30.10.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 309/30


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1157/2014 DER KOMMISSION

vom 29. Oktober 2014

zur Berichtigung der slowenischen Fassung der Verordnung (EG) Nr. 141/2007 der Kommission über die Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe, die Futtermittelzusatzstoffe der Kategorie Kokzidiostatika und Histomonostatika herstellen oder in Verkehr bringen, in Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Januar 2005 mit Vorschriften für die Futtermittelhygiene (1), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

In der slowenischen Sprachfassung der Verordnung (EG) Nr. 141/2007 der Kommission (2) sind die Begriffe „Futtermittelunternehmer“, „Futtermittelbetriebe“, „Inverkehrbringen“ und „Kategorie“ falsch. Die slowenische Sprachfassung ist daher zu berichtigen. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen.

(2)

Die Verordnung (EG) Nr. 141/2007 sollte daher entsprechend berichtigt werden.

(3)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Betrifft nur die slowenische Sprachfassung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 29. Oktober 2014

Für die Kommission

Der Präsident

José Manuel BARROSO


(1)   ABl. L 35 vom 8.2.2005, S. 1.

(2)  Verordnung (EG) Nr. 141/2007 der Kommission vom 14. Februar 2007 über die Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe, die Futtermittelzusatzstoffe der Kategorie Kokzidiostatika und Histomonostatika herstellen oder in Verkehr bringen, in Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 43 vom 15.2.2007, S. 9).