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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2025/2157 |
27.10.2025 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2025/2157 DES RATES
vom 17. Oktober 2025
zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2024/1447 des Rates zur Billigung der Bewertung des Ukraine-Plans
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/792 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Februar 2024 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine (1), insbesondere auf Artikel 20 Absatz 2,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Nachdem die Ukraine am 20. März 2024 den Ukraine-Plan (im Folgenden „Plan“) übermittelt hatte, legte die Kommission dem Rat ihre positive Bewertung des Plans vor. Der Rat billigte diese positive Bewertung mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1447 (2). |
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(2) |
Seit der Billigung des Plans durch den Rat und im Einklang mit den Artikeln 24 und 25 der Verordnung (EU) 2024/792 wurde der Ukraine ein Betrag von 6 000 000 000 EUR als außerordentliche Brückenfinanzierung ausgezahlt und wurde der Ukraine ein Betrag von 1 890 000 000 EUR in Form einer Vorfinanzierung ausgezahlt, die einer Vorauszahlung in Höhe von 7 % der Unterstützung in Darlehensform entspricht, die die Ukraine im Rahmen des Plans erhalten kann. In den ersten vier Tranchen des Plans wurde gemäß Artikel 26 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/792 ein zusätzlicher Betrag von 14 995 446 398 EUR an die Ukraine ausgezahlt. |
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(3) |
Die Lage in der Ukraine ist nach wie vor sehr schwierig. Russlands anhaltender Angriffskrieg verzögert die wirtschaftliche Erholung und den Wiederaufbau der Ukraine und übt enormen Druck auf ihre Verwaltungskapazitäten aus. Folglich sind einige qualitative und quantitative Schritte im Rahmen des Plans von der Ukraine teilweise oder vollständig nicht mehr erreichbar, insbesondere was den Zeitplan betrifft. |
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(4) |
Am 7. August 2025 schlug die Ukraine nach Konsultation der Werchowna Rada Änderungen des Plans gemäß Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/792 vor (im Folgenden „vorgeschlagene Änderungen“), da der Plan aufgrund objektiver Umstände teilweise nicht mehr durchführbar sei. |
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(5) |
Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen 46 der 146 qualitativen und quantitativen Schritte gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1447. Die vorgeschlagenen Änderungen beziehen sich auf Schritte, die zwischen dem 3. Quartal 2025 und dem 4. Quartal 2027 umgesetzt werden sollen. Für zehn dieser Schritte schlug die Ukraine vor, die ursprünglichen Frist zu verlängern, und vier Schritte wurden vorgezogen. Die Beschreibung von 36 Schritten wurde geringfügig geändert, größtenteils um Schreibfehler zu berichtigen. Zwei Schritte wurden jeweils in zwei Schritte aufgeteilt, zwei Schritte wurden zu einem Schritt zusammengefasst, und ein Schritt, der mit einem Zwischenziel verknüpft war, wurde gestrichen. Die Investitionszuweisungen wurden gesenkt, um alternative Geberquellen für spezifische Investitionen oder eine geringere Nachfrage als ursprünglich erwartet zu berücksichtigen, sodass die Beträge der allgemeinen Budgethilfe zugewiesen werden können. Eine solche Umwidmung spiegelt den durch den anhaltenden Krieg verursachten haushaltspolitischen Druck wider und trägt dazu bei, diesen zu bewältigen. Folglich haben sich die Gesamtzahl der Schritte im Plan und die ursprüngliche Zahl der Reformen und Investitionen nicht geändert. Es wurden einige Änderungen in Bezug auf die Modalitäten für die Durchführung des Plans, Überwachung des Plans und Berichterstattung über den Plan vorgeschlagen, die keine Auswirkungen auf die erste Bewertung des Plans durch die Kommission haben. |
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(6) |
Die Kommission hat im Einklang mit Artikel 18 der Verordnung (EU) 2024/792 die Relevanz, Vollständigkeit und Angemessenheit der vorgeschlagenen Änderungen bewertet. Bei dieser Bewertung hat die Kommission so umfassend wie möglich in Zusammenarbeit mit der Ukraine gehandelt. Die Kommission bewertete insbesondere, ob die vorgeschlagenen Änderungen den Zielen der Ukraine-Fazilität auf bedarfsgerechte, umfassende und angemessen ausgewogene Weise Rechnung tragen, ob sie zur Bewältigung der im Zusammenhang mit dem EU-Beitrittsprozess der Ukraine ermittelten relevanten Herausforderungen beitragen und mit diesen in Einklang stehen, ob sie mit den allgemeinen Grundsätzen der Ukraine-Fazilität gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/792 in Einklang stehen und ob sie dem Erholungs-, Wiederaufbau- und Modernisierungsbedarf der Ukraine entsprechen. Mit den vorgeschlagenen Änderungen wird das Ziel des Plans beibehalten, einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit, zu sozialen Zielen sowie zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen zu leisten. Die vorgeschlagenen Änderungen haben keine Auswirkungen auf die derzeitigen Regelungen zum Schutz der finanziellen Interessen der Union. Schließlich hat die Kommission bewertet, ob die Werchowna Rada im Einklang mit dem nationalen Rechtsrahmen der Ukraine gebührend konsultiert wurde, ob die vorgeschlagenen Änderungen gegebenenfalls die Beiträge von Interessenträgern berücksichtigen und ob die vorgeschlagenen Änderungen sicherstellen, dass andere Geber einen Beitrag zur Unterstützung der Ziele des Plans leisten können. |
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(7) |
Die Kommission ist der Auffassung, dass die vorgeschlagenen Änderungen die im Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1447 festgelegte positive Bewertung des Plans in Bezug auf Relevanz, Vollständigkeit und Angemessenheit des Plans nicht beeinträchtigen. Bei ihrer Bewertung berücksichtigte die Kommission insbesondere die in Artikel 18 Absatz 3 Buchstaben a bis l der Verordnung (EU) 2024/792 festgelegten Bewertungskriterien. |
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(8) |
Gemäß Artikel 20 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/792 ist die Kommission der Auffassung, dass die vorgeschlagenen Änderungen gerechtfertigt sind. |
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(9) |
Gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2024/792 können Mitgliedstaaten, Drittländer, internationale Organisationen, internationale Finanzinstitutionen oder andere Geber zusätzliche Beiträge zur Ukraine-Fazilität, einschließlich des Plans, leisten. |
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(10) |
Gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2024/792 wird Schweden 750 000 000 SEK, was etwa 67 000 000 EUR entspricht, als zusätzlichen finanziellen Beitrag zur Säule I der Ukraine-Fazilität in Form einer nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung bereitstellen. Dieser Beitrag stellt externe zweckgebundene Einnahmen dar. Die Kommission ist für die Verwaltung dieses Beitrags gemäß den für die Ausgaben der Union geltenden Verfahren zuständig, insbesondere den Verfahren gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) und der Verordnung (EU) 2024/792. |
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(11) |
Der finanzielle Beitrag Schwedens sollte der Ukraine vorbehaltlich des Inkrafttretens einer Übertragungsvereinbarung zwischen Schweden und der Kommission und der Übertragung der damit verbundenen finanziellen Gegenleistung zur Verfügung gestellt werden. Dieser finanzielle Beitrag wird der siebten, achten und neunten vierteljährlichen Tranche des Plans zugewiesen und soll vorbehaltlich der zufriedenstellenden Erfüllung der entsprechenden qualitativen und quantitativen Schritte ausgezahlt werden. Die Beträge der siebten, achten und neunten Tranche des Plans werden entsprechend angepasst, um die endgültige Höhe des in Euro ausgedrückten finanziellen Beitrags zu berücksichtigen, der sich aus der Anwendung des zum Zeitpunkt der Übertragung geltenden amtlichen Wechselkurses ergibt. |
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(12) |
Die Kommission ist der Auffassung, dass die vorgeschlagenen Änderungen die Bewertungskriterien gemäß Artikel 18 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/792 in zufriedenstellender Weise erfüllen, und die vorgeschlagenen Änderungen sollte positiv bewertet werden. Daher sollte die Bewertung genehmigt und die für die Durchführung des Ukraine Plans in der durch diesen Durchführungsbeschluss des Rates geänderten Fassung erforderlichen qualitativen und quantitativen Schritte sowie der von der Union bereitzustellende zusätzliche Betrag in diesem Beschluss gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) 2024/792 festgelegt werden. |
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(13) |
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1447 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1447 wird wie folgt geändert:
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1. |
Artikel 1 erhält folgende Fassung: „Artikel 1 Billigung der Bewertung des Ukraine-Plans Die Bewertung des geänderten Ukraine-Plans durch die Kommission in der durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2157 des Rates (*1) geänderten Fassung wird auf der Grundlage der in Artikel 18 der Verordnung (EU) 2024/792 genannten Kriterien gebilligt. Die im geänderten Ukraine-Plan beschriebenen Reformen und Investitionsvorhaben, die Vorkehrungen und der Zeitplan für die Überwachung und Umsetzung des Ukraine-Plans, einschließlich der qualitativen und quantitativen Schritte, sowie die Vorkehrungen für die Gewährung des uneingeschränkten Zugangs der Kommission, des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung, des Europäischen Rechnungshofs und gegebenenfalls der Europäischen Staatsanwaltschaft zu den zugrunde liegenden Dokumenten und Daten sind im Anhang dieses Beschlusses dargelegt. (*1) Durchführungsbeschluss des Rates (EU) 2025/2157 vom 17. Oktober 2025 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2024/1447 des Rates zur Billigung der Bewertung des Ukraine-Plans (ABl. L, 2025/2157, 27.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/2157/oj).“ " |
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2. |
In Artikel 2 wird folgender Absatz angefügt: „(4) Der Ukraine wird gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2024/792 ein zusätzlicher finanzieller Beitrag in Form einer nicht rückzahlbaren Unterstützung zur Verfügung gestellt, der in seiner Höhe einen Betrag in EUR ausmacht, der — zum amtlichen Wechselkurs zum Zeitpunkt der Übertragung des Beitrags Schwedens auf die Ukraine-Fazilität — einem Betrag von 750 000 000 SEK entspricht. Der zusätzliche Finanzbeitrag gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels wird im Einklang mit den für den in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Betrag geltenden Vorschriften und Bedingungen eingesetzt.“ |
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3. |
Der Anhang erhält die Fassung des Anhangs dieses Beschlusses. |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seines Erlasses in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 17. Oktober 2025.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. HEUNICKE
(1) ABl. L, 2024/792, 29.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/792/oj.
(2) Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1447 des Rates vom 14. Mai 2024 zur Billigung der Bewertung des Ukraine-Plans (ABl. L, 2024/1447, 24.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2024/1447/oj).
(3) Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj).
ANHANG
FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG IM RAHMEN DES UKRAINE-PLANS
Die in Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2024/792 genannten Tranchen werden wie folgt aufgeteilt, wobei auch die in der Verordnung vorgesehenen jährlichen maximalen Richtbeträge berücksichtigt werden:
Erste Tranche (2. Quartal 2024)
Gesamtbetrag: 4 365 691 244 EUR
Nicht rückzahlbare Unterstützung: 1 500 000 000 EUR
Darlehen: 2 865 691 244 EUR
Gesamtzahl der Schritte: 9
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Laufende Nummer |
Reform/Investition |
Bezeichnung des Schrittes |
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2.2 |
C2.R1 Verbesserung der Verwaltung der Einnahmen |
Annahme des strategischen Plans für die Digitalisierung des staatlichen Zolldienstes |
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2.3 |
C2.R2 Verbesserung der öffentlichen Finanzverwaltung |
Annahme der Haushaltserklärung für 2025-2027 |
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2.7 |
C2.R4 Verbesserung der Verwaltung öffentlicher Investitionen |
Annahme des Aktionsplans zur Umsetzung des Fahrplans für die Reform der Verwaltung öffentlicher Investitionen |
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4.2 |
C4.R1 Aufbau der institutionellen Kapazitäten der Korruptionsbekämpfungsinfrastruktur |
Ernennung eines neuen Leiters der Nationalen Agentur für Korruptionsprävention |
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6.2 |
C6.R2 Verbesserung der Governance und der Verwaltung staatseigener Unternehmen |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften über die Corporate Governance staatseigener Unternehmen |
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8.3 |
C8.R2 Reform des Büros für wirtschaftliche Sicherheit der Ukraine |
Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung der Rechtsgrundlage des Büros für wirtschaftliche Sicherheit der Ukraine |
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10.1 |
C10.R1 Integrierter nationaler Energie- und Klimaplan |
Annahme des Integrierten nationalen Energie- und Klimaplans |
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10.15 |
C10.R7 Verbesserung der Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden und Verbesserung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge |
Annahme der Strategie für die thermische Modernisierung von Gebäuden bis 2050 und des Aktionsplans |
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12.8 |
C12.R6 Minenräumung auf Land- und Wasserflächen |
Annahme des Strategiepapiers zur Minenräumung für den Zeitraum bis 2033 |
Zweite Tranche (3. Quartal 2024)
Gesamtbetrag: 4 248 847 926 EUR
Nicht rückzahlbare Unterstützung: 1 500 000 000 EUR
Darlehen: 2 748 847 926 EUR
Gesamtzahl der Schritte: 9
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Laufende Nummer |
Reform/Investition |
Bezeichnung des Schrittes |
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4.1 |
C4.R1 Aufbau der institutionellen Kapazitäten der Korruptionsbekämpfungsinfrastruktur |
Aufstockung des Personals der Sonderstaatsanwaltschaft für Korruptionsbekämpfung |
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4.4 |
C4.R2 Verbesserung des Rechtsrahmens für eine wirksamere Korruptionsbekämpfung |
Inkrafttreten des geänderten Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung |
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4.6 |
C4.R2 Verbesserung des Rechtsrahmens für eine wirksamere Korruptionsbekämpfung |
Annahme eines Aktionsplans zur Umsetzung der Strategie zur Vermögensabschöpfung für den Zeitraum 2023-2025 |
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7.6 |
C7.R6 Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarkts |
Annahme der Strategie für Bevölkerungsentwicklung für den Zeitraum bis 2040 |
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8.1 |
C8.R1 Verbesserung des Regelungsumfelds |
Annahme des Aktionsplans zur Deregulierung |
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9.5 |
C9.R3 Entwicklung und Umsetzung der Regionalpolitik |
Annahme von Entschließungen zur Änderung der Staatlichen Strategie für regionale Entwicklung 2021-2027 |
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10.8 |
C10.R3 Reform des Strommarkts |
Inkrafttreten der sekundärrechtlichen Vorschriften zur Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) |
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15.1 |
C15. R1 Vermeidung, Verringerung und Kontrolle der Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Vermeidung, Verringerung und Kontrolle der Verschmutzung durch Industrieanlagen unter teilweiser Anwendung der Bestimmungen |
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15.10 |
C15.R6 Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und strategische Umweltprüfung (SUP) |
Ausarbeitung eines Konzeptpapiers zur Festlegung des Umfangs von Abweichungen von den Vorschriften für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die strategische Umweltprüfung (SUP) |
Dritte Tranche (4. Quartal 2024)
Gesamtbetrag: 3 717 741 935 EUR
Nicht rückzahlbare Unterstützung: 400 000 000 EUR
Darlehen: 3 317 741 935 EUR
Gesamtzahl der Schritte: 13
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Laufende Nummer |
Reform/Investition |
Bezeichnung des Schrittes |
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2.1 |
C2.R1 Verbesserung der Verwaltung der Einnahmen |
Annahme des strategischen Plans für die Digitalisierung der staatlichen Steuerverwaltung |
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3.6 |
C3.R2 Reformen in den Bereichen Insolvenz und Vollstreckung von Gerichtsurteilen |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Verbesserung der Insolvenzregelung |
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6.1 |
C6.R1 Annahme einer staatlichen Eigentumspolitik |
Annahme der Politik für das Staatseigentum und der Sichtung der staatseigenen Unternehmen |
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7.5 |
C7.R5 Verbesserung der sozialen Infrastruktur und Deinstitutionalisierung |
Annahme der Strategie zur Reform der psychoneurologischen und sonstigen Wohneinrichtungen und zur Deinstitutionalisierung der Betreuung von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen sowie der Strategie zur Gewährleistung des Rechts jedes Kindes in der Ukraine, in einem familiären Umfeld aufzuwachsen, für den Zeitraum 2024-2028 |
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8.7 |
C8.R5 Harmonisierung der Rechtsvorschriften und Normen mit der EU |
Annahme der Entschließung über die Wiederaufnahme der Marktüberwachungsmaßnahmen und die Kontrolle von Non-Food-Produkten, einschließlich Produktsicherheitsinspektionen |
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9.6 |
C9.R3 Entwicklung und Umsetzung der Regionalpolitik |
Annahme von Entschließungen zur Entwicklung der Stadtplanung auf lokaler Ebene |
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10.2 |
C10.R2 Verbesserung des Rechtsrahmens für den Ausbau erneuerbarer Energien und Gewährleistung eines stabilen Funktionierens des Energiesystems |
Einführung eines marktorientierten Rahmens für erneuerbare Energien |
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10.10 |
C10.R5 Gewährleistung der Unabhängigkeit der nationalen Kommission für Regulierung im Bereich Energie und öffentliche Versorgung |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Gewährleistung der Unabhängigkeit der nationalen Kommission für Regulierung im Bereich Energie und öffentliche Versorgung |
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11.1 |
C11.R1 Umfassende Planung des Verkehrssektors |
Annahme der überarbeiteten nationalen Verkehrsstrategie der Ukraine bis 2030 |
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11.2 |
C11.R2 Entwicklung des Ausfuhrlogistikpotenzials der Ukraine |
Annahme der Strategie für die Entwicklung und den Ausbau der Grenzinfrastruktur an den Grenzen zu EU-Mitgliedstaaten und zur Republik Moldau bis 2030 |
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12.1 |
C12.R1 Angleichung des institutionellen Rahmens für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung an die EU-Politik |
Annahme der Strategie für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung bis 2030 |
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12.5 |
C12.R4 Verbesserung des amtlichen elektronischen Registers der landwirtschaftlichen Betriebe |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften über das staatliche Agrarregister |
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13.1 |
C13.R1 Stärkung der strategischen Planung und Gewährleistung optimaler Rahmenbedingungen für strategische Investoren |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Überarbeitung des nationalen Programms für die Entwicklung des Rohstoffpotenzials der Ukraine bis 2030 |
Vierte Tranche (1. Quartal 2025)
Gesamtbetrag: 4 779 953 917 EUR
Nicht rückzahlbare Unterstützung: 500 000 000 EUR
Darlehen: 4 279 953 917 EUR
Gesamtzahl der Schritte: 16
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Laufende Nummer |
Reform/Investition |
Bezeichnung des Schrittes |
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1.1 |
C1.R1 Reform des Besoldungssystems für den öffentlichen Dienst |
Inkrafttreten der Gesetzesänderungen zur Reform des Besoldungssystems für den öffentlichen Dienst |
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4.3 |
C4. R1 Aufbau der institutionellen Kapazitäten der Korruptionsbekämpfungsinfrastruktur |
Mehr Personal für das Oberste Antikorruptionsgericht |
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4.7 |
C4.R2 Verbesserung des Rechtsrahmens für eine wirksamere Korruptionsbekämpfung |
Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Agentur für die Abschöpfung und Verwaltung von Vermögenswerten |
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6.6 |
C6.R3 Trennung der Buchführung zwischen gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen und Tätigkeiten, die keine gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen erfüllen, in staatseigenen Unternehmen |
Annahme des Fahrplans zur Trennung von gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen und Tätigkeiten, die keine gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen erfüllen |
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7.2 |
C7.R2 Verbesserung der Vorschulbildung |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften über die Vorschulbildung |
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7.11 |
C7.R9 Verbesserung der kulturellen Entwicklung |
Annahme der Strategie für die Entwicklung der ukrainischen Kultur |
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9.1 |
C9.R1 Förderung der Dezentralisierung |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften über die Reform der territorialen Gliederung der Exekutivbehörden in der Ukraine mit verzögerter Anwendung |
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9.4 |
C9.R2 Stärkere Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in die Entscheidungsfindung auf lokaler Ebene |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften für öffentliche Konsultationen zur öffentlichen Politik mit verzögerter Anwendung |
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12.3 |
C12.R2 Gewährleistung eines funktionierenden Grundstücksmarkts |
Einrichtung eines automatisierten Systems zur öffentlichen Überwachung der Grundstücksverhältnisse |
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12.7 |
C12.R5 Langfristige Entwicklung des Bewässerungssystems zur Erhöhung der Klimaresilienz des Sektors |
Annahme des langfristigen Plans für das Bewässerungssystem |
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13.5 |
C13.R2 Verbesserung der Verwaltungsverfahren |
Einrichtung eines modernisierten E-Kabinetts für Nutzer des Unterbodens |
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14.1 |
C14.R1 Sichere und effiziente digitale Infrastruktur |
Annahme eines überarbeiteten Plans für die Zuweisung und Nutzung des Funkfrequenzspektrums in der Ukraine |
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14.2 |
C14.R1 Sichere und effiziente digitale Infrastruktur |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Stärkung der Cybersicherheitskapazitäten staatlicher Informationsressourcen und kritischer Informationsinfrastrukturen |
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14.3 |
C14.R2 Digitalisierung öffentlicher Dienste |
Annahme des Aktionsplans für die Digitalisierung öffentlicher Dienste bis 2026 |
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15.2 |
C15.R2 Klimapolitik |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften über die staatliche Klimapolitik |
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15.5 |
C15.R3 Marktmechanismen der CO2-Bepreisung |
Annahme des Aktionsplans zur Einrichtung eines nationalen Systems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten |
Fünfte Tranche (2. Quartal 2025)
Gesamtbetrag: 2 124 423 963 EUR
Nicht rückzahlbare Unterstützung: 300 000 000 EUR
Darlehen: 1 824 423 963 EUR
Gesamtzahl der Schritte: 11
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Laufende Nummer |
Reform/Investition |
Bezeichnung des Schrittes |
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3.5 |
C3.R1 Stärkung der Rechenschaftspflicht, Integrität und Professionalität der Justiz |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Überarbeitung der Integritätserklärungen von Richtern und des entsprechenden Überprüfungsverfahrens |
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3.8 |
C3.R2 Reformen in den Bereichen Insolvenz und Vollstreckung von Gerichtsurteilen |
Inkrafttreten des Gesetzes über die Vollstreckung von Gerichtsurteilen im Zusammenhang mit monetären und nicht-monetären Verpflichtungen und die weitere Digitalisierung des Vollstreckungsverfahrens |
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5.4 |
C5.R3 Verbesserung der Abwicklung notleidender Kredite |
Annahme der Strategie für die Abwicklung notleidender Kredite |
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7.1 |
C7.R1 Verbesserung der beruflichen Bildung |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften über die berufliche Bildung |
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7.10 |
C7.R8 Verbesserung der sozialen Sicherheit |
Annahme der Entschließung zur Auftragsvergabe im Sozialwesen |
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8.4 |
C8.R3 Zugang zu Finanzmitteln und Märkten |
Annahme der Strategie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und des Aktionsplans für ihre Umsetzung |
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9.2 |
C9.R1 Förderung der Dezentralisierung |
Billigung und Veröffentlichung einer Studie über die notwendigen Maßnahmen zur Verleihung der Rechtspersönlichkeit an Gemeinden auf der Website des Ministeriums für Gemeinschaften, Gebiete und Infrastrukturentwicklung der Ukraine |
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10.4 |
C10.R2 Verbesserung des Rechtsrahmens für den Ausbau erneuerbarer Energien und Gewährleistung eines stabilen Funktionierens des Energiesystems |
Annahme des Fahrplans für die Trennung der Umlage für erneuerbare Energien vom Übertragungsentgelt |
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13.3 |
C13.R2 Verbesserung der Verwaltungsverfahren |
Veröffentlichung eines Bestands an Investitionsprojekten für die Gewinnung kritischer Rohstoffe |
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13.4 |
C13. R2 Verbesserung der Verwaltungsverfahren |
Einleitung internationaler Ausschreibungen im Rahmen der Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung von Produkten (Product Sharing Agreement, PSA) zur Gewährleistung ihrer Transparenz |
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15.6 |
C15.R3 Marktmechanismen der CO2-Bepreisung |
Wiederaufnahme des obligatorischen Systems der Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung (MRV) |
Sechste Tranche (3. Quartal 2025)
Gesamtbetrag: 2 655 529 954 EUR
Nicht rückzahlbare Unterstützung: 300 000 000 EUR
Darlehen: 2 355 529 954 EUR
Gesamtzahl der Schritte: 10
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Laufende Nummer |
Reform/Investition |
Bezeichnung des Schrittes |
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2.8 |
C2.R4 Verbesserung der Verwaltung öffentlicher Investitionen |
Entwicklung und Umsetzung des digitalen Verwaltungsinstruments für den Wiederaufbau der Ukraine |
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3.1 |
C3.R1 Stärkung der Rechenschaftspflicht, Integrität und Professionalität der Justiz |
Besetzung von mindestens 20 % der freien Richterposten |
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3.2 |
C3.R1 Stärkung der Rechenschaftspflicht, Integrität und Professionalität der Justiz |
Inkrafttreten des Gesetzes zur Einrichtung eines neuen Gerichts für Verwaltungssachen |
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5.2 |
C5.R2 Verringerung des Staatseigentums im Bankensektor |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften über die Grundsätze für den Verkauf staatseigener Banken |
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8.8 |
C8.R5 Harmonisierung der Rechtsvorschriften und Normen mit der EU |
Annahme harmonisierter Normen für drei Gruppen von Industrieprodukten |
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10.5 |
C10.R3 Reform des Strommarkts |
Annahme des Gesetzes zur Umsetzung des Pakets zur Integration des Energiesektors in innerstaatliches Recht |
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12.4 |
C12.R3 Verbesserung des institutionellen und administrativen Aufbaus für die Verwaltung von Investitionsprogrammen |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften über die öffentliche Förderung der Landwirtschaft in der Ukraine |
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13.2 |
C13.R1 Stärkung der strategischen Planung und Gewährleistung optimaler Rahmenbedingungen für strategische Investoren |
Veröffentlichung eines Berichts über die Überprüfung der Reserven kritischer Rohstoffe in der Ukraine |
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15.4 |
C.15.R2 Klimapolitik |
Annahme des zweiten national festgelegten Beitrags der Ukraine zum Übereinkommen von Paris |
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15.9 |
C15.R5 Stärkung der Kreislaufwirtschaft |
Annahme des nationalen Abfallbewirtschaftungsplans bis 2033 |
Siebte Tranche (4. Quartal 2025)
Gesamtbetrag: 2 944 082 949 EUR (1)
Nicht rückzahlbare Unterstützung: 173 000 000 EUR
Darlehen: 2 771 082 949 EUR
Gesamtzahl der Schritte: 20
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Laufende Nummer |
Reform/Investition |
Bezeichnung des Schrittes |
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1.2 |
C1.R2 Leistungsorientiertes Einstellungs- und Auswahlverfahren für den öffentlichen Dienst |
Inkrafttreten der Gesetzesänderungen zur Verbesserung des Verfahrens für den Eintritt und die Übernahme in sowie das Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst |
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2.6 |
C2.R3 Verbesserung der öffentlichen Schuldenverwaltung |
Annahme der mittelfristigen Strategie für die staatliche Schuldenverwaltung |
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2.9 |
C2.R5 Verbesserung des Audit- und Finanzkontrollsystems |
Annahme der Änderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften über die staatliche Finanzkontrolle |
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3.3 |
C3.R1 Stärkung der Rechenschaftspflicht, Integrität und Professionalität der Justiz |
Streitbeilegung/Gerichtsurteil in 20 % der alten Disziplinarfälle, die Ende 2023 nicht berücksichtigt wurden |
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3.4 |
C3.R2 Stärkung der Rechenschaftspflicht, Integrität und Professionalität der Justiz |
Abschluss der Qualifikationsbewertung (Überprüfung) für 50 % der Richter, die sich zum 30. September 2016 noch einer Überprüfung unterziehen mussten |
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3.9 |
C3.R2 Reformen in den Bereichen Insolvenz und Vollstreckung von Gerichtsurteilen |
Ein Datenerhebungssystem zur Vollstreckung von Gerichtsurteilen ist einsatzbereit. |
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4.8 |
C4.R3 Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche |
Durchführung der nächsten nationalen Risikobewertung |
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5.6 |
C5.R4 Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Finanzaufsichtsbehörde |
Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der staatlichen Regulierung der Kapitalmärkte und der organisierten Rohstoffmärkte |
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6.7 |
C6.R3 Trennung zwischen gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen und anderen Tätigkeiten im Rahmen gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen |
Inkrafttreten von Rechtsvorschriften über die Trennung zwischen gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen und Tätigkeiten, die keine gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen erfüllen |
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6.9 |
C6.R4 Verbesserung des Rahmens für die Kontrolle staatlicher Beihilfen |
Inkrafttreten der aktualisierten Rechtsvorschriften über staatliche Beihilfen und vollständige Aufhebung der Aussetzung der Anwendung der Kontrolle staatlicher Beihilfen |
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7.8 |
C7.R7 Sicherstellung des Zugangs zu Wohnraum für Menschen in Not |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zu den Grundprinzipien der Wohnungspolitik |
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8.2 |
C8.R1 Verbesserung des Regelungsumfelds |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften im Einklang mit dem Aktionsplan zur Deregulierung in bestimmten Sektoren |
|
10.3 |
C10.R2 Verbesserung des Rechtsrahmens für den Ausbau erneuerbarer Energien und Gewährleistung eines stabilen Funktionierens des Energiesystems |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Verbesserung der Genehmigungsverfahren für Investitionen in erneuerbare Energien |
|
10.7 |
C10.R3 Reform des Strommarkts |
Ernennung eines neuen Strommarktbetreibers |
|
10.11 |
C10.R5 Gewährleistung der Unabhängigkeit der nationalen Kommission für Regulierung im Bereich Energie und öffentliche Versorgung |
Inkrafttreten der Änderungen des ukrainischen Gesetzes über die „nationale Kommission für Regulierung im Bereich Energie und öffentliche Versorgung“ |
|
10.13 |
C10.R6 Verbesserung der Fernwärmeeffizienz |
Annahme des staatlichen gezielten Wirtschaftsprogramms für die energetische Modernisierung von Unternehmen im Bereich Wärmeerzeugung für den Zeitraum bis 2030 |
|
10.14 |
C10.R6 Verbesserung der Fernwärmeeffizienz |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Förderung der Entwicklung einer effizienten und nachhaltigeren Fernwärmeversorgung |
|
11.3 |
C11.R3 Liberalisierung im Eisenbahnsektor |
Inkrafttreten des Gesetzes über Verkehrssicherheit und Interoperabilität des Eisenbahnverkehrs der Ukraine mit Anwendung innerhalb von drei Jahren nach seiner Annahme |
|
13.6 |
C13.R3 Einsatz moderner Fördertechnologien und Integration der Ukraine in moderne Wertschöpfungsketten der Verarbeitung |
Veröffentlichung einer Studie zu den Rechtsvorschriften über die ESG-Berichterstattung |
|
15.3 |
C15.R2 Klimapolitik |
Annahme der Entschließung zum Forschungs- und Sachverständigenrat für den Klimawandel und die Erhaltung der Ozonschicht |
Achte Tranche (1. Quartal 2026)
Gesamtbetrag: 1 880 870 968 EUR (2)
Nicht rückzahlbare Unterstützung: 147 000 000 EUR
Darlehen: 1 733 870 968 EUR
Gesamtzahl der Schritte: 8
|
Laufende Nummer |
Reform/Investition |
Bezeichnung des Schrittes |
|
1.5 |
C1.R3 Digitalisierung des öffentlichen Dienstes und der Personalverwaltung |
Das Informationssystem für die Personalverwaltung (Human Resources Management Information System, HRMIS) ist in Betrieb. |
|
3.7 |
C3.R2 Reformen in den Bereichen Insolvenz und Vollstreckung von Gerichtsurteilen |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften über vereinfachte Insolvenzverfahren für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KKMU) |
|
3.12 |
C3.R4 Reform der Staatsanwaltschaft |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften, die eine transparente und leistungsorientierte Auswahl von leitenden Staatsanwälten ermöglichen |
|
5.1 |
C5.R1 Bewertung des Bankensektors |
Veröffentlichte Bewertung der Resilienz im Bankensystem |
|
8.5 |
C8.R3 Zugang zu Finanzmitteln und Märkten |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Vereinfachung des Beitritts von Immobilien zu externen Ingenieurnetzen und zur Verbesserung der Regulierung im Bereich des Transports in Rohrfernleitungen |
|
9.3 |
C9.R1 Förderung der Dezentralisierung |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Gewährleistung einer besseren Verteilung der Befugnisse zwischen lokalen Regierungen und Exekutivbehörden |
|
12.6 |
C12.R4 Verbesserung des amtlichen elektronischen Registers der landwirtschaftlichen Betriebe |
Veröffentlichung des Berichts über die Durchführung der staatlichen Unterstützung durch das öffentliche Agrarregister |
|
15.8 |
C15.R5 Stärkung der Kreislaufwirtschaft |
Annahme der Strategie zur Umsetzung der Grundsätze der Kreislaufwirtschaft und des dazugehörigen Aktionsplans |
Neunte Tranche (2. Quartal 2026)
Gesamtbetrag: 2 411 976 959 EUR (3)
Nicht rückzahlbare Unterstützung: 172 000 000 EUR
Darlehen: 2 239 976 959 EUR
Gesamtzahl der Schritte: 16
|
Laufende Nummer |
Reform/Investition |
Bezeichnung des Schrittes |
|
1.4 |
C1.R3 Digitalisierung des öffentlichen Dienstes und der Personalverwaltung |
Modernisierung des einheitlichen staatlichen Webportals für elektronische Dienste |
|
3.10 |
C3.R2 Reformen in den Bereichen Insolvenz und Vollstreckung von Gerichtsurteilen |
Ein verbessertes Datenerhebungssystem zur Vollstreckung von Gerichtsurteilen ist einsatzbereit. |
|
4.5 |
C4.R2 Verbesserung des Rechtsrahmens für eine wirksamere Korruptionsbekämpfung |
Annahme einer neuen Antikorruptionsstrategie und eines staatlichen Antikorruptionsprogramms für die Zeit nach 2025 |
|
5.5 |
C5.R3 Verbesserung der Abwicklung notleidender Kredite |
Inkrafttreten der Rechtsakte zur verbesserten Abwicklung notleidender Kredite |
|
5.3 |
C5.R2 Verringerung des Staatseigentums im Bankensektor |
Annahme der Strategie zur schrittweisen Verringerung des Staatseigentums im Bankensektor |
|
6.3 |
C6.R2 Verbesserung der Governance und der Verwaltung staatseigener Unternehmen |
Ernennung von Aufsichtsräten staatseigener Unternehmen mit einer Mehrheit unabhängiger Mitglieder |
|
7.7 |
C7.R6 Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarkts |
Annahme der Beschäftigungsstrategie für die Bevölkerung |
|
7.12 |
C7.I1 Investitionen in die Bildung |
Investitionen von mindestens 300 Mio. EUR in die Bildung |
|
7.14 |
C7.I2 Investitionen in das Gesundheitswesen |
Investitionen in Höhe von mindestens 200 Mio. EUR in das Gesundheitswesen |
|
7.18 |
C7.I5 Investitionen in die Bereitstellung von Wohnraum für schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen |
Investitionen in Höhe von mindestens 200 Mio. EUR für die Bereitstellung von Wohnraum für Veteranen mit Behinderungen der Gruppen I-II, Familienangehörige verstorbener Veteranen und Binnenvertriebene |
|
9.7 |
C9.I1 Investitionen für den Erholungs-, Wiederaufbau- und Modernisierungsbedarf der subnationalen Gebietskörperschaften der Ukraine |
Zuweisung von mindestens 5 % der gesamten nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung zur Deckung des Erholungs-, Wiederaufbau- und Modernisierungsbedarfs subnationaler Behörden |
|
10.6 |
C10.R3 Reform des Strommarkts |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Änderung der Bedingungen für die Besteuerung der Teilnehmer am Strommarkt |
|
10.9 |
C10.R4 Liberalisierung der Strom- und Erdgaspreise |
Annahme eines Fahrplans für die schrittweise Liberalisierung des Erdgas- und Strommarkts, der nach Ablauf des Kriegsrechts umgesetzt werden soll |
|
12.9 |
C12.I1 Investitionen in Minenräumung |
Investitionen in Höhe von mindestens 30 Mio. EUR in die Minenräumung auf landwirtschaftlichen Flächen |
|
14.4 |
C14.R2 Digitalisierung öffentlicher Dienste |
Inkrafttreten des Gesetzes über die Funktionsweise des integrierten Systems der elektronischen Identifizierung im Einklang mit den Grundsätzen der Verordnung (EU) 2024/1183 |
|
15.7 |
C15.R4 Wiederherstellung und Erhaltung der natürlichen Ressourcen |
Inkrafttreten des Gesetzes zur Verringerung der Entwaldung und Waldschädigung |
Zehnte Tranche (3. Quartal 2026)
Gesamtbetrag: 531 105 991 EUR
Nicht rückzahlbare Unterstützung: 75 000 000 EUR
Darlehen: 456 105 991 EUR
Gesamtzahl der Schritte: 5
|
Laufende Nummer |
Reform/Investition |
Bezeichnung des Schrittes |
|
1.3 |
C1.R2 Leistungsorientiertes Einstellungs- und Auswahlverfahren für den öffentlichen Dienst |
Schrittweise Wiedereinführung leistungsorientierter Einstellungen im öffentlichen Dienst |
|
3.13 |
C3.R4 Reform der Staatsanwaltschaft |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Verbesserung des Disziplinarsystems für Staatsanwälte und Erhöhung der Kapazitäten der Qualifikations- und Disziplinarkommission für Staatsanwälte |
|
6.4 |
C6.R2 Verbesserung der Governance und der Verwaltung staatseigener Unternehmen |
Umwandlung der wichtigsten Staatsunternehmen in privatwirtschaftlich geführte öffentliche Unternehmen |
|
7.4 |
C7.R4 Übergang vom Wehrdienst zum zivilen Leben |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Einführung eines Systems für den Übergang vom Wehrdienst zum zivilen Leben |
|
10.16 |
C10.R7 Verbesserung der Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden und Verbesserung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge |
Annahme von Rechtsakten zur Festlegung von Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden |
Elfte Tranche (4. Quartal 2026)
Gesamtbetrag: 531 105 991 EUR
Nicht rückzahlbare Unterstützung: 100 000 000 EUR
Darlehen: 431 105 991 EUR
Gesamtzahl der Schritte: 9
|
Laufende Nummer |
Reform/Investition |
Bezeichnung des Schrittes |
|
2.4 |
C2.R2 Verbesserung der öffentlichen Finanzverwaltung |
Durchführung der Ausgabenüberprüfung des Staatshaushalts |
|
2.5 |
C2.R2 Verbesserung der öffentlichen Finanzverwaltung |
Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des ukrainischen Haushaltsgesetzes zur Festlegung des Verfahrens zur Steuerung der haushaltspolitischen Risiken lokaler Haushalte |
|
3.15 |
C3.R1 Stärkung der Rechenschaftspflicht, Integrität und Professionalität der Justiz |
Ein neues Gericht für Verwaltungssachen ist einsatzbereit. |
|
3.14 |
C3.R4 Reform der Staatsanwaltschaft |
Ein elektronisches Fallverwaltungssystem in der Strafjustiz ist einsatzbereit. |
|
7.9 |
C7.R7 Sicherstellung des Zugangs zu Wohnraum für Menschen in Not |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften über den Fonds für den sozialen Wohnungsbau |
|
7.3 |
C7.R3 Verbesserung des Rehabilitationssystems für Menschen mit Behinderungen |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften über die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen |
|
10.12 |
C10.R6 Verbesserung der Fernwärmeeffizienz |
Aufhebung des Moratoriums für die Erhöhung der Wärme- und Warmwassertarife |
|
11.8 |
C11.R3 Liberalisierung im Eisenbahnsektor |
Inkrafttreten des Gesetzes über den Eisenbahnmarkt mit schrittweiser Anwendung seiner Bestimmungen |
|
11.5 |
C11.R4 Verbesserung der Schifffahrts- und Hafendienste |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften über die Handelsschifffahrt und die Schifffahrt auf Binnengewässern |
Zwölfte Tranche (1. Quartal 2027)
Gesamtbetrag: 318 663 594 EUR
Nicht rückzahlbare Unterstützung: 70 000 000 EUR
Darlehen: 248 663 594 EUR
Gesamtzahl der Schritte: 2
|
Laufende Nummer |
Reform/Investition |
Bezeichnung des Schrittes |
|
11.6 |
C11.R4 Verbesserung der Schifffahrts- und Hafendienste |
Überprüfung und Änderung der bestehenden nationalen Rechtsvorschriften im Einklang mit den Grundsätzen der Verordnung (EU) 2017/352 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2017 zur Schaffung eines Rahmens für die Erbringung von Hafendiensten und zur Festlegung von gemeinsamen Bestimmungen für die finanzielle Transparenz der Häfen. |
|
12.2 |
C12. R1 Angleichung des institutionellen Rahmens für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung an die EU-Politik |
Einrichtung des Datennetzes für die Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe (Farm Sustainability Data Network, FSDN) |
Dreizehnte Tranche (2. Quartal 2027)
Gesamtbetrag: 212 442 396 EUR
Nicht rückzahlbare Unterstützung: 50 000 000 EUR
Darlehen: 162 442 396 EUR
Gesamtzahl der Schritte: 2
|
Laufende Nummer |
Reform/Investition |
Bezeichnung des Schrittes |
|
4.9 |
C4.R3 Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften über das Register der Bankkonten für natürliche Personen und persönliche Bankschließfächer und das Register der Bankkonten für juristische Personen |
|
4.10 |
C4.R3 Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche |
Die erforderliche Software und Hardware für das Register der Bankkonten für natürliche Personen und persönliche Bankschließfächer und das Register der Bankkonten für juristische Personen sind einsatzbereit. |
Vierzehnte Tranche (3. Quartal 2027)
Gesamtbetrag: 212 442 396 EUR
Nicht rückzahlbare Unterstützung: 50 000 000 EUR
Darlehen: 162 442 396 EUR
Gesamtzahl der Schritte: 2
|
Laufende Nummer |
Reform/Investition |
Bezeichnung des Schrittes |
|
6.8 |
C6.R3 Trennung der Buchführung zwischen gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen und Tätigkeiten, die keine gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen erfüllen, in staatseigenen Unternehmen |
Vorlage eines Prüfberichts, in dem die Trennung zwischen gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen und Tätigkeiten, die keine gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen erfüllen, bestätigt wird. |
|
8.6 |
C8.R4 Verbesserung des öffentlichen Auftragswesens |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Angleichung der Rechtsvorschriften im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge an den EU-Besitzstand |
Fünfzehnte Tranche (4. Quartal 2027)
Gesamtbetrag: 1 402 119 817 EUR
Nicht rückzahlbare Unterstützung: 0 EUR
Darlehen: 1 402 119 817 EUR
Gesamtzahl der Schritte: 14
|
Laufende Nummer |
Reform/Investition |
Bezeichnung des Schrittes |
|
3.11 |
C3.R3 Digitalisierung des Justizwesens |
Einrichtung von IT-Lösungen im Justizwesen |
|
6.5 |
C6.R2 Verbesserung der Governance und der Verwaltung staatseigener Unternehmen |
Vorlage eines Berichts, aus dem hervorgeht, dass die Grundsätze der Corporate Governance ordnungsgemäß eingehalten werden |
|
7.13 |
C7.I1 Investitionen in die Bildung |
Investitionen von mindestens 650 Mio. EUR in die Bildung |
|
7.15 |
C7.I2 Investitionen in das Gesundheitswesen |
Investitionen in Höhe von mindestens 400 Mio. EUR in das Gesundheitswesen |
|
7.16 |
C7.I3 Investitionen in die soziale Infrastruktur |
Investitionen von mindestens 350 Mio. EUR in die soziale Infrastruktur |
|
7.17 |
C7.I4 Investitionen in Entschädigung für beschädigte oder zerstörte Häuser |
Investitionen in Höhe von mindestens 600 Mio. EUR für finanzielle Entschädigungen für beschädigte Häuser |
|
7.19 |
C7.I5 Investitionen in die Bereitstellung von Wohnraum für schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen |
Investitionen in Höhe von mindestens 450 Mio. EUR für die Bereitstellung von Wohnraum für Veteranen mit Behinderungen der Gruppen I-II, Familienangehörige verstorbener Veteranen und Binnenvertriebene |
|
8.9 |
C8.R6 Bekämpfung von Zahlungsverzug |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Zahlungsverzug |
|
8.10 |
C8.I1 Investitionen in die finanzielle Unterstützung von Kleinstunternehmen und KMU |
Investitionen in Höhe von mindestens 450 Mio. EUR zur finanziellen Unterstützung von Kleinstunternehmen und KMU sowie kleinen und mittleren Verarbeitungsunternehmen |
|
9.8 |
C9.I1 Investitionen für den Erholungs-, Wiederaufbau- und Modernisierungsbedarf der subnationalen Gebietskörperschaften der Ukraine |
Zuweisung von mindestens 20 % der gesamten nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung zur Deckung des Erholungs-, Wiederaufbau- und Modernisierungsbedarfs subnationaler Behörden |
|
10.17 |
C10.I1 Investitionen in die Energieinfrastruktur |
Investitionen von mindestens 550 Mio. EUR in die Energieinfrastruktur |
|
11.4 |
C11.R3 Liberalisierung im Eisenbahnsektor |
Annahme der Durchführungsbestimmungen zu den Rechtsvorschriften über den Eisenbahnverkehr |
|
11.7 |
C11.I1 Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur |
Investitionen von mindestens 350 Mio. EUR in die Verkehrsinfrastruktur |
|
12.10 |
C12.I1 Investitionen in Minenräumung |
Investitionen in Höhe von mindestens 100 Mio. EUR in die Minenräumung auf landwirtschaftlichen Flächen |
C.1. REFORM DER ÖFFENTLICHEN VERWALTUNG
1. Beschreibung der Reformen und Investitionen
Ziel dieses Kapitels ist es, die Kapazität und Effizienz der öffentlichen Verwaltung in der Ukraine zu stärken und die Vorschriften, Normen, Strategien und Verfahren im Bereich der öffentlichen Verwaltung schrittweise an den Besitzstand, die Politik und die Praxis der EU anzugleichen. Im Mittelpunkt dieses Kapitels stehen insbesondere die Überarbeitung des Besoldungssystems für den öffentlichen Dienst, die Verbesserung der leistungsorientierten Einstellungs- und Auswahlverfahren für den öffentlichen Dienst sowie die Digitalisierung der Systeme für die Verwaltung des öffentlichen Dienstes und die Personalverwaltung.
Reform 1: Reform des Besoldungssystems für den öffentlichen Dienst
Ziel dieser Reform ist es, ein transparentes, faires und berechenbares Besoldungssystems einzuführen, das mit den einschlägigen OECD/SIGMA-Grundsätzen der öffentlichen Verwaltung im Einklang steht. (4)
Die Reform umfasst einen Schritt. Sie beinhaltet das Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften, mit denen ein neues Besoldungssystem eingeführt wird, das auf einer funktionalen Einstufung der Stellen beruht, eine klare Trennung der Dienstbezüge in feste und variable Komponenten und eine Verringerung der Alterszulage von 50 % auf 30 %.
Die Reform soll bis zum 1. Quartal 2025 abgeschlossen werden.
Reform 2: Leistungsorientiertes Einstellungs- und Auswahlverfahren für den öffentlichen Dienst
Ziel dieser Reform ist es, ein leistungsorientiertes Einstellungs- und Auswahlverfahren für Beamte einzuführen, um das Vertrauen der Öffentlichkeit zu gewährleisten und hoch qualifiziertes Personal für den öffentlichen Dienst zu gewinnen.
Die Reform umfasst zwei Schritte. Zum einen beinhaltet sie das Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Verbesserung des Verfahrens für den Eintritt und die Übernahme in sowie das Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst. Zweitens umfasst sie die schrittweise Wiederherstellung der leistungsorientierten Auswahl für offene Stellen für Beamte der Laufbahngruppen A, B und C.
Die Reform soll bis zum 3. Quartal 2026 abgeschlossen werden.
Reform 3: Digitalisierung des öffentlichen Dienstes und der Personalverwaltung
Ziel dieser Reform ist die Digitalisierung der Personalverwaltung im öffentlichen Dienst, wobei der Schwerpunkt auf dem Informationssystem für die Personalverwaltung (HRMIS) und dem einheitlichen staatlichen Webportal für elektronische Dienste liegt.
Die Reform umfasst zwei Schritte. Erstens muss ein Informationssystem für die Personalverwaltung (HRMIS) in allen Ministerien und allen operativen bzw. amtierenden zentralen Exekutivbehörden und ihren Gebietskörperschaften einsatzbereit sein und genutzt werden. Zweitens wird das einheitliche staatliche Webportal für elektronische Dienste modernisiert werden.
Die Reform soll bis zum 2. Quartal 2026 abgeschlossen werden.
2. Liste der Schritte und Zeitrahmen für die Umsetzung
|
Nr. |
Reform/Investition |
Bezeichnung des Schrittes |
Zeitrahmen |
Beschreibung des Schrittes |
|||||||
|
1.1 |
Reform 1: Reform des Besoldungssystems für den öffentlichen Dienst |
Inkrafttreten der Gesetzesänderungen zur Reform des Besoldungssystems für den öffentlichen Dienst |
Q1 |
2025 |
Inkrafttreten von Rechtsvorschriften (einschließlich der Annahme der erforderlichen sekundären und normativen Rechtsakte), die den einschlägigen OECD/SIGMA-Grundsätzen der öffentlichen Verwaltung entsprechen. Im Mittelpunkt der neuen Rechtsvorschriften stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
|
||||||
|
1.2 |
Reform 2: Leistungsorientiertes Einstellungs- und Auswahlverfahren für den öffentlichen Dienst |
Inkrafttreten der Gesetzesänderungen zur Verbesserung des Verfahrens für den Eintritt und die Übernahme in sowie das Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst |
Q4 |
2025 |
Inkrafttreten von Rechtsvorschriften (einschließlich Annahme der erforderlichen sekundären und normativen Rechtsakte), um das Verfahren für den Eintritt und die Übernahme in den öffentlichen Dienst sowie das Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst zu verbessern. Die Rechtsvorschriften entsprechen den einschlägigen Grundsätzen der öffentlichen Verwaltung (OECD/SIGMA) in Bezug auf leistungsorientierte Einstellungen. Die Bestimmungen über die Wiederaufnahme der leistungsbezogenen Auswahl für alle Beamtenstellen in dem von der Ukraine kontrollierten Gebiet, in dem keine Feindseligkeiten stattfinden, treten mit ihrer Anwendung ab dem 1. Juni 2026 in Kraft (gemäß den Anforderungen von Schritt 1.3). |
||||||
|
1.3 |
Reform 2: Leistungsorientiertes Einstellungs- und Auswahlverfahren für den öffentlichen Dienst |
Schrittweise Wiedereinführung leistungsorientierter Einstellungen im öffentlichen Dienst |
Q3 |
2026 |
Die Wiedereinführung der leistungsorientierten Auswahl für offene Stellen für alle Beamten wird schrittweise in drei Phasen durchgeführt:
|
||||||
|
1.4 |
Reform 3: Digitalisierung des öffentlichen Dienstes und der Personalverwaltung |
Modernisierung des einheitlichen staatlichen Webportals für elektronische Dienste |
Q2 |
2026 |
Das einheitliche staatliche Webportal für elektronische Dienste wird modernisiert. Die Funktion für die Veröffentlichung freier Stellen und die Einreichung von Bewerbungen wurde vollständig implementiert und ist voll funktionsfähig. |
||||||
|
1.5 |
Reform 3: Digitalisierung des öffentlichen Dienstes und der Personalverwaltung |
Das Informationssystem für die Personalverwaltung (Human Resources Management Information System, HRMIS) ist in Betrieb. |
Q1 |
2026 |
Das Informationssystem für die Personalverwaltung (HRMIS) ist in allen Ministerien und allen anderen operativen/amtierenden zentralen Exekutivbehörden und ihren Gebietskörperschaften in Betrieb und wird genutzt. |
||||||
C.2. VERWALTUNG DER ÖFFENTLICHEN FINANZEN
1. Beschreibung der Reformen und Investitionen
Ziel dieses Kapitels ist es, die makroökonomische und finanzielle Resilienz der Ukraine zu stärken, die effiziente Verwendung öffentlicher Mittel zu gewährleisten, die Angleichung an EU-Normen vorzunehmen und ein nachhaltiges Wachstum zu fördern.
Reform 1: Verbesserte Einnahmenverwaltung
Ziel dieser Reform ist es, durch eine effizientere Steuer- und Zollverwaltung mehr inländische Einnahmen zu mobilisieren.
Die Reform umfasst zwei Schritte. Erstens wird der langfristige nationale strategische Plan für die digitale Entwicklung, den digitalen Wandel und die Digitalisierung des staatlichen Zolldienstes angenommen. Zweitens wird der strategische Plan für die digitale Entwicklung, den digitalen Wandel und die Digitalisierung der staatlichen Steuerverwaltung der Ukraine angenommen.
Die Reform soll bis zum 4. Quartal 2024 abgeschlossen werden.
Reform 2: Verbesserung der öffentlichen Finanzverwaltung
Ziel dieser Reform ist es, ein effizientes System für die Verwaltung der öffentlichen Finanzen aufzubauen und die Finanzstabilität des Staates zu gewährleisten.
Die Reform umfasst drei Schritte. Erstens wird die Haushaltserklärung für den Zeitraum 2025-2027 angenommen, um die mittelfristige Haushaltsplanung wiederherzustellen und die Vorhersehbarkeit der Haushaltspolitik zu gewährleisten. Zweitens sollen mit der Reform jährliche Ausgabenüberprüfungen des Staatshaushalts eingeführt werden, wobei die OECD-Verfahren in vorrangigen Bereichen wie Sozialschutz, Bildung, Gesundheitswesen, Energie und Unternehmensförderung zu berücksichtigen sind. Drittens tritt ein Gesetz zur Änderung des ukrainischen Haushaltsgesetzes in Kraft, um das Verfahren zur Steuerung der haushaltspolitischen Risiken lokaler Haushalte festzulegen.
Die Reform soll bis zum 4. Quartal 2026 abgeschlossen werden.
Reform 3: Verbesserung der öffentlichen Schuldenverwaltung
Ziel dieser Reform ist es, die Transparenz und Effizienz der staatlichen Schuldenverwaltung zu erhöhen.
Mit der Reform wird ein Schritt vorgeschlagen, nämlich die Annahme der mittelfristigen Strategie für die staatliche Schuldenverwaltung für den Zeitraum 2026-2028. Die Strategie umfasst eine Analyse der derzeitigen Struktur des öffentlichen Schuldenstands und diesbezüglicher Entwicklungen, die Festlegung von Zielen zur Gewährleistung der Finanzierbarkeit der Schuldenlast und Maßnahmen für die Entwicklung des inländischen Staatsanleihemarkts.
Die Reform soll bis zum 4. Quartal 2025 abgeschlossen werden.
Reform 4: Verbesserung der Verwaltung öffentlicher Investitionen
Ziel dieser Reform ist es, den institutionellen Rahmen für die Verwaltung öffentlicher Investitionen in der Ukraine zu stärken, indem die Aufgaben und Zuständigkeiten der Teilnehmer in allen Phasen des Investitionsprojektzyklus, die strategischen Prioritäten, die Transparenz und ein Rahmen für die digitale Projektüberwachung festgelegt werden.
Die Reform umfasst zwei Schritte. Erstens wird ein Aktionsplan zur Umsetzung eines Fahrplans für eine Verbesserung der Verwaltung öffentlicher Investitionen angenommen. Zweitens umfasst die Reform die Entwicklung und Umsetzung eines digitalen Verwaltungsinstruments für den Wiederaufbau der Ukraine.
Die Reform soll bis zum 3. Quartal 2025 abgeschlossen werden.
Reform 5: Verbesserung der Auditsysteme
Ziel dieser Reform ist es, das Audit- und Finanzkontrollsystem im Einklang mit Artikel 35 der Verordnung (EU) 2024/792 zu stärken und insbesondere in Bezug auf die im Rahmen der Säule I der Fazilität für die Ukraine verwendeten Mittel ein hohes Maß an Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union zu erreichen.
Die Reform umfasst einen Schritt. Dieser beinhaltet die Annahme und gegebenenfalls das Inkrafttreten von Änderungen der Entschließungen oder anderer Rechtsvorschriften über die staatliche Finanzkontrolle, die es dem staatlichen Rechnungsprüfungsdienst ermöglichen, über die Mittel zu verfügen, um ein hohes Maß an Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union zu gewährleisten, insbesondere für die Mittel, die im Rahmen der Säule I der Fazilität für die Ukraine verwendet werden.
Die Reform soll bis zum 4. Quartal 2025 abgeschlossen werden.
2. Liste der Schritte und Zeitrahmen für die Umsetzung
|
Nr. |
Reform/Investition |
Bezeichnung des Schrittes |
Zeitrahmen |
Beschreibung des Schrittes |
|||||||||||
|
2.1 |
Reform 1: Verbesserte Einnahmenverwaltung |
Annahme des strategischen Plans für die Digitalisierung der staatlichen Steuerverwaltung |
Q4 |
2024 |
Annahme des strategischen Plans für die digitale Entwicklung, den digitalen Wandel und die Digitalisierung der staatlichen Steuerverwaltung der Ukraine im Einklang mit den Empfehlungen der nationalen Einnahmenstrategie für 2024-2030 |
||||||||||
|
2.2 |
Reform 1: Verbesserte Einnahmenverwaltung |
Annahme des Plans für die Digitalisierung des staatlichen Zolldienstes |
Q2 |
2024 |
Annahme des langfristigen nationalen strategischen Plans für die digitale Entwicklung, den digitalen Wandel und die Digitalisierung des staatlichen Zolldienstes |
||||||||||
|
2.3 |
Reform 2: Verbesserung der öffentlichen Finanzverwaltung |
Annahme der Haushaltserklärung für 2025-2027 |
Q2 |
2024 |
Die Haushaltserklärung für 2025-2027 wird gebilligt und dem Parlament vorgelegt. Im Mittelpunkt der Haushaltserklärung stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
|
||||||||||
|
2.4 |
Reform 2: Verbesserung der öffentlichen Finanzverwaltung |
Durchführung der Ausgabenüberprüfung des Staatshaushalts |
Q4 |
2026 |
Die Ausgabenüberprüfungen des Staatshaushalts werden jährlich auf der Grundlage des Regierungsbeschlusses und einer Methodik durchgeführt, bei der bewährte OECD-Verfahren insbesondere in den prioritären Bereichen wie Sozialschutz, Bildung, Gesundheitswesen, Energie und Unternehmensförderung berücksichtigt werden. |
||||||||||
|
2.5 |
Reform 2: Verbesserung der öffentlichen Finanzverwaltung |
Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des ukrainischen Haushaltsgesetzes zur Festlegung des Verfahrens zur Steuerung der haushaltspolitischen Risiken lokaler Haushalte |
Q4 |
2026 |
Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des ukrainischen Haushaltsgesetzes zur Festlegung des Verfahrens zur Steuerung der haushaltspolitischen Risiken lokaler Haushalte. Im Mittelpunkt des Gesetzes stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
|
||||||||||
|
2.6 |
Reform 3: Verbesserung der öffentlichen Schuldenverwaltung |
Annahme der mittelfristigen Strategie für die staatliche Schuldenverwaltung |
Q4 |
2025 |
Annahme der mittelfristigen Strategie für die staatliche Schuldenverwaltung für den Zeitraum 2026-2028. Im Mittelpunkt der mittelfristigen Strategie für die staatliche Schuldenverwaltung stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
|
||||||||||
|
2.7 |
Reform 4: Verbesserung der Verwaltung öffentlicher Investitionen |
Annahme des Aktionsplans zur Umsetzung des Fahrplans für die Reform der Verwaltung öffentlicher Investitionen |
Q2 |
2024 |
Annahme des Aktionsplans zur Umsetzung des Fahrplans für die Reform der Verwaltung öffentlicher Investitionen. Der Aktionsplan konzentriert sich auf die folgenden Hauptbereiche und enthält die Reihenfolge und den Zeitrahmen:
|
||||||||||
|
2.8 |
Reform 4: Verbesserung der Verwaltung öffentlicher Investitionen |
Entwicklung und Umsetzung des digitalen Verwaltungsinstruments für den Wiederaufbau der Ukraine |
Q3 |
2025 |
Entwicklung und Umsetzung des digitalen Verwaltungsinstruments für den Wiederaufbau der Ukraine, das der Öffentlichkeit Zugang zu Daten über Wiederaufbauprojekte in allen Phasen, einschließlich Planung, Finanzierung, Beschaffung, Bau und Inbetriebnahme, bietet, um eine öffentliche und transparente Überwachung der Projektdurchführung und eine bessere Koordinierung der Wiederaufbaubemühungen zwischen den Sektoren zu ermöglichen. |
||||||||||
|
2.9 |
Reform 5: Verbesserung des Audit- und Finanzkontrollsystems |
Annahme der Änderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften über die staatliche Finanzkontrolle |
Q4 |
2025 |
Annahme von Änderungen der Entschließungen des Ministerkabinetts und erforderlichenfalls Inkrafttreten anderer einschlägiger Rechtsvorschriften über die staatliche Finanzkontrolle. Im Mittelpunkt dieser Änderungen stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
|
||||||||||
C.3. JUSTIZWESEN
1. Beschreibung der Reformen und Investitionen
Ziel dieses Kapitels ist es, die Kapazität, Rechenschaftspflicht, Integrität, Effizienz und Transparenz des Justizwesens zu erhöhen, was für die Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit und den Schutz der Menschenrechte in der Ukraine sowie für eine rasche Erholung, das Wirtschaftswachstum und die Mobilisierung von Investitionen von entscheidender Bedeutung ist.
Reform 1: Stärkung der Rechenschaftspflicht, Integrität und Professionalität der Justiz
Ziel dieser Reform ist es, die Ergebnisse der Justizreform zu konsolidieren und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz zu stärken, indem die transparente und leistungsorientierte Auswahl von Richterinnen und Richtern wieder aufgenommen und die Bewertung der Qualifikationen der amtierenden Richterinnen und Richter verbessert wird, das System der disziplinarischen Verantwortung gestärkt wird, die bestehenden Instrumente zur Wahrung der richterlichen Integrität ausgebaut werden und ein neues Gericht für Verwaltungssachen, an denen staatliche Stellen beteiligt sind, eingerichtet wird.
Die Reform umfasst sechs Schritte. Erstens werden 20 % der offenen Richterposten auf der Grundlage geänderter Rechtsvorschriften besetzt, die gestraffte Auswahlverfahren und eine Verkürzung der obligatorischen Ausbildungszeiten in den Rechtsberufen, die einheitliche Anwendung klarer Bewertungskriterien und -methoden sowie die Einbeziehung des Rates für Integrität in öffentlichen Ämtern in die Bewertung der Integrität angehender Richterinnen und Richter umfassen. Zweitens wurden ein neues Bezirksverwaltungsgericht und ein neues spezialisiertes Oberverwaltungsgericht rechtmäßig eingerichtet, und es wurde eine transparente Auswahl von Richtern im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften eingeleitet. Drittens werden 20 % der anhängigen Disziplinarverfahren unter Beteiligung der Disziplinaraufsichtsbehörde auf der Grundlage der vom Hohen Justizrat angewandten Priorisierungsmethode abgeschlossen. Viertens wird die Bewertung der Qualifikationen (Überprüfung) für 50 % der ausstehenden Fälle abgeschlossen. Fünftens treten Gesetze und Verordnungen über die Überarbeitung und Überprüfung der Integritätserklärungen in Kraft. Sechstens sind ein neues spezialisiertes Bezirksverwaltungsgericht und ein neues spezialisiertes Oberverwaltungsgericht einsatzfähig.
Die Reform soll bis zum 4. Quartal 2026 abgeschlossen werden.
Reform 2: Reformen in den Bereichen Insolvenz und Vollstreckung von Gerichtsurteilen
Ziel dieser Reform ist die Verbesserung der Insolvenz- und Vollstreckungsverfahren durch die Angleichung der einschlägigen Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand und den Aufbau institutioneller und sonstiger Kapazitäten für dessen ordnungsgemäße Anwendung.
Die Reform umfasst fünf Schritte. Erstens treten Rechtsvorschriften zur Verbesserung des Insolvenzsystems, zur Einführung eines Systems zur Vermeidung der Insolvenz und eines Frühwarnsystems für juristische Personen und Unternehmer im Einklang mit dem EU-Besitzstand in Kraft. Zweitens treten Rechtsvorschriften zur Einführung vereinfachter Insolvenzverfahren für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KKMU) im Einklang mit dem EU-Besitzstand in Kraft. Drittens tritt das Gesetz über die Vollstreckung von Gerichtsurteilen im Zusammenhang mit monetären und nicht-monetären Verpflichtungen und die weitere Digitalisierung des Vollstreckungsverfahrens in Kraft. Viertens wird ein verbessertes IT-System zur Erleichterung des Vollstreckungsverfahrens, der Verfolgung von Schuldnervermögen, des Einfrierens von Bankkonten und der Einziehung von Forderungen in Betrieb genommen. Fünftens wird ein Datenerhebungssystem zur Vollstreckung von Gerichtsurteilen in Betrieb genommen.
Die Reform soll bis zum 2. Quartal 2026 abgeschlossen werden.
Reform 3: Digitalisierung des Justizwesens
Ziel dieser Reform ist es, den Zugang zur Justiz zu verbessern, die Transparenz, Effizienz und Wirksamkeit der Arbeit der Gerichte zu erhöhen, Betriebskosten zu sparen und eine faktengestützte Politikgestaltung im Justizwesen zu ermöglichen.
Die Reform umfasst einen Schritt. Dieser umfasst die Einführung des Teilsystems „Elektronische Dokumentenverwaltung des einheitlichen Justizinformations- und Telekommunikationssystems“ (UJITS) an 15 Pilotgerichten mit allgemeiner, geschäftlicher und administrativer Zuständigkeit auf der Ebene der Erst- und Berufungsinstanzen.
Die Reform soll bis zum 4. Quartal 2027 abgeschlossen werden.
Reform 4: Reform der Staatsanwaltschaft
Ziel dieser Reform ist es, Integrität, Leistungsfähigkeit und Professionalität innerhalb der Staatsanwaltschaft zu stärken und Korruption in der Strafjustizkette zu verhindern.
Die Reform umfasst drei Schritte. Erstens treten Rechtsvorschriften zur Einführung eines transparenten und leistungsorientierten Auswahlverfahrens für leitende Staatsanwälte in Kraft. Zweitens treten Rechtsvorschriften zur Verbesserung des Disziplinarsystems für Staatsanwälte und zur Erhöhung der Kapazitäten der Qualifikations- und Disziplinarkommission für Staatsanwälte in Kraft. Drittens werden drei Module eines elektronischen Fallverwaltungssystems in der Strafjustizkette eingerichtet, um die digitale Bearbeitung von Strafsachen zu ermöglichen.
Die Reform soll bis zum 4. Quartal 2026 abgeschlossen werden.
2. Liste der Schritte und Zeitrahmen für die Umsetzung
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Nr. |
Reform/Investition |
Bezeichnung des Schrittes |
Zeitrahmen |
Beschreibung des Schrittes |
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3.1 |
Reform 1: Stärkung der Rechenschaftspflicht, Integrität und Professionalität der Justiz |
Mindestens 20 % der offenen Stellen im Justizwesen sind besetzt. |
Q3 |
2025 |
Mindestens 20 % der ab dem 16. Oktober 2023 zu besetzenden Stellen in der Justiz (insgesamt 2 205 Stellen) werden auf der Grundlage der geänderten Rechtsvorschriften besetzt, die die folgenden Elemente umfassen:
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3.2 |
Reform 1: Stärkung der Rechenschaftspflicht, Integrität und Professionalität der Justiz |
Inkrafttreten des Gesetzes zur Einrichtung eines neuen Gerichts für Verwaltungssachen |
Q3 |
2025 |
Das Gesetz über die Einrichtung des spezialisierten Bezirksverwaltungsgerichts und des spezialisierten Oberverwaltungsgerichts ist in Kraft getreten, und es wurde eine transparente Auswahl von Richtern im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften eingeleitet. |
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3.15 |
Reform 1: Stärkung der Rechenschaftspflicht, Integrität und Professionalität der Justiz |
Ein neues Gericht für Verwaltungssachen ist einsatzbereit. |
Q4 |
2026 |
Ein neues spezialisiertes Bezirksverwaltungsgericht und ein neues spezialisiertes Oberverwaltungsgericht sind einsatzfähig. |
||||||||
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3.3 |
Reform 1: Stärkung der Rechenschaftspflicht, Integrität und Professionalität der Justiz |
Streitbeilegung/Gerichtsurteil in 20 % der alten Disziplinarfälle, die Ende 2023 nicht berücksichtigt wurden |
Q4 |
2025 |
20 % der alten Disziplinarverfahren (Beschwerden), die zum 31. Dezember 2023 nicht geprüft wurden, werden unter Beteiligung der Disziplinaraufsichtsbehörde und auf der Grundlage der Kriterien für die Priorisierung der Prüfung von Disziplinarbeschwerden gemäß Klausel 13.7 der Geschäftsordnung des Hohen Justizrats (geändert am 21. November 2023, Nr. 1068/0/15-23), die auf der offiziellen Website des Hohen Justizrats veröffentlicht werden, beigelegt bzw. entschieden. |
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3.4 |
Reform 1: Stärkung der Rechenschaftspflicht, Integrität und Professionalität der Justiz |
Abschluss der Qualifikationsbewertung (Überprüfung) für 50 % der Richter, die sich zum 30. September 2016 noch einer Überprüfung unterziehen mussten |
Q4 |
2025 |
Die Qualifikationsbewertung (Überprüfung) wird für 50 % der Richter, die sich zum 30. September 2016 noch einer Überprüfung unterziehen mussten, im Einklang mit den festgelegten Verfahren und unter Einbeziehung des Rates für Integrität in öffentlichen Ämtern abgeschlossen. |
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3.5 |
Reform 1: Stärkung der Rechenschaftspflicht, Integrität und Professionalität der Justiz |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Überarbeitung der Integritätserklärungen von Richtern und des entsprechenden Überprüfungsverfahrens |
Q2 |
2025 |
Inkrafttreten der Gesetze und der Verordnungen der ukrainischen Hohen Qualifikationskommission für Richterinnen und Richter, mit denen die Integritätserklärungen von Richterinnen und Richtern und das entsprechende Überprüfungsverfahren neu geregelt werden. Im Mittelpunkt der Rechtsakte stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
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3.6 |
Reform 2: Reformen in den Bereichen Insolvenz und Vollstreckung von Gerichtsurteilen |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Verbesserung der Insolvenzregelung |
Q4 |
2024 |
Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Insolvenzregelung und des einschlägigen Sekundärrechts, Einführung eines Systems zur Insolvenzvermeidung und eines Frühwarnsystems für juristische Personen und Unternehmer im Einklang mit den Grundsätzen der Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132. Im Mittelpunkt des neuen Gesetzes stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
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3.7 |
Reform 2: Reformen in den Bereichen Insolvenz und Vollstreckung von Gerichtsurteilen |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften über vereinfachte Insolvenzverfahren für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KKMU) |
Q1 |
2026 |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften für vereinfachte Insolvenzverfahren für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KKMU) im Einklang mit den Grundsätzen der Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132. Die Rechtsvorschriften werden auf der Grundlage einer Folgenabschätzung für Rechtsvorschriften unter Beteiligung von EU-Sachverständigen ausgearbeitet. Im Mittelpunkt der neuen Rechtsvorschriften stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
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3.8 |
Reform 2: Reformen in den Bereichen Insolvenz und Vollstreckung von Gerichtsurteilen |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Verbesserung der Vollstreckung von Gerichtsurteilen im Zusammenhang mit monetären und nicht-monetären Verpflichtungen und zur Digitalisierung |
Q2 |
2025 |
Inkrafttreten des Gesetzes über die Vollstreckung von Gerichtsurteilen im Zusammenhang mit monetären und nicht-monetären Verpflichtungen und die weitere Digitalisierung des Vollstreckungsverfahrens. |
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3.9 |
Reform 2: Reformen in den Bereichen Insolvenz und Vollstreckung von Gerichtsurteilen |
Ein Datenerhebungssystem zur Vollstreckung von Gerichtsurteilen ist einsatzbereit. |
Q4 |
2025 |
Ein Datenerhebungssystem zur Vollstreckung von Gerichtsurteilen ist einsatzbereit. |
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3.10 |
Reform 2: Reformen in den Bereichen Insolvenz und Vollstreckung von Gerichtsurteilen |
Ein verbessertes Datenerhebungssystem zur Vollstreckung von Gerichtsurteilen ist einsatzbereit. |
Q2 |
2026 |
Das verbesserte IT-System zur Erleichterung des Vollstreckungsverfahrens, die Verfolgung von Schuldnervermögen, das Einfrieren von Bankkonten und die Einziehung von Forderungen ist einsatzbereit. |
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3.11 |
Reform 3: Digitalisierung des Justizwesens |
Einrichtung von IT-Lösungen im Justizwesen |
Q4 |
2027 |
Einführung des Teilsystems „Elektronische Dokumentenverwaltung des einheitlichen Justizinformations- und Kommunikationssystems“ an 15 Pilotgerichten mit allgemeiner, geschäftlicher und administrativer Zuständigkeit auf der Ebene der Erst- und Berufungsinstanzen. |
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3.12 |
Reform 4: Reform der Staatsanwaltschaft |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften, die eine transparente und leistungsorientierte Auswahl von leitenden Staatsanwälten ermöglichen |
Q1 |
2026 |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften, die eine transparente und leistungsorientierte Auswahl von leitenden Staatsanwälten ermöglichen. Im Mittelpunkt dieser Rechtsvorschriften stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
|
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3.13 |
Reform 4: Reform der Staatsanwaltschaft |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Verbesserung des Disziplinarsystems für Staatsanwälte und Erhöhung der Kapazitäten der Qualifikations- und Disziplinarkommission für Staatsanwälte |
Q3 |
2026 |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Verbesserung des Disziplinarsystems für Staatsanwälte und Stärkung der institutionellen Kapazitäten der Qualifikations- und Disziplinarkommission für Staatsanwälte (Qualification and Disciplinary Commission of Prosecutors, QDCP). Im Mittelpunkt des verbesserten rechtlichen und institutionellen Rahmens zur Umsetzung der GRECO-Empfehlungen stehen folgende Hauptbereiche:
|
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3.14 |
Reform 4: Reform der Staatsanwaltschaft |
Ein elektronisches Fallverwaltungssystem in der Strafjustiz ist einsatzbereit. |
Q4 |
2026 |
Das System des elektronischen Fallbearbeitungssystems in der Strafjustiz, das Modul für elektronische Strafverfahren und das Modul zur Fallanalyse sind einsatzbereit, wodurch die digitale Bearbeitung von Strafsachen ermöglicht wird und das veraltete einheitliche Register der vorgerichtlichen Ermittlungen schrittweise ersetzt bzw. erheblich aktualisiert wird. |
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C.4. BEKÄMPFUNG VON KORRUPTION UND GELDWÄSCHE
1. Beschreibung der Reformen und Investitionen
Ziel dieses Kapitels ist es, die wichtigsten Antikorruptionsbehörden zu stärken und den Rechtsrahmen zu aktualisieren, um die Wirksamkeit des Rahmens für die Korruptionsbekämpfung insgesamt und die Umsetzung der staatlichen Korruptionsbekämpfungspolitik zu erhöhen, was für ein günstiges Geschäfts- und Investitionsklima, eine nachhaltige Erholung und ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum von wesentlicher Bedeutung ist. In diesem Kapitel werden auch die Mängel im Zusammenhang mit der Abschöpfung und Verwaltung von Vermögenswerten auf institutioneller und verfahrenstechnischer Ebene und bei der Angleichung der ukrainischen Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand und die FATF-Standards im Bereich der Bekämpfung der Geldwäsche angegangen, um die Wirtschaftskriminalität besser zu bekämpfen und das allgemeine Geschäftsklima in der Ukraine zu verbessern.
Reform 1: Aufbau der institutionellen Kapazitäten des Korruptionsbekämpfungsrahmens
Ziel dieser Reform ist es, die Gesamtkapazität der Korruptionsbekämpfungsinfrastruktur zu erhöhen, um Korruption, auch auf hoher Ebene, durch aktive und effiziente Ermittlungen zu bekämpfen.
Die Reform umfasst drei Schritte. Erstens erhält die Sonderstaatsanwaltschaft für Korruptionsbekämpfung (Specialised Anti-Corruption Prosecutor’s Office, SAPO) die Möglichkeit, ihr Personal von 10 % auf 15 % aufzustocken. Zweitens wird ein neuer Leiter der Nationalen Agentur für Korruptionsprävention (National Agency on Corruption Prevention, NACP) ernannt. Drittens wird die Zahl der Richter und der sonstigen Mitarbeiter am Obersten Antikorruptionsgericht (High Anti-Corruption Court, HACC) um 60 % bzw. 40 % erhöht.
Die Reform soll bis zum 1. Quartal 2025 abgeschlossen werden.
Reform 2: Verbesserung des Rechtsrahmens für eine wirksamere Korruptionsbekämpfung
Das übergeordnete Ziel der Reform besteht darin, die wichtigsten Einrichtungen zur Korruptionsbekämpfung zu stärken und die Strafverfahren zu straffen, um ihre Effizienz, auch in Korruptionsfällen auf hoher Ebene, zu steigern und gleichzeitig Fälle von Verfahrensmissbrauch und unzulässiger Einflussnahme zu verhindern. Mit der Reform werden auch die Mängel im Zusammenhang mit der Abschöpfung und Verwaltung von Vermögenswerten auf institutioneller und verfahrenstechnischer Ebene angegangen.
Die Reform umfasst vier Schritte. Erstens treten das geänderte Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung in Kraft. Mit den geänderten Rechtsvorschriften werden die Bestimmungen zur Regelung von Prozessabsprachen verbessert, die vorgerichtliche Untersuchung vom Zeitpunkt der Registrierung des Strafverfahrens bis zur Mitteilung des Verdachts aufgehoben und die Entscheidung in bestimmten Fällen durch einen Einzelrichter des Obersten Antikorruptionsgerichts ermöglicht. Zweitens werden eine neue Antikorruptionsstrategie und ein staatliches Antikorruptionsprogramm für die Zeit nach 2025 angenommen. Drittens wird ein Aktionsplan für die Umsetzung der Strategie zur Vermögensabschöpfung für den Zeitraum 2023-2025 angenommen. Viertens tritt das Gesetz zur Reform der Agentur für die Abschöpfung und Verwaltung von Vermögenswerten (Asset Recovery and Management Agency, ARMA) in Kraft.
Die Reform soll bis zum 2. Quartal 2026 abgeschlossen werden.
Reform 3: Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche
Ziel dieser Reform ist es, den ukrainischen Rechtsrahmen weiter an den EU-Besitzstand und die FATF-Standards anzugleichen und ein wirksames System zur Bekämpfung der Geldwäsche in der Ukraine zu schaffen, um die Wirtschaftskriminalität besser zu bekämpfen und das allgemeine Geschäftsklima in der Ukraine zu verbessern.
Die Reform umfasst drei Schritte. Erstens wird die nächste nationale Risikobewertung durchgeführt. Zweitens treten die Rechtsvorschriften über das Register der Bankkonten für natürliche Personen und persönliche Bankschließfächer und das Register der Bankkonten für juristische Personen im Einklang mit den Grundsätzen des EU-Besitzstands in Kraft. Die erforderliche Software und Hardware für das Register der Bankkonten für natürliche Personen und persönliche Bankschließfächer und das Register der Bankkonten für juristische Personen steht bereit.
Die Reform soll bis zum 2. Quartal 2027 abgeschlossen werden.
2. Liste der Schritte und Zeitrahmen für die Umsetzung
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Nr. |
Reform/Investition |
Bezeichnung des Schrittes |
Zeitrahmen |
Beschreibung des Schrittes |
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4.1 |
Reform 1: Aufbau der institutionellen Kapazitäten des Korruptionsbekämpfungsrahmens |
Aufstockung des Personals der Sonderstaatsanwaltschaft für Korruptionsbekämpfung |
Q3 |
2024 |
Die Sonderstaatsanwaltschaft für Korruptionsbekämpfung erhält die Möglichkeit, ihr Personal von 10 % auf 15 % des Personals des Nationalen Amtes für Korruptionsbekämpfung zu erhöhen. |
||||||
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4.2 |
Reform 1: Aufbau der institutionellen Kapazitäten des Korruptionsbekämpfungsrahmens |
Ernennung eines neuen Leiters der Nationalen Agentur für Korruptionsprävention |
Q2 |
2024 |
Nach einem Auswahlverfahren im Einklang mit dem Gesetz über die Korruptionsprävention wird ein neuer Leiter der Nationalen Agentur für Korruptionsprävention ernannt. |
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4.3 |
Reform 1: Aufbau der institutionellen Kapazitäten des Korruptionsbekämpfungsrahmens |
Mehr Personal für das Oberste Antikorruptionsgericht |
Q1 |
2025 |
Die Zahl der Richter am Obersten Antikorruptionsgericht (HACC) wird um 60 % und die Anzahl der HACC-Mitarbeiter um 40 % erhöht. |
||||||
|
4.4 |
Reform 2: Verbesserung des Rechtsrahmens für eine wirksamere Korruptionsbekämpfung |
Inkrafttreten des geänderten Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung |
Q3 |
2024 |
Inkrafttreten der ukrainischen Gesetze zur Änderung des ukrainischen Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung. Im Mittelpunkt der Gesetze stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
|
||||||
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4.5 |
Reform 2: Verbesserung des Rechtsrahmens für eine wirksamere Korruptionsbekämpfung |
Annahme einer neuen Antikorruptionsstrategie und eines staatlichen Antikorruptionsprogramms für die Zeit nach 2025 |
Q2 |
2026 |
Annahme und Veröffentlichung einer Antikorruptionsstrategie bzw. eines staatlichen Antikorruptionsprogramms für den Zeitraum nach 2025 durch das Parlament und die Regierung. |
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4.6 |
Reform 2: Verbesserung des Rechtsrahmens für eine wirksamere Korruptionsbekämpfung. |
Annahme eines Aktionsplans zur Umsetzung der Strategie zur Vermögensabschöpfung für den Zeitraum 2023-2025 |
Q3 |
2024 |
Annahme eines Aktionsplans zur Umsetzung der Strategie zur Vermögensabschöpfung für den Zeitraum 2023-2025 und Veröffentlichung auf der Website des Ministerkabinetts. |
||||||
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4.7 |
Reform 2: Verbesserung des Rechtsrahmens für eine wirksamere Korruptionsbekämpfung. |
Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Agentur für die Abschöpfung und Verwaltung von Vermögenswerten |
Q1 |
2025 |
Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Agentur für die Abschöpfung und Verwaltung von Vermögenswerten. Im Mittelpunkt des Gesetzes stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
|
||||||
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4.8 |
Reform 3: Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche |
Durchführung der nächsten nationalen Risikobewertung |
Q4 |
2025 |
Vorbereitung und Durchführung der nächsten nationalen Risikobewertung im Einklang mit der aktualisierten Methodik für die nationale Bewertung der Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der Ukraine |
||||||
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4.9 |
Reform 3: Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften über das Register der Bankkonten für natürliche Personen und persönliche Bankschließfächer und das Register der Bankkonten für juristische Personen |
Q2 |
2027 |
Inkrafttreten des erforderlichen Rechtsrahmens für das Register der Bankkonten natürlicher Personen und der persönlichen Einlagenboxen sowie für das Register der Bankkonten für juristische Personen im Einklang mit den Grundsätzen der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission, Richtlinie (EU) 2019/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Festlegung von Vorschriften zur Erleichterung der Nutzung von Finanz- und sonstigen Informationen für die Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung bestimmter Straftaten und zur Aufhebung des Beschlusses 2000/642/JI des Rates und Richtlinie (EU) 2024/1640 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Festlegung der von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Mechanismen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/849 und zur Änderung der ukrainischen Rechtsvorschriften in den Bereichen Steuern, Banken, Geldwäsche, Kapitalmarkt und Zahlungsdienste. |
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4.10 |
Reform 3: Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche |
Die erforderliche Software und Hardware für das Register der Bankkonten für natürliche Personen und persönliche Bankschließfächer und das Register der Bankkonten für juristische Personen sind einsatzbereit. |
Q2 |
2027 |
Die erforderliche Software und Hardware für das Register der Bankkonten für natürliche Personen und persönliche Bankschließfächer und das Register der Bankkonten für juristische Personen sind einsatzbereit. |
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C.5. FINANZMÄRKTE
1. Beschreibung der Reformen und Investitionen
Ziel dieses Kapitels ist es, das Potenzial des ukrainischen Finanzsektors zur Ankurbelung des Wirtschaftswachstums und zur Unterstützung der Erholung zu nutzen, indem die Gesundheit des Bankensektors im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der Finanzstabilität überwacht, der Rechtsrahmen im Einklang mit den EU-Normen gestärkt, notleidende Kredite angegangen und die Regulierung der Kapitalmärkte verbessert wird.
Reform 1: Bewertung des Bankensektors
Ziel dieser Reform ist es, zum regelmäßigen Bewertungsprozess zurückzukehren, potenzielle Schwachstellen innerhalb großer Banken zu ermitteln und die Widerstandsfähigkeit des Bankensystems in der Ukraine zu gewährleisten.
Die Reform umfasst einen Schritt. Die ukrainische Nationalbank führt eine Resilienzbewertung der größten Banken durch, die Stresstests im Rahmen des ungünstigen Szenarios sowie eine unabhängige Überprüfung der Aktiva-Qualität umfasst.
Die Reform soll bis zum 1. Quartal 2026 abgeschlossen werden.
Reform 2: Verringerung des Staatseigentums im Bankensektor
Ziel dieser Reform ist es, die Grundsätze für den Verkauf staatseigener Banken und die Strategie zur schrittweisen Verringerung des Staatseigentums im Bankensektor festzulegen.
Die Reform umfasst zwei Schritte. Erstens werden in einem aktualisierten Gesetz Leitprinzipien für den Verkauf unterschiedlicher Anteile an staatseigenen Banken festgelegt und gleichzeitig die Flexibilität für einen vollständigen Erwerb eingeräumt. Zweitens wird eine Strategie angenommen, mit der eine schrittweise Verringerung des Staatseigentums an staatseigenen Banken vorbereitet wird.
Die Reform soll bis zum 2. Quartal 2026 abgeschlossen werden.
Reform 3: Verbesserung der Abwicklung notleidender Kredite
Ziel dieser Reform ist es, die Abwicklung notleidender Kredite zu verbessern.
Die Reform umfasst zwei Schritte. Erstens verabschiedet die Ukraine eine Strategie für die Abwicklung notleidender Kredite, die sich auf Aufsichtsanforderungen und die Verbesserung des Rahmens für die Umstrukturierung und Abwicklung notleidender Kredite konzentriert. Zweitens werden die nachfolgenden Änderungen an den einschlägigen Gesetzen angenommen, um den Empfehlungen der Strategie Rechnung zu tragen.
Die Reform soll bis zum 2. Quartal 2026 abgeschlossen werden.
Reform 4: Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Finanzaufsichtsbehörde
Ziel dieser Reform ist es, die staatliche Regulierung der Kapitalmärkte und der organisierten Rohstoffmärkte zu verbessern.
Die Reform umfasst einen Schritt. Dazu gehört das Inkrafttreten des Gesetzes über die Verbesserung der staatlichen Regulierung der Kapitalmärkte und der organisierten Rohstoffmärkte im Einklang mit den Normen der Internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO).
Die Reform soll bis zum 4. Quartal 2025 abgeschlossen werden.
2. Liste der Schritte und Zeitrahmen für die Umsetzung
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Nr. |
Reform/Investition |
Bezeichnung des Schrittes |
Zeitrahmen |
Beschreibung des Schrittes |
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5.1 |
Reform 1: Bewertung des Bankensektors |
Veröffentlichte Bewertung der Resilienz im Bankensystem |
Q1 |
2026 |
Die Nationalbank der Ukraine (NBU) veröffentlicht die Resilienzbewertung der größten Banken im Bankensystem (in Bezug auf Vermögenswerte), die Stresstests im ungünstigen Szenario umfasst, sowie die Ergebnisse einer unabhängigen Überprüfung der Aktiva-Qualität, sofern die Umstände dies zulassen. |
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5.2 |
Reform 2: Verringerung des Staatseigentums im Bankensektor |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften über die Grundsätze für den Verkauf staatseigener Banken |
Q3 |
2025 |
Inkrafttreten der aktualisierten Rechtsvorschriften über den Verkauf staatseigener Banken, nämlich des ukrainischen Gesetzes Nr. 4524-VI aus dem Jahr 2012 „über die Veräußerung staatlicher Anteile am Grundkapital von Banken, die vom Staat rekapitalisiert worden sind“. Die überarbeiteten Rechtsvorschriften sollten den Verkauf unterschiedlicher Anteile an staatseigenen Banken erleichtern und gleichzeitig Flexibilität für einen vollständigen Erwerb bieten. Die Grundprinzipien für den Verkauf von staatseigenen Banken werden im Rahmen gemeinsamer Gespräche und im Konsens mit den internationalen Gebern entwickelt. |
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5.3 |
Reform 2: Verringerung des Staatseigentums im Bankensektor |
Annahme der Strategie zur schrittweisen Verringerung des Staatseigentums im Bankensektor |
Q2 |
2026 |
Annahme der Entschließung der Regierung oder eines anderen Rechtsakts der Regierung, mit dem die Reformstrategie für die staatseigenen Banken angenommen wird, die eine schrittweise Verringerung des Staatseigentums im Bankensektor vorsieht. Im Mittelpunkt der Strategie stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
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5.4 |
Reform 3: Verbesserung der Abwicklung notleidender Kredite |
Annahme der Strategie für die Abwicklung notleidender Kredite |
Q2 |
2025 |
Annahme der Strategie für die Abwicklung notleidender Kredite im Einklang mit den einschlägigen EU-Verfahren. Im Mittelpunkt der Strategie stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
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5.5 |
Reform 3: Verbesserung der Abwicklung notleidender Kredite |
Inkrafttreten der Rechtsakte zur verbesserten Abwicklung notleidender Kredite |
Q2 |
2026 |
Inkrafttreten der Rechtsakte zur Umsetzung der Empfehlungen der Strategie für die Abwicklung notleidender Kredite, mit denen das System zur Abwicklung notleidender Kredite verbessert wird. |
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5.6 |
Reform 4: Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Finanzaufsichtsbehörde |
Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der staatlichen Regulierung der Kapitalmärkte und der organisierten Rohstoffmärkte |
Q4 |
2025 |
Inkrafttreten des Gesetzes über die Verbesserung der staatlichen Regulierung der Kapitalmärkte und der organisierten Rohstoffmärkte, mit welchen diese an die IOSCO-Standards angeglichen wird. Dies bezieht sich auf die Fähigkeit der nationalen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (National Commission on Securities and Stock Market, NSSMC), frei von Einflussnahme von außen, insbesondere von Druck aus Politik und Wirtschaft, zu agieren, Entscheidungen auf der Grundlage der Rechtsvorschriften und im besten Interesse der Marktintegrität und des Anlegerschutzes und nicht auf der Grundlage externer Interessen zu treffen, sowie über starke Durchsetzungsmechanismen und internationale Zusammenarbeit zu verfügen. |
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C.6. VERWALTUNG ÖFFENTLICHER VERMÖGENSWERTE
1. Beschreibung der Reformen und Investitionen
Ziel dieses Kapitels ist die Verbesserung der staatlichen Eigentumspolitik, der Corporate Governance und der Verwaltung der ukrainischen staatseigenen Unternehmen sowie die Angleichung des Rahmens für staatliche Beihilfen an den EU-Besitzstand. Dies dient der Steigerung von Transparenz und Effizienz und fördert die Stärkung gleicher Wettbewerbsbedingungen mit dem Privatsektor.
Reform 1: Annahme einer staatlichen Eigentumspolitik
Ziel dieser Reform ist es, eine staatliche Eigentumspolitik zu verfolgen, die den langfristigen und regierungsübergreifenden Prioritäten staatseigener Unternehmen Rechnung trägt. Die Sichtung staatseigener Unternehmen wird gemäß den in der staatlichen Eigentumspolitik festgelegten Grundsätzen erneuert. Die Sichtung staatseigener Unternehmen führt zu einer Liste staatseigener Unternehmen, die strategische im staatlichen Eigentum verbleiben, zu einer Liste staatseigener Unternehmen, die zur Privatisierung vorgeschlagen werden, wobei auch alle Unternehmen, die während des Kriegsrechts vorübergehend nicht privatisiert werden dürfen, in einem eigenen Unterabschnitt aufgeführt werden, sowie zu einer Liste der Unternehmen, die liquidiert werden.
Die Reform umfasst einen Schritt. Sie beinhaltet das Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Einführung der staatlichen Eigentumspolitik und die Veröffentlichung der Sichtung staatseigener Unternehmen.
Die Reform soll bis zum 4. Quartal 2024 abgeschlossen werden.
Reform 2: Verbesserung der Governance und der Verwaltung staatseigener Unternehmen
Ziel dieser Reform ist die Erleichterung des Übergangs von der Rechtsform des staatlichen Einheitsunternehmens zu stärker kommerziell ausgerichteten Formen, die Förderung eines effizienteren und transparenteren Rahmens für die Corporate Governance staatseigener Unternehmen durch die Verbesserung der Corporate-Governance-Normen und deren Umsetzung in den führenden staatseigenen Unternehmen.
Die Reform umfasst vier Schritte. Erstens tritt ein neues Gesetz in Kraft, mit dem die Corporate Governance staatseigener Unternehmen unter Berücksichtigung der OECD-Leitlinien (5) verbessert wird, unter anderem durch die Festlegung der Befugnisse der Aufsichtsräte staatseigener Unternehmen. Zweitens werden Aufsichtsräte mit einer Mehrheit unabhängiger Mitglieder in mindestens 15 führenden staatseigenen Unternehmen ernannt. Drittens wandelt die Ukraine mindestens 15 führende staatseigene Unternehmen entweder in Aktiengesellschaften oder in Gesellschaften mit beschränkter Haftung um. Viertens legen die Behörden den ersten Jahresbericht vor, aus dem hervorgeht, dass die Grundsätze der Corporate Governance ordnungsgemäß eingehalten werden.
Die Reform soll bis zum 4. Quartal 2027 abgeschlossen werden.
Reform 3: Trennung der Buchführung zwischen gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen und Tätigkeiten, die keine gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen erfüllen, in staatseigenen Unternehmen
Ziel dieser Reform ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen mit dem Privatsektor zu stärken und die Konvergenz mit dem EU-Besitzstand durch eine Trennung der Buchführung zwischen Tätigkeiten im Zusammenhang mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen und Tätigkeiten, die keine gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen erfüllen, weiter anzugleichen.
Die Reform umfasst drei Schritte. Erstens verabschiedet und veröffentlicht die Ukraine einen Fahrplan, in dem die notwendigen Schritte festgelegt sind, nach denen die obligatorische strukturelle Trennung der Buchführung zwischen Tätigkeiten im Zusammenhang mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen und Tätigkeiten, die keine gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen erfüllen, in allen staatseigenen Unternehmen, die gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen eingehen, erfolgen soll. Zweitens treten die Rechtsvorschriften zur Angleichung an die Richtlinie 2006/111 der Europäischen Kommission in Kraft, womit sichergestellt wird, dass die obligatorische strukturelle Trennung zwischen gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen und Tätigkeiten, die keine solchen Verpflichtungen erfüllen, festgelegt und umgesetzt wird. Drittens veröffentlicht die Ukraine einen unabhängigen Prüfbericht über führende staatseigene Unternehmen, die an Tätigkeiten im Zusammenhang mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen beteiligt sind, in dem unter anderem die Umsetzung der getrennten Buchführung und die Marktkonformität bei Quersubventionierung bewertet werden.
Die Reform soll bis zum 3. Quartal 2027 abgeschlossen werden.
Reform 4: Verbesserung des Rahmens für die Kontrolle staatlicher Beihilfen
Ziel dieser Reform ist es, die Aussetzung der Anwendung der Kontrolle staatlicher Beihilfen aufzuheben und den Rahmen für die Kontrolle staatlicher Beihilfen an den der EU anzugleichen, was zu mehr Transparenz bei der staatlichen Finanzierung staatseigener Unternehmen führen würde.
Die Reform umfasst einen Schritt. Dieser beinhaltet die Aktualisierung der Rechtsvorschriften über staatliche Beihilfen, auch der Bestimmungen in Bezug auf Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, sowie die vollständige Aufhebung der Aussetzung der Kontrolle staatlicher Beihilfen durch das ukrainische Antimonopol-Komitee.
Die Reform soll bis zum 4. Quartal 2025 abgeschlossen werden.
2. Liste der Schritte und Zeitrahmen für die Umsetzung
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Nr. |
Reform/Investition |
Bezeichnung des Schrittes |
Zeitrahmen |
Beschreibung des Schrittes |
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6.1 |
Reform 1: Annahme einer staatlichen Eigentumspolitik |
Annahme der Politik für das Staatseigentum und der Sichtung der staatseigenen Unternehmen |
Q4 |
2024 |
Annahme und Veröffentlichung der Entschließung des Ministerkabinetts der Ukraine zur Genehmigung der allgemeinen Politik für das staatliche Eigentum und der Sichtung der staatseigenen Unternehmen. Im Mittelpunkt der Politik für das staatliche Eigentum stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
Die Eigentumspolitik ermöglicht die Umsetzung der OECD-Reformen im Bereich der Corporate Governance bei den Verteilernetzbetreibern, um den Wettbewerb auf den Erdgasmärkten zu verbessern. Die Sichtung der staatseigenen Unternehmen führt zu folgenden Ergebnissen:
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6.2 |
Reform 2: Verbesserung der Governance und der Verwaltung staatseigener Unternehmen |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften über die Corporate Governance staatseigener Unternehmen |
Q2 |
2024 |
Inkrafttreten des neuen Gesetzes über die Corporate Governance staatseigener Unternehmen unter Berücksichtigung der OECD-Leitlinien zur Corporate Governance. Im Mittelpunkt des Gesetzes stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
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6.3 |
Reform 2: Verbesserung der Governance und der Verwaltung staatseigener Unternehmen |
Ernennung von Aufsichtsräten staatseigener Unternehmen mit einer Mehrheit unabhängiger Mitglieder |
Q2 |
2026 |
Aufsichtsräte mit einer Mehrheit unabhängiger Mitglieder werden für mindestens 15 staatseigene Unternehmen aus der vom Ministerkabinett per Protokollbeschluss genehmigten Liste der wichtigsten staatseigenen Unternehmen ernannt. Die Ernennung der Mitglieder des Aufsichtsgremiums erfolgt im Wege eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens auf der Grundlage der zu Beginn der Auswahl vereinbarten und geltenden Verfahren. |
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6.4 |
Reform 2: Verbesserung der Governance und der Verwaltung staatseigener Unternehmen |
Umwandlung der wichtigsten Staatsunternehmen in privatwirtschaftlich geführte öffentliche Unternehmen |
Q3 |
2026 |
Mindestens 15 staatseigene Unternehmen aus der vom Ministerkabinett per Protokollbeschluss genehmigten Liste der wichtigsten staatseigenen Unternehmen werden entweder in Aktiengesellschaften oder in Gesellschaften mit beschränkter Haftung umgewandelt. |
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6.5 |
Reform 2: Verbesserung der Governance und der Verwaltung staatseigener Unternehmen |
Vorlage eines Berichts, aus dem hervorgeht, dass die Grundsätze der Corporate Governance ordnungsgemäß eingehalten werden |
Q4 |
2027 |
Der erste Jahresbericht mit den finanziellen und operativen Ergebnissen, aus denen hervorgeht, dass die Grundsätze der Corporate Governance ordnungsgemäß eingehalten werden, wird der Europäischen Kommission übermittelt. In dem Bericht wird auch die Unabhängigkeit der Entscheidungsfindung der Aufsichtsräte bewertet, insbesondere in mindestens 15 staatseigenen Unternehmen aus der Liste der wichtigsten staatseigenen Unternehmen, einschließlich der Frage, ob Entscheidungen in strategischen Angelegenheiten und Ernennungen von Führungskräften de facto der Zustimmung der Regierung bedürfen. Im Vorfeld der Prüfung werden die folgenden Grundprinzipien der Corporate Governance eingeführt und durchgesetzt:
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6.6 |
Reform 3: Trennung der Buchführung zwischen gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen und Tätigkeiten, die keine gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen erfüllen, in staatseigenen Unternehmen |
Annahme des Fahrplans zur Trennung von gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen und Tätigkeiten, die keine gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen erfüllen |
Q1 |
2025 |
Verabschiedung und Veröffentlichung des Fahrplans, in dem die Schritte für die obligatorische strukturelle Trennung zwischen gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen und Tätigkeiten, die keine gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen erfüllen, für alle staatlichen Unternehmen, die gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen eingehen, festgelegt sind. Der Fahrplan basiert auf dem ermittelten derzeitigen Stand der Übernahme der erforderlichen Rechnungslegungsansätze und enthält operative Schritte für die getrennte Buchführung in Unternehmen in den verschiedenen Phasen der Umsetzung der erforderlichen Änderungen. In dem Fahrplan wird beschrieben, wie die Trennung der Buchführung zwischen gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen und Tätigkeiten, die keine gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen erfüllen, in allen vom Ministerkabinett per Protokollbeschluss genehmigten wichtigsten staatseigenen Unternehmen erfolgen soll. |
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6.7 |
Reform 3: Trennung der Buchführung zwischen gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen und Tätigkeiten, die keine gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen erfüllen, in staatseigenen Unternehmen |
Inkrafttreten von Rechtsvorschriften über die Trennung zwischen gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen und Tätigkeiten, die keine gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen erfüllen |
Q4 |
2025 |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften, die in dem unter Schritt 6.6 angenommenen Fahrplan genannt sind, um eine Angleichung an die Richtlinie 2006/111 der Europäischen Kommission zu erreichen, sodass sichergestellt wird, dass die für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen und Tätigkeiten, die keine gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen erfüllen, vorgeschriebene strukturelle Trennung der Buchführung in allen per Protokollbeschluss des Ministerkabinetts genehmigten staatlichen Schlüsselunternehmen, die gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen eingehen, festgelegt und umgesetzt wird. |
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6.8 |
Reform 3: Trennung der Buchführung zwischen gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen und Tätigkeiten, die keine gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen erfüllen, in staatseigenen Unternehmen |
Vorlage eines Prüfberichts, in dem die Trennung zwischen gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen und Tätigkeiten, die keine gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen erfüllen, bestätigt wird. |
Q3 |
2027 |
Vorlage eines unabhängigen Prüfberichts, der von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellt wurde, die dem internationalen Prüfernetzwerk angehört und nach nationalem Recht berechtigt ist, eine Pflichtprüfung der Jahresabschlüsse von Unternehmen von öffentlichem Interesse durchzuführen. Ein solcher Bericht enthält eine detaillierte Bewertung der wichtigsten staatseigenen Unternehmen, die per Protokollbeschluss des Ministerkabinetts genehmigt wurden und gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen eingegangen sind, und zwar in Bezug auf folgende Bereiche:
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6.9 |
Reform 4: Verbesserung des Rahmens für die Kontrolle staatlicher Beihilfen |
Inkrafttreten der aktualisierten Rechtsvorschriften über staatliche Beihilfen und vollständige Aufhebung der Aussetzung der Anwendung der Kontrolle staatlicher Beihilfen |
Q4 |
2025 |
Inkrafttreten der aktualisierten Rechtsvorschriften über staatliche Beihilfen, einschließlich Bestimmungen über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, zusammen mit der vollständigen Aussetzung der Anwendung der Kontrolle staatlicher Beihilfen durch den Antimonopolausschuss der Ukraine, mit Ausnahme der Rekapitalisierung systemrelevanter Banken durch den Staat, die für die Dauer des Kriegsrechts der staatlichen Geheimhaltungspflicht für die Finanzierung der Verteidigungsindustrie unterliegen. Das Gesetz wird auch spezifische, geeignete Beihilferegelungen zur Unterstützung von KMU im Rahmen des Kriegsrechts ermöglichen. |
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C.7. HUMANKAPITAL
1. Beschreibung der Reformen und Investitionen
Ziel dieses Kapitels ist es, Reformen vorzustellen, die als notwendig erachtet werden, um der in den letzten Jahren verzeichneten Erosion des Humankapitals Einhalt zu gebieten und gleichzeitig die Grundlage für einen nachhaltigen Erholungs-, Wiederaufbau- und Modernisierungsprozess zu schaffen.
Reform 1: Verbesserung der beruflichen Bildung
Ziel dieser Reform ist es, sicherzustellen, dass die Bildung den Erfordernissen des Arbeitsmarkts und den Erfordernissen im Zusammenhang mit der Erholung des Landes gerecht wird, indem die institutionellen Kapazitäten der Bildungseinrichtungen zur Bereitstellung formaler sowie nicht formaler beruflicher Bildungsangebote ausgebaut und die Beziehungen zwischen Berufsbildungseinrichtungen, nationalen/lokalen und internationalen Akteuren im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung des Humankapitals in der Ukraine geregelt werden.
Die Reform umfasst einen Schritt. Dieser besteht in dem Inkrafttreten des Gesetzes über die berufliche Bildung.
Die Reform soll bis zum 2. Quartal 2025 abgeschlossen werden.
Reform 2: Verbesserung der Vorschulbildung
Ziel dieser Reform ist es, den Zugang zu hochwertiger Vorschulbildung zu gewährleisten, um die Beteiligung von Frauen mit Kindern im Vorschulalter am Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Die Reform umfasst einen Schritt. Er besteht in dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Vorschulbildung.
Die Reform soll bis zum 1. Quartal 2025 abgeschlossen werden.
Reform 3: Verbesserung des Rehabilitationssystems für Menschen mit Behinderungen
Ziel dieser Reform ist es, das Rehabilitationssystem zu verbessern und durch ein neues elektronisches System eine umfassendere Bewertung der Bedürfnisse der Menschen zu ermöglichen.
Die Reform umfasst einen Schritt. Er beinhaltet das Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Angleichung an internationale Normen für die Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit sowie die Einführung eines elektronischen Systems, das Informationen über die Bedürfnisse des Einzelnen enthält und automatisch Dienstleistungen entsprechend dem ermittelten Bedarf anbietet.
Die Reform soll bis zum 4. Quartal 2026 abgeschlossen werden.
Reform 4: Übergang vom Wehrdienst zum zivilen Leben
Ziel dieser Reform ist es, den Übergang vom Wehrdienst zum zivilen Leben, einschließlich der aktiven Teilnahme am sozialen und wirtschaftlichen Leben, zu erleichtern.
Die Reform umfasst einen Schritt, nämlich das Inkrafttreten der für die Umsetzung des Übergangssystems und der damit verbundenen Dienstleistungen erforderlichen Rechtsvorschriften.
Die Reform soll bis zum 3. Quartal 2026 abgeschlossen werden.
Reform 5: Verbesserung der sozialen Infrastruktur und Deinstitutionalisierung
Ziel dieser Reform ist es, das Wohlergehen von Kindern, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen im öffentlichen Pflegesystem zu verbessern.
Die Reform umfasst einen Schritt. Er beinhaltet die Annahme zweier Strategien zur Reform psychoneurologischer und sonstiger Wohneinrichtungen und zur Deinstitutionalisierung der Betreuung von Kindern, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen.
Die Reform soll bis zum 4. Quartal 2024 abgeschlossen werden.
Reform 6: Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarkts
Ziel dieser Reform ist es, zu einem besseren Funktionieren des Arbeitsmarktes beizutragen.
Die Reform umfasst zwei Schritte. Erstens wird eine Strategie angenommen, die darauf abzielt, die demografische Lage der Ukraine bis 2040 zu verbessern, einschließlich der Verringerung der vorzeitigen Mortalität und der Bewältigung negativer Migrationsentwicklungen. Zweitens wird eine Beschäftigungsstrategie für die Bevölkerung angenommen, in der Maßnahmen zur Aktualisierung der Arbeitsmarktbedingungen in der Ukraine vorgeschlagen werden, z. B. ein vereinfachter Zugang zum Arbeitsmarkt und eine reformierte staatliche Arbeitsverwaltung.
Die Reform soll bis zum 2. Quartal 2026 abgeschlossen werden.
Reform 7: Sicherstellung des Zugangs zu Wohnraum für bedürftige Menschen
Ziel dieser Reform ist es, den Rahmen für ein System des sozialen Wohnungsbaus zu entwickeln.
Die Reform umfasst zwei Schritte. Erstens sollen Rechtsvorschriften in Kraft treten, in denen Schlüsselprioritäten für die ukrainische Wohnungspolitik festgelegt werden, wie die Notwendigkeit von Transparenz, Zugänglichkeit für besonders schutzbedürftige Gruppen oder die Schaffung von Förderregelungen. Zweitens treten Rechtsvorschriften zur Einrichtung eines Fonds für den sozialen Wohnungsbau in Kraft.
Die Reform soll bis zum 4. Quartal 2026 abgeschlossen sein.
Reform 8: Verbesserung der sozialen Sicherheit
Ziel dieser Reform ist es, die Erbringung öffentlicher Sozialdienstleistungen durch die Einführung von Mechanismen zur Beschaffung bestimmter Sozialdienstleistungen von registrierten Anbietern zu verbessern.
Die Reform umfasst einen Schritt. Dieser beinhaltet die Annahme einer Entschließung, mit der das System der Bereitstellung von Sozialdienstleistungen reformiert wird, das Finanzierungsmodell in ein ergebnisorientiertes Einkaufsmodell für Sozialdienstleistungen umgewandelt wird und Anreize für die Erbringung von Sozialdienstleistungen geschaffen werden, die in der Regel nicht von der Gemeinschaft finanziert werden.
Die Reform soll bis zum 2. Quartal 2025 abgeschlossen werden.
Reform 9: Verbesserung der kulturellen Entwicklung
Ziel dieser Reform ist die Förderung des kulturellen Erbes der Ukraine.
Die Reform umfasst einen Schritt. Dieser beinhaltet die Annahme einer Strategie, in der prioritäre Ziele wie die Verbesserung der Qualität und Zugänglichkeit des kulturellen Angebots der Ukraine sowie der Aufbau von Kapazitäten für die ukrainischen Kultureinrichtungen festgelegt werden.
Die Reform soll bis zum 1. Quartal 2025 abgeschlossen werden.
Investition 1: Investitionen in die Bildung
Ziel dieser Investition ist es, den Zugang zu einer sicheren und hochwertigen öffentlichen Bildung zu verbessern
Die Investition umfasst zwei Schritte. Erstens werden für die Jahre 2024 und 2025 Haushaltsmittel in Höhe von mindestens 300 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen (im UAH-Gegenwert) veranschlagt, um den Zugang zu einer sicheren und hochwertigen Bildung zu verbessern. Zweitens werden für die Verbesserung des Zugangs zu einer sicheren und hochwertigen Bildung in den Jahren 2024, 2025, 2026 und 2027 Haushaltsmittel in Höhe von mindestens 650 Mio. EUR (im UAH-Gegenwert) veranschlagt.
Die Investition soll bis zum 4. Quartal 2027 abgeschlossen werden.
Investition 2: Investitionen in das Gesundheitswesen
Ziel dieser Investition ist es, das öffentliche Gesundheitssystem der Ukraine zu verbessern.
Die Investition umfasst zwei Schritte. Erstens werden Haushaltsmittel in Höhe von mindestens 200 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen (im UAH-Gegenwert) für die Stärkung der Gesundheitsinfrastruktur und -einrichtungen, die Digitalisierung der Gesundheitsdienste und die Bereitstellung von Ausrüstung für medizinische Analysen, Chirurgie und Patientenversorgung für die Jahre 2024 und 2025 veranschlagt. Zweitens werden Haushaltsmittel in Höhe von mindestens 400 Mio. EUR (im UAH-Gegenwert) für die Stärkung der Gesundheitsinfrastruktur und -einrichtungen, die Digitalisierung der Gesundheitsdienste und die Bereitstellung von Ausrüstung für medizinische Analyse, Chirurgie und Patientenversorgung für die Jahre 2024, 2025, 2026 und 2027 veranschlagt.
Die Investition soll bis zum 4. Quartal 2027 abgeschlossen werden.
Investition 3: Investitionen in die soziale Infrastruktur
Ziel dieser Investition ist es, die soziale Infrastruktur der Ukraine zu stärken.
Die Investition umfasst einen Schritt. Dabei werden Haushaltsmittel in Höhe von mindestens 350 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen (im UAH-Gegenwert) für die Wiederherstellung, den Bau (Neubau, Wiederaufbau, Überholung, Instandsetzung) beschädigter/zerstörter sozialer Infrastruktur veranschlagt.
Die Investition soll bis zum 4. Quartal 2027 abgeschlossen werden.
Investition 4: Investitionen in Entschädigungen für beschädigte oder zerstörte Häuser
Ziel dieser Investition ist es, den Zugang zu erschwinglichem Wohnraum zu verbessern und die Qualität und Zugänglichkeit von Wohnraum zu verbessern.
Die Investition umfasst einen Schritt. Er beinhaltet, dass für Entschädigungszahlungen an Personen, deren Wohnung oder Haus infolge des russischen Angriffskriegs beschädigt oder zerstört wurde, mindestens 600 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen (im UAH-Gegenwert) veranschlagt werden.
Die Investition soll bis zum 4. Quartal 2027 abgeschlossen werden.
Investition 5: Investitionen in die Bereitstellung von Wohnraum für schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen
Ziel dieser Investition ist es, den Zugang zu erschwinglichem Wohnraum und die Qualität und Zugänglichkeit von Wohnraum zu verbessern, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Veteranen mit Behinderungen, deren Familienangehörige und Binnenvertriebene gelegt wird.
Die Investition umfasst zwei Schritte. Erstens werden für die Bereitstellung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen der Gruppen I-II für die Jahre 2024 und 2025 Haushaltsmittel in Höhe von mindestens 200 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen (im UAH-Gegenwert) veranschlagt. Zweitens werden für die Bereitstellung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen der Gruppen I-II für die Jahre 2024, 2025, 2026 und 2027 Haushaltsmittel in Höhe von mindestens 450 Mio. EUR (im UAH-Gegenwert) veranschlagt.
Die Investition soll bis zum 4. Quartal 2027 abgeschlossen werden.
2. Liste der Schritte und Zeitrahmen für die Umsetzung
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Nr. |
Reform/Investition |
Bezeichnung des Schrittes |
Zeitrahmen |
Beschreibung des Schrittes |
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7.1 |
Reform 1: Verbesserung der beruflichen Bildung |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften über die berufliche Bildung |
Q2 |
2025 |
Inkrafttreten des ukrainischen Gesetzes „über die berufliche Bildung“. Im Mittelpunkt des Gesetzes stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
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7.2 |
Reform 2: Verbesserung der Vorschulbildung |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften über die Vorschulbildung |
Q1 |
2025 |
Inkrafttreten des ukrainischen Gesetzes über die Vorschulbildung im Einklang mit der Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2019 zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung. Im Mittelpunkt des Gesetzes stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
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7.3 |
Reform 3: Verbesserung des Rehabilitationssystems für Menschen mit Behinderungen |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften über die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen |
Q4 |
2026 |
Inkrafttreten des ukrainischen Gesetzes zur Änderung des ukrainischen Gesetzes „über die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen in der Ukraine“. Im Mittelpunkt des Gesetzes stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
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7.4 |
Reform 4: Übergang vom Wehrdienst zum zivilen Leben |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Einführung eines Systems für den Übergang vom Wehrdienst zum zivilen Leben |
Q3 |
2026 |
Inkrafttreten des ukrainischen Gesetzes über die staatliche Veteranen-Politik, einschließlich der Einführung eines Systems vom Übergang vom Militärdienst zum zivilen Leben. Im Mittelpunkt des Gesetzes werden u. a. folgende Hauptbereiche stehen:
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7.5 |
Reform 5: Verbesserung der sozialen Infrastruktur und Deinstitutionalisierung |
Annahme der Strategie zur Reform der psychoneurologischen und sonstigen Wohneinrichtungen und zur Deinstitutionalisierung der Betreuung von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen sowie der Strategie zur Gewährleistung des Rechts jedes Kindes in der Ukraine, in einem familiären Umfeld aufzuwachsen, für den Zeitraum 2024-2028 |
Q4 |
2024 |
Annahme des Erlasses des Ministerkabinetts „zur Billigung der Strategie zur Reform der psychoneurologischen und sonstigen Wohneinrichtungen und zur Deinstitutionalisierung der Betreuung von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen“ sowie des Erlasses des Ministerkabinetts „zur Billigung der Strategie zur Gewährleistung des Rechts jedes Kindes in der Ukraine, in einem familiären Umfeld aufzuwachsen, für den Zeitraum 2024-2028“. Im Mittelpunkt dieser Strategien stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
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7.6 |
Reform 6: Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarkts |
Annahme der Strategie für Bevölkerungsentwicklung für den Zeitraum bis 2040 |
Q3 |
2024 |
Annahme des Erlasses des Ministerkabinetts der Ukraine „zur Billigung der Bevölkerungswachstumsstrategie für den Zeitraum bis 2040“. Im Mittelpunkt der Strategie stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
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7.7 |
Reform 6: Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarkts |
Annahme der Beschäftigungsstrategie für die Bevölkerung |
Q2 |
2026 |
Annahme des Erlasses des Ministerkabinetts der Ukraine zur Billigung der Beschäftigungsstrategie für die Bevölkerung. Im Mittelpunkt der Strategie stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
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7.8 |
Reform 7: Sicherstellung des Zugangs zu Wohnraum für bedürftige Menschen |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zu den Grundprinzipien der Wohnungspolitik |
Q4 |
2025 |
Inkrafttreten des ukrainischen Gesetzes über Grundprinzipien der Wohnungspolitik. Im Mittelpunkt des Gesetzes stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
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7.9 |
Reform 7: Sicherstellung des Zugangs zu Wohnraum für bedürftige Menschen |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften über den Fonds für den sozialen Wohnungsbau |
Q4 |
2026 |
Inkrafttreten des ukrainischen Gesetzes zur Änderung des ukrainischen Gesetzes „über den Fonds für den sozialen Wohnungsbau“ (oder der neuen Fassung dieses Gesetzes). Im Mittelpunkt des Gesetzes stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
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7.10 |
Reform 8: Verbesserung der sozialen Sicherheit |
Annahme der Entschließung zur Auftragsvergabe im Sozialwesen |
Q2 |
2025 |
Annahme der Entschließung des Ministerkabinetts der Ukraine über den Erwerb von Sozialdienstleistungen auf Kosten des Staatshaushalts. Die Entschließung ist haushaltsneutral, wirkt sich in keiner Weise auf die Schuldentragfähigkeit der Ukraine aus und konzentriert sich auf folgende Hauptbereiche:
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7.11 |
Reform 9: Verbesserung der kulturellen Entwicklung |
Annahme der Strategie für die Entwicklung der ukrainischen Kultur |
Q1 |
2025 |
Annahme eines Erlasses durch das Ministerkabinett zur Billigung der Strategie für die Entwicklung der ukrainischen Kultur. Im Mittelpunkt der Strategie stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
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7.12 |
Investition 1: Investitionen in die Bildung |
Investitionen von mindestens 300 Mio. EUR in die Bildung |
Q2 |
2026 |
Zwischenbericht der Regierung (oder Bericht der Staatskasse), aus dem hervorgeht, dass der Staat in den Staatshaushalten für 2024 und 2025 insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene (als Teil von Schritt 9.7) mindestens 300 Mio. EUR (im UAH-Gegenwert) für die Verbesserung des Zugangs zu einer sicheren und hochwertigen Bildung, einschließlich Vorschulbildung im Einklang mit den neuen Rechtsvorschriften über die Vorschulbildung, u. a. für Folgendes veranschlagt hat:
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7.13 |
Investition 1: Investitionen in die Bildung |
Investitionen von mindestens 650 Mio. EUR in die Bildung |
Q4 |
2027 |
Abschlussbericht der Regierung (oder Bericht der Staatskasse), aus dem hervorgeht, dass der Staat in den Staatshaushalten für die Jahre 2024, 2025, 2026 und 2027 insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene (als Teil von Schritt 9.8) mindestens 650 Mio. EUR (im UAH-Gegenwert) für die Verbesserung des Zugangs zu einer sicheren und hochwertigen Bildung, einschließlich Vorschulbildung im Einklang mit den neuen Rechtsvorschriften über die Vorschulbildung, u. a. für Folgendes veranschlagt hat:
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7.14 |
Investition 2: Investitionen in das Gesundheitswesen |
Investitionen in Höhe von mindestens 200 Mio. EUR in das Gesundheitswesen |
Q2 |
2026 |
Zwischenbericht der Regierung (oder Bericht der Staatskasse), aus dem hervorgeht, dass der Staat in den Staatshaushalten für die Jahre 2024, 2025, 2026 und 2025 mindestens 200 Mio. EUR (im UAH-Gegenwert), davon zum Teil auf regionaler Ebene (als Teil von Schritt 9.7), für die Stärkung des Gesundheitswesens u. a. für Folgendes veranschlagt hat:
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7.15 |
Investition 2: Investitionen in das Gesundheitswesen |
Investitionen in Höhe von mindestens 400 Mio. EUR in das Gesundheitswesen |
Q4 |
2027 |
Zwischenbericht der Regierung (oder Bericht der Staatskasse), aus dem hervorgeht, dass der Staat in den Staatshaushalten für die Jahre 2024, 2025, 2026 und 2027 mindestens 400 Mio. EUR (im UAH-Gegenwert), davon zum Teil auf regionaler Ebene (als Teil von Schritt 9.8), für die Stärkung des Gesundheitswesens u. a. für Folgendes veranschlagt hat:
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7.16 |
Investition 3: Investitionen in die soziale Infrastruktur |
Investitionen von mindestens 350 Mio. EUR in die soziale Infrastruktur |
Q4 |
2027 |
Abschlussbericht der Regierung (oder Bericht der Staatskasse), aus dem hervorgeht, dass der Staat in den Staatshaushalten für 2026 und 2027 mindestens 350 Mio. EUR (im UAH-Gegenwert) für die Wiederherstellung, den Bau (Neubau, Wiederaufbau, Überholung, Instandsetzung) beschädigter/zerstörter sozialer Infrastruktur, davon zum Teil auf regionaler Ebene (als Teil von Schritt 9.8) veranschlagt hat, um die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Folgen der bewaffneten Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine, insbesondere auf regionaler Ebene, zu beseitigen. |
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7.17 |
Investition 4: Investitionen in Entschädigungen für beschädigte oder zerstörte Häuser |
Investitionen in Höhe von mindestens 600 Mio. EUR für finanzielle Entschädigungen für beschädigte Häuser |
Q4 |
2027 |
Abschlussbericht der Regierung (oder Bericht der Staatskasse), aus dem hervorgeht, dass der Staat in den Staatshaushalten für 2026 und 2027 mindestens 600 Mio. EUR (im UAH-Gegenwert) für Entschädigungszahlungen an Personen, deren Wohnung oder Haus infolge von Feindseligkeiten, terroristischen Handlungen und Sabotageakten, die durch die militärische Aggression der Russischen Föderation verursacht wurden, beschädigt oder zerstört wurde, und zwar auf der Grundlage geprüfter Daten aus dem staatlichen Register für beschädigtes und zerstörtes Eigentum, veranschlagt hat. |
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7.18 |
Investition 5: Investitionen in die Bereitstellung von Wohnraum für schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen |
Investitionen in Höhe von mindestens 200 Mio. EUR für die Bereitstellung von Wohnraum für Veteranen mit Behinderungen der Gruppen I-II, Familienangehörige verstorbener Veteranen und Binnenvertriebene |
Q2 |
2026 |
Zwischenbericht der Regierung (oder Bericht der Staatskasse), aus dem hervorgeht, dass der Staat in den Staatshaushalten für 2024 und 2025 mindestens 200 Mio. EUR (im UAH-Gegenwert) für die Bereitstellung von Wohnraum für folgende Personen veranschlagt hat:
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7.19 |
Investition 5: Investitionen in die Bereitstellung von Wohnraum für schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen |
Investitionen in Höhe von mindestens 450 Mio. EUR für die Bereitstellung von Wohnraum für Veteranen mit Behinderungen der Gruppen I-II, Familienangehörige verstorbener Veteranen und Binnenvertriebene |
Q4 |
2027 |
Abschlussbericht der Regierung (oder Bericht der Staatskasse), aus dem hervorgeht, dass der Staat in den Staatshaushalten für die Jahre 2024, 2025, 2026 und 2027 mindestens 450 Mio. EUR (im UAH-Gegenwert) für die Bereitstellung von Wohnraum für folgende Personen veranschlagt hat:
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C.8. UNTERNEHMENSUMFELD
1. Beschreibung der Reformen und Investitionen
Ziel dieses Kapitels ist es, die Rahmenbedingungen für Unternehmen in der Ukraine zu verbessern und dabei die Rolle des Privatsektors bei einer nachhaltigen Erholung des Landes anzuerkennen. Die Reformen in diesem Kapitel zielen darauf ab, die Kosten für die Geschäftstätigkeit zu senken, unter anderem durch Bürokratieabbau, zunehmende Digitalisierung und Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln.
Reform 1: Verbesserung des Regelungsumfelds
Ziel dieser Reform ist es, das Regelungsumfeld zu verbessern, indem sich überschneidende Vorschriften abgeschafft und Verwaltungsverfahren vereinfacht und digitalisiert werden.
Die Reform umfasst zwei Schritte. Erstens wird ein Aktionsplan zur Optimierung und Digitalisierung der Regulierung von Wirtschaftstätigkeiten in verschiedenen Sektoren angenommen. Zweitens treten Rechtsvorschriften zur Deregulierung und Vereinfachung der Rahmenbedingungen für Unternehmen in Kraft.
Die Reform soll bis zum 4. Quartal 2025 abgeschlossen sein.
Reform 2: Reform des Büros für wirtschaftliche Sicherheit
Ziel dieser Reform ist es, das Büro für wirtschaftliche Sicherheit durch ein klareres Mandat und ein offenes, transparentes und wettbewerbsorientiertes Verfahren für die Auswahl von Führungskräften und Mitarbeitenden neu zu beleben und zu stärken.
Die Reform umfasst einen Schritt. Dieser besteht in dem Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften, mit denen Folgendes eingeführt werden soll: ein offenes, transparentes und wettbewerbsorientiertes Verfahren für die Auswahl von Führungskräften und Personal, strengere Anforderungen an die Auswahlkommission, ein Vertragssystem für Arbeitnehmer, eine klare Definition des Geltungsbereichs und des Mandats sowie ein Mechanismus für die Ausstellung von Bescheinigungen für die Mitarbeitenden.
Die Reform soll bis zum 2. Quartal 2024 abgeschlossen werden.
Reform 3: Zugang zu Finanzmitteln und Märkten
Ziel dieser Reform ist es, den Privatsektor mithilfe verschiedener Instrumente zu unterstützen.
Die Reform umfasst zwei Schritte. Erstens nimmt die Ukraine die Strategie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und den Aktionsplan zu ihrer Umsetzung an, um den Zugang zu Märkten, Finanzmitteln und anderen Ressourcen sowie den Zugang zu Wissen für KMU zu verbessern. Zweitens treten Gesetzesänderungen zur Vereinfachung des Zugangs zu Versorgungsnetzen in Kraft.
Die Reform soll bis zum 1. Quartal 2026 abgeschlossen werden.
Reform 4: Verbesserung der Vergabe öffentlicher Aufträge
Ziel dieser Reform ist es, die Vergabe öffentlicher Aufträge in der Ukraine durch einen an den EU-Besitzstand angeglichenen Rechtsrahmen zu stärken.
Die Reform umfasst einen Schritt. Dieser umfasst die Angleichung der Rechtsvorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge an den EU-Besitzstand, wobei der Schwerpunkt in erster Linie auf den klassischen Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge sowie auf Versorgungsunternehmen, Konzessionen und öffentlich-privaten Partnerschaften, auf der Anwendung von Anforderungen an die Energieverbrauchskennzeichnung und Ökodesign als verbindliche Mindestkriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und auf der Verbesserung des Systems der elektronischen Auftragsvergabe liegt.
Die Reform soll bis zum 3. Quartal 2027 abgeschlossen werden.
Reform 5: Harmonisierung der Rechtsvorschriften und Normen mit der EU
Ziel dieser Reform ist es, die Marktüberwachungsmaßnahmen wieder aufzunehmen und die Annahme von EU-Normen und -Standards in der Ukraine, insbesondere im Bereich der Industrieprodukte, zu erleichtern.
Die Reform umfasst zwei Schritte. Erstens werden Rechtsvorschriften über die Wiederaufnahme von Marktüberwachungsmaßnahmen und Kontrollen für Non-Food-Produkten erlassen. Zweitens werden harmonisierte Normen für drei Gruppen von Industrieprodukten (Maschinen, elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln, Niederspannungsbetriebsmittel) in nationale Normen umgesetzt.
Die Reform soll bis zum 3. Quartal 2025 abgeschlossen werden.
Reform 6: Bekämpfung von Zahlungsverzug
Ziel dieser Reform ist es, sicherzustellen, dass Zahlungsverzug die Geschäftstätigkeit nicht behindert.
Die Reform umfasst einen Schritt. Dieser beinhaltet die Angleichung der einschlägigen Rechtsvorschriften an die Richtlinie 2011/7/EU (auch bekannt als „Zahlungsverzugsrichtlinie“ der EU).
Die Reform soll bis zum 4. Quartal 2027 abgeschlossen sein.
Investition 1: Investitionen in die finanzielle Unterstützung von Kleinstunternehmen und KMU
Mit dieser Investition soll sichergestellt werden, dass Unternehmer Zugang zu Finanzmitteln haben.
Die Investition umfasst einen Schritt. Es werden Haushaltsmittel in Höhe von mindestens 450 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen (im UAH-Gegenwert) veranschlagt, um den Zugang zu finanzieller Unterstützung für Kleinstunternehmen, KMU sowie kleine und mittlere Landwirtschaftsbetriebe, insbesondere kleine und mittlere Verarbeitungsunternehmen, für die Jahre 2024, 2025, 2026 und 2027 zu verbessern, was sowohl Unternehmenskredite als auch Zuschüsse umfassen kann, die auf der Grundlage transparenter Kriterien zugewiesen werden.
Die Investition soll bis zum 4. Quartal 2027 abgeschlossen werden.
2. Liste der Schritte und Zeitrahmen für die Umsetzung
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Nr. |
Reform/Investition |
Bezeichnung des Schrittes |
Zeitrahmen |
Beschreibung des Schrittes |
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8.1 |
Reform 1: Verbesserung des Regelungsumfelds |
Annahme des Aktionsplans zur Deregulierung |
Q3 |
2024 |
Annahme des Erlasses des Ministerkabinetts der Ukraine über die Annahme des Aktionsplans zur Deregulierung. Der Aktionsplan konzentriert sich auf diese Hauptbereiche:
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8.2 |
Reform 1: Verbesserung des Regelungsumfelds |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften im Einklang mit dem Aktionsplan zur Deregulierung in bestimmten Sektoren |
Q4 |
2025 |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Deregulierung und Vereinfachung der Rahmenbedingungen für Unternehmen. Im Mittelpunkt der neuen Rechtsvorschriften stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
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8.3 |
Reform 2: Reform des Büros für wirtschaftliche Sicherheit der Ukraine |
Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung der Rechtsgrundlage des Büros für wirtschaftliche Sicherheit der Ukraine |
Q2 |
2024 |
Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung der Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Büros für wirtschaftliche Sicherheit der Ukraine. Im Mittelpunkt des neuen Gesetzes stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
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8.4 |
Reform 3: Zugang zu Finanzmitteln und Märkten |
Annahme der Strategie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und des Aktionsplans für ihre Umsetzung |
Q2 |
2025 |
Annahme der Entschließung des Ministerkabinetts der Ukraine zur Billigung der KMU-Strategie und des Aktionsplans für ihre Umsetzung. Im Mittelpunkt der Strategie stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
|
||||||||||||||||||||||||
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8.5 |
Reform 3: Zugang zu Finanzmitteln und Märkten |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Vereinfachung des Beitritts von Immobilien zu externen Ingenieurnetzen und zur Verbesserung der Regulierung im Bereich des Transports in Rohrfernleitungen |
Q1 |
2026 |
Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung von Rechtsakten zur Vereinfachung des Beitritts von Immobilien zu externen Ingenieurnetzen und zur Verbesserung der rechtlichen Regelung im Bereich des Transports in Rohrfernleitungen. Im Mittelpunkt des Gesetzes stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
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8.6 |
Reform 4: Verbesserung der Vergabe öffentlicher Aufträge |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Angleichung der Rechtsvorschriften im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge an den EU-Besitzstand |
Q3 |
2027 |
Inkrafttreten der ukrainischen Gesetze zur Angleichung der Rechtsvorschriften im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge an:
Im Mittelpunkt dieser Gesetze stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
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8.7 |
Reform 5: Harmonisierung der Rechtsvorschriften und Normen mit der EU |
Annahme der Entschließung über die Wiederaufnahme der Marktüberwachungsmaßnahmen und die Kontrolle von Non-Food-Produkten, einschließlich Produktsicherheitsinspektionen |
Q4 |
2024 |
Annahme der Entschließung des Ministerkabinetts der Ukraine zur Änderung der Entschließung Nr. 303 vom 13. März 2022„über die Beendigung der Maßnahmen der staatlichen Überwachung (Kontrolle) und der staatlichen Marktüberwachung unter den Bedingungen des Kriegsrechts“ im Hinblick auf den Ausschluss der staatlichen Marktüberwachung aus ihrem Anwendungsbereich und zur Aufhebung der Entschließung Nr. 550 vom 3. Mai 2022„über die Beendigung der Durchführung staatlicher Kontrollen von Non-Food-Produkten unter den Bedingungen des Kriegsrechts“, um die Marktüberwachungsmaßnahmen und die Kontrolle von Non-Food-Produkten, einschließlich Produktsicherheitsinspektionen, wiederaufzunehmen. |
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8.8 |
Reform 5: Harmonisierung der Rechtsvorschriften und Normen mit der EU |
Annahme harmonisierter Normen für drei Gruppen von Industrieprodukten |
Q3 |
2025 |
Harmonisierte Normen für drei Gruppen von Industrieprodukten (Maschinen, elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln, Niederspannungsbetriebsmittel) werden im Wege der Übersetzungsmethode als nationale Normen übernommen. |
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8.9 |
Reform 6: Bekämpfung von Zahlungsverzug |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Zahlungsverzug |
Q4 |
2027 |
Inkrafttreten der Änderungen der Rechtsvorschriften im Einklang mit den Grundsätzen der Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (Neufassung). |
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8.10 |
Investition 1: Investitionen in die finanzielle Unterstützung von Kleinstunternehmen und KMU |
Investitionen in Höhe von mindestens 450 Mrd. EUR zur finanziellen Unterstützung von Kleinstunternehmen, KMU sowie kleinen und mittleren Verarbeitungsunternehmen |
Q4 |
2027 |
Bericht der Regierung (oder Bericht der Staatskasse), aus dem hervorgeht, dass der Staat in den Staatshaushalten für die Jahre 2024, 2025, 2026 und 2027 mindestens 450 Mrd. EUR (im UAH-Gegenwert) für finanzielle Unterstützung für Kleinstunternehmen, KMU, kleine und mittlere Landwirtschaftsbetriebe, insbesondere kleine und mittlere Verarbeitungsunternehmen, veranschlagt hat, auch im Einklang mit der neuen KMU-Strategie und dem neuen KMU-Aktionsplan, sobald sie angenommen wurden, die gegebenenfalls sowohl Unternehmenskredite als auch Zuschüsse umfassen kann, die auf der Grundlage transparenter Kriterien gewährt werden. Die Unternehmenskredite werden über Finanzintermediäre abgewickelt. Die Zuschüsse werden über spezielle Einrichtungen mit angemessenen Ressourcen und Kapazitäten sowie über Finanzintermediäre abgewickelt. |
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C.9. DEZENTRALISIERUNG UND REGIONALPOLITIK
1. Beschreibung der Reformen und Investitionen
Ziel dieses Kapitels ist es, den Prozess der Dezentralisierung auf institutioneller und legislativer Ebene voranzubringen und die Entwicklung der Regionalpolitik zu stärken. Dies trägt zu einer stärkeren Beteiligung am Entscheidungsprozess auf lokaler Ebene bei und versetzt die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in die Lage, sich am Erholungs- und Wiederaufbauprozess zu beteiligen. Die Reform stärkt auch die Kapazitäten der Stellen, Strukturen und Systeme, die für die Ermittlung, Durchführung und Bewertung von Erholungs- und Wiederaufbauprojekten genutzt werden.
Reform 1: Förderung der Dezentralisierung
Ziel dieser Reform ist es, einen Rahmen für die Umwandlung der lokalen staatlichen Verwaltung in Behörden des Typs Präfektur zu schaffen und eine bessere Verteilung der Befugnisse zwischen lokalen Regierungen und Exekutivbehörden zu gewährleisten.
Die Reform umfasst drei Schritte. Erstens treten die Rechtsvorschriften über die Umwandlung der lokalen staatlichen Verwaltung in Behörden des Typs Präfektur in Kraft und werden innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung oder Abschaffung des Kriegsrechts in der Ukraine angewandt. Zweitens wird eine Studie über die notwendigen Maßnahmen zur Verleihung der Rechtspersönlichkeit an Gemeinden gebilligt und veröffentlicht. Drittens treten die Rechtsvorschriften zur besseren Aufteilung der Befugnisse zwischen den lokalen Regierungen und den Exekutivbehörden in Kraft und werden 12 Monate nach dem Ende des Kriegsrechts und mit Beginn der neuen Haushaltsperiode angewandt.
Die Reform soll bis zum 1. Quartal 2026 abgeschlossen werden.
Reform 2: Stärkere Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in die Entscheidungsfindung auf lokaler Ebene
Ziel dieser Reform ist es, die Bürger stärker einzubeziehen und sie aktiv an lokalen Entscheidungsprozessen zu beteiligen.
Die Reform umfasst einen Schritt. Das Gesetz über öffentliche Konsultationen zur öffentlichen Ordnung tritt in Kraft und wird innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung oder Abschaffung des Kriegsrechts in der Ukraine angewandt. Mit den Rechtsvorschriften wird ein rechtlicher Mechanismus für öffentliche Konsultationen während der Ausarbeitung und Umsetzung der öffentlichen Politik eingeführt, um Fragen von lokaler Bedeutung anzugehen.
Die Reform soll bis zum 1. Quartal 2025 abgeschlossen werden.
Reform 3: Entwicklung und Umsetzung der Regionalpolitik
Ziel dieser Reform ist es, die Regionalpolitik mit den Erholungs- und Wiederaufbaubemühungen in Einklang zu bringen, indem die Strategie für die regionale Entwicklung und die Entwicklung der Stadtplanung auf lokaler Ebene geändert werden.
Die Reform umfasst zwei Schritte. Erstens werden Entschließungen zur Änderung der Staatlichen Strategie für regionale Entwicklung 2021-2027 angenommen. Zweitens wird die Entschließung zur Entwicklung der Stadtplanung auf lokaler Ebene zur Förderung der Digitalisierung der Unterlagen zur Stadtplanung angenommen.
Die Reform soll bis zum 4. Quartal 2024 abgeschlossen werden.
Investition 1: Investitionen für den Erholungs-, Wiederaufbau- und Modernisierungsbedarf der subnationalen Gebietskörperschaften der Ukraine
Ziel der Investition ist es, den Erholungs-, Wiederaufbau- und Modernisierungsbedarf der subnationalen Gebietskörperschaften der Ukraine, insbesondere der lokalen Selbstverwaltung, zu unterstützen.
Die Investition umfasst zwei Schritte. Erstens ist ein Zwischenbericht vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass mindestens 5 % der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung im Rahmen der Säule I der Ukraine-Fazilität für die Erholung, den Wiederaufbau und die Modernisierung der subnationalen Gebietskörperschaften der Ukraine, insbesondere der lokalen Selbstverwaltung, für die Jahre 2024 und 2025 bereitgestellt wurden. Zweitens ist ein Bericht vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass mindestens 20 % der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung im Rahmen der Säule I der Ukraine-Fazilität für die Erholung, den Wiederaufbau und die Modernisierung der subnationalen Gebietskörperschaften der Ukraine, insbesondere der lokalen Selbstverwaltung, für die Jahre 2024, 2025, 2026 und 2027 bereitgestellt wurden.
Diese Investition soll bis zum 4. Quartal 2027 abgeschlossen werden.
2. Liste der Schritte und Zeitrahmen für die Umsetzung
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Nr. |
Reform/Investition |
Bezeichnung des Schrittes |
Zeitrahmen |
Beschreibung des Schrittes |
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9.1 |
Reform 1: Förderung der Dezentralisierung |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften über die Reform der territorialen Gliederung der Exekutivbehörden in der Ukraine mit verzögerter Anwendung |
Q1 |
2025 |
Inkrafttreten des ukrainischen Gesetzes zur Änderung des ukrainischen Gesetzes über lokale staatliche Verwaltungen und einiger anderer ukrainischer Rechtsakte zur Reform der territorialen Gliederung der Exekutivbehörden in der Ukraine und Anwendung dieses Gesetzes innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung oder Abschaffung des Kriegsrechts in der Ukraine. Nachgeordnete Rechtsakte zur Durchführung des Gesetzes werden nach dessen Inkrafttreten erlassen. Im Mittelpunkt des Gesetzes stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
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9.2 |
Reform 1: Förderung der Dezentralisierung |
Billigung und Veröffentlichung einer Studie über die notwendigen Maßnahmen zur Verleihung der Rechtspersönlichkeit an Gemeinden auf der Website des Ministeriums für Gemeinschaften, Gebiete und Infrastrukturentwicklung der Ukraine |
Q2 |
2025 |
Veröffentlichung der Ergebnisse der Studie über die Möglichkeit, Gebietskörperschaften den Status einer juristischen Person zu verleihen, auf dem offiziellen Webportal des Ministeriums für Gemeinschaften, Gebiete und Infrastrukturentwicklung der Ukraine. |
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9.3 |
Reform 1: Förderung der Dezentralisierung |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Gewährleistung einer besseren Verteilung der Befugnisse zwischen lokalen Regierungen und Exekutivbehörden |
Q1 |
2026 |
Inkrafttreten der Änderungen des ukrainischen Gesetzes über die lokale Selbstverwaltung in der Ukraine und sektorspezifischer Gesetze, die innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende des Kriegsrechts, jedoch nicht vor Beginn der neuen Haushaltsperiode, Anwendung finden. Diese Gesetzesänderungen sollen vor allem
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9.4. |
Reform 2: Stärkere Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in die Entscheidungsfindung auf lokaler Ebene |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften für öffentliche Konsultationen zur öffentlichen Politik mit verzögerter Anwendung |
Q1 |
2025 |
Inkrafttreten des ukrainischen Gesetzes „über öffentliche Konsultationen“ mit seiner Anwendung innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung oder Abschaffung des Kriegsrechts in der Ukraine. Mit dem Gesetz wird ein rechtlicher Mechanismus für öffentliche Konsultationen während der Ausarbeitung und Umsetzung der öffentlichen Politik eingeführt, um Fragen von lokaler Bedeutung anzugehen, was die Voraussetzungen für eine kohärente, wirksame und effiziente Politikgestaltung und Entscheidungsfindung schafft. |
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9.5 |
Reform 3: Entwicklung und Umsetzung der Regionalpolitik |
Annahme von Entschließungen zur Änderung der Staatlichen Strategie für regionale Entwicklung 2021-2027 |
Q3 |
2024 |
Annahme der Entschließung des Ministerkabinetts der Ukraine „über Änderungen der Staatlichen Strategie für regionale Entwicklung 2021-2027“, die mit der Entschließung des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 695 vom 5. August 2020 gebilligt wurde. Im Mittelpunkt der Entschließung stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
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9.6 |
Reform 3: Entwicklung und Umsetzung der Regionalpolitik |
Annahme von Entschließungen zur Entwicklung der Stadtplanung auf lokaler Ebene |
Q4 |
2024 |
Annahme der Entschließungen durch das Ministerkabinett der Ukraine zur Genehmigung des Verfahrens für die Führung des Katasters für Stadtplanung auf gesamtstaatlicher Ebene, des einheitlichen staatlichen Anschriftenregisters, des einheitlichen staatlichen Registers für Gebäude und Strukturen, des einheitlichen staatlichen Registers der Verwaltungseinheiten, zur Änderung der Entschließungen des Ministerkabinetts der Ukraine zur Regelung der Dokumentation der Entwicklung der Stadtplanung in Form elektronischer Unterlagen, zur Aufrechterhaltung des einheitlichen staatlichen elektronischen Systems im Bereich Erstellung und Integration von sowie Informationsaustausch zwischen Registern und Katastern des Staates. |
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9.7 |
Investition 1: Investitionen für den Erholungs-, Wiederaufbau- und Modernisierungsbedarf der subnationalen Gebietskörperschaften der Ukraine |
Zuweisung von mindestens 5 % der gesamten nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung zur Deckung des Erholungs-, Wiederaufbau- und Modernisierungsbedarfs subnationaler Behörden |
Q2 |
2026 |
Zwischenbericht, aus dem hervorgeht, dass mindestens 5 % der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung für die Erholung, den Wiederaufbau und die Modernisierung der subnationalen Gebietskörperschaften der Ukraine, insbesondere der lokalen Selbstverwaltung, bereitgestellt wurden. |
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9.8 |
Investition 1: Investitionen für den Erholungs-, Wiederaufbau- und Modernisierungsbedarf der subnationalen Gebietskörperschaften der Ukraine |
Zuweisung von mindestens 20 % der gesamten nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung zur Deckung des Erholungs-, Wiederaufbau- und Modernisierungsbedarfs subnationaler Behörden |
Q4 |
2027 |
Abschlussbericht, aus dem hervorgeht, dass mindestens 20 % der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung für die Erholung, den Wiederaufbau und die Modernisierung der subnationalen Gebietskörperschaften der Ukraine, insbesondere der lokalen Selbstverwaltung, bereitgestellt wurden. |
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C.10. ENERGIESEKTOR
1. Beschreibung der Reformen und Investitionen
Ziel dieses Kapitels ist es, die Resilienz und Sicherheit des Energiesektors in der Ukraine zu stärken, insbesondere, um eine Energiewende zu erleichtern, unter anderem indem der Schwerpunkt gesetzt wird auf Energieeffizienzmaßnahmen, die Unterstützung von Privatsektorinvestitionen in erneuerbare Energien, die Förderung von Strukturreformen und die Erleichterung der Integration des ukrainischen Energiesystems in das der EU.
Reform 1: Integrierter nationaler Energie- und Klimaplan
Ziel dieser Reform ist es, den Integrierten nationalen Energie- und Klimaplan (INECP) zu billigen, in dem nationale Klimaneutralitätsziele mit dem übergeordneten Ziel der Verringerung der Treibhausgasemissionen festgelegt werden.
Die Reform umfasst einen Schritt. Dieser beinhaltet die Annahme des Integrierten nationalen Energie- und Klimaplans.
Die Reform soll bis zum 2. Quartal 2024 abgeschlossen werden.
Reform 2: Verbesserung des Rechtsrahmens für den Ausbau erneuerbarer Energien und Gewährleistung eines stabilen Funktionierens des Energiesystems:
Ziel dieser Reform ist es, den Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix der Ukraine zu erhöhen. Dies wird durch die Verbesserung der Bedingungen für die Entwicklung erneuerbarer Energien auf Marktbasis geschehen.
Die Reform umfasst drei Schritte. Erstens wird ein marktbasierter Rahmen für erneuerbare Energien im Einklang mit den EU-Vorschriften eingeführt, in dem die erforderlichen Verfahren und Dokumente für wettbewerbsorientierte Auktionen festgelegt werden. Zweitens treten Rechtsvorschriften zur Straffung und Verkürzung der Genehmigungsverfahren für Investitionen in erneuerbare Energien im Einklang mit den EU-Vorschriften in Kraft. Drittens wird ein Fahrplan für die Trennung der Umlage für erneuerbare Energien vom Übertragungsentgelt ausgearbeitet und gebilligt.
Die Reform soll bis zum 4. Quartal 2025 abgeschlossen sein.
Reform 3: Reform des Strommarkts
Ziel dieser Reform ist die Verbesserung des Rechtsrahmens für den Energiesektor in der Ukraine, einschließlich der Förderung der Integration des ukrainischen und des europäischen Marktes.
Die Reform umfasst vier Schritte. Erstens treten Rechtsvorschriften zur Umsetzung des Pakets zur Integration des Energiesektors in innerstaatliches Recht in Kraft. Zweitens treten Rechtsvorschriften zur Änderung des Systems der indirekten Besteuerung der Teilnehmer am Strommarkt in Kraft, die die Marktkopplung von Day-Ahead- und Intraday-Märkten benachbarter Staaten sowie die Ausfuhr und Einfuhr elektrischer Energie erleichtern. Drittens wird ein von der Regulierungsbehörde benannter neuer Strommarktbetreiber ernannt. Viertens treten die sekundärrechtlichen Vorschriften zum Gesetz über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) in Kraft.
Die Reform soll bis zum 2. Quartal 2026 abgeschlossen werden.
Reform 4: Liberalisierung der Strom- und Erdgaspreise
Ziel dieser Reform ist es, die Grundlagen für eine schrittweise Liberalisierung der Preise zu schaffen, sobald die Bedingungen dies zulassen, um ausreichende Maßnahmen zum Schutz finanziell schwächerer Haushalte zu gewährleisten.
Die Reform umfasst einen Schritt. Dazu gehört die Annahme eines Fahrplans für die schrittweise Liberalisierung der Erdgas- und Strommärkte, der eine Reihe spezifischer Schritte und den Zeitplan für die Umsetzung nach der Aufhebung des Kriegsrechts enthält.
Die Reform soll bis zum 2. Quartal 2026 abgeschlossen werden.
Reform 5: Gewährleistung der Unabhängigkeit der nationalen Kommission für Regulierung im Bereich Energie und öffentliche Versorgung
Ziel dieser Reform ist es, die Unabhängigkeit der Energieregulierungsbehörde zu stärken und das wirksame Funktionieren und die Entwicklung der Energie- und Versorgungsmärkte zu gewährleisten.
Die Reform umfasst zwei Schritte. Erstens treten die Gesetzesänderungen in Kraft, mit denen die Entscheidungen der Energieregulierungsbehörde gemäß den Anforderungen der einschlägigen EU-Richtlinien vom staatlichen Registrierungsverfahren ausgenommen werden. Zweitens treten Gesetzesänderungen zur Festlegung des Sonderstatus der Regulierungsbehörde gemäß den einschlägigen EU-Richtlinien in Kraft.
Die Reform soll bis zum 4. Quartal 2025 abgeschlossen sein.
Reform 6: Verbesserung der Fernwärmeeffizienz
Ziel dieser Reform ist es, den Fernwärmesektor zu verbessern und die Widerstandsfähigkeit des integrierten Energiesystems zu stärken, unter anderem indem der Rechtsrahmen verbessert und die Modernisierung der Fernwärmeunternehmen unterstützt wird.
Die Reform umfasst drei Schritte. Erstens wird das staatliche Wirtschaftsprogramm für die energetische Modernisierung von Unternehmen im Bereich Wärmeerzeugung für den Zeitraum bis 2030 angenommen, um die Wärmeversorgungsdienste zu verbessern, den ökologischen Wandel im Energiesektor zu unterstützen und die Governance zu stärken. Zweitens treten Rechtsvorschriften in Kraft, mit denen die Entwicklung einer effizienten und nachhaltigen Fernwärmeversorgung durch die Einführung klarer Regeln für den Anschluss an ein Fernwärmenetz und die Abkopplung von solchen Netzen gefördert wird, sowie Rechtsvorschriften zur Verbesserung der Verfahren für die Installation einzelner Wärmeumspannwerke in Gebäuden mit mehreren Wohnungen. Drittens wird die Ukraine das Moratorium für die Erhöhung der Wärme- und Warmwassertarife aufheben.
Die Reform soll bis zum 4. Quartal 2026 abgeschlossen sein.
Reform 7: Verbesserung der Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden und Verbesserung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge
Ziel dieser Reform ist es, die Nachhaltigkeit der Energieversorgung zu verbessern und die Senkung des Energieverbrauchs durch die Einführung von Energieeffizienzmaßnahmen zu unterstützen.
Die Reform umfasst zwei Schritte. Erstens nimmt die Ukraine eine Strategie für die thermische Modernisierung von Gebäuden bis 2050 und einen begleitenden Aktionsplan zur Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäude an. Zweitens erlässt die Ukraine Rechtsakte zur Festlegung von Mindestenergieeffizienzniveaus für Gebäude und auch für Produkte, die unter die EU-Rechtsvorschriften zur Energieverbrauchskennzeichnung fallen, und zur Festlegung von Energieeffizienzklassen für Produkte, die unter die EU-Rechtsvorschriften zur Energieverbrauchskennzeichnung fallen. .
Die Reform soll bis zum 3. Quartal 2026 abgeschlossen werden.
Investition 1: Investitionen in die Energieinfrastruktur
Ziel dieser Investition ist die Finanzierung kritischer Energieinfrastrukturen zur Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit, wobei der Schwerpunkt auf der Energieeffizienz und der Entwicklung erneuerbarer Energiequellen liegt.
Die Investition umfasst einen Schritt. Es werden Haushaltsmittel in Höhe von mindestens 550 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen (im UAH-Gegenwert) für Energieinvestitionen in den Jahren 2026 und 2027, für die Stärkung der Energieinfrastruktur der Ukraine, auch auf regionaler Ebene, mit einem Schwerpunkt auf der Verbesserung der Energieeffizienz von Fernwärme, öffentlichen Gebäuden und Wohngebäuden, dem physischen Schutz der ukrainischen Infrastruktur und der Entwicklung erneuerbarer Energiequellen, veranschlagt.
Die Investition soll bis zum 4. Quartal 2027 abgeschlossen werden.
2. Liste der Schritte und Zeitrahmen für die Umsetzung
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Nr. |
Reform/Investition |
Bezeichnung des Schrittes |
Zeitrahmen |
Beschreibung des Schrittes |
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10.1 |
Reform 1: Integrierter nationaler Energie- und Klimaplan |
Annahme des Integrierten nationalen Energie- und Klimaplans |
Q2 |
2024 |
Annahme der Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine zur Genehmigung des Integrierten nationalen Energie- und Klimaplans zur Festlegung nationaler Klimaneutralitätsziele und zur Gewährleistung einer angemessenen Planung nach gebührender Berücksichtigung der Empfehlungen der Energiegemeinschaft. In dem Plan werden Ziele festgelegt, die in folgenden Bereichen bis 2030 erreicht werden sollen:
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10.2 |
Reform 2: Verbesserung des Rechtsrahmens für den Ausbau erneuerbarer Energien und Gewährleistung eines stabilen Funktionierens des Energiesystems |
Einführung eines marktorientierten Rahmens für erneuerbare Energien |
Q4 |
2024 |
Inkrafttreten eines marktbasierten Rechts- und Regelungsrahmens für Investitionen in erneuerbare Energiequellen im Einklang mit den EU-Vorschriften, insbesondere den erforderlichen Verfahren und Dokumenten für wettbewerbsorientierte Auktionen. Folgender Rechtsakt wird eingeführt/geändert: Die Entschließung des Ministerkabinetts „über Änderungen der Entschließung Nr. 1175 des Ministerkabinetts vom 29. Dezember 2019 zur Verbesserung des Verfahrens zur Durchführung von Auktionen für die Verteilung von Förderquoten“. |
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10.3 |
Reform 2: Verbesserung des Rechtsrahmens für den Ausbau erneuerbarer Energien und Gewährleistung eines stabilen Funktionierens des Energiesystems |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Verbesserung der Genehmigungsverfahren für Investitionen in erneuerbare Energien |
Q4 |
2025 |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Verkürzung der Genehmigungsverfahren für Investitionen in erneuerbare Energien im Einklang mit den EU-Vorschriften, die in der Energiegemeinschaft als Empfehlung 2024/1/MC-EnC des Ministerrates vom 11. Dezember 2024 zur Beschleunigung des Ausbaus von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien und zur Umsetzung des Grundsatzes „Energieeffizienz an erster Stelle“ (im Folgenden „Empfehlung 2024/1/MC-EnC“) umgesetzt wurden. |
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10.4 |
Reform 2: Verbesserung des Rechtsrahmens für den Ausbau erneuerbarer Energien und Gewährleistung eines stabilen Funktionierens des Energiesystems |
Annahme des Fahrplans für die Trennung der Umlage für erneuerbare Energien vom Übertragungsentgelt |
Q2 |
2025 |
Annahme des Fahrplans für die Trennung der Umlage für erneuerbare Energien vom Übertragungsentgelt mit der Festlegung der erforderlichen Rechtsakte und Durchführungsmodalitäten. |
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10.5 |
Reform 3: Reform des Strommarkts |
Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung des Pakets zur Integration des Energiesektors in innerstaatliches Recht |
Q3 |
2025 |
Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung des Pakets zur Integration des Energiesektors in innerstaatliches Recht zur Angleichung der ukrainischen Rechtsvorschriften an das Paket zur Integration des Energiesektors, das im Dezember 2022 in den Besitzstand der Energiegemeinschaft aufgenommen wurde. Mit dem Paket zur Integration des Energiesektors werden die Rechtsvorschriften im Einklang mit den folgenden Rechtsakten, Netzkodizes und Leitlinien angeglichen:
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10.6 |
Reform 3: Reform des Strommarkts |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Änderung der Bedingungen für die Besteuerung der Teilnehmer am Strommarkt |
Q2 |
2026 |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Änderung des Systems der indirekten Besteuerung der Teilnehmer am Strommarkt, um die Marktkopplung von Day-Ahead- und Intraday-Märkten mit Day-Ahead- und Intraday-Märkten benachbarter Staaten sowie Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausfuhr und Einfuhr von elektrischer Energie im Rahmen der Umsetzung der Rechtsvorschriften der Energiegemeinschaft, die mit dem Beschluss Nr. D/2022/03/MC-EnС des Ministerrats der EU vom 15.12.2022 eingeführt wurden, zu erleichtern, nämlich die ukrainische Abgabenordnung und den Zollkodex zu ändern, um Marktintegration und Marktkopplung zu ermöglichen. Die Liste der spezifischen Gesetze wird nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung des Pakets zur Integration des Energiesektors in innerstaatliches Recht fertiggestellt. |
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10.7 |
Reform 3: Reform des Strommarkts |
Ernennung eines neuen Strommarktbetreibers |
Q4 |
2025 |
Ernennung eines nominierten Strommarktbetreibers, der von der nationalen Kommission für Regulierung im Bereich Energie und öffentliche Versorgung (NEURC) benannt wurde. |
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10.8 |
Reform 3: Reform des Strommarkts |
Inkrafttreten der sekundärrechtlichen Vorschriften zur Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) |
Q3 |
2024 |
Inkrafttreten des Sekundärrechts zu den REMIT-Vorschriften. Die NEURC genehmigt folgende Verfahren und Anforderungen:
Ausarbeitung der Leistungsbeschreibung für die Entwicklung eines Informationssystems, in dem die folgenden Funktionen der NEURC festgelegt sind:
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10.9 |
Reform 4: Liberalisierung der Strom- und Erdgaspreise |
Annahme eines Fahrplans für die schrittweise Liberalisierung des Erdgas- und Strommarkts, der nach Ablauf des Kriegsrechts umgesetzt werden soll |
Q2 |
2026 |
Annahme eines Fahrplans für die schrittweise Liberalisierung des Erdgas- und Strommarkts durch das Ministerkabinett der Ukraine mit zu ergreifenden Maßnahmen und dem zugehörigen Zeitplan, der nach Ablauf des Kriegsrechts umzusetzen ist. Der Fahrplan stützt sich auf die technische Analyse, um die Finanzlage des Sektors zu verstehen. Im Mittelpunkt des Fahrplans stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
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10.10 |
Reform 5: Gewährleistung der Unabhängigkeit der nationalen Kommission für Regulierung im Bereich Energie und öffentliche Versorgung |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Gewährleistung der Unabhängigkeit der nationalen Kommission für Regulierung im Bereich Energie und öffentliche Versorgung |
Q4 |
2024 |
Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes Nr. 3354-IX vom 24. August 2023„über die Rechtsetzungstätigkeit“, mit dem die Beschlüsse der nationalen Kommission für Regulierung im Bereich Energie und öffentliche Versorgung, bei denen es sich um Rechtsakte handelt, von dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren der staatlichen Registrierung ausgenommen sind. Im Mittelpunkt dieser Änderungen stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
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10.11 |
Reform 5: Gewährleistung der Unabhängigkeit der nationalen Kommission für Regulierung im Bereich Energie und öffentliche Versorgung |
Inkrafttreten der Änderungen des ukrainischen Gesetzes über die nationale Kommission für Regulierung im Bereich Energie und öffentliche Versorgung |
Q4 |
2025 |
Inkrafttreten der Änderungen des ukrainischen Gesetzes über die nationale Kommission für Regulierung im Bereich Energie und öffentliche Versorgung und anderer Rechtsakte, in denen der Sonderstatus zur Gewährleistung der Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde gemäß der Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU (Neufassung) und der Richtlinie 2009/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/55/EG festgelegt wird. |
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10.12 |
Reform 6: Verbesserung der Fernwärmeeffizienz |
Aufhebung des Moratoriums für die Erhöhung der Wärme- und Warmwassertarife |
Q4 |
2026 |
Aufhebung des mit dem Gesetz Nr. 2479-IX über die Besonderheiten der Regelung der Verhältnisse auf dem Erdgasmarkt und im Bereich der Wärmeversorgung während des Kriegsrechts und die anschließende Wiederherstellung ihrer Funktionsfähigkeit eingeführten Moratoriums, mit anschließender Erhöhung der Wärmetarife, um die Kostenorientiertheit der Tarife für Wärme und Warmwasser zu erreichen. |
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10.13 |
Reform 6: Verbesserung der Fernwärmeeffizienz |
Annahme des staatlichen gezielten Wirtschaftsprogramms für die energetische Modernisierung von Unternehmen im Bereich Wärmeerzeugung für den Zeitraum bis 2030 |
Q4 |
2025 |
Annahme des staatlichen gezielten Wirtschaftsprogramms für die energetische Modernisierung von Unternehmen im Bereich Wärmeerzeugung für den Zeitraum bis 2030 durch das Ministerkabinett der Ukraine. Im Mittelpunkt der Strategie stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
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10.14 |
Reform 6: Verbesserung der Fernwärmeeffizienz |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Förderung der Entwicklung einer effizienten und nachhaltigeren Fernwärmeversorgung |
Q4 |
2025 |
Inkrafttreten des ukrainischen Gesetzes „über Änderungen einiger ukrainischer Gesetze zur Förderung der Entwicklung einer effizienten und nachhaltigeren Fernwärmeversorgung“. Im Mittelpunkt des Gesetzes stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
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10.15 |
Reform 7: Verbesserung der Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden und Verbesserung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge |
Annahme der Strategie für die thermische Modernisierung von Gebäuden bis 2050 und des Aktionsplans |
Q2 |
2024 |
Annahme des Rechtsakts „über die Genehmigung der Strategie für die thermische Modernisierung von Gebäuden bis 2050“ und des Aktionsplans für die Strategie durch das Ministerkabinett der Ukraine zur Einführung marktbasierter Finanzinstrumente und Anreize mit einem Fahrplan mit politischen Maßnahmen, einschließlich solcher zur Unterstützung der Einführung von Niedrigstenergiegebäuden. |
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10.16 |
Reform 7: Verbesserung der Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden und Verbesserung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge |
Annahme von Rechtsakten zur Festlegung von Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden |
Q3 |
2026 |
Annahme von Rechtsakten durch das Ministerkabinett der Ukraine zur Festlegung von Mindestenergieeffizienzniveaus für Gebäude und auch für Produkte, die unter die Ökodesign-Rechtsvorschriften der EU fallen und Annahme von Rechtsakten durch das Ministerium für Gemeinschaften, Gebiete und Infrastrukturentwicklung zur Festlegung von Energieeffizienzklassen für Produkte, die unter die EU-Rechtsvorschriften zur Energieverbrauchskennzeichnung fallen. |
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10.17 |
Investition 1: Investitionen in die Energieinfrastruktur |
Investitionen von mindestens 550 Mio. EUR in die Energieinfrastruktur |
Q4 |
2027 |
Bericht der Regierung (oder Bericht der Staatskasse), aus dem hervorgeht, dass der Staat in den Staatshaushalten für 2026 und 2027 mindestens 550 Mio. EUR (im UAH-Gegenwert) für die Stärkung der Energieinfrastruktur der Ukraine, auch auf regionaler Ebene (als Teil von Schritt 9.8), veranschlagt hat, unter anderem für folgende Maßnahmen:
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C.11. VERKEHR
1. Beschreibung der Reformen und Investitionen
Ziel dieses Kapitels ist die Modernisierung und Reform des ukrainischen Verkehrssektors. Ziel ist es, die Konnektivität mit der EU und der Republik Moldau zu verbessern und die Entwicklung eines wettbewerbsfähigen und effizienten Verkehrssystems im Einklang mit der Politik und den Normen der EU zu unterstützen.
Reform 1: Umfassende Planung des Verkehrssektors
Ziel dieser Reform ist die Überarbeitung des wichtigsten Strategiepapiers für den Verkehrssektor.
Die Reform umfasst einen Schritt. Dieser beinhaltet die Annahme der überarbeiteten nationalen Verkehrsstrategie der Ukraine bis 2030.
Die Reform soll bis zum 4. Quartal 2024 abgeschlossen sein.
Reform 2: Entwicklung des Ausfuhrlogistikpotenzials der Ukraine
Ziel dieser Reform ist es, die Modernisierung und den Ausbau der Kapazitäten des bestehenden Netzes von Grenzübergangsstellen zu unterstützen, um den Transportbedarf über die Grenze zwischen der Ukraine und der EU und der Republik Moldau zu decken.
Die Reform umfasst einen Schritt. Dieser beinhaltet die Annahme der Strategie für die Entwicklung und den Ausbau der Grenzinfrastruktur mit den EU-Mitgliedstaaten und der Republik Moldau bis 2030.
Die Reform soll bis zum 4. Quartal 2024 abgeschlossen sein.
Reform 3: Liberalisierung im Eisenbahnsektor
Ziel dieser Reform ist die Schaffung eines wettbewerbsfähigen Eisenbahnmarkts, der den EU-Normen entspricht.
Die Reform umfasst drei Schritte. Erstens tritt das Gesetz über die Verkehrssicherheit und die Interoperabilität des Eisenbahnverkehrs der Ukraine in Kraft und gilt innerhalb von drei Jahren nach seiner Annahme. Zweitens tritt das Gesetz über den Eisenbahnmarkt mit einer schrittweisen Anwendung seiner Bestimmungen in Kraft. Drittens werden die wichtigsten Durchführungsbestimmungen zu dem Gesetz erlassen.
Die Reform soll bis zum 4. Quartal 2027 abgeschlossen sein.
Reform 4: Verbesserung der Schifffahrts- und Hafendienste
Ziel dieser Reform ist es, die Erfüllung der Verpflichtungen der Ukraine aus internationalen Verträgen im Bereich der Handelsschifffahrt zu verbessern und den Wettbewerb im Bereich der Hafendienste zu stärken.
Die Reform umfasst zwei Schritte. Erstens treten die Rechtsvorschriften über die Handelsschifffahrt und die Schifffahrt auf Binnengewässern in Kraft. Zweitens werden die bestehenden nationalen Rechtsvorschriften geändert, um die vollständige Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2017/352 über die Erbringung von Hafendiensten sicherzustellen.
Die Reform soll bis zum 1. Quartal 2027 abgeschlossen werden.
Investition 1: Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur
Ziel dieser Investition ist die Wiederherstellung der beschädigten und zerstörten Verkehrsinfrastruktur.
Die Investition umfasst einen Schritt. Im Zeitraum 2026-2027 werden Haushaltsmittel in Höhe von mindestens 350 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen (im UAH-Gegenwert) für den Bau, den Wiederaufbau, die Wiederherstellung, die Modernisierung und die Aufbesserung der Verkehrsinfrastrukturen vorgesehen, unter anderem in den folgenden Sektoren: Eisenbahn, See- und Binnenschifffahrt, Straßen, Luftverkehr und Grenzübergangsstellen.
Die Investition soll bis zum 4. Quartal 2027 abgeschlossen werden.
2. Liste der Schritte und Zeitrahmen für die Umsetzung
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Nr. |
Reform/Investition |
Bezeichnung des Schrittes |
Zeitrahmen |
Beschreibung des Schrittes |
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11.1 |
Reform 1: Umfassende Planung des Verkehrssektors |
Annahme der überarbeiteten nationalen Verkehrsstrategie der Ukraine bis 2030 |
Q4 |
2024 |
Annahme eines Erlasses des Ministerkabinetts zur Aktualisierung der nationalen Verkehrsstrategie der Ukraine für den Zeitraum bis 2030. Im Mittelpunkt der Strategie stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
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11.2 |
Reform 2: Entwicklung des Ausfuhrlogistikpotenzials der Ukraine |
Annahme der Strategie für die Entwicklung und den Ausbau der Grenzinfrastruktur an den Grenzen zu EU-Mitgliedstaaten und zur Republik Moldau bis 2030 |
Q4 |
2024 |
Annahme der Strategie für die Entwicklung und Erweiterung der Grenzinfrastruktur an den Grenzen zu EU-Mitgliedstaaten und zur Republik Moldau bis 2030. Im Mittelpunkt der Strategie stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
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11.3 |
Reform 3: Liberalisierung im Eisenbahnsektor |
Inkrafttreten des Gesetzes über Verkehrssicherheit und Interoperabilität des Eisenbahnverkehrs der Ukraine mit Anwendung innerhalb von drei Jahren nach seiner Annahme |
Q4 |
2025 |
Inkrafttreten des ukrainischen Gesetzes über Verkehrssicherheit und Interoperabilität des Eisenbahnverkehrs der Ukraine mit Anwendung innerhalb von drei Jahren nach seiner Annahme. Das Gesetz gewährleistet die technische Integration des Eisenbahnverkehrs im Einklang mit den Grundsätzen der Richtlinien 2016/798, 2016/797 und der Verordnung (EU) 2016/796 und konzentriert sich auf folgende Hauptbereiche:
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11.8 |
Reform 3: Liberalisierung im Eisenbahnsektor |
Inkrafttreten des Gesetzes über den Eisenbahnmarkt mit schrittweiser Anwendung seiner Bestimmungen |
Q4 |
2026 |
Inkrafttreten des Gesetzes über den Eisenbahnmarkt mit schrittweiser Anwendung seiner Bestimmungen Q4 Inkrafttreten des ukrainischen Gesetzes über den Eisenbahnverkehrsmarkt mit schrittweiser Anwendung seiner Bestimmungen Mit dem Gesetz werden zentrale Elemente der EU-Rechtsvorschriften über den einheitlichen europäischen Eisenbahnraum und die Erbringung öffentlicher Personenverkehrsdienste auf Schiene im Einklang mit den Grundsätzen der Richtlinie 2012/34/EG in ihrer geänderten Fassung und der Verordnung (EG) Nr. 1370/07 in Verbindung mit ihren Auslegungsleitlinien von 2023 umgesetzt. Das Gesetz wird schrittweise wie folgt angewendet: innerhalb von drei Jahren nach seinem Inkrafttreten bezüglich des Teils, der die folgenden Hauptbereiche betrifft:
innerhalb von fünf Jahren nach seinem Inkrafttreten, einschließlich eines Übergangszeitraums von mindestens zwei Jahren, bezüglich des Teils, der die folgenden Hauptbereiche betrifft:
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11.4 |
Reform 3: Liberalisierung im Eisenbahnsektor |
Annahme der Durchführungsbestimmungen zu den Rechtsvorschriften über den Eisenbahnverkehr |
Q4 |
2027 |
Annahme der wichtigsten Rechtsakte (Durchführungsbestimmungen) zur Umsetzung des ukrainischen Gesetzes „über den Eisenbahnverkehr der Ukraine“. Mit den Durchführungsbestimmungen werden Mechanismen für das Funktionieren des Eisenbahnmarkts eingeführt und sie konzentrieren sich insbesondere auf: den gleichberechtigten Zugang zur Eisenbahninfrastruktur, die Erteilung von Genehmigungen für Eisenbahnunternehmen, Sicherheitsmanagementsysteme, Verfahren für die Organisation sozial wichtiger Personenbeförderungen (gemeinwirtschaftliche Verpflichtung). |
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11.5 |
Reform 4: Verbesserung der Schifffahrts- und Hafendienste |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften über die Handelsschifffahrt und die Schifffahrt auf Binnengewässern |
Q4 |
2026 |
Inkrafttreten des ukrainischen Gesetzes „über Änderungen bestimmter ukrainischer Rechtsakte über die Handelsschifffahrt und die Schifffahrt auf Binnengewässern“. Im Mittelpunkt des Gesetzes stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
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11.6 |
Reform 4: Verbesserung der Schifffahrts- und Hafendienste |
Überprüfung und Änderung der bestehenden nationalen Rechtsvorschriften im Einklang mit den Grundsätzen der Verordnung (EU) 2017/352 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2017 zur Schaffung eines Rahmens für die Erbringung von Hafendiensten und zur Festlegung von gemeinsamen Bestimmungen für die finanzielle Transparenz der Häfen. |
Q1 |
2027 |
Überprüfung und Änderung der bestehenden nationalen Rechtsvorschriften (einschließlich der Annahme der erforderlichen sekundären und normativen Rechtsakte) im Einklang mit den Grundsätzen der Verordnung (EU) 2017/352 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2017 zur Schaffung eines Rahmens für die Erbringung von Hafendiensten und zur Festlegung von gemeinsamen Bestimmungen für die finanzielle Transparenz der Häfen. |
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11.7 |
Investition 1: Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur |
Investitionen von mindestens 350 Mio. EUR in die Verkehrsinfrastruktur |
Q4 |
2027 |
Bericht der Regierung (oder Bericht der Staatskasse), aus dem hervorgeht, dass der Staat für die Jahre 2026 und 2027 im Einklang mit der nationalen Verkehrsstrategie der Ukraine bis 2030 Haushaltsmittel in Höhe von mindestens 350 Mio. EUR (im UAH-Gegenwert) für den Wiederaufbau, die Wiederherstellung, die Modernisierung und die Aufbesserung beschädigter und zerstörter Verkehrsinfrastruktureinrichtungen veranschlagt hat, einschließlich eines Teils der Mittel, die der regionalen Ebene zugewiesen werden sollen (als Teil von Schritt 9.8), unter anderem in den folgenden Sektoren:
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C.12 AGRAR- UND LEBENSMITTELSEKTOR
1. Beschreibung der Reformen und Investitionen
Ziel dieses Kapitels ist es, die Stärkung des Agrar- und Lebensmittelsektors der Ukraine parallel zur weiteren Angleichung des Rechtsrahmens an den EU-Besitzstand zu unterstützen.
Reform 1: Angleichung des institutionellen Rahmens für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung an die EU-Politik
Ziel dieser Reform ist die Entwicklung strategischer nationaler Prioritäten, einschließlich der weiteren Angleichung an die Verfahren, Normen und Regeln der EU.
Die Reform umfasst zwei Schritte. Erstens nimmt die Ukraine die Strategie für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung bis 2030 an. Zweitens wird ein System für das Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen in ausgewählten Pilotregionen eingerichtet, um die Lage im Agrarsektor verfolgen zu können.
Die Reform soll bis zum 1. Quartal 2027 abgeschlossen werden.
Reform 2: Gewährleistung eines funktionierenden Grundstücksmarkts
Ziel dieser Reform ist die Verbesserung des funktionalen Grundstücksmarkts.
Die Reform umfasst einen Schritt. Es werden ein automatisiertes System zur öffentlichen Überwachung der Grundstücksverhältnisse und ein Geoinformationssystem für die Massenbewertung von Land eingerichtet.
Die Reform soll bis zum 1. Quartal 2025 abgeschlossen werden.
Reform 3: Verbesserung des institutionellen und administrativen Aufbaus für die Verwaltung von Investitionsprogrammen
Ziel dieser Reform ist es, den Aufbau für die Verwaltung öffentlicher Finanzhilfeprogramme für den Agrar- und Lebensmittelsektor zu verbessern.
Die Reform umfasst einen Schritt. Dieser beinhaltet das Inkrafttreten von Rechtsvorschriften, die sich auf die Gestaltung öffentlicher Unterstützungsmaßnahmen, auch für kleine landwirtschaftliche Betriebe, künftige Finanzierungsinstrumente sowie die Digitalisierung des Systems über elektronische Dokumentenverwaltungssysteme konzentrieren und sicherstellen, dass staatliche Unterstützung nur an Begünstigte ausgezahlt werden kann, die im staatlichen Agrarregister (SAR) eingetragen sind.
Die Reform soll bis zum 3. Quartal 2025 abgeschlossen werden.
Reform 4: Verbesserung des amtlichen elektronischen Registers der landwirtschaftlichen Betriebe
Ziel dieser Reform ist die Formalisierung und Verbesserung des amtlichen elektronischen Registers der landwirtschaftlichen Betriebe (d. h. des staatlichen Agrarregisters).
Die Reform umfasst zwei Schritte. Erstens tritt ein Gesetz in Kraft, mit dem das staatliche Agrarregister (SAR) als offizielles öffentliches elektronisches Register im Bereich der Agrarpolitik und der Ernährungssicherheit anerkannt wird. Zweitens wird ein Bericht veröffentlicht, in dem die Durchführung der staatlichen Unterstützung durch zentrale staatliche Einrichtungen über das Staatliche Agrarregister im Einzelnen dargelegt wird.
Die Reform soll bis zum 1. Quartal 2026 abgeschlossen werden.
Reform 5: Langfristige Entwicklung des Bewässerungssystems zur Erhöhung der Klimaresilienz des Sektors
Ziel dieser Reform ist es, eine langfristige und nachhaltige Planung der Bewässerungsinfrastruktur sicherzustellen, um die Widerstandsfähigkeit des Agrar- und Lebensmittelsektors vor dem Hintergrund des Klimawandels zu stärken.
Die Reform umfasst einen Schritt. Dieser beinhaltet die Annahme eines langfristigen Plans, in dem die wichtigsten Bereiche und Grundsätze für die Entwicklung der ukrainischen Bewässerungssysteme festgelegt sind.
Die Reform soll bis zum 1. Quartal 2025 abgeschlossen werden.
Reform 6: Minenräumung auf Land- und Wasserflächen
Ziel dieser Reform ist es, eine nationale Strategie zu entwickeln, mit der die wichtigsten Komponenten der Bemühungen der Ukraine um Minenräumung umrissen werden.
Die Reform umfasst einen Schritt. Dazu gehört die Annahme der Strategie zur Minenräumung.
Die Reform soll bis zum 2. Quartal 2024 abgeschlossen werden.
Investition 1: Investitionen in Minenräumung
Ziel dieser Investition ist die Unterstützung der Eigentümer oder Nutzer von landwirtschaftlichen Flächen, die sich um Minenräumung bemühen.
Die Investition umfasst zwei Schritte. Erstens werden Haushaltsmittel in Höhe von mindestens 30 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen (im UAH-Gegenwert) für die Mittel, die den Agrar- und Lebensmittelerzeugern für die Kosten der Minenräumung im Zeitraum 2024-2025 gezahlt werden, veranschlagt. Zweitens werden Haushaltsmittel in Höhe von mindestens 100 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen (im UAH-Gegenwert) für die Mittel, die den Agrar- und Lebensmittelerzeugern für die Kosten der Minenräumung im Zeitraum 2024-2027 gezahlt werden, veranschlagt.
Die Investition soll bis zum 4. Quartal 2027 abgeschlossen werden.
2. Liste der Schritte und Zeitrahmen für die Umsetzung
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Nr. |
Reform/Investition |
Bezeichnung des Schrittes |
Zeitrahmen |
Beschreibung des Schrittes |
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12.1 |
Reform 1: Angleichung des institutionellen Rahmens für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung an die EU-Politik |
Annahme der Strategie für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung bis 2030 |
Q4 |
2024 |
Annahme der Strategie für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung bis 2030. Im Mittelpunkt der Strategie stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
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12.2 |
Reform 1: Angleichung des institutionellen Rahmens für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung an die EU-Politik |
Einrichtung des Datennetzes für die Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe (Farm Sustainability Data Network, FSDN) |
Q1 |
2027 |
Das Datennetz für die Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe (FSDN) mit Daten aus ausgewählten Pilotregionen, das im Rahmen des Ministeriums für Agrarpolitik eingerichtet werden soll, wird eingerichtet und ist im Einklang mit den Grundsätzen des EU-Besitzstands in diesem Bereich einsatzbereit. Das System ermöglicht es, die Lage im Agrarsektor zu verfolgen und fundierte Entscheidungen über die Zuweisung staatlicher Beihilfen an landwirtschaftliche Erzeuger zu treffen. |
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12.3 |
Reform 2: Gewährleistung eines funktionierenden Grundstücksmarkts |
Einrichtung eines automatisierten Systems zur öffentlichen Überwachung der Grundstücksverhältnisse |
Q1 |
2025 |
Es wurde ein automatisiertes System für die öffentliche Überwachung der Grundstücksverhältnisse in Betrieb genommen, das im Rahmen der Aufrechterhaltung des staatlichen Katasters funktioniert. Im Rahmen der Software des Landeskatasters wurde ein Geoinformationssystem für die Massenbewertung von Liegenschaften in Betrieb genommen. |
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12.4 |
Reform 3: Verbesserung des institutionellen und administrativen Aufbaus für die Verwaltung von Investitionsprogrammen |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften über die öffentliche Förderung der Landwirtschaft in der Ukraine |
Q3 |
2025 |
Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des ukrainischen Gesetzes „über die staatliche Unterstützung der Landwirtschaft der Ukraine“. Im Mittelpunkt des Gesetzes stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
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12.5 |
Reform 4: Verbesserung des amtlichen elektronischen Registers der landwirtschaftlichen Betriebe |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften über das staatliche Agrarregister (SAR) |
Q4 |
2024 |
Inkrafttreten des ukrainischen Gesetzes „über das staatliche Agrarregister“. Im Mittelpunkt des Gesetzes stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
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12.6 |
Reform 4: Verbesserung des amtlichen elektronischen Registers der landwirtschaftlichen Betriebe |
Veröffentlichung des Berichts über die Durchführung der staatlichen Unterstützung durch das öffentliche Agrarregister |
Q1 |
2026 |
Vorlage des Berichts über die Durchführung der staatlichen Unterstützung im Rahmen des staatlichen Agrarregisters, aus dem hervorgeht, dass mindestens 80 % der im Jahr 2025 von den zentralen staatlichen Einrichtungen gewährten öffentlichen Unterstützung im Agrarsektor über das staatliche Agrarregister bereitgestellt wurden. |
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12.7 |
Reform 5: Langfristige Entwicklung des Bewässerungssystems zur Erhöhung der Klimaresilienz des Sektors |
Annahme des langfristigen Plans für das Bewässerungssystem |
Q1 |
2025 |
Annahme des „langfristigen Plans für die Entwicklung des Bewässerungssystems“. Im Mittelpunkt des Plans stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
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12.8 |
Reform 6: Minenräumung auf Land- und Wasserflächen |
Annahme des Strategiepapiers zur Minenräumung für den Zeitraum bis 2033 |
Q2 |
2024 |
Annahme des Rechtsakts zur Billigung des Strategiepapiers zur Minenräumung für den Zeitraum bis 2033 (Gesetz des Ministerkabinetts der Ukraine oder des Präsidenten der Ukraine). Im Mittelpunkt des Rechtakts stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
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12.9 |
Investition 1: Investitionen in Minenräumung |
Investitionen in Höhe von mindestens 30 Mio. EUR in die Minenräumung auf landwirtschaftlichen Flächen |
Q2 |
2026 |
Zwischenbericht der Regierung (oder Bericht der Staatskasse), aus dem hervorgeht, dass der Staat im Staatshaushalt für 2024 und 2025 mindestens 30 Mio. EUR (im UAH-Gegenwert) für die Mittel veranschlagt hat, die den Eigentümern und Nutzern landwirtschaftlicher Flächen für die Kosten der Minenräumung gezahlt werden. |
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12.10 |
Investition 1: Investitionen in Minenräumung |
Investitionen in Höhe von mindestens 100 Mio. EUR in die Minenräumung auf landwirtschaftlichen Flächen |
Q4 |
2027 |
Abschließender Bericht der Regierung (oder Bericht der Staatskasse), aus dem hervorgeht, dass der Staat im Staatshaushalt für 2024, 2025, 2026 und 2027 mindestens 100 Mio. EUR (im UAH-Gegenwert) für die Mittel veranschlagt hat, die den Eigentümern und Nutzern landwirtschaftlicher Flächen für die Kosten der Minenräumung gezahlt werden. |
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C.13. BEWIRTSCHAFTUNG KRITISCHER ROHSTOFFE
1. Beschreibung der Reformen und Investitionen
Ziel dieses Kapitels ist es, die weitere Entwicklung des Sektors kritischer Rohstoffe in der Ukraine im Einklang mit den wirtschaftlichen und den Nachhaltigkeitszielen zu unterstützen. Der Schwerpunkt wird auf der Verbesserung der strategischen Planung und der Verwaltungsverfahren liegen.
Reform 1: Stärkung der strategischen Planung und Gewährleistung optimaler Rahmenbedingungen für strategische Investoren.
Ziel dieser Reform ist es, Investitionen in die Gewinnung und Verarbeitung kritischer Rohstoffe anzuziehen.
Die Reform umfasst zwei Schritte. Erstens tritt ein Gesetz zur Änderung des nationalen Programms für die Entwicklung der Bodenschätze der Ukraine für den Zeitraum bis 2030 in Kraft, mit dem der staatliche Ausgleichsfonds für geologische Gebiete eingeführt und strategische Richtungen für den Sektor festgelegt werden. Zweitens wird ein Bericht über die Überprüfung der Reserven kritischer Rohstoffe der Ukraine anhand der internationalen Klassifikation veröffentlicht und den Investoren zur Verfügung gestellt.
Die Reform soll bis zum 3. Quartal 2025 abgeschlossen werden.
Reform 2: Verbesserung der Verwaltungsverfahren
Ziel dieser Reform ist es, das Verfahren zu optimieren und den Verwaltungsaufwand für potenzielle Investoren zu verringern. Das Hauptziel besteht darin, die Transparenz, Schnelligkeit und Kosteneffizienz bei neuen Investitionsentscheidungen zu verbessern.
Die Reform umfasst drei Schritte. Erstens wird eine Pipeline von Investitionsprojekten für die Gewinnung kritischer Rohstoffe veröffentlicht. Zweitens werden internationale Ausschreibungen im Rahmen der Produktteilungsvereinbarung (Product Sharing Agreement, PSA) unter Verwendung der von der Regierung vereinbarten und veröffentlichten Mustervertragsbedingungen eingeleitet. Drittens wird ein E-Kabinett für die Nutzer des Unterbodens mit zusätzlichen Funktionen entwickelt und eingerichtet.
Die Reform soll bis zum 2. Quartal 2025 abgeschlossen werden.
Reform 3: Einsatz moderner Fördertechnologien und Integration der Ukraine in moderne Wertschöpfungsketten der Verarbeitung
Ziel dieser Reform ist es, die Transparenz in Bezug auf ökologische, soziale und Corporate-Governance-Verfahren im Sektor kritischer Rohstoffe zu erhöhen.
Die Reform umfasst einen Schritt. Dieser beinhaltet die Veröffentlichung einer Studie zur Bewertung der geltenden Rechtsvorschriften über die Berichterstattung in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) im Bergbau und in der mineralgewinnenden Industrie.
Die Reform soll bis zum 4. Quartal 2025 abgeschlossen werden.
2. Liste der Schritte und Zeitrahmen für die Umsetzung
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Nr. |
Reform/Investition |
Bezeichnung des Schrittes |
Zeitrahmen |
Beschreibung des Schrittes |
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13.1 |
Reform 1: Stärkung der strategischen Planung und Gewährleistung optimaler Rahmenbedingungen für strategische Investoren |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Überarbeitung des nationalen Programms für die Entwicklung des Rohstoffpotenzials der Ukraine bis 2030 |
Q4 |
2024 |
Inkrafttreten des ukrainischen Gesetzes zur Änderung des nationalen Programms für die Entwicklung der Bodenschätze der Ukraine für den Zeitraum bis 2030. Im Mittelpunkt des Gesetzes stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
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13.2 |
Reform 1: Stärkung der strategischen Planung und Gewährleistung optimaler Rahmenbedingungen für strategische Investoren |
Veröffentlichung eines Berichts über die Überprüfung der Reserven kritischer Rohstoffe in der Ukraine |
Q3 |
2025 |
Die Veröffentlichung eines Berichts über die Überprüfung der Reserven kritischer Rohstoffe der Ukraine anhand des internationalen Klassifizierungssystems und der Ergebnisse wird den Investoren zur Verfügung gestellt. |
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13.3 |
Reform 2: Verbesserung der Verwaltungsverfahren |
Veröffentlichung eines Bestands an Investitionsprojekten für die Gewinnung kritischer Rohstoffe |
Q2 |
2025 |
Veröffentlichung des Bestands an Investitionsprojekten für die Gewinnung kritischer Rohstoffe. |
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13.4 |
Reform 2: Verbesserung der Verwaltungsverfahren |
Einleitung internationaler Ausschreibungen im Rahmen der Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung von Produkten (Product Sharing Agreement, PSA) zur Gewährleistung ihrer Transparenz |
Q2 |
2025 |
Einleitung und Veröffentlichung der internationalen Ausschreibungen im Rahmen der PSA unter Verwendung der von der Regierung vereinbarten Mustervertragsbedingungen. Transparenz der PSA-Ausschreibungen und -Vereinbarungen wird durch den offenen Zugang zu ihren Bedingungen gewährleistet. |
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13.5 |
Reform 2: Verbesserung der Verwaltungsverfahren |
Einrichtung eines modernisierten E-Kabinetts für Nutzer des Unterbodens |
Q1 |
2025 |
Ein verbessertes E-Kabinett für Nutzer des Unterbodens mit zusätzlichen Funktionen für den Zugang zum staatlichen Register von Sondergenehmigungen für die Nutzung des Unterbodens, das die Beantragung und Erlangung elektronischer Lizenzen (Auszug aus dem Register) und den Zugang zu digitalen geologischen Daten ermöglicht, ist einsatzbereit. |
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13.6 |
Reform 3: Einsatz moderner Fördertechnologien und Integration der Ukraine in moderne Wertschöpfungsketten der Verarbeitung |
Veröffentlichung einer Studie zu den Rechtsvorschriften über die ESG-Berichterstattung |
Q4 |
2025 |
Billigung und Veröffentlichung einer Studie zur Bewertung der geltenden Rechtsvorschriften über die Berichterstattung in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) im Bergbau und in der mineralgewinnenden Industrie, in der Empfehlungen dazu unterbreitet werden, welche Rechtslücken geschlossen werden müssen. |
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C.14. DIGITALER WANDEL
1. Beschreibung der Reformen und Investitionen
Ziel dieses Kapitels ist es, den digitalen Wandel in der Ukraine zu fördern. Der Schwerpunkt wird auch auf der Stärkung der Cybersicherheit liegen.
Reform 1: Sichere und effiziente digitale Infrastruktur
Ziel dieser Reform ist es, die Cybersicherheit im Zuge des digitalen Wandels zu stärken.
Die Reform umfasst zwei Schritte. Erstens wird eine Entschließung angenommen, in der die Funktechnologien festgelegt werden, die in der Ukraine eingesetzt werden dürfen. Zweitens wird eine Reihe von Rechtsakten zur Cybersicherheit in Kraft treten, um eine Angleichung an den NIS- und NIS2-Rahmen zu erreichen, wodurch auch der Weg für die Umsetzung des U-Instrumentariums für 5G-Cybersicherheit geebnet wird.
Die Reform soll bis zum 1. Quartal 2025 abgeschlossen werden.
Reform 2: Digitalisierung öffentlicher Dienste
Ziel dieser Reform ist es, die Interaktion zwischen dem Staat und den Bürgerinnen und Bürgern durch Digitalisierung zu vereinfachen.
Die Reform umfasst zwei Schritte. Erstens wird bis 2026 ein Aktionsplan für die Digitalisierung der gängigsten öffentlichen Dienste in einer Reihe von Bereichen angenommen. Zweitens tritt ein Rechtsakt über die Funktionsweise des integrierten elektronischen Identifizierungssystems im Einklang mit den Grundsätzen der Verordnung (EU) 2024/1183 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung des Rahmens für die europäische digitale Identität in Kraft.
Die Reform soll bis zum 2. Quartal 2026 abgeschlossen werden.
2. Liste der Schritte und Zeitrahmen für die Umsetzung
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Nr. |
Reform/Investition |
Bezeichnung des Schrittes |
Zeitrahmen |
Beschreibung des Schrittes |
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14.1 |
Reform 1: Sichere und effiziente digitale Infrastruktur |
Annahme eines überarbeiteten Plans für die Zuweisung und Nutzung des Funkfrequenzspektrums in der Ukraine |
Q1 |
2025 |
Annahme der Entschließung des Ministerkabinetts der Ukraine zur Änderung der Entschließung des Ministerkabinetts der Ukraine „zur Billigung des Plans für die Zuweisung und Nutzung des Funkfrequenzspektrums in der Ukraine“. In der Entschließung werden die Funktechnologien, die in der Ukraine eingesetzt werden dürfen, mit der Definition der Funkfrequenzbänder und Funkdienste, denen sie entsprechen, sowie die Bedingungen für die Beendigung ihrer Entwicklung und Nutzung und die Liste der vielversprechenden Funktechnologien für die Umsetzung in der Ukraine mit der Definition der Funkfrequenzbänder und Funkdienste, denen sie entsprechen, sowie die Bedingungen für ihre Umsetzung im Einklang mit dem EU-Besitzstand festgelegt. |
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14.2 |
Reform 1: Sichere und effiziente digitale Infrastruktur |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Stärkung der Cybersicherheitskapazitäten staatlicher Informationsressourcen und kritischer Informationsinfrastrukturen |
Q1 |
2025 |
Inkrafttreten der jeweiligen Rechtsakte zur Angleichung an den NIS- und NIS2-Rahmen (nämlich die Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und der Richtlinie (EU) 2018/1972 sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148). Im Mittelpunkt der Rechtsakte stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
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14.3 |
Reform 2: Digitalisierung öffentlicher Dienste |
Annahme des Aktionsplans für die Digitalisierung öffentlicher Dienste bis 2026 |
Q1 |
2025 |
Annahme der Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine zur Billigung des Aktionsplans für die Digitalisierung öffentlicher Dienste bis 2026. Der Aktionsplan konzentriert sich auf diese Hauptbereiche:
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14.4 |
Reform 2: Digitalisierung öffentlicher Dienste |
Inkrafttreten des Rechtsakts über die Funktionsweise des integrierten elektronischen Identifizierungssystems im Einklang mit den Grundsätzen der Verordnung (EU) 2024/1183 |
Q2 |
2026 |
Inkrafttreten eines Rechtsakts über die Funktionsweise des integrierten elektronischen Identifizierungssystems in der Ukraine als Schlüsselkomponente der nationalen elektronischen Identifizierungsinfrastruktur im Einklang mit den Grundsätzen der Verordnung (EU) 2024/1183. Im Mittelpunkt des Rechtakts stehen u. a. folgende Hauptbereiche::
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C.15. ÖKOLOGISCHER WANDEL UND UMWELTSCHUTZ
1. Beschreibung der Reformen und Investitionen
Ziel dieses Kapitels ist es, den ökologischen Wandel in der Ukraine zu fördern, indem die Dekarbonisierung unterstützt und die Umwelt- und Klimaresilienz gestärkt werden.
Reform 1: Vermeidung, Verringerung und Kontrolle der Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen
Ziel dieser Reform ist die Bekämpfung der Umweltverschmutzung und die Gewährleistung des verfassungsmäßigen Rechts der Bürgerinnen und Bürger auf eine sichere Umwelt.
Die Reform umfasst einen Schritt. Dieser beinhaltet das Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Vermeidung, Verringerung und Kontrolle der Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen unter teilweiser Anwendung der Bestimmungen. Mit diesem Schritt werden integrierte Konzepte für die Genehmigung und Kontrolle der industriellen Umweltverschmutzung eingeführt, die auf der Anwendung der besten verfügbaren Technologien und Verwaltungsmethoden im Einklang mit den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften beruhen.
Die Reform soll bis zum 3. Quartal 2024 abgeschlossen werden.
Reform 2: Klimapolitik
Ziel dieser Reform ist es, eine Architektur für die Klimagovernance sowie einen geeigneten Mechanismus für die Entwicklung und Umsetzung der staatlichen Klimaschutzpolitik in der Ukraine zu schaffen.
Die Reform umfasst drei Schritte. Erstens sollen neue Rechtsvorschriften in Kraft treten, in denen die Grundprinzipien der staatlichen Klimapolitik der Ukraine festgelegt sind. Zweitens wird eine Entschließung über den Wissenschafts- und Sachverständigenrat für die Erhaltung der Ozonschicht angenommen. Drittens wird der zweite national festgelegte Beitrag der Ukraine zum Übereinkommen von Paris angenommen.
Die Reform soll bis zum 4. Quartal 2025 abgeschlossen sein.
Reform 3: Marktmechanismen der CO2-Bepreisung
Ziel dieser Reform ist es, die Entwicklung von Marktmechanismen für die Bepreisung von CO2-Emissionen zu fördern.
Die Reform umfasst zwei Schritte. Erstens wird ein Aktionsplan für die Entwicklung eines nationalen Systems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten angenommen. Zweitens nimmt die Ukraine mit bestimmten Ausnahmen ihr obligatorisches Überwachungs-, Berichterstattungs- und Überprüfungssystem wieder auf.
Die Reform soll bis zum 2. Quartal 2025 abgeschlossen werden.
Reform 4: Wiederherstellung und Erhaltung natürlicher Ressourcen
Ziel dieser Reform ist es, Entwaldung und Waldschädigung zu verringern.
Die Reform umfasst einen Schritt. Dieser beinhaltet das Inkrafttreten von Rechtsvorschriften, mit denen die Frage der Bestätigung der Nachhaltigkeit des Ursprungs von Holz und anderen Gütern, die zu Entwaldung und Waldschädigung führen können, geregelt wird.
Die Reform soll bis zum 2. Quartal 2026 abgeschlossen werden.
Reform 5: Stärkung der Kreislaufwirtschaft
Ziel dieser Reform ist die Umsetzung der Grundsätze der Kreislaufwirtschaft und der Abfallbewirtschaftung.
Die Reform umfasst zwei Schritte. Erstens wird ein nationaler Abfallbewirtschaftungsplan angenommen. Zweitens verabschiedet die Ukraine eine Strategie zur Umsetzung der Grundsätze der Kreislaufwirtschaft und einen Aktionsplan für ihre Umsetzung.
Die Reform soll bis zum 1. Quartal 2026 abgeschlossen werden.
Reform 6: Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und strategische Umweltprüfung (SUP)
Ziel dieser Reform ist die Förderung des Umweltschutzes durch mehr Klarheit in Bezug auf die Vorschriften für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die strategische Umweltprüfung (SUP).
Die Reform umfasst einen Schritt. Dieser beinhaltet die Veröffentlichung eines Konzeptpapiers, in dem der Umfang der Ausnahmen von den UVP- und SUP-Vorschriften festgelegt wird.
Die Reform soll bis zum 3. Quartal 2024 abgeschlossen werden.
2. Liste der Schritte und Zeitrahmen für die Umsetzung
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Nr. |
Reform/Investition |
Bezeichnung des Schrittes |
Zeitrahmen |
Beschreibung des Schrittes |
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15.1 |
Reform 1: Vermeidung, Verringerung und Kontrolle der Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Vermeidung, Verringerung und Kontrolle der Verschmutzung durch Industrieanlagen unter teilweiser Anwendung der Bestimmungen |
Q3 |
2024 |
Inkrafttreten des ukrainischen Gesetzes zur Gewährleistung der verfassungsmäßigen Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf ein sicheres Umfeld für Leben und Gesundheit mit teilweiser Anwendung der Bestimmungen. Die Durchführungsbestimmungen sind innerhalb von 12 Monaten und einige Bestimmungen über die Anwendung der Ergebnisse der besten verfügbaren Technologien und Bewirtschaftungsmethoden innerhalb von vier Jahren nach Beendigung des Kriegsrechts zu erlassen, mit Ausnahme der Anlagen, die zum ersten Mal in Betrieb genommen werden. Das Gesetz zielt auf die Vermeidung, Verringerung und Kontrolle der industriellen Umweltverschmutzung ab und führt integrierte Konzepte für die Genehmigung und Kontrolle der Verschmutzung durch Industrieanlagen auf der Grundlage der besten verfügbaren Technologien und Verwaltungsmethoden gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung) (Neufassung) ein. |
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15.2 |
Reform 2: Klimapolitik |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften über die staatliche Klimapolitik |
Q1 |
2025 |
Inkrafttreten des ukrainischen Gesetzes „über die Grundprinzipien der staatlichen Klimapolitik“. Im Mittelpunkt des Gesetzes stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
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15.3 |
Reform 2: Klimapolitik |
Annahme der Entschließung zum Forschungs- und Sachverständigenrat für den Klimawandel und die Erhaltung der Ozonschicht |
Q4 |
2025 |
Annahme der Entschließung des Ministerkabinetts der Ukraine „zur Genehmigung der Verordnung über den Forschungs- und Sachverständigenrat für den Klimawandel und die Erhaltung der Ozonschicht“. Im Mittelpunkt der Regelung stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
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15.4 |
Reform 2: Klimapolitik |
Annahme des zweiten national festgelegten Beitrags der Ukraine zum Übereinkommen von Paris |
Q3 |
2025 |
Annahme des Erlasses des Ministerkabinetts der Ukraine „über die Billigung des zweiten national festgelegten Beitrags der Ukraine zum Übereinkommen von Paris“. Im Mittelpunkt des national festgelegten Beitrags stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
Der zweite national festgelegte Beitrag der Ukraine zum Übereinkommen von Paris wird ehrgeiziger sein als der aktuelle aktualisierte national festgelegte Beitrag. |
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15.5 |
Reform 3: Marktmechanismen der CO2-Bepreisung |
Annahme des Aktionsplans zur Einrichtung eines nationalen Systems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten |
Q1 |
2025 |
Annahme der Entschließung des Ministerkabinetts der Ukraine zur Billigung des Aktionsplans zur Einrichtung eines nationalen Systems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten. Mit der Annahme des Aktionsplans wird Folgendes festgelegt:
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15.6 |
Reform 3: Marktmechanismen der CO2-Bepreisung |
Wiederaufnahme des obligatorischen Systems der Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung (MRV) |
Q2 |
2025 |
Die Wiederaufnahme eines obligatorischen Überwachungs-, Berichterstattungs- und Überprüfungssystems für Anlagen, die in den Anwendungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften fallen, mit Ausnahme solcher, die nicht kontrolliert werden, zerstört wurden oder sich im vorübergehend besetzten Gebiet befinden oder offiziell die Aussetzung des Betriebs in Bezug auf die Produktion angekündigt haben. |
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15.7 |
Reform 4: Wiederherstellung und Erhaltung natürlicher Ressourcen |
Inkrafttreten des Gesetzes zur Verringerung der Entwaldung und Waldschädigung |
Q2 |
2026 |
Inkrafttreten des ukrainischen Gesetzes zur Bestätigung der Nachhaltigkeit des Ursprungs von Holz und anderen Gütern, die zu Entwaldung und Waldschädigung führen können. Im Mittelpunkt des Gesetzes stehen u. a. folgende Hauptbereiche:
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15.8 |
Reform 5: Stärkung der Kreislaufwirtschaft |
Annahme der Strategie zur Umsetzung der Grundsätze der Kreislaufwirtschaft und des dazugehörigen Aktionsplans |
Q1 |
2026 |
Annahme der Strategie zur Umsetzung der Grundsätze der Kreislaufwirtschaft und eines Aktionsplans für ihre Umsetzung durch das Ministerkabinett der Ukraine. In der Strategie werden potenzielle Chancen und Auswirkungen des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft in der Ukraine für fünf bis zehn vorab ausgewählte vorrangige Sektoren und Wertschöpfungsketten ermittelt, wie Abfälle, Textilien, Kunststoffe, Batterien, Elektronik, Landwirtschaft, Bau und Reparatur sowie Metalle und Mineralien. |
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15.9 |
Reform 5: Stärkung der Kreislaufwirtschaft |
Annahme des nationalen Abfallbewirtschaftungsplans bis 2033 |
Q3 |
2025 |
Annahme des Erlasses des Ministerkabinetts der Ukraine „über die Billigung des nationalen Abfallbewirtschaftungsplans bis 2033“. Der nationale Abfallbewirtschaftungsplan konzentriert sich auf folgende Hauptbereiche:
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15.10 |
Reform 6: Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und strategische Umweltprüfung (SUP) |
Ausarbeitung eines Konzeptpapiers zur Festlegung des Umfangs von Abweichungen von den Vorschriften für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die strategische Umweltprüfung (SUP) |
Q3 |
2024 |
Ausarbeitung eines Konzeptpapiers im Anschluss an öffentliche Konsultationen mit Interessenträgern, in dem der Umfang der Ausnahmen von den UVP- und SUP-Vorschriften festgelegt wird, und Veröffentlichung auf der offiziellen Website des Ministeriums für Umweltschutz und natürliche Ressourcen. Das Konzeptpapier enthält folgende Informationen:
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(1) Der Beitrag des Königreichs Schweden, der 2025 als externe zweckgebundene Einnahme eingeht, beläuft sich auf insgesamt 750 Mio. Schwedische Kronen (SEK), was rund 67 Mio. EUR entspricht (der genaue Betrag wird auf der Grundlage des offiziellen Wechselkurses zum Zeitpunkt der Übertragung des Beitrags berechnet). Mit diesem Beitrag soll diese Tranche in Form einer nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung in Höhe von 258 Mio. Schwedische Kronen (SEK) kofinanziert werden, was rund 23 Mio. EUR entspricht, sofern die entsprechenden Schritte zufriedenstellend durchgeführt werden.
(2) Der Beitrag des Königreichs Schweden, der 2025 als externe zweckgebundene Einnahme eingeht, beläuft sich auf insgesamt 750 Mio. Schwedische Kronen (SEK), was rund 67 Mio. EUR entspricht (der genaue Betrag wird auf der Grundlage des offiziellen Wechselkurses zum Zeitpunkt der Übertragung des Beitrags berechnet). Mit diesem Beitrag soll diese Tranche in Form einer nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung in Höhe von 246 Mio. Schwedische Kronen (SEK) kofinanziert werden, was rund 22 Mio. EUR entspricht, sofern die entsprechenden Schritte zufriedenstellend durchgeführt werden.
(3) Der Beitrag des Königreichs Schweden, der 2025 als externe zweckgebundene Einnahme eingeht, beläuft sich auf insgesamt 750 Mio. Schwedische Kronen (SEK), was rund 67 Mio. EUR entspricht (der genaue Betrag wird auf der Grundlage des offiziellen Wechselkurses zum Zeitpunkt der Übertragung des Beitrags berechnet). Mit diesem Beitrag soll diese Tranche in Form einer nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung in Höhe von 246 Mio. Schwedische Kronen (SEK) kofinanziert werden, was rund 22 Mio. EUR entspricht, sofern die entsprechenden Schritte zufriedenstellend durchgeführt werden.
(4) OECD (2023), The Principles of Public Administration, OECD, Paris, https://www.sigmaweb.org/publications/Principles-of-Public-Administration-2023.pdf.
(5) OECD (2015), OECD Guidelines on Corporate Governance of State-Owned Enterprises, OECD, Paris, https://www.oecd.org/daf/ca/guidelines-corporate-governance-soes.htm.
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2025/2157/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)