<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><CONCLUSION xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xsi:noNamespaceSchemaLocation="http://formex.publications.europa.eu/schema/formex-04.cj-20080212.xd"><BIB.CONCLUSION><REF.CASE FILE="ECRCJ1979DEA.0600269301.case.xml"><NO.CASE>260/78</NO.CASE></REF.CASE><NO.CELEX>61978C0260</NO.CELEX><NO.SEQ>0030.0002</NO.SEQ><PAGE.FIRST>2702</PAGE.FIRST><PAGE.SEQ>1</PAGE.SEQ><PAGE.LAST>2703</PAGE.LAST><PAGE.TOTAL>2</PAGE.TOTAL></BIB.CONCLUSION><CURR.TITLE><LEFT>SCHLUSSANTRÄGE DES HERRN REISCHL — RECHTSSACHE 260/78</LEFT><RIGHT>MAGGI / HAUPTZOLLAMT MÜNSTER</RIGHT></CURR.TITLE><CONTENTS.CONCLUSION><TITLE><TI><P><HT TYPE="UC">Schlussanträge des Generalanwalts Gerhard Reischl</HT></P><P><HT TYPE="UC">vom <DATE ISO="19790621">21. Juni 1979</DATE></HT></P></TI></TITLE><P><HT TYPE="ITALIC">Herr Präsident</HT>,</P><P><HT TYPE="ITALIC">meine Herren Richter!</HT></P><P>Zu dem vom Finanzgericht Münster vorgelegten Vorabentscheidungsersuchen, zu dem nur die Kommission der Europäischen Gemeinschaften schriftliche und mündliche Ausführungen gemacht hat, ist es für mich ausreichend, hervorzuheben, daß ich die Argumentation der<?PAGE NO="2703"?> Kommission, zu der ich auf den vorzüglichen Sitzungsbericht verweise, vollkommen überzeugend finde. Sie jetzt — nachdem der Vertreter der Kommission noch einige ergänzende Bemerkungen gemacht hat — noch einmal zusammenfassend vorzutragen, halte ich nicht für unerläßlich.</P><P>Ich schlage deshalb lediglich vor, auf die gestellten Fragen wie von der Kommission empfohlen zu antworten, d. h. die erste Frage zu verneinen, womit sich eine Beantwortung der beiden anderen Fragen erübrigt.</P></CONTENTS.CONCLUSION></CONCLUSION>