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15.11.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 306/99 |
BESCHLUSS EUBAM Rafah/1/2008 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES
vom 11. November 2008
betreffend die Ernennung des Leiters der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EUBAM Rafah)
(2008/863/GASP)
DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 25 Absatz 3,
gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2005/889/GASP vom 12. Dezember 2005 zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EUBAM Rafah) (1), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Nach Artikel 10 Absatz 2 der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP ist das PSK im Einklang mit Artikel 25 des Vertrags ermächtigt, geeignete Beschlüsse hinsichtlich der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der Mission EUBAM Rafah zu fassen, einschließlich des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters. |
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(2) |
Der Generalsekretär/Hohe Vertreter hat die Ernennung von Herrn Alain FAUGERAS zum Leiter der Mission EUBAM Rafah vorgeschlagen — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Herr Alain FAUGERAS wird zum Leiter der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EUBAM Rafah) ernannt.
Artikel 2
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Er gilt ab dem 25. November 2008 bis zum 24. November 2009.
Geschehen zu Brüssel am 11. November 2008.
Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees
Die Vorsitzende
C. ROGER