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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2026/3239 |
2.7.2026 |
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2028–2032) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ und über den Beitrag der Gemeinschaft zum ITER-Projekt sowie zur Aufhebung der Verordnung (Euratom) 2025/1304
(COM(2025) 594 final — 2025/0594 (NLE))
(C/2026/3239)
Berichterstatterin:
Alena MASTANTUONO|
Beraterin |
Tellervo KYLÄ-HARAKKA-RUONALA (für die Berichterstatterin, Gruppe I) |
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Gesetzgebungsverfahren |
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Befassung |
Rat der Europäischen Union, 24.9.2025 |
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Rechtsgrundlage |
Artikel 40 Euratom-Vertrag |
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Dokumente der Europäischen Kommission |
Zusammenfassung von COM(2025) 594 final |
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Zuständiges Arbeitsorgan |
Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft |
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Annahme im Arbeitsorgan |
9.3.2026 |
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Verabschiedung im Plenum |
18.3.2026 |
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Plenartagung Nr. |
604 |
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Ergebnis der Abstimmung (Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen) |
209/1/5 |
1. EMPFEHLUNGEN
DER EUROPÄISCHE WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS (EWSA)
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1.1. |
begrüßt das vorgeschlagene Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung 2028-2032 („das Programm“) und verweist auf dessen vielfältigen Beitrag zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit und Nachhaltigkeit; betont vor diesem Hintergrund, dass für dieses Programm angemessene Mittel vorgesehen werden müssen und die gesamte Bandbreite an Investitionen, angefangen bei der Grundlagenforschung bis zur vollständigen Einführung, erweitert werden muss; |
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1.2. |
ist der Ansicht, dass neben den EU-Mitteln auch die von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Mittel aufgestockt und private Finanzmittel mobilisiert werden müssen; fordert, dass Unternehmen jeglicher Größe angemessen finanziert werden und eine Vielzahl von Akteuren an kooperativen und grenzüberschreitenden Forschungs- und Innovationspartnerschaften beteiligt wird, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen industriellen Ökosysteme und die wirtschaftliche Sicherheit der EU zu verbessern; |
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1.3. |
weist darauf hin, wie wichtig internationale Zusammenarbeit bei der Entwicklung neuer Technologien und Lösungen ist, räumt jedoch ein, dass eine ordnungsgemäße Risikobewertung und ein angemessenes Risikomanagement gegeben sein müssen, damit Dritte, die die allgemeinen wertebasierten Kriterien und die Sicherheitskriterien des Programms nicht erfüllen, ausgeschlossen werden, und bei der Zusammenarbeit die wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Interessen der EU auch in finanzieller Hinsicht und in Bezug auf die Nutzung der Ergebnisse geschützt werden; |
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1.4. |
erachtet die Entwicklung der Fusionsenergie als zentralen Finanzierungsposten des Programms und die Förderung des Beitrags der EU zum ITER als wichtige Aufgabe, um das europäische Fusionsenergie-Ökosystem im globalen Kontext zu stärken sowie die Markteinführung und Bereitstellung von Fusionsenergie in der EU zu beschleunigen; |
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1.5. |
betont, dass für die Entwicklung anderer Nukleartechnologien im Energiesektor, einschließlich kleiner und moderner modularer Reaktoren, moderner Brennstoffe und Materialien sowie sicherer Lösungen für die Entsorgung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente, angemessene Finanzmittel bereitgestellt werden müssen, insbesondere mit Blick auf den Kernbrennstoffkreislauf; |
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1.6. |
ist der Ansicht, dass Mittel gezielt in die Entwicklung und Einführung von Nukleartechnologien für nichtenergetische Zwecke, wie medizin-, raumfahrt-, agrar- und industrietechnische Anwendungen, fließen müssen; betrachtet Risikoprävention und -vorsorge sowie den Schutz von Mensch und Umwelt vor Sicherheitsrisiken als bereichsübergreifende Ziele des Programms und fordert, das Bewusstsein für Nuklearfragen durch Kommunikation und Interaktion mit Vertretern der Zivilgesellschaft zu schärfen; |
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1.7. |
fordert angemessene Investitionen in die Entwicklung von Fähigkeiten und Kompetenzen im Nuklearbereich, damit Spitzenfachkräfte und qualifizierte Arbeitskräfte zur Verfügung stehen; regt zu diesem Zweck an, Nuklearfragen in die Bildung auf allen Ebenen einzubeziehen und die Attraktivität von Berufen im Bereich Nukleartechnologie zu fördern und gleichzeitig die grenzüberschreitende Mobilität und Vernetzung durch eine hochwertige Forschungs- und Technologieinfrastruktur zu verbessern; |
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1.8. |
plädiert dafür, die Vorgänge für die Begünstigten in Bezug auf alle administrativen Aspekte des Programms und alle Phasen der Antragstellung und -genehmigung zu vereinfachen, und fordert, dass potenziellen Begünstigten, einschließlich KMU, der Zugang zu den Verfahren und Arbeitsprogrammen erleichtert wird; |
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1.9. |
betont, dass starke Synergien zwischen dem Programm, dem Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ECF), Horizont Europa und anderen einschlägigen EU-Fonds und -Programmen, unter anderem durch einen ergebnisorientierten Ansatz, geschaffen werden müssen, wobei den Besonderheiten des Ökosystems Rechnung zu tragen und der Grundsatz der Technologieneutralität zu achten ist. |
2. ERLÄUTERUNGEN
Übergreifende Begründung
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2.1. |
Bei der vorliegenden Stellungnahme handelt es sich um den jüngsten Beitrag des EWSA in einer Reihe von Stellungnahmen zu den Programmen der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung, darunter zuletzt die Stellungnahmen zu den entsprechenden Programmzeiträumen 2021-2025 (1) und 2026-2027 (2). |
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2.2. |
Der EWSA hat in jüngster Zeit auch einige andere Stellungnahmen zum Nuklearbereich vorgelegt, auf die hier in den nachfolgenden Ziffern noch verwiesen wird. Außerdem hat der EWSA mehrere Stellungnahmen zur Vorbereitung des neuen MFR beigesteuert, wobei als wichtigste für das Programm die Stellungnahmen zum ECF (3) und zu Horizont Europa (4) zu nennen sind. |
Begründung für Empfehlung 1.1 (Programm)
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2.3. |
Das Programm ist Teil des Pakets für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und trägt zu mehreren Prioritäten der EU bei, darunter Wettbewerbsfähigkeit und umfassende Sicherheit („umfassend“ bedeutet, dass alle Aspekte der Sicherheit eingeschlossen sind). Für die konkreten Ziele des Programms, das heißt die weitere Erforschung sicherer, innovativer Nukleartechnologien und die Deckung des dazu nötigen Qualifikations- und Fachkräftebedarfs, gibt es gute Gründe. Um alle Ziele des Programms erreichen zu können, muss jedoch auch für eine angemessene Finanzausstattung gesorgt werden. |
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2.4. |
Gleichzeitig muss versucht werden, mit anderen einschlägigen EU-Fonds und -Programmen Synergieeffekte zu erzielen (siehe Empfehlung 1.9), um angemessene Investitionen in den verschiedenen Investitionsphasen von der Grundlagenforschung bis zur Innovation und vollständigen Einführung zu gewährleisten. |
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2.5. |
Mit anderen Fonds muss auch unter dem Gesichtspunkt der Ressourcen zusammengearbeitet werden, denn die vorläufige Finanzausstattung für die fünf Jahre des Programms beträgt nur 6,7 Mrd. EUR und beläuft sich damit auf weniger als 6 % der Finanzausstattung für Horizont Europa bzw. weniger als 4 % der Finanzausstattung für den ECF, die auf sieben Jahre ausgelegt ist. |
Begründung für Empfehlung 1.2 (interne Zusammenarbeit)
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2.6. |
Angesichts des erheblichen Investitionsbedarfs bei dem Programm müssen nicht nur die EU-Mittel aufgestockt, sondern auch die Anstrengungen auf der Ebene der Mitgliedstaaten verstärkt werden. Die Mitgliedstaaten müssen ihre Investitionen in Forschung und Innovation sowohl generell als auch im Bereich Nuklearwissenschaft und Kerntechnologien aufstocken, da auf die geopolitischen, geoökonomischen und ökologischen Herausforderungen reagiert werden muss. |
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2.7. |
Außerdem müssen dazu private Mittel mobilisiert sowie öffentliche und private Akteure in kooperative und grenzüberschreitende Forschungs- und Innovationspartnerschaften mit Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen und anderen Interessenträgern einbezogen werden. Innovative Start-up-Unternehmen können neben Großunternehmen, die in diesem Marktumfeld dominieren, einen wertvollen Beitrag dazu leisten, in verschiedenen Abschnitten von Wertschöpfungsketten Nukleartechnologie zu entwickeln und einzuführen. Vielseitige und grenzübergreifende Partnerschaften haben für die Stärkung der industriellen Ökosysteme in Europa und damit für die allgemeine Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Sicherheit der EU zentrale Bedeutung. |
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2.8. |
Starke technologische Kapazitäten werden zunehmend zur Voraussetzung dafür, dass es gelingt, sich globalen Einfluss und eine Machtposition zu sichern. Im Bereich Kernforschung sind größtenteils Großunternehmen und öffentliche Einrichtungen vertreten. Daher ist es äußerst wichtig, ausreichende Ressourcen für große Akteure zu sichern und ihre Bemühungen im Rahmen von FEI zu verstärken. Gleichzeitig müssen kleinere Unternehmen wie innovative Start-up-Unternehmen ihre Rolle ausbauen. Zu diesem Zweck sollte der maximale Finanzierungssatz für Unternehmen jeder Größe in der Phase der Forschungs- und Innovationsmaßnahmen auf bis zu 100 % festgesetzt werden, und für Innovationsmaßnahmen sollte er bis zu 100 % für KMU und bis zu 70 % für Großunternehmen betragen. |
Begründung für Empfehlung 1.3 (internationale Zusammenarbeit)
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2.9. |
Die zur Entwicklung neuer Technologien und Lösungen benötigten beträchtlichen Ressourcen sind ohne internationale Zusammenarbeit nicht aufzubringen. Es muss also mit Dritten zusammengearbeitet werden, damit die EU ihre Kapazitäten und ihre globale Rolle im Nuklearbereich ausbauen kann. |
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2.10. |
Andererseits müssen für die Zusammenarbeit mit Dritten eine entsprechende Risikobewertung und angemessenes Risikomanagement greifen, damit die wirtschaftlichen Interessen der EU bei dieser Zusammenarbeit sowohl bezüglich ihrer Beiträge als auch im Hinblick auf den erzielten Nutzen geschützt sind. Ebenso wichtig ist es, die wirtschaftliche Sicherheit der EU, von der Rohstoffversorgung bis hin zum Schutz von Rechten des geistigen Eigentums, zu wahren. |
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2.11. |
Zu den vorgeschlagenen Kriterien für die Teilnahme von Drittländern am Programm gehören neben den Bedingungen zum Schutz der unmittelbaren wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Interessen der EU auch allgemeine wertebasierte Kriterien. Sie sollten strikt angewendet werden und Länder ausschließen, die diese Kriterien nicht erfüllen oder gegen die Grundsätze des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit verstoßen. |
Begründung für Empfehlung 1.4 (Fusionsenergie)
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2.12. |
Fusionsenergie wäre mit gewaltigen Möglichkeiten verbunden. Deshalb müssen unbedingt ausreichend hohe Mittel für die Weiterentwicklung dieses Prozesses vorgesehen werden. Damit die wissenschaftlichen, technologischen und marktbedingten Hürden für die Entwicklung und Einführung der Fusionsenergie überwunden werden können, sollten alle Investitionsphasen in ihrer Gesamtheit betrachtet werden: von der Forschung über die Pilotphase bis hin zur vollen Betriebsbereitschaft und der Errichtung von Anlagen, einschließlich der nötigen Infrastruktur. Die angekündigte Mitteilung der Kommission zur EU-Fusionsstrategie sollte dafür als umfassender Rahmen dienen. |
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2.13. |
Ein Großteil der Mittelausstattung des Programms (4 Mrd. EUR) sollte in den EU-Beitrag zum ITER-Projekt fließen. Das ist gerechtfertigt, weil die Markteinführung der Fusionsenergie beschleunigt und das europäische Ökosystem gestärkt werden muss. Außerdem würde das Programm die Horizont-Europa-Initiative „Moonshot Fusion“ ergänzen, mit der die Herausforderungen für den Einsatz der Fusionsenergie im EU-Netz überwunden werden sollen. |
Begründung für Empfehlung 1.5 (sonstige Kernenergieinvestitionen)
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2.14. |
Kernenergie ist als Energiequelle immer attraktiver geworden, weil es immer wichtiger wird, die Energieversorgung abzusichern und die Energiesysteme zu dekarbonisieren. Über den jeweiligen Energiemix entscheiden jedoch weiterhin die Mitgliedstaaten. Fossile Brennstoffe durch CO2-freie und CO2-arme Energiequellen zu ersetzen, ist nicht nur eine Frage der Energieerzeugung, sondern auch Teil der Dekarbonisierungsbemühungen verschiedener Industriezweige und sonstiger Energieverbraucher. Deshalb muss verstärkt in die Entwicklung und Einführung innovativer und sicherer Nukleartechnologien und -systeme investiert werden, wie in der Stellungnahme des EWSA (5) zur Mitteilung der Kommission (6) über das Hinweisende Nuklearprogramm 2025 dargelegt. |
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2.15. |
Kleine und fortgeschrittene modulare Reaktoren sind Beispiele für Technologien mit wachsendem Potenzial. Inzwischen sind kleine modulare Reaktoren als saubere und flexible Lösung zur Strom- und Wärmeerzeugung, einschließlich Wasserstofferzeugung, für Wohn- und Industrieanlagen anerkannt. Der strategische Aktionsplan der Europäischen Industrieallianz für kleine modulare Reaktoren (7) ist auf die Einführung dieser Reaktoren ausgerichtet und soll die Wachstumschancen und Aussichten der EU-Industrie im internationalen Wettbewerb verbessern. Der Aktionsplan soll u. a. im Rahmen des Euratom-Programms auch mit EU-Mitteln finanziert werden und als Ausgangspunkt der künftigen Strategie der Europäischen Kommission für kleine modulare Reaktoren dienen. |
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2.16. |
Da mit Kernspaltungstechnologien bereits kurz-, mittel- und langfristig zu den Klimazielen der EU beigetragen werden kann, sollten sie stärker gewürdigt werden, indem die für die Kernspaltung vorgesehenen Mittel aufgestockt werden und vorgesehen wird, dass der Koeffizient für Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, der mit der Verordnung zur Festlegung eines Ausgabenverfolgungs- und Leistungsrahmens für den Haushalt sowie anderer horizontaler Vorschriften für die Programme und Tätigkeiten der Union eingeführt wurde, im Fall der Kernspaltung 100 % beträgt. Innovative Lösungen (kleine modulare Reaktoren, fortgeschrittene modulare Reaktoren, Lösungen in Bezug auf den Brennstoffkreislauf usw.) im Zusammenhang mit Kernspaltungstechnologien sollten im Rahmen der Moonshot-Projekte von „Horizont Europa“ ebenfalls förderfähig sein. |
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2.17. |
Große Anstrengungen müssen auch auf Verbesserungen im Bereich der sicheren Entsorgung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente gerichtet werden (8). Um auf die geopolitischen Herausforderungen im Zusammenhang mit der sicheren Brennstoffversorgung zu reagieren und die Umweltsicherheit zu verbessern, sind im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Kernbrennstoffkreislaufs besondere Bemühungen nötig. Da radioaktive Abfälle sicher und unbedenklich entsorgt werden müssen, sollten die Kapazitäten von EURAD 2 (Gemeinsames europäisches Programm für die Entsorgung radioaktiver Abfälle) ausgebaut werden, damit auf sich wandelnde Bedürfnisse und politische Veränderungen in diesem Bereich dynamischer und unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft reagiert werden kann. |
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2.18. |
Insgesamt müssen in dem Programm die während der gesamten Lebensdauer von Kernmaterial, Nukleartechnologien und kerntechnischen Anlagen bestehenden Anforderungen berücksichtigt werden, einschließlich Rohstoffversorgung, Produktion, Logistik, Stilllegung und Abfallentsorgung. Außerdem werden moderne Lösungen benötigt, um die vorhandenen Anlagen weiter sicher betreiben bzw. modernisieren zu können. |
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2.19. |
Zudem müssen die verschiedenen Akteure der Wertschöpfungsketten ermittelt und angesprochen werden. KMU spielen beispielsweise in vielen Abschnitten der Wertschöpfungsketten für Nukleartechnologien eine entscheidende Rolle und sind in einer Vielzahl von Sektoren tätig. |
Begründung für Empfehlung 1.6 (nichtenergetische Zwecke)
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2.20. |
Nuklearwissenschaften und -technologien können nicht nur zur Stromerzeugung eingesetzt werden, sondern bieten auch Möglichkeiten in vielen anderen Sektoren, z. B. zum Einsatz ionisierender Strahlung im Gesundheitswesen, in der Landwirtschaft sowie bei Raumfahrt- und Industrieanwendungen. Diesen Möglichkeiten sollte mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden, denn sie sind auch für Mitgliedstaaten von Bedeutung, die keine Kernenergie für ihren Energiemix nutzen. |
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2.21. |
Gerade im Gesundheitswesen sind radiologische und nukleare Technologien bei Krebserkrankungen in allen Behandlungsphasen, einschließlich Erkennung und Diagnose, Therapie und Versorgung, äußerst wichtig. Um die steigende Nachfrage nach Radioisotopen im Gesundheitswesen bedienen zu können, müssen mehrere Probleme gelöst werden: die hohe Abhängigkeit von Drittländern bei bestimmten wichtigen Ausgangsstoffen, die Überalterung von Reaktoren und Verzögerungen bei der Planung und Errichtung neuer Reaktoren sowie die uneinheitliche Umsetzung geltender Regelungen wie der in der EU für Kerntechnik, Arzneimittel und Verkehr geltenden Rechtsvorschriften. |
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2.22. |
In diesem Zusammenhang sind greifbare Fortschritte bei der Umsetzung der Strategischen Agenda für medizinische Anwendungen ionisierender Strahlung (SAMIRA) und der Europäischen Initiative zur Gründung eines Exzellenzzentrums für Radioisotope (ERVI) im Zusammenhang mit dem europäischen Plan zur Krebsbekämpfung erforderlich, unter anderem durch den Beitrag des ERVI, um Abhängigkeiten wirksamer anzugehen und Kapazitäten für die Gewinnung hochkonzentrierten schwach angereicherten Urans (HALEU) sowie stabiler Isotope in Europa aufzubauen (9). |
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2.23. |
Der Schutz von Mensch und Umwelt muss im gesamten Programm bereichsübergreifend berücksichtigt werden, und zwar sowohl im Bereich Energie als auch in anderen Bereichen. Die Vermeidung von Sicherheitsrisiken muss grundsätzlich Vorrang haben, aber es müssen auch angemessene Mittel dafür vorgesehen werden, besser auf Ausnahmesituationen wie Strahlenunfälle vorbereitet zu sein. Für Vorsorge und Vorbereitung muss auch im Hinblick auf die Sicherheitsrisiken gesorgt werden, die durch die illegale Verbringung und Verwendung von radioaktivem Material drohen. |
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2.24. |
Angesichts der vielfältigen Rolle der Nukleartechnologien in Wirtschaft und Gesellschaft muss das Bewusstsein für Nuklearfragen sowie für die Ziele und Ergebnisse des Programms durch Kommunikationsmaßnahmen und mithilfe von Kontakten zu verschiedenen Akteuren der Zivilgesellschaft, einschließlich Vertretern von Unternehmen, Arbeitnehmern und Bürgern im Allgemeinen, geschärft werden. |
Begründung für Empfehlung 1.7 (Arbeits- und Fachkräfte)
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2.25. |
Damit die EU im globalen Kontext zu einem starken Akteur wird und diese Stellung behaupten kann, werden Spitzenfachkräfte benötigt. Voraussetzungen für solche Fachkräfte sind ein hohes Bildungsniveau und ein Forschungs- und Innovationsumfeld, das Spitzenleistungen fördert und Zugang zu moderner Forschungs- und Technologieinfrastruktur bietet. Die Gemeinsame Forschungsstelle (JRC) spielt in dieser Hinsicht eine zentrale Rolle. |
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2.26. |
Außerdem werden für Erfolge im Nuklearbereich qualifizierte Fachkräfte und Arbeitskräfte für praktische Aufgaben benötigt: z. B. Inspektoren und Prozessarbeiter für Kraftwerke, Ärzte und Pflegepersonal. Im Rahmen des Programms müssen also angemessene Mittel für eine bessere Entwicklung von Fähigkeiten und Kompetenzen vorgesehen werden, die nationale Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung ergänzen müssen. |
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2.27. |
Um die notwendige Denkweise zu entwickeln und die erforderlichen Fähigkeiten und Kompetenzen zu erwerben und aufrechtzuerhalten, muss nicht nur ein allgemeines Bewusstsein für Nuklearfragen geschaffen, sondern dieses Thema auch in die Bildung auf allen Ebenen — von der Grundschule über die berufliche Aus- und Weiterbildung bis hin zur Hochschulbildung — einbezogen und durch gezielten arbeitsbezogenen Kompetenzerwerb ergänzt werden. Bildung in den MINT-Fächern ist eine Grundlage für die Weiterentwicklung von Kompetenzen für alle. |
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2.28. |
Es ist auch notwendig, die Attraktivität von Berufen in der Kerntechnik, insbesondere für junge Menschen, zu fördern und Frauen für diese Branche zu gewinnen. Analysen der IEA (10) zufolge sind die Löhne in der Nuklearbranche nach dem Öl- und Gassektor die zweithöchsten im Energiesektor. Der Anteil der Frauen in Führungspositionen hat sich im Nuklearsektor vielversprechend entwickelt und liegt nun über dem gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt von 25 %. |
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2.29. |
Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten muss verstärkt werden, damit nationale Anstrengungen ergänzt und Synergien und zusätzliche Nutzeffekte in Bezug auf Fachkräfte und Kompetenzen geschaffen werden können. Dasselbe gilt auch für die internationale Zusammenarbeit, einschließlich der Forschungszusammenarbeit zur Förderung wissenschaftlicher und technologischer Spitzenleistungen und des Austauschs von Fachwissen in der Praxis. Die Verfügbarkeit hochwertiger Forschungs- und Innovationsinfrastruktur und der Zugang dazu tragen entscheidend dazu bei, die Mobilität und Vernetzung von Fachkräften zu verbessern. |
Begründung für Empfehlung 1.8 (Vereinfachung)
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2.30. |
Der übergreifende Ansatz für alle administrativen Teile des Programms und alle Phasen des Durchführungsprozesses muss in Vereinfachungen bestehen: von den Arbeitsprogrammen bis hin zu Antragstellung und Vergabeverfahren. Die Vereinfachungen sollten in erster Linie den Begünstigten dienen, d. h. sicherstellen, dass alle Arten von Begünstigten, auch KMU, ohne Weiteres Zugang zu den Verfahren und Arbeitsprogrammen haben und diese problemlos nachvollziehen können (11). |
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2.31. |
Außerdem muss für eine klare und gestraffte Strukturierung und Lenkung des Programms gesorgt werden, da das ebenfalls dazu beiträgt, dass Begünstigte sich in den Verfahren besser orientieren können. Darüber hinaus sind für potenzielle Begünstigte eindeutige und transparente Regeln für die Gewährung von Finanzhilfen und ein förderlicher Gesamtfinanzierungsrahmen sehr wichtig, d. h., es muss für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Planungssicherheit und Flexibilität gesorgt werden. |
Begründung für Empfehlung 1.9 (Synergien)
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2.32. |
In Artikel 7 des Verordnungsentwurfs wird vorgeschlagen, die Synergien zwischen dem Euratom-Programm und anderen EU-Programmen zu stärken, und festgelegt, dass ein einzelnes Projekt sowohl Euratom-Fördermittel als auch Mittel aus anderen europäischen Finanzierungsquellen erhalten kann. Die stärkeren Synergien zwischen den verschiedenen Finanzierungsinstrumenten — wie dem ECF, Horizont Europa und anderen einschlägigen EU-Fonds und -Programmen — sind sehr zu begrüßen. Das Programm bezieht sich auf alle vier Politikbereiche des ECF, vom ökologischen und digitalen Wandel bis hin zu Fragen der Gesundheit und der Raumfahrt. Deshalb sollten Synergien und Nutzeffekte in allen diesen Bereichen berücksichtigt werden. |
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2.33. |
Um tragfähige Synergien zu erzielen, muss die Finanzierung auf einem ergebnisorientierten Ansatz beruhen, und der Grundsatz der Technologieneutralität muss uneingeschränkt angewandt werden. |
3. VORSCHLÄGE FÜR ÄNDERUNGEN AM LEGISLATIVVORSCHLAG DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION
Änderung 1
Diese Änderung bezieht sich auf die Empfehlung 1.3
Änderung von Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe b
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Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des EWSA |
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Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe b |
Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe b |
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Engagement für eine regelbasierte offene Marktwirtschaft, einschließlich eines fairen und gerechten Umgangs mit Rechten des geistigen Eigentums, Achtung der Menschenrechte, unterstützt durch demokratische Institutionen; |
Engagement für eine regelbasierte offene Marktwirtschaft, einschließlich eines fairen und gerechten Umgangs mit Rechten des geistigen Eigentums, Achtung der Menschenrechte, unterstützt durch demokratische Institutionen , sowie Wahrung der Grundsätze des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit ; |
Begründung
Siehe Ziffer 2.11
Änderung 2
Diese Änderung bezieht sich auf die Empfehlung 1.5
Zusätzliches spezifisches Ziel in Artikel 3 Absatz 2 nach Absatz 2 Buchstabe b
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Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des EWSA |
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Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b, zusätzlicher Buchstabe |
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Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich innovativer und sicherer Lösungen für die Kernspaltung, einschließlich Reaktorsystemen und des gesamten Kernbrennstoffkreislaufs; |
Begründung
Siehe Ziffern 2.14 bis 2.19
Änderung 3
Diese Änderung bezieht sich auf die Empfehlung 1.5
Aufnahme eines zusätzlichen spezifischen Ziels im Anhang nach den spezifischen Zielen 2 a und 2 b
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Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des EWSA |
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Spezifisches Ziel 2 b, zusätzlicher Buchstabe |
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Zusätzlich zu den unter den spezifischen Zielen 2 c und 2 d genannten Tätigkeiten, die für die Kernspaltung relevant sind (Sicherheit und Versorgungssicherheit, Abfallentsorgung, Fähigkeiten und Kompetenzen) |
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Begründung
Siehe Ziffern 2.14 bis 2.19
Änderung 4
Diese Änderung bezieht sich auf die Empfehlung 1.7
Änderung von Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe d
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Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des EWSA |
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Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe d |
Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe d |
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Entwicklung, Erhaltung und Nutzung von Fachwissen und Kompetenzen im Nuklearbereich durch Aus- und Weiterbildung sowie Unterstützung des Zugangs zu modernsten Forschungsinfrastrukturen, um deren langfristige Nachhaltigkeit und operative Exzellenz zu gewährleisten und |
Entwicklung, Erhaltung und Nutzung von Fachwissen und Kompetenzen im Nuklearbereich durch Sensibilisierung, Aus- und Weiterbildung auf allen Ebenen sowie Unterstützung des Zugangs zu modernsten Forschungsinfrastrukturen, um deren langfristige Nachhaltigkeit und operative Exzellenz zu gewährleisten |
Begründung
Siehe Ziffern 2.25 bis 2.29
Änderung 5
Diese Änderung bezieht sich auf die Empfehlungen 1.6 und 1.7
Hinzufügung einer neuen Ziffer vi unter dem spezifischen Ziel 2 d im Anhang
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Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des EWSA |
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Begründung
Siehe Ziffern 2.24 und 2.27
Änderung 6
Diese Änderung bezieht sich auf die Empfehlung 1.2
Einfügung eines neuen Absatzes nach Artikel 12 Absatz 2
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Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des EWSA |
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Neuer Absatz nach Artikel 12 Absatz 2 |
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Abweichend von Artikel 27 der Verordnung [zur Einrichtung des Rahmenprogramms „Horizont Europa“] können sowohl KMU als auch anderen gewinnorientierten Rechtsträgern in der Phase der Forschungs- und Innovationsmaßnahmen bis zu 100 % der gesamten förderfähigen Kosten einer Maßnahme im Rahmen des Euratom-Programms erstattet werden. |
Begründung
Siehe Ziffer 2.8
Brüssel, den 18. März 2026
Der Präsident
des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Séamus BOLAND
(1) ABl. C, C/2019/110, 22.3.2019.
(2) ABl. C, C/2025/2968, 16.6.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/2968/oj.
(3) ABl. C, C/2026/873, 27.2.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/873/oj.
(4) Stellungnahme des EWSA zum Thema „Horizont Europa“ (ABl. C, C/2026/1973, 28.4.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/1973/oj).
(5) ABl. C, C/2026/883, 27.2.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/883/oj.
(7) European Industrial Alliance on Small Modular Reactors Unveils Strategic Action Plan.
(8) ABl. C, C/2025/110, 10.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/110/oj.
(9) ABl. C, C/2024/4661, 9.8.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4661/oj.
(10) IEA, World Energy Employment 2025.
(11) vgl. auch ABl. C, C/2026/873, 27.2.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/873/oj.
LEGISLATIVER FUSSABDRUCK
LISTE DER INTERESSENVERTRETER,
VON DENEN DER BERICHTERSTATTER INFORMATIONEN ERHALTEN HAT
Die folgende Liste wird auf rein freiwilliger Basis in alleiniger Verantwortung der Berichterstatterin erstellt. Die Berichterstatterin hat bei der Erarbeitung der Stellungnahme TEN/864 „Forschungs- und Ausbildungsprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft 2028–2032“ Informationen von folgenden Interessenvertretern (Organisationen und/oder selbstständigen Einzelpersonen) erhalten:
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Organisationen und/oder selbstständige Einzelpersonen |
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Newcleo |
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nucleareurope |
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Orano |
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Urenco |
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/3239/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)