17.9.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 327/16


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.9019 — Mars/AniCura)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2018/C 327/11)

1.   

Am 10. September 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

—

Mars, Incorporated („Mars“, Vereinigte Staaten),

—

AniCura TC AB („AniCura“, Schweden).

Mars übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von AniCura.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—

Mars ist ein weltweit aufgestelltes Unternehmen mit Sitz in den Vereingten Staaten, das in mehreren Geschäftsfeldern, einschließlich der Heimtierpflege, tätig ist. Mars Petcare mit Sitz in Belgien bietet Heimtierfutter und tierärztliche Versorgung an. Im EWR ist Mars in der Herstellung und Bereitstellung von Heimtierfutter tätig.

—

AniCura erbringt Veterinärleistungen für Haustiere (vor allem Hunde und Katzen). Das Unternehmen mit Sitz in Stockholm betreibt Tierkliniken und Tierarztpraxen in mehreren EWR-Ländern (Schweden, Norwegen, Dänemark, Österreich, Deutschland, Niederlande und Italien). Zudem verkauft AniCura über seine Tierkliniken und Tierarztpraxen Nebenprodukte wie Heimtierfutter.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9019 — Mars/AniCura

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).