98/134/EG: Beschluß der Kommission vom 3. Februar 1998 über die Ernennung der Mitglieder des durch den Beschluß 96/642/EG eingesetzten Beratenden Energieausschusses
Amtsblatt Nr. L 036 vom 10/02/1998 S. 0014 - 0015
BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 3. Februar 1998 über die Ernennung der Mitglieder des durch den Beschluß 96/642/EG eingesetzten Beratenden Energieausschusses (98/134/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf den Beschluß 96/642/EG der Kommission vom 8. November 1996 über die Einsetzung eines Beratenden Energieausschusses (1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 1, in Erwägung nachstehender Gründe: Durch den Beschluß 96/642/EG wird ein Beratender Energieausschuß eingesetzt, der aus einunddreißig Mitgliedern besteht. Die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Energieausschusses müssen von der Kommission ernannt werden; nach Einholung der Vorschläge der europäischen Organisationen des Energiesektors und der europäischen Umweltschutzorganisationen sollen nunmehr diese Ernennungen für die Sitze der Vertreter der Berufsorganisationen des Energiesektors, der Energieverbraucher, der Arbeitnehmergewerkschaften des Sektors und des Vertreters des Umweltschutzes erfolgen - BESCHLIESST: Artikel 1 Zu Mitgliedern des Beratenden Energieausschusses werden hiermit ernannt: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Artikel 2 Dieser Beschluß tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Brüssel, den 3. Februar 1998 Für die Kommission Christos PAPOUTSIS Mitglied der Kommission (1) ABl. L 292 vom 15. 11. 1996, S. 34.