31.1.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 38/20


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8773 — LetterOne/BASF/Wintershall DEA)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2019/C 38/08)

1.   

Am 24. Januar 2019 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

—

LetterOne Holdings („LetterOne“, Luxemburg),

—

BASF S.E. („BASF“, Deutschland),

—

Wintershall DEA, das unter der gemeinsamen Kontrolle von LetterOne und BASF stehen wird.

LetterOne und BASF übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Wintershall DEA.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—

LetterOne ist eine private Investmentholding, die vor allem im Energiesektor investiert. In ihrem Eigentum steht das Unternehmen DEA Deutsche Erdöl AG, das international in der Exploration und Förderung von Erdöl und Erdgas tätig ist.

—

BASF ist vor allem in der chemischen Industrie tätig. Seine Kerngeschäftsfelder reichen von Chemikalien, Veredelungsprodukten, branchen- und kundenspezifischen Materialien und Lösungen, Lösungen für die Landwirtschaft bis hin zu Öl und Gas. BASF ist Eigentümer der Wintershall Holding GmbH, die in der Exploration und Förderung von Erdöl und Erdgas unter anderem in Europa tätig ist.

—

In Wintershall DEA werden die Tätigkeiten von Wintershall und DEA zusammengeführt. Das Unternehmen wird in erster Linie in der Exploration und Förderung von Erdöl und Erdgas und in begrenztem Umfang auch im Gastransport tätig sein.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.8773 — LetterOne/BASF/Wintershall DEA

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).