Brüssel, den 20.5.2020

COM(2020) 507 final

Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum nationalen Reformprogramm Irlands 2020 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Irlands 2020


Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum nationalen Reformprogramm Irlands 2020 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Irlands 2020

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken 1 , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte 2 , insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Am 17. Dezember 2019 hat die Kommission die Jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum angenommen, mit der das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2020 eingeleitet wurde. Dabei wurde der am 17. November 2017 vom Europäischen Parlament, vom Rat und von der Kommission proklamierten europäischen Säule sozialer Rechte gebührend Rechnung getragen. Am 17. Dezember 2019 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 auch den Warnmechanismus-Bericht an, in dem Irland als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine eingehende Überprüfung durchzuführen sei. Am selben Tag nahm die Kommission ferner eine Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets an.

(2)Der Länderbericht Irland 2020 3 wurde am 26. Februar 2020 veröffentlicht. Darin werden die Fortschritte Irlands bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates vom 9. Juli 2019 4 , bei der Umsetzung der Empfehlungen der Vorjahre und bei der Verwirklichung seiner nationalen Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 bewertet. Im Länderbericht wurde außerdem eine eingehende Überprüfung nach Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 vorgenommen, deren Ergebnisse ebenfalls am 26. Februar 2020 veröffentlicht wurden. Die Kommission gelangte in ihrer Analyse zu dem Schluss, dass in Irland makroökonomische Ungleichgewichte bestehen. Diese Ungleichgewichte stehen insbesondere mit der hohen öffentlichen und privaten Verschuldung sowie den umfangreichen Nettoauslandsverbindlichkeiten in Zusammenhang.

(3)Am 11. März 2020 wurde der COVID-19-Ausbruch von der Weltgesundheitsorganisation offiziell zur weltweiten Pandemie erklärt. Diese hat eine öffentliche Gesundheitskrise mit weitreichenden Folgen für Bürgerinnen und Bürger, Gesellschaften und Volkswirtschaften verursacht. Sie setzt die nationalen Gesundheitssysteme unter erheblichen Druck, unterbricht die globalen Lieferketten, verursacht Volatilität an den Finanzmärkten, führt zu Schocks bei der Verbrauchernachfrage und zieht eine Vielzahl von Branchen in Mitleidenschaft. Sie bedroht die Arbeitsplätze und Einkommen der Menschen und die Geschäftstätigkeit der Unternehmen. Die Folgen des durch sie verursachten schweren wirtschaftlichen Schocks sind in der Europäischen Union bereits stark spürbar. Am 13. März 2020 hat die Kommission eine Mitteilung 5 angenommen, in der zu einer koordinierten wirtschaftlichen Reaktion auf die Krise unter Einbeziehung aller Akteure auf nationaler und auf Unionsebene aufgerufen wird.

(4)Mehrere Mitgliedstaaten haben den Notstand ausgerufen oder Notmaßnahmen eingeführt. Notmaßnahmen müssen unbedingt verhältnismäßig, notwendig und zeitlich begrenzt sein und europäischen wie internationalen Standards entsprechen. Sie sollten demokratischer Kontrolle und einer unabhängigen gerichtlichen Überprüfung unterliegen.

(5)Am 20. März 2020 hat die Kommission eine Mitteilung über die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts 6 angenommen. Die in Artikel 5 Absatz 1, Artikel 6 Absatz 3, Artikel 9 Absatz 1 und Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 sowie in Artikel 3 Absatz 5 und Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 enthaltene Klausel erleichtert die Koordinierung der Haushaltspolitik in Zeiten eines schweren Konjunkturabschwungs. In ihrer Mitteilung legte die Kommission dem Rat dar, dass die Bedingungen für die Aktivierung der Klausel angesichts des schweren Konjunkturabschwungs, der infolge des Ausbruchs von COVID-19 zu erwarten ist, ihrer Auffassung nach erfüllt seien. Am 23. März 2020 schlossen sich die Finanzminister der Mitgliedstaaten dieser Einschätzung der Kommission an. Die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel ermöglicht eine vorübergehende Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel unter der Voraussetzung, dass die mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen dadurch nicht gefährdet wird. Für Mitgliedstaaten, die der korrektiven Komponente unterliegen, kann der Rat auf Empfehlung der Kommission zudem einen überarbeiteten haushaltspolitischen Kurs festlegen. Die Verfahren des Stabilitäts- und Wachstumspakts werden durch die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel nicht ausgesetzt. Die Klausel gestattet es den Mitgliedstaaten, von den normalerweise geltenden Haushaltsvorgaben abzuweichen, ermöglicht der Kommission und dem Rat aber zugleich die erforderlichen Koordinierungsmaßnahmen im Rahmen des Pakts.

(6)Es sind weitere Maßnahmen erforderlich, um die Ausbreitung der Pandemie einzudämmen und zu kontrollieren, die Resilienz der nationalen Gesundheitssysteme zu stärken, die sozioökonomischen Folgen durch Unterstützung von Unternehmen und Haushalten abzumildern und mit Blick auf die Wiederaufnahme der Wirtschaftstätigkeit für angemessenen Gesundheitsschutz und angemessene Sicherheit am Arbeitsplatz zu sorgen. Die Europäische Union sollte die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente in vollem Umfang nutzen, um die Bemühungen der Mitgliedstaaten in diesen Bereichen zu unterstützen. Parallel dazu sollten die Mitgliedstaaten und die Europäische Union gemeinsam die für eine Rückkehr zu normal funktionierenden Gesellschaften und Volkswirtschaften und nachhaltigem Wachstum nötigen Maßnahmen erarbeiten, wobei insbesondere auch dem ökologischen und dem digitalen Wandel Rechnung getragen und sämtliche Lehren aus der Krise gezogen werden sollten.

(7)Die COVID-19-Krise hat deutlich gemacht, wie flexibel der Binnenmarkt auf Ausnahmesituationen reagieren kann. Damit die wirtschaftliche Erholung rasch und reibungslos eingeleitet und der freie Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie die Freizügigkeit der Arbeitnehmer wiederhergestellt werden können, müssen die außergewöhnlichen Maßnahmen, die das normale Funktionieren des Binnenmarkts verhindern, jedoch aufgehoben werden, sobald sie nicht mehr unerlässlich sind. Die aktuelle Krise hat gezeigt, dass im Gesundheitssektor Krisenvorsorgepläne benötigt werden, die insbesondere auch bessere Beschaffungsstrategien, diversifizierte Lieferketten und strategische Reserven an wesentlichen Gütern beinhalten. Diese Faktoren sind für die Ausarbeitung umfassenderer Krisenvorsorgepläne von zentraler Bedeutung.

(8)Die einschlägigen Rahmenvorschriften 7 wurden vom Unionsgesetzgeber bereits geändert, damit die Mitgliedstaaten alle nicht abgerufenen Mittel aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds dafür einsetzen können, die beispiellosen Folgen der COVID-19-Pandemie einzudämmen. Diese Änderungen werden größere Flexibilität sowie einfachere und straffere Verfahren ermöglichen. Um den Liquiditätsdruck zu verringern, können die Mitgliedstaaten im Rechnungsjahr 2020–2021 bei Mitteln aus dem Unionshaushalt außerdem einen Kofinanzierungssatz von 100 % in Anspruch nehmen. Irland wird ermutigt, diese Möglichkeiten auszuschöpfen, um die am stärksten betroffenen Personen und Wirtschaftszweige zu unterstützen.

(9)Die einzelnen Regionen dürften aufgrund unterschiedlicher Spezialisierungsmuster in ungleichem Maße von den sozioökonomischen Folgen der Pandemie betroffen sein. Dies birgt eine erhebliche Gefahr, dass sich die in Irland ohnehin bestehenden regionalen Unterschiede vergrößern. Da gleichzeitig die Gefahr eines vorübergehenden wirtschaftlichen Auseinanderdriftens der Mitgliedstaaten besteht, sind in der derzeitigen Lage gezielte politische Maßnahmen erforderlich.

(10)Am 21. April 2020 übermittelte Irland sein nationales Reformprogramm 2020 und am 30. April 2020 sein Stabilitätsprogramm 2020. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

(11)Irland unterliegt derzeit der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie der Schuldenregel.

(12)In ihrem Stabilitätsprogramm 2020 geht die Regierung für 2020 von einer Verschlechterung des Gesamtsaldos, d. h. einem Defizit von 7,4 % des BIP aus, während 2019 noch ein Überschuss von 0,4 % des BIP verzeichnet worden war. Im Jahr 2021 soll das Defizit auf 4,1 % des BIP zurückgehen. Die gesamtstaatliche Schuldenquote, die 2019 auf 58,8 % des BIP zurückgegangen war, dürfte sich dem Stabilitätsprogramm 2020 zufolge 2020 auf 69,1 % des BIP erhöhen. Die Aussichten für die Gesamtwirtschaft und den Haushalt sind wegen der COVID-19-Pandemie mit großer Unsicherheit behaftet.

(13)In Reaktion auf die COVID-19-Pandemie hat Irland im Rahmen eines koordinierten Ansatzes der Union haushaltspolitische Maßnahmen verabschiedet, um die Kapazität seines Gesundheitssystems zu erhöhen, die Pandemie einzudämmen und die besonders betroffenen Menschen und Wirtschaftszweige zu unterstützen. Laut Stabilitätsprogramm 2020 belaufen sich diese haushaltspolitischen Maßnahmen auf etwa 2,0 % des BIP. Die Maßnahmen umfassen Beschäftigungsförderung und Arbeitslosenunterstützung über einen Zeitraum von zwölf Wochen (etwa 1,4 % des BIP) und zusätzliche Ausgaben zur Verbesserung der Kapazität und der Zugänglichkeit des Gesundheitssystems (etwa 0,6 % des BIP). Darüber hinaus hat Irland Maßnahmen angekündigt, die sich zwar nicht unmittelbar auf den Haushalt auswirken, aber zur Verbesserung der Liquidität von Unternehmen beitragen werden; diese sind im Stabilitätsprogramm 2020 mit etwa 0,3 % des BIP veranschlagt. Zu diesen Maßnahmen gehören Kreditgarantien und verschiedene Darlehensregelungen, die Aussetzung von Zinsen und Sanktionen bei bestimmten Arten des Zahlungsverzugs durch Arbeitgeber, die Aussetzung der Zwangsvollstreckung sowie Zahlungsunterbrechungen von bis zu drei Monaten bei Unternehmensdarlehen. Am 2. Mai 2020 kündigte die Regierung ein neues Paket mit Fremd- und Eigenkapitalmaßnahmen zur Unterstützung der Unternehmen in Höhe von etwa 2 % des BIP an, die weder im Stabilitätsprogramm 2020 noch in der Prognose der Kommission enthalten waren. Insgesamt stehen die von Irland ergriffenen Maßnahmen mit den Leitlinien der Kommissionsmitteilung über eine koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie im Einklang. Werden diese vollständig umgesetzt und wird die Haushaltspolitik anschließend, sobald die wirtschaftlichen Bedingungen dies zulassen, erneut auf die mittelfristige Erreichung einer vorsichtigen Haushaltslage ausgerichtet, so trägt dies mittelfristig zur Erhaltung tragfähiger öffentlicher Finanzen bei.

(14)Gemäß der Frühjahrsprognose 2020 der Kommission dürfte sich der gesamtstaatliche Haushaltssaldo Irlands unter Annahme einer unveränderten Politik 2020 auf -5,6 % des BIP und 2021 auf -2,9 % des BIP belaufen. Die gesamtstaatliche Schuldenquote wird den Projektionen zufolge 2020 bei 66,4 % des BIP und 2021 bei 66,7 % des BIP liegen.

(15)Angesichts der für 2020 geplanten Überschreitung der Defizitgrenze von 3 % des BIP durch Irland hat die Kommission am 20. Mai 2020 einen Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags veröffentlicht. Insgesamt legt die Analyse nahe, dass das Defizitkriterium im Sinne des Vertrags und der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 nicht erfüllt ist.

(16)Da Irland in der ersten Jahreshälfte 2020 stark von der COVID-19-Pandemie betroffen war, geriet sein Gesundheitssystem unter extremen Druck. Irland hat dringende Maßnahmen zur Stärkung des Gesundheitssystems sowie Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ergriffen, die die Wirtschaftstätigkeit in bestimmten Sektoren stark eingeschränkt haben. Des Weiteren hat die Regierung breit gefächerte wirtschaftliche Maßnahmen ergriffen, um die Folgen der COVID-19-Krise so weit wie möglich abzumildern. Dazu gehören Lohnzuschussregelungen zum Schutz von Arbeitsplätzen, Sozialleistungen, das vorübergehende Verbot von Mieterhöhungen und Zwangsräumungen sowie Liquiditäts- und Kreditförderungsmaßnahmen für Unternehmen. Obwohl diese Maßnahmen darauf abzielen, den wirtschaftlichen Schock infolge der Pandemie abzumildern, besteht nach wie vor ein hohes Risiko erheblicher Produktionseinbußen, zahlreicher Konkurse und Insolvenzen sowie einer Zunahme der Arbeitslosigkeit und der von Armut bedrohten Menschen.

(17)Bereits vor der COVID-19-Pandemie waren die Krankenhäuser nahezu voll ausgelastet, wobei die Belegungsrate bei Betten in der Akutversorgung zu den höchsten in den OECD-Ländern zählte. Zurückzuführen war dies vor allem auf den fehlenden allgemeinen Zugang zur medizinischen Grundversorgung und eine erhebliche Abhängigkeit von Krankenhausbehandlungen. Probleme in Bezug auf Einstellung und Verbleib von Krankenpflegepersonal hatten in bestimmten Regionen und Krankenhäusern zu einem Mangel an Krankenpflegekräften geführt. Es gibt nur unzureichende Möglichkeiten für die langfristige häusliche Pflege und auf diese besteht kein gesetzlicher Anspruch, während durch politische Maßnahmen Anreize zur Inanspruchnahme von Pflege in Heimen geboten werden. Durch die COVID-19-Pandemie ist das Gesundheitssystem unter beispiellosen Druck geraten. Es wurden rasch Notmaßnahmen ergriffen, um die Kapazitäten der Krankenhäuser zu erhöhen und vorübergehend einen allgemeinen Zugang zur Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Mittelfristig muss Irland jedoch nach wie vor die strukturell begrenzte Effizienz, Flexibilität, Belastbarkeit und Zugänglichkeit seines Gesundheitssystems angehen. Durch die ehrgeizige Sláintecare-Reform soll ein allgemein zugängliches und nachhaltiges Gesundheitssystem geschaffen werden. Die Pläne für ihre Umsetzung bleiben allerdings vage. Die Festlegung klarer Etappenziele und Fristen sowie eines soliden Überwachungsrahmens kann zur raschen Verwirklichung einer allgemeinen Gesundheitsversorgung beitragen. Reformen im Bereich der Langzeitpflege, einschließlich neuer Arbeitsweisen in den Kommunen in Form einer Unterstützung der häuslichen Pflege und einer Neuorganisation der Pflegeressourcen, könnten eine Bestandsaufnahme der bestehenden Einrichtungen, Prognosen des künftigen Anstiegs der Nachfrage und eine entsprechende „Lückenanalyse“, gefolgt von einem Plan für die Umsetzung, erfordern.

(18)Der jüngsten Prognose der Kommission zufolge dürfte die Arbeitslosenquote 2020 auf 7,4 % ansteigen und 2021 leicht auf 7 % zurückgehen. In Reaktion auf die Pandemie hat die Regierung in erheblichem Umfang Gebrauch von der Arbeitslosenunterstützung und der Einkommensunterstützung gemacht, insbesondere von Kurzarbeitsregelungen, die weiterhin rasch umgesetzt und verbessert werden sollten. Die relativ hohe Zahl an Menschen, die in Haushalten mit geringer Erwerbsintensität leben, erfordert weitere Anstrengungen zur Förderung individueller Aktivierungsstrategien. Die Herausforderungen, denen Irland im Hinblick auf Armut sowie Beschäftigungsqualität und -unterstützung – auch für Menschen mit Behinderungen – gegenübersteht, bleiben bestehen und werden durch die Pandemie wahrscheinlich noch wachsen. Im aktuellen Kontext ist es erforderlich, die Bemühungen um Weiterqualifizierung und Umschulung in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern fortzusetzen, um den sich wandelnden Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden und die Arbeitskräfte auf den Übergang im Zusammenhang mit Klimawandel, Energiewende und Kreislaufwirtschaft vorzubereiten. Im Wohnungssektor wurden bereits Qualifikationsdefizite festgestellt, doch dürften mit dem fortschreitenden Übergang noch weitere zutage treten. Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie muss unbedingt sichergestellt werden, dass die Digitalisierung von Bildung und Arbeit die bildungsbezogenen und sozialen Ungleichheiten nicht verstärkt.

(19)Die Regierung hat verschiedene Maßnahmen zur Förderung des Wohnraumangebots durchgeführt, die dazu beigetragen haben, dass sich die jährlichen Wohnraumfertigstellungen in den beiden Jahren bis September 2019 um fast 40 % erhöht haben. In Verbindung mit wirksamen makroprudenziellen Instrumenten scheint dies dazu beigetragen zu haben, die Inflation bei den Wohnimmobilienpreisen einzudämmen. Die Zahl der Wohnraumfertigstellungen bleibt jedoch immer noch hinter der Nachfrage zurück. Die Bezahlbarkeit von Wohnraum ist für viele Haushalte ein Problem, und die Inflation im Mietsektor bleibt anhaltend hoch. Eine bessere Infrastruktur in Verbindung mit entsprechender Raumplanung könnte ein entscheidender Faktor für die Verbesserung des Wohnraumangebots sein. Darüber hinaus könnte die Behebung von Verwaltungsmängeln im Hinblick auf die Leerstandssteuer („vacant site levy“) letztlich dazu beitragen, die Bezahlbarkeit von Wohnraum mittelfristig zu verbessern. Der Mangel an Sozialwohnungen stellt nach wie vor eine große Herausforderung für die Förderung der Inklusion, einschließlich der schwächsten Bevölkerungsgruppen, dar. Die jüngsten politischen Maßnahmen haben den sozialen Wohnungsbau vorangetrieben, doch im Dezember 2019 standen in Irland immer noch etwa 68 700 Haushalte auf Wartelisten für Sozialwohnungen. Es bedarf weiterer Anstrengungen, um den Bedarf der auf der derzeitigen Warteliste verbleibenden Haushalte und potenzieller neuer Antragsteller zu decken. Unter den etwa 10 000 in Irland registrierten Obdachlosen sind 3500 Kinder. Dies gibt Anlass zur Sorge über die potenziellen Risiken einer Verstärkung der Ungleichheiten, tief verwurzelter Armut und sozialer Ausgrenzung. Alleinerziehende gehören zu den am stärksten von Obdachlosigkeit betroffenen Gruppen. Es bestehen nach wie vor erhebliche Unterschiede zwischen Regionen und Städten: 69 % aller obdachlosen Erwachsenen leben im Großraum Dublin.

(20)Das irische Bankensystem ist eine wichtige Liquiditätsquelle für irische Unternehmen. Der rechtzeitige Zugang zu Darlehen kann sich für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und für Unternehmen ohne Sicherheiten oder eine bestehende Beziehung zu einem Kreditgeber als schwierig erweisen. Zudem wurde der Zugang von KMU zu Bankkrediten bis vor kurzem durch hohe Zinssätze beeinträchtigt. Die irischen Behörden und Banken haben eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die finanziellen Schwierigkeiten von Unternehmen und Haushalten abzumildern. Diese Maßnahmen müssen die nötige Liquidität bieten und nachhaltige Umstrukturierungslösungen für Kreditnehmer fördern, deren finanzielle Schwierigkeiten unmittelbar mit der COVID-19-Pandemie zusammenhängen und die daher nach einem Übergangszeitraum voraussichtlich ihre Rentabilität wiederherstellen. Nur solch ein ausgewogener Ansatz kann Unternehmen und Haushalten helfen, die vorübergehenden Herausforderungen zu bewältigen, ohne die (bereits geringe) Rentabilität zu untergraben und die in den letzten Jahren erzielten ersten Fortschritte Irlands bei der Verbesserung der Finanzstabilität seines Bankensektors zu beeinträchtigen. Bei der Konzipierung und Umsetzung dieser Maßnahmen muss die Resilienz des Bankensektors berücksichtigt werden.

(21)Um die wirtschaftliche Erholung zu begünstigen, wird es wichtig sein, durchführungsreife öffentliche Investitionsprojekte vorzuziehen und private Investitionen, auch durch entsprechende Reformen, zu fördern. Die Wiederbelebung der Wirtschaft setzt voraus, dass Irland bei seinen ehrgeizigen Investitionen in die Bereiche Umwelt, Klima, Energie und Infrastruktur Fortschritte macht. Irland liegt bislang bei der Dekarbonisierung zurück. Die Treibhausgasemissionen im Verkehrs- und im Gebäudesektor sind hoch und nehmen weiter zu. Irland wird die Ziele für 2020 in Bezug auf Energieeffizienz und erneuerbare Energien nicht erreichen. Irland ist von Energieeinfuhren abhängig und gehört zu den Mitgliedstaaten mit den höchsten Strompreisen, was sich negativ auf die Umwelt und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auswirken könnte. Der Umbau Irlands zu einer klimaneutralen Wirtschaft wird über einen längeren Zeitraum hinweg erhebliche private und öffentliche Investitionen u. a. in erneuerbare Energien, Elektrizitätsinfrastruktur, Energieeffizienz und nachhaltigen Verkehr erfordern. Der Aktionsplan für Klimaschutz stellt eine glaubwürdige Initiative zur Umkehrung des Emissionspfads dar. Um die ehrgeizigen Ziele in konkrete Ergebnisse umzusetzen, bedarf es einer wirksamen und nachhaltigen Umsetzung seiner Strategien und Maßnahmen. Die Programmplanung des Fonds für einen gerechten Übergang für den Zeitraum 2021‑2027 könnte Irland dabei helfen, insbesondere in der in Anhang D des Länderberichts genannten Region einige der mit dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft verbundenen Herausforderungen anzugehen und so diesen Fonds optimal zu nutzen.

(22)Die Bemühungen Irlands, das Produktivitätsgefälle zwischen seiner Außen- und seiner Binnenwirtschaft zu verringern, verlaufen nach wie vor schleppend. Eine direkte Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und öffentlichen Forschungszentren durch den Innovationsfonds für disruptive Technologien, z. B. durch Kooperationsprojekte zwischen Industrie – einschließlich KMU – und Forschungseinrichtungen, ist zu begrüßen. Irland gewährt zwar Unternehmen eine relativ umfangreiche öffentliche Unterstützung, doch dies geschieht in Form einer Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung, was in der Regel größere Unternehmen in ausländischem Besitz begünstigt und nur begrenzte Auswirkungen auf die Steigerung der Produktivität lokaler irischer Unternehmen hat. Im Rahmen des Programms Future Jobs Ireland werden Schlüsselmaßnahmen festgelegt, die dazu beitragen könnten, die Schwächen der heimischen Wirtschaft zu beheben, vor allem Initiativen zur Steigerung der Produktivität inländischer Unternehmen, insbesondere KMU. Es ist wichtig, dass diese Maßnahmen wirksam umgesetzt werden. Die Krise hat auch den Digitalisierungsbedarf von KMU deutlich gemacht, insbesondere im Zusammenhang mit Lösungen für Telearbeit, der Schulung von Arbeitskräften und der Cybersicherheit. Die digitale Infrastruktur ist für die Steigerung der Produktivität von KMU und die Förderung des Unternehmertums von zentraler Bedeutung. Ultraschnelles Breitband gibt es nur in 5 % des ländlichen Raums, was deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 29 % liegt, und Irland ist zudem eines der teuersten Länder der EU bei festen Breitbandnetzen. Da der Vertrag über eine umfangreiche öffentliche Investition im Rahmen des nationalen Breitbandplans unterzeichnet wurde, um Infrastrukturlücken zu schließen, ist es wichtig, die fristgerechte Bereitstellung des öffentlich geförderten ultraschnellen Breitbandnetzes, insbesondere im ländlichen Raum, genau zu überwachen und sicherzustellen.

(23)Die Bekämpfung der aggressiven Steuerplanung ist eine wesentliche Voraussetzung für effizientere und gerechtere Steuersysteme, wie in der Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet 2020 festgestellt wird. Da sich aggressive Steuerplanungsstrategien der Steuerzahler auch auf andere Mitgliedstaaten auswirken können, ist ergänzend zu den Rechtsvorschriften der Union auch ein koordiniertes Vorgehen auf nationaler Ebene erforderlich. Irland hat Schritte zur Bekämpfung aggressiver Steuerplanungspraktiken unternommen, indem es international und auf europäischer Ebene vereinbarte Initiativen umgesetzt und einige zusätzliche Maßnahmen auf nationaler Ebene ergriffen hat. Der hohe Anteil an Lizenzgebühren und Dividenden am BIP lässt jedoch darauf schließen, dass Unternehmen die irischen Steuervorschriften zu aggressiver Steuerplanung nutzen; die Wirksamkeit der nationalen Maßnahmen wird zu bewerten sein. Eine Erweiterung der Steuerbemessungsgrundlage würde die Widerstandsfähigkeit der Einnahmen gegen wirtschaftliche Schwankungen und idiosynkratische Schocks erhöhen und das Funktionieren automatischer Stabilisatoren stärken. Die starke Konzentration der Körperschaftsteuern (auf die zehn Hauptunternehmen entfallen 45 % der Körperschaftsteuern), deren Volatilität und ihr potenziell vorübergehender Charakter sowie ihr steigender Anteil am Gesamtsteueraufkommen (Rekordwert von 18,7 % im Jahr 2018) unterstreichen das Risiko, das damit verbunden ist, sich übermäßig auf diese Einnahmen für die Finanzierung dauerhafter laufender Ausgaben zu verlassen.

(24)Trotz der Bemühungen, seinen Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche zu stärken, ist Irland aufgrund seiner international ausgerichteten Wirtschaft, die mit einem erheblichen Zufluss ausländischer Direktinvestitionen verknüpft ist, und der vorhandenen komplexen Rechtsstrukturen mit ausländischen Sponsoren nach wie vor mit Risiken konfrontiert. Die nationale Risikobewertung wird überarbeitet, um die tatsächliche Risikoexposition der an der Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen und Trusts Beteiligten besser widerzuspiegeln. Haben diese Dienstleister unzureichende Kenntnis von der Risikoexposition, so führt dies dazu, dass nur wenige verdächtige Transaktionen gemeldet werden. Die Überwachungsintensität reicht nicht aus, um diese Probleme zu beheben, und beruht nicht auf einem risikobasierten Ansatz, was die Wirksamkeit des Rahmens zur Bekämpfung der Geldwäsche beeinträchtigt. Für Unternehmen wurde ein nationales Register wirtschaftlicher Eigentümer eingerichtet, um die Geheimhaltung zu beschränken und die wirtschaftlichen Eigentümer zu ermitteln. Die Qualität der bereitgestellten Informationen und die Wirksamkeit des Registers müssen im Zeitverlauf überwacht werden.

(25)Während die vorliegenden Empfehlungen in erster Linie auf die Bewältigung der sozioökonomischen Folgen der Pandemie und die Förderung der wirtschaftlichen Erholung abzielen, ging es bei den vom Rat am 9. Juli 2019 angenommenen länderspezifischen Empfehlungen 2019 auch um Reformen, die für die Bewältigung mittel- bis langfristiger struktureller Herausforderungen von wesentlicher Bedeutung sind. Diese sind nach wie vor relevant, weswegen ihre Einhaltung im nächstjährigen Semesterzyklus weiterverfolgt werden wird. Dies gilt auch für Empfehlungen zu investitionsbezogenen wirtschaftspolitischen Maßnahmen. Letztere sollten bei der strategischen Planung kohäsionspolitischer Mittel nach 2020 berücksichtigt werden, also auch bei Maßnahmen zur Abfederung der Krise und bei Exit-Strategien.

(26)Das Europäische Semester bildet den Rahmen für eine kontinuierliche wirtschafts- und beschäftigungspolitische Koordinierung innerhalb der Union, die zu einer nachhaltigen Wirtschaft beitragen kann. Die Mitgliedstaaten haben in ihren nationalen Reformprogrammen 2020 eine Bilanz der Fortschritte bei der Umsetzung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung gezogen. Indem Irland die nachstehenden Empfehlungen vollständig umsetzt, wird es Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung erreichen und zu den gemeinsamen Anstrengungen im Hinblick auf die Sicherstellung wettbewerbsfähiger Nachhaltigkeit in der Europäischen Union beitragen.

(27)Eine enge Koordinierung zwischen den Volkswirtschaften in der Wirtschafts- und Währungsunion ist für eine rasche Erholung von den wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie von entscheidender Bedeutung. Als Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist, sollte Irland – auch unter Berücksichtigung der politischen Leitlinien der Euro-Gruppe – sicherstellen, dass seine Politik weiterhin mit den Empfehlungen für das Euro-Währungsgebiet im Einklang steht und mit der Politik der anderen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets abgestimmt wird.

(28)Im Rahmen des Europäischen Semesters 2020 hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Irlands umfassend analysiert und diese Analyse im Länderbericht 2020 veröffentlicht. Sie hat auch das Stabilitätsprogramm 2020 und das nationale Reformprogramm 2020 sowie die Maßnahmen zur Umsetzung der in den Vorjahren an Irland gerichteten Empfehlungen bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Irland berücksichtigt, sondern angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt durch auf Unionsebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit Unionsvorschriften und -leitlinien beurteilt.

(29)Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm 2020 geprüft; seine Stellungnahme hierzu 8 spiegelt sich insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider.

(30)Vor dem Hintergrund der eingehenden Überprüfung durch die Kommission und dieser Bewertung hat der Rat das nationale Reformprogramm 2020 und das Stabilitätsprogramm 2020 geprüft. In den vorliegenden Empfehlungen wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Bekämpfung der Pandemie und die Förderung der wirtschaftlichen Erholung den ersten notwendigen Schritt für die Korrektur von Ungleichgewichten darstellen. Die Empfehlungen, die sich direkt auf die von der Kommission nach Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 festgestellten makroökonomischen Ungleichgewichte beziehen, spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1, 2 und 4 wider —

EMPFIEHLT, dass Irland 2020 und 2021

1.im Einklang mit der allgemeinen Ausweichklausel alle erforderlichen Maßnahmen ergreift, um die Pandemie wirksam zu bekämpfen, die Wirtschaft zu stützen und ihre anschließende Erholung zu fördern; sobald die wirtschaftlichen Bedingungen dies zulassen, seine Haushaltspolitik darauf abstellt, mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen und die Schuldentragfähigkeit zu gewährleisten, und gleichzeitig die Investitionen erhöht; die Zugänglichkeit des Gesundheitssystems verbessert und seine Resilienz stärkt, unter anderem durch die Reaktion auf die Bedürfnisse der Arbeitskräfte im Gesundheitswesen und die Gewährleistung des allgemeinen Zugangs zur medizinischen Grundversorgung;

2.durch Kompetenzentwicklung die Beschäftigung fördert; die Gefahr der digitalen Kluft, auch im Bildungssektor, angeht; das Angebot an sozialem und erschwinglichem Wohnraum verbessert;

3.weiterhin die Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, unterstützt, vor allem durch Maßnahmen zur Sicherstellung ihrer Liquidität; durchführungsreife öffentliche Investitionsprojekte vorzieht und private Investitionen fördert, um die wirtschaftliche Erholung zu unterstützen; verstärkt in den ökologischen und digitalen Wandel investiert, insbesondere in saubere und effiziente Energieerzeugung und -nutzung, nachhaltigen öffentlichen Verkehr, die Wasserversorgung und -aufbereitung, Forschung und Innovation sowie die digitale Infrastruktur;

4.die Steuerbemessungsgrundlage erweitert; die Merkmale des Steuersystems, die eine aggressive Steuerplanung begünstigen, einschließlich der Zahlungen ins Ausland, entschlossener angeht; die effektive Überwachung und Durchsetzung des Rahmens zur Bekämpfung der Geldwäsche gewährleistet, was Dienstleister für Trusts und Unternehmen anbelangt.

Geschehen zu Brüssel am

   Im Namen des Rates

   Der Präsident

(1)    ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.
(2)    ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.
(3)    SWD(2020) 506 final.
(4)    ABl. C 301 vom 5.9.2019, S. 117.
(5)    COM(2020) 112 final.
(6)    COM(2020) 123 final.
(7)

   Verordnung (EU) 2020/460 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. März 2020 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) Nr. 508/2014 im Hinblick auf besondere Maßnahmen zur Mobilisierung von Investitionen in die Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten und in andere Sektoren von deren Volkswirtschaften zur Bewältigung des COVID-19-Ausbruchs (Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise) (ABl. L 99 vom 31.3.2020, S. 5) und Verordnung (EU) 2020/558 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2020 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1301/2013 und (EU) Nr. 1303/2013 im Hinblick auf spezifische Maßnahmen zur Einführung einer außerordentlichen Flexibilität beim Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds als Reaktion auf den COVID-19-Ausbruch (ABl. L 130 vom 24.4.2020, S. 1).

(8)    Nach Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates.