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30.7.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 245/15 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2020/1122 DER KOMMISSION
vom 28. Juli 2020
über die Anerkennung der DNV GL AS als Klassifikationsgesellschaft für Binnenschiffe gemäß der Richtlinie (EU) 2016/1629 des Europäischen Parlaments und des Rates
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie (EU) 2016/1629 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 zur Festlegung technischer Vorschriften für Binnenschiffe, zur Änderung der Richtlinie 2009/100/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/87/EG (1), insbesondere auf Artikel 21 Absatz 1,
nach Anhörung des gemäß Artikel 7 der Richtlinie 91/672/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 über die gegenseitige Anerkennung der einzelstaatlichen Schifferpatente für den Binnenschiffsgüter- und -personenverkehr (2) eingesetzten Ausschusses,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Deutschland hat bei der Kommission einen Antrag auf Anerkennung der DNV GL AS als Klassifikationsgesellschaft gemäß der Richtlinie (EU) 2016/1629 gestellt. |
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(2) |
Deutschland hat außerdem die erforderlichen Informationen und Unterlagen vorgelegt, damit die Kommission überprüfen kann, ob die Anerkennungskriterien erfüllt sind. |
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(3) |
DNV GL AS ist eine neue Klassifikationsgesellschaft, die infolge des Zusammenschlusses der beiden Klassifikationsgesellschaften Det Norske Veritas AS und Germanischer Lloyd SE im Jahr 2013 gegründet wurde. |
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(4) |
Germanischer Lloyd SE war zuvor bereits als Klassifikationsgesellschaft für Binnenschiffe gemäß der Richtlinie 2006/87/EG anerkannt worden. |
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(5) |
DNV GL AS sollte als neuer juristischer Person, die durch den Zusammenschluss entstanden ist, die Anerkennung als Klassifikationsgesellschaft im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/1629 von der Kommission erteilt werden. |
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(6) |
Die Kommission hat die dem Antrag auf Anerkennung beigefügten Informationen und Unterlagen bewertet, die bestätigen, dass DNV GL AS die Kriterien gemäß Anhang VI der Richtlinie (EU) 2016/1629 erfüllt — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
DNV GL AS wird als Klassifikationsgesellschaft für Binnenschiffe gemäß der Richtlinie (EU) 2016/1629 anerkannt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 28. Juli 2020
Für die Kommission
Adina VĂLEAN
Mitglied der Kommission