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14.7.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 226/18 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.8422 — ChemChina/AKC/JVs)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2017/C 226/06)
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1. |
Am 6. Juli 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen China National Bluestar Group Co. Ltd („Bluestar Group“, China), das zur China National Chemical Corporation („ChemChina“, China) gehört, und das Unternehmen Asahi Kasei Corporation („AKC“, Japan) übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen und Einbringung von Vermögenswerten die gemeinsame Kontrolle über ein neugegründetes Gemeinschaftsunternehmen („JV“). |
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2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig: — ChemChina: weltweite Produktion einer großen Bandbreite an Chemikalien. — AKC: weltweite Produktion von Faserstoffen, Chemikalien, elektronischen Materialien, pharmazeutischen Erzeugnissen, medizinischem Gerät und Wohnraum. — JV: zwei Gemeinschaftsunternehmen, die in Forschung, Entwicklung und Produktion bzw. in Marketing und Verkauf einer Reihe von Chemikalien in China tätig sind. |
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage. |
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4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8422 — ChemChina/AKC/JVs per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
(2) ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.