20.9.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 335/21


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.9054 — Broadcom/CA)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2018/C 335/13)

1.   

Am 12. September 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

—

Broadcom Inc. (Vereinigte Staaten),

—

CA, Inc. (Vereinigte Staaten).

Broadcom Inc. übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von CA, Inc.

Der Zusammenschluss erfolgt in Form einer Übernahme.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   Broadcom Inc.: Herstellung von Halbleitern und Hardware für Anwendungen in den Bereichen Kommunikation, Lagerhaltung und Industrie;

—   CA, Inc.: Entwicklung von Software, die die Kunden bei der Entwicklung, dem Betrieb, der Erprobung, dem Einsatz und der Sicherung ihrer Geschäftsanwendungen und Datenbanken unterstützt.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9054 — Broadcom/CA

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.