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13.11.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 410/4 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.9056 — Generali CEE/AS)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2018/C 410/05)
1.
Am 5. November 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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Generali CEE Holding B.V. („Generali CEE“, Niederlande), kontrolliert von Assicurazioni Generali S.p.A. („Generali“, Italien), |
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Adriatic Slovenica, Zavarovalna družba, d.d. („AS“, Slowenien). |
Generali CEE übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von AS.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:— Generali CEE: Lebens- und Schadensversicherungen und damit verbundene Finanzdienstleistungen,
— AS: Lebens- und Schadensversicherungen sowie Vermögensverwaltungsdienstleistungen in Slowenien und Kroatien.
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.9056 — Generali CEE/AS
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
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E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu |
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Fax +32 22964301 |
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Postanschrift: |
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).