Brüssel, den 14.7.2021

SWD(2021) 610 final

ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN

BERICHT ÜBER DIE FOLGENABSCHÄTZUNG (ZUSAMMENFASSUNG)

Begleitunterlage zum

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates

zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/841 hinsichtlich des Geltungsbereichs, der Vereinfachung der Compliance-Vorschriften, der Festlegung der Zielwerte der Mitgliedstaaten für 2030 und der Verpflichtung, bis 2035 gemeinsam Klimaneutralität im Sektor Landnutzung, Forstwirtschaft und Landwirtschaft zu erreichen, und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999 hinsichtlich der Verbesserung der Überwachung, der Berichterstattung, der Verfolgung der Fortschritte und der Überprüfung

{COM(2021) 554 final} - {SEC(2021) 554 final} - {SWD(2021) 551 final} - {SWD(2021) 609 final}


Zusammenfassung (höchstens 2 Seiten)

Folgenabschätzung zur Überprüfung der Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF)

A. Handlungsbedarf

Worin besteht das Problem und warum muss ihm auf EU-Ebene begegnet werden?

Hauptproblem ist der Rückgang der Kapazität des LULUCF-Sektors, CO2 aus der Atmosphäre abzubauen: Zwischen 2013 und 2018 ging ein Fünftel des Nettoabbaus aus diesem Sektor verloren. Hauptursachen sind zunehmender Holzeinschlag, anhaltende Emissionen aus organischen Böden und fehlende Anreize. Nach Prognosen der Kommission ist es möglich, diesen Trend in den nächsten zehn Jahren umzukehren, allerdings bietet der derzeitige Rechtsrahmen keine ausreichenden Anreize. Weitere Probleme sind das Fehlen eines integrierten politischen Rahmens zum Ausbau der Synergien im Landnutzungssektor (Landwirtschaft und LULUCF), die Komplexität der Anrechnungs- und Verbuchungsvorschriften im LULUCF-Sektor und die Qualitätslücken in den Überwachungs- und Berichterstattungssystemen.

Was soll erreicht werden?

Das wichtigste politische Ziel besteht darin, bis 2035 Klimaneutralität im Landnutzungssektor zu erreichen (d. h. ein Gleichgewicht zwischen den Emissionen und dem Abbau von Treibhausgasen im LULUCF- und im Landwirtschaftssektor); weitere Ziele sind die Gestaltung eines fairen, flexiblen und integrierten politischen Rahmens, die Vereinfachung der Umsetzung und eine verbesserte Überwachung und Berichterstattung.

Worin besteht der Mehrwert des Tätigwerdens auf EU-Ebene (Subsidiarität)? 

Der Klimawandel ist ein grenzüberschreitendes Problem, bei dem koordinierte EU-Maßnahmen nationale und lokale Maßnahmen wirksam ergänzen und verstärken. Durch koordinierte Maßnahmen können unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Handlungsmöglichkeiten in den einzelnen Mitgliedstaaten EU-weite ehrgeizige Ziele verwirklicht und eine höhere Kosteneffizienz durch angemessene Flexibilitätsregelungen zwischen den Mitgliedstaaten und in Bezug auf andere sektorale Rechtsvorschriften (Lastenteilungsverordnung) erreicht werden.

B. Lösungen

Worin bestehen die Optionen zur Verwirklichung der Ziele? Wird eine dieser Optionen bevorzugt? Falls nicht, warum nicht?

Option 1 sieht ein ehrgeizigeres, aber vereinfachtes Abbauziel für den LULUCF-Sektor in jedem Mitgliedstaat vor. Option 2 kombiniert vereinfachte LULUCF-Ziele mit besseren Anreizen für einen stärkeren Abbau von Treibhausgasen im LULUCF-Sektor durch die Flexibilitätsregelung in Bezug auf die Lastenteilungsverordnung. Option 3 enthält einen Planungsprozess und ein verbindliches Ziel für einen klimaneutralen Landnutzungssektor (LULUCF und Landwirtschaft) im Jahr 2035.

Die bevorzugte Option besteht darin, vereinfachte und ehrgeizigere nationale LULUCF-Zielvorgaben für 2030 (wie bei Option 1.2 oder Option 2, abhängig von der Höhe der Zielvorgaben im Rahmen der Lastenteilungsverordnung) mit dem EU-weiten Ziel zu kombinieren, bis 2035 Klimaneutralität im Landnutzungssektor zu erreichen. Sie enthält auch einen Planungsprozess für den landbasierten Klimaschutz, nationale Zielvorgaben für den Landnutzungssektor für 2035, die zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden sollen, sowie strengere Anforderungen an die Überwachung und Berichterstattung.

Welchen Standpunkt vertreten die verschiedenen Interessenträger? Wer unterstützt welche Option?

Die Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der öffentlichen Konsultation sprach sich für ehrgeizigere LULUCF-Zielvorgaben aus; diese Option wurde von 45 % bevorzugt (hauptsächlich von Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft, EU-Bürgerinnen und -Bürgern und Nichtregierungsorganisationen). An zweiter Stelle standen integrierte Ziele für den Landnutzungssektor, eine Option, die 40 % der Befragten, vor allem aus dem privaten Sektor, wählten. Bei Behörden war die bevorzugte Option mehr Flexibilität in Bezug auf die Lastenteilungsverordnung.

C. Auswirkungen der bevorzugten Option

Worin bestehen die Vorteile der bevorzugten Option bzw. der wesentlichen Optionen? 

Ehrgeizigere LULUCF-Zielvorgaben werden neben der bis 2035 angestrebten Klimaneutralität im Landnutzungssektor eindeutige Vorteile für die Umwelt mit sich bringen, wie etwa positive Nebeneffekte für die Anpassung an den Klimawandel, die Biodiversität und die Bioökonomie sowie Anreize für neue Geschäftsmodelle („klimaeffiziente Landwirtschaft“), durch die zusätzliche Einnahmen für Landbewirtschafter generiert werden. Der integrierte Planungsprozess für den Landnutzungssektor und verbesserte Überwachungs- und Berichterstattungssysteme werden für eine wirksamere Gestaltung und Umsetzung der Politik sorgen.

Welche Kosten entstehen bei Umsetzung der bevorzugten Option bzw. der wichtigsten Optionen? 

Nach der Modellierung der Kommission (politisches Szenario, auch als MIX-Szenario bezeichnet) könnte das in der Folgenabschätzung vorgesehene ehrgeizigste LULUCF-Ziel (‑310 Mio. Tonnen CO2Äquivalent im Jahr 2030) bei einem relativ niedrigen CO2-Preis von gerade einmal 10 EUR pro Tonne CO2 erreicht werden.

Welche Auswirkungen hat die Initiative auf KMU und Wettbewerbsfähigkeit?

KMU im Landnutzungssektor werden von dieser Initiative nicht unmittelbar betroffen sein (d. h. keine direkten Berichtspflichten auf Ebene der einzelnen Landbewirtschafter). Die vorgeschlagenen Zielvorgaben werden als treibende Kraft für nationale Klimaschutzmaßnahmen im Landnutzungssektor dienen, die die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Sektoren im Bereich der Bioökonomie verbessern können (z. B. nachhaltigere Bereitstellung von Nahrungs- und Futtermitteln und Biomasse sowie Erhöhung der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel).

Hat die Initiative nennenswerte Auswirkungen auf die nationalen Haushalte und Behörden? 

Die Vereinfachung der Compliance-Vorschriften wird die Regulierungskosten senken. Zwar wird die Verbesserung der Überwachungs- und Berichterstattungssysteme einige Kosten verursachen, doch sie wird auch zu einer effizienteren Nutzung bereits finanzierter und verfügbarer Datensätze und Technologien (z. B. Fernerkundung) und zu kostengünstigeren Entscheidungsprozessen führen. Eine integrierte Planung für den gesamten Landnutzungssektor kann auf den bestehenden nationalen Energie- und Klimaplänen aufbauen und wird politische Synergien, z. B. mit der GAP, der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, der Waldstrategie und der Biodiversitätsstrategie, hervorbringen. Auswirkungen auf die nationalen Haushalte würden sich auch aus dem Handel mit LULUCF-Gutschriften ergeben, denn Mitgliedstaaten, die ihre Ziele übertreffen, könnten Einnahmen generieren.

Wird es andere nennenswerte Auswirkungen geben? 

Die vorgeschlagenen Zielvorgaben stehen im Einklang mit den jeweiligen Fähigkeiten der Mitgliedstaaten, Klimaschutzmaßnahmen und CO2-Reduktionen durchzuführen, und sollten eine gerechte Verteilung der Vorteile und Anstrengungen gewährleisten.

Verhältnismäßigkeit 

Die bevorzugte Option wird gemessen an den ehrgeizigeren Klimaschutzzielen der Initiative „Fit für 55“ und dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 als verhältnismäßig angesehen.

D. Folgemaßnahmen

Wann wird die Maßnahme überprüft?

In den Rechtsvorschriften ist eine regelmäßige Überprüfung vorgesehen. Diese wird auf die Überprüfung anderer Rechtsvorschriften abgestimmt, wie beispielsweise im Vorschlag für die Lastenteilungsverordnung.