlichen Sektors festgelegt werden, die in der staatlichen Cloud des öffentlichen Sektors (G-Cloud) installiert sind und vom Generalsekretariat für Informationssysteme für die öffentliche Verwaltung (GSISPA) betrieben werden. Die Investition besteht in der Konzeption und Standardisierung von Studien zur Datenklassifizierung zentraler Informationssysteme und in der Durchführung von 220 entsprechenden Studien für die Gesamtheit der bereits installierten zentralen Informationssysteme und Anwendungen des öffentlichen Sektors. Die Vorlage ist auch von allen künftigen Informationssystemen vor ihrer Installation in G-Cloud zu verwenden. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investitionen: Interoperabilitätszentrum der nächsten Generation (KED) (Maßnahme ID 16964)

Ziel der Investition ist die Modernisierung des Interoperabilitätszentrums des Generalsekretariats für Informationssysteme für die öffentliche Verwaltung (GSISPA), um interinstitutionelle und systemübergreifende Interoperabilität mit hoher Verfügbarkeit gewährleisten zu können. Die Investition besteht aus a) einer Machbarkeits- und Sicherheitsstudie, b) der Bereitstellung und Installation der erforderlichen Lizenzen für Datenbank- und hybride Cloud-Anwendungsplattformen, c) der Konzeption und Umsetzung des Interoperabilitätszentrums der nächsten Generation (KED) und d) der Einführung neuer Webdienste im Interoperabilitätszentrum der nächsten Generation (KED). Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Elektronische Register (Maßnahme ID 16824)

Die Investition besteht in der Herstellung von Interoperabilität und Schnittstellen zwischen den bestehenden Registern der zentralen öffentlichen Verwaltungsstellen sowie in der Erfassung und Erweiterung von Registern, um schrittweise zu einem reibungslosen und ordnungsgemäßen Betrieb digitaler öffentlicher Dienste zu führen, indem vernetzte, aktuelle Register mit gereinigten Dateneinträgen genutzt werden. Zu diesem Zweck erleichtert die Investition Folgendes:  Erfassung und Erweiterung bestehender Register in einer zentralen Quelle, um schrittweise zu einem reibungslosen und ordnungsgemäßen Betrieb digitaler öffentlicher Dienste zu führen. Dazu gehören a) Daten an einem Ort: die Register sind über eine Schnittstelle zugänglich und sind b) aktuelle Daten: alle Daten in den Registern müssen aktuell und gebrauchsfertig sein. Jeder Zugriff auf jedes Register erfolgt über eine gemeinsame API.

C) saubere Daten: bis zum Ende des Projekts müssen die Daten der Register auf der bestmöglichen Ebene sauber sein, und es müssen Verfahren und Strategien für saubere Daten vorhanden sein; d) vernetzte Register: die Interoperabilität ist sicherzustellen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Tourismusregister e-MHTE (Maßnahme ID 16785)

Die Investition besteht in der Entwicklung einer digitalen Registerplattform für Tourismusunternehmen (e-MHTE), die mit anderen öffentlichen Registern und IT-Systemen interoperabel sein soll. Alle Daten und Funktionen des bestehenden Registers werden auf die neue Plattform übertragen, um bessere und verbesserte Dienste, die Erteilung neuer Betriebsgenehmigungen und die Erneuerung bestehender Lizenzen zu erbringen. Die Investition umfasst auch die Digitalisierung des Archivs (1875000 Dateien der Abteilung Raumordnung und Infrastruktur), einschließlich Meta-Markierung und -Speicherung. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Einbeziehung neuer Technologien und Trends in Richtung fortgeschrittener Dienste der öffentlichen Verwaltung, Steigerung der Effizienz und Wirksamkeit sowie Senkung der Betriebs-, Modernisierungs- und Wartungskosten der Systeme (Maßnahme ID 16928)

Die Reform besteht in der Entwicklung eines ganzheitlichen Rahmens, der darauf abzielt, technologische Fortschritte (Cloud Computing, Business Intelligence, künstliche Intelligenz – KI, maschinelles Lernen, Distributed-Ledger-Technologie (Distributed Ledger Technology – DLT)) zur effizienten Erhebung, Verarbeitung, Präsentation und Speicherung von Daten in die öffentliche Verwaltung einzubringen und so verbesserte digitale Dienste, eine angemessene Entscheidungsfindung sowie einen effizienten Betrieb und eine effiziente Wartung von Systemen und Infrastrukturen zu erleichtern. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Intelligente Städte (Maßnahme ID 16854)

Ziel der Investition ist es, elf griechische Städte durch die Entwicklung neuer Infrastrukturen, digitaler Plattformen und IT-Systeme schrittweise in „intelligente Städte“ umzuwandeln. Die Lösungen für intelligente Städte sollen es den Städten ermöglichen, Technologien, Informationen und offene Daten zu nutzen, um die städtische Infrastruktur und elektronische Dienste zu verbessern, aber auch um ein von der örtlichen Bevölkerung getragenes Wirtschaftswachstum zu fördern. Die Investition zielt auch darauf ab, die Entwicklung kommunaler Modelle für intelligente Städte für die übrigen Gemeinden zu unterstützen, die im Einklang mit den Konzepten für die Umsetzung stehen. Die Maßnahme umfasst zwei Teilprojekte: 1) die griechische Investitionsinitiative „Intelligente Städte“, die in die 11 Städte investiert, von denen vier bereits ausgewählt wurden (Athen, Thessaloniki, Piräus und Trikala) und sieben weitere Städte, wird auf der Grundlage von Vorschlägen der Städte ausgewählt. 2) ein Unterstützungsmechanismus für die Durchführung und Leistungsüberwachung der Initiative. . Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Bereitstellung einer zentralen Cloud-Computing-Infrastruktur und eines zentralen Cloud-Computing-Dienstes (Maßnahme ID 16853)

Die Investition zielt darauf ab, den Betrieb der wichtigsten Institutionen des Ministeriums für digitale Governance, nämlich GSISPA und IDIKA SA, durch den Aufbau von Cloud-Computing-Infrastrukturen und -Diensten (gemäß dem Gesetz 4727/2020) im Einklang mit internationalen bewährten Verfahren für die Einführung staatlicher Cloud-Infrastrukturen und -Dienste (G-Cloud) zu verbessern. Ziel des Projekts ist die Bereitstellung einer modernen Hybrid-Cloud-Infrastruktur, die aus zwei Mietern besteht: Eine für den G-Cloud und ein weiteres für den H-Cloud. Jeder Mieter verfügt über die private Cloud-Komponente und die öffentliche Cloud-Komponente in einem einheitlichen Umfeld für Verwaltung und Dienstleistungserbringung. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.

Die Datenzentren des Anbieters von Cloud-Diensten müssen den „Europäischen Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Datenzentren“ einhalten.

Die Anforderung steht im Einklang mit der Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz, indem sie den ökologischen Wandel unterstützt, zur Verwirklichung der Klimaziele der Union für 2030 gemäß Artikel 2 Absatz 11, geändert durch Artikel 10 des EU-Klimagesetzes, beiträgt, das Ziel der Klimaneutralität der EU bis 2050 und den digitalen Wandel einhält und somit zur wirtschaftlichen und sozialen Aufwärtskonvergenz sowie zur Wiederherstellung und Förderung nachhaltigen Wachstums und zur Integration der Volkswirtschaften der Union beiträgt.

Investitionen: Modernisierung der Cloud-Computing-Infrastruktur und der Dienste der nationalen Forschungs- und Technologieinfrastrukturen (GRNET) (Maßnahme ID 16955)

Die Investition besteht in der Modernisierung der Infrastrukturen und Dienste von GRNET durch a) die Modernisierung der Software und der Cloud-Computing-Dienste, die sich hauptsächlich an Mitglieder der Forschung und der Wissenschaft richten, b) den Ausbau und die Modernisierung des nationalen Hochleistungsrechensystems ARIS – Phase B und c) das Leasing von Glasfaserinfrastrukturen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Die Rechenzentren müssen den „Europäischen Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Rechenzentren“ einhalten. Die Anforderung steht im Einklang mit der Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz, indem sie den ökologischen Wandel unterstützt, zur Verwirklichung der Klimaziele der Union für 2030 gemäß Artikel 2 Absatz 11, geändert durch Artikel 10 des EU-Klimagesetzes, beiträgt, das Ziel der Klimaneutralität der EU bis 2050 und den digitalen Wandel einhält und somit zur wirtschaftlichen und sozialen Aufwärtskonvergenz sowie zur Wiederherstellung und Förderung nachhaltigen Wachstums und zur Integration der Volkswirtschaften der Union beiträgt.

Investitionen: Ausbau Syzefksis II (Maßnahme ID 16956)

Die Investition umfasst den Ausbau des nationalen Netzes für den öffentlichen Sektor (SYZEFXIS II) zur Bereitstellung einer Reihe verbesserter Telekommunikationsdienste für den gesamten Staat, die Schaffung eines Netzes für den öffentlichen Sektor (Ausbau) für die Bereitstellung einer Reihe verbesserter Telekommunikationsdienste für staatliche Stellen in drei aufeinanderfolgenden Jahren, insbesondere die Versorgung von rund 34000 Gebäuden sowie drahtlose Telekommunikationsdienste. Dazu gehört auch die Erweiterung des bestehenden nationalen Netzes der öffentlichen Verwaltung „SYZEFXIS“, das derzeit nur 4500 Anwesenheitspunkte von Einrichtungen abdeckt. Daher müssen alle öffentlichen Stellen die Telekommunikationsdienste durch eine Erhöhung der Internetzugangsgeschwindigkeiten aufgerüstet haben, um den Bürgern bessere Verbindungen zu bieten. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Daten-Governance-Strategie und -Strategien für den öffentlichen Sektor (Maßnahme ID 16827)

Die Reform betrifft a) die Entwicklung der Strategie und der Strategien der Regierung für die Verwaltung von Cloud-Daten und b) die Schaffung des Rahmens, der Infrastruktur, der Kapazitäten und der Fähigkeiten für die Verwaltung öffentlicher Daten, die Politik für offene und wiederverwendbare Daten und die Bereitstellung einschlägiger Dienste für den öffentlichen und privaten Sektor. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Zentrale BI – Datenanalyse (Maßnahme ID 16842)

Mit der Investition soll die öffentliche Verwaltung in die Lage versetzt werden, den Wert, den sie mit ihren Daten erzielt, durch die Einrichtung einer zentralen Plattform für Unternehmensaufklärung (Central Business Intelligence – Data Analytics Platform) zu maximieren. Die Plattform ermöglicht es den Behörden der öffentlichen Verwaltung, Daten aus allen Quellen zu erheben, zu integrieren und zu interpretieren und sie zur Analyse von Informationen zu nutzen, die sich auf ihre Tätigkeiten und Arbeitsabläufe auswirken, um so die Entscheidungsfindung zu erleichtern. Dies wird erreicht durch a) die Festlegung zentraler Leistungsindikatoren, b) die Erstellung eines Datenwörterbuchs, c) die Schaffung eines Daten-Governance-Rahmens.

d) Entwurf eines geeigneten architektonischen Konzepts, eines architektonischen Ansatzes, von Bausteinen und Integrationspunkten e) Konfiguration eines Data-Warehouse f) Integration in das Backoffice-Informationssystem g) Entwicklung der erforderlichen Business Intelligence Reports & Analytics h) technische Unterstützung. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Zentrales Dokumentenverwaltungssystem (Maßnahme ID 16738)

Die Investition besteht in der Einführung eines zentralen Dokumentenverwaltungssystems, das Dokumente in Papierform und in elektronischer Form erfasst, speichert und abruft. Dieses System erleichtert die Interoperabilität zwischen Organisationen des öffentlichen Sektors und beschleunigt die Bearbeitung von Fällen und Dienstleistungsaufträgen von Bürgern und Unternehmen. Die Investition umfasst a) die Bereitstellung von zusätzlichen 20 000 genehmigten digitalen Fernsignaturen, b) die Entwicklung von Anwendungen für die Interoperabilität, die Schaffung eines einheitlichen QR-Codes oder einer einheitlichen ID, der in die Dokumente eingebettet werden soll, c) die Entwicklung von Teilsystemen zur Deckung des staatlichen Bedarfs an der Unterzeichnung von Dokumenten mit digitalen Signaturen, d) Unterstützungsdienste (einschließlich Dienstleistungen für die Entwicklung von Studien), Schulungen und Helpdesk-Dienste. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

F.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Hauptinvestition 3: Digitalisierung von Archiven und damit verbundenen Dienstleistungen

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

93

6 – 2.2. Modernisierung – 16778_Digitalisierung von Archiven und damit zusammenhängenden Dienstleistungen

Meilenstein

Vergabe des Auftrags/der Verträge für die Digitalisierung von Archiven

Mitteilung der Auftragsvergabe für alle neun Teilprojekte des Projekts „Digitalisierung von Archiven“

Q4

2022

Vergabe des Auftrags/der Aufträge für jedes der folgenden neun Teilprojekte, einschließlich aller seiner Komponenten:

·Unterprojekt 1: Digitalisierung der Archive des Justizsystems

·Unterprojekt 2: Digitalisierung der Archive des öffentlichen Gesundheitssystems

·Teilprojekt 3: Digitalisierung des Generalarchivs des Staates

·Teilprojekt 4: Digitalisierung der Archive des Einwanderungs- und Asylsystems

·Teilprojekt 5: Digitalisierung der Enteignungsarchive

·Teilprojekt 6: Digitalisierung der Archive der Städteplanungsagenturen

·Teilprojekt 7A – Digitalisierung der Archive des Katasteramts (Ktimatologio)

·Teilprojekt 7B – Verbesserung der digitalen Dienste des Katasters

·Teilprojekt 8 – Digitalisierung der Archive der Seeschifffahrt

·Teilprojekt 9: Sichere Lagerung des öffentlichen Sektors und des „breiteren“ öffentlichen Sektors

Die Spezifikationen enthalten Zeitpläne und Ziele und enthalten für jedes der neun Teilprojekte folgende Angaben:

1. Digitalisierung der physischen Aufzeichnungen

2. Migration digitaler Datensätze in bestehende Systeme (einschließlich Justizakten in OSDDY-PP/OSDDY-DD; Eigentumstitel im Informationssystem des nationalen Grundbuchamtes)

3. Analyse, Konzeption und Einrichtung von Rechenzentren und der Infrastruktur, die sich bei den lokalen Agenturen befinden, zusammen mit dem geeigneten einzigen Fenster (einschließlich eines zentralen Registers für Patientenakten; Integriertes geografisches Informationssystem der einheitlichen digitalen Karte der Enteignungen und Enteignungsansprüche; Document & Digital File Management System (DMS/DAS) für Katasteraufzeichnungen; Installation der Archivverwaltungssoftware).

4. Unterstützungsdienste (einschließlich neuer elektronischer Dienste für die Suche und das Abrufen von Dateien für Bürger; öffentliche Verwaltung; Forscher für Staatsarchive).

94

6 – 2.2. Modernisierung – 16778_Digitalisierung von Archiven und damit zusammenhängenden Dienstleistungen

Ziel

Digitalisierung der Archive – erste Phase der Umsetzung

Prozentsatz der digitalisierten, meta markierten und in bestehende Systeme migrierten Seiten über die Teilprojekte 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7a und 8

0

30 %

2. QUARTAL

2024

Abschluss der Digitalisierung von mindestens 30 % der Gesamtzahl der Seiten in den Teilprojekten 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7a und 8.

95

6 – 2.2. Modernisierung – 16778_Digitalisierung von Archiven und damit zusammenhängenden Dienstleistungen

Ziel

Digitalisierung der Archive – vollständige Umsetzung

Prozentsatz der digitalisierten, meta markierten und in bestehende Systeme migrierten Seiten für die Teilprojekte 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7a und 8

30 %

90 %

Q4

2025

Digitalisierung von mindestens 90 % der Gesamtzahl der Seiten in den Teilprojekten 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7a und 8.

95a

6 – 2.2. Modernisierung – 16778_Digitalisierung von Archiven und damit zusammenhängenden Dienstleistungen

Meilenstein

Durchführung der Teilprojekte 7B und 9

Bericht des Ministeriums für digitale Governance, in dem der Abschluss der Teilprojekte „7B-verbesserte digitale Dienste für das Katasterwesen“ und „9-Secure storage of public sector and broad public sector archives“ bestätigt wird.

Q4

2025

Abschluss der Durchführung des Teilprojekts „7B-verbesserte digitale Dienstleistungen für das Katasterwesen“ zur Digitalisierung der Dienstleistungen des griechischen Katasters und des Teilprojekts „9-Sichere Lagerung von Archiven des öffentlichen Sektors und des öffentlichen Sektors im weiteren Sinne“.

Wichtigste Reform 5: Auf dem Weg zu kundenorientierten Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung durch Vereinfachung und Verbesserung der Prozesse – Vernetzung und Interoperabilität von Registern, Systemen und Diensten

Laufende Nummer

Damit zusammenhängende Maßnahme

(Reform oder Investitionen)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

96

6 – 2.2. Modernisierung – 16929_Auf dem Weg zu kundenorientierten Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung durch Vereinfachung und Verbesserung von Prozessen, Systemverbesserungen und Einhaltung europäischer Strategien und Maßnahmen

Meilenstein

Einrichtung des nationalen Verfahrensregisters und Umsetzung des nationalen Plans zur Verfahrensvereinfachung (erste Phase)

Bericht des Ministeriums für digitale Governance über die Operationalisierung des nationalen Verfahrensregisters und den Abschluss der Arbeitsabläufe im Rahmen der ersten Phase des Nationalen Programms zur Verfahrensvereinfachung

Q3

2022

Operationalisierung des nationalen Verfahrensregisters („Diavlos“ gemäß Artikel 90 des Gesetzes 4727/2020) und Integration in das gov.gr-Portal; und Abschluss der ersten Phase der Arbeitsabläufe zur Vereinfachung gemäß dem Zeitplan des vierjährigen nationalen Programms zur Verfahrensvereinfachung, einschließlich der Digitalisierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge.

97

6 – 2.2. Modernisierung – 16929_Auf dem Weg zu kundenorientierten Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung durch Vereinfachung und Verbesserung von Prozessen, Systemverbesserungen und Einhaltung europäischer Strategien und Maßnahmen

Meilenstein

Umsetzung des nationalen Plans zur Verfahrensvereinfachung (zweite Phase)

Bericht des Innenministeriums über den Abschluss der zweiten Phase der Vereinfachung im Rahmen des Nationalen Programms zur Verfahrensvereinfachung

Q4

2023

Abschluss der zweiten Phase der Arbeitsabläufe zur Vereinfachung gemäß dem Zeitplan des vierjährigen nationalen Programms zur Verfahrensvereinfachung, einschließlich Digitalisierung der Folgenabschätzungsprozesse, Gründung von Einzelunternehmen, Vereinfachung der Verfahren im Zusammenhang mit „Lebensereignissen“ für Bürger, einschließlich Geburt, Tod und Scheidung, Vereinfachung der Justizverfahren in Bezug auf Rechtsanwälte, Gerichtsentscheidungen, digitale Signaturen, von Gerichten ausgestellte Bescheinigungen, Erneuerung der Fahrerlaubnis und Betrieb von myfoto.gov.gr sowie elektronische Verbreitung von Dokumenten innerhalb der öffentlichen Verwaltung (bestätigt durch herausgegebene Rundschreiben).

98

6 – 2.2. Modernisierung – 16782_Verbindung und Interoperabilität von Registern, Systemen und Diensten für den Datenaustausch zwischen nationalen öffentlichen Organisationen

Meilenstein

Regulierungsgrundlage für die Vernetzung und Interoperabilität von Registern

Bericht des Ministeriums für digitale Governance über die Annahme der Änderungen der Rechtsvorschriften einschließlich aller damit verbundenen primären und sekundären Rechtsvorschriften für die Vernetzung und Interoperabilität von Registern und Diensten

Q4

2024

Annahme regulatorischer Änderungen, um eine breite Regulierungsgrundlage für die Vernetzung und Interoperabilität von Registern und Diensten für den Datenaustausch zwischen nationalen öffentlichen Einrichtungen im Einklang mit dem neuen europäischen Interoperabilitätsrahmen zu schaffen. Berichterstattung des Ministeriums für digitale Governance über die erfolgreiche Umsetzung des Aktionsplans zur Vereinfachung und Verbesserung von Prozessen, zur Verbesserung der Systeme und zur Einhaltung der europäischen Strategien und Strategien.

99

6 – 2.2. Modernisierung – 16929_Auf dem Weg zu kundenorientierten Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung durch Vereinfachung und Verbesserung von Prozessen, Systemverbesserungen und Einhaltung europäischer Strategien und Maßnahmen

Meilenstein

Abschluss der Strategie zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und nationaler Plan zur Verfahrensvereinfachung (Endphase)

Bericht des Innenministeriums über den Abschluss aller Arbeitsbereiche zur Vereinfachung und Digitalisierung im Rahmen des vierjährigen Aktionsplans für das Nationale Programm zur Verfahrensvereinfachung,

Q4

2025

Vollständige Umsetzung der mittelfristigen Strategie zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und zur Schaffung kundenorientierter Dienstleistungen in der öffentlichen Verwaltung durch Abschluss der letzten Phase der Arbeiten im Rahmen des vierjährigen Nationalen Programms zur Verfahrensvereinfachung. Dazu gehört auch die vollständige Einrichtung der Beobachtungsstelle für die Überwachung der Auswirkungen der Regulierung und des nationalen Registers der Verfahren („Mitos“) (bestätigt durch einen Bericht des Ministeriums für digitale Governance).

Gruppe 9: Initiativen im Zusammenhang mit verbesserten „kundenorientierten“ und sicheren digitalen Diensten unter Nutzung interoperabler IT-Systeme und Strategien für offene Daten

Diese Gruppe umfasst folgende Maßnahmen:

● Kundenbeziehungsmanagement für den Staat (ID: 16810)

● Weitere Modernisierung der zentralen Anlaufstellen der öffentlichen Verwaltung (ID: 16780)

● Neues System für die Vergabe öffentlicher Aufträge (ID: 16736)

● Digitaler Wandel des Außenministeriums (ID: 16742)

● Programme zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen von Wehrpflichtigen (ID: 16826)

● Digitaler Wandel der griechischen nationalen Tourismusorganisation (ID: 16791)

● Cybersicherheitsstrategie und -politik für den öffentlichen Sektor und Einrichtung eines nationalen Cybersicherheitseinsatzzentrums (ID: 16823)

● Interoperabilität und Entwicklung von Webdiensten (ID: 16779)

● Datenklassifikationsstudien für Informationssysteme des öffentlichen Sektors (ID: 16965)

● Interoperabilitätszentrum der nächsten Generation (KED) (ID: 16964)

● ERegistries (ID: 16824)

● Bereitstellung fortgeschrittener Sicherheitsdienste in der kritischen Infrastruktur G-Cloud (ID: 16823)

● Tourismusregister e-MHTE (ID: 16785)

● Zentrales Dokumentenverwaltungssystem (ID: 16738)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

100

6 – 2.2. Modernisierung – 16779_Interoperabilität und Entwicklung von Webdiensten

Meilenstein

Auftragsvergabe für das Projekt „Interoperabilität und Entwicklung von Webdiensten“

Mitteilung über die Zuschlagserteilung

Q4

2022

Vergabe des Auftrags für das Projekt „Interoperabilität und Entwicklung von Webdiensten“.

Das Ministerium/Generalsekretariat für Informationssysteme für den öffentlichen Sektor/die Aufsichtsbehörde für die Informationsgesellschaft prüft alle eingereichten Vorschläge und bestätigt, ob die Anträge den RFP-Anforderungen entsprechen. Nach der Auswahl des geeigneten Auftragnehmers nimmt das Ministerium eine Auftragsvergabe vor, in der die Pflichten, Aufgaben und Zuständigkeiten beider Vertragsparteien festgelegt werden.

101

6 – 2.2. Modernisierung – 16810_CRM für den Staat

Meilenstein

Vergabe des Auftrags für CRM an den Staat

Mitteilung über die Zuschlagserteilung

Q4

2022

Vergabe des Auftrags für CRM an den Staat. Das Ministerium/Generalsekretariat für Informationssysteme für den öffentlichen Sektor/die Aufsichtsbehörde für die Informationsgesellschaft prüft alle eingereichten Vorschläge und bestätigt, ob die Anträge den RFP-Anforderungen entsprechen.

Nach der Auswahl des geeigneten externen Partners nimmt das Ministerium eine Auftragsvergabe vor, in der die Pflichten, Aufgaben und Zuständigkeiten beider beteiligten Parteien festgelegt werden.

102

6 – 2.2. Modernisierung – 16780_Weitere Modernisierung der zentralen Anlaufstellen der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Auftragsvergabe für die weitere Modernisierung der zentralen Anlaufstellen für die öffentliche Verwaltung

Mitteilung über die Zuschlagserteilung

Q4

2022

Vergabe des Auftrags für die Modernisierung der zentralen Anlaufstellen für die öffentliche Verwaltung.

Das Ministerium/Generalsekretariat für Informationssysteme für den öffentlichen Sektor/die Aufsichtsbehörde für die Informationsgesellschaft stellt sicher, dass alle eingereichten Vorschläge geprüft werden, und bestätigt, ob die Anträge den RFP-Anforderungen entsprechen. Nach der Auswahl des geeigneten externen Partners nimmt das Ministerium eine Auftragsvergabe vor, in der die Pflichten, Aufgaben und Zuständigkeiten beider beteiligten Parteien festgelegt werden.

103

6 – 2.2. Modernisierung – 16736_Neues System für die Vergabe öffentlicher Aufträge

Meilenstein

Auftragsvergabe für das neue System für die Vergabe öffentlicher Aufträge

Mitteilung über die Zuschlagserteilung

Q4

2022

Vergabe des Auftrags für das neue System für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Das Ministerium/Generalsekretariat für Informationssysteme für den öffentlichen Sektor/die Aufsichtsbehörde für die Informationsgesellschaft prüft alle eingereichten Vorschläge und bestätigt, ob die Anträge den RfP-Anforderungen entsprechen. Nach der Auswahl des geeigneten Auftragnehmers nimmt die zuständige Stelle eine Auftragsvergabe vor, in der die Pflichten, Aufgaben und Zuständigkeiten beider Vertragsparteien festgelegt werden.

104

6 – 2.2. Modernisierung – 16823_Cybersicherheitsstrategie und -politik für den öffentlichen Sektor und fortgeschrittene Sicherheitsdienste für nationale kritische Infrastrukturen

Meilenstein

Auftragsvergabe für Cybersicherheitsstrategie

Mitteilung über die Zuschlagserteilung

Q4

2022

Vergabe des Auftrags für das Projekt „Cybersicherheitsstrategie und -politik für den öffentlichen Sektor und fortgeschrittene Sicherheitsdienste für nationale kritische Infrastrukturen“. Nach der Auswahl des geeigneten externen Beraters nimmt das Ministerium eine Auftragsvergabe vor, in der die Pflichten, Aufgaben und Zuständigkeiten beider beteiligten Parteien festgelegt werden.

105

6 – 2.2. Modernisierung – 16826_Programme zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen von Wehrpflichtigen

Meilenstein

Auftragsvergabe für Programme zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen für Wehrpflichtige

Mitteilung über die Zuschlagserteilung

Q4

2022

Vergabe des Auftrags für die Programme zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen für Wehrpflichtige. Das Ministerium prüft alle eingereichten Vorschläge und bestätigt, ob die Anträge den Anforderungen des RFP ordnungsgemäß entsprechen. Nach der Auswahl des geeigneten externen Partners nimmt das Ministerium eine Auftragsvergabe vor, in der die Pflichten, Aufgaben und Zuständigkeiten beider beteiligten Parteien festgelegt werden.

106

6 – 2.2. Modernisierung – 16742_Digitaler Wandel des Außenministeriums

Meilenstein

Vergabe des Auftrags für den digitalen Wandel des Außenministeriums

Mitteilung über die Zuschlagserteilung

Q4

2022

Vergabe des Auftrags für den digitalen Wandel durch das Außenministerium. Das Ministerium prüft alle eingereichten Vorschläge und bestätigt, ob die Anträge den Anforderungen des RFP ordnungsgemäß entsprechen. Nach der Auswahl des geeigneten externen Partners nimmt das Ministerium eine Auftragsvergabe vor, in der die Pflichten, Aufgaben und Zuständigkeiten beider beteiligten Parteien festgelegt werden.

107

6 – 2.2. Modernisierung – 16824_ERegistriesen

Meilenstein

Vergabe des Auftrags für E-Register

Mitteilung über die Zuschlagserteilung

Q4

2022

Vergabe des Auftrags für das Projekt E-Registries. Das Ministerium/Generalsekretariat für Informationssysteme für den öffentlichen Sektor/die Aufsichtsbehörde für die Informationsgesellschaft prüft alle eingereichten Vorschläge und bestätigt, ob die Anträge den RFP-Anforderungen entsprechen. Nach der Auswahl des geeigneten externen Partners nimmt das Ministerium eine Auftragsvergabe vor, in der die Pflichten, Aufgaben und Zuständigkeiten beider beteiligten Parteien festgelegt werden.

108

6 – 2.2. Modernisierung – 16779_Interoperabilität und Entwicklung von Webdiensten

Meilenstein

Abschluss des Projekts Interoperabilität und Entwicklung von Webdiensten

Bericht des Ministeriums für digitale Governance über den Abschluss des Projekts zur Interoperabilität der Systeme und die Fertigstellung offener Daten

Q4

2024

Abschluss des Projekts: Interoperabilität und Entwicklung von Webdiensten.

Die jeweilige Infrastruktur und die jeweiligen Systeme werden im Hinblick auf neue Funktionen bewertet. Akzeptanz/Leistung (Stress usw.)/Regression. Darüber hinaus umfasst die Bewertung das Ziel für offene Daten. (Umsetzung des griechischen Metadatenregisters (wie im Interoperabilitätsregister definiert) und eines zentralen Portals für den Hauptregisterdienst, das als zentraler Zugangspunkt zu den Hauptregistern des Landes dienen soll).

109

6 – 2.2. Modernisierung – 16810_CRM für den Staat

Meilenstein

Abschluss des Projekts CRM für die Regierung

Bericht des Ministeriums für digitale Governance über die Umsetzung des integrierten Systems zur Verwaltung des gesamten Lebenszyklus der Beziehungen der öffentlichen Verwaltung zu Bürgern und Unternehmen

Q4

2024

Abschluss des Projekts: System für das Kundenbeziehungsmanagement für den Staat, das die Verwaltung der Interaktion der öffentlichen Verwaltung mit Bürgern und Unternehmen ermöglicht.

110

6 – 2.2. Modernisierung – 16780_Weitere Modernisierung der zentralen Anlaufstellen der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Abschluss des Projekts „One-Stop Shops“

Abschlussbericht des Ministeriums für digitale Governance, in dem der Abschluss der weiteren Modernisierung der zentralen Anlaufstellen der öffentlichen Verwaltung dokumentiert wird.

Q4

2024

Abschluss des Projekts: Weitere Modernisierung der zentralen Anlaufstellen der öffentlichen Verwaltung, einschließlich der weiteren Modernisierung der zentralen Anlaufstellen der öffentlichen Verwaltung durch den Erwerb von 6325 PCs/Druckern/Tablets, die für den Prozess der elektronischen Signatur verwendet werden, 145 Systeme für Warteschlangeverwaltung und intelligente Benachrichtigung, 730 Feedback-Terminals, Bewertungsplattformen und mobile Anwendungen sowie deren Nutzung.

111

6 – 2.2. Modernisierung – 16965_Datenklassifikationsstudien für Informationssysteme des öffentlichen Sektors

Meilenstein

Abschluss der Projektdatenklassifikationsstudien

Bericht des Ministeriums für digitale Governance, in dem der Abschluss des Projekts dokumentiert wird. Datenklassifizierungsstudien für Informationssysteme des öffentlichen Sektors

Q4

2024

Abschluss des Projekts: Datenklassifikationsstudien für Informationssysteme des öffentlichen Sektors, die 220 Studien zur Datenklassifizierung liefern.

112

6 – 2.2. Modernisierung – 16823_Cybersicherheitsstrategie und -politik für den öffentlichen Sektor und fortgeschrittene Sicherheitsdienste für nationale kritische Infrastrukturen

Meilenstein

Abschluss des Projekts Cybersicherheitsstrategie

Bericht des Ministeriums für digitale Governance über die Dokumentation der Umsetzung der neuen Cybersicherheitsstrategie und -politik in der öffentlichen Verwaltung und der darin enthaltenen Projekte

Q4

2024

Abschluss des Projekts „Neue Cybersicherheitsstrategie und -politik in der öffentlichen Verwaltung“ zur Umsetzung von Änderungen der Prozesse und Verfahren im Bereich der Cybersicherheit sowie zur Einrichtung und Inbetriebnahme des Nationalen Sicherheitseinsatzzentrums (SOC) im Einklang mit der neuen Strategie.

113

6 – 2.2. Modernisierung – 16738_Zentrales Dokumentenverwaltungssystem

Meilenstein

Abschluss des Projekts „Zentrales Dokumentenverwaltungssystem“

Abschlussbericht des Ministeriums für digitale Governance über die Fertigstellung des zentralen Dokumentenverwaltungssystems

2. QUARTAL

2025

Fertigstellung des zentralen Dokumentenverwaltungssystems, einschließlich der Inbetriebnahme von 130000 digitalen Fernsignaturen und der Bereitstellung zusätzlicher

20000 genehmigte digitale Fernsignaturen, unterstützt durch Anwendungen und einen Helpdesk.

114

6 – 2.2. Modernisierung – 16742_Digitaler Wandel des Außenministeriums

Meilenstein

Abschluss des digitalen Wandels des Außenministeriums

Bericht des Außenministeriums über den Abschluss aller Unterprojekte des Projekts „Digitalisierung des Außenministeriums“

2. QUARTAL

2025

Abschluss des digitalen Wandels des Außenministeriums, einschließlich 1) Unterstützungssystem für strategische und operative Planung, 2) Digitalisierung des diplomatischen und historischen Archivs, 3) Plattform des globalen digitalen Informationszentrums und 4) Modernisierung der IT- und Telekommunikationssicherheitsinfrastruktur für Kryptowerte.

115

6 – 2.2. Modernisierung – 16791_Digitaler Wandel der griechischen nationalen Tourismusorganisation

Meilenstein

Abschluss der Digitalisierung der griechischen Tourismusorganisation

Bericht der griechischen nationalen Tourismusorganisation über den Abschluss des Projekts „Digitaler Wandel der griechischen nationalen Tourismusorganisation“

2. QUARTAL

2025

Abschluss des digitalen Wandels der griechischen nationalen Tourismusorganisation, einschließlich der Erstellung (1) einer digitalen Tourismuskarte, (2) eines digitalen Archivs der griechischen Kulturgüter und (3) eines neuen Systems für Tourismusinformationen.

116

6 – 2.2. Modernisierung – 16964_Next-Generation Interoperabilitätszentrum (KED)

Meilenstein

Fertigstellung des Interoperabilitätszentrums Next Generation

Bericht des Ministeriums für digitale Governance, in dem der Abschluss des Projekts „Interoperabilitätszentrum der nächsten Generation“ dokumentiert wird.

2. QUARTAL

2025

Fertigstellung des Interoperabilitätszentrums der nächsten Generation (KED), einschließlich Abschluss der Machbarkeits- und Sicherheitsstudie, Bereitstellung und Installation der erforderlichen Lizenzen für Datenbank- und Hybrid-Cloud-Anwendungsplattformen, Einrichtung des Zentrums und Einführung einschlägiger Webdienste.

117

6 – 2.2. Modernisierung – 16785_Tourismusregister e-MHTE

Meilenstein

Abschluss des digitalen Tourismusregisters

Abschlussbericht des Tourismusministeriums zur Dokumentation der Operationalisierung der Plattform „New e-MHTE“

2. QUARTAL

2025

Fertigstellung der Plattform „e-MHTE“ des Tourismusregisters, einschließlich Abschluss der Digitalisierung des Archivs (1 875 000 Dateien der Abteilung Raumordnung und Infrastruktur), einschließlich Meta-Markierung und -Speicherung. 

118

6 – 2.2. Modernisierung – 16826_Programme zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen von Wehrpflichtigen

Ziel

Anzahl der geschulten Wehrpflichtigen

0

150 000

2. QUARTAL

2025

Modernisierung des Programms „Digital Skills Upgrade“ für Wehrpflichtige, wobei 150 000 Wehrpflichtige geschult wurden.

119

6 – 2.2. Modernisierung – 16736_Neues System für die Vergabe öffentlicher Aufträge

Meilenstein

Abschluss des neuen Systems für die Vergabe öffentlicher Aufträge

Bericht des Ministeriums für digitale Governance über die Umsetzung des Projekts „Neues System für die Vergabe öffentlicher Aufträge“

Q4

2025

Fertigstellung des neuen Systems für die Vergabe öffentlicher Aufträge, einschließlich 1) Aktualisierung der Versionen der Betriebssysteme und Integration des neuen Systems in die derzeitigen Systeme, 2) Verfügbarkeit neuer Systemfunktionen und Systemberichte, 3) Fertigstellung der Umgestaltung des nationalen elektronischen Systems für die Vergabe öffentlicher Aufträge und des zentralen elektronischen Registers für die Vergabe öffentlicher Aufträge (KIMDIS), 4) Verfügbarkeit von Interoperabilitätsdiensten mit gov.gr; und die Operationalisierung von (5) Datenverschlüsselungsmechanismen, (6) virtuellen Assistenten, (7) elektronischen Archivierungssystemen, (8) neuem System für die nationale zentrale Gesundheitsbeschaffungsbehörde (EKAPY) und (9) Gebäudeinformationsmodellierungssystem (BIM).

120

6 – 2.2. Modernisierung – 16824_ERegistriesen

Meilenstein

Abschluss des Projekts ERegistries

Bericht des Ministeriums für digitale Governance zur Dokumentation der Einführung von „elektronischen Registern“

Q4

2025

Fertigstellung von „elektronischen Registern“, einschließlich ihrer Interoperabilität und Schnittstellen mit bestehenden Registern in der öffentlichen Verwaltung.

Gruppe 10: Initiativen im Zusammenhang mit der Einbeziehung neuer Technologien in den digitalen Wandel und die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung

●Einbeziehung neuer Technologien und Trends in Richtung fortgeschrittener Dienste der öffentlichen Verwaltung, Steigerung der Effizienz und Wirksamkeit sowie Senkung der Betriebs-, Modernisierungs- und Wartungskosten der Systeme (ID: 16928)

●Intelligente Städte (ID: 16854)

●Bereitstellung einer zentralen Cloud-Computing-Infrastruktur und eines zentralen Cloud-Computing-Dienstes (ID: 16853)

●Modernisierung der Cloud-Computing-Infrastruktur und der Dienste der nationalen Forschungs- und Technologieinfrastrukturen (GRNET) (ID: 16955)

●Ausbau von Syzefksis II (ID: 16956)

●Daten-Governance-Strategie und -Politik für den öffentlichen Sektor (ID: 16827)

●Zentrale BI – Datenanalyse (ID: 16842)

Laufende Nummer

Damit zusammenhängende Maßnahme

(Reform oder Investitionen)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

121

6 – 2.2. Modernisieren – 16842_Central BI – Datenanalyse

Meilenstein

Auftragsvergabe: Zentrale Unternehmensaufklärung (BI)

Mitteilung über die Zuschlagserteilung

Q4

2022

Vergabe des Auftrags des Ministeriums für digitale Governance für zentrale BI – Daten. Analyse, die Folgendes umfasst:

a) Entwicklung und Validierung eines Daten-Governance-Rahmens, eines Datenwörterbuchs und Ermittlung zentraler Leistungsindikatoren

B) Ermittlung der wesentlichen Leistungsindikatoren

C) Datenwörterbuch

d) Daten-Governance-Rahmen

E) Konzeption des architektonischen Ansatzes und der Integrationspunkte

F) Konfiguration des Data Warehouse

g) Integration in Backoffice-Informationssysteme

h) Aufbau der BI-Berichte und -Analysen

I) Unterstützung des Betriebs des Ökosystems BI für drei Jahre

J) Lizenzgebühren für 200 Nutzer mit Super-Admin-Rechten und 200 TB für die Lagerung.

122

6 – 2.2. Modernisierung – 16853 Bereitstellung zentraler Cloud-Computing-Infrastrukturen und -Dienste

Meilenstein

Fertigstellung der zentralen Cloud-Computing-Infrastruktur und des zentralen Cloud-Computing-Dienstes

Bericht des Ministeriums für digitale Governance, in dem der Abschluss der Einrichtung aller Projektkomponenten und der Parametrise-Infrastruktur für das Projekt für zentrale Cloud-Computing-Infrastrukturen und -Dienste dokumentiert wird.

2. QUARTAL

2024

Vollständiger Abschluss der Einrichtung aller Projektkomponenten und der Parametrise-Infrastruktur für das zentrale Cloud-Computing-Infrastruktur- und -Diensteprojekt. Einführung und Operationalisierung des Projekts für zentrale Cloud-Computing-Infrastrukturen und -Dienste. Die neu installierte Infrastruktur umfasst virtuelle Maschinen und entsprechende virtuelle Netze (Infrastruktur als Dienst), Plattform als Dienst, drei Edge-Rechner-Arrays, drei spezielle Schnittstellen von Hochgeschwindigkeits-Faserfasern sowie Schulungs- und Unterstützungsdienste für das Gesamtprojekt.

Die Datenzentren des Anbieters von Cloud-Diensten müssen den „Europäischen Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Datenzentren“ einhalten.

123

6 – 2.2. Modernisierung – 16854_Intelligente Städte

Ziel

Vollständige Umsetzung von Smart-City-Projekten

Zahl der Städte, die Infrastrukturen, Plattformen und Systeme eingerichtet haben, um ihren Übergang zu intelligenten Städten zu unterstützen

11

Q4

2025

Durchführung von Projekten zur Erleichterung des Übergangs von elf griechischen Städten zu intelligenten Städten durch Investitionen in intelligente nachhaltige Städte und Infrastrukturen und Systeme für eine nachhaltige und grüne städtische Zukunft. Zu diesen Investitionen gehören: Verfügbarkeit und Nutzung offener Daten, die die Marktentwicklung innovativer Lösungen und Produkte für intelligente Städte (z. B. IoT-Anwendungen, Big Data und Cloud) fördern sollen. b) Nutzung bestehender fester und drahtloser Netze; c) Aktivierung der Forschungs- und Wissenschaftsgemeinschaft für die Organisation ergänzender innovativer Maßnahmen; d) Plattformen, die zur Schaffung von Zeitreihen für offene Stadtdaten beitragen sollen, und e) Schaffung eines digitalen Zwillings“ sowie anderer bürgerzentrierter Lösungen und Dienste, die von Anfang an bürgerbeteiligungsorientierte Ansätze (in gemeinsamer Gestaltung) umfassen.

124

6 – 2.2. Modernisierung – 16928_Einführung neuer Technologien und Trends hin zu fortgeschrittenen Diensten der öffentlichen Verwaltung, Steigerung der Effizienz und Wirksamkeit sowie Senkung der Betriebs-, Modernisierungs- und Wartungskosten der Systeme

Meilenstein

Fertigstellung neuer Technologien für die öffentliche Verwaltung

Bericht des Ministeriums für digitale Governance, in dem zusammengefasst wird, wie Bedarf und Lücken bei technologischen Lösungen in der öffentlichen Verwaltung angegangen wurden

Q4

2025

Einführung neuer Technologien und Instrumente, um den digitalen Wandel und die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung zu erleichtern, die Betriebskosten zu senken und den Wert der angebotenen öffentlichen Dienste zu steigern.

125

6 – 2.2. Modernisierung – 16955_Upgrade der Cloud-Computing-Infrastrukturen und -Dienste der nationalen Forschungs- und Technologieinfrastrukturen (GRNET)

Meilenstein

Abschluss von GRNET

Abschlussbericht über den Abschluss der vollständigen Umsetzung aller Teilprojekte für die Modernisierung der Cloud-Computing-Infrastrukturen und -Dienste der nationalen Forschungs- und Technologieinfrastrukturen (GRNET) durch das Ministerium für digitale Governance

Q4

2025

Abschluss der Modernisierung der Cloud-Computing-Infrastruktur und der Dienste der nationalen Forschungs- und Technologieinfrastrukturen (GRNET).

Lieferung eines Supercomputers/Ersatz eines Teils des bestehenden nationalen Systems

Aktualisierungen/Änderungen des Rechenzentrums zur Unterstützung des neuen Supercomputers

Installation, Konfiguration, Migration, Pilotbetrieb, Steuerung und Bewertung der Hardwareleistung.

127

6 – 2.2. Modernisierung – 16956_Ausbau von Syzefksis II

Meilenstein

Abschluss von Syzefksis II

Zusammenfassendes Dokument zur Überprüfung der Umsetzung der neuen Infrastruktur, Register der Einrichtungen des öffentlichen Netzes, Sicherheitsmanagementsystem, Erhebung, Überwachungsmechanismus, Lieferung von Ausrüstung im Rahmen der Erweiterung von Syzefksis II durch das Ministerium für digitale Governance

Q4

2025

Abschluss der Erweiterung von Syzefksis II.

Folgende Teilprojekte sind in das Durchführungsprogramm einbezogen:

Ausbau der Verbundnetze des öffentlichen Sektors

— Verbindung/Abschaltung/Umsiedlung/Verschmelzung und Modernisierung der Dienste der Einrichtungen

— Unterstützung/Wartung eines Registers der Einrichtungen des Netzwerks des öffentlichen Sektors (Standorterhebung)

— Publizitäts- und Werbemaßnahmen des Netzes für den öffentlichen Sektor (Abschluss: Q3/2024)

— Sicherheitsbeauftragter und System für das Informationssicherheitsmanagement (SIS) des Netzes für den öffentlichen Sektor

— Überwachung, Qualitätskontrolle, Unterstützung der Umsetzung und Unterstützung bei der endgültigen Abnahme strukturierter Kabelsysteme des Netzes für den öffentlichen Sektor

— Unterstützung und Überwachung der Baustellenerhebung και rollout phasen of SYZEFXIS II.

— Lieferung von Ausrüstung für die Unterbrechung der Stromversorgung in ausgewählten öffentlichen Einrichtungen – Netz des öffentlichen Sektors.

— Entwurfsdienste für Netze des öffentlichen Sektors der nächsten Generation (PSN Next Gen) – Modernisierung der Infrastruktur des Panhellenic School Network (SchoolNet).

128

6 – 2.2. Modernisierung – 16827_Daten-Governance-Strategie & politische Maßnahmen für den öffentlichen Sektor

Meilenstein

Abschluss der Daten-Governance-Strategie

Projektabschlussbericht des Ministeriums für digitale Governance, in dem zusammengefasst wird, wie die Daten-Governance-Strategie und die Strategien für den öffentlichen Sektor zur Entwicklung einer Governance-Strategie für Cloud-Daten und eines Ökosystems für offene und wiederverwendbare Daten im öffentlichen und privaten Sektor geführt haben.

Q4

2025

Abschluss der Strategie und Strategien für die Verwaltung von Projektdaten für den öffentlichen Sektor

Das Projekt muss Folgendes erreicht haben: die Entwicklung der Strategie und der Strategien der Regierung für die Verwaltung von Cloud-Daten und b) die Schaffung des Rahmens, der Infrastruktur, der Kapazitäten und der Fähigkeiten für die Verwaltung öffentlicher Daten, die Politik für offene und wiederverwendbare Daten und die Bereitstellung einschlägiger Dienste für den öffentlichen und privaten Sektor.

129

6 – 2.2. Modernisieren – 16842_Central BI – Datenanalyse

Meilenstein

Abschluss der zentralen BI

Projektbericht des Ministeriums für digitale Governance, in dem dargelegt wird, wie das zentrale BI-Projekt eine zentrale Plattform für Geschäftsinformationen und Datenanalyse geschaffen hat und wie sie von der öffentlichen Verwaltung genutzt wird.

Q4

2025

Abschluss des folgenden Projekts: Zentrale BI – Datenanalyse.

Umsetzung eines einheitlichen „nationalen Dashboards“ für Geschäftsinformationen und Bewertung seiner Leistung.

Das Projekt muss Folgendes erreicht haben:

Einrichtung einer zentralen Plattform für Unternehmensaufklärung – Datenanalyse, die es den Behörden der öffentlichen Verwaltung ermöglicht, Daten aus allen Quellen zu erheben, zu integrieren und zu interpretieren und sie zu nutzen, um Informationen zu analysieren, die sich auf ihre Tätigkeiten und Arbeitsabläufe auswirken, und die Strategie und Entscheidungsfindung zu erleichtern.

G. KOMPONENTE 2.3: DIGITALISIERUNG VON UNTERNEHMEN

Diese Komponente des Aufbaus und der Resilienz Griechenlands betrifft die Bereitstellung von Kapital für griechische kleine und mittlere Unternehmen zur Finanzierung von Investitionen in digitale Technologien und den Erwerb damit verbundener Dienstleistungen. Ziel ist es, die derzeit geringe digitale Reife unter ihnen, auch aufgrund geringer digitaler Kompetenzen, anzugehen und gleichzeitig die Produktivität und die Entwicklung innovativer Unternehmen zu fördern. Gleichzeitig wird erwartet, dass sie diesen Unternehmen dabei helfen, sich an neue Herausforderungen anzupassen und die sich abzeichnenden Geschäftstrends zu nutzen. Insbesondere sieht die Komponente die Schaffung eines einheitlichen digitalen Marktplatzes vor, zu dem sowohl die Anbieter dieser Produkte als auch die Anbieter dieser Dienstleistungen Zugang haben. Die Förderung der Nutzung elektronischer Zahlungen und Verkäufe, die Modernisierung der Registrierkassen und des POS-Ökosystems sowie die Schaffung industrieller Datenplattformen sind zentrale Ziele dieser Komponente. Darüber hinaus bietet die Komponente steuerliche Anreize, die dazu beitragen, ein digitales Unternehmensökosystem zu schaffen, das dem digitalen Wandel kleiner und mittlerer Unternehmen förderlich ist. Ferner ist ein zentraler Unterstützungsmechanismus für kleine und mittlere Unternehmen vorgesehen, der die Bereitstellung von Schulungs- und Sensibilisierungsprogrammen erleichtert, damit sie die über den digitalen Markt angebotenen Instrumente und Dienste optimal nutzen können.

Die Maßnahmen dürften auf den digitalen Wandel und die sich daraus ergebenden Herausforderungen reagieren, da sie zur Einführung digitaler Technologien und zur digitalen Weiterbildung kleiner und mittlerer Unternehmen in Griechenland beitragen werden. Darüber hinaus dürften die Maßnahmen auch intelligentes und nachhaltiges Wachstum fördern, indem sie private Investitionen weiter stimulieren und so zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zu öffentlichen und privaten Investitionen (länderspezifische Empfehlung 3 2020) beitragen. Es wird erwartet, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind.

G.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform: Schaffung eines digitalen Unternehmensumfelds und Einführung steuerlicher Anreize zur Erleichterung des digitalen Wandels von KMU (Maßnahme ID 16973)

Mit der Reform soll ein digitales Unternehmensökosystem geschaffen werden, das den digitalen Wandel von KMU fördert. Dabei handelt es sich insbesondere um: a) Schaffung eines digitalen Marktplatzes für die Bereitstellung und den Erwerb fortgeschrittener digitaler Dienstleistungen und Instrumente, die auf den digitalen Wandel von KMU zugeschnitten sind, und Sensibilisierung von Führungskräften im digitalen Bereich, b) direkte Förderung von Investitionen in moderne digitale Technologien durch steuerliche Anreize für materielle und immaterielle Vermögenswerte, um das Unternehmensumfeld zu verändern, und c) Modernisierung der Registrierkassen und des Ökosystems Verkaufsstellen. Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die Förderkriterien für die steuerlichen Anreize die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich der nachgelagerten Nutzung 10 ;

II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 11 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 12 und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen 13 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. Die Förderkriterien sehen darüber hinaus vor, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten entsprechen.

Die Auswahl-/Förderkriterien sind auch darauf ausgerichtet, Anreize für Investitionen in den digitalen Wandel zu schaffen, insbesondere in den Erwerb von Produkten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit elektronischen Zahlungen, E-Verkäufen und elektronischen Rechnungsstellungsanwendungen, Tools für digitale Werbung, Telearbeitssysteme, Unternehmensanalyse, digitale Weiterqualifizierung, Backup- und Notfallwiederherstellungsdienste, künstliche Intelligenz, Internet der Dinge, integrierte Lösungen für kontaktlose Dienste, Cybersicherheitssysteme, Cloud-Infrastrukturen und -Dienste, Vorlagen und Software für industrielle Datenplattformen, Bargeldregister und -ökosysteme. Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Digitaler Wandel von KMU (Maßnahme ID 16706)

Die Investition betrifft die Entwicklung und Bereitstellung geeigneter digitaler Instrumente (Produkte und Dienstleistungen) für griechische KMU in den Bereichen a) elektronische Zahlungen und Verkäufe, b) industrielle Datenplattformen und c) Bargeldregister und Modernisierung des POS-Ökosystems. Dies soll durch die Einrichtung eines zentralen Unterstützungsmechanismus für KMU erreicht werden, der die Bereitstellung von Schulungs- und Sensibilisierungsprogrammen erleichtert, damit sie die Instrumente und Dienste, die über den digitalen Markt angeboten werden, optimal nutzen können und letztlich darauf abzielen, den digitalen Wandel griechischer KMU zu unterstützen und die Transparenz und einen gesunden Wettbewerb durch Next-Gen-POS und Registrierkassen zu verbessern. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit dem technischen Leitfaden „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich der nachgelagerten Nutzung 14 ;

II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 15 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 16 und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen 17 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Die Auswahl-/Förderkriterien sind auch auf die folgenden Technologien und Dienste ausgerichtet: Anwendungen für elektronische Zahlungen, E-Verkäufe und elektronische Rechnungsstellung, Werkzeuge für digitale Werbung, Systeme für Telearbeit, Unternehmensanalyse, digitale Weiterqualifizierung, Backup- und Notfallwiederherstellungsdienste, künstliche Intelligenz, Internet der Dinge, Bereitstellung integrierter Lösungen für kontaktlose Dienste, Cybersicherheitssysteme, Cloud-Infrastrukturen und -Dienste, Vorlagen und Software für industrielle Datenplattformen, Bargeldregister und -ökosysteme.

G.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Wichtigste Investition 4: Digitaler Wandel von KMU

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

130

7 – 2.3. Digitalisierung von Unternehmen – 16706_Digitaler Wandel von KMU

Meilenstein

Digitaler Wandel von KMU – Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

Veröffentlichte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

Q1

2022

Veröffentlichung aller wettbewerbsorientierten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für das Gutscheinsystem für den digitalen Wandel von Unternehmen (Teilprojekte 1), Industriedatenplattformen und Datenräume (Teilprojekte 2) und die Modernisierung von Kassenregistern und POS-Ökosystemen (Teilprojekte 4) mit einer Leistungsbeschreibung einschließlich Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

Die Investitionen sind auf Technologien und Dienste zur Förderung der Digitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen ausgerichtet, insbesondere Anwendungen für elektronische Zahlungen, E-Verkäufe und elektronische Rechnungsstellung, Instrumente für digitale Werbung, Systeme für Telearbeit, Unternehmensanalyse, digitale Weiterqualifizierung, Backup- und Notfallwiederherstellungsdienste, künstliche Intelligenz, Internet der Dinge, Bereitstellung integrierter Lösungen für kontaktlose Dienste, Cybersicherheitssysteme, Cloud-Infrastrukturen und -Dienste, Vorlagen und Software für industrielle Datenplattformen, Bargeldregister und -ökosysteme.

131

7 – 2.3. Digitalisierung von Unternehmen – 16706_Digitaler Wandel von KMU

Meilenstein

Digitaler Wandel von KMU – Lieferung von Produkten und Dienstleistungen

Bericht des Ministeriums für digitale Governance über die vollständige Umsetzung aller vier Teilprojekte, einschließlich der folgenden Ziele: 100 000 KMU, die mit Digitalisierungsgutscheinen (Teilprojekt 1) unterstützt werden, 1000 KMU, die mit der Gutscheinregelung nur beim Übergang zur Cloud unterstützt werden (Teilprojekt 2); Vier Leuchtturm-Industriedatenplattformen und das KMU-Hub Gaia X wurden eingerichtet (Teilprojekt 3). Teilprojekt 4 wurde mit der Modernisierung von 400 000 Registrierkassen und dem Ersatz von 100 000 POS-Systemen abgeschlossen.

2. QUARTAL

2025

Auswahl der Begünstigten und Lieferung von Ausrüstung und Dienstleistungen an KMU im Rahmen der wettbewerbsorientierten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung, dass die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden müssen. Insbesondere ist Folgendes zu erreichen:

— Im Rahmen von Teilprojekt 1: 100 000 KMU erhielten Digitalisierungsunterstützung, die durch Gutscheine finanziert wurde;

— Im Rahmen des Teilprojekts 2: die Cloud-Infrastruktur wurde fertiggestellt, 1000 KMU wurden durch die Gutscheinregelung beim Übergang zur Cloud finanziell unterstützt, die Vorlage für Industriedatenplattformen (IDP) wurde bereitgestellt und das griechische KMU-Zentrum Gaia-X wurde eingerichtet, und vier Binnenvertriebene wurden eingerichtet;

— Im Rahmen des Teilprojekts 4: 400 000 Registrierkassen wurden aktualisiert oder durch computergestützte Lösungen ersetzt, 100 000 alte POS-Systeme wurden ersetzt.

(Bescheinigung der Begünstigten über die Integration neuer Technologien/Produkte/Zahlungsnachweis zum Nachweis des Erwerbs von Produkten und Dienstleistungen)

132

7 – 2.3. Digitalisierung von Unternehmen – 16973_Einrichtung eines digitalen Unternehmensumfelds und Einführung steuerlicher Anreize zur Erleichterung des digitalen Wandels von KMU

Meilenstein

Digitaler Wandel von KMU Legislativreform zur Schaffung von Anreizen für die Einführung von Technologien

Inkrafttreten von Primär- und Sekundärgesetzen durch die Regierung, soweit sie für die Einführung steuerlicher Anreize für digitale Investitionen relevant sind, und Berichte des Ministeriums für digitale Governance, in denen die Einrichtung eines digitalen Unternehmensumfelds dokumentiert wird.

2. QUARTAL

2025

Maßnahmen für die Einrichtung eines digitalen Unternehmensumfelds zu ermitteln und umzusetzen, das den digitalen Wandel von KMU fördert, insbesondere durch a) die Schaffung einer digitalen Infrastruktur durch die Finanzierung der Bereitstellung und Umsetzung digitaler Werkzeuge und Prozesse sowie die Sensibilisierung von Führungskräften im digitalen Bereich und b) direkte Anreize für Investitionen in den digitalen Wandel unter Verwendung eines Superabzugs von Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte, um das Unternehmensumfeld zu verändern und die Investitionen in moderne digitale Technologien zu erhöhen;

Die Rechtsvorschriften über steuerliche Anreize zur Unterstützung der Ökologisierung der Wirtschaft, der Energie und des digitalen Wandels müssen Förderkriterien erfüllen, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

Die Investitionen sind darauf ausgerichtet, Anreize für Investitionen in den digitalen Wandel zu schaffen, insbesondere in den Erwerb von Produkten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit elektronischen Zahlungen, E-Verkäufen und elektronischen Rechnungsstellungsanwendungen, Werkzeugen für digitale Werbung, Telearbeitssystemen, Unternehmensanalysen, digitalen Weiterqualifizierungen, Backup- und Notfallwiederherstellungsdiensten, künstlicher Intelligenz, dem Internet der Dinge, integrierten Lösungen für kontaktlose Dienste, Cybersicherheitssystemen, Cloud-Infrastrukturen und -Diensten, Vorlagen und Software für industrielle Datenplattformen, Bargeldregistern und der Modernisierung des POS-Ökosystems.

 H. KOMPONENTE 3.1: FÖRDERUNG DER SCHAFFUNG VON ARBEITSPLÄTZEN UND DER ERWERBSBETEILIGUNG

Diese Komponente des griechischen Aufbau- und Resilienzplans umfasst Maßnahmen zur Neugestaltung und Stärkung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen, zur Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Arbeitsverwaltungen und zur Schaffung eines wirksamen Sicherheitsnetzes gegen Arbeitslosigkeit bei gleichzeitiger Stärkung der Anreize für den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Der Großteil der Maßnahmen der Komponente konzentriert sich auf aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, einschließlich Aktivierungsprogrammen, mit denen die Beschäftigung im privaten Sektor subventioniert und die Weiterqualifizierung und Umschulung der Arbeitskräfte gefördert wird, sowie auf Investitionen zur Stärkung der Kapazitäten der öffentlichen Arbeitsverwaltung (OAED bis 18. April 2022, DYPA danach) durch verbesserte Digitalisierungs- und Beratungsdienste. Im Rahmen der Reform der passiven Arbeitsmarktpolitik zielt der Plan darauf ab, die Abdeckung und Verteilung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit zu verbessern, das Netz der sozialen Sicherheit zu stärken, die Erwerbsbeteiligung, auch unter schutzbedürftigen Gruppen, zu fördern und die Effizienz und Wirksamkeit des Sozialschutzsystems zu verbessern. Die Komponente steht im Einklang mit den länderspezifischen Empfehlungen zur Gewährleistung einer wirksamen Unterstützung bei der Aktivierung des Arbeitsmarkts, Investitionen in Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit und zur Verbesserung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung (länderspezifischeEmpfehlungen 2 und 3 2020 und länderspezifische Empfehlung 2 2019). Darüber hinaus unterstützt die Komponente, indem sie sich u. a. auf die Förderung von Kompetenzen und Beschäftigung im digitalen und grünen Sektor konzentriert, den digitalen und ökologischen Wandel. Es wird erwartet, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind.

H.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform: Modernisierung und Vereinfachung des Arbeitsrechts (Maßnahme ID: 16744)

Die Reform beinhaltet das Inkrafttreten eines umfassenden Arbeitsrechts, mit dem Schlüsselaspekte des Arbeitsmarktes gestrafft werden sollen, um dessen Funktionsweise zu verbessern. Die Reform zielt insbesondere darauf ab, a) das Gesetz über individuelle Arbeit, b) das Gesetz über Kollektivarbeit und das Gewerkschaftsrecht, c) das IT-System ERGANI des Arbeitsministeriums, das zur Überwachung des Arbeitsmarkts und zur Aufdeckung nicht angemeldeter und unter angemeldeter Erwerbstätigkeit verwendet wird, und d) den Rahmen für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu modernisieren. Die übergeordneten Ziele der Reform sind die Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Wettbewerbsfähigkeit, die Bekämpfung nicht angemeldeter und unter angemeldeter Erwerbstätigkeit, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und die Überwindung des geschlechtsspezifischen Beschäftigungsgefälles. Die Umsetzung der Reform wird bis zum 30. September 2021 abgeschlossen.

Investitionen: Digitaler Wandel der Arbeitssysteme (Maßnahme ID: 16750)

Die Investition konzentriert sich auf die Modernisierung der Fähigkeit der öffentlichen Verwaltung, Arbeitnehmern und Arbeitgebern bessere und schnellere Dienstleistungen anzubieten, um Bürokratie abzubauen, die Wirksamkeit der Mechanismen zur Überwachung des Arbeitsmarktes zu verbessern, Schwarzarbeit und nicht angemeldete Erwerbstätigkeit zu verringern und zeitnahe und genaue Daten zu erhalten. Die Investition besteht insbesondere in der Modernisierung der digitalen Infrastruktur von e-EFKA (einheitlicher Sozialversicherungsfonds), einschließlich des Digital Pension Award System (ATLAS), und der Vernetzung unterschiedlicher IT-Systeme (ERGANI, EFKA und SEPE) in einem einzigen System (ARIADNE). Schließlich umfasst die Investition die Einrichtung eines integrierten IT-Systems für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz (HERIDANOS). Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.



Reform: Reform der aktiven Arbeitsmarktpolitik (Maßnahme ID: 16747)

Die Reform der aktiven Arbeitsmarktpolitik zielt darauf ab, ihre Wirksamkeit durch die Neugestaltung und Stärkung von Lohnsubventionsprogrammen und den schrittweisen Übergang zu einem neuen Umsetzungsmodell für aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zu maximieren. Die Reform geht mit erheblichen Investitionen einher. Dazu gehören insbesondere a) fünf gezielte kurzfristige Programme zur Subventionierung von Arbeitsplätzen im privaten Sektor für 41500 Arbeitslose (einschließlich eines Programms, das Ausbildungs- und Beschäftigungsunterstützung kombiniert), b) die Umsetzung des neuen Modells für die Umsetzung des offenen Rahmens für aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen in weiteren drei geografischen Gebieten (in dem den Teilnehmern 22 500 Schulungsprogramme, 7000 Beschäftigungsbeihilfen und 850 Zuschüsse für Unternehmertumangeboten werden), c) eine vorübergehende Verstärkung des Beratungspersonals der öffentlichen Arbeitsverwaltung (600 zusätzliche Berater für vier Jahre) und d) die Schulung des Beratungspersonals. Ein spezieller Teil der zugewiesenen Finanzhilfen soll zu grünen Kompetenzen und Arbeitsplätzen in der grünen Wirtschaft beitragen. Die Durchführung der Reform und der Investitionen muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Reform der passiven Arbeitsmarktpolitik zur Unterstützung des Übergangs ins Erwerbsleben (Maßnahme ID: 16746)

Die Reform umfasst ein Pilotprojekt zur Reform des Systems der Arbeitslosenversicherung. Im Rahmen des Projekts werden die Auswirkungen einer Indexierung der kombinierten Leistungen bei Arbeitslosigkeit auf den Arbeitsmarkt auf den neuesten Tagesnettolohn geprüft. Darüber hinaus enthält der Plan Nullkostenreformen, die darauf abzielen, a) den Rahmen der gegenseitigen Verpflichtungen, der derzeit zwischen der öffentlichen Arbeitsverwaltung und Arbeitsuchenden gilt, zu verbessern, b) Arbeitslosenleistungen und -beihilfen zu konsolidieren und zu straffen, um die Effizienz der öffentlichen Ausgaben zu verbessern, und c) Negativanreize für die Weiterqualifizierung/Umqualifizierung von Arbeitslosen zu beseitigen, indem ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld während der Teilnahme an Schulungen beibehalten wird. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Umstrukturierung und Umbenennung der lokalen ÖAV der DYPA (KPA2) (Maßnahme ID: 16941)

Mit der Investition soll die griechische öffentliche Arbeitsverwaltung (DYPA) reformiert werden, um die Qualität ihrer Dienstleistungen sowie ihre Gesamtkapazität und Wirksamkeit zu verbessern. Die Investition umfasst a) eine organisatorische Reform der öffentlichen Arbeitsverwaltung (DYPA), mit der ihr Governance-Modell aktualisiert und ein neues Organigramm- und Finanzverwaltungssystem geschaffen wird; Neugestaltung und Gebäuderenovierung der 118 lokalen Zweigstellen der DYPA zur Förderung der Beschäftigung (KPA2) mit einem neuen Schwerpunkt auf maßgeschneiderten Abstimmungsdiensten, verstärkter Beratung und Öffentlichkeitsarbeit; eine neue Kommunikationsstrategie der DYPA; Verbesserung der Mechanismen zur Kontrolle der Qualität der Kundendienstleistungen durch Messung und Überwachung der Aspekte Wirksamkeit, Effizienz, Produktivität und Kundenzufriedenheit; Einführung neuer Formen der Profilerstellung und Beratungsdienste. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Digitaler Wandel der öffentlichen Arbeitsverwaltung (DYPA) (Maßnahme ID: 16942)

Die Investition konzentriert sich auf den digitalen Wandel der öffentlichen Arbeitsverwaltung (DYPA), um die Wirksamkeit der angebotenen Dienstleistungen zu erhöhen. Die Investition umfasst insbesondere die Digitalisierung, Lagerung und Archivierung der Archive der DYPA, den Erwerb einer Reihe neuer IT-Systeme, sowohl webbasierte als auch native Anwendungen, durch die DYPA und die Umgestaltung einiger ihrer derzeitigen Betriebssysteme. Die Investition umfasst auch a) die Ausweitung digitaler Dienste (über DYPAapp), die es DYPA ermöglichen soll, Arbeitslosen und Unternehmen elektronische Dienstleistungen über Mobiltelefone und Tablets anzubieten, und b) die Schaffung eines Instruments, das DYPA dabei unterstützt, das Verfahren zur Abstimmung von Angebot und Nachfrage auf Arbeit zu optimieren.

Die oben genannten Investitionen sollen zu einem besseren Datenverwaltungs- und Entscheidungssystem, einer Maximierung der Ressourcen und einer höheren Kundenzufriedenheit führen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

H.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Wichtigste Reform 6: Modernisierung und Vereinfachung des Arbeitsrechts und digitale Umgestaltung der Arbeitssysteme

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

133

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erwerbsbeteiligung – 16744_Modernisierung und Vereinfachung des Arbeitsrechts

Meilenstein

Inkrafttreten des Arbeitsrechts

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten

Q3

2021

Inkrafttreten des Arbeitsgesetzes, mit dem a) das Gesetz über individuelle Arbeit, b) das Gesetz über Kollektivarbeit und das Gewerkschaftsrecht, c) das IT-System ERGANI des Arbeitsministeriums, das zur Überwachung des Arbeitsmarktes und zur Aufdeckung nicht angemeldeter und unter angemeldeter Erwerbstätigkeit genutzt wird, und d) der Rahmen für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben modernisiert werden sollen.

134

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erwerbsbeteiligung – 16750_Digitaler Wandel der Arbeitssysteme

Meilenstein

Vergabe des Auftrags über IT-Systeme für Arbeitskräfte

Mitteilung über die Auftragsvergabe

Q4

2022

Abschluss der Auftragsvergabe für folgende Projekte:

— Einheitliches IT-System für die Arbeitsmarktbeobachtung (ARIADNE)

— Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (HERIDANOS)

— Verfahren zur Festlegung des gesetzlichen Mindestlohns

— Digitalisierung des Versicherungsverlaufs des einheitlichen Pensionsfonds (e-EFKA)

— Neues integriertes Informationssystem für e-EFKA (EFKA IITS)

— Modernisierung des digitalen Rentensystems (ATLAS)

135

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erwerbsbeteiligung – 16942_Digitaler Wandel der öffentlichen Arbeitsverwaltung (DYPA)

Meilenstein

Digitalisierung, Lagerung und Archivierung der DYPA

Bescheinigung über die Annahme der im Rahmen des Projekts zu erbringenden Leistungen

Q4

2023

Abschluss der Digitalisierung, Lagerung und Archivierung der Archive der DYPA.

135a

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erwerbsbeteiligung – 16942_Digitaler Wandel der öffentlichen Arbeitsverwaltung

Ziel

Digitaler Wandel der DYPA

Bericht der DYPA, in dem der Abschluss der Projekte a, b, c und d bestätigt wird

Q4

2025

Abschluss des digitalen Wandels der öffentlichen Arbeitsverwaltung durch:

Erwerb von sieben neuen IT-Systemen, sowohl webbasierte als auch native Anwendungen (VET OPS, Asset Management System, FMIS, HRM, Cyber Security, Chatbot, Virtual Desktop Infrastructure (VDI));

die Neugestaltung von drei der derzeitigen IT-Systeme der öffentlichen Arbeitsverwaltung, nämlich (vormals OEAD) DYPA-App, OPS (ex OAED) DYPA, neues evidenzbasiertes und datengestütztes Entscheidungssystem;

Ausbau digitaler Dienste (über DYPA-App), die es DYPA ermöglichen sollen, Arbeitslosen und Unternehmen elektronische Dienstleistungen über Mobiltelefone und Tablets anzubieten;

Schaffung eines Instruments zur Unterstützung der öffentlichen Arbeitsverwaltung bei der Optimierung des Abstimmungsprozesses zwischen Angebot und Nachfrage.

136

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erwerbsbeteiligung – 16750_Digitaler Wandel der Arbeitssysteme

Meilenstein

Abschluss des Atlas-Rentenvergabesystems

Inkrafttreten des Sekundärrechts zur Umsetzung des Systems

2. QUARTAL

2025

Abschluss der Modernisierung des digitalen Rentengewährungssystems (ATLAS) zur besseren Bearbeitung von Renten- und Pauschalansprüchen durch das Inkrafttreten des Sekundärrechts zur Einführung des Systems

137

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erwerbsbeteiligung – 16750_Digitaler Wandel der Arbeitssysteme

Meilenstein

Inkrafttreten der sekundärrechtlichen Vorschriften für das einheitliche IT-System Ariadne

Inkrafttreten des Sekundärrechts zur Einführung einer landesweiten Datenerhebung über das System

Q4

2024

Einführung des einheitlichen IT-Systems für die Arbeitsmarktbeobachtung (ARIADNE) durch das Inkrafttreten von abgeleiteten Rechtsvorschriften, mit denen die landesweite Datenerhebung über das System eingeleitet wird.

Das System gewährleistet die digitale Aufzeichnung der Arbeitszeit (elektronische Arbeitskarte, Zeit und Anwesenheit) und ein einziges Portal für Verwaltungsdaten aus den Bereichen Beschäftigung und Sozialversicherung.

I. KOMPONENTE 3.2: ALLGEMEINE UND BERUFLICHE BILDUNG UND KOMPETENZEN

Diese Komponente des griechischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, die Qualität, Effizienz und Wirksamkeit der Systeme für Bildung und lebenslanges Lernen zu verbessern. Die Komponente umfasst Investitionen in horizontale Weiterbildungsprogramme für digitale, grüne und finanzielle Kompetenzen für insgesamt 628000 Begünstigte. Begleitet wird dies von einer Reform des Systems des lebenslangen Lernens zur Verbesserung des Berufsbildungsangebots und einem Paket von Reformen und Investitionen mit Schwerpunkt auf den Systemen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Lehrlingsausbildung, um ihre Arbeitsmarktrelevanz zu verbessern. Was die berufliche Aus- und Weiterbildung betrifft, so zielt der Plan darauf ab, die Infrastrukturen und Ausrüstung der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu modernisieren und die bestehenden Lehrpläne zu modernisieren. Darüber hinaus sieht der Plan eine neue Strategie für Spitzenleistungen an Hochschulen vor, die darauf abzielt, ihre Forschungsleistung und Bildungsqualität durch Investitionen in den Ausbau der Forschungs- und Bildungsinfrastrukturen, die Unterstützung von Forschungsprojekten und Promotionsprojekten auch in Zusammenarbeit mit dem Privatsektor und durch Gastdozentenprogramme zu verbessern. Diese Reformen gehen mit Investitionen in die Digitalisierung des Bildungssystems einher, von denen ein großer Teil interaktiven Lernsystemen in Grund- und Sekundarschulen sowie Gutscheinen für Schüler und Studierende aus einkommensschwachen Familien für den Erwerb von IT-Ausrüstung zugewiesen wird. 

Die Komponente steht im Einklang mit den länderspezifischen Empfehlungen für Investitionen in Bildung, Beschäftigungsfähigkeit und Kompetenzen und zur Verbesserung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung (länderspezifische Empfehlungen 3 2020 und 2 2019). Es wird erwartet, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind.

I.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform: Eine neue Strategie für lebenslanges Lernen: Modernisierung und Modernisierung des griechischen Weiterbildungs- und Umschulungssystems (Maßnahme ID: 16913)

Ziel der Reform ist es, den Rahmen für lebenslanges Lernen zu verbessern, um dessen Qualität und Relevanz für den Arbeitsmarkt zu erhöhen. Insbesondere soll die Reform eine bessere Überwachung und Deckung des Bedarfs des Arbeitsmarktes ermöglichen, indem die bestehenden Datensätze verschiedener Ministerien und Agenturen modernisiert, modernisiert und vernetzt werden, einschließlich des 2016 eingerichteten Mechanismus zur Arbeitsmarktdiagnose. Im Rahmen der Reform sollen auch Lebenslangskonten (Lifelong Skilling Accounts, LAS) eingerichtet werden, die als wichtigstes Instrument für die Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen entsprechend dem individuellen Bedarf dienen sollen, und eine neue nationale Liste förderfähiger Ausbildungsanbieter, die Mindestqualitätskriterien auf der Grundlage von Inputs für Ausbilder anwendet. Schließlich soll die Reform zur Schaffung einer neuen Governance-Struktur führen, nämlich des Nationalen Kompetenzrats, der in der DYPA angesiedelt sein und für die Gestaltung einer jährlichen Aktualisierung der nationalen Kompetenzstrategie zuständig sein soll. Die Reform wird von Investitionen in horizontale Weiterbildungsprogramme begleitet, die sich an verschiedene Bevölkerungsgruppen richten und darauf abzielen, a) grundlegende und mittlere digitale Kompetenzen, b) grüne Kompetenzen und c) Finanzkompetenz zu vermitteln. Die Durchführung der Reform und der Investitionen muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Strategie für Exzellenz in Hochschulen und Innovation (Maßnahme ID: 16289)

Ziel der Reform ist es, die Forschungsleistung und Extroversion der griechischen Universitäten zu verbessern, unter anderem durch die Anwerbung qualifizierter und herausragender akademischer Mitarbeiter und Forscher, sowie die Qualität und die Arbeitsmarktrelevanz der den Studierenden angebotenen Bildung zu verbessern. Insbesondere sieht die Reform a) ein Finanzierungssystem für 70 Forschungsprojekte (Spitzenforschungscluster) vor, die sich an prominente nationale oder internationale Akademiker richten, um Anreize für innovative und kooperative Forschungsprojekte mit privatwirtschaftlichen Unternehmen in Griechenland zu schaffen; B) ein Förderprogramm (Besucher von Professoren/Besuchern) als Anreiz für 60 herausragende akademische Mitarbeiter ausländischer Universitäten oder Forschungsinstitute, die sich in erster Linie an Universitäten außerhalb der EU richten, griechische Universitäten für einen Zeitraum von höchstens zwei akademischen Semestern zu besuchen und Kooperationsforschungsprojekte zu unterrichten oder daran teilzunehmen; Ausbau der Forschungs- und Bildungsinfrastrukturen ausgewählter griechischer Universitäten und Universitätseinheiten für angewandte Wissenschaften und Technologie; Finanzierung von 70 Doktorandenprogrammen in der Industrie für zwei Jahre in Zusammenarbeit mit Unternehmen des Privatsektors; Bereitstellung von Finanzmitteln für einzelne Forscher oder Forschergruppen auf der Grundlage von Exzellenzkriterien; und f) den digitalen Wandel des nationalen griechischen Bibliotheksnetzes. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Stärkung des Ausbildungssystems (Maßnahme ID: 16794)

Ziel der Reform ist die Wiederherstellung der berufsbildenden Lehranstalten der öffentlichen Arbeitsverwaltung (DYPA EPAS) als integraler Bestandteil der Regierungsstrategie für die berufliche Aus- und Weiterbildung und die Jugendbeschäftigung. Die Reform umfasst insbesondere 1) die Einführung eines neuen Rechtsrahmens für das nationale Berufsbildungssystem, 2) Vereinfachung der Lernprozesse und Integration neuer Methoden und Instrumente wie E-Learning-Plattformen und digitalisierte Ausbildungsinhalte sowohl für Auszubildende als auch für Ausbilder; 3. Bewertung, Neugestaltung und Aktualisierung der derzeitigen Lehrpläne (unter Mitwirkung der Sozialpartner und der Arbeitgeber), um sie weiter an den tatsächlichen Bedarf des Arbeitsmarktes anzupassen; 4) Erneuerung und Modernisierung der Berufsbildungsinfrastruktur (Labors und Ausrüstung); Renovierung von EPAS-Gebäuden zur Verbesserung der Energieeffizienz und der räumlichen Funktionalität; 6) Integration der Technologie der virtuellen Reality in die alltäglichen Lernmodule; Durchführung eines umfassenden Programms „Ausbildung der Ausbilder“ in den EPAS-Schulen; 8) Durchführung einer Kommunikationskampagne zur Förderung des Lehrlingsausbildungssystems. Ein spezieller Teil der zugewiesenen Finanzhilfen trägt zu grünen Kompetenzen und Arbeitsplätzen und zur grünen Wirtschaft bei. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Die Energieeffizienzrenovierungen und -maßnahmen müssen i) mindestens einer Renovierung mittlerer Tiefe im Sinne der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission zur Renovierung von Gebäuden entsprechen oder b) im Durchschnitt eine Verringerung der direkten und indirekten Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % gegenüber den Ex-ante-Emissionen erreichen. Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Insbesondere müssen die Wirtschaftsteilnehmer, die die Bauarbeiten durchführen, sicherstellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (mit Ausnahme natürlich vorkommender Stoffe der Kategorie 170504 des Europäischen Abfallverzeichnisses gemäß der Entscheidung 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Entscheidung 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Entscheidung 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1147)), die auf der Baustelle anfallen, für die Wiederverwendung, das Recycling und die sonstige stoffliche Verwertung vorbereitet werden;

einschließlich Verfüllungsverfahren, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen.

Reform: Qualifizierung, Umschulung und Weiterqualifizierung von Arbeitskräften durch ein reformiertes Ausbildungsmodell (Reform der beruflichen Aus- und Weiterbildung) (Maßnahme ID: 16792)

Ziel der Reform ist es, 1) die Qualitätskontrolle (z. B. Bewertungssysteme zur Verfolgung von Fortschritten und Leistungen von Auszubildenden) in den Berufsbildungseinheiten der öffentlichen Arbeitsverwaltung (DYPA) zu verbessern, 2) ihre Module entsprechend dem aktuellen und künftigen Arbeitsmarktbedarf im Rahmen der umfassenden Reform der aktiven Arbeitsmarktpolitik der DYPA zu aktualisieren und 3) E-Learning und die Digitalisierung von Ausbildungsinhalten zu fördern. Dies geht mit Investitionen in die Renovierung von Laboratorien und in die Ausrüstungszufuhr einher. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Verbesserung der beruflichen Aus- und Weiterbildung (Maßnahme ID: 16934)

Mit der vorgeschlagenen Reform soll die Umsetzung des Gesetzes 4763/2020 beschleunigt werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen 1) dazu beitragen, die berufliche Aus- und Weiterbildung zu einem attraktiven Bildungsweg zu machen, 2) die Verbindung zwischen Bildung und Arbeitsmarktbedarf stärken und 3) die für den grünen und den digitalen Wandel erforderlichen Kompetenzen vermitteln und die Beschäftigungsaussichten insbesondere junger Menschen verbessern. Die Reform umfasst folgende Komponenten: Konzeption und Entwicklung von fünf thematischen und zehn experimentellen IEK (Berufsausbildungsinstituten) durch die Renovierung von Gebäuden, die Lieferung von Ausrüstung und Materialien, die Entwicklung neuer Lehrpläne und Ausbildungsprogramme sowie die Bereitstellung zusätzlicher Aus- und Weiterbildung für die Ausbilder; Konzeption und Entwicklung von 25 Muster-Berufsyceums (Muster EPAL) durch Renovierung von Gebäuden, Lieferung von Ausrüstung und Material, Entwicklung neuer Lehrpläne und Ausbildungsprogramme sowie Bereitstellung zusätzlicher Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für das Lehrpersonal (Muster EPΑL); Ausbau der digitalen Dienste der Nationalen Organisation für die Zertifizierung von Qualifikationen und Berufsberatung (EOPPEP) und Entwicklung einer E-Learning-Plattform für die berufliche Aus- und Weiterbildung, mit der vorhandenes Lernmaterial in E-Learning-Module umgewandelt wird. Alle Projekte zielen darauf ab, die Teilnahme von Frauen an der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu fördern und ihre Führungskompetenzen zu fördern. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Digitaler Wandel im Bildungswesen (Maßnahme ID: 16676)

Die Investition sieht den digitalen Wandel der Bildung in Bezug auf Inhalte, Infrastruktur und Dienstleistungen vor und wird von einer umfassenden Reformstrategie zur Aktualisierung der Lehrpläne, zur Rationalisierung der Dienstleistungen und zur Überwachung der Bildungsergebnisse begleitet. Die Investition besteht aus folgenden Komponenten: Digitale Inhalte in Schulen; digitale Ausrüstung in Schulen; berufliche Weiterentwicklung der Lehrkräfte an Schulen und digitale Dienste an Schulen und Universitäten. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Verbesserung der beruflichen Aus- und Weiterbildung: Lieferung von Laborausrüstung für Laborzentren für IEK, EPAL, Ausbildungsklassen nach dem Sekundarjahr und berufsbildende Schulen (Maßnahme ID: 16933)

Diese Investition dient der Modernisierung und Modernisierung der Laborinfrastrukturen von Einrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung in ganz Griechenland, insbesondere hinsichtlich der Institute für Berufsbildung (IEK), der berufsbildenden höheren Schulen (EPAL), der Ausbildungsklassen nach dem Sekundarjahr und der Berufsbildungsschulen. Diese Investition ergänzt die Reform der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

I.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Hauptinvestition 5: Eine neue Strategie für lebenslanges Lernen: Modernisierung und Verbesserung des griechischen Systems zur Weiterqualifizierung und Umschulung

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

138

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung sowie Kompetenzen – 16913_A Neue Strategie für lebenslanges Lernen: Modernisierung und Verbesserung des griechischen Systems zur Weiterqualifizierung und Umschulung

Meilenstein

Strategie für lebenslanges Lernen Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts

2. QUARTAL

2022

Auf der Grundlage der nationalen Strategie für lebenslanges Lernen werden Primär- und Sekundärrechtsvorschriften in Kraft treten, in denen die wichtigsten Elemente des neuen Rahmens für lebenslanges Lernen festgelegt sind (einschließlich Bestimmungen über die Einrichtung des nationalen Qualifikationsrats als zentrale Aufsichtsbehörde, die Erstellung von Konten für lebenslanges Lernen, die nationale Liste der förderfähigen Berufsbildungsanbieter und Scorecard sowie einen Mechanismus zur Arbeitsmarktdiagnose).

139

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung sowie Kompetenzen – 16913_A Neue Strategie für lebenslanges Lernen: Modernisierung und Verbesserung des griechischen Systems zur Weiterqualifizierung und Umschulung

Ziel

Validierung von Ausbildungsprogrammen im Rahmen der Strategie für lebenslanges Lernen

Anzahl der Personen, die eine Erfolgsbescheinigung erhalten haben

Teilnahme an einem Schulungsprogramm

0

150 000

Q4

2022

Abschluss von Schulungsprogrammen zu digitalen, grünen und finanziellen Kompetenzen für mindestens 150 000 Teilnehmer und Validierung und Zertifizierung der erworbenen Kompetenzen für alle erfolgreichen Teilnehmer.

Mit dieser Investition soll dem Bedarf an digitalen, grünen und finanziellen Kompetenzen der folgenden Bevölkerungsgruppen Rechnung getragen werden: a) Arbeitslose, insbesondere Jugendliche und Langzeitarbeitslose, b) Arbeitnehmer, insbesondere solche mit hohem Arbeitslosigkeitsrisiko und Menschen, die von der Arbeitsplatztechnologie zurückgelassen werden, c) Arbeitnehmer, insbesondere in KMU mit begrenzten internen Ausbildungskapazitäten, d) Beschäftigte im öffentlichen Sektor, einschließlich Lehrkräften. Folgende Kompetenzen werden angeboten: a) grundlegende digitale Kompetenzen, b) digitale Kompetenzen auf mittlerem Niveau, c) grüne Kompetenzen und d) Finanzkompetenz.

140

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung sowie Kompetenzen – 16913_A Neue Strategie für lebenslanges Lernen: Modernisierung und Verbesserung des griechischen Systems zur Weiterqualifizierung und Umschulung

Ziel

Validierung von Ausbildungsprogrammen in Phasen des lebenslangen Lernens

Anzahl der Personen, die eine Erfolgsbescheinigung erhalten haben

Abschluss des Schulungsprogramms

150 000

500 000

Q4

2025

Abschluss von Schulungsprogrammen zu digitalen, grünen und finanziellen Kompetenzen für 500 000 Teilnehmer (kumulativ, Welle 1 und 2.) sowie Validierung und Zertifizierung von Kompetenzen, die im Rahmen beider Schulungswellen für alle erfolgreichen Teilnehmer erworben wurden.

Von der Gesamtzahl der Teilnehmer müssen mindestens 33 % (167 000 Teilnehmer) Schulungsprogramme im Zusammenhang mit grünen Kompetenzen und Arbeitsplätzen in der grünen Wirtschaft durchgeführt haben.

Gruppe 11: Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Beteiligung am Arbeitsmarkt/Bildung, berufliche Aus- und Weiterbildung sowie Kompetenzen – DYPA – Reformen und Investitionen

●Umstrukturierung und Umbenennung der lokalen ÖAV der DYPA (KPA2) (ID: 16941)

●Reform der aktiven Arbeitsmarktpolitik (ID: 16747)

●Stärkung des Lehrlingsausbildungssystems (ID: 16794)

●Reform der passiven Arbeitsmarktpolitik zur Unterstützung des Übergangs ins Erwerbsleben (ID: 16746)

●Qualifizierung, Umschulung und Weiterqualifizierung von Arbeitskräften durch ein reformiertes Ausbildungsmodell (Reform der beruflichen Aus- und Weiterbildung) (ID: 16792)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

141

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Beteiligung am Arbeitsmarkt – 16941_Umstrukturierung und Neubenennung der lokalen ÖAV der DYPA (KPA2)

Meilenstein

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften der DYPA: Organisationelle Reform

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

Q3

2021

Inkrafttreten der organisatorischen Reform der griechischen Personalbeschäftigungsorganisation (DYPA) zur Umstrukturierung, Renovierung und Umbenennung ihrer lokalen öffentlichen Arbeitsverwaltungen, um Qualität, Kapazität und Wirksamkeit der angebotenen Dienstleistungen zu verbessern.

141a

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Beteiligung am Arbeitsmarkt – 16941_Umstrukturierung und Neubenennung der lokalen ÖAV der DYPA (KPA2)

Meilenstein

Renovierung des KPA2, Kommunikationsstrategie, Qualitätskontrolle der Kundendienste, neue Formen der Profilerstellung und Beratungsdienste.

Bericht der DYPA, in dem der Abschluss der Projekte a, b, c, d bestätigt wird.

Q4

2025

Abschluss der folgenden Projekte:

Neugestaltung und Gebäuderenovierung der 118 lokalen Zweigstellen der DYPA zur Förderung der Beschäftigung (KPA2);

B) Umsetzung einer neuen Kommunikationsstrategie der DYPA;

Verbesserung der Mechanismen zur Kontrolle der Qualität der Kundendienstleistungen durch Messung und Überwachung der Aspekte Wirksamkeit, Effizienz, Produktivität und Kundenzufriedenheit;

Einführung neuer Formen der Profilerstellung und Beratungsdienste.

142

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erwerbsbeteiligung – 16746_Reform der passiven Arbeitsmarktpolitik zur Unterstützung des Übergangs in die Beschäftigung

Meilenstein

Reform des gegenseitigen Schuldrahmens Inkrafttreten von Rechtsvorschriften

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

Q3

2022

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Reform des Rahmens für gegenseitige Verpflichtungen, in denen das Verhältnis zwischen der öffentlichen Arbeitsverwaltung (ÖAV) und dem Arbeitsuchenden festgelegt ist. Die Reform wird unter anderem eine neue Definition der aktiven Arbeitssuche und Sanktionen für Arbeitslose umfassen, die die neuen Vorschriften nicht einhalten.

142a

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erwerbsbeteiligung – 16746_Reform der passiven Arbeitsmarktpolitik zur Unterstützung des Übergangs in die Beschäftigung

Meilenstein

Rechtsvorschriften über Leistungen und Leistungen bei Arbeitslosigkeit

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften,

Q4

2024

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Konsolidierung und Straffung der Leistungen und Beihilfen bei Arbeitslosigkeit, um die Effizienz der öffentlichen Ausgaben zu verbessern und Negativanreize für die Weiterqualifizierung/Umqualifizierung von Arbeitslosen zu beseitigen, indem ihr Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit während der Teilnahme an Schulungen beibehalten wird.

142b

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erwerbsbeteiligung – 16746_Reform der passiven Arbeitsmarktpolitik zur Unterstützung des Übergangs in die Beschäftigung

Meilenstein

Pilotprojekt zur Konsolidierung und Straffung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit

Bericht der DYPA zur Bestätigung des Abschlusses des Pilotprojekts

Q4

2025

Abschluss eines Pilotprojekts, das eine Indexierung der kombinierten Leistungen bei Arbeitslosigkeit auf das aktuelle Nettolohnniveau vorsieht.

143

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16792_Labor-Kompetenzen, Umschulung und Weiterbildung durch ein reformiertes Ausbildungsmodell (Reform der beruflichen Aus- und Weiterbildung)

Meilenstein

Vergabe von Aufträgen im Rahmen des Qualitätskontrollsystems für die Berufsbildung

Mitteilung über die Zuschlagserteilung

2. QUARTAL

2023

Die Auftragsvergabe für das Qualitätskontrollsystem für die berufliche Aus- und Weiterbildung zielte darauf ab, die Qualitätskontrolle der Berufsbildungseinheiten der griechischen Arbeitsorganisation für Arbeitskräfte (DYPA) zu verbessern, vor allem durch die Bewertung der Ergebnisse und die Verfolgung der Fortschritte und Leistungen der Auszubildenden auf dem Arbeitsmarkt.

144

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erwerbsbeteiligung – 16747_Aktive Reform der Arbeitsmarktpolitik

Ziel

Abschluss des Beschäftigungsprogramms zur Weiterqualifizierung im Bereich der aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen

Zahl der Arbeitslosen (im Alter von 25 bis 45 Jahren), die eine Erfolgsbescheinigung erhalten haben

Abschluss des Schulungsprogramms

0

7 000

Q4

2024

Abschluss eines umfassenden Weiterbildungs-/Umschulungs- und Kurzarbeitsprogramms für mindestens 7000 Arbeitslose (im Alter von 25-45 Jahren) von insgesamt 7500 Begünstigten

19 % der zugewiesenen Mittel sollen zu grünen Kompetenzen und Arbeitsplätzen und zur grünen Wirtschaft beitragen.

144a

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erwerbsbeteiligung – 16747_Aktive Reform der Arbeitsmarktpolitik

Meilenstein

Abschluss des aktiven arbeitsmarktpolitischen Beschäftigungsprogramms

Bericht der DYPA zur Bestätigung des Abschlusses der Programme

Q4

2025

Abschluss der folgenden aktiven arbeitsmarktpolitischen Programme:

vier gezielte kurzfristige Programme zur Subventionierung von Arbeitsplätzen im privaten Sektor für mindestens 30 600 von insgesamt 34 000 Begünstigten

B) Umsetzung des neuen Pilot-Testmodells für aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen in weiteren drei geografischen Gebieten (in dem den Teilnehmern 22 500 Ausbildungsprogramme, 7000 Beschäftigungsbeihilfen und 850 Beihilfen für unternehmerische Initiative angeboten werden) 

C) Vorübergehende Verstärkung des Beratungspersonals der öffentlichen Arbeitsverwaltung durch Einstellung von 600 zusätzlichen Beratern und  

d) Schulung von 1000 Arbeitsberatern der öffentlichen Arbeitsverwaltung.  

145

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16794_Stärkung des Lehrlingsausbildungssystems

Ziel

Abschluss von Schulungen zum digitalen E-Learning

Anzahl der digitalisierten Schulungskurse (E-Learning-Kurse)

0

250

Q4

2025

Abschluss der Digitalisierung von mindestens 250 Ausbildungsgängen der DYPA-Ausbildungsberufsschulen (EPAS).

Ziel der Maßnahme ist es, Lernprozesse zu vereinfachen und neue Methoden und Instrumente wie E-Learning-Plattformen und digitalisierte Ausbildungsinhalte sowohl für Auszubildende als auch für Ausbilder zu integrieren.

145a

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16794_Stärkung des Lehrlingsausbildungssystems

Meilenstein

Rechtsrahmen für das nationale System der beruflichen Aus- und Weiterbildung

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

Q4

2024

Inkrafttreten eines Gesetzes über das nationale Berufsbildungssystem.

145b

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16794_Stärkung des Lehrlingsausbildungssystems

Meilenstein

Qualitätskontrolle an berufsbildenden Schulen, Reform der Lehrpläne, Berufsbildungsinfrastruktur und andere Projekte der DYPA

Bericht der DYPA zur Bestätigung des Abschlusses der Projekte

Q4

2025

Abschluss der folgenden Projekte:  Bewertung, Neugestaltung und Aktualisierung der derzeitigen Lehrpläne von mindestens 34 Ausbildungsprogrammen, um sie weiter an den tatsächlichen Bedarf des Arbeitsmarktes anzupassen;   

Erneuerung und Modernisierung der Berufsbildungsinfrastruktur (mindestens 270 Laboratorien und deren Ausrüstung);   

Renovierung von mindestens 33 EPAS-Gebäuden zur Verbesserung der Energieeffizienz und der räumlichen Funktionalität;   

Integration von Virtual-Reality-Technologie in alltägliche Lernmodule

5) Durchführung eines umfassenden Programms „Ausbildung der Ausbilder“ in den EPAS-Schulen (mit mindestens 810 Ausbildern);

6) Durchführung einer Kommunikationskampagne zur Förderung des Lehrlingsausbildungssystems.

Die im Rahmen von Projekt 3 abgeschlossenen Bau- und Renovierungsarbeiten müssen im Durchschnitt mindestens eine mittelfristige Renovierung im Sinne der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission zur Renovierung von Gebäuden oder b) im Durchschnitt eine Verringerung der direkten und indirekten Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % im Vergleich zu den Ex-ante-Emissionen erreichen.

146

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16792_Labor-Kompetenzen, Umschulung und Weiterbildung durch ein reformiertes Ausbildungsmodell (Reform der beruflichen Aus- und Weiterbildung)

Meilenstein

Qualitätskontrollsystem für die Berufsbildung,

Aktualisierung der Module der Berufsausbildungseinheiten der öffentlichen Arbeitsverwaltung (DYPA),

digitale Kurse,

Renovierung von 49 Labors und Ausrüstungsgegenständen, sektorale Ausbildungsprogramme

Vervollständigung

Bericht der nationalen Arbeitsorganisation, in dem der Abschluss der Projekte a, b, c, d und e bestätigt wird

Q4

2025

Abschluss der folgenden Projekte:

Qualitätskontrollsystem für die Berufsbildung mit dem Ziel, die Qualitätskontrolle der Berufsbildungseinheiten der nationalen Arbeitsorganisation (DYPA) zu verbessern

Abschluss der Aktualisierung der Ausbildungsmodule der Berufsbildungseinheiten der öffentlichen Arbeitsverwaltung (DYPA) im Rahmen der umfassenden Reform der aktiven Arbeitsmarktpolitik der DYPA.   

C) Abschluss der Entwicklung digitaler Kurse 

Abschluss der Renovierung der Laboratorien von berufsbildenden Schulen und der zugehörigen Ausrüstung.

Abschluss sektoraler Ausbildungsprogramme. 

Gruppe 12: Ministerium für Bildung und religiöse Angelegenheiten – Reformen und Investitionen

●Verbesserung der beruflichen Aus- und Weiterbildung: Lieferung von Laborausrüstung für Laborzentren für IEK, EPAL, Ausbildungsklassen nach dem Sekundarjahr und berufsbildende Schulen (ID: 16933)

●Verbesserung der beruflichen Aus- und Weiterbildung (ID: 16934)

●Strategie für Exzellenz in Hochschulen und Innovation (ID: 16289)

●Digitaler Wandel der Bildung (ID: 16676)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

147

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Aus- und Weiterbildung sowie Kompetenzen – 16289_Strategie für Exzellenz an Hochschulen und Innovation

Meilenstein

Entscheidungen über die Genehmigung von Exzellenzuniversitäten und Clustern von Forschungsexzellenz

Erteilung von Genehmigungsentscheidungen durch das Ministerium für Bildung, Religionsangelegenheiten und Sport

Q4

2023

Erteilung von Zulassungsentscheidungen durch das Ministerium für Bildung, Religionsangelegenheiten und Sport für die ausgewählten Universitäten zur Modernisierung und Verbesserung ihrer Forschungs- und Bildungsinfrastrukturen (z. B. Ausrüstung oder Forschungslabore), zur Ausweitung auf neue Forschungsbereiche und zur Verbesserung der Ausbildungsangebote.

Erteilung der Genehmigungsentscheidung des Ministeriums für Bildung, Religionsangelegenheiten und Sport für 70 Verbundforschungsprojekte zwischen Hochschulen und dem Privatsektor im Rahmen der Initiative „Clusters of Research Excellence“.

148

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung sowie Kompetenzen – 16676_Digitaler Wandel der Bildung

Ziel

Abschluss der Installation interaktiver Systeme

Anzahl der installierten interaktiven Lernsysteme

0

36 000

Q4

2024

Installation von mindestens 36 000 interaktiven Lernsystemen (einschließlich Whiteboards, Laptops, interaktiven Projektoren und internen Kabeln) für Klassenzimmer von Primar- und Sekundarschulen

148a

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung sowie Kompetenzen – 16676_Digitaler Wandel der Bildung

Meilenstein

Strategie zur Aktualisierung der Lehrpläne, zur Rationalisierung der Dienstleistungen und zur Überwachung der Bildungsergebnisse

Veröffentlichung einer umfassenden Reformstrategie zur Aktualisierung der Lehrpläne, zur Rationalisierung der Dienstleistungen und zur Überwachung der Bildungsergebnisse

2. QUARTAL

2025

Entwicklung einer umfassenden Reformstrategie zur Aktualisierung der Lehrpläne, zur Rationalisierung der Dienstleistungen und zur Überwachung der Bildungsergebnisse. 

148b

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung sowie Kompetenzen – 16676_Digitaler Wandel der Bildung

Meilenstein

Digitale Umgestaltung der Bildung

Bericht des Bildungsministeriums über den Abschluss der Projekte

Q4

2025

Abschluss des digitalen Wandels der Bildung in Bezug auf Inhalte und Dienstleistungen.

149

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16933_ Höherstufung der beruflichen Aus- und Weiterbildung: Lieferung von Laborausrüstung für Laborzentren für IEK, EPAL, Ausbildungsklassen nach dem Sekundarjahr und berufsbildende Schulen

Ziel

Erneuerung Modernisierung der Laborzentren für die berufliche Aus- und Weiterbildung

Anzahl der Laboratorien in Schulen der beruflichen Aus- und Weiterbildung, die vollständig modernisiert und erneuert wurden

0

376

Q4

2025

Abschluss der Erneuerung und vollständigen technischen Modernisierung der Infrastruktur der Laborausrüstung für 376 Laboratorien in berufsbildenden Schulen:

(- Institute of Vocational Training (IEK))

— Berufsbildende Lyceums (EPAL)

— Ausbildungsklasse für berufsbildende Schulen nach dem Sekundarjahr.

150

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Aus- und Weiterbildung sowie Kompetenzen – 16289_Strategie für Exzellenz an Hochschulen und Innovation

Meilenstein

Abschluss aller Projekte der Maßnahme „Exzellenzstrategie für Hochschulen und Innovation“

Bericht der griechischen Hochschulbehörde, in dem der Abschluss aller Projekte der Maßnahme „Strategie für Exzellenz in Hochschulen und Innovation“ bestätigt wird.

Q4

2025

Abschluss aller Projekte der Maßnahme „Exzellenzstrategie für Hochschulen und Innovation“:

Abschluss von 70 Kooperationsforschungsprojekten (Spitzenforschungscluster) für Akademiker mit Unternehmen des Privatsektors.

Abschluss von Lehrtätigkeiten oder Kooperationsforschungsprojekten für 60 Gastprofessoren oder Gastforscher an ausländischen Universitäten oder Forschungsinstituten.

Abschluss der Modernisierung der Forschungs- und Bildungsinfrastrukturen ausgewählter griechischer Universitäten und Universitätseinheiten für angewandte Wissenschaften und Technologie.

Abschluss von 70 Promotionsprogrammen in der Industrie in Zusammenarbeit mit Unternehmen des Privatsektors.

E) Abschluss von 112 Forschungsprojekten, die von einzelnen Forschern oder Forschergruppen durchgeführt werden („Programm „Vertrauen Sie Ihre Sterne“).

F) Abschluss des digitalen Wandels des nationalen griechischen Bibliotheksnetzes.

152

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16934_ Höherstufung der beruflichen Aus- und Weiterbildung

Meilenstein

Modernisierung des Berufsbildungssystems IEK, Konzeption und Entwicklung des EPAL-Modells, Abschluss der Digitalisierung der EOPPEP

Bericht des Bildungsministeriums über den Abschluss der Projekte

Q4

2025

Abschluss der folgenden Projekte zur Verbesserung des Systems der beruflichen Aus- und Weiterbildung:

1. Konzeption und Entwicklung von fünf thematischen und zehn experimentellen Berufsbildungsinstituten (IEK), bei denen die Projekte die Bereitstellung von Ausrüstung und Dienstleistungen, Baumaßnahmen und die Ausbildung von Ausbildern umfassen;

2. Konzeption und Entwicklung von 25 Modell-Lyceums (Muster ΕPΑL), bei denen die Projekte Folgendes umfassen:

Bereitstellung von Ausrüstung und Dienstleistungen, Gebäudeinterventionen und Schulung von EPAL-Modelllehrern;

3. Digitalisierung der nationalen Organisation für die Zertifizierung von Qualifikationen und Berufsberatung (EOPPEP), einschließlich der Entwicklung einer Plattform für elektronische Prüfungen und einer E-Learning-Plattform für die berufliche Aus- und Weiterbildung.

J. KOMPONENTE 3.3: VERBESSERUNG DER RESILIENZ, ZUGÄNGLICHKEIT UND NACHHALTIGKEIT DER GESUNDHEITSVERSORGUNG

Diese Komponente des griechischen Aufbau- und Resilienzplans konzentriert sich auf die Stärkung der Resilienz des Gesundheitssystems durch verschiedene Maßnahmen. Ein Teil dieser Maßnahmen konzentriert sich auf die physische und digitale Infrastruktur sowie auf operative Verbesserungen zur Modernisierung und Modernisierung des Krankenhaussystems und des Netzes der Gesundheitszentren. Andere zielen darauf ab, den Zugang, die Effizienz und die Widerstandsfähigkeit des Gesundheitswesens zu unterstützen und zu verbessern. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit und Prävention, zur Steigerung der Kapazitäten des Gesundheitssystems für die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der psychischen Gesundheit und der häuslichen Pflege, zur Unterstützung des Übergangs zu einem stärkeren primären Gesundheitssektor, zur Rationalisierung der Arzneimittelausgaben und zur Unterstützung von Forschung und Entwicklung im Arzneimittelbereich. Der Plan zur Digitalisierung der Gesundheitssysteme und -dienste zielt darauf ab, die Effizienz zu fördern, den Zugang zu verbessern und die Transparenz und Qualität der öffentlichen Ausgaben im System insgesamt zu erhöhen. Es wird erwartet, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind.

J.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform: Reformen und Beschleunigung der Investitionen im Gesundheitswesen – Senkung der Rückforderung und Rationalisierung der Gesundheitsausgaben (Maßnahme ID: 16816)

Mit der Reform des Clawback-Systems wird eine Risikoteilung bei der Berechnung des Rückforderungsbetrags eingeführt, indem ein verbindliches Ziel für die Reduzierung des Clawbacks in den nächsten Jahren, eine Mindestkürzung der Rückforderungsbeträge um 50 000 000 EUR (2022), 150 000 000 EUR (2023), 300 000 000 EUR (2024) bzw. 400 000 000 EUR (2025) gegenüber dem Niveau von 2020 festgelegt wird, die durch die vollständige Durchsetzung zuvor angenommener und neuer effizienzsteigernder Maßnahmen erreicht werden soll und vollständig im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften steht. Darüber hinaus sieht die Maßnahme die Finanzierung von Ausgaben für klinische Prüfungen, FuE oder andere Investitionsausgaben durch haftbare Unternehmen vor, die auf den Dreijahreszeitraum 2021-2023 beschränkt sind, durch einen teilweisen Ausgleich ihrer Clawback-Verbindlichkeiten. Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Reform: Reform des primären Gesundheitssystems (Maßnahme ID: 16755)

Diese Reform sieht Folgendes vor: 1) Modernisierung und energieeffiziente Renovierungen sowie energieeffiziente Maßnahmen in Bezug auf die öffentliche Infrastruktur und medizinische Ausrüstung in Höhe von mindestens 50 % der gesamten Gesundheitszentren im Land (156 von insgesamt 312), 2) Durchführung einer administrativen und organisatorischen Umstrukturierung zur Schaffung eines einheitlichen Pflegemodells und Umschulung des Personals, um wirksam als Erstversorgung zu fungieren, 3) Ausweitung der Verfügbarkeit aktiver (sofern bereits begonnener) Lehrpläne für die familienmedizinische Medizin, sodass diese von mindestens 75 % der medizinischen Schulen angeboten werden, und Einführung eines Bestandteils der Familienmedizin in alle medizinischen Lehrpläne bis zum vierten Quartal 2022 und 4. Unterstützung der Entwicklung eines integrierten Pflegesystems durch die Schaffung eines Rahmens für das Management chronischer Krankheiten. Die Reform der Primärversorgung steht in Wechselwirkung mit der Sekundärversorgung (insbesondere beim Zugang zur Krankenhausversorgung) und dürfte zu einer Verbesserung des Gesundheitswesens für die Bürgerinnen und Bürger führen und den Grundsatz des gleichberechtigten Zugangs zu Gesundheitsdiensten, der Effizienz und des sozialen Zusammenhalts unterstützen. Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind.

Insbesondere müssen die Wirtschaftsteilnehmer, die die Bauarbeiten durchführen, sicherstellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (mit Ausnahme von natürlich vorkommendem Material der Kategorie 170504 des Europäischen Abfallverzeichnisses gemäß der Entscheidung 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Entscheidung 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Entscheidung 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1147)), die auf der Baustelle anfallen, zur Wiederverwendung vorbereitet werden. Recycling und andere stoffliche Verwertung, einschließlich Verfüllungsverfahren, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Durchführung des nationalen Programms zur Prävention der öffentlichen Gesundheit „Spiros Doxiadis“ (NPP) (Maßnahme ID: 16783)

Die Reform dürfte die Lebensqualität der Bevölkerung und die Widerstandsfähigkeit des Gesundheitssystems durch die Schaffung eines sehr umfassenden Präventionssystems – primär, sekundär und tertiär – verbessern. Dies umfasst mehrere Elemente auf Pilotbasis wie folgt: Maßnahmen und Screening-Programme, die darauf abzielen, die Morbidität von Krankheiten mit hoher Prävalenz in der griechischen Bevölkerung zu verringern: ein nationales Programm zur Förderung körperlicher Bewegung und gesunder Ernährung, das nationale Alkoholmanagementprogramm, Maßnahmen zur Prävention psychosozialer Probleme bei Kindern und die Umsetzung eines Präventionsprogramms für Kinder; Maßnahmen zur Früherkennung bestehender, aber nicht klinisch sichtbarer Krankheiten: die Durchführung des nationalen Früherkennungsprogramms auf der Grundlage der Einführung präventiver Diagnosetests für Krebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen und des nationalen Neugeborenen-Screeningprogramms; Palliativversorgung von Krebspatienten; die funktionale und operative Modernisierung des öffentlichen Gesundheitswesens. Letztlich besteht das Ziel des Programms darin, die verhaltensbedingten Risikofaktoren zu verringern, die sich nicht nur positiv auf die Lebensqualität der Bevölkerung auswirken, sondern auch auf den allgemeinen Zugang, die Effizienz und die Widerstandsfähigkeit des Gesundheitssystems, die durch den geringeren Druck auf die Krankenhausdienste erreicht werden. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Reform in den Bereichen psychische Gesundheit und Sucht (Maßnahme ID: 16820)

Mit dieser Reform soll der Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen im Bereich der psychischen Gesundheit für bestimmte Bevölkerungsgruppen, die an psychischen Erkrankungen und Sucht leiden, sichergestellt werden, um ihre Marginalisierung oder Institutionalisierung zu verhindern. Es besteht in der Ausweitung der Dienste im Bereich der psychischen Gesundheit durch psychische Gesundheitseinheiten für Patienten mit Demenz und Alzheimer sowie für Patienten mit Autismus und für Patienten der Altersgruppe Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie Dienstleistungen im Bereich der psychischen Gesundheit für Suchtpatienten. Dies geht mit der Entwicklung von Web-Anwendungen und der Digitalisierung von Diensten im Bereich der psychischen Gesundheit einher. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Reform: Organisatorische Reformen im Gesundheitssystem (Maßnahme ID: 16756)

Ziel dieser Reform ist es, die Kostenerstattung für Krankenhausbehandlungen zu rationalisieren, indem 1) das griechische Institut für Diagnose (DRG) (KETEKNY) gestärkt wird und 2) ein Rahmen geschaffen wird, der die Einrichtung zuverlässiger, hochwertiger Verfahren und Leistungsmessungen im Zusammenhang mit der Patientenversorgung, dem Gesundheitsbedarf und der Versorgung gewährleistet, um die griechische Agentur für Qualitätssicherung im Gesundheitswesen (ODIPY) und ihre Tätigkeiten zu unterstützen.

Die Erstellung einer nationalen Gesundheitskarte, die die Nachfrage und das Angebot an Dienstleistungen im Gesundheitssystem erfasst und einen Rahmen für die Qualitätsbewertung schafft, dürfte mehr Transparenz und Effizienz im Gesundheitssystem gewährleisten. Darüber hinaus wird die Reform durch die Verringerung der Warteliste für Wahlchirurgie (durch den Abschluss von 34000 Nachmittagsoperationen (über die regulären Öffnungszeiten des nationalen Gesundheitssystems (NHS) hinaus durchgeführte Operationen) ergänzt. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Gesundheitsinfrastruktur (Maßnahme-ID: 16795)

Die Investition umfasst umfassende Maßnahmen zur Modernisierung der logistischen Infrastruktur von Krankenhäusern in ganz Griechenland, einschließlich der energieeffizienten Renovierung von Gebäuden und der Bereitstellung neuer medizinischer Ausrüstung. Mit der Investition soll das medizinische und Pflegepersonal des nationalen Gesundheitssystems mit den Instrumenten ausgestattet werden, die erforderlich sind, um die Qualität und Wirksamkeit der erbrachten Gesundheitsdienstleistungen zu verbessern. Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Insbesondere müssen die Wirtschaftsteilnehmer, die die Bauarbeiten durchführen, sicherstellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (mit Ausnahme von natürlich vorkommendem Material der Kategorie 170504 des Europäischen Abfallverzeichnisses gemäß der Entscheidung 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Entscheidung 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Entscheidung 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1147)), die auf der Baustelle anfallen, zur Wiederverwendung vorbereitet werden. Recycling und andere stoffliche Verwertung, einschließlich Verfüllungsverfahren, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Digitaler Wandel der Gesundheit (DigHealth) (Maßnahme ID: 16752)

Die Investition soll die Qualität der Gesundheitsversorgung und die Patientensicherheit durch neue innovative Dienstleistungen optimieren und gleichzeitig dazu beitragen, die Gesundheitsausgaben zu kontrollieren, indem dem übermäßigen Verbrauch von Produkten und Arzneimitteln entgegengewirkt wird, das Krankenhausmanagement, die Patientenerfahrung, die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge verbessert und die Systemfunktionen, die Interoperabilität und die digitalen Kapazitäten der EOPYY (Nationale Organisation für die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen) verbessert werden. Die Investition umfasst die Durchführung von fünf Teilprojekten: die vollständige Einrichtung und Operationalisierung der nationalen digitalen Gesundheitsbilanz, die vollständige Einführung des Programms für den digitalen Wandel zur Krebsbehandlung, die Kapazitätserweiterung des nationalen Telemedizin-Netzes (EDIT), die Verbesserung der digitalen Bereitschaft von Krankenhäusern und der digitale Wandel von EOPYY. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Einrichtung eines Radiotherapiezentrums im Thorakerkrankenhaus „Sotiria“ in Athen (Maßnahme ID: 16757)

Die Einrichtung und der Bau eines Radiotherapiezentrums im Krankenhaus Sotiria sollen dazu beitragen, den Bedürfnissen von Krebspatienten und der gestiegenen Nachfrage nach Strahlentherapieabteilungen im Land gerecht zu werden. Dies umfasst die Einrichtung einer neuen Strahlentherapieabteilung, eine neue Gebäudeinfrastruktur für die ambulante Abteilung, die Zentren für klinische Exzellenz und spezialisierte Pflegeeinheiten sowie die Verbindung bestehender Gebäude (Mega Laikon & 300 Andron); die Verbindung zwischen der Notfallabteilung und der Abteilung für Chirurgie und anderen Gebäuden; Renovierung von Kliniken und Laboratorien, einschließlich Infrastruktur und Ausrüstung. Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Insbesondere müssen die Wirtschaftsteilnehmer, die die Bauarbeiten durchführen, sicherstellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (mit Ausnahme von natürlich vorkommendem Material der Kategorie 170504 des Europäischen Abfallverzeichnisses gemäß der Entscheidung 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Entscheidung 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Entscheidung 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1147)), die auf der Baustelle anfallen, zur Wiederverwendung vorbereitet werden. Recycling und andere stoffliche Verwertung, einschließlich Verfüllungsverfahren, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Einrichtung von Systemen der häuslichen Gesundheitsversorgung und des Krankenhauses zu Hause (Maßnahme ID: 16753)

Die Investition betrifft die Einrichtung eines häuslichen Pflegesystems für Zielgruppen von Patienten mit chronischen Behinderungen. Die häusliche Pflege wird mit paralleler organisierter Unterstützung durch Gesundheitseinrichtungen kombiniert und betrifft Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit schweren chronischen Gesundheitsproblemen, die langfristige oder dauerhafte Behinderungen verursachen. Dies verbessert die Lebensqualität der Patienten und macht gleichzeitig Ressourcen für das nationale Gesundheitssystem frei. Mit der Investition werden fünf Teilprojekte durchgeführt: 1. eine Bedarfsanalyse mit Schwerpunkt auf der Ermittlung bewährter Verfahren, der Erfassung des Bedarfs und der aktuellen Situation in Griechenland und der Ausarbeitung eines Vorschlags für die Heimpflege; 2) die Einführung telemedizinischer Anwendungen als Instrumente zur Überwachung der Patientenunterstützung; Schaffung und Einführung eines nationalen Registers für Patienten, die in häuslicher Pflege behandelt werden; Die Festlegung standardisierter therapeutischer Protokolle sowie Qualitäts- und Sicherheitsstandards und 5) die Einrichtung von acht Referenzorten (eines in jeder regionalen Gesundheitsbehörde). Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Projekt für den Bau eines Gebäudes für Zell- und Gentherapien und Klinische Hematologie-Laboratorien innerhalb des allgemeinen Krankenhauses Thessaloniki „Papanikolaou“ (Maßnahme ID: 16793).

Die Investition sieht die Schaffung neuer Gebäude für die Unterbringung der Labors für Zelltherapie und Genetik und Hematologie im Krankenhaus Papanikolaou vor, um ihre Dienstleistungen mit dem gestiegenen Bedarf an Patientenversorgung (bösartige hämatologische Erkrankungen) und der steigenden Nachfrage nach modernen und technischen Mitteln in Einklang zu bringen. außerdem wird das bestehende Gebäude für die Übertragung von Laboratorien und die Tagesbetreuung modernisiert. Das neu gebaute Gebäude muss einem Primärenergiebedarf entsprechen, der mindestens 20 % unter der Anforderung an Niedrigstenergiegebäude liegt (Niedrigstenergiegebäude, nationale Richtlinien). Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind.

Insbesondere müssen die Wirtschaftsteilnehmer, die die Bauarbeiten durchführen, sicherstellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (mit Ausnahme von natürlich vorkommendem Material der Kategorie 170504 des Europäischen Abfallverzeichnisses gemäß der Entscheidung 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Entscheidung 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Entscheidung 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1147)), die auf der Baustelle anfallen, zur Wiederverwendung vorbereitet werden. Recycling und andere stoffliche Verwertung, einschließlich Verfüllungsverfahren, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Reform des Arztes (Maßnahme ID: 16984)

Ziel der Reform ist es, die Zahl der im System der Hausärzte eingeschriebenen Privatärzte zu erhöhen, um eine vollständige Abdeckung der Bevölkerung zu erreichen und die Bevölkerungsregistrierung abzuschließen. Als Privatärzte gelten Ärzte, die sich auf Allgemeinmedizin/Familienmedizin spezialisiert haben, und Praktikanten. Mit der Reform soll der Pool an verfügbaren Privatärzten erweitert werden, indem alle derzeitigen Landärzte als Privatärzte im ersten Jahr aufgenommen und in allen städtischen, vorstädtischen und ländlichen Gebieten, in denen nach wie vor eine Lücke bei den Privatärzten besteht, neue ähnliche Stellen im ersten Jahr eröffnet werden. Für diese Ärzte wird ein Anreizmechanismus eingeführt, damit sie nach dem ersten Jahr weiterhin als Privatärzte tätig sein können. Dieser Mechanismus umfasst finanzielle Anreize und räumt Vorrang ein, um Ansässige in der Allgemeinmedizin oder Pathologie zu werden und als Allgemeinmediziner zugelassen zu werden. Darüber hinaus wird die Gesamtzahl der verfügbaren Aufenthaltsorte in der Allgemeinmedizin oder Pathologie erhöht. Das gatekeeping-basierte System wird aktiviert. Die Umsetzung der Reform wird bis zum 2. Quartal 2025 abgeschlossen.

J.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Wichtigste Reform 7: Reformen und Beschleunigung der Investitionen im Gesundheitswesen – Abbau von Rückforderungen und Rationalisierung der Gesundheitsausgaben (ID: 16816)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

153

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16816_Reformen und Beschleunigung von Investitionen im Gesundheitswesen – Senkung und Rationalisierung der Gesundheitsausgaben

Meilenstein

Rückforderung – Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

Inkrafttreten der überarbeiteten Rechtsvorschriften zur Einführung einer Risikoteilung und der verbindlichen Ziele für die minimale Clawback-Reduktion gemäß dem in der Beschreibung dargelegten Zeitplan.

Q3

2021

Inkrafttreten eines Rechtsrahmens (Primärrecht) für die Risikoteilung bei der Berechnung des Clawback durch Festlegung eines verbindlichen Ziels für die Reduzierung von Rückforderungen in den nächsten Jahren. Die Reform zielt darauf ab, die Rückforderungsbeträge gegenüber 2020 um mindestens 50 000 000 EUR (2022), 150 000 000 EUR (2023), 300 000 000 EUR (2024) bzw. 400 000 000 EUR (2025) zu senken. Soweit dies nicht erreicht wird, wird die Differenz zwischen der angestrebten und der tatsächlichen Kürzung für jedes Jahr nicht von der pharmazeutischen Industrie zurückgefordert, und der entsprechende Betrag wird bis zur angestrebten Kürzung der Rückforderungsbeträge vom Staatshaushalt getragen.

154

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16816_Reformen und Beschleunigung von Investitionen im Gesundheitswesen – Senkung und Rationalisierung der Gesundheitsausgaben

Ziel

Clawback-Rückgang 50 000 000 – Schritt 1

Rückgang des Rückforderungsbetrags gegenüber 2020 (Mio. EUR)

0

50

2. QUARTAL

2023

Durchsetzung zuvor angenommener effizienzsteigernder Maßnahmen, um eine Verringerung des Clawback für Arzneimittel im Jahr 2022 sowohl für ambulante als auch für stationäre Arzneimittel um 50 000 000 EUR gegenüber 2020 zu erreichen. Soweit dies nicht erreicht wird, wird die Differenz zwischen der angestrebten und der tatsächlichen Kürzung für jedes Jahr nicht von der pharmazeutischen Industrie zurückgefordert, und der entsprechende Betrag wird bis zu 50 000 000 EUR zulasten des Staatshaushalts getragen.

155

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16816_Reformen und Beschleunigung von Investitionen im Gesundheitswesen – Senkung und Rationalisierung der Gesundheitsausgaben

Ziel

Clawback-Rückgang 150 000 000 – Schritt 2

Rückgang des Rückforderungsbetrags gegenüber 2020 (Mio. EUR)

0

150

2. QUARTAL

2024

Die zuvor angenommenen effizienzsteigernden Maßnahmen durchzusetzen, um eine Verringerung des Clawbacks für Arzneimittel im Jahr 2023 sowohl für ambulante als auch stationäre Arzneimittel um 150 000 000 EUR gegenüber dem Stand von 2020 zu erreichen, wodurch die Widerstandsfähigkeit des Gesundheitssystems gestärkt wird. Soweit dies nicht erreicht wird, wird die Differenz zwischen der angestrebten und der tatsächlichen Kürzung für jedes Jahr nicht von der pharmazeutischen Industrie zurückgefordert, und der entsprechende Betrag wird bis zu 150 000 000 EUR zulasten des Staatshaushalts getragen.

156

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16816_Reformen und Beschleunigung von Investitionen im Gesundheitswesen – Senkung und Rationalisierung der Gesundheitsausgaben

Ziel

FuE-Arzneimittel

Investitionsnachweise 2021–2023

Investitionen (in Mio. EUR), die durch Verrechnungen in gleicher Höhe mit den Clawbacks vorgenommen werden

150

250

2. QUARTAL

2024

Investitionen in Forschung und Entwicklung im Arzneimittelbereich in Höhe von 250 000 000 EUR. Die Investitionen werden durch Verrechnungen in gleicher Höhe mit den Rückforderungen der vorangegangenen drei Jahre (100 000 000 EUR im Jahr 2021,75 000 000 EUR im Jahr 2022,75 000 000 EUR im Jahr 2023) bis zu einem Gesamtbetrag, der 250 000 000 EUR nicht übersteigt, vorgenommen.

157

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16816_Reformen und Beschleunigung von Investitionen im Gesundheitswesen – Senkung und Rationalisierung der Gesundheitsausgaben

Ziel

Clawback-Rückgang 300 000 000 – Schritt 3

Rückgang des Rückforderungsbetrags gegenüber 2020 (Mio. EUR)

250

300

2. QUARTAL

2025

Durchsetzung zuvor angenommener effizienzsteigernder Maßnahmen, um eine Verringerung des Clawback für Arzneimittel im Jahr 2024 sowohl für ambulante als auch stationäre Arzneimittel um 300 000 000 EUR gegenüber dem Stand von 2020 zu erreichen, wodurch die Widerstandsfähigkeit des Gesundheitssystems gestärkt wird. Soweit dies nicht erreicht wird, wird die Differenz zwischen der angestrebten und der tatsächlichen Kürzung für jedes Jahr nicht von der pharmazeutischen Industrie zurückgefordert, und der entsprechende Betrag wird bis zu 300 000 000 EUR zulasten des Staatshaushalts getragen.

158

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16816_Reformen und Beschleunigung von Investitionen im Gesundheitswesen – Senkung und Rationalisierung der Gesundheitsausgaben

Ziel

Clawback-Rückgang 400 000 000 – Schritt 4

Rückgang des Rückforderungsbetrags gegenüber 2020 (Mio. EUR)

300

400

2. QUARTAL

2026

Durchsetzung zuvor verabschiedeter effizienzsteigernder Maßnahmen, um eine Verringerung des Clawback für Arzneimittel im Jahr 2025 sowohl für ambulante als auch stationäre Arzneimittel um 400 000 000 EUR gegenüber dem Stand von 2020 zu erreichen, wodurch die Widerstandsfähigkeit des Gesundheitssystems gestärkt wird. Soweit dies nicht erreicht wird, wird die Differenz zwischen der angestrebten und der tatsächlichen Kürzung für jedes Jahr nicht von der pharmazeutischen Industrie zurückgefordert, und der entsprechende Betrag wird bis zu 400 000 000 EUR zulasten des Staatshaushalts getragen.

Gruppe 13: Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung

●Organisatorische Reformen im Gesundheitssystem (ID: 16756)

●Reform in den Bereichen psychische Gesundheit und Sucht (ID: 16820)

●Reform des Systems der medizinischen Grundversorgung (ID: 16755)

●Durchführung des nationalen Programms zur Prävention der öffentlichen Gesundheit „Spiros Doxiadis“ (ID: 16783)

●Reform des Arztes (ID: 16984)

Laufende Nummer

Verwandte

Messgrößen

(Reform oder Investitionen)

Meilenstein/ Ziel

Namen

Qualitative Indikatoren (Formilsteine)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan

zur Vervollständigung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

159

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16755_Reform des primären Gesundheitssystems

Meilenstein

Aktivierung der Lehrpläne für die primäre Gesundheitsversorgung in Familienmedizin

Nachweis des Beginns der Kurse für alle neu aktivierten akademischen Lehrpläne in der Familienmedizin und der Aufnahme eines Moduls zur Familienmedizin in alle medizinischen Lehrpläne.

Q4

2022

Erhöhung der Zahl der aktiven akademischen Lehrpläne in der Familienmedizin auf mindestens 75 % der medizinischen Schulen in Griechenland und Aufnahme eines obligatorischen Moduls für die Familienmedizin in alle medizinischen Lehrpläne. Dies umfasst eine Dokumentation für die betroffenen Universitäten, in der die neue Architektur der Abschlüsse hervorgehoben wird: 1) neu eingeführte Lehrpläne und 2) Aufnahme des obligatorischen Moduls der Familienmedizin in die bestehenden Lehrpläne).

160

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16820_Reform in den Bereichen psychische Gesundheit und Sucht

Ziel

Psychische Gesundheit – 50 Einheiten offen – Schritt 1 von 2

Zahl der abgeschlossenen und betriebsbereiten Einheiten für psychische Gesundheit

0

50

Q4

2022

Einrichtung und vollständiger Betrieb von 50 Einheiten für psychische Gesundheit (durch Renovierung bestehender Referate), unterstützt durch den Nationalen Strategieplan zur Förderung der psychischen Gesundheit (von insgesamt 106 Einheiten für psychische Gesundheit)

161

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16755_Reform des primären Gesundheitssystems

Meilenstein

Primäre Gesundheitsversorgung – Vergabe von Gesundheitszentren

Mitteilung über die Auftragsvergabe.

2. QUARTAL

2024

Mitteilung über die Vergabe von Aufträgen, die das Gesundheitsministerium Auftragnehmern für die Renovierung von mindestens 156 Gesundheitszentren (50 % der gesamten Gesundheitszentren in Griechenland) übermittelt hat, die durch energieeffiziente Renovierungen und energieeffiziente Maßnahmen in Bezug auf die öffentliche Infrastruktur und medizinische Ausrüstung modernisiert werden sollen. Der Mitteilung über die Zuschlagserteilung sind ein Mustervertrag mit einem Zeitplan für den Abschluss des vierten Quartals 2025 und ein Bericht über die wichtigsten Merkmale der durchzuführenden Arbeiten beizufügen.

162

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16820_Reform in den Bereichen psychische Gesundheit und Sucht

Ziel

Psychische Gesundheit – 106 Einheiten offen – Schritt 2 von 2

Anzahl der eingerichteten oder renovierten Einheiten für psychische Gesundheit

50

106

Q4

2023

Einrichtung und Inbetriebnahme von 25 neuen Referaten für psychische Gesundheit und Renovierung von 31 bestehenden Referaten für psychische Gesundheit, die durch den nationalen Strategieplan zur Unterstützung der psychischen Gesundheit unterstützt werden, sowie Entwicklung von Web-Anwendungen und Digitalisierung von Diensten im Bereich der psychischen Gesundheit (bestehend aus einer digitalen Karte der Einheiten für psychische Gesundheit und einer digitalen Plattform für die Beaufsichtigung gemeinnütziger Einrichtungen, die Dienstleistungen im Bereich der psychischen Gesundheit erbringen)

163

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16756_Organisatorische Reformen im Gesundheitssystem

Meilenstein

Gesundheitssystem – Abschluss des griechischen DRG-Instituts KETEKNY und der neuen Agentur für Qualitätssicherung im Gesundheitswesen (ohne Ausbildung)

Nachweis des Abschlusses der Teilprojekte 1, 2, 3 für KETEKNY und der Teilprojekte 1, 2, 3 und 5 für ODIPY durch Vorlage der oben genannten Leistungen und für die Renovierung (Teilprojekt 5 von ODIPY) einen Bericht über den Abschluss der Gebäuderenovierung

2. QUARTAL

2025

Abschluss der Interoperabilitätserweiterung, des Pilotprojekts zur Internationalen Klassifikation von Krankheiten (ICD) und der griechischen Klassifizierung medizinischer Verfahren (ETIP) zur medizinischen Kodierung und des Pilotprojekts zur Erhebung von Finanz- und Rechnungslegungsdaten (Teilprojekte 1, 2, 3 KETEKNY) sowie der nationalen Strategie und des vorgeschlagenen Rechtsrahmens für Qualitätssicherung, Patientensicherheit und Einbeziehung der Patienten in die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen; die nationale Gesundheitskarte; nationale Strategie und vorgeschlagener Rechtsrahmen für die Qualität der Pflege- und Sicherheitspolitik und die Renovierung eines Gebäudes innerhalb des Thorakischen Krankenhauses „Sotiria“ (Spiliopouleio), das als Zentrale der Nationalen Organisation für Qualitätssicherung im Gesundheitswesen (ODIPY) und der griechischen Zentralen Gesundheitsbehörde (KESY) genutzt werden soll.

164

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16756_Organisatorische Reformen im Gesundheitssystem

Ziel

Gesundheitssystem – KETEKNY ODIPY abgeschlossene Ausbildung

Zahl der Angehörigen der Gesundheitsberufe, die die Schulungsprogramme abgeschlossen haben und formell in klinischer Codierung, Abrechnung und Konformitätsbewertung zertifiziert sind

0

4 500

2. QUARTAL

2025

Abschluss der Schulung und Zertifizierung von 4500 Angehörigen der Gesundheitsberufe in den Bereichen klinische Coding & Billing (Teilprojekt 4 KETEKNY) und Konformitätsbewertung auf der Grundlage des neuen Gemeinsamen Bewertungsrahmens (Teilprojekt 4 ODIPY) entsprechend dem für KETEKNY und ODIPY ermittelten Bedarf.

164a

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16 756_Organisatorische Reformen im Gesundheitssystem

Ziel

Chirurgische Wartelistenreduzierung

Zahl der abgeschlossenen chirurgischen Eingriffe bei Patienten, die länger als vier Monate warten.

0

34 000

Q4

2025

Verringerung des Rückstands um mindestens die Hälfte der Gesamtzahl anhängiger Operationen für Patienten, die länger als vier Monate auf der einheitlichen digitalen Liste der Behandlungen warten (auf der Grundlage des Stands der Liste am 16. Oktober 2024). Dies umfasst den Abschluss von 34000 chirurgischen Eingriffen für Patienten, die länger als vier Monate gewartet haben, darunter mindestens 26000 Operationen für Patienten, die länger als 8 Monate gewartet haben.

165

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16783_Umsetzung des nationalen Programms zur Prävention der öffentlichen Gesundheit „Spiros Doxiadis“ (NPP)

Meilenstein

Nationales Programm zur Prävention der öffentlichen Gesundheit von Spiros „Doxiadis“ – alle abgeschlossenen Projekte

Nachweis des Abschlusses aller Projekte, belegt durch Berichte für alle Bereiche (Primär-, Sekundär-, Tertiär- und Funktionsmodernisierung des öffentlichen Gesundheitswesens), die alle Maßnahmen und die von jeder Aktion abgedeckte Bevölkerung abdecken.

Q4

2025

Abschluss von 100 % der Projekte des Nationalen Programms zur Prävention der öffentlichen Gesundheit „Spiros Doxiadis“ (NPP)

1. Primärprävention: wie aus einem Bericht über die abgeschlossene Umsetzung des nationalen Programms zur Förderung von körperlicher Übung und gesunder Ernährung, ii) des nationalen Alkoholprogramms, iii) des nationalen Impfprogramms, iv) Interventionen zur Vorbeugung psychosozialer Probleme bei Kindern und v) Zahnprävention hervorgeht.

2. Sekundärprävention: wie aus einem Bericht über die abgeschlossene Umsetzung i) des nationalen Screening-Programms zur Früherkennung hochprävalenter Krankheiten, ii) des nationalen systematischen Pränatalprogramms und der Perinatalkontrolle hervorgeht.

3. Tertiäre Prävention: wie aus Studien über die nationale Strategie und den Rechtsrahmen für die Palliative Krebsversorgung hervorgeht.

4. Funktionale Modernisierung des öffentlichen Gesundheitswesens: wie aus Berichten über die Umsetzung i) der funktionalen Umstrukturierung des Systems zur Überwachung der Gesundheit der Bevölkerung, ii) der Effizienz und Wirksamkeit der öffentlichen Gesundheitsdienste, iii) der Wirksamkeit der Krisenreaktionsmechanismen zur Bewältigung von Notfällen und Bedrohungen, iv) der Verbesserung der Wirksamkeit der Mechanismen für die Umweltgesundheit, v) der Verbesserung der Qualität und wissenschaftlichen Validität der erbrachten Dienstleistungen, vi) der Informatikorganisation für öffentliche Gesundheit, vii) der Extroversion hervorgeht.

166

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16755_Grüne Investitionen – Reform des primären Gesundheitssystems

Ziel

PHC – vollständig renovierte Gesundheitszentren

Anzahl der Gesundheitszentren (zumindest), in denen die Renovierung der Infrastruktur abgeschlossen ist und die Zentren betriebsbereit sind

0

156

Q4

2025

Abschluss der Infrastruktursanierung zur Verbesserung der Energieeffizienz von mindestens 156 Gesundheitszentren (50 % aller Gesundheitszentren in Griechenland). Abschluss der administrativen und organisatorischen Umstrukturierung der medizinischen Grundversorgung durch Umsetzung eines Pilot-Verwaltungsmodells mit messbaren Zielen für mindestens 280 Ärzte. Erfolgreicher Abschluss des Ausbaus der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften im Gesundheitswesen für 10 000 Angehörige der medizinischen Grundversorgung. Das Schulungsprogramm zielt darauf ab, medizinisches Personal weiterzubilden, um es mit modernsten Methoden und dem Einsatz modernster Technologien und medizinischer Ausrüstung vertraut zu machen. Entwicklung von Referaten für das Management chronischer Krankheiten in 312 Gesundheitszentren und dezentralen Abteilungen der medizinischen Grundversorgung, die mit Primyry-Gesundheitszentren verbunden sind.

335

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16984_ Reform der persönlichen Ärzte

Meilenstein

Reform des Arztpersonals – Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften, in denen die wichtigsten Elemente der Einschreibung von Ärzten im ländlichen Raum in das System der Hausärzte festgelegt werden, die ähnliche Positionen in städtischen, stadtnahen und ländlichen Gebieten eröffnen, sowie über den Anreizmechanismus

Q1

2024

Es treten Rechtsvorschriften in Kraft, in denen die wichtigsten Elemente der Einschreibung von Ärzten im ländlichen Raum in das private Arztsystem, die Schaffung neuer ähnlicher Stellen in städtischen, stadtnahen und ländlichen Gebieten, in denen noch immer ein Mangel an Privatärzten besteht, und der Anreizmechanismus festgelegt sind, darunter: a) finanzielle Anreize und b) Gewährung der Priorität, Ansässige in Allgemeinmedizin oder Pathologie zu werden und als Allgemeinmediziner zugelassen zu werden. Darüber hinaus wird die Gesamtzahl der verfügbaren Ansässigkeitspositionen in der Allgemeinmedizin oder Pathologie um 1700 Stellen erhöht.

336

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16984_ Reform der persönlichen Ärzte

Meilenstein

Reform des Arztpersonals – Bevölkerungsregistrierung

100 % Bevölkerungsregistrierung und Aktivierung der Torwächter

2. QUARTAL

2025

Alle anspruchsberechtigten Bürger müssen sich bei einem Arzt registrieren lassen. Das auf Gatekeeping basierende System wird wie in MD beschrieben aktiviert. О1α/О.Π.οικ. 34694 (ABl. 3010/15 vom 6.6.2022, in dem Privatärzte als Erstansprechstelle und als primärer Koordinator der Versorgung eines Patienten dienen und den Zugang des Patienten zur fachärztlichen Versorgung in öffentlichen Einrichtungen der sekundären und tertiären Gesundheitsversorgung genehmigen, ausgenommen in dringenden Fällen, in denen das anzuwendende Patiententriageverfahren angewandt wird.



Gruppe 14: Infrastrukturelle und digitale Maßnahmen zur Modernisierung und Modernisierung des Gesundheitssystems

●Digitaler Wandel im Gesundheitswesen (ID: 16752)

●NHS Hospital Renovation and Infrastructure Upgrade (ID: 16795)

●Einrichtung eines Radiotherapiezentrums im Thorakerkrankenhaus „Sotiria“ in Athen (ID: 16757)

●Projekt für den Bau eines Gebäudes für zellulare & Gentherapie-Klinische Laboratorien innerhalb des allgemeinen Krankenhauses Thessaloniki „Papanikolaou“ (ID: 16793)

●Einrichtung von Systemen der häuslichen Gesundheitsversorgung und des Krankenhauses zu Hause (ID: 16753)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

167

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16752_Digitaler Wandel der Gesundheit (DigHealth)

Meilenstein

Digitaler Wandel im Gesundheitswesen – Nationale digitale Patientenakte (Teilprojekt 1)

Bericht über den Abschluss aller wesentlichen Elemente des Teilprojekts 1 (Digitale Patientenakte – siehe Beschreibung)

2. QUARTAL

2024

Abschluss (vollständige Einrichtung und Umsetzung) mindestens aller folgenden Elemente des Teilprojekts 1 zur Unterstützung des digitalen Wandels des Gesundheitssystems, damit die nationale digitale Patientenakte betriebsbereit ist: 1) klinische Dokumente, 2) Terminologiedienste, 3) nationaler Rahmen für die Interoperabilität elektronischer Gesundheitsdienste, 4) Erfassung aller Laborergebnisse in der elektronischen Patientenakte, 5) Entgegennahme von Entlastungsschreiben).

168

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16752_Digitaler Wandel der Gesundheit (DigHealth)

Meilenstein

Digitaler Wandel – Digitales Programm Krebs – Teilprojekt 2

Bericht über den Abschluss aller wesentlichen Elemente des Teilprojekts 2 (Programm für digitale Gesundheit im Krebsbereich – siehe Beschreibung) und den vollständigen Abschluss von Teilprojekt 1

2. QUARTAL

2025

Vollständige Operationalisierung der nationalen digitalen Patientenakte (vollständiger Abschluss des Teilprojekts 1) einschließlich der Plattform für Patientenakten, des Teilsystems „Nutzeridentifizierung und -authentifizierung“, des Internetportals des Systems, des Teilsystems Interoperabilität der Benutzerschnittstelle, der Integration medizinischer Daten für die primäre Gesundheitsversorgung, der Anwendung der Patientenzustimmung, des Teilsystems BI und der Fertigstellung der wichtigsten Elemente der digitalen Gesundheitsfürsorge gegen Krebs (Teilprojekt 2) zur Unterstützung des digitalen Wandels des Gesundheitssystems. Diese erfordern den vollständigen Aufbau und die vollständige Umsetzung mindestens der folgenden Elemente: 1) nationale digitale Patientenakte und 2) Informationssystem zur Krebsbehandlung (das System umfasst therapeutische Protokolle für Chemotherapien, von denen 36 bereits entwickelt werden), 3) Patientenregister, 4) Einführung des nationalen Krebsregisters. Darüber hinaus muss das Krebsbehandlungsinformationssystem in mindestens acht (von 12) Krankenhäusern installiert sein.

169

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16753_Einrichtung der häuslichen Gesundheitsversorgung und des häuslichen Krankenhauses

Meilenstein

Häusliche Pflege – Öffnung von Einheiten

Berichte über die Eröffnung der acht operativen Referate, die häusliche Pflege erbringen, und den Abschluss aller relevanten Teilprojekte

2. QUARTAL

2025

Einrichtung von acht personengebundenen und operativen Referaten für häusliche Pflege (2 in Athen, 1 in Thessaloniki, 1 in Alexandroupolis, 1 in Patra, 1 in Ioannina, 1 in Iraklion und 1 in Larisa) und Abschluss der folgenden Teilprojekte:

a) „Aktuelle Lage- und Bedarfsanalyse“ (Teilprojekt 1)

B) Telemedizin-Anwendung: Geräte und Ausrüstung für die Einrichtung und Inbetriebnahme von Pilotheimen, einschließlich Schulung (Teilprojekt 2)

C) Nationales Register für Patienten, die durch häusliche Pflege behandelt werden (Teilprojekt 3)

d) Festlegung standardisierter therapeutischer Protokolle sowie Qualitäts- und Sicherheitsstandards (Teilprojekt 4)

170

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16795_NHS-Krankenhaussanierung und Ausbau der Infrastruktur

Meilenstein

Abschluss der Modernisierung der NHS-Infrastruktur

Bericht über den Abschluss der Infrastrukturarbeiten für die Renovierung und Modernisierung der Infrastruktur des NHS-Krankenhauses.

Q4

2025

Abschluss des Baus und der Modernisierung der Infrastruktur, einschließlich elektromechanischer und elektrotechnischer Infrastruktur, Unterbringungseinrichtungen und Infrastruktur mit Einrichtungen, medizinischer Ausrüstung und Geräten, Abschluss von Verträgen über Dienstleistungsvereinbarungen (SLA) und Gebäudemanagement für alle 80 betroffenen Krankenhäuser in den sieben Regionen.

171

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16757_Einrichtung eines Radiotherapiezentrums in der „Sotiria“ Thoracic

Krankheitsklinik Athen

Meilenstein

Radiotherapiezentrum Sotiria

Vervollständigung

Bericht über den Abschluss der Infrastrukturarbeiten für die Einrichtung eines Radiotherapiezentrums in der „Sotiria“ Thoracic

Krankheitsklinik Athen.

Q4

2025

Fertigstellung der neuen Abteilung für Strahlentherapie und neue Gebäudeinfrastruktur des Krankenhauses Sotiria; Ausbau der Gebäudeinfrastruktur, Brücke zur Verbindung der Notfallabteilung mit der Abteilung für Chirurgie und anderen Gebäuden; Renovierung von Laborabteilungen und Kliniken.

172

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16793_Projekt für den Bau eines Gebäudes für zellulare und genetische Therapien und Klinische Hematologie-Laboratorien innerhalb des allgemeinen Krankenhauses Thessaloniki „Papanikolaou“

Meilenstein

Abschluss des Krankenhauses Papanikolau

Bericht über den Abschluss der Infrastrukturarbeiten für den Bau eines Gebäudes für Zell- und Gentherapien und Labors für hämatologische Kliniken innerhalb des allgemeinen Krankenhauses Thessaloniki „Papanikolaou“.

Q4

2025

Fertigstellung des neuen Drei-Stomerie-Gebäudes zur Unterbringung aller spezialisierten Labors und speziellen Pflegeeinheiten; Umstrukturierung des Erdgeschosses des bestehenden Gebäudes, damit genügend Platz für ambulante Kliniken und Tagespflege für das Krankenhaus Papanikolaou zur Verfügung steht und ein Primärenergiebedarf erreicht wird, der mindestens 20 % unter dem Bedarf an Niedrigstenergiegebäuden liegt (Niedrigstenergiegebäude, nationale Richtlinien).

173

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16752_Digitaler Wandel der Gesundheit (DigHealth)

Meilenstein

Digitaler Wandel – alle Teilprojekte sind abgeschlossen

Bericht über den Abschluss und die vollständige Operationalisierung der fünf Teilprojekte zur Unterstützung des digitalen Wandels des Gesundheitssystems, der alle Elemente jedes Teilprojekts abdeckt.

Q4

2025

Abschluss aller geplanten Maßnahmen zur Umsetzung der fünf (5) Teilprojekte zur Unterstützung des digitalen Wandels des Gesundheitssystems:

a) die nationale digitale Patientengesundheitsakte (Teilprojekt 1)

B) das Programm für den digitalen Wandel zur Krebsbehandlung, einschließlich Patienten

Register (Teilprojekt 2)

C) Telemedizin, einschließlich Telemedizinstationen, neue Infrastruktur, Instrumente (Teilprojekt 3)

digitale Bereitschaft von Krankenhäusern, einschließlich: elektronische Patientendatensysteme, Verzeichnis der medizinischen Ausrüstung, Umsetzung der DRG, 4e-Verschreibung für stationäre Patienten/Anwendung therapeutischer Protokolle in Krankenhäusern, elektronisches Ernennungssystem, digitale Modernisierung des nationalen Notfallzentrums (EKAB) und der Arzneimittelagentur (EOF) (Teilprojekt 4)

Fertigstellung aller Elemente des integrierten Informationssystems von EOPYY (Nationale Organisation für die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen), aller Elemente des Ausgabenmanagements und der Überwachung, aller Elemente der digitalen Dienste für Gesundheitsdienstleister und Bürger, aller Elemente des Datenmanagements, der Analyse, der Interoperabilität und des Erwerbs von 250 Lizenzen für die Unternehmensressourcenplanung (ERP) für das Finanzverwaltungssystem und das Finanzmanagement (Teilprojekt 5).

K. KOMPONENTE 3.4: VERBESSERUNG DES ZUGANGS ZU EINER WIRKSAMEN UND INTEGRATIVEN SOZIALPOLITIK

Diese Komponente des griechischen Sanierungs- und Abwicklungsplans zielt darauf ab, die soziale Inklusion mit besonderem Schwerpunkt auf schutzbedürftigen Gruppen zu fördern und gleichzeitig die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt zu unterstützen. Ein Großteil der Komponente ist der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung gewidmet, insbesondere in Form von Zuschüssen für die Schaffung von 1000 neuen Kinderbetreuungseinrichtungen in Gemeinden. Der Plan sieht auch Arbeitsmarktaktivierungsmaßnahmen für schutzbedürftige Gruppen vor, darunter Begünstigte eines garantierten Mindesteinkommens, Flüchtlinge, Obdachlose, Roma und Menschen, die an Autismus-Spektrum-Erkrankungen leiden. Ein groß angelegtes Schulungsprogramm für kleine Unternehmen zum Thema Vielfaltsbewusstsein und mehrere kleine Pilotprojekte wie die Deinstitutionalisierung von Kindern, die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und Sozialwohnungen sind ebenfalls Schlüsselelemente des Plans. Die Komponente steht im Einklang mit den länderspezifischen Empfehlungen zu Arbeitsmarkt und Sozialpolitik (länderspezifische Empfehlungen 2 2020 und 1 2019) und Investitionen (länderspezifische Empfehlungen 3 2020 und 2 2019). Es wird erwartet, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind.

K.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform: Kinderschutz (Maßnahme-ID: 16919)

Die Maßnahme besteht in einer Reform des Lehrplans und des Bildungsprogramms für Säuglinge im Alter von 3 Monaten bis 4 Jahren zur Förderung ihrer kognitiven Entwicklung. Die Reform geht mit Investitionen in Bildungsmaterial und Instrumente zur Bewertung der kognitiven Entwicklung für 3000 Kinderbetreuungszentren einher. Die Maßnahme umfasst auch Investitionen, die a) die Unterbringung von Minderjährigen mit schweren Behinderungen (über 67 %) und/oder schweren psychischen Störungen in der Betreuung professioneller Pflegepersonen ermöglichen; B) den Transfer junger Menschen bis zu 26 Jahren von Kinderschutzeinheiten (CPU) in Wohnungen mit dem Ziel der Deinstitutionalisierung, des Aufbaus von Kompetenzen und der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit; C) die Einrichtung oder Erweiterung von Kinderbetreuungseinrichtungen für Säuglinge im Alter von 2 Monaten bis 2,5 Jahren (Babyzentren); und d) Schaffung von Zentren für kreative Aktivitäten in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) für Kinder im Alter von 12 bis 15 Jahren. Die Durchführung der Reform und der Investitionen muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Behinderung (Maßnahme-ID: 16904)

Die Reform umfasst zwei Teilprojekte, die auf die Verbesserung der sozialen Inklusion, der eigenständigen Lebensführung, der Beschäftigungsfähigkeit und der frühkindlichen Betreuung von Menschen mit Behinderungen abzielen. Diese Teilprojekte betreffen insbesondere a) die Verbesserung einer unabhängigen Lebensführung für Menschen mit Behinderungen, die Barrierefreiheit und Unterstützungsinfrastruktur für Menschen mit Mobilität und sensorischen Beeinträchtigungen sowie die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen im Bereich der unabhängigen Lebensführung, einschließlich eines Verfahrens zur Bewertung der Förderfähigkeit auf der Grundlage einer medizinischen und funktionalen Bewertung von Behinderung durch einen multidisziplinären Bewertungsausschuss: erstes Pilotprogramm und anschließende nationale Einführung; Unterstützung der sozialen Inklusion von Menschen mit Autismus-Spektrum-Erkrankungen (ASD) und frühkindlicher Betreuung (Pilotprogramm). Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Soziale Integration (Maßnahme ID: 16922)

Diese Investition besteht aus drei Teilprojekten:

1)Die soziale Wiedereingliederung der am stärksten gefährdeten Gruppen konzentriert sich auf die Unterstützung der am stärksten gefährdeten Gruppen (Begünstigte des garantierten Mindesteinkommens, Roma und Obdachlose) mit dem Ziel ihrer (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt.

2)Die digitale Ausbildung älterer Menschen und von Menschen mit Behinderungen umfasst Programme zur Bekanntmachung, Vertrautheit und Bildung von älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen in neuen Technologien, vor allem in Bezug auf digitale Informationen, Kommunikation sowie internetgestützte und soziale Medien (z. B. elektronische Zahlungen, Einreichung von Anträgen über digitale Plattformen, Nutzung sozialer Medien).

3)Der Schwerpunkt des sozialen Wohnungsbaus liegt auf der Bereitstellung von Wohnraum für die am stärksten gefährdeten Gruppen, die von Obdachlosigkeit bedroht sind oder davon betroffen sind.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Digitaler Wandel des Systems der sozialen Unterstützung (Maßnahme ID: 16925)

Im Rahmen der Investition werden die digitalen Instrumente entwickelt, die Folgendes ermöglichen: 1) die Vereinfachung des Zugangs der Bürgerinnen und Bürger zu Dienstleistungen und Sozialleistungen der Sozialfürsorge mit besonderem Schwerpunkt auf Menschen mit Behinderungen, 2) eine bessere Ermittlung der Bedürfnisse, um Ressourcenverschwendung zu vermeiden und die Haushaltsmittel für Sozialhilfe so gerecht wie möglich zuzuweisen, 3) eine wirksamere Überwachung öffentlicher und privater Sozialfürsorgeanbieter und 4) die Weiterqualifizierung oder Umschulung von Dienstleistern in öffentlichen Sozialeinrichtungen.

Die Investition umfasst die folgenden Teilprojekte: die Einrichtung eines zentralen digitalen Zugangsportals zum Sozialschutz, das die bestehenden elektronischen Antragsformulare für Sozialhilfeleistungen in einem einzigen digitalen Portal zusammenfasst; die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Leistungen bei Behinderungen, die es den Anspruchsberechtigten ermöglicht, online Zugang zu personenbezogenen Daten und Leistungen zu erhalten und Bescheinigungen auszustellen; die Einführung eines Ausweises für Menschen mit Behinderungen; der digitale Wandel der Single Welfare Benefits Payment Authority (OPEKA); E) die Bereitstellung digitaler Schulungen für Mitarbeiter von Sozialdiensten; F) Erstellung einer vollständigen Bestandsaufnahme der öffentlichen Immobilien im Zusammenhang mit Sozialschutzdiensten. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Optimierung der Sozialleistungen (Maßnahme ID: 16726)

Die Reform umfasst folgende Komponenten:

1)Einführung von Prepaid-Karten für die Zahlung von Sozialleistungen, die von der Single Welfare Benefits Payment Authority (OPEKA) und der öffentlichen Arbeitsverwaltung (DYPA) gewährt werden

2)Schaffung von Anreizen für Begünstigte, Guthabenkarten für den Erwerb bestimmter Waren und Dienstleistungen zu verwenden

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Sensibilisierung für Vielfalt (Maßnahme-ID: 16685)

Die Investition besteht aus zwei miteinander verknüpften Teilprojekten zur Sensibilisierung für Vielfalt: a) Entwicklung und Durchführung von Fortbildungsprogrammen für Arbeitnehmer in kleinen Unternehmen mit dem Ziel, Diskriminierungen aller Dimensionen der Vielfalt am Arbeitsplatz zu bekämpfen; und b) die Entwicklung eines konkreten Mechanismus zur Erhebung geeigneter statistischer Daten über Gleichstellung und Diskriminierung.

Die Rolle der Beobachtungsstelle für Gleichstellungsfragen – einer operativen Komponente des Ministeriums für Arbeit und Soziales – wird gestärkt, um umfassende Berichte über den Stand der Chancengleichheit zu erstellen. Darüber hinaus werden ein Zertifizierungsmechanismus und ein Preisvergabesystem für Unternehmen/Organisationen entwickelt, die gute Verfahren für Vielfalt und Inklusion fördern. Die Umsetzung der Reform und der Investitionen muss bis zum 31. März 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Förderung der Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt (Maßnahme ID: 16688)

Ziel der Investition ist es, die Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt zu fördern. Dies soll durch Praktika erreicht werden, die Flüchtlingen dabei helfen, Berufserfahrung zu sammeln und ihre anschließende Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Das Projekt wird auf den Entwurf der Partnerschaftsvereinbarung (2021–2027) abgestimmt und ergänzt andere von der EU finanzierte Projekte. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Digitaler Wandel des Einwanderungs- und Asylsystems (Maßnahme ID: 16763)

Die Durchführung der Investition muss zu einer deutlich besseren Qualität der Dienstleistungen für die betreffenden Begünstigten führen. Die folgenden kritischen Fragen werden durch die Digitalisierung des Migrations- und Asylsystems angegangen:

1)Einheitliche Verwaltung des gesamten Lebenszyklus der Verfahren im Zusammenhang mit Flüchtlingsströmen, von der ersten Aufnahme bis zum Abschluss der Prüfung eines Asylfalls;

2)Integrierte Erhebung von Informationen in Echtzeit durch alle beteiligten Behörden,

3)Sichere und gültige Identifizierung von Personen, die in das Land einreisen, durch Verfahren, die den Empfang biometrischer Daten und die Ausstellung eines „intelligenten“ Personalausweises umfassen, und

4)Eine Web- und mobile App, um mit den Flüchtlingen zu interagieren und zu kommunizieren.

Die Investition soll auch die Schaffung eines integrierten Brandmelde- und Frühwarnsystems im Waldgebiet Vastria auf Lesbos ermöglichen, in dem ein Flüchtlingslager untergebracht ist.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Reform: Sozialer und erschwinglicher Wohnraum (Maßnahme ID: 16402)

Ziel der Reform ist es, den Zugang zu erschwinglichem und hochwertigem Wohnraum für einkommensschwache Haushalte zu verbessern und die Verfügbarkeit von Sozialwohnungen für schutzbedürftige Gruppen zu erhöhen. Die Reform umfasst zwei Elemente: i) die Annahme einer nationalen Wohnungsstrategie und ii) Gesetzesänderungen am Gesetz 5006/2022.

Das erste Element besteht in der Annahme einer nationalen Wohnraumstrategie, die eine Analyse der Funktionsweise des Wohnungsmarkts und eine detaillierte Kartierung des Wohnungsbedarfs nach Bevölkerungsgruppen (d. h. Bevölkerungsgruppen mit unterschiedlichen Charakteristika wie Alter, verfügbares Einkommen, Familienzusammensetzung auf regionaler Ebene, in ländlichen oder städtischen Gebieten, Kleinstädten oder Großstädten), einschließlich junger Menschen und Familien mit Kindern, umfasst. Die Annahme der Strategie erfolgt im Anschluss an eine öffentliche Konsultation.

Das zweite Element ist die Änderung des Gesetzes 5006/2022. Die Gesetzesänderungen zielen darauf ab, das Programm für den gegenseitigen Austausch von öffentlichem Eigentum („Kinoniki antiparochi“) zu straffen und Anreize für Immobilienentwickler des privaten Sektors zu schaffen, in sozialen und erschwinglichen Wohnraum zu investieren. Private Immobilienentwickler werden im Rahmen eines transparenten und wettbewerbsorientierten Verfahrens aufgefordert, die Entwicklung oder Renovierung staatseigener Immobilien vorzunehmen.

Die Reform schafft Anreize für Immobilienentwickler im privaten Sektor, in den Neubau oder die Renovierung staatseigener Immobilien zu investieren, indem das Eigentum an einem Teil der zu errichtenden Immobilien übertragen wird und sie, auch für kommerzielle Zwecke, genutzt werden können, während ein Teil der Immobilien in sozialen und erschwinglichen Wohnraum umgewandelt wird. Die Umsetzung der Reform muss bis zum 31. März 2026 abgeschlossen sein.

K.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Gruppe 15: Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und integrativen Sozialpolitik

●Kinderschutz (ID: 16919)

●Behinderung (ID: 16904)

●Optimierung der Sozialleistungen (16726)

●Sozialer und erschwinglicher Wohnraum (16402)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

174

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu wirksamen und inklusiven sozialpolitischen Maßnahmen – 16904_Behinderung

Meilenstein

Gesetz über persönliche Assistenz in Bezug auf Menschen mit Behinderungen und Einführung des Pilotprojekts der ersten Phase

Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts (Amtsblattfundstelle) und Veröffentlichung einer Bekanntmachung für eine Aufforderung zur Einreichung von Anträgen auf persönliche Unterstützung.

Q1

2022

Persönliche Assistenz: Inkrafttreten des Gesetzes zur Deinstitutionalisierung der Betreuung von Menschen mit Behinderungen und Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen für die Teilnahme an einem Pilotprojekt der ersten Phase, einschließlich eines Verfahrens für die Förderfähigkeit auf der Grundlage einer medizinischen und funktionellen Beurteilung von Behinderung durch einen multidisziplinären Bewertungsausschuss  

174a

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu wirksamen und inklusiven sozialpolitischen Maßnahmen – 16904_Behinderung

Meilenstein

Zugänglichkeits- und Unterstützungsinfrastruktur, soziale Inklusion von Menschen mit ASD, frühkindliche Maßnahmen

Bericht des Ministeriums für sozialen Zusammenhalt und Familie, in dem der Abschluss der Projekte a, b und c bestätigt wird

Q4

2025

Abschluss der folgenden Projekte: 

a) Zugänglichkeit und Unterstützung der Infrastruktur in Privathäusern, Arbeitsplätzen und öffentlichen Gebäuden, die im Rahmen einer Aufforderung ausgewählt wurden, um den Zugang für Menschen mit Mobilitäts- und sensorischen Beeinträchtigungen zu erleichtern;

B) Beratung, Jobcoaching und kurzfristige Beschäftigungsbeihilfen für Personen mit Autismus-Spektrum-Erkrankungen (ASD), die im Rahmen einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt werden, um ihre soziale Inklusion zu fördern  

C) Frühkindliche Maßnahmen (therapeutische/pädagogische Programme) für Kinder, die im Rahmen einer Aufforderung ausgewählt werden. 

175

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16726 Optimierung der Sozialleistungen

Meilenstein

Social Benefits Optimisierung Prepaid-Karten

Bericht von OPEKA und DYPA über den Abschluss der Einführung von Prepaid-Karten für die Zahlung der von diesen beiden Diensten erbrachten Sozialleistungen

2. QUARTAL

2024

Abschluss der Einführung von Prepaid-Karten für die Zahlung von Sozialleistungen, die von der Single Welfare Benefits Payment Authority (OPEKA) und der öffentlichen Arbeitsverwaltung (DYPA) gewährt werden

175a

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16726 Optimierung der Sozialleistungen

Meilenstein

Social Benefits Optimisierung Prepaid-Karten

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

Q4

2024

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften, die den Begünstigten Anreize bieten, Guthabenkarten für den Erwerb bestimmter Waren und Dienstleistungen zu verwenden.

176

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu wirksamen und inklusiven sozialpolitischen Maßnahmen – 16904_Behinderung

Meilenstein

Abschluss der zweiten Phase der Beurteilung der Behinderung der persönlichen Assistenz

Bericht mit statistischer Anlage, aus der hervorgeht, dass die beiden Pilotprojekte mit mindestens 1800 Begünstigten abgeschlossen wurden.

Bericht über die Bewertung des Pilotprogramms und des Bewertungssystems mit vollständigen Statistiken und Empfehlungen.

Q4

2024

Abschluss der zweiten Phase des Pilotprogramms für persönliche Assistenz, einschließlich des Verfahrens zur Bewertung funktionaler Behinderungen; und

Abschluss der Bewertung der Wirksamkeit des medizinischen und funktionalen Systems zur Bewertung von Behinderungen im Rahmen des Systems zur persönlichen Unterstützung und seiner möglichen Ausweitung.

177

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu wirksamen und inklusiven sozialpolitischen Maßnahmen – 16919_Kinderschutz

Ziel

Deinstitutionalisierung Minderjähriger: Abschluss der Pflege- und Betreuungspersonen für Behinderte

Zahl der Minderjährigen, die professionelle Pflegepersonen betreuen

0

100

Q4

2024

Unterbringung von 100 Minderjährigen mit schweren Behinderungen (definiert mit einer Behinderungsquote von über 67 %) und/oder schweren psychischen Störungen (derzeit in Einrichtungen) in der Pflege professioneller Pflegepersonen.

178

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu wirksamen und inklusiven sozialpolitischen Maßnahmen – 16919_Kinderschutz

Ziel

Eigenständige Wohnwohnungen zur Deinstitutionalisierung von Personen bis 26 Jahre

Zahl der Personen bis 26 Jahre, die in halbunabhängigen Wohnwohnungen untergebracht sind

0

200

Q4

2024

1) Unterbringung von 200 Personen im Alter von bis zu 26 Jahren, die derzeit in Einrichtungen in Wohnungen wohnen und das Leben unterstützen.

2) Entwicklung der Fähigkeit zur Selbsthaltbarkeit und schrittweise Autonomie mit dem Ziel eines reibungslosen Übergangs ins Erwachsenenalter und der Bereitschaft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt

179

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu wirksamen und inklusiven sozialpolitischen Maßnahmen – 16904_Behinderung

Meilenstein

Nationale Einführung eines Systems zur persönlichen Unterstützung bei Behinderung.

Inkrafttreten der primären und sekundären Rechtsvorschriften für die nationale Einführung. Bericht mit statistischer Anlage, aus der hervorgeht, dass die Einführung abgeschlossen ist.

2. QUARTAL

2025

Landesweite Einführung des Systems für die persönliche Betreuung von Menschen mit Behinderungen, einschließlich medizinischer und funktionaler Bewertungsverfahren

180

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu wirksamen und inklusiven sozialpolitischen Maßnahmen – 16919_Kinderschutz

Ziel

Abschluss der Kinderbetreuungseinrichtungen

Anzahl der Kindertagesstätten

12 500

32 500

2. QUARTAL

2025

Fertigstellung und Personalausstattung von mindestens 20 000 neuen Plätzen für frühkindliche Betreuung.

Die Empfängereinrichtungen beantragen eine Erstattung durch Vorlage aller erforderlichen Unterlagen. Die externen Kontrolleure überprüfen die Ausgaben und führen auch Prüfungen und Besuche durch, um zu überprüfen, ob die neuen Plätze geschaffen wurden.

180a

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu wirksamen und inklusiven sozialpolitischen Maßnahmen – 16919_Kinderschutz

Meilenstein

Reform des Lehrplans

Bericht des Ministeriums für sozialen Zusammenhalt und Familie zur Bestätigung des Abschlusses der Projekte und b)

Q4

2025

Abschluss der Reform des Lehrplans und des Bildungsprogramms für Säuglinge im Alter von 3 Monaten bis 4 Jahren (Pilotdurchführung in 90 Kinderbetreuungseinrichtungen).  

Abschluss von Investitionen in 2700 Aktivitätspakete für Bildungsmaterial und Instrumente zur Bewertung der kognitiven Entwicklung von Kinderbetreuungszentren.  

Schaffung von 135 Zentren für kreative Aktivitäten in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) für Kinder im Alter von 12 bis 15 Jahren. 

181

11 – 3.4 Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16402_Soziales und erschwingliches Wohnen

Meilenstein

Nationale Wohnungsverwaltung

Genehmigung der Wohnraumstrategie durch das Ministerkabinett

Q1

2026

Annahme einer umfassenden nationalen Wohnraumstrategie, die Folgendes umfasst:

-Eine Analyse der Funktionsweise des Wohnungsmarkts.

-Eine Bestandsaufnahme des Immobilienbestands auf regionaler Ebene, einschließlich Privatgrundstücken, die nicht genutzt werden, und staatseigener Immobilien, die für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus zur Verfügung stehen oder verfügbar werden können, zusammen mit einer Analyse der Entwicklung der Wohnimmobilienpreise und ihrer Bestimmungsfaktoren, gestützt auf statistische Daten und Indikatoren;

-Analyse des Wohnungsbedarfs nach Bevölkerungsgruppen (d. h. Bevölkerungsgruppen mit unterschiedlichen Merkmalen wie Alter, verfügbares Einkommen, Familienzusammensetzung, auf kommunaler und regionaler Ebene, in ländlichen oder städtischen Gebieten, Kleinstädten oder Großstädten);

-Einzelheiten zu den verschiedenen Durchführungsmaßnahmen, einschließlich für jede zuständige Behörde, Haushaltsmittel und Finanzierungsquellen, Prioritätensetzung und erwartete Begünstigte;

-Eine Beschreibung der Governance-Struktur, die für die Umsetzung und künftige Aktualisierungen der Strategie zuständig sein wird, sowie eine Beschreibung des Zeitplans für die Umsetzung.

181a

11 – 3.4 Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16402_Soziales und erschwingliches Wohnen

Meilenstein

Änderung des Gesetzes 5006/2022

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Änderung des Wohnungsgesetzes 5006/2022

Q1

2025

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Änderung des Gesetzes 5006/2022, um Entwicklern des Privatsektors, die in den Neubau oder die Renovierung staatseigener Immobilien investieren, die Möglichkeit zu geben, Eigentum an einem Teil der Immobilie zu erwerben und gleichzeitig einen Teil der Immobilien in sozialen und erschwinglichen Wohnraum umzuwandeln.

In dem Gesetz werden die Aufgaben des Ministeriums für sozialen Zusammenhalt und Familie als zentrale Behörde für die Verwaltung des Austauschprogramms für öffentliches Eigentum („Kinoniki antiparochi“) festgelegt.

Gruppe 16: Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – Migration und Asyl

●Digitalisierung des Migrations- und Asylsystems (ID: 16763)

●Digitaler Wandel des Systems der sozialen Unterstützung (ID: 16925)

●Sensibilisierung für Vielfalt (ID: 16685)

●Soziale Integration (ID: 16922)

●Förderung der Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt (ID: 16688)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

182

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu wirksamen und inklusiven sozialpolitischen Maßnahmen – 16925_Digitaler Wandel des Systems der sozialen Unterstützung

Ziel

Abschluss der Ausstellung von Behindertenausweisen durch die Verwaltungsbehörde

Zahl der an die Begünstigten ausgestellten Behindertenausweise

0

80 000

Q4

2025

Abschluss der Ausstellung von 80 000 Behindertenausweisen an die Begünstigten durch die Verwaltungsbehörde.

Der Behindertenausweis muss spezifische Rechte/Leistungen umfassen und Menschen mit Behinderungen im Alltag erleichtern.

Annahme der Vertragsleistungen (Entwicklung von Behindertenausweisen) durch den Manager/öffentlichen Auftraggeber und Bestätigung der Ausstellung von 80 000 Behindertenausweisen an die Begünstigten durch die Verwaltungsbehörde

182a

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu wirksamen und inklusiven sozialpolitischen Maßnahmen – 16925_Digitaler Wandel des Systems der sozialen Unterstützung

Meilenstein

Zentrales digitales Zugangsportal, digitale Schulung, vollständige Bestandsaufnahme öffentlicher Immobilien

Bericht des Ministeriums für Soziales und Familie, in dem der Abschluss der Projekte bestätigt wird

Q4

2025

Abschluss der folgenden Maßnahmen: 

Einrichtung eines zentralen digitalen Zugangsportals zum Sozialschutz, das die bestehenden elektronischen Antragsformulare für Sozialhilfeleistungen in einem einzigen digitalen Portal zusammenfasst;  

Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Leistungen bei Behinderungen, die es den Anspruchsberechtigten ermöglicht, online auf personenbezogene Daten und Leistungen zuzugreifen und Bescheinigungen auszustellen;  

Bereitstellung digitaler Schulungen für 720 Mitarbeiter von Sozialdiensten;

Erstellung eines vollständigen Bestandsverzeichnisses öffentlicher Immobilien im Zusammenhang mit Dienstleistungen des Sozialschutzes. 

183

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16922_Soziale Integration

Ziel

Soziale Integration von BMI-Empfängern von Obdachlosen

Vervollständigung

Zahl der Empfänger des garantierten Mindesteinkommens und der Obdachlosen mit bescheinigter Teilnahme

0

7 000

Q4

2025

Erfolgreicher Abschluss des Ausbildungs- und Beschäftigungsförderungsprogramms für 7000 Empfänger von garantiertem Mindesteinkommen und Obdachlose und Zertifizierung erworbener Kompetenzen durch die nationale Organisation

184

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu wirksamen und inklusiven sozialpolitischen Maßnahmen – 16685_Diversity Sensibilisierung

Ziel

Abschluss von Schulungen zur Sensibilisierung von Führungskräften im Bereich Vielfalt

Anzahl der Führungskräfte und Frontoffice-Mitarbeiter mit zertifizierter Teilnahme an Schulungen

0

80 000

Q3

2024

Abschluss des Schulungsprogramms zum Thema Vielfalt für 80 000 Führungskräfte und Mitarbeiter des Frontoffice sowie Zertifizierung.

Das Schulungsprogramm zielt darauf ab, das Bewusstsein für die verschiedenen Dimensionen und Vorteile der Vielfalt zu schärfen. Sie wird entsprechend konzipiert und je nach Zielgruppe (leitende Führungskräfte, mittlere Führungskräfte, Führungskräfte im Frontoffice und in der Gegenverwaltung) differenziert. Die Teilnahme erfolgt per Fernteilnahme (über die Plattform) und asynchron.

184a

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu wirksamen und inklusiven sozialpolitischen Maßnahmen – 16685_Diversity Sensibilisierung

Meilenstein

Arbeitsgruppe „Gleichstellung und Diskriminierung“, Beobachtungsstelle für Gleichstellung, Vergabesystem

Bericht des Ministeriums für sozialen Zusammenhalt und Familie, in dem der Abschluss der Projekte bestätigt wird

Q1

2025

Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Erhebung geeigneter statistischer Daten über Gleichstellung und Diskriminierung.  

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Stärkung der Rolle der Beobachtungsstelle für Gleichstellung.

Entwicklung eines Zertifizierungsmechanismus und eines Vergabesystems für Unternehmen/Organisationen, die eine gute Vielfalt und Inklusion fördern.

185

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16763_Digitaler Wandel des Einwanderungs- und Asylsystems

Meilenstein

Abschluss der Digitalisierung des Migrations- und Asylsystems

Bestätigung der Abnahme der Leistung durch den Manager/den öffentlichen Auftraggeber

Q4

2024

a) Abschluss der Digitalisierung des Migrations- und Asylsystems durch Annahme der Leistungen des Vertrags über a) das Digitalisierungs- und Dokumentenverwaltungssystem der legalen Migration des zentralen Dienstes des Ministeriums für Migration und Asyl und dezentrale Verwaltungen und b) die Bereitstellung integrierter digitaler Migrationsdienste durch den Projektmanager/den öffentlichen Auftraggeber.

Schaffung eines integrierten Brandmelde- und Frühwarnsystems im Waldgebiet Vastria auf Lesbos, in dem ein Flüchtlingslager untergebracht ist. Das System verwendet die LIDAR-Technik (Light Detection and Ranging – LIDAR).

186

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16922_Soziale Integration

Ziel

Abschluss der Renovierung von Sozialwohnungen

Anzahl der renovierten Wohnungen, die den Begünstigten zur Verfügung gestellt werden können

0

100

2. QUARTAL

2025

Abschluss des Renovierungsprogramms für 100 Wohnungen (70 in der Gemeinde Athen und 30 in der Gemeinde Thessaloniki) für 250 Begünstigte.

Ziel der Maßnahme ist die Bereitstellung von Wohnraum für die am stärksten von Obdachlosigkeit bedrohten oder von Obdachlosigkeit bedrohten Gruppen.

186a

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16922_Soziale Integration

Meilenstein

Soziale Integration schutzbedürftiger Gruppen, digitale Ausbildung

Bericht des Ministeriums für sozialen Zusammenhalt und Familie zur Bestätigung des Abschlusses der Projekte a und b

Q4

2025

Abschluss der folgenden Maßnahmen:

Ausbildungsprogramm und Kurzzeit-Praktikumsprogramm für 159 Personen in der Roma-Bevölkerung mit dem Ziel ihrer (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt.  

digitale Schulungen für 3000 ältere Menschen und 2400 Menschen mit Behinderungen. 

187

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16688: Förderung der Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt 

Ziel

Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt

Zahl der Flüchtlinge und bestimmten Flüchtlinge, einschließlich anerkannter Flüchtlinge (Begünstigte von internationalem Schutz), die sich entweder in Unterkünften des Ministeriums für Migration und Asyl oder im Stadtgebiet aufhalten, Personen mit vorübergehendem Schutz und somit auch Ukrainer, rechtmäßig aufhältige Personen (legale Migranten) und Asylbewerber im Rahmen der Vorbereitung auf die Integration, die ein Praktikumsprogramm absolviert haben

0

8 000

Q4

2025

Abschluss von Praktikumsprogrammen in Unternehmen für mindestens 8000 Flüchtlinge und bestimmte Flüchtlinge, einschließlich anerkannter Flüchtlinge (Begünstigte von internationalem Schutz), die sich entweder in Unterkünften des Ministeriums für Migration und Asyl oder in städtischen Gebieten aufhalten, Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, und somit auch Ukrainer, rechtmäßig aufhältige Personen (legale Migranten) und Asylsuchende vor der Integration.

Bericht der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und des Ministeriums für Migration und Asyl, in dem der erfolgreiche Abschluss des Projekts für die oben genannte Zahl von Flüchtlingen bestätigt wird.

Praktika sollen Flüchtlingen dabei helfen, Berufserfahrung zu sammeln und ihre anschließende Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

K.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Investitionen: Programm für erschwingliches Wohnen „My Home II“ (Maßnahme ID 16400)

Diese Maßnahme besteht aus einer öffentlichen Investition in die Fazilität „My Home II“, um Anreize für private Investitionen zu schaffen und den Zugang zu Finanzmitteln im griechischen Wohnungssektor zu verbessern. Im Rahmen der Fazilität werden Darlehen direkt an den Privatsektor vergeben. Auf der Grundlage der ARF-Investitionen zielt die Fazilität „My Home II“ darauf ab, ursprünglich mindestens 1000 Mio. EUR an Finanzmitteln bereitzustellen.

Die Fazilität „My Home II“ wird von der griechischen Entwicklungsbank als Durchführungspartner verwaltet. Die Fazilität umfasst folgende Produktlinie:

·Die griechische Entwicklungsbank wählt die Geschäftsbanken als Finanzintermediäre aus, um sich im Wege einer offenen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen auf offene, transparente und diskriminierungsfreie Weise an der Fazilität zu beteiligen. Die Geschäftsbanken kofinanzieren die im Rahmen der Fazilität vergebenen Darlehen. Diese Darlehen werden Einzelpersonen für den Erwerb eines Erstwohnsitzes gewährt. Die Darlehensstruktur sieht eine zinslose Finanzierung zu 50 % aus der Fazilität „My Home II“ und zu 50 % eine Finanzierung durch die teilnehmenden Banken zu marktüblichen Zinssätzen vor.

Zur Durchführung der Investition in die Fazilität „My Home II“ unterzeichnen Griechenland und die griechische Entwicklungsbank eine Durchführungsvereinbarung. Das Durchführungsabkommen enthält folgenden Inhalt:

1.Beschreibung des Entscheidungsprozesses der Fazilität „My Home II“. Die endgültige Investitionsentscheidung der Fazilität wird von einem Investitionsausschuss oder einem anderen einschlägigen gleichwertigen Leitungsgremium getroffen und mit der Mehrheit der Stimmen von Mitgliedern genehmigt, die von der Regierung unabhängig sind.

Kernanforderungen an die Finanzprodukte, die Folgendes umfassen:

Beschreibung der Finanzprodukte und der förderfähigen Endbegünstigten.

Die Anforderung, dass alle geförderten Investitionen wirtschaftlich tragfähig sein müssen.

Die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Instrumenten der Union erhalten, um dieselben Kosten zu decken.

Den von der Durchführungsvereinbarung abgedeckten Betrag, die Gebührenstruktur für den Durchführungspartner und die Finanzintermediäre sowie die Anforderung, etwaige Rückflüsse entsprechend der Investitionspolitik der Fazilität zu reinvestieren, es sei denn, sie werden für die Tilgung von Darlehen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität verwendet.

Überwachungs-, Prüf- und Kontrollanforderungen, einschließlich einer Beschreibung der Verfahren des Durchführungspartners, mit denen die Prävention, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten sichergestellt werden soll.

Die griechische Entwicklungsbank unterzeichnet Finanzierungsvereinbarungen mit den Finanzintermediären im Einklang mit den Kernanforderungen, die dem Durchführungsabkommen als Anhang beigefügt werden. Die Kernanforderungen der Finanzierungsvereinbarungen umfassen alle Anforderungen, nach denen die Fazilität betrieben wird, einschließlich: 

·Die endgültige Entscheidung über die Emission von Darlehen wird von den Finanzintermediären im Einklang mit ihren Strategien und Verfahren und unabhängig von der Regierung getroffen.

·Die Verpflichtung der Finanzintermediäre, ihre Entscheidungen entsprechend den oben genannten Anforderungen der Anlagepolitik zu treffen. 

·Überwachungs-, Prüfungs- und Kontrollanforderungen für Finanzintermediäre, einschließlich:

oDie Beschreibung des Überwachungssystems der Finanzintermediäre für die Berichterstattung über die mobilisierten Investitionen.

oDie Beschreibung der Verfahren der Finanzintermediäre, die die Prävention, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten gewährleisten sollen.

oDie Verpflichtung, die Förderfähigkeit jedes Vorhabens gemäß den im Durchführungsabkommen festgelegten Anforderungen zu überprüfen, bevor er sich zur Finanzierung eines Vorhabens verpflichtet.

oDie Verpflichtung, risikobasierte Ex-post-Prüfungen im Einklang mit einem Prüfplan der Finanzintermediäre durchzuführen. Bei diesen Audits wird Folgendes überprüft: I) dass die Kontrollsysteme wirksam sind, einschließlich der Aufdeckung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten; und ii) dass die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Instrumenten der Union erhalten haben, um dieselben Kosten zu decken, eingehalten wird. Bei den Prüfungen wird auch die Rechtmäßigkeit der Transaktionen und die Einhaltung der Bedingungen der geltenden Vereinbarungen überprüft.

Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 31. August 2026 abgeschlossen sein.

 

B.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Programm für erschwingliches Wohnen „My Home II“ (16400)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

378

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu wirksamen und integrativen sozialpolitischen Maßnahmen – 16400_ Programm für erschwingliches Wohnen „My Home II“

Meilenstein

Meine Heimat II – Durchführungsvereinbarung zwischen der Hellenic Development Bank und dem Finanzministerium

Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens

Q4

2024

Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens.

379

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu wirksamen und integrativen sozialpolitischen Maßnahmen – 16400_ Programm für erschwingliches Wohnen „My Home II“

Ziel

Meine Heimat II – Mit Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen – 50 %

Anteil (%)

0 %

50 %

Q4

2025

Finanzintermediäre müssen mit den Endbegünstigten rechtliche Finanzierungsvereinbarungen über einen Betrag geschlossen haben, der erforderlich ist, um mindestens 50 % der ARF-Investitionen für die Fazilität „My Home II“ zu verwenden (unter Berücksichtigung der Verwaltungsgebühren).

380

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu wirksamen und integrativen sozialpolitischen Maßnahmen – 16400_ Programm für erschwingliches Wohnen „My Home II“

Ziel

Meine Heimat II – Mit Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen – 100 %

Anteil (%)

50 %

100 %

2. QUARTAL

2026

Finanzintermediäre müssen mit den Endbegünstigten rechtliche Finanzierungsvereinbarungen über einen Betrag geschlossen haben, der erforderlich ist, um 100 % der ARF-Investitionen für die Fazilität „My Home II“ zu verwenden (unter Berücksichtigung der Verwaltungsgebühren).

381

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu wirksamen und integrativen sozialpolitischen Maßnahmen – 16400_ Programm für erschwingliches Wohnen „My Home II“

Meilenstein

Meine Heimat II – Das Finanzministerium hat die Investition abgeschlossen

Übertragungsbescheinigung

2. QUARTAL

2026

Griechenland überweist 1000 Mio. EUR für die Fazilität an die griechische Entwicklungsbank.

L. KOMPONENTE 4.1: WACHSTUMSFREUNDLICHERE BESTEUERUNG UND VERBESSERUNG DER STEUERVERWALTUNG UND DER STEUERERHEBUNG

Diese Komponente des griechischen Aufbau- und Resilienzplans umfasst gezielte Reformen und Investitionen zur weiteren Verbesserung der Funktionsweise der öffentlichen Einnahmenverwaltung und zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Erstens umfasst diese Komponente steuerpolitische Reformen, um die Kodifizierung der Steuervorschriften zu erleichtern und Anreize zur Förderung elektronischer Transaktionen, zur Förderung grüner und digitaler privater Investitionen und zur Vergrößerung der Unternehmen zu schaffen. Zweitens umfasst die Komponente Reformen und Investitionen, die auf den Wandel der öffentlichen Einnahmenverwaltung durch Digitalisierungsprozesse und die Einführung von Gesetzgebungsinitiativen zur Bekämpfung des Schmuggels und zur Beschleunigung der Mehrwertsteuererstattung abzielen.

Die Komponente trägt zum digitalen Wandel bei, indem die zentralen digitalen Systeme der unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen (IAPR), die Einführung automatisierter Büro- und Arbeitsverfahren, die Digitalisierung von Prüfungen und Kontrollen sowie die Aktualisierung und Verbesserung der elektronischen Dienstleistungen für Steuerzahler ersetzt und verbessert werden.

Mit dieser Komponente wird die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zu öffentlichen und privaten Investitionen (länderspezifische Empfehlung 3 2020), Strukturreformen zur Verbesserung der Funktionsweise der Wirtschaft (länderspezifische Empfehlung 4 2020) und zu Steuerpolitik und Steuerverwaltung (länderspezifische Empfehlung 1 2022 und länderspezifische Empfehlung 1 2023) unterstützt. Es wird erwartet, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind.

L.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investitionen: Digitaler Wandel von Steuerprüfungen (Maßnahme ID 16611)

Die Investition zielt darauf ab, i) das automatische Ausfüllen von Steuererklärungen zu erleichtern, ii) die Wirksamkeit von Steuerprüfungen zu erhöhen, iii) die Erhebung öffentlicher Einnahmen zu verbessern und iv) die Wirksamkeit von Steuerprüfungen zu erhöhen und Schmuggel zu bekämpfen. DieIAPR nutzt myDATA für die elektronische Buchführung, die elektronische Rechnungsstellung und die Verknüpfung aller Steuerkassenregister mit ihren IT-Systemen. Die IAPR verbessert auch die Nutzung ihrer internen Daten und führt Instrumente der künstlichen Intelligenz ein. Das Projekt besteht in der Einführung einer starken Datenarchitektur, der Entwicklung eines gemeinsamen Metadaten-Repository, der Bereitstellung geeigneter Softwarelösungen, der Entwicklung von Techniken und Instrumenten der künstlichen Intelligenz und dem Einsatz von maschinellem Lernen, um Big Data zu vermindern. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Kodifizierung und Vereinfachung der Steuervorschriften (Maßnahme ID 16643)

Das Finanzministerium und die IAPR vereinfachen und aktualisieren die Rechtsvorschriften für die wichtigsten Steuerkodizes, den Zollkodex und alle einschlägigen sekundärrechtlichen Bestimmungen im Einklang mit den bewährten Verfahren der EU. Im Einklang mit dem IAPR-Grundgesetz 4389/2016 übernimmt die IAPR die Verantwortung für die Aktualisierung und Modernisierung der Steuerverfahrensordnung, der Beschlüsse des Gouverneurs und der Rundschreiben der Steuerverwaltung, einschließlich der Ausarbeitung der für die Digitalisierung und Vereinfachung der Steuerverwaltung erforderlichen Änderungen.

Das Finanzministerium und die IAPR stellen außerdem ein Content-Management-System und eine spezielle Website für Informationen über Steuerpflichtige bereit, wodurch die Transparenz, die Rechtssicherheit, die Einhaltung der Steuervorschriften und das Unternehmensumfeld verbessert werden. Die Umsetzung der Reform wird bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen.

Reform: Förderung der Beschleunigung der MwSt-Erstattung (Maßnahme ID 16610)

Die IAPR vereinfacht die Verwaltungsverfahren für MwSt-Erstattungen für Unternehmen durch die Einführung automatisierter Mehrwertsteuererstattungsverfahren, die elektronische Einreichung und die Erleichterung eines Risikoanalyseverfahrens für Erstattungsanträge. Das neue Verfahren zielt darauf ab, das menschliche Eingreifen durch digitale Transaktionen zu begrenzen und Verzögerungen bei der Mehrwertsteuererstattung zu beheben. Die Reform muss mit der MwSt-Erstattungsrichtlinie (Richtlinie 2008/9/EG des Rates) im Einklang stehen. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Reform: Annahme von Maßnahmen und Anreizen zur Steigerung der Zahl der elektronischen Transaktionen (Maßnahme ID 16616)

Ziel der Reform ist es, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern und die Einhaltung der Steuervorschriften durch die Förderung elektronischer Transaktionen zu verbessern. Die IAPR nutzt die myDATA-Einrichtung für die elektronische Buchführung, die elektronische Rechnungsstellung und die Verknüpfung aller Steuerkassenregister mit ihren IT-Systemen, um das automatische Ausfüllen von Steuererklärungen zu erleichtern und die Wirksamkeit von Steuerprüfungen zu erhöhen. Die Umsetzung der Steueranreize der Reform muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Reform: Superabzug von KMU-Ausgaben für grüne Wirtschaft, Energie und digitaler Wandel (Maßnahme ID 16863)

Die Reform umfasst steuerliche Anreize für einen übermäßigen Abzug von Ausgaben, um die Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen in Ausrüstung im Zusammenhang mit der Anpassung an den Klimawandel, der Förderung der Kreislaufwirtschaft und der Digitalisierung zu stärken. Sie muss voll und ganz im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften stehen. Die Umsetzung der Steueranreize der Reform muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Reform: Neuer Rahmen für die Bekämpfung des Schmuggels, hauptsächlich für verbrauchsteuerpflichtige Waren (Tabak, Alkohol und Energie) (Maßnahme ID 16656)

Ziel der Reform ist es, die Bekämpfung des Schmuggels, insbesondere der verbrauchsteuerpflichtigen Waren (Tabak, Alkohol, Energie), durch die Modernisierung der Systeme, Prüfungsverfahren und Ausrüstung des Zolls zu unterstützen, um die Wirksamkeit der Frachtaudits zu erhöhen. Dies erfordert auch die Aktualisierung der IT-Systeme der IAPR, die erforderlich sind, um Informationen aus europäischen und nationalen Datenbanken zu erhalten. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Online-Kassenregister & POS (Maßnahme ID 16614)

Die IAPR entwickelt einen Rahmen, um die Verbindung von Registrierkassen mit POS-Terminals und ihren IT-Systemen zu erleichtern. Das Projekt umfasst: I) die Festlegung von Spezifikationen für die Vernetzung der Registrierkassen mit den POS-Terminals, um zu bescheinigen, dass jede POS-Transaktion im Kassenregister erfasst und die erzeugten Daten echtzeitnah an die IAPR übermittelt werden; und ii) die Entwicklung von Infrastrukturen und Anwendungen für die Überwachung von Transaktionen im Kassenregister und die Unterstützung des Kontrollmechanismus. Nach ihrem Abschluss dürfte die Maßnahme das Potenzial für Steuerhinterziehung begrenzen und letztlich die Mehrwertsteuerlücke verringern. Die Umsetzung der Reform wird bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen.

Investitionen: Digitaler Wandel der Steuer- und Zollverwaltung (Maßnahme ID 16291)

Die Investition zielt darauf ab, den digitalen Wandel der Einnahmenverwaltung und der Dienstleistungen zu vollziehen, der die Kapazität der IAPR stärken und ihre Gesamtleistung steigern dürfte. Die Investition soll die Qualität der Dienstleistungen für Einzelpersonen und Unternehmen verbessern und letztlich die Steuern wachstumsfreundlicher machen, wodurch die Steuerverwaltung und die Steuererhebung verbessert werden. Mit dieser Investition werden 14 von der IAPR durchzuführende Teilprojekte für digitale Infrastruktur konsolidiert, die in vier Interventionsbereiche unterteilt sind:

1)Ersetzung der digitalen Kernsysteme und Ausweitung der Funktion der Dienstleistungserbringung, einschließlich der Einführung von Interoperabilitätsmechanismen der IAPR-Informationssysteme durch Bankdateninformationssysteme;

2)Automatisierung von Büro- und Arbeitsabläufen;

3)Digitalisierung von Prüfungen und Kontrollen; und

4)Verbesserung der Dienstleistungen für Steuerpflichtige.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Änderungen des steuerpolitischen Rahmens Griechenlands (Maßnahme ID: 16985)

Ziel der Reform ist es, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und die Anreize durch die Förderung elektronischer Zahlungen und die Verbesserung der Struktur der Besteuerung von Selbstständigen zu verbessern sowie die operative Autonomie der Steuerverwaltung zu stärken. Mit dieser Reform wird insbesondere I) die Besteuerung von Selbstständigen und die Stempelsteuer zu reformieren; Bekämpfung der Steuerhinterziehung durch Ausweitung der obligatorischen Annahme elektronischer Zahlungen; III) Festlegung neuer Berichtspflichten für Daten, die der Steuerverwaltung übermittelt werden, und Ermöglichung der Verwendung dieser Daten für MwSt- und Einkommensteuerzwecke; und iv) die operative Autonomie, die Widerstandsfähigkeit und das Niveau der Kundendienstleistungen der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen (IAPR) zu stärken.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

L.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Wichtigste Reform 8: Online-Kassenregister & POS

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren  (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren  (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

188

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16614_Online-Kassenregister & POS (Reform)

Meilenstein

Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen (IAPR): Online-Kassenregister & Verkaufsstellen – Inkrafttreten des Rechtsrahmens

Inkrafttreten des Gesetzes

Q1

2022

Inkrafttreten der Entscheidung einer Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen über technische Anforderungen (auf der Grundlage von Artikel 12 des Gesetzes 4308/2014) und eines gemeinsamen Ministerialbeschlusses über die Übermittlung elektronischer Daten an die Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen (auf der Grundlage von Artikel 15 des Gesetzes 4174/2013), in dem die wichtigsten Merkmale festgelegt werden, die für die Vernetzung von Online-Kassenregistern und Systemen der Verkaufsstelle (POS) mit der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen erforderlich sind, einschließlich einer Überprüfung der Sanktionen für Kassenregister (Artikel 54, Gesetz 4174/2013).

189

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16614_Online-Kassenregister & POS (Reform)

Ziel

Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen: Online-Kassenregister & Verkaufsstellen (POS) – Einführung und Vernetzung

Anzahl der Registrierkassen

0

400 000

2. QUARTAL

2024

Einführung der Plattform – alle Unternehmen innerhalb des Rechtsrahmens haben ihre Online-Kassenregister mit den Systemen der Verkaufsstelle an die Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen angeschlossen.

Einen Bericht der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen, in dem der Abschluss der Reform bescheinigt und die Gesamtzahl der Online-Kassenregister angegeben wird, die ihre Sale-of-Sale-Systeme mit der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen verknüpft haben. Die zulässigen Registrierkassen müssen mindestens 400 000 Personen umfassen.

Gruppe 17: Maßnahmen der Steuerverwaltung

●Digitaler Wandel von Steuerprüfungen (ID: 16611)

●Förderung der Beschleunigung der MwSt-Erstattung (ID: 16610)

●Neuer Rahmen für die Bekämpfung des Schmuggels, hauptsächlich für verbrauchsteuerpflichtige Waren (Tabak, Alkohol und Energie) (ID: 16656)

●Digitaler Wandel der Steuer- und Zollverwaltung (ID: 16291)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren  (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren  (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

190

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16656_Neuer Rahmen für die Bekämpfung des Schmuggels, vor allem für verbrauchsteuerpflichtige Waren (Tabak, Alkohol und Energie)

Meilenstein

Bekämpfung des Schmuggels – Fahrplan für Regulierungsbeschlüsse

Bericht der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen mit dem Fahrplan für die Entscheidungen/Kreislaufverfahren im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Schmuggels.

Q1

2022

Die Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen verabschiedet einen Fahrplan (einschließlich eines Zeitplans) für die Veröffentlichung von Beschlüssen/Zirkularen im Zusammenhang mit der Reform des Rechtsrahmens für die Bekämpfung des Schmuggels.

Die Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen erstellt einen Bericht über den Fahrplan für die Veröffentlichung der Entscheidungen/Rundschreiben, in dem die für die Neugestaltung der operativen Informationssysteme ICISNET und ELENXIS erforderlichen Schritte im Hinblick auf eine wirksame Priorisierung von Verstößen und die Erstellung der bestmöglichen Prüfungsprofile unter Verwendung von Informationen aus den Datenbanken der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten dargelegt werden.

191

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16656_Neuer Rahmen für die Bekämpfung des Schmuggels, vor allem für verbrauchsteuerpflichtige Waren (Tabak, Alkohol und Energie)

Meilenstein

Bekämpfung des Schmuggels – Inkrafttreten von Regulierungsbeschlüssen

Regulierungsbeschlüsse/Kreislaufregelungen sind in Kraft getreten.

Q3

2022

Inkrafttreten von 15 Regulierungsbeschlüssen/Kreislaufverfahren, die von der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen über die Gestaltung eines neuen integrierten Systems zur Bekämpfung des Schmuggels angenommen wurden.

Gemäß dem bis zum 31. März 2022 festgelegten Fahrplan betrifft der Beschluss/die Rundschreiben die Vorbereitung eines neuen integrierten Systems, das den Prüfungsprozess durch die Überwachung von Zollvorgängen und -verfahren in Echtzeit unterstützt. Dieses System soll eine bessere und schnellere Ausrichtung der strafrechtlichen Zolldienststellen unter zentraler Aufsicht und auf die Punkte von hohem Interesse zum Ziel haben.

192

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Gestaltung der Steuern und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16611_Digitale Umgestaltung von Steuerprüfungen

Meilenstein

Steuerprüfungen – Meine Daten und Bankinformationen

Bericht der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen, in dem Folgendes bestätigt wird:

vollständige Aktivierung des Mydata-Systems.

Abschluss des Projekts zur Zusammenschaltung und Nutzung von Bankinformationen Dritter durch die Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen.

Q4

2023

Aktivierung von

I.Das myDATA-System und seine Vernetzung und Nutzung von Bankinformationen Dritter mit dem Ziel, die Einhaltung der Steuervorschriften durch Unternehmen zu verbessern, das automatische Ausfüllen von Steuererklärungen zu erleichtern und die Wirksamkeit von Steuerprüfungen zu erhöhen.

II.Die MyDATA-Einrichtung für die elektronische Buchführung, die elektronische Rechnungsstellung und die Verknüpfung aller Steuerkassenregister mit ihren IT-Systemen. .

193

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16610_Förderung der Beschleunigung der MwSt-Erstattung

Meilenstein

Vollautomatisierte MwSt-Erstattung – Start des IT-Systems

Bericht der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen über die Einführung des neuen IT-Systems.

Q4

2023

Umsetzung des vollautomatisierten MwSt-Erstattungsverfahrens und der IT-Plattform, die es ermöglichen, alle Erstattungsanträge elektronisch zu bearbeiten, wenn sie nicht im Rahmen der Risikoanalyse unter die Prüfungsstichprobe fallen (mindestens 90 % aller Anträge pro Jahr).

195a

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und der Steuererhebung

— 16291_Digitaler Wandel der Steuer- und Zollverwaltung

Meilenstein

Durchführung von Teilprojekten

Bericht der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen über die Durchführung der beiden Teilprojekte.

Q4

2024

Folgende Teilprojekte werden durchgeführt:

·Im Interventionsbereich „Ersatz digitaler Kernsysteme, Erneuerung veralteter Infrastrukturen und Erweiterung der Funktionalität der Dienstleistungserbringung“: Das integrierte Informationssystem der IAPR-Generaldirektion Finanzdienstleistungen muss voll funktionsfähig sein.

·Im Interventionsbereich „Automatisierung der Büro- und Arbeitsabläufe“: Die Büroverwaltungsdienstleistungen/die Bereitstellung von Ausrüstung für die IAPR müssen voll funktionsfähig sein.

194

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und der Steuererhebung

— 16611_Digitale Transformation von Steuerprüfungen

Meilenstein

Abschluss des digitalen Wandels von Steuerprüfungen

Bericht der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen, in dem die Operationalisierung des Business Intelligence/Datenanalysesystems und „ELEGXOSlive“ bestätigt wird.

Q4

2025

Die folgenden Systeme im Zusammenhang mit der digitalen Transformation von Steuerprüfungen müssen voll funktionsfähig sein:

a) Installation, Verbindung mit Datenquellen und Aktivierung des Systems für Geschäftsinformationen/Datenanalyse, einschließlich i) Aufdeckung verdächtiger Steuerhinterziehungs- und Schmuggelfälle in Echtzeit; II) Profiling von Steuerpflichtigen und Profiling von Steuerpflichtigen nach Ähnlichkeit; III) Risikobewertung und Risikobewertung; und iv) Einnahmen- und Schuldenprognosen; und

B) Aktivierung des Systems Elenxis Live („ELEGXOSlive“), das die Unterstützung des Auditprozesses vor Ort verbessert;

195

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und der Steuererhebung

— 16291_Digitaler Wandel der Steuer- und Zollverwaltung

Meilenstein

Abschluss der ersten Phase der Ergebnisse der integrierten IT-Umgebung für Steuern und Prüfungen der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen im Rahmen ihres digitalen Wandels

Durchführung von Teilprojekten

Bericht der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen über den Abschluss der ersten Phase der Ergebnisse der integrierten IT-Umgebung.

Q4

2025

Abschluss der ersten Phase der Ergebnisse der integrierten IT-Umgebung (anstelle von TAXIS, TAXISnet und Elenxis), um alle Steuer- und Prüfverfahren für die Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen, Bürger und Unternehmen zu unterstützen und so zum digitalen Wandel beizutragen. Diese Leistungen umfassen alle erforderlichen Projektstudien, die vollständige Neugestaltung und Implementierung der Datenbank, die Bereitstellung von Datenschnittstellen und die Einführung von Teilsystemen der ersten Phase (einschließlich Steuerregister, Buchführung). Mit dem Projekt soll die Fähigkeit der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen gestärkt werden, ihren Verpflichtungen als völlig unabhängige Behörde nachzukommen (im Einklang mit dem Gesetz Nr. 4389/2016 der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen).

Folgende Teilprojekte werden durchgeführt:

1. Im Interventionsbereich „Ersatz digitaler Kernsysteme, Erneuerung veralteter Infrastrukturen und Erweiterung der Funktionalität der Dienstleistungserbringung“:

— Die Entwicklung eines neuen Integrierten Informationssystems der Zollstellen (ICISnet) muss voll funktionsfähig sein;

Die Entwicklung eines neuen integrierten Informationssystems für das chemische Staatslabor Griechenlands wird voll funktionsfähig sein;

Das Personalverwaltungssystem für die IAPR muss voll funktionsfähig sein; und

Aktualisierung und Wartung der IAPR-Informationssysteme müssen voll funktionsfähig sein;

2. Unter „Automation of office and work processes“ (Automatisierung der Büro- und Arbeitsabläufe):

— Büroverwaltungsdienste und Software für die IAPR müssen voll funktionsfähig sein;

— Büroverwaltungsdienste und Software für IAPR – Archiv-Digitalisierung müssen voll funktionsfähig sein;

— Die IT-Dienstemanagementinstrumente müssen voll einsatzfähig sein; und

— Modernisierung der Dienste für die Verwaltung öffentlicher Vermögenswerte – beschlagnahmte Fahrzeuge müssen voll funktionsfähig sein.

3. Im Interventionsbereich „Upgrading tax services“ – Expansion-Upgrade of Taxpayers Service Center; und

— Datensicherheit.

196

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und der Steuererhebung

— 16291_Digitaler Wandel der Steuer- und Zollverwaltung

Meilenstein

Einführung des Systems zur Überwachung von Nutzfahrzeugen und Containern

Durchführung des Teilprojekts

Bericht der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen über die

Einführung des Systems zur Überwachung von Nutzfahrzeugen und Containern.

Q4

2025

Abschluss der Einführung eines Überwachungssystems für Nutzfahrzeuge und Container auf der Grundlage von Internet-Of-Things-Netzen (5G-Technologie) zur Durchführung von Verfolgungsmaßnahmen zur Unterstützung des digitalen Wandels, mit dem die Fähigkeit der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen gestärkt werden soll, ihren Verpflichtungen als völlig unabhängige Behörde (im Einklang mit dem Gesetz 4389/2016 der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen) durch den Start des Systems zur Überwachung von Nutzfahrzeugen und Containern nachzukommen.

Im Rahmen des Interventionsbereichs „Digitalisierung von Audits und Kontrollen“ wird das folgende Teilprojekt durchgeführt:

— Das Risikomanagementsystem des Unternehmens und der Plan zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs für die IAPR müssen voll funktionsfähig sein.

Gruppe 18: Steuerpolitik

●Kodifizierung und Vereinfachung der Steuervorschriften, -vorschriften und -verfahren (ID: 16643)

●Annahme von Maßnahmen und Anreizen zur Zunahme elektronischer Transaktionen (ID: 16973)

●Super – Abzug der KMU-Ausgaben für grüne Wirtschaft, Energie und Digitalisierung (ID: 16863)

●Anreizregelung für Produktivität und Extroversion von Unternehmen (Erhöhung der Unternehmensgröße) (ID: 16598)

●Änderungen des steuerpolitischen Rahmens Griechenlands (Maßnahme ID: 16985

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren  (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren  (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

197

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16863_Super – Abzug von Ausgaben für grüne Wirtschaft, Energie und digitaler Wandel

Meilenstein

Superabzug für grüne und digitale Investitionen von KMU

Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts für den Superabzug für grüne und digitale Investitionen von KMU

Q4

2021

Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts für die Einführung eines Superabzugs für steuerliche Zwecke von qualifizierten KMU-Ausgaben für grüne Wirtschaft und Digitalisierungsinvestitionen

198

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16616_Annahme von Maßnahmen und Anreizen zur Steigerung der elektronischen Transaktionen

Meilenstein

Rechtsvorschriften zur Förderung elektronischer Transaktionen

Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts zur Schaffung von Anreizen für die Verbesserung elektronischer Transaktionen

Q4

2021

Inkrafttreten der Änderung des primären und des sekundären Rechtsrahmens, die spezifische Anreize für die Verbesserung elektronischer Transaktionen bietet

199

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16643_Kodifizierung und Vereinfachung der Steuervorschriften

Meilenstein

Zeitplan für die Steuerkodifizierung

Veröffentlichung des Sekundärrechts mit Einsetzung von Ausschüssen und Zeitplan für die steuerliche Kodifizierung.

Q3

2021

Umfassender Zeitplan für die Ergebnisse der Steuerkodifizierung, einschließlich der Einsetzung der zuständigen Ausschüsse, detaillierter Zeitplan des Finanzministeriums und der IAPR für die Kodifizierung der Steuervorschriften und Konsultationsvereinbarungen.

200

18 – 4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und des Handels – 16598_Regelung zur Schaffung von Anreizen für Produktivität und Extroversion von Unternehmen (Erhöhung der Unternehmensgröße)

Meilenstein

Gesetzesentwürfe zur Förderung der Unternehmensextroversion

Entwürfe von Primär- und Sekundärrecht zur Förderung der Unternehmensextroversion.

Q3

2021

Entwürfe für Konsultationszwecke zum Primär- und Sekundärrecht zur Verbesserung des rechtlichen Rahmens für Steuern, Finanzen und Lizenzen sowie zur Schaffung von Anreizen für Fusionen, Umwandlungen und Übernahmen

201

18 – 4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und des Handels – 16598_Regelung zur Schaffung von Anreizen für Produktivität und Extroversion von Unternehmen (Erhöhung der Unternehmensgröße)

Meilenstein

Rechtsvorschriften zur Förderung der Unternehmensextroversion

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Förderung der Unternehmensextroversion

Q1

2022

Inkrafttreten der entsprechenden Änderungen zur Verbesserung des Rechtsrahmens für Steuern, Finanzen und Lizenzen sowie zur Schaffung von Anreizen für Fusionen, Umwandlungen und Übernahmen

202

4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16643_Kodifizierung und Vereinfachung der Steuervorschriften

Meilenstein

Erhöhung der Kapazitäten für die Steuerkodifizierung

Veröffentlichung des Sekundärrechts für die Einrichtung eines Referats für Steuerkodifizierung in der Direktion für Finanzen und Dienstleistungserbringung des IAPR.

2. QUARTAL

2022

Einrichtung einer speziellen Steuerabteilung im Finanzministerium, die für die Konsolidierung und Kohärenz des Primärsteuerrechts und der ministeriellen Beschlüsse zuständig ist; Einrichtung einer Direktion für Dienstleistungen bei der IAPR, die u. a. für die Konsolidierung des Sekundärrechts, die Koordinierung der Zuständigkeiten der IAPR in Bezug auf die Steuerverfahrensordnung und die Aktualisierung und Pflege der öffentlichen Steuerdatenbank zuständig ist

203

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16643_Kodifizierung und Vereinfachung der Steuervorschriften

Meilenstein

Codierung von Einkommensteuer und Steuerverfahren

Inkrafttreten des kodifizierten Primär- und Sekundärsteuerrechts für Einkommensteuergesetz und Steuerverwaltungsgesetzbuch

2. QUARTAL

2023

Inkrafttreten des kodifizierten Einkommensteuergesetzes und des Kodex der Steuerverwaltung (Primär- und Sekundärrecht), um die Rechtsvorschriften im Lichte der Digitalisierung und der bewährten Verfahren der EU zu vereinfachen und zu aktualisieren

204

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16643_Kodifizierung und Vereinfachung der Steuervorschriften

Meilenstein

Abschluss der anfänglichen Steuerkodierung und des Informationssystems für Steuerpflichtige

a: 1. Inkrafttreten des kodifizierten Primär- und Sekundärsteuerrechts. 2. Vorlage von Zahlungsnachweisen und Ergebnissen von Prüfungen von Kodifizierungsinvestitionen.

B: 1. Veröffentlichung des Sekundärrechts und umfassender Leitfaden mit Links zur Website des Content Management Systems und der Steuerzahler.

2. Vorlage von Zahlungsnachweisen und Ergebnissen von Prüfungen von CMS-Investitionen

2. QUARTAL

2024

a. Inkrafttreten der Kodifizierung des Primär- und Sekundärrechts zur Vereinfachung und Aktualisierung der Rechtsvorschriften im Lichte der Digitalisierung und der bewährten Verfahren der EU, einschließlich:

-MwSt-Code

-Die Stempelsteuern

-Vermögensteuer

-Staatliche Schuldeneinziehung (KEDE)

-Nationaler Zollkodex

b. Einrichtung eines Content-Management-Systems und einer speziellen Website für Informationen über Steuerpflichtige.

337

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16985_Änderungen des griechischen steuerpolitischen Rahmens

Meilenstein

Bekämpfung der Steuerhinterziehung und Förderung elektronischer Zahlungen.

Annahme eines überarbeiteten Rechtsrahmens zur Förderung elektronischer Zahlungen, Stärkung und Einführung neuer MyDATA-Meldepflichten und Ermöglichung der Nutzung von myDATA für MwSt-Zwecke.

Kopie des Berichts über Optionen für die Reform der Besteuerung von Selbstständigen.

Q4

2023

Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts

I) die obligatorische Akzeptanz elektronischer Direktzahlungen auf dem Einzelhandelsmarkt weit zu erweitern;

II) die Anforderungen an den Informationsaustausch für Zahlungsdienstleister an die Begriffsbestimmungen der Bank von Griechenland anzugleichen;

III) Einführung neuer myDATA-Meldepflichten für Unternehmen (einschließlich Selbstständige) für Mehrwertsteuererklärungen; und

IV) Abschluss des Berichts über Optionen für die Reform der Besteuerung von Selbstständigen.

338

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16985_Änderungen des griechischen steuerpolitischen Rahmens

Meilenstein

Reform der Besteuerung von Selbstständigen und der Stempelsteuer.

Annahme eines überarbeiteten Rechtsrahmens für die Besteuerung von Selbstständigen und Ersetzung der Stempelsteuer durch eine Digitalsteuer.

2. QUARTAL

2024

Inkrafttreten von primären und sekundären Rechtsvorschriften zur Reform der Besteuerung von Selbstständigen und zur schrittweisen Senkung der Freiberufssteuer (τОλος επιτηδεύματος). Dazu gehört auch die Festlegung neuer verbindlicher Berichtspflichten darüber, wie Ausgaben und Einnahmen über myDATA gemeldet werden.

Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts, um die bestehende Stempelsteuer durch eine neue Digitalsteuer zu ersetzen.

339

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16985_Änderungen des griechischen steuerpolitischen Rahmens

Meilenstein

Stärkung der operativen Autonomie der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen (IAPR)

Überarbeiteter Rechtsrahmen zur Klärung der Zuständigkeiten der IAPR und des Ministeriums für digitale Governance.

IAPR-Beschluss zur Festlegung neuer zentraler Leistungsindikatoren für die IAPR.

Durchführungsbericht über die Umsetzung der Leistungsvereinbarung.

2. QUARTAL

2024

Inkrafttreten der Ermächtigungsvorschriften und Unterzeichnung einer umfassenden Dienstleistungsvereinbarung, in der die Zuständigkeiten und die Ressourcenzuweisung zwischen der IAPR und dem Ministerium für digitale Governance in Bezug auf Lizenzen für Computer- und Speichersoftware, Webdienste und Datenbankverwaltung bestätigt werden.

IAPR-Beschluss zur Festlegung neuer zentraler Leistungsindikatoren, einschließlich der Wirksamkeit der Prüfungen, für die IAPR; und ii) jährliche Umfragen zur Kundenzufriedenheit einzuführen.

Jährlicher Durchführungsbericht der IAPR über die Umsetzung der Dienstgütevereinbarung zwischen der IAPR und dem Ministerium für digitale Governance.

340

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16985_Änderungen des griechischen steuerpolitischen Rahmens

Meilenstein

Bekämpfung der Steuerhinterziehung durch Nutzung von myDATA zu Einkommensteuerzwecken.

Es wurde ein überarbeiteter Rechtsrahmen angenommen, um neue Anforderungen an die Berichterstattung von myDATA festzulegen und die Nutzung von myDATA für Einkommensteuerzwecke zu ermöglichen.

Q4

2024

Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts

I) Ermöglichung der Nutzung von myDATA-Berichten über Unternehmen (einschließlich Selbstständige) für Einkommensteuererklärungen; und

II) Überprüfung der Anreize für Steuerpflichtige, Quittungen zu verlangen, einschließlich der Einführung einer transparenten, schnellen und benutzerfreundlichen Methode für den Steuerzahler, diese Leistungen zu erhalten, und Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger für diese Anreize;

M. KOMPONENTE 4.2: MODERNISIERUNG DER ÖFFENTLICHEN VERWALTUNG, UNTER ANDEREM DURCH BESCHLEUNIGUNG DER DURCHFÜHRUNG ÖFFENTLICHER INVESTITIONEN, VERBESSERUNG DES RAHMENS FÜR DIE VERGABE ÖFFENTLICHER AUFTRÄGE, MASSNAHMEN ZUM KAPAZITÄTSAUFBAU UND KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG

Diese Komponente des griechischen Aufbau- und Resilienzplans umfasst eine Reihe weitreichender Reformen sowie Investitionen in das Funktionieren der öffentlichen Verwaltung, um die Politikgestaltung und -umsetzung zu verbessern. Die Komponente umfasst Maßnahmen zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung durch spezifische Maßnahmen zur Stärkung der Politikplanung und -koordinierung und des Personalmanagements sowie zur Vervollständigung des nationalen Katasters, das für ein effizientes Grundbuchsystem sorgen und Rechtssicherheit in Bezug auf Eigentumsrechte schaffen soll. Andere Maßnahmen zielen darauf ab, die mangelnde Projektvorbereitung für öffentliche Investitionen (einschließlich Korruption) zu beheben und den Bereich der öffentlichen Finanzverwaltung weiter zu verbessern. Diese Reformen und Investitionen unterstützen die Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit a) der digitalen öffentlichen Verwaltung. Diese Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zu öffentlichen und privaten Investitionen (länderspezifische Empfehlung 3 2020), Strukturreformen zur Verbesserung der Funktionsweise der Wirtschaft (länderspezifische Empfehlung 4 2020) und den Abschluss der ausstehenden Reform des Katasterwesens, die unter verstärkter Überwachung durchgeführt wurde (länderspezifische Empfehlung 3 von 2022 und länderspezifische Empfehlung 3 von 2023). Es wird erwartet, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind.

M.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform: Reform der öffentlichen Verwaltung (Maßnahme ID 16972)

Ziel dieser Reform ist es, die Anstrengungen zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung fortzusetzen und in ihre Humanressourcen zu investieren, indem folgende Maßnahmen durchgeführt werden:

1)Inkrafttreten des überarbeiteten Rechtsrahmens zur Straffung der Aufteilung der Zuständigkeiten auf die zentrale, regionale und lokale Ebene und der jeweiligen Governance-Rahmen;

2)Schaffung eines strategischen Rahmens für die Personalplanung unter Nutzung eines auf künstlicher Intelligenz basierenden Instruments;

3)Modernisierung der Einstellungsverfahren auf der Grundlage des aktualisierten Ermächtigungsgesetzes (Gesetz 4765/2021) für den Obersten Rat für die Personalauswahl (ASEP), um vollständig digitalisierte Auswahlverfahren durchführen zu können;

4)Weiterbildung/Umschulung in der öffentlichen Verwaltung durch Abschluss von Schulungen für Beamte mit mindestens 250000 Teilnehmern;

5)Einführung eines Vergütungssystems für Beamte im Zusammenhang mit einem zielorientierten Managementsystem, das vollständig mit der einheitlichen Gehaltstabelle (Gesetz 4354/2015) vereinbar sein muss, ohne dass eine Ausnahme vorgesehen ist. Die Ergebnisse eines Pilotprogramms, das sich an bis zu 6000 Beamte richtet, sollen zu einer umfassenderen Studie beitragen, die als Orientierungshilfe für die Einrichtung eines Vergütungssystems dienen soll, das bis zum 31. Dezember 2023 in Kraft sein muss.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Bekämpfung des illegalen Handels und Schutz des geistigen Eigentums (Maßnahme ID 16703)

Ziel der Reform ist es, die Bekämpfung des illegalen Handels zu verstärken, indem die behördenübergreifende Stelle für Marktkontrolle (DIMEA) durch Schulung des Personals, geeignete IT-Systeme und -Ausrüstung gestärkt wird. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Stärkung des nationalen Rahmens für die Korruptionsbekämpfung (Maßnahme ID 16952)

Diese Reform zielt auf die Aufdeckung und Verhütung von Korruption ab und umfasst folgende Maßnahmen, die von der nationalen Transparenzbehörde durchzuführen sind: I) Stärkung des Prüfungsrahmens für die Aufdeckung von Betrug und Korruption; II) regulatorische Eingriffe in wichtigen Politikbereichen, d. h. Schutz von Hinweisgebern, Lobbyarbeit und Interessenkonflikte; III) die Stärkung des internen Kontrollsystems und die Einrichtung eines nationalen Netzes von Integritätsberatern in der öffentlichen Verwaltung; IV) die Entwicklung von Ethik- und Deontologiekodizes und die Überarbeitung von Disziplinarverfahren; V) Initiativen zur Sensibilisierung für Betrug und Korruption; VI) die Annahme des nationalen Aktionsplans zur Korruptionsbekämpfung für den Zeitraum 2022–2025; und vii) Projekte zur Finanzierung der digitalen und infrastrukturellen Kapazitäten der Agentur. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Ausbau des Netzes für staatliche Beihilfen (Maßnahme ID 16701)

Mit dieser Reform soll der griechische Rechtsrahmen für staatliche Beihilfen überarbeitet und die Kapazitäten des Netzes der für staatliche Beihilfen zuständigen Stellen in allen Ministerien gestärkt werden, vor allem durch die Modernisierung des zentralen IT-Systems für staatliche Beihilfen, mit dem eine digitale Bibliothek für staatliche Beihilfen, eine Intranet-Kommunikationsplattform und Instrumente für die Datenanalyse eingerichtet werden. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Reform: Verbesserung des Rahmens für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Maßnahme ID 16702)

Die Reform betrifft die Umsetzung geltender Rechtsakte im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Finanzkriminalität. Dazu gehört die Einrichtung einer digitalen Plattform für die Erhebung statistischer Daten im Besitz von Justiz-, Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden und die Verbesserung des besonderen Registers für die Aufzeichnung von Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer. Die Umsetzung der Reform wird bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen.

Reform: Reform der Rechnungslegung (Maßnahme ID 16974)

Mit der Reform wird ein schrittweiser Übergang von den geänderten Kassenmitteln zur periodengerechten Rechnungsführung und konsolidierten Finanzberichterstattung innerhalb des Staates vollzogen. Sie umfasst die Annahme von Grundsätzen der periodengerechten Rechnungsführung, die Schulung des entsprechenden Personals sowie die Konzeption und Einführung der staatlichen Unternehmensressourcenplanung (GOV-ERP). Das neue IT-System zielt auf die Erweiterung und technologische Modernisierung des derzeitigen Integrierten Finanzinformationssystems (OPSDP) ab, um dem Bedarf der Verwaltung der öffentlichen Finanzen in der Zentralverwaltung gerecht zu werden. Das Ergebnis ist ein neues integriertes Finanzverwaltungs-Informationssystem (GOV-ERP). Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Moderner institutioneller Rahmen für staatseigene Unternehmen (Maßnahme ID 16657)

Mit dieser Reform wird ein moderner Rechtsrahmen für den Betrieb und die Verwaltung öffentlicher Unternehmen und Organisationen geschaffen. Sie legt Leitlinien für die Unternehmensführung und spezifische Regeln für die Leitung staatseigener Unternehmen fest, wie etwa die Ernennung des Vorsitzenden, der Geschäftsführer und der geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitglieder, sowie Bestimmungen für die Einsetzung von Ausschüssen für interne Revision, um Transparenz zu gewährleisten. Mit der Reform wird auch ein digitales Register eingerichtet, in dem alle Unternehmen, Organisationen und sonstigen juristischen Personen, an denen der Staat beteiligt ist, erfasst werden, wodurch die wirksame Überwachung und Kontrolle der Beteiligung des Staates gefördert wird. Die Umsetzung der Reform soll bis 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

Reform: Effiziente Korruptionsbekämpfung (Maßnahme ID 16978)

Die Reform wird eine Reihe von Änderungen am Rechtsrahmen Griechenlands vornehmen, um die rechtliche Reaktion auf Korruption zu verbessern. Sie umfasst insbesondere vier Bereiche: I) Vermögenserklärungen; II) Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden; III) Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung; und iv) die Kodifizierung der Rechtsvorschriften über politische Parteien. Die Umsetzung der Reform muss bis zum 30. September 2022 abgeschlossen sein.

Investitionen: Umgestaltung der Finanzverwaltung und -aufsicht im Bereich Governance und elektronische Rechnungsstellung (Maßnahme ID 16705)

Die Investition soll die Effizienz der öffentlichen Finanzverwaltung verbessern, indem a) ein hochmodernes und voll funktionsfähiges staatliches Unternehmensressourcenplanungssystem (ERP) für die Zentralregierung eingerichtet wird; B) Ausweitung des Betriebs von ERP-Systemen auf Stellen des Staates, c) Beschleunigung der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in Verfahren nach der Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Modernisierung des griechischen Konsignations- und Kreditfonds (Maßnahme ID 16940)

Mit der Investition wird die operative Effizienz des Hellenic Consignment Deposit and Loans Fund (CDLF) gesteigert, indem seine digitalen Kapazitäten verbessert werden, insbesondere durch den Abschluss der folgenden Teilprojekte: I) die Digitalisierung von Leihgaben und damit zusammenhängenden Dateien und Archiven sowie die Aufnahme in ein neues Dokumentenverwaltungssystem; II) die Einführung eines Integrierten Informationssystems (IIS), iii) die Bereitstellung eines Informationssystems für die Unternehmensressourcenplanung (ERP); IV) Erbringung von Dienstleistungen des verwalteten Drucks; und v) ein Personalverwaltungssystem (HRMS). Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Professionalisierung des Bereichs öffentliche Auftragsvergabe (Maßnahme ID 16711)

Ziel der Reform ist es, den Rahmen für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Griechenland zu verbessern und die Behebung der derzeitigen Schwachstellen zu unterstützen. Die Reform besteht in der Umsetzung aller vier Säulen der nationalen Strategie für die Vergabe öffentlicher Aufträge 2021-2025: I) Reform des Rechtsrahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, einschließlich des Inkrafttretens sekundärer Rechtsvorschriften zur vollständigen Umsetzung des neuen Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen, Maßnahmen zur weiteren Vereinfachung und Verbesserung des Rechtsrahmens sowie zur Gewährleistung der wirksamen Umsetzung und Widerstandsfähigkeit des Systems für die Vergabe öffentlicher Aufträge; II) digitaler Wandel im Bereich des öffentlichen Auftragswesens und durchgehende elektronische Auftragsvergabe, einschließlich Bewertung und Neugestaltung von Informationssystemen, Datenanalyse und Synergien zwischen öffentlichem und privatem Sektor (unterstützt durch Maßnahmen im Rahmen der Maßnahme „16736 Neue Systeme für die Vergabe öffentlicher Aufträge“); (III) allgemeinere strategische Ziele und politische Initiativen wie umweltorientiertes Beschaffungswesen, 2innovierendes Beschaffungswesen, Modernisierung der Infrastruktur, Zugang von KMU zur Auftragsvergabe, Auftragsvergabe als Hebelinstrument, effiziente Ressourcennutzung und soziale Auftragsvergabe); IV) Governance-Rahmen für die Vergabe öffentlicher Aufträge (Überwachung, Überwachung der Umsetzung, Prüfung und Professionalisierung des mit der Vergabe öffentlicher Aufträge befassten Personals).

Dies wird weiter unterstützt durch die Bereitstellung von Schulungen und Anleitungen für Beamte, die an der Vergabe öffentlicher Aufträge beteiligt sind, die Annahme von Zertifizierungsverfahren für diese Fachkräfte, die Schaffung gesonderter beruflicher Arbeitsbereiche und die Annahme eines Anreizpakets, Qualifikationen/Laufbahnen für diese Mitarbeiter;

und Abschluss einer eingehenden Studie über die Neuorganisation der Strukturen und Zuständigkeiten der öffentlichen Auftraggeber, die zentrale Vergabeverfahren durchführen. Die Anreizregelung muss vollständig mit der einheitlichen Lohnstruktur (Gesetz 4354/2015) in Einklang stehen, ohne dass eine Ausnahme vorgesehen ist.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Verbesserung der Politikplanung und -koordinierung (Maßnahme ID 16981)

Die Reform stärkt die politische Koordinierung, Planung und Politikentwicklung der Zentralverwaltung. Spezifische Maßnahmen, die umgesetzt werden sollen, sind i) die Einrichtung eines Überwachungsmechanismus, mit dem die Fortschritte im Hinblick auf die Annahme sekundärer Rechtsvorschriften im Einklang mit dem Primärrecht verfolgt werden können; II) Einrichtung einer elektronischen Plattform zur Erleichterung des Abschlusses der Folgenabschätzung, die jeden Gesetzesentwurf ergänzt; und iii) Einführung eines Schulungsprogramms und eines entsprechenden Akkreditierungsverfahrens für Beamte, um die Qualität der durchgeführten Folgenabschätzungen zu verbessern. Das Schulungsprogramm muss mindestens 100 Beamte für seinen Start im 4. Quartal 2022 eingeschrieben haben. Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. Juni 2023 abgeschlossen sein.

Reform: Fertigstellung des nationalen Katasters (Maßnahme ID: 16986)

Mit der Reform wird das nationale Kataster mit dem Ziel vervollständigt, das Geschäftsumfeld Griechenlands zu verbessern, indem die Effizienz von Immobilientransaktionen erhöht und die Rechtssicherheit in Bezug auf Eigentumsrechte erhöht wird. Im Oktober 2023 waren 79 % der Eigentumsrechte in Griechenland ausgewiesen. Insbesondere soll mit der Reform die Katasterkartierung in ganz Griechenland vervollständigt werden, insbesondere durch das Hochladen zur öffentlichen Anzeige der Eigentumsrechte, die derzeit erhoben oder verarbeitet werden. Darüber hinaus soll die Reform zum vollständigen Übergang vom alten System der Grundbucheintragung über die alte Struktur der Hypothekenämter zum neuen Amt „Hellenic Cadastre“ führen. Bis Oktober 2023 sind 14 regionale Katasterämter eröffnet und einsatzbereit. Durch die Reform werden alle 17 regionalen Katasterämter in Griechenland eröffnet und in Betrieb genommen, und im Einklang mit dem Gesetz 4512/2018 wird ein voll funktionsfähiges System von Zweigstellen eingerichtet und im gesamten griechischen Hoheitsgebiet einsatzbereit gemacht. Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

M.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Wichtigste Reform 9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren  (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren  (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

205

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16972_Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Öffentliche Verwaltung – Einführung eines leistungsbezogenen Vergütungssystems

Inkrafttreten des Primärrechts zur Einrichtung eines Pilot-Belohnungssystems.

2. QUARTAL

2022

Inkrafttreten des Primärrechts für die Einführung eines leistungsbezogenen Vergütungssystems für eine bestimmte Anzahl von Piloteinrichtungen und bis zu 6000 Beamten, die in die umfassendere Reform zur Einführung eines zielorientierten Managementsystems einfließen sollen (siehe Meilenstein Q4 2023). Das Pilotprojekt erstreckt sich auf Beamte, die an der Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans beteiligt sind. Die wichtigsten Merkmale des Systems müssen mit der einheitlichen Lohntabelle (Gesetz 4354/2015) im Einklang stehen.

206

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16972_Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Öffentliche Verwaltung – Rechtsrahmen zur Klärung von Mandaten

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Änderung des Rechtsrahmens der staatlichen Stellen auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene.

Q3

2022

Inkrafttreten eines überarbeiteten Primär- und Sekundärrechts zur Einrichtung eines Zuweisungssystems für die Multi-Level-Governance, mit dem die Zuständigkeiten zwischen allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung geklärt und Überschneidungen angegangen werden sollen. In dem überarbeiteten Rechtsrahmen werden die Zuständigkeitsbereiche für jede Einrichtung im Zusammenhang mit der Planung und Durchführung festgelegt, unter anderem in Bezug auf Funktionen wie Ressourcensicherung sowie Überwachungs- und Evaluierungsaufgaben.

207

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16972_Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Öffentliche Verwaltung – neues Belohnungssystem

Inkrafttreten des Primärrechts zur Einführung des Vergütungssystems.

Q4

2023

Inkrafttreten des Primärrechts, mit dem ein zielorientiertes Managementsystem eingeführt wird, mit dem öffentliche Organisationen nach Erreichen vorab festgelegter Ziele gerecht und konsequent belohnt werden sollen. Die wichtigsten Merkmale des Systems müssen mit der einheitlichen Lohntabelle (Gesetz 4354/2015) im Einklang stehen.

208

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16972_Reform der öffentlichen Verwaltung

Ziel

Öffentliche Verwaltung – Abschluss der Ausbildung von Beamten

Abschluss von Maßnahmen im Zusammenhang mit Einstellungsverfahren und strategischer Personalplanung

Zahl der Teilnehmer, die die Schulungsprogramme abgeschlossen haben.

0

250 000

Q4

2025

Abschluss von Schulungen zur Umschulung und Weiterbildung von Beamten mit mindestens 250 000 Teilnehmern.

Abschluss der Maßnahmen zur i) Modernisierung der Einstellungsverfahren auf der Grundlage des aktualisierten Ermächtigungsgesetzes (Gesetz 4765/2021) für den Obersten Rat für die Personalauswahl (ASEP); und ii) einen strategischen Rahmen für die Personalplanung unter Nutzung eines auf künstlicher Intelligenz basierenden Instruments zu schaffen.

Gruppe 19: Bekämpfung von Geldwäsche und Korruption

●Verbesserung des Rahmens für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (ID: 16702)

●Bekämpfung des illegalen Handels und Schutz des geistigen Eigentums (ID: 16703)

●Stärkung des nationalen Rahmens für die Korruptionsbekämpfung (ID: 16952)

●Effiziente Korruptionsbekämpfung (ID: 16978)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren  (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren  (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

209

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16978_Efficient Combating Corruption

Meilenstein

Vermögenserklärungen und politische Parteien

Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften

Q3

2022

Inkrafttreten der neuen Rechtsvorschriften in Bezug auf: I) Vermögenserklärungen; II) und die Kodifizierung der Rechtsvorschriften über politische Parteien.

210

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16952_Stärkung des nationalen Rahmens für die Korruptionsbekämpfung durch gezielte Maßnahmen in den Bereichen Aufdeckung, Prävention und Sensibilisierung

Meilenstein

Nationaler Aktionsplan zur Korruptionsbekämpfung

Annahme des nationalen Aktionsplans zur Korruptionsbekämpfung für den Zeitraum 2022-2025 durch die nationale Transparenzbehörde

Q3

2022

Annahme des nationalen Aktionsplans zur Korruptionsbekämpfung für den Zeitraum 2022–2025 durch die nationale Transparenzbehörde, einschließlich der Festlegung I) Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und Rechenschaftspflicht in der gesamten öffentlichen Verwaltung; II) gezielte Maßnahmen zur Aufdeckung und Verhütung von Korruption in Hochrisikobereichen (z. B. Gesundheit, öffentliche Finanzen, Investitionen); III) notwendige regulatorische Eingriffe in ausgewählten Politikbereichen.

211

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16952_Stärkung des nationalen Rahmens für die Korruptionsbekämpfung durch gezielte Maßnahmen in den Bereichen Aufdeckung, Prävention und Sensibilisierung

Meilenstein

Umsetzung der Rechtsvorschriften über die interne Kontrolle

Bericht der nationalen Transparenzbehörde über die eingerichteten internen Kontrollsysteme

Erlassene Rechtsakte

— Gemeinsamer Ministerialbeschluss

Q4

2022

Umsetzung des neuen Gesetzes über interne Kontrollen in der öffentlichen Verwaltung, einschließlich: I) die Einrichtung von internen Auditstellen in den Fachministerien; II) Erlass von Rechtsakten für die Einrichtung von internen Auditstellen und Prüfungsausschüssen in lokalen Gebietskörperschaften (1 Grad und 2. Grad), Universitäten, Krankenhäusern – Gesundheitseinheiten, unabhängigen Behörden und juristischen Personen lokaler Gebietskörperschaften; III) Erlass eines gemeinsamen Ministerbeschlusses zur Festlegung der Kriterien für die Zusammenarbeit der internen Auditstellen mit externen Sachverständigen.

Die nationale Transparenzbehörde sorgt in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium für die Überwachung und Anleitung der staatlichen Stellen im Hinblick auf die Einrichtung eines kohärenten und funktionierenden internen Kontrollsystems. Die nationale Transparenzbehörde erleichtert eine Pilot-Selbstbewertung der grundlegenden Elemente des internen Kontrollsystems. Der griechische Rechnungshof hat in seinen jährlichen Arbeitsplan Prüfungen zur Bewertung der internen Kontrollregelungen in allen staatlichen Stellen aufgenommen.

212

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16702_Verbesserung des Rahmens für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Meilenstein

Verstärkter Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche und zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung

Einrichtung einer Plattform für die Erhebung statistischer Daten; Verbesserungen des Sonderregisters wirtschaftlicher Eigentümer abgeschlossen

 

 

2. QUARTAL

2024

I) Einrichtung der Plattform für die Erhebung statistischer Daten im Besitz der zuständigen nationalen Behörden (d. h. Justiz-, Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden), die von der Direktion für Finanzpolitik des griechischen Finanzministeriums verwaltet wird, die gemäß dem Gesetz 4557/2018 (nationales Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche) als zentrale Koordinierungsstelle fungiert; II) Verbesserung des Zentralregisters der wirtschaftlichen Eigentümer (K.M.P.D.) gemäß Artikel 20 des Gesetzes 4557/2018, um den direkten Zugang der zuständigen Behörden zu diesen Informationen und die Vernetzung mit den jeweiligen Registern der EU-Mitgliedstaaten über die einschlägige EU-Plattform zu erleichtern. Der K.M.P.D. ist gemäß Artikel 20 des Gesetzes Nr. 4557/2018 im Generalsekretariat für Informationssysteme und digitale Governance des Ministeriums für digitale Governance unter Verwendung einer webbasierten elektronischen Anwendung untergebracht.

213

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch beschleunigte Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16703_Bekämpfung des illegalen Handels und Schutz des geistigen Eigentums

Meilenstein

Bekämpfung des illegalen Handels – IT-Systeme und Kontrollstationen

Das IT-System ist in Betrieb, und zehn neue vollständig ausgerüstete Kontrollstationen (einschließlich der erforderlichen Ausrüstung) sind voll funktionsfähig.

2. QUARTAL

2025

Es wird ein integriertes und interoperables Informationssystem eingerichtet, das eine effiziente Verwaltung der landesweit durchgeführten Kontrollen zur Bekämpfung des illegalen Handels und zur Kontrolle des Waren- und Dienstleistungsverkehrs sowohl im Innen- als auch im Freien ermöglicht. Um die vollständige Nutzung des neuen Informationssystems zu gewährleisten, wird die operative Kapazität der dienststellenübergreifenden Stelle für Marktkontrolle (DIMEA), einschließlich der peripheren Infrastruktur, durch den Zugang zu den erforderlichen Logistikausrüstungen, die mit der Marktüberwachungsdatenbank des Informationssystems verbunden sind, gestärkt, um deren Nutzung bei Vor-Ort-Kontrollen und die sofortige Verhängung von Geldbußen zu ermöglichen.

— Fertigstellung der Komponente zur Errichtung neuer Kontrollstationen zur Bekämpfung des illegalen Handels durch 10 vorgefertigte Gebäude (ISOBOX) mit der erforderlichen Ausrüstung, darunter drei Scanner (HXM MobileScanTM oder gleichwertige Geräte).

— Abschluss der erforderlichen Schulung des Personals in Bezug auf den Betrieb von IT-Systemen und -Ausrüstung.

Gruppe 20: Verbesserung der öffentlichen Verwaltung

●GOV-ERP (ID: 16705)

●Reform des Rechnungswesens (ID: 16974)

●Moderner institutioneller Rahmen für staatseigene Unternehmen (ID: 16657)

●Ausbau des Netzes für staatliche Beihilfen (ID: 16701)

●Modernisierung des Hellenic Consignment Deposit and Loans Fund (ID: 16940)

●Professionalisierung des Bereichs öffentliche Auftragsvergabe (ID: 16711)

●Fertigstellung des nationalen Katasters (ID: 16986)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren  (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren  (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

214

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16701_Enhance State-aid network (Netz für staatliche Beihilfen)

Meilenstein

Verbessertes Netz für staatliche Beihilfen

Inkrafttreten des erweiterten Rahmens für staatliche Beihilfen

Q4

2022

Inkrafttreten der Änderungen des Rechtsrahmens für staatliche Beihilfen für den Betrieb des zentralen Netzes für staatliche Beihilfen (CESANET), um die Zuständigkeiten der zentralen Stelle für staatliche Beihilfen und der dezentralen Stellen für staatliche Beihilfen zu stärken

215

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16981_Verbesserung der Politikplanung und -koordinierung

Meilenstein

Politische Planung und Koordinierung – Folgenabschätzung

Einführung eines Schulungsprogramms mit 100 Beamten, die für die Teilnahme ausgewählt wurden.

Q4

2022

Nach der Einführung der elektronischen Plattform für die Folgenabschätzung werden ein Schulungsprogramm und ein damit verbundenes Akkreditierungsverfahren mit mindestens 100 Beamten eingeleitet, darunter auch Beamte, die für die „Exekutivabteilungen“ ausgewählt wurden (Gesetz 4622/2019, Artikel 104), um die Qualität der durchgeführten Folgenabschätzungen zu verbessern und die Nutzung der elektronischen Plattform zu erleichtern.

216a

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16711_Profesionalisierung des Bereichs öffentliche Auftragsvergabe

Meilenstein

Änderung der nationalen Strategie für die Vergabe öffentlicher Aufträge 2021-2025

Die Änderung der nationalen Strategie für die Vergabe öffentlicher Aufträge ist durch einen sekundären Rechtsakt in Kraft getreten.

Q4

2023

Inkrafttreten der geänderten nationalen Strategie für die Vergabe öffentlicher Aufträge 2021-2025 durch Sekundärrecht

216

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16711_Profesionalisierung des Bereichs öffentliche Auftragsvergabe

Meilenstein

Professionalisierung des Bereichs öffentliche Auftragsvergabe – neue Rechtsvorschriften

Neue Rechtsvorschriften sind in Kraft getreten; eingehende Studie abgeschlossen

 

 

 

2. QUARTAL

2024

I) Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften, die berufliche Arbeitsabläufe für das mit der Vergabe öffentlicher Aufträge befasste Personal, spezifische Qualifikationsgruppen und die Annahme finanzieller und nichtfinanzieller Anreize in voller Übereinstimmung mit der einheitlichen Lohnstruktur (Gesetz 4354/2015) vorsehen, ohne Ausnahmen vorzusehen; II) Abschluss der eingehenden Studie zur Neuorganisation der Struktur und der Zuständigkeiten der einschlägigen Stellen, die zentrale öffentliche Aufträge vergeben.

217

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16940_Modernisierung des griechischen Konsignations- und Darlehensfonds 

Meilenstein

Abschluss aller Teilprojekte des griechischen Konsignations- und Kreditfonds

Bericht des Hellenic Consignment Deposit and Loans Fund, in dem der Abschluss von Teilprojekten bescheinigt wird.

 

2. QUARTAL

2025

Abschluss aller Teilprojekte des Hellenic Consignment Deposit and Loans Fund: I) Archivierung des Digitalisierungs- und Dokumentenverwaltungssystems; II) Integriertes Informationssystem; III) ERP-Informationssystem; IV) Managed Printing Services; V) Personalverwaltungssystem.

218

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16711_Profesionalisierung des Bereichs öffentliche Auftragsvergabe

Meilenstein

Umsetzung der nationalen Strategie für die Vergabe öffentlicher Aufträge 2021-2025

Vollständige Umsetzung der nationalen Strategie für die Vergabe öffentlicher Aufträge

 

 

 

Q4

2025

Umsetzung der nationalen Strategie für die Vergabe öffentlicher Aufträge, einschließlich: I) Reform des Rechtsrahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge; II) digitaler Wandel im Bereich des öffentlichen Auftragswesens und durchgehende elektronische Auftragsvergabe; III) Verwirklichung allgemeinerer strategischer Ziele und politischer Initiativen; IV) Reform des Governance-Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge.

219

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch beschleunigte Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16974_Rechnungslegungsreform

Meilenstein

Reform der Rechnungslegung:

Konsolidierte Abschlüsse

Erstellung des konsolidierten Abschlusses abgeschlossen.

Q4

2025

Erstellung konsolidierter Abschlüsse für alle Teilsektoren des Staates, einschließlich der Gemeinden.

Um diese Ergebnisse zu erreichen, sind folgende Maßnahmen erforderlich:

·Konzeption, Umsetzung und Durchführung der Finanz- und Finanzverwaltungs- und Berichterstattungsfunktionen der Zentralverwaltung sowie Erhebung und Überwachung von Haushalts- und Finanzdaten aller anderen staatlichen Stellen außerhalb der Zentralverwaltung.

·Die Rechnung in GOV-ERP eingeben

·Schulung der Beamten der Finanzdienstleistungsunternehmen in Fragen im Zusammenhang mit dem allgemeinen Rechnungslegungsrahmen (General Government Accounting Framework, GGAF) und der Verwaltung der öffentlichen Finanzen (PFM)

·Konsolidierte Abschlüsse erstellen.

220

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16705_Digitale Transformation des Steuermanagements und der Aufsicht über Governance und elektronische Rechnungsstellung

Meilenstein

Staatliche Unternehmensressourcenplanung (GOV-ERP)

Das IT-System ist voll funktionsfähig.

Q4

2025

Durchführung des digitalen Wandels des Rahmens für die Finanzverwaltung und -aufsicht, indem die staatliche Unternehmensressourcenplanung (GOV-ERP) voll funktionsfähig gemacht wird.

Um dieses Ergebnis zu erreichen, müssen Teilprojekte wie folgt abgeschlossen werden:

Digitaler Wandel der Steuerverwaltung und Überwachung von Regierungsstellen des Gesamtstaats.

Anschluss der ERP-Systeme des Staates an die griechische elektronische Rechnung, wobei Folgendes gewährleistet ist:

Die Anbindung von ERP-Systemen an das Netz für elektronische Rechnungen

Die Anbindung der Anbieter elektronischer Rechnungen an das Netz für elektronische Rechnungen

221

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16711_Profesionalisierung des Bereichs öffentliche Auftragsvergabe

Ziel

Abschluss von Weiterbildungs-/Umschulungsprogrammen für die Vergabe öffentlicher Aufträge

Zahl der ausgebildeten und zertifizierten Beamten

0

6 000

Q4

2025

Abschluss von Weiterbildungs-/Umschulungsprogrammen für Fachkräfte des öffentlichen Auftragswesens und Zertifizierungsvergabe.

341

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16986_Abschluss des nationalen Katasters

Ziel

Katasterkartierung – 85 % Abschluss

% der gesamten zur öffentlichen Auslage hochgeladenen Eigentumsrechte gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 2308/1995 in der durch Artikel 3 des Gesetzes 4821/2021 geänderten Fassung

79 %

85 %

Q4

2023

85 % der Eigentumsrechte Griechenlands erreichten die Phase der öffentlichen Ausstellung.

342

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16986_Abschluss des nationalen Katasters

Ziel

Katasterkartierung – 95 % Abschluss

% der gesamten zur öffentlichen Auslage hochgeladenen Eigentumsrechte gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 2308/1995 in der durch Artikel 3 des Gesetzes 4821/2021 geänderten Fassung

85 %

95 %

2. QUARTAL

2024

95 % der Eigentumsrechte Griechenlands erreichten die Phase der öffentlichen Ausstellung.

343

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16986_Abschluss des nationalen Katasters

Meilenstein

Übergang zur neuen Organisationsstruktur des griechischen Katasters – Eröffnung von zwei Büros

Offizielle Beschlüsse des Verwaltungsrats des griechischen Katasters über die Eröffnung und Inbetriebnahme der Katasterämter für die Regionen Thessaloniki und Kreta und das Inkrafttreten geänderter Rechtsvorschriften

2. QUARTAL

2024

Nach der Annahme der offiziellen Beschlüsse des Verwaltungsrats des griechischen Katasters sind die Katasterämter der Regionen Thessaloniki und Kreta geöffnet und funktionsfähig.

Inkrafttreten des geänderten Gesetzes 4512/2018 zur Berücksichtigung der neuen Organisationsstruktur des griechischen Katasters, in dem seine Regionalbüros und Zweigstellen im Einzelnen aufgeführt sind.

344

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16986_Abschluss des nationalen Katasters

Ziel

Katasterkartierung – vollständiger Abschluss

% der gesamten zur öffentlichen Auslage hochgeladenen Eigentumsrechte gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 2308/1995 in der durch Artikel 3 des Gesetzes 4821/2021 geänderten Fassung

95 %

100 %

2. QUARTAL

2025

Die Katasterkartierung der Eigentumsrechte in Griechenland ist abgeschlossen, und alle Eigentumsrechte im gesamten griechischen Hoheitsgebiet sind in der Phase der öffentlichen Ausstellung erreicht.

345

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16986_Abschluss des nationalen Katasters

Meilenstein

Übergang zur neuen Organisationsstruktur des griechischen Katasters – vollständige Fertigstellung

Offizielle Beschlüsse des Verwaltungsrats des griechischen Katasters über die Eröffnung und Inbetriebnahme des Katasterbüros für die Region Dodecannese und von Zweigstellen im gesamten griechischen Hoheitsgebiet

2. QUARTAL

2025

Nach der Annahme der offiziellen Beschlüsse des Verwaltungsrats des griechischen Katasters ist der Übergang zur neuen Organisationsstruktur des griechischen Katasters abgeschlossen. Das Katasteramt für die Region Dodecannese ist geöffnet und einsatzbereit. Einrichtung und Inbetriebnahme eines voll funktionsfähigen Systems von Zweigstellen im gesamten Hoheitsgebiet Griechenlands und der 392.

Hypothekenämter nach dem alten System der Grundbucheintragung werden gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 4512/2018 geschlossen.

N. KOMPONENTE 4.3: VERBESSERUNG DER EFFIZIENZ DES JUSTIZSYSTEMS

Diese Komponente des griechischen Aufbau- und Resilienzplans umfasst eine Reihe weitreichender Reformen sowie Investitionen zur Verbesserung der Wirksamkeit und Effizienz des griechischen Justizsystems durch die Einführung einer ehrgeizigen Überarbeitung der Justizkarte des Landes, die Deckung des Infrastrukturbedarfs, die Annahme von Maßnahmen zur Steigerung der digitalen Kapazitäten des Justizsystems, die Modernisierung der Funktionen der Gerichte, die Einrichtung einer Kriminalpolizei sowie die Ausweitung und Verbesserung der (sowohl Erstausbildung als auch lebenslange) Ausbildung von Richtern und Angestellten. Die Maßnahmen sollen die Bewältigung der Herausforderungen unterstützen, die in den länderspezifischen Empfehlungen in Bezug auf öffentliche und private Investitionen (länderspezifische Empfehlung 2 2019, länderspezifische Empfehlung 3 2020) und Strukturreformen zur Verbesserung der Funktionsweise der Wirtschaft (länderspezifische Empfehlung 4 2020) genannt werden. Es wird erwartet, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind.

N.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investitionen: Neue Justizgebäude und Renovierungen (Maßnahme ID 16292)

Die Maßnahme besteht in einer gezielten Investition in den Bau und die Renovierung von Gebäuden, die Teil des Justizsystems sind und eng mit der Überarbeitung der Gerichtskarte verknüpft sind, um die Effizienz der Justiz zu maximieren und unnötige Anstrengungen und Ausgaben zu vermeiden. Alle Liegenschaften, die der Justiz gehören oder von ihr genutzt werden, werden in einem elektronischen Identitätsregister erfasst, um die Überwachung und Planung zu erleichtern. Alle neu errichteten Gebäude müssen einem Primärenergiebedarf entsprechen, der mindestens 20 % unter der Anforderung an Niedrigstenergiegebäude liegt (Niedrigstenergiegebäude, nationale Richtlinien). Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Insbesondere müssen die Wirtschaftsteilnehmer, die die Bauarbeiten durchführen, sicherstellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (mit Ausnahme von natürlich vorkommendem Material der Kategorie 170504 des Europäischen Abfallverzeichnisses gemäß der Entscheidung 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Entscheidung 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Entscheidung 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1147)), die auf der Baustelle anfallen, zur Wiederverwendung vorbereitet werden. Recycling und andere stoffliche Verwertung, einschließlich Verfüllungsverfahren, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Digitaler Wandel der Justiz (E-Justiz) (Maßnahme ID 16727)

Der digitale Wandel des griechischen Justizsystems erfolgt unter der Aufsicht des Justizministeriums und besteht aus einer Reihe von Maßnahmen, die darauf abzielen, seine IT-Kapazitäten in Bezug auf die Digitalisierung von Dokumenten, die Verbesserung des Aufzeichnungssystems der Gerichte, die Vereinfachung, Standardisierung und Beschleunigung der Verfahren durch Digitalisierung und die Interoperabilität der IT-Systeme der Gerichte mit denen des Justizministeriums sowie mit anderen nationalen und internationalen Behörden und/oder Datenbanken zu verbessern. Die Zivil- und Strafjustiz sowie der Rechnungshof werden von dieser Reform erfasst. Ziel der Reform ist es, Richtern und Justizbediensteten nach Abschluss Instrumente und Infrastrukturen an die Hand zu geben, die es ihnen ermöglichen, die Bearbeitung der Fälle effizienter zu gestalten und die Rechtspflege zu beschleunigen, ohne deren Qualität zu beeinträchtigen.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Kompetenzen und digitale Kompetenzen von Richtern und Justizbediensteten (Justizbedienstete) (Maßnahme ID 16733)

Die Nationale Richterschule unterliegt einer Reihe institutioneller Änderungen in Bezug auf ihre Funktion und ihren Lehrplan; die Auswahlkriterien der Bewerber werden ebenfalls überarbeitet, um ein selektiveres und wettbewerbsfähigeres Studienumfeld zu schaffen und gleichzeitig zusätzliche Kategorien von Studierenden (Gerichtsrichter und Prüfungsrichter) zuzulassen; sie bietet auch zusätzliche Kurse an, die auf die Vermittlung neuer Kompetenzen abzielen, wobei der Schwerpunkt auf Managementkompetenzen und digitalen Kompetenzen sowie auf Themen liegt, die für die Ausübung richterlicher Aufgaben relevant sind, wie Ethik, Zeitmanagement, Psychologie, Wirtschaftstheorie und -analyse, Gerichtsverwaltung und neue Technologien; die Reform umfasst die obligatorische lebenslange Weiterbildung von Richtern zu Themen, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben wesentlich sind, durch Ausbilder, die auch in der Nationalen Richterschule gebildet werden. Schließlich wird innerhalb der Nationalen Richterschule ein neues Bildungsprogramm für Justizbedienstete geschaffen, um das Büropersonal zu Themen aus- und fortzubilden, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben, die Verwaltung und Organisation ihres Dienstes, die digitalen Kompetenzen, das Verfahrensrecht und das materielle Recht von wesentlicher Bedeutung sind.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Reform: Beschleunigung der Rechtspflege (Maßnahme ID 16575)

Diese Reform zielt darauf ab, die Rechtspflege zu beschleunigen und zum wirtschaftlichen und institutionellen Wandel des Landes beizutragen. Das wichtigste Element der Reform besteht in der geplanten Überarbeitung der Gerichtskarte im ganzen Land, die zu einer rationellen Umstrukturierung der Gerichtsbezirke in ganz Griechenland und zur Einrichtung, Abschaffung oder Umverteilung der Justizstrukturen in diesen Bezirken auf der Grundlage objektiver Kriterien und einer umfassenden Erhebung von Daten über alle Gerichte im ganzen Land führt. Die Reform der Gerichtsplanung erstreckt sich auf alle Teile der Justiz (Zivil-, Straf- und Verwaltungsbehörden). Zusätzliche Maßnahmen zielen darauf ab, die Effizienz und Wirksamkeit der Justiz zu verbessern:

·die Einrichtung einer Kriminalpolizei zur Unterstützung und Verbesserung der Funktionsweise der Justiz durch Bereitstellung von Know-how bei der Ermittlung komplexer Straftaten (einschließlich Finanzkriminalität, Korruption und Geldwäsche) und durch Bereitstellung eines breiten Spektrums von Rechtshilfediensten (Unterstützung bei der Durchführung von Vorprüfungen und Ermittlungen, der Vollstreckung von Urteilen und der Zustellung von Schriftstücken und Verfahrenshandlungen, Vollstreckung von Haftbefehlen, Vollstreckung von Urteilen, Aufrechterhaltung einer gerichtlichen Anordnung, Unterstützung bei der Einreichung oder Beantwortung von Rechtshilfeersuchen und der Erfüllung der ihr von den zuständigen Gerichten und Staatsanwälten übertragenen Mandate) und

·die Einführung einer befristeten Regelung für die Bereitstellung finanzieller Anreize für Justizbedienstete auf der Grundlage objektiv messbarer individueller Leistungsindizes und in voller Übereinstimmung mit der einheitlichen Lohnstruktur (Gesetz 4354/2015), ohne Ausnahmen festzulegen, um die Erfüllung von Aufgaben und Pflichten im Zusammenhang mit dem Gerichtsgebäude zu beschleunigen und den Rückstand bei den Gerichten zu beseitigen.

Um die Reform abzuschließen, wird eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um Einrichtungen für alternative Streitbeilegung einzurichten und zu stärken, indem Rechtsberatungs- oder Mediatoren geschult werden und finanzielle Anreize für Schieds- und Mediationszentren geschaffen werden, um benutzerfreundliche digitale Systeme einzurichten.

Schließlich soll durch die Schaffung eines unabhängigen Amtes für die systematische Erhebung, Verarbeitung, Aggregation, Darstellung und Überwachung gerichtlicher Daten eine ordnungsgemäße Überwachung und Kontrolle der Funktion und Leistung des Justizsystems gewährleistet werden.

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

N.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Gruppe 21: Verbesserung der Effizienz des Justizsystems

Diese Gruppe umfasst folgende Maßnahmen:

●Neue Justizgebäude und Renovierungen (ID: 16292)

●Digitaler Wandel der Justiz (E-Justiz) (ID: 16727)

●Kompetenzen und digitale Kompetenzen von Richtern und Justizbediensteten (Justizbedienstete) (ID: 16733)

●Beschleunigung der Rechtspflege (ID: 16575)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren  (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren  (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

222

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16292_Neue Justizgebäude

Meilenstein

Identifizierung – Förderfähige Gebäude

Vervollständigung der Liste

Q3

2021

Erstellung einer Liste der Gebäude, die von der Überarbeitung der Gerichtskarte nicht betroffen sind.

223

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems —

16575 Beschleunigung der Rechtspflege

Meilenstein

Technische Unterstützung – Instrument für die Leistungsfähigkeit von Richtern und Staatsanwälten

Vergabe des Angebots für technische Unterstützung

Q3

2022

Vergabe von Ausschreibungen für technische Unterstützung bei der Entwicklung des Instruments für die Leistungsfähigkeit von Richtern und Staatsanwälten auf der Grundlage strategischer Ziele, Einführung objektiver zentraler Leistungsindikatoren (Zeit für die Erfüllung einer Aufgabe, individuelle Leistung in Bezug auf Zeit, Kommunikation, Motivation usw.) nach Abteilungen und/oder Mitarbeiterkategorien sowie Bereitstellung genauer und objektiver Daten über die Vergabe von Boni; Boni werden im ersten Quartal nach Ende des betreffenden Jahres auf der Grundlage der Leistung des betreffenden Jahres gezahlt. Das Instrument ist befristet und steht voll und ganz im Einklang mit der einheitlichen Lohntabelle (Gesetz 4354/2015), ohne dass eine Ausnahme für die Beseitigung von Rückständen bei den Gerichten vorgesehen ist.

224

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16733_Kompetenzen und digitale Kompetenzen für Richter und Justizbedienstete (Justizbedienstete)

Ziel

Fortbildung – Richter und Büroangestellte

Anzahl der an der nationalen Richterschule eingeschriebenen Richter

0

10

Q1

2022

10 Richter, die an der nationalen Richterschule eingeschrieben sind

225

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16575 Beschleunigung der Rechtspflege

Meilenstein

Justizpolizei – Sekundärrecht

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

Q3

2022

Inkrafttreten aller sekundärrechtlichen Vorschriften (in Form von Präsidialdekreten bzw. Ministerialbeschlüssen), die für die vollständige Umsetzung des Gesetzes über die Kriminalpolizei erforderlich sind, um die Arbeit der Justiz- und Staatsanwaltschaften durch Folgendes zu unterstützen:

·wissenschaftliche und technische Unterstützung von Richtern und Staatsanwälten in Angelegenheiten, die technische oder berufliche Fachkenntnisse erfordern;

·die Durchführung von Voruntersuchungen und Untersuchungen;

·die Vollstreckung von Haftbefehlen;

·Unterstützung bei der Einreichung oder Beantwortung von Rechtshilfeersuchen;

·die Zustellung von Schriftstücken und Verfahrenshandlungen;

·Vollstreckung von Urteilen;

·Bewachung und Aufrechterhaltung der Ordnung in Gerichtsgebäuden;

·sonstige ihm von den zuständigen Gerichten und Staatsanwaltschaften übertragene Verfahrenshandlungen

226

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16575 Beschleunigung der Rechtspflege

Meilenstein

Gerichtskarte – Primärrecht – Verwaltung

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

Q4

2022

Inkrafttreten des Primärrechts für die Überarbeitung der Gerichtskarte für die Verwaltungsgerichtsbarkeit.

227

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16292_Neue Justizgebäude

Meilenstein

Bau und Renovierung von Justizgebäuden – Anpassung der Listen – Einleitung von Ausschreibungen

Liste der Renovierungsprojekte im Einklang mit dem einschlägigen Gesetz über die Überarbeitung der Gerichtskarte gemäß dem Etappenziel 14 4.3/Q4 2022; Einleitung von Ausschreibungen

Q4

2022

Anpassung der Liste der Projekte im Einklang mit der im Gesetz angenommenen Überarbeitung der Gerichtskarte.

Einleitung der Ausschreibungen für Verwaltungsgerichte. In den Ausschreibungsbedingungen wird festgelegt, dass neu errichtete Gebäude einen Primärenergiebedarf (Primy Energy Demand – PED) erreichen müssen, der mindestens 20 % unter der Anforderung an Niedrigstenergiegebäude liegt (Niedrigstenergiegebäude, nationale Richtlinien).

228

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16733_Kompetenzen und digitale Kompetenzen für Richter und Justizbedienstete (Justizbedienstete)

Ziel

Fortbildung – Richter und Büroangestellte

Anzahl der an der nationalen Richterschule eingeschriebenen Richter

10

25

Q1

2023

14 zusätzliche Richter an den Gerichten, die an der nationalen Richterschule eingeschrieben sind, ein Richter am Prüfungsgericht, der an der nationalen Richterschule eingeschrieben ist. Damit wird die Gesamtzahl der Richter, die an Schulungen teilnehmen, auf 25 erhöht.

229

 14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems —

16727 Digitaler Wandel der Justiz (E-Justiz)

Meilenstein

Aktualisierung der Aufzeichnungssysteme und IT-Justizsysteme

Projektprüfungsberichte zur Bestätigung der Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen

2. QUARTAL

2023

Entgegennahme amtlicher Nachweise über die ordnungsgemäße und pünktliche Erfüllung aller zum Zeitpunkt der Einreichung beim externen Prüfer fälligen vertraglichen Verpflichtungen in Übereinstimmung mit den Projektzeitplänen, die alle Elemente der beiden Teilprojekte abdecken (Gerichtsaufzeichnungssysteme und Aktualisierungen der IT-Justizsysteme (OSDDY-PP, Rechnungshof, nationales Strafregister), durch geeignete Mittel (z. B. Projektprüfungsberichte, Bescheinigungen über die qualitative/quantitative Erbringung und Auszahlungsnachweise).

230

 14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems —

16575 Beschleunigung der Rechtspflege

 Meilenstein

Inkrafttreten – Instrument für die Leistung von Justizbediensteten

Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts

 

 

 

2. QUARTAL

2023

Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts zur Einrichtung eines befristeten Bonussystems, das auf der Entwicklung eines Leistungstools für Justizbedienstete beruht, das strategische Ziele festlegt und objektive zentrale Leistungsindikatoren (wie Zeit für die Erfüllung einer Aufgabe, individuelle Leistung in Bezug auf Zeit, Kommunikation und Motivation) nach Abteilungen und/oder Mitarbeiterkategorien einführt und genaue und objektive Daten über die Vergabe von Boni liefert; Boni, die im ersten Quartal nach Ende des betreffenden Jahres auf der Grundlage der Leistung des betreffenden Jahres zu zahlen sind.

231

 14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16292_Neue Justizgebäude

 Meilenstein

Verträge

Auftragsvergabe

 

 

 

2. QUARTAL

2023

Vergabe von Aufträgen für Bauvorhaben, die nicht von der Überarbeitung der Gerichtskarte betroffen sind.

In den Vergabebedingungen wird festgelegt, dass die neu zu errichtenden Gebäude einen Primärenergiebedarf (PED) erreichen müssen, der mindestens 20 % unter der Anforderung an Niedrigstenergiegebäude liegt (Niedrigstenergiegebäude, nationale Richtlinien).

232

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16575 Beschleunigung der Rechtspflege

Meilenstein

Überarbeitung der Gerichtskarte – Primärrecht – Zivil- und Strafrecht

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

Q4

2023

Inkrafttreten des Primärrechts für die Überarbeitung der Gerichtskarte für Zivil- und Strafjustiz.

233

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16292_Neue Justizgebäude

Meilenstein

Bau und Renovierung von Justizgebäuden – Ausschreibung

Einleitung von Ausschreibungen

Q4

2023

Anpassung der Liste der Projekte im Einklang mit dem Gesetz über die Überarbeitung der Gerichtskarte.

Veröffentlichung der Ausschreibung für die Projekte im Zusammenhang mit Zivil- und Strafgerichtshöfen, die in der überarbeiteten Liste der Renovierungen enthalten sind. In den Ausschreibungsbedingungen wird festgelegt, dass die neu zu errichtenden Gebäude einen Primärenergiebedarf (PED) erreichen müssen, der mindestens 20 % unter der Anforderung an Niedrigstenergiegebäude liegt (Niedrigstenergiegebäude, nationale Richtlinien).

234

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16575 Beschleunigung der Rechtspflege

Meilenstein

Justizpolizei operativ

Voll funktionsfähige und funktionsfähige Kriminalpolizei sowohl auf zentraler als auch auf regionaler Ebene

2. QUARTAL

2024

Operationalisierung der Kriminalpolizei in all ihren Zuständigkeiten, sowohl auf der Ebene der Zentralverwaltung als auch auf regionaler Ebene innerhalb der Gerichte

235

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16733_Kompetenzen und digitale Kompetenzen für Richter und Justizbedienstete (Justizbedienstete)

Meilenstein

Fortbildung – Richter und Büroangestellte

Bescheinigungsbericht

Umsetzung von Änderungen im Lehrplan der Nationalen Richterschule und Einschreibung von 65 % der Richter und Angestellten im Bereich des lebenslangen Lernens

Q4

2024

Vollständige Umsetzung aller Projekte im Rahmen der Reform der Kompetenzen und digitalen Kompetenzen von Richtern und Justizbediensteten mit: 

1.65 % der Richter und Büroangestellten, die sich für lebenslanges Lernen angemeldet haben und an mindestens einer Schulungsmaßnahme (Seminar) teilgenommen haben

2. Das Bildungsprogramm für Justizbedienstete an der Nationalen Richterschule in vollem Umfang

3.Alle Änderungen der Auswahlkriterien und des Lehrplans wurden umgesetzt.

Änderungen des Bildungsprogramms der Nationalen Richterschule, um insbesondere die praktische Ausbildung zu verbessern und Kurse in den Bereichen Ethik, Zeitmanagement, Psychologie, Wirtschaftstheorie und -analyse, Gerichtsverwaltung und neue Technologien anzubieten. Lebenslanges Lernen für Richter, die sich auf verschiedene Rechtsbereiche und Verwaltungs- oder Verfahrensaspekte erstrecken, die für die richterlichen Aufgaben relevant sind (Verwaltung der Gerichte, Fallbearbeitung, Kommunikation und Zusammenarbeit mit nationalen und ausländischen Behörden); eine solche Ausbildung ist Voraussetzung für den beruflichen Aufstieg. Schulung von Justizbediensteten zu Themen, die für ihre Aufgaben von wesentlicher Bedeutung sind, d. h. Verwaltung und Organisation ihres Dienstes, digitale Kompetenzen, Verfahrensrecht und materielles Recht.

236

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16575 Beschleunigung der Rechtspflege

Meilenstein

Überarbeitung der Justizkarte – Fortschritte

Fortschrittsbericht, der Prozentsätze widerspiegelt und überprüft, die durch offizielle Erklärungen der jeweiligen Gerichtsverwaltungen belegt werden, in denen die Operationalisierung und Funktionalität der reformierten Einrichtungen bestätigt wird.

Q4

2024

Überarbeitung der Justizkarte

Mindestens 70 % der betroffenen Einrichtungen (Gerichte), die in Bezug auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit voll funktionsfähig und funktionsfähig sind; mindestens 40 % der betroffenen Einrichtungen (Gerichte), die in der Zivil- und Strafjustiz voll funktionsfähig und funktionsfähig sind

237

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16292_Neue Justizgebäude

Meilenstein

Bau- und Renovierungsarbeiten – elektronische Identität – Abschluss

Bericht, in dem überprüft wird, dass alle Bauvorhaben vollständig abgeschlossen und den Nutzern übergeben werden. 

Bericht über die Bestätigung der vollständigen Operationalisierung und Funktionalität der Plattform für elektronische Identitäten.

Q4

2025

Fertigstellung aller verbleibenden neuen Gebäude und Renovierungen im 1. Quartal 023 entsprechend den Erfordernissen der überarbeiteten Karte der Justiz.

Fertigstellung und vollständige Online-Einführung der Plattform für elektronische Identitäten von Justizgebäuden

238

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16575 Beschleunigung der Rechtspflege

Meilenstein

Überarbeitung der Gerichtskarte – Vollständige Umsetzung

Fortschrittsbericht, in dem die Operationalisierung und Funktionalität aller reformierten Einrichtungen auf der Grundlage amtlicher Dokumente bestätigt wird.

Q4

2025

Überarbeitung der Justizkarte

Vollständige Umsetzung oder Überarbeitung der Gerichtskarten für jede Verwaltungs-, Zivil- und Strafjustiz, belegt durch offizielle Erklärungen der jeweiligen Gerichtsverwaltungen, die die Operationalisierung und Funktionalität der reformierten Einrichtungen bestätigen.

Abschluss von Schulungen zur Mediation für Rechtsberater und/oder Mediatoren, die an dem Programm teilnehmen, im Rahmen einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen.

Abschluss der Auszahlung für die Einrichtung benutzerfreundlicher digitaler Systeme für alle ausgewählten Mediations- und Schiedsstellen.

239

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16727_Digitaler Wandel der Justiz (E-Justiz)

Meilenstein

Aufzeichnungs- und IT-Upgrades

Voll funktionsfähige Audiodatenspeichersysteme in allen Zivil- und Strafgerichten.

OSDDY-PP Phase II, OSDDY-DD, Rechnungshof und nationales Strafregister vollständig umgesetzt, durchgeführt und einsatzbereit.

Q4

2025

E-Justiz: Abnahme der zu erbringenden Leistungen für die „Upgrade und Erweiterung der IT-Systeme des Justizsektors“ in Bezug auf:

1.Verbesserung des Aufzeichnungssystems der Gerichte.

2.Modernisierung und Unterstützung der IT-Systeme des Justizsektors für Zivil- und Strafgerichte, den Rechnungshof und das nationale Strafregister.

Die Teilprojekte umfassen Folgendes: Modernisierung des Aufzeichnungssystems der Gerichte – Modernisierung und Unterstützung des „Integrierten Gerichtsverfahrenssystems für die Zivil- und Strafgerichte (OSDDY-PP A)“ und Einführung des Systems für alle Zivil- und Strafgerichte des Landes (OSDDY-PP B). Upgrading and Support Services for the National Criminal Records Register System (NCRIS) – Upgrading and Support Services for the Case Management System (CMS) des griechischen Rechnungshofs (ELSYN) – Modernisierung und Unterstützung des Fallbearbeitungssystems (CMS) des griechischen Rechnungshofs (ELSYN)

O. KOMPONENTE 4.4: STÄRKUNG DES FINANZSEKTORS UND DER KAPITALMÄRKTE

Diese Komponente des griechischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, die Fähigkeit des Finanzsystems zur Unterstützung der Entwicklung der Wirtschaft durch die Bereitstellung von Finanzmitteln für Unternehmen und Einzelpersonen für die Entwicklung neuer Tätigkeiten zu stärken. Sie unterstützt den Umgang mit den hohen notleidenden Risikopositionen (NPE) und notleidenden Krediten (NPL) im griechischen Bankensektor und verbessert gleichzeitig den Zugang zu Informationen über die Kreditprofile von Unternehmen und Einzelpersonen auf dem Markt. 

Die Komponente unterstützt auch die Bekämpfung der privaten Verschuldung und die Stärkung der Kapitalmärkte. Strukturelle Veränderungen in diesen beiden Bereichen tragen zum Wachstum bei und erhöhen die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit Griechenlands gegenüber künftigen Schocks. 

Die Reformen im Rahmen dieser Komponente umfassen: 

·Verstärkte Kapitalmarktaufsicht und Vertrauenswürdigkeit 

·Stärkung der Fähigkeit des Finanzsystems, Altlasten zu bewältigen und die Realwirtschaft zu finanzieren

·Modernisierung der digitalen Infrastruktur, die für die Umsetzung des neuen einheitlichen Insolvenzrahmens für die Umschuldung und zweite Chance erforderlich ist

Einige dieser Reformen umfassen Maßnahmen zur Schließung der Informationslücken, die einen erfolgreichen Kreditfluss und eine effiziente Risikoüberwachung behindern. Dabei handelt es sich um die Entwicklung eines Registers zur Überwachung privater Schulden, die Entwicklung eines öffentlichen Kreditbüros, eines zentralen Kreditregisters und einer Beobachtungsstelle für die Kreditexpansion. Diese Maßnahmen tragen auch zum digitalen Wandel der griechischen Wirtschaft bei, da sie auf Informationstechnologie angewiesen sind.

Die Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente fördern die wirtschaftliche und institutionelle Resilienz, stärken die Krisenvorsorge und die institutionellen Kapazitäten und unterstützen somit die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung „Strukturreformen zur Verbesserung der Funktionsweise der Wirtschaft“ (länderspezifische Empfehlung 1 2019 und länderspezifische Empfehlung 4 2020). Es wird erwartet, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind.

O.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform: Verstärkte Kapitalmarktaufsicht und Vertrauenswürdigkeit (Maßnahme ID 16581)

Ziel der Reform ist es, die Aufsicht über die Kapitalmärkte zu verbessern, indem 1) in den digitalen Wandel der digitalen Kapazitäten der griechischen Kapitalmarktkommission (HCMC) und die Digitalisierung ihrer internen Prozesse und Organisation investiert wird und 2) der Regulierungs- und Rechtsrahmen für die Kapitalmärkte kodifiziert wird, um die Aufsichtskapazitäten des Kapitalmarkts zu verbessern. Die Reform tritt bis zum 1. Quartal 2021 in Kraft und die Investition in das IT-System bis zum 31. Dezember 2025.

Reform: Stärkung der Fähigkeit des Finanzsystems, Altlasten zu bewältigen und die Realwirtschaft zu finanzieren (Maßnahme ID 16957)

Diese umfassende Reform zielt darauf ab, den privaten Schuldenstand zu verringern, indem das Insolvenzverfahren verbessert und der Markt für notleidende Kredite gestärkt wird und der künftige Aufbau privater Schulden durch die Beseitigung von Informationslücken verhindert wird. Die Reform besteht aus folgenden Teilen:

1.Erstens geht es um die Verbesserung des Verfahrens der elektronischen Versteigerung unddie Erweiterung der auf der Plattform für elektronische Auktionen verfügbaren Informationen über die versteigerten Vermögenswerte.

2.Zweitens geht es um den Abschluss politischer Maßnahmen, die in der nationalen Strategie für die Verwaltung von Privatschulden vorgesehen sind, insbesondere durch:

a.Einrichtung des Public Credit Bureau mit dem Ziel, Informationsasymmetrien zwischen öffentlichen Stellen und Banken auf der Grundlage von Daten und Informationen des öffentlichen Sektors zu beseitigen.

b.Einführung des IT-Systems des Überwachungsregisters für Privatschulden, das Daten von öffentlichen und privaten Gläubigern sowie aus anderen einschlägigen Quellen erhebt.

c.Unterstützung der Vertiefung des Sekundärmarkts für notleidende Kredite durch die Beseitigung steuerlicher Negativanreize für NPL-Übertragungen, die Einrichtung einer gemeinsamen Transaktionsplattform für notleidende Kredite und die Einrichtung gemeinsamer Datenvorlagen.

3.Die dritte Teilreform bezieht sich auf die Einrichtung eines Zentralen Kreditregisters (Central Credit Registry – CCR), das das „Hercules Asset Protection Scheme“ ergänzen und den Sekundärmarkt für notleidende Kredite stärken würde. Das CCR wird von der Bank of Greece gehostet und erfasst die Zahlungshistorie jedes einzelnen Kredits der Kunden und die Art der gestellten Sicherheiten in granularer Form. Das CCR trägt durch die Erhebung einschlägiger Daten aus allen erforderlichen Quellen auch zum Betrieb und zu den Funktionen der Beobachtungsstelle für Kreditausweitung bei, um die Entwicklung der Kreditexpansion zu überwachen.Die CRR ermöglicht den Zugang zu Kreditinformationen, um Marktversagen aufgrund asymmetrischer Informationen zu beheben und so den Zugang zu Krediten zu erleichtern. 

Die Umsetzung der Gesamtreform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Modernisierung der digitalen Infrastruktur, die für die Umsetzung des neuen einheitlichen Insolvenzrahmens für die Umschuldung und die zweite Chance erforderlich ist (Maßnahme ID 16580)

Ziel der Reform ist die Modernisierung der erforderlichen digitalen Infrastruktur, die erforderlich ist, um die Frühwarn- und präventiven Umschuldungsverfahren zu unterstützen, die durch den neuen einheitlichen/kodifizierten Rechtsrahmen für die Verwaltung der Schulden natürlicher und juristischer Personen bereitgestellt werden;

Diese Reform wird bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen.

O.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Gruppe 22: Stärkung des Finanzsektors und der Kapitalmärkte

●Verstärkte Kapitalmarktaufsicht und Vertrauenswürdigkeit (ID: 16581)

●Stärkung der Fähigkeit des Finanzsystems, Altlasten zu bewältigen und die Realwirtschaft zu finanzieren (ID: 16957)

●Umsetzung des neuen einheitlichen Insolvenzrahmens für die Umschuldung und zweite Chance (ID: 16580)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren  (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren  (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

240

15 – 4.4. Stärkung des Finanzsektors und der Kapitalmärkte – 16581_Verbesserte Kapitalmarktaufsicht und Vertrauenswürdigkeit

Meilenstein

Kapitalmärkte, Aufsicht, Digitalisierung der Aufsichtsprozesse, Kapitalmarktunion

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften (Verweis auf Amtsblatt)

Q4

2021

Inkrafttreten eines neuen Gesetzes über die griechische Kapitalmarktkommission, mit dem die internen Verfahren und die interne Organisation geändert werden.

241

15 – 4.4. Stärkung des Finanzsektors und der Kapitalmärkte – 16580_Umsetzung des neuen einheitlichen Insolvenzrahmens für die Umschuldung und zweite Chance

Meilenstein

Aufsicht, Digitalisierung der Aufsichtsprozesse, Kapitalmarktunion, Kapitalmärkte, präventive Umschuldung

Berichte über die Inbetriebnahme der oben genannten Systeme, gegebenenfalls einschließlich Links zu Websites

Q4

2025

Verbesserung der Frühwarnung und des präventiven Umschuldungsmechanismus, der es Einzelpersonen und Unternehmen ermöglicht, Überschuldung zu vermeiden und die Schuldenregulierung durch außergerichtliche Verfahren anzugehen.

Der Auftragnehmer aktualisiert die IT-Systeme zur Frühwarnung und präventiven Umschuldung, die vom Finanzministerium/SecPD nach Bewertung ihrer Funktionsweise betrieben werden.

243

15 – 4.4. Stärkung des Finanzsektors und der Kapitalmärkte – 16581_Verbesserte Kapitalmarktaufsicht und Vertrauenswürdigkeit

Meilenstein

 Digitalisierung des Aufsichtsprozesses und Organisation der griechischen Kapitalmarktkommission

Bericht über die Digitalisierung des Aufsichtsprozesses und der Organisation der griechischen Kapitalmarktkommission

Q4

2025

1. Abschluss der Neugestaltung und des Fahrplans für eine neue Organisationsstruktur, Datenverwaltung, Personalschulung, 2. Entwicklung und/oder Erwerb von IT-Infrastrukturen und -Anwendungen für den systematischen Empfang, die Speicherung, den Abruf und die Verwaltung von Transaktionen auf dem Aktienmarkt und von Zusatzinformationen für die Erstellung und Verwaltung von Warnmeldungen und Prüfberichten; 3. Einführung eines IT-Großsystems und Integration aller derzeit (und in Zukunft) von Mitarbeitern der griechischen Kapitalmarktkommission erhobenen Daten, um eine multidimensionale Analyse, Überprüfung und einen Überblick über die derzeitigen Marktbedingungen zu ermöglichen, die eine Feinabstimmung der Verfahren und Interventionen ermöglichen; 4. Kodifizierung des Regulierungs- und Rechtsrahmens für die Kapitalmärkte, um die Aufsichtskapazitäten der Kapitalmärkte zu verbessern.

244a

15 – 4.4. Stärkung des Finanzsektors und der Kapitalmärkte – 16957_Stärkung der Fähigkeit des Finanzsystems, Altlasten zu bewältigen und die Realwirtschaft zu finanzieren

Meilenstein

E-Auktionen für die Vollstreckung von Forderungen

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

2. QUARTAL

2024

Annahme und Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur

I)Erweiterung der auf der Plattform für elektronische Auktionen verfügbaren Informationen über die versteigerten Vermögenswerte, einschließlich einschlägiger Informationen, die in den öffentlichen Archiven der Notare verfügbar sind;

II)Beseitigung von Abschreckungsfaktoren, die durch überfällige Immobilienschulden (z. B. Rechnungen öffentlicher Versorgungsunternehmen) verursacht werden.

244b

15 – 4.4. Stärkung des Finanzsektors und der Kapitalmärkte – 16957_Stärkung der Fähigkeit des Finanzsystems, Altlasten zu bewältigen und die Realwirtschaft zu finanzieren

Meilenstein

Auftragsvergabe für Maßnahmen des Finanzsektors

Mitteilung über die Auftragsvergabe

2. QUARTAL

2024

Auftragsvergabe für:

I)Entwicklung des IT-Systems für Ratings für das Public Credit Bureau;

II)Entwicklung des Registers für die Überwachung privater Schuldtitel;

III)Entwicklung des zentralen Kreditregisters.

244c

15 – 4.4. Stärkung des Finanzsektors und der Kapitalmärkte – 16957_Stärkung der Fähigkeit des Finanzsystems, Altlasten zu bewältigen und die Realwirtschaft zu finanzieren

Meilenstein

Abschluss der politischen Maßnahmen der nationalen Strategie für die Verwaltung von Privatschulden, Einrichtung des zentralen Kreditregisters

Bericht, aus dem hervorgeht, dass alle Maßnahmen abgeschlossen sind, gegebenenfalls einschließlich des Inkrafttretens der einschlägigen Rechtsvorschriften

Q4

2025

1. Abschluss der in der nationalen Strategie für die Verwaltung von Privatschulden vorgesehenen politischen Maßnahmen, insbesondere durch:

a.Einrichtung des Public Credit Bureau (PCB). Dazu gehört die Entwicklung des IT-Systems, das eine zentrale Datenbank und ein einheitliches Ratingsystem für die Bewertung der Kreditwürdigkeit von Schuldnern (Einzelpersonen und juristische Personen) auf der Grundlage von Daten des öffentlichen Sektors enthält.

b.Einführung des IT-Systems für das Überwachungsregister für Privatschulden, in dem Daten von öffentlichen und privaten Gläubigern sowie aus anderen einschlägigen Quellen erhoben werden.

c.Erleichterung der Transaktionen mit notleidenden Krediten durch folgende Maßnahmen:

I)Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften zur Beseitigung steuerlicher Negativanreize für die Übertragung notleidender Kredite;

II)Festlegung und Förderung der Verwendung einer gemeinsamen Datenvorlage für NPL-Transaktionen, auch für notleidende Kredite, die nach einer Umstrukturierung wieder aufgelaufen sind, die die bestehende EBA-Vorlage ergänzen würde;

III)Festlegung einer gemeinsamen Vorlage für die Portfolio-Überprüfung und -Bewertung;

IV)Einrichtung einer Transaktionsplattform für NPL-Portfolios, um Verkäufern und Käufern dabei zu helfen, Informationen auszutauschen und Gebote auf effiziente und vertrauliche Weise abzugeben, wobei bestehende Lösungen auf dem Markt zu berücksichtigen sind.

2. Einrichtung des zentralen Kreditregisters (CCR) und Einführung der erforderlichen IT-Infrastruktur als nationale Datenbank der Bank of Greece (BoG), in der die Zahlungshistorie jedes einzelnen Kredits der Kunden aller Banken und Finanzinstitute und die Art der gestellten Sicherheiten in granularer Form erfasst werden. Durch die Erhebung einschlägiger Daten aus allen erforderlichen Quellen trägt das CCR auch zum Betrieb und zu den Funktionen der Beobachtungsstelle für Kreditausweitung bei, die die Entwicklung der Kreditexpansion überwachen soll. Der Oberste Rat fungiert als Verantwortlicher und stellt sicher, dass strenge Sicherheits- und Datenschutzprotokolle vorhanden sind, um die Informationen der Kreditnehmer zu schützen, die von Kreditgebern an das CCR übermittelt werden.

P. KOMPONENTE 4.5: FÖRDERUNG VON FORSCHUNG UND INNOVATION

Die Hauptziele dieser Komponente des griechischen Aufbau- und Resilienzplans bestehen darin, die öffentlichen und privaten Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE) zu erhöhen, die Verbindungen zwischen Wissenschaft und Unternehmen zu stärken und eine wegweisende FuE-Infrastruktur zu entwickeln, um die Forschungs- und Innovationsleistung Griechenlands zu verbessern. Dies soll durch gezielte Reformen und Investitionen erreicht werden, um die öffentlichen und privaten FuE-Ausgaben zu erhöhen, die Forschungsinfrastrukturen des Landes zu modernisieren, die Forschungsfinanzierung zu fördern, die Internationalisierung des griechischen Forschungsökosystems zu verstärken und Forschungszusammenarbeit zu entwickeln. Die Komponente umfasst auch die Entwicklung eines Informationssystems für den Katastrophenschutz, das die zuständigen Behörden in Echtzeit über physische Phänomene und Naturkatastrophen informiert und gleichzeitig ihre Zusammenarbeit unterstützt. Diese Investitionen erleichtern auch den digitalen Wandel durch die Entwicklung fortschrittlicher digitaler Technologien und die Digitalisierung von Katastrophenschutzmethoden sowie die Förderung des ökologischen Wandels, indem die Auswirkungen des Klimawandels abgemildert werden, um den Katastrophenschutz zu gewährleisten. Mit der Komponente wird die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zu öffentlichen und privaten Investitionen (länderspezifische Empfehlung 2 2019 und länderspezifische Empfehlung 3 2020) unterstützt. Es wird erwartet, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind.

P.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investitionen: Schaffung – Erweiterung – Modernisierung der Infrastrukturen von Forschungszentren unter der Aufsicht des Generalsekretariats für Forschung und Innovation (GSRI) (Maßnahme ID 16624)

Die Investition umfasst die Modernisierung der Infrastruktur von elf Forschungszentren, um ihre Forschungskapazitäten und -kapazitäten in wichtigen wissenschaftlichen und technologischen Bereichen zu verbessern. Die Investition betrifft insbesondere die folgenden Forschungszentren: Stiftung für Forschung und Technologie Hellas; Forschungs- und Innovationszentrum Athena; BSRC-Flüge; Zentrum für Forschung und Technologie Hellas; Nationale griechische Forschungsstiftung; Akademie der Stiftung für biomedizinische Forschung Athen; Nationale Beobachtungsstelle Athen; Griechisches Zentrum für Meeresforschung; Griechisches Pasteur-Institut; Nationales Zentrum für Sozialforschung; Griechische Atomenergiekommission.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit dem technischen Leitfaden „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich der nachgelagerten Nutzung 18 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 19 ;

III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 20 und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen 21 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Grundlagenforschung und angewandte Forschung (Maßnahme ID 16618)

Die Investition umfasst sieben Teilprojekte: I) horizontale Finanzierung der Grundlagenforschung; II) finanzielle Unterstützung für Vorzeigeforschungsprojekte in interdisziplinären Sektoren mit praktischen Anwendungen für die griechische Wirtschaft; III) finanzielle Unterstützung für die angewandte Forschung im Bereich der Präzisionsmedizin; IV) Bereitstellung von Finanzmitteln für ein Forschungs- und Entwicklungszentrum für unbemannte Systeme zur Unterstützung der angewandten Forschung zu Drohnen; V) Einrichtung eines angewandten FuI-Instituts für künstliche Intelligenz, Datenverarbeitung und Entwicklung von Algorithmen; VI) finanzielle Unterstützung für die Bereitstellung marktübersetzbarer nachhaltiger Werkstofftechnologien; VII) finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an europäischen Partnerschaften, insbesondere Euro-HPC (Hochleistungsrechnen) und digitalen Schlüsseltechnologien. Mit der Investition sollen Einrichtungen geschaffen werden, die die angewandte Forschung langfristig unterstützen, und ein „Deeptech“-Innovationsökosystem durch die Finanzierung interdisziplinärer FuE-Tätigkeiten mit Auswirkungen auf die Industrie gefördert werden. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: TH2ORAX: Trellis Holistic & Hybrid Operational Ruggedised Autonomous eXemplary System (Maßnahme ID 16654)

Die Investition umfasst die Entwicklung eines Informationssystems der nächsten Generation, das verschiedene Arten und Formen kooperativer Infrastrukturen kombinieren soll, um die Entscheidungsfindung der Institute in Echtzeit zu verbessern. Das System setzt sich aus modernsten Technologien wie künstlicher Intelligenz zusammen und ist so konzipiert, dass es den Bedürfnissen eines breiten Spektrums von Endnutzern langfristig gerecht wird. Sie soll zum Grenzmanagement, zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus, zur Cybersicherheit, zum Schutz und zur Resilienz kritischer Infrastrukturen, zu Such- und Rettungseinsätzen und zur Katastrophenresilienz beitragen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Forschung – Schaffung – Innovat (Maßnahme ID 16971)

Mit der Investition sollen 36 Projektvorschläge unterstützt werden, die im Kriterium „Exzellenz“ in Bereichen der intelligenten Spezialisierung (RIS3) mit einer sehr hohen Punktzahl bewertet, aber aufgrund von Haushaltszwängen nicht im Rahmen von HORIZON 2020 finanziert wurden. Mit der Investition werden die ausgewählten Vorschläge finanziell unterstützt, und es wird erwartet, dass sie eine Kofinanzierung aus dem Privatsektor anziehen, indem die Verbindung zwischen dem öffentlichen Wissenschaftssektor und den Unternehmen gestärkt wird. Förderfähig sind folgende Sektoren: I) Umwelt und nachhaltige Entwicklung; II) Energie; III) Informations- und Kommunikationstechnologie; IV) Gesundheit und Pharmazeutika; V) Transport- und Lieferkette; VI) Agrar- und Lebensmittelindustrie; VII) Werkstoffe und Baustoffe; und viii) Tourismus, Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Horizont 2020 „Exzellenzsiegel“: Finanzierung der wichtigsten innovativen Unternehmen (Maßnahme ID 16622)

Die Investition betrifft 13 Projektvorschläge kleiner und mittlerer Unternehmen, die das Exzellenzsiegel „HORIZON 2020“ erhalten haben und für eine Finanzhilfe in Betracht kommen, aber aufgrund von Haushaltszwängen nicht im Rahmen von HORIZON 2020 finanziert werden. Die Investition unterstützt diese Vorschläge und ergänzt die privaten Mittel der Begünstigten. Förderfähig sind folgende Sektoren: I) Umwelt und nachhaltige Entwicklung; II) Energie; III) Informations- und Kommunikationstechnologie; IV) Gesundheit und Pharmazeutika; V) Transport- und Lieferkette; VI) Agrar- und Lebensmittelindustrie; VII) Werkstoffe und Baustoffe; und viii) Tourismus, Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Extroversion des griechischen Forschungs- und Innovationssystems (Maßnahme ID 16621)

Die Reform umfasst die Förderung und weltweite Bekanntmachung des nationalen Start-up- und Innovationsökosystems sowie die Unterstützung der Softwareentwicklung, -wartung und -bewertung. Diese Maßnahmen werden über ELEVATE Griechenland durchgeführt, das ein digitales Portal betreibt, das es nationalen Start-up-Unternehmen ermöglicht, sich als „Start-ups“ registrieren zu lassen und eine staatliche Akkreditierung zu erhalten. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

P.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Gruppe 23: Förderung von Forschung und Innovation

●Schaffung – Erweiterung – Modernisierung der Infrastrukturen von Forschungszentren unter der Aufsicht des Generalsekretariats für Forschung und Technologie (GSRT) (ID: 16624)

●Grundlagenforschung und angewandte Forschung (ID: 16618)

●TH 2 ORAX: Trellis Holistic & Hybrid Operational Ruggedised Autonomous eXemplary System (ID: 16654)

●Forschung – Create – Innovate (ID: 16971)

●Horizont 2020 „Exzellenzsiegel“: Finanzierung der wichtigsten innovativen Unternehmen (ID: 16622)

●Extroversion des griechischen Forschungs- und Innovationssystems (ID: 16621)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

245

16 – 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16618_Grundlagenforschung und angewandte Forschung

Meilenstein

Rechtsvorschriften über Grundlagenforschung und angewandte Forschung

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften (Primär- und Sekundärrechtsakte zur Gründung der juristischen Personen)

Q1

2022

Inkrafttreten eines überarbeiteten Rechtsrahmens für Grundlagenforschung und angewandte Forschung und Erlass sekundärer Rechtsakte zur Gründung der juristischen Personen.

Der Rechtsrahmen a) die Forschungsbereiche für die Finanzierung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der aktualisierten nationalen Strategie für intelligente Spezialisierung (RIS3) neu zu definieren; Schaffung einer neuen Governance-Struktur zur Verbesserung der Verwaltung und Koordinierung dieser Projekte; und c) Festlegung des Rechtsstatus neuer Forschungseinrichtungen.

Forschungsbereiche werden gemeinsam vom Nationalen Rat für Forschung und Innovation (NCRI) und vom Generalsekretariat für Forschung und Innovation des Ministeriums für Entwicklung (GSRI) neu festgelegt.

246

16 – 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16624_Creation – Expansion – Modernisierung der Infrastrukturen von Forschungszentren unter der Aufsicht des Generalsekretariats für Forschung und Innovation (GSRI)

Meilenstein

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Forschungszentren

Veröffentlichte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und Spezifikationen der Ausschreibung

Q1

2022

Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Schaffung – Erweiterung – Modernisierung der Infrastrukturen von Forschungszentren, einschließlich der Veröffentlichung von Spezifikationen der Ausschreibung, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Anträge den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

247

16 – 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16624_Creation – Expansion – Modernisierung der Infrastrukturen von Forschungszentren unter der Aufsicht des Generalsekretariats für Forschung und Innovation (GSRI)

Meilenstein

Vergabe von Aufträgen für Forschungszentren – Bauarbeiten

Mitteilung über die Vergabe von Bauaufträgen

Q1

2024

Auswahl von Vorschlägen und Vergabe von Aufträgen für Bauarbeiten im Zusammenhang mit der Maßnahme „Schaffung – Erweiterung – Modernisierung der Infrastrukturen von Forschungszentren“ unter der Aufsicht des Generalsekretariats für Forschung und Innovation (GSRI).

247a

16 – 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16624_Creation – Expansion – Modernisierung der Infrastrukturen von Forschungszentren unter der Aufsicht des Generalsekretariats für Forschung und Innovation (GSRI)

Meilenstein

Vergabe von Aufträgen für Forschungszentren – Ausrüstung und sonstige Dienstleistungen

Mitteilung über die Vergabe von Aufträgen für Ausrüstung und andere Dienstleistungen

Q3

2024

Auswahl von Vorschlägen und Vergabe von Aufträgen für Ausrüstung und andere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Maßnahme „Schaffung – Erweiterung – Modernisierung der Infrastrukturen von Forschungszentren“, die vom Generalsekretariat für Forschung und Innovation (GSRI) beaufsichtigt wird.

248

16 – 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16654_ TH2ORAX: Trellis Holistic & Hybrid Operational Ruggedised Autonomes eXemplary System

Meilenstein

Auftragsvergabe für TH2ORAX

Mitteilung über die Auftragsvergabe

2. QUARTAL

2024

Vergabe von Aufträgen für das Projekt TH2ORAX.

Das Ministerium für Entwicklung und Investitionen ist zusammen mit dem Generalsekretariat für Forschung und Innovation (GSRI) für die wirksame Durchführung des Evaluierungsprozesses verantwortlich. Der (die) Auftrag(e) wird/werden auf der Grundlage des besten Preis-Qualitätsverhältnisses vergeben.

249

16 – 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16624_Creation – Expansion – Modernisierung der Infrastrukturen von Forschungszentren unter der Aufsicht des Generalsekretariats für Forschung und Innovation (GSRI)

Meilenstein

Abschluss der Projekte von Forschungszentren

Bericht des Generalsekretariats für Forschung und Innovation (GSRI), aus dem hervorgeht, dass die Projekte abgeschlossen sind

Q4

2025

Abschluss aller Teilprojekte im Rahmen von „Schaffung – Ausbau – Modernisierung der Infrastrukturen von Forschungszentren unter Aufsicht der GSRI“, d. h.: Stiftung für Forschung und Technologie Hellas; Forschungs- und Innovationszentrum Athena; BSRC-Flüge; Zentrum für Forschung und Technologie Hellas; Nationale griechische Forschungsstiftung; Akademie der Stiftung für biomedizinische Forschung Athen; Nationale Beobachtungsstelle Athen; Griechisches Zentrum für Meeresforschung; Griechisches Pasteur-Institut; Nationales Zentrum für Sozialforschung; Griechische Atomenergiekommission.

250

16 – 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16618_Grundlagenforschung und angewandte Forschung

Meilenstein

Abschluss von Projekten der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung

Bericht des Generalsekretariats für Forschung und Innovation (GSRI), aus dem hervorgeht, dass die Projekte abgeschlossen sind

Q4

2025

Abschluss der folgenden Teilprojekte im Rahmen der Maßnahme „Angewandte Grundlagenforschung“: Finanzierung der Grundlagenforschung; Vorzeigeforschungsprojekte zur Herausforderung interdisziplinärer Sektoren; Einrichtung eines angewandten FuI-Instituts für künstliche Intelligenz, Datenverarbeitung und Entwicklung von Algorithmen; Bereitstellung marktübersetzbarer nachhaltiger Werkstofftechnologien; Beteiligung an den Europäischen Partnerschaften für Hochleistungsrechnen (Euro-HPC) und an digitalen Schlüsseltechnologien; angewandte Forschung zur Entwicklung von Drohnen (Finanzierung des Forschungs- und Entwicklungszentrums für unbemannte Systeme); angewandte Forschung für Präzisionsmedizin.

251

16 – 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16654_TH 2 ORAX: Trellis Holistic & Hybrid Operational Ruggedised Autonomes eXemplary System

Meilenstein

Abschluss des TH2ORAX-Projekts

Bericht des Generalsekretariats für Forschung und Innovation (GSRI), aus dem hervorgeht, dass das Projekt abgeschlossen ist

Q4

2025

Abschluss des TH2ORAX-Projekts

Durch die Entwicklung einer ganzheitlichen Plattform, die Lageerfassung und Entscheidungsfähigkeiten zur Verbesserung der Koordinierung und Synchronisierung aller einschlägigen zuständigen Behörden in Echtzeit und rund um die Uhr für das gesamte griechische Hoheitsgebiet auf interdisziplinärer und interministerieller Ebene zur Verfügung stellt und der zugehörige Abschlussbericht von der GSRI erstellt wird.

252

16 – 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16971_Forschung – Create – Innovate

Meilenstein

Abschluss der Forschung – Schaffung – innovative Projekte

Bericht des Generalsekretariats für Forschung und Innovation (GSRI), aus dem hervorgeht, dass die Projekte abgeschlossen sind

Q4

2025

Abschluss aller förderfähigen Projekte der Maßnahme „Forschung Create Innovate“ in den folgenden Sektoren: I) Umwelt und nachhaltige Entwicklung; II) Energie; III) Informations- und Kommunikationstechnologie; IV) Gesundheit und Pharmazeutika; V) Transport- und Lieferkette; VI) Agrar- und Lebensmittelindustrie; VII) Werkstoffe und Baustoffe; und viii) Tourismus, Kultur- und Kreativwirtschaft.

253

16 – 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16621_Extroversion des griechischen Forschungs- und Innovationsökosystems

Meilenstein

Abschluss der Extroversion von FuI-Ökosystemprojekten

Bericht des Generalsekretariats für Forschung und Innovation (GSRI), aus dem hervorgeht, dass die Projekte abgeschlossen sind

Q4

2025

Abschluss der folgenden Teilprojekte der Extroversion der Forschungs- und Innovationsökosystemmaßnahme: Förderung und weltweite Bekanntmachung des nationalen Ökosystems für Start-up-Unternehmen und Innovation; Unterstützung des Softwareentwicklungs-, Wartungs- und Upgrades-Evaluierungsprozesses.

346

16 – 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16622_HORIZON 2020 „Exzellenzsiegel“: Finanzierung der wichtigsten innovativen Unternehmen

Meilenstein

Abschluss von Projekten kleiner und mittlerer Unternehmen

Bericht des Generalsekretariats für Forschung und Innovation (GSRI), aus dem hervorgeht, dass die Projekte abgeschlossen sind

Q4

2025

Abschluss förderfähiger Projekte, die von kleinen und mittleren Unternehmen durchgeführt werden, die das Exzellenzsiegel „HORIZON 2020“ erhalten haben und für eine Finanzhilfe in Betracht kommen, aber aufgrund von Haushaltszwängen nicht im Rahmen von HORIZON 2020 finanziert werden.

Q. KOMPONENTE 4.6: MODERNISIERUNG UND VERBESSERUNG DER WIDERSTANDSFÄHIGKEIT WICHTIGER WIRTSCHAFTSZWEIGE

Diese Komponente des griechischen Aufbau- und Resilienzplans umfasst gezielte Reformen und Investitionen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Schlüsselsektoren der griechischen Wirtschaft, nämlich Tourismus und Kultur, Landwirtschaft, verarbeitendes Gewerbe und Aquakultur. Die Komponente umfasst auch Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, mit denen die Konnektivität und die Straßenverkehrssicherheit verbessert werden sollen. Der Tourismus wird durch Investitionen in den thematischen Tourismus unterstützt, um neue touristische Märkte zu erschließen. Die Komponente umfasst ferner Investitionen in die Kultur, um die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit des Sektors zu verbessern und seine Verbindungen zum Tourismus besser auszunutzen. Investitionen in die Landwirtschaft sollen die Effizienz der Produktionsmethoden steigern, Erzeugerorganisationen und Genossenschaften fördern und die Neuausrichtung auf Erzeugnisse mit höherem Mehrwert fördern. Die Komponente umfasst auch eine tiefgreifende Reform des Eisenbahnsektors, um ihn effizienter und wettbewerbsfähiger zu machen. Diese Investitionen unterstützen das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts und die Entwicklung eines nachhaltigen Verkehrssystems. Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zu öffentlichen und privaten Investitionen (länderspezifische Empfehlung 2 von 2019 und länderspezifische Empfehlung 3 2020). Es wird erwartet, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind.

Q.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investitionen: Modernisierung der Straßenverkehrssicherheit (Maßnahme ID 16631)

Die Investition umfasst die Verbesserung der Sicherheit der Straßennetze im ganzen Land mit dem Ziel, die Zahl der Verkehrsunfälle zu verringern, die Eingriffe an mehr als 7000 gefährlichen Orten über 2 500 km des Netzes betreffen. Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Insbesondere unterliegt die Maßnahme einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU, um sicherzustellen, dass die Einhaltung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ in das Projekt integriert und in den Phasen des Baus, des Betriebs und der Stilllegung der Infrastruktur strikt eingehalten wird. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Autobahn Mittelgriechenland E-65: Sektion Trikala-Egnatia (Maßnahme ID 16628)

Diese Investition umfasst den vollständigen Bau (Hauptstraße, Dienststraßen/Verbindungsstraßen und zusätzliche Arbeiten) mit einer Gesamtlänge von 70 km des nördlichen Abschnitts der Autobahn E65, insbesondere des Abschnitts Trikala-Egnatia. Die Autobahn, mit der die Anbindung zwischen Südgriechenland, Thessalien und Westmakedonien einerseits und dem westlichen Balkan und dem übrigen Europa (über den Hafen von Igoumenitsa) andererseits verbessert werden soll, ist Teil des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V). Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Die Maßnahme unterliegt insbesondere einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU.

die Einhaltung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen wird in das Projekt einbezogen und in den Phasen des Baus, des Betriebs und der Stilllegung der Infrastruktur strikt eingehalten. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Nordautobahn Cretan (vgl. Α.Α.Κ.) (Maßnahme ID 16630)

Die Investition betrifft den Bau der Nordautobahn Cretan (BOAK), die die vier Großstädte Kreta (Chania, Rethymnon, Heraklion und Agios Nikolaos) verbindet und Teil des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) ist. Die Investition besteht aus drei Teilprojekten. Teilprojekt 1 umfasst das Segment von Chania bis Heraklion, eine mautpflichtige Autobahn von ca. 163 km Länge, die im Rahmen eines Konzessionsvertrags gebaut und betrieben werden soll. Mit dieser Maßnahme werden bestimmte vorab festgelegte Arbeiten finanziert, z. B. die Umgehungen von Chania, Heraklion und Rethymnon, Brücken, Kreuzungen und unterirdische Arbeiten. Teilprojekt 2 umfasst das Segment von Hersonissos-Neapoli mit einer Länge von ca. 22,5 km, das im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaftsvereinbarung gebaut werden soll, und Teilprojekt 3 das Segment Neapolis – Agios Nikolaos mit einer Länge von etwa 14 km, das im Rahmen eines öffentlichen Bauvorhabens gebaut werden soll. Ziel der Autobahn ist es, die Erreichbarkeit zwischen den Großstädten Kretas und allen großen Häfen und Flughäfen der Insel zu verbessern, die Fahrzeiten zu verkürzen, das Dienstleistungsniveau und die Straßenverkehrssicherheit zu erhöhen und den regionalen Verkehr sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr zu verbessern. Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Insbesondere unterliegt die Maßnahme einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU, um sicherzustellen, dass die Einhaltung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ in das Projekt integriert und in den Phasen des Baus, des Betriebs und der Stilllegung der Infrastruktur strikt eingehalten wird. Die Durchführung des aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanzierten Teils der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Intelligente Infrastruktur mit ökologischem und kulturellem Schwerpunkt (Maßnahme ID 16960)

Die Investition umfasst die folgenden digitalen Projekte in den Bereichen Umwelt und Kultur: 1) Einrichtung eines IT-Systems zur Abgrenzung von Wasserläufen als Beitrag zum Schutz der Natur und der biologischen Vielfalt, 2) Einrichtung einer digitalen Bank für Transaktionen im Zusammenhang mit dem Gebäude-Plot-Verhältnis, 3) Entwicklung einer einheitlichen digitalen Karte, 4) Einrichtung eines zentralen Systems zur Messung und Überwachung von Luftschadstoffen und Meeresverschmutzung als Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität und (5) Einrichtung interaktiver digitaler Dienste und der Produktion digitaler Inhalte zur Förderung kultureller Ausstellungen mit erweiterter und virtueller Realität für Museen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Wiederherstellung der Barrierefreiheit nach den verheerenden Auswirkungen des Sturms „DANIEL“ (Maßnahme ID 16999)

Diese Investition umfasst die Wiederherstellung der Schäden am Straßen- und Eisenbahnnetz und die damit verbundenen technischen Arbeiten in den vom Sturm „DANIEL“ betroffenen Gebieten bei gleichzeitiger Gewährleistung von Funktionalität, Sicherheit und Klimaresilienz. Die Investition besteht aus zwei Teilprojekten:

1.Wiederherstellung des Straßennetzes

Sanierungsmaßnahmen an 200 Standorten auf 2 100 km des regionalen Straßennetzes in den Präfekturen Larissa, Magnesia, Trikala, Karditsa, Fthiotida und Evia, einschließlich begleitender technischer Arbeiten an Brücken, die an ihren Bauwerken beschädigt wurden und repariert werden müssen.

2.Wiederherstellung des Eisenbahnnetzes

Wiederherstellung des Schienennetzes auf den Abschnitten von Domokos nach Rapsani der Hauptachse Athen-Thessaloniki und auf den drei vertikalen Achsen (Larissa-Volos, Paleofarsalos-Kalambaka und Pelion) einschließlich der Instandsetzung beschädigter Gleise, begleitender technischer Arbeiten an Brücken und Tunneln, die Schäden an Bahnhöfen erlitten haben, Reparatur und Instandsetzung von Bahnhöfen, Kreuzungs- und Signalausrüstung.

Es wird ein Beschaffungsplan für Investitionen in die Eisenbahnsicherheit, die im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik unterstützt werden, und für die regelmäßige Instandhaltung erstellt, die zwar nicht mit Unterstützung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität durchgeführt werden, aber für die Wiederherstellung des sicheren Betriebs des Eisenbahnnetzes erforderlich sind.

Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Ausbau der Vorstadtbahn West Attika (Maßnahme ID 16892)

Diese Investition umfasst den Bau einer 36 km langen Eisenbahnstrecke westlich von Athen, von Ano Liossia bis Megara. Der Ausbau der Eisenbahn trägt zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt bei und fördert die Konnektivität in einem Bereich, in dem der Logistiksektor über ein erhebliches Potenzial verfügt. Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Insbesondere unterliegt die Maßnahme einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU, um sicherzustellen, dass die Einhaltung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ in das Projekt integriert und in den Phasen des Baus, des Betriebs und der Stilllegung der Infrastruktur strikt eingehalten wird. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Durchführung der Arbeiten zur Mängelbehebung der EASA (Maßnahme ID 16833)

Diese Investition umfasst die Modernisierung von 13 Regionalflughäfen zur Behebung von Abweichungen und/oder Verstößen im Rahmen der neuen Zertifizierungsspezifikationen der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA), die eine vertragliche Verpflichtung des Staates darstellen. Die Investition zielt darauf ab, diese Flughäfen vollständig mit der Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2018 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit in Einklang zu bringen. Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Insbesondere müssen die Wirtschaftsteilnehmer, die die Bauarbeiten durchführen, sicherstellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (mit Ausnahme von natürlich vorkommendem Material der Kategorie 170504 des Europäischen Abfallverzeichnisses gemäß der Entscheidung 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Entscheidung 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Entscheidung 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1147)), die auf der Baustelle anfallen, zur Wiederverwendung vorbereitet werden. Recycling und andere stoffliche Verwertung, einschließlich Verfüllungsverfahren, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Intelligente Brücken (Maßnahme ID 16949)

Die Investition besteht aus zwei Phasen. Phase I der Investition zielt darauf ab, Brücken mit speziellen Lastmesssystemen und Sensoren oder optischen Fasern auszustatten, die die Verlagerung der Brücken in Echtzeit messen. Diese Informationen werden mit speziellen Algorithmen aufgezeichnet und verarbeitet, um die strukturelle Anfälligkeit von Brücken zu bewerten. Ziel dieser Investition ist es, das Sicherheitsniveau der Brücken zu verbessern und Unfälle zu verhindern, entweder durch die Durchfahrt schwerer Fahrzeuge oder durch den Klimawandel. In Phase II der Investition sollen Brücken mit drahtlosen Sensoren ausgestattet werden, die mit Solarpaneelen betrieben werden. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Digitaler Wandel der griechischen Eisenbahnorganisation (Maßnahme ID 16959)

Die Investition umfasst die Modernisierung der Infrastrukturen und Dienste der griechischen Eisenbahnorganisation (OSE) durch eine öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP) durch die Entwicklung der folgenden Systeme und Dienste: a) Ticketmanagement- und Telematiksysteme, b) Infrastruktur für intelligente Stationen, c) Kundenerlebnisdienste, d) Hochgeschwindigkeitsinternet in Zügen und Bahnhöfen und e) Fahrzeugtelematiksystem. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Digitales integriertes Programmmanagementsystem für die Verwaltung der technischen Arbeiten und der strukturellen Vermögenswerte des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr (Maßnahme ID 16937)

Mit der Reform wird ein dem Stand der Technik entsprechendes Informationssystem für das Portfoliomanagement eingeführt, um dem Ministerium für Infrastruktur und Verkehr ein Instrument zur Überwachung, Verwaltung und Verwaltung seines Portfolios an technischen Arbeiten und Vermögenswerten an die Hand zu geben. Das System liefert in Echtzeit genaue Informationen über die zu erbringenden Leistungen, die Kosten und den Zeitplan während des gesamten Lebenszyklus der ausgeführten Arbeiten. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Vereinfachung der Verfahren des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr (Maßnahme ID 16786)

Diese Reform beinhaltet die Digitalisierung der vom Ministerium für Infrastruktur und Verkehr erbrachten Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verringerung des Verwaltungsaufwands und der Vereinfachung der Verfahren im öffentlichen Sektor. Sie umfasst a) die Ausstellung, Ersetzung und Erneuerung von Führerscheinen, b) Verfahren im Zusammenhang mit der Verbringung von Fahrzeugen, c) die Ausstellung von Verkehrszulassungsscheinen und -kennzeichen und d) Führerscheinprüfungen. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Arbeitsreform im Kultursektor (Maßnahme ID 16715)

Mit dieser Reform werden Arbeits- und Sozialversicherungsvorschriften für den Kultur- und Kreativsektor eingeführt, um den Anteil der gemeldeten Arbeit in diesem Sektor zu erhöhen, die Fachkräfte der Branche zu unterstützen und ihre Rechte des geistigen Eigentums zu schützen. Ziel dieser Reform ist es, die Widerstandsfähigkeit des Kultur- und Kreativsektors zu erhöhen. Die Umsetzung der Reform muss bis zum 30. September 2022 abgeschlossen sein.

Investitionen: Kultur als Wachstumsmotor (Maßnahme ID 16293)

Das übergeordnete Ziel der Investition besteht darin, den Beitrag der Kultur zu intelligentem und nachhaltigem Wachstum sowie zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zu fördern. Es besteht aus sechs Teilprojekten:

1)Unterstützung regionaler Strategien der Kultur- und Kreativwirtschaft, Unterstützung lokaler Handwerksökosysteme, Schaffung kulturzentrierter regionaler Wachstumsökosysteme, Hervorhebung des funktionalen und ökologischen sektorübergreifenden Mehrwerts der Kultur- und Kreativwirtschaft, Schaffung von Arbeitsplätzen, Einführung nachhaltiger Finanztätigkeiten, Entwicklung der „Erfahrungswirtschaft“ usw. Die Unterstützung umfasst die Entwicklung und Modernisierung von Kulturstätten, Dienstleistungen und Erfahrungen, die Weiterbildung der Arbeitskräfte, die Entwicklung lokaler Kulturwege, die Förderung von Kreativität und Innovation, die Finanzierung energieeffizienter Renovierungen und Energieeffizienzmaßnahmen in Bezug auf die öffentliche Infrastruktur usw.

2)Ausweitung der Nutzung archäologischer Stätten und Denkmäler als Veranstaltungsorte und Veranstaltungsorte,

3)Unterstützung des digitalen Wandels der Kultur- und Kreativwirtschaft und der Entwicklung digitaler Modelle der kulturellen Produktion und des kulturellen Vertriebs,

4)Förderung der Filmindustrie als Motor für Wachstum und Kreativität und

5)Förderung der griechischen Kulturmarke und des griechischen Kulturhandels.

Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Insbesondere wird das Teilprojekt für den Bau von Zufahrtsstraßen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU unterzogen, um sicherzustellen, dass die Einhaltung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen in das Projekt integriert und in den Phasen des Baus, des Betriebs und der Stilllegung der Infrastruktur strikt eingehalten wird. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Museum für Unterwasser-Antiquitäten (Maßnahme ID 16486)

Mit dieser Investition soll durch eine energieeffiziente Renovierung ein Industriegebäude in Piräus wiederhergestellt und als Unterwasser-Antiquitätenmuseum wieder geöffnet werden. Ziel der Investition ist es, aus kultureller und touristischer Sicht einen Mehrwert für die Hafenstadt Piräus und das gesamte Athener Gebiet zu schaffen. Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Insbesondere müssen die Wirtschaftsteilnehmer, die die Bauarbeiten durchführen, sicherstellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (mit Ausnahme von natürlich vorkommendem Material der Kategorie 170504 des Europäischen Abfallverzeichnisses gemäß der Entscheidung 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Entscheidung 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Entscheidung 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1147)), die auf der Baustelle anfallen, zur Wiederverwendung vorbereitet werden. Recycling und andere stoffliche Verwertung, einschließlich Verfüllungsverfahren, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Nutzung von „Kunst auf Rezept“, Förderung des sozialen Zusammenhalts und Nutzung der Seniorenwirtschaft (Maßnahme ID 16735)

Die Investition zielt darauf ab, Besucher ab 65 Jahren sowie Besucher mit Behinderungen für kulturelle Einrichtungen wie Museen, Theater, Festivals, archäologische Stätten und Denkmäler zu gewinnen, indem der physische Zugang zu diesen Veranstaltungsorten verbessert und Führungssysteme mit Hör- und Sehhilfe entwickelt werden. Die Investition wird vollständig auf die bereits laufende griechische Strategie für Menschen mit Behinderungen abgestimmt. Darüber hinaus werden mit den Investitionen die von der Weltgesundheitsorganisation beschriebenen Programme „Kunst auf Rezept“ gefördert, bei denen Kunst und Kultur als integraler Bestandteil der medizinischen Unterstützung, insbesondere im Bereich der psychischen Gesundheit, genutzt werden. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Modernisierung der Infrastruktur, Erneuerung der Ausrüstung und Verbesserung der Qualität der von HOCRED-Stores erbrachten Dienstleistungen – ehemalige ARF-Stores (vor Ort und elektronisch) (Maßnahme ID 16536)

Diese Investition umfasst Energieeffizienzmaßnahmen, Renovierungen, den Bau von Geschäften und Werkstätten, die Bereitstellung von Ausrüstung für physische und Online-Stores sowie die Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen der griechischen Organisation für die Entwicklung kultureller Ressourcen (HOCRED), die die Einnahmen aus archäologischen Stätten, historischen Stätten, Denkmälern und archäologischen Museen in Griechenland sammelt und diese Ressourcen zur Unterstützung des kulturellen Erbes Griechenlands verwaltet. Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Insbesondere müssen die Wirtschaftsteilnehmer, die die Bauarbeiten durchführen, sicherstellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (mit Ausnahme von natürlich vorkommendem Material der Kategorie 170504 des Europäischen Abfallverzeichnisses gemäß der Entscheidung 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Entscheidung 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Entscheidung 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1147)), die auf der Baustelle anfallen, zur Wiederverwendung vorbereitet werden. Recycling und andere stoffliche Verwertung, einschließlich Verfüllungsverfahren, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Schutz von Kulturdenkmälern und archäologischen Stätten vor dem Klimawandel (Maßnahme ID 16433)

Diese Investition umfasst die Entwicklung von Plänen zur Anpassung an den Klimawandel für Kulturerbestätten. Ziel ist es, das kulturelle Erbe Griechenlands zu schützen, seine Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel zu verbessern und so den Beitrag der Kulturerbestätten zur Wirtschaftstätigkeit zu erhalten. Die Investition umfasst räumliche und zeitliche Bewertungen der Klimarisiken und die Ermittlung von Schwachstellen, mit denen Kulturerbestätten konfrontiert sind. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Modernisierung der Hochschulbildung (Maßnahme ID 16725)

Mit den Investitionen wird die Kunsthochschulbildung in Griechenland verbessert, indem rechtliche, akademische, institutionelle und andere Hindernisse beseitigt werden. Sie wird von einer Überprüfung und Aktualisierung aller Lehrpläne begleitet, um auch ausländische Studierende für griechische Kunstschulen attraktiv zu machen.

Darüber hinaus sollen mit den Investitionen Kunstschulen unterstützt werden, indem ihre physische und technische Infrastruktur verbessert und ihr Übergang zu einer modernen digitalen Infrastruktur unterstützt wird. Schließlich überprüft sie ihr Betriebsmodell mit dem Ziel, die Studien zu verbessern und die Qualität der Kunsterziehung durch kommunale Einrichtungen zu gewährleisten.

Die Investition umfasst:

1)Aktualisierung der Lehrpläne im Rahmen des europäischen sektoralen Qualifikationsrahmens, auch um ausländische Studierende für griechische Kunstausbildungseinrichtungen zu gewinnen;

2)die Einrichtung einer Nationalen Schule für darstellende Künste und

3)Die Modernisierung der physischen und digitalen Infrastrukturen wichtiger Bildungseinrichtungen im Bereich der öffentlichen Künste.

Mit den Investitionen soll auch die Gleichwertigkeit der Kunstausbildung in Griechenland mit den Hochschulabschlüssen anderer EU-Länder sichergestellt werden. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Kulturwege an symbolträchtigen archäologischen Stätten und Denkmälern (Maßnahme ID 16485)

Mit dieser Investition sollen fünf symbolträchtige Kulturrouten mit thematischen Narrativen konzipiert werden, die alle Phasen der griechischen Geschichte abdecken. Es wird davon ausgegangen, dass die Routen geografisch über das gesamte Land verteilt sind. Die Investition umfasst auch die Erhaltung und Restaurierung ausgewählter Denkmäler, die Modernisierung von Diensten und Infrastrukturen, die Entwicklung interaktiver digitaler Anwendungen und die Einbeziehung von Kunst und Kulturveranstaltungen. Die zu den Routen gehörenden Denkmäler und Stätten schaffen Synergien mit touristischen Reisezielen und wirken somit als Motor für nachhaltiges Wachstum und den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Restaurierung – Erhaltung – Verbesserung der Akropolis-Mentoren (Maßnahme ID 16435)

Die Investition umfasst den Schutz der Akropolis Athener Denkmäler vor dem Klimawandel und die Restaurierung der Parthenon und der Mauern, die Erhaltung bestimmter Teile aller Denkmäler der Akropolis, die Konsolidierung und Stabilisierung der Felsmassen und die Verbesserung der Zugänglichkeit der Besucher. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Tourismusentwicklung (Maßnahme ID 16931)

Diese Investition zielt darauf ab, die Tourismussaison in Griechenland über die Sommermonate hinaus zu verlängern und alternative Formen des Tourismus zu fördern und so zu wirtschaftlicher Widerstandsfähigkeit, nachhaltigem Wachstum und sozialem und territorialem Zusammenhalt beizutragen. Die Investition besteht aus zwei Teilen:

1)Grüne Entwicklung: Entwicklung des Bergtourismus, einschließlich energieeffizienter Renovierungen der öffentlichen Infrastruktur und Einrichtung neuer Kapazitäten für erneuerbare Energiequellen, Gesundheits- und Wellnesstourismus, Agrotourismus und Gastronomie.

2)Blaue Entwicklung: Modernisierung der Infrastruktur von Tourismushäfen durch Energieeffizienzmaßnahmen für bestehende Gebäude und Infrastrukturgebäude, Maßnahmen zur Verbesserung der Verwaltung, der Infrastruktur und der Dienstleistungen in Jachthäfen, Zugänglichkeit von Stränden für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen sowie Förderung der Entwicklung des Tauch- und Unterwassertourismus.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit dem technischen Leitfaden „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich der nachgelagerten Nutzung 22 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 23 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 24 und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen 25 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Umschulung und Weiterbildung im Tourismus (Maßnahme ID 16921)

Die Investition umfasst die Weiterqualifizierung und Umschulung von Saisonarbeitnehmern, Langzeitarbeitslosen sowie Arbeitnehmern in der Tourismusbranche, deren Arbeitsvertrag während der Pandemie ausgesetzt wurde. Die Umschulungsprogramme müssen mehrere Spezialisierungen abdecken und dem künftigen Bedarf des Sektors in der Zeit nach COVID-19 gerecht werden. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Neue Industrieparks (Maßnahme ID 16634)

Die Investition umfasst die Bereitstellung von Finanzhilfen für a) die Errichtung neuer Industrieparks der nächsten Generation, b) die Erweiterung bestehender Parks, um ihre Bereitschaft für den Übergang zu 5G- und Ultrabreitbandnetzinfrastrukturen und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu erhöhen, intelligentes Energiemanagement und Maßnahmen zur Energieeinsparung sowie die Infrastruktur der Kreislaufwirtschaft und c) die Umwandlung von Gebieten mit hoher Industriekonzentration in grüne und digitalisierte Industrieparks. Die Maßnahme umfasst auch eine Reform des Rechtsrahmens für Industrieparks, einschließlich der Beseitigung von Rechtsunsicherheiten, der Lösung von Governance-Fragen und der Schaffung wirksamer Anreize für die Lösung informeller Industriekonzentrationen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Die finanzielle Unterstützung umfasst Investitionen in a) Infrastruktur für die Errichtung von Parks der neuen Generation (einschließlich Grundstückserwerb) mit spezifischen Energieeffizienzkriterien für den Bau neuer Gebäude, Energieeffizienz- und Demonstrationsprojekte in großen Unternehmen und unterstützende Maßnahmen, b) Infrastruktur für den digitalen Wandel und die Schaffung intelligenter Industriegebiete, c) erneuerbare Solarenergie,

d) Wasserbewirtschaftung und Erhaltung der Wasserressourcen (die Investitionen müssen einen durchschnittlichen Infrastruktur-Leckageindex (ILI) von & 1,5 aufweisen), e) Abwassersammel- und -behandlungssysteme, die den Energieeffizienzkriterien entsprechen, f) Elektromobilität (Ausbau von Betankungsnetzen für Elektro- oder Wasserstofffahrzeuge oder von Tankstellen für Biomethan für den Verkehr), g) Projekte zur Sanierung von Industriestandorten und kontaminierten Flächen. Der Bau eines neuen Gebäudes muss einem Primärenergiebedarf entsprechen, der mindestens 20 % unter der Anforderung an Niedrigstenergiegebäude liegt (Niedrigstenergiegebäude, nationale Richtlinien). Beim Bau von Front-to-End-Abwassersystemen muss die Maßnahme einen Netto-Null-Energieverbrauch haben und im Falle der Erneuerung der Front-to-End-Abwassersysteme zu einem Rückgang des durchschnittlichen Energieverbrauchs um mindestens 10 % führen (nur durch Energieeffizienzmaßnahmen und nicht durch wesentliche Änderungen der Last). Investitionen in die Elektromobilität müssen mit der Richtlinie (EU) 2018/2001 im Einklang stehen und sich auf alternative Kraftstoffe für den Verkehr beziehen.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit dem technischen Leitfaden „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich der nachgelagerten Nutzung 26 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 27 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 28 und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen 29 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Investitionen: Beschleunigung der intelligenten Fertigung (Maßnahme ID 16721)

Die Investition umfasst finanzielle Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen in der Industrie, um ihre Fertigungsausrüstung und -infrastruktur durch modernste intelligente Technologien mit geringen Umweltauswirkungen zu modernisieren. Mit der Maßnahme werden auch Industrieprogramme und Unternehmenscluster in wichtigen industriellen Wertschöpfungsketten unterstützt, die die Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Industrie und ihren Übergang zur Industrie 4.0 fördern. Die finanzielle Unterstützung umfasst Investitionen in die Digitalisierung von Produktionslinien, die Automatisierung und Vernetzung von Lieferketten, die Konzeption und Herstellung intelligenter Produkte und Dienstleistungen, die Einführung intelligenter Fertigungstechnologien in mechanischen ultraschnellen 5G-Netzen, Labor- und Fertigungsausrüstung, Qualitätskontrollausrüstung, IKT- und Softwareausrüstung, Softwarelizenzen, Cloud-Lizenzen, Implementierungsdienste für die neue IT-Infrastruktur und S/W, IT-Sicherheitsdienste, Produktdesign, geistiges Eigentum, Patent- und Zertifizierungskosten. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit dem technischen Leitfaden „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich der nachgelagerten Nutzung 30 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 31 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 32 und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen 33 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Investitionen: Wirtschaftlicher Wandel im Agrarsektor (Maßnahme ID 16626)

Die Investition umfasst die folgenden fünf Maßnahmen zur Stärkung und Förderung der Entwicklung des Agrarsektors in Griechenland: a) Innovation und ökologischer Wandel bei der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, b) Modernisierung des Primärsektors, c) Entwicklung des grünen Tourismus, d) Umstrukturierung des Anbaus und e) tiergenetische Verbesserung. Ein spezieller Teil der unter den Buchstaben a, c und d genannten Investitionen umfasst Unterstützung für die energetische Modernisierung von Produktionseinheiten und Gebäuden, mechanische Ausrüstung mit geringem Energieverbrauch für die Modernisierung der bestehenden Produktionseinheiten, Projekte in Abfallbewirtschaftungseinheiten und die Emissionen gasförmiger Schadstoffe aus Gründen des Umweltschutzes, die Einführung neuer Technologien zur Überwachung der Rückverfolgbarkeit, umweltfreundliche Produktionsprozesse und Ressourceneffizienz, Marktanalysen, strategische Zusammenarbeit und die Schaffung hochwertiger Lieferketten, die in erster Linie darauf abzielen, Wirtschaftszweige (Landwirtschaft – Prozess – Tourismus) miteinander zu vernetzen. Durch diese Investition werden auch umweltfreundliche Verkehrsmittel, die Entwicklung neuer erneuerbarer Energiequellen, Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und Präventionsmaßnahmen sowie die Bewältigung klimabezogener Risiken, der Schutz der biologischen Vielfalt, das Naturerbe und die Ressourcen unterstützt.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit dem technischen Leitfaden „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich der nachgelagerten Nutzung 34 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 35 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 36 und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen 37 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Digitaler Wandel im Agrar- und Lebensmittelsektor (Maßnahme ID 16653)

Die Investition soll die Einführung innovativer Technologien in der griechischen Landwirtschaft, die Kontrolle der Fälschung griechischer Erzeugnisse, die Erleichterung des Zugangs griechischer Lebensmittelerzeugnisse zu ausländischen Märkten sowie die Entwicklung neuer Kenntnisse im Agrar- und Lebensmittelsektor in Griechenland und die Anwendung bewährter Verfahren fördern. Die Investition umfasst Maßnahmen a) zur Unterstützung des digitalen Wandels im Agrarsektor, z. B. zur Entwicklung einer groß angelegten offenen digitalen Infrastruktur mit Cloud-Infrastruktur und großmaßstäblichen Verarbeitungskapazitäten für Satelliten- und Luftdaten, und b) zur Förderung des Handels mit griechischen landwirtschaftlichen Erzeugnissen, der Viehzucht und der Fischerei durch die Erleichterung der Ausstellung von Ausfuhrbescheinigungen, die Entwicklung eines Systems für die Verwaltung von Einfuhr- und innergemeinschaftlichen Handelsdaten und eines Systems für Unternehmensinformationen für Einfuhren und den Handel sowie die Entwicklung eines nach außen gerichteten Portals zur Förderung griechischer Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse und landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Vorschläge für Maßnahmen im Aquakultursektor (Maßnahme ID 16584)

Diese Investition umfasst innovative Ausrüstungslösungen, Forschung, den Transfer von Know-how und die Ausbildung von Humanressourcen im Hinblick auf die Modernisierung und Diversifizierung der Aquakulturproduktion. Außerdem wird eine genetische Materialbank für gefährdete Arten und kommerziell genutzte Süßwasserfischarten geschaffen. Ziel der Investition ist es, umweltfreundliche Produktionsprozesse und Ressourceneffizienz zu fördern, die zu mehr Handel und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in diesem Sektor führen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Modernisierung der Interventionen für regionale Häfen (Maßnahme ID 16975)

Die Investition umfasst Maßnahmen zur Modernisierung regionaler Häfen auf Inseln und in Gebieten mit ausgeprägter Tourismustätigkeit. Die Maßnahmen werden in zwölf Häfen im ganzen Land durchgeführt und umfassen Verbesserungen der Infrastruktur, z. B. die Modernisierung der Hafenkais, um das Einbooten zu erleichtern, Wellenpausen, den Einbau schwimmender Piers, den Bau von Servicerampen, Kaiwänden und Küstenschutzarbeiten. Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Insbesondere unterliegt die Maßnahme einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU, um sicherzustellen, dass die Einhaltung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ in das Projekt integriert und in den Phasen des Baus, des Betriebs und der Stilllegung der Infrastruktur strikt eingehalten wird. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Gesamtplan zur Erneuerung der griechischen Passagierschifffahrtsflotte (Maßnahme ID 16944)

Die Investition besteht in der Ausarbeitung einer detaillierten Studie, einer Strategie und der Entwicklung eines Finanzierungsmechanismus für die schrittweise Erneuerung der Passagierschiffsflotte des Landes. In der Studie werden der relevante Modernisierungsbedarf der Schiffe und der Investitionshorizont, der Finanzierungsbedarf der Betreiber und die potenziellen Einnahmen, die im Rahmen des Erneuerungsplans erzielt werden sollen, festgelegt, die Infrastrukturerneuerung in den Häfen festgelegt, um den Betrieb der neuen Schiffe zu unterstützen, und ein Finanzierungsmechanismus entwickelt, um den Zugang der Betreiber zu Finanzmitteln zu erleichtern. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Organisatorische Reform im Eisenbahnsektor (Maßnahme ID 16982)

Die wichtigsten Maßnahmen des Projekts sind:

1.Annahme eines Fahrplans mit den Schritten für die vollständige Umstrukturierung der Unternehmen OSE und ERGOSE.

2.Einstellung eines spezialisierten Beraters zur Unterstützung der Umsetzung der Reform

3.Inkrafttreten primärer und sekundärer Rechtsvorschriften für die Reform der beiden Unternehmen, die es ihnen ermöglichen, ein modernes Eisenbahnnetz aufzubauen, zu betreiben und zu unterhalten.

4.Umsetzung der im Primär- und Sekundärrecht festgelegten Reform.

Die Durchführung der Umstrukturierung kann durch die vollständige Integration von ERGOSE in OSE erfolgen.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein. Ziel der Reform ist es, den griechischen Eisenbahnsektor sicherer, effizienter, integrierter, moderner und bedarfsgerechter zu gestalten. Die Reform wird durch einen Mehrfach-Rahmenvertrag für die Umstrukturierung des Eisenbahninfrastruktursektors in Griechenland unterstützt.

Reform: Änderung des Rechtsrahmens für die Anziehung strategischer Investitionen (Maßnahme ID 16593)

Ziel der Reform ist es, Griechenland als attraktives Ziel für potenzielle Investoren zu fördern. Mit der Reform wird der Rechtsrahmen für die Anziehung strategischer Investitionen überarbeitet und die Bestimmungen der beiden verschiedenen Gesetze 3894/2010 und 4608/2019 in einem einzigen Rechtsakt zusammengefasst, wodurch der Rechtsrahmen für strategische Investitionen für potenzielle Investoren klar wird. Sie schafft eine neue Kategorie strategischer Investitionen mit zusätzlichen Anreizen, vereinfacht und konsolidiert das Genehmigungsverfahren durch eine zentrale Anlaufstelle und nimmt neue wirtschaftliche Tätigkeitsbereiche und potenzielle wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) in den bestehenden Rechtsrahmen (Gesetz 3894/2010 und Gesetz 4608/2019) auf.

Die Hauptkriterien für die Einstufung einer Investition als Emblemische Investition von großer Bedeutung sind die Förderung von Innovation oder Technologieverbreitung, die grüne Wirtschaft und/oder die erhebliche Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Wirtschaft auf internationaler Ebene. Die Charakterisierung der Projekte darf keine Mindestinvestitionskosten oder eine Mindestanzahl jährlicher Beschäftigungsquoten erfordern. Der interministerielle Ausschuss für strategische Investitionen trifft die endgültige Entscheidung über die Einstufung der Investition als symbolträchtige Investition von großer Bedeutung und über die spezifischen Anreize, auf die die Investition Anspruch hat. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Für eine Finanzierung in Betracht kommende Investitionen umfassen Projekte, die Innovation oder Technologieverbreitung, die Nutzung erneuerbarer Energien und den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft fördern und/oder die Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Wirtschaft auf internationaler Ebene erheblich fördern.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entspricht, schließen die im Rechtsrahmen für die Anziehung strategischer Investitionen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich der nachgelagerten Nutzung 38 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 39 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 40 und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen 41 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Reform: Digitalisierung des Netzes für Wirtschaftsdiplomatie (Maßnahme ID 16599)

Diese Reform besteht aus einer Reihe politischer Reformen zur Digitalisierung des griechischen Netzes für Wirtschaftsdiplomatie. Die Reform umfasst die Ausweitung des „Helpdesks“ von Enterprise Greece, der staatlichen Handels- und Investitionsförderungsstelle, den Erwerb, die Verarbeitung und den Betrieb von Datenbanken auf internationalen Märkten und über Ausfuhrverfahren, die Einrichtung eines Bürgerbeauftragten, der Ausführer bei der Überwindung von Hindernissen während des Exportprozesses unterstützen soll, die vollständige Digitalisierung der internen Prozesse von Enterprise Greece und neue digitale Kanäle für die Kommunikation mit Ausführern und potenziellen Investoren. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

FRAGE 2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung 

Wichtigste Investition 6: Autobahn Mittelgriechenland E-65: Abschnitt Trikala-Egnatia

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

254

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16628_Zentralgriechenland Autobahn E-65: Abschnitt Trikala-Egnatia

Meilenstein

Beginn der Bauarbeiten in E-65

Bericht eines unabhängigen Ingenieurs, der vom Ministerium für Infrastruktur ratifiziert wurde

2. QUARTAL

2022

Beginn der Bauarbeiten für die Autobahn E-65 in Mittelgriechenland: Trikala – Egnatia

255

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16628_Zentralgriechenland Autobahn E-65: Abschnitt Trikala-Egnatia

Meilenstein

E-65 Arbeiten – erste Bauphase

60 % des Projekts, unterstützt durch einen Bericht eines unabhängigen Ingenieurs, der vom Ministerium für Infrastruktur ratifiziert wurde

2. QUARTAL

2024

60 % des Werts der Bauarbeiten für die Autobahn E-65 in Mittelgriechenland: Trikala-Egnatia muss von einem unabhängigen Ingenieur abgeschlossen und bestätigt worden sein.

256

 17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16628_Zentralgriechenland Autobahn E-65: Abschnitt Trikala-Egnatia

Meilenstein

E-65 Arbeiten – Fertigstellung

100 % des Projekts abgeschlossen, unterstützt durch einen vom Ministerium für Infrastruktur ratifizierten Bericht eines unabhängigen Ingenieurs

Q4

2025

Abschluss des Projekts einschließlich Nebenarbeiten (z. B. alle Mautstationen, Beleuchtungs- und Sicherheitsmaßnahmen, die für die Zertifizierung und den Betrieb der Autobahn erforderlich sind).

Top-Investition 7: Modernisierung der Straßenverkehrssicherheit

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

257

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16631_Straßensicherheitsaufrüstung

Meilenstein

Vergabe von Aufträgen für die Straßenverkehrssicherheit – erstes Los von Aufträgen

Mitteilung über die Vergabe von Aufträgen für mindestens 2300 Standorte.

2. QUARTAL

2023

Vergabe von Aufträgen an mindestens 2300 Standorten, die a) die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit im Rahmen des Programms „Programm zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit (PEVOA)“ an etwa 7000 gefährlichen Orten gewährleisten; B) geringfügige Verbesserungen für die übrigen 2 500 km

258

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16631_Straßensicherheitsaufrüstung

Meilenstein

Vergabe von Aufträgen für die Straßenverkehrssicherheit – alle Aufträge

Mitteilung über die Vergabe von 100 % der Aufträge

2. QUARTAL

2024

Vergabe von Aufträgen für 100 % der Standorte im Rahmen dieses Projekts, die a) die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit im Rahmen des Programms „Programm zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit (PEVOA)“ an mindestens 7000 gefährlichen Orten gewährleisten; B) geringfügige Verbesserungen für die übrigen 2 500 km

259

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16631_Straßensicherheitsaufrüstung

Meilenstein

Abschluss des Projekts zur Straßenverkehrssicherheit

Nachweis des Abschlusses aller Arbeiten im Bereich der Straßenverkehrssicherheit durch einen unabhängigen Ingenieur

 

 

 

Q4 

2025

Abschluss des Projekts und a) Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit als Teil des Programms „Programm zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit (PEVOA)“ an mindestens 7000 gefährlichen Orten; B) geringfügige Verbesserungen für die übrigen 2 500 km

Wichtigste Investition 8: Cretan Northern Highway (Kretaner Nordautobahn)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

260

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16630_Cretaner Nordautobahn

Meilenstein

Mitteilung über die Vergabe von Aufträgen für drei Teilprojekte der BOAK

Mitteilung über die Auftragsvergabe

2. QUARTAL

2023

Mitteilung über die Vergabe von Aufträgen für a) den Konzessionsvertrag, die öffentlich-private Partnerschaft; und c) öffentliche Arbeiten.

261

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16630_Cretaner Nordautobahn

Ziel

Stand der Bauarbeiten der BOAK

Prozentsatz des Werts der aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanzierten Arbeiten, die durch einen Bericht eines unabhängigen Ingenieurs genehmigt und vom Infrastrukturministerium genehmigt wurden

0

60

2. QUARTAL

2025

60 % des Wertes der ARF wurden Bauarbeiten an der Straße „Nordachse Kreta“ finanziert, die von einem unabhängigen Ingenieur für Teilprojekt 2 abgeschlossen und gebilligt wurde: (Hersonissos-Neapolis) und Unterprojekt 3: (Neapolis-Agios Nikolaos).

262

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16630_Cretaner Nordautobahn

Meilenstein

Abschluss des Projekts BOAK

Fertigstellung von 100 % des Wertes der aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanzierten Arbeiten, die von einem unabhängigen Ingenieur zertifiziert wurden. Die Abschlussbescheinigung wird vom Ministerium für Infrastruktur genehmigt.

Q4

2025

Teilprojekt 3: (Neapolis-Agios Nikolaos) abgeschlossen und in Betrieb. Teilprojekt 2: (Hersonisos – Neapolis) Abschluss der Phasen A und B der Aushubarbeiten und der vorübergehenden Unterstützung der Straßentunnel T2, T3 und Abschluss der Bauarbeiten für den Straßentunnel T4. Für Teilprojekt 1 (Chania-Heraklion) müssen die folgenden Arbeiten abgeschlossen sein, was 15 % der Projektkosten entspricht:

1. Abschluss der Bauingenieurarbeiten an den bestehenden Umgehungen von Chania, Heraklion und Rethymnon.

2. Fertigstellung der Bauingenieurarbeiten für den 21,9 km langen Teil Vrises-Atsipopoulo, der zwei Wagenübergangsstellen umfasst.

Gesamtlänge der Brücken: 2 036 m

Gesamtlänge der unterirdischen Arbeiten (Aushub, Fundamente, Entwässerung, Kegel, Erdarbeiten und Nebenarbeiten): 10 215 m

3. Fertigstellung der Bauingenieurarbeiten für den Teil Amari-Skaleta, 12,4 km, bestehend aus einem Wagenübergang

Gesamtlänge der Brücken: 710 m.

Gesamtlänge der unterirdischen Arbeiten (Aushub, Fundamente, Entwässerung, Kegel, Erdarbeiten und Nebenarbeiten): 4 230 m

Der Abschluss wird vom unabhängigen Ingenieur und dem Ministerium für Infrastruktur bescheinigt.

Gruppe 24: Infrastruktur

Untergruppe 1 (digitaler Wandel)

●Intelligente Infrastruktur mit ökologischem und kulturellem Schwerpunkt (ID: 16960)

●Intelligente Brücken (ID: 16949)

●Vereinfachung der Verfahren des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr (ID: 16786)

●Digitales integriertes Programmmanagementsystem für die Verwaltung der technischen Arbeiten und der strukturellen Vermögenswerte des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr (ID:16937)

Untergruppe 2 (Eisenbahnen und Flughäfen)

●Wiederherstellung der Barrierefreiheit nach den verheerenden Auswirkungen des Sturms „DANIEL“ (Maßnahme ID 16999)

●Organisatorische Reform im Eisenbahnsektor (ID: 16982)

●Digitaler Wandel der griechischen Eisenbahnorganisation (ID: 16959)

●Ausbau der Vorstadtbahn West Attika (ID: 16892)

●EASA Compliance Program (ID: 16833)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

263

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16982_Organisationelle Reform im Eisenbahnsektor

Meilenstein

Fahrplan für die Eisenbahnreform

Wegweiser

Q3

2021

Untergruppe zwei: Ausarbeitung eines Fahrplans mit den Schritten für die vollständige Umstrukturierung der Unternehmen OSE und ERGOSE.

264

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16982_Organisationelle Reform im Eisenbahnsektor

Meilenstein

Eisenbahnreformgesetz

Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts

2. QUARTAL

2022

Untergruppe zwei: Organisatorische Reform im Eisenbahnsektor;

Inkrafttreten primärer und sekundärer Rechtsvorschriften für die Reform der beiden Unternehmen, die es ihnen ermöglichen, ein modernes Eisenbahnnetz aufzubauen, zu betreiben und zu unterhalten.

347

— 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16999_Accessibility Restoration nach den verheerenden Auswirkungen des Sturms „DANIEL“

Meilenstein

Unterzeichnung von Verträgen über Projekte zur Wiederherstellung von Straßen

Unterzeichnung der Verträge

2. QUARTAL

2024

Unterzeichnung aller Liefer-, Dienstleistungs- (einschließlich Studien) und Bauaufträge, die für die Wiederherstellung und Belastbarkeit des Straßennetzes in den vom Sturm „DANIEL“ betroffenen Gebieten erforderlich sind.

348

— 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16999_Accessibility Restoration nach den verheerenden Auswirkungen des Sturms „DANIEL“

Meilenstein

Unterzeichnung von Verträgen über Projekte zur Wiederherstellung des Schienenverkehrs und Vergabeplan

Unterzeichnung der Verträge und Erstellung eines Beschaffungsplans

2. QUARTAL

2024

Unterzeichnung aller Liefer-, Dienstleistungs- (einschließlich Studien) und Bauaufträge, die für die Wiederherstellung und Belastbarkeit des Schienennetzes in den vom Sturm „DANIEL“ betroffenen Gebieten erforderlich sind.

Erstellung eines Beschaffungsplans für alle begleitenden Investitionen in die Eisenbahnsicherheit und für die regelmäßige Instandhaltung. Aus der Aufbau- und Resilienzfazilität werden diese begleitenden Investitionen, die für die Wiederherstellung des sicheren Betriebs des Eisenbahnnetzes erforderlich sind, nicht unterstützt. Diese Investitionen werden aus nationalen oder anderen EU-Fonds unterstützt.

267

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16833_Umsetzung der Arbeiten zur Mängelbehebung der EASA

Meilenstein

Mitteilung der Zuschlagserteilung für Arbeiten der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) auf Regionalflughäfen

Mitteilung über die Auftragsvergabe

2. QUARTAL

2023

Untergruppe zwei: Compliance-Programm der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA): Alle Verträge über Reparaturarbeiten an 13 Regionalflughäfen zur Einhaltung der neuen Verordnung (EU) 2018/1139 wurden unterzeichnet.

268

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16982_Organisationelle Reform im Eisenbahnsektor

Meilenstein

Neuer OSE-Umsetzungsplan

Kopie des angenommenen Umsetzungsplans für NewOSE

2. QUARTAL

2024

Annahme eines Umsetzungsplans für ein neues einheitliches Eisenbahninfrastrukturunternehmen (NewOSE).

268a

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16982_Organisationelle Reform im Eisenbahnsektor

Meilenstein

Rechtsvorschriften für neue OSE und Veröffentlichung internationaler Ausschreibungen

Kopie der Rechtsvorschriften für NewOSE und Benachrichtigung über veröffentlichte internationale Ausschreibungen

Q4

2024

Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes Nr. 4974/2022 und des Sekundärrechts für ein neues einheitliches fremdvergleichskonformes Eisenbahninfrastrukturunternehmen mit OSE als Kern („New OSE“), das ERGOSE umfasst. Das neue Unternehmen wird die Gesamtverantwortung für Fragen der Eisenbahnsicherheit der Infrastruktur übernehmen und bei der Umsetzung von Risikobegrenzungsmaßnahmen uneingeschränkt mit den Eisenbahnunternehmen zusammenarbeiten.

Veröffentlichung der internationalen Ausschreibung für die Beauftragung eines technischen Beraters, der für die Verwaltung der operativen Tätigkeiten von OSE zuständig ist.

268b

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16982_Organisationelle Reform im Eisenbahnsektor

Meilenstein

Annahme des mehrjährigen Investitionsprogramms, Unterzeichnung eines neuen Leistungsvertrags

Kopie des angenommenen mehrjährigen Investitionsprogramms und Kopie des unterzeichneten neuen Leistungsvertrags

2. QUARTAL

2025

Annahme eines Mehrjahresprogramms mit erwarteten strategischen Investitionen und Instandhaltungsarbeiten; Unterzeichnung eines neuen Leistungsvertrags mit spezifischen Meilensteinen und zentralen Leistungsindikatoren, einschließlich für den Abschluss von Investitionen in wichtige Sicherheitssysteme und -infrastrukturen, für die regelmäßige Wartung, zur Kundenzufriedenheit, zur Verbesserung der Qualität der Einstellung und der Unternehmensführung des Unternehmens.

268c

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16982_Organisationelle Reform im Eisenbahnsektor

Meilenstein

Abschluss der Reform der Eisenbahnorganisation

Bericht zur Bestätigung der vollständigen Operationalisierung von NewOSE

Q4

2025

Umsetzung der organisatorischen Reform im Eisenbahnsektor. Das neue fusionierte Eisenbahninfrastrukturunternehmen muss voll funktionsfähig sein.

269

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren —

16833_Durchführung der Arbeiten zur Mängelbehebung der EASA

Meilenstein

Abschluss der Arbeiten der EASA

Zertifizierung durch die EASA

Q4

2025

Untergruppe zwei: Alle Korrekturarbeiten an den 13 Flughäfen müssen von der EASA abgeschlossen und zertifiziert werden.

271

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16892_Verbesserung der Vorstadtbahn Westattika

Meilenstein

Fertigstellung der West-Attika-Eisenbahn

Bescheinigungsbericht von OSE über den Abschluss und den Eingang des Projekts bei OSE

Q4

2025

Untergruppe zwei: Fertigstellung der Vorstadtstrecke West Attika von Ano Liossia nach Megara.

272

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16949_Smart Bridges

Meilenstein

Abschluss des Projekts „Intelligente Brücken“ Phase I

Abschlussbericht eines unabhängigen Ingenieurs, der vom Ministerium für Infrastruktur ratifiziert wurde

Q4

2025

Arbeitsgruppe 1: Abschluss des Projekts „Intelligente Brücken“ Phase I zur Bereitstellung intelligenter vorbeugender Wartungsdienste für Brücken in mehreren Regionen des Landes.

272a

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16949_Smart Bridges

Meilenstein

Abschluss des Projekts „Intelligente Brücken“ Phase II

Abschlussbericht eines unabhängigen Ingenieurs, der vom Ministerium für Infrastruktur ratifiziert wurde

Q3

2025

Abschluss des Projekts „Intelligente Brücken“ Phase II zur Bereitstellung von Brücken mit drahtlosen Sensoren, die mit Solarpaneelen betrieben werden.

274

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16959_Digitaler Wandel der griechischen Eisenbahnorganisation

Meilenstein

Abschluss des digitalen Wandels des OSE-Projekts

Abschlussbericht von OSE.

Q4

2025

Abschluss des OSE-Digitalisierungsprojekts:

1. Fahrkartenverwaltungs- und Telematiksystem, wobei mindestens 60 % der Fahrgäste elektronische Tickets verwenden;

2. Infrastruktur intelligenter Stationen;

3. Kundenerlebnisdienstleistungen;

4. Einrichtung und Betrieb des Telekommunikationsnetzes für Hochgeschwindigkeitsinternet auf Trains und Stationen;

5. OSE Fahrzeugtelematiksystem

Installationsdienste; und

6. Schulungsdienstleistungen.

275

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Resilienz wichtiger Wirtschaftszweige – 16960_Intelligente Infrastruktur mit ökologischem und kulturellem Schwerpunkt

Meilenstein

Abschluss des Projekts „Intelligente Infrastruktur“

Projekte, die durch einen Bericht eines unabhängigen Ingenieurs, der vom Ministerium für Infrastruktur ratifiziert wurde, abgeschlossen wurden

Q4

2025

Alle abgeschlossenen Teilprojekte:

1. Informationssystem für die Abgrenzung von Wasserläufen als Beitrag zum Schutz der Natur und der biologischen Vielfalt;

2. Digital Bank for Building Plot Ration transactions (Digitale Bank für Immobilientransaktionen);

3. Einheitliche digitale Karte;

4. Digitale Messung und Überwachung von Luftschadstoffen und Meeresverschmutzung zur Optimierung des ökologischen Fußabdrucks und digitale Umweltinspektionen als Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität; und

5. Intelligente Infrastruktur und Entwicklung interaktiver digitaler Dienste und der Produktion digitaler Inhalte zur Förderung kultureller Ausstellungen mit erweiterter und virtueller Realität für Museen.

276

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16937_Digitales integriertes Programmmanagementsystem für die Verwaltung der technischen Arbeiten und des strukturellen Vermögens des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr

Meilenstein

Abschluss des PMIS für das Infrastrukturministerium

Abschlussbericht des Ministeriums für Infrastruktur

Q4

2025

Bereitstellung eines dem neuesten Stand der Technik entsprechenden PMIS (Portfolio Management Information System) für das Infrastrukturministerium.

277

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16786_Vereinfachung der Verfahren des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr

Meilenstein

Vereinfachung der Verfahren für das Verkehrsministerium

Abschlussbericht des Ministeriums für Infrastruktur

Q4

2025

Inkrafttreten eines neuen operativen Modells zur Umsetzung des digitalen Wandels und zur Vereinfachung der Verfahren.

349

4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16999_Accessibility Restoration nach den verheerenden Auswirkungen des Sturms „DANIEL“

Meilenstein

Abgeschlossene Straßensanierungsprojekte

Fertigstellungsbericht eines unabhängigen Ingenieurs, der vom Ministerium für Infrastruktur und Verkehr ratifiziert wurde.

Q4

2025

Abschluss aller Projekte zur Wiederherstellung und Widerstandsfähigkeit des Straßennetzes in den vom Sturm „DANIEL“ betroffenen Gebieten.

350

— 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16999_Accessibility Restoration nach den verheerenden Auswirkungen des Sturms „DANIEL“

Meilenstein

Abgeschlossene Projekte zur Wiederherstellung des Schienenverkehrs

Fertigstellungsbericht eines unabhängigen Ingenieurs, der vom Ministerium für Infrastruktur und Verkehr ratifiziert wurde.

Q4

2025

Abschluss aller Projekte zur Wiederherstellung und Widerstandsfähigkeit des Schienennetzes in den vom Sturm „DANIEL“ betroffenen Gebieten.

Gruppe 25: Kultur

●Arbeitsreform im Kultursektor (ID:16715)

●Kultur als Wachstumsmotor (ID: 16293)

●Museum für Unterwasser-Antiquitäten (ID: 16486)

●Nutzung von „Kunst auf Rezept“, Förderung des sozialen Zusammenhalts und Nutzung der Seniorenwirtschaft (ID: 16735)

●Modernisierung der Infrastruktur, Erneuerung der Ausrüstung und Verbesserung der Qualität der von HOCRED erbrachten Dienstleistungen (ID: 16536)

●Schutz von Kulturdenkmälern und archäologischen Stätten vor dem Klimawandel (2. Gruppe) (ID: 16433)

●Verbesserung der Hochschulbildung (ID: 16725)

●Kulturwege an symbolträchtigen archäologischen Stätten und Denkmälern (ID: 16485)

●Restaurierung – Erhaltung – Verbesserung der Akropolis-Mentoren (ID: 16435)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

278

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16715_Labor-Reform im Kultursektor

Meilenstein

Rechtsvorschriften für die Arbeitsreform im Kultursektor

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften und abgeleiteten Rechtsvorschriften und Einrichtung eines Systems zur glaubwürdigen Bewertung des Status des „Kreativ- oder Kulturschaffenden“

Q3

2022

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften für die Arbeitsreform im Kultursektor, einschließlich der Definition des Status von „Kreativ- oder Kulturschaffenden“ und angemessener Steuer- und Sozialversicherungsanreize.

279

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16486_Museum an Unterwasser-Antiquitäten

Meilenstein

Vergabe des Auftrags für das Museum für Unterwasser-Antiquitäten

Mitteilung über die Vergabe an das Museum für Unterwasser-Antiquitäten und veröffentlichte technische Spezifikationen fürdas Museum für Unterwasser-Antiquitäten

Q4

2023

Auftragsvergabe für das Museum für Unterwasser-Antiquitäten.

280

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16293_Kultur als Wachstumsmotor

Meilenstein

Zeitgenössische griechische Kulturmarke und -plattform

Bericht über die zeitgenössische griechische Kulturmarke, die Plattform für grünes Design, die griechische Musikdatenbank und das Übersetzungsprogramm für griechische Literatur.

Q4

2024

Kultur als Wachstumsmotor: Entwicklung, Einrichtung einer Plattform für griechisches Design, griechische Musikdatenbank und aktualisiertes Programm für die Übersetzung griechischer Literatur

283

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16293_Kultur als Wachstumsmotor

Meilenstein

Kultur als Wachstumsmotor

Berichte über den Abschluss aller Teilprojekte, einschließlich Zahlungsnachweisen und Ergebnissen der Prüfungen von Investitionen, Bescheinigung der Begünstigten über den Abschluss der Investition

Q4

2025

Abschluss der Kultur als Triebkraft für Wachstum Abschluss aller relevanten Teilprojekte: Unterstützung der Durchführung von Pilotprojekten im Rahmen ausgewählter regionaler Strategien der Kultur- und Kreativwirtschaft, Modernisierung der Infrastruktur von Kulturstätten und Bereitstellung von Workshops für Fachkräfte der Kultur- und Kreativwirtschaft; Unterstützung lokaler Handwerksökosysteme durch Verbesserung der Infrastruktur, Bereitstellung von Schulungsprogrammen, Kartierung und Entwicklung einer integrierten nationalen Handwerksstrategie nach Regionen; Ausweitung der Nutzung archäologischer Stätten und Denkmäler als Veranstaltungsorte durch Modernisierung ausgewählter archäologischer Stätten und Denkmäler und Verbesserung ihrer digitalen Infrastruktur; Förderung der Filmindustrie durch finanzielle Unterstützung für die Produktion ausgewählter griechischer Filme; Stärkung der griechischen Kulturmarke und der griechischen Kulturexporte, unter anderem durch die Entwicklung des digitalen Materials und die Förderung der Plattform zeitgenössischer griechischer Kultur und aller damit verbundenen Unterplattformen, durch finanzielle Unterstützung für die Teilnahme und Förderung griechischer Produktionen im Ausland.

284

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16536_Aufrüstung der Infrastruktur, Erneuerung der Ausrüstung und Verbesserung der Qualität der von HOCRED-Stores erbrachten Dienstleistungen – ehemalige ARF-Stores (vor Ort und elektronisch)

Meilenstein

Modernisierung der griechischen Organisation für die Entwicklung kultureller Ressourcen (HOCRED)

Abschlussberichte, einschließlich Zahlungsnachweisen und Ergebnissen der Prüfungen von Investitionen, Bescheinigung der Begünstigten über den Abschluss der Investition.

Q4

2025

Verbesserung der Tätigkeiten der griechischen Organisation für die Entwicklung kultureller Ressourcen (HOCRED), einschließlich energetischer Renovierungen, Bau und Modernisierung der Infrastruktur und Bereitstellung von Ausrüstung für physische und Online-Stores sowie Verbesserung der Dienstleistungsqualität. 

285

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16725_Verbesserung der Hochschulbildung

Meilenstein

Verbesserung der Kunsthochschulbildung

Abschlussbericht, einschließlich

a) Zahlungsnachweise und Ergebnisse der Prüfungen von Investitionen, Bescheinigung der Begünstigten über den Abschluss der Investitionen; und

B) dokumentierte Überarbeitungen des Rechtsrahmens mit Verweisen auf das Amtsblatt.

Q4

2025

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften für a) die Einrichtung einer Nationalen Schule für darstellende Künste und b) die Überprüfung und Aktualisierung der Lehrpläne der Hochschulbildung.

Abschluss des Ausbaus des Gebäudes der Nationalen Tanzschule und des staatlichen Konservatoriums von Thessaloniki.

Abschluss der Modernisierung wichtiger staatlicher Bildungseinrichtungen (Drama School of the National Theater, Staatstheater von Nordgriechenland, Vorbereitungs- und Berufsschule für schöne Künste von Panormos Tinos)

287

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16486_Museum an Unterwasser-Antiquitäten

Meilenstein

Museum für Unterwasser-Antiquitäten

Abschlussbericht, einschließlich

(1a) Zertifizierung des Abschlusses von Investitionen; und

(1b) Zertifizierung von Arbeiten für Dauerausstellungsräume, Erhaltungsarbeiten und Dokumentation sowie Veröffentlichungen zur Unterstützung der Ausstellung.

Q4

2025

Abschluss des Museums für Unterwasser-Antiquitäten: (1a) Abschluss von Energieeffizienzarbeiten und

(1b) Organisation einer Dauerausstellung, die einen erheblichen Mehrwert für Tourismus und Kultur für Piräus und den weiteren Raum Athen schafft.

288

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16485_Kulturwege an Emblematik-Archäologischen Stätten und Denkmälern

Meilenstein

Kulturwege an Emblematik-Archäologischen Stätten

Abschlussbericht, einschließlich Bescheinigung der Begünstigten über den Abschluss der Investition.

Q4

2025

Fertigstellung der Kulturwege: Bereitstellung von fünf geografisch verteilten Kulturwegen mit thematischen Narrativen aus der griechischen Geschichte, einschließlich der Erhaltung und Restaurierung ausgewählter Denkmäler, der Modernisierung von Diensten und Infrastrukturen, der Entwicklung interaktiver digitaler Anwendungen und der Einbeziehung von Kunst und Kulturveranstaltungen.

289

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16735_Nutzung von „Kunst auf Rezept“, Förderung des sozialen Zusammenhalts und Nutzung der Seniorenwirtschaft

Meilenstein

Verwendung von „Kunst auf Rezept“,

Abschlussbericht, einschließlich Bescheinigung der Begünstigten über den Abschluss der Investition.

Q4

2025

Abschluss von infrastrukturellen Verbesserungen an ausgewählten Stätten mit dem Ziel, den physischen Zugang zu Kulturstätten wie Museen, Theater, Festivals und archäologischen Stätten zu verbessern und Führungssysteme mit Hör- und Sehhilfen bereitzustellen; und Abschluss der Entwicklung eines digitalen Portals für Besucher mit Behinderungen. Abschluss der Verschreibungskunst, einschließlich Förderung von Maßnahmen, bei denen Kunst und Kultur genutzt werden, um die Erholung von psychischen Problemen zu unterstützen, Bereitstellung von Schulungsprogrammen und Workshops für Fachkräfte des Sektors.

290

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16433_Schutz von Kulturdenkmälern und archäologischen Stätten vor dem Klimawandel

Meilenstein

Schutz von Kulturdenkmälern vor dem Klimawandel

Abschlussbericht, einschließlich Kopien von Plänen zur Anpassung an den Klimawandel, Zahlungsnachweise und Ergebnisse von Prüfungen von Investitionen zur Bescheinigung des Abschlusses von Investitionen

Q4

2025

Abschluss des Schutzes von Kulturdenkmälern vor dem Klimawandel, einschließlich der Entwicklung von Plänen zur Anpassung an den Klimawandel für Kulturerbestätten, wodurch der Beitrag von Kulturerbestätten zur Wirtschaftstätigkeit erhalten wird, einschließlich räumlicher und zeitlicher Bewertungen der Klimarisiken und der Ermittlung von Schwachstellen, mit denen Kulturerbestätten konfrontiert sind.

291

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16435_Wiederbelebung – Erhaltung – Verbesserung der Akropolis-Mentoren

Meilenstein

Wiederherstellung – Erhaltung – Verbesserung der Akropolis

Abschlussbericht, einschließlich Zahlungsnachweisen und Ergebnissen der Prüfungen von Investitionen, Bescheinigung des Abschlusses der Investition.

Q4

2025

Abschluss der Restaurierung der Denkmäler der Akropolis zum Schutz des Denkmals gegen den Klimawandel, einschließlich Restaurierungsarbeiten für die Parthenon und die Mauern, Erhaltung bestimmter Teile des Geländes, Konsolidierung und Stabilisierung der Felsmassen und verbesserte Besucherzugangsarbeiten.

Gruppe 26: Tourismus und Schifffahrt

●Tourismusentwicklung (einschließlich Teilprojekt Upgrade Interventionen in Tourismushäfen) (ID: 16931)

●Umschulung und Weiterbildung im Tourismus (ID: 16921)

●Modernisierung der Interventionen für regionale Häfen (ID: 16975)

●Gesamtplan für die Erneuerung der griechischen Passagierschifffahrtsflotte (ID: 16944)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

292

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16931_Tourismusentwicklung

Meilenstein

Touristische Entwicklung: Reformen für Touristenhäfen

1. Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes 2160/1993 über Tourismushäfen.

2. Inkrafttreten der Änderungen der Gesetze 4179/2013 und 4276/2014 über Skigebiete.

3 Bericht über die Einrichtung des Projektmanagementbüros.

Q1

2022

(1) Touristische Entwicklung: Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Reform des Rechtsrahmens für Tourismushäfen, um neue Investitionen zu fördern, einschließlich der Änderung der Bestimmungen über die Errichtung und die Betriebsgenehmigung im Einklang mit dem Investitionsgenehmigungsgesetz 4442/2016.

(2) Touristische Entwicklung: Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Reform des Rechtsrahmens für Skigebiete, um neue Investitionen zu fördern, einschließlich der Änderung der Bestimmungen über die Errichtung und die Betriebsgenehmigung im Einklang mit dem Investitionsgenehmigungsgesetz 4442/2016. 

(3) Entwicklung des Tourismus: Einrichtung eines Projektmanagementbüros für die Überwachung von Investitionen in die Modernisierung von Touristenhäfen.

293

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16975_Upgrade Interventionen für regionale Häfen

Ziel

Auftragsvergabe für den Ausbau regionaler Häfen

Anzahl der spezifizierten regionalen Hafenverbesserungen, für die die Mitteilung über die Vergabe von Aufträgen für einzelne Projekte abgeschlossen sein muss

0

28

2. QUARTAL

2024

Die Mitteilung über die Vergabe von Aufträgen für den Ausbau regionaler Häfen ist abzuschließen.

294

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16944_Masterplan für die Erneuerung der griechischen Passagierschifffahrtsflotte

Meilenstein

Gesamtplan für die griechische Passagierschifffahrt

Abgeschlossener Bericht und Zusammenfassung der Konsultation.

2. QUARTAL

2025

Gesamtplan für die Erneuerung der griechischen Passagierschifffahrtsflotte: Abschluss des Projekts

295

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16931_Tourismusentwicklung

Meilenstein

Entwicklung des Tourismus: Auftragsvergabe für Touristenhäfen

Mitteilung über die Auftragsvergabe

2. QUARTAL

2024

Das Verfahren zur Vergabe von Aufträgen für die Modernisierung von Touristenhäfen zur Verbesserung der Energieeffizienz ist abzuschließen.

296

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Resilienz wichtiger Wirtschaftssektoren – 16921_Umschulung und Weiterbildung im Tourismus

Ziel

Umschulung und Weiterbildung im Tourismus (Abschluss)

Anzahl der Teilnehmer, die die Schulung erfolgreich abgeschlossen haben

0

18 000

Q4

2025

Weiterbildung und Umschulung im Tourismus: Abschluss von Schulungen, bescheinigt durch einen Abschlussbericht mit einem detaillierten statistischen Anhang über die abgeschlossenen Kurse und den erfolgreichen Abschluss nach Anbietern und Qualifikationen.

297

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16931_Tourismusentwicklung

Meilenstein

Abschluss des Projekts zur touristischen Entwicklung

1a. Abschlussbericht eines unabhängigen Ingenieurs über die vom Tourismusministerium ratifizierten Arbeiten.

1b. Abschlussbericht, einschließlich Bescheinigung der Begünstigten über den Abschluss der Investition

Q4

2025

Entwicklung des Tourismus:

(1a) Abschluss bestimmter Modernisierungsarbeiten an Tourismushäfen zur Förderung des Tourismus und privater Investitionen.

(1b) Abschluss anderer touristischer Interventionen zur Förderung alternativer Tourismusformen und zur Ausdehnung der Saison, einschließlich:

Grüne Entwicklung: Verbesserung des Destinationsmanagements durch die Einrichtung eines lokalen Destinationsmanagementbüros und der damit verbundenen Beobachtungsstellen für nachhaltigen Tourismus; Entwicklung des Bergtourismus, einschließlich energieeffizienter Renovierungen der öffentlichen Infrastruktur und Einrichtung neuer Kapazitäten für erneuerbare Energiequellen (Wind); Gesundheits- und Wellnesstourismus durch thermische Quellennutzung; Förderung des Agrotourismus und der Gastronomie.

— Blaue Entwicklung: Ausbau der Maßnahmen zur Verbesserung der Verwaltung, der Infrastruktur und der Dienstleistungen in Jachthäfen, der Zugänglichkeit von Stränden für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen sowie zur Förderung der Entwicklung des Tauch- und Unterwassertourismus.

298

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16975_Upgrade Interventionen für regionale Häfen

Ziel

Modernisierung der Interventionen für regionale Häfen

Zahl der abgeschlossenen spezifischen regionalen Hafenverbesserungen auf Inseln und Gebieten mit entwickelter Tourismustätigkeit

0

28

Q4

2025

Abschluss regionaler Hafenverbesserungen auf Inseln und Gebieten mit ausgeprägter Tourismustätigkeit, bescheinigt durch einen Abschlussbericht eines unabhängigen Ingenieurs über die Arbeiten, der vom Schifffahrtsministerium ratifiziert wurde, einschließlich der Ergebnisse von Prüfungen von Investitionen und der Bescheinigung der Begünstigten über den Abschluss der Investitionen.

Gruppe 27: Industrie und Investitionen

●Änderung des Rechtsrahmens für die Anziehung strategischer Investitionen (ID: 16593)

●Digitalisierung des Netzwerks der Wirtschaftsdiplomatie (ID: 16599)

●Neue Industrieparks (ID: 16634)

●Beschleunigung der intelligenten Fertigung (ID: 16721)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

299

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Resilienz wichtiger Wirtschaftssektoren – 16593_Änderung des Rechtsrahmens für die Anziehung strategischer Investitionen

Meilenstein

Strategische Investitionen – Gesetzesreform

Inkrafttreten von Gesetzesänderungen

Q4

2021

Inkrafttreten von Gesetzesänderungen zur Reform des Rechtsrahmens für die Anziehung strategischer Investitionen (Gesetz 3894/2010 und Gesetz 4608/2019), unter anderem durch eine rechtliche Kodifizierung zur Schaffung eines einheitlichen und kohärenten Rahmens und Gesetzesänderungen zur Einführung einer neuen Kategorie strategischer Investitionen „Emblematische Investitionen von großer Bedeutung“.

Mit der Reform des strategischen Investitionsrahmens werden auch Bestimmungen eingeführt, die dazu beitragen, das Verwaltungsverfahren für die Genehmigung und Zulassung einer strategischen Investition zu beschleunigen (d. h. das beschleunigte Verfahren zu verbessern). Neue Kategorien strategischer Investitionen werden auf der Grundlage von Kriterien eingeführt, die Innovationen oder die Verbreitung von Technologien, die Nutzung erneuerbarer Energien und den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft begünstigen und/oder die Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Wirtschaft auf internationaler Ebene erheblich fördern.

300

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16721_Beschleunigung der intelligenten Fertigung

Meilenstein

Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für das verarbeitende Gewerbe

Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes

Q1

2022

Veröffentlichung aller wettbewerbsorientierten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für das verarbeitende Gewerbe in folgenden Bereichen: Digitalisierung von Produktionslinien, Automatisierung und Vernetzung von Lieferketten, Konzeption und Herstellung intelligenter Produkte und Dienstleistungen, Einführung intelligenter Fertigungstechnologien in mechanischen ultraschnellen 5G-Netzen, Labor- und Fertigungsausrüstung, Qualitätskontrollausrüstung, IKT- und Softwareausrüstung, Softwarelizenzen, Cloud-Lizenzen, Implementierungsdienste für die neue IT-Infrastruktur und S/W; IT-Sicherheitsdienste, Produktgestaltung, geistiges Eigentum, Patent- und Zertifizierungskosten, mit einer Leistungsbeschreibung einschließlich Förderkriterien, die sicherstellen, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

301

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16634_Neue Industrieparks

Meilenstein

Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Industrieparks

Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Industrieparks

Q1

2022

Veröffentlichung aller wettbewerbsorientierten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die Entwicklung von Industrieparks für Investitionen in a) Infrastruktur für die Errichtung von Parks der neuen Generation (einschließlich Grundstückserwerb) mit spezifischen Energieeffizienzkriterien für den Bau neuer Gebäude, Energieeffizienz- und Demonstrationsprojekte in großen Unternehmen und Unterstützungsmaßnahmen, b) Infrastruktur für den digitalen Wandel und die Schaffung intelligenter Industriegebiete, c) erneuerbare Solarenergie, d) Wasserbewirtschaftung und Erhaltung der Wasserressourcen (die Investitionen müssen einen durchschnittlichen Infrastrukturleakageindex (ILI) von & = 1,5), e) Abwassersammel- und Abwasserbehandlungssysteme, die den Energieeffizienzkriterien entsprechen, f) Elektromobilität (Ausbau von Betankungsnetzen für Elektro- oder Wasserstofffahrzeuge oder von Tankstellen für Biomethan für den Verkehr), g) Projekte zur Sanierung von Industriestandorten und kontaminierten Flächen. Durch die Leistungsbeschreibung einschließlich der Förderkriterien wird sichergestellt, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

Der Bau neuer Gebäude muss einem Primärenergiebedarf entsprechen, der mindestens 20 % unter der Anforderung an Niedrigstenergiegebäude liegt (Niedrigstenergiegebäude, nationale Richtlinien). Beim Bau von Front-to-End-Abwassersystemen muss die Maßnahme einen Netto-Null-Energieverbrauch haben, und im Falle der Erneuerung der Front-to-End-Abwassersysteme muss die Maßnahme zu einem Rückgang des durchschnittlichen Energieverbrauchs um mindestens 10 % führen (nur durch Energieeffizienzmaßnahmen und nicht durch wesentliche Änderungen der Last). Investitionen in die Elektromobilität müssen mit der Richtlinie (EU) 2018/2001 im Einklang stehen und sich auf alternative Kraftstoffe für den Verkehr beziehen.

302

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16634_Neue Industrieparks

Meilenstein

Industrieparks – Gesetzesreform (Primärrecht)

Veröffentlichung der Rechtsvorschriften im Amtsblatt

Q3

2022

Erlass primärer Rechtsvorschriften zur Verbesserung des Rechtsrahmens für Industrie-Unternehmensparks, einschließlich der Beseitigung von Rechtsunsicherheiten, der Lösung von Governance-Fragen und der Schaffung wirksamer Anreize für die Lösung informeller Industriekonzentrationen

303

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Resilienz wichtiger Wirtschaftssektoren – 16593_Änderung des Rechtsrahmens für die Anziehung strategischer Investitionen

Meilenstein

Strategische Investitionen – Auswahl förderfähiger Projekte

Auswahl der förderfähigen „Emblematischen Investitionen von großer Bedeutung“

 

 

 

Q4

2023

Auswahl von „Emblematischen Investitionen von großer Bedeutung“ durch den Beschluss des interministeriellen Ausschusses für strategische Investitionen (durch Veröffentlichung des Beschlusses bescheinigt). In Bezug auf Energieinvestitionen umfassen die beihilfefähigen Investitionen Investitionen in a) Infrastruktur mit spezifischen Energiekriterien für den Bau neuer Gebäude, b) Projekte zur Erzeugung von Hybridstrom aus erneuerbaren Energiequellen auf nicht angeschlossenen Inseln, c) Investitionen in die Erzeugung von grünem Wasserstoff, d) Anlagen zur Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen oder e) Anlagen von Offshore-Windparks und Offshore-Photovoltaikparks im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) durch die Verwendung einer Ausschlussliste und die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften.

Der Bau neuer Gebäude muss einem Primärenergiebedarf entsprechen, der mindestens 20 % unter der Anforderung an Niedrigstenergiegebäude liegt (Niedrigstenergiegebäude, nationale Richtlinien).

304

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16634_Neue Industrieparks

Meilenstein

Industrieparks – Gesetzesreform (Sekundärrecht)

Inkrafttreten aller erforderlichen Rechtsvorschriften

 

 

 

2. QUARTAL

2024

Inkrafttreten aller erforderlichen sekundärrechtlichen Vorschriften zur Operationalisierung des neuen Rahmens zur Verbesserung des Rechtsrahmens für Industrie-Geschäftsparks, einschließlich der Beseitigung von Rechtsunsicherheiten, der Lösung von Governance-Fragen und der Schaffung wirksamer Anreize für die Lösung informeller Industriekonzentrationen.

306

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16599_Digitilisierung des Netzwerks für Wirtschaftsdiplomatie und Ausbildungsprogramm für Exporteure

Meilenstein

Digitalisierung des Netzes für Wirtschaftsdiplomatie – Umsetzung aller Maßnahmen

Bericht über die Umsetzung der Maßnahmen zur Digitalisierung des Netzes für Wirtschaftsdiplomatie (d. h. Einrichtung des Helpdesks für Exporteure, Veröffentlichung von Datenbanken und digitalen Kommunikationskanälen mit Investoren und Ausführern, Digitalisierung interner Prozesse in Unternehmen Griechenland und Einrichtung eines Bürgerbeauftragten), die für den Abschluss der Digitalisierung des Netzwerks für Wirtschaftsdiplomatie erforderlich sind.

Q4

2025

Vollendung der Digitalisierung des Netzes der Wirtschaftsdiplomatie, unter anderem durch:

— Operationalisierung des einzigen Exporttors

Dienstleistungen des „Helpdesks“

Veröffentlichung von Datenbanken über internationale Markt- und Ausfuhrverfahren

Einrichtung eines Bürgerbeauftragten zur Unterstützung der Ausführer bei der Überwindung von Hindernissen während des Ausfuhrprozesses

Digitalisierung der internen Prozesse von Enterprise Greece und Schaffung eines digitalen Vaults für das Investitionsportfolio von Enterprise Greece und strategischer Investoren

Schaffung neuer digitaler Kanäle für die Kommunikation mit Exporteuren und potenziellen Investoren

307

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16634_Neue Industrieparks

Meilenstein

Industrieparks – Durchführung von Investitionen

Vorlage der Ergebnisse der Prüfungen von Bauarbeiten, der Bescheinigung der Begünstigten über den Abschluss der Investitionen und des Zahlungsbelegs zur Bescheinigung der Durchführung ausgewählter Investitionsvorhaben in Industrieparks.

Q4

2025

Abschluss des Baus aller Investitionsvorhaben, die im Rahmen der wettbewerbsorientierten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt wurden.

308

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Resilienz wichtiger Wirtschaftssektoren – 16593_Änderung des Rechtsrahmens für die Anziehung strategischer Investitionen

Meilenstein

Strategische Investitionen – Durchführung von Investitionen

Vorlage der Ergebnisse der Prüfungen von Bauarbeiten und der Bescheinigung der Begünstigten über den Abschluss der Investition, um die Durchführung ausgewählter Investitionsvorhaben im Bereich „Emblematische Investitionen von großer Bedeutung“ zu bescheinigen.

Q4

2025

Abschluss des Baus aller Emblematikinvestitionen von großer Bedeutung, die im Einklang mit dem Genehmigungsbeschluss des interministeriellen Ausschusses für strategische Investitionen ausgewählt wurden.

309

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16721_Beschleunigung der intelligenten Fertigung

Meilenstein

Verarbeitendes Gewerbe, Sektor – Durchführung von Investitionen

Vorlage der Ergebnisse der Prüfungen der Interventionsarbeiten, der Bescheinigung der Begünstigten über den Abschluss der Investition und des Zahlungsnachweises zur Bescheinigung der Durchführung ausgewählter Investitionsvorhaben in

verarbeitendes Gewerbe.

Q4

2025

Abschluss des Baus aller Investitionsvorhaben, die im Rahmen der wettbewerbsorientierten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt wurden.

Gruppe 28: Landwirtschaft

●Wirtschaftlicher Wandel im Agrarsektor (ID: 16626)

●Digitaler Wandel des Agrar- und Lebensmittelsektors (ID: 16653)

●Vorschläge für Maßnahmen im Aquakultursektor (ID: 16584)

●Investitionen in das nationale Bewässerungsnetz durch ÖPP-Programme (ID: 16285)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

310

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16626_Wirtschaftlicher Wandel im Agrarsektor

Meilenstein

Wirtschaftlicher Wandel in der Landwirtschaft: Beginn des Programms

Vertrag mit dem Durchführungspartner unterzeichnet

Q1

2022

Veröffentlichung der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die wirtschaftliche Umgestaltung des Agrarsektors:

Wettbewerbsorientierte Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit einer Leistungsbeschreibung einschließlich Förderkriterien, die sicherstellen, dass die ausgewählten Projekte den Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

Die wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen umfassen folgende Maßnahmen: Maßnahmen im Zusammenhang mit der energetischen Modernisierung von Produktionseinheiten, Gebäuden und mechanischen Ausrüstungen mit geringem Energieverbrauch, der energetischen Modernisierung von Tourismusanlagen (Gebäuden), umweltfreundlichen Verkehrsmitteln (Elektroautos, Fahrräder usw.), der Unterstützung umweltfreundlicher Produktionsprozesse und Ressourceneffizienz in KMU, der erneuerbaren Energien (Solarenergie), Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und Präventionsmaßnahmen, dem Umgang mit klimabedingten Risiken, dem Schutz der biologischen Vielfalt sowie dem Naturerbe und den natürlichen Ressourcen.

311

 17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16653_Digitaler Wandel des Agrar- und Lebensmittelsektors

 Meilenstein

Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für den digitalen Wandel im Agrar- und Lebensmittelsektor

Aufruf zur Bewerbung

Q3

2022 

Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das Projekt für den digitalen Wandel zur Entwicklung einer groß angelegten offenen digitalen landwirtschaftlichen Infrastruktur und eines kognitiven landwirtschaftlichen Umfelds für den Produktionsprozess und die Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen.

312

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16285_Investitionen in das nationale Bewässerungsnetz durch ÖPP-Programme

Meilenstein

Vergebene Aufträge für Bewässerungsprojekte

Vergabe öffentlicher Aufträge

Q1

2024

Vergabe von ÖPP-Verträgen für den Bau und Betrieb von sieben Bewässerungsprojekten. Bei jeder Teilinvestition ist vor, während und nach Beginn der Bauarbeiten die vollständige Einhaltung der Anforderungen des EU-Rechts, einschließlich der Wasserrahmenrichtlinie, sicherzustellen. Insbesondere sollte bei der Veröffentlichung des Entwurfs der Umweltverträglichkeitsprüfung zur öffentlichen Konsultation der Zweck der Investition im Vergleich zu Alternativen begründet werden, und zwar sowohl im Hinblick auf das Ziel (Umfang der bewässerten Flächen gegenüber einer nachhaltigen Regenerierung des ländlichen Raums) als auch auf die Mittel (Verringerung des Wasserbedarfs und naturbasierte Lösungen).

Jede Investition in Staudämme muss folgende Kriterien erfüllen:

I)die Lebenszyklus-THG-Emissionen aus der Stromerzeugung aus Wasserkraft liegen unter 100 g CO2-Äq/kWh; oder die Leistungsdichte der Stromerzeugungsanlage mehr als 5 W/m² beträgt und

II)alle technisch durchführbaren und ökologisch relevanten Minderungsmaßnahmen wurden oder werden umgesetzt, um nachteilige Auswirkungen auf Gewässer und relevante Lebensräume und Arten zu verringern, auch unter Berücksichtigung der prognostizierten künftigen Auswirkungen des Klimawandels und der Durchführung von Anpassungsmaßnahmen, und

III)bei einem neu errichteten Staudamm sicherstellen, dass er nicht zu einer Verschlechterung oder Beeinträchtigung der Erreichung eines guten Zustands der betreffenden und verbundenen Wasserkörper führt; und

IV)andere mögliche Alternativen zum Bau eines Staudamms wurden geprüft, und die Behörden geben an, warum solche Alternativen gegebenenfalls nicht durchführbar waren.

313

 17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16653_Digitaler Wandel des Agrar- und Lebensmittelsektors

Meilenstein

Abschluss des Projekts „Digitaler Wandel in der Landwirtschaft“

Abschlussbericht. In die Easy Agro Expo-Plattform integrierte nach außen gerichtete digitale Dienste in der Landwirtschaft.

2. QUARTAL

2025 

Fertigstellung der beiden Komponenten:

1.Digitaler Wandel des Agrarsektors, einschließlich der Entwicklung einer groß angelegten offenen digitalen landwirtschaftlichen Infrastruktur mit Cloud-Infrastruktur (Edge-Computing) und großmaßstäblichen Verarbeitungskapazitäten für Erdbeobachtungsdaten (Satelliten- und Luft-/Drohnendaten) und multidisziplinärer Technologien;

2.Nach außen gerichtete Landwirtschaft, zu der die Verbesserung der Easy Agro Expo-Plattform für die Ausstellung von Ausfuhrbescheinigungen, die Entwicklung eines Systems für die Verwaltung von Einfuhrdaten und Handelsdaten innerhalb der Gemeinschaft, die Entwicklung eines Business Intelligence-Systems für Ein- und Ausfuhren und die Modernisierung des Portals zur Produktförderung griechischer landwirtschaftlicher Betriebe gehören.

314

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16626_Wirtschaftlicher Wandel im Agrarsektor

 Meilenstein

Abschluss der wirtschaftlichen Umgestaltung der Landwirtschaft

Projektabschluss mit Ausstellung von Prüfbescheinigungen durch Begünstigte, die vom Ministerium für ländliche Entwicklung genehmigt wurden.

Q4

2025

Wirtschaftlicher Wandel im Agrarsektor: Finanzielle Abwicklung aller Komponenten:

1. Innovation und ökologischer Wandel bei der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

2. Modernisierung des Primärsektors

3. Grüner ländlicher Tourismus

4. Umstrukturierung des Anbaus

5. Tiergenetische Verbesserung

315

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16584_Vorschläge für Maßnahmen im Aquakultursektor

Meilenstein

Aqua-Kultur abgeschlossen

Abschlussbericht.

Q4

2025

Aquakultur: Alle abgeschlossenen Maßnahmen, einschließlich der Modernisierung von Produktionseinheiten, Ausrüstung, Abfallbewirtschaftungsanlagen, neuen Technologien – IKT, Förderung neuer Produkte, Wissenstransfer, Genmaterialbank, Expertenberatung.

316

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16285_Investitionen in das nationale Bewässerungsnetz durch ÖPP-Programme

Meilenstein

Abschluss der Bewässerung

Abschluss des Projekts gemäß der vom Ministerium für ländliche Entwicklung genehmigten Bescheinigung eines unabhängigen Ingenieurs.

Q4

2025

Bewässerung: Alle sieben Projekte wurden abgeschlossen.

R. KOMPONENTE 4.7: VERBESSERUNG DER WETTBEWERBSFÄHIGKEIT UND FÖRDERUNG PRIVATER INVESTITIONEN UND AUSFUHREN

Diese Komponente des griechischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, Anreize für private Investitionen zu schaffen und die wirtschaftliche Extroversion zu erhöhen, indem langfristige strukturelle Probleme angegangen und ein der Entwicklung der Wirtschaftstätigkeit förderliches Unternehmensumfeld geschaffen wird. Sie besteht aus Maßnahmen zur Förderung des Größenwachstums von Unternehmen, um Größenvorteile zu erzielen und ihnen dabei zu helfen, in ausländische Märkte einzudringen, übermäßigen Verwaltungsaufwand für Unternehmen abzubauen, die Einhaltung der Vorschriften und gleiche Wettbewerbsbedingungen durch eine wirksame Marktüberwachung zu fördern und einen einfacheren und berechenbareren Rechtsrahmen zu schaffen. Diese Maßnahmen werden durch den Vorschlag ergänzt, die Unterstützung in Form von Darlehen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität zu nutzen, um die Bereitstellung finanzieller Anreize für den Privatsektor zu erleichtern, um private Investitionen zu fördern. Diese Unterstützung in Form von Darlehen soll der Wirtschaft über drei verschiedene Kanäle bereitgestellt werden: Finanzinstitute (durch Ankäufe von Unternehmensanleihen oder Konsortialkredite), eine Beteiligungsplattform und die Nutzung eines Teils der nationalen InvestEU-Komponente Griechenlands. Mit der Komponente wird die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zu öffentlichen und privaten Investitionen (länderspezifische Empfehlung 3 2020 und länderspezifische Empfehlung 2 2019) unterstützt. Es wird erwartet, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind.

R.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform: Aktionen zur Vereinfachung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und zur Verbesserung von Qualität und Sicherheit (Maßnahme ID 16543)

Ziel der Reform ist es, ein attraktives investitionsfreundliches Unternehmensumfeld zu schaffen, den Markteintritt von Unternehmen und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu erleichtern und eine wirksame Marktüberwachung zu gewährleisten. Die Reform umfasst eine Reihe von Maßnahmen zur Vereinfachung der Verfahren und Anforderungen im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit bei gleichzeitiger Verbesserung der Rechtssicherheit und Qualität, insbesondere durch die Ausweitung der Verfahren zur Erteilung von Investitionslizenzen auf zusätzliche Wirtschaftstätigkeiten, die Überprüfung des Rechtsrahmens für den Betrieb des verarbeitenden Gewerbes in der Region Attika und die Kodifizierung fragmentierter Genehmigungsvorschriften. Die Reform umfasst auch Maßnahmen zur Verbesserung des Rahmens für die Marktüberwachung, insbesondere durch Überprüfung der Qualitätspolitik in den Bereichen Normung, Akkreditierung und Konformität, Stärkung der Marktüberwachungsstrukturen und der zuständigen Behörden sowie Ausweitung des Überwachungsrahmens auf neue Inspektionsbereiche. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Leichtigkeit der Geschäftstätigkeit (Maßnahme ID 16591)

Ziel der Reform ist es, die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern und den Verwaltungs- und Regelungsaufwand für Unternehmen zu verringern. Die Reform zielt auch darauf ab, die Platzierung Griechenlands in internationalen Indikatoren, insbesondere der „Doing Business“ der Weltbank, zu verbessern, d. h. Kredite zu erhalten, Strom zu erhalten, Immobilien zu registrieren und eine Baugenehmigung zu erhalten, indem Verfahren, Zeit und Kosten verkürzt werden und ein stabiler und berechenbarer Rechtsrahmen gewährleistet wird. Sie umfasst insbesondere eine Reihe von Maßnahmen zur Verringerung der Komplexität der Prozesse, der Kosten und des Zeitaufwands in jedem der oben genannten Bereiche sowie die Schulung des an diesen Prozessen beteiligten öffentlichen Personals und Maßnahmen zur Kontaktaufnahme mit wichtigen Interessenträgern. Die Umsetzung der Reform wird bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen.

Reform: Anreizregelung für Produktivität und Extroversion von Unternehmen (Erhöhung der Unternehmensgröße) (Maßnahme ID 16598)

Ziel der Reform ist es, Schwachstellen im Zusammenhang mit der überwiegend kleinen Größe griechischer Unternehmen zu beseitigen. Sie schafft eine Reihe steuerlicher und anderer Anreize, um Selbstständige sowie Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen dazu zu bewegen, Skaleneffekte durch Fusionen, Umwandlungen, Übernahmen und Kooperationsprogramme und -plattformen wie Joint Ventures, Cluster, die auch eine höhere Produktivität und höhere Ausfuhren fördern sollen, zu steigern. Die Umsetzung der Investition wird bis 31. März 2022 abgeschlossen sein.

.

R.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Wichtigste Reform 10: Maßnahmen zur Vereinfachung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und zur Verbesserung von Qualität und Sicherheit – Grundlegende Geschäftstätigkeit

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

317

18 – 4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16543_Maßnahmen zur Vereinfachung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und zur Verbesserung von Qualität und Sicherheit

Meilenstein

Festlegung der Qualitätspolitik und eines neuen Rechtsrahmens für die Qualitätsinfrastruktur

Annahme einer nationalen Strategie für die Qualitätsinfrastruktur in Griechenland) und Annahme der erforderlichen grundlegenden Rechtsvorschriften über Normung, Messwesen, Akkreditierung und Konformitätsbewertung durch die erforderlichen Rechtsakte (bitte Amtsblattfundstelle angeben); Annahme von Gesetzesänderungen zum Gesetz Nr. 3325/2005 (Teil B über die Einrichtung, Erweiterung und Modernisierung des verarbeitenden Gewerbes in der Region Attika)

2. QUARTAL

2024

a) Entwicklung eines modernen rechtlichen, organisatorischen und operativen Rahmens für die Qualitätsinfrastruktur in Griechenland im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen; und b) Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Reform des Rechtsrahmens für die Installation von Fertigungstätigkeiten in Attika mit dem Ziel, übermäßig hohe Beschränkungen, die in keinem Verhältnis zu den politischen Zielen stehen, zu beseitigen.

Der Anwendungsbereich von Buchstabe b umfasst die Errichtung neuer Industrieanlagen und die Modernisierung bestehender in Attika betriebener Anlagen sowie die Verlegung und Erweiterung bestehender Anlagen in Attika.

318

18 – 4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16591_Ease of doing business

Meilenstein

Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen – Erleichterung der Geschäftstätigkeit

—Für Maßnahmen, für die Rechtsvorschriften erforderlich sind: Veröffentlichung der Rechtsvorschriften im Amtsblatt (Amtsblattfundstelle)

—Für Interoperabilitätsfunktionen, Plattformen und Register: Operationalisierung der Systeme (durch einen Bericht belegt)

— Lieferung von Ausrüstungsgegenständen (bestätigt durch Bericht und Kaufnachweis)

—Abschluss von Kampagnen und Herausgabe von Leitlinien (bestätigt durch herausgegebene Leitlinien/Rundschreiben) 

2. QUARTAL

2024

Abschluss der Reform zur Verringerung der Komplexität der Verfahren, der Zeit und der Kosten in vier Teilbereichen: Erhalt von Krediten, Erhalt eines Stromanschlusses, Registrierung von Immobilien und Erhalt einer Baugenehmigung

Die Reform umfasst insbesondere die folgenden Teilprojekte und -maßnahmen:

1. Kreditbeschaffung

— Schaffung eines modernen und zuverlässigen Regelungsrahmens für Wertpapiere in beweglichen Vermögenswerten

— Einrichtung eines Registers sicherer Transaktionen

2. Erteilung einer Baugenehmigung

— Herstellung der betrieblichen Interoperabilität zwischen e-adeies-Systemen für Baugenehmigungen und anderen öffentlichen Systemen

Durchführung von Outreach-Kampagnen mit Interessenträgern des Privatsektors

Ausstattung und Schulung des Personals

— Online zur Verfügung gestellte Leitlinien

Gebührenordnung online verfügbar

— Instabile digitale Inspektionsfunktionen für die Brandabteilung

3. Strombeschaffung

— Vereinfachung/Verringerung der Anforderungen an die Anwendung auf HEDNO und Vereinheitlichung des Systems für die Meldung von Quadratmetern an Gemeinden

4. Registrierung von Eigentum

— Schaffung einer elektronischen Plattform, die es den Käufern ermöglicht, alle Anforderungen für die Online-Übertragung von Immobilien zu erfüllen

319

18 – 4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16543_Maßnahmen zur Vereinfachung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und zur Verbesserung von Qualität und Sicherheit

Meilenstein

Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen – Vereinfachung und Marktüberwachung

Veröffentlichung der Rechtsvorschriften im Amtsblatt (Amtsblattfundstelle)

Q4

2025

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Reformierung und Ergreifung der erforderlichen Maßnahmen zur weiteren Verbesserung des Rechtsrahmens für die Zulassung und wirksame Überwachung von Unternehmen:

—Ex-post-Folgenabschätzungen der Reform der Lizenzvergabe, die bis zum 1. Quartal 2024 durchgeführt wurde, durchzuführen und politische Empfehlungen umzusetzen,

—Überprüfung und Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für neue Wirtschaftstätigkeiten, die nach dem Gesetz 4442/16 festzulegen sind, durch Verringerung der Anforderungen und Zertifikate, Abschaffung nicht wertsteigernder Schritte des Verfahrens, Verkürzung der Bearbeitungszeiten für Anträge und Beschränkung der Ex-ante-Kontrolle auf Tätigkeiten mit hohem Risiko im Einklang mit den Grundsätzen der Gesetze 4442/2016 und 4512/2018,

— Kodifizierung der Gesetze 3325/2005, 3982/2011, 4302/2014 und 4442/2016,

— Entwicklung einer Marktüberwachungsstrategie im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1020/2019 und

— wirksame Umsetzung des neuen Systems zur Überwachung der Wirtschaftstätigkeiten gemäß Artikel 4512/18-Rechtsvorschriften durch Annahme einschlägiger Rechtsakte und Einführung eines Systems zur Bewertung der Inspektionsbehörden,

Implementierung und Einsatz von IT-Tools zur Erleichterung von Prozessen der Marktüberwachungsfunktionen

R.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Investitionen: Darlehensfazilität (Maßnahme ID 16980)

Die Investition betrifft den Einsatz von Darlehenshilfen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität, um die Bereitstellung finanzieller Anreize für den Privatsektor zu erleichtern und private Investitionen zu fördern. Bei der Darlehensfazilität werden verschiedene Vertriebskanäle genutzt, nämlich Finanzinstitute (durch Ankäufe von Unternehmensanleihen oder Konsortialdarlehen (15428 Mio. EUR), eine Beteiligungsplattform (500 Mio. EUR) und die Mitgliedstaaten-Komponente des Programms „InvestEU“ (500 Mio. EUR).

Für den Vertriebsweg der Finanzinstitute werden die Darlehen über internationale Finanzinstitutionen (IFI) und Geschäftsbanken (CB) bereitgestellt. Die vom Staat gewährten Darlehen decken höchstens 50 % der Investitionskosten, wobei die Beteiligung der Finanzinstitute mindestens 30 % und die Schuldnerbeteiligung mindestens 20 % beträgt.

Im Rahmen der Darlehensfazilität gewährte Darlehen, die innerhalb der ersten drei Jahre nach Einrichtung der Darlehensfazilität zurückgezahlt wurden, können für die Auszahlung neuer Darlehen aus der Darlehensfazilität wiederverwendet werden. Andernfalls werden alle Rückflüsse der Darlehensfazilität auf das getrennte Konto weitergeleitet, das ausschließlich für den Schuldendienst verwendet wird und somit zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen beiträgt.

Aus der Darlehensfazilität werden nur förderfähige Projekte finanziert. Insbesondere stellen IFI und CB sicher, dass die finanzierten Investitionen

I.einen positiven Nettogegenwartswert aufweisen, wodurch sichergestellt wird, dass die Entscheidung über die Finanzierung auf soliden wirtschaftlichen Kriterien beruht;

II.auf die fünf strategischen Säulen der Darlehensfazilität abgestimmt sind, nämlich ökologischer Wandel, Digitalisierung, Extroversion, Größenvorteile durch Fusionen und Übernahmen, Innovation (FuE);

III.die Vorschriften über staatliche Beihilfen einhalten.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) im Einklang steht, müssen die Vereinbarungen im Rahmen der Darlehensfazilität

i.  die Anwendung der technischen Leitlinien der Kommission zur Nachhaltigkeitsprüfung für den Fonds „InvestEU“ vorzuschreiben;

II.  Ausschluss der folgenden Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit: I) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 42 ; II) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 43 ; III) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 44 und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen 45 ; und iv) Tätigkeiten und Vermögenswerte, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann; und

III.  die Überprüfung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten bei den Projekten für alle Transaktionen, einschließlich derjenigen, die von der Nachhaltigkeitsprüfung ausgenommen sind, zu verlangen.

Darüber hinaus sieht die Darlehensfazilität eine Verpflichtung für den Vertriebskanal der Finanzinstitute vor, mindestens 41,5 % der Mittel zur Unterstützung der Klimawende und 20,8 % der Mittel zur Unterstützung des digitalen Wandels zu investieren, wobei die Methode in den Anhängen VI und VII der Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität anzuwenden ist.

Vor jedem Auszahlungsantrag überprüfen unabhängige Prüfer die Einhaltung des DNSH-Grundsatzes und des Klimaziels von 41,5 % und des Digitalziels von 20,8 %.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

R.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Darlehensfazilität (16980)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

320

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Meilenstein

Operative Vereinbarungen mit internationalen Finanzinstitutionen

Operative Vereinbarung mit einem internationalen Finanzinstitut unterzeichnet

Q3

2021

Annahme einer operativen Rahmenvereinbarung für alle Darlehensvereinbarungen mit internationalen Finanzinstitutionen und Unterzeichnung der operativen Vereinbarungen zwischen dem Finanzministerium und mindestens einer internationalen Finanzinstitution. In der operativen Rahmenvereinbarung wird Folgendes festgelegt:

a) Kriterien für Governance, Auswahl, Überwachung und Prüfung sowie Verlustteilung wie folgt:

I.Der Governance-Rahmen:

a.Die Entscheidungsfindung erfolgt auf der Grundlage solider wirtschaftlicher Kriterien und ist fremdvergleichskonform von der Regierung.

b.Der IFI bewertet die Finanzierungsanträge und entscheidet auf der Grundlage seiner internen Kriterien. Der IFI stellt sicher, dass die finanzierten Investitionen positive Nettogegenwartswerte aufweisen, auf die strategischen Säulen der Darlehensfazilität abgestimmt sind und die Vorschriften über staatliche Beihilfen einhalten.

c.Ein spezieller Ausschuss des Investment Board überwacht die Umsetzung, ohne in das Auswahlverfahren einbezogen zu werden. Der IFI erstattet dem Investment Board regelmäßig Bericht.

II.Die Höhe der Auszahlung, die in Tranchen erfolgt, und die Modalitäten für die Überwachung und Prüfung:

a.Für die Überwachung ausgezahlter Darlehen werden zentrale Leistungsindikatoren (KPI) festgelegt, die auch als Benchmarks für die bedingte Freigabe weiterer Tranchen dienen können.

b.Es sind drei Ebenen der Kontrollen der Förderfähigkeit vorgesehen: I) Bewertung durch das Finanzinstitut, das die Finanzierung bereitstellt; II) Bewertung durch einen unabhängigen zertifizierten Rechnungsprüfer vor der Bereitstellung der Finanzierung; und iii) Ex-post-Bewertung durch einen unabhängigen zertifizierten Rechnungsprüfer. Unabhängige Prüfer bewerten die Förderfähigkeit der Investitionen anhand der Auswahlkriterien und der Einhaltung der einschlägigen Vorschriften über staatliche Beihilfen.

III.Verluste aus Krediten (Anleihen oder syndizierte Anleihen): Der Staat und der IFI nehmen zu gleichen Bedingungen teil. Alle Beschlüsse über Umstrukturierungen werden den Finanzinstituten zugewiesen.

IV.Refinanzierungen ausstehender Darlehen sind ausgeschlossen.

B) Auswahlkriterien für die Einhaltung der technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) der geförderten Tätigkeiten, die die Anwendung einer Nachhaltigkeitsprüfung, einer Ausschlussliste und verpflichtender rechtlicher Kontrollen der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften durch einen unabhängigen Prüfer vorschreiben.

Verpflichtung, mindestens 38,5 % der Mittel zur Unterstützung der Klimawende und 20,8 % der Mittel zur Unterstützung des digitalen Wandels unter Verwendung der Methode in den Anhängen VI und VII der ARF-Verordnung zu investieren.

321

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Meilenstein

Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für Geschäftsbanken

Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

Q3

2021

Annahme einer operativen Rahmenvereinbarung für alle Darlehensvereinbarungen mit Geschäftsbanken und Einleitung eines Aufrufs zur Auswahl von Geschäftsbanken, einschließlich:

a) Governance-, Auswahl-, Monitoring- und Auditkriterien sowie Kriterien für die Verlustteilung nach denselben Grundsätzen wie für Darlehen, die über IFI bereitgestellt werden (siehe oben) (Etappenziel Nr. 320). Für Darlehen, die von Geschäftsbanken im Rahmen der Darlehensfazilität gewährt werden, wird keine staatliche Garantie gewährt.

B) Auswahlkriterien für die Einhaltung der technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) der geförderten Tätigkeiten, die die Anwendung einer Nachhaltigkeitsprüfung, einer Ausschlussliste und verpflichtender rechtlicher Kontrollen der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften durch einen unabhängigen Prüfer vorschreiben.

Verpflichtung, mindestens 38,5 % der Mittel zur Unterstützung der Klimawende und 20,8 % der Mittel zur Unterstützung des digitalen Wandels unter Verwendung der Methode in den Anhängen VI und VII der ARF-Verordnung zu investieren.

322

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Meilenstein

Vereinbarung über die Eigenkapitalplattform

Unterzeichnung der Mandatsvereinbarung

Q1

2022

Unterzeichnung der Mandatsvereinbarung zwischen dem Finanzministerium und der griechischen Entwicklungsbank für Investitionen, die den Mezzanine-Fonds und den Innovate Now Equi Fund verwaltet. Die Mandatsvereinbarung enthält die Auswahlkriterien für die Einhaltung der technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) der unterstützten Unternehmen, in denen die Anwendung einer Nachhaltigkeitsprüfung, eine Ausschlussliste und verpflichtende Überprüfungen der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften durch einen unabhängigen Prüfer vorgeschrieben sind.

323

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Meilenstein

InvestEU-Beitragsvereinbarung

Beitragsvereinbarung unterzeichnet

Q1

2022

Unterzeichnung der InvestEU-Beitragsvereinbarung zwischen dem Finanzministerium und der Europäischen Kommission, einschließlich:

a) die Auswahlkriterien für die Einhaltung der technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) der unterstützten Unternehmen, die die Anwendung einer Nachhaltigkeitsprüfung, einer Ausschlussliste und verpflichtender rechtlicher Überprüfungen der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften durch einen unabhängigen Prüfer vorschreiben.

Verpflichtung, mindestens 38,5 % der Mittel zur Unterstützung der Klimawende und 20,8 % der Mittel zur Unterstützung des digitalen Wandels unter Verwendung der Methode in den Anhängen VI und VII der ARF-Verordnung zu investieren.

324

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Ziel

Mit Endbegünstigten unterzeichnete Finanzierung von Finanzinstituten in Höhe von 586,4 Mio. EUR

Prozentsatz der unterzeichneten Mittel

0

5

Q4

2022

586,4 Mio. EUR (einschließlich Verwaltungsgebühren) der ARF-Darlehensfazilität im Zusammenhang mit internationalen Finanzinstitutionen und Geschäftsbanken wurden mit den Endbegünstigten im Einklang mit dem im Etappenziel festgelegten Mandat und nach einer Ex-ante-Überprüfung der Einhaltung der Governance-, Auswahl-, Überwachungs- und Prüfungskriterien und der Kriterien für die Verlustteilung durch unabhängige Prüfer, des Technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) und des Klimaziels von 38,5 % und des Digitalziels von 20,8 % unterzeichnet.

325

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Ziel

Finanzierung von Finanzinstituten in Höhe von 3518,4 Mio. EUR mit Endbegünstigten unterzeichnet

Prozentsatz der unterzeichneten Mittel

5

30

Q4

2023

3518,4 Mio. EUR (einschließlich Verwaltungsgebühren) aus Mitteln der ARF-Darlehensfazilität im Zusammenhang mit internationalen Finanzinstitutionen und Geschäftsbanken wurden im Einklang mit dem im Etappenziel festgelegten Mandat und nach einer Ex-ante-Überprüfung der Einhaltung der Governance-, Auswahl-, Überwachungs- und Prüfungskriterien und der Kriterien für die Verlustteilung durch unabhängige Prüfer, der Technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) und des Klimaziels von 38,5 % und des Digitalziels von 20,8 % mit den Endbegünstigten unterzeichnet.

325a

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Ziel

Finanzierung von Finanzinstituten in Höhe von 4518,4 Mio. EUR mit Endbegünstigten unterzeichnet

Betrag (EUR) der unterzeichneten Mittel

3 518.4

4 518.4

2. QUARTAL

2024

4518,4 Mio. EUR (einschließlich Verwaltungsgebühren) aus Mitteln der ARF-Darlehensfazilität im Zusammenhang mit internationalen Finanzinstitutionen und Geschäftsbanken wurden mit den Endbegünstigten im Einklang mit dem im Etappenziel festgelegten Mandat und nach einer Ex-ante-Überprüfung der Einhaltung der Governance-, Auswahl-, Überwachungs- und Prüfungskriterien und der Kriterien für die Verlustteilung durch unabhängige Prüfer, der Technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) und des Beitrags zum 38,5 %-Klimaziel und 20,8 % zum Digitalziel unterzeichnet.

326

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Ziel

Finanzierung von Finanzinstituten in Höhe von 7064 Mio. EUR mit Endbegünstigten unterzeichnet

Betrag (in Mio. EUR)

4 518.4

7 064

Q4

2024

7064 Mio. EUR (einschließlich Verwaltungsgebühren) aus Mitteln der ARF-Darlehensfazilität im Zusammenhang mit internationalen Finanzinstitutionen und Geschäftsbanken wurden im Einklang mit dem im Etappenziel festgelegten Mandat und nach einer Ex-ante-Überprüfung der Einhaltung der Governance-, Auswahl-, Überwachungs- und Prüfungskriterien und der Kriterien für die Verlustteilung durch unabhängige Prüfer, der Technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) und des Beitrags zum Klimaziel von 41,5 % und zum Digitalziel von 20,8 % mit den Endbegünstigten unterzeichnet.

326a

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Ziel

Finanzierung von Finanzinstituten in Höhe von 9000 Mio. EUR mit Endbegünstigten unterzeichnet

Betrag (Mio. EUR)

7 064

9 000

2. QUARTAL

2025

9000 Mio. EUR (einschließlich Verwaltungsgebühren) aus Mitteln der ARF-Darlehensfazilität im Zusammenhang mit internationalen Finanzinstitutionen und Geschäftsbanken wurden im Einklang mit dem im Etappenziel festgelegten Mandat und nach einer Ex-ante-Überprüfung der Einhaltung der Governance-, Auswahl-, Überwachungs- und Prüfungskriterien und der Kriterien für die Verlustteilung durch unabhängige Prüfer, der Technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) und des Beitrags zum Klimaziel von 41,5 % und zum Digitalziel von 20,8 % mit den Endbegünstigten unterzeichnet.

327

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Ziel

Finanzierung von Finanzinstituten in Höhe von 11182 Mio. EUR mit Endbegünstigten unterzeichnet

Betrag (Mio. EUR)

9 000

11 182

Q4

2025

11182 Mio. EUR (einschließlich Verwaltungsgebühren) aus Mitteln der ARF-Darlehensfazilität im Zusammenhang mit internationalen Finanzinstitutionen und Geschäftsbanken wurden im Einklang mit dem im Etappenziel festgelegten Mandat und nach einer Ex-ante-Überprüfung der Einhaltung der Governance-, Auswahl-, Überwachungs- und Prüfungskriterien und der Kriterien für die Verlustteilung durch unabhängige Prüfer, der Technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) und des Beitrags zum Klimaziel von 41,5 % und zum Digitalziel von 20,8 % mit den Endbegünstigten unterzeichnet.

327a

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Ziel

Finanzierung von Finanzinstituten in Höhe von 13364 Mio. EUR mit Endbegünstigten unterzeichnet

Betrag (Mio. EUR)

11 182

13 364

Q1

2026

13364 Mio. EUR (einschließlich Verwaltungsgebühren) aus Mitteln der ARF-Darlehensfazilität im Zusammenhang mit internationalen Finanzinstitutionen und Geschäftsbanken wurden im Einklang mit dem im Etappenziel festgelegten Mandat und nach einer Ex-ante-Überprüfung der Einhaltung der Governance-, Auswahl-, Überwachungs- und Prüfungskriterien und der Kriterien für die Verlustteilung durch unabhängige Prüfer, der Technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) und des Beitrags zum Klimaziel von 41,5 % und zum Digitalziel von 20,8 % mit den Endbegünstigten unterzeichnet.

328

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Ziel

Finanzierung von Finanzinstituten in Höhe von 15428 Mio. EUR mit Endbegünstigten unterzeichnet

Betrag (Mio. EUR)

13 364

15 428

2. QUARTAL

2026

15428 Mio. EUR (einschließlich Verwaltungsgebühren) aus Mitteln der ARF-Darlehensfazilität im Zusammenhang mit internationalen Finanzinstitutionen und Geschäftsbanken wurden im Einklang mit dem im Etappenziel festgelegten Mandat und nach einer Ex-ante-Überprüfung der Einhaltung der Governance-, Auswahl-, Überwachungs- und Prüfungskriterien und der Kriterien für die Verlustteilung durch unabhängige Prüfer, der Technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) und des Beitrags zum Klimaziel von 41,5 % und zum Digitalziel von 20,8 % mit den Endbegünstigten unterzeichnet.

328a

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Meilenstein

Darlehensfazilität – Das Finanzministerium hat die Investition abgeschlossen

Übertragungsbescheinigung

2. QUARTAL

2026

Griechenland überweist 15428 Mio. EUR für die Darlehensfazilität an internationale Finanzinstitutionen und Geschäftsbanken.

329

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Ziel

Investitionen in Höhe von 100 % der Eigenkapitalunterstützung

Anteil (%)

0

100

Q4

2025

Investition von 100 % der Eigenkapitalunterstützung im Einklang mit der im Etappenziel festgelegten Mandatsvereinbarung, die die Auswahlkriterien für die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) der unterstützten Unternehmen umfasst, die die Verwendung einer Nachhaltigkeitsprüfung, einer Ausschlussliste und verpflichtender rechtlicher Überprüfungen der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften durch einen unabhängigen Prüfer erfordern.

330

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Ziel

InvestEU-Genehmigung von Vorhaben

Anteil (%)

0

100

Q4

2025

Der InvestEU-Investitionsausschuss genehmigt Investitionsvorhaben in Höhe von 100 % des Gesamtbetrags der angestrebten (oder mobilisierten) Finanzierungen.

S. TECHNISCHE HILFE

Diese Komponente des griechischen Aufbau- und Resilienzplans besteht aus Maßnahmen zur Stärkung der Verwaltungskapazität der Agentur für die Aufbau- und Resilienzfazilität, bei der es sich um die neu eingerichtete Struktur handelt, die ausschließlich der Koordinierung und Umsetzung des griechischen Aufbau- und Resilienzplans gewidmet ist. Die Maßnahme zielt darauf ab, der griechischen Verwaltung die erforderliche Unterstützung zu bieten, um die Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans erfolgreich zu steuern. Sie dürfte somit indirekt zu den Zielen des ARP beitragen, die durch die in den vier Säulen enthaltenen Maßnahmen untermauert werden, und die Umsetzung der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen für Griechenland unterstützen, d. h. öffentliche und private Investitionen (länderspezifische Empfehlung 2 2019 und länderspezifische Empfehlung 3 2020), öffentliche Finanzen und Gesundheitsversorgung (länderspezifische Empfehlung 1 2020) sowie Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik (länderspezifische Empfehlung 2 2020).

S. 1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investitionen: Technische Hilfe (Maßnahme ID 16968)

Die Investition umfasst sechs Teilprojekte: 1) Entwicklung von Systemen und Instrumenten für die Arbeitsorganisation, 2) Beschaffung von Dienstleistungen von externen Prüfern zur Durchführung von Prüfungen, Inspektionen und Zertifizierungen in Fällen, in denen spezifisches Fachwissen erforderlich ist, und Entwicklung eines übergreifenden methodischen Rahmens für Audits, Inspektionen und Zertifizierungen zur Unterstützung der Aufsichtsfunktion der Agentur für die Aufbau- und Resilienzfazilität in Bezug auf die Umsetzung von Planmaßnahmen, 3) Informations- und Werbemaßnahmen in Bezug auf wichtige Investitionen und Reformen im Rahmen des Plans, 4) Durchführung von Studien und Beschaffung von externem Fachwissen und technischer Unterstützung bei spezialisierten Projekten; Finanzierung der Ausgaben für den täglichen Betrieb der Agentur (Büromiete, Erwerb von Büroausrüstung, Übernahme von Rechnungen für Versorgungsunternehmen) und 6) Erwerb von Qualitätskontrolldiensten für öffentliche Bauprojekte zur Bewertung der Einhaltung der Bedingungen, Vorschriften und technischen Normen des Bauauftrags. Die Durchführung von Teilprojekt 3 erfolgt im Zusammenhang mit der Festlegung von Good Governance-Praktiken. Einschlägige Maßnahmen werden zu einem festen und dauerhaften Bestandteil des Verfahrens der öffentlichen Konsultation und werden als Instrument genutzt, um die Beteiligung der Interessenträger zu erleichtern und die nachhaltige Umsetzung spezifischer Reformen und Investitionen im Rahmen des Plans sicherzustellen. Die Finanzierung von Teilprojekt 5 ist zeitlich begrenzt, d. h. soweit dies erforderlich ist, um die Agentur für die Aufbau- und Resilienzfazilität bei der wirksamen Erfüllung ihres Mandats zu unterstützen. Die Maßnahme betrifft auch die Einrichtung der Verwaltungs-, Prüfungs- und Kontrollsysteme. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

S. 2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Technische Unterstützung

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

331

19 – 16968_Technische Hilfe

Meilenstein

Rechtliches Mandat des EDEL und Einrichtung der Verwaltungs-, Kontroll- und Prüfsysteme

Geltendes rechtliches Mandat des EDEL und Einrichtung der Verwaltungs-, Kontroll- und Auditsysteme

Q3

2021

Inkrafttreten des rechtlichen Mandats des EDEL und Einrichtung des Prüf- und Kontrollsystems, das a) die Erhebung von Daten und die Überwachung der Erreichung der Etappenziele und Zielwerte sicherstellt; die Erstellung von Verwaltungserklärungen und der Zusammenfassung der Prüfungen sowie der Zahlungsanträge ermöglichen und c) die erforderlichen Verfahren festlegen, um Daten über Begünstigte, Auftragnehmer, Unterauftragnehmer und wirtschaftliche Eigentümer gemäß Artikel 22 der Verordnung (EU) 2021/241 zu erheben und zu speichern, bevor der erste Zahlungsantrag gestellt wird. Es wird ein spezieller Prüfbericht über das eingerichtete System erstellt. Für den Fall, dass in dem Bericht Mängel festgestellt werden, werden im Prüfbericht Korrekturmaßnahmen empfohlen.

 

ABSCHNITT 2: REFORMEN UND INVESTITIONEN IM RAHMEN DES REPOWEREU-KAPITELS

Ziel des REPowerEU-Kapitels ist es, die Ambitionen Griechenlands in Bezug auf die Energieunabhängigkeit und den ökologischen Wandel vor dem Hintergrund der neuen geopolitischen Lage und der neuen Lage auf dem Energiemarkt zu unterstützen. Die Reformen und Investitionen im Rahmen von REPowerEU zielen darauf ab, die Energiesouveränität Griechenlands zu stärken und die Dekarbonisierung seiner Wirtschaft zu beschleunigen.

Alle Investitionen im REPowerEU-Kapitel haben eine grenzüberschreitende Dimension, die Investitionen in die Energiespeicherung, die Dekarbonisierung der Industrie und die Energieeffizienz umfasst. Mit dem REPowerEU-Kapitel werden neue Maßnahmen eingeführt, die zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen beitragen, wie in den 2023 und 2023 angenommenen länderspezifischen Empfehlungen (länderspezifische Empfehlungen 4 2023 und länderspezifische Empfehlung 4 2022) vorgesehen.

Neue Reformmaßnahmen zielen darauf ab, den Einsatz erneuerbarer Energien weiter auszubauen, indem der Rechtsrahmen für Offshore-Windparks vervollständigt, Investitionen in Energiespeicherung und intelligente Netze erleichtert und neue Rechtsrahmen für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und Biomethan geschaffen werden. Eine neue Reform zielt darauf ab, die gemeinsame Energienutzung und dezentrale Formen der Erzeugung erneuerbarer Energien (z. B. Eigenverbrauch und Energiegemeinschaften) zu fördern. Neue Investitionsmaßnahmen unterstützen den Ausbau der Speicherkapazität und die dezentrale Erzeugung erneuerbarer Energien. Darüber hinaus wird zusätzliche Unterstützung für die Verbesserung der Energieeffizienz von Haushalten bereitgestellt, einschließlich gezielter Unterstützung für von Energiearmut betroffene Haushalte und den Privatsektor.

Es wird erwartet, dass keine Maßnahme im Rahmen des REPowerEU-Kapitels eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und die Abhilfemaßnahmen im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind.

T. KOMPONENTE 5.1: REPowerEU-REFORMS

T.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Das Kapitel enthält eine Reihe von Reformen zur Förderung der Dekarbonisierung, der erneuerbaren Energien und der erneuerbaren Gase, darunter: 1. eine Reform zur Einführung eines Rechtsrahmens zur Ermöglichung und Erleichterung der Erzeugung, der Speicherung, des Transports und der Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff und Biomethan, (2) eine Reform zur Schaffung eines Regulierungs- und Marktrahmens für Technologien zur CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung zur Förderung der Dekarbonisierung der Industrie in Griechenland, (3) eine Reform zur Optimierung der Nutzung von Land- und Meeresraum für die Entwicklung erneuerbarer Energien sowie weitere Fortschritte beim Rechtsrahmen für die Errichtung von Offshore-Windparks; (4) eine Reform zur Erhöhung der Netz- und Speicherkapazität durch Beseitigung von Netzstabilität und Netzengpässen, (5) eine Reform des Rechtsrahmens für intelligente Netze, um die Einführung intelligenter und digitaler Technologien im Verteilernetz zu beschleunigen und die Laststeuerung für den Endverbraucher zu fördern, (6) eine Reform, die darauf abzielt, die gemeinsame Energienutzung zu fördern und so die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern, indem die dezentrale Erzeugung und gemeinsame Nutzung mehrerer kleiner Systeme erneuerbarer Energien ermöglicht wird, und (7) eine Reform zur Einführung eines Fahrplans für innovative Energieeffizienzmaßnahmen, einschließlich der Ermittlung und Einführung neuer nicht auf Zuschüssen basierender Finanzierungsinstrumente.

Reform: Genehmigungsrahmen für erneuerbaren Wasserstoff und nachhaltiges Biomethan (Maßnahme ID: 16987)

Ziel der Reform ist es, die erforderlichen Rechtsvorschriften für einen wirksamen Einsatz von erneuerbarem Wasserstoff und nachhaltigem Biomethan in Griechenland zu schaffen, indem potenzielle Hindernisse beseitigt und Verfahren für die Entwicklung des Sektors und der Märkte für erneuerbare Gase eingeführt werden. Die Reform sieht die Annahme eines Rechtsrahmens zur Förderung der Erzeugung und des Verbrauchs von erneuerbarem Wasserstoff und nachhaltigem Biomethan vor. Dies umfasst die Spezifizierung der Genehmigungs- und Genehmigungsverfahren, einschließlich Bestimmungen zur Raumplanung, die Festlegung der technischen Spezifikationen für die Übertragung, Speicherung und Einspeisung in das Netz, die Klärung der Rollen der verschiedenen Interessenträger, einschließlich der beteiligten Behörden, bei gleichzeitiger Gewährleistung eines Mechanismus zur Zertifizierung, dass der erzeugte Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen und dem nachhaltigen Biomethan hergestellt wird, im Einklang mit den jüngsten Bestimmungen der delegierten Rechtsakte zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie II.

Die Umsetzung der Reform wird bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen.

Reform: Regulierungs- und Marktbetriebsrahmen für Technologien zur CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung zur Förderung der Dekarbonisierung der Industrie (Maßnahme ID: 16988)

Ziel dieser Reform ist die Schaffung des Rechts-, Lizenz- und Regelungsrahmens für Technologien zur CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung. Der Rahmen umfasst die Entwicklung und Annahme aller erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Technologien zur CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung und umfasst einen Konsultationsprozess mit den einschlägigen Interessenträgern. Insbesondere sind folgende Verfahren festzulegen:

·Entwicklung des Lizenzrahmens für die Installation und den Betrieb von Technologien zur CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung, einschließlich der Erteilung einer Umweltgenehmigung.

·Einführung eines einschlägigen Normungs- und Zertifizierungsverfahrens für abgeschiedene und gespeicherte CO2- Emissionen.

·Entwicklung des Rechtsrahmens für die CCS-Wertschöpfungskette für Speicher- und Transportgebühren. Der Rahmen umfasst Bestimmungen für Differenzverträge sowie regulierte Tarrifs. Festlegung des Rahmens für die Nutzung/Nutzung von abgeschiedenem CO2

·Annahme des Rahmens für den Netzzugang Dritter in der Netz-/Transportinfrastruktur und der Speicheranlage.

·Festlegung unterschiedlicher Zuständigkeiten der verschiedenen Akteure für den Betrieb der Technologien zur CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung und für die Überwachung des jeweiligen Marktes.

Die Maßnahme muss den Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen.

Die Umsetzung der Reform wird bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen.

Reform: Optimierung der Land- und Meeresraumnutzung für die Entwicklung von EE und Offshore-Windenergie (Maßnahme ID: 16989)

Ziel dieser Reform ist es, die weitere Entwicklung erneuerbarer Energiequellen (nachstehend „RES“ genannt) in Griechenland zu fördern. Die Reform umfasst zwei Säulen:

·Säule 1: Stärkung des Rechtsrahmens für Offshore-Windparks (gemäß dem Gesetz Nr. 4964/2022 über „Bestimmungen zur Vereinfachung der Umweltgenehmigung, Schaffung eines Rahmens für die Entwicklung von Offshore-Windparks, Bewältigung der Energiekrise, Umweltschutz und andere Bestimmungen“, ABl. A 150 vom 30.7.2022) durch die Ausweisung der ersten Projektentwicklungsgebiete für Offshore-Windkraftprojekte; und

·Säule 2: Durchführung einer Überprüfung (in Form einer Studie) der räumlichen Streuung der derzeitigen EE-Projektentwicklung und Optimierung der Flächennutzung für das neue EE-Potenzial in Griechenland. In der Studie werden zusätzlich zu einer strategischen Umweltprüfung für diese Gebiete die optimalen Gebiete ermittelt, in denen EE-Projekte in Griechenland angesiedelt werden könnten. Darüber hinaus wird ein ganzheitlicher politischer Rahmen für die Doppelnutzung von Flächen in der Landwirtschaft und für die Fotovoltaikproduktion in Kraft treten, um die Installation von Agri-Fotovoltaiken zu fördern.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Netz- und Speicherkapazität – Förderung von Speicherinvestitionen (Maßnahme ID: 16990)

Ziel dieser Reform ist es, Investitionen in Energiespeicherlösungen sowohl als eigenständige Einheiten als auch in Kombination mit erneuerbaren Energiequellen zu fördern. Ziel des Programms ist die Schaffung eines Rahmens, mit dem durch eine Kombination von Investitionsbeihilfen letztlich mindestens 900 MW eigenständige Batteriespeicherprojekte unterstützt werden. Die Ziele der Reform werden durch folgende Maßnahmen erreicht:

·Die Annahme eines Rechts- und Regelungsrahmens, der die Installation von Speicheranlagen in bestehenden oder neuen Kraftwerken mit erneuerbaren Energiequellen erleichtert. Dadurch wird der Rechts- und Regelungsrahmen verbessert und ergänzt, um die Integration der Speicherung in Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien zu ermöglichen und neue Projekte zu fördern, indem ihnen bei den Genehmigungsverfahren und beim Netzzugang Vorrang eingeräumt wird; und

·Die Umsetzung gezielter Anreize für kombinierte Anlagen für erneuerbare Energien und Speicheranlagen, die die Gestaltung und Annahme von Anreizen zur Förderung von Investitionen in die kombinierte Erzeugung und Speicherung von Energie aus erneuerbaren Quellen umfassen.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Rechtsrahmen für ein intelligentes Netz (Maßnahme ID: 16991)

Ziel dieser Reform ist es, zur Förderung intelligenter Netztechnologien und -praktiken auf dem griechischen Strommarkt beizutragen. Die Grundlagen einer Vision für intelligente Netze für das Land bestehen in der Fähigkeit, Lasten und Flüsse im Verteilernetz zu überwachen und zu steuern; die Integration von Kontrolltechnologien in Telekommunikationsnetze, um die Echtzeit-Vernetzung mit Vermögenswerten und Verbrauchern sowie Marktteilnehmern zu fördern; und die Annahme eines förderlichen Rechts- und Regelungsrahmens, um die rasche Technologieumsetzung und das Engagement der Kunden zu erleichtern. Die politischen Ziele der Reform sind die Beschleunigung der Einführung intelligenter und digitaler Technologien im Verteilernetz und das Streben nach einer effizienteren Steuerung des Energieverbrauchs für den Endverbraucher.

Die Umsetzung der vorgeschlagenen Reformen ist in drei verschiedenen Themenbereichen geplant:

·Säule 1: Entwicklung eines Systems von Anreizen für die Einführung und Nutzung intelligenter Zähler. Die Reform umfasst insbesondere die Gestaltung eines Sanktions- und/oder Vergütungssystems für den Verteilernetzbetreiber über den Tarifmechanismus, sofern bestimmte wesentliche Leistungsindikatoren im Zusammenhang mit dem Ausbau und der Überwachung intelligenter Netze erreicht werden.

·Säule 2: Was die Digitalisierung des Verteilernetzmanagements betrifft, so wird die Digitalisierung des Verteilernetzes durch die Entwicklung eines aktiven Kontrollzentrums durch den griechischen Verteilernetzbetreiber erreicht. Gegenstand des Projekts ist die Modernisierung der Verteilernetzkontrollzentren der übrigen drei Regionen des griechischen Verteilernetzbetreibers durch die Einrichtung eines neuen Aufsichts- und Datenerfassungssystems (SCADA-DMS) und die Kommunikation mit den Fernübertragungseinheiten (RTU) an den Hochspannungs-/Mediumspannungs-Umspannstationen (HV/MT) sowie die Schaffung der erforderlichen Unterstützungsinfrastruktur für die drei integrierten Zentren. Ziel des Projekts ist es, die Zuverlässigkeit des Netzes, die Qualitätsindikatoren sowie die Ermittlung der Schwachpunkte des Netzes zu verbessern, Ressourcen zu sparen, die Humanressourcen bei Ausfällen wirksamer zu verwalten und Fehler besser und schneller zu bewältigen, die Energielast der Anlagen in Zeiten erhöhter Nachfrage zu steuern, Leistungs- und Energieverluste im Netz zu begrenzen und die Kapazitäten für das Netzmanagement auszubauen.

·Säule 3: Der Rahmen für die dynamische Preisgestaltung verweist auf die Anforderungen von Art. 11 der Richtlinie 2019/944, der bereits in nationales Recht umgesetzt worden ist. Die Reform besteht in der Annahme des abgeleiteten Rechts und des abgeleiteten Rahmens zur Einführung einer dynamischen Preisgestaltung für alle Endverbraucher, sobald ein intelligenter Zähler in ihren Dienstanschluss eingebaut ist. Die Umsetzung dynamischer Preisverträge wird vom Ministerium für Umwelt und Energie durch die Annahme eines gemeinsamen Ministerbeschlusses entwickelt, in dem die Gestaltungsfragen und die wichtigsten Bedingungen dynamischer Verträge festgelegt werden. In dem gemeinsamen Ministerbeschluss werden die Rechte und Pflichten der Betreiber, Lastvertreter und Kunden im Zusammenhang mit der Umsetzung dynamischer Preise festgelegt. Darüber hinaus umfasst die Reform die Änderungen der einschlägigen nationalen Netzkodizes (Übertragung und Verteilung), um eine ordnungsgemäße Umsetzung zu gewährleisten. 

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: Instrumente zur Förderung der gemeinsamen Nutzung von Energie, des Eigenverbrauchs und der Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften (Maßnahme ID: 16992)

Ziel dieser Reform ist es, eine ganzheitliche politische Initiative und Instrumente zur Förderung der gemeinsamen Energienutzung einzuführen. Die Reform umfasst folgende Maßnahmen:

·Erleichterung und Beschleunigung der Installation von EE-Anlagen in Gebäuden;

·Den erforderlichen Rechtsrahmen für die Umsetzung des Eigenverbrauchs, des kollektiven Eigenverbrauchs und des Eigenverbrauchs mit virtueller Nettoabrechnung gemäß dem Gesetz 5037/2023 zu schaffen;

·Einrichtung eines Registers für Eigenverbraucher sowie Konzeption und Durchführung von Maßnahmen der technischen Hilfe für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften, die den Gemeinschaften technische und beratende Unterstützung bieten, rechtliche Unterstützung leisten und Lösungen für aufgetretene Hindernisse vorschlagen sowie Informationen über die Einrichtung von Projekten, Verfahren und den Zugang zu Finanzmitteln bereitstellen. Zusätzlich zu der bereitgestellten technischen Hilfe sollen die Maßnahmen auch bei der Erstellung von Material für den Kapazitätsaufbau, Kommunikations- und Sensibilisierungskampagnen, Öffentlichkeitsarbeitsinitiativen und Veranstaltungen (z. B. Workshops) helfen.

Die Durchführung der Reform wird bis zum 31. März 2025 abgeschlossen.

Reform: Fahrplan für innovative Energieeffizienzmaßnahmen und Ermittlung neuer Finanzierungsinstrumente (Maßnahme ID: 16993)

Ziel dieser Reform ist die Erstellung eines Fahrplans für innovative Energieeffizienzmaßnahmen, einschließlich der Einführung von Finanzierungsinstrumenten ohne Zuschusscharakter, um die umfassende Renovierung von Wohnungen, die Eigentum oder Miete sind, sowie die umfassende Renovierung von Industriegebäuden weiter zu fördern. Das neue Finanzierungsinstrument ohne Zuschusscharakter sieht entweder steuerliche Anreize, subventionierte oder garantierte Darlehen und andere Finanzierungsinstrumente zur Unterstützung von Investitionen in die Energieeffizienz im Gebäudesektor vor. Diese Reform markiert eine Abkehr von subventionsbasierten Finanzierungsinstrumenten und dürfte die Zahl der Gebäude, die gefördert werden können, erhöhen. Mit der Reform wird i) ein Fahrplan vervollständigt, in dem innovative Energieeffizienzmaßnahmen festgelegt sind; und ii) die Einführung eines Finanzierungsinstruments für Energieeffizienz gemäß dem Fahrplan, das auf Finanzierungsquellen beruht, die keine Finanzhilfen sind.

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 30. September 2025 abgeschlossen sein.

T.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Reform 1: Genehmigungsrahmen für erneuerbaren Wasserstoff und nachhaltiges Biomethan (Maßnahme ID: 16987)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

351

20 – 5.1. REPowerEU-Reformen – 16987_Genehmigungsrahmen für erneuerbaren Wasserstoff und nachhaltiges Biomethan

Meilenstein

Rechtsrahmen für erneuerbaren Wasserstoff und nachhaltiges Biomethan

Einfahrt in

Kraft von

die Rechtsvorschriften

2. QUARTAL

2024

Inkrafttreten der (primären und sekundären) Rechtsvorschriften zur Förderung von erneuerbarem Wasserstoff und nachhaltigem Biomethan.

Die Rechtsvorschriften umfassen: die Förderung der Erzeugung und des Verbrauchs von erneuerbarem Wasserstoff und nachhaltigem Biomethan, einschließlich der Festlegung der Genehmigungs- und Genehmigungsverfahren, der Bestimmungen über die Raumplanung, der Festlegung der technischen Spezifikationen für die Übertragung, Speicherung und Einspeisung in das Netz, der Klärung der Rollen der verschiedenen Interessenträger sowie der beteiligten Behörden unter Gewährleistung eines Mechanismus zur Zertifizierung, dass der erzeugte Wasserstoff erneuerbaren und nachhaltigen Biomethan ist, im Einklang mit den jüngsten Bestimmungen der delegierten Rechtsakte zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie II.

Reform 2: Optimierung der Land- und Meeresraumnutzung für die Entwicklung von EE und Offshore-Windenergie (Maßnahme ID: 16989)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

352

20 – 5.1. REPowerEU-Reformen – 16989_Optimisierung der Nutzung von Land- und Meeresflächen für die Entwicklung von EE und Offshore-Windenergie

Meilenstein

Annahme der Strategie für die Entwicklung von Offshore-Windparks (OWF)

Inkrafttreten des abgeleiteten Rechts

2. QUARTAL

2024

Inkrafttreten des Sekundärrechts gemäß dem Gesetz 4964/2022 über Offshore-Windparks. Insbesondere:

-Inkrafttreten des gemeinsamen Ministerbeschlusses zur Annahme des nationalen Programms zur Entwicklung von Offshore-Windparks, in dem die Meeresgebiete innerhalb der griechischen Hoheitsgewässer festgelegt werden, die für die Aufnahme von Offshore-Windkraftanlagen geeignet sind, und dem eine strategische Umweltverträglichkeitsprüfung für die ermittelten Gebiete beigefügt wird.

353

20 – 5.1. REPowerEU-Reformen – 16989_Optimisierung der Nutzung von Land- und Meeresflächen für die Entwicklung von EE und Offshore-Windenergie

Meilenstein

Studie zur Ermittlung optimaler Bereiche für die Entwicklung erneuerbarer Energien und

Inkrafttreten eines politischen Rahmens für die doppelte Nutzung von Flächen für die Landwirtschaft und die Erzeugung von Fotovoltaik

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

Q4

2024

Inkrafttreten sekundärer Rechtsvorschriften zur Billigung der Studie, in der das vorhandene EE-Potenzial, die geografische Verteilung bestehender EE-Anlagen sowie Lizenzen für künftige Einheiten, räumliche Beschränkungen, die Verfügbarkeit von Netzen und Systemen sowie andere Faktoren im Zusammenhang mit energie- und raumbezogenen Kriterien berücksichtigt werden. Ziel der Studie ist es, die optimalen Bereiche zu ermitteln, in denen sich EE-Anlagen befinden sollten, um den größtmöglichen Nutzen sowohl für den Energiesektor als auch für die Gesellschaft zu erzielen, einschließlich Empfehlungen, wie Anreize für den diesbezüglichen politischen Rahmen geschaffen werden können. Im Rahmen der Studie soll ein erster Pool von Gebieten ermittelt werden, die später für die Festlegung von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energien in Griechenland genutzt werden sollen. Für diese Gebiete wird auch eine strategische Umweltprüfung durchgeführt.

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Schaffung eines politischen Rahmens für die doppelte Nutzung von Flächen für die Landwirtschaft und die Photovoltaikproduktion. In dem politischen Rahmen werden die geeigneten Standorte für die Umsetzung von Agri-Photovoltaik, spezifische Maßnahmen zur Förderung von Agri-PV und Vorschriften für die doppelte Nutzung von Flächen und die Durchführung von Agri-PV-Projekten festgelegt.

354

20 – 5.1. REPowerEU-Reformen – 16989_Optimisierung der Nutzung von Land- und Meeresflächen für die Entwicklung von EE und Offshore-Windenergie

Meilenstein

Inkrafttreten des Präsidialerlasses zur Ausweisung der ersten Gruppe von Gebieten für Offshore-Windenergieprojekte

Annahme und Inkrafttreten des Präsidialdekrets

2. QUARTAL

2025

Inkrafttreten des Präsidialerlasses, mit dem die erste Gruppe von Gebieten für Offshore-Windkraftprojekte gemäß dem Gesetz 4964/2022 über „Bestimmungen zur Vereinfachung der Umweltgenehmigung, zur Schaffung eines Rahmens für die Entwicklung von Offshore-Windparks, zur Bewältigung der Energiekrise, zum Umweltschutz und andere Bestimmungen“ (ABl. A 150 vom 30.7.2022) benannt wird.



Reform 3: Regulierungs- und Marktbetriebsrahmen für Technologien zur CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung zur Förderung der Dekarbonisierung der Industrie (Maßnahme ID: 16988)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

355

20 – 5.1. REPowerEU-Reformen – 16988_Regulierungs- und Marktbetriebsrahmen für Technologien zur CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung zur Förderung der Dekarbonisierung der Industrie

Meilenstein

Schaffung des Rechtsrahmens für die CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung.

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

2. QUARTAL

2024

Inkrafttreten des Rechtsrahmens für die CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung, in dem Folgendes festgelegt ist:

·Entwicklung des Lizenzrahmens für die Installation und den Betrieb von Technologien zur CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung, einschließlich der Erteilung einer Umweltgenehmigung.

·Festlegung eines einschlägigen Normungs- und Zertifizierungsverfahrens für die Herkunft der abgeschiedenen und gespeicherten CO2-Emissionen.

·Entwicklung des Rechtsrahmens für die CCS-Wertschöpfungskette für Speicher- und Transportgebühren. Der Rahmen umfasst Bestimmungen für Differenzverträge sowie regulierte Tarrifs. Festlegung des Rahmens für die Nutzung/Nutzung von abgeschiedenem CO2

·Annahme des Rahmens für den Netzzugang Dritter in der Netz-/Transportinfrastruktur und der Speicheranlage.

·Zuweisung unterschiedlicher Zuständigkeiten der verschiedenen Akteure für den Betrieb der Technologien zur CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung und für die Überwachung des jeweiligen Marktes.

Reform 4: Erhöhung der Netz- und Speicherkapazität – Förderung von Investitionen in Speicheranlagen (Maßnahme ID: 16990)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

356

20 – 5.1. REPowerEU-Reformen – 16990_Erhöhung der Netz- und Speicherkapazität – Förderung von Speicherinvestitionen 

Meilenstein

Inkrafttreten des Rechtsrahmens.

Gemeinsamer Ministerbeschluss  

2. QUARTAL

2024

Inkrafttreten des gemeinsamen Ministerbeschlusses zur Festlegung der Rahmenbedingungen für die Installation von Speicheranlagen für bestehende oder neue EE-Kraftwerke, der bei den Genehmigungsverfahren und beim Netzzugang zu diesen Anlagen Vorrang einräumt.

357

20 – 5.1. REPowerEU-Reformen – 16990_Grid- und Speicherkapazität – Förderung von Investitionen in Speicheranlagen

Meilenstein

Inkrafttreten der Stützungsregelung.

Gesetz und/oder Ministerialbeschluss

2. QUARTAL

2025

Inkrafttreten der Förderregelung durch Auktionen für kombinierte EE-Speichereinheiten mit Photovoltaik- und Batteriespeichertechnologien.

Reform 5: Rechtsrahmen für ein intelligentes Netz (Maßnahme ID: 16991)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

358

20 – 5.1. REPowerEU-Reformen – 16991_Regulierungsrahmen für ein intelligentes Netz

Meilenstein

Entwicklung eines auf Anreizen basierenden Systems für den Verteilernetzbetreiber und die Verbraucher zur verstärkten Einführung und Nutzung intelligenter Zähler.

Gemeinsamer Ministerialbeschluss/Beschluss der Regulierungsbehörde

2. QUARTAL

2024

Inkrafttreten eines gemeinsamen Ministerialbeschlusses/Beschlusses der Regulierungsbehörde über die Entwicklung eines auf Anreizen basierenden Systems für den Verteilernetzbetreiber und die Verbraucher zur verstärkten Einführung und Nutzung intelligenter Zähler.

359

20 – 5.1. REPowerEU-Reformen – 16991_Regulierungsrahmen für ein intelligentes Netz

Meilenstein

Rahmen für Verträge über dynamische Preise

Ministerialbeschluss

Q4

2024

Inkrafttreten des Rahmens für Verträge über dynamische Preise zur Umsetzung der dynamischen Preisgestaltung für alle Endverbraucher, sobald ein intelligenter Zähler in ihren Dienstanschluss eingebaut ist. Der gemeinsame Ministerbeschluss, in dem die Gestaltungsfragen und die wichtigsten Bedingungen dynamischer Verträge festgelegt sind. In dem gemeinsamen Ministerbeschluss werden die Rechte und Pflichten der Betreiber, Lastvertreter und Kunden im Zusammenhang mit der Umsetzung dynamischer Preise festgelegt.

360

20 – 5.1. REPowerEU-Reformen – 16991_Regulierungsrahmen für ein intelligentes Netz

Meilenstein

Entwicklung des Kontrollzentrums für Verteilernetzbetreiber

Bestätigung der Annahme der Fertigstellung des Kontrollzentrums durch den VNB

Q4

2025

Das Dispatching des Verteilernetzbetreibers ist betriebsbereit und umfasst die Einrichtung eines neuen Überwachungs- und Datenerfassungssystems (SCADA-DMS) und die Kommunikation mit den Fernübertragungseinheiten (RTU) an den Hochspannungs-/Mediumspannungs-Umspannstationen (HV/MT) sowie die Schaffung der erforderlichen Unterstützungsinfrastruktur für die drei integrierten Zentren.

Reform 6: Instrumente zur Förderung der gemeinsamen Nutzung von Energie, des Eigenverbrauchs und der Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften (Maßnahme ID: 16992)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

361

20-5. REPowerEU-Reformen – 16992_Toolset zur Förderung der gemeinsamen Nutzung von Energie, des Eigenverbrauchs und der Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften

Meilenstein

Inkrafttreten des abgeleiteten Rechts über den Eigenverbrauch und

Erleichterung von Genehmigungsverfahren für die Installation von EE-Anlagen in Wohnungen

Inkrafttreten des abgeleiteten Rechts

Q1

2024

1. Inkrafttreten des Sekundärrechts gemäß dem Gesetz 5037/2023. Insbesondere:

Inkrafttreten des/der Ministerbeschluss(s) zur Umsetzung des Eigenverbrauchs, des Eigenverbrauchs durch virtuelle Nettoabrechnung und kollektiver Eigenverbrauch, der Energienettoabrechnung und der virtuellen Nettoabrechnung, die sich aus den Artikeln 64 und 66 des Gesetzes 5037/2023 ergeben.

2. Inkrafttreten sekundärer Rechtsvorschriften zur Erleichterung von Genehmigungsverfahren für die Installation von EE-Anlagen in Wohnungen (oder Mehrfamilienhäusern) auch zur Förderung des kollektiven Eigenverbrauchs. Dies umfasst Vorschriften zur Erleichterung der Entscheidungsfindung, einschließlich der Einführung eines mehrheitlichen Verfahrens für die Installation erneuerbarer Energiequellen.

362

20-5. REPowerEU-Reformen – 16992_Toolset zur Förderung der gemeinsamen Nutzung von Energie, des Eigenverbrauchs und der Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften

Meilenstein

Einrichtung des Selbstverbraucherregisters und technische Hilfe für Energiegemeinschaften

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften und Bericht des Ministeriums für Umwelt und Energie über die vollständige Durchführung der technischen Hilfe

Q1

2025

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften über die Einrichtung eines Selbstverbraucherregisters und die Durchführung von Maßnahmen der technischen Hilfe zur Unterstützung der Entwicklung und des Betriebs von Energiegemeinschaften. Das Eigenverbraucherregister wird für Daten und statistische Analysen verwendet und erleichtert gleichzeitig den Übergang von einem Lieferanten zum anderen.

Das Self-Consumer-Register wird von einer zuständigen Stelle (wie dem griechischen VNB) verwaltet, die sicherstellt, dass berechtigten Parteien ein transparenter und diskriminierungsfreier Zugang gewährt wird und dass die Registrierung von Eigenverbrauchern und die Verarbeitung aller Daten im Register im Einklang mit dem geltenden Rechtsrahmen der Union und insbesondere den Vorschriften zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre erfolgen.

Die technische Hilfe für Energiegemeinschaften ist voll einsatzfähig, einschließlich der Benennung einer einschlägigen interaktiven Kontaktstelle. Auf Antrag einer berechtigten Partei unterstützt und erleichtert die Kontaktstelle diese Parteien während des gesamten Verwaltungsverfahrens, das für die Gründung/Beteiligung an Energiegemeinschaften erforderlich ist.

Reform 7: Fahrplan für innovative Energieeffizienzmaßnahmen und Ermittlung neuer Finanzierungsinstrumente (Maßnahme ID: 16993)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

363

20-5. REPowerEU-Reformen – 16993_Fahrplan für innovative Energieeffizienzmaßnahmen und Ermittlung neuer Finanzierungsinstrumente

Meilenstein

Fahrplan für innovative Energieeffizienzmaßnahmen und Schaffung eines Rechtsrahmens

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

2. QUARTAL

2024

Inkrafttreten eines Ministerbeschlusses zur Annahme eines Fahrplans mit innovativen Energieeffizienzmaßnahmen, einschließlich nicht auf Finanzhilfen gestützter Finanzierungsinstrumente. Der Fahrplan enthält Optionen für nicht auf Finanzhilfen basierende Finanzierungsinstrumente für verschiedene Kategorien von Endnutzern und stützt sich auf eine oder mehrere der folgenden Optionen: I) „Superbonus“ (d. h. steuerlicher Anreiz, der in einem Abzug der Ausgaben besteht, die für die Durchführung spezifischer Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz angefallen sind); und ii) andere Finanzierungsinstrumente, die keine Finanzhilfe darstellen.

364

20-5. REPowerEU-Reformen – 16993_Fahrplan für innovative Energieeffizienzmaßnahmen und Ermittlung neuer Finanzierungsinstrumente

Meilenstein

Einführung eines Finanzierungsinstruments ohne Finanzhilfe

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

2. QUARTAL

2025

Inkrafttreten von abgeleiteten Rechtsvorschriften zur Einführung eines nicht auf Finanzhilfen basierenden Finanzierungsinstruments, wie im Fahrplan dargelegt. 

U. KOMPONENTE 5.2: REPowerEU-Maßnahmen

U.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Das REPowerEU-Kapitel enthält drei Investitionsmaßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz, des Einsatzes neuer erneuerbarer Energiequellen, der Energiespeicherung sowie der CO2-Abscheidung und -Speicherung, darunter: 1. eine Investition zur Förderung der Energieeffizienz und zur Förderung erneuerbarer Energiequellen für den Eigenverbrauch, die aus fünf Teilinvestitionen besteht, die i) die energetische Sanierung von Wohngebäuden durch die Bereitstellung von Subventionen, II) energetische Renovierung öffentlicher und privater Nichtwohngebäude durch Gewährung von Subventionen; III) Installation von Photovoltaikanlagen für den Eigenverbrauch in Wohngebäuden und in der Landwirtschaft durch Gewährung von Subventionen; IV) Förderung erneuerbarer Energiequellen in Wohngebäuden durch Finanzierung der Installation neuer erneuerbarer Systeme zur Warmwasserbereitung; und v) die Verbesserung der Energieeffizienz der kommunalen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung; 2. verstärkte Installation von Energiespeichersystemen für die zusätzliche Marktdurchdringung erneuerbarer Energiequellen; und 3) Pilotprojekte für die Erzeugung von Biomethan und erneuerbarem Wasserstoff und die Förderung von Technologien zur CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) in schwer zu dekarbonisierenden Industrien mit dem Ziel, die Dekarbonisierung der Industrie zu fördern.

Investitionen: Installation von Energiespeichern zur zusätzlichen EE-Durchdringung (Maßnahme-ID: 16996)

Ziel dieser Maßnahme ist die Ausweitung der Investitionen: „Unterstützung der Installation von Speichersystemen zur Verbesserung der Verbreitung erneuerbarer Energieträger“ (ID: 16926) im Rahmen der Komponente 1.1 (Befugnis). Bei der Investition handelt es sich um eine Verbesserung des zweiten Teilprogramms der Investition Nr. 16926 im Rahmen des bestehenden ARP, das sich auf die Entwicklung eigenständiger Netzspeichersysteme bezieht und den weiteren Ausbau solcher Speicherkapazitäten ermöglichen soll. Die Investition muss zur Errichtung zusätzlicher neuer Energiespeicheranlagen mit einer Kapazität von mindestens 175 MW führen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum vierten Quartal 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Energieeffizienz und Förderung erneuerbarer Energien für den Eigenverbrauch (Maßnahme ID: 16994)

Ziel dieser Investition ist es, die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien in mehreren Sektoren mit Endenergieverbrauch zu verbessern. Die Investition zielt darauf ab, die Umsetzung der Energieeffizienz und des Einsatzes erneuerbarer Energien in Wohn- und Nichtwohngebäuden, im Agrarsektor und in kommunalen Wasserversorgungs- und Kanalisationsbetrieben zu fördern und zu Primärenergieeinsparungen, zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und zum Netzanschluss neuer erneuerbarer Energien zu führen. Diese Investition umfasst sechs Teilinvestitionen:

1.Energetische Sanierung von Wohngebäuden

Die Investition soll die Energieeffizienz von Wohngebäuden verbessern. Es umfasst Renovierungen, die zu erheblichen Primärenergieeinsparungen führen und somit zu den einschlägigen Zielen des nationalen Energie- und Klimaplans (NEKP) beitragen. Von Energiearmut betroffene Haushalte werden in Form eines höheren Prozentsatzes der Zuschüsse unterstützt.

2.Energieeffizienz von Gebäuden des öffentlichen Sektors und des Privatsektors (Nichtwohngebäude)

Ziel dieser Investition ist die energetische Verbesserung von Gebäuden durch die Bereitstellung und Installation energieeffizienter Geräte und Systeme zur Energieeinsparung.

3.Photovoltaikanlagen für den Eigenverbrauch in Wohngebäuden und im Agrarsektor

Um den Eigenverbrauch des erzeugten Stroms durch Nettoerfassung und Nettoabrechnung zu fördern, wird mit dieser Investition die Installation von Photovoltaikanlagen in Wohngebäuden und landwirtschaftlichen Einheiten unterstützt. Dieses System muss mit Artikel 15 der Richtlinie (EU) 2019/944, in dem gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt festgelegt sind, im Einklang stehen.

4.Warmwasserbereitungsanlagen für Haushalte aus erneuerbaren Quellen

Mit der Investition wird der Einsatz erneuerbarer Energiequellen in Wohngebäuden unterstützt, indem die Installation neuer EE-Systeme finanziert wird. Mit der Investition erhalten Haushalte finanzielle Unterstützung für folgende Zwecke: Installation neuer solarbetriebener Warmwasserbereiter, Wärmepumpen und EE-Systeme, die neue moderne Technologien nutzen, oder Austausch energieverbrauchender elektrischer Warmwasserbereiter unter Verwendung alter Technologien durch neue Solar-Warmwasserbereiter, Wärmepumpen und EE-Systeme, die neue moderne Technologien nutzen. Die ersetzten alten Geräte werden gemäß den Rechtsvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten recycelt.

5.Förderung der Energieeffizienz in kommunalen Wasser- und Abwasserunternehmen

Mit dieser Investition wird die Verbesserung der Energieeffizienz der kommunalen Wasser- und Abwasserunternehmen durch folgende Maßnahmen unterstützt: I) Verringerung des Energieverbrauchs von Pumpstationen und Pumpmotoren; und ii) Studien zur optimalen Umsetzung von Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Energieeffizienz dieser Unternehmen durchzuführen.

6.Batteriespeichersysteme für Unternehmen

Mit dieser Investition wird die Installation von Batteriespeichersystemen unterstützt, die an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen für Unternehmen angeschlossen sind. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Pilotprojekte für Biomethan und erneuerbaren Wasserstoff (Maßnahme ID: 16995)

Ziel dieser Investition ist die Förderung von nachhaltigem Biomethan und erneuerbarem Wasserstoff in Griechenland durch finanzielle Unterstützung für Unternehmen.

In Bezug auf Biomethan unterstützt die Investition entweder den Bau neuer Biogaserzeugungsanlagen und/oder die Umwandlung bestehender Biogasanlagen zur Erzeugung von nachhaltigem Biomethan und die Verflüssigung, Verdichtung und Speicherung des erzeugten nachhaltigen Biomethans.

Was die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff betrifft, so wird mit der Investition die Installation der erforderlichen Ausrüstung für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff unterstützt, z. B. die Installation von Elektrolyseuren, die Installation von Mess- und Überwachungsausrüstungen und die vorübergehende Speicherung oder die Installation von EE-Anlagen in Verbindung mit den Wasserstofferzeugungsanlagen, die im selben Gebiet angesiedelt sind.

Für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff darf nur die Elektrolyse verwendet werden. Für die Erzeugung von nachhaltigem Biomethan werden andere Technologien eingesetzt: thermochemische und hydrothermische Verfahren (ausschließlich zur Erzeugung von nachhaltigem Biomethan); biologische Prozesse (Biofotolyse und Fermentation); die Biogasanreicherung durch anaerobe Vergärung von Biomasse-Materialien darf ausschließlich für die Erzeugung von nachhaltigem Biomethan verwendet werden (die Erzeugung von Biogas könnte gefördert werden, wenn sie auch die Modernisierung von Biogas zu nachhaltigem Biomethan umfasst); und d) die Methanierung darf nur aus Bioabfällen erfolgen. Die Erzeugung von Biomethan wird unter anderem durch die energetische Verwertung der organischen Komponente von Siedlungsabfällen, Klärschlamm, landwirtschaftlichen und industriellen Abwässern (mit Ausnahme von Kunststoffabfällen) gefördert. Die Herstellung wiederverwerteter kohlenstoffhaltiger Kraftstoffe ist im Rahmen dieser Investition nicht vorgesehen.

Die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und nachhaltigem Biomethan muss der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und ihren delegierten Rechtsakten (2018/2001/EU) entsprechen.

Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen: Förderung von CCS-Technologien zur Förderung der Dekarbonisierung der Industrie (Maßnahme ID: 16997)

Ziel dieser Investition ist es, die Installation von Technologien zur CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung in der gesamten CCS-Wertschöpfungskette zu fördern. Konkret werden die Investitionen das CO2-Transportsegment umfassen.

Die Transportkomponente umfasst eine Pipeline im Gebiet Attika, die zwei Zementindustrien mit einem Verflüssigungsterminal verbindet, die nicht als Teil der vorliegenden Maßnahme im Rahmen von REPowerEU betrachtet wird und die in Revythousa oder an einem anderen Ort auf der grünen Wiese entwickelt werden könnte, wie dies in den technischen Studien angegeben wird. Die Pipeline und das Verflüssigungsterminal sind Teil der Wertschöpfungskette des Prinos-Speichergebiets, da die verflüssigten CO2-Emissionen anschließend per Schiff zum Prinos-Speichergebiet befördert werden. Es darf kein betriebliches Zusammenspiel zwischen der neuen Verflüssigungsanlage und dem LNG-Terminal Revythousa in dem Sinne geben, dass die LNG-Anlage unter keinen Umständen vom Betrieb der Verflüssigungsanlage profitieren wird. Darüber hinaus wird es eine klare regulatorische und buchhalterische Entflechtung geben.

Die Infrastrukturinvestitionen werden von einer Bewertung des Klimarisikos und der Anfälligkeit im Hinblick auf die Anpassung der Maßnahme an den Klimawandel begleitet. Diese Prüfung kann Teil der Umweltverträglichkeitsprüfung sein. Darüber hinaus müssen die Betreiber, die den Bau durchführen, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen sicherstellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle aus dem Bau (ausgenommen natürlich vorkommendes Material der Kategorie 170504 des Europäischen Abfallverzeichnisses gemäß der Entscheidung 2000/532/EG der Kommission) für die Wiederverwendung, das Recycling und die sonstige stoffliche Verwertung vorbereitet werden. Die Betreiber sollten das Abfallaufkommen während des Baus im Einklang mit dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen und unter Berücksichtigung der besten verfügbaren Techniken begrenzen und die Wiederverwendung und ein hochwertiges Recycling durch selektive Entfernung von Materialien unter Verwendung verfügbarer Sortiersysteme für Bauabfälle erleichtern. Um Auswirkungen auf die Baustelle zu vermeiden, werden Risiken der Umweltzerstörung im Zusammenhang mit der Erhaltung der Wasserqualität und der Vermeidung von Wasserstress im Einklang mit einem Bewirtschaftungsplan für die Wassernutzung und den Wasserschutz ermittelt und angegangen. Der Bewirtschaftungsplan für die Wassernutzung und den Gewässerschutz kann Teil der Umweltverträglichkeitsprüfung des Projekts sein. Schließlich ist die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften erforderlich, um eine Beeinträchtigung des Biodiversitätsziels zu vermeiden. Dies bedeutet insbesondere die UVP-Richtlinie und für Gebiete/Vorhaben in oder in der Nähe biodiversitätsempfindlicher Gebiete Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 12 der Habitat-Richtlinie sowie Artikel 5 der Vogelschutzrichtlinie. 

Die Anlage zur CO2-Abscheidung, an die die Infrastruktur angeschlossen ist, muss die nachstehende EHS-Benchmark-Bedingung erfüllen, und das abgeschiedene CO2 stammt aus unvermeidbaren Emissionen (z. B. Prozessemissionen, z. B. bei Zement). Die Pipeline muss bis 2026 betriebsbereit sein, wobei die Arbeiten bis Ende 2025 abgeschlossen sein müssen, und die CO2-Ströme aus den EHS-Anlagen müssen unter folgenden Bedingungen transportiert werden:

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in den Leistungsbeschreibungen für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich der nachgelagerten Nutzung 46 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 47 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 48 und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen 49 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

U.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung 

Investition 1: Installation von Energiespeichern zur zusätzlichen EE-Durchdringung (Maßnahme-ID: 16996)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

365

21 – 5.2 REPowerEU-Investitionen – Installation von Energiespeichern für die zusätzliche Marktdurchdringung erneuerbarer Energien

Meilenstein

Mitteilung über die Auftragsvergabe

2. QUARTAL

2024

Mitteilung der Vergabe durch RAEEY für Projekte mit einer installierten Stromspeicherkapazität von insgesamt 175 MW.

366

21 – 5.2 REPowerEU-Investitionen – Installation von Energiespeichern für die zusätzliche Marktdurchdringung erneuerbarer Energien

Meilenstein

Fertigstellung der Lageranlagen

Q4

2025

Inbetriebnahme von Stromspeicherprojekten für insgesamt 175 MW.



Investition 2: Energieeffizienz und Förderung erneuerbarer Energien für den Eigenverbrauch (Maßnahme ID: 16994)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

367

21 – 5.2 REPowerEU-Investitionen – 16994_Energieeffizienz und Förderung erneuerbarer Energien für den Eigenverbrauch

Meilenstein

Start der Förderprogramme

Q4

2023

Inkrafttreten eines Ministerbeschlusses zur Einleitung der folgenden Unterstützungsprogramme:

1.Energetische Renovierungen von Wohngebäuden, einschließlich der Einführung eines Auswahlverfahrens, um sicherzustellen, dass der Primärenergieverbrauch von Wohnungen gegenüber der in kWh/m2 berechneten Anfangsleistung des Wohnhauses um mindestens 30 % gesenkt wird, und von Energiearmut betroffene Haushalte werden in Form eines höheren Prozentsatzes der Finanzhilfen unterstützt.

2.Energieeffizienz von Gebäuden des öffentlichen Sektors und des Privatsektors (Nichtwohngebäude), einschließlich der Einführung eines Auswahlverfahrens, um sicherzustellen, dass der Primärenergieverbrauch der Begünstigten gegenüber der in kWh/m2 bereinigten ursprünglichen Leistung des Wohnhauses um mindestens 30 % gesenkt wird.

3. Photovoltaikanlagen für den Eigenverbrauch in Wohngebäuden und in der Landwirtschaft.

4.Warmwasserbereitungsanlagen für Haushalte zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energiequellen in Wohngebäuden durch: Installation neuer solarbetriebener Warmwasserbereiter, Wärmepumpen und EE-Systeme, die neue moderne Technologien nutzen, oder Austausch energieverbrauchender elektrischer Warmwasserbereiter unter Verwendung alter Technologien durch neue Solar-Warmwasserbereiter, Wärmepumpen und EE-Systeme, die neue moderne Technologien nutzen. Von Energiearmut betroffene Haushalte werden in Form eines höheren Prozentsatzes der Zuschüsse unterstützt (gilt nur für solarbetriebene Warmwasserbereiter).

5.Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen in kommunalen Wasser- und Abwasserunternehmen durch i) Verringerung des Energieverbrauchs von Pumpstationen und Pumpmotoren; und ii) Studien zur optimalen Umsetzung von Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Energieeffizienz dieser Unternehmen durchzuführen.

6.Unterstützung der Installation von Batteriespeichersystemen für Unternehmen.

368

21 – 5.2 REPowerEU-Investitionen – 16994_Energieeffizienz und Förderung erneuerbarer Energien für den Eigenverbrauch

Ziel

Abschluss des Förderprogramms für Photovoltaikanlagen für den Eigenverbrauch

Anzahl der installierten PV-Systeme

0

11 580

Q3

2024

 Photovoltaiksysteme für den Eigenverbrauch in Wohngebäuden und in der Landwirtschaft: 11580 PV-Systeme installiert, davon 900 für von Energiearmut betroffene Haushalte und 360 für Landwirte.

369

21 – 5.2 REPowerEU-Investitionen – 16994_Energieeffizienz und Förderung erneuerbarer Energien für den Eigenverbrauch

Ziel

Abschluss von Teilinvestitionen für energetische Renovierungen, Solarwasserbereiter, Wärmepumpen, Energieeffizienzmaßnahmen in kommunalen Wasser- und Abwasserunternehmen und Batteriespeichersysteme für Unternehmen.

1a und b, 2 und

3: Anzahl

4. Kapazität (in MW) des installierten Batteriespeichers

0

1a. 11 500

1b. 280

2. 171 700

3. 15

4. 333

Q4

2025

1.a) energetische Sanierung von Wohngebäuden: Abschluss von Renovierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von 11 500 Wohnungen, davon mindestens 2300 für von Energiearmut betroffene Haushalte, mit Primärenergieeinsparungen von durchschnittlich mindestens 30 %.

energetische Sanierung öffentlicher und privater Nichtwohngebäude: Abschluss von Renovierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von 280 Gebäuden mit Primärenergieeinsparungen von durchschnittlich mindestens 30 %.

2.Warmwasserbereitungsanlagen aus erneuerbaren Quellen: 171700 solare Warmwasserbereitungsanlagen und Wärmepumpen für Haushalte, davon 34000 für von Energiearmut betroffene Haushalte.

3.Förderung der Energieeffizienz in kommunalen Wasser- und Abwasserunternehmen: Abgeschlossene Energieeffizienzmaßnahmen, die zu Energieeinsparungen für mindestens 15 kommunale Wasser- und Abwasserunternehmen (DEYA) führen.

4.Installation von Batteriespeichersystemen für Unternehmen mit einer Gesamtkapazität von 333 MW.

Investition 3: Wissenschaftsexzellenz. Pilotprojekte zur Erzeugung von Biomethan und erneuerbarem Wasserstoff (Maßnahme ID: 16995)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

370

21 – 5.2 REPowerEU-Investitionen – 16995_Pilotprojekte für die Erzeugung von Biomethan und erneuerbarem Wasserstoff

Meilenstein

Unterzeichnung des Vertrags/der Verträge über die Vergabe der Projekte

Vertrag/Verträge unterzeichnet

Q3

2024

Unterzeichnung des Vertrags/der Verträge über die Auswahl der zu fördernden Projekte für mindestens 45 MW neuer installierter Erzeugungskapazitäten für erneuerbaren Wasserstoff und/oder erneuerbare Gase. In Bezug auf nachhaltiges Biomethan unterstützt die Investition entweder den Bau neuer Biogaserzeugungsanlagen und/oder die Umwandlung bestehender Biogasanlagen zur Erzeugung von Biomethan und/oder die Verflüssigung, Verdichtung und Lagerung des erzeugten Biomethans.

In Bezug auf die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff wird mit der Investition eine der folgenden Maßnahmen unterstützt: die Installation der erforderlichen Ausrüstung für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff, z. B. die Installation von Elektrolyseuren, die Installation von Mess- und Überwachungsgeräten, die vorübergehende Speicherung oder die Installation von EE-Anlagen in Verbindung mit den Wasserstofferzeugungsanlagen, die im selben Gebiet bestimmt und gelegen sind.  

371

21 – 5.2 REPowerEU-Investitionen – 16995_Pilotprojekte für die Erzeugung von Biomethan und erneuerbarem Wasserstoff

Ziel

Zusätzliche Kapazitäten für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und erneuerbarem Gas

MW

0

45

Q4

2025

Zusätzliche Produktionskapazität für erneuerbaren Wasserstoff und/oder erneuerbare Gase installiert.

Investition 4: Förderung von CCS-Technologien zur Förderung der Dekarbonisierung der Industrie (Maßnahme ID: 16997)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

372

21 – 5.2 REPowerEU-Investitionen – 16997_Förderung von CCS-Technologien zur Förderung der Dekarbonisierung der Industrie

Meilenstein

Genehmigung der Umweltbedingungen und Fertigstellung des Front-End-Engineerings: Design-FEED-Studien

2. QUARTAL

2024

Genehmigung der Umweltbedingungen und Fertigstellung der FEED-Studie für die Transportkomponente durch die zuständigen Behörden, einschließlich des Baus der Rohrleitung.

Die Investition in die Pipeline wird von einer Bewertung des Klimarisikos und der Anfälligkeit im Hinblick auf die Anpassung der Maßnahme an den Klimawandel begleitet. Diese Prüfung kann Teil der Umweltverträglichkeitsprüfung sein. Darüber hinaus müssen die Betreiber, die den Bau durchführen, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen sicherstellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle aus dem Bau (ausgenommen natürlich vorkommendes Material der Kategorie 170504 des Europäischen Abfallverzeichnisses gemäß der Entscheidung 2000/532/EG der Kommission) für die Wiederverwendung, das Recycling und die sonstige stoffliche Verwertung vorbereitet werden. Die Betreiber sollten das Abfallaufkommen während des Baus im Einklang mit dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen und unter Berücksichtigung der besten verfügbaren Techniken begrenzen und die Wiederverwendung und ein hochwertiges Recycling durch selektive Entfernung von Materialien unter Verwendung verfügbarer Sortiersysteme für Bauabfälle erleichtern. Um Auswirkungen auf die Baustelle zu vermeiden, werden Risiken der Umweltzerstörung im Zusammenhang mit der Erhaltung der Wasserqualität und der Vermeidung von Wasserstress im Einklang mit einem Bewirtschaftungsplan für die Wassernutzung und den Wasserschutz ermittelt und angegangen. Der Bewirtschaftungsplan für die Wassernutzung und den Gewässerschutz kann Teil der Umweltverträglichkeitsprüfung des Projekts sein. Schließlich ist die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften erforderlich, um eine Beeinträchtigung des Biodiversitätsziels zu vermeiden. Dies bedeutet insbesondere die UVP-Richtlinie und für Gebiete/Vorhaben in oder in der Nähe biodiversitätsempfindlicher Gebiete Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 12 der Habitat-Richtlinie sowie Artikel 5 der Vogelschutzrichtlinie. 

373

21 – 5.2 REPowerEU-Investitionen – 16997_Förderung von CCS-Technologien zur Förderung der Dekarbonisierung der Industrie

 

Meilenstein

Abschluss der Arbeiten für die Investitionen

Q4

2025

Abschluss der Arbeiten für die CO2-Transportkomponente gemäß der FEED-Studie und den entsprechenden Spezifikationen.

Der Abschluss der CO2-Transportarbeiten wird von der Abnahme der Arbeiten und erfolgreichen Betriebsprüfungen begleitet, die von einem unabhängigen Prüfer überprüft werden.

2. Geschätzte Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans

Die geschätzten Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans Griechenlands belaufen sich auf 36 612 904 139 EUR.

ABSCHNITT 3 FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

1.Finanziellen Beitrag

Die in Artikel 2 Absatz 2 genannten Tranchen werden wie folgt strukturiert:

1.1.Erster Zahlungsantrag (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

20

2 – 1.2. Renovieren – 16872_Energetische Renovierung von Wohngebäuden

Meilenstein

Renovierung von Wohngebäuden – Beginn der ersten Runde

32

2 – 1.2. Renovieren – 16920_Aktionsplan zur Bekämpfung der Energiearmut

Meilenstein

Energiearmut – Annahme des Aktionsplans

42

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16281_Rahmen für die Installation und den Betrieb der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Meilenstein

Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Inkrafttreten des Rechtsrahmens

56

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16772_Abfallbewirtschaftungsgesetz zur Umsetzung einer nachhaltigen Deponierung und des nachhaltigen Recyclings

Meilenstein

Inkrafttreten des Abfallwirtschaftsgesetzes

77

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16283_Umsetzung regionaler Katastrophenschutzzentren (PEKEPP) durch ÖPP-Programme

Meilenstein

Ausschreibung für 13 regionale Zentren

133

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erwerbsbeteiligung – 16744_Modernisierung und Vereinfachung des Arbeitsrechts

Meilenstein

Inkrafttreten des Arbeitsrechts

141

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Beteiligung am Arbeitsmarkt – 16941_Umstrukturierung und Neubenennung der lokalen ÖAV der DYPA (KPA2)

Meilenstein

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften der DYPA: Organisationelle Reform

153

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16816_Reformen und Beschleunigung von Investitionen im Gesundheitswesen – Senkung und Rationalisierung der Gesundheitsausgaben

Meilenstein

Rückforderung – Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

199

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16643_Kodifizierung und Vereinfachung der Steuervorschriften

Meilenstein

Zeitplan für die Steuerkodifizierung

200

18 – 4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und des Handels – 16598_Regelung zur Schaffung von Anreizen für Produktivität und Extroversion von Unternehmen (Erhöhung der Unternehmensgröße)

Meilenstein

Gesetzesentwürfe zur Förderung der Unternehmensextroversion

222

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16292_Neue Justizgebäude

Meilenstein

Identifizierung – Förderfähige Gebäude

263

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16982_Organisationelle Reform im Eisenbahnsektor

Meilenstein

Fahrplan für die Eisenbahnreform

331

19 – 16968_Technische Hilfe

Meilenstein

Rechtliches Mandat des EDEL und Einrichtung der Verwaltungs-, Kontroll- und Prüfsysteme

Ratenzahlungsbetrag

1 974 438 067 EUR

1.2.Zweiter Zahlungsantrag (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

44

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16924_Elektromobilität

Meilenstein

Öffentlicher Verkehr – Inkrafttreten der Marktregulierung für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen (Busse)

197

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16863_Super – Abzug von Ausgaben für grüne Wirtschaft, Energie und digitaler Wandel

Meilenstein

Superabzug für grüne und digitale Investitionen von KMU

198

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16616_Annahme von Maßnahmen und Anreizen zur Steigerung der elektronischen Transaktionen

Meilenstein

Rechtsvorschriften zur Förderung elektronischer Transaktionen

240

15 – 4.4. Stärkung des Finanzsektors und der Kapitalmärkte – 16581_Verbesserte Kapitalmarktaufsicht und Vertrauenswürdigkeit

Meilenstein

Kapitalmärkte, Aufsicht, Digitalisierung der Aufsichtsprozesse, Kapitalmarktunion

299

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Resilienz wichtiger Wirtschaftssektoren – 16593_Änderung des Rechtsrahmens für die Anziehung strategischer Investitionen

Meilenstein

Strategische Investitionen – Gesetzesreform

9

1 – 1.1. Power up – 16871_Revitalisierungsmaßnahmen der am stärksten betroffenen Gebiete (Gebiete des gerechten Übergangs)

Meilenstein

Landsanierung – Rahmengesetz

130

7 – 2.3. Digitalisierung von Unternehmen – 16706_Digitaler Wandel von KMU

Meilenstein

Digitaler Wandel von KMU – Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

174

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu wirksamen und inklusiven sozialpolitischen Maßnahmen – 16904_Behinderung

Meilenstein

Gesetz über persönliche Assistenz in Bezug auf Menschen mit Behinderungen und Einführung des Pilotprojekts der ersten Phase

188

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16614_Online-Kassenregister & POS (Reform)

Meilenstein

Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen (IAPR): Online-Kassenregister & Verkaufsstellen – Inkrafttreten des Rechtsrahmens

190

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16656_Neuer Rahmen für die Bekämpfung des Schmuggels, vor allem für verbrauchsteuerpflichtige Waren (Tabak, Alkohol und Energie)

Meilenstein

Bekämpfung des Schmuggels – Fahrplan für Regulierungsbeschlüsse

201

18 – 4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und des Handels – 16598_Regelung zur Schaffung von Anreizen für Produktivität und Extroversion von Unternehmen (Erhöhung der Unternehmensgröße)

Meilenstein

Rechtsvorschriften zur Förderung der Unternehmensextroversion

224

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16733_Kompetenzen und digitale Kompetenzen für Richter und Justizbedienstete (Justizbedienstete)

Ziel

Fortbildung – Richter und Büroangestellte

245

16 – 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16618_Grundlagenforschung und angewandte Forschung

Meilenstein

Rechtsvorschriften über Grundlagenforschung und angewandte Forschung

246

16 – 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16624_Creation – Expansion – Modernisierung der Infrastrukturen von Forschungszentren unter der Aufsicht des Generalsekretariats für Forschung und Innovation (GSRI)

Meilenstein

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Forschungszentren

292

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16931_Tourismusentwicklung

Meilenstein

Touristische Entwicklung: Reformen für Touristenhäfen

300

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16721_Beschleunigung der intelligenten Fertigung

Meilenstein

Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für das verarbeitende Gewerbe

301

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16634_Neue Industrieparks

Meilenstein

Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Industrieparks

310

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16626_Wirtschaftlicher Wandel im Agrarsektor

Meilenstein

Wirtschaftlicher Wandel in der Landwirtschaft: Beginn des Programms

4

1 – 1.1. Powerup – 16865_Umstrukturierung und Verbesserung der Einnahmen des KWK-Kontos für erneuerbare Energien

Meilenstein

EE-Konto – Rechtsvorschriften zur Änderung von L. 4001/2011; Inkrafttreten aller einschlägigen Entscheidungen, einschließlich Kodizes, der Ministerien, der nationalen Regulierungsbehörde (RAE) und des Verwalters für erneuerbare Energiequellen und Herkunftsnachweise (DAPEEP).

5

1 – 1.1. Power up – 16860_Streamline des effizienten Funktionierens des neuen Strommarktmodells und der Entwicklung neuer EE-Anlagen zur Erreichung der NECP-Ziele durch die Einführung eines Überwachungsmechanismus, die Beteiligung der Laststeuerung und eine umfassende Reform des Genehmigungsverfahrens für neue EE

Meilenstein

EE-Konto – Marktreformen und Vereinfachung der Lizenzvergabe

138

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung sowie Kompetenzen – 16913_A Neue Strategie für lebenslanges Lernen: Modernisierung und Verbesserung des griechischen Systems zur Weiterqualifizierung und Umschulung

Meilenstein

Strategie für lebenslanges Lernen Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

202

4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16643_Kodifizierung und Vereinfachung der Steuervorschriften

Meilenstein

Erhöhung der Kapazitäten für die Steuerkodifizierung

205

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16972_Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Öffentliche Verwaltung – Einführung eines leistungsbezogenen Vergütungssystems

254

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16628_Zentralgriechenland Autobahn E-65: Abschnitt Trikala-Egnatia

Meilenstein

Beginn der Bauarbeiten in E-65

264

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16982_Organisationelle Reform im Eisenbahnsektor

Meilenstein

Eisenbahnreformgesetz

Ratenzahlungsbetrag

1 974 438 067 EUR

1.3.Dritter Zahlungsantrag (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

21

2 – 1.2. Renovieren – 16872_Energetische Renovierung von Wohngebäuden

Meilenstein

Renovierung von Wohngebäuden – Einleitung der zweiten Runde, einschließlich von Energiearmut betroffener Haushalte

45

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16924_Elektromobilität

Meilenstein

Öffentlicher Verkehr – Umsetzung einer neuen Marktregulierung für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen (Busse)

57

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16772_Abfallbewirtschaftungsgesetz zur Umsetzung einer nachhaltigen Deponierung und des nachhaltigen Recyclings

Meilenstein

Inkrafttreten des Gesetzes der Regulierungsbehörde für die Abfallbewirtschaftung

85

5 – 2.1. Connect – 16818_Fiber-Optic-Infrastruktur in Gebäuden

Meilenstein

Vergabe des Auftrags/der Aufträge für das Projekt „Fiber-Optic-Infrastruktur in Gebäuden“

96

6 – 2.2. Modernisierung – 16929_Auf dem Weg zu kundenorientierten Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung durch Vereinfachung und Verbesserung von Prozessen, Systemverbesserungen und Einhaltung europäischer Strategien und Maßnahmen

Meilenstein

Einrichtung des nationalen Verfahrensregisters und Umsetzung des nationalen Plans zur Verfahrensvereinfachung (erste Phase)

142

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erwerbsbeteiligung – 16746_Reform der passiven Arbeitsmarktpolitik zur Unterstützung des Übergangs in die Beschäftigung

Meilenstein

Reform des gegenseitigen Schuldrahmens Inkrafttreten von Rechtsvorschriften

191

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16656_Neuer Rahmen für die Bekämpfung des Schmuggels, vor allem für verbrauchsteuerpflichtige Waren (Tabak, Alkohol und Energie)

Meilenstein

Bekämpfung des Schmuggels – Erlass von Regulierungsbeschlüssen

206

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16972_Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Öffentliche Verwaltung – Rechtsrahmen zur Klärung von Mandaten

209

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16978_Efficient Combating Corruption

Meilenstein

Vermögenserklärungen und politische Parteien

210

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16952_Stärkung des nationalen Rahmens für die Korruptionsbekämpfung durch gezielte Maßnahmen in den Bereichen Aufdeckung, Prävention und Sensibilisierung

Meilenstein

Nationaler Aktionsplan zur Korruptionsbekämpfung

223

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16575 Beschleunigung der Rechtspflege

Meilenstein

Technische Unterstützung – Instrument für die Leistungsfähigkeit von Richtern und Staatsanwälten

225

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16575 Beschleunigung der Rechtspflege

Meilenstein

Justizpolizei – Sekundärrecht

278

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16715_Labor-Reform im Kultursektor

Meilenstein

Rechtsvorschriften für die Arbeitsreform im Kultursektor

302

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16634_Neue Industrieparks

Meilenstein

Industrieparks – Gesetzesreform (Primärrecht)

311

 17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16653_Digitaler Wandel des Agrar- und Lebensmittelsektors

 Meilenstein

Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für den digitalen Wandel im Agrar- und Lebensmittelsektor

22

2 – 1.2. Renovieren – 16872_Energetische Renovierung von Wohngebäuden

Meilenstein

Renovierung von Wohngebäuden – Einleitung der dritten Runde, einschließlich von Energiearmut betroffener Haushalte

27

2 – 1.2. Renovieren – 16879_Vorbereitung von Stadtplänen zur Umsetzung der Reform der Städtepolitik

Meilenstein

Auszeichnung „Städtepläne“

43

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16281_Rahmen für die Installation und den Betrieb der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Ziel

Ladestationen für Elektrofahrzeuge – lokale Pläne genehmigt

46

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16831_Produc – E Green

Meilenstein

Industrieanlagen – Start des Programms

47

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16924_Elektromobilität

Meilenstein

Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Start der Programme

48

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16924_Elektromobilität

Meilenstein

Nachhaltiger Verkehr – Durchführbarkeitsstudie

58

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16979_Einrichtung einer neuen Wasser- und Abwasserregulierungsbehörde

Meilenstein

Inkrafttreten des Wasserregulierergesetzes

78

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16910_Überwachungs- und Managementsystem

Meilenstein

GPS-Vertrag

93

6 – 2.2. Modernisierung – 16778_Digitalisierung von Archiven und damit zusammenhängenden Dienstleistungen

Meilenstein

Vergabe des Auftrags/der Verträge für die Digitalisierung von Archiven

100

6 – 2.2. Modernisierung – 16779_Interoperabilität und Entwicklung von Webdiensten

Meilenstein

Auftragsvergabe für das Projekt „Interoperabilität und Entwicklung von Webdiensten“

101

6 – 2.2. Modernisierung – 16810_CRM für den Staat

Meilenstein

Vergabe des Auftrags für CRM an den Staat

102

6 – 2.2. Modernisierung – 16780_Weitere Modernisierung der zentralen Anlaufstellen der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Auftragsvergabe für die weitere Modernisierung der zentralen Anlaufstellen für die öffentliche Verwaltung

103

6 – 2.2. Modernisierung – 16736_Neues System für die Vergabe öffentlicher Aufträge

Meilenstein

Auftragsvergabe für das neue System für die Vergabe öffentlicher Aufträge

104

6 – 2.2. Modernisierung – 16823_Cybersicherheitsstrategie und -politik für den öffentlichen Sektor und fortgeschrittene Sicherheitsdienste für nationale kritische Infrastrukturen

Meilenstein

Auftragsvergabe für Cybersicherheitsstrategie

105

6 – 2.2. Modernisierung – 16826_Programme zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen von Wehrpflichtigen

Meilenstein

Auftragsvergabe für Programme zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen für Wehrpflichtige

106

6 – 2.2. Modernisierung – 16742_Digitaler Wandel des Außenministeriums

Meilenstein

Vergabe des Auftrags für den digitalen Wandel des Außenministeriums

107

6 – 2.2. Modernisierung – 16824_ERegistriesen

Meilenstein

Vergabe des Auftrags für E-Register

121

6 – 2.2. Modernisieren – 16842_Central BI – Datenanalyse

Meilenstein

Auftragsvergabe: Zentrale Unternehmensaufklärung (BI)

134

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erwerbsbeteiligung – 16750_Digitaler Wandel der Arbeitssysteme

Meilenstein

Vergabe des Auftrags über IT-Systeme für Arbeitskräfte

139

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung sowie Kompetenzen – 16913_A Neue Strategie für lebenslanges Lernen: Modernisierung und Verbesserung des griechischen Systems zur Weiterqualifizierung und Umschulung

Ziel

Validierung von Ausbildungsprogrammen im Rahmen der Strategie für lebenslanges Lernen

159

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16755_Reform des primären Gesundheitssystems

Meilenstein

Aktivierung der Lehrpläne für die primäre Gesundheitsversorgung in Familienmedizin

160

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16820_Reform in den Bereichen psychische Gesundheit und Sucht

Ziel

Psychische Gesundheit – 50 Einheiten offen – Schritt 1 von 2

211

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16952_Stärkung des nationalen Rahmens für die Korruptionsbekämpfung durch gezielte Maßnahmen in den Bereichen Aufdeckung, Prävention und Sensibilisierung

Meilenstein

Umsetzung der Rechtsvorschriften über die interne Kontrolle

214

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16701_Enhance State-aid network (Netz für staatliche Beihilfen)

Meilenstein

Verbessertes Netz für staatliche Beihilfen

215

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16981_Verbesserung der Politikplanung und -koordinierung

Meilenstein

Politische Planung und Koordinierung – Folgenabschätzung

226

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16575 Beschleunigung der Rechtspflege

Meilenstein

Gerichtskarte – Primärrecht – Verwaltung

227

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16292_Neue Justizgebäude

Meilenstein

Bau und Renovierung von Justizgebäuden – Anpassung der Listen – Einleitung von Ausschreibungen

Ratenzahlungsbetrag

1 974 438 067 EUR

1.4.Vierter Zahlungsantrag (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

7

1 – 1.1. Powerup – 16865_Umstrukturierung und Verbesserung der Einnahmen des KWK-Kontos für erneuerbare Energien

Ziel

EE-Konto – Kapazitätssteigerungsziel 2

37

2 – 1.2. Renovieren – 16932_Olympisches Athlezentrum Athen

Meilenstein

OAKA – Auftragsvergabe

228

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16733_Kompetenzen und digitale Kompetenzen für Richter und Justizbedienstete (Justizbedienstete)

Ziel

Fortbildung – Richter und Büroangestellte

1

1 – 1.1. Powerup – 16870_Interventionen für den Stromverbund von Inseln und den Ausbau des Stromnetzes

Meilenstein

Zusammenschaltung von Inseln – Vergabe von Aufträgen

6

1 – 1.1. Powerup – 16865_Umstrukturierung und Verbesserung der Einnahmen des KWK-Kontos für erneuerbare Energien

Ziel

EE-Konto – Kapazitätssteigerungsziel 1

11

1 – 1.1. Powerup – 16926_Unterstützung der Installation von Speichersystemen zur Verbesserung der Verbreitung erneuerbarer Energien

Meilenstein

Lagerung – Verträge

34

2 – 1.2. Renovierung – 16876_Energetische Modernisierung von Gebäuden des öffentlichen Sektors

Meilenstein

Energieeffizienz öffentlicher Gebäude – genehmigte Anträge

61

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16849_Nationaler Wiederaufforstungsplan,  Wiederherstellung und Prävention („antiNERO“), Erosions- und Hochwasserschutzmaßnahmen

Meilenstein

Wiederaufforstung, Wiederherstellung und Prävention – Verträge 1

66

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16850_Trinkwasserversorgungs- und -sparinfrastrukturen

Meilenstein

Genehmigung von Anträgen für Wasserinfrastrukturen

87

5 – 2.1. Connect – 16855_Kleinsatelliten

Meilenstein

Vergabe des Auftrags/der Aufträge für das Projekt „Small Satellites“

135

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erwerbsbeteiligung – 16942_Digitaler Wandel der öffentlichen Arbeitsverwaltung (DYPA)

Meilenstein

Digitalisierung, Lagerung und Archivierung der DYPA

143

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16792_Labor-Kompetenzen, Umschulung und Weiterbildung durch ein reformiertes Ausbildungsmodell (Reform der beruflichen Aus- und Weiterbildung)

Meilenstein

Vergabe von Aufträgen im Rahmen des Qualitätskontrollsystems für die Berufsbildung

154

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16816_Reformen und Beschleunigung von Investitionen im Gesundheitswesen – Senkung und Rationalisierung der Gesundheitsausgaben

Ziel

Clawback-Rückgang 50 000 000 – Schritt 1

203

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16643_Kodifizierung und Vereinfachung der Steuervorschriften

Meilenstein

Codierung von Einkommensteuer und Steuerverfahren

229

 14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16727 Digitale Transformation der Justiz (E-Justiz)

Meilenstein

Aktualisierung der Aufzeichnungssysteme und IT-Justizsysteme

230

 14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16575 Beschleunigung der Rechtspflege

Meilenstein

Inkrafttreten – Instrument für die Leistung von Justizbediensteten

231

 14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16292_Neue Justizgebäude

Meilenstein

Verträge

257

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16631_Straßensicherheitsaufrüstung

Meilenstein

Vergabe von Aufträgen für die Straßenverkehrssicherheit – erstes Los von Aufträgen

260

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16630_Cretaner Nordautobahn

Meilenstein

Mitteilung über die Vergabe von Aufträgen für drei Teilprojekte der BOAK

267

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16833_Umsetzung der Arbeiten zur Mängelbehebung der EASA

Meilenstein

Mitteilung der Zuschlagserteilung für Arbeiten der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) auf Regionalflughäfen

Ratenzahlungsbetrag

1 155 362 463 EUR

1.5. Fünfter Zahlungsantrag (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

12

1 – 1.1. Powerup – 16901_HEDNO-Netzaufrüstungen zur Stärkung der Resilienz und zum Schutz der Umwelt

Meilenstein

HEDNO – Verträge 1

13

1 – 1.1. Up – 16900_HEDNO-Aufrüstung des Oberleitungsnetzes in Waldgebieten

Meilenstein

HEDNO – Verträge 2

14

1 – 1.1. Verstromung – 16899_Installierte Kapazitätssteigerung in HV/MV-Umspannwerken des griechischen Verteilernetzbetreibers (HEDNO) für neue EE-Anschlüsse

Meilenstein

HEDNO – Verträge 3

23

2 – 1.2. Renovieren – 16872_Energetische Renovierung von Wohngebäuden

Ziel

Renovierung von Wohngebäuden – Renovierung von Wohnungen #1

28

2 – 1.2. Renovieren – 16879_Vorbereitung von Stadtplänen zur Umsetzung der Reform der Städtepolitik

Meilenstein

Auszeichnung „Städtepläne“

33

2 – 1.2. Renovieren – 16874_Energie und Unternehmertum

Meilenstein

Energieeffizienz in der Privatwirtschaft – genehmigte Anträge

38

2 – 1.2. Renovieren – 16873_ Interventionen in Wohngebieten und im Gebäudebestand

Meilenstein

Städtische Interventionen – Vergabe von Aufträgen

50

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16831_Produc – E Green

Meilenstein

Industriebetriebe – ausgewählte Unternehmen

59

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16772_Abfallbewirtschaftungsgesetz zur Umsetzung einer nachhaltigen Deponierung und des nachhaltigen Recyclings

Meilenstein

Einrichtung und Arbeitsweise der Abfallbewirtschaftungsbehörde

60

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16979_Einrichtung einer neuen Wasser- und Abwasserregulierungsbehörde

Meilenstein

Einrichtung und Funktionsweise des Wassermanagementreglers

62

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16849_Nationaler Wiederaufforstungsplan, Wiederherstellung und Prävention („antiNERO“), Erosions- und Hochwasserschutzmaßnahmen

Meilenstein

Wiederaufforstung, Wiederherstellung und Prävention – Verträge 2

68

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16846_ Infrastrukturen für das kommunale Abwasser- und Schlammmanagement aus der Abwasserbehandlung

Meilenstein

Mitteilung über die Auftragsvergabe für Abwasserprojekte

79

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16911_Aerielle Mittel für das Krisenmanagement

Meilenstein

Kauf von zwei mittelgroßen Löschhubschraubern

334

16857_Umstellung auf Gigabit-Breitbandanschlüsse – Übergang zu Gigabit-Breitbandanschlüssen und Stärkung der Gigabit-Breitbandnachfrage

Meilenstein

Inkrafttreten der Reform des Übergangs zu Gigabit-Breitbandanschlüssen

97

6 – 2.2. Modernisierung – 16929_Auf dem Weg zu kundenorientierten Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung durch Vereinfachung und Verbesserung von Prozessen, Systemverbesserungen und Einhaltung europäischer Strategien und Maßnahmen

Meilenstein

Umsetzung des nationalen Plans zur Verfahrensvereinfachung (zweite Phase)

147

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Aus- und Weiterbildung sowie Kompetenzen – 16289_Strategie für Exzellenz an Hochschulen und Innovation

Meilenstein

Entscheidungen über die Genehmigung von Exzellenzuniversitäten und Clustern von Forschungsexzellenz

162

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16820_Reform in den Bereichen psychische Gesundheit und Sucht

Ziel

Psychische Gesundheit – 106 Einheiten offen – Schritt 2 von 2

192

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Gestaltung der Steuern und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16611_Digitale Umgestaltung von Steuerprüfungen

Meilenstein

Steuerprüfungen – Meine Daten und Bankinformationen

193

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16610_Förderung der Beschleunigung der MwSt-Erstattung

Meilenstein

Vollautomatisierte MwSt-Erstattung – Start des IT-Systems

207

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16972_Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Öffentliche Verwaltung – neues Belohnungssystem

216a

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16711_Profesionalisierung des Bereichs öffentliche Auftragsvergabe

Meilenstein

Änderung der nationalen Strategie für die Vergabe öffentlicher Aufträge 2021-2025

232

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16575 Beschleunigung der Rechtspflege

Meilenstein

Überarbeitung der Gerichtskarte – Primärrecht – Zivil- und Strafrecht

233

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16292_Neue Justizgebäude

Meilenstein

Bau und Renovierung von Justizgebäuden – Ausschreibung

279

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16486_Museum an Unterwasser-Antiquitäten

Meilenstein

Vergabe des Auftrags für das Museum für Unterwasser-Antiquitäten

303

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Resilienz wichtiger Wirtschaftssektoren – 16593_Änderung des Rechtsrahmens für die Anziehung strategischer Investitionen

Meilenstein

Strategische Investitionen – Auswahl förderfähiger Projekte

337

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16985_Änderungen des griechischen steuerpolitischen Rahmens

Meilenstein

Bekämpfung der Steuerhinterziehung und Förderung elektronischer Zahlungen

338

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16985_Änderungen des griechischen steuerpolitischen Rahmens

Meilenstein

Reform der Besteuerung von Selbstständigen und der Stempelsteuer

341

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16986_Abschluss des nationalen Katasters

Ziel

Katasterkartierung – 85 % Abschluss

367

21 – 5.2 REPowerEU-Investitionen – 16994_Energieeffizienz und Förderung erneuerbarer Energien für den Eigenverbrauch

Meilenstein

Start der Förderprogramme

Ratenzahlungsbetrag

1 557 198 947 EUR

1.6. Sechster Zahlungsantrag (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

10

1 – 1.1. Power up – 16871_Revitalisierungsmaßnahmen der am stärksten betroffenen Gebiete (Gebiete des gerechten Übergangs)

Meilenstein

Landsanierung – Stadtpläne

49

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16924_Elektromobilität

Meilenstein

Ladestationen für Elektrofahrzeuge – genehmigte Anträge

51

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16831_Produc – E Green

Meilenstein

CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) – Speichergenehmigung

94

6 – 2.2. Modernisierung – 16778_Digitalisierung von Archiven und damit zusammenhängenden Dienstleistungen

Ziel

Digitalisierung der Archive – erste Phase der Umsetzung

122

6 – 2.2. Modernisierung – 16853 Bereitstellung zentraler Cloud-Computing-Infrastrukturen und -Dienste

Meilenstein

Fertigstellung der zentralen Cloud-Computing-Infrastruktur und des zentralen Cloud-Computing-Dienstes

155

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16816_Reformen und Beschleunigung von Investitionen im Gesundheitswesen – Senkung und Rationalisierung der Gesundheitsausgaben

Ziel

Clawback-Rückgang 150 000 000 – Schritt 2

156

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16816_Reformen und Beschleunigung von Investitionen im Gesundheitswesen – Senkung und Rationalisierung der Gesundheitsausgaben

Ziel

FuE-Arzneimittel

Investitionsnachweise 2021–2023

161

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16755_Reform des primären Gesundheitssystems

Meilenstein

Primäre Gesundheitsversorgung – Vergabe von Gesundheitszentren

167

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16752_Digitaler Wandel der Gesundheit (DigHealth)

Meilenstein

Digitaler Wandel im Gesundheitswesen – Nationale digitale Patientenakte (Teilprojekt 1)

175

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16726 Optimierung der Sozialleistungen

Meilenstein

Social Benefits Optimisierung Prepaid-Karten

189

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16614_Online-Kassenregister & POS (Reform)

Ziel

Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen: Online-Kassenregister & Verkaufsstellen (POS) – Einführung und Vernetzung

204

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16643_Kodifizierung und Vereinfachung der Steuervorschriften

Meilenstein

Abschluss der anfänglichen Steuerkodierung und des Informationssystems für Steuerpflichtige

212

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16702_Verbesserung des Rahmens für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Meilenstein

Verstärkter Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche und zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung

216

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16711_Profesionalisierung des Bereichs öffentliche Auftragsvergabe

Meilenstein

Professionalisierung des Bereichs öffentliche Auftragsvergabe – neue Rechtsvorschriften

234

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16575 Beschleunigung der Rechtspflege

Meilenstein

Justizpolizei operativ

244a

15 – 4.4. Stärkung des Finanzsektors und der Kapitalmärkte – 16957_Stärkung der Fähigkeit des Finanzsystems, Altlasten zu bewältigen und die Realwirtschaft zu finanzieren

Meilenstein

E-Auktionen für die Vollstreckung von Forderungen

244b

15 – 4.4. Stärkung des Finanzsektors und der Kapitalmärkte – 16957_Stärkung der Fähigkeit des Finanzsystems, Altlasten zu bewältigen und die Realwirtschaft zu finanzieren

Meilenstein

Auftragsvergabe für Maßnahmen des Finanzsektors

247

16 – 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16624_Creation – Expansion – Modernisierung der Infrastrukturen von Forschungszentren unter der Aufsicht des Generalsekretariats für Forschung und Innovation (GSRI)

Meilenstein

Vergabe von Aufträgen für Forschungszentren – Bauarbeiten

248

16 – 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16654_TH 2 ORAX: Trellis Holistic & Hybrid Operational Ruggedised Autonomes eXemplary System

Meilenstein

Auftragsvergabe für TH2ORAX

255

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16628_Zentralgriechenland Autobahn E-65: Abschnitt Trikala-Egnatia

Meilenstein

E-65 Arbeiten – erste Bauphase

258

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16631_Straßensicherheitsaufrüstung

Meilenstein

Vergabe von Aufträgen für die Straßenverkehrssicherheit – alle Aufträge

268

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16982_Organisationelle Reform im Eisenbahnsektor

Meilenstein

Neuer OSE-Umsetzungsplan und Entwurf von Rechtsvorschriften

293

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16975_Upgrade Interventionen für regionale Häfen

Ziel

Auftragsvergabe für den Ausbau regionaler Häfen

295

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16931_Tourismusentwicklung

Meilenstein

Entwicklung des Tourismus: Auftragsvergabe für Touristenhäfen

304

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16634_Neue Industrieparks

Meilenstein

Industrieparks – Gesetzesreform (Sekundärrecht)

312

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16285_Investitionen in das nationale Bewässerungsnetz durch ÖPP-Programme

Meilenstein

Vergebene Aufträge für Bewässerungsprojekte

317

18 – 4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16543_Maßnahmen zur Vereinfachung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und zur Verbesserung von Qualität und Sicherheit

Meilenstein

Festlegung der Qualitätspolitik und eines neuen Rechtsrahmens für die Qualitätsinfrastruktur

318

18 – 4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16591_Ease of doing business

Meilenstein

Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen – Erleichterung der Geschäftstätigkeit

335

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16984_Persönliche Ärztereform

Meilenstein

Reform des Arztpersonals – Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

339

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16985_Änderungen des griechischen steuerpolitischen Rahmens

Meilenstein

Stärkung der operativen Autonomie der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen (IAPR)

342

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16986_Abschluss des nationalen Katasters

Ziel

Katasterkartierung – 95 % Abschluss

343

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16986_Abschluss des nationalen Katasters

Meilenstein

Übergang zur neuen Organisationsstruktur des griechischen Katasters – Eröffnung von zwei Büros

347

4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16999_Accessibility Restoration nach den verheerenden Auswirkungen des Sturms „DANIEL“

Meilenstein

Unterzeichnung von Verträgen über Projekte zur Wiederherstellung von Straßen

348

4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16999_Accessibility Restoration nach den verheerenden Auswirkungen des Sturms „DANIEL“

Meilenstein

Unterzeichnung von Verträgen über Projekte zur Wiederherstellung des Schienenverkehrs und Vergabeplan

351

20 – 5.1. REPowerEU-Reformen – 16987_Genehmigungsrahmen für erneuerbaren Wasserstoff und nachhaltiges Biomethan

Meilenstein

Rechtsrahmen für erneuerbaren Wasserstoff und nachhaltiges Biomethan

352

20 – 5.1. REPowerEU-Reformen – 16989_Optimisierung der Nutzung von Land- und Meeresflächen für die Entwicklung von EE und Offshore-Windenergie

Meilenstein

Annahme der Strategie für die Entwicklung von Offshore-Windparks (OWF)

355

20 – 5.1. REPowerEU-Reformen – 16988_Regulierungs- und Marktbetriebsrahmen für Technologien zur CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung zur Förderung der Dekarbonisierung der Industrie

Meilenstein

Festlegung des Rechtsrahmens für die CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung.

356

20 – 5.1. REPowerEU-Reformen – 16990_Erhöhung der Netz- und Speicherkapazität – Förderung von Speicherinvestitionen

Meilenstein

Inkrafttreten des Rechtsrahmens

358

20 – 5.1. REPowerEU-Reformen – 16991_Regulierungsrahmen für ein intelligentes Netz

Meilenstein

Entwicklung eines auf Anreizen basierenden Systems für den Verteilernetzbetreiber und die Verbraucher zur verstärkten Einführung und Nutzung intelligenter Zähler.

361

20-5. REPowerEU-Reformen – 16992_Toolset zur Förderung der gemeinsamen Nutzung von Energie, des Eigenverbrauchs und der Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften

Meilenstein

Inkrafttreten des Sekundärrechts über den Eigenverbrauch und die Erleichterung von Genehmigungsverfahren für die Installation von EE-Anlagen in Wohnungen

363

20-5. REPowerEU-Reformen – 16993_Fahrplan für innovative Energieeffizienzmaßnahmen und Ermittlung neuer Finanzierungsinstrumente

Meilenstein

Fahrplan für innovative Energieeffizienzmaßnahmen und Schaffung eines Rechtsrahmens

365

21 – 5.2 REPowerEU-Investitionen – 16996_Installation von Energiespeicherung für die zusätzliche Marktdurchdringung erneuerbarer Energien

Meilenstein

Mitteilung über die Auftragsvergabe

372

21 – 5.2 REPowerEU-Investitionen – 16997_Förderung von CCS-Technologien zur Förderung der Dekarbonisierung der Industrie

Meilenstein

Genehmigung der Umweltbedingungen und Fertigstellung des Front-End-Engineerings: Design-FEED-Studien

Ratenzahlungsbetrag

2 439 692 495 EUR

1.7.Siebter Zahlungsantrag (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

24

2 – 1.2. Renovieren – 16872_Energetische Renovierung von Wohngebäuden

Ziel

Renovierung von Wohngebäuden – Renovierung von Wohnungen #2

45a

3 – 1.3. Aufladen und Betanken –16924_ Elektromobilität

Meilenstein

Öffentlicher Verkehr – Einleitung von Vergabeverfahren für Busunternehmen durch Veröffentlichung der entsprechenden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für alle Regionen

62a

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16849_ Nationaler Wiederaufforstungsplan, Wiederherstellung und Prävention („antiNERO“), Erosions- und Hochwasserschutzmaßnahmen

Meilenstein

Wiederherstellung und Prävention der Wiederaufforstung – Verträge 3

71

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16850_Trinkwasserversorgungs- und -sparinfrastrukturen

Meilenstein

Fertigstellung von 50 % der Wasserinfrastrukturen

72

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16846_ Infrastrukturen für das kommunale Abwasser- und Schlammmanagement aus der Abwasserbehandlung

Meilenstein

Fertigstellung von 50 % der Abwasserarbeiten

98

6 – 2.2. Modernisierung – 16782_Verbindung und Interoperabilität von Registern, Systemen und Diensten für den Datenaustausch zwischen nationalen öffentlichen Organisationen

Meilenstein

Regulierungsgrundlage für die Vernetzung und Interoperabilität von Registern

108

6 – 2.2. Modernisierung – 16779_Interoperabilität und Entwicklung von Webdiensten

Meilenstein

Abschluss des Projekts Interoperabilität und Entwicklung von Webdiensten

109

6 – 2.2. Modernisierung – 16810_CRM für den Staat

Meilenstein

Abschluss des Projekts CRM für die Regierung

110

6 – 2.2. Modernisierung – 16780_Weitere Modernisierung der zentralen Anlaufstellen der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Abschluss des Projekts „One-Stop Shops“

111

6 – 2.2. Modernisierung – 16965_Datenklassifikationsstudien für Informationssysteme des öffentlichen Sektors

Meilenstein

Abschluss der Projektdatenklassifikationsstudien

112

6 – 2.2. Modernisierung – 16823_Cybersicherheitsstrategie und -politik für den öffentlichen Sektor und fortgeschrittene Sicherheitsdienste für nationale kritische Infrastrukturen

Meilenstein

Abschluss des Projekts Cybersicherheitsstrategie

137

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erwerbsbeteiligung – 16750_Digitaler Wandel der Arbeitssysteme

Meilenstein

Inkrafttreten der sekundärrechtlichen Vorschriften für das einheitliche IT-System Ariadne

142a

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erwerbsbeteiligung – 16746_Reform der passiven Arbeitsmarktpolitik zur Unterstützung des Übergangs in die Beschäftigung

Meilenstein

Rechtsvorschriften über Leistungen und Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Pilotprojekte zu Leistungen bei Langzeitarbeitslosigkeit

144

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erwerbsbeteiligung – 16747_Aktive Reform der Arbeitsmarktpolitik

Ziel

Abschluss des Beschäftigungsprogramms zur Weiterqualifizierung im Bereich der aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen

145a

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16794_Stärkung des Lehrlingsausbildungssystems

Meilenstein

Rechtsrahmen für das nationale System der beruflichen Aus- und Weiterbildung

148

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung sowie Kompetenzen – 16676_Digitaler Wandel der Bildung

Ziel

Abschluss der Installation interaktiver Systeme

175a

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16726 Optimierung der Sozialleistungen

Meilenstein

Social Benefits Optimisierung Prepaid-Karten

176

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu wirksamen und inklusiven sozialpolitischen Maßnahmen – 16904_Behinderung

Meilenstein

Abschluss der zweiten Phase der Beurteilung der Behinderung der persönlichen Assistenz

177

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu wirksamen und inklusiven sozialpolitischen Maßnahmen – 16919_Kinderschutz

Ziel

Deinstitutionalisierung Minderjähriger: Abschluss der Pflege- und Betreuungspersonen für Behinderte

178

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu wirksamen und inklusiven sozialpolitischen Maßnahmen – 16919_Kinderschutz

Ziel

Eigenständige Wohnwohnungen zur Deinstitutionalisierung von Personen bis 26 Jahre

181a

11 – 3.4 Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16402_Soziales und erschwingliches Wohnen

Meilenstein

Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes 5006/2022.

184

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu wirksamen und inklusiven sozialpolitischen Maßnahmen – 16685_Diversity Sensibilisierung

Ziel

Abschluss von Schulungen zur Sensibilisierung von Führungskräften im Bereich Vielfalt

185

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu wirksamen und inklusiven sozialpolitischen Maßnahmen – 16763_Digitaler Wandel des Systems der sozialen Unterstützung

Meilenstein

Abschluss der Digitalisierung des Migrations- und Asylsystems

195a

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16291_Digitaler Wandel der Steuer- und Zollverwaltung

Meilenstein

Durchführung von Teilprojekten

235

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16733_Kompetenzen und digitale Kompetenzen für Richter und Justizbedienstete (Justizbedienstete)

Meilenstein

Fortbildung – Richter und Büroangestellte

236

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16575 Beschleunigung der Rechtspflege

Meilenstein

Überarbeitung der Justizkarte – Fortschritte

247a

16 – 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16624_Creation – Expansion – Modernisierung der Infrastrukturen von Forschungszentren unter der Aufsicht des Generalsekretariats für Forschung und Innovation (GSRI)

Meilenstein

Vergabe von Aufträgen für Forschungszentren – Ausrüstung und sonstige Dienstleistungen

280

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16293_Kultur als Wachstumsmotor

Meilenstein

Zeitgenössische griechische Kulturmarke und -plattform

333

5 – 2.1. Connect – 16844_ Übergang zur 5G-Technologie, Erleichterung der Entwicklung innovativer Ferndienste

Meilenstein

Inkrafttreten der Reform der 5G-Technologie

340

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16985_Änderungen des griechischen steuerpolitischen Rahmens

Meilenstein

Bekämpfung der Steuerhinterziehung durch Nutzung von myDATA zu Einkommensteuerzwecken

268a

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16982_Organisationelle Reform im Eisenbahnsektor

Meilenstein

Rechtsvorschriften für neue OSE und Veröffentlichung internationaler Ausschreibungen

353

20 – 5.1. REPowerEU-Reformen – 16989_Optimisierung der Nutzung von Land- und Meeresflächen für die Entwicklung von EE und Offshore-Windenergie

Meilenstein

Studie zur Ermittlung optimaler Bereiche für die Entwicklung erneuerbarer Energien und Inkrafttreten eines politischen Rahmens für die Doppelnutzung von Flächen für die Landwirtschaft und die Fotovoltaikerzeugung

359

20 – 5.1. REPowerEU-Reformen – 16991_Regulierungsrahmen für ein intelligentes Netz

Meilenstein

Rahmen für Verträge über dynamische Preise

368

21 – 5.2 REPowerEU-Investitionen – 16994_Energieeffizienz und Förderung erneuerbarer Energien für den Eigenverbrauch

Ziel

Abschluss des Förderprogramms für Photovoltaikanlagen für den Eigenverbrauch

370

21 – 5.2 REPowerEU-Investitionen – 16995_Pilotprojekte für die Erzeugung von Biomethan und erneuerbarem Wasserstoff

Meilenstein

Unterzeichnung des Vertrags/der Verträge über die Vergabe der Projekte

Ratenzahlungsbetrag

1 948 335 236 EUR

1.8. Achter Zahlungsantrag (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

2

1 – 1.1. Powerup – 16870_Interventionen für den Stromverbund von Inseln und den Ausbau des Stromnetzes

Meilenstein

Verbindung von Inseln – Stand der Arbeiten

8

1 – 1.1. Powerup – 16865_Umstrukturierung und Verbesserung der Einnahmen des KWK-Kontos für erneuerbare Energien

Ziel

EE-Konto – Kapazitätssteigerungsziel 3 

113

6 – 2.2. Modernisierung – 16738_Zentrales Dokumentenverwaltungssystem

Meilenstein

Abschluss des Projekts „Zentrales Dokumentenverwaltungssystem“

114

6 – 2.2. Modernisierung – 16742_Digitaler Wandel des Außenministeriums

Meilenstein

Abschluss des digitalen Wandels des Außenministeriums

115

6 – 2.2. Modernisierung – 16791_Digitaler Wandel der griechischen nationalen Tourismusorganisation

Meilenstein

Abschluss der Digitalisierung der griechischen Tourismusorganisation

116

6 – 2.2. Modernisierung – 16964_Next-Generation Interoperabilitätszentrum (KED)

Meilenstein

Fertigstellung des Interoperabilitätszentrums Next Generation

117

6 – 2.2. Modernisierung – 16785_Tourismusregister e-MHTE

Meilenstein

Abschluss des digitalen Tourismusregisters

118

6 – 2.2. Modernisierung – 16826_Programme zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen von Wehrpflichtigen

Ziel

Anzahl der geschulten Wehrpflichtigen

131

7 – 2.3. Digitalisierung von Unternehmen – 16706_Digitaler Wandel von KMU

Meilenstein

Digitaler Wandel von KMU – Lieferung von Produkten und Dienstleistungen

132

 7 – 2.3. Digitalisierung von Unternehmen – 16973_Einrichtung eines digitalen Unternehmensumfelds und Einführung steuerlicher Anreize zur Erleichterung des digitalen Wandels von KMU

Meilenstein

Digitaler Wandel von KMU Legislativreform zur Schaffung von Anreizen für die Einführung von Technologien

136

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erwerbsbeteiligung – 16750_Digitaler Wandel der Arbeitssysteme

Meilenstein

Abschluss des Atlas-Rentenvergabesystems

148a

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung sowie Kompetenzen – 16676_Digitaler Wandel der Bildung

Meilenstein

Strategie zur Aktualisierung der Lehrpläne, zur Rationalisierung der Dienstleistungen und zur Überwachung der Bildungsergebnisse

157

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16816_Reformen und Beschleunigung von Investitionen im Gesundheitswesen – Senkung und Rationalisierung der Gesundheitsausgaben

Ziel

Clawback-Rückgang 300 000 000 – Schritt 3

163

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16756_Organisatorische Reformen im Gesundheitssystem

Meilenstein

Gesundheitssystem – Abschluss des griechischen DRG-Instituts KETEKNY und der neuen Agentur für Qualitätssicherung im Gesundheitswesen (ohne Ausbildung)

164

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16756_Organisatorische Reformen im Gesundheitssystem

Ziel

Gesundheitssystem – KETEKNY ODIPY abgeschlossene Ausbildung

168

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16752_Digitaler Wandel der Gesundheit (DigHealth)

Meilenstein

Digitaler Wandel – Digitales Programm Krebs – Teilprojekt 2

169

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16753_Einrichtung der häuslichen Gesundheitsversorgung und des häuslichen Krankenhauses

Meilenstein

Häusliche Pflege – Öffnung von Einheiten

179

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu wirksamen und inklusiven sozialpolitischen Maßnahmen – 16904_Behinderung

Meilenstein

Nationale Einführung eines Systems zur persönlichen Unterstützung bei Behinderung.

180

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu wirksamen und inklusiven sozialpolitischen Maßnahmen – 16919_Kinderschutz

Ziel

Abschluss der Kinderbetreuungseinrichtungen

184a

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu wirksamen und inklusiven sozialpolitischen Maßnahmen – 16685_Diversity Sensibilisierung

Meilenstein

Gleichstellungs- und Diskriminierungsmechanismus, Beobachtungsstelle für Gleichstellung, Vergabesystem

186

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16922_Soziale Integration

Ziel

Abschluss der Renovierung von Sozialwohnungen

213

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch beschleunigte Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16703_Bekämpfung des illegalen Handels und Schutz des geistigen Eigentums

Meilenstein

Bekämpfung des illegalen Handels – IT-Systeme und Kontrollstationen

217

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16940_Modernisierung des griechischen Konsignations- und Darlehensfonds 

Meilenstein

Abschluss aller Teilprojekte des griechischen Konsignations- und Kreditfonds

261

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16630_Cretaner Nordautobahn

Ziel

Stand der Bauarbeiten der BOAK

268b

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16982_Organisationelle Reform im Eisenbahnsektor

Meilenstein

Annahme des mehrjährigen Investitionsprogramms, Unterzeichnung eines neuen Leistungsvertrags

294

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16944_Masterplan für die Erneuerung der griechischen Passagierschifffahrtsflotte

Meilenstein

Gesamtplan für die griechische Passagierschifffahrt

313

 17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16653_Digitaler Wandel des Agrar- und Lebensmittelsektors

Meilenstein

Abschluss des Projekts „Digitaler Wandel in der Landwirtschaft“

332

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – Vorprüfung der Erdbebenresistenz öffentlicher Gebäude

Meilenstein

Abschluss der ersten seismischen Inspektionen

336

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16984_Persönliche Ärztereform

Meilenstein

Reform des Arztpersonals – Bevölkerungsregistrierung

344

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16986_Abschluss des nationalen Katasters

Ziel

Katasterkartierung – vollständiger Abschluss

345

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16986_Abschluss des nationalen Katasters

Meilenstein

Übergang zur neuen Organisationsstruktur des griechischen Katasters – vollständige Fertigstellung

354

20 – 5.1. REPowerEU-Reformen – 16989_Optimisierung der Nutzung von Land- und Meeresflächen für die Entwicklung von EE und Offshore-Windenergie

Meilenstein

Inkrafttreten des Präsidialerlasses zur Ausweisung der ersten Gruppe von Gebieten für Offshore-Windenergieprojekte

357

20 – 5.1. REPowerEU-Reformen – 16990_Grid- und Speicherkapazität – Förderung von Investitionen in Speicheranlagen

Meilenstein

Inkrafttreten der Stützungsregelung

362

20-5. REPowerEU-Reformen – 16992_Toolset zur Förderung der gemeinsamen Nutzung von Energie, des Eigenverbrauchs und der Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften

Meilenstein

Einrichtung des Selbstverbraucherregisters und technische Hilfe für Energiegemeinschaften

364

20-5. REPowerEU-Reformen – 16993_Fahrplan für innovative Energieeffizienzmaßnahmen und Ermittlung neuer Finanzierungsinstrumente

Meilenstein

Einführung eines Finanzierungsinstruments ohne Finanzhilfe

Ratenzahlungsbetrag

1 696 474 735 EUR

1.9.Neunter Zahlungsantrag (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

3

 1 – 1.1. Powerup – 16870_Interventionen für den Stromverbund von Inseln und den Ausbau des Stromnetzes

Meilenstein

Verbindungsleitung von Inseln – Fertigstellung

15

1 – 1.1. Power up – 16871_Revitalisierungsmaßnahmen der am stärksten betroffenen Gebiete (Gebiete des gerechten Übergangs)

Ziel

Landsanierung – Abschluss

16

1 – 1.1. Powerup – 16926_Unterstützung der Installation von Speichersystemen zur Verbesserung der Verbreitung erneuerbarer Energien

Meilenstein

Energiespeicherung – Abschluss

17

1 – 1.1. Powerup – 16901_HEDNO-Netzaufrüstungen zur Stärkung der Resilienz und zum Schutz der Umwelt

Meilenstein

HEDNO – Abschluss 1

18

1 – 1.1. Up – 16900_HEDNO-Aufrüstung des Oberleitungsnetzes in Waldgebieten

Meilenstein

HEDNO —Abschluss 2

19

1 – 1.1. Verstromung – 16899_Installierte Kapazitätssteigerung in HV/MV-Umspannwerken des griechischen Verteilernetzbetreibers (HEDNO) für neue EE-Anschlüsse

Meilenstein

HEDNO – Abschluss 3

25

2 – 1.2. Renovieren – 16872_Energetische Renovierung von Wohngebäuden

Ziel

Renovierung von Wohngebäuden – grüne Energie für von Energiearmut betroffene Haushalte

26

2 – 1.2. Renovieren – 16872_Energetische Renovierung von Wohngebäuden

Ziel

Renovierung von Wohngebäuden – Renovierung von Wohnungen #3

29

2 – 1.2. Renovieren – 16879_Vorbereitung von Stadtplänen zur Umsetzung der Reform der Städtepolitik

Meilenstein

Abschluss der Stadtplanung

30

2 – 1.2. Renovieren – 16894_Erstellung einer neuen besonderen Raumplanung für erneuerbare Energien, Industrie, Tourismus und Aquakultur

Meilenstein

Annahme besonderer Raumordnungsrahmen

31

2 – 1.2. Renovieren – 16891_Erstellung einer neuen maritimen Raumplanung

Meilenstein

Annahme der Meeresstrategie

35

2 – 1.2. Renovierung – 16876_Energetische Modernisierung von Gebäuden des öffentlichen Sektors

Ziel

Energieeffizienz öffentlicher Gebäude – fertiggestellt

36

2 – 1.2. Renovieren – 16874_Energie und Unternehmertum

Ziel

Energieeffizienz in der Privatwirtschaft – abgeschlossen #2

39

2 – 1.2. Renovieren – 16932_Olympisches Athlezentrum Athen

Meilenstein

OAKA – Abschluss der Arbeiten

40

2 – 1.2. Renovieren – 16873_ – Interventionen in Wohngebieten und im Gebäudebestand

Meilenstein

Städtische Eingriffe – Abschluss aller Arbeiten

41

2 – 1.2. Renovieren – 16875_Infrastrukturentwicklung und Restaurierung von Gebäuden im ehemaligen königlichen Grundstück in Tatoi

Meilenstein

Tatoi – Abschluss aller Arbeiten

52

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16924_Elektromobilität

Ziel

Busse und Taxis – Austausch durch Elektrobusse

53

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16831_Produc – E Green

Meilenstein

CCS – ausgestelltes Betriebszeugnis

54

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16831_Produc – E Green

Meilenstein

Industrieanlagen —

55

3 – 1.3. Aufladen und Betanken – 16924_Elektromobilität

Ziel

Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Anlagen abgeschlossen

59a

4-1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16772_Abfallbewirtschaftungsgesetz zur Umsetzung einer nachhaltigen Deponierung und des nachhaltigen Recyclings

Meilenstein

Zertifizierung der Entsorgungsstellen für feste Abfälle durch die Regulierungsbehörde

63

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16849_Nationaler Wiederaufforstungsplan,  Wiederherstellung und Prävention („antiNERO“), Erosions- und Hochwasserschutzmaßnahmen

Meilenstein

Wiederaufforstung, Wiederherstellung und Prävention – Abschluss der Arbeiten

64

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16851_Schutz der biologischen Vielfalt als Motor für nachhaltiges Wachstum

Meilenstein

Biologische Vielfalt – Abschluss

73

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16846_ Infrastrukturen für das kommunale Abwasser- und Schlammmanagement aus der Abwasserbehandlung

Meilenstein

Fertigstellung der Infrastrukturen für das kommunale Abwasser- und Schlammmanagement

74

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16850_Trinkwasserversorgungs- und -sparinfrastrukturen

Meilenstein

Fertigstellung der Wasserinfrastrukturen

80

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16283_Umsetzung regionaler Katastrophenschutzzentren (PEKEPP) durch ÖPP-Programme

Ziel

Fertigstellung von 13 Gebäuden

81

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16910_Überwachungs- und Managementsystem

Meilenstein

Abschluss des Überwachungs- und Managementsystems für den Katastrophenschutz

82

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16911_Aerielle Mittel für das Krisenmanagement

Meilenstein

Abschluss des Projekts „Luftmittel für das Krisenmanagement“

83

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16912_Waldbrandbekämpfungs-, Präventions- und Reaktionsausrüstung

Meilenstein

Fertigstellung der Ausrüstung für die Waldbekämpfung

84

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16909_Infrastruktur – Einrichtung eines strategischen nationalen Katastrophenrisikomanagements

Meilenstein

Abschluss des nationalen Katastrophenrisikomanagements

90

5 – 2.1. Connect – 16818_Fiber-Optic-Infrastruktur in Gebäuden

Ziel

Abschluss des Projekts „Fiber-Optic-Infrastruktur in Gebäuden“

92

5 – 2.1. Connect – 16855_Kleinsatelliten

Meilenstein

Abschluss des Projekts „Kleinsatelliten“

95

 6 – 2.2. Modernisierung – 16778_Digitalisierung von Archiven und damit zusammenhängenden Dienstleistungen

Ziel

Digitalisierung der Archive – vollständige Umsetzung

95a

6 – 2.2. Modernisierung – 16778_Digitalisierung von Archiven und damit zusammenhängenden Dienstleistungen

Meilenstein

Durchführung der Teilprojekte 7B und 9

99

 6 – 2.2. Modernisierung – 16929_Auf dem Weg zu kundenorientierten Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung durch Vereinfachung und Verbesserung von Prozessen, Systemverbesserungen und Einhaltung europäischer Strategien und Maßnahmen

Meilenstein

Abschluss der Strategie zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und nationaler Plan zur Verfahrensvereinfachung (Endphase)

119

6 – 2.2. Modernisierung – 16736_Neues System für die Vergabe öffentlicher Aufträge

Meilenstein

Abschluss des neuen Systems für die Vergabe öffentlicher Aufträge

120

6 – 2.2. Modernisierung – 16824_ERegistriesen

Meilenstein

Abschluss des Projekts ERegistries

123

6 – 2.2. Modernisierung – 16854_Intelligente Städte

Ziel

Vollständige Umsetzung von Smart-City-Projekten

124

6 – 2.2. Modernisierung – 16928_Einführung neuer Technologien und Trends hin zu fortgeschrittenen Diensten der öffentlichen Verwaltung, Steigerung der Effizienz und Wirksamkeit sowie Senkung der Betriebs-, Modernisierungs- und Wartungskosten der Systeme

Meilenstein

Fertigstellung neuer Technologien für die öffentliche Verwaltung

125

6 – 2.2. Modernisierung – 16955_Upgrade der Cloud-Computing-Infrastrukturen und -Dienste der nationalen Forschungs- und Technologieinfrastrukturen (GRNET)

Meilenstein

Abschluss von GRNET

127

6 – 2.2. Modernisierung – 16956_Ausbau von Syzefksis II

Meilenstein

Abschluss von Syzefksis II

128

6 – 2.2. Modernisierung – 16827_Daten-Governance-Strategie & politische Maßnahmen für den öffentlichen Sektor

Meilenstein

Abschluss der Daten-Governance-Strategie

129

6 – 2.2. Modernisieren – 16842_Central BI – Datenanalyse

Meilenstein

Abschluss der zentralen BI

135a

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erwerbsbeteiligung – 16942_Digitaler Wandel der öffentlichen Arbeitsverwaltung

Ziel

Digitaler Wandel der DYPA

140

 9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung sowie Kompetenzen – 16913_A Neue Strategie für lebenslanges Lernen: Modernisierung und Verbesserung des griechischen Systems zur Weiterqualifizierung und Umschulung

Ziel

 Validierung von Ausbildungsprogrammen in Phasen des lebenslangen Lernens

141a

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Beteiligung am Arbeitsmarkt – 16941_Umstrukturierung und Neubenennung der lokalen ÖAV der DYPA (KPA2)

Meilenstein

Erneuerung des KPA2, Kommunikationsstrategie, Qualitätskontrolle für Kunden, neue Formen der Profilerstellung und Beratungsdienste.

142b

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erwerbsbeteiligung – 16746_Reform der passiven Arbeitsmarktpolitik zur Unterstützung des Übergangs in die Beschäftigung

Meilenstein

Pilotprojekt zur Konsolidierung und Straffung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit

144a

8 – 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erwerbsbeteiligung – 16747_Aktive Reform der Arbeitsmarktpolitik

Meilenstein

Abschluss des aktiven arbeitsmarktpolitischen Beschäftigungsprogramms

145

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16794_Stärkung des Lehrlingsausbildungssystems

Ziel

Abschluss von Schulungen zum digitalen E-Learning

145b

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16794_Stärkung des Lehrlingsausbildungssystems

Meilenstein

Qualitätskontrolle an berufsbildenden Schulen, Reform der Lehrpläne, Berufsbildungsinfrastruktur und andere Projekte der DYPA

146

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16792_Labor-Kompetenzen, Umschulung und Weiterbildung durch ein reformiertes Ausbildungsmodell (Reform der beruflichen Aus- und Weiterbildung)

Meilenstein

Qualitätskontrollsystem für die berufliche Aus- und Weiterbildung zur Aktualisierung der Module der Berufsausbildungseinheiten der öffentlichen Arbeitsverwaltung (DYPA), Digitalkurse, Renovierung von 49 Labors und Ausstattung, Abschluss sektoraler Ausbildungsprogramme

148b

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung sowie Kompetenzen – 16676_Digitaler Wandel der Bildung

Meilenstein

Digitale Umgestaltung der Bildung

149

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16933_ Höherstufung der beruflichen Aus- und Weiterbildung: Lieferung von Laborausrüstung für Laborzentren für IEK, EPAL, Ausbildungsklassen nach dem Sekundarjahr und berufsbildende Schulen

Ziel

Erneuerung Modernisierung der Laborzentren für die berufliche Aus- und Weiterbildung

150

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Aus- und Weiterbildung sowie Kompetenzen – 16289_Strategie für Exzellenz an Hochschulen und Innovation

Meilenstein

Abschluss aller Projekte der Maßnahme „Exzellenzstrategie für Hochschulen und Innovation“

152

9 – 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16934_ Höherstufung der beruflichen Aus- und Weiterbildung

Meilenstein

Modernisierung des Berufsbildungssystems IEK, Konzeption und Entwicklung des Modells EPAL Digitalisierung EOPPEP-Abschluss

158

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16816_Reformen und Beschleunigung von Investitionen im Gesundheitswesen – Senkung und Rationalisierung der Gesundheitsausgaben

Ziel

Clawback-Rückgang

400000000 – Schritt 4

164a

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16756_Organisatorische Reformen im Gesundheitssystem

Ziel

Chirurgische Wartelistenreduzierung

165

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16783_Umsetzung des nationalen Programms zur Prävention der öffentlichen Gesundheit „Spiros Doxiadis“ (NPP)

Meilenstein

Nationales Programm zur Prävention der öffentlichen Gesundheit von Spiros „Doxiadis“ – alle abgeschlossenen Projekte

166

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16755_Grüne Investitionen – Reform des primären Gesundheitssystems

Ziel

PHC – vollständig renovierte Gesundheitszentren

170

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16795_NHS-Krankenhaussanierung und Ausbau der Infrastruktur

Meilenstein

Abschluss der Modernisierung der NHS-Infrastruktur

171

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16757_Einrichtung eines Radiotherapiezentrums in der „Sotiria“ Thoracic

Meilenstein

Radiotherapiezentrum Sotiria

172

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16793_Projekt für den Bau eines Gebäudes für zellulare und genetische Therapien und Klinische Hematologie-Laboratorien innerhalb des allgemeinen Krankenhauses Thessaloniki „Papanikolaou“

Meilenstein

Abschluss des Krankenhauses Papanikolau

173

10 – 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16752_Digitaler Wandel der Gesundheit (DigHealth)

Meilenstein

Digitaler Wandel – alle Teilprojekte sind abgeschlossen

174a

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu wirksamen und inklusiven sozialpolitischen Maßnahmen – 16904_Behinderung

Meilenstein

Zugänglichkeits- und Unterstützungsinfrastruktur, soziale Inklusion von Menschen mit ASD, frühkindliche Maßnahmen

180a

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu wirksamen und inklusiven sozialpolitischen Maßnahmen – 16919_Kinderschutz

Meilenstein

Reform des Lehrplans

181

11 – 3.4 Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16402_Soziales und erschwingliches Wohnen

Meilenstein

Genehmigung der Wohnraumstrategie durch das Ministerkabinett

182a

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu wirksamen und inklusiven sozialpolitischen Maßnahmen – 16925_Digitaler Wandel des Systems der sozialen Unterstützung

Meilenstein

Zentrales digitales Zugangsportal, digitale Schulung, vollständige Bestandsaufnahme öffentlicher Immobilien

182

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu wirksamen und inklusiven sozialpolitischen Maßnahmen – 16925_Digitaler Wandel des Systems der sozialen Unterstützung

Ziel

Abschluss der Ausstellung von Behindertenausweisen durch die Verwaltungsbehörde

183

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16922_Soziale Integration

Ziel

Soziale Integration von BMI-Empfängern von Obdachlosen

186a

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16922_Soziale Integration

Meilenstein

Soziale Integration schutzbedürftiger Gruppen, digitale Ausbildung

187

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16688: Förderung der Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt 

Ziel

Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt

194

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Gestaltung der Steuern und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16611_Digitale Umgestaltung von Steuerprüfungen

Meilenstein

Abschluss des digitalen Wandels von Steuerprüfungen

195

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16291_Digitaler Wandel der Steuer- und Zollverwaltung

Meilenstein

Completion of first phase deliverables of the integrated tax and audit IT environment of the Independent Authority for Public Revenue as part of its digital transformation. Implementation of sub-projects

196

12 – 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16291_Digitaler Wandel der Steuer- und Zollverwaltung

Meilenstein

Einführung des Systems zur Überwachung von Nutzfahrzeugen und Containern. Durchführung von Teilprojekten.

208

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16972_Reform der öffentlichen Verwaltung

Ziel

Öffentliche Verwaltung – Abschluss der Ausbildung von Beamten. Abschluss von Maßnahmen im Zusammenhang mit Einstellungsverfahren und strategischer Personalplanung

218

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16711_Profesionalisierung des Bereichs öffentliche Auftragsvergabe

Meilenstein

Umsetzung der nationalen Strategie für die Vergabe öffentlicher Aufträge 2021-2025

219

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch beschleunigte Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16974_Rechnungslegungsreform

Meilenstein

Reform der Rechnungslegung: Konsolidierte Abschlüsse

220

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16705_Digitale Transformation des Steuermanagements und der Aufsicht über Governance und elektronische Rechnungsstellung

Meilenstein

Staatliche Unternehmensressourcenplanung (GOV-ERP)

221

13 – 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Beschleunigung der Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16711_Profesionalisierung des Bereichs öffentliche Auftragsvergabe

Ziel

Abschluss von Weiterbildungs-/Umschulungsprogrammen für die Vergabe öffentlicher Aufträge

237

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16292_Neue Justizgebäude

Meilenstein

Bau- und Renovierungsarbeiten – elektronische Identität – Abschluss

238

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16575 Beschleunigung der Rechtspflege

Meilenstein

Überarbeitung der Gerichtskarte – Vollständige Umsetzung

239

14 – 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16727_Digitaler Wandel der Justiz (E-Justiz)

Meilenstein

Aufzeichnungs- und IT-Upgrades

241

15 – 4.4. Stärkung des Finanzsektors und der Kapitalmärkte – 16580_Umsetzung des neuen einheitlichen Insolvenzrahmens für die Umschuldung und zweite Chance

Meilenstein

Aufsicht, Digitalisierung der Aufsichtsprozesse, Kapitalmarktunion, Kapitalmärkte, präventive Umschuldung

243

15 – 4.4. Stärkung des Finanzsektors und der Kapitalmärkte – 16581_Verbesserte Kapitalmarktaufsicht und Vertrauenswürdigkeit

Meilenstein

Digitalisierung des Aufsichtsprozesses und Organisation der griechischen Kapitalmarktkommission

244c

15 – 4.4. Stärkung des Finanzsektors und der Kapitalmärkte – 16957_Stärkung der Fähigkeit des Finanzsystems, Altlasten zu bewältigen und die Realwirtschaft zu finanzieren

Meilenstein

Abschluss der politischen Maßnahmen der nationalen Strategie für die Verwaltung von Privatschulden, Einrichtung des zentralen Kreditregisters

249

16 – 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16624_Creation – Expansion – Modernisierung der Infrastrukturen von Forschungszentren unter der Aufsicht des Generalsekretariats für Forschung und Innovation (GSRI)

Meilenstein

Abschluss der Projekte von Forschungszentren

250

16 – 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16618_Grundlagenforschung und angewandte Forschung

Meilenstein

Abschluss von Projekten der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung

251

16 – 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16654_TH 2 ORAX: Trellis Holistic & Hybrid Operational Ruggedised Autonomes eXemplary System

Meilenstein

Abschluss des TH2ORAX-Projekts

252

16 – 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16971_Forschung – Create – Innovate

Meilenstein

Abschluss der Forschung – Schaffung – innovative Projekte

253

16 – 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16621_Extroversion des griechischen Forschungs- und Innovationsökosystems

Meilenstein

Abschluss der Extroversion von FuI-Ökosystemprojekten

256

 17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16628_Zentralgriechenland Autobahn E-65: Abschnitt Trikala-Egnatia

Meilenstein

E-65 Arbeiten – Fertigstellung

262

 17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16630_Cretaner Nordautobahn

Meilenstein

Abschluss des Projekts BOAK

268c

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16982_Organisationelle Reform im Eisenbahnsektor

Meilenstein

Abschluss der Reform der Eisenbahnorganisation

269

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16833_Umsetzung der Arbeiten zur Mängelbehebung der EASA

Meilenstein

Abschluss der Arbeiten der EASA

271

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16892_Verbesserung der Vorstadtbahn Westattika

Meilenstein

Fertigstellung der West-Attika-Eisenbahn

272

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16949_Smart Bridges

Meilenstein

Abschluss des Projekts „Intelligente Brücken“ Phase I

272a

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16949_Smart Bridges

Meilenstein

Abschluss des Projekts „Intelligente Brücken“ Phase II

274

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16959_Digitaler Wandel der griechischen Eisenbahnorganisation

Meilenstein

Abschluss des digitalen Wandels des OSE-Projekts

275

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Resilienz wichtiger Wirtschaftszweige – 16960_Intelligente Infrastruktur mit ökologischem und kulturellem Schwerpunkt

Meilenstein

Abschluss des Projekts „Intelligente Infrastruktur“

276

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16937_Digitales integriertes Programmmanagementsystem für die Verwaltung der technischen Arbeiten und des strukturellen Vermögens des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr

Meilenstein

Abschluss des PMIS für das Infrastrukturministerium

277

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16786_Vereinfachung der Verfahren des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr

Meilenstein

Vereinfachung der Verfahren für das Verkehrsministerium

283

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16293_Kultur als Wachstumsmotor

Meilenstein

Kultur als Wachstumsmotor

284

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16536_Aufrüstung der Infrastruktur, Erneuerung der Ausrüstung und Verbesserung der Qualität der von HOCRED-Stores erbrachten Dienstleistungen – ehemalige ARF-Stores (vor Ort und elektronisch)

Meilenstein

Modernisierung der griechischen Organisation für die Entwicklung kultureller Ressourcen (HOCRED)

285

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16725_Verbesserung der Hochschulbildung

Meilenstein

Verbesserung der Kunsthochschulbildung

287

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16486_Museum an Unterwasser-Antiquitäten

Meilenstein

Museum für Unterwasser-Antiquitäten

288

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16485_Kulturwege an Emblematik-Archäologischen Stätten und Denkmälern

Meilenstein

Kulturwege an Emblematik-Archäologischen Stätten

289

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16735_Nutzung von „Kunst auf Rezept“, Förderung des sozialen Zusammenhalts und Nutzung der Seniorenwirtschaft

Meilenstein

Verwendung von „Kunst auf Rezept“,

290

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16433_Schutz von Kulturdenkmälern und archäologischen Stätten vor dem Klimawandel

Meilenstein

Schutz von Kulturdenkmälern vor dem Klimawandel

291

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16435_Wiederbelebung – Erhaltung – Verbesserung der Akropolis-Mentoren

Meilenstein

Wiederherstellung – Erhaltung – Verbesserung der Akropolis

296

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Resilienz wichtiger Wirtschaftssektoren – 16921_Umschulung und Weiterbildung im Tourismus

Ziel

Umschulung und Weiterbildung im Tourismus (Abschluss)

297

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16931_Tourismusentwicklung

Meilenstein

Abschluss des Projekts zur touristischen Entwicklung

298

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16975_Upgrade Interventionen für regionale Häfen

Ziel

Modernisierung der Interventionen für regionale Häfen

306

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16599_Digitilisierung des Netzwerks für Wirtschaftsdiplomatie und Ausbildungsprogramm für Exporteure

Meilenstein

Digitalisierung des Netzes für Wirtschaftsdiplomatie – Umsetzung aller Maßnahmen

307

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16634_Neue Industrieparks

Meilenstein

Industrieparks – Durchführung von Investitionen

308

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Resilienz wichtiger Wirtschaftssektoren – 16593_Änderung des Rechtsrahmens für die Anziehung strategischer Investitionen

Meilenstein

Strategische Investitionen – Durchführung von Investitionen

309

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16721_Beschleunigung der intelligenten Fertigung

Meilenstein

Verarbeitendes Gewerbe, Sektor – Durchführung von Investitionen

314

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16626_Wirtschaftlicher Wandel im Agrarsektor

Meilenstein

Abschluss der wirtschaftlichen Umgestaltung der Landwirtschaft

315

17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16584_Vorschläge für Maßnahmen im Aquakultursektor

Meilenstein

Aqua-Kultur abgeschlossen

316

4 – 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16285_Investitionen in das nationale Bewässerungsnetz durch ÖPP-Programme

Meilenstein

Abschluss der Bewässerung

319

18 – 4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16543_Maßnahmen zur Vereinfachung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und zur Verbesserung von Qualität und Sicherheit

Meilenstein

Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen – Vereinfachung und Marktüberwachung

259

 17 – 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16631_Straßensicherheitsaufrüstung

Meilenstein

Abschluss des Projekts zur Straßenverkehrssicherheit

346

16 – 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16622_HORIZON 2020 „Exzellenzsiegel“: Finanzierung der wichtigsten innovativen Unternehmen

Meilenstein

Abschluss von Projekten kleiner und mittlerer Unternehmen

349

4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16999_Accessibility Restoration nach den verheerenden Auswirkungen des Sturms „DANIEL“

Meilenstein

Abgeschlossene Straßensanierungsprojekte

350

4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16999_Accessibility Restoration nach den verheerenden Auswirkungen des Sturms „DANIEL“

Meilenstein

Abgeschlossene Projekte zur Wiederherstellung des Schienenverkehrs

360

20 – 5.1. REPowerEU-Reformen – 16991_Regulierungsrahmen für ein intelligentes Netz

Meilenstein

Entwicklung des Kontrollzentrums für Verteilernetzbetreiber

366

21 – 5.2 REPowerEU-Investitionen – 16996_Installation von Energiespeicherung für die zusätzliche Marktdurchdringung erneuerbarer Energien

Meilenstein

Fertigstellung der Lageranlagen

369

21 – 5.2 REPowerEU-Investitionen – 16994_Energieeffizienz und Förderung erneuerbarer Energien für den Eigenverbrauch

Ziel

Abschluss von Teilinvestitionen für energetische Renovierungen, Solarwasserbereiter und kommunale Wasser- und Abwasserunternehmen

371

21 – 5.2 REPowerEU-Investitionen – 16995_Pilotprojekte für die Erzeugung von Biomethan und erneuerbarem Wasserstoff

Ziel

Zusätzliche Kapazitäten für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und erneuerbarem Gas

373

21 – 5.2 REPowerEU-Investitionen – 16997_Förderung von CCS-Technologien zur Förderung der Dekarbonisierung der Industrie

Meilenstein

Abschluss der Arbeiten für die Investitionen

Ratenzahlungsbetrag

3 499 999 999 EUR

2.Darlehen

Die in Artikel 3 Absatz 2 genannten Tranchen werden wie folgt strukturiert:

2.1. Erster Zahlungsantrag (Darlehensunterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

320

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Meilenstein

Operative Vereinbarungen mit internationalen Finanzinstitutionen

321

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Meilenstein

Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für Geschäftsbanken

Ratenzahlungsbetrag

2 121 256 487 EUR

2.2. Zweiter Zahlungsantrag (Darlehensunterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

322

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Meilenstein

Vereinbarung über die Eigenkapitalplattform

323

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Meilenstein

InvestEU-Beitragsvereinbarung

324

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Ziel

Mit Endbegünstigten unterzeichnete Finanzierung von Finanzinstituten in Höhe von 586,4 Mio. EUR

Ratenzahlungsbetrag

2 121 256 487 EUR

2.3. Dritter Zahlungsantrag (Darlehensunterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

325

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Ziel

Finanzierung von Finanzinstituten in Höhe von 3518,4 Mio. EUR mit Endbegünstigten unterzeichnet

Ratenzahlungsbetrag

2 121 256 487 EUR

2.4.Vierter Zahlungsantrag (Darlehensunterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

325a

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Ziel

Finanzierung von Finanzinstituten in Höhe von 4518,4 Mio. EUR mit Endbegünstigten unterzeichnet

Ratenzahlungsbetrag

2 534 514 342 EUR

2.5. Fünfter Zahlungsantrag (Darlehensunterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

374

2 – 1.2. Renovieren – 16401_Energy Upgrade Programme „Upgrade My Home“

Meilenstein

Upgrad My Home – Durchführungsvereinbarung zwischen der griechischen Entwicklungsbank und dem Finanzministerium

378

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu wirksamen und integrativen sozialpolitischen Maßnahmen – 16400_Programm für erschwingliches Wohnen „Mein Home II“    

Meilenstein

Meine Heimat II – Durchführungsvereinbarung zwischen der Hellenic Development Bank und dem Finanzministerium

326

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Ziel

Finanzierung von Finanzinstituten in Höhe von 7064 Mio. EUR mit Endbegünstigten unterzeichnet

Ratenzahlungsbetrag

1 940 000 000 EUR

2.6. Sechster Zahlungsantrag (Darlehensunterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

326a

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Ziel

Finanzierung von Finanzinstituten in Höhe von 9000 Mio. EUR mit Endbegünstigten unterzeichnet

Ratenzahlungsbetrag

1 940 000 000 EUR

2.7. Siebter Zahlungsantrag (Darlehensunterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

375

2 – 1.2. Renovieren – 16401_Energy Upgrade Programme „Upgrade My Home“

Ziel

Upgrad My Home – Mit Endbegünstigten unterzeichnete Rechtsvereinbarungen – 50 %

379

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu wirksamen und integrativen sozialpolitischen Maßnahmen – 16400_Programm für erschwingliches Wohnen „Mein Home II“    

Ziel

Meine Heimat II – Mit Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen – 50 %

327

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Ziel

Finanzierung von Finanzinstituten in Höhe von 11 182 Mio. EUR mit Endbegünstigten unterzeichnet

329

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Ziel

Investitionen in Höhe von 100 % der Eigenkapitalunterstützung

330

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Ziel

InvestEU-Genehmigung von Vorhaben

Ratenzahlungsbetrag

1 940 000 000 EUR

2.8. Achter Zahlungsantrag (Darlehensunterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

327a

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Ziel

Finanzierung von Finanzinstituten in Höhe von 13 364 Mio. EUR mit Endbegünstigten unterzeichnet

Ratenzahlungsbetrag

400 000 000 EUR

2.9. Neunter Zahlungsantrag (Darlehensunterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

376

2 – 1.2. Renovieren – 16401_Energy Upgrade Programme „Upgrade My Home“

Ziel

Upgrade Meine Heimat – Unterzeichnung rechtlicher Vereinbarungen mit Endbegünstigten – 100 %

377

2 – 1.2. Renovieren – 16401_Energy Upgrade Programme „Upgrade My Home“

Meilenstein

Modernisierung meines Hauses – Das Finanzministerium hat die Investition abgeschlossen

380

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu wirksamen und integrativen sozialpolitischen Maßnahmen – 16400_Programm für erschwingliches Wohnen „Mein Home II“    

Ziel

Meine Heimat II – Mit Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen – 100 %

381

11 – 3.4. Verbesserung des Zugangs zu wirksamen und integrativen sozialpolitischen Maßnahmen – 16400_Programm für erschwingliches Wohnen „Mein Home II“    

Meilenstein

Meine Heimat II – Das Finanzministerium hat die Investition abgeschlossen

328

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Ziel

Finanzierung von Finanzinstituten in Höhe von 15428 Mio. EUR mit Endbegünstigten unterzeichnet

328a

4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16980_RRP-Darlehensfazilität

Meilenstein

Darlehensfazilität – Das Finanzministerium hat die Investition abgeschlossen

Ratenzahlungsbetrag

2 609 255 117 EUR



ABSCHNITT 4 ZUSÄTZLICHE REGELUNG

1.Vorkehrungen für die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans

Die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans Griechenlands erfolgt gemäß den folgenden Modalitäten.

Die wichtigste Stelle, die für die Koordinierung der Durchführung und Überwachung des Aufbau- und Resilienzplans zuständig ist, wird die mit dem Gesetz 4738/2020 eingerichtete Koordinierungsagentur für die Aufbau- und Resilienzfazilität, ein unabhängiger besonderer öffentlicher Dienst des Finanzministeriums, sein. Die Koordinierungsagentur der Aufbau- und Resilienzfazilität ist auch die zuständige Stelle, um zu überprüfen, ob die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Etappenziele und Zielwerte erreicht wurden, und fungiert auch als (einzige) Verbindungsstelle zwischen der Europäischen Kommission und den griechischen Behörden. Zu seinen Aufgaben gehört insbesondere die aktive Überwachung des Fortschritts der Projekte auf der Grundlage der vereinbarten Etappenziele und Zielwerte sowie die Einreichung der Zahlungsanträge bei der Europäischen Kommission nach Überprüfung ihres Abschlusses. Letzterer wird eine Verwaltungserklärung beigefügt, aus der hervorgeht, dass die Mittel für die vorgesehenen Zwecke und im Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verwendet wurden, sowie eine Zusammenfassung der durchgeführten Prüfungen, einschließlich der festgestellten Schwachstellen und der ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Die Gesamtverantwortung für die Durchführung jeder einzelnen Maßnahme fällt in die Zuständigkeit des zuständigen Ministeriums, dessen Dienststellen die Überwachung der Projektfortschritte unterstützen und eine enge Zusammenarbeit mit der Koordinierungsagentur der Aufbau- und Resilienzfazilität pflegen werden.

Alle Maßnahmen des Plans werden von den vom zuständigen Ministerium benannten nationalen Stellen (im Folgenden „Durchführungsstellen“) durchgeführt und sind für die Erreichung der vereinbarten Etappenziele und Zielwerte sowie für die Übermittlung aller Daten und Unterlagen an die Koordinierungsagentur der Aufbau- und Resilienzfazilität über das einzurichtende Managementinformationssystem verantwortlich.

Schließlich sorgt der Ausschuss für Finanzprüfung (EDEL), der Teil des Generalsekretariats für Steuerpolitik (General Accounting Office) des Finanzministeriums ist, für die Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung.

2.Modalitäten für die Gewährung des uneingeschränkten Zugangs der Kommission zu den zugrunde liegenden Daten

Um der Kommission uneingeschränkten Zugang zu den zugrunde liegenden einschlägigen Daten zu gewähren, trifft Griechenland folgende Regelungen:

Die Koordinierungsagentur der Aufbau- und Resilienzfazilität als zentrale Koordinierungsstelle für den Aufbau- und Resilienzplan Griechenlands und seine Umsetzung ist für die Gesamtkoordinierung und Überwachung des Plans zuständig. Sie fungiert insbesondere als Koordinierungsstelle für die Überwachung der Fortschritte bei den Etappenzielen und Zielwerten, für die Überwachung und gegebenenfalls Durchführung von Kontroll- und Prüftätigkeiten sowie für die Berichterstattung und die Übermittlung von Zahlungsanträgen. Sie koordiniert die Berichterstattung über Etappenziele und Zielwerte, relevante Indikatoren, aber auch qualitative Finanzinformationen und andere Daten, z. B. über Endempfänger. Die Datenkodierung erfolgt in allen Durchführungsstellen, die verpflichtet sind, die erforderlichen Daten über das Managementinformationssystem an die Koordinierungsagentur der Aufbau- und Resilienzfazilität zu übermitteln.

Nach Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 legt Griechenland bei Erreichen der in Abschnitt 2.1 dieses Anhangs vereinbarten einschlägigen Etappenziele und Zielwerte bei der Kommission einen ordnungsgemäß begründeten Antrag auf Zahlung des Finanzbeitrags und gegebenenfalls des Darlehens vor. Griechenland stellt sicher, dass die Kommission auf Antrag uneingeschränkten Zugang zu den zugrunde liegenden einschlägigen Daten hat, die die ordnungsgemäße Begründung des Zahlungsantrags stützen, sowohl für die Bewertung des Zahlungsantrags gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 als auch für Prüf- und Kontrollzwecke.

(1)  Except projects under this measure in power and/or heat generation, as well as related transmission and distribution infrastructure, using natural gas, that are compliant with the conditions set out in Annex III of the ‘Do no significant harm’ Technical Guidance (2021/C58/01).
(2) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(3) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(4) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(5)  Die Finanzintermediäre müssen für jedes geförderte Projekt eine Begründung des ausgewählten Interventionsbereichs zusammen mit einer Beschreibung des Projekts für die Zwecke der Berechnung des Klimabeitrags vorlegen. Der Durchführungspartner ist ferner verpflichtet, dem Mitgliedstaat einen halbjährlichen Bericht über die Durchführung jedes Projekts/jeder Tätigkeit vorzulegen.
(6) Ausgenommen Projekte im Rahmen dieser Maßnahme in Bezug auf die Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die zugehörige Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(7) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(8)  This exclusion does not apply to actions under this measure in plants exclusively dedicated to treating non-recyclable hazardous waste, and to existing plants, where the actions under this measure are for the purpose of increasing energy efficiency, capturing exhaust gases for storage or use or recovering materials from incineration ashes, provided such actions under this measure do not result in an increase of the plants’ waste processing capacity or in an extension of the lifetime of the plants; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(9) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(10) Ausgenommen Projekte im Rahmen dieser Maßnahme in Bezug auf die Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die zugehörige Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(11) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(12)

Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

(13) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(14) Ausgenommen Projekte im Rahmen dieser Maßnahme in Bezug auf die Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die zugehörige Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(15) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(16)

Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

(17) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(18) Ausgenommen Projekte im Rahmen dieser Maßnahme in Bezug auf die Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die zugehörige Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(19) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(20)

Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

(21) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(22) Ausgenommen Projekte im Rahmen dieser Maßnahme in Bezug auf die Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die zugehörige Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(23) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(24)

Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

(25) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(26) Ausgenommen Projekte im Rahmen dieser Maßnahme in Bezug auf die Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die zugehörige Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(27) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(28)

Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

(29) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(30) Ausgenommen Projekte im Rahmen dieser Maßnahme in Bezug auf die Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die zugehörige Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(31) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(32)

Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

(33) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(34) Ausgenommen Projekte im Rahmen dieser Maßnahme in Bezug auf die Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die zugehörige Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(35) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(36) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(37) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(38) Ausgenommen Projekte im Rahmen dieser Maßnahme in Bezug auf die Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die zugehörige Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(39) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(40)

Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

(41) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(42) Ausgenommen Projekte im Rahmen dieser Maßnahme in Bezug auf die Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die zugehörige Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(43) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(44)

Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

(45) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(46) Ausgenommen sind a) Projekte im Rahmen dieser Maßnahme zur Erzeugung von Strom und/oder Wärme sowie die damit verbundene Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, bei denen Erdgas genutzt wird, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen, und b) Tätigkeiten und Vermögenswerte gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe vorübergehend und für den rechtzeitigen Übergang zu einem Betrieb ohne fossile Brennstoffe technisch unvermeidbar ist.
(47) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(48) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(49) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.