9.8.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 259/8


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8524 — Advent International Corporation/Industrial Parts Holding)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2017/C 259/04)

1.

Am 1. August 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Advent International Corporation (USA) übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch den Erwerb von Anteilen die Kontrolle über das Unternehmen Industrial Parts Holding (Frankreich).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   Advent International Corporation: private Kapitalbeteiligung; Kerngeschäft sind der Erwerb von Eigenkapitalbeteiligungen und die Verwaltung von Investitionsfonds in verschiedenen Branchen, darunter auch Unternehmens- und Finanzdienstleistungen Industriegüter und Industriedienstleistungen; Einzelhandel, Markenkonsumgüter und Freizeitdienstleistungen; Medien, Telekommunikation und Informationstechnologie; Gesundheitsdienstleistungen und Arzneimittel;

—   Industrial Parts Holding: Vertrieb von Industrieteilen durch Bereitstellung der Logistik für Anbieter und Kunden über zehn autonome Handelsnetze in Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Polen, Rumänien, Spanien und der Schweiz.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8524 — Advent International Corporation/Industrial Parts Holding per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.