European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2024/2158

23.8.2024

VERORDNUNG (EU) 2024/2158 DES RATES

vom 15. Juli 2024

über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Protokoll (2024-2029) zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 43 Absatz 3,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde (1) (im Folgenden „Abkommen“), das mit der Verordnung (EG) Nr. 2027/2006 des Rates (2) genehmigt wurde, ist am 30. März 2007 in Kraft getreten. Das Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen lief am 19. Mai 2024 aus.

(2)

Am 19. Dezember 2023 hat der Rat einen Beschluss erlassen, mit dem die Kommission ermächtigt wird, Verhandlungen mit Cabo Verde über den Abschluss eines neuen Protokolls zur Durchführung des Abkommens aufzunehmen.

(3)

Die Kommission hat im Namen der Union ein neues Protokoll zur Durchführung des Abkommens ausgehandelt. Als Ergebnis dieser Verhandlungen wurde am 15. April 2024 das Protokoll paraphiert.

(4)

Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2024/2152 des Rates (3) wurde das Protokoll (2024-2029) zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde (im Folgenden „Protokoll“) — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — am 23. Juli 2024 unterzeichnet.

(5)

Die im Protokoll vorgesehenen Fangmöglichkeiten für weit wandernde Fischbestände, die im Einklang mit den Empfehlungen und Entschließungen der Internationalen Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik festgelegt wurden, sollten für die gesamte Laufzeit auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt werden

(6)

Diese Maßnahmen sind dringlich aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung der Fischereitätigkeiten der Union in der Fischereizone von Cabo Verde und der Notwendigkeit, die Unterbrechung dieser Tätigkeiten so kurz wie möglich zu halten. Daher gilt das Protokoll vorläufig ab dem Tag seiner Unterzeichnung, damit die Unionsschiffe ihre Fischereitätigkeiten fortsetzen können. Die vorliegende Verordnung sollte daher ab demselben Zeitpunkt gelten —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die in dem Protokoll (2024-2029) zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde festgelegten Fangmöglichkeiten werden während der gesamten Anwendungsdauer des Protokolls wie folgt auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt:

a)

Thunfisch-Wadenfänger:

Spanien:

14 Schiffe

Frankreich:

10 Schiffe

Insgesamt

24 Schiffe;

b)

Thunfisch-Angelfänger:

Spanien:

6 Schiffe

Frankreich:

3 Schiffe

Portugal:

1 Schiffe

Insgesamt

10 Schiffe;

c)

Oberflächen-Langleinenfänger:

Spanien:

17 Schiffe

Portugal:

5 Schiffe

Insgesamt

22 Schiffe.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 23. Juli 2024.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 15. Juli 2024.

Im Namen des Rates

Der Präsident

NAGY I.


(1)  Partnerschaftliches Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde (Kap Verde) (ABl. L 414 vom 30.12.2006, S. 3).

(2)  Verordnung (EG) Nr. 2027/2006 des Rates vom 19. Dezember 2006 über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde (Kap Verde) (ABl. L 414 vom 30.12.2006, S. 1).

(3)  Beschluss (EU) 2024/2152 des Rates vom 15. Juli 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls (2024-2029) zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde (ABl. L, 2024/2152, 21.8.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2152/oj).


ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2158/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)