EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 27.1.2025
COM(2025) 25 final
ANHANG
des
Vorschlags für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES
zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) (ST 10157/21 INIT; ST 10157/21 ADD 1) des Rates vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Lettlands
{SWD(2025) 10 final}
ANHANG
ABSCHNITT 1: REFORMEN UND INVESTITIONEN IM RAHMEN DES AUFBAU- UND RESILIENZPLANS
1.Beschreibung der Reformen und Investitionen
A. KOMPONENTE 1: KLIMAWANDEL UND ÖKOLOGISCHE NACHHALTIGKEIT
Das allgemeine Ziel dieser Komponente des Aufbau- und Resilienzplans Lettlands besteht darin, zum ökologischen Wandel und insbesondere zu den Umweltzielen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel beizutragen. Jede Teilkomponente konzentriert sich auf einige der Herausforderungen des ökologischen Wandels. Teilkomponente 1.1 konzentriert sich auf nachhaltige Mobilität mit dem Ziel, die Emissionen im Verkehrssektor, insbesondere in Riga und seinen Randgebieten, durch Investitionen in saubere Infrastruktur für den öffentlichen Verkehr (insbesondere den Schienenverkehr) zu senken. Teilkomponente 1.2 zielt hauptsächlich auf die Steigerung der Energieeffizienz ab, indem verschiedene Programme zur energetischen Sanierung öffentlicher und privater Gebäude und nachhaltige Energienetze unterstützt werden. Schließlich trägt die Teilkomponente 1.3 zur Anpassung an den Klimawandel bei, indem sie Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel wie Bränden und Überschwemmungen vorbeugt.
Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zum Verkehr, insbesondere zu dessen Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Energieverbundnetzen (länderspezifische Empfehlung 3, 2019). Sie trägt auch dazu bei, ausgereifte öffentliche Investitionsprojekte vorzuziehen und den Schwerpunkt auf den ökologischen und digitalen Wandel zu legen, insbesondere auf eine saubere und effiziente Energieerzeugung und -nutzung sowie eine nachhaltige Verkehrsinfrastruktur (länderspezifische Empfehlung 3203, 2020).
Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
A.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform: 1.1.1.r. Ökologisierung des städtischen Verkehrssystems von Riga
Das allgemeine Ziel der Maßnahme besteht darin, zur Verringerung der Treibhausgasemissionen Lettlands beizutragen, wobei der Schwerpunkt auf dem Verkehr liegt, der die größte Quelle für Treibhausgasemissionen darstellt (28,5 % der gesamten THG-Emissionen (ohne Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft) im Jahr 2018 und 36,7 % der nicht unter das EU-EHS fallenden THG-Emissionen). Diese Maßnahme konzentriert sich speziell auf die Metropolregion Riga, in der rund 65 % der lettischen Bevölkerung leben. Ein spezifisches Ziel ist die Konsolidierung und Rationalisierung des derzeit fragmentierten Verkehrssystems, um Anreize für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu schaffen.
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine allgemeine Überarbeitung des städtischen Verkehrssystems von Riga. Es wird ein multimodales öffentliches Verkehrsnetz mit einem einheitlichen und kohärenten Fahrplan, einer einheitlichen Preis- und Rabattpolitik und einem einheitlichen Fahrscheinsystem geschaffen.
Die Maßnahme wird bis zum 31. Dezember 2025 durchgeführt.
Investitionen: 1.1.1.i. Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Riga
Allgemeines Ziel dieser Maßnahme ist die Verbesserung der städtischen Verkehrsinfrastruktur in Riga. Die Maßnahme umfasst ein Investitionsprogramm für saubere Mobilität und Infrastruktur mit Schwerpunkt auf Eisenbahnlösungen (Elektrifizierung von 100 km Eisenbahnkilometer, südlicher Teil des Zentralbahnhofs Riga), emissionsfreien öffentlichen Verkehrsmitteln (Erwerb von 17 Elektrobussen und sieben Ladestationen für Elektrobusse) und dem Bau von Radwegen. Ergänzt wird dies durch den Bau eines Knotenpunkts des öffentlichen Verkehrs (Bus/Elektrobus, Straßenbahn und Oberleitungsbus), acht Mobilitätspunkte, die Erweiterung der Straßenbahnlinie um 2,2 km und die Oberleitungsbuslinie um 0,3 km, um die Nutzung des multimodalen Verkehrs zu unterstützen.
Die Maßnahme wird bis zum 31. August 2026 durchgeführt.
Investitionen: 1.2.1.1.i. Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden mit mehreren Wohnungen und Übergang zu Technologien für erneuerbare Energien
Allgemeines Ziel dieser Maßnahme ist die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Da der Energieverbrauch im Gebäudesektor bis zu 40 % des Endenergieverbrauchs ausmacht, dürfte die Maßnahme die Auswirkungen auf die Umwelt verringern und zum Klimaschutz beitragen. Ein weiteres Ziel besteht darin, die Energiekosten für die Einwohner zu senken und die Energieversorgungssicherheit zu erhöhen. Weitere spezifische Ziele sind die Verringerung der Energiearmut und die Förderung der Beschäftigung. Diese Maßnahme konzentriert sich speziell auf Gebäude mit mehreren Wohnungen.
Die Maßnahme besteht aus einem Förderprogramm für die energetische Sanierung von Gebäuden mit mehreren Wohnungen. Es handelt sich um ein Finanzinstrument (Darlehen) mit einem Kapitalabschlag von bis zu 49 % des Darlehensbetrags. Beihilfen werden nur für Gebäude gewährt, bei denen mit dem Vorhaben Energieeinsparungen von mindestens 30 % erwartet werden.
Die Maßnahme wird vom 1. September 2021 bis zum 31. August 2026 durchgeführt.
Investitionen: 1.2.1.2.i Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen in Form eines kombinierten Finanzinstruments
Allgemeines Ziel dieser Maßnahme ist die Verbesserung der Energieeffizienz lettischer Unternehmen. Investitionen in die Energieeffizienz von Unternehmen zielen darauf ab, eine rationellere Nutzung von Energieressourcen zu fördern, negative Auswirkungen auf Umwelt und Klima zu verringern und die Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit und Exportkapazität der Unternehmen zu verbessern. Diese Maßnahme konzentriert sich speziell auf Unternehmen.
Die erste Säule der Maßnahme besteht aus einem Förderprogramm in Form eines kombinierten Finanzinstruments (Darlehen mit Zuschuß in Form eines Kapitalabschlags). Aus dem Investitionsprogramm werden Investitionen von Unternehmen in die Verbesserung der Energieeffizienz, die Einführung von Technologien für erneuerbare Energien sowie Investitionen in nachhaltigen Verkehr und die Einführung neuer energieeffizienter Technologien in der Produktion finanziert. Eine zweite Säule der Maßnahme besteht aus Finanzhilfen für die Entwicklung (durch industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, Durchführbarkeitsstudien) neuer Produkte und Technologien im Zusammenhang mit der CO2-armen Wirtschaft, der Klimaresilienz und der Anpassung an den Klimawandel.
Die Maßnahme wird vom 1. Januar 2022 bis zum 31. August 2026 durchgeführt.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in den Leistungsbeschreibungen für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung
;
II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen
; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen
und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung
; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.
Investitionen: 1.2.1.3.i Verbesserung kommunaler Gebäude und Infrastrukturen durch Förderung des Übergangs zu Technologien für erneuerbare Energien und Verbesserung der Energieeffizienz
Allgemeines Ziel dieser Maßnahme ist die Verbesserung der Energieeffizienz der städtischen Gebäude in Lettland. Ein großer Teil der bestehenden kommunalen Gebäude war errichtet worden, bevor die Wärmeanforderungen für Gebäude erhöht wurden, und weisen daher eine geringe Energieeffizienz auf. Konkret besteht das Ziel der Maßnahme darin, die Energieeffizienz von Gebäuden und Infrastrukturen der lokalen Gebietskörperschaften zu verbessern, um den jährlichen Primärenergieverbrauch und die Treibhausgasemissionen zu senken. Als ergänzendes Ziel zielt diese Maßnahme darauf ab, die Kosten für die Instandhaltung kommunaler Gebäude zu senken.
Die Maßnahme umfasst Investitionen in die energetische Renovierung von Gebäuden im Eigentum der lokalen Gebietskörperschaften (und gemischter Immobilien, bei denen die Gemeinden Mehrheitsaktionäre sind), einschließlich Gebäuden für Sozialwohnungen, Gesundheitsversorgung, Bildung und soziale Dienstleistungen.
Die Maßnahme wird vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2025 durchgeführt.
Investitionen: 1.2.1.4.i Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden des öffentlichen Sektors, einschließlich historischer Gebäude
Allgemeines Ziel dieser Maßnahme ist die Verbesserung der Energieeffizienz des öffentlichen Gebäudebestands in Lettland. Sie gilt für Gebäude, die sich im Eigentum der Zentralregierung befinden, einschließlich historischer Gebäude. Die Maßnahme zielt darauf ab, ihre Energieeffizienz zu verbessern, den Übergang zu erneuerbaren Energien bei der Energieerzeugung zu fördern und die Treibhausgasemissionen zu verringern.
Die Maßnahme umfasst Investitionen in Energieeffizienzverbesserungen für öffentliche Gebäude. Die Beihilfe muss gewährleisten, dass die Durchführung aller Vorhaben im Durchschnitt zu Energieeinsparungen von mindestens 30 % im Rahmen des Programms führt.
Die Maßnahme wird vom 1. Januar 2022 bis zum 31. August 2026 durchgeführt.
Investitionen: 1.2.1.5.i Modernisierung der Stromübertragungs- und -verteilungsnetze
Das allgemeine Ziel dieser Maßnahme besteht darin, zur Verwirklichung der Klimaneutralitätsziele beizutragen, indem eine nachhaltige Netzinfrastruktur geschaffen wird, in der grüne Technologien, insbesondere Windkraft, leichter eingesetzt werden können. Investitionen in den ökologischen Wandel der Stromnetze und der digitalen Infrastruktur sind erforderlich, um eine angemessene Stromversorgungsinfrastruktur für die Elektromobilität und einen nachhaltigen und effizienten Netzbetrieb bereitzustellen. Die Maßnahme soll zur Synchronisierung der baltischen Stromnetze mit den kontinentaleuropäischen Netzen sowie zu den Zielen und Tätigkeiten des Integrationsplans für den baltischen Strommarkt beitragen.
Die Maßnahme umfasst Direktinvestitionen in die Modernisierung des Stromnetzes, die Entwicklung von IT-Lösungen zur Erhöhung der Flexibilität und Sicherheit des Übertragungs- und Verteilernetzes sowie die Schaffung einer nationalen Plattform für den Austausch und die Speicherung von Strommarktdaten und eines automatisierten intelligenten Messsystems. Mit der Maßnahme sollen auch der Rechtsrahmen und die grundlegenden Voraussetzungen verbessert werden, um den Einsatz von Onshore-Windenergie auf staatlichen Waldflächen zu erleichtern und die Rechtsunsicherheit bei Investitionen in Windkraft zu verringern. Die Maßnahme wird vom 1. Januar 2022 bis zum 31. August 2026 durchgeführt.
Reform: 1.3.1.r.Katastrophenmanagementsystem Anpassung an den Klimawandel, Rettungs- und Krisenreaktionsdienste
Das allgemeine Ziel dieser Maßnahme besteht darin, einen Beitrag zu den Klimazielen zu leisten, indem die Reaktionsfähigkeit der Katastrophen- und Brandrettungsdienste gestärkt wird. Die Maßnahme soll zur Anpassung an den Klimawandel beitragen, indem die Reaktionszeit der Feuerwehrdienste verkürzt wird (im Rahmen einer allgemeineren Reform, bei der verschiedene Dienststellen des Innenministeriums unter einem Dach zusammengeführt werden). Mit der Maßnahme soll ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden, indem diese Dienste in neue energieeffiziente Gebäude verlagert werden.
Die Maßnahme umfasst den Bau von acht neuen energieeffizienten Katastrophenmanagementzentren.
Die Maßnahme wird vom 1. Januar 2022 bis zum 31. März 2026 durchgeführt.
1.3.1.2.i Investitionen in Infrastrukturen zur Verringerung des Hochwasserrisikos
Das allgemeine Ziel dieser Maßnahme besteht darin, zur Anpassung an den Klimawandel beizutragen, indem Überschwemmungen verhindert werden. Sie führt zur Durchführung von Investitionsvorhaben zum Schutz vor Hochwasserrisiken.
Die Maßnahme umfasst Investitionen in die Infrastruktur zur Verringerung des Hochwasserrisikos, einschließlich des Wiederaufbaus und der Erneuerung von Polderpumpen, der Erneuerung von Schutzdeichen und eines Kanals.
Die Maßnahme wird vom 1. Januar 2022 bis zum 31. August 2026 durchgeführt.
A.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Nr.
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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1
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1.1.1.r. Ökologisierung des Nahverkehrssystems Riga
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Meilenstein
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Koordinierter Ansatz für die Planung, Bestellung und Organisation des Personenverkehrs im Großraum Riga
|
Es wurde ein koordinierter Ansatz für die Planung, Bestellung und Organisation des Personenverkehrs im Großraum Riga umgesetzt.
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2023
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Abschluss der für die Umsetzung eines koordinierten Ansatzes erforderlichen Schritte. Dazu gehören unter anderem:
Einrichtung einer Arbeitsgruppe für die Koordinierung der Planung des öffentlichen Verkehrs im Großraum Riga;
— Der Plan für den öffentlichen Verkehr im Großraum Riga wurde im Einklang mit der Entwicklung des Schienenpersonenverkehrs in Lettland angenommen.
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2
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1.1.1.r. Ökologisierung des Nahverkehrssystems Riga
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Meilenstein
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Reform des öffentlichen Verkehrs RMA
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Inbetriebnahme eines einheitlichen multimodalen öffentlichen Verkehrsnetzes für die Metropolregion Riga
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2025
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Inbetriebnahme eines multimodalen öffentlichen Verkehrsnetzes für die Metropolregion Riga mit einem einheitlichen und harmonisierten Fahrplan, einheitlichen Preis- und Preisnachlässen und einem einheitlichen Fahrschein für das integrierte öffentliche Verkehrssystem Riga
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3
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1.1.1.i. Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Riga
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Ziel
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Länge der elektrischen Eisenbahnstrecken, die für den Personenverkehr geschaffen und ausgebaut werden
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|
Kilometer
|
0
|
100
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Q1
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2026
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Elektrifizierung (Wechsel des Kontaktnetzes für den Übergang zu einem 25-kV-Elektrifizierungssystem, Erhöhung der Gesamtlänge von elektrifizierten Strecken) und damit verbundene Tätigkeiten (Bau elektrischer Gleisabschnitte, Anpassung der Signalsysteme).
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|
4
|
1.1.1.i. Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Riga
|
Meilenstein
|
Unterzeichnung von Verträgen über die Modernisierung des Zentralbahnhofs Riga
|
Unterzeichnete Verträge
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
Q1
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2025
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Unterzeichnung von Verträgen über Bauarbeiten und die Überwachung der Bauarbeiten im südlichen Teil des Zentralbahnhofs Riga. Die Bauarbeiten im südlichen Teil des Zentralbahnhofs Riga umfassen die Dachverlegung, den Bau der Fassade, das Bahnsteigdach, die Fertigstellungsarbeiten, die Zugangsinfrastruktur für Fahrgäste, mechanische, elektrische und Installateurarbeiten.
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|
4a
|
1.1.1.i. Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Riga
|
Meilenstein
|
Modernisierter Bahnhof Riga
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Abgeschlossene Bauarbeiten am Hauptbahnhof Riga
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
Q3
|
2026
|
Abgeschlossene Bauarbeiten im südlichen Teil des Zentralbahnhofs Riga: Dach, Fassade, Bahnsteigdach, Endbearbeitungsarbeiten, Fahrgastzugang, mechanische, elektrische und Installateure.
|
|
5
|
1.1.1.i. Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Riga
|
Ziel
|
Investitionen in den emissionsfreien Verkehr (Elektrobusse und Ladestationen)
|
|
Anzahl
|
0
|
24
|
Q3
|
2026
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Die folgenden Investitionen in den emissionsfreien Verkehr werden abgeschlossen:
— Lieferung von 17 Elektrobussen
— Bau von 7 Ladestationen für Busse
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5a
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1.1.1.i. Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Riga
|
Meilenstein
|
Abgeschlossene öffentliche Verkehrsinfrastrukturprojekte
|
Abgeschlossene Projekte
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
Q3
|
2026
|
Folgende Verkehrsinfrastruktur muss fertiggestellt werden:
-Ein Knotenpunkt des öffentlichen Verkehrs (Bus/Elektrobus, Straßenbahn und Oberleitungsbus)
-Acht Mobilitätspunkte
-Ausbau der Straßenbahnlinie um 2,2 km
-Ausbau der Oberleitungsbuslinie um 0,3 km
|
|
6
|
1.1.1.i. Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Riga
|
Ziel
|
Länge der neu gebauten oder renovierten Fahrradinfrastruktur in den Städten Riga und Pieriga (Teil des Großraums Riga)
|
|
Kilometer
|
0
|
52
|
Q3
|
2026
|
Inbetriebnahme neu gebauter oder renovierter Fahrradinfrastruktur.
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|
7
|
1.2.1.1.i. Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden mit mehreren Wohnungen und Übergang zu Technologien für erneuerbare Energien
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten des Förderprogramms zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden
|
Inkrafttreten des Förderprogramms zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
Q1
|
2022
|
Inkrafttreten eines Förderprogramms zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden mit Förderkriterien zur Berücksichtigung der Anforderungen des anwendbaren Interventionsbereichs „025a – Energieeffizienzrenovierung bestehender Wohnungen, Demonstrationsprojekte und Fördermaßnahmen, die die Energieeffizienzkriterien erfüllen“ in Anhang VI der ARF-Verordnung.
|
|
8
|
1.2.1.1.i. Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden mit mehreren Wohnungen und Übergang zu Technologien für erneuerbare Energien
|
Ziel
|
Genehmigte Projekte im Wert von mindestens 40 097 400 EUR
|
|
EUR
|
0
|
40 097 400
|
Q3
|
2024
|
Genehmigte Projekte von Altum im Umfang von mindestens 40 097 400 EUR.
Die Genehmigung erfolgt durch das Entwicklungsfinanzierungsinstitut Altum.
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|
9
|
1.2.1.1.i. Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden mit mehreren Wohnungen und Übergang zu Technologien für erneuerbare Energien
|
Ziel
|
Senkung des Primärenergieverbrauchs in Gebäuden mit mehreren Wohnungen mit verbesserter Energieeffizienz
|
|
MWh/
Jahre
|
0
|
14 423
|
Q3
|
2026
|
Verringerung des Primärenergieverbrauchs in Gebäuden mit mehreren Wohnungen, die von verbesserten Energieeffizienzrenovierungen im Rahmen der Maßnahme profitieren.
|
|
10
|
1.2.1.2.i Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen in Form eines kombinierten Finanzinstruments
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten des Förderprogramms für unternehmerische Energieeffizienz
|
Inkrafttreten der Verordnung
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
Q1
|
2022
|
Inkrafttreten der vom Ministerkabinett genehmigten Verordnung zur Unterstützung der Durchführung von Programmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Unternehmen.
Die Unterstützungsprogramme werden in Form eines kombinierten Finanzinstruments durchgeführt, bei dem es sich um ein rückzahlbares Darlehen und einen Kapitalnachlass handelt.
Als Förderkriterien zur Berücksichtigung der Anforderungen des anwendbaren Interventionsbereichs „024.ter – Energieeffizienz- und Demonstrationsprojekte in KMU oder großen Unternehmen und Unterstützungsmaßnahmen, die die Energieeffizienzkriterien erfüllen [3]“ in Anhang VI der ARF-Verordnung werden in den Beihilfebedingungen eine Primärenergieeinsparung von mindestens 30 % bei Energieeffizienzprojekten in Gebäuden und bei Ausrüstung, mindestens 30 % der durchschnittlichen Primärenergieeinsparungen im Projektportfolio der ARF-Maßnahme (von mindestens 25 % bei Energieeffizienzausrüstungen) festgelegt.
Um sicherzustellen, dass die Ergebnisse erreicht werden, umfassen die Bedingungen als Förderkriterium für das Projekt einen Mindestschwellenwert für Energieeinsparungen je Euro investierter öffentlicher Mittel.
Die Bedingungen umfassen Förderkriterien, um die Einhaltung der DNSH-Grundsätze im Einklang mit den DNSH-Leitlinien (2021/C58/01) und den einschlägigen EU- und nationalen Rechtsvorschriften sicherzustellen.
Die Unterstützung wird durch wettbewerbliche Ausschreibungen für Projekte mit den höchsten erwarteten Energieeinsparungen je investiertem Euro gewährt.
|
|
11
|
1.2.1.2.i Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen in Form eines kombinierten Finanzinstruments
|
Ziel
|
Geplante THG-Emissionseinsparungen
|
|
CO2-Äquivalent in t/Jahr
|
0
|
11 498
|
Q3
|
2026
|
Einsparungen von Treibhausgasemissionen in CO2-Äquivalenten pro Tonne auf der Grundlage der aufgrund der Maßnahme erwarteten Emissionseinsparungen.
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|
12
|
1.2.1.2.i Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen in Form eines kombinierten Finanzinstruments
|
Ziel
|
Genehmigte Projekte im Wert von mindestens 108 000 000
EUR
|
|
EUR
|
0
|
108 000 000
|
4. QUARTAL
|
2024
|
Genehmigte Projekte im Wert von mindestens 108 000 000 EUR.
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|
13
|
1.2.1.3.i Verbesserung kommunaler Gebäude und Infrastrukturen durch Förderung des Übergangs zu Technologien für erneuerbare Energien und Verbesserung der Energieeffizienz
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten des Rechtsrahmens für ein Förderprogramm zur Verbesserung der Energieeffizienz der kommunalen Infrastruktur, das Projekte mit einer geplanten Verringerung der Primärenergie oder des CO2-Ausstoßes um mindestens 30 % unterstützt.
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Inkrafttreten der Kabinettsverordnung
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|
|
|
4. QUARTAL
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2022
|
Inkrafttreten der Kabinettsverordnung zur Festlegung der Durchführungsbedingungen für die Verbesserung von Gebäuden und Infrastrukturen der lokalen Gebietskörperschaften, für die Förderung des Übergangs zur Nutzung von Technologien für erneuerbare Energien und für die Verbesserung der Energieeffizienz mit Förderkriterien zur Berücksichtigung der Anforderungen des anwendbaren Interventionsbereichs „026a – Maßnahmen zur energetischen Verwertung oder Energieeffizienz für öffentliche Infrastrukturen, Demonstrationsprojekte und Unterstützungsmaßnahmen, die die Energieeffizienzkriterien erfüllen“ in Anhang VI der ARF-Verordnung
|
|
14
|
1.2.1.3.i Verbesserung kommunaler Gebäude und Infrastrukturen durch Förderung des Übergangs zu Technologien für erneuerbare Energien und Verbesserung der Energieeffizienz
|
Ziel
|
Vergabe von Aufträgen für die Durchführung von Projekten zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden und Infrastrukturen der lokalen Gebietskörperschaften mit einem Auftragswert von mindestens 27 838 800 EUR
|
|
EUR
|
0
|
27 838 800
|
4. QUARTAL
|
2024
|
Mitteilung über die Vergabe von Aufträgen über mindestens 27 838 800 EUR.
|
|
15
|
1.2.1.3.i Verbesserung kommunaler Gebäude und Infrastrukturen durch Förderung des Übergangs zu Technologien für erneuerbare Energien und Verbesserung der Energieeffizienz
|
Ziel
|
Verringerung des Primärenergieverbrauchs in kommunalen Gebäuden und Infrastrukturen
|
|
KWh/Jahr
|
0
|
4 544 563
|
4. QUARTAL
|
2025
|
Verringerung des Primärenergieverbrauchs in kommunalen Gebäuden und Infrastrukturen aufgrund von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von kommunalen Gebäuden und Infrastrukturen, die im Rahmen der Maßnahme gefördert werden. Energieausweise können verwendet werden, um die Verringerung des Primärenergieverbrauchs nachzuweisen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, den Primärenergieverbrauch um mindestens 30 % zu senken.
|
|
16
|
1.2.1.4.i Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden des öffentlichen Sektors, einschließlich historischer Gebäude
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten des Förderprogramms zur Verbesserung der Energieeffizienz nationaler und historischer Gebäude
|
Inkrafttreten des vom Ministerkabinett genehmigten Förderprogramms zur Verbesserung der Energieeffizienz in nationalen und historischen Gebäuden
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
Q1
|
2022
|
Inkrafttreten eines Förderprogramms zur Verbesserung der Energieeffizienz in nationalen und historischen Gebäuden mit Förderkriterien, die den Anforderungen des anwendbaren Interventionsbereichs 026a – Maßnahmen zur energetischen Verwertung oder Energieeffizienz von öffentlichen Infrastrukturen, Demonstrationsprojekten und Fördermaßnahmen, die die Energieeffizienzkriterien gemäß Anhang VI der ARF-Verordnung erfüllen, Rechnung tragen.
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|
17
|
1.2.1.4.i.Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden des öffentlichen Sektors, einschließlich historischer Gebäude
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Ziel
|
Mitteilung über die Vergabe eines Auftrags im Wert von mindestens 16 769 200 EUR
|
|
EUR
|
0
|
16 769 200
|
Q3
|
2024
|
Benachrichtigung der Empfänger über die Vergabe eines Auftrags in Höhe von mindestens 16 769 200 EUR.
|
|
18
|
1.2.1.4.i Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden des öffentlichen Sektors, einschließlich historischer Gebäude
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Ziel
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Senkung des Primärenergieverbrauchs in öffentlichen Gebäuden mit verbesserter Energieeffizienz
|
|
MWh/Jahr
|
0
|
3 875
|
Q3
|
2026
|
Senkung des Primärenergieverbrauchs in öffentlichen Gebäuden mit verbesserter Energieeffizienz infolge der im Rahmen der Maßnahme geförderten Investitionen. Energieausweise können verwendet werden, um die Verringerung des Primärenergieverbrauchs nachzuweisen.
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|
19
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1.2.1.5.i Modernisierung der Stromübertragungs- und -verteilungsnetze
|
Ziel
|
Mitteilung über die Vergabe von Aufträgen für genehmigte Projekte in Höhe von 80 000 000 EUR.
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|
EUR
|
0
|
80 000 000
|
Q1
|
2023
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Mitteilung an die Begünstigten über die Vergabe von Aufträgen für Projekte, für die ein Betrag von 80 000 000 EUR genehmigt wurde.
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20
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1.2.1.5.i Modernisierung der Stromübertragungs- und -verteilungsnetze
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Ziel
|
Anschlusspunkte für Ladeanlagen für Elektrofahrzeuge und/oder Anlagen zur Stromerzeugung in Kleinstanlagen
|
|
Anzahl
|
0
|
2 060
|
Q3
|
2026
|
Kombinierte Anzahl der betriebsbereiten Anschlusspunkte für das Laden von Elektrofahrzeugen und/oder die betriebsbereite Mikrogenerationsanlage
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21
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1.2.1.5.i Modernisierung der Stromübertragungs- und -verteilungsnetze
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Meilenstein
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Inkrafttreten eines Rechtsrahmens zur Gewährleistung der Übertragung von aus erneuerbaren Energiequellen erzeugtem Strom in Netze (einschließlich der Nutzung von Wäldern und anderen öffentlichen Flächen für die Erzeugung von Windenergie) und zur Förderung des Ausbaus der Windenergieinfrastruktur.
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In Kraft getreten am: Rechtsvorschriften/Verordnungen über die Bereitstellung staatlicher Wälder für den Einsatz von Windenergie, die Ausweisung geeigneter Gebiete für die Entwicklung und deren Bereitstellung zur Teilnahme an Ausschreibungen durch private Investoren.
Rechtsvorschriften/Verordnungen zur Verringerung der Rechtsunsicherheit bei Investitionen in Windenergie durch Festlegung von Fällen, in denen Investitionen nach der Folgenabschätzung abgelehnt werden können, und durch Einführung eines beschleunigten Abwicklungsmechanismus für solche Fälle
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2024
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In Kraft getreten am:
a) Rechtsvorschriften/Verordnungen über die Bereitstellung staatlicher Wälder für den Einsatz von Windenergie, die Ausweisung geeigneter Gebiete für die Entwicklung und ihre Bereitstellung zur Teilnahme an Ausschreibungen durch private Investoren;
b) Rechtsvorschriften/Verordnungen, die die Rechtsunsicherheit bei Investitionen in Windenergie verringern, indem die Fälle festgelegt werden, in denen Investitionen nach der Folgenabschätzung abgelehnt werden können, und indem für solche Fälle ein beschleunigtes Abwicklungsverfahren eingeführt wird.
Die Maßnahme gewährleistet die Einhaltung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen im Einklang mit den DNSH-Leitlinien (2021/C58/01), insbesondere in Bezug auf die Auswirkungen der Maßnahme auf Wälder aufgrund von Landnutzungsänderungen, und mit dem EU-Umweltrecht.
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22
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1.3.1.r.Katastrophenmanagementsystem Anpassung an den Klimawandel, Rettungs- und Krisenreaktionsdienste
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Meilenstein
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Veröffentlichung eines Berichts über die Umsetzung des Katastrophenrisikomanagementsystems
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Veröffentlichung eines vom Ministerkabinett genehmigten Informationsberichts über die Umsetzung des Katastrophenrisikomanagementsystems
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q1
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2022
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Im Einvernehmen mit den am Katastrophenmanagementsystem beteiligten Institutionen veröffentlicht das Innenministerium dem Ministerkabinett einen informativen Bericht über die Baustellen von Katastrophenzentren, Baugebieten und Kosten auf jeder Baustelle sowie einen vorläufigen Zeitplan für die Durchführung der auf jeder Baustelle durchzuführenden Katastrophenmanagementpläne und über den Abschluss von Bauverträgen, auch im Bericht. Der Bericht enthält auch einen Gesamtbericht über die Reformfortschritte und einen Umsetzungsplan für die folgenden Reformkomponenten: I) Aufbau technischer Kapazitäten (insbesondere in Bezug auf die Modernisierung spezialisierter Rettungs- und Rettungsfahrzeuge), ii) Zeitplan für die Umsetzung entsprechender IKT-Lösungen für das Katastrophenmanagement und iii) Fortschritte bei der Durchführung von Schulungs- und Präventivmaßnahmen.
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23
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1.3.1.1.i. Katastrophenmanagementsysteme für die Anpassung an den Klimawandel, Rettungs- und Krisenreaktionsdienste
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Ziel
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Bau von Zentren für das Katastrophenmanagement und die Notfallbewältigung beinahe 0 – Energieverbrauch
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Anzahl
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0
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8
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Q1
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2026
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Anzahl der neu errichteten Zentren, die in Betrieb genommen wurden. Die Investition wird für den Bau von Niedrigstenergie-Verbrauchszentren für Katastrophenmanagement verwendet.
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24
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1.3.1.r.Katastrophenmanagementsystem Anpassung an den Klimawandel, Rettungs- und Krisenreaktionsdienste
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Ziel
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Gesamtfeuerfläche für Wildbrände im Fünfjahreszeitraum (2020-2024)
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Fläche (Hektar)
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3923,1
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2 635,3
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Q1
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2025
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Die Gesamtfläche, die von Waldbränden betroffen ist, wird als Durchschnitt der letzten vier aufeinanderfolgenden Jahre gezählt. Als Waldbrände gelten Torf, Trockengras, Gras des letzten Jahres, Sträucher, Bäume, Pflanzenstümpfe, Heu, Bürsten und Schilfe, Waldflächen, einzelne Baumbrände gemäß den kumulativen Statistiken des Staatlichen Feuerwehr- und Rettungsdienstes.
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25
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1.3.1.2.i Investitionen in Infrastrukturen zur Verringerung des Hochwasserrisikos
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Meilenstein
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Vergabe von Bauaufträgen für die Hälfte der Gesamtzahl der Neubauten und Erneuerungen
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Vergabe von Bauaufträgen für die Hälfte der Gesamtzahl der Neubauten und Erneuerungen
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%
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0
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50
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4. QUARTAL
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2024
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Bis zum 31. Dezember 2024 für mindestens 50 % der Gesamtzahl der Neubauten und Erneuerungen vergebene Bauaufträge
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26
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1.3.1.2.i Investitionen in Infrastrukturen zur Verringerung des Hochwasserrisikos
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Ziel
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Zahl der abgeschlossenen Investitionsvorhaben
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Anzahl
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0
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21
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Q3
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2026
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Folgende Projekte zum Schutz vor Überschwemmungsgefahr sind abzuschließen:
·Acht Pumpstationen, darunter i) Reinis-Pumpstation, ii) Kulciems-Pumpstation und iii) Vezi-Pumpstation;
·Zwölf Schutzdeiche, darunter i) Bernati polder, ii) Barta polder, iii) Rezekne linker Uferdeich, iv) Osa polderdeich;
·Ein Kanal.
Um die Einhaltung der DNSH-Grundsätze im Einklang mit den DNSH-Leitlinien (2021/C58/01) zu gewährleisten, muss die Maßnahme
I)gegebenenfalls „angemessene Prüfungen“ gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Habitat-Richtlinie umfassen, um die Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen auf geschützte Arten und Lebensräume (im Sinne der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) und der Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates)) zu bewerten. Diese geeigneten Bewertungen sollten für alle Projekte durchgeführt werden, die sich in oder in der Nähe von biodiversitätsempfindlichen Gebieten befinden;
II)sicherstellen, dass die Gebiete, für die eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt wird, gebietsspezifische Erhaltungsziele haben und dass die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen im Einklang mit der Habitat-Richtlinie getroffen werden;
III)Gewährleistung der vollständigen Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie/60/EG) und keine Nettoverschlechterung des Zustands von Wasserkörpern gemäß Artikel 4 Absatz 4 der vorliegenden Richtlinie.
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B. KOMPONENTE 2: DIGITALER WANDEL
Die Komponente befasst sich mit den wichtigsten digitalen Herausforderungen – dem Mangel an grundlegenden und fortgeschrittenen digitalen Kompetenzen und der geringen digitalen Integration der Unternehmen. Darüber hinaus befasst sich die Komponente mit allen Aspekten des digitalen Wandels – öffentlicher und privater Sektor, Kompetenzen und Konnektivität. Der Schwerpunkt der Investitionen liegt auf Infrastruktur und Dienstleistungen.
Die Ziele der Komponente bestehen darin, durch die Entwicklung der erforderlichen Infrastruktur, Kapazitäten und Kompetenzen zum digitalen Wandel der Gesellschaft und der Wirtschaft, einschließlich der Erholung von der COVID-19-Krise, beizutragen; Verbesserung der Effizienz, der digitalen Prozesse und des Datenmanagements in der öffentlichen Verwaltung; Unterstützung des digitalen Wandels von Unternehmen und Verbesserung der Konnektivität.
Die Komponente befasst sich mit den länderspezifischen Empfehlungen zu Kompetenzen und Erwachsenenbildung (länderspezifische Empfehlung 2, 2019, länderspezifische Empfehlung 2, 2020). Sie trägt insbesondere zur Verbesserung der Qualität und Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung bei, wobei der Schwerpunkt auf digitalen Kompetenzen liegt. Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer und Arbeitslose sind vorgesehen, allerdings ohne auf Geringqualifizierte ausgerichtet zu sein (länderspezifische Empfehlung 2, 2019). Investitionen in den digitalen Wandel entsprechen den investitionsbezogenen länderspezifischen Empfehlungen (länderspezifische Empfehlungen 3, 2019 und 3, 2020) – Investitionen in IT-Systeme des öffentlichen Sektors, grundlegende und fortgeschrittene digitale Kompetenzen, die digitale Anpassung von Unternehmen und die Konnektivität sind vorgesehen.
Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
B.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform: 2.1.1.r Modernisierung der nationalen Prozesse und Dienste und digitaler Wandel
Ziel der Maßnahme ist es, die öffentliche Verwaltung und ihre Dienste durch den digitalen Wandel zu modernisieren, wobei der Schwerpunkt auf wichtigen Funktionen, Prozessen und Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung liegt, die noch nicht digital umgestaltet wurden, derzeit neu entwickelt oder erheblich gestärkt werden.
Die Reform besteht darin, die gemeinsame IKT-Konzeptarchitektur für Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung und deren Unterstützung in der Verwaltung aufzubauen und qualitative und quantitative Parameter für die Dienstleistungen festzulegen. Die Durchführung der Reform wird von der nationalen IKT-Governance-Organisation koordiniert und verwaltet, während die Durchführung der spezifischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Reform von der für jede Aufgabe zuständigen Behörde wahrgenommen wird.
Die Reform wird bis zum 30. Juni 2022 umgesetzt.
Investitionen: 2.1.1.1.i Modernisierung der Verwaltung und digitaler Wandel von Dienstleistungen, einschließlich Rahmenbedingungen für Unternehmen
Ziel der Maßnahme ist es, die Dienste der öffentlichen Verwaltung und ihre Bereitstellungsprozesse für die wirksame Umsetzung des digitalen Wandels der Wirtschaft umzugestalten.
Dies erfolgt durch den Einsatz innovativer Technologien und Ansätze, einschließlich künstlicher Intelligenz und Lösungen für maschinelles Lernen, sowie durch die Einführung eines datenbasierten Vorausschau- und Entscheidungskonzepts für das Dienstleistungs- und Prozessmanagement und die Sicherstellung der vollständigen Umsetzung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung.
Die Maßnahme umfasst Investitionen in 11 einzelne Systeme oder Lösungen in mindestens den folgenden vier Bereichen: 1) den Bereich Inneres, einschließlich Katastrophenschutz, Brandschutz und öffentliche Sicherheit; 2. den Kultursektor, einschließlich der Anhäufung des Erbes von Archiven, Bibliotheken, Museen, Kulturdenkmälern und Medieninhalten; 3) Verwaltung der Hafenlogistikdienste; 4) Unterstützung von IKT-Managementprozessen.
Die Investition wird bis zum 31. August 2026 durchgeführt.
Reform: 2.1.2.r. Steigerung der Effizienz und Interoperabilität bei der Nutzung nationaler IKT-Ressourcen
Ziel der Reform ist es, das IKT-Bereitstellungskonzept in der öffentlichen Verwaltung umzugestalten, indem die Bereitstellung einheitlicher IKT-Sharing-Dienste in Kompetenzzentren, die mehrere Einrichtungen unterstützen, zentralisiert wird.
Die Reform umfasst die Entwicklung zentraler Systeme und Plattformen der öffentlichen Verwaltung und die Konsolidierung der Recheninfrastrukturdienste, um die Automatisierung und Effizienz der Versorgungsprozesse zu ermöglichen, den grenzüberschreitenden Zugang zu öffentlichen Verwaltungsdiensten zu gewährleisten und die Datenverarbeitungs- und Datenspeicherinfrastrukturdienste der öffentlichen Verwaltung zu konsolidieren.
Die Reform wird bis zum 30. Juni 2022 umgesetzt.
Investitionen: 2.1.2.1.i Zentralisierte Plattformen, Systeme und gemeinsame Dienste
Ziel der Investition ist es, die Funktionsfähigkeit der Verwaltung als einheitliche Organisation zu gewährleisten, wozu auch die Einführung standardisierter Unterstützungsfunktionen wie Rechnungsführung, Personalverwaltung, Ressourcenbuchführung und -verwaltung gehören würde.
Die Investition besteht aus vier Plattformen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen, fünf sektorspezifischen Plattformen und Unterstützungsfunktionen sowie sechs gemeinsamen Plattformen und Systemen für Gemeinden.
Die Investition wird vom 1. April 2022 bis zum 31. August 2026 durchgeführt.
Investitionen: 2.1.2.2.i Nationale Föderierte Cloud Lettlands
Ziel der Investition ist die Bereitstellung gemeinsamer Rechen- und Datenverwaltungsinfrastrukturen und -dienste für die öffentliche Verwaltung und die Entwicklung der IKT-Infrastruktur-Kompetenzzentren für die Speicherung und Verarbeitung von Daten der öffentlichen Verwaltung.
Die Investition besteht in der Entwicklung von Datenspeicherungs- und Rechenkapazitäten des öffentlichen Sektors im Rahmen von vier Projekten des lettischen staatlichen Rundfunk- und Fernsehzentrums, der lettischen Nationalbibliothek, des Informationszentrums des Innenministeriums und des Landwirtschaftsministeriums. Infolge der Investition werden mindestens zehn Plattformen und Informationssysteme der öffentlichen Verwaltung über gemeinsame Cloud-Computing-Dienste betrieben.
Die Investition wird bis zum 31. August 2026 durchgeführt.
Reform: 2.1.3.r. Entwicklung der Volkswirtschaft – Daten und digitale Dienste
Ziel der Reform ist es, die Verfügbarkeit und den Austausch öffentlicher und privater Daten und Dienste sicherzustellen, indem die Grundlagen für die Entwicklung und Interoperabilität der Daten- und Plattformwirtschaft mit europäischen Datenräumen gelegt werden und die gemeinsame Nutzung von Daten innerhalb der EU sichergestellt wird.
Die Reform besteht darin, die Kapazitäten des öffentlichen Sektors für die Verwaltung, den Austausch und die Veröffentlichung von Datensätzen, die ihm zur wiederholten Verwendung zur Verfügung stehen, auszubauen.
Die Reform wird bis zum 31. Dezember 2023 umgesetzt.
Investitionen: 2.1.3.1.i Datenverfügbarkeit, -weitergabe und -analyse
Ziel der Investition ist es, den Datenaustausch im öffentlichen Sektor sowie zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor, die Einführung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung und den Datenaustausch im nationalen und europäischen Raum zu fördern.
Die Investition besteht in der Schaffung hochverfügbarer Datenlade- und -wiederherstellungslösungen und eines Satzes von Datenobjekten aus mindestens zehn verschiedenen Sektoren und Bereichen der öffentlichen Verwaltung, darunter die folgenden acht Sektoren und Bereiche: Unternehmen, Wissenschaft, Umwelt, Finanzen, öffentliches Auftragswesen, Gesundheitsversorgung, Veterinärwesen und Landwirtschaft (Geodaten).
Die Investition wird bis zum 31. August 2026 durchgeführt.
Reform: 2.2.1.r. Schaffung des gesamten Zyklus der Unterstützung des digitalen Wandels in der Wirtschaft mit regionaler Abdeckung
Ziel der Reform ist es, ein Europäisches digitales Innovationszentrum (EDIH) einzurichten, seine regionale Präsenz über regionale Kontaktstellen sicherzustellen und ein einheitliches und koordiniertes Unterstützungsökosystem zu schaffen, um den digitalen Wandel kommerzieller Tätigkeiten zu erleichtern.
Die Reform besteht in der Einrichtung des EDIH, einer einzigen Plattform/einem einheitlichen Ökosystem zur Unterstützung des digitalen Wandels als zentrale Anlaufstelle und der Einrichtung eines Systems zur Prüfung der digitalen Reife; Gewährleistung, dass die regionalen Kontaktstellen die folgenden neuen Unterstützungsfunktionen für den digitalen Wandel bereitstellen: Tests der digitalen Reife in Regionen; Zugang zu Tests und Piloten; Mentoring und Schulungen zu digitalen Kompetenzen. Das EDIH kann Mittel aus anderen EU-Fonds, einschließlich des Programms „Digitales Europa“, für die Durchführung seiner Tätigkeiten erhalten.
Die Reform wird bis zum 30. September 2022 umgesetzt.
Investitionen: 2.2.1.1.i. Unterstützung für die Einrichtung digitaler Innovationszentren und regionaler Kontaktstellen
Ziel der Investition ist es, den digitalen Wandel von Unternehmen zu fördern, indem maßgeschneiderte Unterstützungsmaßnahmen auf der Grundlage des ermittelten Digitalisierungsbedarfs von Unternehmen angeboten werden.
Die Investition besteht in der Unterstützung des Betriebs europäischer digitaler Innovationszentren (EDIH). Der Betrieb der EDIH wird in Arbeitspakete gegliedert, die darauf abzielen, den Einrichtungen einen Fahrplan für den digitalen Wandel zur Verfügung zu stellen; Schulung von Vertretern der Einrichtungen und Ermittlung des Investitions- und Infrastrukturbedarfs. Die Unterstützung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität betrifft nicht Arbeitspakete, für die EDIH im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ Unterstützung erhalten.
Die Investition wird bis zum 30. Juni 2026 getätigt.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in den Leistungsbeschreibungen für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung
; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen
; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen
und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung
; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden können, die mit den einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften im Einklang stehen.
Investitionen: 2.2.1.2.i Unterstützung der Digitalisierung von Prozessen im Rahmen kommerzieller Tätigkeiten
Ziel der Investition ist es, die Produktivität durch gezielte Investitionen in Ressourcen zu steigern und einen höheren Mehrwert in den Prozessen der Entitäten zu schaffen.
Die Investition besteht aus einem Zuschussprogramm für die Digitalisierung der Prozesse und Funktionen in Einrichtungen. Unterstützung kann gewährt werden für den Erwerb von IT-Lösungen, sowohl Software als auch Hardware, den Erwerb von Sensoren, den Erwerb von IT-Ausrüstung, IT-Infrastruktur und die Umsetzung digitaler Integrationsprozesse.
Die Investition wird bis zum 30. Juni 2026 getätigt.
Investitionen: 2.2.1.3.i Förderung der Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen in der Wirtschaft
Ziel der Investition ist es, die Schaffung neuer hochwertiger digitaler Produkte und Dienstleistungen zu fördern.
Die Investition besteht aus einem Zuschussprogramm für die Einführung moderner Automatisierung, Robotisierung und Digitalisierung in den Fertigungs- und Dienstleistungsentwicklungsprozessen sowie zur Unterstützung der Einführung von Lösungen für den elektronischen Handel. Zu den geförderten Tätigkeiten für neue digitale Produkte und Dienstleistungen gehören Machbarkeitsstudien; industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung, einschließlich Prototypen.
Die Investition wird bis zum 30. Juni 2026 getätigt.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in den Leistungsbeschreibungen für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung
; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen
; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen
und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung
; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden können, die mit den einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften im Einklang stehen.
Investitionen: 2.2.1.4.i Finanzinstrumente zur Erleichterung des digitalen Wandels der Wirtschaftsakteure
Ziel der Investition ist es, die Produktivität und Effizienz der Produktionsprozesse zu steigern, indem Investitionen in Instrumente für den digitalen Wandel unterstützt werden.
Die Investition besteht in einer Förderregelung (Darlehen oder paralleles Darlehen mit der Möglichkeit eines Kapitalnachlasses) zur Änderung des Produktions- oder Dienstleistungsentwicklungsprozesses, zur Digitalisierung von Prozessen in Wirtschaftsteilnehmern oder zur Einführung von Industrie 4.0-Lösungen (z. B.: Internet der Dinge, künstliche Intelligenz, maschinelles Lernen, Blockkette, Big Data, Cloud-Computing, Hochleistungsrechnen).
Die Investition wird bis zum 30. Juni 2026 getätigt.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in den Leistungsbeschreibungen für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung
; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen
; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen
und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung
; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden können, die mit den einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften im Einklang stehen.
Investitionen: 2.2.1.5.i Förderung des digitalen Wandels von Medienunternehmen
Ziel der Investition ist es, den digitalen Wandel im Mediensektor zu erleichtern und Medienunternehmen die Anpassung an moderne Medienkonsumtrends im digitalen Umfeld zu erleichtern.
Die Investition besteht in einer Förderregelung für Investitionen in die Entwicklung technologischer Lösungen und die Verbesserung digitaler Kompetenzen und Geschäftsmodelle im Mediensektor.
Die Investition wird bis zum 30. Juni 2026 getätigt.
Reform: 2.3.1.r Entwicklung eines nachhaltigen und sozial verantwortlichen Unterstützungsrahmens für die Erwachsenenbildung
Ziel der Reform ist es, die Beteiligungsquote im Bereich der Erwachsenenbildung bis zum 31. Dezember 2025 auf 8 % (Erwachsene zwischen 25 und 64 Jahren) zu erhöhen, die Verwirklichung anderer in den Leitlinien für die Bildungsentwicklung 2021-2027 festgelegter Ziele zu erleichtern, den Rechtsrahmen für ein nachhaltiges und sozial verantwortliches Unterstützungssystem für die Erwachsenenbildung zu stärken und mehr Möglichkeiten und Rechte für Arbeitnehmer, auch über Unternehmen (insbesondere KMU), für die Teilnahme an allgemeiner und beruflicher Bildung zu schaffen.
Die Reform besteht aus einer Reihe von Meilensteinen für die politische Entwicklung aus den Leitlinien für die Entwicklung der Bildung 2021–2027, die in Kraft treten; verstärkte Unterstützung für die Ausbildung der Beschäftigten; Einrichtung und Erprobung individueller Lernkonten; und Erprobung von drei Kompetenzfonds.
Die Reform wird bis zum 30. Juni 2026 umgesetzt.
Investitionen: 2.3.1.1.i. Gewährleistung des Erwerbs fortgeschrittener digitaler Kompetenzen
Ziel der Investition ist es, die Zahl der Fachkräfte mit hohen digitalen Kompetenzen (DESI-Stufen 3-5) deutlich zu erhöhen, die in der Lage sind, in den nächsten sechs Jahren hochtechnologische wissens- und technologieintensive neue Produkte und Dienstleistungen für die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen in verschiedenen Sektoren anzuwenden.
Die Investition besteht in der Entwicklung von etwa 20 Schulungsmodulen für fortgeschrittene digitale Kompetenzen in den Bereichen Quantentechnologien, Hochleistungsrechnen und Sprachtechnologien, die in Programme der formalen und Erwachsenenbildung aufgenommen werden sollen.
Die Investition wird bis zum 31. August 2026 durchgeführt.
Investitionen: 2.3.1.2.i Entwicklung digitaler Kompetenzen von Unternehmen
Ziel der Investition ist es, das Niveau der digitalen Kompetenzen in Unternehmen zu verbessern.
Die Investition besteht in der Bereitstellung grundlegender digitaler Kompetenzen durch die Europäischen Zentren für digitale Innovation in Zusammenarbeit mit Branchenverbänden, Bildungseinrichtungen und regionalen Wirtschaftszentren.
Die Investition wird bis zum 30. Juni 2026 getätigt.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in den Leistungsbeschreibungen für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung
; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen
; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen
und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung
; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden können, die mit den einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften im Einklang stehen.
Investitionen: 2.3.1.3.i Entwicklung eines selbstgesteuerten Lernkonzepts für IKT-Fachkräfte
Ziel der Investition ist es, einen neuen Ansatz für die Vorbereitung von IKT-Fachkräften zu entwickeln und ein Lernumfeld für das selbst verwaltete IKT-Lernen zu schaffen, um den Anteil von IKT-Fachkräften, einschließlich Frauen, in der Personalstruktur zu erhöhen.
Die Investition besteht in der Entwicklung eines Lernumfelds für selbst verwaltete IKT-Schulungen und in der Bereitstellung von Schulungen für mindestens 1000 Fachkräfte im Bereich des selbst verwalteten IKT-Lernens.
Die Investition wird bis zum 31. August 2026 durchgeführt.
Investitionen: 2.3.1.4.i Entwicklung des individuellen Lernkontos
Ziel der Investition ist es, das Konzept individueller Lernkonten (ILA) zu entwickeln und zu genehmigen, um die Beteiligung Erwachsener an der Bildung und insbesondere die Verbesserung der digitalen Kompetenzen zu fördern.
Die Investition besteht in der Unterstützung von 3500 Erwachsenen beim Erwerb digitaler Kompetenzen über individuelle Lernkonten. Dies wird durch die Bereitstellung der besten digitalen Lerninstrumente umgesetzt; Einsatz spezieller Lösungen für hochwertige maschinelle Übersetzung und andere Technologien der künstlichen Intelligenz unter Einbeziehung von Bildungsexperten in die Validierung und Anpassung lokalisierter Inhalte.
Die Investition wird bis zum 31. August 2026 durchgeführt.
Reform: 2.3.2.r. Digitale Kompetenzen für den digitalen Wandel von Gesellschaft und Regierung
Ziel der Reform ist es, für 54 % der 16- bis 74-Jährigen mindestens grundlegende digitale Kompetenzen zu erreichen.
Die Reform besteht in der Entwicklung eines gemeinsamen Rahmens für die Bewertung grundlegender digitaler Kompetenzen, die Ermittlung und Planung des Schulungsbedarfs und die Bewertung.
Die Reform wird bis zum 31. Dezember 2022 in Bezug auf die Einrichtung des Rahmens, den 31. Dezember 2022 für die Änderung der Hochschulstandards und bis zum 31. August 2026 zur Erreichung der Ziele für die digitale Weiterbildung umgesetzt.
Investitionen: 2.3.2.1.i Digitale Kompetenzen für Menschen, einschließlich junger Menschen
Die Ziele der Investition bestehen darin, Unterstützungsmaßnahmen für den Erwerb digitaler Kompetenzen für Menschen aus allen gesellschaftlichen Gruppen, insbesondere für junge Menschen, bereitzustellen; Einführung eines systemischen Ansatzes in den Kommunen für die Entwicklung digitaler Kompetenzen; Entwicklung der digitalen und technologischen Kompetenz junger Menschen außerhalb der formalen Bildung.
Die Investition besteht in der Entwicklung digitaler Selbstbedienungskompetenzen (E-Learning-Kurse); Bereitstellung von Selbstschulungen und anderen digitalen Schulungsmaßnahmen auf lokaler Ebene; Tätigkeiten im Bereich der technologischen Innovation im Einklang mit den Gemeinsamen Leitlinien für technologische Kreativität für die Entwicklung von Jugendtechnologie und Innovationskapazität; Programme der Kommunen für die Jugend. Die Investition zielt darauf ab, mindestens 50000 Menschen grundlegende digitale Kompetenzen zu vermitteln und Programme für digitale Kompetenzen für junge Menschen in allen 42 Gemeinden abzuschließen.
Die Investition wird bis zum 31. Dezember 2024 für die Entwicklung von E-Learning-Kursen durchgeführt; Schulungen, technologische Innovationstätigkeiten und Gemeindeprogramme werden bis zum 31. August 2026 durchgeführt.
Investitionen: 2.3.2.2.i Entwicklung der Kompetenzen und Fähigkeiten der staatlichen und lokalen Gebietskörperschaften im Bereich des digitalen Wandels
Ziel der Investition ist es, die Kompetenzen der Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung in Bezug auf den digitalen Wandel und den Einsatz von Technologien zu verbessern, um Strategien zu entwickeln, die für das digitale Zeitalter geeignet sind.
Die Investition besteht in der Stärkung der digitalen Kompetenzen und Kapazitäten der nationalen und kommunalen Bediensteten.
Die Investition wird bis zum 31. August 2026 durchgeführt.
Investitionen: 2.3.2.3.i Schließung der digitalen Kluft für sozial schwache Lernende und Bildungseinrichtungen
Ziel der Investition ist es, Schülern aus sozial schwachen Gruppen Zugang zu Lerninhalten zu bieten und die Teilnahme am Fernunterricht zu ermöglichen. Bis Ende 2021 wird ein Rahmen für die Organisation und Umsetzung des Fernunterrichts in Bildungseinrichtungen angenommen.
Die Investition besteht in der Beschaffung von Geräten der Informations- und Kommunikationstechnologie für die allgemeine Bildung, um Schüler aus sozial schwachen Gruppen zu unterstützen. Die Investition wird bis zum 31. Dezember 2023 umgesetzt.
Reform: 2.4.1.r Ausbau der Breitbandinfrastruktur
Ziel der Reform ist es, ein vernetztes automatisiertes Fahren zu fördern und eine nachhaltige Mobilität zu fördern, unter anderem durch die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit durch Innovation.
Die Reform umfasst die Annahme technischer Anforderungen für vernetztes und automatisiertes Fahren und die Annahme eines gemeinsamen Modells für die Entwicklung der „letzten Meile“.
Die Reform wird bis zum 31. Dezember 2021 umgesetzt.
Investitionen: 2.4.1.1.i. [gestrichen]
Investitionen: 2.4.1.2.i Ausbau der Infrastruktur für Breitbandnetze oder Netze mit sehr hoher Kapazität „letzte Meile“
Ziel der Investition ist es, Chancen für die regionale Entwicklung zu schaffen und die Nachfrage nach neuen digitalen Diensten zu stimulieren.
Die Investition besteht darin, 6200 Haushalten, Unternehmen und sozioökonomischen Akteuren Zugang zu Breitbandnetzen mit sehr hoher Kapazität zu verschaffen.
Die Investition wird bis zum 31. August 2026 durchgeführt.
B.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Nr.
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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27
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2.1.1.r.
Modernisierung der nationalen Prozesse und Dienste und digitaler Wandel
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Meilenstein
|
Schaffung eines Rahmens für ein einheitliches Management der IKT-Entwicklungstätigkeiten in der öffentlichen Verwaltung
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Inkrafttreten des Rechtsrahmens
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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Q1
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2022
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Verordnungen des Ministerkabinetts zur Festlegung gemeinsamer Verfahren für die Überwachung von IKT-Entwicklungstätigkeiten sind in Kraft getreten.
Damit die neuen Verordnungen für alle IKT-Entwicklungstätigkeiten im Rahmen der Maßnahmen des lettischen Aufbau- und Resilienzplans (einschließlich der Gemeinden) gelten, wird der Anwendungsbereich des Gesetzes über staatliche Informationssysteme erweitert. Für den Fall, dass sich die Verabschiedung der Gesetzesänderungen verzögert, wird eine befristete Regelung erlassen, um einen spezifischen normativen Rahmen für spezifische Vorschriften für die jeweiligen IKT-Projektaktivitäten zu ergänzen.
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28
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2.1.1.r.
Modernisierung der nationalen Prozesse und Dienste und digitaler Wandel
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Meilenstein
|
Schaffung eines normativen Rahmens für den Erhalt von Unterstützung im Bereich des digitalen Wandels von Prozessen und Diensten der öffentlichen Verwaltung
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Inkrafttreten des Rechtsrahmens
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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Q2
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2022
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Verordnung des Ministerkabinetts für die Gewährung von Unterstützung im Bereich des digitalen Wandels von Prozessen und Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung in Kraft getreten
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29
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2.1.1.1.i Modernisierung der Verwaltung und digitaler Wandel von Dienstleistungen, einschließlich Rahmenbedingungen für Unternehmen
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Ziel
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Beschreibungen der entwickelten und harmonisierten Tätigkeiten zur Entwicklung von IKT-Lösungen
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Anzahl
|
0
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11
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Q3
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2023
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Die Konzeptmodelle für IKT-Lösungen (Systeme) werden im Einklang mit dem angenommenen Rechtsrahmen für die IKT-Governance entwickelt. In den Beschreibungen werden IKT-Entwicklungstätigkeiten zur Entwicklung oder Modernisierung von IKT-Lösungen in mindestens den folgenden vier Bereichen definiert: 1) den Bereich Inneres, einschließlich Katastrophenschutz, Brandschutz und öffentliche Sicherheit; 2. den Kultursektor, einschließlich der Anhäufung des Erbes von Archiven, Bibliotheken, Museen, Kulturdenkmälern und Medieninhalten; 3) Verwaltung der Hafenlogistikdienste; 4) Unterstützung von IKT-Managementprozessen.
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30
|
2.1.1.1.i Modernisierung der Verwaltung und digitaler Wandel von Dienstleistungen, einschließlich Rahmenbedingungen für Unternehmen
|
Ziel
|
Bereitstellung von IKT-Lösungen für modernisierte Funktionen der öffentlichen Verwaltung (einschließlich Systemen)
|
|
Anzahl
|
0
|
11
|
Q3
|
2026
|
Die Funktion der öffentlichen Verwaltung wird mit folgenden IKT-Lösungen und -Systemen modernisiert, die in mindestens den folgenden vier Bereichen voll funktionsfähig sind: 1) den Bereich Inneres, einschließlich Katastrophenschutz, Brandschutz und öffentliche Sicherheit; 2. den Kultursektor, einschließlich der Anhäufung des Erbes von Archiven, Bibliotheken, Museen, Kulturdenkmälern und Medieninhalten; 3) Verwaltung der Hafenlogistikdienste; 4) Unterstützung von IKT-Managementprozessen.
|
|
31
|
2.1.2.r.
Steigerung der Effizienz und Interoperabilität bei der Nutzung nationaler IKT-Ressourcen
|
Meilenstein
|
Schaffung des Rechtsrahmens für die Gewährung von Unterstützung im Bereich der Entwicklung zentraler Systeme und Plattformen der öffentlichen Verwaltung und der Konsolidierung von Recheninfrastrukturdiensten
|
Inkrafttreten des Rechtsrahmens
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
Q2
|
2022
|
Inkrafttreten des Rechtsrahmens für die Gewährung von Unterstützung im Bereich der Entwicklung zentraler IT-Systeme und Plattformen der öffentlichen Verwaltung und der Konsolidierung von Recheninfrastrukturdiensten
|
|
32
|
2.1.2.1.i
Zentrale Plattformen, Systeme und gemeinsame Dienste
|
Ziel
|
Genehmigung von Entwicklungsplänen für die Schaffung, Umwandlung oder Einführung zentraler IKT-Funktionen und gemeinsamer Dienste
|
|
Anzahl
|
0
|
15
|
Q1
|
2023
|
Vor Investitionen in die Entwicklung zentraler Funktionen oder gemeinsamer Dienste erstellt die zuständige Einrichtung den zentralen IKT-Funktionsplan oder den Plan zur Entwicklung gemeinsamer Dienste (auch in Bezug auf die Finanzierung von Dienstleistungen) und erhält dessen Genehmigung.
|
|
33
|
2.1.2.1.i
Zentrale Plattformen, Systeme und gemeinsame Dienste
|
Ziel
|
Genehmigung harmonisierter Beschreibungen der Entwicklungstätigkeiten zentraler IKT-Lösungen
|
|
Anzahl
|
0
|
15
|
Q3
|
2023
|
Harmonisierte Beschreibungen werden zur Festlegung der IKT-Entwicklungstätigkeiten zentraler Plattformen und Systeme genehmigt. Die IKT-Lösungen (Systeme) werden im Einklang mit dem angenommenen Rechtsrahmen für die IKT-Governance entwickelt.
|
|
34
|
2.1.2.1.i
Zentrale Plattformen, Systeme und gemeinsame Dienste
|
Ziel
|
Anzahl der eingerichteten und in Betrieb befindlichen zentralen IKT-Plattformen und -Systeme
|
|
Anzahl
|
0
|
15
|
Q3
|
2026
|
Die folgenden zentralen IKT-Plattformen oder -Systeme sind in Betrieb:
1) Bereitstellungsplattformen für öffentliche Dienstleistungen – 4;
Plattformen für sektorale und unterstützende Funktionen – 5;
3) gemeinsame Plattformen und Systeme für Gemeinden – 6.
|
|
35
|
2.1.2.2.i
Nationale Föderierte Cloud Lettlands
|
Ziel
|
Anzahl der Plattformen oder Systeme, die von Anbietern gemeinsam genutzter Dienste über gemeinsam genutzte Cloud-Dienste betrieben werden
|
|
Anzahl
|
0
|
4
|
4. QUARTAL
|
2024
|
Das Ziel gilt als erreicht, wenn jeder der vier Anbieter gemeinsamer Dienste (Lettisches Radio- und Fernsehzentrum, lettische Nationalbibliothek, Informationszentrum des Innenministeriums, Landwirtschaftsministerium) über gemeinsame Cloud-Dienste mindestens eine nationale Plattform oder ein nationales Informationssystem betreibt, einschließlich Kapazitätsausgleich und Backup-Wiederherstellung in einem physisch entfernten Rechenzentrum.
|
|
36
|
2.1.2.2.i
Nationale Föderierte Cloud Lettlands
|
Ziel
|
Anzahl der Plattformen oder Systeme, die von Anbietern gemeinsam genutzter Dienste über gemeinsam genutzte Cloud-Dienste betrieben werden
|
|
Anzahl
|
0
|
10
|
Q3
|
2026
|
Das Ziel gilt als erreicht, wenn vier gemeinsam tätige Diensteanbieter (Lettisches Radio- und Fernsehzentrum, lettische Nationalbibliothek, Informationszentrum des Innenministeriums, Landwirtschaftsministerium) über gemeinsame Cloud-Dienste mindestens zehn Plattformen oder Informationssysteme der öffentlichen Verwaltung betreiben, einschließlich Kapazitätsausgleich und Backup-Wiederherstellung in einem physisch entfernten Datenzentrum.
|
|
37
|
2.1.3.r.
Entwicklung der nationalen Wirtschaftsdaten und der digitalen Dienstleistungswirtschaft
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten des Rechtsrahmens für die Gewährung von Unterstützung im Bereich der Umgestaltung der Wirtschaftsdatenverwaltung
|
Inkrafttreten des Rechtsrahmens
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
Q2
|
2022
|
Inkrafttreten des vom Ministerkabinett harmonisierten Rechtsrahmens für die Gewährung von Unterstützung im Bereich der Umgestaltung der wirtschaftlichen Datenverwaltung
|
|
38
|
2.1.3.r.
Entwicklung der nationalen Wirtschaftsdaten und der digitalen Dienstleistungswirtschaft
|
Meilenstein
|
Rechtsrahmen für die Funktionsweise der nationalen Plattform für den Datenaustausch
|
Inkrafttreten des Rechtsrahmens
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
|
2023
|
Die erfolgreiche Umsetzung der Reform wird durch das Inkrafttreten des Rechtsrahmens sichergestellt, in dem die folgenden Aspekte der nationalen Plattform festgelegt sind:
1.Verwaltung der gemeinsamen Datennutzung, einschließlich des Datenaustauschprozesses auf der zentralen Datenaustauschplattform;
2.die Rechte und Pflichten der teilnehmenden Einrichtungen in Bezug auf die gemeinsame Nutzung und Weitergabe von Daten innerhalb der zentralen Datenaustauschplattform,
3.einheitliche und erleichterte Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb der zentralen Datenaustauschplattform.
|
|
39
|
2.1.3.1.i.
Verfügbarkeit, gemeinsame Nutzung und Analyse von Daten
|
Ziel
|
Sektoren, für die einschlägige Datensätze auf den nationalen Datenaustauschplattformen verfügbar sind, einschließlich kontrollierter Vertriebsplattformen, Geoportale oder Portale für offene Daten
|
|
Anzahl
|
0
|
10
|
Q3
|
2026
|
Die nationalen zentralen Datenverwaltungs- und -verbreitungsplattformen gewähren Zugang zu Datensätzen, die mindestens zehn verschiedene Sektoren und Bereiche der öffentlichen Verwaltung abdecken, darunter die folgenden acht Sektoren und Bereiche: Unternehmen, Wissenschaft, Umwelt, Finanzen, öffentliches Auftragswesen, Gesundheitsversorgung, Veterinärwesen und Landwirtschaft (Geodaten).
|
|
40
|
2.2.1.r.
Schaffung des gesamten Zyklus der Unterstützung des digitalen Wandels in der Wirtschaft mit regionaler Abdeckung
|
Meilenstein
|
Das Europäische Zentrum für digitale Innovation (EDIH) wurde eingerichtet.
|
Das Europäische Zentrum für digitale Innovation (EDIH) wurde eingerichtet.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
Q2
|
2022
|
Das EDIH wird im Einklang mit den Prioritäten des Programms „Digitales Europa“ betrieben und ist Teil des Netzes eines gemeinsamen europäischen digitalen Innovationszentrums. Sie dient als zentrale Anlaufstelle für die Koordinierung des digitalen Wandels von Unternehmen. Ziel ist es, einen gemeinsamen Ansatz und einen gemeinsamen Informationsaustausch zwischen regionalen Unternehmenszentren, Tests der digitalen Reife und staatliche Unterstützung zu gewährleisten.
|
|
41
|
2.2.1.r.
Schaffung des gesamten Zyklus der Unterstützung des digitalen Wandels in der Wirtschaft mit regionaler Abdeckung
|
Meilenstein
|
Regionale Zentren zur Unterstützung von Unternehmen bieten neue Unterstützungsfunktionen für den digitalen Wandel
|
Regionale Unterstützungszentren für Unternehmen bieten Unterstützungsfunktionen für den digitalen Wandel an
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
Q3
|
2022
|
Die regionalen Zentren zur Unterstützung von Unternehmen haben damit begonnen, die folgenden neuen Unterstützungsfunktionen für den digitalen Wandel bereitzustellen:
1.Tests der digitalen Reife in Regionen;
2.Zugang zu Tests und Piloten;
3.Mentoring und Schulungen zu digitalen Kompetenzen.
|
|
42
|
2.2.1.r.
Schaffung des gesamten Zyklus der Unterstützung des digitalen Wandels in der Wirtschaft mit regionaler Abdeckung
|
Meilenstein
|
Einrichtung eines Systems zur Prüfung der digitalen Reife für Einrichtungen, um die von den Einrichtungen benötigten Maßnahmen zu ermitteln und staatliche Unterstützung zu erhalten.
|
Digitales Reifetestsystem vorhanden
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
Q2
|
2022
|
Es wird ein digitales Reifetestsystem für Unternehmen eingerichtet. Der digitale Reifetest ist ein auf der EDIH-Website verfügbares digitales Instrument, das die digitale Reife einer Einrichtung in verschiedenen Aspekten bewertet und von der Einrichtung unabhängig oder mit Hilfe eines Beraters ausgefüllt werden kann.
|
|
43
|
2.2.1.1.i.
Unterstützung bei der Einrichtung von Zentren für digitale Innovation und regionalen Kontaktstellen
|
Ziel
|
Anzahl der Fahrpläne für den digitalen Wandel, die von den europäischen digitalen Innovationszentren (EDIH) an Einrichtungen herausgegeben wurden
|
ENTFÄLLT.
|
Erstellung von Fahrplänen
|
0
|
1 400
|
Q2
|
2024
|
Anzahl der Fahrpläne für den digitalen Wandel, die von den EDIH an Einrichtungen herausgegeben wurden. Die Auswahlkriterien stellen sicher, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.
|
|
44
|
2.2.1.1.i.
Unterstützung bei der Einrichtung von Zentren für digitale Innovation und regionalen Kontaktstellen
|
Ziel
|
Anzahl der Fahrpläne für den digitalen Wandel, die von den europäischen digitalen Innovationszentren (EDIH) an Einrichtungen herausgegeben wurden
|
ENTFÄLLT.
|
Erstellung von Fahrplänen
|
1 400
|
2 000
|
Q2
|
2026
|
Anzahl der Fahrpläne für den digitalen Wandel, die von den EDIH an Einrichtungen herausgegeben wurden. Die Auswahlkriterien stellen sicher, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.
|
|
44a
|
2.2.1.1.i.
Unterstützung bei der Einrichtung von Zentren für digitale Innovation und regionalen Kontaktstellen
|
Meilenstein
|
Unterstützung des digitalen Wandels von Einrichtungen durch die Europäischen Zentren für digitale Innovation (EDIH)
|
Abgeschlossene Arbeitspakete der europäischen digitalen Innovationszentren (EDIH)
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
Q2
|
2026
|
Alle Arbeitspakete der europäischen digitalen Innovationszentren werden abgeschlossen, mit Ausnahme derjenigen, die aus dem Programm „Digitales Europa“ finanziert werden.
|
|
45
|
2.2.1.2.i
Unterstützung der Digitalisierung von Prozessen im Rahmen kommerzieller Tätigkeiten
|
Ziel
|
Anzahl der Einrichtungen, die bei der Digitalisierung kommerzieller Prozesse unterstützt wurden und bei denen sich das Ergebnis des Tests der digitalen Reife gegenüber dem vorherigen Testergebnis nach Erhalt der Finanzhilfe und Durchführung des Projekts verbessert hat
|
|
Unterstützte Einrichtungen
|
0
|
80
|
Q2
|
2024
|
Das Ziel ist zu erfüllen, wenn zwischen der Einrichtung und der lettischen Investitions- und Entwicklungsagentur ein Vertrag über den Erhalt der Finanzhilfe geschlossen wurde und Verbesserungen des Testergebnisses bei der wiederholten Prüfung der digitalen Reife beobachtet werden.
|
|
46
|
2.2.1.2.i
Unterstützung der Digitalisierung von Prozessen im Rahmen kommerzieller Tätigkeiten
|
Ziel
|
Anzahl der Einrichtungen, die bei der Digitalisierung kommerzieller Prozesse unterstützt wurden und bei denen sich das Ergebnis des Tests der digitalen Reife gegenüber dem vorherigen Testergebnis nach Erhalt der Finanzhilfe und Durchführung des Projekts verbessert hat
|
|
Unterstützte Einrichtungen
|
80
|
200
|
Q2
|
2026
|
Das Ziel ist zu erfüllen, wenn zwischen der Einrichtung und der lettischen Investitions- und Entwicklungsagentur ein Vertrag über den Erhalt der Finanzhilfe geschlossen wurde und Verbesserungen des Testergebnisses bei der wiederholten Prüfung der digitalen Reife beobachtet werden.
|
|
47
|
2.2.1.3.i.
Unterstützung der Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen in der Wirtschaft
|
Ziel
|
Anzahl der unterstützten Projekte
|
Entfällt.
|
Geförderte Projekte
|
0
|
14
|
Q2
|
2024
|
Es werden Finanzhilfevereinbarungen zur Unterstützung von 14 Projekten unterzeichnet. .
|
|
48
|
2.2.1.3.i.
Unterstützung der Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen in der Wirtschaft
|
Ziel
|
Anzahl der unterstützten Projekte
|
ENTFÄLLT.
|
Geförderte Projekte
|
14
|
43
|
Q2
|
2026
|
Es werden Finanzhilfevereinbarungen zur Unterstützung von weiteren 29 Projekten unterzeichnet.
|
|
49
|
2.2.1.3.i.
Unterstützung der Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen in der Wirtschaft
|
Ziel
|
Zugesagte private Mittel
|
ENTFÄLLT.
|
EUR
|
0
|
4 860 000
|
Q2
|
2026
|
Höhe der privaten Mittel, die für geförderte Projekte zur Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen zugesagt wurden.
|
|
50
|
2.2.1.4.i
Finanzierungsinstrumente zur Erleichterung des digitalen Wandels der Wirtschaftsakteure
|
Ziel
|
Anzahl der unterzeichneten Darlehensverträge
|
ENTFÄLLT.
|
Anzahl der Kredite
|
0
|
51
|
Q2
|
2024
|
Anzahl der zwischen Altum und Wirtschaftsteilnehmern geschlossenen Darlehensverträge zur Unterstützung von Projekten im Bereich des digitalen Wandels Die Auswahlkriterien stellen sicher, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.
|
|
51
|
2.2.1.4.i
Finanzierungsinstrumente zur Erleichterung des digitalen Wandels der Wirtschaftsakteure
|
Ziel
|
Anzahl der unterzeichneten Darlehensverträge
|
ENTFÄLLT.
|
Anzahl der Kredite
|
51
|
65
|
Q2
|
2026
|
Anzahl der zwischen Altum und Wirtschaftsteilnehmern geschlossenen Darlehensverträge zur Unterstützung von Projekten im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel.
Die Auswahlkriterien stellen sicher, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.
|
|
52
|
2.2.1.4.i
Finanzierungsinstrumente zur Erleichterung des digitalen Wandels der Wirtschaftsakteure
|
Ziel
|
Zugesagte private Mittel
|
|
EUR
|
0
|
45 300 000
|
Q2
|
2026
|
Betrag der privaten Mittel, die für geförderte Projekte für den digitalen Wandel von Wirtschaftsteilnehmern bereitgestellt werden.
|
|
53
|
2.2.1.5.i.
Förderung des digitalen Wandels in Medienunternehmen
|
Ziel
|
Anzahl der geschaffenen Plattformen und digitalen Lösungen
|
ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
3
|
Q2
|
2025
|
Es wurden drei Plattformen oder IT-Lösungen im Mediensektor geschaffen, erprobt und für die Nutzer zugänglich gemacht.
|
|
54
|
2.2.1.5.i.
Förderung des digitalen Wandels in Medienunternehmen
|
Ziel
|
Anzahl der unterstützten Projekte
|
ENTFÄLLT.
|
Geförderte Projekte
|
0
|
10
|
Q2
|
2026
|
Der Indikator gilt als erfüllt, wenn zwischen dem Betreiber und der CFCA ein Vertrag über die Gewährung einer Finanzhilfe für die Durchführung des Projekts (für die Entwicklung technologischer Lösungen, die Verbesserung digitaler Kompetenzen oder Geschäftsmodelle im Mediensektor) geschlossen wurde.
|
|
56
|
2.3.1.r.
Entwicklung eines nachhaltigen und sozial verantwortlichen Unterstützungsrahmens für die Erwachsenenbildung
|
Ziel
|
Anteil der Erwachsenen (25-64), die in den letzten vier Wochen vor der Erhebung an der Erwachsenenbildung teilnahmen (in %)
|
|
%
|
6,6
|
8
|
4. QUARTAL
|
2025
|
Das im Rahmen des Plans zu erreichende Ziel wird auf der Grundlage des mittelfristigen Ziels des Dokuments zur mittelfristigen politischen Planung Lettlands – Leitlinien für die Bildungsentwicklung 2021–2027, das vom Ministerkabinett bis Mitte 2021 gebilligt werden soll, festgelegt, nämlich die Beteiligung Erwachsener am Lernen von 6,6 % (2020) auf 12 % (2027) zu erhöhen, was darin besteht, die Teilnahme Erwachsener am Lernen bis 2025 auf 8 % zu erhöhen. Die Erreichung des Ziels steht in direktem Zusammenhang mit den geplanten Reformmaßnahmen für die Entwicklung der Erwachsenenbildung.
|
|
57
|
2.3.1.r.
Entwicklung eines nachhaltigen und sozial verantwortlichen Unterstützungsrahmens für die Erwachsenenbildung
|
Meilenstein
|
Verstärkte Unterstützung der Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmern
|
Rechtsakte sind in Kraft getreten
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
|
2023
|
Es sind Rechtsakte in Kraft getreten, die
1) Einführung einer günstigeren steuerlichen Behandlung von Studiengebühren, die von Arbeitgebern für die Hochschulbildung von Arbeitnehmern übernommen werden, in das Einkommensteuergesetz;
2. Änderung des Arbeitsgesetzes, um das Recht der Arbeitnehmer auf Teilnahme an Schulungen im Zusammenhang mit beruflichen Aufgaben auszuweiten;
3) Annahme von Anweisungen des Ministerkabinetts zur Standardisierung der Vorbereitung von Unterstützungsmaßnahmen für Arbeitgeber, um Arbeitnehmer auszubilden.
|
|
57a
|
2.3.1.r.
Entwicklung eines nachhaltigen und sozial verantwortlichen Unterstützungsrahmens für die Erwachsenenbildung
|
Meilenstein
|
Annahme des Aktionsplans „Strategie zur Entwicklung des Humankapitals“
|
Die Regierung hat den Aktionsplan angenommen.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
|
2025
|
Annahme des Aktionsplans „Strategie zur Entwicklung des Humankapitals“ durch das Ministerkabinett.
|
|
58
|
2.3.1.r.
Entwicklung eines nachhaltigen und sozial verantwortlichen Unterstützungsrahmens für die Erwachsenenbildung
|
Meilenstein
|
Entwicklung des Konzepts der Kompetenzfonds
|
Verordnungen des Ministerkabinetts sind in Kraft getreten
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
Q3
|
2024
|
Die Kabinettsverordnungen für die Umsetzung der Kompetenzfonds sind in Kraft getreten, in denen die Einrichtung der Kompetenzfonds sowie die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien festgelegt sind.
|
|
59
|
2.3.1.r.
Entwicklung eines nachhaltigen und sozial verantwortlichen Unterstützungsrahmens für die Erwachsenenbildung
|
Ziel
|
Erprobung von Kompetenzfonds
|
Einrichtung von Kompetenzfonds
|
Anzahl
|
0
|
3
|
Q2
|
2026
|
Drei Pilotprojekte zu Kompetenzfonds. Ziel des Pilotprojekts ist es, die Durchführbarkeit der Einführung eines solchen Ansatzes im Kontext Lettlands zu bewerten, unter anderem durch Erprobung von Aspekten wie a) der Verhältnismäßigkeit und Dynamik öffentlicher und privater Koinvestitionen im Zeitverlauf, b) dem Modell der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Arbeitnehmerorganisationen in Sektoren zur Entwicklung einer gemeinsamen Vision des Lernbedarfs, einschließlich „künftiger Kompetenzen“ in der Branche und den damit verbundenen Sektoren, c) einem Umsetzungsplan für die Ausbildung in diesem Sektor, der die Ausbildung neuer Arbeitnehmer, die Umschulung von Beschäftigten in anderen Sektoren und die Weiterqualifizierung bestehender Arbeitskräfte umfasst.
|
|
60
|
2.3.1.r.
Entwicklung eines nachhaltigen und sozial verantwortlichen Unterstützungsrahmens für die Erwachsenenbildung
|
Meilenstein
|
Entwicklung des Konzepts der individuellen Lernkonten (ILA)
|
Verordnungen des Ministerkabinetts sind in Kraft getreten
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
|
2023
|
Inkrafttreten von Verordnungen zur Festlegung des Konzepts für die Entwicklung des individuellen Lernkontos, einschließlich: a) die Festlegung von Förderkriterien, b) die Festlegung von Kriterien für die Auswahl von Bildungsanbietern.
|
|
61
|
2.3.1.r.
Entwicklung eines nachhaltigen und sozial verantwortlichen Unterstützungsrahmens für die Erwachsenenbildung
|
Ziel
|
Erprobung des Konzepts des individuellen Lernkontos
|
|
Anzahl
|
0
|
1
|
Q3
|
2026
|
Ein Pilotprojekt wurde abgeschlossen, um die Einrichtung der Lösung für individuelle Lernkonten zu bewerten, die für die Situation Lettlands am besten geeignet ist. Im Rahmen des Pilotprojekts sollen 3500 Personen einbezogen werden, die im Begriff sind, die individuellen Lernkonten einzurichten und diese individuellen Lernkonten zu verwalten und während des Projekts Daten über Beteiligung und Output-Ersteller zu speichern.
|
|
62
|
2.3.1.1.i.
Vermittlung hochwertiger digitaler Kompetenzen
|
Ziel
|
Zahl der Fachkräfte (Unternehmen, Akademiker und öffentlicher Sektor) und Studierenden mit fortgeschrittenen digitalen Kompetenzen in den Bereichen Quantentechnologien, Hochleistungsrechnen und Sprachtechnologien
|
|
Anzahl
|
0
|
3 000
|
Q3
|
2026
|
Zahl der Wirtschaftsexperten, Hochschul- und Forschungsfachkräfte sowie Fachkräfte des öffentlichen Sektors, Studierende im Hochschulbereich und andere Interessenträger, die Unterstützung für die Teilnahme an Schulungsmodulen für fortgeschrittene digitale Kompetenzen in den Bereichen Quantentechnologien, Hochleistungsrechnen und Sprachtechnologien erhalten haben.
Es ist geplant, etwa 20 Studienmodule für die Einbeziehung in Bachelor-, Master- und Doktorandenprogramme in allen thematischen Gruppen der Bildung sowie Erwachsenenbildungsprogramme für in Unternehmen beschäftigte Fachkräfte und andere Interessenträger mit einer geeigneten Wissensbasis zu entwickeln. Der Inhalt der Studienmodule umfasst das bisher erworbene Wissen in den Bereichen HPC, Quantentechnologien und Sprachtechnologien sowie die Ergebnisse der im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität durchgeführten Forschung.
|
|
63
|
2.3.1.2.i Entwicklung digitaler Kompetenzen von Unternehmen
|
Ziel
|
Anzahl der Schulungen zu grundlegenden digitalen Kompetenzen, die Unternehmen angeboten werden
|
ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
628
|
Q2
|
2024
|
Anzahl der Schulungen zu grundlegenden digitalen Kompetenzen, die Unternehmen angeboten werden.
|
|
64
|
2.3.1.2.i Entwicklung digitaler Kompetenzen von Unternehmen
|
Ziel
|
Anzahl der Schulungen zu grundlegenden digitalen Kompetenzen, die Unternehmen angeboten werden.
|
ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
628
|
2 080
|
Q2
|
2026
|
Anzahl der Schulungen zu grundlegenden digitalen Kompetenzen, die Unternehmen angeboten werden.
|
|
65
|
2.3.1.3.i Entwicklung eines selbstgesteuerten Lernkonzepts für IKT-Fachkräfte
|
Ziel
|
Zahl der IKT-Spezialisten, die in einem Ansatz des nichtformalen Lernens geschult sind
|
ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
1 000
|
Q3
|
2026
|
Fachkräfte, die an einer selbstverwalteten IKT-Schulung beteiligt sind und mindestens eine Lernphase abgeschlossen haben.
|
|
66
|
2.3.1.4.i Entwicklung des Konzepts für individuelle Lernkonten
|
Ziel
|
Erwachsene werden durch individuelle Lernkonten beim Erwerb digitaler Kompetenzen unterstützt
|
ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
1 000
|
4. QUARTAL
|
2024
|
Erwachsene werden durch individuelle Lernkonten beim Erwerb digitaler Kompetenzen unterstützt
|
|
67
|
2.3.1.4.i Entwicklung des Konzepts für individuelle Lernkonten
|
Ziel
|
Erwachsene werden durch individuelle Lernkonten beim Erwerb digitaler Kompetenzen unterstützt
|
ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
1 000
|
3 500
|
Q3
|
2026
|
Erwachsene werden durch individuelle Lernkonten beim Erwerb digitaler Kompetenzen unterstützt
|
|
68
|
2.3.2.r.
Digitale Kompetenzen für den digitalen Wandel von Gesellschaft und Regierung
|
Ziel
|
Weiterqualifizierung digitaler Kompetenzen 16–74: Bürgerinnen und Bürger mit mindestens grundlegenden digitalen Kompetenzen.
|
Entfällt.
|
%
|
43 (2020)
|
54
|
Q3
|
2026
|
Anteil der lettischen Einwohner mit mindestens grundlegenden digitalen Kompetenzen. Die Erreichung des Ziels steht in direktem Zusammenhang mit den geplanten Reformmaßnahmen, die sowohl eine Stärkung der Struktur des Niveaus der digitalen Kompetenzen, die eine Bewertung auf der Grundlage eines gemeinsamen Ansatzes ermöglichen, als auch die Konzipierung geeigneter Schulungsmaßnahmen zu deren Verbesserung sowie die Bewertung der Ergebnisse dieser Ausbildungsmaßnahmen und ihrer Relevanz für die gesetzten Ziele umfassen.
|
|
69
|
2.3.2.r
Digitale Kompetenzen für den digitalen Wandel von Gesellschaft und Regierung
|
Meilenstein
|
Mit dem normativen Rahmen wird ein gemeinsamer Rahmen für die Bewertung grundlegender digitaler Kompetenzen, die Ermittlung und Planung des Schulungsbedarfs und die Bewertung gestärkt und umgesetzt.
|
Der Rechtsrahmen ist in Kraft getreten
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
|
2022
|
Rechtsakte zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für die Bewertung grundlegender digitaler Kompetenzen, die Ermittlung und Planung des Schulungsbedarfs und die Bewertung auf der Grundlage von DigiComp 2.1 sind in Kraft getreten.
|
|
70
|
2.3.2.r
Digitale Kompetenzen für den digitalen Wandel von Gesellschaft und Regierung
|
Meilenstein
|
Es sind Änderungen an normativen Rechtsakten über nationale Hochschulstandards in Kraft getreten, mit denen die Ergebnisse von Studien zur digitalen Kompetenz auf den entsprechenden Niveaus des lettischen Qualifikationsrahmens erreicht werden sollen.
|
Geänderter Rechtsrahmen in Kraft getreten
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
|
2022
|
Änderungen der nationalen Hochschulstandards (staatlicher Standard für die Hochschulbildung und nationale Norm für die Hochschulbildung) sind in Kraft getreten. Sie legen die beim Erwerb digitaler Kompetenzen zu erzielenden Ergebnisse fest und gewährleisten deren Anwendung bei der Entwicklung, Lizenzierung und Akkreditierung von Hochschulprogrammen, sofern die Studienprogramme, die nach Inkrafttreten des Rechtsrahmens erstellt, lizenziert und akkreditiert werden, solche erreichbaren Studienergebnisse und geeignete Kurse oder Module zu deren Erreichung umfassen.
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71
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2.3.2.1.i
Digitale Kompetenzen für Menschen, einschließlich junger Menschen
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Ziel
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Anzahl der Personen, die an einer Schulung teilgenommen haben
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Entfällt.
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Anzahl
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0
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15 000
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4. QUARTAL
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2024
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Zahl der Personen, die an einer Schulung zur Verbesserung der digitalen Selbstbedienungsfähigkeit teilgenommen haben.
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72
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2.3.2.1.i
Digitale Kompetenzen für Menschen, einschließlich junger Menschen
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Ziel
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Zahl der Personen, die an Schulungen oder technologischen Innovationen in der digitalen Jugendarbeit teilgenommen haben
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Entfällt.
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Anzahl
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15 000
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50 000
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Q3
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2026
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Als Ergebnis der Investition wurden der digitale Selbstbedienungsansatz (E-Learning-Kurs) und die Leitlinien für technologische Kreativität für die Entwicklung von Jugendtechnologie und Innovationskapazitäten in der digitalen Jugendarbeit entwickelt und umgesetzt. Mindestens 40 000 Menschen haben an der Schulung zur Verbesserung der digitalen Selbstbedienungsfähigkeit teilgenommen (von denen mindestens 5000 erreicht wurden); und mindestens 10000 Menschen haben an technologischen Innovationen in der digitalen Jugendarbeit teilgenommen.
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73
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2.3.2.1.i
Digitale Kompetenzen für Menschen, einschließlich junger Menschen
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Ziel
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Anzahl der Gemeinden mit Programmen zur Entwicklung digitaler Kompetenzen für junge Menschen
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Entfällt.
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Anzahl
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0
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42
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Q3
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2026
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Infolge der Investitionen hatten 42 Gemeinden Arbeitsprogramme festgelegt und vollständig umgesetzt, um den Erwerb und die Nutzung digitaler Kompetenzen in der Jugendarbeit, die Schaffung eines digitalen Umfelds für die Jugendarbeit und die Förderung der Beteiligung junger Menschen an lokalen Verwaltungsprozessen sicherzustellen.
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74
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2.3.2.2.i Entwicklung der Kompetenzen und Fähigkeiten der staatlichen und lokalen Gebietskörperschaften im Bereich des digitalen Wandels
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Meilenstein
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Entwicklung eines Rahmens für digitale Kompetenzen in der öffentlichen Verwaltung
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Der Rahmen für digitale Kompetenzen ist im Schulbildungsmanagementsystem der staatlichen Verwaltung verfügbar und durch einen internen Rechtsakt der Schule für staatliche Verwaltung genehmigt.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2023
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Es wird ein Rahmen für digitale Kompetenzen in der öffentlichen Verwaltung, einschließlich Lehrplänen, entwickelt.
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75
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2.3.2.2.i Entwicklung der Kompetenzen und Fähigkeiten der staatlichen und lokalen Gebietskörperschaften im Bereich des digitalen Wandels
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Ziel
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Anzahl der von Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung absolvierten Schulungen in Bereichen digitaler Kompetenzen
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Entfällt.
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Anzahl
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0
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25 160
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4. QUARTAL
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2024
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Anzahl der Schulungen vor Ort und Online-Schulungen in den Bereichen des Rahmens für digitale Kompetenzen, 1) Digitalisierungsmanagement und -entwicklung; 2) Erstellung digitaler Inhalte; 3) Cybersicherheit; Kommunikation und Zusammenarbeit; 5) Informations- und Datenkompetenz; 6) Querschnittskompetenzen, die von Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung erworben wurden.
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76
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2.3.2.2.i Entwicklung der Kompetenzen und Fähigkeiten der staatlichen und lokalen Gebietskörperschaften im Bereich des digitalen Wandels
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Ziel
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Anzahl der von Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung absolvierten Schulungen in Bereichen des Rahmens für digitale Kompetenzen
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Entfällt.
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Anzahl
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25 160
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62 900
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Q3
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2026
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Anzahl der Schulungen vor Ort und Online-Schulungen in den Bereichen des Rahmens für digitale Kompetenzen, 1) Digitalisierungsmanagement und -entwicklung; 2) Erstellung digitaler Inhalte; 3) Cybersicherheit; Kommunikation und Zusammenarbeit; 5) Informations- und Datenkompetenz; 6) Querschnittskompetenzen, die von Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung erworben wurden.
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77
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2.3.2.3.i
Überwindung der digitalen Kluft für sozial schwache Schüler und Bildungseinrichtungen
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Meilenstein
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Inkrafttreten eines Rechtsrahmens zur Festlegung von Verfahren für die Organisation und Umsetzung des Fernunterrichts
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Inkrafttreten eines Rechtsrahmens zur Festlegung von Verfahren für die Organisation und Umsetzung des Fernunterrichts
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2021
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Inkrafttreten der Verordnungen des Ministerkabinetts zur Festlegung von Kriterien und Bedingungen für die Organisation und Durchführung des Fernunterrichts, um sicherzustellen, dass Fernunterricht in allen lettischen Bildungseinrichtungen und Bildungsebenen (mit Ausnahme der Vorschule) organisiert und umgesetzt wird.
Die Bildungseinrichtung nimmt in ihre internen Vorschriften einen Rahmen für die Organisation und Durchführung des Fernunterrichts auf, der Folgendes umfasst:
1. das Verfahren, mit dem die Bildungseinrichtung ermittelt, ob den Lernenden technische Mittel für die Bereitstellung von Fernunterricht zur Verfügung stehen, sowie die Verfahren für die Bereitstellung dieser technischen Mittel, falls sie den Lernenden nicht zur Verfügung stehen;
2. das Verfahren für die Aufzeichnung der Teilnahme der Schüler am Fernunterricht und die Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben;
3. in Fällen, in denen die Teilnahme des Lernenden am Fernunterricht nicht möglich ist oder aus technischen Gründen behindert wird;
4. die Verfahren zur Gewährleistung der Einhaltung der Sicherheitsanforderungen während des Fernunterrichts und die Verfahren für die Kommunikation mit den gesetzlichen Vertretern des Lernenden im Falle von Sicherheits- oder Gesundheitsrisiken;
5. Das Verfahren, nach dem Lernende im Rahmen des Fernunterrichts Ressourcen und Infrastrukturen von Bildungseinrichtungen (Räumlichkeiten, Bibliotheken usw.) nutzen.
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79
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2.3.2.3.i
Überwindung der digitalen Kluft für sozial schwache Schüler und Bildungseinrichtungen
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Ziel
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Anzahl der IKT-Geräteeinheiten für die Zielgruppe (Lernende)
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Entfällt.
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Anzahl
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0
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26 620
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4. QUARTAL
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2023
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Zahl der an Gemeinden oder direkt an Bildungseinrichtungen für die allgemeine Bildung erworbenen und gelieferten IKT-Ausrüstungseinheiten.
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80
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2.4.1.r
Ausbau der Breitbandinfrastruktur
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Meilenstein
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Annahme technischer Anforderungen für vernetztes und automatisiertes Fahren
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Annahme gemeinsamer technischer Vorschriften
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2021
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1. Das SJSC „Lettisches staatliches Rundfunk- und Fernsehzentrum“ legt die gemeinsamen technischen Anforderungen für Betreiber elektronischer Kommunikationsdienste fest, um vernetztes und automatisiertes Fahren zu ermöglichen. Dabei wird dem Bedarf der Betreiber in Zusammenarbeit mit Vertretern Estlands, Litauens und Polens Rechnung getragen, die Entwicklung eines vernetzten und automatisierten Fahrkorridors entlang der Via Baltica-Schiene zu erleichtern. Danach werden gemeinsame technische Anforderungen vom Vergabeausschuss angenommen.
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81
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2.4.1.r
Ausbau der Breitbandinfrastruktur
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Meilenstein
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Annahme eines gemeinsamen Modells für die Entwicklung der letzten Meile
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Annahme eines gemeinsamen Modells für die Entwicklung der letzten Meile
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2021
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1. Auf der Grundlage der durchgeführten Studien erstellt das Verkehrsministerium einen Entwicklungsplan für den Sektor der elektronischen Kommunikation, der einen Musterentwurf enthält.
2. Das Ergebnis der öffentlichen Konsultation führt zu einer endgültigen Entscheidung über das Modell, das angenommen und umgesetzt wird.
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83
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2.4.1.2.i
Ausbau der Infrastruktur für Breitbandnetze oder Netze mit sehr hoher Kapazität „letzte Meile“
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Ziel
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Zahl der Haushalte, Unternehmen, Schulen, Krankenhäuser und sonstigen öffentlichen Gebäude, die Zugang zum Breitbandnetz mit sehr hoher Kapazität haben
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Entfällt.
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Anzahl
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0
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6 200
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Q3
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2026
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Der Indikator ist definiert als die Zahl der Haushalte, Unternehmen, Schulen, Krankenhäuser und anderen öffentlichen Gebäude, die Zugang zu einem Breitbandnetz mit sehr hoher Kapazität mit Geschwindigkeiten von mindestens 100 Mbit/s haben.
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C. KOMPONENTE 3: VERRINGERUNG DER UNGLEICHHEIT
Das allgemeine Ziel dieser Komponente des lettischen Aufbau- und Resilienzplans besteht darin, die durch die COVID-19-Pandemie verschärften Herausforderungen der territorialen und sozialen Ungleichheit in Lettland anzugehen. Die Komponente zielt darauf ab, Ungleichheiten zu verringern, indem mehr Arbeitsplätze in den Regionen geschaffen werden, die regionale Anbindung und der Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen verbessert werden, erschwinglicherer Wohnraum bereitgestellt wird, die Schulinfrastruktur verbessert wird, die Weiterbildung und Umschulung von Arbeitnehmern und Arbeitslosen unterstützt wird, das soziale Sicherheitsnetz gestärkt wird, der Zugang zu Gebäuden für Menschen mit Behinderungen und neue Langzeitpflegeeinrichtungen für ältere Menschen verbessert werden. Alle Maßnahmen der Komponente unterstützen eine der beiden Kernreformen – die laufende territoriale Verwaltungsreform und die Reform des Mindesteinkommens.
Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zu sozialer Ausgrenzung, insbesondere zur Verbesserung der Angemessenheit von Mindesteinkommensleistungen, Mindestrenten und Einkommensbeihilfen für Menschen mit Behinderungen sowie zur Qualität und Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung, wobei der Schwerpunkt auf gering qualifizierten Arbeitskräften und Arbeitsuchenden liegt (länderspezifische Empfehlung 2, 2019). Die Komponente unterstützt auch die Umsetzung der Empfehlung, die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede auf die Bereitstellung von erschwinglichem Wohnraum zu konzentrieren (länderspezifische Empfehlung 3, 2019). Schließlich unterstützt die Komponente die Umsetzung der Empfehlung zur Stärkung des Netzes der sozialen Sicherheit und zur Abmilderung der Auswirkungen der Krise auf die Beschäftigung, unter anderem durch verbesserte aktive Arbeitsmarktmaßnahmen und Kompetenzen (länderspezifische Empfehlung 2, 2020).
Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
C.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform: 3.1.1.r. Reform der Gebietskörperschaften
Allgemeines Ziel dieser Reform ist es, die Qualität der Dienstleistungen für die Einwohner Lettlands zu verbessern und das lokale Unternehmensumfeld zu verbessern, indem die Zahl der Verwaltungseinheiten verringert und die Effizienz und Zugänglichkeit der Dienstleistungen verbessert werden. Die nachstehend beschriebenen Maßnahmen (Renovierung und Wiederaufbau staatlicher regionaler und lokaler Straßen, Aufbau von Kapazitäten der Kommunen und Planungsregionen zur Gewährleistung effizienterer öffentlicher Dienstleistungen, Ausbau der Infrastruktur für Industrieparks, erschwinglicher Wohnraum, Entwicklung von Schulinfrastruktur und Schulbussen) sind mit dieser Reformmaßnahme verknüpft und unterstützen diese.
Die Maßnahme umfasst das Inkrafttreten eines neuen Gemeindegesetzes zur Überprüfung der Funktionen und Aufgaben der lokalen Gebietskörperschaften. Das neue Gesetz soll eine bessere Verwaltung auf kommunaler Ebene, eine klarere Trennung und Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Entscheidungs- und Exekutivbefugnissen und eine stärkere Beteiligung der Bürger an der Entscheidungsfindung der lokalen Gemeinschaften gewährleisten.
Während die allgemeine territoriale Verwaltungsreform über den Zeitrahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität hinaus fortgesetzt werden kann, muss die Durchführung der spezifischen Reform bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.
Investitionen: 3.1.1.1.i. Verbesserung des Regional- und Nahstraßennetzes
Das allgemeine Ziel dieser Investition besteht darin, staatliche regionale und lokale Straßen zu renovieren oder umzubauen, um die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern, die Anbindung der neuen Gemeinden zu gewährleisten und den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Arbeitsplätzen und Dienstleistungen zu verbessern.
Die Investitionsmaßnahme besteht in der Renovierung oder dem Wiederaufbau von 210 km Landstraßen auf regionaler und lokaler Ebene gemäß einer Prioritätenliste des Ministeriums für Umweltschutz und Regionalentwicklung, die in Zusammenarbeit mit den Planungsregionen, den Staatsstraßen Lettlands und dem Verkehrsministerium festgelegt wurde. Als flankierende Maßnahmen im Rahmen der Investition 1.1.1.1.i „Wettbewerbsfähigkeit des Schienenpersonenverkehrs innerhalb des gemeinsamen öffentlichen Verkehrssystems der Stadt Riga“ wird im Großraum Riga eine batteriebetriebene Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge eingerichtet und 17 emissionsarme Fahrzeuge (Elektrobusse) zur Ergänzung der lettischen öffentlichen Verkehrsflotte beschafft. Die wichtigste Investitionsmaßnahme wird bis zum 31. Dezember 2024 umgesetzt.
Investitionen: 3.1.1.2.i Stärkung der Kapazitäten der Gemeinden zur Verbesserung der Effizienz und Qualität der Dienstleistungen
Das allgemeine Ziel dieser Investition besteht darin, die Qualität und Effizienz der kommunalen Dienste nach der Umstrukturierung der lokalen Verwaltungen zu verbessern. Die höheren Kapazitäten und beruflichen Fähigkeiten der Gemeinden sollen es ihnen ermöglichen, den Bürgerinnen und Bürgern besser zu dienen.
Diese Investitionsmaßnahme besteht in der Annahme einer Regierungsverordnung, in der der Umfang und die Parameter der Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau in den Gemeinden festgelegt werden, in der Bewertung des öffentlichen Dienstes auf kommunaler Ebene, in der methodischen Unterstützung und beim Kapazitätsaufbau des kommunalen Personals sowie in der Erprobung von Methoden zur Planung und Erbringung kommunaler Dienstleistungen. Darüber hinaus sollen im Rahmen der Maßnahme Mängel bei den lokalen Behörden und Maßnahmen zu deren Verbesserung ermittelt werden. Schließlich soll die Kapazität von 1300 Mitarbeitern von Gemeinden und Planungsregionen durch spezielle Schulungen, Studienbesuche, Erfahrungsaustausch, fachliche Bewertung und andere Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau erhöht werden.
Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein.
Investitionen: 3.1.1.3.i Investitionen in die öffentliche Infrastruktur zur Entwicklung von Industrieparks in den Regionen
Allgemeines Ziel dieser Investition ist es, die Infrastruktur von Industriegebieten zu unterstützen und Investoren und Unternehmen für die lettischen Regionen außerhalb Rigas zu gewinnen, was zur Schaffung von Arbeitsplätzen mit hohem Mehrwert und Exporten sowie zur Verringerung der Entwicklungskluft zwischen der Region Riga und dem Rest des Landes beiträgt.
Die Maßnahme besteht in der Annahme eines Förderprogramms für die Entwicklung von Industrieparks und -gebieten in den Regionen; Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen für die Entwicklung von Industrieparks an Begünstigte des privaten oder öffentlichen Sektors, die eine Entwicklungsstrategie oder einen Geschäftsplan für Industriegebiete oder Parks entwickelt haben; Unterzeichnung von mindestens vier Absichtserklärungen oder Verträgen mit international anerkannten Betreibern von Industrieparks und/oder potenziellen Mietern, die die Anziehung/Durchführung zusätzlicher Investitionen des Privatsektors in Höhe von mindestens 85 700 000 EUR vorsehen. Schließlich umfasst die Maßnahme den Abschluss des Baus von mindestens vier Industrieparks von nationaler Bedeutung in den Regionen, einschließlich der Einrichtung der notwendigen Versorgungsverbindungen (einschließlich Heizung, Wasser und Abwasser, Elektrizität), der Erneuerung oder Installation von Zufahrtsstraßen in der Nähe von Industriegebieten sowie der Entwicklung von Gebäuden für gewerbliche Zwecke und der zugehörigen Infrastruktur. Als Ergebnis der Maßnahme werden mindestens 328 neue Arbeitsplätze geschaffen, deren Durchschnittsgehälter die Durchschnittsgehälter in dem jeweiligen Wirtschaftszweig übersteigen.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in den Leistungsbeschreibungen für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung
; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen
; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen
und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung
; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.
Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein.
Investitionen: 3.1.1.4.i Einrichtung eines Finanzierungsfonds für den Bau von Niedrigmietwohnungen
Das allgemeine Ziel dieser Maßnahme besteht darin, das Angebot an Wohnraum zu fördern, erschwinglichen Wohnraum zur Verfügung zu stellen, zur regionalen Arbeitskräftemobilität beizutragen und dazu beizutragen, qualifizierte Fachkräfte in den Regionen anzuziehen und zu halten.
Die Maßnahme besteht im Inkrafttreten eines neuen Rechtsrahmens für Mieten, um einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen des Mieters und des Vermieters zu gewährleisten und die Beilegung von Mietstreitigkeiten zu erleichtern; Annahme einer Strategie für die Erschwinglichkeit von Wohnraum; Inkrafttreten einer Verordnung über Niedrigmietwohnungen, in der Umfang, Umfang und Art der Unterstützung sowie Kriterien für die Begünstigten festgelegt sind; die Genehmigung von Projekten für mindestens 467 Wohnungen und den Bau von mindestens 300 Wohnungen innerhalb des Zeitrahmens der ARF. Die durchschnittliche Größe einer Wohnung beträgt mindestens 52 m², die Mietobergrenze beträgt voraussichtlich 4,40 EUR/m². Die genehmigten Projekte müssen hohen Qualitätsanforderungen genügen: bei den Gebäuden handelt es sich um Niedrigstenergiegebäude, und zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme sind geeignete Qualitätsprüfungen (akustische Messungen, Prüfung der Durchlässigkeit von Gebäuden) durchzuführen.
Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein.
Investitionen: 3.1.1.5.i Entwicklung der Infrastruktur und Ausrüstung von Bildungseinrichtungen
Das allgemeine Ziel dieser Investitionsmaßnahme besteht darin, die Qualität der Regionalschulen zu verbessern, indem Investitionen mit der Optimierung des Schulnetzes verknüpft werden.
Die Maßnahme umfasst das Inkrafttreten eines Rechtsrahmens zur Festlegung quantitativer und qualitativer Kriterien für Einrichtungen der allgemeinen Sekundarbildung, die Annahme von mindestens 21 Beschlüssen der lokalen Gebietskörperschaften über die Umstrukturierung von Schulen und die Verbesserung der Schulinfrastruktur. Mit den Investitionen sollen die schulischen Einrichtungen verbessert werden, wie z. B. hygienische Anforderungen in Klassenzimmern, Ingenieurnetze (einschließlich Lüftungsanlagen), ausreichende und energieeffiziente Beleuchtung und andere ergonomische und moderne Bildungsumgebungslösungen. Investitionen können auch für den Erwerb von IT- und Ausrüstungsgegenständen in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik, für die Umsetzung neuer verbesserter Lehrpläne und für die Einführung von Fernunterricht und Online-Lernen geplant werden.
Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein.
Investitionen: 3.1.1.6.i Kauf emissionsfreier Fahrzeuge für die Wahrnehmung kommunaler Funktionen und damit verbundener Dienstleistungen
Das allgemeine Ziel dieser Investitionsmaßnahme besteht darin, die Leistungsfähigkeit der kommunalen Funktionen und der damit verbundenen Dienstleistungen zu verbessern, wobei der Schwerpunkt auf der Mobilität der Lernenden im optimierten Schulnetz liegt. Ein zweites Ziel besteht darin, durch Investitionen in emissionsfreie Fahrzeuge zur Ökologisierung des öffentlichen Verkehrs in Lettland beizutragen.
Die Maßnahme besteht in dem Inkrafttreten einer Regierungsverordnung, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen Gemeinden Unterstützung für die Beschaffung emissionsfreier Fahrzeuge, das Beschaffungsverfahren und die Lieferung von 15 emissionsfreien Fahrzeugen (Elektrobussen) für den Transport von Lernenden in den Regionen erhalten können.
Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investitionen: 3.1.1.7.i Darlehen an Immobilienentwickler für den Bau von Niedermietwohnungen
Die Maßnahme besteht in einer öffentlichen Investition in eine Fazilität, um Anreize für private Investitionen in den Bau von Niedermietwohnungen in Lettland zu schaffen und den Zugang zu Finanzmitteln zu verbessern. Im Rahmen der Fazilität werden Darlehen direkt an den privaten Sektor sowie an öffentliche Stellen, die ähnliche Tätigkeiten ausüben, gewährt. Auf der Grundlage der ARF-Investitionen soll die Fazilität zunächst Finanzmittel in Höhe von mindestens 29 020 919 EUR bereitstellen.
Diese Investition wird von ALTUM als Durchführungspartner verwaltet. Diese Fazilität umfasst die folgende Produktlinie: direkte Darlehen an Immobilienentwickler zur Finanzierung des Baus von Niedermietwohnungen.
Zur Durchführung der Investition in die Fazilität unterzeichnen Lettland und ALTUM ein Durchführungsabkommen, das Folgendes enthält:
1)Beschreibung des Entscheidungsprozesses der Fazilität: Die endgültige Investitionsentscheidung der Fazilität wird von einem Investitionsausschuss oder einem anderen einschlägigen gleichwertigen Leitungsgremium getroffen und mit der Mehrheit der Stimmen der von der Regierung unabhängigen Mitglieder genehmigt.
2)Kernanforderungen der zugehörigen Anlagepolitik, die Folgendes umfassen:
a.Die Beschreibung des Finanzprodukts und der förderfähigen Endbegünstigten.
b.Die Anforderung, dass alle geförderten Investitionen wirtschaftlich tragfähig sind.
c.Die Anforderung, den Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) einzuhalten. Insbesondere schließt die Anlagepolitik die folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: I) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung,
ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter dem einschlägigen Richtwert liegen,
iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen
und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung
. Darüber hinaus erfordert die Investitionsstrategie die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten durch die Endbegünstigten der Fazilität.
d.Die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Instrumenten der Union erhalten dürfen, um dieselben Kosten zu decken.
3) der unter die Durchführungsvereinbarung fallende Betrag, die Gebührenstruktur für den Durchführungspartner und die Anforderung, etwaige Rückflüsse entsprechend der Investitionspolitik der Fazilität zu reinvestieren.
4. Überwachungs-, Prüfungs- und Kontrollanforderungen, einschließlich:
a.Die Beschreibung des Überwachungssystems des Durchführungspartners zur Berichterstattung über die mobilisierten Investitionen.
b.Die Beschreibung der Verfahren des Durchführungspartners, die die Prävention, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten gewährleisten.
c.Die Verpflichtung, die Förderfähigkeit jeder Maßnahme im Einklang mit den Anforderungen des Durchführungsübereinkommens zu überprüfen, bevor sie sich zur Finanzierung einer Operation verpflichtet.
d.Die Verpflichtung zur Durchführung risikobasierter Ex-post-Prüfungen gemäß einem Prüfplan des ALTUM. Bei diesen Audits wird Folgendes überprüft: I) dass die Kontrollsysteme wirksam sind, einschließlich der Aufdeckung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten; II) Einhaltung des DNSH-Grundsatzes und der Vorschriften über staatliche Beihilfen; und iii) dass die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Instrumenten der Union erhalten haben, um dieselben Kosten zu decken, eingehalten wird. Bei den Prüfungen wird auch die Rechtmäßigkeit der Vorgänge und die Einhaltung der Bedingungen des geltenden Durchführungsabkommens überprüft.
Reform: 3.1.2.r. Zugang zu Sozial- und Arbeitsvermittlungsdiensten zur Unterstützung der Reform des Mindesteinkommens
Allgemeines Ziel dieser Reform ist es, Ungleichheiten zu verringern, das soziale Sicherheitsnetz zu verbessern und die soziale Integration und Inklusion in Lettland zu fördern.
Die Maßnahme besteht aus zwei Hauptschritten. Der erste Schritt ist die Annahme eines Plans zur Verbesserung des Systems der Mindesteinkommensbeihilfe für den Zeitraum 2022–2024, um die Methode zur Berechnung des Mindesteinkommens zu stärken; die Annahme von Leitlinien für Sozialschutz und Arbeitsmarkt 2021-2027, um die soziale Inklusion der Bevölkerung zu fördern, Einkommensungleichheit und Armut zu verringern, zugängliche und maßgeschneiderte soziale Dienstleistungen zu entwickeln und ein hohes Beschäftigungsniveau in einem hochwertigen Arbeitsumfeld zu fördern; die Annahme eines Plans zur Entwicklung sozialer Dienste 2021-2023, mit dem die Bereitstellung gemeindenaher Dienstleistungen verbessert werden soll; und die Annahme eines Plans zur Förderung der Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen 2021-2023, mit dem ein integriertes Unterstützungssystem entwickelt werden soll, das den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen gerecht wird. Der zweite Schritt ist das Inkrafttreten von Gesetzesänderungen durch das nationale Parlament zur Verbesserung des Systems der Mindesteinkommensbeihilfe, einschließlich der Festlegung einer Untergrenze für das Mindesteinkommen von mindestens 20 % des Medianeinkommens und der Einführung eines Verfahrens für die jährliche positive Indexierung (ab 2023).
Die Umsetzung der Reform wird bis 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.
Investitionen: 3.1.2.1.i Maßnahmen zur Förderung des Zugangs von Menschen mit Behinderungen und Menschen mit funktionellen Beeinträchtigungen zu öffentlichen Dienstleistungen und Beschäftigung
Das allgemeine Ziel dieser Investitionsmaßnahme besteht darin, den Zugang zu Einrichtungen, Arbeitsplätzen und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu verbessern und so zu ihrer sozialen Inklusion beizutragen.
Die Maßnahme besteht in der Auswahl von 63 öffentlichen und kommunalen Gebäuden und deren Nachrüstung, um den Zugang zu den Einrichtungen für Menschen mit funktionellen Beeinträchtigungen und Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Dies kann beispielsweise Seh-, Hör-, Mobilitäts- und geistige Beeinträchtigungen, einschließlich der Verbesserung der Sehinformationen, die Anpassung und Bereitstellung von Evakuierungssystemen für Menschen mit Behinderungen und den Einbau von Hilfsmitteln wie Rampen, Becken, Aufzügen, einfachen Öffnen oder Automatiktüren umfassen. Darüber hinaus umfasst die Maßnahme die Auswahl, Nachrüstung und Verbesserung der physischen Zugänglichkeit von Wohnraum für 259 Menschen mit Behinderungen (Personen mit schweren oder sehr schweren Behinderungen und Kinder mit Behinderungen).
Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.
Investitionen: 3.1.2.2.i Entwicklung eines Prognoseinstruments
Allgemeines Ziel dieser Investitionsmaßnahme ist die Verbesserung der makroökonomischen Modellierungskapazitäten zur Bewertung der langfristigen Tragfähigkeit des Sozialversicherungssystems.
Die Maßnahme besteht in der Ausschreibung und Entwicklung ökonometrischer Modelle und einer Methodik für die langfristige Prognose der sozialen Unterstützung, einschließlich Renten, der Entwicklung technischer Spezifikationen für das Informationssystem und der Überwachung der Entwicklung des Systems. Die endgültigen Ergebnisse umfassen einen Bewertungsbericht über die aktuelle Situation; ein mathematisches Modell für die Rentenvorhersage; die Bewertung des derzeitigen Prognoseinstruments und seines Potenzials; technische Spezifikationen für die Entwicklung eines Informationssystems; Überwachung der Systementwicklung während der gesamten Maßnahme.
Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. März 2026 abgeschlossen sein.
Investitionen: 3.1.2.3.i. Widerstandsfähigkeit und Kontinuität des Langzeitpflegedienstes
Das allgemeine Ziel dieser Investitionsmaßnahme besteht darin, den Übergang von der institutionellen Langzeitpflege zu einem stärker bürgernahen Pflegemodell zu ermöglichen.
Die Maßnahme umfasst die Entwicklung eines Standardbaukonzepts für neue Langzeitpflegeeinrichtungen, den Abschluss von Verträgen über die Durchführung von Projekten zur Einrichtung neuer Orte für die Erbringung von Langzeitpflegediensten in der Nähe des familiären Umfelds und den Bau neuer Langzeitpflegeeinrichtungen mit 408 Serviceplätzen in 26 Gebäuden für Personen im Rentenalter. Bei der Errichtung dieser Gebäude ist sicherzustellen, dass pro Gebäude höchstens 16 Personen untergebracht sind und jedes Gebäude mit Geräten, Ausrüstungen und Möbeln ausgestattet ist.
Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.
Investitionen: 3.1.2.4i Synergistische Entwicklung von sozialen und beruflichen Rehabilitationsdiensten zur Förderung der Resilienz von Menschen mit funktionellen Beeinträchtigungen
Das allgemeine Ziel dieser Investitionsmaßnahme besteht darin, die soziale Inklusion und Rehabilitation von Menschen mit funktionellen Beeinträchtigungen durch die Entwicklung und Anwendung eines einheitlichen Dienstleistungsstandards zu verbessern.
Die Maßnahme besteht in der Entwicklung, Erprobung und Einführung eines Standards für berufliche Rehabilitationsdienste, der den Erhalt, die Erneuerung und den Erwerb neuer Ausbildungen oder Fähigkeiten für die Wiederbeschäftigung von Personen mit funktionellen Beeinträchtigungen fördert. Die Maßnahme soll auch zur Verbesserung der Infrastruktur und Ausrüstung in Gebäuden beitragen, in denen Dienstleistungen erbracht werden sollen.
Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.
Investitionen: 3.1.2.5.i. Erwerbsbeteiligung von Arbeitslosen, Arbeitsuchenden und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen
Das allgemeine Ziel dieser Investitionsmaßnahme besteht darin, die Weiterbildung und Umschulung von Geringqualifizierten und Arbeitslosen zu verbessern, um ihre Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Die Maßnahme umfasst die Entwicklung eines Umschulungs- und Weiterbildungsangebots mit Schwerpunkt auf digitalen Kompetenzen für Kunden (Arbeitslose, Arbeitsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen) der Staatlichen Arbeitsagentur (SEA), die Umsetzung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen, die Entwicklung eines digitalen Instruments für die Bewertung von Kompetenzen und die Weiterqualifizierung von mindestens 20450 Personen. Im Rahmen der Maßnahme konzentriert sich die Agentur auf einen detaillierteren individuellen Ansatz, der auf den Ergebnissen eines reformierten und angepassten Profiling-Systems beruht. Die Investition ergänzt die im Rahmen der Kohäsionsfonds für den Zeitraum 2021–2027 geplanten Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik (ALMP), die nach dem Ende der Investitionen im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans beginnen sollen.
Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein.
Investitionen: 3.1.2.6.i. Erleichterung der Verfügbarkeit technischer Hilfen
Ziel dieser Investition ist es, den Zugang zu Mobilität, Selbstversorgung, Funktionsersatz oder -wiederherstellung sowie zu alternativen kommunikationstechnischen Hilfsmitteln für Menschen mit funktionellen Beeinträchtigungen zu verbessern und dadurch ihre Unabhängigkeit zu stärken und zur Verringerung des Pflegebedarfs, einschließlich der Nachfrage nach Langzeitpflege, beizutragen.
Die Investition besteht in der Erbringung der technischen Hilfe, einschließlich der Ausgabe technischer Hilfsmittel, auch mit fortgeschrittener Funktionalität (z. B.: alternative technische Kommunikationshilfsmittel, elektrische Rollstühle für die Kontrolle von Maschinen).
Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.
C.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Nr.
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren ( für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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84
|
3.1.1.r. Reform der Gebietskörperschaften
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Meilenstein
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Inkrafttreten eines neuen „Gemeindegesetzes“
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Inkrafttreten des neuen „Gemeindegesetzes“
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2023
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Inkrafttreten des „Gemeindegesetzes“, mit dem die Funktionen und Aufgaben der lokalen Gebietskörperschaften überprüft werden, um sie an die Ergebnisse der territorialen Verwaltungsreform anzupassen (die das Gesetz über die Kommunalverwaltung vom 19.5.1994 ersetzt). Sie sorgt für eine bessere Verwaltung nach der Verwaltungsreform der Gemeinden, fördert die Demokratisierung und eine klarere Trennung der Entscheidungsbefugnis von der Exekutive, legt eine klare Aufteilung der Zuständigkeiten und Funktionen fest, verringert die Kompetenzkonzentration und erhöht die Beteiligung der lokalen Gemeinschaft regelmäßig.
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85
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3.1.1.1.i. Verbesserung des Regional- und Nahstraßennetzes
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Ziel
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Renovierte oder umgebaute regionale und lokale Straßen für die sichere Zugänglichkeit der Bezirksverwaltungszentren und ihrer Dienstleistungen und Arbeitsplätze sowie für das uneingeschränkte Funktionieren der neuen Gemeinden.
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ENTFÄLLT.
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Kilometer
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0
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70
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4. QUARTAL
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2022
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Die staatlichen Regional- und Kommunalstraßen wurden renoviert oder umgebaut, um die Verwaltungszentren der Bezirke und deren Dienstleistungen und Arbeitsplätze zugänglich zu machen und die neuen Gemeinden voll funktionsfähig zu machen. Straßenbauarbeiten umfassen Investitionen zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit.
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86
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3.1.1.1.i. Verbesserung des Regional- und Nahstraßennetzes
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Ziel
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Renovierte oder umgebaute regionale und lokale Straßen für die sichere Zugänglichkeit der Bezirksverwaltungszentren und ihrer Dienstleistungen und Arbeitsplätze sowie für das uneingeschränkte Funktionieren der neuen Gemeinden
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ENTFÄLLT.
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Kilometer
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70
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210
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4. QUARTAL
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2024
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Die staatlichen Regional- und Kommunalstraßen wurden renoviert oder umgebaut, um die Verwaltungszentren der Bezirke und deren Dienstleistungen und Arbeitsplätze zugänglich zu machen und die neuen Gemeinden voll funktionsfähig zu machen. Straßenbauarbeiten umfassen Investitionen zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit.
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89
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3.1.1.2.i Stärkung der Kapazitäten der Gemeinden zur Verbesserung der Effizienz und Qualität ihrer Tätigkeiten
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Meilenstein
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Die Rechtsgrundlage für die Umsetzung der Unterstützung für den Aufbau von Kapazitäten der lokalen Gebietskörperschaften wurde angenommen.
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Verordnungen des Ministerkabinetts wurden angenommen.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2022
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Für die Umsetzung der Unterstützung für den Aufbau von Kapazitäten der lokalen Gebietskörperschaften wurden Kabinettsverordnungen angenommen, darunter:
a) Festlegung des Umfangs und der Parameter der Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau in den Gemeinden;
B) die Beurteilung des öffentlichen Dienstes auf kommunaler Ebene;
C) Bereitstellung methodischer Unterstützung und Aufbau von Kapazitäten;
d) Erprobung von Möglichkeiten der Planung und Erbringung kommunaler öffentlicher Dienstleistungen.
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90
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3.1.1.2.i Stärkung der Kapazitäten der Gemeinden zur Verbesserung der Effizienz und Qualität ihrer Tätigkeiten
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Meilenstein
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Abschluss der Bewertung der kommunalen öffentlichen Dienste, Ermittlung von Mängeln und Verbesserungsmaßnahmen
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Abschluss der Bewertung
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
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2024
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Abschluss der Bewertung der Effizienz der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen auf kommunaler Ebene gemäß den Bestimmungen der Verordnungen des Ministerkabinetts über die Umsetzung der Unterstützung für den Kapazitätsaufbau auf lokaler Ebene.
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91
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3.1.1.2.i Stärkung der Kapazitäten der Gemeinden zur Verbesserung der Effizienz und Qualität ihrer Tätigkeiten
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Ziel
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Zahl der geschulten Mitarbeiter der lokalen Gebietskörperschaften
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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750
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4. QUARTAL
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2024
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Zahl der Mitarbeiter der lokalen Gebietskörperschaften, die ihre Kenntnisse und Qualifikationen verbessern, methodische Unterstützung für die Arbeit in Gemeinden im Anschluss an die Verwaltungsreform.
Die Schulungsmaßnahmen und andere Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau wurden auf der Grundlage einer Bewertung der Dienstleistungen und der Kapazitäten der lokalen Gebietskörperschaften durchgeführt.
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92
|
3.1.1.2.i Stärkung der Kapazitäten der Gemeinden zur Verbesserung der Effizienz und Qualität ihrer Tätigkeiten
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Ziel
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Zahl der geschulten Mitarbeiter der lokalen Gebietskörperschaften
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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750
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1 300
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Q3
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2026
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Zahl der Mitarbeiter der lokalen Gebietskörperschaften, die ihre Kenntnisse und Qualifikationen verbessern, methodische Unterstützung für die Arbeit in Gemeinden im Anschluss an die Verwaltungsreform.
Schulungen und andere Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau wurden auf der Grundlage einer Bewertung der Dienstleistungen und der Kapazitäten der lokalen Gebietskörperschaften durchgeführt.
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93
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3.1.1.3.i Investitionen in die öffentliche Unternehmensinfrastruktur für die Entwicklung von Industrieparks und -gebieten in Regionen
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Meilenstein
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Annahme eines Förderprogramms für die Entwicklung von Industrieparks und -gebieten in den Regionen
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Annahme der Kabinettsverordnungen und des koordinierten Hilfsprogramms
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
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2022
|
Es wurden Verordnungen des Ministerkabinetts ausgearbeitet und verabschiedet, in denen die Bedingungen und Kriterien für die Gewährung von Beihilfen für Industriegebiete festgelegt sind. Die Auswahlkriterien stellen sicher, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.
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94
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3.1.1.3.i Investitionen in die öffentliche Unternehmensinfrastruktur für die Entwicklung von Industrieparks und -gebieten in Regionen
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Meilenstein
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Vergabe von Aufträgen für die Entwicklung von Industrieparks in den Regionen
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Vergabe von Aufträgen für die Durchführung der Projekte
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2023
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Vergabe von Aufträgen für die Entwicklung von Industrieparks in den Regionen an Begünstigte des privaten oder öffentlichen Sektors, die eine Entwicklungsstrategie oder einen Geschäftsplan für Industrieparks entwickelt haben. Die Auswahlkriterien stellen sicher, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.
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95
|
3.1.1.3.i Investitionen in die öffentliche Unternehmensinfrastruktur für die Entwicklung von Industrieparks und -gebieten in Regionen
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Ziel
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Absichtserklärungen/abgeschlossene Verträge
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
|
0
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4
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4. QUARTAL
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2025
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Mindestens vier Absichtserklärungen/Verträge mit international anerkannten Betreibern von Industrieparks und/oder potenziellen Investoren, in denen nichtfinanzielle Investitionen in Höhe von mindestens 85 741 349 EUR angezogen bzw. getätigt werden. Die Auswahlkriterien stellen sicher, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.
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96
|
3.1.1.3.i Investitionen in die öffentliche Unternehmensinfrastruktur für die Entwicklung von Industrieparks und -gebieten in Regionen
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Ziel
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Fertigstellung von Industrieparks/-gebieten, in denen öffentliche Infrastruktur in den Regionen aufgebaut wird
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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4
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4. QUARTAL
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2025
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Abschluss des Baus von mindestens vier nationalen Industrieparks/-gebieten, einschließlich der Einrichtung der erforderlichen industriellen Verbindungen und der Erhöhung der damit verbundenen Kapazitäten (einschließlich Heizung, Wasser und Abwasser, Elektrizität), Erneuerung oder Installation von Zufahrtsstraßen in der Nähe von Industriegebieten sowie Entwicklung von Gebäuden für gewerbliche Zwecke und der zugehörigen Infrastruktur.
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|
97
|
3.1.1.3.i Investitionen in die öffentliche Unternehmensinfrastruktur für die Entwicklung von Industrieparks und -gebieten in Regionen
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Ziel
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Schaffung neuer Arbeitsplätze in den Industrieparks mit Durchschnittsgehältern über dem Durchschnittslohn im jeweiligen Wirtschaftszweig
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
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328
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Q3
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2026
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Vorlage einer Liste der von den Parkbetreibern oder privaten Investoren geschaffenen Arbeitsplätze und Gehälter, mit der die Schaffung neuer Arbeitsplätze mit über den Durchschnittsgehältern liegenden Gehältern in dem jeweiligen Wirtschaftszweig bescheinigt wird.
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98
|
3.1.1.4.i Einrichtung eines Finanzierungsfonds für den Bau von Niedermietwohnungen
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Gesetzes über die Abwägung der Rechte von Mietern und Vermietern
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Inkrafttreten des Mietgesetzes für Wohnungen
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2021
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Inkrafttreten eines neuen Rechtsrahmens für Mieten, um einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen des Mieters und des Vermieters zu gewährleisten und die Beilegung von Streitigkeiten über die Laufzeit der Miete und die Regelung von Mieten zu beschleunigen, was besonders wichtig ist, um den Bau von Mietwohnungen und damit die Erschwinglichkeit von Wohnraum zu fördern.
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|
99
|
3.1.1.4.i Einrichtung eines Finanzierungsfonds für den Bau von Niedermietwohnungen
|
Meilenstein
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Annahme einer Strategie für die Erschwinglichkeit von Wohnraum
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Die Regierung hat eine Strategie für Wohnraum und Erschwinglichkeit angenommen.
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
Q2
|
2022
|
Die Strategie für die Erschwinglichkeit von Wohnraum umfasst Handlungsleitlinien, politische Indikatoren und eine Reihe von Aufgaben zur Förderung des Zugangs zu Wohnraum, zur Bereitstellung von Lösungen für die Bereitstellung von Unterstützung für die Erschwinglichkeit von Wohnraum für Haushalte unterschiedlicher Art und Einkommensniveaus, einschließlich der Haushalte mit dem niedrigsten Einkommen, und die Unterstützungsmechanismen und -vorschriften fördern sowohl die Sanierung des bestehenden Wohnungsbestands als auch die Entwicklung eines neuen Wohnungsbestands.
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|
100
|
3.1.1.4.i Einrichtung eines Finanzierungsfonds für den Bau von Niedermietwohnungen
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Meilenstein
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Regierungsverordnung über den Bau von Niedermietwohnungen
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Inkrafttreten der Regierungsverordnung über den Bau von Niedermietwohnungen
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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Q3
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2022
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Die Verordnung des Ministerkabinetts über den Bau von Niedrigmietwohnungen ist in Kraft getreten, um Umfang, Umfang und Art der Unterstützung sowie Kriterien für die Begünstigten festzulegen.
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101
|
3.1.1.4.i Einrichtung eines Finanzierungsfonds für den Bau von Niedermietwohnungen
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Ziel
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Anzahl der Wohnungen innerhalb genehmigter Projekte
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
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300
|
4. QUARTAL
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2024
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Die Förderung muss von der nationalen Entwicklungsinstitution Altum für die Projekte mit mindestens 300 Wohnungen genehmigt worden sein.
Im Rahmen der genehmigten Projekte wird Wohnraum für eine niedrige Miete (voraussichtlich 4,40 EUR/m²) zur Verfügung gestellt. Die genehmigten Projekte müssen hohen Qualitätsanforderungen genügen: (1) das Gebäude muss ein Niedrigstenergiegebäude sein; (2) Bei der Inbetriebnahme sind geeignete Qualitätsprüfungen (akustische Messungen, Prüfung der Bauluftdurchlässigkeit) durchzuführen.
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|
102
|
3.1.1.4.i Einrichtung eines Finanzierungsfonds für den Bau von Niedermietwohnungen
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Ziel
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Anzahl der Wohnungen innerhalb genehmigter Projekte
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
300
|
467
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Q3
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2026
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Die Förderung muss von der nationalen Entwicklungsinstitution Altum für die Projekte mit mindestens 467 Wohnungen genehmigt worden sein.
Im Rahmen der genehmigten Projekte wird Wohnraum für eine niedrige Miete (voraussichtlich 4,40 EUR/m²) zur Verfügung gestellt. Die genehmigten Projekte müssen hohen Qualitätsanforderungen genügen: (1) das Gebäude muss ein Niedrigstenergiegebäude sein; (2) bei der Inbetriebnahme sind geeignete Qualitätsprüfungen (akustische Messungen, Prüfung der Bauluftdurchlässigkeit) durchzuführen.
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|
103
|
3.1.1.4.i Einrichtung eines Finanzierungsfonds für den Bau von Niedermietwohnungen
|
Ziel
|
Anzahl der gebauten Wohnungen
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
300
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Q3
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2026
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Die Projekte wurden mit 300 Wohnungen abgeschlossen, die gemäß den folgenden Spezifikationen gebaut und geliefert wurden: (1) das Gebäude muss ein Niedrigstenergiegebäude sein; (2) bei der Inbetriebnahme sind geeignete Qualitätsprüfungen (akustische Messungen, Prüfung der Bauluftdurchlässigkeit) durchzuführen.
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104
|
3.1.1.5.i Entwicklung und Ausstattung der Infrastruktur von Bildungseinrichtungen
|
Meilenstein
|
Festlegung qualitativer und quantitativer Kriterien
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Der Rechtsrahmen ist in Kraft getreten.
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
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2021
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Inkrafttreten eines von der Regierung verabschiedeten Rechtsrahmens zur Förderung der Bereitstellung hochwertiger Bildung durch die Förderung eines umfassenden Bildungsangebots auf regionaler Ebene sowie durch die Schaffung eines Netzes von Einrichtungen der allgemeinen Sekundarbildung entsprechend der demografischen Lage. Im Rechtsrahmen werden quantitative und qualitative Mindestkriterien (z. B. Mindestanzahl der Lernenden, Verfügbarkeit von Infrastruktur usw.) für Einrichtungen der allgemeinen Sekundarbildung festgelegt.
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|
105
|
3.1.1.5.i Entwicklung und Ausstattung der Infrastruktur von Bildungseinrichtungen
|
Meilenstein
|
Annahme von Beschlüssen der Gemeinderäte über die Umstrukturierung von mindestens 20 allgemeinen Sekundarschulen
|
Annahme von Beschlüssen durch die Gemeinderäte
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
Q2
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2022
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Umstrukturierungen (Fusionen, Änderung des Bildungsniveaus) von mindestens 20 allgemeinen Sekundarbildungseinrichtungen, die von den lokalen Gebietskörperschaften getroffen werden.
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|
106
|
3.1.1.5.i Entwicklung und Ausstattung der Infrastruktur von Bildungseinrichtungen
|
Ziel
|
Entwicklung und Ausstattung der Infrastruktur von Bildungseinrichtungen
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entfällt.
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Anzahl
|
0
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21
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Q3
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2026
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Verbesserung der Infrastruktur von 21 allgemeinen Bildungseinrichtungen, die von den lokalen Gebietskörperschaften gemäß den Spezifikationen eingerichtet wurden: es können Investitionen in die Verbesserung des physischen Umfelds der Bildungseinrichtungen – Klassenzimmer, die den hygienischen Anforderungen entsprachen, Umbau von Ingenieurnetzen (einschließlich Lüftungsanlagen), Gewährleistung einer ausreichenden und energieeffizienten Beleuchtung sowie andere ergonomische und moderne Bildungsumgebungslösungen – vorgesehen werden. Diese Investitionen in die Schulinfrastruktur im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität können auch für den Erwerb von Ausrüstung in den Bereichen Informationstechnologie und Naturwissenschaften, Technik, Ingenieurwesen und Mathematik, für die Umsetzung neuer verbesserter Lehrpläne und für die Umsetzung des Fernunterrichts und des Online-Lernens verwendet werden.
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|
107
|
3.1.1.6.i Kauf emissionsfreier Fahrzeuge für die Wahrnehmung kommunaler Funktionen und damit verbundener Dienstleistungen
|
Meilenstein
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Für Kommunalverwaltungen wurde ein Förderprogramm für den Kauf von Elektrobussen für die Wahrnehmung kommunaler Funktionen und damit verbundener Dienstleistungen angenommen.
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Inkrafttreten der Regierungsverordnung
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
|
2022
|
Inkrafttreten der Kabinettsverordnungen zur Festlegung der Durchführungsbedingungen für die Unterstützung der lokalen Gebietskörperschaften beim Kauf von Elektrobussen für die Wahrnehmung kommunaler Funktionen und damit verbundener Dienstleistungen.
|
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108
|
3.1.1.6.i Kauf emissionsfreier Fahrzeuge für die Wahrnehmung kommunaler Funktionen und damit verbundener Dienstleistungen
|
Ziel
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Anzahl der elektrischen Schulbusse, die im Rahmen von Aufträgen für den Kauf von Elektrobussen für die Wahrnehmung der kommunalen Funktionen und damit verbundene Dienstleistungen vergeben wurden
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entfällt.
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Anzahl
|
0
|
15
|
Q3
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2023
|
Vergabe von Aufträgen für den Kauf von 15 Elektrobussen für die Wahrnehmung kommunaler Aufgaben und damit verbundener Dienstleistungen
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109
|
3.1.1.6.i Kauf emissionsfreier Fahrzeuge für die Wahrnehmung kommunaler Funktionen und damit verbundener Dienstleistungen
|
Ziel
|
Anzahl der gekauften elektrischen Schulbühnen
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
15
|
4. QUARTAL
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2025
|
Lieferung von 15 elektrischen Schulbussen an Gemeinden als Begünstigte für den kommunalen Transport von Lernenden.
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|
109 a
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3.1.1.7.i Darlehen an Immobilienentwickler für den Bau von Niedermietwohnungen
|
Meilenstein
|
Durchführungsvereinbarung und Abschluss der Investition
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Inkrafttreten des Durchführungsabkommens und der Übertragungsbescheinigung
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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Q2
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2025
|
Die Durchführungsvereinbarung tritt in Kraft, und Lettland überträgt 29 020 919 EUR für die Fazilität an ALTUM.
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109b
|
3.1.1.7.i Darlehen an Immobilienentwickler für den Bau von Niedermietwohnungen
|
Ziel
|
Mit den Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen.
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ENTFÄLLT.
|
Prozentuale
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0 %
|
100 %
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Q2
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2026
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Altum hat mit Endbegünstigten rechtliche Finanzierungsvereinbarungen über einen Betrag geschlossen, der erforderlich ist, um 100 % der ARF-Investitionen in die Fazilität zu verwenden (unter Berücksichtigung der Verwaltungsgebühren).
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110
|
3.1.2.r. Zugang zu Sozial- und Arbeitsvermittlungsdiensten zur Unterstützung der Reform des Mindesteinkommens
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Meilenstein
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Annahme des strategischen Rahmens für die Weiterentwicklung des Systems der Mindesteinkommensbeihilfe
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Der strategische Rahmen für die Weiterentwicklung des Systems der Mindesteinkommensbeihilfe wurde vom Ministerkabinett gebilligt.
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
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2021
|
Das Ministerkabinett hat einen strategischen Rahmen für die Weiterentwicklung des Systems der Mindesteinkommensbeihilfe entwickelt und genehmigt, der mindestens Folgendes umfasst:
— Plan zur Verbesserung des Systems der Mindesteinkommensbeihilfe für den Zeitraum 2022-2024 mit dem Ziel, die Methode zur Berechnung des Mindesteinkommens zu stärken;
Leitlinien für Sozialschutz und Arbeitsmarkt 2021–2027 zur Förderung der sozialen Inklusion der Bevölkerung, zur Verringerung von Einkommensungleichheiten und Armut, zur Entwicklung zugänglicher und maßgeschneiderter sozialer Dienstleistungen und zur Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus in einem hochwertigen Arbeitsumfeld;
Entwicklungsplan für soziale Dienste 2021-2023, mit dem die Bereitstellung gemeindenaher Dienstleistungen verbessert werden soll;
— Plan zur Förderung der Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen 2021-2023, mit dem ein integriertes Unterstützungssystem entwickelt werden soll, das den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen gerecht wird
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111
|
3.1.2.r. Zugang zu Sozial- und Arbeitsvermittlungsdiensten zur Unterstützung der Reform des Mindesteinkommens
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten von Gesetzesänderungen zur Verbesserung des Systems der Mindesteinkommensbeihilfe
|
Inkrafttreten von Gesetzesänderungen zur Verbesserung des Systems der Mindesteinkommensbeihilfe
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
Q1
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2023
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Inkrafttreten von Gesetzesänderungen zur Verbesserung des Systems der Mindesteinkommensbeihilfe, die Folgendes umfassen:
— eine Untergrenze des Mindesteinkommens von mindestens 20 % des Medianeinkommens;
— das Verfahren zur Überarbeitung der Schwellenwerte für das Mindesteinkommen, das jährlich (ab 2023) auf der Grundlage von Änderungen des Medianeinkommens durchgeführt wird und sichergestellt wird, dass die Mindesteinkommensschwellen im Falle eines Rückgangs des Medianeinkommens nicht geändert werden.
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112
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3.1.2.1.i Maßnahmen zur Förderung des Zugangs von Menschen mit Behinderungen und Menschen mit funktionellen Beeinträchtigungen zu öffentlichen Dienstleistungen und Beschäftigung
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Meilenstein
|
Auswahl von Gebäuden des Staates und der Gemeinden, in denen Umweltanpassungen vorgenommen werden sollen
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Annahme einer Liste von 63 ausgewählten Gebäuden öffentlicher und lokaler Behörden, in denen Investitionen zur Anpassung der Umwelt getätigt werden sollen
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
Q1
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2022
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Für die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltfreundlichkeit werden 63 staatliche und kommunale Gebäude ausgewählt, die öffentliche oder kommunale Sozialdienste erbringen (diese Gebäude werden in die Verordnungen des Ministerkabinetts aufgenommen). Die Investition umfasst Maßnahmen zur Umsetzung eines Mindeststandards für die Barrierefreiheit: Gewährleistung des Zugangs von Menschen mit funktionellen Beeinträchtigungen und Menschen mit Behinderungen zur Umwelt und zu Informationen.
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|
113
|
3.1.2.1.i Maßnahmen zur Förderung des Zugangs von Menschen mit Behinderungen und Menschen mit funktionellen Beeinträchtigungen zu öffentlichen Dienstleistungen und Beschäftigung
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Meilenstein
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Unterzeichnung von Verträgen zur Gewährleistung des Zugangs zu öffentlichen Einrichtungen in den Gebäuden öffentlicher und lokaler Behörden
|
Unterzeichnung von Verträgen über Arbeiten zum Zugang zu öffentlichen Einrichtungen in den vorab ausgewählten 63 Gebäuden öffentlicher und lokaler Behörden.
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
Q2
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2024
|
Die zuständigen öffentlichen und lokalen Behörden unterzeichnen Verträge, um den Zugang zu den Einrichtungen in 63 Staats- und Kommunalgebäuden zu gewährleisten, die öffentliche Dienste des Sozialsektors oder kommunale soziale Dienste anbieten.
Es werden Aufträge für die Bereitstellung eines Mindeststandards für die Barrierefreiheit vergeben: Barrierefreiheitselemente, die für jedes Gebäude erforderlich sind, einschließlich Maßnahmen zur Gewährleistung des Zugangs zu den Einrichtungen und Informationen für Menschen mit funktionellen Beeinträchtigungen und Menschen mit Behinderungen (dies kann die Erstellung oder Installation verschiedener Anpassungen wie Verbesserungen der visuellen Information, Anpassung und Bereitstellung von Evakuierungssystemen für Menschen mit Behinderungen durch den Einbau von Rampen, Becken, Aufzügen und leicht öffnenden oder automatischen Türen umfassen).
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|
114
|
3.1.2.1.i Maßnahmen zur Förderung des Zugangs von Menschen mit Behinderungen und Menschen mit funktionellen Beeinträchtigungen zu öffentlichen Dienstleistungen und Beschäftigung
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Ziel
|
Abschluss der Bauarbeiten zur Gewährleistung des Zugangs zu öffentlichen Einrichtungen in Staats- und Kommunalgebäuden
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ENTFÄLLT.
|
Gebäude
|
0
|
63
|
Q2
|
2026
|
Abschluss der Bauarbeiten an 63 Staats- und Kommunalgebäuden, die öffentliche oder kommunale Sozialdienste für von sozialer Ausgrenzung bedrohte Gruppen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, bereitstellen, und Unterzeichnung des Übergabegesetzes. Die Maßnahmen umfassen die Umsetzung eines Mindeststandards für die Barrierefreiheit: Zugang der Öffentlichkeit zu den Einrichtungen und Informationen für Menschen mit funktionellen Beeinträchtigungen und Menschen mit Behinderungen (dies kann die Erstellung oder Installation verschiedener Anpassungen umfassen, z. B. Verbesserungen der visuellen Information, Anpassung und Bereitstellung von Evakuierungssystemen für Menschen mit Behinderungen, Rampen, Pedale, Hebebühnen, einfache Öffnungen oder automatische Türen).
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|
115
|
3.1.2.1.i Maßnahmen zur Förderung des Zugangs von Menschen mit Behinderungen und Menschen mit funktionellen Beeinträchtigungen zu öffentlichen Dienstleistungen und Beschäftigung
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Meilenstein
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Auswahl einer spezifischen Zielgruppe für die Verbesserung des physischen Zugangs zu Wohnraum
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Annahme einer Liste ausgewählter 259 Menschen mit Behinderungen, die ihren individuellen Wohnraum anpassen müssen
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
Q1
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2024
|
Annahme einer Liste von 259 Menschen mit schweren oder sehr schweren Behinderungen und Kindern mit Behinderungen, die von den zuständigen Behörden bei der Anpassung des individuellen Wohnraums unterstützt werden.
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116
|
3.1.2.1.i Maßnahmen zur Förderung des Zugangs von Menschen mit Behinderungen und Menschen mit funktionellen Beeinträchtigungen zu öffentlichen Dienstleistungen und Beschäftigung
|
Meilenstein
|
Unterzeichnung von Verträgen zur Anpassung der Wohnung von Menschen mit Behinderungen
|
Unterzeichnung von Verträgen
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
Q1
|
2025
|
Die Unterzeichnung von Verträgen zur Anpassung der Wohnung von 259 Menschen mit schweren oder sehr schweren Behinderungen und Kindern mit Behinderungen. Es wurden Verträge über die Bereitstellung umweltbezogener Barrierefreiheitselemente geschlossen (z. B.: Einrichtung von Rampen und Aufzügen, Bereitstellung von Ausrüstung, Unterkünften, Anpassung von Gemeinschaftsräumen) in Unterkünften für 259 Personen.
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|
117
|
3.1.2.1.i Maßnahmen zur Förderung des Zugangs von Menschen mit Behinderungen und Menschen mit funktionellen Beeinträchtigungen zu öffentlichen Dienstleistungen und Beschäftigung
|
Ziel
|
Barrierefreiheit des Wohnraums für Menschen mit Behinderungen sichergestellt
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ENTFÄLLT.
|
Personen
|
0
|
259
|
Q2
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2026
|
Anpassung des häuslichen Umfelds (z. B.: Einrichtung von Rampen und Aufzügen, Bereitstellung von Ausrüstung, Unterbringungselementen, Anpassung von Gemeinschaftsräumen) von 259 Menschen mit schweren oder sehr schweren Behinderungen und Kindern mit Behinderungen.
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118
|
3.1.2.2.i Entwicklung eines Prognoseinstruments
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Meilenstein
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Abschluss eines Vertrags über die Entwicklung von Algorithmen für das Prognosemodell, die Entwicklung technischer Spezifikationen für Informationssysteme und die Überwachung der Systementwicklung
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Entwicklung der technischen Spezifikationen und Abschluss eines Beratungsvertrags unter Beteiligung lettischer und ausländischer ökonometrischer und mathematischer Modellierungsexperten
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
Q2
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2022
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Vergabe eines Auftrags im Anschluss an ein Auswahlverfahren an:
— Entwicklung eines ökonometrischen Modells und einer Methodik für die langfristige Prognose der sozialen Unterstützung, einschließlich Renten,
— Ausarbeitung technischer Spezifikationen für die Entwicklung eines Informationssystems,
— Überwachung der Entwicklung des Systems.
Der abgeschlossene Vertrag muss einen Zeitplan für die folgenden Leistungen enthalten:
— einen Bewertungsbericht über die derzeitige Lage;
— ein mathematisches Modell für die Rentenvorhersage;
— Bewertung des derzeitigen Prognoseinstruments und seines Potenzials;
— technische Spezifikationen für die Entwicklung eines Informationssystems;
— Überwachung der Entwicklung des Informationssystems während des gesamten Projekts.
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|
119
|
3.1.2.2.i Entwicklung eines Prognoseinstruments
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Meilenstein
|
Fertigstellung der technischen Spezifikationen für das Informationssystem für die Prognoseinstrumente der sozialen Sicherheit
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Vom Ministerium für Wohlfahrt genehmigte technische Spezifikationen, die dem Entwickler des Informationssystems vorgelegt werden können
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q3
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2024
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Fertigstellung der technischen Spezifikationen für ein neues Informationssystem zur Vorhersage der sozialen Sicherheit. Die technischen Spezifikationen umfassen:
— einen Evaluierungsbericht über das aktuelle Prognoseinstrument und seine Optionen und Empfehlungen für die Entwicklung des neuen Prognoseinstruments;
— technische Spezifikationen für die Entwicklung des Systems (die technische Spezifikation muss auch eine Anforderung für die Anwendung der Agile-Methodik während der Systementwicklungsphasen enthalten).
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120
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3.1.2.2.i Entwicklung eines Prognoseinstruments
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Meilenstein
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Entwicklung eines Prognoseinstruments
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Für die langfristigen Projektionen des Systems der sozialen Sicherheit entwickeltes Prognoseinstrument
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q1
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2026
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Das Übergabegesetz zwischen dem Ministerium für Wohlfahrt und dem Softwareentwickler wird unterzeichnet, um ein Prognoseinstrument für die langfristigen Prognosen des Sozialversicherungssystems zu entwickeln, das
— sieht die Möglichkeit vor, den demografischen Aspekt in den Prognosen wirksamer zu nutzen und widerzuspiegeln, was zu einem schnelleren und genaueren Prognoseergebnis führt;
— Stärkung der Verwaltungskapazitäten im Bereich der sozialen Sicherheit;
— bietet die Möglichkeit, im Vergleich zu dem in der Vergangenheit verwendeten Modell eine detailliertere Palette von Annahmen einzugeben;
— ermöglicht Modellierungen mit anderen bestehenden Ergebnissen (z. B.: Eurostat) sowie demografische Indikatoren und Arbeitsmarktindikatoren;
— für den Verwalter des Tools und für die Nutzer wurden zwei Handbücher entwickelt.
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121
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3.1.2.3.i. Widerstandsfähigkeit und Kontinuität des Langzeitpflegedienstes
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Meilenstein
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Entwicklung eines Standard-Baudesigns
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Anforderungen an die Entwurfsaufgabe und die Standardkonstruktion, die für die Erbringung von Langzeitpflegediensten in der Nähe des familiären Umfelds entwickelt wurden
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q3
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2022
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Das Ministerium für Wohlfahrt hat ein Standardbaukonzept für den Bau von Gebäuden angenommen, die für die Erbringung von Langzeitpflegediensten in der Nähe des familiären Umfelds erforderlich sind.
Die Konstruktion ist für den Bau hochgradig energieeffizienter Gebäude (nahezu Nullenergiegebäude) bestimmt.
Gemeinden müssen bereits im Besitz eines Standardbauprojekts sein, wodurch die Projektkosten gesenkt werden.
Eine einfachere Projektdurchführung für Gemeinden soll das Risiko von Verzögerungen bei der Projektdurchführung verringern.
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122
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3.1.2.3.i. Widerstandsfähigkeit und Kontinuität des Langzeitpflegedienstes
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Ziel
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Abschluss von Verträgen über die Durchführung von Projekten
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ENTFÄLLT.
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Anzahl der Aufträge
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0
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6
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Q2
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2023
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Die Zentrale Finanz- und Vergabestelle hat mindestens sechs Verträge über die Einrichtung neuer Orte für die Erbringung von Langzeitpflegediensten in der Nähe des familiären Umfelds geschlossen.
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123
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3.1.2.3.i. Widerstandsfähigkeit und Kontinuität des Langzeitpflegedienstes
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Ziel
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Bereitstellung neuer Plätze für Langzeitpflegedienste in der Nähe von Familieneinrichtungen für 408 Personen im Rentenalter
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entfällt.
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Zahl der Plätze
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0
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408
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Q2
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2026
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Schaffung neuer Plätze für die Bereitstellung von Langzeitpflegediensten in der Nähe des familiären Umfelds für 408 Personen im Rentenalter (26 Gebäude mit höchstens 16 Personen pro Gebäude).
Bei der Errichtung dieser Gebäude ist sicherzustellen, dass jedes Gebäude mit mindestens einer vordefinierten Mindestausstattung wie Geräten und Möbeln ausgestattet ist.
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124
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3.1.2.4i Synergistische Entwicklung von sozialen und beruflichen Rehabilitationsdiensten zur Förderung der Widerstandsfähigkeit von Menschen mit funktionellen Beeinträchtigungen
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Meilenstein
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Beschreibung des Berufssanierungsdienstes
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Annahme einer Beschreibung der beruflichen Rehabilitationsdienste
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q1
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2023
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Der Beirat der Staatlichen Agentur für soziale Integration hat die Beschreibung eines beruflichen Rehabilitationsdienstes angenommen, mit dem der Erhalt, die Erneuerung und der Erwerb neuer Ausbildungen oder Fähigkeiten für die Wiedereinstellung so bald wie möglich gefördert werden, und die Agentur für soziale Integration hat die Beschreibung eines Dienstes für berufliche Rehabilitation gebilligt, der die Sicherheit der Kunden fördert.
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125
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3.1.2.4i Synergistische Entwicklung von sozialen und beruflichen Rehabilitationsdiensten zur Förderung der Widerstandsfähigkeit von Menschen mit funktionellen Beeinträchtigungen
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Meilenstein
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Anpassung der Gebäudeinfrastruktur, einschließlich der Förderung der ökologischen Zugänglichkeit und der Energieeffizienz, sowie Verbesserung der technischen und materiellen Ausrüstung
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Anpassung von 2 Gebäuden, in denen die Infrastruktur verbessert werden soll, einschließlich ökologischer Zugänglichkeit und Energieeffizienz, sowie Verbesserung der technischen und materiellen Ausrüstung
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q1
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2026
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Die Infrastruktur und die logistische Ausrüstung wurden in Gebäuden verbessert, in denen Dienstleistungen zur Förderung der Widerstandsfähigkeit von Menschen mit funktionellen Beeinträchtigungen erbracht werden, darunter:
— Maßnahmen zur Anpassung der Umgebung des Gebäudes Slokas Straße 61, Jūrmala;
— Steigerung der Energieeffizienz im Gebäude Dubultu Outlook 71, Jūrmala.
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126
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3.1.2.4i Synergistische Entwicklung von sozialen und beruflichen Rehabilitationsdiensten zur Förderung der Widerstandsfähigkeit von Menschen mit funktionellen Beeinträchtigungen
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Meilenstein
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Die Annahme eines neuen Standards für soziale und berufliche Rehabilitationsdienste zur Förderung der Widerstandsfähigkeit von Menschen mit funktionellen Beeinträchtigungen wurde festgelegt und genehmigt.
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Neuer Rehabilitationsdienststandard wird genehmigt
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2026
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Der Beirat der Staatlichen Agentur für soziale Integration hat einen neuen Dienststandard für soziale und berufliche Rehabilitation zur Förderung der Resilienz von Menschen mit funktionellen Beeinträchtigungen angenommen (Programm zur Kompetenzentwicklung und berufliche Rehabilitation), unter anderem durch die Einführung von Dienstleistungen im Rahmen von Pilotprojekten und die Nutzung der materiellen Grundlage des Projekts.
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127
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3.1.2.5.i. Erwerbsbeteiligung von Arbeitslosen, Arbeitsuchenden und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen
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Meilenstein
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Es wurde ein Umschulungs- und Weiterbildungsangebot mit Schwerpunkt auf digitalen Kompetenzen für Kunden (Arbeitslose, Arbeitsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen) der staatlichen Arbeitsagentur für die arbeitsplatzintensive Erholung der Wirtschaft durch die Umsetzung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen eingerichtet.
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Annahme eines neuen Umschulungs- und Weiterbildungsangebots (einschließlich digitaler Kompetenzen) für die Kunden der staatlichen Arbeitsagentur
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2023
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Auf der Sitzung der lettischen Ausbildungskommission wurde ein Angebot für Umschulungs- und Weiterbildungsprogramme für Kunden der lettischen Arbeitsverwaltung (Arbeitslose, Arbeitsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen) im Einklang mit den Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik für die Erholung einer beschäftigungsfreundlichen Wirtschaft angenommen.
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128
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3.1.2.5.i. Erwerbsbeteiligung von Arbeitslosen, Arbeitsuchenden und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen
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Meilenstein
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Entwicklung eines digitalen Instruments für die Bewertung von Kompetenzen
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Entwicklung und Umsetzung des digitalen Instruments
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2023
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Die staatliche Arbeitsagentur hat ein digitales Bewertungsinstrument für ein verbessertes System zur Erstellung von Profilen für Kompetenzen entwickelt und eingeführt, das die Bewertung der Fähigkeiten und Kompetenzen der Leiharbeitnehmer gewährleisten soll, um ein geeignetes Angebot für Umschulungen und den Erwerb von Kompetenzen in Abhängigkeit vom jeweiligen Kenntnis- und Kompetenzniveau zu erstellen.
Die derzeit von der Agentur verwendete Client-Profiling-Methode wird durch ein Instrument zur Bewertung digitaler Kompetenzen (Tests) ergänzt, und die Ergebnisse der Tests werden bei der Laufbahnberatung und bei der Vorbereitung des individuellen Schulungsangebots verwendet.
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129
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3.1.2.5.i. Erwerbsbeteiligung von Arbeitslosen, Arbeitsuchenden und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen
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Ziel
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Arbeitslose, Arbeitsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen mit verbesserten Qualifikationen
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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10 000
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Q1
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2025
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10000 Arbeitslose, Arbeitsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen mit verbesserten Qualifikationen, wie vom staatlichen Arbeitsvermittlungssystem bescheinigt
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130
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3.1.2.5.i. Erwerbsbeteiligung von Arbeitslosen, Arbeitsuchenden und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen
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Ziel
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Arbeitslose, Arbeitsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen mit verbesserten Qualifikationen
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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10 000
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20 450
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Q3
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2026
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20450 Arbeitslose, Arbeitssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen mit verbesserten Qualifikationen, bescheinigt durch das Kundenbuchungssystem der staatlichen Arbeitsagentur
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130a
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3.1.2.6.i. Erleichterung der Verfügbarkeit technischer Hilfen
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Ziel
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Technische Hilfsmittel für Personen mit funktionellen Beeinträchtigungen
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
|
0
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10 474
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Q2
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2026
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10474 technische Hilfsmittel wurden für Personen mit funktionellen Beeinträchtigungen ausgegeben.
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D. KOMPONENTE 4: GESUNDHEIT
Diese Komponente des lettischen Aufbau- und Resilienzplans trägt dazu bei, die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Resilienz, Zugänglichkeit, Qualität und Kosteneffizienz des Gesundheitssystems und seiner Humanressourcen zu bewältigen. Der rechtzeitige und gleichberechtigte Zugang zur Gesundheitsversorgung ist begrenzt, insbesondere für schutzbedürftige Gruppen. Lettland meldet einen hohen ungedeckten Bedarf an Gesundheitsversorgung und erhebliche Selbstzahlungen. Eine ungesunde Lebensweise ist ein weiterer wichtiger Grund für die schlechten Gesundheitsergebnisse. Der Mangel an Fachkräften im Gesundheitswesen behindert die öffentliche Gesundheitsversorgung und gefährdet den Erfolg der Reformen im Gesundheitswesen. Diese Herausforderungen wurden insbesondere durch die durch die COVID-19-Pandemie verursachte Krise verschärft.
Die Ziele der Komponente sind die Verbesserung der Resilienz und Zugänglichkeit der Gesundheitsversorgung durch i) die Entwicklung eines Rahmens und der erforderlichen Infrastruktur für die Bereitstellung integrierter Gesundheitsdienste, die Gewährleistung der Fähigkeit der Gesundheitseinrichtungen zur Anpassung an Krisensituationen, ii) die Entwicklung verbesserter Modelle für die Erbringung von Dienstleistungen und iii) die Verbesserung der Bereitstellung von Humanressourcen und des Systems der beruflichen Entwicklung für Angehörige der Gesundheitsberufe.
Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zur Stärkung der Resilienz und Zugänglichkeit des Gesundheitssystems, unter anderem durch Bereitstellung zusätzlicher personeller und finanzieller Ressourcen (länderspezifische Empfehlung 1, 2020) und zur Verbesserung der Zugänglichkeit, Qualität und Kosteneffizienz des Gesundheitssystems (länderspezifische Empfehlung 2, 2019).
Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
D.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform 4.1.1.r: Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit eines auf den Menschen ausgerichteten, umfassenden, integrierten Gesundheitssystems.
Ziel der Maßnahme ist es, ein auf den Menschen ausgerichtetes, umfassendes und integriertes Gesundheitssystem zu entwickeln und dessen Nachhaltigkeit und Resilienz zu gewährleisten.
Die Reform besteht in der Entwicklung neuer Modelle für die Bereitstellung wirksamer integrierter Gesundheitsdienste auf allen Ebenen der Gesundheitsversorgung (Primär-, Sekundar- und Tertiärversorgung). Ziel der Reform ist die Entwicklung von Empfehlungen für integrierte Pflege und eines epidemiologischen Sicherheitsrahmens.
Bis zum 31. Dezember 2022 wird eine Investitionsstrategie ausgearbeitet, in der der Bedarf an Infrastrukturinvestitionen festgelegt wird. Die Reform umfasst auch Bewertungen der Erbringung von Krankenhausleistungen nach Krankenhausebene und eine Bestandsaufnahme der Krankenhausleistungen. Diese Elemente sind zusammen mit den Empfehlungen für die integrierte Versorgung und dem epidemiologischen Sicherheitsrahmen Voraussetzungen für die geplanten Investitionen in Krankenhäuser und ambulante sekundäre Einrichtungen gemäß der Investition: 4.1.1.2.i und 4.1.1.3.i
Im Bereich der Onkologie soll die Maßnahme die Einführung eines einheitlichen methodischen Managements gewährleisten, indem ein lettisches Krebsbehandlungszentrum eingerichtet und vorbereitet wird, eine gemeinsame Verwaltung, Behandlung und Versorgung sichergestellt wird und ein Netz von Krankenhäusern eingerichtet wird, die sich auf die Behandlung und Betreuung onkologischer Patienten spezialisiert haben.
Mit den Investitionen in das Genomprojekt wird im Einklang mit der europäischen Initiative „1+ Millionen Genome“ (1+MG) eine repräsentative Sammlung von Referenzgenomdaten lettischer Bürger geschaffen, in deren Rahmen von lettischen Bürgern gespendete genetische Datenproben gesammelt werden. Ziel ist es, die genetische Forschung und die digitalen Kapazitäten Lettlands zu stärken, um den sicheren Abgleich und die Analyse dieser Daten im Rahmen der europäischen 1+MG-Infrastruktur zu erleichtern.
Um eine integrierte und patientenorientierte Gesundheitsversorgung zu fördern und die Zugänglichkeit, Qualität und Ressourceneffizienz der Gesundheitsdienste zu verbessern, wird in Zusammenarbeit mit der Weltgesundheitsorganisation eine Strategie für den digitalen Gesundheitssektor entwickelt. Diese Strategie dient als Weg zur Entwicklung und Einführung digitaler Lösungen im Gesundheitssektor, die sicher sind und den Bedürfnissen der Industrie und ihrer Nutzer entsprechen.
Die Reform wird bis zum 31. August 2026 umgesetzt.
Investitionen: 4.1.1.1.i. Förderung der Forschung im Bereich der öffentlichen Gesundheit.
Ziel der Maßnahme ist es, die Planung und Umsetzung der Politik im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu verbessern, einschließlich der Gewährleistung der epidemiologischen Sicherheit durch die Entwicklung patientenorientierter, nachhaltiger integrierter Gesundheitsdienste.
Die Investition besteht aus drei Studien. I) Im Bereich der Antibiotikaresistenz eine Studie zur Ermittlung der wirksamsten Interventions- und Überwachungsmethoden. II) Eine Studie zur Ermittlung der Gründe für die Nichtimpfung, um eine breitere Durchimpfung zu gewährleisten und das Risiko der Ausbreitung von Infektionskrankheiten in Lettland zu verringern. III) Im Bereich Infektionskrankheiten eine Studie über die Infektionsrisiken und ihre Auswirkungen auf Indikatoren für die öffentliche Gesundheit.
Die wichtigsten Ergebnisse dieser Studien sollen als Grundlage für Verbesserungen der Gesundheitspolitik dienen. Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse werden Änderungen des Rechtsrahmens, der Methodik und der Empfehlungen erwartet.
Die Investition wird bis zum 31. August 2026 durchgeführt.
Investitionen: 4.1.1.2.i.: Unterstützung für den Ausbau der Gesundheitsinfrastruktur von Universitäts- und Regionalkrankenhäusern
Ziel der Maßnahme ist es, die Resilienz des Gesundheitssektors und die Verfügbarkeit von Dienstleistungen zu stärken, indem die notwendige Infrastruktur für integrierte Gesundheitsdienste entwickelt wird, die Fähigkeit der Gesundheitseinrichtungen zur Anpassung an Krisensituationen sichergestellt wird und weiterhin nachhaltige und hochwertige staatlich finanzierte Gesundheitsdienste sichergestellt werden. Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur zielen darauf ab, die Verfügbarkeit von ambulanten und stationären Diensten zu verbessern.
Die Investitionen sollen in drei klinischen Universitätskliniken und sieben Regionalkrankenhäusern getätigt werden, um deren Infrastruktur und Ausrüstung zu verbessern. Die Investitionen stützen sich auf Empfehlungen für eine integrierte Gesundheitsversorgung und epidemiologische Sicherheitsanforderungen und stehen im Einklang mit der Investitionsstrategie für die Entwicklung der Gesundheitsinfrastruktur für den Zeitraum 2021-2027. Es werden Investitionen in die Renovierung, die Renovierung und den Bau neuer Räumlichkeiten sowie in die Beschaffung medizinischer Technologien und Ausrüstungen vorgesehen.
Die Investitionen zur Gewährleistung des integrierten Ansatzes der Gesundheitsversorgung und zur Anpassung an die epidemiologische Sicherheit werden in drei klinischen Universitätskliniken getätigt: Krankenhaus der klinischen Universität Riga Ost, Paula Stradiņa Klinische Universitätsklinik und Kinderklinische Universitätsklinik sowie sieben Regionalkrankenhäuser: Regionalkrankenhaus Liepaja; Regionalkrankenhaus Daugavpils, Krankenhaus Rēzekne, Regionalkrankenhaus Nord Kurzeme, Regionalkrankenhaus Jēkabpils, Krankenhaus Vidzeme und Krankenhaus Jelgava.
Die Investition wird bis zum 31. August 2026 durchgeführt.
Investition 4.1.1.3.i Förderung der Stärkung der Gesundheitsinfrastruktur von sekundären ambulanten Dienstleistern
Ziel der Maßnahme ist es, die Infrastruktur der sekundären ambulanten Dienstleister zu verbessern, um die Bereitstellung integrierter Dienstleistungen, die epidemiologische Sicherheit und die Zugänglichkeit zum Umweltschutz zu gewährleisten.
Die Investition besteht aus Investitionen in Infrastruktur und Ausrüstung für mindestens 40 ambulante sekundäre Gesundheitsdienstleister.
Die Investition wird bis zum 31. August 2026 durchgeführt.
Reform 4.2.1.r.: Bereitstellung von Humanressourcen und Weiterbildung.
Ziel der Maßnahme ist es, das Personalmanagement und die Weiterbildung im Gesundheitswesen zu verbessern.
Die Reform besteht in der Entwicklung einer Personalstrategie, die einen umfassenden Ansatz für die Personalplanung im Gesundheitswesen und das Modell des lebenslangen Lernens, einen Koordinierungsmechanismus für die Ausbildung und einen Simulationsansatz in der Ausbildung umfasst. Die Personalstrategie für den Gesundheitssektor beruht auf einer Bestandsaufnahme der Humanressourcen.
Die Strategie umfasst Maßnahmen wie die Entwicklung eines neuen Gehaltsmodells, die Bereitstellung einer medizinischen Grundausbildung und die Zahl der nachfragegerechten Aufenthaltsorte, Maßnahmen zur Bindung sowie die Entwicklung einer Personaldatenbank. Mit der Reform wird auch ein Rahmen zur Stärkung des medizinischen Bildungssystems geschaffen, der die Einführung eines nachhaltigen Modells für die Weiterbildung und eines Koordinierungsmechanismus zur Gewährleistung und Überwachung der Qualität der Bildungsinhalte sowie einen Simulationsansatz auf allen Bildungsebenen vorsieht. Es wird ein IT-Tool für die Prognose des künftigen Bedarfs an Fachkräften im Gesundheitswesen entwickelt.
Die Reform wird bis zum 31. Dezember 2024 umgesetzt.
Investitionen: 4.2.1.1.i. Unterstützung bei der Umsetzung des Systems zur Entwicklung der Humanressourcen.
Ziel der Maßnahme ist die Entwicklung eines gemeinsamen Konzepts für die kontinuierliche Gesundheitserziehung und die Einführung eines Simulationsansatzes im Gesundheitsbildungssystem.
Die Investition besteht in der Einrichtung eines Koordinierungsmechanismus und deckt Aspekte wie methodisches Management, Qualitätskontrolle der Bildungsinhalte und nachhaltige Finanzierung ab.
Mit der Investition wird auch die Entwicklung eines Aktionsplans für die Umsetzung eines Simulationsansatzes bei der Ausbildung von Ärzten sichergestellt. Der Ansatz soll es ermöglichen, unterschiedliche reale Situationen zu simulieren und so künftige und bestehende medizinische Fachkräfte in die Lage zu versetzen, ihre Kompetenzen weiterzuentwickeln.
Die Investition wird bis zum 31. August 2026 durchgeführt.
Reform: 4.3.1.r.: Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung, Stärkung der Governance, effiziente Nutzung von Gesundheitsressourcen, Aufstockung der gesamten öffentlichen Mittel im Gesundheitswesen.
Ziel der Maßnahme ist es, die Effizienz der Erbringung staatlich finanzierter Gesundheitsdienste zu verbessern, indem die Verfügbarkeit von Dienstleistungen sichergestellt wird und ein Systemwechselmechanismus für staatlich bezahlte Dienste geschaffen wird.
Die Reform besteht in der Einrichtung eines Servicelaborsystems zur Erprobung und Bewertung verschiedener Dienstleistungsmodelle. Die Maßnahme umfasst die Untersuchung der aktuellen Situation, die Ermittlung und Bewertung der Herausforderungen und die Entwicklung von Lösungen wie den neuen Dienstmodellen. Die neuen Dienstmodelle werden erprobt und mit dem bestehenden Dienst verglichen. Die kurz- und langfristigen Vorteile und Effizienzgewinne der Modelle werden bewertet. Auf der Grundlage der Ergebnisse sollen zehn neue Dienstleistungsmodelle im Hinblick auf die durchgängige Berücksichtigung erprobt und bewertet und als Teil des staatlich bezahlten Dienstleistungskorbs umgesetzt werden.
Die Reform wird bis zum 31. August 2026 umgesetzt.
Investitionen: 4.3.1.1.i. Unterstützung bei der Bewertung und Verbesserung der Qualität und Zugänglichkeit der ambulanten sekundären Gesundheitsversorgung.
Ziel der Maßnahme ist es, die Schwachstellen bei der Erbringung staatlich bezahlter sekundärer Gesundheitsdienstleistungen ambulant zu ermitteln.
Die Investition besteht aus einer Studie über die Qualität und Zugänglichkeit staatlich bezahlter ambulanter sekundärer Gesundheitsversorgung, einer Bestandsaufnahme des umfassenden Bedarfs an sekundärer Gesundheitsversorgung ambulant und der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der territorialen Verwaltungsreform sowie der Ausarbeitung politischer Empfehlungen.
Die Investition wird bis zum 31. Dezember 2024 durchgeführt.
D.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Nr.
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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|
|
|
|
Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
|
Jahre
|
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131
|
4.1.1.r.
Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit eines auf den Menschen ausgerichteten, umfassenden, integrierten Gesundheitssystems
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Meilenstein
|
Annahme einer Strategie für digitale Gesundheit
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Vom Gesundheitsministerium angenommene Strategie für digitale Gesundheit
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Entfällt.
|
Entfällt.
|
Entfällt.
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Q3
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2022
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Das Etappenziel gilt als erreicht, nachdem die Strategie für digitale Gesundheit vom Gesundheitsministerium gebilligt wurde. Die Strategie wird im Einklang mit den Leitlinien für die öffentliche Gesundheit 2021-2027 und den Leitlinien für den digitalen Wandel 2021-2027 entwickelt. Die Strategie enthält einen Aktionsplan und einen Überwachungsrahmen. Die Strategie umfasst Aspekte wie Gesundheitsversorgung, Nutzung von Daten für die Forschung, gemeinsame Datennutzung, Datenverwaltung, IT-Systeme und -Lösungen im öffentlichen Gesundheitswesen, private IT-Systeme, grenzüberschreitender Datenaustausch und digitale Kompetenzen.
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|
132
|
4.1.1.r.
Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit eines auf den Menschen ausgerichteten, umfassenden, integrierten Gesundheitssystems
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Meilenstein
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Entwicklung eines auf den Menschen ausgerichteten, umfassenden und integrierten Gesundheitsversorgungsmodells durch Entwicklung einer Investitionsstrategie und von Empfehlungen für die Entwicklung einer integrierten und epidemiologisch sicheren Gesundheitsversorgung
|
Vom Gesundheitsministerium genehmigte Dokumente für integrierte Gesundheitsmodelle
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Entfällt.
|
Entfällt.
|
Entfällt.
|
4. QUARTAL
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2022
|
Die integrierte Gesundheitsversorgung wird eingerichtet, sobald folgende Dokumente ausgearbeitet und vom Gesundheitsministerium genehmigt worden sind:
1) eine Investitionsstrategie für Infrastrukturinvestitionen für die Erbringung öffentlich finanzierter Gesundheitsdienste, einschließlich einer Krankenhauskartierung, wird aufgenommen, um die Fortsetzung der Reform des Krankenhausnetzes sicherzustellen, auch unter Berücksichtigung der Bewertung des Krankenhausniveaus;
2. Empfehlungen für die Umsetzung des integrierten Pflegeansatzes;
3) eine Reihe von Empfehlungen für epidemiologische Anforderungen
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133
|
4.1.1.r.
Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit eines auf den Menschen ausgerichteten, umfassenden, integrierten Gesundheitssystems
|
Meilenstein
|
Die Genomreferenz der lettischen Bevölkerung wurde ermittelt (Beteiligung Lettlands am Projekt Genome for Europe – GoLatvia-Projekt)
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Genomreferenz in Lettland
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Entfällt.
|
Entfällt.
|
Entfällt.
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Q1
|
2024
|
Die Unterlagen zum Genomdesign, aus denen die Festlegung der lettischen Populationsgenom-Referenz hervorgeht, wurden vom Gesundheitsministerium genehmigt.
|
|
134
|
4.1.1.r.
Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit eines auf den Menschen ausgerichteten, umfassenden, integrierten Gesundheitssystems
|
Meilenstein
|
Methodisches Management im Bereich Onkologie gewährleistet
|
Vom Gesundheitsministerium genehmigte methodische Dokumente für die Umsetzung gemeinsamer Grundsätze im Bereich der Onkologie
|
Entfällt.
|
Entfällt.
|
Entfällt.
|
Q3
|
2026
|
Dieses Ziel wird erreicht, nachdem das Gesundheitsministerium Dokumente genehmigt hat, die die Einführung eines einheitlichen methodischen Managements im Bereich der Onkologie gewährleisten.
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|
135
|
4.1.1.1.i.
Förderung der Forschung im Bereich der öffentlichen Gesundheit
|
Meilenstein
|
Annahme einer Methodik für drei Studien zur Verbesserung der Planung und Umsetzung der Gesundheitspolitik in den Bereichen Antibiotikaresistenz, Impfung und Infektionskrankheiten
|
Annahme der Methodik durch das Gesundheitsministerium
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Entfällt.
|
Entfällt.
|
Entfällt.
|
Q3
|
2022
|
Das Etappenziel gilt als erreicht, wenn eine dem Gesundheitsministerium unterstehende Einrichtung eine harmonisierte Methodik für die Forschung in den Bereichen Antibiotikaresistenz, Impfung und Infektionsreduzierung entwickelt hat.
|
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136
|
4.1.1.1.i.
Förderung der Forschung im Bereich der öffentlichen Gesundheit
|
Meilenstein
|
Forschung im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens zur Verbesserung der Planung und Umsetzung der Gesundheitspolitik in den Bereichen AMR, Impfung und Infektionskrankheiten
|
Veröffentlichung von Forschungsarbeiten im Bereich der öffentlichen Gesundheit
|
Entfällt.
|
Entfällt.
|
Entfällt.
|
4. QUARTAL
|
2025
|
Drei von der nachgeordneten Einrichtung des Gesundheitsministeriums durchgeführte und veröffentlichte Studien: 1) Forschung auf dem Gebiet der Antibiotikaresistenz, um die wirksamsten Interventions- und Überwachungsmethoden zu ermitteln; 2) Ermittlung der Gründe für die Nichtimpfung und 3) Ermittlung der Infektionsrisiken und ihrer Auswirkungen auf Indikatoren für die öffentliche Gesundheit im Bereich der Infektionskrankheiten.
|
|
137
|
4.1.1.1.i.
Förderung der Forschung im Bereich der öffentlichen Gesundheit
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten von Änderungen von Rechtsakten zur Verbesserung der Planung und Umsetzung der Politik im Bereich der öffentlichen Gesundheit in den Bereichen Antibiotikaresistenz, Impfung und Infektionskrankheiten
|
Inkrafttreten überarbeiteter Rechtsvorschriften über die Planung und Umsetzung der Gesundheitspolitik
|
Entfällt.
|
Entfällt.
|
Entfällt.
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Q3
|
2026
|
Auf der Grundlage der Forschungsergebnisse in den Bereichen Antibiotikaresistenz, Impfung und Infektionskrankheiten, Inkrafttreten von Änderungen von Rechtsakten im Bereich der öffentlichen Gesundheit, wie Empfehlungen an Krankenhäuser, Arbeitsdokumente des lettischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, Leitlinien, Verbesserung des Impfprozesses.
|
|
138
|
4.1.1.2.i
Unterstützung für den Ausbau der Gesundheitsinfrastruktur von Universitäts- und Regionalkrankenhäusern
|
Ziel
|
Anzahl der Projekte, zu denen die Technologiekommission eine positive Stellungnahme zur Förderfähigkeit von Ausrüstung für die Erbringung der entsprechenden staatlich finanzierten Dienste erhalten hat
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Entfällt.
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Anzahl
|
0
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10
|
4. QUARTAL
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2022
|
Das Ziel gilt mit dem positiven Beschluss des Gesundheitsministeriums über die Harmonisierung des Erwerbs medizinischer Technologie bei jedem der zehn Projekte zur Förderung der Gesundheitsinfrastruktur von Universitäts- und Regionalkrankenhäusern als erreicht. Dieser Beschluss wird für alle Projekte vorbereitet. Sind solche Erwerbe nicht geplant, ist eine entsprechende Entscheidung erforderlich. Umfasst ein Projekt den Erwerb medizinischer Technologie, so bedarf es einer befürwortenden Stellungnahme der Technologiekommission.
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139
|
4.1.1.2.i
Unterstützung für den Ausbau der Gesundheitsinfrastruktur von Universitäts- und Regionalkrankenhäusern
|
Ziel
|
Erreichung des Haushaltsvollzugs, gemessen an der Gesamtvergabe von Aufträgen für Projekte zur Verbesserung der Infrastruktur von Universitäts- und Regionalkrankenhäusern in Höhe von mindestens 59 800 000 EUR des Gesamtbudgets von 149 500 000 EUR.
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Entfällt.
|
Millionen EUR
|
0
|
59.8
|
4. QUARTAL
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2024
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Das Ziel gilt als erreicht, wenn mindestens 40 % des gesamten geplanten Projektvolumens 59 800 000 EUR umgesetzt sind. Die Fortschritte werden anhand der Gesamtbeschaffung (abgeschlossene Projekte) der Projekte gemessen, wobei das geplante Gesamtinvestitionsvolumen von 149 500 000 EUR für die Infrastruktur und Ausrüstung für drei Universitäten und sieben Regionalkrankenhäuser zur Gewährleistung der Bereitstellung umfassender nachhaltiger integrierter Gesundheitsdienste ermittelt wird.
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140
|
4.1.1.2.i
Unterstützung für den Ausbau der Gesundheitsinfrastruktur von Universitäts- und Regionalkrankenhäusern
|
Ziel
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Anzahl der Krankenhäuser mit verbesserter Infrastruktur
|
Entfällt.
|
Anzahl
|
0
|
10
|
Q3
|
2026
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Das Ziel gilt als erreicht, wenn Entwicklungsprojekte an drei Universitäten und sieben Regionalkrankenhäusern entsprechend der technischen Beschreibung jedes Projekts abgeschlossen werden und darauf abzielen, die notwendige Infrastruktur für integrierte Gesundheitsdienste zu gewährleisten, die Fähigkeit der Gesundheitseinrichtungen zur Anpassung an Krisensituationen zu gewährleisten und weiterhin nachhaltige und hochwertige staatlich finanzierte Gesundheitsdienste zu gewährleisten.
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141
|
4.1.1.3.i.
Unterstützung bei der Stärkung der Gesundheitsinfrastruktur von sekundären ambulanten Dienstleistern
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Ziel
|
Anzahl der ambulanten sekundären Anbieter mit verbesserter Infrastruktur
|
|
Anzahl
|
0
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20
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4. QUARTAL
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2024
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Das Ziel gilt als erreicht, wenn Entwicklungsprojekte in ambulanten sekundären Gesundheitseinrichtungen abgeschlossen sind, die darauf abzielen, 1) die epidemiologische Sicherheit, 2) die ökologische Zugänglichkeit oder 3) die Infrastruktur für integrierte Pflegedienste zu verbessern.
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142
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4.1.1.3.i.
Unterstützung bei der Stärkung der Gesundheitsinfrastruktur von sekundären ambulanten Dienstleistern
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Ziel
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Anzahl der ambulanten sekundären Anbieter mit verbesserter Infrastruktur
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Entfällt.
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Anzahl
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20
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40
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Q3
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2026
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Das Ziel gilt als erreicht, wenn Entwicklungsprojekte in ambulanten sekundären Gesundheitseinrichtungen abgeschlossen sind, mit denen 1) die epidemiologische Sicherheit, 2) die ökologische Zugänglichkeit oder 3) die Infrastruktur für integrierte Pflegedienste verbessert werden soll.
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143
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4.2.1.r.
Bereitstellung von Humanressourcen und Weiterbildung
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Meilenstein
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Strategie für die Entwicklung der Humanressourcen
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Die lettischen Behörden haben eine umfassende Strategie für Arbeitskräfte im Gesundheitswesen angenommen, die Modelle für lebenslanges Lernen und für die Personalplanung im Gesundheitswesen umfasst.
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Entfällt.
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Entfällt.
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Entfällt.
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Q2
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2023
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In Absprache mit den Sozialpartnern und anderen Interessenträgern wurde im Einklang mit der Geschäftsordnung des Ministerkabinetts eine Strategie für die Entwicklung der Humanressourcen angenommen.
Die Strategie für Arbeitskräfte im Gesundheitswesen bietet einen Rahmen für die Entwicklung eines Planungsmechanismus für das Personal im Gesundheitswesen, einschließlich des Bedarfs an Studienplätzen für Unter- und Postgraduierten, ein robustes Informationssystem, das aktuelle Informationen auf individueller Ebene über die Entwicklung der Fähigkeiten und Kompetenzen von Ärzten während ihrer Laufbahn sowie eine wirksame Planung und Verwaltung des lebenslangen Lernens umfasst. In der Strategie werden auch die Grundsätze des Vergütungsmodells für die Gesundheitsversorgung festgelegt.
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144
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4.2.1.r.
Bereitstellung von Humanressourcen und Weiterbildung
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Meilenstein
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Annahme der Personalkartierung im Gesundheitswesen
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Erstellung und Genehmigung der Personalkartierung durch das Gesundheitsministerium
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Entfällt.
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Entfällt.
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Entfällt.
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4. QUARTAL
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2023
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Die Personalkartierung im Gesundheitswesen ist abgeschlossen.
Die Bestandsaufnahme umfasst detaillierte Informationen über die Zahl der Angehörigen der Gesundheitsberufe, die in verschiedenen Disziplinen im öffentlichen und privaten Sektor auf allen Pflegeebenen tätig sind.
Die Bestandsaufnahme umfasst auch detaillierte Informationen über die von den Angehörigen der Gesundheitsberufe getragene Arbeitsbelastung und über die Weiterbildung, wobei die Kritikalitäten der bewerteten Qualifikationsniveaus und der Bereitschaft, mit technologischen und organisatorischen Innovationen umzugehen, hervorgehoben werden.
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145
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4.2.1.r.
Bereitstellung von Humanressourcen und Weiterbildung
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Meilenstein
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Einführung eines neuen Vergütungsmodells für medizinisches Personal
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Inkrafttreten eines Gesetzes/einer Verordnung zur Gewährleistung der Umsetzung eines neuen Vergütungsmodells für die Gesundheitsversorgung
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Entfällt.
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Entfällt.
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Entfällt.
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Q2
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2024
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Das neue Vergütungsmodell für Gesundheitspersonal umfasst einen transparenten Lohnberechnungsmechanismus und gestrafft die Löhne im gesamten Gesundheitssektor; solutions to ensure transparency, fairness, as well as gradual wage increases, with a view to improving the availability and quality of services.
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146
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4.2.1.r.
Bereitstellung von Humanressourcen und Weiterbildung
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Meilenstein
|
Annahme eines Modells für die Personalplanung im Gesundheitswesen
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Annahme und Einführung eines Modells für die Prognose des künftigen Bedarfs an Fachkräften im Gesundheitswesen
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Entfällt.
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Entfällt.
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Entfällt.
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4. QUARTAL
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2024
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Ein vom Gesundheitsministerium bereitgestelltes und vom Gesundheitsministerium genehmigtes Modell (IT-Tool) zur Prognose des künftigen Bedarfs an Fachkräften im Gesundheitswesen. Das Modell ist für Planungszwecke zu verwenden. Das Modell enthält Schätzungen auf der Grundlage des prognostizierten Bedarfs der Bevölkerung im Gesundheitswesen und der Organisation der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen in Bezug auf:
-Bedarf an Angehörigen der Gesundheitsberufe, aufgeschlüsselt nach Fachgebieten und geografischen Gebieten/Orten der Praxis;
-Die Notwendigkeit der beruflichen Weiterentwicklung der Angehörigen der Gesundheitsberufe,
-Erwartete Lücken im Arbeitskräfteangebot.
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147
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4.2.1.1.i.
Unterstützung bei der Umsetzung des Systems zur Entwicklung der Humanressourcen.
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Meilenstein
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Einrichtung eines Koordinierungsmechanismus für die Ausbildung von Fachkräften im Gesundheitswesen
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Ein vom Gesundheitsministerium eingerichteter Koordinierungsmechanismus für die Weiterbildung von Fachkräften im Gesundheitswesen zur Gewährleistung der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Einrichtungen, des methodischen Managements und der Qualitätskontrolle
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Entfällt.
|
Entfällt.
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Entfällt.
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4. QUARTAL
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2023
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Einrichtung eines Koordinierungsmechanismus für die Verwaltung des Weiterbildungsprozesses, wie aus den einschlägigen Belegen des Gesundheitsministeriums (z. B. Anordnungen, Entscheidungen) hervorgeht.
Es wird ein Organisationsmodell für die Weiterbildung entwickelt, das sich auf den Inhalt der Ausbildung, die Form der Ausbildung, die erforderlichen Einrichtungen und Ausrüstungen (z. B. Simulationen, Nutzung virtueller Realitäten usw.) sowie auf Mechanismen der Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen, klinischen Universitätskliniken, Regionalkrankenhäusern und anderen wichtigen Akteuren konzentriert. Es werden das Organisationsmodell, eine Governance-Struktur und klare Vorgaben für Verantwortung und Rechenschaftspflicht festgelegt. Leitlinien für die Beschaffung von Schulungsdienstleistungen sowie Qualitätsstandards für die Ausbildung und das Überwachungs- und Bewertungssystem.
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148
|
4.2.1.1.i.
Unterstützung bei der Umsetzung des Systems zur Entwicklung der Humanressourcen
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Meilenstein
|
Simulationsansatz im Rahmen des Lernprozesses im Gesundheitswesen eingeführt
|
Simulationsansatz im Rahmen des Lernprozesses im Gesundheitswesen eingeführt
|
Entfällt.
|
Entfällt.
|
Entfällt.
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Q3
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2026
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Das Etappenziel gilt als erreicht, sobald der Aktionsplan oder die Leitlinien für die Durchführung von Simulationen in allen Phasen der medizinischen Ausbildung vom Gesundheitsministerium genehmigt worden sind.
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149
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4.3.1r.
Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung, Stärkung der Governance, effiziente Nutzung von Gesundheitsressourcen, Aufstockung des gesamten öffentlichen Haushalts im Gesundheitswesen
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Meilenstein
|
Koordinierungsmechanismus für die Bewertung, Entwicklung und Umsetzung neuer Modelle für die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen genehmigt
|
Koordinierungsmechanismus zur Bewertung und Umsetzung neuer Modelle für die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, die vom Gesundheitsministerium entwickelt und genehmigt wurden
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Entfällt.
|
Entfällt.
|
Entfällt.
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4. QUARTAL
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2022
|
Innerhalb des Gesundheitsministeriums oder seiner nachgeordneten Stelle ist eine Koordinierungsstelle vorhanden. Sie stellt sicher, dass Vertreter der Industrie als Sachverständige (z. B. eine Arbeitsgruppe oder ein Aufsichtsrat) an der Ausarbeitung von Vorschlägen beteiligt werden.
Ziel des Referats ist es, die Arbeiten zur Entwicklung, Umsetzung und Bewertung neuer Modelle für die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen zu koordinieren, die darauf abzielen, eine verbesserte und effizientere Bereitstellung staatlich finanzierter Gesundheitsdienste auf allen Ebenen zu gewährleisten und die Verfügbarkeit und Qualität der Dienstleistungen durch die Einrichtung eines Systemwechselmechanismus für staatlich bezahlte Dienste sicherzustellen.
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150
|
4.3.1r.
Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung, Stärkung der Governance, effiziente Nutzung von Gesundheitsressourcen, Aufstockung des gesamten öffentlichen Haushalts im Gesundheitswesen
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Ziel
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Durchgängige Berücksichtigung neuer Modelle für die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen als Teil öffentlich finanzierter Gesundheitsdienste
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Entfällt.
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Anzahl
|
0
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10
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Q3
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2026
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Im Rahmen öffentlich finanzierter Gesundheitsdienstleistungen wurden zehn neue Modelle für die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen entwickelt und durchgängig berücksichtigt.
Für jedes Modell hat eine Arbeitsgruppe, die sich aus Vertretern des Gesundheitsministeriums, des nationalen Gesundheitsdienstes und anderer nachgeordneter Stellen sowie anderer Interessenträger zusammensetzt, Folgendes durchgeführt:
-Bewertung der Lage;
-Entwicklung des Modells;
-Erprobung des Modells;
-Bewertung des kurz- und langfristigen Nutzens;
-und Durchführungsprotokolle.
Auf der Grundlage der Ergebnisse der Pilotprojekte wird ein Vorschlag für die erforderlichen zusätzlichen nationalen Haushaltsmittel für die Durchführung der einschlägigen Maßnahmen ausgearbeitet. Der Antrag auf einen Staatshaushalt wird zusammen mit allen anderen Vorschlägen für den jährlichen und mittelfristigen Haushalt im Vorbereitungsprozess geprüft.
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151
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4.3.1.1.i.
Unterstützung bei der Bewertung und Verbesserung der Qualität und Zugänglichkeit der ambulanten sekundären Gesundheitsversorgung
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Meilenstein
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Annahme einer Methodik für die Studie über die Qualität und Verfügbarkeit der ambulanten sekundären Gesundheitsversorgung
|
Annahme einer Methodik durch das Gesundheitsministerium
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Entfällt.
|
Entfällt.
|
Entfällt.
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4. QUARTAL
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2022
|
Das Etappenziel gilt als erreicht, wenn das Gesundheitsministerium eine Methodik genehmigt hat, die für die Durchführung der Studie zur Bewertung der Qualität und Zugänglichkeit der Gesundheitsversorgung erforderlich ist, einschließlich einer Kartierung der sekundären Gesundheitsdienste ambulant und der Auswirkungen der territorialen Verwaltungsreform.
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152
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4.3.1.1.i.
Unterstützung bei der Bewertung und Verbesserung der Qualität und Zugänglichkeit der ambulanten sekundären Gesundheitsversorgung
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Meilenstein
|
Studie über die Qualität, Zugänglichkeit und Verfügbarkeit der ambulanten sekundären Gesundheitsversorgung
|
Eine vom Gesundheitsministerium veröffentlichte Studie über die hochwertige Zugänglichkeit und Verfügbarkeit der sekundären Gesundheitsversorgung ambulant
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Entfällt.
|
Entfällt.
|
Entfällt.
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4. QUARTAL
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2023
|
Vom Gesundheitsministerium durchgeführte und veröffentlichte Studie über die Bewertung der Qualität, Verfügbarkeit und Zugänglichkeit der ambulanten sekundären Versorgung ambulant, einschließlich einer Kartierung der sekundären Gesundheitsdienste ambulant und der Auswirkungen der territorialen Verwaltungsreform. Die Studie umfasst die Bewertung des Gesundheitssystems und Vorschläge für eine systemische Verbesserung.
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153
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4.3.1.1.i.
Unterstützung bei der Bewertung und Verbesserung der Qualität und Zugänglichkeit der ambulanten sekundären Gesundheitsversorgung
|
Meilenstein
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Berücksichtigung der Ergebnisse der Qualität, Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Studien zur sekundären Gesundheitsversorgung ambulant in die Entwicklung der Gesundheitspolitik
|
Inkrafttreten von Änderungen von Rechtsakten zur Verbesserung der Qualität, Verfügbarkeit und Zugänglichkeit der ambulanten sekundären Versorgung
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Entfällt.
|
Entfällt.
|
Entfällt.
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4. QUARTAL
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2024
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Auf der Grundlage der Ergebnisse der Forschung zur Qualität, Verfügbarkeit und Zugänglichkeit der ambulanten Sekundärversorgung, Inkrafttreten von Änderungen von Rechtsakten im Zusammenhang mit der Politik im Bereich der öffentlichen Gesundheit, Empfehlungen für Krankenhäuser und Dokumenten zur Planung der Erbringung von Dienstleistungen.
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E. KOMPONENTE 5: WIRTSCHAFTLICHER WANDEL UND PRODUKTIVITÄTSREFORM
Diese Komponente des lettischen Aufbau- und Resilienzplans besteht aus zwei Teilbereichen, die sich mit den wichtigsten Herausforderungen in den Bereichen Innovation und Hochschulbildung befassen. Die wichtigsten innovationsbezogenen Herausforderungen sind die geringen Innovationsinvestitionen, insbesondere im Privatsektor, schwache Verbindungen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, der Mangel an hochqualifizierten Humanressourcen und die Fragmentierung der Governance des Innovationssystems. Die wichtigste Herausforderung im Zusammenhang mit der Hochschulbildung ist eine fragmentierte Hochschullandschaft, die aus einer relativ großen Zahl kleiner Einrichtungen besteht, deren Finanzierung sowohl unzureichend als auch unwirksam ist. Dies bedeutet, dass die meisten Hochschuleinrichtungen nicht über ausreichende Ressourcen verfügen, um eine hochwertige Bildung zu gewährleisten und eine kritische Masse für hochwertige Forschung zu schaffen. Darüber hinaus gibt es ein suboptimales Hochschulverwaltungsmodell mit einer geringen Vertretung externer Interessenträger und einem Mangel an attraktiven Möglichkeiten für eine akademische Laufbahn, wodurch die Humanressourcen für Bildung, Forschung und Innovation eingeschränkt werden.
Ziel der Komponente ist es, die Produktivität durch höhere FuE-Investitionen zu steigern, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und die Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen Sektor, Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu fördern. Die Änderungen der Governance des Innovationssystems und der damit verbundenen Förderregelungen für private FuE-Investitionen zielen darauf ab, nachhaltige Innovationsökosysteme zu schaffen und dadurch insgesamt höhere Investitionen in Innovationen zu fördern. Die breit angelegte Reform der Hochschulbildung zielt darauf ab, die Qualität und Effizienz der Hochschulbildung, die Wettbewerbsfähigkeit der lettischen Forschung zu steigern und der lettischen Bevölkerung langfristig bessere Kompetenzen zu vermitteln.
Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zur Ausrichtung der investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik auf Innovation (länderspezifische Empfehlung 3, 2019, länderspezifische Empfehlung 3, 2020) und zur Steigerung der Qualität und Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung (länderspezifische Empfehlung 2, 2019).
Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
E.1.
Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform 5.1.r.: Governance des Innovationssystems und Motivation für private FuE-Investitionen
Ziel der Maßnahme ist die Einführung eines Ökosystemansatzes in die Innovationssteuerung. Ziel ist die Einführung eines Förderinstruments, das eine Steigerung der FuE-Kapazitäten in den Unternehmen ermöglicht, die sektorübergreifende Zusammenarbeit fördert, den Anteil innovativer Unternehmen erhöht und dadurch verstärkte private Investitionen in Innovationen fördert.
Die Reform besteht in der Schaffung eines Innovations-Governance-Modells, das bedeutet, dass den beteiligten Institutionen, die die Regierung, die Industrie und die Wissenschaft vertreten, spezifische Aufgaben übertragen werden. Die Hauptaufgaben des Innovationssystems sind die Festlegung der Strategie, die Verwaltung des Innovationsfonds, die Datenerhebung, die Leistungsmessung und -überwachung sowie die regelmäßige Neubewertung des Governance-Modells.
Die Reform wird bis zum 31. Dezember 2022 umgesetzt.
Investitionen: 5.1.1.1.i Operationalisierung eines vollwertigen Governance-Modells für das Innovationssystem
Ziel der Maßnahme ist es, die Operationalisierung des neuen Modells für die Governance des Innovationssystems zu unterstützen und seinen kontinuierlichen Betrieb zu gewährleisten.
Mit der Investition sollen die Humanressourcen mobilisiert werden, die erforderlich sind, um einen koordinierten Ansatz bei der Durchführung von Innovationsförderungsprogrammen und der Überwachung ihrer Leistung zu gewährleisten. Es werden zwei Analyseberichte zu allen RIS3-Bereichen durchgeführt, einschließlich der Leistung des Programms zur Innovationsförderung, sowie Empfehlungen für mögliche Programmverbesserungen.
Die Investition wird bis zum 31. August 2026 durchgeführt.
Investitionen: 5.1.1.2.i. Förderung von Forschung und Internationalisierung
Ziel der Investition ist es, das Volumen privater FuE-Investitionen durch gezielte öffentliche Investitionen zu erhöhen, mit denen die Entwicklung neuer Produkte und Technologien sowie der Wissenstransfer innerhalb der Wirtschaft gefördert werden.
Mit den Investitionen werden vier Programme mit folgenden Richtbeträgen finanziert: I) Programm zur Unterstützung von Kompetenzzentren mit 25 Mio. EUR, ii) Forschungsförderprogramm mit 47 Mio. EUR, iii) Programm zur Unterstützung von Kooperationsnetzen mit 5 Mio. EUR und iv) Unterstützungsprogramm für die Teilnahme an wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) in Höhe von 31 Mio. EUR. Für i) das Programm zur Unterstützung von Kompetenzzentren wird ein geschlossener Aufruf zur Unterstützung durchgeführt. Für die Auswahl von ii) privaten Vermittlern für die Durchführung des Programms zur Förderung von Forschung und Entwicklung des Privatsektors, iii) zwischengeschalteten Stellen für die Durchführung des Programms zur Unterstützung von Kooperationsnetzen und iv) Projekten, die für eine Teilnahme an IPCEI in Frage kommen, wird eine offene Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen durchgeführt. Der Schwerpunkt wird auf den Aufbau vollständiger Innovationsökosysteme gelegt, die bestehende Kooperationsnetze abdecken und die strategische Spezialisierung und die Innovationsentwicklung innerhalb der gesamten lokalen Wertschöpfungskette sicherstellen, wodurch eine engere Integration lettischer Unternehmen in globale Wertschöpfungsketten sichergestellt wird. Die ausgewählten Einrichtungen werden damit beauftragt, i) das Förderprogramm für private Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchzuführen, ii) Exportförderungsmaßnahmen zu fördern, iii) Maßnahmen zur Vernetzung und zum Austausch von Erfahrungen durchzuführen, iv) ein Förderprogramm für die Teilnahme an Forschungsprogrammen und internationalen Kooperationsnetzen auf EU-Ebene durchzuführen, v) das Förderprogramm für die Beteiligung lettischer Unternehmen an Industrieallianzen auf EU-Ebene und an geplanten IPCEI durchzuführen und vi) Daten von den Begünstigten zu sammeln, die in die Bewertungs- und Überwachungstätigkeiten einfließen.
Die Investition soll die Entwicklung neuer innovativer Produkte sicherstellen und deckt Ausgaben wie industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, Durchführbarkeitsstudien und Kofinanzierung für die Teilnahme an europäischen und internationalen FuE-Projekten. Die Finanzierung der Teilnahme an geplanten IPCEI, auch in den Bereichen Cloud-Computing und Edge-Computing der nächsten Generation, wird sichergestellt. Eine Regierungsstelle bestimmt das/die am besten geeignete(n) Projekt(e) für die Teilnahme an IPCEI und nimmt geeignete Bestimmungen in den Aktionsplan auf, der der Durchführung dieser Maßnahme beigefügt ist.
Die Investition wird bis zum 31. August 2026 durchgeführt.
Reform 5.2.1r: Reform des Hochschulwesens und der wissenschaftlichen Exzellenz und Governance
Ziel der Reform ist es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Hochschuleinrichtungen zu steigern.
Die Reform betrifft strukturelle Veränderungen in drei Säulen: I) die Governance durch die Einrichtung einer separaten wissenschaftlichen und strategischen Entscheidungsfindung, an der externe Mitglieder beteiligt sind; II) Finanzmittel, die entsprechend den erzielten Ergebnissen entsprechend den nationalen Prioritäten und den Typologiezielen der Hochschuleinrichtungen zugewiesen werden; und iii) Humanressourcen durch die Entwicklung eines neuen und einheitlichen Laufbahnmodells für akademisches und wissenschaftliches Personal im Einklang mit bewährten globalen Verfahren, mit dem die Anziehung und Bindung von Personal weltweit, insbesondere der Diaspora in Lettland, gefördert wird.
Bis zum 31. Dezember 2022 gewährleistet die Maßnahme das Inkrafttreten des Rechtsrahmens für die Umsetzung der Reform der Governance des Hochschulsystems, der i) Typologien von Hochschuleinrichtungen und Kriterien für die Qualifikation für eine bestimmte Art umfasst; II) das Verfahren für die Einrichtung und Genehmigung von Hochschulräten, die Zuständigkeit der Räte bei gleichzeitiger Klärung der Zuständigkeiten des Senats, des Rektors und der Verfassungsversammlung; III) das Verfahren für die Auswahl und Zulassung neuer Universitätsreaktoren; IV) Festlegung der strategischen Spezialisierung von Hochschuleinrichtungen.
Mindestens vier Konsolidierungspläne von Hochschuleinrichtungen müssen genehmigt werden und kommen für Konsolidierungszuschüsse in Betracht (Investitionen: 5.2.1.1i. Finanzhilfen für Forschung, Entwicklung und Konsolidierung).
Die Maßnahme gewährleistet das Inkrafttreten von Rechtsvorschriften (i) zur Einführung eines neuen Doktorandenmodells; II) Einführung einer zyklischen institutionellen Akkreditierung von Hochschuleinrichtungen und Hochschulen; III) Weiterentwicklung des Finanzierungsmodells für die Hochschulbildung und iv) Verknüpfung der öffentlichen Finanzierung mit den Ergebnissen der internationalen Evaluierung wissenschaftlicher Einrichtungen.
Bis zum 31. August 2026 müssen alle öffentlichen Hochschuleinrichtungen das neue Governance-Modell, einschließlich Änderungen an den internen Leitungsgremien, umsetzen, die Kriterien für die Wahl des Rektors im Einklang mit den Anforderungen des Gesetzes festlegen und ein Managementteam ernennen.
Investitionen: 5.2.1.1.i Finanzhilfen für Forschung, Entwicklung und Konsolidierung
Ziel der Investition ist es, die Zahl der Hochschuleinrichtungen und wissenschaftlichen Einrichtungen durch Konsolidierung zu verringern. Aus dem Plan werden Finanzhilfen finanziert, mit denen Anreize für Fusionen im Hochschulbereich geschaffen werden.
Die genehmigten Konsolidierungspläne der Hochschuleinrichtungen umfassen einen Investitionsplan. Dies kann Zuschüsse für den Strukturwandel umfassen; Ausstiegsstipendien für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses von über 65-jährigen Hochschulmitarbeitern; Digitalisierung, technologische Entwicklung, Verbesserung der Forschungs- und Bildungsinfrastruktur (ausgenommen Bauwesen) und Schaffung neuer Exzellenzprogramme.
Die Investition kann Finanzhilfevereinbarungen umfassen, die von Universitäten oder Forschungsinstituten für Doktorandenstipendien, Postdoktorandenstipendien oder wissenschaftliche (Professoren-)Stipendien sowie interne Forschungsstipendien geschlossen werden.
Die Investition wird bis zum 31. August 2026 durchgeführt.
E.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Nr.
|
Damit zusammenhängende Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Ziel
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Namen
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Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)
|
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung und klare Definition jedes Etappenziels und Zielwerts
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|
|
|
|
Maßeinheit
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Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
|
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154
|
5.1.r.Governance des Innovationssystems und Motivation privater Investitionen in Forschung und Entwicklung
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Meilenstein
|
Entwicklung einer langfristigen nationalen Strategie für jeden RIS3-Bereich und Einrichtung eines strategischen Lenkungsausschusses für jeden RIS3-Bereich
|
Die Strategie wurde mit allen Interessenträgern vereinbart und gebilligt. Die strategischen Lenkungsausschüsse für RIS3 wurden eingerichtet und ihre Vertreter gewählt.
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Entfällt.
|
Entfällt.
|
Entfällt.
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4. QUARTAL
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2022
|
Änderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften, mit denen den betreffenden Trägern folgende Aufgaben übertragen werden, treten in Kraft:
Die Investitions- und Entwicklungsagentur Lettlands (LIDA) ist zuständig für:
Entwicklung langfristiger Strategien auf nationaler Ebene in jedem der RIS3-Bereiche
Entwicklung jährlicher Aktionspläne für jeden der RIS3-Bereiche
Einrichtung eines strategischen Lenkungsausschusses für jeden der RIS3-Bereiche
Leitung und Koordinierung der etablierten Räte
— Entwicklung einer Methodik für die Auswahl von Wertschöpfungsketten für Vermögenswerte, einschließlich der Festlegung quantitativer Kriterien für die Beseitigung von Wertschöpfungsketten
Strategischer Lenkungsausschuss für jeden RIS3-Bereich:
Gewährleistung der Vereinbarkeit geplanter Investitionen mit den RIS3-Spektionsstrategien und nationalen Wettbewerbsvorteilen
— setzt sich aus wichtigen privaten, öffentlichen und Forschungsakteuren zusammen.
—vom LIDA im Einvernehmen mit den beteiligten Ministerien gewählt wird. Der Strategische Lenkungsausschuss wird einmal jährlich wiedergewählt.
—Der Strategische Lenkungsausschuss ist für die Genehmigung der Strategien für die RIS3-Spektionsgebiete zuständig.
Das Wirtschaftsministerium ist zuständig für:
— Entwicklung eines Analyse- und Überwachungssystems für den Unternehmenssektor in den RIS3-Spezialistenbereichen, Erstellung von Monitoringberichten.
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155
|
5.1.1.1.i Operationalisierung eines vollwertigen Governance-Modells für das Innovationssystem
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Ziel
|
Auftragsvergabe oder Ernennung der erforderlichen Humanressourcen
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Entfällt.
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Anzahl Personen
|
0
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19
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4. QUARTAL
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2023
|
Das Wirtschaftsministerium und die lettische Investitions- und Entwicklungsagentur beauftragen mindestens 19 Personen mit der Wahrnehmung der Aufgaben, die diesen Einrichtungen im Zusammenhang mit der Innovationssteuerung übertragen wurden.
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156
|
5.1.1.1.i Operationalisierung eines vollwertigen Governance-Modells für das Innovationssystem
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Meilenstein
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Veröffentlichung eines Monitoringberichts mit Informationen über jeden RIS3-Bereich und die Funktionsweise des Innovationsmanagementsystems.
|
Veröffentlichter analytischer Überwachungsbericht, der von den strategischen Lenkungsausschüssen der RIS3-Spezialistenbereiche genehmigt wurde.
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Entfällt.
|
Entfällt.
|
Entfällt.
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Q3
|
2026
|
Das Wirtschaftsministerium veröffentlicht
— zwei analytische Überwachungsberichte zu allen RIS3-Bereichen mit Daten von mindestens einem Jahr, die auch eine Bewertung des Programms zur Unterstützung der Innovation und Empfehlungen für dessen Verbesserung enthalten.
— ein Überwachungsbericht (für den Zeitraum 2023-2025) mit einer Gesamt- und einer individuellen Bewertung der Leistung privater Intermediäre, die für die Durchführung von Forschungsförderprogrammen und das Programm zur Unterstützung von Kooperationsnetzen ausgewählt wurden, sowie eine Analyse der Funktionsweise des neuen Innovations-Governance-Modells.
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157
|
5.1.1.2.i Förderinstrument für Forschung und Internationalisierung
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Meilenstein
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Annahme der Kabinettsverordnungen
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Inkrafttreten der Kabinettsverordnungen für alle vier Förderprogramme
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|
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Q1
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2024
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Die Kabinettsverordnungen über die Durchführung des Programms zur Unterstützung von Kompetenzzentren, ii) des Forschungsförderprogramms, iii) des Programms zur Unterstützung von Kooperationsnetzen und iv) des IPCEI-Beteiligungsprogramms treten in Kraft und
— Indikatoren für die Messung der Leistung der ausgewählten Intermediäre enthalten, wie z. B. Anreize für private FuE-Investitionen, höhere Exporte unter den Begünstigten und die Zahl der entwickelten Produkte; und
— Festlegung der Verantwortung der zwischengeschalteten Stellen für die Erhebung von Daten bei den Endbegünstigten des Programms.
In den Kabinettsverordnungen wird festgelegt, dass bei der Auswahl der Intermediäre für die Durchführung des Programms zur Unterstützung der Forschung und der Kooperationsnetze deren Übereinstimmung mit der Spezialisierungsstrategie für RIS3 sowie ihre Fähigkeit, Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zu organisieren, und ihre Kompetenz zur Bewertung von Projekten in ihrem jeweiligen Themenbereich berücksichtigt werden.
Darüber hinaus legen sie fest, dass die für die Durchführung des Programms zur Unterstützung der Kompetenzzentren und des Forschungsförderprogramms ausgewählten Vermittler für die Durchführung der folgenden Tätigkeiten zuständig sind:
i. Durchführung des Programms zur Förderung von Forschung und Entwicklung des Privatsektors; und
ii. Datenerhebung bei den Endbegünstigten, die für die Überwachung der vom Wirtschaftsministerium durchgeführten Tätigkeiten verwendet wird.
Darüber hinaus legt sie fest, dass die für die Durchführung des Programms zur Unterstützung der Kooperationsnetze ausgewählten Vermittler für die Durchführung einer oder mehrerer der folgenden Tätigkeiten zuständig sind:
i. Exportförderungsmaßnahmen;
ii. Vernetzung und Erfahrungsaustausch;
III. Durchführung des Unterstützungsprogramms für die Teilnahme von Wirtschaftsteilnehmern an Forschungs- und Entwicklungsprogrammen auf EU-Ebene und an internationalen Kooperationsnetzen; Und
iv. Datenerhebung bei den Endbegünstigten, die für die Überwachung der vom Wirtschaftsministerium durchgeführten Tätigkeiten verwendet wird.
Darüber hinaus stellt sie fest, dass der Endempfänger der Unterstützung im Rahmen des IPCEI- Beteiligungsprogramms für die Durchführung einer oder mehrerer der folgenden Tätigkeiten verantwortlich ist:
I. Durchführung des FuE-Förderprogramms;
ii. Ermittlung und Motivation der geplanten IPCEI-Teilnehmer, Projektideen einzureichen; und
iii. Datenerhebung bei den Endbegünstigten, die für die Überwachung der vom Wirtschaftsministerium durchgeführten Tätigkeiten verwendet wird.
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|
158
|
5.1.1.2.i Förderinstrument für Forschung und Internationalisierung
|
Ziel
|
Mittelbindung
|
Entfällt.
|
Millionen EUR
|
0
|
98
|
Q2
|
2025
|
Nach Abschluss des Programms ist Folgendes vorzulegen:
— Bestätigung der Bindung von mindestens 98 Mio. EUR für die Finanzierung von FuE-Projekten.
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159
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5.2.1.r. Reform des Hochschulwesens und der wissenschaftlichen Exzellenz und Governance
|
Meilenstein
|
Reform der Verwaltung der Hochschuleinrichtungen
|
Änderungen der Rechtsvorschriften sind im Einklang mit der Reform der Verwaltung von Hochschuleinrichtungen in Kraft getreten.
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Entfällt.
|
Entfällt.
|
Entfällt.
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4. QUARTAL
|
2022
|
Der Rechtsrahmen für die Umsetzung der Reform der Verwaltung des Hochschulsystems ist in Kraft getreten, der Folgendes umfasst:
— Hochschultypologien und Kriterien für die Zulassung zu einem bestimmten Typ;
— das Verfahren für die Einrichtung und Genehmigung von Universitätsräten, die Zuständigkeit der Räte bei gleichzeitiger Klärung der Zuständigkeiten des Senats, des Rektors und der Verfassungsversammlung;
— das Verfahren für die Auswahl und Zulassung neuer Universitätsreaktoren;
— Festlegung der strategischen Spezialisierung der Universitäten.
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160
|
5.2.1.r. Reform des Hochschulwesens und der wissenschaftlichen Exzellenz und Governance
|
Meilenstein
|
Hochschulreform
|
In Kraft getretene Gesetzesänderungen
|
Entfällt.
|
Entfällt.
|
Entfällt.
|
4. QUARTAL
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2024
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Das Parlament hat Änderungen am Hochschulgesetz und am Gesetz über wissenschaftliche Tätigkeiten angenommen, und das Ministerkabinett hat Änderungen der entsprechenden Kabinettsverordnungen in Bezug auf Folgendes angenommen:
— Einführung des neuen Doktorandenmodells in Lettland;
— Umsetzung des neuen Modells der akademischen Laufbahn in Lettland;
— Umsetzung der zyklischen institutionellen Akkreditierung von Hochschulen und Hochschulen in Lettland;
— 3 Säule Weiterentwicklung des Finanzierungsmodells für die Hochschulbildung;
— Verknüpfung der öffentlichen Finanzierung mit den Ergebnissen der internationalen Bewertung wissenschaftlicher Einrichtungen.
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161
|
5.2.1.r. Reform des Hochschulwesens und der wissenschaftlichen Exzellenz und Governance
|
Ziel
|
Konsolidierung der Hochschuleinrichtungen
|
Entfällt.
|
Anzahl
|
0
|
4
|
Q2
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2023
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Konsolidierungspläne von Hochschuleinrichtungen, die vom Bildungsministerium genehmigt wurden, einschließlich:
— Investitionsplan und Konsolidierungszuschussbetrag
— Modalitäten und Zeitrahmen für eine interne oder externe Konsolidierung von zwei oder mehr Hochschuleinrichtungen, auch durch Bildung von Konsortien, falls dies für die Durchführung der externen Konsolidierung erforderlich ist.
Folgende Investitionen kommen für eine Finanzierung aus Konsolidierungszuschüssen in Betracht:
1) Zuschüsse für den Strukturwandel;
2) „Ausstiegsstipendien“ für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses mit über 65-jährigen akademischen Mitarbeitern;
3. Digitalisierung, technologische Entwicklung, Verbesserung der Forschungs- und Bildungsinfrastruktur (ohne Bauwesen);
4) Schaffung neuer Exzellenzprogramme.
Die Bewertungskriterien für die Genehmigung von Konsolidierungsplänen umfassen:
— ob es eine gemeinsame Entwicklungsstrategie, die gemeinsame Nutzung von Ressourcen, die Entwicklung von Studienprogrammen, die Schaffung gemeinsamer Plattformen gibt;
— ob eine Verpflichtung zur internen oder externen Konsolidierung besteht, auch durch die Bildung von Konsortien, mit einem klaren Zeitrahmen.
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162
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5.2.1.r. Reform des Hochschulwesens und der wissenschaftlichen Exzellenz und Governance
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Ziel
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Anteil der öffentlichen Hochschuleinrichtungen, die von Governance-Änderungen betroffen sind
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An 100 % der öffentlichen Hochschuleinrichtungen wurden Änderungen im Einklang mit den Änderungen des Gesetzes über Hochschuleinrichtungen und der damit verbundenen Kabinettsverordnungen vorgenommen.
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%
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0
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100
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Q3
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2026
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100 % der öffentlichen Hochschuleinrichtungen haben das neue Governance-Modell umgesetzt, darunter:
— entsprechend geänderte Satzung und sonstige interne Vorschriften,
— interne Leitungsgremien (Senat, Rat, Rektor) arbeiten entsprechend der neuen Aufteilung der Zuständigkeiten und Zuständigkeiten.
— die Kriterien für die Wahl eines Rektors wurden gesetzlich überarbeitet.
— Ernennung eines Managementteams, das akademische und strategische Entscheidungen trennt.
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163
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5.2.1.1.i Finanzhilfen für Forschung, Entwicklung und Konsolidierung
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Ziel
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Konsolidierungszuschüsse
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Entfällt.
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Anzahl der geschlossenen Finanzhilfevereinbarungen zur Konsolidierung
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0
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4
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Q3
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2026
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Es wurden vier Konsolidierungspläne aufgestellt, mit denen sichergestellt wird, dass die Konsolidierungsziele im Einklang mit den Bedingungen für die Umsetzung der Finanzhilfen für Konsolidierungs- und Managementänderungen erreicht werden.
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164
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5.2.1.1.i Finanzhilfen für Forschung, Entwicklung und Konsolidierung
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Ziel
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Unterzeichnung von Finanzhilfevereinbarungen für akademische Laufbahnen
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Entfällt.
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Anzahl der unterzeichneten Hochschul-Finanzhilfevereinbarungen für Laufbahnen
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0
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315
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Q3
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2026
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Die Hochschuleinrichtung oder Forschungseinrichtung hat 315 Finanzhilfevereinbarungen mit Doktoranden, Postdoktoranden und Forschern (Professoren) für eine der folgenden Tätigkeiten unterzeichnet:
1) Doktorandenzuschüsse;
2) Postdoktorandenzuschüsse;
3. wissenschaftliche (Professor-)Stipendien.
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165
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5.2.1.1.i Finanzhilfen für Forschung, Entwicklung und Konsolidierung
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Ziel
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Unterzeichnung interner FuE-Finanzhilfevereinbarungen
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Entfällt.
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Anzahl der unterzeichneten internen FuE-Finanzhilfevereinbarungen
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0
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90
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Q3
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2026
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Die Hochschuleinrichtung bzw. das Forschungsinstitut hat 90 Finanzhilfevereinbarungen für die interne Forschung geschlossen.
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F. KOMPONENTE 6: RECHTSSTAATLICHKEIT
Diese Komponente des lettischen Aufbau- und Resilienzplans besteht aus vier Teilbereichen, die sich mit den wichtigsten Herausforderungen in den Bereichen Einhaltung der Steuervorschriften, Strafverfolgung in den Bereichen Wirtschaftskriminalität, öffentliche Verwaltung und öffentliches Beschaffungswesen befassen. Die wichtigsten Herausforderungen im Zusammenhang mit der Einhaltung der Steuervorschriften sind nicht angemeldete Löhne und Beschäftigung, Steuerbetrug und Schmuggel. Die wichtigsten Herausforderungen im Zusammenhang mit der Wirtschaftskriminalität sind der Mangel an Ermittlern, Staatsanwälten und Richtern mit spezifischen Kenntnissen in Bereichen der Wirtschaftskriminalität. Die wichtigsten Herausforderungen im Zusammenhang mit der öffentlichen Verwaltung sind die Notwendigkeit, ihre Kapazitäten, Effizienz, Transparenz und Rechenschaftspflicht zu stärken und zu verbessern. Während Lettlands Leistung im Bereich des öffentlichen Auftragswesens insgesamt zufrieden stellend ist, gibt es mehrere Herausforderungen, die weitere Aufmerksamkeit erfordern, nämlich die Notwendigkeit, die Effizienz, Transparenz und Qualität der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge zu erhöhen, den Wettbewerb zu fördern und die personellen und analytischen Kapazitäten, einschließlich der beruflichen Qualifikationen der Auftraggeber, zu stärken.
Ziel der Komponente ist es, die Schattenwirtschaft zu verringern und gerechtere Rahmenbedingungen für Unternehmen zu schaffen, die Qualität und Effizienz des Justizsystems, insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität, zu verbessern, die öffentliche Verwaltung zu modernisieren und die Qualität, Effizienz und Integrität des öffentlichen Auftragswesens zu verbessern.
Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zur Verbesserung der Einhaltung der Steuervorschriften (länderspezifische Empfehlung 1 2019), zur Stärkung der Rechenschaftspflicht und Effizienz der öffentlichen Verwaltung (länderspezifische Empfehlung 4 2019) und zur Fortsetzung der Fortschritte beim Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche (länderspezifische Empfehlung 4 2020).
Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
F.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform: 6.1.1.r. Stärkung der Analyse und Entwicklung des Datenmanagements in den Bereichen Steuerverwaltung und Zoll
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Qualität und Effizienz des Compliance-Risikomanagements und anderer Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Schattenwirtschaft durch ein breites Spektrum von Maßnahmen zu verbessern, einschließlich der Annahme eines umfassenden Aktionsplans zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft, der Einführung eines neuen Systems zur Segmentierung der Steuerzahler und der Anpassung der Prüfungs- und Kontrollverfahren, um das Risiko der Nichteinhaltung gezielter zu bekämpfen. Die Maßnahme umfasst auch Investitionen in die Erforschung des Verhaltens der Steuerzahler, die genutzt werden sollen, um eine wirksamere politische Reaktion auf Steuervermeidung und Steuerhinterziehung zu entwickeln.
Die Reform umfasst: a) Annahme eines nationalen Arbeitsplans zur Eindämmung der Schattenwirtschaft für den Zeitraum 2021–2022, b) Einrichtung eines Systems zur Bewertung der Steuerzahler und damit verbundene Optimierung von Prüfungen und Kontrollen und Anpassung der Dienste für staatliche Einnahmen, c) Ausarbeitung eines Handbuchs zur Erkennung von Risiken nicht angemeldeter Löhne und d) Beauftragung von Forschungs- und Politikempfehlungen im Bereich der Schattenwirtschaft.
Die Reform wird bis zum 30. Juni 2024 umgesetzt.
Investitionen: 6.1.1.1.i Modernisierung bestehender analytischer Lösungen
Ziel dieser Maßnahme ist es, bestehende Risikosysteme auf eine einzige Analyseplattform umzustellen und das Risikosystem der einzelnen Steuerpflichtigen und das Verbrauchsteuerrisikosystem zu modernisieren.
Die Investition besteht aus a) der Einführung eines Risikosystems für einzelne Steuerpflichtige, b) der Einführung des Verbrauchsteuer-Risikomanagementsystems und c) der Übertragung des ESKORT-Systems in die SAP-HANA-Datenbank.
Die Investition wird bis zum 30. Juni 2024 durchgeführt.
Investitionen: 6.1.1.2.i Entwicklung neuer Analysesysteme
Ziel dieser Maßnahme ist die Einführung eines neuen Systems zur Segmentierung der Steuerzahler, seine Integration in das 360-Grad-System der Steueranalyse und seine Integration in die Datenbank mit öffentlich zugänglichen Informationen.
Die Investition besteht in der Einführung eines IT-Systems für die Segmentierung der Steuerzahler entsprechend ihrem Compliance-Risiko, einschließlich der Integration mit einer veröffentlichten Datenbank und der Datenvisualisierung im elektronischen Erklärungssystem, b) Integration des neuen Systems in die 360-Grad-Analyse des Steuerpflichtigen.
Die Investition wird bis zum 30. Juni 2024 durchgeführt.
Investitionen: 6.1.1.3.i Personalschulung für die Arbeit mit einer analytischen Plattform und Beratung
Ziel dieser Maßnahme ist es, Schulungen für SRS-Spezialisten anzubieten, die mit der Technologieplattform SAP HANA zusammenarbeiten.
Die Investition besteht in der Schulung von 50 SRS-Fachleuten für die Arbeit mit der SAP-HANA-Plattform. Die Schulung richtet sich an Risikoanalysten und Systemadministratoren.
Die Investition wird bis zum 31. Dezember 2023 umgesetzt.
Reform: 6.1.2r. Fernanalyse und zentralisierte Analyse von Bildern, die an Zollkontrollstellen gescannt wurden
Ziel dieser Maßnahme ist es, Röntgenscanner für Eisenbahnfracht an Zollkontrollstellen in Karsava und Indra mit einem einzigen Analysesystem in Riga zu verbinden, das eine zentrale Fernbildanalyse ermöglicht.
Die Reform beinhaltet, dass 95 % der Frachtbildanalysen über das BAXE-System aus der Ferne durchgeführt werden.
Die Reform wird bis zum 31. August 2026 umgesetzt.
Investitionen: 6.1.2.1.i Verknüpfung von Eisenbahnröntgengeräten mit BAXE und Einsatz künstlicher Intelligenz für die Auswertung von Bildern im Schienengüterverkehr
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Fähigkeit zu gewährleisten, an den Zollkontrollstellen Indra und Karsava gescannte Bilder von Eisenbahnfracht aus der Ferne zu analysieren.
Die Investition besteht darin, a) Eisenbahnscanner an Zollkontrollstellen in Indra und Karsava mit dem BAXE-Informationssystem zu verbinden und b) eine Röntgenbildanalyseplattform mit künstlicher Intelligenz zu entwickeln.
Die Investition wird bis zum 31. März 2026 durchgeführt.
Investitionen: 6.1.2.2.i Kapazitätsaufbau im Zolllabor
Ziel dieser Maßnahme ist es, den Zoll in die Lage zu versetzen, Schmuggel, nachgeahmte Produkte und illegale Stoffe wirksamer zu kontrollieren.
Die Investition besteht in der Ausstattung des Zolllabors und der Zollkontrollstelle am Flughafen Riga mit einem Spektralfotometer.
Die Investition wird bis zum 31. Dezember 2022 durchgeführt.
Investitionen: 6.1.2.3.i Verbesserung der Zollkontrolle eingegangener Postsendungen an der Zollkontrollstelle Flughafen
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Wirksamkeit der Kontrollen bei eingehenden Postsendungen, die an der Zollkontrollstelle des Internationalen Flughafens Riga eingehen, zu verbessern.
Die Investition besteht in der Ausstattung der Postsortieranlage am Flughafen Riga mit einer intelligenten Abtast- und Sortierleitung.
Die Investition wird bis zum 31. März 2025 durchgeführt.
Investitionen: 6.1.2.4i Schaffung einer Infrastruktur für die Erbringung von Kontrolldiensten in Kundziņsala
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Effizienz der Zollkontrollen zu erhöhen, den Verwaltungsaufwand für die Nutzer der Kontrolldienste zu verringern und den verschwenderischen Verkehr von Schwerlasttransporten zwischen dem Hafen und den Kontrolleinrichtungen zu unterbinden.
Die Investition besteht in der Schaffung einer integrierten Infrastruktur für Kontrolldienste in Kundzinsala – einem Hafen und eines wichtigen Frachtverkehrsknotenpunkts in Riga. Die Kontrollstelle erfordert den Bau von Kontrolleinrichtungen, die für wirksame und reibungslose Kontrollen erforderlich sind, sowie die Installation von Röntgenscannern für die Ladungskontrolle.
Die Investition wird bis zum 31. August 2026 durchgeführt.
Reform: 6.2.1.r. Modernisierung des Verfahrens zur Ermittlung von Geldwäsche, zur Untersuchung von Wirtschaftsstraftaten und zu Gerichtsverfahren
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Effizienz des Systems zur Meldung verdächtiger Transaktionen zu verbessern.
Die Reform umfasst a) die Änderung des Gesetzes zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismus- und Proliferationsfinanzierung, um die parallele Meldung verdächtiger Transaktionen sowohl an die zentrale Meldestelle als auch an die staatliche Steuerbehörde zu unterbinden und Bestimmungen für ein neues Datenempfangs- und -analysesystem einzuführen, b) die Annahme einer Verordnung durch das Ministerkabinett, mit der das Verfahren und der Inhalt von Meldungen verdächtiger Transaktionen und Erklärungen über Schwellenwerte festgelegt werden.
Die Reform wird bis zum 30. Juni 2021 umgesetzt.
Investitionen: 6.2.1.1.i Einrichtung eines Innovationszentrums zur Bekämpfung der Geldwäsche zur Verbesserung der Ermittlung von Geldwäsche
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Forschung und den Informationsaustausch zwischen den an der Bekämpfung der Geldwäsche beteiligten Einrichtungen zu erleichtern.
Die Investition besteht in der Einführung von Informationssystemen, der Einrichtung spezieller Räume für den Wissensaustausch und die Zusammenarbeit, der Schaffung systemübergreifender Verbindungen für den automatisierten Datenaustausch, der Einrichtung einer Datenverarbeitungsinfrastruktur und der Mobilisierung von Forschern zur Entwicklung analytischer Lösungen.
Die Investition wird bis zum 31. März 2025 durchgeführt.
Investitionen: 6.2.1.2.i Stärkung der Kapazitäten zur Ermittlung von Wirtschaftskriminalität
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Verfügbarkeit und Kapazität der mit Wirtschaftskriminalität befassten Strafverfolgungsbeamten zu erhöhen. Die Maßnahme umfasst sowohl Investitions- als auch Reformelemente.
Die Investition besteht in a) Aus- und Fortbildung des IT-Tools zur Spracherkennung, um es bei der Ermittlung von Wirtschaftskriminalität zu nutzen, b) Schulung von Strafverfolgungsbeamten, damit sie eine Bescheinigung zur Bekämpfung der Geldwäsche erhalten, und c) Ausstattung von Strafverfolgungsbeamten und -einheiten mit elektronischen Datenverarbeitungs- und Aufzeichnungsgeräten, die für die Fernarbeit geeignet sind.
Die Investition wird bis zum 31. März 2025 durchgeführt.
Die Reform besteht in der Annahme eines Fortschrittsberichts über die Umsetzung eines Aktionsplans zur Verstärkung der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität. Der Plan stützt sich auf die Empfehlungen, die im Rahmen des Strukturreformprogramms eingegangen sind und von der Staatspolizei weiter ausgeführt werden. In dem Plan werden die durchzuführenden Tätigkeiten, die Fristen und die für die Durchführung zuständigen Stellen klar festgelegt. Der Aktionsplan soll auch die Kohärenz mit den Prioritäten des Plans zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferation gewährleisten.
Die Reform wird bis zum 31. Dezember 2025 umgesetzt.
Investitionen: 6.2.1.3.i Einrichtung eines einheitlichen Ausbildungszentrums für die Entwicklung der Qualifikationen von Richtern, Gerichtsbediensteten, Staatsanwälten, Staatsanwälten und spezialisierten Ermittlern (interdisziplinäre Angelegenheiten)
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Qualifikation des Personals des Justizsystems durch die Schaffung eines einheitlichen Ausbildungszentrums für Richter, Gerichtsbedienstete, Staatsanwälte, Staatsanwälte, Staatsanwälte und spezialisierte Ermittler (in interdisziplinären Angelegenheiten) zu verbessern. Die Maßnahme umfasst sowohl Investitions- als auch Reformelemente.
Die Reform umfasst a) die Verabschiedung des Gesetzes zur Einrichtung des Justizausbildungszentrums und b) die Gewährleistung einer langfristigen Finanzierung für den Betrieb des Justizausbildungszentrums im staatlichen Haushaltsrecht.
Die Reform wird bis zum 31. März 2025 umgesetzt.
Die Investition umfasst a) die Renovierung und Ausstattung der Räumlichkeiten des Ausbildungszentrums, b) einen komplexen Ansatz für die Entwicklung der beruflichen Kompetenzen der Justizbehörden und c) die Entwicklung und Durchführung von Schulungsprogrammen.
Die Investition wird bis zum 31. Juli 2026 durchgeführt.
Reform: 6.3.1.r Modernisierung der öffentlichen Verwaltung
Ziel dieser Maßnahme ist es, den ersten Schritt zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung zu unternehmen, d. h., sie effizienter und innovativer zu machen und einen attraktiveren Arbeitsplatz zu schaffen, um den Bürgerinnen und Bürgern bessere politische Maßnahmen und Dienstleistungen zu bieten und die neuen Herausforderungen zu bewältigen, die sich im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise ergeben haben.
Die Reform besteht aus a) der Annahme eines Plans für die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, b) der Entwicklung eines Konzepts und seiner schrittweisen Einrichtung eines einzigen Dienstleistungszentrums, das mit der Zentralisierung der Unterstützungsaufgaben der öffentlichen Verwaltung beginnt und Teil des Modernisierungsplans ist.
Die Reform wird bis zum 31. August 2026 umgesetzt.
Investitionen: 6.3.1.1.i. Offene, transparente, faire und rechenschaftspflichtige öffentliche Verwaltung
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Kompetenzen der öffentlichen Bediensteten in den Bereichen Ethik, Korruptionsbekämpfung, Verhütung von Betrug und Interessenkonflikten zu stärken.
Die Investition besteht in a) der Schaffung eines Kompetenzrahmens in den Bereichen Ethik, Korruptionsbekämpfung, Verhütung von Betrug und Interessenkonflikten und b) Schulung von mindestens 16232 Beamten in den Bereichen Ethik, Korruptionsbekämpfung, Betrugs- und Interessenkonflikte.
Die Investition wird bis zum 31. August 2026 durchgeführt.
Investitionen: 6.3.1.2.i Professionalisierung der öffentlichen Verwaltung und des Verwaltungs- und Kapazitätsaufbaus
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Kompetenzen der Beamten in den Bereichen Kundendienst, Entwicklung der Führung, grundlegende Kompetenzen der öffentlichen Verwaltung, Verwaltung des öffentlichen Auftragswesens, Politikplanung und -umsetzung, Humanressourcen und Rechtspraxis zu stärken.
Die Investition besteht in a) der Einrichtung von Kompetenzentwicklungs- und Schulungsprogrammen und b) der Schulung von mindestens 20011 Beamten in den Bereichen, in denen ein Fachkräftemangel unter öffentlichen Bediensteten besteht.
Die Investition wird bis zum 31. August 2026 durchgeführt.
Investitionen: 6.3.1.3.i Entwicklung des Innovationsökosystems der öffentlichen Verwaltung
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Innovationskultur zu fördern und die Innovationsleistung in der öffentlichen Verwaltung zu steigern. Die Maßnahme umfasst sowohl Investitions- als auch Reformelemente.
Die Reform umfasst a) die Annahme eines Rechtsrahmens zur Unterstützung der Entwicklung des Innovationsökosystems des öffentlichen Sektors und b) die Einrichtung und den Betrieb eines Innovationslabors der öffentlichen Verwaltung.
Die Reform wird bis zum 30. Juni 2025 umgesetzt.
Die Investition besteht in a) der Einstellung von Experten in innovationsrelevanten Bereichen, b) der Einrichtung und Ausstattung von Einrichtungen für die gemeinsame Gestaltung von Tätigkeiten und c) der Erprobung einiger der im Innovationslabor geschaffenen Innovationen.
Die Investition wird bis zum 30. September 2025 durchgeführt.
Investitionen: 6.3.1.4i Wachstum von Nichtregierungsorganisationen zur Stärkung der Vertretung der sozialen Sicherheit und zur Überwachung der öffentlichen Interessen
Ziel dieser Maßnahme ist es, öffentliche Initiativen und den Dialog in den Bereichen soziale Resilienz und Interessenvertretung zu unterstützen.
Die Investition umfasst a) die Einrichtung eines Unterstützungsprogramms für Nichtregierungsorganisationen in den Bereichen öffentliche Interessenvertretung und soziale Resilienz und b) die Stärkung, Entwicklung und Verbesserung der Erfahrungen von mindestens 30 Nichtregierungsorganisationen in den Bereichen soziale Resilienz und öffentliche Interessenvertretung.
Die Investition wird bis zum 31. August 2026 durchgeführt.
Reform: 6.4.1.r. Einrichtung eines Registers öffentlicher Aufträge
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Transparenz und Verfügbarkeit von Informationen über die Ausführung und tatsächliche Ausführung der vergebenen Aufträge zu erhöhen und so das Verhalten der Auftraggeber und Lieferanten zu verbessern und Korruptionsrisiken während der Durchführungsphase der Vergabe öffentlicher Aufträge zu verringern.
Die Reform umfasst a) die Änderung des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen, mit der die Veröffentlichung der einschlägigen zusätzlichen Informationen vorgeschrieben wird, und b) die Entwicklung einer technischen Lösung für das Register der öffentlichen Aufträge und deren Online-Bereitstellung.
Die Reform wird bis zum 31. Dezember 2022 umgesetzt.
Reform: 6.4.2.r. Verbesserung des Wettbewerbsumfelds
Ziel dieser Maßnahme ist es, den Wettbewerb zu verbessern, Interessenkonflikte und Korruptionsrisiken bei öffentlichen Ausschreibungen zu verringern und die Kriterien des Kosten-Nutzen-Verhältnisses bei der Vergabe öffentlicher Aufträge umfassender anzuwenden.
Die Reform besteht darin, die Vorschriften in Bezug auf die Anforderungen an Interessenkonflikte von Vergabekommissionen zu ändern, eine breitere Anwendung qualitativer Kriterien für die Auftragsvergabe vorzuschreiben, eine breitere Nutzung von Marktkonsultationen vorzuschreiben und die Ausschlusskriterien für Bieter auszuweiten.
Die Reform wird bis zum 31. Dezember 2021 umgesetzt.
Reform: 6.4.3.r. Entwicklung und Umsetzung einer Professionalisierungsstrategie
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Qualität und Effizienz der Vergabe öffentlicher Aufträge zu steigern und gleichzeitig die Ressourcen zu optimieren, die für die Entwicklung von Kompetenzen, Fähigkeiten und Kapazitäten der öffentlichen Auftraggeber eingesetzt werden.
Die Reform umfasst a) die Festlegung standardisierter Qualifikationsanforderungen für Anbieter bestimmter Dienstleistungen, die noch zu spezifizieren sind, b) die Verpflichtung zur Verwendung standardisierter Abnahme-/Übertragungsdokumente bei der Auftragsvergabe, c) die Entwicklung eines einheitlichen Schulungsprogramms für öffentliche Auftraggeber, d) die Festlegung von Anforderungen an die Kompetenz von Vergabekommissionen bei Beschaffungen, bei denen ein bestimmter Schwellenwert für Vertragspreise erreicht wird, und e) die Zentralisierung des öffentlichen Auftragswesens in Bereichen, die für geeignet erachtet werden.
Die Reform wird bis zum 31. August 2026 umgesetzt.
Reform: 6.4.4.r IUB IT- und analytischer Kapazitätsaufbau
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Wirksamkeit von Präventivmaßnahmen zu verbessern, um sicherzustellen, dass risikobehaftete öffentliche Aufträge rechtzeitig ermittelt werden (d. h. Ermittlung von Risiken in bestimmten Sektoren, bei der Tätigkeit bestimmter öffentlicher Auftraggeber oder bei der Durchführung einer bestimmten Auftragsvergabe).
Die Reform umfasst a) die Festlegung von Kriterien für die Ermittlung riskanter Marktsektoren, Kunden und Einkäufe und b) die Einführung eines Systems zur Verwaltung von Veröffentlichungen, das eine bessere Datenanalyse, eine Optimierung der Prozesse und eine Verbesserung der Transparenz der Beschaffungsdaten ermöglicht.
Die Reform wird bis zum 31. Dezember 2024 umgesetzt.
F.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Nr.
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Damit zusammenhängende Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Ziel
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Namen
|
Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung und klare Definition der einzelnen Meilensteine und Ziele
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|
|
|
|
|
|
Maßeinheit
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Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
|
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166
|
6.1.1.r. Stärkung der Analyse und Entwicklung des Datenmanagements in den Bereichen Steuerverwaltung und Zoll
|
Meilenstein
|
Annahme des Arbeitsplans für Behörden zur Eindämmung der Schattenwirtschaft 2021–2022
|
Annahme des Arbeitsplans der nationalen Behörden zur Begrenzung der Schattenwirtschaft für 2021-2022
|
Entfällt.
|
Entfällt.
|
Entfällt.
|
4. QUARTAL
|
2022
|
Der Arbeitsplan der nationalen Institutionen für die Umschulung der Schattenwirtschaft für den Zeitraum 2021-2022 wird angenommen. Folgende Tätigkeiten sind darin vorgesehen:
— Nicht registrierte/illegale wirtschaftliche Tätigkeit;
— Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit;
— Nicht erfasste Transaktionen und unerlaubte Warenverkehr;
— Unregistrierte/unkontrollierte Bewegungen von Barmitteln;
— Steuerbetrug
Der Schwerpunkt liegt auf Wirtschaftssektoren mit dem höchsten Risiko für die Schattenwirtschaft, wie Bauwesen, Handel, Dienstleistungen, Sicherheit, Gastronomie und Gastgewerbe sowie Verkehr.
|
|
167
|
6.1.1.r. Stärkung der Analyse und Entwicklung des Datenmanagements in den Bereichen Steuerverwaltung und Zoll
|
Meilenstein
|
Inbetriebnahme eines Steuersystems für Steuerpflichtige, Optimierung der Kontrollen
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Inkrafttreten von Rechtsakten
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|
|
|
4. QUARTAL
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2022
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Inkrafttreten von Änderungen der Rechtsakte, u. a.:
— der rechtliche Rahmen des Steuersystems für Steuerpflichtige wurde einbezogen, was die Veröffentlichung ihrer Bewertung ermöglicht.
— optimierte Arten von Steuerkontrollen und -inspektionen, um die Effizienz von Steuerkontrollen und -prüfungen zu verbessern.
|
|
168
|
6.1.1.r. Stärkung der Analyse und Entwicklung des Datenmanagements in den Bereichen Steuerverwaltung und Zoll
|
Meilenstein
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Inbetriebnahme eines Korbs datengestützter Dienstleistungen für jede Segmentierungsgruppe von Steuerpflichtigen
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Änderungen der internen Vorschriften der staatlichen Steuerverwaltung und/oder der Plattform(en) für die Erbringung von Dienstleistungen
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Q2
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2024
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Inbetriebnahme eines Datenkorbs von Dienstleistungen für jede Segmentierungsgruppe von Steuerpflichtigen.
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169
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6.1.1.r. Stärkung der Analyse und Entwicklung des Datenmanagements in den Bereichen Steuerverwaltung und Zoll
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Meilenstein
|
Veröffentlichung eines Handbuchs für das Compliance-Risikomanagement
|
Änderungen der internen Vorschriften der staatlichen Steuerverwaltung
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Q3
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2023
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Es wurde ein Handbuch für das methodische Compliance-Risikomanagement bei nicht angemeldeten Löhnen veröffentlicht, das Folgendes umfasst:
Leitlinien für die Risikobewertung
— Aspekte der Typologien von „Umschlägen für Lohnzahler“
— Aspekte der verfügbaren Präventions- und Kontrollinstrumente
— Analyse von Gerichtsurteilen im Bereich der nicht angemeldeten Löhne.
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|
170
|
6.1.1.r. Stärkung der Analyse und Entwicklung des Datenmanagements in den Bereichen Steuerverwaltung und Zoll
|
Ziel
|
Umsetzung des nationalen Forschungsprogramms „Verringerung der Schattenwirtschaft zur Gewährleistung der nachhaltigen Entwicklung des Landes“
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|
Anzahl der Studienberichte
|
0
|
5
|
4. QUARTAL
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2022
|
Auf dem Gebiet der Einhaltung der Steuervorschriften werden folgende Forschungsarbeiten durchgeführt:
— Bericht über die Faktoren, die die Schattenwirtschaft in Lettland beeinflussen, mit Schwerpunkt auf den wichtigsten Sektoren;
— Bericht über die Determinanten der Steuerhinterziehung durch Einzelpersonen, einschließlich einer Analyse der Auswirkungen der Schattenwirtschaft auf die Einhaltung der Steuervorschriften;
— Bericht mit politischen Empfehlungen für legislative, organisatorische, technologische und sonstige Verbesserungen zur Verbesserung der Einhaltung der Steuervorschriften, einschließlich einer Bewertung der finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Empfehlungen;
— Bericht über die infolge illegaler Tätigkeiten entgangenen Haushaltseinnahmen, einschließlich legislativer Empfehlungen zur Verringerung der Risiken des illegalen Geldumlaufs;
— Entwicklung einer Methodik für die Messung der Schattenwirtschaft unter Verwendung eines dynamischen Modells „Multi-Indikator – Multi-Ursachen“ mit Aufschlüsselung nach Steuerarten, Unternehmensgröße und Sektoren.
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|
171
|
6.1.1.r. Stärkung der Analyse und Entwicklung des Datenmanagements in den Bereichen Steuerverwaltung und Zoll
|
Meilenstein
|
Umsetzung der Forschungsergebnisse
|
Veröffentlichter Bewertungsbericht zur Schattenwirtschaft
|
Entfällt.
|
Entfällt.
|
Entfällt.
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4. QUARTAL
|
2023
|
Es wird ein erster Bewertungsbericht über die Größe der Schattenwirtschaft auf der Grundlage der 2022 entwickelten Methodik veröffentlicht.
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|
172
|
6.1.1.1.i Modernisierung bestehender analytischer Lösungen
|
Meilenstein
|
Inbetriebnahme verbesserter analytischer Lösungen
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Entwicklung und Umsetzung fortgeschrittener Risikoanalysesysteme
|
|
|
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Q2
|
2024
|
Folgende Modernisierungen wurden abgeschlossen:
Bestehende Risikosysteme wurden auf eine einzige Analyseplattform migriert.
Das Risikosystem für einzelne Steuerzahler wurde entwickelt und umgesetzt.
Entwicklung und Umsetzung eines Systems zur Steuerung des Verbrauchsteuerrisikos.
Das ESKORT-System wurde in die SAP-HANA-Datenbank übertragen.
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173
|
6.1.1.2.i Entwicklung neuer Analysesysteme
|
Meilenstein
|
Inbetriebnahme neuer Analysesysteme
|
Fortgeschrittenes Risikoanalysesystem wird in Betrieb genommen
|
|
|
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Q2
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2024
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Es wird ein IT-System für die Segmentierung der Steuerzahler (einschließlich der Integration mit einer veröffentlichten Datenbank und der Datenvisualisierung im elektronischen Erklärungssystem (EDS)) entwickelt und in Betrieb genommen.
Das neue System ist in die 360-Grad-Analyse des Steuerzahlers integriert.
|
|
174
|
6.1.1.3.i.
Schulung des Personals mit Analyseplattform und Beratung
|
Ziel
|
Schulung des Personals für die Zusammenarbeit mit der Analyseplattform
|
|
Anzahl der Ausbildungsnachweise
|
0
|
50
|
4. QUARTAL
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2023
|
50 SRS-Spezialisten wurden für die Arbeit mit der SAP-HANA-Plattform geschult. Der Schwerpunkt der Schulung liegt auf den Kompetenzen für die Arbeit mit dem SAP HANA-Rahmen und auf praktischen Fähigkeiten in der Systemverwaltung.
|
|
175
|
6.1.2.r.
Fernanalyse und zentralisierte Analyse gescannter Bilder an den Zollkontrollstellen
|
Ziel
|
Anteil der von lettischen Zollkontrollstellen gescannten Frachtbilder, die aus der Ferne und zentral analysiert wurden
|
|
%
|
0
|
95
|
Q3
|
2026
|
95 % der Frachtbilder werden zentral und aus der Ferne über das BAXE-System analysiert.
|
|
176
|
6.1.2.1.i.
Verknüpfung von Röntgengeräten im Schienenverkehr mit BAXE und Einsatz künstlicher Intelligenz für die Auswertung von Bildern im Schienengüterverkehr
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Meilenstein
|
An das Röntgenbildaustauschsystem BAXE angeschlossene Scanner der Bahnzollstellen
|
Annahmeurkunde unterzeichnet
|
|
|
|
Q1
|
2025
|
Eisenbahnscanner an Zollkontrollstellen in Indra und Karsava sind an das BAXE-Informationssystem angeschlossen.
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177
|
6.1.2.1.i.
Verknüpfung von Röntgengeräten im Schienenverkehr mit BAXE und Einsatz künstlicher Intelligenz für die Analyse von Bildern für den Schienengüterverkehr
|
Meilenstein
|
Einführung einer Plattform für gescannte Bildanalyse im Schienengüterverkehr
|
Annahmeurkunde unterzeichnet
|
|
|
|
Q1
|
2026
|
Eine automatisierte Röntgenbildanalyseplattform, die künstliche Intelligenz nutzt, wird für die Analyse von Bildern zum Scannen von Eisenbahnfracht verwendet.
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|
178
|
6.1.2.2.i
Aufbau der Kapazitäten des Zolllabors
|
Meilenstein
|
Erworbenes und installiertes Spektrofotometer zur Verwendung im Zolllabor
|
Annahmeurkunde unterzeichnet
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|
|
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4. QUARTAL
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2022
|
Im Zolllabor wird ein Spektralfotometer eingerichtet und verwendet.
|
|
179
|
6.1.2.2.i
Aufbau der Kapazitäten des Zolllabors
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Meilenstein
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Gekauftes und installiertes Spektrofotoometer zur Verwendung in der Zollkontrollstelle Flughafen
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Annahmeurkunde unterzeichnet
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4. QUARTAL
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2022
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An der Zollkontrollstelle des Flughafens wird ein Spektralfotometer eingerichtet und verwendet.
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180
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6.1.2.3.i Verbesserung der Zollkontrolle eingegangener Postsendungen an der Zollkontrollstelle Flughafen
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Meilenstein
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Eine Zeile für intelligentes gescanntes und automatisches Sortieren/Analysen von Postsendungen, die an der Zollkontrollstelle des Flughafens eingeführt wurde
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Annahmeurkunde unterzeichnet
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Q1
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2025
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An der Zollkontrollstelle des Flughafens wird eine Smart-Mail-Scanning- und automatische Sortier-/Analyselinie eingerichtet und genutzt.
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181
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6.1.2.4.i
Schaffung einer Infrastruktur für die Durchführung von Kontrolldiensten in Kundziņsala
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Meilenstein
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Gemeinsames Entwurf – Bauvertrag unterzeichnet
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Bau- und Entwurfsvertrag unterzeichnet
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Q3
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2023
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Im Anschluss an ein Ausschreibungsverfahren wurde ein Vertrag über die Planung und den Bau der Infrastruktur für die Kontrolldienste in Kundzinsala unterzeichnet.
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182
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6.1.2.4.i
Schaffung einer Infrastruktur für die Durchführung von Kontrolldiensten in Kundziņsala
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Meilenstein
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Erteilung der Baugenehmigung
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Mitteilung der Genehmigungsentscheidung
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|
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Q3
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2024
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Die Bauleitung hat eine Baugenehmigung erhalten.
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183
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6.1.2.4.i
Schaffung einer Infrastruktur für die Durchführung von Kontrolldiensten in Kundziņsala
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Meilenstein
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Der Zyklus der umgebenden Strukturen ist abgeschlossen.
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Baugesetz (Formulare 2 und 3)
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Entfällt.
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Entfällt.
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Entfällt.
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Q3
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2026
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Die Errichtung der Lager- und Umschließungsstrukturen des Gebäudes, einschließlich des Daches, ist abgeschlossen.
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184
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6.1.2.4.i
Schaffung einer Infrastruktur für die Durchführung von Kontrolldiensten in Kundziņsala
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Meilenstein
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Beschaffung und Abschluss eines Vertrags über die Lieferung und Installation von Röntgenfrachtkontrolleinrichtungen
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Vertrag unterzeichnet
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Q3
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2023
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Im Anschluss an ein Ausschreibungsverfahren wurde ein Vertrag über die Lieferung und Installation von Röntgenfrachtkontrollgeräten unterzeichnet.
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185
|
6.1.2.4.i
Schaffung einer Infrastruktur für die Durchführung von Kontrolldiensten in Kundziņsala
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Meilenstein
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Ladungskontrolle Röntgenausrüstung installiert
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Lieferurkunde
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|
|
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Q3
|
2026
|
Lieferung und Installation von Röntgeneinrichtungen für die Ladungskontrolle.
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186
|
6.2.1.r. Modernisierung des Verfahrens zur Ermittlung von Geldwäsche, zur Untersuchung von Wirtschaftsstraftaten und zu Gerichtsverfahren
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Meilenstein
|
Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes zur Verhinderung der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung und der Proliferationsfinanzierung
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Inkrafttreten der Änderungen des NILLTPFN-Gesetzes
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Entfällt.
|
Entfällt.
|
Entfällt.
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Q2
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2021
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Änderungen des Gesetzes zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismus- und Proliferationsfinanzierung sind in Kraft getreten, darunter:
— die Einführung eines neuen Datenempfangs- und -analysesystems der zentralen Meldestelle (FIU) und die Abschaffung eines parallelen Meldesystems sowohl für die zentrale Meldestelle als auch für den staatlichen Finanzdienst (SRS), das nur Meldungen an die zentrale Meldestelle vorsieht.
Es wurde eine Verordnung des Ministerkabinetts über das Verfahren und den Inhalt von Meldungen verdächtiger Transaktionen und Schwellenerklärungen angenommen.
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|
187
|
6.2.1.1.i Einrichtung eines Innovationszentrums zur Bekämpfung der Geldwäsche zur Verbesserung der Ermittlung von Geldwäsche
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Meilenstein
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Kooperationsplattform für Finanzinformationen und Wissensaustausch zur Verbesserung der Ermittlung von Geldwäsche
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Fertigstellung der IT-Plattform für Wissensaustausch und Kommunikation mit Interessenträgern
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|
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Q1
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2025
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5 Informationssysteme eingeführt werden, um die Fähigkeit zur Ermittlung von Geldwäsche, Terrorismus oder Proliferationsfinanzierung zu stärken;
B) es werden drei spezielle Räume für den Wissensaustausch und die Zusammenarbeit eingerichtet;
C) 5 systemübergreifende Verbindungen für den automatisierten Datenaustausch geschaffen werden;
d) die Datenverarbeitungsinfrastruktur wird auf der Grundlage von sechs technischen Lösungen eingerichtet;
E) 2 Forscher werden mobilisiert, um analytische Lösungen für die Prüfung von Informationen anhand vorab festgelegter Merkmale in Finanztransaktionsberichten zu entwickeln.
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|
188
|
6.2.1.2.i Stärkung der Kapazitäten zur Ermittlung von Wirtschaftskriminalität
|
Meilenstein
|
Der Fortschrittsbericht über die Umsetzung des Aktionsplans wird genehmigt.
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Billigung des Fortschrittsberichts
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Entfällt.
|
Entfällt.
|
Entfällt.
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4. QUARTAL
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2025
|
Das Ministerkabinett billigt einen Fortschrittsbericht über die Umsetzung des Aktionsplans zur Verstärkung der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität. In dem Informationsbericht wird die Umsetzung aller im Plan festgelegten Ziele bestätigt.
Der Plan wurde 2022 auf der Grundlage der im Rahmen des Strukturreformprogramms der GD REFORM eingegangenen und von der Staatspolizei weiter ausgeführten Empfehlungen genehmigt.
In dem Plan sind die durchzuführenden Tätigkeiten, die Fristen und die für die Durchführung zuständigen Stellen festgelegt.
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|
189
|
6.2.1.2.i Stärkung der Kapazitäten zur Ermittlung von Wirtschaftskriminalität
|
Ziel
|
Anteil der aufgedeckten Strafverfahren wegen Umweltstraftaten
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|
%
|
40
|
60
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Q1
|
2025
|
Der Anteil der aufgedeckten Umweltstraftaten, die im Jahr 2024 gelöst und strafrechtlich verfolgt werden, beträgt mindestens 60 %.
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190
|
6.2.1.2.i Stärkung der Kapazitäten zur Ermittlung von Wirtschaftskriminalität
|
Ziel
|
Zahl der zertifizierten Ermittler im Rahmen des Programms „Certified Anti Money Laundering Specialist (CAMS)“
|
|
Anzahl
|
0
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20
|
Q1
|
2025
|
Mindestens 20 Strafverfolgungsbeamte müssen eine zertifizierte Bescheinigung eines Spezialisten zur Bekämpfung der Geldwäsche erhalten haben.
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191
|
6.2.1.2.i Stärkung der Kapazitäten zur Ermittlung von Wirtschaftskriminalität
|
Ziel
|
Ausrüstung für Strafverfolgungsbeamte
|
Nachweis des Kaufs
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Anzahl
|
0
|
237
|
Q1
|
2025
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Das Ziel umfasst den Erwerb folgender Ausrüstung:
— 200 mobile Arbeitsplätze;
— 30 tragbare Drucker
4 Großserver
— 3 Einheiten Videokonferenzausrüstung.
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192
|
6.2.1.3.i Einrichtung eines einheitlichen Ausbildungszentrums für die Entwicklung der Qualifikationen von Richtern, Gerichtsbediensteten, Staatsanwälten, Staatsanwälten und spezialisierten Ermittlern (interdisziplinäre Angelegenheiten)
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten des Gesetzes und anderer Rechtsakte im Zusammenhang mit dem Justizausbildungszentrum
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Inkrafttreten des Rechtsrahmens für den Betrieb des Ausbildungszentrums und Gewährleistung der öffentlichen Finanzierung im Staatshaushaltsrecht für 2025.
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Q1
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2025
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Folgendes ist in Kraft getreten:
— Es trat ein Gesetz über die Einrichtung und den Betrieb des institutionellen Modells des Justizausbildungszentrums in Kraft, das die Einbeziehung der Justiz und des Justizrats in Bezug auf Ausbildungsinhalte und -methoden vorsieht.
— Die Finanzierung der vollständigen Deckung der Instandhaltungskosten, der Personalkosten und der Ausgaben für Schulungsinhalte, einschließlich der Aktualisierung der Schulungsprogramme ab 2025, aus dem Staatshaushalt wird sichergestellt.
|
|
193
|
6.2.1.3.i Einrichtung eines einheitlichen Ausbildungszentrums für die Entwicklung der Qualifikationen von Richtern, Gerichtsbediensteten, Staatsanwälten, Staatsanwälten und spezialisierten Ermittlern (interdisziplinäre Angelegenheiten)
|
Ziel
|
Entwicklung und Genehmigung neuer Ausbildungsprogramme
|
|
Anzahl
|
0
|
10
|
4. QUARTAL
|
2024
|
Es werden zehn neue Schulungsprogramme für Richter, Gerichtsbedienstete, Staatsanwälte und beigeordnete Staatsanwälte, spezifische interdisziplinäre Schulungen für Ermittler, auch zu Themen wie Cyberkriminalität, Betrug und Steuerhinterziehung, Korruption bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Geldwäsche, entwickelt und genehmigt.
Die Programme werden vom Aufsichtsrat des Projekts „Justizakademie“, in dem auch der Justizrat vertreten ist, genehmigt.
|
|
194
|
6.2.1.3.i Einrichtung eines einheitlichen Ausbildungszentrums für die Entwicklung der Qualifikationen von Richtern, Gerichtsbediensteten, Staatsanwälten, Staatsanwälten und spezialisierten Ermittlern (interdisziplinäre Angelegenheiten)
|
Ziel
|
Durchführung von Schulungsprogrammen
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|
Anzahl
|
0
|
10
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Q2
|
2026
|
Die Schulungsprogramme (vor Ort, Fernunterricht und E-Learning) für Richter, Gerichtsbedienstete, Staatsanwälte und beigeordnete Staatsanwälte, spezifische interdisziplinäre Schulungen für Ermittler, auch zu Themen wie Cyberkriminalität, Betrug und Steuerhinterziehung, Korruption bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Geldwäsche, werden durchgeführt.
|
|
195
|
6.2.1.3.i Einrichtung eines einheitlichen Ausbildungszentrums für die Entwicklung der Qualifikationen von Richtern, Gerichtsbediensteten, Staatsanwälten, Staatsanwälten und spezialisierten Ermittlern (interdisziplinäre Angelegenheiten)
|
Meilenstein
|
Einrichtung eines Ausbildungszentrums
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Anpassung der Räumlichkeiten (Renovierung) und Bereitstellung von Ausrüstung für das Ausbildungszentrum abgeschlossen
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|
|
|
4. QUARTAL
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2024
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Die notwendige Anpassung der Räumlichkeiten (Renovierung) an den Bedarf des Ausbildungszentrums ist abgeschlossen. Anschaffung und Ausbau der erforderlichen Ausrüstung in den Räumlichkeiten des Ausbildungszentrums. Die Räumlichkeiten des Schulungszentrums werden renoviert und ausgestattet.
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196
|
6.3.1.r Modernisierung der öffentlichen Verwaltung
|
Meilenstein
|
Genehmigter Plan zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung
|
Plan zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung genehmigt
|
|
|
|
4. QUARTAL
|
2022
|
Ein Plan für die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung wird vom Ministerkabinett genehmigt. Der Plan umfasst die folgenden prioritären Bereiche und enthält Zeitpläne für die Umsetzung:
a) Eine offene, transparente, faire und rechenschaftspflichtige öffentliche Verwaltung: die Grundsätze der Integrität werden überprüft und verbessert, indem Rechenschaftspflicht gegenüber jeder öffentlichen Verwaltung festgelegt und umgesetzt sowie ethische Grundsätze und Werte bei der Arbeit der öffentlichen Verwaltung geachtet werden;
B) Einheitliche, zentralisierte und standardisierte Unterstützungsprozesse und -systeme – Einführung eines zentralisierten Ressourcenverwaltungssystems in öffentlichen Verwaltungen, einschließlich Rechnungsführung und Personalverwaltung;
C) Strategisches Personalmanagement und -entwicklung, einschließlich Auswahl, Laufbahnmanagement, Evaluierung, Lernen und Entwicklung;
d) Verfügbare, verständliche und relevante Dienste – Entwicklung von Leitlinien für die digitale Übertragung und Digitalisierung von Diensten bei gleichzeitiger Gewährleistung ihrer Zugänglichkeit, Zugänglichkeit und Verständlichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger, auch für diejenigen, die keine digitalen Werkzeuge nutzen.
|
|
197
|
6.3.1.r Modernisierung der öffentlichen Verwaltung
|
Meilenstein
|
Überprüfung der Fortschritte bei der Umsetzung des Plans zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung angenommen
|
Überprüfung der Fortschritte bei der Umsetzung des Plans zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung angenommen
|
|
|
|
4. QUARTAL
|
2025
|
Das Ministerkabinett hat den Fortschrittsbericht über die Umsetzung des Plans zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung gebilligt, der erforderlichenfalls Änderungen der Maßnahmen des Plans im Einklang mit den Zielen des Plans enthält.
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|
198
|
6.3.1.r Modernisierung der öffentlichen Verwaltung
|
Meilenstein
|
Konzept des einheitlichen Dienstleistungszentrums als Voraussetzung für die Erbringung zentralisierter Dienstleistungen
|
Entfällt.
|
|
|
|
4. QUARTAL
|
2022
|
Das Konzept des einheitlichen Dienstleistungszentrums wurde vom Ministerkabinett entwickelt und gebilligt.
In dem Konzept wird beschrieben, wie die Unterstützungsfunktionen der öffentlichen Verwaltung schrittweise zentralisiert werden sollen (zumindest Buchhaltung und Führung von Personalaufzeichnungen).
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|
199
|
6.3.1.r Modernisierung der öffentlichen Verwaltung
|
Ziel
|
Anteil der Humanressourcen in der direkten öffentlichen Verwaltung, die zentrale Rechnungsführungs- und Personalverwaltungsdienste erhalten.
|
Entfällt.
|
% der Gesamtzahl der in der direkten Verwaltung beschäftigten Arbeitnehmer
|
0
|
15
|
Q3
|
2026
|
Mit der Einführung einer einheitlichen Lösung und der schrittweisen Zentralisierung der Unterstützungsfunktionen wie der Rechnungsführung und der Personalverwaltung der öffentlichen Verwaltung wird begonnen.
Mindestens 15 % der Gesamtzahl der Beschäftigten in direkter Verwaltung erhalten zentrale Dienstleistungen in den Bereichen Rechnungslegung und Personalverwaltung vom einzigen Anbieter von Lösungen.
|
|
200
|
6.3.1.1.i.
Offene, transparente, faire und rechenschaftspflichtige öffentliche Verwaltung
|
Meilenstein
|
Kompetenzrahmen verfügbar
|
Der Kompetenzrahmen ist im Schulbildungsmanagementsystem der staatlichen Verwaltung verfügbar und durch einen internen Rechtsakt der Schule für staatliche Verwaltung genehmigt, und das Gesetz über den Staatshaushalt für 2024 wurde verabschiedet.
|
Entfällt.
|
Entfällt.
|
Entfällt.
|
4. QUARTAL
|
2023
|
In den Bereichen Ethik, Korruptionsbekämpfung, Prävention von Betrug und Interessenkonflikten wurde ein Kompetenzrahmen eingerichtet und bereitgestellt.
Die Finanzierung der wichtigsten Schulungsprogramme für die Entwicklung der öffentlichen Verwaltung aus dem Staatshaushalt wird ab 2024 sichergestellt.
|
|
201
|
6.3.1.1.i.
Offene, transparente, faire und rechenschaftspflichtige öffentliche Verwaltung
|
Ziel
|
Von Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung abgeschlossene Schulungen
|
Entfällt.
|
Anzahl
|
0
|
16 232
|
4. QUARTAL
|
2025
|
Anzahl der von Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung absolvierten Schulungen in den Bereichen Ethik, Korruptionsbekämpfung, Prävention von Betrug und Interessenkonflikten.
|
|
202
|
6.3.1.2.i Professionalisierung der öffentlichen Verwaltung und des Verwaltungs- und Kapazitätsaufbaus
|
Meilenstein
|
Verfügbarer Kompetenzrahmen, einschließlich Schulungsprogramme
|
Der Kompetenzrahmen ist im Schulverwaltungssystem für die staatliche Verwaltung verfügbar und durch einen internen Rechtsakt der Staatlichen Verwaltungsakademie genehmigt, und das Gesetz über den Staatshaushalt für 2024 wurde verabschiedet.
|
Entfällt.
|
Entfällt.
|
Entfällt.
|
4. QUARTAL
|
2023
|
Ein Kompetenzrahmen und Schulungsprogramme stehen in folgenden Bereichen zur Verfügung:
— Kundendienst,
— Entwicklung einer Führungsposition,
— Grundkompetenzen der öffentlichen Verwaltung,
— Verwaltung des öffentlichen Auftragswesens,
— Personal,
— Rechtspraxis,
— Politikplanung und -umsetzung.
Die Finanzierung der Professionalisierung der öffentlichen Verwaltung aus dem Staatshaushalt wird ab 2024 sichergestellt.
|
|
203
|
6.3.1.2.i Professionalisierung der öffentlichen Verwaltung und des Verwaltungs- und Kapazitätsaufbaus
|
Ziel
|
Von Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung abgeschlossene Schulungen
|
Entfällt.
|
Anzahl
|
0
|
20 011
|
4. QUARTAL
|
2025
|
Anzahl der von Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung abgeschlossenen Schulungen in den Bereichen Kundendienst, Entwicklung der Führung, grundlegende Kompetenzen der öffentlichen Verwaltung, Verwaltung des öffentlichen Auftragswesens, Humanressourcen, Rechtspraxis, Politikplanung und Umsetzung.
|
|
204
|
6.3.1.3.i Entwicklung des Innovationsökosystems der öffentlichen Verwaltung
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten des Rechtsrahmens für das Innovationsökosystem
|
Entwicklung und Umsetzung eines gemeinsamen experimentellen Rahmens für Innovationen im öffentlichen Sektor
|
|
|
|
Q2
|
2025
|
Ein Rechtsrahmen (Leitlinien, Verordnungen, Empfehlungen usw.) zur Unterstützung der Entwicklung des Innovationsökosystems des öffentlichen Sektors tritt in Kraft.
Mit dem Rahmen werden unter anderem folgende Herausforderungen angegangen:
— Verringerung der Fragmentierung des lettischen Innovationsökosystems und seiner Governance;
— Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Institutionen bei der Umsetzung der Innovationspolitik;
— Entwicklung eines gemeinsamen Rahmens für Experimente.
Einrichtung und Betrieb des Innovationslabors. Die Hauptaufgaben des Innovationslabors sind:
1) Entwicklung von Fallstudien zur öffentlichen Innovation;
2) Entwicklung innovativer Lösungen für die Herausforderungen der öffentlichen Verwaltung;
3) Erprobung eines Prototyps;
4. Mitteilung an die Öffentlichkeit über Innovation in der öffentlichen Verwaltung.
|
|
205
|
6.3.1.3.i Entwicklung des Innovationsökosystems der öffentlichen Verwaltung
|
Meilenstein
|
Gewährleistung der finanziellen Tragfähigkeit des Innovationslabors
|
Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes für 2026
|
Entfällt.
|
Entfällt.
|
Entfällt.
|
Q3
|
2025
|
Die Finanzierung des Betriebs des Innovationslabors aus dem Staatshaushalt wird ab 2026 sichergestellt.
|
|
206
|
6.3.1.4.i
Wachstum von Nichtregierungsorganisationen zur Stärkung der Vertretung der sozialen Sicherheit und zur Überwachung der öffentlichen Interessen
|
Meilenstein
|
Veröffentlichung des Rahmens für die Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen in folgenden Bereichen:
soziale Resilienz
Befürwortung des öffentlichen Interesses
|
Veröffentlichung der Regeln für das Förderprogramm
|
Entfällt.
|
Entfällt.
|
Entfällt.
|
4. QUARTAL
|
2022
|
Es wurde eine offene Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Förderung der Arbeit von Nichtregierungsorganisationen in zwei Bereichen veröffentlicht: a) Förderung der sozialen Resilienz und b) Förderung des öffentlichen Interesses. Die Aufforderung enthält Bedingungen und Kriterien für die Beteiligung von NRO am Unterstützungsprogramm, einen Berichterstattungsmechanismus sowie Indikatoren und Ziele, die im Rahmen des Programms erreicht werden sollen.
|
|
207
|
6.3.1.4.i
Wachstum von Nichtregierungsorganisationen zur Stärkung der Vertretung der sozialen Sicherheit und zur Überwachung der öffentlichen Interessen
|
Ziel
|
Begünstigte des Förderprogramms
|
Unterzeichnung der Finanzhilfeverträge
|
Zahl der Begünstigten (einschließlich Partner) des Förderprogramms
|
0
|
30
|
Q3
|
2026
|
Die Finanzierung der Projektdurchführung muss mindestens Folgendes zugute kommen:
—15 Organisationen im Rahmen des Programms für soziale Resilienz
15 Organisationen, die sich für das Programm von öffentlichem Interesse einsetzen
Der Zielindikator gilt als erfüllt, wenn zwischen einer Nichtregierungsorganisation und der Stiftung für gesellschaftliche Integration ein Vertrag über die Durchführung des Projekts geschlossen wurde.
|
|
208
|
6.4.1.r.
Einrichtung eines Registers für öffentliche Aufträge
|
Meilenstein
|
Ein Register der öffentlichen Aufträge wird zur Verfügung gestellt.
|
Änderungen der Rechtsvorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge und der technischen Lösung, die entwickelt wurde und für die Produktion verfügbar ist
|
Entfällt.
|
Entfällt.
|
Entfällt.
|
4. QUARTAL
|
2022
|
Es sind Änderungen der Rechtsvorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Kraft getreten, die ein Register der Verträge mit strukturierten Informationen über vergebene Aufträge und deren tatsächliche Ausführung (einschließlich der tatsächlichen Kosten und Fristen oder des Kündigungsgrundes) vorsehen.
Es wurde eine technische Lösung für das Register der öffentlichen Aufträge entwickelt und online zur Verfügung gestellt.
|
|
209
|
6.4.2.r. Verbesserung des Wettbewerbsumfelds
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten eines Rechtsrahmens zur Verbesserung des Wettbewerbsumfelds und zur Verringerung der Korruptionsrisiken bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.
|
Entfällt.
|
Entfällt.
|
Entfällt.
|
Entfällt.
|
4. QUARTAL
|
2021
|
Inkrafttreten von Änderungen des Vergaberechts, die u. a. folgende Änderungen umfassen:
1) Die Vergabekommission wird für jeden Auftrag einzeln oder für einen bestimmten Zeitraum eingesetzt.
2) der Sekretär der Vergabekommission unterzeichnet eine Erklärung über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts;
3. erweiterte Fälle, in denen ein Anbieter von der Ausschreibung ausgeschlossen werden kann
4) anhand der Bewertungskriterien werden bestimmte Bereiche ermittelt, in denen neben dem Kaufpreis die Lebenszykluskosten und Qualitätskriterien bewertet werden müssen;
5) strengere Anforderungen für Fälle mit nur einem einzigen Angebot
6) Erfordernis einer Marktkonsultation, um restriktive technische Spezifikationen zu vermeiden.
|
|
210
|
6.4.3.r. Entwicklung und Umsetzung einer Professionalisierungsstrategie
|
Meilenstein
|
Annahme einer Strategie für die Professionalisierung der Auftraggeber
|
Es wurde eine Strategie angenommen.
|
|
|
|
Q1
|
2022
|
Annahme einer Professionalisierungsstrategie, die spezifische Handlungsleitlinien für die Kompetenz der Auftraggeber und für die Durchführung zentralisierter Beschaffungen enthält.
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|
211
|
6.4.3.r. Entwicklung und Umsetzung einer Professionalisierungsstrategie
|
Meilenstein
|
Änderungen der einschlägigen Rechtsakte, Verordnungen und internen Verfahren
|
Inkrafttreten von Änderungen der einschlägigen Rechtsakte, Verordnungen oder internen Verfahren
|
|
|
|
4. QUARTAL
|
2022
|
Die Annahme folgender Rechtsakte ist abgeschlossen:
(1) Standardisierte Qualifikationsanforderungen nach Sektoren (Informations- und Kommunikationstechnologien, Bauwesen, Straßenverkehr, mobile und feste Kommunikationsdienste), 2) Standardisierte Annahme-Übertragungsdokumente bei Bauaufträgen, 3) Zugang der Öffentlichkeit zu methodischen Materialien, 4) ein einziges Schulungsprogramm, mit dem sichergestellt werden soll, dass die Kompetenz der Auftraggeber entwickelt und umgesetzt wurde, (5) höhere Anforderungen an die Kompetenz der Vergabekommission bei Beschaffungen, bei denen ein bestimmter Schwellenwert für die Auftragspreise erreicht wird, z. B. Zertifizierung an den Vorsitzenden der Vergabekommission, 6) Vorprüfung von Aufträgen, um sicherzustellen, dass die Vergabekommission die angemessene Qualität der Angebote bekannt macht.
|
|
212
|
6.4.3.r. Entwicklung und Umsetzung einer Professionalisierungsstrategie
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten von Rechtsakten zur Durchführung der Zentralisierung der Auftragsvergabe
|
Inkrafttreten einschlägiger Rechtsakte
|
|
|
|
Q3
|
2026
|
Inkrafttreten eines Beschlusses des Ministerkabinetts über die Durchführung zentralisierter Beschaffungen in bestimmten Bereichen, die in einer früheren Durchführbarkeitsstudie ermittelt werden.
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|
213
|
6.4.4.r.
IUB IT- und analytischer Kapazitätsaufbau
|
Meilenstein
|
Annahme von Kriterien für die Ermittlung riskanter Marktsektoren, Kunden und Einkäufe
|
Entfällt.
|
|
|
|
4. QUARTAL
|
2021
|
Kriterien für die Ermittlung riskanter Marktsektoren, Kunden und Beschaffungsverfahren wurden genehmigt.
Die festgelegten Kriterien basieren auf Indikatoren für die Veröffentlichung öffentlicher Aufträge und Indikatoren für die Auftragsvergabe der Kommission sowie auf bewährten Verfahren aus anderen Ländern wie dem Indexinstrument.
|
|
214
|
6.4.4.r.
IUB IT- und analytischer Kapazitätsaufbau
|
Meilenstein
|
Aktualisierung des Systems für die Verwaltung von Veröffentlichungen abgeschlossen
|
Aktualisierung des Systems für die Verwaltung von Veröffentlichungen abgeschlossen
|
|
|
|
4. QUARTAL
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2024
|
Es steht ein System zur Verwaltung von Veröffentlichungen zur Verfügung, das Folgendes gewährleistet:
— Online-Zugang,
—Veröffentlichung elektronischer Formulare,
— Überblick über die Beschaffungsstatistik,
— Verfügbarkeit von Kundenprofilen,
— Modul für das Beschwerdeverfahren bei der Auftragsvergabe,
—Modul für die Durchführung von Vorabkontrollen,
—Modul für verwaltungsrechtliche Vertragsverletzungsverfahren,
— Überprüfung verurteilter Personen vor ihrer Einbeziehung in die Vergabekommission.
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G. KOMPONENTE 7: REPowerEU
Die Ziele des REPowerEU-Kapitels des lettischen Aufbau- und Resilienzplans sind:
-Erhöhung des Anteils und Beschleunigung des Einsatzes erneuerbarer Energien durch i) Umsetzung intelligenter Stromnetzmanagementlösungen sowohl auf Übertragungs- als auch auf Verteilungsebene, ii) Erhöhung der Netzkapazität für eine stärkere Integration variabler erneuerbarer Energien und iii) Einführung neuer Rahmen für Energiegemeinschaften und Eigenverbraucher;
-Bekämpfung der Energiearmut durch Unterstützung und Förderung von Energiegemeinschaften;
-Beseitigung von Engpässen bei der internen und grenzüberschreitenden Energieübertragung und -verteilung durch Digitalisierung, Modernisierung und Sicherung der nationalen Stromübertragungs- und -verteilernetze und Einführung von Bestimmungen für die Optimierung des Stromnetzes;
-Unterstützung der Stromspeicherung und Erhöhung der Energieversorgungssicherheit durch Investitionen in die Installation eines Batterieenergiespeichersystems und in Cybersicherheitslösungen für kritische Energieübertragungsinfrastrukturen; und
-Steigerung der Nutzung von nachhaltigem Biomethan durch Schaffung einer regionalen Biomethaninjektionsstelle und Schaffung eines Rechtsrahmens für die Einspeisung von nachhaltigem Biomethan in das bestehende Erdgasnetz.
Von den vier Maßnahmen des lettischen REPowerEU-Kapitels haben zwei eine grenzüberschreitende und länderübergreifende Dimension und Wirkung. Die Investitionsmaßnahme für die Installation eines Batterie-Energiespeichersystems soll ein grenzüberschreitendes Projekt Lettlands, Litauens, Estlands und Polens ergänzen, mit dem eine vollständige Synchronisierung der Stromnetze der baltischen Staaten mit dem kontinentaleuropäischen Netz sichergestellt werden soll. Diese Investition umfasst auch Nebentätigkeiten zur Verbesserung der Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen und zur Gewährleistung eines stabilen Betriebs des Übertragungsnetzes nach der Synchronisierung im Hinblick auf eine stärkere Integration erneuerbarer Energiequellen. Die Investitionen in die Modernisierung, Digitalisierung und Sicherung der Stromübertragungs- und -verteilungsnetze haben auch eine grenzüberschreitende und länderübergreifende Dimension und Wirkung, da sie dazu beitragen dürften, Engpässe bei den Energieflüssen zu beseitigen und die Integration erneuerbarer Energiequellen in die Netze zu erleichtern.
Die beiden Investitionen machen 99 % der geschätzten Kosten des Kapitels aus.
Das REPowerEU-Kapitel trägt dazu bei, die Empfehlungen zur Verringerung der Gesamtabhängigkeit von fossilen Brennstoffen (länderspezifische Empfehlung 4.1 2023) umzusetzen, indem der Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigt wird (länderspezifische Empfehlung 4.2 2023), und um eine ausreichende Kapazität der Verbindungsleitungen sicherzustellen, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen und die Synchronisierung mit dem EU-Stromnetz fortzusetzen (länderspezifische Empfehlung 4.3 2023).
Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Abhilfemaßnahmen, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, zu berücksichtigen ist.
G.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform 7.1.r – Umgestaltung des nationalen Energiesektors
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen insgesamt zu verringern und das Ziel Lettlands voranzubringen, zu einem Land, das grüne Energie exportiert, zu werden.
Die Reform zielt darauf ab, i) einen Rechtsrahmen zu schaffen, in dem die Bedingungen und Verfahren für die Registrierung und den Betrieb von Energiegemeinschaften festgelegt und schutzbedürftige Gruppen der Gesellschaft unterstützt werden; II) Einführung von Änderungen der Normen für den Stromhandel und -verbrauch zur Förderung von Eigenverbrauchern und Eigentümern von Anlagen zur Erzeugung von Kleinstanlagen; III) Festlegung von Bedingungen für eine optimierte Nutzung bestehender Übertragungs- und Verteilernetze; und iv) Festlegung von Bedingungen für eine verstärkte Nutzung von nachhaltigem Biomethan, das in das bestehende Erdgasnetz eingespeist werden soll.
Die Reform umfasst folgende Elemente:
1. Mit der Reform wird ein Rechtsrahmen für Energiegemeinschaften geschaffen, indem i) die Bedingungen und Verfahren für die Registrierung und den Betrieb von Energiegemeinschaften festgelegt werden, ii) Stromhändler verpflichtet werden, mindestens ein Produkt für den Kauf von Strom von Energiegemeinschaften anzubieten, und iii) die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften verpflichtet werden, einen Teil des in einer Energiegemeinschaft erzeugten Stroms oder des daraus gezogenen wirtschaftlichen Nutzens an schutzbedürftige Gruppen weiterzuleiten.
2. Mit der Reform soll i) die Möglichkeit eingeführt werden, den in der Anlage eines Stromnutzers erzeugten Strom zur Deckung des Verbrauchs einer anderen Anlage desselben Nutzers zu nutzen, wobei die einzige Einschränkung, dass sich die Anlagen im Inland befinden und an das nationale Netz angeschlossen sein müssen, zulässig ist; II) eine Verpflichtung für Stromhändler schaffen, mindestens ein Produkt für den Kauf von Strom von Eigenverbrauchern anzubieten, die eine Mikroerzeugeranlage betreiben; und iii) die Bedingung einzuführen, dass die gemeinsame Energienutzung über das Gebäude mit mehreren Wohnungen hinaus möglich sein muss, ohne dass eine Energiegemeinschaft geschaffen werden muss.
3. Die Reform dürfte zur Optimierung der Nutzung der Netzkapazität durch Stromerzeugungs- und -speicheranlagen beitragen. Sie muss i) den Zugang zu einem Netzanschlusspunkt für Kraftwerke ermöglichen, die möglicherweise unterschiedliche Erzeugungstechnologien nutzen und deren kombinierte Erzeugungskapazität die Kapazität des Netzanschlusspunkts übersteigt, und ii) Bedingungen für den Betrieb solcher kombinierten Erzeugungskapazitäten und für das Abschalten bestimmter Erzeugungsanlagen festlegen.
4. In der Reform werden die Bedingungen festgelegt, unter denen nachhaltiges Biomethan, das außerhalb der Erdgasfernleitungs- und -verteilernetze transportiert wird, in das Erdgasnetz eingespeist wird.
Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition 7.2.i: Sicherheit und Stabilität der Energieversorgung und Synchronisierung mit dem Unionsnetz
Ziel dieser Investition ist es, die Sicherheit und Stabilität der Energieversorgung zu erhöhen und die Synchronisierung des nationalen Stromnetzes mit den kontinentaleuropäischen Stromnetzen zu unterstützen.
Die Investition führt zu Folgendem:
I) die Installation eines 60-MW-Batterie-Energiespeichersystems in Rēzekne;
die Umsetzung einer Cybersicherheitslösung für kritische Energieübertragungsinfrastrukturen;
die Entwicklung eines Konzepts sowie der Kauf und die Installation von Softwarelösungen für das intelligente Management von Stromanschlüssen aus erneuerbaren Quellen an das nationale Stromübertragungsnetz.
Die Investition wird voraussichtlich vom nationalen Übertragungsnetzbetreiber durchgeführt. Die unter Ziffer iii genannte Tätigkeit soll in Zusammenarbeit mit dem nationalen Verteilernetzbetreiber sowie mit estnischen und litauischen Übertragungsnetzbetreibern durchgeführt werden.
Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition 7.3.i Modernisierung, Digitalisierung und Sicherung der Stromübertragungs- und -verteilungsnetze
Ziel dieser Investition ist es, zur Energiewende beizutragen und die Stromversorgungssicherheit zu erhöhen, indem die Kapazität und Flexibilität des Stromnetzes erhöht wird, um eine stärkere Integration variabler erneuerbarer Energien zu ermöglichen, die Übertragungsnetze modernisiert und die Verteilernetze digitalisiert werden. Die Investition umfasst die folgenden Elemente:
1. Um die Kapazität und Flexibilität des nationalen Stromnetzes zu erhöhen, um eine stärkere Integration variabler erneuerbarer Energien zu ermöglichen, sollen mit der Investition 70 MW neue Stromnetzkapazitäten, der Bau eines digitalen Umspannwerks in Kuldīga und die Modernisierung eines Umspannwerks in Carnikava bereitgestellt werden.
2. Um die Energieübertragungsleitungen zu modernisieren und die Sicherheit und Stabilität der Stromversorgung zu erhöhen, muss die Investition dazu führen, dass mindestens 150 km bestehende Mittelspannungsfreileitungen durch Kabelleitungen ersetzt werden.
3. Um das Stromverteilungsnetz für eine effizientere und flexiblere Steuerung der Energieflüsse zu digitalisieren, muss die Investition zu Folgendem führen:
— die Umsetzung einer fortschrittlichen Lösung für das intelligente Vertriebsmanagement;
— Kauf und Installation von ferngesteuerten Mittelspannungsschaltern auf Kabelleitungen in Transformatoren-Umspannwerken und auf Leitungen an verschiedenen Schaltpunkten.
4. Es werden zwei Studien abgeschlossen, die dazu beitragen sollen, Lettland zu einem Land zu machen, das grüne Energie exportiert. Ziel der ersten Studie ist es, die maximale Menge an erneuerbarer Energie, die an das Stromübertragungsnetz angeschlossen werden könnte, zu ermitteln und die Auswirkungen höherer Mengen erneuerbarer Energiequellen auf das Netz zu bewerten. Ziel der zweiten Studie ist es, das Wachstum des Stromverbrauchs und das Elektrifizierungspotenzial über einen Zeitraum von zehn Jahren zu schätzen. Darüber hinaus wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung für ein Stromübertragungsprojekt zwischen Ventspils, Brocēni und Telšiai durchgeführt.
Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 31. August 2026 abgeschlossen sein.
Investition 7.4.i: Steigerung der Nutzung von nachhaltigem Biomethan
Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Nutzung von nachhaltigem Biomethan im Einklang mit den Nachhaltigkeitskriterien und den Kriterien für Treibhausgaseinsparungen aus den Artikeln 29 bis 31 und den Vorschriften für Biokraftstoffe auf Lebens- und Futtermittelbasis gemäß Artikel 26 der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 und den damit verbundenen Durchführungsrechtsakten und delegierten Rechtsakten zu erhöhen. Die Maßnahme führt zu Folgendem:
I) den Bau einer neuen regionalen nachhaltigen Biomethaninjektionsstelle (BIP).
II) Kauf und Installation einer IT-Lösung für das Management der neuen regionalen Grenzkontrollstelle, einschließlich der Einführung von Standards für die Erkennung und Vermeidung von Biomethan-Leckagen.
Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 31. August 2026 abgeschlossen sein.
G.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Nr.
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Damit zusammenhängende Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Ziel
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Namen
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Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung und klare Definition der einzelnen Meilensteine und Ziele
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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215
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7.1.r.Transformation des nationalen Energiesektors
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Meilenstein
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Verordnungen zur Schaffung eines Rahmens für die Registrierung und den Betrieb von Energiegemeinschaften
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Rechtsvorschriften über das Inkrafttreten der Verordnungen
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Entfällt.
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Entfällt.
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Entfällt.
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4. QUARTAL
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2024
|
Inkrafttreten der Verordnungen des Ministerkabinetts, die
— Festlegung der Bedingungen und Verfahren für die Registrierung und den Betrieb von Energiegemeinschaften;
— die Verpflichtung für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften einzuführen, einen Teil der in der Energiegemeinschaft erzeugten Strommenge oder den daraus gezogenen wirtschaftlichen Nutzen an schutzbedürftige Gruppen der Gesellschaft zu lenken;
— die Verpflichtung für Stromhändler einzuführen, mindestens ein Produkt für den Kauf von Strom von Energiegemeinschaften anzubieten.
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216
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7.1.r.Transformation des nationalen Energiesektors
|
Meilenstein
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Rechtsvorschriften zur Änderung von Normen für den Stromhandel und -verbrauch
|
Rechtsvorschriften über das Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Änderung der Normen für Stromhandel und -verbrauch
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Entfällt.
|
Entfällt.
|
Entfällt.
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Q1
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2024
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Inkrafttreten von Änderungen der Normen für Stromhandel und -verbrauch, mit denen Folgendes eingeführt wird:
— die Bedingung, dass die gemeinsame Energienutzung über das Gebäude mit mehreren Wohnungen hinaus möglich sein muss, ohne dass eine Energiegemeinschaft geschaffen werden muss;
— die Möglichkeit, die in der Anlage eines Stromverbrauchers erzeugte Strommenge zu nutzen, um den Verbrauchsbedarf einer anderen Anlage desselben Nutzers zu decken, unabhängig vom Standort der Anlagen. Die einzigen Beschränkungen bestehen darin, dass sich die Anlagen i) im Hoheitsgebiet der Republik Lettland befinden und ii) für das bestehende Stromübertragungs- und -verteilernetz in der Republik Lettland eingeschaltet sind.
— die Verpflichtung der Stromhändler, mindestens ein Produkt für den Bezug von Strom von Eigenverbrauchern einzuführen, die eine Mikroerzeugeranlage betreiben.
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217
|
7.1.r.Transformation des nationalen Energiesektors
|
Meilenstein
|
Verordnung über die Optimierung des Stromnetzes
|
Rechtsvorschriften über das Inkrafttreten der Verordnung
|
Entfällt.
|
Entfällt.
|
Entfällt.
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4. QUARTAL
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2025
|
Inkrafttreten der Verordnung des Ministerkabinetts:
— die Ermöglichung des Zugangs zu einem Netzanschlusspunkt für Kraftwerke, die möglicherweise unterschiedliche Erzeugungstechnologien nutzen und deren kombinierte Erzeugungskapazität die Kapazität des Netzanschlusspunkts übersteigt;
— Festlegung der Bedingungen für den Betrieb solcher kombinierten Erzeugungskapazitäten sowie für das Ein- und Ausschalten bestimmter Erzeugungsanlagen.
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218
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7.1.r.Transformation des nationalen Energiesektors
|
Meilenstein
|
Vorschriften für Biomethan, das außerhalb der Erdgasfernleitungs- und -verteilernetze transportiert wird
|
Rechtsvorschriften über das Inkrafttreten der Verordnungen
|
Entfällt.
|
Entfällt.
|
Entfällt.
|
4. QUARTAL
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2025
|
Inkrafttreten der Verordnungen des Ministerkabinetts, die
— Festlegung der Bedingungen für die Einspeisung von nachhaltigem Biomethan, das außerhalb des Erdgasfernleitungs- und -verteilernetzes transportiert wird, in das gemeinsame Erdgasversorgungsnetz;
— kleine Biomethanerzeuger in die Lage versetzen, ihr erzeugtes nachhaltiges Biomethan in das gemeinsame Erdgasversorgungssystem einzuspeisen.
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|
219
|
7.2.i. Sicherheit und Stabilität der Energieversorgung und Synchronisierung mit dem Unionsnetz
|
Meilenstein
|
Verordnung über den Einbau eines Batterieenergiespeichersystems
|
Rechtsvorschriften über das Inkrafttreten der Verordnung
|
Entfällt.
|
Entfällt.
|
Entfällt.
|
4. QUARTAL
|
2024
|
Inkrafttreten der Verordnung des Ministerkabinetts über den Rechtsrahmen für Investitionen in die Installation eines Batterieenergiespeichersystems in Rēzekne.
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|
220
|
7.2.i. Sicherheit und Stabilität der Energieversorgung und Synchronisierung mit dem Unionsnetz
|
Meilenstein
|
Verträge über die Installation eines 60-MW-Batterie-Energiespeichersystems und einer IT-Lösung für das Übertragungsnetzmanagement
|
Vergebene Aufträge
|
Entfällt.
|
Entfällt.
|
Entfällt.
|
Q2
|
2025
|
Vergebene Aufträge für die Installation eines 60-MW-Batterie-Energiespeichersystems in Rēzekne und einer IT-Lösung für das Übertragungsnetzmanagement
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|
221
|
7.2.i. Sicherheit und Stabilität der Energieversorgung und Synchronisierung mit dem Unionsnetz
|
Ziel
|
Batterie-Energiespeichersystem (BESS)
|
Entfällt.
|
MW
|
0
|
60
|
4. QUARTAL
|
2025
|
In Rēzekne wurde ein 60-MW-Batterie-Energiespeichersystem (BESS) installiert.
|
|
222
|
7.2.i. Sicherheit und Stabilität der Energieversorgung und Synchronisierung mit dem Unionsnetz
|
Meilenstein
|
IT-Lösung für das Stromübertragungsnetzmanagement
|
IT-Lösung für das Stromübertragungsnetzmanagement umgesetzt
|
Entfällt.
|
Entfällt.
|
Entfällt.
|
4. QUARTAL
|
2025
|
Es wurde eine IT-Lösung für das Stromübertragungsnetzmanagement implementiert. Die Informationen umfassen:
— Umsetzung einer Cybersicherheitslösung für kritische Energieübertragungsinfrastrukturen;
— die Entwicklung eines Konzepts sowie die Beschaffung und Installation von Softwarelösungen für das intelligente Management von Stromanschlüssen aus erneuerbaren Quellen an das nationale Stromübertragungsnetz.
|
|
223
|
7.3.i Modernisierung, Digitalisierung und Sicherung der Stromübertragungs- und -verteilungsnetze
|
Meilenstein
|
Regelungen für Investitionen in die nationalen Stromübertragungs- und -verteilernetze
|
Rechtsvorschriften über das Inkrafttreten der Verordnungen über Investitionen in die nationalen Stromübertragungs- und -verteilernetze
|
Entfällt.
|
Entfällt.
|
Entfällt.
|
4. QUARTAL
|
2024
|
Inkrafttreten der Verordnungen des Ministerkabinetts über Investitionen in neue Stromnetzkapazitäten, Umspannwerke, Übertragungsleitungen und intelligentes Energieverteilungsmanagement.
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224
|
7.3.i Modernisierung, Digitalisierung und Sicherung der Stromübertragungs- und -verteilungsnetze
|
Ziel
|
Zusätzliche Stromnetzkapazität
|
Entfällt.
|
MW
|
0
|
70
|
Q2
|
2026
|
Entwicklung neuer Stromnetzkapazitäten für insgesamt 70 MW.
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|
225
|
7.3.i Modernisierung, Digitalisierung und Sicherung der Stromübertragungs- und -verteilungsnetze
|
Meilenstein
|
Fertigstellung der Arbeiten an den Umspannwerken
|
Der Bau eines neuen Umspannwerks und die Renovierung eines bestehenden Umspannwerks sind abgeschlossen.
|
Entfällt.
|
Entfällt.
|
Entfällt.
|
Q2
|
2026
|
1) Abschluss des Baus eines digitalen Umspannwerks in Kuldīga.
2) Abschluss der Renovierung eines Umspannwerks in Carnikava.
|
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226
|
7.3.i Modernisierung, Digitalisierung und Sicherung der Stromübertragungs- und -verteilungsnetze
|
Ziel
|
In Kabelnetz umgewandeltes Freistromnetz
|
Entfällt.
|
Kilometer
|
0
|
150
|
Q2
|
2026
|
150 km der bestehenden Mittelspannungsfreileitungen wurden durch Kabelleitungen ersetzt.
|
|
227
|
7.3.i Modernisierung, Digitalisierung und Sicherung der Stromübertragungs- und -verteilungsnetze
|
Meilenstein
|
Lösung für das Management intelligenter Verteilernetze
|
Einführung einer Lösung für das Management intelligenter Verteilernetze
|
Entfällt.
|
Entfällt.
|
Entfällt.
|
Q2
|
2026
|
Es wurde eine Lösung für das intelligente Netzmanagement eingeführt. Dieser beinhaltet Folgendes:
— die Einführung einer fortschrittlichen Lösung für intelligente Verteilernetze (ADMS);
— Kauf und Installation von mindestens 285 ferngesteuerten Mittelspannungsschaltern.
|
|
228
|
7.3.i Modernisierung, Digitalisierung und Sicherung der Stromübertragungs- und -verteilungsnetze
|
Meilenstein
|
Studien und Umweltverträglichkeitsprüfungen
|
Studien und Umweltverträglichkeitsprüfungen wurden abgeschlossen
|
Entfällt.
|
Entfällt.
|
Entfällt.
|
Q2
|
2026
|
Abschluss von zwei Studien und einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Die erste Studie muss Folgendes umfassen:
— Festlegung der Höchstmenge an erneuerbaren Energiequellen, die in verschiedenen Szenarien an das Stromübertragungsnetz angeschlossen werden können;
— Berechnungen zu den erwarteten Auswirkungen festgelegter Mengen erneuerbarer Energiequellen auf die Sicherheit und Stabilität des Übertragungsnetzes und Ermittlung diesbezüglicher Lösungen.
Die zweite Studie muss Folgendes umfassen:
— Schätzungen des Anstiegs des Stromverbrauchs und des Elektrifizierungspotenzials über einen Zeitraum von zehn Jahren;
— Eine Prognosemethodik für die Angemessenheit der Kapazität und die Planung des Netzausbaus.
In der Umweltverträglichkeitsprüfung werden die umweltfreundlichsten und kosteneffizientesten Optionen für den Bau eines Stromübertragungsleitungsprojekts zwischen Ventspils, Brocēni und Telšiai ermittelt.
|
|
229
|
7.4.i. Steigerung der Nutzung von nachhaltigem Biomethan
|
Meilenstein
|
Vorschriften für Investitionen im Biomethansektor
|
Rechtsvorschriften über das Inkrafttreten der Verordnungen über Investitionen im Biomethansektor
|
Entfällt.
|
Entfällt.
|
Entfällt.
|
4. QUARTAL
|
2024
|
Inkrafttreten der Verordnungen des Ministerkabinetts über den Rechtsrahmen für Investitionen in den Bau einer regionalen Biomethan-Eingangsstelle und in den Kauf einer IT-Lösung für die Verwaltung der Eingangsstelle.
|
|
230
|
7.4.i. Steigerung der Nutzung von nachhaltigem Biomethan
|
Meilenstein
|
Vergabe von Aufträgen für den Bau eines regionalen Biomethaneinspritzpunkts und für eine IT-Lösung für sein intelligentes Management
|
Mitteilung über die Auftragsvergabe
|
Entfällt.
|
Entfällt.
|
Entfällt.
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Q2
|
2025
|
Vergebene Aufträge für den Bau eines regionalen Biomethaneinspritzpunkts und für eine IT-Lösung für das intelligente Management der Einspritzstelle.
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|
231
|
7.4.i. Steigerung der Nutzung von nachhaltigem Biomethan
|
Meilenstein
|
Regionale Biomethaninjektion abgeschlossen
|
Baufertigstellung
|
|
|
|
4. QUARTAL
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2025
|
Abschluss des Baus einer regionalen Biomethaninjektionsstelle. Alle Biomethane, die über die neue Nummer in bestehende Rohrleitungen eingespeist werden, müssen die Nachhaltigkeitskriterien und die Kriterien für Treibhausgaseinsparungen gemäß den Artikeln 29 bis 31 sowie die Vorschriften für Biokraftstoffe auf Lebens- und Futtermittelbasis gemäß Artikel 26 der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 und die damit verbundenen Durchführungsrechtsakte und delegierten Rechtsakte erfüllen.
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|
232
|
7.4.i. Steigerung der Nutzung von nachhaltigem Biomethan
|
Meilenstein
|
IT-Lösung für die Verwaltung der neuen regionalen Einspritzstelle für nachhaltiges Biomethan (BIP)
|
IT-Lösung gekauft und implementiert
|
Entfällt.
|
Entfällt.
|
Entfällt.
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Q2
|
2026
|
Es wird eine IT-Lösung für die Verwaltung der neuen regionalen Einspritzstelle für nachhaltiges Biomethan (BIP) erworben und installiert. Diese Lösung muss folgende Dienste ermöglichen:
— Verwaltung des Zugangs zum Einspritzpunkt von Biomethan;
— Darstellung der gemessenen Biomethaneinspritzungsdaten auf der gemeinsamen Gasnutzerplattform;
— Aufrechterhaltung der Beziehungen zwischen Biomethan-Erzeuger und -Fernleitungsnetznutzern für Zuteilungen an Gaseinspeisepunkten;
— Verwaltung der Kapazitäten, Nominierungen und Zuteilungen von Gaseinspeisepunkten;
— Automatische Datenintegration zwischen Messstellen und System für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen.
Standards für die Erkennung und Vermeidung von Leckagen von Methan und Biomethan werden als integraler Bestandteil der Sicherheitsanforderungen eingeführt.
|
2. Geschätzte Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans
Die geschätzten Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans Lettlands belaufen sich auf 1 969 244 522 EUR.
Die Gesamtkosten des REPowerEU-Kapitels werden auf 134 743 378 EUR veranschlagt.
ABSCHNITT 2: FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG
1.Finanziellen Beitrag
Die in Artikel 2 Absatz 2 genannten Tranchen werden wie folgt strukturiert:
1.1.Erste Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Laufende Nummer
|
Verbundene Maßnahme
(Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
|
77
|
2.3.2.3.i Schließung der digitalen Kluft für sozial schwache Schüler und Bildungseinrichtungen
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten eines Rechtsrahmens zur Festlegung von Verfahren für die Organisation und Umsetzung des Fernunterrichts
|
|
80
|
2.4.1.r Ausbau der Breitbandinfrastruktur
|
Meilenstein
|
Annahme technischer Anforderungen für vernetztes und automatisiertes Fahren
|
|
81
|
2.4.1.r Ausbau der Breitbandinfrastruktur
|
Meilenstein
|
Annahme eines gemeinsamen Modells für die Entwicklung der letzten Meile
|
|
98
|
3.1.1.4.i Einrichtung eines Finanzierungsfonds für den Bau von Niedermietwohnungen
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten des Gesetzes über die Abwägung der Rechte von Mietern und Vermietern
|
|
104
|
3.1.1.5.i Entwicklung und Ausstattung der Infrastruktur von Bildungseinrichtungen
|
Meilenstein
|
Festlegung qualitativer und quantitativer Kriterien
|
|
110
|
3.1.2.r. Zugang zu Sozial- und Arbeitsvermittlungsdiensten zur Unterstützung der Reform des Mindesteinkommens
|
Meilenstein
|
Annahme des strategischen Rahmens für die Weiterentwicklung des Systems der Mindesteinkommensbeihilfe
|
|
186
|
6.2.1.r. Modernisierung des Verfahrens zur Ermittlung von Geldwäsche, zur Untersuchung von Wirtschaftsstraftaten und zu Gerichtsverfahren
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes zur Verhinderung der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung und der Proliferationsfinanzierung
|
|
209
|
6.4.2.r. Verbesserung des Wettbewerbsumfelds
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten eines Rechtsrahmens zur Verbesserung des Wettbewerbsumfelds und zur Verringerung der Korruptionsrisiken bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.
|
|
213
|
6.4.4.r IUB IT- und analytischer Kapazitätsaufbau
|
Meilenstein
|
Annahme von Kriterien für die Ermittlung riskanter Marktsektoren, Kunden und Einkäufe
|
|
|
|
Ratenzahlungsbetrag
|
231 000 000,00 EUR
|
1.2.Zweite Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Laufende Nummer
|
Verbundene Maßnahme
(Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
|
7
|
1.2.1.1.i. Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden mit mehreren Wohnungen und Übergang zu Technologien für erneuerbare Energien
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten des Förderprogramms zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden
|
|
10
|
1.2.1.2.i Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen in Form eines kombinierten Finanzinstruments
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten des Förderprogramms für unternehmerische Energieeffizienz
|
|
13
|
1.2.1.3.i Verbesserung kommunaler Gebäude und Infrastrukturen durch Förderung des Übergangs zu Technologien für erneuerbare Energien und Verbesserung der Energieeffizienz
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten des Rechtsrahmens für ein Förderprogramm zur Verbesserung der Energieeffizienz der kommunalen Infrastruktur, das Projekte mit einer geplanten Verringerung der Primärenergie oder des CO2-Ausstoßes um mindestens 30 % unterstützt.
|
|
16
|
1.2.1.4.i Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden des öffentlichen Sektors, einschließlich historischer Gebäude
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten des Förderprogramms zur Verbesserung der Energieeffizienz nationaler und historischer Gebäude
|
|
22
|
1.3.1.r.Katastrophenmanagementsystem Anpassung an den Klimawandel, Rettungs- und Krisenreaktionsdienste
|
Meilenstein
|
Veröffentlichung eines Berichts über die Umsetzung des Katastrophenrisikomanagementsystems
|
|
27
|
2.1.1.r Modernisierung der nationalen Prozesse und Dienste und digitaler Wandel
|
Meilenstein
|
Schaffung eines Rahmens für ein einheitliches Management der IKT-Entwicklungstätigkeiten in der öffentlichen Verwaltung
|
|
28
|
2.1.1.r Modernisierung der nationalen Prozesse und Dienste und digitaler Wandel
|
Meilenstein
|
Schaffung eines normativen Rahmens für den Erhalt von Unterstützung im Bereich des digitalen Wandels von Prozessen und Diensten der öffentlichen Verwaltung
|
|
31
|
2.1.2.r. Steigerung der Effizienz und Interoperabilität bei der Nutzung nationaler IKT-Ressourcen
|
Meilenstein
|
Schaffung des Rechtsrahmens für die Gewährung von Unterstützung im Bereich der Entwicklung zentraler Systeme und Plattformen der öffentlichen Verwaltung und der Konsolidierung von Recheninfrastrukturdiensten
|
|
37
|
2.1.3.r. Entwicklung der nationalen Wirtschaftsdaten und der digitalen Dienstleistungswirtschaft
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten des Rechtsrahmens für die Gewährung von Unterstützung im Bereich der Umgestaltung der Wirtschaftsdatenverwaltung
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|
40
|
2.2.1.r. Schaffung des gesamten Zyklus der Unterstützung des digitalen Wandels in der Wirtschaft mit regionaler Abdeckung
|
Meilenstein
|
Das Europäische Zentrum für digitale Innovation (EDIH) wurde eingerichtet.
|
|
41
|
2.2.1.r. Schaffung des gesamten Zyklus der Unterstützung des digitalen Wandels in der Wirtschaft mit regionaler Abdeckung
|
Meilenstein
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Regionale Zentren zur Unterstützung von Unternehmen bieten neue Unterstützungsfunktionen für den digitalen Wandel
|
|
42
|
2.2.1.r. Schaffung des gesamten Zyklus der Unterstützung des digitalen Wandels in der Wirtschaft mit regionaler Abdeckung
|
Meilenstein
|
Einrichtung eines Systems zur Prüfung der digitalen Reife für Einrichtungen, um die von den Einrichtungen benötigten Maßnahmen zu ermitteln und staatliche Unterstützung zu erhalten.
|
|
69
|
2.3.2.r. Digitale Kompetenzen für den digitalen Wandel von Gesellschaft und Regierung
|
Meilenstein
|
Mit dem normativen Rahmen wird ein gemeinsamer Rahmen für die Bewertung grundlegender digitaler Kompetenzen, die Ermittlung und Planung des Schulungsbedarfs und die Bewertung gestärkt und umgesetzt.
|
|
70
|
2.3.2.r. Digitale Kompetenzen für den digitalen Wandel von Gesellschaft und Regierung
|
Meilenstein
|
Es sind Änderungen an normativen Rechtsakten über nationale Hochschulstandards in Kraft getreten, mit denen die Ergebnisse von Studien zur digitalen Kompetenz auf den entsprechenden Niveaus des lettischen Qualifikationsrahmens erreicht werden sollen.
|
|
85
|
3.1.1.1.i. Verbesserung des Regional- und Nahstraßennetzes
|
Ziel
|
Renovierte oder umgebaute regionale und lokale Straßen für die sichere Zugänglichkeit der Bezirksverwaltungszentren und ihrer Dienstleistungen und Arbeitsplätze sowie für das uneingeschränkte Funktionieren der neuen Gemeinden.
|
|
89
|
3.1.1.2.i Stärkung der Kapazitäten der Gemeinden zur Verbesserung der Effizienz und Qualität ihrer Tätigkeiten
|
Meilenstein
|
Die Rechtsgrundlage für die Umsetzung der Unterstützung für den Aufbau von Kapazitäten der lokalen Gebietskörperschaften wurde angenommen.
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|
93
|
3.1.1.3.i Investitionen in die öffentliche Unternehmensinfrastruktur für die Entwicklung von Industrieparks und -gebieten in Regionen
|
Meilenstein
|
Annahme eines Förderprogramms für die Entwicklung von Industrieparks und -gebieten in den Regionen
|
|
99
|
3.1.1.4.i Einrichtung eines Finanzierungsfonds für den Bau von Niedermietwohnungen
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Meilenstein
|
Annahme einer Strategie für die Erschwinglichkeit von Wohnraum
|
|
100
|
3.1.1.4.i Einrichtung eines Finanzierungsfonds für den Bau von Niedermietwohnungen
|
Meilenstein
|
Regierungsverordnung über den Bau von Niedermietwohnungen
|
|
105
|
3.1.1.5.i Entwicklung und Ausstattung der Infrastruktur von Bildungseinrichtungen
|
Meilenstein
|
Annahme von Beschlüssen der Gemeinderäte über die Umstrukturierung von mindestens 20 allgemeinen Sekundarschulen
|
|
107
|
3.1.1.6.i Kauf emissionsfreier Fahrzeuge für die Wahrnehmung kommunaler Funktionen und Dienstleistungen
|
Meilenstein
|
Für Kommunalverwaltungen wurde ein Förderprogramm für den Kauf von Elektrobussen für die Wahrnehmung kommunaler Funktionen und damit verbundener Dienstleistungen angenommen.
|
|
112
|
3.1.2.1.i Maßnahmen zur Förderung des Zugangs von Menschen mit Behinderungen und Menschen mit funktionellen Beeinträchtigungen zu öffentlichen Dienstleistungen und Beschäftigung
|
Meilenstein
|
Auswahl von Gebäuden des Staates und der Gemeinden, in denen Umweltanpassungen vorgenommen werden sollen
|
|
118
|
3.1.2.2.i Entwicklung eines Prognoseinstruments
|
Meilenstein
|
Abschluss eines Vertrags über die Entwicklung von Algorithmen für das Prognosemodell, die Entwicklung technischer Spezifikationen für Informationssysteme und die Überwachung der Systementwicklung
|
|
121
|
3.1.2.3.i. Widerstandsfähigkeit und Kontinuität des Langzeitpflegedienstes
|
Meilenstein
|
Entwicklung eines Standard-Baudesigns
|
|
131
|
4.1.1.r. Nachhaltigkeit und Resilienz eines auf den Menschen ausgerichteten, umfassenden, integrierten Gesundheitssystems
|
Meilenstein
|
Annahme einer Strategie für digitale Gesundheit
|
|
132
|
4.1.1.r. Nachhaltigkeit und Resilienz eines auf den Menschen ausgerichteten, umfassenden, integrierten Gesundheitssystems
|
Meilenstein
|
Entwicklung eines auf den Menschen ausgerichteten, umfassenden und integrierten Gesundheitsversorgungsmodells durch Entwicklung einer Investitionsstrategie und von Empfehlungen für die Entwicklung einer integrierten und epidemiologisch sicheren Gesundheitsversorgung
|
|
135
|
4.1.1.1.i. Förderung der Forschung im Bereich der öffentlichen Gesundheit
|
Meilenstein
|
Annahme einer Methodik für drei Studien zur Verbesserung der Planung und Umsetzung der Gesundheitspolitik in den Bereichen Antibiotikaresistenz, Impfung und Infektionskrankheiten
|
|
138
|
4.1.1.2.i. Unterstützung für die Stärkung der Gesundheitsinfrastruktur von Universitäts- und Regionalkrankenhäusern
|
Ziel
|
Anzahl der Projekte, zu denen die Technologiekommission eine positive Stellungnahme zur Förderfähigkeit von Ausrüstung für die Erbringung der entsprechenden staatlich finanzierten Dienste erhalten hat
|
|
149
|
4.3.1.r. Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung, Stärkung der Governance, effiziente Nutzung von Gesundheitsressourcen, Aufstockung des gesamten öffentlichen Haushalts im Gesundheitswesen
|
Meilenstein
|
Koordinierungsmechanismus für die Bewertung, Entwicklung und Umsetzung neuer Modelle für die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen genehmigt
|
|
151
|
4.3.1.1.i. Unterstützung bei der Bewertung und Verbesserung der Qualität und Zugänglichkeit der ambulanten sekundären Gesundheitsversorgung
|
Meilenstein
|
Annahme einer Methodik für die Studie über die Qualität und Verfügbarkeit der ambulanten sekundären Gesundheitsversorgung
|
|
154
|
5.1.r.Governance des Innovationssystems und Motivation privater Investitionen in Forschung und Entwicklung
|
Meilenstein
|
Entwicklung einer langfristigen nationalen Strategie für jeden RIS3-Bereich und Einrichtung eines strategischen Lenkungsausschusses für jeden RIS3-Bereich
|
|
159
|
5.2.1.r. Reform des Hochschulwesens und der wissenschaftlichen Exzellenz und Governance
|
Meilenstein
|
Reform der Verwaltung der Hochschuleinrichtungen
|
|
166
|
6.1.1.r. Stärkung der Analyse und Entwicklung des Datenmanagements in den Bereichen Steuerverwaltung und Zoll
|
Meilenstein
|
Annahme des Arbeitsplans für Behörden zur Eindämmung der Schattenwirtschaft 2021–2022
|
|
167
|
6.1.1.r. Stärkung der Analyse und Entwicklung des Datenmanagements in den Bereichen Steuerverwaltung und Zoll
|
Meilenstein
|
Inbetriebnahme eines Steuersystems für Steuerpflichtige, Optimierung der Kontrollen
|
|
170
|
6.1.1.r. Stärkung der Analyse und Entwicklung des Datenmanagements in den Bereichen Steuerverwaltung und Zoll
|
Ziel
|
Umsetzung des nationalen Forschungsprogramms „Verringerung der Schattenwirtschaft zur Gewährleistung der nachhaltigen Entwicklung des Landes“
|
|
178
|
6.1.2.2.i Kapazitätsaufbau im Zolllabor
|
Meilenstein
|
Erworbenes und installiertes Spektrofotometer zur Verwendung im Zolllabor
|
|
179
|
6.1.2.2.i Kapazitätsaufbau im Zolllabor
|
Meilenstein
|
Gekauftes und installiertes Spektrofotoometer zur Verwendung in der Zollkontrollstelle Flughafen
|
|
196
|
6.3.1.r Modernisierung der öffentlichen Verwaltung
|
Meilenstein
|
Genehmigter Plan zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung
|
|
198
|
6.3.1.r Modernisierung der öffentlichen Verwaltung
|
Meilenstein
|
Konzept des einheitlichen Dienstleistungszentrums als Voraussetzung für die Erbringung zentralisierter Dienstleistungen
|
|
206
|
6.3.1.4i Wachstum von Nichtregierungsorganisationen zur Stärkung der Vertretung der sozialen Sicherheit und zur Überwachung der öffentlichen Interessen
|
Meilenstein
|
Veröffentlichung des Rahmens für die Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen in folgenden Bereichen: soziale Resilienz; Interessenvertretung im öffentlichen Interesse
|
|
208
|
6.4.1.r. Einrichtung eines Registers öffentlicher Aufträge
|
Meilenstein
|
Ein Register der öffentlichen Aufträge wird zur Verfügung gestellt.
|
|
210
|
6.4.3.r. Entwicklung und Umsetzung einer Professionalisierungsstrategie
|
Meilenstein
|
Annahme einer Strategie für die Professionalisierung der Auftraggeber
|
|
211
|
6.4.3.r. Entwicklung und Umsetzung einer Professionalisierungsstrategie
|
Meilenstein
|
Änderungen der einschlägigen Rechtsakte, Verordnungen und internen Verfahren
|
|
|
|
Ratenzahlungsbetrag
|
388 000 000,00 EUR
|
1.3.Dritte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Laufende Nummer
|
Verbundene Maßnahme
(Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
|
1
|
1.1.1.r. Ökologisierung des Nahverkehrssystems Riga
|
Meilenstein
|
Koordinierter Ansatz für die Planung, Bestellung und Organisation des Personenverkehrs im Großraum Riga
|
|
19
|
1.2.1.5.i Modernisierung der Stromübertragungs- und -verteilungsnetze
|
Ziel
|
Mitteilung über die Vergabe von Aufträgen für genehmigte Projekte in Höhe von 80 000 000 EUR.
|
|
29
|
2.1.1.1.i Modernisierung der Verwaltung und digitaler Wandel von Dienstleistungen, einschließlich Rahmenbedingungen für Unternehmen
|
Ziel
|
Beschreibungen der entwickelten und harmonisierten Tätigkeiten zur Entwicklung von IKT-Lösungen
|
|
32
|
2.1.2.1.i Zentralisierte Plattformen, Systeme und Dienste
|
Ziel
|
Genehmigung von Entwicklungsplänen für die Schaffung, Umwandlung oder Einführung zentraler IKT-Funktionen und gemeinsamer Dienste
|
|
33
|
2.1.2.1.i Zentralisierte Plattformen, Systeme und Dienste
|
Ziel
|
Genehmigung harmonisierter Beschreibungen der Entwicklungstätigkeiten zentraler IKT-Lösungen
|
|
38
|
2.1.3.r. Entwicklung der nationalen Wirtschaftsdaten und der digitalen Dienstleistungswirtschaft
|
Meilenstein
|
Rechtsrahmen für die Funktionsweise der nationalen Plattform für den Datenaustausch
|
|
57
|
2.3.1.r Entwicklung eines nachhaltigen und sozial verantwortlichen Unterstützungsrahmens für die Erwachsenenbildung
|
Meilenstein
|
Verstärkte Unterstützung der Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmern
|
|
60
|
2.3.1.r Entwicklung eines nachhaltigen und sozial verantwortlichen Unterstützungsrahmens für die Erwachsenenbildung
|
Meilenstein
|
Entwicklung des Konzepts der individuellen Lernkonten (ILA)
|
|
74
|
2.3.2.2.i Entwicklung der Kompetenzen und Fähigkeiten der staatlichen und lokalen Gebietskörperschaften im Bereich des digitalen Wandels
|
Meilenstein
|
Entwicklung eines Rahmens für digitale Kompetenzen in der öffentlichen Verwaltung
|
|
79
|
2.3.2.3.i Schließung der digitalen Kluft für sozial schwache Schüler und Bildungseinrichtungen
|
Ziel
|
Anzahl der IKT-Geräteeinheiten für die Zielgruppe (Lernende)
|
|
84
|
3.1.1.r. Reform der Gebietskörperschaften
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten eines neuen „Gemeindegesetzes“
|
|
94
|
3.1.1.3.i Investitionen in die öffentliche Unternehmensinfrastruktur für die Entwicklung von Industrieparks und -gebieten in Regionen
|
Meilenstein
|
Vergabe von Aufträgen für die Entwicklung von Industrieparks in den Regionen
|
|
101
|
3.1.1.4.i Einrichtung eines Finanzierungsfonds für den Bau von Niedermietwohnungen
|
Ziel
|
Anzahl der Wohnungen innerhalb genehmigter Projekte
|
|
108
|
3.1.1.6.i Kauf emissionsfreier Fahrzeuge für die Wahrnehmung kommunaler Funktionen und damit verbundener Dienstleistungen
|
Ziel
|
Anzahl der elektrischen Schulbusse, die im Rahmen von Aufträgen für den Kauf von Elektrobussen für die Wahrnehmung der kommunalen Funktionen und damit verbundene Dienstleistungen vergeben wurden
|
|
111
|
3.1.2.r. Zugang zu Sozial- und Arbeitsvermittlungsdiensten zur Unterstützung der Reform des Mindesteinkommens
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten von Gesetzesänderungen zur Verbesserung des Systems der Mindesteinkommensbeihilfe
|
|
119
|
3.1.2.2.i Entwicklung eines Prognoseinstruments
|
Meilenstein
|
Fertigstellung der technischen Spezifikationen für das Informationssystem für die Prognoseinstrumente der sozialen Sicherheit
|
|
122
|
3.1.2.3.i. Widerstandsfähigkeit und Kontinuität des Langzeitpflegedienstes
|
Ziel
|
Abschluss von Verträgen über die Durchführung von Projekten
|
|
124
|
3.1.2.4i Synergistische Entwicklung von sozialen und beruflichen Rehabilitationsdiensten zur Förderung der Resilienz von Menschen mit funktionellen Behinderungen
|
Meilenstein
|
Beschreibung des Berufssanierungsdienstes
|
|
127
|
3.1.2.5.i. Erwerbsbeteiligung von Arbeitslosen, Arbeitsuchenden und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen
|
Meilenstein
|
Es wurde ein Umschulungs- und Weiterbildungsangebot mit Schwerpunkt auf digitalen Kompetenzen für Kunden (Arbeitslose, Arbeitsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen) der staatlichen Arbeitsagentur für die arbeitsplatzintensive Erholung der Wirtschaft durch die Umsetzung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen eingerichtet.
|
|
128
|
3.1.2.5.i. Erwerbsbeteiligung von Arbeitslosen, Arbeitsuchenden und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen
|
Meilenstein
|
Entwicklung eines digitalen Instruments für die Bewertung von Kompetenzen
|
|
143
|
4.2.1.r. Bereitstellung von Humanressourcen und Weiterbildung
|
Meilenstein
|
Strategie für die Entwicklung der Humanressourcen
|
|
144
|
4.2.1.r. Bereitstellung von Humanressourcen und Weiterbildung
|
Meilenstein
|
Annahme der Personalkartierung im Gesundheitswesen
|
|
146
|
4.2.1.r. Bereitstellung von Humanressourcen und Weiterbildung
|
Meilenstein
|
Annahme eines Modells für die Personalplanung im Gesundheitswesen
|
|
147
|
4.2.1.1.i. Unterstützung bei der Umsetzung des Systems zur Entwicklung der Humanressourcen.
|
Meilenstein
|
Einrichtung eines Koordinierungsmechanismus für die Ausbildung von Fachkräften im Gesundheitswesen
|
|
152
|
4.3.1.1.i. Unterstützung bei der Bewertung und Verbesserung der Qualität und Zugänglichkeit der ambulanten sekundären Gesundheitsversorgung
|
Meilenstein
|
Studie über die Qualität, Zugänglichkeit und Verfügbarkeit der ambulanten sekundären Gesundheitsversorgung
|
|
155
|
5.1.1.1.i Operationalisierung eines vollwertigen Governance-Modells für das Innovationssystem
|
Ziel
|
Auftragsvergabe oder Ernennung der erforderlichen Humanressourcen
|
|
161
|
5.2.1.r. Reform des Hochschulwesens und der wissenschaftlichen Exzellenz und Governance
|
Ziel
|
Konsolidierung der Hochschuleinrichtungen
|
|
168
|
6.1.1.r. Stärkung der Analyse und Entwicklung des Datenmanagements in den Bereichen Steuerverwaltung und Zoll
|
Meilenstein
|
Inbetriebnahme eines Korbs datengestützter Dienstleistungen für jede Segmentierungsgruppe von Steuerpflichtigen
|
|
169
|
6.1.1.r. Stärkung der Analyse und Entwicklung des Datenmanagements in den Bereichen Steuerverwaltung und Zoll
|
Meilenstein
|
Veröffentlichung eines Handbuchs für das Compliance-Risikomanagement
|
|
171
|
6.1.1.r. Stärkung der Analyse und Entwicklung des Datenmanagements in den Bereichen Steuerverwaltung und Zoll
|
Meilenstein
|
Umsetzung der Forschungsergebnisse
|
|
174
|
6.1.1.3.i Personalschulung mit Analyseplattform und Beratung
|
Ziel
|
Schulung des Personals für die Zusammenarbeit mit der Analyseplattform
|
|
181
|
6.1.2.4i Schaffung einer Infrastruktur für die Erbringung von Kontrolldiensten in Kundziņsala
|
Meilenstein
|
Gemeinsames Entwurf – Bauvertrag unterzeichnet
|
|
184
|
6.1.2.4i Schaffung einer Infrastruktur für die Erbringung von Kontrolldiensten in Kundziņsala
|
Meilenstein
|
Beschaffung und Abschluss eines Vertrags über die Lieferung und Installation von Röntgenfrachtkontrolleinrichtungen
|
|
200
|
6.3.1.1.i. Offene, transparente, faire und rechenschaftspflichtige öffentliche Verwaltung
|
Meilenstein
|
Kompetenzrahmen verfügbar
|
|
202
|
6.3.1.2.i Professionalisierung der öffentlichen Verwaltung und des Verwaltungs- und Kapazitätsaufbaus
|
Meilenstein
|
Verfügbarer Kompetenzrahmen, einschließlich Schulungsprogramme
|
|
219
|
7.2.i. Sicherheit und Stabilität der Energieversorgung und Synchronisierung mit dem Unionsnetz
|
Meilenstein
|
Vorschriften für den Einbau eines Batterie-Energiespeichersystems
|
|
223
|
7.3.i Modernisierung, Digitalisierung und Sicherung der Stromübertragungs- und -verteilungsnetze
|
Meilenstein
|
Regelungen für Investitionen in die nationalen Stromübertragungs- und -verteilernetze
|
|
229
|
7.4.i. Steigerung der Nutzung von nachhaltigem Biomethan
|
Meilenstein
|
Vorschriften für Investitionen im Biomethansektor
|
|
|
|
Ratenzahlungsbetrag
|
339 038 937 EUR
|
1.4.Vierte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Laufende Nummer
|
Verbundene Maßnahme
(Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
|
8
|
1.2.1.1.i. Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden mit mehreren Wohnungen und Übergang zu Technologien für erneuerbare Energien
|
Ziel
|
Genehmigte Projekte im Wert von mindestens 40 097 400 EUR
|
|
12
|
1.2.1.2.i Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen in Form eines kombinierten Finanzinstruments
|
Ziel
|
Genehmigte Projekte im Wert von mindestens 108 000 000 EUR
|
|
14
|
1.2.1.3.i Verbesserung kommunaler Gebäude und Infrastrukturen durch Förderung des Übergangs zu Technologien für erneuerbare Energien und Verbesserung der Energieeffizienz
|
Ziel
|
Vergabe von Aufträgen für die Durchführung von Projekten zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden und Infrastrukturen der lokalen Gebietskörperschaften mit einem Auftragswert von mindestens 27 838 800 EUR
|
|
17
|
1.2.1.4.i Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden des öffentlichen Sektors, einschließlich historischer Gebäude
|
Ziel
|
Mitteilung über die Vergabe eines Auftrags im Wert von mindestens 16 769 200 EUR
|
|
21
|
1.2.1.5.i Modernisierung der Stromübertragungs- und -verteilungsnetze
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten eines Rechtsrahmens zur Gewährleistung der Übertragung von aus erneuerbaren Energiequellen erzeugtem Strom in Netze (einschließlich der Nutzung von Wäldern und anderen öffentlichen Flächen für die Erzeugung von Windenergie) und zur Förderung des Ausbaus der Windenergieinfrastruktur.
|
|
24
|
1.3.1.r.Katastrophenmanagementsystem Anpassung an den Klimawandel, Rettungs- und Krisenreaktionsdienste
|
Ziel
|
Gesamtfeuerfläche für Wildbrände im Fünfjahreszeitraum (2020-2024)
|
|
25
|
1.3.1.2.i Investitionen in Infrastrukturen zur Verringerung des Hochwasserrisikos
|
Meilenstein
|
Vergabe von Bauaufträgen für die Hälfte der Gesamtzahl der Neubauten und Erneuerungen
|
|
35
|
2.1.2.2.i Nationale Föderierte Cloud Lettlands
|
Ziel
|
Anzahl der Plattformen oder Systeme, die von Anbietern gemeinsam genutzter Dienste über gemeinsam genutzte Cloud-Dienste betrieben werden
|
|
43
|
2.2.1.1.i. Unterstützung für die Einrichtung digitaler Innovationszentren und regionaler Kontaktstellen
|
Ziel
|
Anzahl der Fahrpläne für den digitalen Wandel, die von den europäischen digitalen Innovationszentren (EDIH) an Einrichtungen herausgegeben wurden
|
|
45
|
2.2.1.2.i Unterstützung der Digitalisierung von Prozessen im Rahmen kommerzieller Tätigkeiten
|
Ziel
|
Anzahl der Einrichtungen, die bei der Digitalisierung kommerzieller Prozesse unterstützt wurden und bei denen sich das Ergebnis des Tests der digitalen Reife gegenüber dem vorherigen Testergebnis nach Erhalt der Finanzhilfe und Durchführung des Projekts verbessert hat
|
|
47
|
2.2.1.3.i Förderung der Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen in der Wirtschaft
|
Ziel
|
Anzahl der unterstützten Projekte
|
|
50
|
2.2.1.4.i Finanzinstrumente zur Erleichterung des digitalen Wandels der Wirtschaftsakteure
|
Ziel
|
Anzahl der unterzeichneten Darlehensverträge
|
|
58
|
2.3.1.r Entwicklung eines nachhaltigen und sozial verantwortlichen Unterstützungsrahmens für die Erwachsenenbildung
|
Meilenstein
|
Entwicklung des Konzepts der Kompetenzfonds
|
|
63
|
2.3.1.2.i Entwicklung digitaler Kompetenzen von Unternehmen
|
Ziel
|
Anzahl der Schulungen zu grundlegenden digitalen Kompetenzen, die Unternehmen angeboten werden
|
|
66
|
2.3.1.4.i Entwicklung des Konzepts für individuelle Lernkonten
|
Ziel
|
Erwachsene werden durch individuelle Lernkonten beim Erwerb digitaler Kompetenzen unterstützt
|
|
71
|
2.3.2.1.i Digitale Kompetenzen für Menschen, einschließlich junger Menschen
|
Ziel
|
Anzahl der Personen, die an einer Schulung teilgenommen haben
|
|
75
|
2.3.2.2.i Entwicklung der Kompetenzen und Fähigkeiten der staatlichen und lokalen Gebietskörperschaften im Bereich des digitalen Wandels
|
Ziel
|
Anzahl der von Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung absolvierten Schulungen in digitalen Kompetenzbereichen
|
|
86
|
3.1.1.1.i. Verbesserung des Regional- und Nahstraßennetzes
|
Ziel
|
Renovierte oder umgebaute, regionale und lokale Straßen für die sichere Zugänglichkeit der Bezirksverwaltungszentren und ihrer Dienstleistungen und Arbeitsplätze sowie für das uneingeschränkte Funktionieren der neuen Gemeinden
|
|
90
|
3.1.1.2.i Stärkung der Kapazitäten der Gemeinden zur Verbesserung der Effizienz und Qualität ihrer Tätigkeiten
|
Meilenstein
|
Abschluss der Bewertung der kommunalen öffentlichen Dienste, Ermittlung von Mängeln und Verbesserungsmaßnahmen
|
|
91
|
3.1.1.2.i Stärkung der Kapazitäten der Gemeinden zur Verbesserung der Effizienz und Qualität ihrer Tätigkeiten
|
Ziel
|
Zahl der geschulten Mitarbeiter der lokalen Gebietskörperschaften
|
|
113
|
3.1.2.1.i Maßnahmen zur Förderung des Zugangs von Menschen mit Behinderungen und Menschen mit funktionellen Beeinträchtigungen zu öffentlichen Dienstleistungen und Beschäftigung
|
Meilenstein
|
Unterzeichnung von Verträgen zur Gewährleistung des Zugangs zu öffentlichen Einrichtungen in den Gebäuden öffentlicher und lokaler Behörden
|
|
115
|
3.1.2.1.i Maßnahmen zur Förderung des Zugangs von Menschen mit Behinderungen und Menschen mit funktionellen Beeinträchtigungen zu öffentlichen Dienstleistungen und Beschäftigung
|
Meilenstein
|
Auswahl einer spezifischen Zielgruppe für die Verbesserung des physischen Zugangs zu Wohnraum
|
|
133
|
4.1.1.r. Nachhaltigkeit und Resilienz eines auf den Menschen ausgerichteten, umfassenden, integrierten Gesundheitssystems
|
Meilenstein
|
Die Genomreferenz der lettischen Bevölkerung wurde ermittelt (Beteiligung Lettlands am Projekt Genome for Europe – GoLatvia-Projekt)
|
|
139
|
4.1.1.2.i. Unterstützung für die Stärkung der Gesundheitsinfrastruktur von Universitäts- und Regionalkrankenhäusern
|
Ziel
|
Ausführung des Haushaltsplans, gemessen an der Gesamtvergabe von Aufträgen für Projekte zur Verbesserung der Infrastruktur von Universitäts- und Regionalkrankenhäusern in Höhe von mindestens 59 800 000 EUR des Gesamtbudgets von 149 500 000 EUR
|
|
141
|
4.1.1.3.i Unterstützung für die Stärkung der Gesundheitsinfrastruktur von sekundären ambulanten Dienstleistern
|
Ziel
|
Anzahl der ambulanten sekundären Anbieter mit verbesserter Infrastruktur
|
|
145
|
4.2.1.r. Bereitstellung von Humanressourcen und Weiterbildung
|
Meilenstein
|
Einführung eines neuen Vergütungsmodells für medizinisches Personal
|
|
153
|
4.3.1.1.i. Unterstützung bei der Bewertung und Verbesserung der Qualität und Zugänglichkeit der ambulanten sekundären Gesundheitsversorgung
|
Meilenstein
|
Berücksichtigung der Ergebnisse der Qualität, Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Studien zur sekundären Gesundheitsversorgung ambulant in die Entwicklung der Gesundheitspolitik
|
|
157
|
5.1.1.2.i Förderinstrument für Forschung und Internationalisierung
|
Meilenstein
|
Annahme der Kabinettsverordnungen
|
|
160
|
5.2.1.r. Reform des Hochschulwesens und der wissenschaftlichen Exzellenz und Governance
|
Meilenstein
|
Hochschulreform
|
|
172
|
6.1.1.1.i Modernisierung bestehender analytischer Lösungen
|
Meilenstein
|
Inbetriebnahme verbesserter analytischer Lösungen
|
|
173
|
6.1.1.2.i Entwicklung neuer Analysesysteme
|
Meilenstein
|
Inbetriebnahme neuer Analysesysteme
|
|
182
|
6.1.2.4i Schaffung einer Infrastruktur für die Erbringung von Kontrolldiensten in Kundziņsala
|
Meilenstein
|
Erteilung der Baugenehmigung
|
|
193
|
6.2.1.3.i Einrichtung eines einheitlichen Ausbildungszentrums für die Entwicklung der Qualifikationen von Richtern, Gerichtsbediensteten, Staatsanwälten, Staatsanwälten und spezialisierten Ermittlern (interdisziplinäre Angelegenheiten)
|
Ziel
|
Entwicklung und Genehmigung neuer Ausbildungsprogramme
|
|
195
|
6.2.1.3.i Einrichtung eines einheitlichen Ausbildungszentrums für die Entwicklung der Qualifikationen von Richtern, Gerichtsbediensteten, Staatsanwälten, Staatsanwälten und spezialisierten Ermittlern (interdisziplinäre Angelegenheiten)
|
Meilenstein
|
Einrichtung eines Ausbildungszentrums
|
|
207
|
6.3.1.4i Wachstum von Nichtregierungsorganisationen zur Stärkung der Vertretung der sozialen Sicherheit und zur Überwachung der öffentlichen Interessen
|
Ziel
|
Begünstigte des Förderprogramms
|
|
214
|
6.4.4.r IUB IT- und analytischer Kapazitätsaufbau
|
Meilenstein
|
Aktualisierung des Systems für die Verwaltung von Veröffentlichungen abgeschlossen
|
|
215
|
7.1.r.Transformation des nationalen Energiesektors
|
Meilenstein
|
Verordnungen zur Schaffung eines Rahmens für die Registrierung und den Betrieb von Energiegemeinschaften
|
|
216
|
7.1.r.Transformation des nationalen Energiesektors
|
Meilenstein
|
Rechtsvorschriften zur Änderung von Normen für den Stromhandel und -verbrauch
|
|
|
|
Ratenzahlungsbetrag
|
349 129 913 EUR
|
1.5.Fünfte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Laufende Nummer
|
Verbundene Maßnahme
(Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
|
2
|
1.1.1.r. Ökologisierung des Nahverkehrssystems Riga
|
Meilenstein
|
Reform des öffentlichen Verkehrs RMA
|
|
4
|
1.1.1.i. Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Riga
|
Meilenstein
|
Unterzeichnung von Verträgen über die Modernisierung des Zentralbahnhofs Riga
|
|
15
|
1.2.1.3.i Verbesserung kommunaler Gebäude und Infrastrukturen durch Förderung des Übergangs zu Technologien für erneuerbare Energien und Verbesserung der Energieeffizienz
|
Ziel
|
Verringerung des Primärenergieverbrauchs in kommunalen Gebäuden und Infrastrukturen
|
|
53
|
2.2.1.5.i Förderung des digitalen Wandels von Medienunternehmen
|
Ziel
|
Anzahl der geschaffenen Plattformen und digitalen Lösungen
|
|
56
|
2.3.1.r Entwicklung eines nachhaltigen und sozial verantwortlichen Unterstützungsrahmens für die Erwachsenenbildung
|
Ziel
|
Anteil der Erwachsenen (25-64), die in den letzten vier Wochen vor der Erhebung an der Erwachsenenbildung teilnahmen (in %)
|
|
57a
|
2.3.1.r Entwicklung eines nachhaltigen und sozial verantwortlichen Unterstützungsrahmens für die Erwachsenenbildung
|
Meilenstein
|
Annahme des Aktionsplans „Strategie zur Entwicklung des Humankapitals“
|
|
95
|
3.1.1.3.i Investitionen in die öffentliche Unternehmensinfrastruktur für die Entwicklung von Industrieparks und -gebieten in Regionen
|
Ziel
|
Absichtserklärungen/abgeschlossene Verträge
|
|
96
|
3.1.1.3.i Investitionen in die öffentliche Unternehmensinfrastruktur für die Entwicklung von Industrieparks und -gebieten in Regionen
|
Ziel
|
Bau von Industrieparks/-gebieten, in denen die öffentliche Infrastruktur in den Regionen ausgebaut wird
|
|
109
|
3.1.1.6.i Kauf emissionsfreier Fahrzeuge für die Wahrnehmung kommunaler Funktionen und damit verbundener Dienstleistungen
|
Ziel
|
Anzahl der gekauften elektrischen Schulbusse
|
|
109a
|
3.1.1.7.i Darlehen an Immobilienentwickler für den Bau von Niedermietwohnungen
|
Meilenstein
|
Durchführungsvereinbarung und Abschluss der Investition
|
|
116
|
3.1.2.1.i Maßnahmen zur Förderung des Zugangs von Menschen mit Behinderungen und Menschen mit funktionellen Beeinträchtigungen zu öffentlichen Dienstleistungen und Beschäftigung
|
Meilenstein
|
Unterzeichnung von Verträgen zur Anpassung der Wohnung von Menschen mit Behinderungen
|
|
129
|
3.1.2.5.i. Erwerbsbeteiligung von Arbeitslosen, Arbeitsuchenden und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen
|
Ziel
|
Arbeitslose, Arbeitsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen mit verbesserten Qualifikationen
|
|
136
|
4.1.1.1.i. Förderung der Forschung im Bereich der öffentlichen Gesundheit
|
Meilenstein
|
Forschung im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens zur Verbesserung der Planung und Umsetzung der Gesundheitspolitik in den Bereichen AMR, Impfung und Infektionskrankheiten
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158
|
5.1.1.2.i Förderinstrument für Forschung und Internationalisierung
|
Ziel
|
Mittelbindung
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|
176
|
6.1.2.1.i Verknüpfung von Eisenbahnröntgengeräten mit BAXE und Einsatz künstlicher Intelligenz für die Auswertung von Bildern im Schienengüterverkehr
|
Meilenstein
|
An das Röntgenbildaustauschsystem BAXE angeschlossene Scanner der Bahnzollstellen
|
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180
|
6.1.2.3.i Verbesserung der Zollkontrolle eingegangener Postsendungen an der Zollkontrollstelle Flughafen
|
Meilenstein
|
Eine Zeile für intelligentes gescanntes und automatisches Sortieren/Analysen von Postsendungen, die an der Zollkontrollstelle des Flughafens eingeführt wurde
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|
187
|
6.2.1.1.i Einrichtung eines Innovationszentrums zur Bekämpfung der Geldwäsche zur Verbesserung der Ermittlung von Geldwäsche
|
Meilenstein
|
Kooperationsplattform für Finanzinformationen und Wissensaustausch zur Verbesserung der Ermittlung von Geldwäsche
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|
188
|
6.2.1.2i. Stärkung der Kapazitäten zur Ermittlung von Wirtschaftskriminalität
|
Meilenstein
|
Der Fortschrittsbericht über die Umsetzung des Aktionsplans wird genehmigt.
|
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189
|
6.2.1.2i. Stärkung der Kapazitäten zur Ermittlung von Wirtschaftskriminalität
|
Ziel
|
Anteil der aufgedeckten Strafverfahren wegen Umweltstraftaten
|
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190
|
6.2.1.2i. Stärkung der Kapazitäten zur Ermittlung von Wirtschaftskriminalität
|
Ziel
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Zahl der zertifizierten Ermittler im Rahmen des Programms „Certified Anti Money Laundering Specialist (CAMS)“
|
|
191
|
6.2.1.2i. Stärkung der Kapazitäten zur Ermittlung von Wirtschaftskriminalität
|
Ziel
|
Ausrüstung für Strafverfolgungsbeamte
|
|
192
|
6.2.1.3.i Einrichtung eines einheitlichen Ausbildungszentrums für die Entwicklung der Qualifikationen von Richtern, Gerichtsbediensteten, Staatsanwälten, Staatsanwälten und spezialisierten Ermittlern (interdisziplinäre Angelegenheiten)
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten des Gesetzes und anderer Rechtsakte im Zusammenhang mit dem Justizausbildungszentrum
|
|
197
|
6.3.1.r Modernisierung der öffentlichen Verwaltung
|
Meilenstein
|
Überprüfung der Fortschritte bei der Umsetzung des Plans zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung angenommen
|
|
201
|
6.3.1.1.i. Offene, transparente, faire und rechenschaftspflichtige öffentliche Verwaltung
|
Ziel
|
Von Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung abgeschlossene Schulungen
|
|
203
|
6.3.1.2.i Professionalisierung der öffentlichen Verwaltung und des Verwaltungs- und Kapazitätsaufbaus
|
Ziel
|
Von Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung abgeschlossene Schulungen
|
|
204
|
6.3.1.3.i Entwicklung des Innovationsökosystems der öffentlichen Verwaltung
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten des Rechtsrahmens für das Innovationsökosystem
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|
205
|
6.3.1.3.i Entwicklung des Innovationsökosystems der öffentlichen Verwaltung
|
Meilenstein
|
Gewährleistung der finanziellen Tragfähigkeit des Innovationslabors
|
|
217
|
7.1.r.Transformation des nationalen Energiesektors
|
Meilenstein
|
Verordnung über die Optimierung des Stromnetzes
|
|
218
|
7.1.r.Transformation des nationalen Energiesektors
|
Meilenstein
|
Vorschriften für Biomethan, das außerhalb der Erdgasfernleitungs- und -verteilernetze transportiert wird
|
|
220
|
7.2.i. Sicherheit und Stabilität der Energieversorgung und Synchronisierung mit dem Unionsnetz
|
Meilenstein
|
Verträge über die Installation eines 60-MW-Batterie-Energiespeichersystems und einer IT-Lösung für das Übertragungsnetzmanagement
|
|
221
|
7.2.i. Sicherheit und Stabilität der Energieversorgung und Synchronisierung mit dem Unionsnetz
|
Ziel
|
Batterie-Energiespeichersystem (BESS)
|
|
222
|
7.2.i. Sicherheit und Stabilität der Energieversorgung und Synchronisierung mit dem Unionsnetz
|
Meilenstein
|
IT-Lösung für das Stromübertragungsnetzmanagement
|
|
230
|
7.4.i. Steigerung der Nutzung von nachhaltigem Biomethan
|
Meilenstein
|
Vergabe von Aufträgen für den Bau eines regionalen Biomethaneinspritzpunkts und für eine IT-Lösung für sein intelligentes Management
|
|
231
|
7.4.i. Steigerung der Nutzung von nachhaltigem Biomethan
|
Meilenstein
|
Regionale Biomethaninjektion abgeschlossen
|
|
|
|
Ratenzahlungsbetrag
|
274 831 150 EUR
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1.6.Sechste Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Laufende Nummer
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
|
3
|
1.1.1.i. Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Riga
|
Ziel
|
Länge der elektrischen Eisenbahnstrecken, die für den Personenverkehr geschaffen und ausgebaut werden
|
|
4a
|
1.1.1.i. Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Riga
|
Meilenstein
|
Modernisierter Bahnhof Riga
|
|
5
|
1.1.1.i. Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Riga
|
Ziel
|
Investitionen in den emissionsfreien Verkehr (Elektrobusse und Ladestationen)
|
|
5a
|
1.1.1.i. Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Riga
|
Meilenstein
|
Abgeschlossene öffentliche Verkehrsinfrastrukturprojekte
|
|
6
|
1.1.1.i. Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Riga
|
Ziel
|
Länge der neu gebauten oder renovierten Fahrradinfrastruktur in den Städten Riga und Pieriga (Teil des Großraums Riga)
|
|
9
|
1.2.1.1.i. Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden mit mehreren Wohnungen und Übergang zu Technologien für erneuerbare Energien
|
Ziel
|
Senkung des Primärenergieverbrauchs in Gebäuden mit mehreren Wohnungen mit verbesserter Energieeffizienz
|
|
11
|
1.2.1.2.i Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen in Form eines kombinierten Finanzinstruments
|
Ziel
|
Geplante THG-Emissionseinsparungen
|
|
18
|
1.2.1.4.i Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden des öffentlichen Sektors, einschließlich historischer Gebäude
|
Ziel
|
Senkung des Primärenergieverbrauchs in öffentlichen Gebäuden mit verbesserter Energieeffizienz
|
|
20
|
1.2.1.5.i Modernisierung der Stromübertragungs- und -verteilungsnetze
|
Ziel
|
Anschlusspunkte für Ladeanlagen für Elektrofahrzeuge und/oder Anlagen zur Stromerzeugung in Kleinstanlagen
|
|
23
|
1.3.1.1.i. Katastrophenmanagementsysteme für die Anpassung an den Klimawandel, Rettungs- und Krisenreaktionsdienste
|
Ziel
|
Bau von Zentren für das Katastrophenmanagement und die Notfallbewältigung beinahe 0 – Energieverbrauch
|
|
26
|
1.3.1.2.i Investitionen in Infrastrukturen zur Verringerung des Hochwasserrisikos
|
Ziel
|
Zahl der abgeschlossenen Investitionsvorhaben
|
|
30
|
2.1.1.1.i Modernisierung der Verwaltung und digitaler Wandel von Dienstleistungen, einschließlich Rahmenbedingungen für Unternehmen
|
Ziel
|
Bereitstellung von IKT-Lösungen für modernisierte Funktionen der öffentlichen Verwaltung (einschließlich Systemen)
|
|
34
|
2.1.2.1.i Zentralisierte Plattformen, Systeme und gemeinsame Dienste
|
Ziel
|
Anzahl der eingerichteten und in Betrieb befindlichen zentralen IKT-Plattformen und -Systeme
|
|
36
|
2.1.2.2.i Nationale Föderierte Cloud Lettlands
|
Ziel
|
Anzahl der Plattformen oder Systeme, die von Anbietern gemeinsam genutzter Dienste über gemeinsam genutzte Cloud-Dienste betrieben werden
|
|
39
|
2.1.3.1.i Datenverfügbarkeit, -weitergabe und -analyse
|
Ziel
|
Sektoren, für die einschlägige Datensätze auf den nationalen Datenaustauschplattformen verfügbar sind, einschließlich kontrollierter Vertriebsplattformen, Geoportale oder Portale für offene Daten
|
|
44
|
2.2.1.1.i. Unterstützung für die Einrichtung digitaler Innovationszentren und regionaler Kontaktstellen
|
Ziel
|
Anzahl der Fahrpläne für den digitalen Wandel, die von den europäischen digitalen Innovationszentren (EDIH) an Einrichtungen herausgegeben wurden
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|
44a
|
2.2.1.1.i. Unterstützung für die Einrichtung digitaler Innovationszentren und regionaler Kontaktstellen
|
Meilenstein
|
Unterstützung des digitalen Wandels von Einrichtungen durch die Europäischen Zentren für digitale Innovation (EDIH)
|
|
46
|
2.2.1.2.i Unterstützung der Digitalisierung von Prozessen im Rahmen kommerzieller Tätigkeiten
|
Ziel
|
Anzahl der Einrichtungen, die bei der Digitalisierung kommerzieller Prozesse unterstützt wurden und bei denen sich das Ergebnis des Tests der digitalen Reife gegenüber dem vorherigen Testergebnis nach Erhalt der Finanzhilfe und Durchführung des Projekts verbessert hat
|
|
48
|
2.2.1.3.i Förderung der Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen in der Wirtschaft
|
Ziel
|
Anzahl der unterstützten Projekte
|
|
49
|
2.2.1.3.i Förderung der Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen in der Wirtschaft
|
Ziel
|
Mobilisierung privater Finanzmittel
|
|
51
|
2.2.1.4.i Finanzinstrumente zur Erleichterung des digitalen Wandels der Wirtschaftsakteure
|
Ziel
|
Anzahl der unterzeichneten Darlehensverträge
|
|
52
|
2.2.1.4.i Finanzinstrumente zur Erleichterung des digitalen Wandels der Wirtschaftsakteure
|
Ziel
|
Zugesagte private Mittel
|
|
54
|
2.2.1.5.i Förderung des digitalen Wandels von Medienunternehmen
|
Ziel
|
Anzahl der unterstützten Projekte
|
|
59
|
2.3.1.r Entwicklung eines nachhaltigen und sozial verantwortlichen Unterstützungsrahmens für die Erwachsenenbildung
|
Ziel
|
Erprobung von Kompetenzfonds
|
|
61
|
2.3.1.r Entwicklung eines nachhaltigen und sozial verantwortlichen Unterstützungsrahmens für die Erwachsenenbildung
|
Ziel
|
Erprobung des Konzepts des individuellen Lernkontos
|
|
62
|
2.3.1.1.i Vermittlung hochwertiger digitaler Kompetenzen
|
Ziel
|
Zahl der Fachkräfte (Unternehmen, Akademiker und öffentlicher Sektor) und Studierenden mit fortgeschrittenen digitalen Kompetenzen in den Bereichen Quantentechnologien, Hochleistungsrechnen und Sprachtechnologien
|
|
64
|
2.3.1.2.i Entwicklung digitaler Kompetenzen von Unternehmen
|
Ziel
|
Anzahl der Schulungen zu grundlegenden digitalen Kompetenzen, die Unternehmen angeboten werden
|
|
65
|
2.3.1.3.i Entwicklung eines selbstgesteuerten Lernkonzepts für IKT-Fachkräfte
|
Ziel
|
Zahl der IKT-Spezialisten, die in einem Ansatz des nichtformalen Lernens geschult sind
|
|
67
|
2.3.1.4.i Entwicklung des Konzepts für individuelle Lernkonten
|
Ziel
|
Erwachsene werden durch individuelle Lernkonten beim Erwerb digitaler Kompetenzen unterstützt
|
|
68
|
2.3.2.r. Digitale Kompetenzen für den digitalen Wandel von Gesellschaft und Regierung
|
Ziel
|
Weiterqualifizierung digitaler Kompetenzen 16–74: Bürgerinnen und Bürger mit mindestens grundlegenden digitalen Kompetenzen.
|
|
72
|
2.3.2.1.i Digitale Kompetenzen für Menschen, einschließlich junger Menschen
|
Ziel
|
Zahl der Personen, die an Schulungen oder technologischen Innovationen in der digitalen Jugendarbeit teilgenommen haben
|
|
73
|
2.3.2.1.i Digitale Kompetenzen für Menschen, einschließlich junger Menschen
|
Ziel
|
Anzahl der Gemeinden mit Programmen zur Entwicklung digitaler Kompetenzen für junge Menschen
|
|
76
|
2.3.2.2.i Entwicklung der Kompetenzen und Fähigkeiten der staatlichen und lokalen Gebietskörperschaften im Bereich des digitalen Wandels
|
Ziel
|
Anzahl der von Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung absolvierten Schulungen in Bereichen des Rahmens für digitale Kompetenzen
|
|
83
|
2.4.1.2.i Ausbau der Infrastruktur für Breitbandnetze oder Netze mit sehr hoher Kapazität „letzte Meile“
|
Ziel
|
Zahl der Haushalte, Unternehmen, Schulen, Krankenhäuser und sonstigen öffentlichen Gebäude, die Zugang zum Breitbandnetz mit sehr hoher Kapazität haben
|
|
92
|
3.1.1.2.i Stärkung der Kapazitäten der Gemeinden zur Verbesserung der Effizienz und Qualität ihrer Tätigkeiten
|
Ziel
|
Zahl der geschulten Mitarbeiter der lokalen Gebietskörperschaften
|
|
97
|
3.1.1.3.i Investitionen in die öffentliche Unternehmensinfrastruktur für die Entwicklung von Industrieparks und -gebieten in Regionen
|
Ziel
|
Schaffung neuer Arbeitsplätze in den Industrieparks mit Durchschnittsgehältern über dem Durchschnittslohn im jeweiligen Wirtschaftszweig
|
|
102
|
3.1.1.4.i Einrichtung eines Finanzierungsfonds für den Bau von Niedermietwohnungen
|
Ziel
|
Anzahl der Wohnungen innerhalb genehmigter Projekte
|
|
103
|
3.1.1.4.i Einrichtung eines Finanzierungsfonds für den Bau von Niedermietwohnungen
|
Ziel
|
Anzahl der gebauten Wohnungen
|
|
106
|
3.1.1.5.i Entwicklung und Ausstattung der Infrastruktur von Bildungseinrichtungen
|
Ziel
|
Entwicklung und Ausstattung der Infrastruktur von Bildungseinrichtungen
|
|
109b
|
3.1.1.7.i Darlehen an Immobilienentwickler für den Bau von Niedermietwohnungen
|
Ziel
|
Mit Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen
|
|
114
|
3.1.2.1.i Maßnahmen zur Förderung des Zugangs von Menschen mit Behinderungen und Menschen mit funktionellen Beeinträchtigungen zu öffentlichen Dienstleistungen und Beschäftigung
|
Ziel
|
Abschluss des Baus, um den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen in Staats- und Kommunalgebäuden zu gewährleisten,
|
|
117
|
3.1.2.1.i Maßnahmen zur Förderung des Zugangs von Menschen mit Behinderungen und Menschen mit funktionellen Beeinträchtigungen zu öffentlichen Dienstleistungen und Beschäftigung
|
Ziel
|
Barrierefreiheit des Wohnraums für Menschen mit Behinderungen sichergestellt
|
|
120
|
3.1.2.2.i Entwicklung eines Prognoseinstruments
|
Meilenstein
|
Entwicklung eines Prognoseinstruments
|
|
123
|
3.1.2.3.i. Widerstandsfähigkeit und Kontinuität des Langzeitpflegedienstes
|
Ziel
|
Bereitstellung neuer Plätze für Langzeitpflegedienste in der Nähe von Familieneinrichtungen für 408 Personen im Rentenalter
|
|
125
|
3.1.2.4i Synergistische Entwicklung von sozialen und beruflichen Rehabilitationsdiensten zur Förderung der Resilienz von Menschen mit funktionellen Behinderungen
|
Meilenstein
|
Anpassung der Gebäudeinfrastruktur, einschließlich der Förderung der ökologischen Zugänglichkeit und der Energieeffizienz, sowie Verbesserung der technischen und materiellen Ausrüstung
|
|
126
|
3.1.2.4i Synergistische Entwicklung von sozialen und beruflichen Rehabilitationsdiensten zur Förderung der Resilienz von Menschen mit funktionellen Behinderungen
|
Meilenstein
|
Die Annahme eines neuen Standards für soziale und berufliche Rehabilitationsdienste zur Förderung der Widerstandsfähigkeit von Menschen mit funktionellen Beeinträchtigungen wurde festgelegt und genehmigt.
|
|
130
|
3.1.2.5.i. Erwerbsbeteiligung von Arbeitslosen, Arbeitsuchenden und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen
|
Ziel
|
Arbeitslose, Arbeitsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen mit verbesserten Qualifikationen
|
|
130a
|
3.1.2.6.i. Erleichterung der Verfügbarkeit technischer Hilfen
|
Ziel
|
Technische Hilfsmittel für Personen mit funktionellen Beeinträchtigungen
|
|
134
|
4.1.1.r. Nachhaltigkeit und Resilienz eines auf den Menschen ausgerichteten, umfassenden, integrierten Gesundheitssystems
|
Meilenstein
|
Methodisches Management im Bereich Onkologie gewährleistet
|
|
137
|
4.1.1.1.i. Förderung der Forschung im Bereich der öffentlichen Gesundheit
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten von Änderungen von Rechtsakten zur Verbesserung der Planung und Umsetzung der Politik im Bereich der öffentlichen Gesundheit in den Bereichen Antibiotikaresistenz, Impfung und Infektionskrankheiten
|
|
140
|
4.1.1.2.i. Unterstützung für die Stärkung der Gesundheitsinfrastruktur von Universitäts- und Regionalkrankenhäusern
|
Ziel
|
Anzahl der Krankenhäuser mit verbesserter Infrastruktur
|
|
142
|
4.1.1.3.i Unterstützung für die Stärkung der Gesundheitsinfrastruktur von sekundären ambulanten Dienstleistern
|
Ziel
|
Anzahl der ambulanten sekundären Anbieter mit verbesserter Infrastruktur
|
|
148
|
4.2.1.1.i. Unterstützung der Umsetzung des Systems zur Entwicklung der Humanressourcen
|
Meilenstein
|
Simulationsansatz im Rahmen des Lernprozesses im Gesundheitswesen eingeführt
|
|
150
|
4.3.1.r. Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung, Stärkung der Governance, effiziente Nutzung von Gesundheitsressourcen, Aufstockung des gesamten öffentlichen Haushalts im Gesundheitswesen
|
Ziel
|
Durchgängige Berücksichtigung neuer Modelle für die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen als Teil öffentlich finanzierter Gesundheitsdienste
|
|
156
|
5.1.1.1.i Operationalisierung eines vollwertigen Governance-Modells für das Innovationssystem
|
Meilenstein
|
Veröffentlichung eines Monitoringberichts mit Informationen über jeden RIS3-Bereich und die Funktionsweise des Innovationsmanagementsystems.
|
|
162
|
5.2.1.r. Reform des Hochschulwesens und der wissenschaftlichen Exzellenz und Governance
|
Ziel
|
Anteil der öffentlichen Hochschuleinrichtungen, die von Governance-Änderungen betroffen sind
|
|
163
|
5.2.1.1.i Finanzhilfen für Forschung, Entwicklung und Konsolidierung
|
Ziel
|
Konsolidierungszuschüsse
|
|
164
|
5.2.1.1.i Finanzhilfen für Forschung, Entwicklung und Konsolidierung
|
Ziel
|
Unterzeichnung von Finanzhilfevereinbarungen für akademische Laufbahnen
|
|
165
|
5.2.1.1.i Finanzhilfen für Forschung, Entwicklung und Konsolidierung
|
Ziel
|
Unterzeichnung interner FuE-Finanzhilfevereinbarungen
|
|
175
|
6.1.2 r. Fern- und zentralisierte Analyse gescannter Bilder an den Zollkontrollstellen
|
Ziel
|
Anteil der von lettischen Zollkontrollstellen gescannten Frachtbilder, die aus der Ferne und zentral analysiert wurden
|
|
177
|
6.1.2.1i Verknüpfung von Röntgengeräten im Schienenverkehr mit BAXE und Nutzung künstlicher Intelligenz für die Analyse von Bildern für den Schienengüterverkehr
|
Meilenstein
|
Einführung einer Plattform für gescannte Bildanalyse im Schienengüterverkehr
|
|
183
|
6.1.2.4i Schaffung einer Infrastruktur für die Erbringung von Kontrolldiensten in Kundziņsala
|
Meilenstein
|
Der Zyklus der umgebenden Strukturen ist abgeschlossen.
|
|
185
|
6.1.2.4i Schaffung einer Infrastruktur für die Erbringung von Kontrolldiensten in Kundziņsala
|
Meilenstein
|
Ladungskontrolle Röntgenausrüstung installiert
|
|
194
|
6.2.1.3.i Einrichtung eines einheitlichen Ausbildungszentrums für die Entwicklung der Qualifikationen von Richtern, Gerichtsbediensteten, Staatsanwälten, Staatsanwälten und spezialisierten Ermittlern (interdisziplinäre Angelegenheiten)
|
Ziel
|
Durchführung von Schulungsprogrammen
|
|
199
|
6.3.1.r Modernisierung der öffentlichen Verwaltung
|
Ziel
|
Anteil der Humanressourcen in der direkten öffentlichen Verwaltung, die zentrale Rechnungsführungs- und Personalverwaltungsdienste erhalten.
|
|
212
|
6.4.3.r. Entwicklung und Umsetzung einer Professionalisierungsstrategie
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten von Rechtsakten zur Durchführung der Zentralisierung der Auftragsvergabe
|
|
224
|
7.3.i Modernisierung, Digitalisierung und Sicherung der Stromübertragungs- und -verteilungsnetze
|
Ziel
|
Zusätzliche Stromnetzkapazität
|
|
225
|
7.3.i Modernisierung, Digitalisierung und Sicherung der Stromübertragungs- und -verteilungsnetze
|
Meilenstein
|
Fertigstellung der Bauarbeiten an den Umspannwerken
|
|
226
|
7.3.i Modernisierung, Digitalisierung und Sicherung der Stromübertragungs- und -verteilungsnetze
|
Ziel
|
In Kabelnetz umgewandeltes Freistromnetz
|
|
227
|
7.3.i Modernisierung, Digitalisierung und Sicherung der Stromübertragungs- und -verteilungsnetze
|
Meilenstein
|
Lösung für das Management intelligenter Verteilernetze
|
|
228
|
7.3.i Modernisierung, Digitalisierung und Sicherung der Stromübertragungs- und -verteilungsnetze
|
Meilenstein
|
Studien und Umweltverträglichkeitsprüfungen
|
|
232
|
7.4.i. Steigerung der Nutzung von nachhaltigem Biomethan
|
Meilenstein
|
IT-Lösung für die Verwaltung der neuen regionalen Einspritzstelle für nachhaltiges Biomethan (BIP)
|
|
|
|
Ratenzahlungsbetrag
|
387 244 522 EUR
|
ABSCHNITT 3 ZUSÄTZLICHE REGELUNG
1.Vorkehrungen für die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans
Die Durchführung des Plans wird vom Finanzministerium koordiniert.
Das Finanzministerium nimmt die Aufgaben der Verwaltungsbehörde wahr; diese werden von den anderen Aufgaben, einschließlich der Aufgaben der Prüfbehörde, getrennt.
Das Finanzministerium als Verwaltungsbehörde ist für die Entwicklung des Verwaltungs- und Kontrollsystems des Plans zuständig und koordiniert den Berichterstattungsprozess während der Umsetzung des Plans (halbjährlicher Bericht über die Erstellung und den Fortschritt des Plans) und andere Aufgaben. Die zentrale Finanzierungs- und Vertragsagentur (CFCA) wurde als zwischengeschaltete Stelle benannt, die für die Durchführung, Kontrolle und Überwachung des Plans zuständig ist.
Die Prüfbehörde, die bei Planung, Prüfung, Berichterstattung und Stellungnahme von den anderen Abteilungen des Finanzministeriums unabhängig ist, erstellt eine Planprüfungsstrategie und erstellt eine Zusammenfassung der durchgeführten Prüfungen, die dem Zahlungsantrag beigefügt sind. Die Fachministerien und die Staatskanzlei nehmen die Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung des Plans wahr.
Die für die Verwaltung und Überwachung des Plans erforderlichen Verwaltungsressourcen werden im Rahmen der vorhandenen Ressourcen der zuständigen Institutionen bereitgestellt, wobei das erforderliche zusätzliche Personal eingesetzt wird. Die Beteiligung der Behörden an der Umsetzung des Plans erfolgt innerhalb des festgelegten Rahmens ihrer Kerntätigkeiten und -funktionen. Die Finanzierung der Fachministerien für die Durchführung des Plans erfolgt gemäß den einschlägigen nationalen Verfahren für die Finanzierung aus dem Staatshaushalt.
Im Staatshaushalt ist ein gesondertes Haushaltsprogramm für Finanzströme im Zusammenhang mit dem Aufbau- und Resilienzplan vorgesehen, das die Rückverfolgbarkeit und Separierbarkeit der Finanzströme gewährleistet.
2.Modalitäten für die Gewährung des uneingeschränkten Zugangs der Kommission zu den zugrunde liegenden Daten
Das Finanzministerium ist als zentrale Koordinierungsstelle für den Aufbau- und Resilienzplan Lettlands und dessen Umsetzung für die Gesamtkoordinierung und Überwachung des Plans zuständig. Daten im Zusammenhang mit der Durchführung und Überwachung des Plans werden im bestehenden Verwaltungs- und Kontrollsystem für EU-Mittel KPVIS gespeichert. Das KPVIS wird an die Anforderungen der Verordnung (EU) 2021/241 an die Datenerhebung, Fortschrittsberichte und Zahlungsanträge angepasst, einschließlich der Erhebung von Indikatoren und anderen Informationen, die für den Nachweis und die Berichterstattung über das Erreichen der Etappenziele und Zielwerte erforderlich sind. Das KPVIS wird von allen an der Durchführung des Plans beteiligten Akteuren genutzt, einschließlich der Begünstigten und der Überwachungsbehörden zwischen der CFCA, den Fachministerien und der Prüfbehörde und anderen. Die Fachministerien verwalten und aktualisieren kontinuierlich Informationen im KPVIS über die Fortschritte und Ergebnisse des Plans, die durchgeführten Kontrollen, die Kontrollen, einschließlich der festgestellten Mängel und aller ergriffenen Abhilfemaßnahmen.
Nach Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 übermittelt Lettland der Kommission nach Erreichen der einschlägigen vereinbarten Etappenziele und Zielwerte in Abschnitt 2.1 dieses Anhangs einen ordnungsgemäß begründeten Antrag auf Zahlung des Finanzbeitrags. Lettland stellt sicher, dass die Kommission auf Anfrage uneingeschränkten Zugang zu den zugrunde liegenden einschlägigen Daten hat, die die ordnungsgemäße Begründung des Zahlungsantrags stützen, und zwar sowohl für die Bewertung des Zahlungsantrags gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 als auch für Prüfungs- und Kontrollzwecke.