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23.11.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 423/23 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.9166 — Santander Group/Hyundai Motor Company Group/JV)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2018/C 423/09)
1.
Am 14. November 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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Santander Consumer Bank AG („SCB“, Spanien), unter der alleinigen Kontrolle von Santander Banco Santander, S.A. („Santander“, Spanien); |
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Hyundai Capital Services Inc. („HCS“, Südkorea), unter der alleinigen Kontrolle von Hyundai Motor Company („HCM“, Südkorea). |
Der geplante Zusammenschluss besteht darin, dass Santander (über seine Tochtergesellschaft SCB), und HCM (über seine Tochtergesellschaft HCS), die gemeinsame Kontrolle über ein neu gegründetes Gemeinschaftsunternehmen („JV“) erwerben.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:|
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Santander erbringt Dienstleistungen im Privatkundengeschäft, in der Vermögensverwaltung, im Firmenkundengeschäft, im Investment-Banking, im Treasury-Bereich und im Versicherungssektor. Santander ist in ganz Europa sowie in den Vereinigten Staaten, Lateinamerika und Asien tätig; |
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HCM ist ein Kraftfahrzeughersteller, der über seine Tochter HCS auch Finanzdienstleistungen anbietet. |
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Das JV wird Kfz-Finanzierungsdienstleistungen für Kraftfahrzeuge der Marken Hyundai und Kia in Europa sowie damit verbundene Dienstleistungen wie Versicherungen anbieten. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.9166 — Santander Group/Hyundai Motor Company Group/JV
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
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E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu |
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Fax +32 22964301 |
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Postanschrift: |
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).