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28.7.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 267/23 |
P9_TA(2023)0020
Antrag auf Aufhebung der Immunität von Nadine Morano
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 2. Februar 2023 über den Antrag auf Aufhebung der Immunität von Nadine Morano (2022/2055(IMM))
(2023/C 267/03)
Das Europäische Parlament,
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befasst mit einem vom französischen Justizministerium mit Schreiben vom 16. Mai 2022 übermittelten und am 8. Juni 2022 im Plenum bekannt gegebenen Antrag auf Aufhebung der Immunität von Nadine Morano im Zusammenhang mit einem vor dem ordentlichen Gericht von Marseille anhängigen Zivilverfahren, |
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nach Anhörung von Nadine Morano gemäß Artikel 9 Absatz 6 seiner Geschäftsordnung, |
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unter Hinweis auf Artikel 8 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union und auf Artikel 6 Absatz 2 des Aktes vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments, |
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unter Hinweis auf die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 21. Oktober 2008, 19. März 2010, 6. September 2011, 17. Januar 2013 und 19. Dezember 2019 (1), |
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gestützt auf Artikel 5 Absatz 2, Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 9 seiner Geschäftsordnung, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses (A9-0011/2023), |
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A. |
in der Erwägung, dass das französische Justizministerium ein Ersuchen der Staatsanwaltschaft des Berufungsgerichts von Aix-en-Provence auf Aufhebung der Immunität von Nadine Morano, Mitglied des Europäischen Parlaments, übermittelt hat, dessen einziges Ziel es ist, in Bezug auf eine gegen sie angestrengte Zivilklage aufgrund öffentlicher Online-Diffamierung gegen sie ermitteln zu können; |
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B. |
in der Erwägung, dass Nadine Morano am 7. Oktober 2018 während einer auf France 3 ausgestrahlten Fernsehsendung die Tätigkeit eines vom Beschwerdeführer gecharterten und im Mittelmeer operierenden Schiffs infrage gestellt hat; in der Erwägung, dass das Team von Nadine Morano drei Botschaften derselben Art als Live-Tweets auf Nadine Moranos Twitter-Konto veröffentlicht hat; |
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C. |
in der Erwägung, dass Nadine Morano mit den Bemerkungen angeblich die Straftat der öffentlichen Verleumdung beging, nach den Artikeln 23 Absatz 1, 29 Absatz 1, 32 Absatz 1 und 42 des Gesetzes vom 29. Juli 1881 über die Pressefreiheit und Artikel 93-3 des französischen Gesetzes Nr. 82-652 vom 29. Juli 1982 über audiovisuelle Kommunikation strafbar ist; |
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D. |
in der Erwägung, dass die Staatsanwaltschaft in Marseille am 5. April 2019 nach einer Beschwerde der Vereinigung, die das Boot chartert, eine gerichtliche Untersuchung wegen öffentlicher Verleumdung eingeleitet hat und infolgedessen gegen Nadine Morano am 3. Juni 2020 offiziell Anklage erhoben wurde; in der Erwägung, dass die Anklage im April 2021 vom zuständigen Gericht aufgehoben wurde, weil sie gegen die parlamentarische Immunität verstoße, die Nadine Morano nach den Bestimmungen des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union genießt; |
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E. |
in der Erwägung, dass einerseits das Parlament nicht einem Gericht gleichgesetzt werden kann und dass andererseits das Mitglied des Parlaments im Zusammenhang mit einem Verfahren zur Aufhebung der Immunität nicht als „Angeklagter“ gelten darf (2); |
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F. |
in der Erwägung, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 8 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union wegen einer in Ausübung ihres Amtes erfolgten Äußerung oder Abstimmung weder in ein Ermittlungsverfahren verwickelt noch festgenommen oder verfolgt werden dürfen; |
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G. |
in der Erwägung, dass das Parlament gemäß Artikel 5 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung bei der Wahrnehmung seiner Befugnisse hinsichtlich der Vorrechte und Befreiungen so handelt, dass es seine Integrität als demokratische gesetzgebende Versammlung bewahrt und die Unabhängigkeit seiner Mitglieder bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sicherstellt; |
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H. |
in der Erwägung, dass eine Erklärung eines Mitglieds außerhalb des Europäischen Parlaments eine in Ausübung seines Amtes erfolgte Äußerung im Sinne von Artikel 8 des Protokolls darstellen kann, wenn sie eine subjektive Beurteilung enthält, die einen unmittelbaren und offensichtlichen Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats dieses Mitglieds im Europäischen Parlament aufweist; in der Erwägung, dass die Frage, ob dies der Fall ist, nach Art und Inhalt der Äußerung beurteilt werden muss und nicht nach dem Ort, an dem sie gemacht wurde; |
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I. |
in der Erwägung, dass Nadine Morano Mitglied der Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehungen zum Panafrikanischen Parlament (DPAP), stellvertretendes Mitglied der Delegation des Europäischen Parlaments in der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU und Mitglied des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ist, der unter anderem zuständig ist für „(…) den Aufbau und die Weiterentwicklung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts unter Wahrung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit, insbesondere
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J. |
in der Erwägung, dass die politische Debatte, an der Mitglieder des Europäischen Parlaments im Rahmen der Ausübung ihres Mandats teilnehmen, heutzutage zunehmend auch außerhalb der Räumlichkeiten des Parlaments stattfindet, unter anderem in Rundfunk und Fernsehen und im Internet über soziale Netzwerke wie etwa Twitter; |
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K. |
in der Erwägung, dass diese Äußerungen im breiteren Kontext des politischen Meinungsaustauschs abgegeben wurden, dessen Thema im Plenum des Europäischen Parlaments wiederholt zur Sprache kommt; |
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L. |
in der Erklärung, dass vor diesem Hintergrund die Äußerungen eindeutig in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Europäischen Parlaments getätigt wurden und dass davon ausgegangen werden kann, dass ein unmittelbarer und offensichtlicher Zusammenhang zwischen den fraglichen Äußerungen und dem parlamentarischen Mandat von Nadine Morano besteht; |
1.
beschließt, die Immunität von Nadine Morano nicht aufzuheben;
2.
beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss und den Bericht seines zuständigen Ausschusses unverzüglich den zuständigen Behörden der Französischen Republik und Nadine Morano zu übermitteln.
(1) Urteil des Gerichtshofs vom 21. Oktober 2008, Marra/De Gregorio und Clemente, C-200/07 und C-201/07, ECLI:EU:C:2008:579; Urteil des Gerichts vom 19. März 2010, Gollnisch/Parlament, T-42/06, ECLI:EU:T:2010:102; Urteil des Gerichtshofs vom 6. September 2011, Patriciello, C-163/10, ECLI:EU:C:2011:543; Urteil des Gerichts vom 17. Januar 2013, Gollnisch/Parlament, T-346/11 und T-347/11, ECLI:EU:T:2013:23. Urteil des Gerichtshofs vom 19. Dezember 2019, Junqueras Vies, C-502/19, ECLI:EU:C:2019:1115.
(2) Urteil des Gerichts vom 30. April 2019, Briois/Parlament, T-214/18, ECLI:EU:T:2019:266.