18.9.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 314/16


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.9533 — KKR/Arta Capital/Alvic)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2019/C 314/12)

1.   

Am 10. September 2019 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

—

KKR & Co. Inc. („KKR“, USA),

—

ARTÀ CAPITAL S.G.E.I.C. S.A. („Arta“, Spanien),

—

Grupo Alvic FR Mobiliario, S.L („Alvic“, Spanien).

KKR und Arta übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit von Alvic.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   KKR: weltweit tätige Investmentgesellschaft, die öffentlichen und privaten Investoren eine große Bandbreite an Dienstleistungen im Bereich der Verwaltung von Alternative Assets anbietet und Kapitalmarktlösungen für das Unternehmen, seine Portfolio-Gesellschaften und andere Kunden bereitstellt;

—   Arta: spanische Private-Equity-Gesellschaft, die im mittleren Marktsegment tätig ist;

—   Alvic: Design, Herstellung und Vertrieb von Möbelteilen aus Platten für Küche, Bad, Garderobe und Büro.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9533 — KKR/Arta Capital/Alvic

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.