8.6.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 224/2


P9_TA(2021)0463

Sportpolitik der EU: Bewertung und mögliches weiteres Vorgehen

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. November 2021 zur Sportpolitik der EU: Bewertung und mögliches weiteres Vorgehen (2021/2058(INI))

(2022/C 224/01)

Das Europäische Parlament,

—

gestützt auf die Artikel 6 und 165 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), in denen die Zuständigkeiten und das Handeln der Union im Bereich des Sports, insbesondere die Förderung der europäischen Dimension des Sports unter Berücksichtigung seiner besonderen Merkmale, seiner auf freiwilligem Engagement basierenden Strukturen sowie seiner sozialen und pädagogischen Funktion, festgelegt werden,

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unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und ihre 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) sowie insbesondere auf die Rolle des Sports als wichtige Triebkraft für nachhaltige Entwicklung und seines Beitrags zum Frieden, zur Förderung von Toleranz und Respekt, zur Stärkung der Frauen, der jungen Menschen, des Einzelnen und der Gemeinschaft sowie zu den Zielen der Gesundheit, der Bildung und der sozialen Inklusion (1),

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unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 (2), und insbesondere dem Kapitel „Sport“,

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unter Hinweis auf das Weißbuch Sport der Kommission vom 11. Juli 2007 (COM(2007)0391),

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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. Januar 2011 mit dem Titel „Entwicklung der europäischen Dimension des Sports“ (COM(2011)0012),

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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 7. Juli 2020 über die Durchführung und Zweckmäßigkeit des Arbeitsplans der Europäischen Union für den Sport 2017-2020 (COM(2020)0293) und insbesondere die darin enthaltenen Empfehlungen für die Zukunft,

—

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2021 mit dem Titel „Eine Union der Gleichheit: Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030“ (COM(2021)0101),

—

unter Hinweis auf die EU-Leitlinien vom 16. November 2012 mit dem Titel „EU-Leitlinien zu dualen Laufbahnen von Sportlerinnen und Sportlern — Empfohlene politische Maßnahmen zur Förderung dualer Laufbahnen im Leistungssport“,

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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. Februar 2012 zu der europäischen Dimension des Sports (3),

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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2013 zu Ergebnisabsprachen und Korruption im Sport (4),

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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Juni 2015 zu aktuellen Enthüllungen über Korruptionsfälle auf hoher Ebene bei der FIFA (5),

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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. Februar 2017 zu dem Gesamtkonzept für die Sportpolitik: verantwortungsvolle Verwaltung, Zugänglichkeit und Integrität (6),

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unter Hinweis auf die Entschließung vom 15. September 2020 zu wirksamen Maßnahmen zur umweltgerechteren Gestaltung von Erasmus+, des Programms „Kreatives Europa“ und des Europäischen Solidaritätskorps (7),

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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Februar 2021 zu den Auswirkungen von COVID-19 auf junge Menschen und Sport (8),

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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Mai 2021 mit Empfehlungen an die Kommission zu den Herausforderungen für die Organisatoren von Sportveranstaltungen im digitalen Umfeld‚ (9),

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unter Hinweis auf die Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zum Arbeitsplan der Europäischen Union für den Sport (1. Januar 2021-30. Juni 2024) (10), und insbesondere die im Arbeitsplan behandelten Schwerpunktbereiche,

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unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung der Korruption im Sport (11),

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unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten über den Zugang von Menschen mit Behinderungen zum Sport (12),

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unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Sportsektor und zur Erholung dieses Sektors nach der Pandemie (13),

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unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Stärkung von Trainerinnen und Trainern durch Verbesserung der Möglichkeiten zum Erwerb von Fähigkeiten und Kompetenzen (14),

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unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Innovation im Sport (15),

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unter Hinweis auf das Übereinkommen des Europarates vom 16. November 1989 gegen Doping,

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unter Hinweis auf das Übereinkommen des Europarates vom 18. September 2014 über die Manipulation von Sportwettkämpfen,

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unter Hinweis auf das Übereinkommen des Europarates vom 3. Juli 2016 über einen integralen Sicherheits-, Gefahrenabwehr- und Dienstleistungsansatz für Fußballspiele und andere Sportveranstaltungen,

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unter Hinweis auf die des Kodex Sportcharta in der überarbeiteten Fassung vom 16. Mai 2001 und den bei der Europäischen Sportethik des Europarats in der überarbeiteten Fassung vom 13. Oktober 2021,

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unter Hinweis auf die UNESCO-Konvention vom 19. Oktober 2005 über Doping im Sport,

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unter Hinweis auf seine Studie vom Juni 2021 mit dem Titel „EU sports policy: assessment and possible ways forward“ („Bewertung und mögliches weiteres Vorgehen“) (16),

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unter Hinweis auf den Abschlussbericht von Ecorys, KEA und Sport and Citizenship vom Juni 2016 für die GD Bildung und Kultur der Europäischen Kommission mit dem Titel „Mapping and analysis of the specificity of sport“ (Abbildung und Analyse der Besonderheiten des Sports),

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unter Hinweis auf den Bericht von Ecorys and SportsEconAustria von 2020 für die Europäische Kommission mit dem Titel „Mapping study on measuring the economic impact of COVID-19 on the sport sector in the EU“ (Studie mit einer Bestandsaufnahme zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Sportsektor in der EU),

—

gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

—

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Kultur und Bildung (A9-0318/2021),

A.

in der Erwägung, dass der Sport eine wesentliche Rolle im gesellschaftlichen, kulturellen und schulischen Leben der europäischen Bürger spielt und Werte wie Demokratie, Achtung, Solidarität, Vielfalt und Gleichheit fördert;

B.

in der Erwägung, dass der Sport als Vektor für Integration dient, insbesondere für Menschen mit geringeren Möglichkeiten;

C.

in der Erwägung, dass der Sport inklusiv und offen für alle sein muss, unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung oder kulturellem und sozioökonomischem Hintergrund;

D.

in der Erwägung, dass der Sport ein wachsender Wirtschaftszweig ist, der zum Wachstum und zur Beschäftigung in der EU und somit zu ihrem Wohlstand beiträgt;

E.

in der Erwägung, dass der Sport zur Stärkung der europäischen Integration und der Stellung der EU in der internationalen Zusammenarbeit beiträgt;

F.

in der Erwägung, dass COVID-19 nachteilige wirtschaftliche und soziale Auswirkungen auf die Sportwirtschaft gehabt hat;

G.

in der Erwägung, dass die EU bestrebt sein sollte, die europäische Dimension des Sports unter Berücksichtigung seiner besonderen Merkmale und seiner Autonomie weiter zu vertiefen;

H.

in der Erwägung, dass die EU-Sportpolitik sowohl den Spitzen- als auch den Breitensport sowie Formen der aktiven Freizeitgestaltung fördern muss;

I.

in der Erwägung, dass der Breitensport bei jungen Menschen zur Entwicklung von Kompetenzen beiträgt und durch Freiwilligentätigkeit die Bürgerbeteiligung fördert;

J.

in der Erwägung, dass junge Sportler vor der Herausforderung stehen, ihre sportliche Karriere, ihre Ausbildung und ihre berufliche Tätigkeit zu vereinbaren;

K.

in der Erwägung, dass der Sport positive Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bürger hat;

L.

in der Erwägung, dass der Ausbau der Sportinfrastruktur ein wichtiges Element darstellt, wenn es darum geht, die Lebensqualität und die wirtschaftlichen Chancen in abgelegenen und benachteiligten Gebieten zu verbessern;

M.

in der Erwägung, dass der Sport mit einer Reihe von Herausforderungen konfrontiert ist, wie Governance-Fragen, Korruption, Ergebnisabsprachen, Doping, Finanzierung, digitale Piraterie, nur auf Gewinn ausgerichtete Modelle, Menschenrechtsverletzungen, Diskriminierung und Gewalt sowie ökologische Auswirkungen und Nachhaltigkeit;

N.

in der Erwägung, dass Frauen im Sport sowohl in den Leitungsgremien als auch im Medienbereich immer noch unterrepräsentiert sind;

O.

in der Erwägung, dass durch illegale Übertragungen von Live-Sportveranstaltungen die finanzielle Stabilität sowohl des Profi- als auch des Breitensports, die von den Einnahmen aus Senderechten abhängig sind, gefährdet wird;

Erhöhung der Sichtbarkeit, Zusammenarbeit und Einbeziehung des Sports in die Politikbereiche der EU

1.

fordert die EU auf, in der Sportpolitik einen stärker ganzheitlich ausgerichteten Ansatz zu verfolgen und sich stärker um die Einbeziehung des Sports in andere Politikbereiche der EU zu bemühen;

2.

betont, dass die interinstitutionelle Zusammenarbeit und die Zusammenarbeit mit den Interessenträgern im Sportbereich verstärkt werden müssen;

3.

fordert die Kommission auf, eine regelmäßige strukturierte Zusammenarbeit auf hoher Ebene mit allen Interessenträgern im Sportbereich und mit anderen Institutionen einzurichten, um gezieltere und nachvollziehbarere Empfehlungen für Maßnahmen zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen abzugeben, mit denen der Sportsektor konfrontiert ist;

4.

fordert die Kommission auf, eine Mitteilung über die Zukunft des Sports im Zusammenhang mit den strategischen Zielen der EU vorzulegen;

5.

fordert die Kommission auf, die Sichtbarkeit und die Dimension des Sports in allen Politikbereichen der EU zu stärken, indem der Sport in die Bezeichnung des Portfolios des dafür zuständigen Kommissionsmitglieds aufgenommen wird;

6.

fordert in diesem Zusammenhang zudem die Einführung eines Sportkoordinators der EU, der der Ansprechpartner und die sichtbare Anlaufstelle der Kommission zu diesem Thema wäre;

7.

besteht auf einer stärkeren Einbindung des Parlaments, um einen Rahmen für regelmäßige politische Debatten und Maßnahmen im Bereich des Sports sowie für die parlamentarische Kontrolle und Überwachung der Umsetzung der strategischen Ziele zu schaffen;

8.

unterstreicht die Rolle der Konferenz zur Zukunft Europas in den Diskussionen über das weitere Vorgehen in der Sportpolitik der EU und in sportbezogenen Fragen und ermutigt die aktive Beteiligung aller Interessenträger im Sportbereich;

9.

stellt fest, dass im Europarat kürzlich die überarbeitete Fassung der Europäischen Sportcharta angenommen wurde, in der die gemeinsamen Merkmale eines Rahmens für den europäischen Sport und seine Organisation hervorgehoben und die Organe der EU aufgefordert werden, Kohärenz, Zusammenarbeit und Solidarität auf kontinentaler Ebene anzustreben sowie im Bereich der Sportpolitik Eigeninitiative an den Tag zu legen;

10.

fordert eine aktivere Rolle des Parlaments in der Sportdiplomatie;

Stärkung der Grundsätze eines europäischen Sportmodells

11.

erkennt die Bedeutung eines europäischen Sportmodells, das auf Werten, freiwilligen Tätigkeiten und Solidarität beruht, an und sieht seiner Weiterentwicklung im Interesse der Bürger und der Interessenträger erwartungsvoll entgegen;

12.

erkennt die Vielfalt der Ansätze in den verschiedenen Sportarten und Ländern an, ist jedoch der Auffassung, dass die gemeinsame Grundlage des europäischen Sports und insbesondere die Verbindung zwischen dem Breiten- und dem Spitzensport, weiter verbessert und geschützt werden müssen;

13.

fordert ein europäisches Sportmodell, das der Notwendigkeit eines starken Engagements für die Integration der Grundsätze der Solidarität, der Nachhaltigkeit, der Inklusion aller Menschen, des offenen Wettstreits, des sportlichen Verdienstes und der Fairness Rechnung trägt, und spricht sich dementsprechend entschieden gegen abtrünnige Wettbewerbe („breakaway competitions“) aus, die diese Grundsätze untergraben und die Stabilität des Sportökosystems insgesamt gefährden; betont, dass diese Grundsätze von allen Interessenträgern im Sportbereich und nationalen Behörden gefördert werden sollten;

14.

erkennt die Rolle der Verbände bei der Regulierung ihres Sports an und unterstützt eine engere Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Behörden und allen maßgeblichen Interessenträgern;

15.

erkennt die Rolle von Sportvereinen als Grundlage eines europäischen Sportmodells an, das es allen — und insbesondere jungen — Menschen, unabhängig von ihrem kulturellen und sozioökonomischen Hintergrund, ermöglicht, auf lokaler Ebene Sport zu treiben;

16.

hebt hervor, dass es einer gezielteren und verstärkten Solidarität und der stärkeren Umverteilung der Finanzmittel sowie eines Austauschs von Kompetenzen und Fachwissen bedarf, insbesondere zwischen dem Profi- und dem Breitensport; fordert die Sportverbände auf, einen Solidaritätsmechanismus auf der Grundlage einer fairen, verbindlichen Verteilungsmethode, mit dem die angemessene Finanzierung des Amateur- und Breitensports sichergestellt wird, umzusetzen;

17.

betont die Notwendigkeit, die nachhaltige finanzielle Stabilität und ein solides Management von Sportvereinen zu gewährleisten, und fordert die Sportverbände auf, zu diesem Zweck Mechanismen einzuführen, sofern sie noch nicht bestehen, sowie ein angemessenes Durchsetzungssystem zu schaffen;

18.

ist der Auffassung, dass das deutsche Modell der Klubeigentümerschaft auf der Grundlage der 50+1-Regel dem deutschen Fußball gute Dienste erwiesen hat und als mögliches Beispiel bewährter Verfahren betrachtet werden sollte, wenn andere Länder versuchen, ihre eigenen Modelle zu verbessern;

19.

fordert Behörden, Sportverbände und Sportorganisationen nachdrücklich auf, in all ihren Handlungen und insbesondere bei der Vergabe des Gastgeberstatus für Sportgroßveranstaltungen sowie bei der Wahl der Sponsoren die Menschenrechte und demokratischen Grundsätze zu achten; besteht darauf, dass Sportveranstaltungen nicht mehr in Ländern abgehalten werden sollten, in denen diese Grundrechte und Werte wiederholt verletzt werden;

20.

fordert Sportorganisationen auf, die festgelegte Häufigkeit internationaler Sportturniere, insbesondere Europa- und Weltmeisterschaften, einzuhalten und dabei inländische Wettbewerbe und die Gesundheit von Sportlern und Spielern zu berücksichtigen;

Erneuertes Engagement für verantwortungsvoller Verwaltung und Integrität

21.

ist der Auffassung, dass es eines erneuerten Engagements für die verantwortungsvolle Verwaltung bedarf, um die sozialen und wirtschaftlichen Elemente im Sport wieder ins Gleichgewicht zu bringen und sicherzustellen, dass der Vertretung der Interessenträger in Entscheidungsgremien Aufmerksamkeit geschenkt wird;

22.

stellt fest, dass die Ausrichtung des Profisports auf kommerzielle Interessen mit den dringend benötigten sozialen Funktionen in Einklang gebracht werden sollte; bestärkt die maßgeblichen Organisationen darin, sich mit dieser Frage zu befassen, um ihre Vorbildfunktion bei der Verteidigung der Ideale, auf die sich der europäische Sport gründet, zu wahren;

23.

fordert die internationalen, europäischen und nationalen Sportverbände und Vertreterorganisationen der Interessenträger auf, höchste Verwaltungsstandards einzuführen;

24.

erkennt die Anstrengungen an, die von Sportorganisationen und -verbänden unternommen werden, um die Umsetzung von Grundsätzen der verantwortungsvollen Verwaltung im Bereich des Sports sicherzustellen, und betont, dass die Kommission Empfehlungen für Leitlinien für die Organisation des Sports und seine Leitungsgremien in der EU ausarbeiten sollte;

25.

fordert die Leitungsgremien im internationalen, europäischen und nationalen Sport nachdrücklich auf, Maßnahmen zur Vielfalt und zur Inklusion umzusetzen, um insbesondere der geringen Zahl von Frauen und Angehörigen ethnischer Minderheiten in Führungspositionen und Vorständen entgegenzuwirken;

26.

fordert alle Organisationen von Interessenträgern im Sportbereich auf, als Voraussetzung für die Beteiligung an kollektiven Entscheidungsfindungsprozessen ein angemessenes Maß an Repräsentativität und Professionalisierung zu erreichen;

27.

fordert die EU-Organe auf, die Grundrechte der Athleten zu fördern und zu schützen, auch in Bezug auf ihre Vertretung in der Entscheidungsfindung, die Vereinigungsfreiheit, Kollektivverhandlungen und Nichtdiskriminierung;

28.

betont, dass die Sportbehörden den Schutz der psychischen Gesundheit der Sportler genauso berücksichtigen müssen wie ihre körperliche Gesundheit;

29.

fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen um sicherzustellen, dass alle Leistungssportler gleichen Zugang zu den Sozialschutz- und Arbeitsschutzmechanismen haben;

30.

fordert die Mitgliedstaaten, die Leitungsgremien im Sport und die Vereine auf, dem Status der Fans im Sport durch ihre Einbeziehung in die Leitungs- und Entscheidungsgremien Rechnung zu tragen;

31.

fordert die Kommission auf, aufbauend auf ihre bisherige Arbeit zum sozialen Dialog dessen Themenbereich auf alle Profisportarten auszudehnen;

32.

begrüßt Reformen und Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und Rechenschaftspflicht im Spielertransfermarkt aller Sportarten und fordert nachdrücklich weitere Anstrengungen; stellt fest, dass ein europäischer Rahmen erforderlich ist, um die Spielertransfersysteme so zu verbessern, dass sie den europäischen Standards und Zielen entsprechen, insbesondere im Hinblick auf die Arbeitsmarktregulierungen und Finanzvorschriften;

33.

betont erneut, dass die Tätigkeit von Vermittlern reguliert werden muss, und erkennt an, dass die jüngsten Reformen im Fußball, einschließlich der Schaffung einer Clearingstelle, von Lizenzanforderungen für Vertreter und von Obergrenzen für Provisionen von Vertretern, in die richtige Richtung gehen; fordert die zuständigen Sportbehörden nachdrücklich auf, eine rasche Umsetzung dieser Reformen sicherzustellen, und fordert die Kommission auf, die Fortschritte zu überwachen;

34.

weist nachdrücklich darauf hin, dass die Bekämpfung der Korruption im Sport, die häufig mit Geldwäsche und Kriminalität verbunden ist, eine länderübergreifende Zusammenarbeit zwischen allen Interessensträgern und Behörden erfordert;

35.

fordert die Mitgliedstaaten und die zuständigen Behörden auf, Missbräuche im Glücksspielsektor, einschließlich der Verbreitung betrügerischer Websites und räuberischer Maßnahmen, entschieden zu bekämpfen, um Minderjährige und schutzbedürftige Personen vor jeglichem Risiko zu schützen;

36.

fordert den Rat und die Kommission nachdrücklich auf, die Blockade der Unterzeichnung und Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats betreffend die Manipulation von Sportwettbewerben zu überwinden;

37.

hebt hervor, dass Kapazitäten aufgebaut werden müssen, um die Präventions- und Anti-Doping-Maßnahmen im Sport durch eine gemeinsame europäische Strategie zu verstärken, die eine enge Zusammenarbeit und einen Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden in allen Ländern der EU umfasst;

38.

unterstreicht die Notwendigkeit von Informations- und Aufklärungskampagnen zur Prävention von Doping, Ergebnisabsprachen, Korruption, Gewalt, physischem und psychischem Missbrauch und anderen mit der Integrität verbundenen Fragen mit Schwerpunkt auf dem Breitensport;

Sicherstellung eines sicheren, inklusiven und gleichberechtigten Sports

39.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle relevanten Interessenträger einzubeziehen, um zu gewährleisten, dass die Sportpolitik und die Sportvorschriften die Gleichstellung der Geschlechter fördern, mit besonderem Augenmerk auf die Bekämpfung aller Formen von Gewalt und Belästigung, klischeehafter Vorstellungen der Geschlechterrollen, geringer Sichtbarkeit und Medienberichterstattung sowie Ungleichheiten bei Löhnen, Prämien und Auszeichnungen;

40.

fordert die nationalen Sportverbände auf, auf eine Angleichung der Prämienzahlungen für weibliche und männliche Sportler nach dem Vorbild des Fußballverbands von Irland (FAI) hinzuwirken;

41.

fordert die Kommission auf, die Bedeutung der sozialen Eingliederung von benachteiligten Menschen, Flüchtlingen, ethnischen Minderheiten und der LGBTQI+-Gemeinschaft im Bereich des Sports anzuerkennen und diese soziale Eingliederung zu unterstützen und dabei zu gewährleisten, dass niemand zurückgelassen wird;

42.

unterstreicht die Notwendigkeit, das erhebliche soziale Gewicht des Spitzensports zu nutzen, um das Bewusstsein für die Probleme von LGBTQI+-Personen im Sport zu schärfen;

43.

fordert die Sportgremien und -behörden nachdrücklich auf, wirksam gegen Diskriminierung, Gewalt und Hetze vorzugehen und in den Sportstätten und im Internet einen sicheren, inklusiven Sport für alle Athleten, Zuschauer sowie Beschäftigte zu gewährleisten;

44.

besteht auf einem Null-Toleranz-Ansatz in Bezug auf Rassismus und Gewalt im Sport und fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Sportverbände nachdrücklich auf, Maßnahmen zu entwickeln, um solche Vorfälle zu verhindern und wirksame Strafen und Maßnahmen zu ergreifen, um Opfer rassistischer Gewalt zu unterstützen;

45.

fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen um die Einbeziehung von Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen in sportliche Aktivitäten und Sportprogramme zu verstärken und die Sichtbarkeit von Wettkämpfen, an denen Sportler mit Behinderungen teilnehmen, in den Medien zu erhöhen;

46.

betont, dass mehr Mittel bereitgestellt und sämtliche Barrieren für Menschen mit Behinderung beseitigt werden müssen, und zwar durch Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagnen, spezielle Schulungen für die betreffenden Akteure und eine zugängliche Sportinfrastruktur, die die Teilnahme an Sportveranstaltungen und die Teilnahme am Sport ermöglicht;

47.

fordert die Mitgliedstaaten auf, ihren Olympiasiegern und Paralympics-Siegern gleiche finanzielle Prämien zukommen zu lassen und Olympioniken und Paralympioniken mit geringem Einkommen zu unterstützen;

48.

erinnert daran, dass die EU vor demografischen Herausforderungen steht, wie z. B. einer alternden Bevölkerung, und dass der Förderung des aktiven Alterns durch körperliche Betätigung besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte;

49.

fordert die Medien in den Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, einem breiteren Spektrum von Sportarten und insbesondere dem Frauen- und Jugendsport mehr Aufmerksamkeit zu schenken;

50.

fordert die Mitgliedstaaten auf, besondere Maßnahmen zu ergreifen, um Kindern aus sozial schwachen Verhältnissen den Zugang zu Sportarten zu ermöglichen, die mit hohen Ausrüstungskosten und Gebühren verbunden sind, insbesondere Wintersportarten;

51.

fordert die EU-Organe, die Mitgliedstaaten und die Sportorganisationen auf, Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor Diskriminierung, Mobbing und jeglicher Form von Missbrauch Vorrang einzuräumen, das Bewusstsein zu schärfen und für den Zugang zu Rechtsbehelfen zu sorgen, einschließlich rechtlicher Beratung und rechtzeitigem Schutz;

52.

begrüßt die Studie der Kommission zum Schutz des Kindeswohls im Sport aus dem Jahr 2019 und fordert die Kommission auf, unter anderem durch die regelmäßige Erhebung und Aktualisierung von Daten ihre Arbeit in diesem Bereich fortzusetzen;

53.

besteht darauf, dass junge Athleten aus Entwicklungsländern vor Betrug und Menschenhandel geschützt werden müssen, einen Rechtsstatus in Europa erhalten und bei der Bewertung und Überwachung ihrer Verträge Unterstützung erhalten sollten;

54.

fordert die Mitgliedstaaten und die Sportverbände auf, Erste-Hilfe-Kurse für junge Menschen und Sportler anzubieten;

Förderung eines gesunden und aktiven Lebensstils in Verbindung mit Bildungs- und Entwicklungsgelegenheiten

55.

fordert die Mitgliedstaaten und die Behörden auf, die Sportinfrastruktur, insbesondere in abgelegenen und benachteiligten Gebieten, auszubauen und das Angebot an Sportunterricht, einschließlich der täglichen körperlichen Betätigung, der aktiven Pausen und der außerschulischen körperlichen Betätigung in den Schulen zu erhöhen und gleichzeitig einen Mentalitätswandel in Bezug auf die Anerkennung der Bedeutung des Sports als Schulfach einzuleiten;

56.

betont, dass es eines integrierten Konzepts für aktive Städte bedarf, das die körperliche Betätigung im Alltag der europäischen Bürger, insbesondere am Arbeitsplatz, sowie die aktive und nachhaltige Mobilität fördert und zur Entwicklung der entsprechenden Verkehrsmittel beiträgt;

57.

begrüßt die Initiativen und Kampagnen zur Förderung körperlicher Betätigung wie die Europäische Woche des Sports, #BeActive und HealthyLifestyle4All und empfiehlt der Kommission, die Kommunikation über diese Veranstaltungen in den Mitgliedstaaten zu intensivieren und sich dabei insbesondere an Schulen zu wenden; betont, wie wichtig regelmäßige Bewertungen ihrer Reichweite und Auswirkungen sind;

58.

fordert, dass die EU-Leitlinien zu dualen Laufbahnen von Sportlerinnen und Sportlern in den einzelnen Mitgliedstaaten umgesetzt, gefördert und auf das gesamte im organisierten Sport beschäftigte Sportpersonal ausgeweitet werden, und fordert spezifische Umschulungsinitiativen;

59.

bekräftigt seine Aufforderung an die Kommission, die Mitgliedstaaten, die Sportverbände und die Vereine, Möglichkeiten für eine duale Karriere von Sportlern zu fördern, und fordert die Kommission auf, die Aufnahme der grenzüberschreitenden Mobilität von Sportlern in das nächste Programm Erasmus+ zu erwägen;

60.

weist erneut darauf hin, dass eine Strategie entwickelt werden muss, mit der ehemalige Sportler unterstützt werden, damit sie über angemessene Zugang zu Arbeitsplätzen, Qualifikationen oder Umschulungen erhalten;

61.

hebt die Rolle der Trainer, des Sportpersonals, der Lehrer und Jugendbetreuer bei der Entwicklung der Fähigkeiten und der Erziehung von Kindern und jungen Menschen hervor und betont, dass eine angemessene Ausbildung eine Schlüsselrolle bei der Förderung der Teilnahme am Sport und bei der Gewährleistung eines sicheren Umfelds für alle spielt;

62.

begrüßt, dass die Mobilität des Sportpersonals in das Programm Erasmus+ 2021-2027 aufgenommen wurde, und fordert die Kommission, nationalen Agenturen und Sportverbände auf, auf diese neue Möglichkeit aufmerksam zu machen;

63.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gemeinsame Standards auf Unionsebene zu entwickeln um sicherzustellen, dass alle Trainer über die geeigneten Fähigkeiten und eine sachgerechte Ausbildung verfügen, um Kinder und junge Menschen zu betreuen;

64.

fordert die Kommission auf, ein Netzwerk von Botschafterinnen und Botschaftern des Sports aufzubauen, um den Einfluss angesehener sportlicher Vorbilder zur Förderung körperlicher Betätigung und gesunder Lebensstile zu nutzen;

65.

erkennt den wertvollen Beitrag an, den Freiwillige im Sport für eine Gesellschaft leisten, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ein System zur Anerkennung der von Freiwilligen, einschließlich ehrenamtlich tätigen Trainern, erworbenen Qualifikationen zu schaffen, das mit der EU-Qualifikationsagenda im Einklang steht und auf dem Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS) und dem Europäischen Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET) aufbaut;

Unterstützung des Sports, um eine erfolgreiche Erholung sicherzustellen

66.

besteht darauf, dass Unterstützungs- und spezielle Finanzierungsmechanismen erforderlich sind, um den Sportsektor und alle Sportarten nach COVID-19 wieder auf die Beine zu helfen, unter anderem durch nationale Unterstützungsfonds, die Aufbau- und Resilienzfazilität und die Strukturfonds der EU;

67.

begrüßt die Tatsache, dass einige Mitgliedstaaten den Sport in ihre nationalen Aufbau- und Resilienzpläne aufgenommen haben;

68.

fordert die Kommission auf, in ihrem Überprüfungsbericht über die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität, der dem Parlament und dem Rat im Jahr 2022 vorgelegt werden soll, Daten über Investitionen und Reformen im Bereich des Sports vorzulegen;

69.

begrüßt die höheren Mittel für den Sport im Rahmen des laufenden Erasmus+-Programms und unterstützt weitere Synergien zwischen Fonds und Programmen wie EU4Health und LIFE; unterstreicht, dass die Beseitigung sämtlicher Hindernisse im Antragsverfahren auf nationaler Ebene von entscheidender Bedeutung ist, um diese Instrumente zur Unterstützung der Erholung im Sport besser nutzen zu können;

70.

bedauert das Fehlen eines ausdrücklichen Hinweises auf den Sport in der Verordnung über das Programm EU4Health;

71.

fordert die Organe der EU nachdrücklich auf, den Anteil der Haushaltsmittel für den Breitensport im Rahmen des Erasmus+-Programms im nächsten Finanzplanungszeitraum deutlich zu erhöhen;

72.

betont, dass die Finanzierung des Sports auch über das Erasmus+-Programm hinaus weiter gezielt erhöht werden müssen, wobei der Schwerpunkt auf der sozialen Dimension des Sports, insbesondere im Breitensport, liegen sollte;

73.

betont die Bedeutung der vorbereitenden Maßnahmen und Pilotprojekte im Bereich des Sports, die zusätzliche Mittel für den Breitensport einbringen und vielversprechende Ergebnisse liefern;

74.

fordert die Kommission auf, die Zahl der akzeptierten Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen im Bereich des Sports zu erhöhen;

75.

betont, dass der Sporttourismus als eines der Mittel zur Förderung des Aufbaus und der Widerstandsfähigkeit des Sportsektors nach der COVID-19-Pandemie unterstützt werden muss;

76.

erinnert daran, wie wichtig es ist, traditionelle Sportarten zu schützen und als Teil des europäischen Kulturerbes und der regionalen Identität mit angemessenen Mitteln zu fördern;

77.

fordert die nationalen, regionalen und lokalen Behörden auf, die Schlüsselrolle von Sport und körperlicher Betätigung in Bereichen wie Stadtsanierung, Tourismus und territorialer Zusammenhalt anzuerkennen und sie in der Kohäsionspolitik, insbesondere im Hinblick auf den Europäischen Sozialfonds Plus, den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und der Aufbau- und Resilienzfazilität zu fördern;

78.

fordert die Kommission auf, die Verwendung der im Rahmen von REACT-EU bereitgestellten Finanzmittel für Projekte im Zusammenhang mit Sportinfrastrukturen zu fördern, sofern diese nachhaltig sind, zur langfristigen wirtschaftlichen Erholung beitragen und den Tourismus fördern;

79.

weist die Kommission und die Verwaltungsbehörden auf die wichtige Rolle kleiner Sportvereine und -verbände hin und betont den Mangel an personellen und materiellen Ressourcen, die ihnen für den Zugang zu europäischer Finanzierung und gezielter Unterstützung zur Verfügung stehen;

80.

fordert die Mitgliedstaaten auf, die Anwendung eines möglichst niedrigen Mehrwertsteuersatzes auf den Sportsektor als eines der Instrumente zur Erleichterung des Zugangs zu Dienstleistungen in diesem Bereich im Anschluss an die COVID-19-Pandemie in Betracht zu ziehen;

81.

fordert die Kommission auf, gemeinsam mit allen einschlägigen Interessenträgern, einschließlich der Zivilgesellschaft, der Sozialpartner und der Behörden, eine Methodik zur Festlegung der Kriterien für die Messung und Überwachung der sozialen Wirkungen Sportprojekte zu entwickeln und regelmäßig Daten über die soziale Wirkung des Sports vorzulegen und zu aktualisieren;

82.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Daten zu den wirtschaftlichen Wirkungen des Sports regelmäßig zu aktualisieren;

Unterstützung des Übergangs zu einer nachhaltigen und innovativen Zukunft

83.

nimmt die von Vereinen und Verbänden unternommenen Anstrengungen zur Gewährleistung ökologischer Nachhaltigkeit zur Kenntnis; fordert die Organe der EU, die Mitgliedstaaten und die Sportverbände jedoch auf, die Entwicklung des Sports und die Organisation von ökologisch ambitionierten Sportveranstaltungen weiter zu unterstützen und zu fördern;

84.

besteht auf der Ausrichtung des Sports an den Grundsätzen des europäischen Grünen Deals und hebt seinen Beitrag zur Förderung des Umweltbewusstseins und zu Verhaltensänderungen hervor;

85.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den ökologischen Wandel im Sportsektor zu unterstützen, insbesondere im Hinblick auf den Bau, die Erweiterung und die Renovierung von Sportinfrastrukturen und insbesondere Wintersportanlagen;

86.

unterstreicht die Bedeutung von Sport und körperlicher Betätigung im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses und erkennt das Potenzial für die Entwicklung aktiven Wohnraums und die Förderung einer nachhaltigen Sportinfrastruktur an; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass Sportprojekten, insbesondere solchen im öffentlichen Raum, im Rahmen dieser Initiative Vorrang eingeräumt wird;

87.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, harmonisierte Mindestzugänglichkeitskriterien, Nachhaltigkeitsbenchmarks und Sicherheitsstandards für Sportinfrastrukturen festzulegen, einschließlich vorbeugender Maßnahmen gegen jegliche Form von Belästigung, und die Inklusion sowie die Mobilität von Sportlern und im Sportbereich tätigen Personen zu fördern;

88.

fordert, dass den Arbeitsbedingungen von Bauarbeitern, die am Bau von Sportinfrastrukturen beteiligt sind, besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird;

89.

betont die Bedeutung von Innovation und sektorübergreifender Zusammenarbeit im Sport und insbesondere der Entwicklung digitaler Instrumente, um die Beteiligung an körperlichen Aktivitäten mit dem Schwerpunkt auf jungen Menschen zu erhöhen;

90.

unterstreicht, dass im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie neue Wege zur Organisation von Sportveranstaltungen unter Nutzung der verfügbaren digitalen Technologien ins Auge gefasst werden sollten;

91.

fordert die Kommission und das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) auf, eine Wissens- und Innovationsgemeinschaft (KIC) im Bereich des Sports zu schaffen, um Innovation, Resilienz und transnationale Zusammenarbeit zu fördern;

92.

fordert die Organe der EU auf, eine Debatte über die Zukunft und die Möglichkeiten des E-Sports einzuleiten und Daten zu erheben, um diesen Sektor zu bewerten und eine Studie über seine sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen vorzulegen;

93.

fordert die Kommission auf, das wachsende Problem der illegalen Übertragung von Live-Sportveranstaltungen unverzüglich wirksam in Angriff zu nehmen;

o

o o

94.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie den europäischen, internationalen und nationalen Sportverbänden und -organisationen zu übermitteln.

(1)  Resolution A/RES/70/1 der Generalversammlung der Vereinigten Nationen vom 25. September 2015 mit dem Titel „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“.

(2)  ABl. L 189 vom 28.5.2021, S. 1.

(3)  ABl. C 239 E vom 20.8.2013, S. 46.

(4)  ABl. C 36 vom 29.1.2016, S. 137.

(5)  ABl. C 407 vom 4.11.2016, S. 81.

(6)  ABl. C 252 vom 18.7.2018, S. 2.

(7)  ABl. C 385 vom 22.9.2021, S. 2.

(8)  Angenommene Texte, P9_TA(2021)0045.

(9)  Angenommene Texte, P9_TA(2021)0236.

(10)  ABl. C 419 vom 4.12.2020, S. 1.

(11)  ABl. C 416 vom 11.12.2019, S. 3.

(12)  ABl. C 192 vom 7.6.2019, S. 18.

(13)  ABl. C 214 I vom 29.6.2020, S. 1.

(14)  ABl. C 196 vom 11.6.2020, S. 1.

(15)  ABl. C 212 vom 4.6.2021, S. 2.

(16)  Mittag, J. & Naul, R. (2021), EU sports policy: assessment and possible ways forward („Bewertung und mögliches weiteres Vorgehen“), Europäisches Parlament, Forschung für den CULT-Ausschuss — Hauptabteilung Struktur- und Kohäsionspolitik, Brüssel.