14.9.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 325/16


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8828 — Gauselmann/NOVOMATIC/Spielbank Bad Neuenahr/Spielbank Mainz JV)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2018/C 325/09)

1.   

Am 7. September 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

—

Gauselmann Spielbanken Beteiligungs GmbH („Gauselmann“, Deutschland),

—

NOVOMATIC Spielbanken Holding Deutschland GmbH („NOVOMATIC“, Deutschland),

—

Spielbank Bad Neuenahr GmbH & Co. KG („Spielbank Bad Neuenahr“, Deutschland),

—

Spielbank Mainz GmbH & Co. KG und Spielbank Mainz Beteiligungsgesellschaft mbH (zusammen „Spielbank Mainz“, Deutschland).

Gauselmann, NOVOMATIC und Spielbank Bad Neuenahr übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über Spielbank Mainz.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   Gauselmann: Teil der Gauselmann Gruppe, die Spielautomaten für Casinos und Spielhallen sowie entsprechende Spiele, Spielsoftware und Spielsysteme entwickelt und herstellt. Ferner betreibt Gauselmann Casinos und Spielhallen in Deutschland und im Ausland und ist auch in den Bereichen Sportwetten und Online-Gaming tätig. Gauselmann hat seinen Geschäftssitz in Espelkamp, Deutschland.

—   NOVOMATIC: Teil der NOVOMATIC-Gruppe, einem weltweiten Anbieter von Gaming-Technologie mit Sitz in Gumpoldskirchen, Österreich. NOVOMATIC produziert und vertreibt Gaming-Technologie und -ausrüstung und betreibt Unternehmen in den Bereichen Gaming und Glücksspiele.

—   Spielbank Bad Neuenahr: Betreiber von drei Casinos in Rheinland-Pfalz (Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bad Dürkheim und Nürburg). An allen drei Standorten bietet Spielbank Bad Neuenahr Live-Spiele (Tischspiele wie Roulette, Black Jack und Baccara) und Automatenspiele. Darüber hinaus betreibt Spielbank Bad Neuenahr zusammen mit NOVOMATIC die drei Casinos der Spielbank Mainz.

—   Spielbank Mainz: Betreiber von drei Casino-Standorten (Bad Ems, Mainz und Trier). An allen drei Standorten bietet Spielbank Mainz Live-Spiele (Tischspiele wie Roulette, Black Jack und Poker) und Automatenspiele.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.8828 — Gauselmann/NOVOMATIC/Spielbank Bad Neuenahr/Spielbank Mainz JV

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.