82/680/EWG: Beschluß des Rates vom 4. Oktober 1982 zur Ernennung der griechischen Mitglieder und Stellvertreter des Beratenden Ausschusses für die Ausbildung des Tierarztes
Amtsblatt Nr. L 285 vom 08/10/1982 S. 0029
***** BESCHLUSS DES RATES vom 4. Oktober 1982 zur Ernennung der griechischen Mitglieder und Stellvertreter des Beratenden Ausschusses für die Ausbildung des Tierarztes (82/680/EWG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Beschluß 78/1028/EWG des Rates vom 18. Dezember 1978 zur Einsetzung eines Beratenden Ausschusses für die Ausbildung des Tierarztes (1), insbesondere auf die Artikel 3 und 4, in Erwägung nachstehender Gründe: Nach Artikel 3 dieses Beschlusses besteht der Beratende Ausschuß für die Ausbildung des Tierarztes aus drei Sachverständigen je Mitgliedstaat und jeweils einem Stellvertreter für diese Sachverständigen. Nach Artikel 4 desselben Beschlusses beträgt die Amtszeit dieser Sachverständigen und ihrer Stellvertreter drei Jahre. Die Republik Griechenland ist am 1. Januar 1981 Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften geworden. Folglich sind die Sachverständigen und Stellvertreter zu ernennen, die die Republik Griechenland in dem genannten Ausschuß vertreten. Mit Beschluß 80/238/EWG vom 18. Februar 1980 (2) hat der Rat die Mitglieder und Stellvertreter des Beratenden Ausschusses für die Ausbildung des Tierarztes für die Zeit vom 18. Februar 1980 bis zum 17. Februar 1983 ernannt. Es ist angezeigt, die von der Republik Griechenland bereits genannten Sachverständigen und Stellvertreter für die Zeit bis zum 17. Februar 1983 zu ernennen. Die Benennung des stellvertretenden Ausschußmitglieds aus der Gruppe der Sachverständigen aus den für den Unterricht in Veterinärwissenschaften zuständigen Lehranstalten erfolgt später - BESCHLIESST: Einziger Artikel Die folgenden Personen werden für die Zeit bis zum 17. Februar 1983 zu griechischen Mitgliedern und Stellvertretern des Beratenden Ausschusses für die Ausbildung des Tierarztes ernannt: A. Sachverständige des Berufsstands der praktizierenden Tierärzte 1.2 // Mitglied: // Herr Sotiropoulos Nicolaos // Stellvertreter: // Herr Exarchopoulos Georgios B. Sachverständige aus den für den Unterricht in Veterinärwissenschaften zuständigen Lehranstalten 1.2 // Mitglied: // Herr Leontidis Sotirios C. Sachverständige aus den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats 1.2 // Mitglied: // Herr Dimitriou Dimitrios // Stellvertreter: // Herr Tsanglas Ilias. Geschehen zu Luxemburg am 4. Oktober 1982. Im Namen des Rates Der Präsident H. GROVE (1) ABl. Nr. L 362 vom 23. 12. 1978, S. 10. (2) ABl. Nr. L 52 vom 26. 2. 1980, S. 11.