19.2.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 56/10


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

Sache M.9740 — ISQ / Rubis / Rubis Terminal

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2020/C 56/09)

1.   

Am 12. Februar 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

—

I Squared Capital Advisors LLC („ISQ“, USA),

—

Rubis SCA („Rubis“, Frankreich),

—

Rubis Terminal S.A. („Rubis Terminal“, Frankreich), derzeit kontrolliert von Rubis.

ISQ übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung mit Rubis die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit von Rubis Terminal.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—

ISQ: Investmentgesellschaft, die weltweit vor allem in den Bereichen Energie, Versorgungsunternehmen, Telekommunikation und Verkehr tätig ist.

—

Rubis: Unternehmen, das weltweit im Vertrieb von Erdölerzeugnissen und in der Lagerung von flüssigen Erzeugnissen (z. B. Mineralölerzeugnissen, Chemikalien, landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Düngemitteln) tätig ist.

—

Rubis Terminal: Geschäftsbereich von Rubis, der in erster Linie Terminals für die Lagerung von Massengütern in Belgien, Frankreich, den Niederlanden und der Türkei betreibt.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9740 — ISQ / Rubis / Rubis Terminal

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

EMail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.