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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Serie L


2024/639

7.3.2024

EMPFEHLUNG (EU) 2024/639 DER KOMMISSION

vom 18. Dezember 2023

zur Vereinbarkeit der Maßnahmen Belgiens mit dem Unionsziel der Klimaneutralität und mit der Sicherstellung von Fortschritten bei der Anpassung

(Nur der französische und der niederländische Text sind verbindlich)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 (1), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß der Verordnung (EU) 2021/1119 (im Folgenden „Europäisches Klimagesetz“) muss die Kommission die Vereinbarkeit der nationalen Maßnahmen mit dem Ziel der Klimaneutralität und mit der Sicherstellung von Fortschritten bei der Anpassung bewerten. Die Kommission hat die Vereinbarkeit der belgischen Maßnahmen mit diesen Zielen bewertet (2). Die nachfolgenden Empfehlungen stützen sich auf diese Bewertung. Belgien sollte die vorliegenden Empfehlungen gebührend berücksichtigen und ihnen im Einklang mit dem Europäischen Klimagesetz nachkommen.

(2)

Zwar weisen die Nettotreibhausgasemissionen der Union — einschließlich derer aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) und ausgenommen derer aus dem grenzüberschreitenden Verkehr — insgesamt einen stetigen Abwärtstrend auf, der weitgehend im Einklang mit dem linearen Zielpfad zur Erreichung des Klimaziels der Union, die Nettotreibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu senken, und dem Unionsziel der Klimaneutralität bis 2050 steht, doch muss die Reduktion der Emissionen noch beschleunigt werden, und entsprechende Maßnahmen der Mitgliedstaaten sind unabdingbar. Aufgrund verschiedener sektorspezifischer Herausforderungen und Schwächen, die unverzüglich angegangen werden müssen, waren die Fortschritte in den Mitgliedstaaten durchwachsen. Zuverlässige langfristige Strategien sind entscheidend für die wirtschaftliche Transformation, die für die Erreichung des Unionsziels der Klimaneutralität erforderlich ist.

(3)

Die am stärksten gefährdeten Gemeinschaften sind die, bei denen eine höhere Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie vom Klimawandel betroffen sein werden. Dadurch, dass die verschiedenen Regionen und sozioökonomischen Gruppen den Auswirkungen des Klimawandels nicht in gleichem Maße ausgesetzt oder anfällig dafür sind, werden bereits bestehende Ungleichheiten und Anfälligkeiten verschärft. Eine gerechte Resilienz sollte die ungleiche Belastung durch Klimarisiken verringern und für eine gerechte Verteilung der Vorteile der Anpassung sorgen. In Belgien haben die Region Wallonien und die Föderalregierung keine Fortschritte bei der Einbeziehung besonders gefährdeter Interessenträger in die Gestaltung und Umsetzung der Anpassungspolitik gemeldet —

EMPFIEHLT, DASS BELGIEN MAẞNAHMEN ERGREIFT, UM

hinsichtlich der Vereinbarkeit der nationalen Maßnahmen mit dem Ziel der Klimaneutralität

1.

die nationale langfristige Strategie zu aktualisieren und deren Zielvorgaben und Qualität zu erhöhen, unter anderem durch die Konkretisierung des langfristigen Klimaneutralitätsziels und der Emissionsreduktionsziele Belgiens sowie durch die Steigerung der Ziele hinsichtlich der CO2-Entnahme in einzelnen Sektoren mithilfe glaubwürdiger Politiken und Maßnahmen;

hinsichtlich der Vereinbarkeit der nationalen Maßnahmen mit der Sicherstellung von Fortschritten bei der Anpassung

2.

Interessengruppen, die von den Auswirkungen des Klimawandels besonders betroffen sind, in die Gestaltung und Umsetzung der belgischen Anpassungspolitik weiterhin einzubeziehen; die Verfahren und Ergebnisse dieser Konsultationen zu dokumentieren.

Brüssel, den 18. Dezember 2023

Für die Kommission

Wopke HOEKSTRA

Mitglied der Kommission


(1)   ABl. L 243 vom 9.7.2021, S. 1.

(2)  EU-Fortschrittsbericht über den Klimaschutz 2023 (COM(2023) 653 final) und Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen über die Bewertung der Fortschritte bei der Anpassung an den Klimawandel in den einzelnen Mitgliedstaaten gemäß dem Europäischen Klimagesetz (SWD(2023) 932).


ELI: http://data.europa.eu/eli/reco/2024/639/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)