15.11.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 434/105


P9_TA(2022)0106

Leitlinien für den Haushaltsplan 2023 — Einzelplan III

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. April 2022 zu den allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2023, Einzelplan III — Kommission (2021/2226(BUI))

(2022/C 434/18)

Das Europäische Parlament,

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gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

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gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

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gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (1) (im Folgenden „Haushaltsordnung“),

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gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 (2) (im Folgenden „MFR-Verordnung“),

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unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zur Aufstockung der Finanzausstattung spezifischer Programme und zur Anpassung von Basisrechtsakten (3),

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unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zur Verwendung von Rückflüssen aus der AKP-Investitionsfazilität zugunsten des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (4),

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unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zur Wiederverwendung freigegebener Mittel im Zusammenhang mit dem Forschungsprogramm (5),

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unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zur Behandlung von „NextGenerationEU“-Zinskosten und -Rückzahlungen im MFR 2021–2027 (6),

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unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zur Haushaltskontrolle in Bezug auf neue Vorschläge auf der Grundlage von Artikel 122 AEUV mit potenziell spürbaren Auswirkungen auf den Haushalt der Union (7),

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unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zur Neubewertung der Bestimmungen der Haushaltsordnung betreffend die externen zweckgebundenen Einnahmen und die Anleihe- und Darlehenstransaktionen (8),

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unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 16. Dezember 2020 zu dem Entwurf einer Verordnung des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 (9),

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unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 22. Dezember 2021 für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 (COM(2021)0569),

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gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel (10),

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gestützt auf den Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (11),

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unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 22. Dezember 2021 zur Änderung dieses Beschlusses (COM(2021)0570),

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unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates vom 14. Dezember 2020 zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Krise (12),

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unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union (13),

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unter Hinweis auf die vom Europäischen Rat, vom Parlament und von der Kommission im November 2017 proklamierte europäische Säule sozialer Rechte, den Aktionsplan der Kommission zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte vom 4. März 2021 und die Erklärung von Porto zu sozialen Angelegenheiten, die von den Mitgliedern des Europäischen Rates im Mai 2021 angenommen wurde,

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unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und die damit verbundenen Nachhaltigkeitsziele,

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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. März 2021 zur Gestaltung der Politik im Bereich digitale Bildung (14),

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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 9. März 2021 mit dem Titel „Digitaler Kompass 2030: der europäische Weg in die digitale Dekade“ (COM(2021)0118),

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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640),

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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2020 zu dem Thema „Der europäische Grüne Deal“ (15),

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unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität (16) (Europäisches Klimagesetz),

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unter Hinweis auf die Sonderberichte des Weltklimarats (IPCC) über 1,5 oC globale Erwärmung, über Klimawandel und Landsysteme und über den Ozean und die Kryosphäre in einem sich wandelnden Klima,

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unter Hinweis auf das am 12. Dezember 2015 auf der 21. Konferenz der Vertragsparteien (COP21) des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) in Paris geschlossene Übereinkommen (Übereinkommen von Paris),

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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. März 2022 zu Russlands Aggression gegen die Ukraine (17),

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unter Hinweis auf den „Global Assessment Report on Biodiversity and Ecosystem Services“ (Globaler Sachstandsbericht über die biologische Vielfalt und Ökosystemdienstleistungen) des Weltbiodiversitätsrats (IPBES),

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unter Hinweis auf die EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020–2025,

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unter Hinweis auf den Sonderbericht Nr. 10/2021 des Europäischen Rechnungshofs (EuRH) vom 26. Mai 2021 mit dem Titel „Gender Mainstreaming im EU-Haushalt: Auf Worte sollten nun Taten folgen“,

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unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 (18) und die zwischen Parlament, Rat und Kommission vereinbarten gemeinsamen Erklärungen, die diesem beigefügt sind,

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unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 15. März 2022 zu den Haushaltsleitlinien für das Jahr 2023 (07218/2022),

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gestützt auf Artikel 93 seiner Geschäftsordnung,

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unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, des Ausschusses für Kultur und Bildung und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,

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unter Hinweis auf den Standpunkt in Form von Änderungsanträgen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten,

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unter Hinweis auf die Schreiben des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Haushaltskontrollausschusses, des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für regionale Entwicklung, des Fischereiausschusses und des Ausschusses für konstitutionelle Fragen,

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unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A9-0062/2022),

A.

in der Erwägung, dass das Parlament in einer Reihe von Entschließungen empfohlen hat, dass alle Mitgliedstaaten mindestens 2 % ihrer Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) für die Kultur- und Kreativbranche und mindestens 10 % für den Bereich der Bildung bereitstellen und dass sie mindestens 5 % der Mittel des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) unter geteilter Mittelverwaltung der Unterstützung von Maßnahmen im Rahmen der europäischen Garantie für Kinder zuweisen;

Haushaltsplan 2023: die Erholung für alle auf Kurs halten

1.

stellt fest, dass die wirtschaftlichen Aussichten trotz der ermutigenden Signale, die auf ein weiteres Wachstum im Jahr 2022 hindeuten, angesichts von Faktoren wie Unterbrechungen von Lieferketten, hohen Energiepreisen, steigender Inflation und der anhaltenden COVID-19-Pandemie sowie der Folgen der Invasion der Ukraine weiterhin ungewiss sind; weist daher erneut darauf hin, dass der Unionshaushalt 2023 eine wichtige Funktion für die Stärkung der Wirtschaft der Union und ihrer Wettbewerbsfähigkeit sowie für den Aufbau unserer gemeinsamen Widerstandsfähigkeit, den Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung des europäischen grünen Deals und eines gerechten Übergangs, damit niemand zurückgelassen wird, und die Förderung eines wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts als einer der Eckpfeiler der Erholung haben wird, zusätzlich zu den Reaktionen auf geopolitische Herausforderungen;

2.

verpflichtet sich daher, auf die Annahme eines zukunftsorientierten Haushaltsplans hinzuarbeiten, der den politischen Prioritäten der Union entspricht, eine stärkere Gesundheitsunion sicherzustellen, den grünen und digitalen Wandel erfolgreich zu gestalten und die gerechte, inklusive, nachhaltige und widerstandsfähige Erholung zu fördern, einschließlich einer verstärkten Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die Rechtsstaatlichkeit, die Werte der EU und die Grundrechte und ihre Anwendung zu fördern, einen Beitrag zu besseren Chancen für alle und insbesondere für junge Menschen in der gesamten Union zu leisten und für eine stärkere Union für ihre Völker und in der Welt zu sorgen;

3.

hebt die zentrale Rolle der Kohäsionspolitik der EU als eine wesentliche Investitionspolitik der Union und einer der Eckpfeiler einer nachhaltigen und inklusiven Erholung hervor und verweist auf ihren einzigartigen europäischen Mehrwert und ihren Beitrag zur harmonischen Entwicklung der EU und ihrer Mitgliedstaaten und Regionen insgesamt; weist darauf hin, dass 2023 das letzte Jahr der Umsetzung der EU-Programme des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2014–2020 sein wird, insbesondere der Programme unter geteilter Mittelverwaltung im Bereich der Kohäsionspolitik, sowie das Jahr, in dem die Umsetzung neuer Programme Fahrt aufnehmen wird; erwartet daher, dass sich dies in einer erheblichen Aufstockung der Mittel für Zahlungen für den Haushaltsplan 2023 niederschlägt;

4.

hebt die Tatsache hervor, dass die neue gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2023 wirksam wird; weist erneut auf die zentrale Bedeutung der GAP und der gemeinsamen Fischereipolitik für das europäische Lebensmittelsystem hin, das allen Europäern erschwingliche, hochwertige Lebensmittel und Ernährungssicherheit bietet; weist außerdem darauf hin, dass das ordnungsgemäße Funktionieren der landwirtschaftlichen Märkte, die nachhaltige Entwicklung ländlicher Regionen, stabile und akzeptable Einkommen für Landwirte und Fischer, die nachhaltige Verwaltung natürlicher Ressourcen und der Erhalt der Biodiversität sowie der Generationenwechsel bei Landwirten von großer Bedeutung sind; fordert, dass der kleinbäuerlichen Landwirtschaft, Junglandwirten und der handwerklichen Fischerei besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird, indem die entsprechenden EU-Programme bestmöglich genutzt werden; weist darauf hin, dass eine Reihe von Agrarsektoren von der COVID-19-Pandemie, den steigenden Energiepreisen und anderen Krisen hart getroffen wurden;

5.

betont, dass die Mitgliedstaaten bis Ende 2023 alle im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität verfügbaren Mittel vertraglich vergeben müssen, und fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten und die Begünstigten in dieser Hinsicht zu unterstützen und das Parlament in die Überwachung und transparente Bewertung des Prozesses einzubeziehen; weist darüber hinaus darauf hin, dass die Einbeziehung lokaler und regionaler Behörden, der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft in die Umsetzung und Überwachung der einschlägigen EU-Programme sehr wichtig ist;

Eine stärkere Gesundheitsunion

6.

weist darauf hin, dass die öffentlichen Gesundheitssysteme durch die COVID-19-Krise in beispielloser Weise beansprucht werden und dass bestehende Herausforderungen verschärft wurden; begrüßt, dass der Gesundheitspolitik der Union Priorität beigemessen wird, und hebt das Programm EU4Health und das Cluster „Gesundheit“ im Rahmen von Horizont Europa hervor; stellt fest, dass die Haushaltsmittel für Vorsorgemaßnahmen der Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA) aus diesen Programmen und dem Katastrophenschutzverfahren der EU stammen, und bringt seine tiefe Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die Verwirklichung anderer wichtiger Gesundheitsziele, die die Gesetzgeber vereinbart haben, dadurch gefährdet werden könnte; weist daher erneut darauf hin, dass der HERA neue Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen; betont darüber hinaus, dass ein besonderes Augenmerk auf die Kontrolle der HERA durch das Parlament gelegt werden sollte; betont, dass die Stärkung des Europäischen Medizinischen Korps im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der EU sehr wichtig ist, und fordert alle Mitgliedstaaten auf, mit weiteren Mitteln dazu beizutragen; betont, dass eine angemessene Finanzierung des Plans gegen den Krebs sichergestellt werden muss, wobei ein deutlicher Schwerpunkt auf Maßnahmen liegen muss, die greifbare Ergebnisse für Bürger bringen, beispielsweise die europäische Initiative über bildgebende Verfahren in der Krebsmedizin oder das Programm zur Impfung gegen HPV;

7.

stellt fest, dass anderen Programmen der Union, einschließlich der ARF, eine große Bedeutung für die Bereitstellung von Investitionen und Unterstützung zur Verhinderung von Gesundheitskrisen und zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Gesundheitsversorgungssysteme und -infrastruktur zukommt; hebt hervor, dass diese Aktivitäten mit anderen von der EU finanzierten Programmen, einschließlich EU4Health, abgestimmt werden müssen, wobei gleichzeitig Ungleichheiten im Zugang zu Gesundheitsversorgung zu verringern sind; betont, dass die Informationskampagnen über die Impfung in allen Mitgliedstaaten und darüber hinaus verstärkt werden müssen; weist ferner darauf hin, dass eine kontinuierliche Umsetzung und der Zugang zu technischer Hilfe für Mitgliedstaaten mit geringen Verwaltungskapazitäten sehr wichtig sind; betont, dass dezentrale Agenturen und Einrichtungen in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit eine angemessene Finanz- und Personalausstattung erhalten und wenn nötig gestärkt werden sollten;

Erfolgreiche Gestaltung des grünen und digitalen Wandels

8.

stellt fest, dass die Umsetzung des europäischen grünen Deals und die Verwirklichung des Unionsziels der Klimaneutralität bis 2050 und des Null-Schadstoff-Ziels signifikante öffentliche und private Investitionen erfordern, um die von der Kommission ermittelte Investitionslücke beim grünen Wandel zu schließen und die verbindlichen Ziele des Übereinkommens von Paris zu erreichen; betont jedoch, dass die Kosten der Untätigkeit viel höher sein würden; betont, dass der Haushaltsplan der Union im Mittelpunkt der Bemühungen um einen gerechten Übergang zu einer grüneren, nachhaltigen, sozial inklusiven, widerstandsfähigeren und wettbewerbsfähigeren Union steht und dass weitere finanzielle Anstrengungen erforderlich sind; betont insbesondere, dass angemessene Finanzmittel bereitgestellt werden müssen, damit die Union ihren Verpflichtungen nachkommen kann und gleichzeitig dafür gesorgt wird, dass niemand zurückgelassen wird; beharrt darauf, dass der Erfolg des europäischen Grünen Deals auch von seiner Finanzierung abhängt, und fordert, dass die Finanzierungsinstrumente der Union vorrangig in den Regionen, Wirtschaftszweigen und Gebieten eingesetzt werden, die vom grünen Wandel am stärksten betroffen sein werden, wodurch die Bedürfnisse der Mitgliedstaaten berücksichtigt werden; betont, dass die KMU befähigt werden müssen, die Möglichkeiten, die aus dem europäischen Grünen Deal entstehen, und den Übergang ihrer eigenen Unternehmen hin zur ökologischen Nachhaltigkeit und zur Digitalisierung in vollem Umfang zu nutzen;

9.

weist erneut darauf hin, dass ehrgeizige Mittel für Programme bereitgestellt werden müssen, die Tätigkeiten im Bereich Klima und Biodiversität sowie Umweltschutz unterstützen, wie zum Beispiel LIFE, und dass der Mechanismus für einen gerechten Übergang beschleunigt und vollständig umgesetzt werden muss, einschließlich durch die Bereitstellung weiterer technischer Hilfe zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei dieser Aufgabe; weist außerdem darauf hin, dass sichergestellt werden muss, dass die Ausgaben der Union zum Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel beitragen, unter anderem durch die Stärkung der Vorsorge für Naturkatastrophen, insbesondere im Rahmen des europäischen Katastrophenschutzverfahrens, und dass sie zur Eindämmung des Verlusts an biologischer Vielfalt beitragen; erwartet, dass die Kommission ihrer Verpflichtung nachkommt, die sie bei dem Vermittlungsverfahren für den Haushaltsplan 2022 eingegangen ist, die Agentur in diesem Bereich zu stärken, insbesondere im Lichte ihrer zentralen Funktion für die Umsetzung des Pakets „Fit für 55“ und die damit zusammenhängende Berichterstattung; hält außerdem den langfristigen Mangel an personellen Ressourcen in bestimmten Diensten der Kommission für sehr bedenklich und fordert die Kommission daher erneut dazu auf, eine angemessene Ressourcen- und Personalausstattung sicherzustellen; fordert darüber hinaus die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Grundsatz der Schadensvermeidung zu achten, um die notwendige Kohärenz zwischen den politischen Zielen und die größtmögliche Effizienz der Ausgaben während des Übergangs und darüber hinaus sicherzustellen;

10.

betont, dass Investitionen in Forschung und Innovation im Bereich umweltfreundlicher Technologien, Prozesse und Kompetenzen erforderlich sind, auch um der Union in der künftigen klimaneutralen Wirtschaft einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, und hebt hervor, dass die Sicherstellung angemessener Mittel für Horizont Europa in diesem Zusammenhang sehr wichtig ist; ist der Ansicht, dass das Bereitstellen angemessener Unterstützung für KMU von wesentlicher Bedeutung ist, um ihre Rolle in Forschung und Innovation zu stärken; ist der Ansicht, dass die Union die Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) in vollem Umfang nutzen muss, um ihre Verkehrs- und Energieinfrastruktur zu modernisieren und zu vernetzen und deren Nachhaltigkeit zu erhöhen, die Energieversorgungssicherheit und -autonomie der EU zu stärken und die Energieunion durch die Vernetzung zwischen den Mitgliedstaaten weiter zu entwickeln; ist daher der Ansicht, dass ausreichende Mittel für die Fazilität „Connecting Europe“ sichergestellt werden müssen; hebt darüber hinaus die Bedeutung des Weltraumprogramms der Union hervor;

11.

nimmt die von der Kommission eingereichten Legislativvorschläge für ein Chip-Gesetz und ein Programm für sichere Konnektivität zur Kenntnis; weist erneut auf den Grundsatz hin, dass neue Programme nicht auf Kosten bestehender Programme erstellt werden sollten, und weist erneut auf seine seit langem bestehende Position hin, dass neue Initiativen mit neuen Mitteln finanziert werden sollten; beabsichtigt, die Auswirkungen dieser Vorschläge auf den Haushalt und das Haushaltsverfahren 2023 genau zu untersuchen;

12.

hält eine weitergehende Digitalisierung der Wirtschaft und des öffentlichen Sektors für wesentlich für die Wettbewerbsfähigkeit der Union; ist der Ansicht, dass ein erfolgreicher digitaler Wandel substantielle Forschungs- und Innovationsanstrengungen im Rahmen von Horizont Europa, erhebliche Investitionen in die digitale Infrastruktur im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ — Digitales (CEF-Digital) und Unterstützung in Bereichen wie künstliche Intelligenz, Cybersicherheit und EU-Hochleistungsrechentechnik im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ erfordert; weist darauf hin, dass die Lücke bei den digitalen Kompetenzen angegangen werden muss, indem fortgeschrittene digitale Kompetenzen und inklusives Lernen gefördert werden; betont, dass Instrumente zur beruflichen Umschulung benötigt werden; hebt hervor, dass es sehr wichtig ist, für eine ausreichende Finanzierung und Abstimmung zwischen den EU-Programmen zu sorgen, um die Bedingungen für eine Markteinführung bahnbrechender Technologien und Innovationen zu schaffen und die europäische Wirtschaft und den öffentlichen Sektor in die Lage zu versetzen, beim digitalen Wandel und der Wettbewerbsfähigkeit eine führende Rolle einzunehmen;

13.

erkennt den Beitrag der Finanzierungsprogramme der Union zur wirtschaftlichen Erholung, der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und der Steigerung von Investitionen und insbesondere zur Unterstützung von KMU und Start-up-Unternehmen an; weist darauf hin, dass KMU weiterhin das Rückgrat der europäischen Wirtschaft sind und bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum nach wie vor eine entscheidende Rolle spielen; hebt InvestEU, sein Finanzierungsfenster „KMU“ und die Möglichkeit, dass KMU, die von der Pandemie negativ betroffen sind, im Rahmen des Programms finanzielle Unterstützung erhalten, hervor; betont, dass ein gut funktionierender Binnenmarkt durch ausreichende Finanzierung gefördert werden muss, um den Verbraucherschutz zu garantieren, die Wettbewerbsfähigkeit kleiner Unternehmen durch die Entwicklung digitaler und unternehmerischer Kompetenzen zu fördern, den Zugang zu Märkten zu verbessern, auf Erasmus für junge Unternehmer aufzubauen und die Möglichkeiten zur Gründung und Expansion von Start-up-Unternehmen weiter auszuweiten;

14.

bekundet seine Solidarität mit denjenigen, die in Wirtschaftsbereichen arbeiten, die stark von der Pandemie betroffen sind, insbesondere in den Bereichen Tourismus und Gastgewerbe und der Kultur- und Kreativbranche; hebt hervor, dass diese Branchen eine wichtige Säule der Wirtschaft der EU darstellen und dass in ihnen ein erheblicher Anteil der Arbeitskräfte, insbesondere in KMU, beschäftigt ist; ist der Ansicht, dass diese Branchen von einer verstärkten Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Union profitieren sollten, einschließlich durch die Aufbau- und Resilienzfazilität, und fordert zusätzliche Maßnahmen für diese Branchen und ausreichende Mittel für damit zusammenhängende EU-Programme; besteht darauf, dass das Neue Europäische Bauhaus, sollte es in eine langfristige Initiative oder ein langfristiges Programm umgesetzt werden, neue Ressourcen erforderlich machen würde; bekräftigt seine Enttäuschung darüber, dass der seit langem bestehenden Forderung des Parlaments nach einem speziellen EU-Programm für den Tourismus nicht entsprochen wurde;

Förderung der Rechtsstaatlichkeit, der Werte der EU und der Grundrechte sowie ihrer Anwendung

15.

hält es im Interesse der Glaubwürdigkeit der Union für wesentlich, die ordnungsgemäße Verwendung der Unionsmittel sicherzustellen und alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der finanziellen Interessen der Union zu ergreifen; betont, dass zwischen der Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der effizienten Ausführung des Unionshaushalts nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung ein eindeutiger Zusammenhang besteht; ist der Ansicht, dass die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union umgehend und uneingeschränkt angewandt werden sollte, wie das Parlament wiederholt gefordert hat; bedauert, dass die Kommission die Verordnung trotz der Tatsache, dass sie am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, noch nicht umgesetzt hat, und betont die vollständige Übereinstimmung der Verordnung mit den EU-Verträgen, wie es in den Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 16. Februar 2022 bestätigt wurde (19); erwartet, dass die Kommission Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung unverzüglich für die Mitgliedstaaten auslöst, an die bereits Informationsschreiben verschickt wurden, wie es gemäß Artikel 6 Absatz 4 der Verordnung erforderlich ist; ist der Ansicht, dass den Agenturen und Einrichtungen in diesem Bereich und der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) angemessene Ressourcen zur Verfügung gestellt werden sollten, insbesondere angesichts ihrer zunehmenden Arbeitsbelastung, einschließlich der Überwachung und Kontrolle der Ausgaben aus der Aufbau- und Resilienzfazilität;

16.

betont, dass die Rechtsstaatlichkeit die anderen Grundwerte, auf die sich die Union gründet, schützt und untrennbar mit der Achtung der Demokratie und der Grundrechte verbunden ist; ist zutiefst besorgt darüber, dass sich in einigen Mitgliedstaaten die Lage der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der Grundrechte erheblich verschlechtert hat, was auch die Unabhängigkeit der Justiz, die Gewaltenteilung, die Bekämpfung von Korruption und die Unabhängigkeit und Freiheit der Medien umfasst; betont, wie wichtig das Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ als Instrument für den Schutz und die Förderung der in den EU-Verträgen und der EU-Grundrechtecharta verankerten Rechte und Werte und für die Unterstützung und Weiterentwicklung des Engagements und der Bildung der Bürgerinnen und Bürger und offener, rechtebasierter, demokratischer, gleichberechtigter und inklusiver Gesellschaften ist; fordert daher, dass diesem Programm ein ehrgeiziges Maß an Ressourcen zugeteilt wird; weist darauf hin, dass die justizielle Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden den Schlüssel für die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der Union darstellt; fordert eine angemessene Finanzierung für das Programm „Justiz“;

Mehr Chancen für alle und insbesondere für junge Menschen in der gesamten Union

17.

stellt fest, dass die COVID-19-Krise schwerwiegende negative Auswirkungen auf junge Menschen und ihre Beschäftigungsperspektiven, Arbeitsbedingungen und psychische Gesundheit hatte, was dazu geführt hat, dass Chancen verloren gegangen sind und Aussichten beeinträchtigt wurden sowie die Bildungslücke vergrößert wurde; weist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung der beruflichen Aus- und Weiterbildung hin; ist der festen Überzeugung, dass ein Schwerpunkt des Haushaltsplans 2023 auf der Jugend liegen sollte, wobei mit konkreten Maßnahmen und Strategien, die 2023 fortgesetzt werden, auf der Dynamik des Europäischen Jahres der Jugend 2022 aufgebaut werden sollte; hebt hervor, dass Erasmus+ eine große Bedeutung zukommt, und betont, dass das Sicherstellen ausreichender Finanzmittel für dieses Programm, dessen Erfolg in der Ausweitung der Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten in der gesamten Union unbestreitbar ist und das greifbare Ergebnisse geliefert hat, sehr wichtig ist; ist der Ansicht, dass es inklusiver werden und mehr Möglichkeiten und den gleichen Zugang für alle bieten sollte, insbesondere für Menschen aus benachteiligten Verhältnissen und aus ländlichen und abgelegenen Gebieten;

18.

betont, dass nachhaltige und langfristige Lösungen gefunden werden müssen, um strukturelle demografische Herausforderungen zu bewältigen und die Abwanderung hochqualifizierter Kräfte in ländlichen, abgelegenen und weniger entwickelten Gebieten der EU abzubremsen; betont, dass Finanzmittel zur Neubelebung und Schaffung hochwertiger lokaler Beschäftigungsmöglichkeiten in Gebieten, die unter einem Bevölkerungsrückgang leiden, benötigt werden; hebt die entscheidende Rolle des EU-Haushalts hervor, wenn es darum geht, zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte beizutragen und lokale und regionale soziale Maßnahmen zu stärken, den sozialen Dialog auszubauen und allen den Zugang zu lebenswichtigen Dienstleistungen wie Gesundheitsversorgung, Mobilität, angemessener Ernährung und angemessenem Wohnraum zu bieten;

19.

weist darauf hin, dass das Europäische Solidaritätskorps gestärkt werden muss, das jungen Menschen dabei hilft, praktische Erfahrungen in einem anderen Mitgliedstaat zu sammeln, wodurch ihre Beschäftigungsfähigkeit und ihre Chancen im Leben verbessert werden; weist erneut darauf hin, wie wichtig es ist, Maßnahmen und Aktivitäten der EU für junge Menschen und Kinder angemessen zu finanzieren, insbesondere im Rahmen des ESF+, von ReactEU und der Aufbau- und Resilienzfazilität; weist darauf hin, dass die Kommission regelmäßig über die Umsetzung der Empfehlungen zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder und zur Stärkung der Jugendgarantie Bericht erstatten sollte;

20.

weist darauf hin, dass die Pandemie auch ältere Menschen schwer getroffen hat; besteht darauf, dass der Haushalt 2023 eine ausreichende Unterstützung für die Hilfsbedürftigsten unter ihnen bereitstellen und ihr Wohlbefinden, ihre Würde und ihre Grundrechte schützen sollte; stellt fest, dass Erasmus+ auch Erwachsenen und älteren Menschen Möglichkeiten bietet, und fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass sie stärker davon profitieren; weist auf die Funktion des EU-Haushalts als Beitrag zur Sicherstellung des Zugangs von älteren Menschen zu Sozial- und Gesundheitsversorgungsdiensten, Mobilität und Möglichkeiten der Freiwilligentätigkeit hin; fordert die EU auf, ihre Maßnahmen, die auf ältere Menschen abzielen, innerhalb eines kohärenten Rahmens, der mit der Finanzierung aus EU-Programmen verknüpft ist, zu straffen und zu verstärken;

Eine stärkere Union für ihre Völker und in der Welt

21.

verurteilt die illegale, grundlose und ungerechtfertigte Invasion der Ukraine durch die Russische Föderation und alle Versuche, die Partner der EU in den östlichen Nachbarländern zu destabilisieren, sowie die Beteiligung von Belarus an dieser Aggression aufs Schärfste; betont, dass die Union vereint bleiben muss, und fordert eine verstärkte Kooperation und Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten in dieser schwierigen Situation; fordert die Union nachdrücklich dazu auf, beträchtliche Mittel zur Bewältigung der geopolitischen Folgen der aktuellen Krise sicherzustellen, einschließlich der Unterstützung für die Bereitstellung humanitärer und vorbereitender Maßnahmen zur Aufnahme von Flüchtlingen in den Mitgliedstaaten und in den östlichen Nachbarländern; weist erneut darauf hin, dass die Stabilität der Union auch von der Stabilität ihrer Nachbarländer abhängt;

22.

weist auf seine Entschließung zu Russlands Aggression gegen die Ukraine hin und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle verfügbaren Finanzmittel zur Unterstützung der Ukraine zu mobilisieren; weist in diesem Zusammenhang erneut auf seine Unterstützung für die Mobilisierung der europäischen Friedensfazilität hin; fordert die Kommission, den europäischen auswärtigen Dienst (EAD) und die Mitgliedstaaten in dieser Hinsicht auf, dem Parlament frühzeitige und transparente Berichte und Informationen zur Verfügung zu stellen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, der Ukraine in Zusammenarbeit mit den humanitären Organisationen der Vereinten Nationen und anderen internationalen Partnerorganisationen weitere humanitäre Soforthilfe zu leisten; betont, dass ein besonderer Schwerpunkt auf die schutzbedürftigsten Gruppen, Minderheiten und Frauen und Kinder gelegt werden muss, da sie von Konfliktsituationen besonders betroffen sind und besonderen Schutz und besondere Unterstützung benötigen; fordert die Kommission auf, alle verfügbaren Mittel in Betracht zu ziehen, um die Bereitstellung von Unterstützung im Rahmen der einschlägigen EU-Programme sicherzustellen, insbesondere im Zusammenhang mit sozialen und medizinischen Diensten und der Bildung;

23.

bekräftigt seine unerschütterliche Unterstützung für die Souveränität und territoriale Integrität aller östlichen Partnerländer und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sie zu unterstützen, insbesondere die Republik Moldau, indem sie Behelfsunterkünfte für Flüchtlinge aus der Ukraine bereitstellen; weist erneut darauf hin, dass Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten bei der Umverteilung der Flüchtlinge aus der Ukraine, die in Polen, Ungarn, Rumänien und der Slowakei angekommen sind, in andere Mitgliedstaaten geboten ist;

24.

erkennt an, wie wichtig Sanktionen und die Einheit der Union bei ihrer Verhängung sind, und fordert die Kommission auf, Mittel und Wege zu ermitteln und zu erleichtern, um ihre wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen für die EU anzugehen;

25.

hebt die strategische Bedeutung der Erweiterungspolitik in den westlichen Balkanländern hervor und betont, dass die Bereitstellung einer angemessenen Finanzierung für die westlichen Balkanländer und die östlichen und südlichen Nachbarländer, insbesondere für diejenigen, die Assoziierungsabkommen mit der EU umsetzen, zur Unterstützung umfassender politischer und sozioökonomischer Reformen und zur Stärkung der Zivilgesellschaft und der Rechtsstaatlichkeit sowie zur Unterstützung der Erholung von der COVID-19-Krise und ihren langfristigen wirtschaftlichen Folgen notwendig ist; betont, dass ausreichende Finanzmittel für technische Hilfe wichtig sind, um die Inanspruchnahme von EU-Mitteln in diesen Regionen zu verbessern;

26.

geht davon aus, dass Asyl- und Migrationsthemen auch über die andauernde Krise hinaus weit oben auf der Agenda der EU stehen werden; hebt hervor, dass eine durchgehende finanzielle Unterstützung der Aufnahme, Registrierung, Prüfung und Integration von Asylbewerbern und das Sicherstellen einer angemessenen Finanzierung für spezifische Ziele des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds im Hinblick auf das Sicherstellen der ordnungsgemäßen Umsetzung des gemeinsamen europäischen Asylsystems notwendig sind; betont, dass dieses System auf Solidarität und der geteilten Verantwortung, d. h. der Verhinderung einer unverhältnismäßigen Belastung mancher Mitgliedstaaten, sowie auf der Achtung der Menschenrechte, der Förderung von Integration, der Einrichtung eines Rechtsrahmens für die legale Migration, wie es vom Parlament gefordert wurde, dem Kampf gegen Menschenhandel und der Verbesserung des Systems für die effektive, sichere und menschenwürdige Rückführung von Personen und die freiwillige Rückkehr basieren muss, im Einklang mit den Werten und internationalen Verpflichtungen der EU; fordert darüber hinaus eine angemessene Finanzierung für das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik, um die Grenzverwaltungssysteme zu stärken;

27.

hebt hervor, dass sichergestellt werden muss, dass keine Begünstigten von EU-Mitteln (einschließlich Auftragnehmern oder Unterauftragnehmern, Teilnehmern an Workshops bzw. Schulungen oder Dritten) auf der Liste der Personen oder Einrichtungen stehen, die restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen;

28.

betont, dass die Union ausreichende Ressourcen benötigt, um auf größere Krisen sowie die seit Langem bestehenden Herausforderungen in ihrer Nachbarschaft und der ganzen Welt zu reagieren, und weist gleichzeitig darauf hin, dass die Obergrenze der Rubrik 6 des MFR bereits zu niedrig und eine Überarbeitung des derzeitigen MFR unverzichtbar ist; fordert eine ausreichende Finanzierung für das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit und das Instrument für Heranführungshilfe, damit sie ihre wichtige Funktion der Förderung nachhaltiger und demokratischer Entwicklung und politischer und wirtschaftlicher Reformen, des Schutzes der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte, der Unterstützung von Wahlvorgängen und des Bekämpfens sozialer und klimabezogener Herausforderungen und der ursprünglichen Gründe für Migration erfüllen können; stellt fest, dass Flüchtlinge, insbesondere in der Türkei und in der weiteren Region, weiterhin unterstützt werden müssen und dass auf die Entwicklungen in Afghanistan reagiert werden muss, weist jedoch erneut darauf hin, dass der Haushalt der Union nicht die einzige Finanzierungsquelle sein sollte; fordert, dass das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) ein ehrgeiziges Maß an Mitteln aus dem EU-Haushalt 2023 erhält, damit es eine angemessene Unterstützung für die regionale Stabilität und die Stärkung der Widerstandsfähigkeit von palästinensischen Flüchtlingen bereitstellen kann; betont, wie wichtig das Programm für humanitäre Hilfe ist, und stellt fest, dass die Mittel nicht in Übereinstimmung mit den enorm hohen Bedürfnissen ansteigen; fordert daher, dass dem Programm beträchtlichere Mittel zugewiesen werden und dass die Mitgliedstaaten ihre humanitäre Hilfe verstärken;

29.

bekräftigt seine Auffassung, dass die Union ausreichend Mittel haben sollte, um auf unerwartete Entwicklungen innerhalb und außerhalb der EU reagieren zu können; fordert die Kommission daher auf, eine eingehende Analyse der verschiedenen Auswirkungen der aktuellen Herausforderungen und ihrer Konsequenzen für das Haushaltsverfahren 2023 sowie den gesamten MFR 2021–2027 durchzuführen und zu bewerten, wann eine Überarbeitung des MFR angemessen wäre;

30.

ist der Ansicht, dass der jüngste Anstieg der COVID-19-Infektionen ein weiterer Beleg dafür ist, dass mehr getan werden sollte, um die ganze Welt zu impfen; weist erneut auf die Vereinbarung zwischen den drei Organen im Rahmen des Haushaltsplans 2022 hin, die Entwicklung der Reaktion auf die Pandemie bis Ende Juni 2022 zu überprüfen, insbesondere in Bezug auf internationale Impfungen, und unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen;

31.

betont, dass eine angemessene finanzielle Unterstützung für die Sicherheit und Verteidigung der Union, auch durch den Europäischen Verteidigungsfonds, der die Forschung und Entwicklung im Verteidigungssektor unterstützt, zunehmend notwendig wird; fordert verstärkte Bemühungen, um die Einsatzfähigkeit und operative Wirksamkeit und die militärische Mobilität zu verbessern, auch im Hinblick auf den Beitrag zur Stärkung der Stabilität in der Nachbarländern der EU und darüber hinaus, und um hybride Bedrohungen und Cyber-Bedrohungen zu bekämpfen; ist der Ansicht, dass solche Bemühungen die strategische Autonomie der Union verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Verteidigungsindustrie stärken würden; fordert darüber hinaus angemessene Mittel für den Fonds für die innere Sicherheit;

32.

unterstützt nachdrücklich die Anstrengungen der EU in der Bekämpfung aufkommender Sicherheitsbedrohungen wie der Verbreitung von Desinformationen, einschließlich Online-Desinformationen, Fake-News-Kampagnen gegen die EU, Terrorismus, Radikalisierung und Gewaltextremismus in der EU und ihren Nachbarländern; ist der Ansicht, dass Mittelzuweisungen die sich ändernde Art der Bedrohungen sowie die Notwendigkeit, ihre Grundursachen zu bekämpfen, abbilden und eine bessere Koordination der Anstrengungen der EU in diesem Bereich sicherstellen sollten;

33.

fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen zur Vollendung der Integration aller Mitgliedstaaten in den Schengen-Raum, insbesondere von Rumänien, Bulgarien und Kroatien, die alle technischen Anforderungen erfüllen, zu erhöhen; ist der Ansicht, dass Wirtschaftswachstum und Wohlstand, innere Sicherheit, Schutz der Außengrenzen der EU, Grundrechte, ein ordnungsgemäßes Funktionieren des Schengen-Raums und Freizügigkeit innerhalb der EU untrennbar miteinander verbunden sind und sich gegenseitig nutzen; erachtet es als notwendig, eine angemessene Mittel- und Personalausstattung und Schulung von Personal für alle Agenturen sicherzustellen, die im Bereich der Grundrechte, des Asyls, der Sicherheit, der Justiz und der integrierten Grenzverwaltung tätig sind; weist darauf hin, dass der Schengen-Raum den Staaten, die Mitglieder des Schengen-Raums sind, wirtschaftliche Vorteile bietet;

Bereichsübergreifende Themen

34.

weist darauf hin, dass die Finanzierungskosten für das Aufbauinstrument der EU (NGEU) zulasten des Haushalts der Union — einschließlich ausreichender Einnahmen aus neuen Eigenmitteln — gehen und rechtzeitig durch die erforderlichen Mittel gestützt werden sollten; betont, dass die Finanzausstattung der Ausgabenprogramme nicht dazu verwendet werden sollte, die Unvorhersehbarkeit der Finanzierungskosten von NGEU zu bewältigen; ist der Ansicht, dass die Haushaltsbehörde über die uneingeschränkte Befugnis verfügt, über die Aufstockung aller EU-Programme zu entscheiden, auch wenn die Finanzierungskosten von NGEU niedriger sind als erwartet; weist darauf hin, dass die während der Vermittlungsfrist am 15. November 2021 vereinbarte gemeinsame Erklärung des Parlaments, des Rates und der Kommission zu den Finanzierungskosten von NGEU im Jahr 2022 für das Haushaltsverfahren 2022 gilt und keinen Präzedenzfall schafft; weist darauf hin, dass alle zukünftigen Entscheidungen nur während des jährlichen Haushaltsverfahrens getroffen werden dürfen;

35.

weist darauf hin, dass sich die Organe der Union in der Interinstitutionellen Vereinbarung auf einen rechtsverbindlichen Fahrplan für die Einführung eines Korbs neuer Eigenmittel geeinigt haben, um die vollständige Rückzahlung der Hauptforderung des Aufbauplans der EU und der damit zusammenhängenden Zinsen sicherzustellen, ohne die Programmausgaben oder die Investitionsinstrumente im Rahmen des MFR zu verringern, und zugleich den Grundsatz der Universalität zu achten; begrüßt das von der Kommission am 22 Dezember 2021 vorgeschlagene Finanzpaket, das eine Aktualisierung des Eigenmittelbeschlusses (20) mit drei neuen Eigenmitteln enthält: einem CO2-Grenzausgleichssystem, dem Emissionshandel und einem Anteil der Residualgewinne der größten und profitabelsten multinationalen Unternehmen; ist der Auffassung, dass es von größter Bedeutung ist, dieses Finanzpaket voranzubringen; fordert daher, dass der Rat den vereinbarten Zeitplan achtet und Fortschritte mit dem ersten Korb der Eigenmittel erreicht, bevor das Haushaltsverfahren 2023 abgeschlossen ist; fordert die Kommission darüber hinaus nachdrücklich auf, bis Dezember 2023 einen Vorschlag für den zweiten Korb neuer Eigenmittel vorzulegen, um ausreichende Mittel für die Rückzahlungen von NextGenerationEU sicherzustellen; weist darauf hin, dass 2023 das zweite Jahr der Anwendung der programmspezifischen Anpassung gemäß Artikel 5 der MFR-Verordnung sein wird;

36.

stellt fest, dass es eine unerwartet hohe Aufhebung von Mittelbindungen im Forschungsbereich (über 469 Mio. EUR) gegeben hat und dass ein solcher Umfang in der Vereinbarung über den MFR nicht vorgesehen war und daher darin nicht abgedeckt wird; ist der Ansicht, dass alle durch die Aufhebung von Mittelbindungen im Forschungsbereich freigegebenen Mittel gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung wieder eingesetzt werden sollten; beabsichtigt, die Aufhebungen von Mittelbindungen, die zusätzlich zu den von der Kommission in den Haushaltsplanentwurf aufzunehmenden Beträgen erfolgen, auf wenige Schlüsselbereiche zu konzentrieren;

37.

sieht der Anwendung der überarbeiteten Methodik zur Verfolgung der Klimaschutzausgaben auf den Haushaltsplanentwurf 2023 im Einklang mit der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und der Berichterstattung zum Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ in der Leistungsbilanz erwartungsvoll entgegen; erwartet, dass die Kommission unter Berücksichtigung der für 2024, 2026 und 2027 festgelegten Ziele so bald wie möglich eine wirksame, transparente und umfassende Methodik für die Verfolgung biodiversitätsbezogener Ausgaben annimmt; fordert die Kommission auf, alle einschlägigen Ergebnisse und Empfehlungen gebührend zu berücksichtigen, um alle zukünftigen Ausgaben vollständig transparent zu gestalten und eine deutlichere Verbindung zwischen klimabezogenen und biodiversitätsbezogenen Ausgaben und ihren tatsächlichen Auswirkungen, einschließlich durch die Anwendung von Output- und Ergebnisindikatoren, zu schaffen; fordert die umfassende Einbeziehung des Parlaments in die Entwicklung der in der IIV festgelegten Methodik; erwartet, dass die Kommission das Parlament vor der Veröffentlichung des Entwurfs des Haushaltsplans 2023 zur Methode der biologischen Vielfalt konsultiert;

38.

fordert die Kommission auf, eine Methode zur Verfolgung der Sozialausgaben im EU-Haushalt auf der Grundlage der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte auszuarbeiten;

39.

weist erneut darauf hin, dass Frauen von den negativen Auswirkungen der wirtschaftlichen und sozialen Krise infolge der COVID-19-Pandemie unverhältnismäßig stark betroffen sind, einschließlich von der Zunahme geschlechtsspezifischer Gewalt; fordert daher beträchtliche Mittel für den Aktionsbereich „Daphne“ des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“; fordert, dass weitere Mittel im EU-Haushalt darauf abzielen, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern und die Diskriminierung zu bekämpfen, insbesondere gegen Frauen und LGBTI+-Personen, und fordert die Kommission auf, größere Synergieeffekte zwischen EU-Programmen in diesen Bereichen zu schaffen; fordert außerdem beträchtliche Mittel für die Unterstützung des Schutzes und der Förderung von und des allgemeinen Zugangs zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit zusammenhängenden Rechten und für die Unterstützung von Menschenrechtsverteidigerinnen;

40.

weist darauf hin, dass die Kommission bis spätestens 1. Januar 2023 eine Methode — zusammen mit der systematischen Erfassung, Berichterstattung und Bewertung nach Geschlecht aufgeschlüsselter Daten — zur Messung der Ausgaben im Zusammenhang mit der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter sowie der Rechte und der Chancengleichheit für alle umsetzen muss; hebt hervor, dass es wichtig ist, dass die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsprinzip in alle Politikbereiche, Maßnahmen und Programme der EU einbezogen und auch umgesetzt wird; erachtet die Funktion der Agenturen und Einrichtungen in diesem Bereich als besonders wichtig und hebt hervor, dass eine angemessene Finanzierung und angemessenes Personal zur Erfüllung ihrer Aufgaben sichergestellt werden müssen; fordert die zügige Umsetzung der EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020–2025;

41.

weist auf die wesentliche Arbeit hin, die von den dezentralen Agenturen geleistet wird; ist der Ansicht, dass die Agenturen über eine angemessene Personal- und Mittelausstattung verfügen müssen, damit sie ihre Aufgaben wahrnehmen können; weist erneut darauf hin, dass sich die Aufgaben der Agenturen in Abhängigkeit von den politischen Prioritäten ändern, und betont, dass neue Aufgaben mit einem entsprechenden Maß an neuen Ressourcen einhergehen müssen;

42.

ist der Ansicht, dass der Haushaltsplan 2023 Mittel für Zahlungen in ausreichender Höhe sowohl für die neuen Programme als auch für den Abschluss laufender Programme enthalten sollte, unter anderem um sicherzustellen, dass der Haushaltsplan der Union die notwendigen wirtschaftlichen Impulse schafft; betont unter Verweis auf die Erkenntnisse aus früheren mehrjährigen Finanzrahmen, dass die Programmdurchführung beschleunigt werden muss, um einen Zahlungsrückstand in der zweiten Hälfte des MFR-Zeitraums zu vermeiden;

43.

ist der Ansicht, dass die nötigen Mittel bereitgestellt werden sollten, wenn Empfehlungen der Konferenz zur Zukunft Europas umgesetzt werden;

44.

hebt hervor, dass Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen dazu beitragen, neue politische Initiativen zu erproben und die Grundlage für künftige Maßnahmen der EU zu bereiten; beabsichtigt daher, im Einklang mit seinen politischen Prioritäten und der Bewertung der Kommission ein Paket mit Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen vorzuschlagen; ist der Überzeugung, dass die Kommission die Vorschläge zu Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen unparteiisch auf Grundlage einer rechtlichen und finanziellen Bewertung prüft, und erwartet, präzise und detaillierte Erläuterungen dazu zu erhalten, wann ein Projekt als von EU-Programmen und -Maßnahmen „abgedeckt“ erachtet wird, wobei konkrete Beispiele für EU-Maßnahmen, die die Vorschläge „abdecken“, zu nennen sind; fordert die Kommission außerdem auf, dafür zu sorgen, dass die im Haushaltsplan angenommenen Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen vollständig, rechtzeitig und in Zusammenarbeit mit dem Parlament umgesetzt und bekannter gemacht werden, um ihre Wirkung zu maximieren;

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45.

beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln.

(1)  ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.

(2)  ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 11.

(3)  ABl. C 444 I vom 22.12.2020, S. 1.

(4)  ABl. C 444 I vom 22.12.2020, S. 2.

(5)  ABl. C 444 I vom 22.12.2020, S. 3.

(6)  ABl. C 444 I vom 22.12.2020, S. 4.

(7)  ABl. C 444 I vom 22.12.2020, S. 5.

(8)  ABl. C 444 I vom 22.12.2020, S. 6.

(9)  ABl. C 445 vom 29.10.2021, S. 240.

(10)  ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 28.

(11)  ABl. L 424 vom 15.12.2020, S. 1.

(12)  ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 23.

(13)  ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 1.

(14)  ABl. C 494 vom 8.12.2021, S. 2.

(15)  ABl. C 270 vom 7.7.2021, S. 2.

(16)  ABl. L 243 vom 9.7.2021, S. 1.

(17)  Angenommene Texte, P9_TA(2022)0052.

(18)  ABl. L 45 vom 24.2.2022, S. 1.

(19)  Urteile vom 16. Februar 2022 in den Rechtssachen C-156/21, Ungarn/Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union, ECLI:EU:C:2022:97, und C-157/21, Republik Polen/Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union, ECLI:EU:C:2022:98.

(20)  Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (ABl. L 424 vom 15.12.2020, S. 1).