Brüssel, den 22.7.2025

COM(2025) 412 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Ausübung der der Kommission übertragenen Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Ausübung der der Kommission übertragenen Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen

1.EINLEITUNG

Mit der Verordnung (EU) 2016/1013 des Europäischen Parlaments und des Rates 1 wurden unter anderem die der Kommission durch die Verordnung (EG) Nr. 184/2005 2 übertragenen Befugnisse an den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) angepasst.

Nach der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 in der geänderten Fassung kann die Kommission gemäß Artikel 290 AEUV delegierte Rechtsakte zu folgenden Zwecken erlassen:

ØWenn aufgrund von wirtschaftlichen oder technischen Entwicklungen die Ebenen der geografischen Aufgliederung, die Ebenen der Aufgliederung nach institutionellen Sektoren und die Ebenen der Aufgliederung nach Wirtschaftszweigen, die in Anhang I Tabellen 6, 7 und 8 genannt sind, aktualisiert werden müssen (Artikel 2 Absatz 3);

ØWenn bestimmte Anforderungen von Datenströmen gemäß Anhang I aufgehoben oder verringert werden müssen, sofern diese Aufhebung oder Verringerung keine Minderung der Qualität der Statistiken bewirkt, die aufgrund der genannten Verordnung erstellt werden (Artikel 2 Absatz 3);

ØUm die in Artikel 5 Absatz 5 der genannten Verordnung festgelegte Frist für die Vorlage der Ergebnisse der Pilotstudien zu Statistiken der Direktinvestitionen (ADI), die auf dem Konzept des letztendlichen Eigentümers beruhen, und zu Statistiken der Direktinvestitionen, die zwischen Direktinvestitionstransaktionen mit Unternehmensneugründungen und Übernahmen unterscheiden, zu verlängern (Artikel 5 Absatz 6).

Bei der Wahrnehmung dieser Befugnisse stellt die Kommission sicher, dass die nach diesen Bestimmungen erlassenen delegierten Rechtsakte weder für die Mitgliedstaaten oder die Auskunftgebenden einen erheblichen zusätzlichen Aufwand bedeuten, der über das hinausgeht, was für die Zwecke der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 erforderlich ist, noch den anwendbaren, zugrunde liegenden konzeptionellen Rahmen ändern. Artikel 10 Absatz 4 der genannten Verordnung sieht vor, dass die Kommission im Rahmen ihrer Vorbereitungsarbeiten zu delegierten Rechtsakten im Einklang mit der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung 3 systematische Konsultationen mit den Sachverständigen der Mitgliedstaaten durchführt. Gemäß Artikel 10 Absatz 5 der genannten Verordnung hat die Kommission einen delegierten Rechtsakt dem Europäischen Parlament und dem Rat zu übermitteln, sobald sie ihn erlässt.

2.RECHTSGRUNDLAGE

Gemäß Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 wird der Kommission die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem 19. Juli 2021 übertragen. Die Befugnisübertragung verlängert sich stillschweigend um Zeiträume von jeweils fünf Jahren, es sei denn, das Europäische Parlament oder der Rat widersprechen einer solchen Verlängerung spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Zeitraums.

Die Kommission ist verpflichtet, spätestens neun Monate vor Ablauf des Fünfjahreszeitraums einen Bericht über die Befugnisübertragung zu erstellen. Dieser Verpflichtung wird mit dem vorliegenden Bericht nachgekommen.

3.AUSÜBUNG DER BEFUGNISÜBERTRAGUNG DURCH DIE KOMMISSION

In ihrem Bericht von 2020 4 prüfte die Kommission die Inanspruchnahme der Befugnisübertragung in den ersten fünf Jahren der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 184/2005. Seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2016/1013 hat die Kommission einen delegierten Rechtsakt erlassen, nämlich die Delegierte Verordnung (EU) 2019/505 der Kommission 5 . Mit der genannten Verordnung wurden auf der Grundlage von Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 die Ebenen der geografischen Aufgliederung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 aktualisiert, um wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen.

Im Folgezeitraum, der gemäß der stillschweigenden Verlängerung der Befugnisübertragung am dem 19. Juli 2021begann, wurde die Auffassung vertreten, dass der bestehende Rechtsrahmen auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 voll und ganz geeignet war, den statistischen und methodischen Erfordernissen der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der ADI im Berichtszeitraum gerecht zu werden. Dies wurde durch umfassende Konsultationen mit der Sachverständigengruppe für Zahlungsbilanz und anderen einschlägigen Sachverständigengruppen bestätigt, wodurch die Einbeziehung von Interessenträgern in die Prüfung nach etwaigem Bedarf an delegierten Rechtsakten sichergestellt wurde.

Andererseits hat die Kommission von ihrer Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 Gebrauch gemacht, um durch die Delegierte Verordnung (EU) 2024/3104 der Kommission 6 Verweise auf die Systematik der Wirtschaftszweige (NACE)anzupassen.



4.SCHLUSSFOLGERUNG

Seit dem 19. Juli 2021 hat die Kommission die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 übertragene Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte ausgeübt, um Verweise auf die Systematik der Wirtschaftszweige (NACE) anzupassen.

Die Kommission ist der Auffassung, dass sie die in der Verordnung vorgesehenen delegierten Befugnisse behalten sollte. Diese Befugnisse sind nach wie vor von wesentlicher Bedeutung, um einem potenziellen künftigen Bedarf gerecht zu werden, z. B. Aktualisierungen von Klassifikationen, Methoden oder Variablen, und um sicherzustellen, dass die EU-Statistiken in den Bereichen Zahlungsbilanz, internationaler Dienstleistungsverkehr und ADI weiterhin hohen Qualitätsstandards entsprechen.

Die Kommission ersucht das Europäische Parlament und den Rat, diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

(1)

  Verordnung (EU) 2016/1013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen (ABl. L 171 vom 29.6.2016, S. 144).

(2)

  Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Januar 2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen (ABl. L 35 vom 8.2.2005, S. 23).

(3)

  Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung (ABl. L 123 vom 12.5.2016, S. 1).

(4)

Europäische Kommission, Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Ausübung der der Kommission übertragenen Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen (COM(2020) 490 final vom 10.9.2020, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52020DC0490 .

(5)

  Delegierte Verordnung (EU) 2019/505 der Kommission vom 19. Dezember 2018 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Ebenen der geografischen Aufgliederung (ABl. L 85 vom 27.3.2019, S. 1).

(6)

  Delegierte Verordnung (EU) 2024/3104 der Kommission vom 2. September 2024 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die mit der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgestellte statistische Systematik der Wirtschaftszweige NACE (ABl. L, 2024/3104, 12.12.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2024/3104/oj).