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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2025/4353 |
30.7.2025 |
Mitteilung an die Personen und Organisationen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2015/1333 des Rates, durchgeführt durch den Durchführungsbeschluss (GASP) 2025/1705 des Rates, und der Verordnung (EU) 2016/44 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1583 des Rates, über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen unterliegen
(C/2025/4353)
Den Personen und Organisationen, die in den Anhängen II und IV des Beschlusses (GASP) 2015/1333 des Rates (1), durchgeführt durch den Durchführungsbeschluss (GASP) 2025/1705 des Rates (2), und in Anhang III der Verordnung (EU) 2016/44 des Rates (3), durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1583 des Rates (4), über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen aufgeführt sind, wird Folgendes mitgeteilt:
Die betroffenen Personen und Organisation werden darauf hingewiesen, dass sie bei den zuständigen Behörden des jeweiligen Mitgliedstaats bzw. der jeweiligen Mitgliedstaaten (siehe Websites in Anhang IV der Verordnung (EU) 2016/44) beantragen können, dass ihnen die Verwendung eingefrorener Gelder zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse oder für bestimmte Zahlungen genehmigt wird (vgl. Artikel 8 der Verordnung).
Die betroffenen Personen und Organisationen können beim Rat unter Vorlage entsprechender Nachweise vor dem 15. Mai 2026 beantragen, dass der Beschluss, sie in die genannte Liste aufzunehmen, überprüft wird. Entsprechende Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:
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Rat der Europäischen Union |
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Generalsekretariat |
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RELEX.1. |
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Rue de la Loi/Wetstraat 175 |
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1048 Bruxelles/Brussel |
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Belgique/BELGIË |
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E-Mail: sanctions@consilium.europa.eu |
Den eingegangenen Bemerkungen wird bei der gemäß Artikel 17 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2015/1333 und Artikel 21 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2016/44 durchzuführenden regelmäßigen Überprüfung der Liste der benannten Personen und Organisationen durch den Rat Rechnung getragen.
Die betroffenen Personen und Organisationen werden ferner darauf aufmerksam gemacht, dass sie den Beschluss des Rates unter den in Artikel 275 Absatz 2 und Artikel 263 Absätze 4 und 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Voraussetzungen vor dem Gericht der Europäischen Union anfechten können.
(1) ABl. L 206 vom 1.8.2015, S. 34.
(2) ABl. L, 2025/1705, 30.7.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2025/1705/oj.
(3) ABl. L 12 vom 19.1.2016, S. 1.
(4) ABl. L, 2025/1583, 30.7.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/1583/oj.
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/4353/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)