Brüssel, den 19.6.2024

COM(2024) 619 final

Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zur Wirtschafts-, Sozial-, Beschäftigungs-, Struktur- und Haushaltspolitik der Niederlande

{SWD(2024) 600 final} - {SWD(2024) 619 final}


Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zur Wirtschafts-, Sozial-, Beschäftigungs-, Struktur- und Haushaltspolitik der Niederlande

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/1263 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. April 2024 über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische Überwachung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates 1 , insbesondere auf Artikel 3 Absatz 3,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte 2 , insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität trat am 19. Februar 2021 in Kraft. Im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität wird den Mitgliedstaaten finanzielle Unterstützung für Reformen und Investitionen bereitgestellt und so für einen EU-finanzierten Konjunkturimpuls gesorgt. Den Prioritäten des Europäischen Semesters entsprechend trägt die Fazilität zur wirtschaftlichen und sozialen Erholung bei und erleichtert die Umsetzung nachhaltiger Reformen und Investitionen, insbesondere mit dem Ziel, den grünen und den digitalen Wandel zu fördern und die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten widerstandsfähiger zu machen. Sie hilft auch, die öffentlichen Finanzen zu stärken und das mittel- und langfristige Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum anzukurbeln, den territorialen Zusammenhalt in der EU zu verbessern und die weitere Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte zu unterstützen.

(2)Die am 27. Februar 2023 angenommene REPowerEU-Verordnung 4 zielt darauf ab, die Abhängigkeit der EU von Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland stufenweise zu beenden. Dies würde zur Energieversorgungssicherheit und zur Diversifizierung der Energieversorgung der EU beitragen und zugleich den Einsatz erneuerbarer Energien, die Energiespeicherkapazitäten und die Energieeffizienz erhöhen. Die Niederlande haben ihrem nationalen Aufbau- und Resilienzplan ein neues REPowerEU-Kapitel hinzugefügt, um wichtige Reformen und Investitionen zu finanzieren, die zur Verwirklichung der REPowerEU-Ziele beitragen werden.

(3)Am 16. März 2023 legte die Kommission die Mitteilung „Langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU: Blick über 2030 hinaus“ 5 vor, um zur politischen Entscheidungsfindung beizutragen und die Rahmenbedingungen für steigendes Wachstum zu schaffen. In dieser Mitteilung wird die Wettbewerbsfähigkeit im Rahmen von neun sich gegenseitig verstärkenden Faktoren betrachtet. Von diesen Faktoren werden der Zugang zu Kapital aus der Privatwirtschaft, Forschung und Innovation, Bildung und Kompetenzen sowie der Binnenmarkt als oberste politische Prioritäten für Reformen und Investitionen angesehen, mit denen die aktuellen Herausforderungen im Bereich der Produktivität angegangen und die EU und ihre Mitgliedstaaten auf lange Sicht wettbewerbsfähiger werden sollen. Im Anschluss an diese Mitteilung legte die Kommission am 14. Februar 2024 den Jahresbericht über den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit 6 vor. Darin wird ausführlich darauf eingegangen, welche Stärken der europäische Binnenmarkt im Wettbewerb aufweist und wo die Herausforderungen liegen, wobei die jährlichen Entwicklungen anhand der neun ermittelten Wettbewerbsfähigkeitsfaktoren nachgezeichnet werden.

(4)Am 21. November 2023 nahm die Kommission den Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum 2024 7 an und leitete damit den Zyklus des Europäischen Semesters für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2024 ein. Am 22. März 2024 billigte der Europäische Rat die auf die vier Komponenten der wettbewerbsfähigen Nachhaltigkeit abstellenden Prioritäten des Berichts. Am 21. November 2023 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 auch den Warnmechanismus-Bericht 2024 an, worin die Niederlande als einer der Mitgliedstaaten genannt wurden, bei denen wegen bestehender oder drohender Ungleichgewichte eine eingehende Überprüfung angezeigt war. Am selben Tag nahm die Kommission auch eine Stellungnahme zur Übersicht über die Haushaltsplanung der Niederlande 2024 an. Die Kommission legte außerdem eine Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets vor, die am 12. April 2024 vom Rat angenommen wurde, sowie den Vorschlag für den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2024 mit einer Analyse der Umsetzung der Beschäftigungspolitischen Leitlinien und der Grundsätze der Europäischen Säule sozialer Rechte, der am 11. März 2024 vom Rat angenommen wurde.

(5)Am 30. April 2024 trat der neue EU-Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung in Kraft. Dieser umfasst die neue Verordnung (EU) 2024/1263 des Europäischen Parlaments und des Rates über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische Überwachung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates. Außerdem beinhaltet er die geänderte Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit und die geänderte Richtlinie 2011/85/EU über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten 8 . Die Ziele des neuen Rahmens sind Tragfähigkeit der öffentlichen Schulden sowie nachhaltiges und inklusives Wachstum durch graduelle Haushaltskonsolidierung sowie Reformen und Investitionen. Er fördert die nationale Eigenverantwortung und zeichnet sich durch eine stärkere mittelfristige Ausrichtung in Verbindung mit einer wirksameren und kohärenteren Durchsetzung aus. Jeder Mitgliedstaat sollte dem Rat und der Kommission einen nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plan vorlegen. Die nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Pläne enthalten die haushaltspolitischen Zusagen sowie die Reform- und Investitionszusagen eines Mitgliedstaats und erstrecken sich je nach regulärer Dauer der nationalen Legislaturperiode auf einen Planungshorizont von vier oder fünf Jahren. Der Nettoausgabenpfad 9 der nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Pläne sollte den Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1263 entsprechen, einschließlich der Vorgaben, den öffentlichen Schuldenstand spätestens bis zum Ende des Anpassungszeitraums auf einen plausibel rückläufigen Pfad zu bringen oder darauf zu halten oder weiterhin auf einem dem Vorsichtsgebot entsprechenden Niveau unter 60 % des BIP zu halten und das öffentliche Defizit mittelfristig unter den Referenzwert von 3 % des BIP zu senken und/oder darunter zu halten. Wenn ein Mitgliedstaat ein einschlägiges Reform- und Investitionspaket zusagt, das die Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/1263 erfüllt, kann der Anpassungszeitraum um bis zu drei Jahre verlängert werden. Um die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung dieser Pläne zu unterstützen, wird die Kommission ihnen am [21. Juni] 2024 Leitlinien zum Inhalt der vorzulegenden Pläne und der anschließenden jährlichen Fortschrittsberichte an die Hand geben und ihnen gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2024/1263 technische Leitlinien zu Haushaltsanpassungen (Referenzpfade und gegebenenfalls technische Informationen) übermitteln. Die Mitgliedstaaten sollten ihre mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Pläne bis zum 20. September 2024 übermitteln, es sei denn, der Mitgliedstaat und die Kommission vereinbaren, diese Frist um einen angemessenen Zeitraum zu verlängern. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass ihre nationalen Parlamente einbezogen sowie erforderlichenfalls unabhängige finanzpolitische Institutionen, Sozialpartner und andere nationale Interessenträger konsultiert werden.

(6)Das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung verläuft 2024 weiterhin parallel zur Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität. Die vollständige Umsetzung der Aufbau- und Resilienzpläne bleibt für die Verwirklichung der politischen Prioritäten im Rahmen des Europäischen Semesters unerlässlich, da mit diesen Plänen wirksam dazu beigetragen wird, dass alle oder wesentliche Teile der in den einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen der letzten Jahre genannten Herausforderungen angegangen werden. Ebenso relevant bleiben die länderspezifischen Empfehlungen von 2019, 2020, 2022 und 2023 auch für Aufbau- und Resilienzpläne, die nach den Artikeln 14, 18 und 21 der Verordnung (EU) 2021/241 überarbeitet, aktualisiert oder geändert wurden.

(7)Am 7. Juli 2022 legten die Niederlande der Kommission gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 ihren nationalen Aufbau- und Resilienzplan vor. Gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) 2021/241 hat die Kommission die Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz des Aufbau- und Resilienzplans anhand der in Anhang V der Verordnung enthaltenen Leitlinien bewertet. Am 4. Oktober 2022 erließ der Rat einen Beschluss zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans der Niederlande 10 , der am 24. Oktober 2023 nach Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 geändert wurde, um den maximalen finanziellen Beitrag zur nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung zu aktualisieren und das REPowerEU-Kapitel aufzunehmen 11 . Die Freigabe von Tranchen ist erst möglich, nachdem die Kommission in einem Beschluss nach Artikel 24 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/241 festgestellt hat, dass die Niederlande die im Durchführungsbeschluss des Rates festgelegten einschlägigen Etappenziele und Zielwerte in zufriedenstellender Weise erreicht haben. Eine zufriedenstellende Erreichung setzt voraus, dass es bei zuvor erreichten Etappenzielen und Zielwerten nicht wieder zu Rückschritten gekommen ist.

(8)Am 29. April 2024 legten die Niederlande ihr Nationales Reformprogramm 2024 und am 30. April 2024 gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ihr Stabilitätsprogramm 2024 vor. Nach Artikel 27 der Verordnung (EU) 2021/241 muss sich im Nationalen Reformprogramm 2024 auch die halbjährliche Berichterstattung der Niederlande über die Fortschritte bei der Durchführung ihres Aufbau- und Resilienzplans niederschlagen.

(9)Am 19. Juni 2024 veröffentlichte die Kommission den Länderbericht 2024 für die Niederlande 12 . Bewertet werden darin die Fortschritte der Niederlande bei der Umsetzung der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen des Rates aus dem Zeitraum 2019 bis 2023 und der Stand der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans durch die Niederlande. Ausgehend von dieser Bewertung wird im Länderbericht aufgezeigt, bei welchen Herausforderungen noch Handlungsbedarf besteht, weil sie mit dem Aufbau- und Resilienzplan nicht oder nur teilweise angegangen werden, und welche Herausforderungen neu hinzugekommen sind oder sich abzeichnen. Ferner werden in dem Bericht die Fortschritte der Niederlande bei der Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte, bei der Verwirklichung der Kernziele der EU in den Bereichen Beschäftigung, Kompetenzen und Armutsbekämpfung sowie bei den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung bewertet.

(10)Die Kommission nahm für die Niederlande eine eingehende Überprüfung nach Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 vor. Die wichtigsten Ergebnisse der von den Kommissionsdienststellen angestellten Bewertung der makroökonomischen Anfälligkeiten der Niederlande für die Zwecke der vorgenannten Verordnung wurden im März 2024 veröffentlicht. 13 Am 19. Juni 2024 gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass in den Niederlanden makroökonomische Ungleichgewichte bestehen. Die Niederlande weisen insbesondere Anfälligkeiten im Zusammenhang mit einer hohen privaten Verschuldung vor dem Hintergrund eines überbewerteten Wohnungsmarkts auf, die grenzüberschreitende Auswirkungen haben und trotz einiger Verbesserungen nach wie vor relevant sind. Die mit dem hohen Leistungsbilanzüberschuss verbundenen Anfälligkeiten wurden durch das relativ starke Wachstum der Binnennachfrage abgemildert. Der erhebliche Leistungsbilanzüberschuss ist durch einen beträchtlichen Überschuss beim Waren- und Dienstleistungsverkehr erhöht worden und wird voraussichtlich auch bestehen bleiben, was einen Überschuss an inländischen Ersparnissen gegenüber den Investitionen für die Wirtschaft insgesamt widerspiegelt. Allerdings hat die Binnennachfrage in den letzten Jahren kräftiger zugelegt als im Euro-Währungsgebiet, was nahelegt, dass die Spillover-Effekte des Leistungsbilanzüberschusses auf die übrige Region weniger Anlass zu Sorge geben. Die erhebliche Präsenz multinationaler Unternehmen in den Niederlanden, die statistischen Auswirkungen einbehaltener Unternehmensgewinne und die Rolle von Pensionsfonds, die umfangreiche Ersparnisse akkumulieren und dann im Ausland investieren, tragen allesamt zur großen Divergenz zwischen Ersparnissen und Investitionen bei. Die private Verschuldung ging 2023 weiter erheblich zurück, und es ist mit einem fortgesetzten Rückgang zu rechnen, wobei der Schuldenstand jedoch nach wie vor hoch ist. Die hohe Verschuldung in Verbindung mit großen Beständen an illiquiden Vermögenswerten, vor allem in den Bereichen Wohnen und Altersvorsorge, macht die Haushalte insbesondere angesichts des überbewerteten Wohnungsmarkts anfällig für sich wandelnde wirtschaftliche Bedingungen. Die Wohnimmobilienpreise, bei denen es während eines Großteils des vergangenen Jahres vor dem Hintergrund der restriktiveren Finanzierungsbedingungen zu einer gewissen Korrektur kam, sind aber nach wie vor überbewertet – wenn auch weniger stark als zuvor. Um die ermittelten Schwachstellen zu beheben, wurden bereits einige Maßnahmen ergriffen, es sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich. Es könnten mehrere Optionen verfolgt werden, um den Wohnungsmangel durch höhere Investitionen in den Wohnungsbau und den Abbau von Hindernissen für den Bau neuer Wohnungen energischer anzugehen und gleichzeitig steuerliche Anreize für den schuldenfinanzierten Erwerb von Wohneigentum zu beseitigen. Die jüngsten Reformen auf dem privaten Mietmarkt dürften der Verfügbarkeit von Wohnraum kaum förderlich sein.

(11)Nach den von Eurostat validierten Daten 14 erhöhte sich das gesamtstaatliche Defizit der Niederlande von 0,1 % des BIP im Jahr 2022 auf 0,3 % des BIP im Jahr 2023, während der gesamtstaatliche Schuldenstand von 50,1 % des BIP Ende 2022 auf 46,5 % des BIP Ende 2023 zurückging.

(12)Am 12. Juli 2022 empfahl der Rat 15 den Niederlanden, dafür zu sorgen, dass der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben 2023 mit einem weitgehend neutralen fiskalpolitischen Kurs 16 im Einklang steht, unter Berücksichtigung der fortgesetzten befristeten und gezielten Unterstützung für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen sowie die aus der Ukraine flüchtenden Menschen. Die Niederlande erhielten die Empfehlung, bereit zu sein, die laufenden Ausgaben an die sich wandelnde Situation anzupassen. Außerdem wurde den Niederlanden empfohlen, die öffentlichen Investitionen für den grünen und den digitalen Wandel sowie die Energiesicherheit unter Berücksichtigung der REPowerEU-Initiative auszuweiten, unter anderem durch Inanspruchnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität und von anderen Unionsfonds. Ausgehend von den Schätzungen der Kommission war der finanzpolitische Kurs 17 im Jahr 2023 vor dem Hintergrund hoher Inflation mit 0,8 % des BIP kontraktiv. Das Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen) leistete 2023 einen kontraktiven Beitrag von 0,9 % des BIP zum finanzpolitischen Kurs. Darin eingerechnet ist der Anstieg der Kosten für die gezielten Sofort-Entlastungsmaßnahmen zugunsten der vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen um 0,4 % des BIP. Das Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben stand 2023 mit der Empfehlung des Rates in Einklang. Die national finanzierten Investitionen erreichten 2023 einen Umfang von 3,1 % des BIP und verringerten sich damit gegenüber 2022 um 0,1 Prozentpunkt 18 . Die Niederlande finanzierten öffentliche Investitionen für den grünen und den digitalen Wandel sowie für die Energieversorgungssicherheit wie etwa den Ausbau des überlasteten Stromnetzes, die Verbesserung der Energieeffizienz öffentlicher Gebäude und des Zugangs zu Hochgeschwindigkeitsinternet in ländlichen Gebieten. Die Niederlande haben am 24. Mai einen ersten Zahlungsantrag im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität eingereicht, den die Kommission derzeit prüft.

(13)Die zentralen Projektionen des Stabilitätsprogramms 2024 lassen sich wie folgt zusammenfassen: In dem den Haushaltsprojektionen zugrunde liegenden makroökonomischen Szenario wird von einem realen BIP-Wachstum von 1,1 % im Jahr 2024 und 1,6 % im Jahr 2025 ausgegangen. Das gesamtstaatliche Defizit soll sich 2024 auf 2,0 % des BIP und 2025 auf 2,1 % des BIP erhöhen, während die gesamtstaatliche Schuldenquote bis Ende 2024 auf 46,8 % des BIP und bis Ende 2025 auf 48,1 % ansteigen soll. Nach 2025 soll das gesamtstaatliche Defizit den Projektionen zufolge zunächst auf 3,3 % des BIP im Jahr 2026 ansteigen, und dann im Jahr 2027 2,6 % des BIP und im Jahr 2028 3,2 % des BIP betragen. Der gesamtstaatliche Haushaltssaldo soll somit nicht im gesamten Programmzeitraum unter dem Defizit-Referenzwert von 3 % des BIP bleiben. Die gesamtstaatliche Schuldenquote wiederum soll nach 2025 schrittweise auf 52,0 % im Jahr 2028 ansteigen.

(14)Die Kommission geht in ihrer Frühjahrsprognose 2024 von einem realen BIP-Wachstum von 0,8 % im Jahr 2024 und von 1,5 % im Jahr 2025 sowie einer HVPI-Inflation von 2,5 % im Jahr 2024 und 2,0 % im Jahr 2025 aus.

(15)Das öffentliche Defizit dürfte sich der Frühjahrsprognose 2024 der Kommission zufolge im Jahr 2024 auf 2,0 % des BIP belaufen, während die gesamtstaatliche Schuldenquote bis Ende 2024 voraussichtlich auf 47,1 % ansteigen wird. Der Defizitanstieg im Jahr 2024 ist in erster Linie auf Mindereinnahmen zurückzuführen; Ursachen dafür sind außergewöhnlich hohe Dividendenausschüttungen im Jahr 2023 – im Vorgriff auf eine Erhöhung der Dividendensteuer im Jahr 2024 –, höhere Ausgaben für Sozialleistungen zur Wiederherstellung der Kaufkraft einkommensschwacher Haushalte, mehr Hilfe für die Ukraine sowie öffentliche Investitionen über die Klima-, Infrastruktur- und Verteidigungsfonds der Regierung. Ausgehend von den Schätzungen der Kommission wird für 2024 eine finanzpolitische Expansion von 0,4 % des BIP erwartet.

(16)Nach der Frühjahrsprognose 2024 der Kommission werden im Jahr 2024 Ausgaben in Höhe von 0,1 % des BIP mit nicht rückzahlbarer Unterstützung („Zuschüssen“) aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert, gegenüber 0,1 % des BIP im Jahr 2023. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanzierten Ausgaben werden Investitionen von hoher Qualität und produktivitätssteigernde Reformen ermöglichen, ohne dass sich dies unmittelbar auf den gesamtstaatlichen Haushaltssaldo und den gesamtstaatlichen Schuldenstand der Niederlande niederschlägt.

(17)Am 14. Juli 2023 empfahl der Rat 19 den Niederlanden, eine vorsichtige Haushaltspolitik zu gewährleisten und zu diesem Zweck insbesondere den nominalen Anstieg der national finanzierten Nettoprimärausgaben 20 im Jahr 2024 auf höchstens 3,5 % zu begrenzen. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausführung ihres Haushaltsplans 2023 und bei der Ausarbeitung ihrer Übersicht über die Haushaltsplanung 2024 zu berücksichtigen, dass die Kommission dem Rat auf Basis der Ist-Daten für 2023 die Eröffnung defizitbedingter Verfahren vorschlagen werde. Der Frühjahrsprognose 2024 der Kommission zufolge werden die national finanzierten Nettoprimärausgaben der Niederlande im Jahr 2024 um 6,6 % steigen, was über dem empfohlenen Höchstanstieg liegt. Die über den empfohlenen Höchstanstieg der national finanzierten Nettoprimärausgaben hinausgehenden Ausgaben belaufen sich 2024 auf 1,3 % des BIP. Gleichwohl lagen die Nettoausgaben 2023 niedriger als zum Zeitpunkt der Empfehlung erwartet (um 1,3 % des BIP). Da die Empfehlung für 2024 als Wachstumsrate formuliert wurde, muss in der Beurteilung der Einhaltung auch der Basiseffekt ab 2023 berücksichtigt werden. Wären die Nettoausgaben 2023 so wie zum Zeitpunkt der Empfehlung erwartet ausgefallen, hätte sich für 2024 eine Wachstumsrate der Nettoausgaben ergeben, die um weniger als 0,1 % des BIP über der empfohlenen Rate gelegen hätte. Zur Einstufung der national finanzierten Nettoprimärausgaben wird daher festgestellt, dass sie Gefahr laufen, nicht vollständig mit der Empfehlung in Einklang zu stehen.

(18)Der Rat empfahl den Niederlanden ferner, die geltenden Sofort-Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich zurückzufahren und die dadurch erzielten Einsparungen in den Jahren 2023 und 2024 so früh wie möglich zum Abbau des öffentlichen Defizits zu nutzen. Außerdem empfahl der Rat den Niederlanden für den Fall, dass neuerliche Energiepreisanstiege die Einführung neuer oder fortgesetzte Entlastungsmaßnahmen erforderlich machen sollten, sicherzustellen, dass diese Maßnahmen gezielt auf den Schutz schwächer aufgestellter Haushalte und Unternehmen ausgerichtet werden, für die öffentlichen Haushalte tragbar sind und die Anreize zum Energiesparen erhalten. In ihrer Frühjahrsprognose 2024 schätzt die Kommission die Netto-Haushaltskosten 21 der Sofort-Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich 2023 auf 1,0 %, 2024 auf 0,1 % und 2025 auf 0,0 % des BIP. Insbesondere wird davon ausgegangen, dass die ermäßigten Verbrauchsteuern auf Diesel und Benzin 2024 in Kraft bleiben. Würden die erzielten Einsparungen der Ratsempfehlung entsprechend zum Abbau des gesamtstaatlichen Defizits genutzt, ergäbe sich nach diesen Projektionen im Jahr 2024 eine Haushaltsanpassung um 0,9 % des BIP, während die national finanzierten Nettoprimärausgaben 22 im betreffenden Jahr einen expansiven Beitrag von 0,5 % des BIP zum finanzpolitischen Kurs leisten würden. Die Sofort-Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich sollen den Projektionen zufolge in den Jahren 2023 und 2024 so früh wie möglich zurückgefahren werden. Dies steht mit der Empfehlung des Rates im Einklang. Die erzielten Einsparungen werden jedoch voraussichtlich nicht in vollem Umfang zum Abbau des gesamtstaatlichen Defizits genutzt. Dies droht der Empfehlung des Rates zuwiderzulaufen.

(19)Außerdem empfahl der Rat den Niederlanden, die national finanzierten öffentlichen Investitionen aufrechtzuerhalten und die effektive Abrufung von Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität sowie anderen EU-Fonds zu gewährleisten, um insbesondere den grünen und den digitalen Wandel zu fördern. Laut Frühjahrsprognose 2024 der Kommission dürften die national finanzierten öffentlichen Investitionen mit 3,1 % des BIP im Jahr 2024 gegenüber 3,1 % des BIP im Jahr 2023 stabil bleiben. Dies steht mit der Empfehlung des Rates im Einklang. Die mit Mitteln aus EU-Fonds einschließlich Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanzierten öffentlichen Ausgaben wiederum dürften im Jahr 2024 unverändert bei 0,2 % des BIP liegen.

(20)Auf der Grundlage der zum Prognosestichtag bekannten Politikmaßnahmen und unter der Annahme einer unveränderten Politik rechnet die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2024 für 2025 mit einem öffentlichen Defizit von 2,1 % des BIP. Der Defizitanstieg im Jahr 2025 ist in erster Linie auf eine von der Regierung geplante weitere Erhöhung der öffentlichen Investitionen zurückzuführen. Die gesamtstaatliche Schuldenquote dürfte sich bis Ende 2025 auf 48,4 % des BIP erhöhen.

(21)Erträge aus Immobilien, die als Hauptwohnsitz genutzt werden, aus Rentenvermögen und Investitionen in personenbezogene Unternehmen werden im Vergleich zu Erträgen aus Anlagen in Aktien und Anleihen günstig besteuert. Darüber hinaus wird die Steuer auf Erträge aus Anlagen in Aktien und Anleihen auf der Grundlage der angenommenen und nicht der tatsächlichen Rendite berechnet. Die steuerliche Vorzugsbehandlung von Wohnimmobilien durch die Abzugsfähigkeit von Hypothekenzinsen verbunden mit einer geringen unterstellten Mietsteuer treibt die Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt an und sorgt für Preissteigerungen. Darüber hinaus werden bei der Altersvorsorge Steuererleichterungen bis zu einem vergleichsweise hohen Einkommensniveau gewährt. Infolgedessen konzentriert sich das Vermögen der privaten Haushalte in den Niederlanden in hohem Maße auf illiquide Vermögensarten wie Wohnen oder Altersversorgung. Dies setzt die Haushalte bei wirtschaftlichen Schocks einem größeren wirtschaftlichen Risiko aus und führt über die Lebensdauer betrachtet in vielen Fällen möglicherweise nicht zu einem optimalen Konsumverhalten. Außerdem führt die ungleiche steuerliche Behandlung innerhalb der und zwischen den verschiedenen Vermögensarten zu Steuerarbitrage und kann den effizienten Einsatz von Kapital beeinträchtigen. Diese Ungleichbehandlung ist daher für die Behebung makroökonomischer Ungleichgewichte relevant.

(22)Neben den oben genannten steuerlichen Anreizen ist die Überbewertung auf dem Wohnungsmarkt auch auf das fehlende Angebot an neuem Wohnraum zurückzuführen. Durch die Beseitigung von aktuellen Investitionshemmnissen, auch im Wohnungsbau, könnte die Regierung ihre Pläne für eine Erweiterung des Wohnraumangebots effektiv voranbringen und zum Abbau außenwirtschaftlicher Ungleichgewichte beitragen. Daher ist es wichtig, solche Hindernisse zu beseitigen, um makroökonomische Ungleichgewichte zu beheben. Gleichzeitig ist der private Mietmarkt vergleichsweise klein, was zu einem begrenzten Angebot an erschwinglichen und verfügbaren Alternativen zum Wohneigentum führt. Der Mangel an erschwinglichen Mietwohnungen beeinträchtigt auch die Arbeitskräftemobilität und den sozialen Zusammenhalt.

(23)Die Niederlande verfügen über ein gut entwickeltes Langzeitpflegesystem. Wenngleich die Niederlande bereits die EU-weit höchsten Ausgaben für Langzeitpflege haben, dürften die Kosten noch erheblich steigen. Im Jahr 2022 beliefen sich die Gesamtausgaben für die Langzeitpflege in den Niederlanden auf 3,8 % des BIP, was mit großem Abstand den EU-weit höchsten Wert darstellt. Im Bericht über die Bevölkerungsalterung 2024 wird davon ausgegangen, dass diese Zahl bis 2040 um 1,0 Prozentpunkte und bis 2070 um 1,9 Prozentpunkte steigen wird. Darüber hinaus gehören die Stückkosten für die institutionelle Pflege in den Niederlanden zu den höchsten in der EU, selbst wenn sie als Anteil am Pro-Kopf-BIP gemessen werden. Dies legt nahe, dass die finanzielle Tragfähigkeit der Langzeitpflege verbessert werden kann, indem Ineffizienzen des Systems verringert werden, ohne seine hohe Qualität und breite Abdeckung zu beeinträchtigen. Ein Beispiel für solche Ineffizienzen ist, dass Gemeinden, die in den Niederlanden als Anbieter häuslicher Pflege fungieren, Anreize zur Verlagerung der Verantwortung für die Patienten auf die stationäre Pflege haben, anstatt ihnen so lange wie möglich weiter häusliche und gemeindenahe Pflege anzubieten. Darüber hinaus könnten Ineffizienzen des Langzeitpflegesystems angegangen werden, indem beispielsweise mehr digitale und innovativere Lösungen eingesetzt werden oder in Prävention investiert wird, um den Eintritt des Langzeitpflegebedarfs und die Abhängigkeit von Unterstützung im Alltag hinauszuzögern.

(24)Nach dem in Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe b und Anhang V Abschnitt 2.2 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterium enthält der Aufbau- und Resilienzplan ein umfassendes Paket sich gegenseitig verstärkender Reformen und Investitionen, die bis 2026 umzusetzen sind. Diese dürften helfen, alle oder einen wesentlichen Teil der Herausforderungen, die in den entsprechenden länderspezifischen Empfehlungen ermittelt wurden, wirksam anzugehen. In diesem engen Zeitrahmen ist eine zügige wirksame Umsetzung des Plans, insbesondere auch des REPowerEU-Kapitels, unerlässlich, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Niederlande durch den grünen und den digitalen Wandel zu stärken und zugleich soziale Gerechtigkeit sicherzustellen. Um die im Plan enthaltenen Zusagen bis August 2026 einzuhalten, ist es entscheidend, dass die Niederlande die Umsetzung der Reformen erheblich beschleunigen und insbesondere die wirksame Umsetzung von Reformen im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen sicherstellen. Die systematische Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, der Sozialpartner, der Zivilgesellschaft und anderer relevanter Interessenträger bleibt unerlässlich, um sicherzustellen, dass die erfolgreiche Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans auf breiter Basis eigenverantwortlich mitgetragen wird.

(25)Im Rahmen der Halbzeitüberprüfung der kohäsionspolitischen Mittel nach Artikel 18 der Verordnung (EU) 2021/1060 müssen die Niederlande jedes Programm bis März 2025 überprüfen und dabei unter anderem die in den länderspezifischen Empfehlungen 2024 ermittelten Herausforderungen sowie ihren Nationalen Energie- und Klimaplan berücksichtigen. Diese Überprüfung bildet die Grundlage für die endgültige Zuweisung der EU-Mittel für jedes einzelne Programm. Bei der Kohäsionspolitik und der Europäischen Säule sozialer Rechte haben die Niederlande zwar Umsetzungsfortschritte erzielt, doch bleiben noch Herausforderungen. Während die regionalen Unterschiede beim Pro-Kopf-BIP stabil geblieben sind und alle Regionen im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit deutlich über dem EU-Durchschnitt liegen, hat der Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft für Regionen mit Clustern emissionsintensiver Industrien besondere Auswirkungen. Die Kohäsionspolitik muss schneller umgesetzt werden, und die in den Programmen vereinbarten Prioritäten bleiben relevant. Die Ziele zur Innovationsförderung im Zusammenhang mit dem grünen und dem digitalen Wandel sowie zur Unterstützung der grünen Wirtschaft in den Regionen mit Industrieclustern, die am stärksten von der Klimawende betroffen sind, sind nach wie vor von besonderer Bedeutung. Die Unterstützung des gesellschaftlichen Wandels in benachteiligten Gebieten von Großstädten ist nach wie vor wichtig. Es sind noch Maßnahmen erforderlich, um soziale Ungleichheiten und Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt durch Investitionen in gleiche (Beschäftigungs-)Chancen und die Bekämpfung von Diskriminierung zu verringern. Bei der Halbzeitüberprüfung der kohäsionspolitischen Programme sollte das Potenzial für das Testen von Lösungen und ihre Erprobung in Pilotprojekten zur Verringerung der Überlastung der Stromnetze gefördert werden, da dies zum grünen Wandel in den Niederlanden beitragen wird. Die Niederlande könnten die Initiative „Plattform für strategische Technologien für Europa“ nutzen, um den industriellen Wandel zu unterstützen und Investitionen in klimaneutrale Produktionstechnologien – einschließlich Weiterbildung und Umschulung – zu erleichtern.

(26)Neben den wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen, die mit dem Aufbau- und Resilienzplan und anderen EU-Fonds angegangen werden, stehen die Niederlande einigen weiteren Herausforderungen in den Bereichen Arbeitsmarktsegmentierung, Personal- und Fachkräftemangel, allgemeine Grundbildung, Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und übermäßige Stickstoffeinträge gegenüber.

(27)Der Anteil flexibler Beschäftigungsformen auf dem Arbeitsmarkt (Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen und Selbstständige) ist in den Niederlanden nach wie vor hoch. Dies deutet auf eine anhaltende Gefahr der Arbeitsmarktsegmentierung hin, die sich besonders am Rand des Arbeitsmarkts verzerrend auswirkt. Das kann die Chancenungleichheit verstärken und die Produktivität belasten. Ein gewisses Maß an Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt kann helfen, die Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft zu verbessern und mitunter auch individuelle Präferenzen besser zu berücksichtigen. Der übermäßige Rückgriff auf flexible Beschäftigungsformen kann sich jedoch negativ auf die Beschäftigten und die Wirtschaft insgesamt auswirken. So stellt beispielsweise die Teilnahme an Weiterbildung und lebenslangem Lernen eine Herausforderung für Menschen mit flexiblen Arbeitsverträgen dar, was wiederum die Investitionen in Kompetenzen verringert und eine sich abschwächende Produktivität verschärft. Die niederländische Regierung hat Maßnahmen angekündigt, um in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern die Unterschiede zwischen unbefristeten und flexiblen Arbeitsregelungen anzugehen. Zu diesen Maßnahmen gehören die Abschaffung von Null-Stunden-Verträgen und die Ersetzung von Abrufverträgen in ihrer derzeitigen Form durch eine neue Vertragsart, die den Beschäftigten mehr Einkommenssicherheit bietet, sowie die Verbesserung der Arbeitsplatzsicherheit für Leiharbeitnehmer. Rasche Fortschritte bei der Annahme und Umsetzung dieser Pläne und ihre wirksame Durchsetzung sind wichtig, um sicherzustellen, dass für die Wahl einer bestimmten Arbeitsvertragsart die arbeitsplatzspezifischen Bedürfnisse oder die Präferenzen der Arbeitnehmer maßgeblich sind und gleichzeitig die Beschäftigung und soziale Position der Menschen in flexiblen Beschäftigungsverhältnissen verbessert und die Segmentierung des Arbeitsmarkts verringert wird. 

(28)Der Personal- und Fachkräftemangel war bereits vor der COVID-19-Pandemie auf dem niederländischen Arbeitsmarkt weitverbreitet, hat aber seither noch zugenommen. In Sektoren wie IKT, Gesundheitswesen, Bildung, technische Arbeitsplätze und Arbeitsplätze im Zusammenhang mit dem grünen Wandel gibt es strukturelle Mängel, die auch aufgrund der demografischen Entwicklung fortbestehen dürften. Trotz einer insgesamt hohen Erwerbsbeteiligung gibt es in den Niederlanden nach wie vor einen Pool an Arbeitskräften, deren Potenzial ungenutzt bleibt, etwa Menschen mit Migrationshintergrund oder Teilzeitbeschäftigte. Die unzureichende Auslastung eines Teils der Arbeitskräfte in Kombination mit dem Fachkräftemangel stellt ein Risiko für die Wettbewerbsfähigkeit der Niederlande dar und kann Investitionen – auch in den Wohnungsneubau – hemmen, was sie für die makroökonomischen Ungleichgewichte in den Niederlanden relevant macht. Zur Bewältigung dieser Herausforderungen ist ein umfassender Ansatz erforderlich, bei dem auch sektorspezifische Bedürfnisse und Hemmnisse berücksichtigt werden. Um das Arbeitskräfteangebot zu erhöhen, könnten Anreize für die Aufstockung der Arbeitsstunden geschaffen werden, unter anderem durch politische Maßnahmen zur Förderung der Qualität der Arbeit und der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben. Darüber hinaus könnte die Stärkung von Weiterbildungs- oder Umschulungsmöglichkeiten durch gezielte und maßgeschneiderte Maßnahmen, insbesondere für Personen am Rande des Arbeitsmarkts und Nichterwerbstätige, dazu beitragen, den Personal- und Fachkräftemangel zu verringern und die sozialen Ergebnisse zu verbessern. Angesichts des bestehenden Arbeitskräftemangels in allen Sektoren und der stagnierenden Arbeitsproduktivität könnten sich die politischen Maßnahmen auf der Nachfrageseite auf die Förderung von Sektoren mit hohem Mehrwert sowie auf Sektoren im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Herausforderungen wie etwa Bildung und Gesundheitsversorgung konzentrieren, die sektorübergreifende Mobilität fördern und mehr in die Produktivitätssteigerung und in Forschung und Entwicklung investieren.

(29)Trotz des nach wie vor relativ hohen, wenn auch rückläufigen Anteils 15-jähriger Spitzenschüler zeigen die Ergebnisse der internationalen Schulleistungsstudie der OECD (Programme for International Student Assessment, PISA) von 2022 einen starken Anstieg der Zahl der Schülerinnen und Schüler, die in Mathematik, Naturwissenschaften und Lesen unterdurchschnittlich abschneiden. Der Rückgang variiert zwischen den verschiedenen Bildungsgängen im Sekundarbereich erheblich, wobei die Schüler in den niedrigsten Laufbahnen – den verschiedenen Wegen des berufsvorbereitenden Sekundarunterrichts (VMBO) – die größte Verschlechterung bei den Testergebnissen aufweisen. Darüber hinaus erbringen Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund (im Inland geborene Schüler mit im Ausland geborenen Eltern und im Ausland geborene Schüler) fast doppelt so häufig wie Schüler ohne Migrationshintergrund unterdurchschnittliche Leistungen in Mathematik und Naturwissenschaften, während der Unterschied beim Lesen etwas geringer ist. Im EU-Vergleich ist die Verschlechterung der Grundfertigkeiten in den Niederlanden mit am stärksten, was sich auf die Bildungs- und Arbeitsmarktergebnisse ebenso wie auf die langfristige Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit nachteilig auswirkt. Der zunehmende Lehrkräftemangel droht die Herausforderungen bei der Kompetenzentwicklung und der Bildungsgerechtigkeit und -qualität zu verschärfen. Daher könnten die Niederlande die bestehenden Maßnahmen zu Grundkompetenzen bewerten und erforderlichenfalls überprüfen, um sie insbesondere für Schulen mit benachteiligten Schülern wirkungsvoller zu gestalten. Darüber hinaus könnten die Niederlande Maßnahmen ergreifen, um ihre Sekundarschul-Laufbahnen durchlässiger zu machen und mehr Anreize zu setzen, um zusätzliche Lehrkräfte für Schulen mit einer benachteiligten Schülerpopulation zu gewinnen.

(30)Aufgrund zunehmender Engpässe im Stromnetz sind die Netzbetreiber häufig gezwungen, Anträge neuer Stromerzeuger und -verbraucher auf Netzzugang abzulehnen. Die Netzüberlastung droht, die Energiewende zu verlangsamen und die Wirtschaftstätigkeit einzuschränken, was Auswirkungen auf die makroökonomischen Ungleichgewichte in den Niederlanden haben dürfte. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, die Kapazität und Flexibilität des Übertragungs- und Verteilernetzes zu erhöhen, um die Sicherheit der Stromversorgung zu gewährleisten, den Aufbau sowohl der Onshore- als auch der Offshore-Infrastruktur für erneuerbare Energien zu beschleunigen, den Strombedarf zu decken und die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Im nationalen Plan für das Energiesystem, der im Dezember 2023 angenommen wurde, werden Investitionen in zusätzliche Netz- und Speicherkapazitäten gefordert, die jetzt getätigt werden müssen. Um die erforderlichen Investitionen in den Ausbau der Strominfrastruktur zu erleichtern, sind schnellere Genehmigungsverfahren für Stromübertragungs- und -verteilernetze entscheidend. Dies würde auch die Ausführung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Onshore- und Offshore-Energie beschleunigen. Und schließlich gibt es – als Teil der Rahmenbedingungen – Spielraum, um Engpässe durch technische Maßnahmen und Vorschriften (z. B. Tarifanreize oder Spitzenlastzeiten-Begrenzungen) zu beseitigen.

(31)Intensive landwirtschaftliche Verfahren können zu übermäßigen Stickstoffablagerungen führen, was schwerwiegende Auswirkungen auf die Bodengesundheit sowie auf die aquatischen und marinen Ökosysteme hat und damit das Naturkapital verschlechtert und gleichzeitig die Genehmigung stickstoffemittierender Bautätigkeiten und den Infrastrukturausbau für erneuerbare Energien erheblich einschränkt. Daher sind diese Praktiken für die makroökonomischen Ungleichgewichte in den Niederlanden relevant. Weitere Unterstützung ist nötig, um den Übergang zu einer nachhaltigen Landwirtschaft, einschließlich des ökologischen Landbaus, voranzutreiben und gleichzeitig Wettbewerbsfähigkeit und soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten. Im Einklang mit dem niederländischen GAP-Strategieplan 23 würden die Niederlande von einer Verringerung der Viehbestände, dem beschleunigten Übergang zu einer kreislauforientierten und ökologischen Landwirtschaft, der Schaffung von Anreizen für die Wiedervernässung und Stilllegung kohlenstoffreicher Böden und der Verringerung des Einsatzes chemischer Pestizide und anorganischer Düngemittel profitieren. Darüber hinaus könnte die Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette verbessert werden, beispielsweise durch die Weiterentwicklung von EU-Qualitätszeichen, eine stärkere Anerkennung von Erzeugerorganisationen, mehr Digitalisierung und Innovation in der Landwirtschaft und eine bessere Verfügbarkeit ökologischer Erzeugnisse für die Verbraucher. Es gibt noch Spielraum für eine weitere Erhöhung der Investitionen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung sowie in die nachhaltige Wasserbewirtschaftung.

(32)Angesichts der engen Verflechtungen zwischen den Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und ihres kollektiven Beitrags zur Funktionsweise der Wirtschafts- und Währungsunion empfahl der Rat den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets 2024, unter anderem im Rahmen ihrer Aufbau- und Resilienzpläne Maßnahmen zu ergreifen, um die in der Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets enthaltenen Empfehlungen umzusetzen. Im Falle der Niederlande tragen die Empfehlungen 1, 2, 3 und 4 zur Umsetzung der ersten, zweiten, dritten, vierten und fünften Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet bei.

(33)In Anbetracht der von der Kommission durchgeführten eingehenden Überprüfung und der Schlussfolgerung der Kommission zum Bestehen von Ungleichgewichten spiegelt die nachstehende Empfehlung 1 die Empfehlungen nach Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 wider. Die in Empfehlung 1 genannten Maßnahmen helfen, Anfälligkeiten in Verbindung mit der hohen privaten Verschuldung vor dem Hintergrund eines überbewerteten Wohnungsmarkts zu beseitigen. Die Empfehlung 1 trägt dazu bei, sowohl gegen Ungleichgewichte vorzugehen als auch die Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet im Einklang mit Erwägungsgrund 31 umzusetzen —

EMPFIEHLT, dass die Niederlande 2024 und 2025 Maßnahmen ergreifen, um

1.den mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plan rechtzeitig zu übermitteln; das Wachstum der Nettoprimärausgaben 24 gemäß den Anforderungen des reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakts im Jahr 2025 auf eine Rate zu beschränken, die damit vereinbar ist, das gesamtstaatliche Defizit unter dem im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP und den gesamtstaatlichen Schuldenstand mittelfristig auf einem dem Vorsichtsgebot entsprechenden Niveau zu halten; die Besteuerung verschiedener Arten von Einkommen aus Vermögen anzugleichen, um unter anderem Verschuldungsanreize für private Haushalte zu verringern; Hindernisse für den Wohnungsneubau zu beseitigen und die Erschwinglichkeit und Verfügbarkeit von Wohnraum auf dem privaten Mietmarkt sicherzustellen; den erwarteten Anstieg der alterungsbedingten Ausgaben durch die kosteneffizientere Gestaltung des Langzeitpflegesystems anzugehen;

2.den Aufbau- und Resilienzplan, insbesondere auch das REPowerEU-Kapitel, erheblich schneller umzusetzen und die Reformen und Investitionen bis August 2026 zum Abschluss zu bringen; die kohäsionspolitischen Programme schneller umzusetzen; im Rahmen ihrer Halbzeitüberprüfung den Schwerpunkt weiterhin auf die vereinbarten Prioritäten zu legen und durch die Förderung des Testens von Lösungen und der Erprobung in Pilotprojekten dazu beizutragen, die Überlastung des Stromnetzes zu verringern, wobei die Möglichkeiten zu berücksichtigen sind, die die Initiative „Plattform für strategische Technologien für Europa“ zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit bietet;

3.Maßnahmen umzusetzen, um die Anreize für die Nutzung Einsatz flexibler oder befristeter Verträge zu verringern; dem strukturellen Personal- und Fachkräftemangel entgegenzuwirken, auch durch die Nutzung von nicht ausgeschöpftem Arbeitskräftepotenzial und die Förderung der Mobilität in Wirtschaftszweige mit hoher Produktivität und in Branchen, die im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Herausforderungen stehen; die Grundkompetenzen zu verbessern, unter anderem durch eine Behebung des Lehrermangels und die maßgeschneiderte Unterstützung benachteiligter Schulen;

4.die Rahmenbedingungen zur Förderung von Investitionen in die Stromübertragungs- und -verteilernetze zu verbessern, insbesondere um den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen; weitere Anstrengungen für eine nachhaltige Landwirtschaft zu unternehmen.

Geschehen zu Brüssel am

   Im Namen des Rates

   Der Präsident

(1)    ABl. L 2024/1263, 30.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1263/oj .
(2)    ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2011/1176/oj .
(3)    Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/241/oj ).
(4)    Verordnung (EU) 2023/435 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Februar 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/241 in Bezug auf REPowerEU-Kapitel in den Aufbau- und Resilienzplänen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013, (EU) 2021/1060 und (EU) 2021/1755 sowie der Richtlinie 2003/87/EG (ABl. L 63 vom 28.2.2023, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/435/oj ).
(5)    COM(2023) 168 final.
(6)    COM(2024) 77 final.
(7)    COM(2023) 901 final.
(8)    Verordnung (EU) 2024/1264 des Rates vom 29. April 2024 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (ABl. L, 2024/1264, 30.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1264/oj ) und Richtlinie (EU) 2024/1265 des Rates vom 29. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2011/85/EU über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L, 2024/1265, 30.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1265/oj ).
(9)    Nettoausgaben im Sinne von Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 2024/1263 des Rates vom 29. April 2024 (ABl. L, 2024/1263, 30.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1263/oj ). d. h. Staatsausgaben ohne i) Zinsausgaben, ii) diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen, iii) Ausgaben für Programme der Union, die vollständig durch Einnahmen aus den Unionsfonds ausgeglichen werden, iv) nationale Ausgaben für die Kofinanzierung von Programmen, die von der Union finanziert werden, v) konjunkturelle Komponenten der Ausgaben für Leistungen bei Arbeitslosigkeit und vi) einmalige und sonstige befristete Maßnahmen.
(10)    Durchführungsbeschluss des Rates vom 4. Oktober 2022 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans der Niederlande (ST 12275//22; ST 12275//22 ADD1).
(11)    Durchführungsbeschluss des Rates vom 24. Oktober 2023 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses des Rates vom 4. Oktober 2022 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans der Niederlande (ST 13613/1/23).
(12)    SWD(2024) 619 final.
(13)    SWD(2024) 82 final.
(14)    Eurostat-Euroindikatoren vom 22.4.2024.
(15)    Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2022 zum nationalen Reformprogramm der Niederlande mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der Niederlande 2022 (ABl. C 334 vom 1.9.2022, S. 154).
(16)    Ausgehend von der Frühjahrsprognose 2024 der Kommission wird das mittelfristige Potenzialwachstum der Niederlande im Jahr 2023, das auf der Grundlage des Zehnjahresdurchschnitts der realen Potenzialwachstumsrate und des BIP-Deflators für das Jahr 2023 ermittelt und zur Messung des finanzpolitischen Kurses herangezogen wird, auf nominal 9,7 % geschätzt.
(17)    Der finanzpolitische Kurs gibt die jährliche Veränderung der zugrunde liegenden gesamtstaatlichen Haushaltslage an. Er dient der Bewertung des wirtschaftlichen Impulses, der von den auf nationaler Ebene sowie aus dem EU-Haushalt finanzierten haushaltspolitischen Maßnahmen ausgeht. Gemessen wird der finanzpolitische Kurs als Differenz zwischen i) dem mittelfristigen Potenzialwachstum und ii) der Veränderung der Primärausgaben abzüglich diskretionärer einnahmenseitiger Maßnahmen (sowie ohne befristete Sofortmaßnahmen aufgrund der COVID-19-Krise), aber einschließlich der mit nicht rückzahlbarer Unterstützung (Zuschüssen) aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben.
(18)    Die sonstigen national finanzierten Investitionsausgaben stiegen im Vergleich zu 2022 um 0,2 Prozentpunkte.
(19)    Empfehlung des Rates vom 14. Juli 2023 zum nationalen Reformprogramm der Niederlande 2023 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der Niederlande 2023 (ABl. C 312 vom 1.9.2023, S. 176).
(20)    Die Nettoprimärausgaben sind definiert als national finanzierte Ausgaben ohne i) diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen, ii) Zinsausgaben, iii) Ausgaben aufgrund konjunkturbedingter Arbeitslosigkeit und iv) einmalige oder sonstige befristete Maßnahmen.
(21)    Diese entsprechen den jährlichen Haushaltskosten der betreffenden Maßnahmen unter Berücksichtigung der Einnahmen und Ausgaben und gegebenenfalls abzüglich der Einnahmen aus der Besteuerung von Zufallsgewinnen von Energieversorgern.
(22)    Dieser Beitrag wird gemessen als Veränderung der gesamtstaatlichen Primärausgaben ohne i) Berücksichtigung der zusätzlichen Auswirkungen diskretionärer einnahmenseitiger Maßnahmen auf den Haushalt, ii) einmalige Ausgaben, iii) Ausgaben aufgrund konjunkturbedingter Arbeitslosigkeit und iv) Ausgaben, die mit nicht rückzahlbarer Unterstützung (Zuschüssen) aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und aus anderen EU-Fonds bestritten werden, im Verhältnis zur mittelfristigen (zehnjährigen) durchschnittlichen potenziellen nominalen BIP-Wachstumsrate und als Prozentsatz des nominalen BIP ausgedrückt.
(23)    C(2022) 9800 final.
(24)    Nach Artikel 2 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2024/1263 bezeichnet der Ausdruck „Nettoausgaben“ die Staatsausgaben ohne Zinsausgaben, diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen, Ausgaben für Programme der Union, die vollständig durch Einnahmen aus den Unionsfonds ausgeglichen werden, nationale Ausgaben für die Kofinanzierung von Programmen, die von der Union finanziert werden, konjunkturelle Komponenten der Ausgaben für Leistungen bei Arbeitslosigkeit und einmalige und sonstige befristete Maßnahmen.