8.6.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 224/153


P9_TA(2021)0467

Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2021: Zusätzliche Impfstoffdosen für Länder mit niedrigem Einkommen bzw. mit mittlerem Einkommen der unteren Einkommenskategorie, UCPM-Aufstockung und andere Anpassungen auf der Ausgaben- und Einnahmenseite

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. November 2021 zu dem Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2021 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021 — Zusätzliche Impfstoffdosen für Länder mit niedrigem Einkommen bzw. mit mittlerem Einkommen der unteren Einkommenskategorie, UCPM-Aufstockung und andere Anpassungen auf der Ausgaben- und Einnahmenseite (14038/2021 — C9-0425/2021 — 2021/0326(BUD))

(2022/C 224/22)

Das Europäische Parlament,

—

gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

—

gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

—

gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (1), insbesondere auf Artikel 44,

—

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021, der am 18. Dezember 2020 endgültig erlassen wurde (2),

—

gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021–2027 (3),

—

unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel (4),

—

unter Hinweis auf den Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (5),

—

unter Hinweis auf den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2021, der von der Kommission am 8. Oktober 2021 angenommen wurde (COM(2021)0955),

—

unter Hinweis auf die Erklärung des Vermittlungsausschusses zu einer Einigung über den Inhalt des Gesamthaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022, die auch die Annahme des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2021 umfasst,

—

unter Hinweis auf den Standpunkt zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2021, der vom Rat am 23. November 2021 festgelegt wurde, und dem Parlament am selben Tag übermittelt wurde (14038/2021 — C9-0425/2021),

—

gestützt auf die Artikel 94 und 96 seiner Geschäftsordnung,

—

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A9-0329/2021),

A.

in der Erwägung, dass der Zweck des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2021 darin besteht, zusätzliche Mittel zur Beschleunigung der weltweiten Impfkampagnen und zur Deckung der im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union in Anspruch genommenen Mittel und der Ausgaben im Zusammenhang mit externen Fischereiabkommen bereitzustellen sowie einige Anpassungen auf der Ausgaben- und Einnahmenseite vorzunehmen;

B.

in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2021 insbesondere die folgenden Elemente abdeckt:

—

die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für Verpflichtungen und für Zahlungen in Höhe von 450 Mio. EUR für das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt im Zusammenhang mit der globalen Reaktion auf die COVID-19-Pandemie für die Spende von 200 Millionen COVID-19-Impfstoffdosen an Länder mit niedrigem Einkommen bzw. mit mittlerem Einkommen der unteren Einkommenskategorie bis Mitte nächsten Jahres;

—

die Aufstockung des Katastrophenschutzverfahrens der Union (UCPM/rescEU) um 57,8 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Deckung neuer Notfälle, mitsamt Rückholflügen aus Afghanistan, Hilfsmaßnahmen für Haiti nach dem jüngsten Erdbeben und ausstehenden Maßnahmen, auch in Bezug auf Waldbrände, deren Kosten die verfügbaren Mittel bis Ende des Jahres übersteigen;

—

die Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen in Bezug auf die Haushaltslinie partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei um 3,5 Mio. EUR unter Berücksichtigung des aktualisierten Haushaltsbedarfs nach Abschluss der Verhandlungen über die neuen Protokolle mit den Cookinseln und Mauretanien;

—

die Anpassung des Eingliederungsplans infolge bestimmter Anträge der Mitgliedstaaten auf Übertragung von Mitteln gemäß Artikel 26 Verordnung (EU) 2021/1060 (Dachverordnung) (6);

—

die Aktualisierung der Einnahmenseite des Haushaltsplans zur Berücksichtigung der überarbeiteten Vorausschätzungen der Eigenmittel auf der Grundlage nicht rezyklierter Verpackungsabfälle aus Kunststoff;

C.

in der Erwägung, dass die Nettoauswirkungen dieses Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2021 auf die Ausgaben einem Anstieg der Mittel für Verpflichtungen um 473,5 Mio. EUR entsprechen; in der Erwägung, dass die Kommission keine zusätzlichen Mittel für Zahlungen beantragt hat;

1.

nimmt den von der Kommission vorgelegten Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2021 zur Kenntnis;

2.

begrüßt den Vorschlag, sicherzustellen, dass die weiteren 200 Millionen COVID-19-Impfstoffdosen, die von der Präsidentin der Kommission in ihrer Rede zur Lage der Union zugesagt wurden, finanziert werden und mit Dringlichkeit den Ländern mit niedrigem Einkommen bzw. mit mittlerem Einkommen der unteren Einkommenskategorie zur Verfügung gestellt werden; nimmt zur Kenntnis, dass die Beschleunigung der weltweiten Impfkampagne eine wichtige Forderung des Parlaments ist, die nicht zuletzt bei der Lesung des Haushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 gestellt wurde;

3.

billigt den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2021;

4.

beauftragt seinen Präsidenten, festzustellen, dass der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2021 endgültig erlassen ist, und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

5.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1)  ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.

(2)  ABl. L 93 vom 17.3.2021, S. 1.

(3)  ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 11.

(4)  ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 28.

(5)  ABl. L 424 vom 15.12.2020, S. 1.

(6)  Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159).