18.1.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 16/1


DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2019/71 DER KOMMISSION

vom 9. November 2018

zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und des Anhangs III der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 (1), insbesondere auf Artikel 58 Absatz 7,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates (2), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 11 Absatz 1 und ungeachtet Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 kürzen die Mitgliedstaaten bei dem Betrag der Direktzahlungen, die einem Betriebsinhaber gemäß Titel III Kapitel 1 dieser Verordnung für ein bestimmtes Kalenderjahr zu gewähren sind, den Teilbetrag, der über 150 000 EUR hinausgeht, um mindestens 5 %. Gemäß Artikel 7 Absatz 2 dieser Verordnung wird das geschätzte Aufkommen aus der Kürzung der Zahlungen als zusätzliche Förderung für Maßnahmen im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums bereitgestellt.

(2)

Litauen unterrichtete die Kommission bis zum 1. August 2018 über seinen Beschluss, den Betrag der Direktzahlungen zu kürzen, und über das geschätzte Aufkommen aus der Kürzung für das Kalenderjahr 2019.

(3)

Daher ist es erforderlich, Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 und Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 so anzupassen, dass die jährlichen Nettoobergrenzen für Direktzahlungen den Beschluss Litauens widerspiegeln. Außerdem muss Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 dahin gehend angepasst werden, dass die jährliche Aufteilung der Unionsförderung für die Entwicklung des ländlichen Raums nach Mitgliedstaaten ebenfalls diesem Beschluss entspricht.

(4)

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 und Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 sollten daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 wird gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 wird gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 9. November 2018

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER


(1)   ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 487.

(2)   ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 608.


ANHANG I

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 wird wie folgt geändert:

1.

Der Eintrag für Litauen erhält folgende Fassung:

„Litauen

230 392 975

230 412 316

230 431 887

230 451 686

230 472 391

247 213 599

264 151 386

1 663 526 240 “

2.

Der Eintrag für „Insgesamt EU-28“ erhält folgende Fassung:

„Insgesamt EU-28

5 264 723 001

18 149 536 729

18 649 599 495

14 337 026 697

14 346 899 509

14 656 460 137

14 675 251 797

100 079 497 365 “

3.

Der Eintrag für „Insgesamt“ erhält folgende Fassung:

„Insgesamt

5 298 853 700

18 183 668 706

18 683 732 774

14 371 161 305

14 381 035 473

14 690 597 483

14 709 390 553

100 318 439 994 “


ANHANG II

In Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 erhält der Eintrag für Litauen folgende Fassung:

„Litauen

417,9

442,5

467,1

475,3

483,3

517,0“