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29.10.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 445/102 |
P9_TA(2020)0373
Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 2020 zu der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz (2020/2767(RSP))
(2021/C 445/13)
Das Europäische Parlament,
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gestützt auf Artikel 165 und 166 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, |
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gestützt auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere auf deren Artikel 14 zum Recht auf Bildung, |
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unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und die darin festgelegten Ziele für nachhaltige Entwicklung, insbesondere das Ziel 4 und seine Zielvorgaben, |
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unter Hinweis auf die vom Rat, vom Parlament und von der Kommission im November 2017 proklamierte europäische Säule sozialer Rechte, insbesondere deren Grundsätze 1 „allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen“ und 4 „aktive Unterstützung für Beschäftigung“, |
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unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates vom 1. Juli 2020 zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz (COM(2020)0275) und das begleitende Arbeitsdokument ihrer Dienststellen (SWD(2020)0123), |
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unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom Oktober 2017 mit dem Titel „Mapping of VET graduate tracking measures in EU Member States“ (Aufstellung der Maßnahmen zur Nachverfolgung von Absolventen einer beruflichen Aus- und Weiterbildung in den EU-Mitgliedstaaten), |
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unter Hinweis auf die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET) (1), |
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unter Hinweis auf die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Einrichtung eines Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET) (2), |
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unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 16. Juni 2020 zur Bewältigung der COVID-19-Krise im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, |
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unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 8. November 2019 zur Weiterentwicklung des europäischen Bildungsraums zur Unterstützung zukunftsorientierter Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung (3), |
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unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 15. März 2018 zu einem Europäischen Rahmen für eine hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildung (4), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 1. Juli 2020 über eine europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz (COM(2020)0274) und die begleitenden Arbeitsdokumente ihrer Dienststellen (SWD(2020)0121) und (SWD(2020)0122), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 1. Juli 2020 mit dem Titel „Förderung der Jugendbeschäftigung: eine Brücke ins Arbeitsleben für die nächste Generation“ (COM(2020)0276), |
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unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates vom 1. Juli 2020 mit dem Titel „Eine Brücke ins Arbeitsleben — Stärkung der Jugendgarantie“ und zur Ersetzung der Empfehlung des Rates vom 22. April 2013 zur Einführung einer Jugendgarantie (COM(2020)0277), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. September 2020 über die Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025 (COM(2020)0625) und das begleitende Arbeitsdokument ihrer Dienststellen (SWD(2020)0212), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. September 2020 mit dem Titel „Aktionsplan für digitale Bildung 2021-2027 — Neuaufstellung des Bildungswesens für das digitale Zeitalter“ (COM(2020)0624) und das begleitende Arbeitsdokument ihrer Dienststellen (SWD(2020)0209), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 17. Januar 2018 zum Aktionsplan für digitale Bildung (COM(2018)0022), |
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unter Hinweis auf den strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020), |
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unter Hinweis auf den europäischen Rahmen für die Schlüsselkompetenz „Persönliche Kompetenz, soziale Kompetenz und Lernkompetenz“ (LifeComp), |
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unter Hinweis auf den Synthesebericht des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) vom 15. April 2020, der sich auf Informationen stützt, die von der Cedefop-Gemeinschaft von Fachkräften im Bereich der Berufsbildung zur Verfügung gestellt wurden, mit dem Titel: „How are European countries managing apprenticeships to respond to the COVID-19 crisis?“ (Wie verwalten die europäischen Länder die Lehrlingsausbildung, um auf die COVID-19-Krise zu reagieren?), |
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unter Hinweis auf den Cedefop-Bericht mit dem Titel „Vocational education and training in Europe, 1995-2035 — Scenarios for European vocational education and training in the 21st century“ (Berufliche Aus- und Weiterbildung in Europa, 1995–2035. Szenarien für die berufliche Aus- und Weiterbildung in Europa im 21. Jahrhundert), |
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unter Hinweis auf die Reihe von sieben Forschungsarbeiten des Cedefop mit dem Titel „The changing nature and role of vocational education and training in Europe“ (Der sich wandelnde Charakter und die Rolle der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Europa), |
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unter Hinweis auf die Veröffentlichung des Cedefop aus dem Jahr 2013 mit dem Titel „Benefits of vocational education and training in Europe for people, organisations and countries“ (Vorteile der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Europa für Menschen, Organisationen und Länder), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Oktober 2020 zu der Jugendgarantie (5), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Juni 2018 zur Modernisierung des Bildungswesens in der EU (6), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. September 2017 zu einer neuen europäischen Agenda für Kompetenzen (7), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2016 zu bildungs- und ausbildungspolitischen Maßnahmen zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit (8), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. April 2016 zu Erasmus+ und anderen Instrumenten zur Förderung der Mobilität in der beruflichen Aus- und Weiterbildung — ein Konzept für lebenslanges Lernen (9), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juni 2011 zu der europäischen Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Unterstützung der Europa-2020-Strategie (10), |
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unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 20. Mai 2008 zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung des Beschlusses 85/368/EWG des Rates über die Entsprechungen der beruflichen Befähigungsnachweise zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (11), |
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unter Hinweis auf die Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 6. Mai 2020 mit dem Titel „VET in a time of crisis: Building foundations for resilient vocational education and training systems“ (Berufsbildung in einer Zeit der Krise: Schaffung von Grundlagen für belastbare Berufsbildungssysteme), |
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unter Hinweis auf die Anfragen an den Rat und die Kommission zu der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz (O-000068/2020 — B9-0027/2020 und O-000069/2020 — B9-0028/2020), |
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gestützt auf Artikel 136 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung, |
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unter Hinweis auf den Entschließungsantrag des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, |
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A. |
in der Erwägung, dass die berufliche Aus- und Weiterbildung ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Bildungssysteme und der Systeme des lebensbegleitenden Lernens ist, die jungen Menschen und Erwachsenen das Wissen, das Know-how, die Fähigkeiten und die Kompetenzen vermitteln, die sie auf dem Arbeitsmarkt benötigen; in der Erwägung, dass die berufliche Aus- und Weiterbildung in der Europäischen Union etwa die Hälfte aller Absolventinnen und Absolventen der Sekundarstufe II hervorbringt; in der Erwägung, dass die berufliche Aus- und Weiterbildung für die Bewältigung der Herausforderungen, die sich infolge der sich beschleunigenden Makrotrends und der künftigen Übergänge ergeben, von wesentlicher Bedeutung sein könnte und dass sie der Schlüssel zur Beseitigung des zunehmenden Qualifikationsdefizits auf dem Arbeitsmarkt der EU sein könnte; |
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B. |
in der Erwägung, dass nach Angaben des Cedefop rund zwei Drittel der Europäer (68 %) der Ansicht sind, dass die Berufsausbildung im Sekundarbereich II in ihrem Land positiv besetzt ist, wohingegen etwas weniger als ein Viertel (23 %) der Meinung sind, dass sie negativ besetzt ist (12); |
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C. |
in der Erwägung, dass die allgemeine und berufliche Bildung ferner eine wesentliche Rolle bei der gesellschaftlichen Integration der Menschen und der Förderung der Teilhabe am politischen Prozess spielt, was zur Stärkung der Inklusion sowie zu einem demokratischen und bürgerschaftlichen Engagement beiträgt; |
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D. |
in der Erwägung, dass die berufliche Aus- und Weiterbildung die berufliche Entwicklung von Studierenden und Arbeitnehmern, die Leistung von Unternehmen, die Wettbewerbsfähigkeit, Forschung und Innovation fördern kann und ein zentraler Aspekt einer erfolgreichen Beschäftigungs- und Sozialpolitik ist; |
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E. |
in der Erwägung, dass die berufliche Aus- und Weiterbildung in Europa ausgesprochen vielfältig und nicht für alle Lernenden gleichermaßen attraktiv ist; in der Erwägung, dass nationale Systeme und Initiativen auf EU-Ebene besser vereinbar und vernetzt sein müssen; in der Erwägung, dass die Kommission und die Strategien der EU eine wichtige Rolle spielen können, wenn es darum geht, die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur beruflichen Aus- und Weiterbildung auf EU-Ebene zu fördern und zu koordinieren; in der Erwägung, dass die Rolle der transnationalen und nationalen Netzwerke und Partnerschaften von Berufsbildungsanbietern für die Bekanntmachung der politischen Agenda für die Berufsbildung und der bewährten Verfahren der EU wesentlich ist; |
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F. |
in der Erwägung, dass die berufliche Erstausbildung nicht mehr ausschließlich als beruflicher Bildungsweg, sondern als Alternative zum akademischen Bildungsweg angesehen wird, die viele Elemente einer akademischen Bildung umfasst, die letztlich zur Hochschulbildung führen können; in der Erwägung, dass der berufliche Bildungsweg in Ländern, in denen das duale Berufsausbildungssystem etabliert ist, stets die praktische Erfahrung am Arbeitsplatz mit dem Unterricht an der Berufsschule kombiniert; |
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G. |
in der Erwägung, dass berufliche Weiterbildungsmaßnahmen von entscheidender Bedeutung sind, um die sozialen und wirtschaftlichen Ziele der EU zu erreichen; in der Erwägung, dass berufliche Weiterbildungsmaßnahmen die Teilhabe von Erwachsenen am lebenslangen Lernen verbessern, ihre Beschäftigungsfähigkeit erhöhen und die Beschäftigung in Europa steigern; |
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H. |
in der Erwägung, dass die europäischen Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung vor großen Herausforderungen stehen; in der Erwägung, dass diese Systeme mit der Fähigkeit ausgestattet werden müssen, sich an den sich rasch entwickelnden ökologischen und digitalen Wandel, die technologischen Entwicklungen, den Wandel der Beschäftigung und den Übergang zu mehr Arbeitsplätzen für Hochqualifizierte, die sich wandelnden Anforderungen des Arbeitsmarktes, die Behebung des derzeitigen und die Verhinderung eines künftigen Fachkräftemangels, neue Geschäftsmodelle, neue Formen der Arbeitsorganisation, die demografischen Entwicklungen, Kohäsion und Infrastrukturentwicklungen anzupassen; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten und die Organe der EU ihre Bemühungen und ihre Unterstützung verstärken müssen, um die bestmöglichen Bedingungen für die Berufsausbildung zu schaffen, damit eine rasche Anpassung an diese Herausforderungen und den Qualifikationsbedarf am Arbeitsmarkt gelingt; |
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I. |
in der Erwägung, dass es Ländern mit gut konzipierten Berufsbildungsprogrammen leichter fällt, die Jugendarbeitslosigkeit zu verhindern — selbst in Krisenzeiten; in der Erwägung, dass einer Analyse des Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) zufolge Länder mit einem dualen Berufsausbildungssystem die Wirtschaftskrise 2008 und ihre Auswirkungen auf junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt besser bewältigt haben; in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosenquote in Ländern ohne duales Berufsausbildungssystem in dieser Zeit deutlich gestiegen ist (13); |
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J. |
in der Erwägung, dass zahlreiche mobile Arbeitnehmer in der EU trotz der Bemühungen um die Einrichtung eines koordinierten Europäischen Qualifikationsrahmens und der Entwicklung nationaler Qualifikationsrahmen bei der Anerkennung ihrer Qualifikationen und Ausbildung und wenn es darum geht, eine gleichwertige Beschäftigung in anderen Mitgliedstaaten zu finden, Schwierigkeiten begegnen; |
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K. |
in der Erwägung, dass das duale System in der Regel nicht die Möglichkeit bietet, den Bildungsprozess auf allen Ebenen fortzusetzen; in der Erwägung, dass das duale System flexibel und in der Lage sein muss, auf die Veränderungen am Arbeitsmarkt und neue, noch unbekannte Beschäftigungsmöglichkeiten zu reagieren; |
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L. |
in der Erwägung, dass sich Praktika und die Berufsbildung, die bei ausländischen Arbeitgebern im Rahmen des Programms Erasmus+ absolviert werden, erheblichen Einfluss auf die Förderung von Studierenden und Absolventen von Berufs- und Fachschulen bei der Arbeitssuche und der Entwicklung von Kompetenzen, die auf dem Arbeitsmarkt benötigt werden, darunter Sprache, Fachsprache und soziale Kompetenzen, haben; |
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M. |
in der Erwägung, dass die COVID-19-Pandemie die berufliche Aus- und Weiterbildung sowie die allgemeine Schulbildung erheblich belastet und das Lernen sowohl am Arbeitsplatz als auch im Klassenzimmer unterbrochen hat; in der Erwägung, dass die Pandemie das Lernen am Arbeitsplatz, einschließlich der Lehrlingsausbildung und Ausbildungsprogramme, besonders beeinträchtigt hat, wobei häufig ein deutlicher Rückgang der Zahlen hinsichtlich Teilnahme, Angeboten und neuen Studierenden zu verzeichnen war; in der Erwägung, dass die Folgen der COVID-19-Krise auch die Möglichkeit bieten, eine digitale und technologische Revolution im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu beschleunigen, wodurch nach Möglichkeit physische Barrieren überwunden und die Reichweite und Wirkung auf die erwarteten Ergebnisse erheblich gesteigert werden können; |
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N. |
in der Erwägung, dass die Lehrlingsausbildung in vielen Branchen massiv von Unternehmensschließungen und Kurzarbeit betroffen ist; |
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O. |
in der Erwägung, dass junge Menschen in Bezug auf die Arbeitslosigkeit wahrscheinlich unverhältnismäßig unter den Folgen der Wirtschaftskrise leiden werden, die durch die COVID-19-Pandemie ausgelöst wurde; in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosigkeit im August 2020, nachdem sie in den vergangenen Monaten rasch zugenommen hatte, in der EU bei 17,6 % und im Euro-Währungsgebiet bei 18,1 % lag (gegenüber 14,1 % bzw. 15,4 % im August 2019), und in der Erwägung, dass sie in naher Zukunft voraussichtlich weiter steigen und viele junge Menschen in prekären und atypischen Beschäftigungsverhältnissen oder Inaktivität mit unzureichendem Sozialschutz gefangen halten wird; in der Erwägung, dass die EU die Jugendarbeitslosigkeit und jungen Menschen, die keine Schule besuchen, keiner Arbeit nachgehen und keine Berufsausbildung absolvieren, zu einer ihrer wichtigsten Prioritäten erklären muss, um zu vermeiden, dass infolge der derzeitigen Krise, die sich zudem nachteilig auf die psychische Gesundheit und das Leben von Millionen von jungen Menschen auswirken wird, eine weitere „verlorene Generation“ entsteht; in der Erwägung, dass die allgemeine und berufliche Bildung ein Schlüsselfaktor ist, um Lernende auf demokratische Gesellschaften und den erfolgreichen Eintritt in den Arbeitsmarkt und die Erwerbstätigkeit vorzubereiten; |
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P. |
in der Erwägung, dass die jüngsten sozioökonomischen Entwicklungen und die durch die COVID-19-Pandemie ausgelöste Krise die sozialen Ungleichheiten verschärft und die Notwendigkeit verstärkt haben, die Berufsbildungssysteme nicht nur effizienter, sondern auch zugänglicher und inklusiver für schutzbedürftige Gruppen und Menschen in ländlichen oder abgelegenen Gebieten zu gestalten; in der Erwägung, dass gleiche Chancen für alle von entscheidender Bedeutung sind; in der Erwägung, dass der Zugang zu Computern, einer Breitbandverbindung, digitaler Unterstützung und anderen technologischen Lernmitteln nicht nur für Berufsbildungsanbieter, sondern auch für Lernende wesentlich ist, um zu vermeiden, dass sich die Ungleichheiten vertiefen und sicherzustellen, dass niemand zurückgelassen wird; |
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Q. |
in der Erwägung, dass 60 Millionen in der EU gering qualifiziert sind; in der Erwägung, dass nach Angaben des Cedefop 128 Millionen Erwachsene in der EU einen niedrigen Bildungsstand, geringe digitale Kompetenzen oder geringe kognitive Kompetenzen haben oder ein mittleres Bildungsniveau haben, aber Gefahr laufen, dass sie Fähigkeiten verlieren und ihre Kompetenzen veralten, und daher Weiterqualifizierung und Umschulung benötigen; in der Erwägung, dass gut durchdachte und inklusive Berufsbildungssysteme von strategischer Bedeutung sind, um die Kompetenzen und Fähigkeiten aller Lernenden zu steigern und den Zugang zu hochwertigen Beschäftigungsmöglichkeiten zu erleichtern; |
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R. |
in der Erwägung, dass 2017 4,3 % der Schüler in der Sekundarstufe I in der EU einen Berufsbildungsgang einschlugen, wobei dieser Anteil in einem Berufsbildungsgang der Sekundarstufe II bei 47,8 % und für die nicht-tertiäre postsekundäre Ausbildung bei 92 % lag; in der Erwägung, dass 2017 46,7 % aller Absolventen von Berufsbildungsgängen der Sekundarstufe II in der EU Frauen waren (14); |
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S. |
in der Erwägung, dass die COVID-19-Krise sowohl in der Berufsbildung als auch in der allgemeinen Bildung einige Herausforderungen und Grenzen des Fernunterrichts in technischen und inhaltlichen Bereichen aufgezeigt hat; |
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T. |
in der Erwägung, dass der Fernunterricht die Gefahr birgt, die Schulabbrecherquoten von gefährdeten Lernenden zu erhöhen, und daher eher eine Ergänzung als eine Alternative zum konventionellen Lernen bleiben sollte; |
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U. |
in der Erwägung, dass es weder eine allgemein anerkannte Definition noch ein gemeinsames Verständnis von Micro Credentials in der Berufsbildung auf EU-Ebene gibt; in der Erwägung, dass Micro Credentials als Ergänzung zu vollwertigen Qualifikationen betrachtet und als Nachweis wichtiger und hochwertiger Erfahrungen und Leistungen anerkannt werden sollten, und zwar auf der Grundlage von Standards für die Art der Erbringung, Bewertungsverfahren und Dauer; |
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V. |
in der Erwägung, dass 2015 nahezu ein Drittel (30,5 %) aller Unternehmen mit zehn oder mehr Beschäftigten in der gewerblichen Wirtschaft der EU-28 eine berufliche Erstausbildung angeboten hat, wenngleich dieser Anteil in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich war (15); |
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W. |
in der Erwägung, dass 2015 72,6 % der Unternehmen mit zehn oder mehr Beschäftigten in der EU-28 ihren Beschäftigten berufliche Weiterbildungsmaßnahmen angeboten haben; in der Erwägung, dass dies einem Anstieg gegenüber 2005 und 2010 entsprach, als die entsprechenden Anteile 59,7 % und 65,7 % betrugen (16); |
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X. |
in der Erwägung, dass die Auswirkungen der beruflichen Erstausbildung und von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen auf die Arbeitsmarktlage häufig die direkten oder indirekten individuellen Produktivitätseffekte insgesamt widerspiegeln; in der Erwägung, dass zu den wichtigsten Ergebnissen, die von den Ländern unterstrichen wurden, eine höhere Erwerbsbeteiligung, geringere Arbeitslosigkeit, die Möglichkeit zum Erwerb einer Qualifikation für alle Personengruppen, die vorher keine Qualifikation hatten, und die Möglichkeit zum beruflichen Aufstieg gehören; in der Erwägung, dass Menschen ihre Beschäftigungsmöglichkeiten und ihr Qualifikationsniveau durch lebenslanges Lernen verbessern können, was zu einer höheren Vergütung und größeren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leistungen wie etwa wirtschaftlicher Autonomie führt und ferner das psychische Wohlbefinden steigern kann (17); |
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Y. |
in der Erwägung, dass sich die berufliche Erstausbildung und berufliche Weiterbildungsmaßnahmen direkt auf den Generationenwechsel und die Situation von Familien auswirken; |
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Z. |
in der Erwägung, dass die berufliche Erstausbildung und berufliche Weiterbildungsmaßnahmen dazu beitragen, Unternehmen und Innovation wirksamer zu gestalten; |
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1. |
betont, dass die berufliche Aus- und Weiterbildung, insbesondere durch ihr besonderes Augenmerk auf praxisorientiertes Lernen und Lernen am Arbeitsplatz, in einem sich ständig wandelnden Arbeitsmarkt, der auf einen gerechten Übergang ausgerichtet ist, eine entscheidende Rolle spielt; hebt hervor, dass die berufliche Aus- und Weiterbildung, sofern sie auf Qualität ausgerichtet ist, relevante und hochwertige Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen auf allen Ebenen in Unternehmen aller Größen und Branchen und für die Menschen sowohl in der Erstausbildung als auch in der Weiterbildung bietet, die auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind; betont, dass die berufliche Aus- und Weiterbildung wichtig ist, um die Qualifikationslücken auf dem Arbeitsmarkt der EU zu schließen, junge Studierende mit den Fähigkeiten auszustatten, die sie benötigen, um eine Beschäftigung zu finden, und Arbeitnehmer weiterzubilden und umzuschulen, damit ihre Kompetenzen an die Anforderungen der Arbeitgeber angepasst werden, was insbesondere für KMU und neue Investitionen in die Wirtschaft von Bedeutung ist; unterstreicht ferner, dass Fähigkeiten zur Persönlichkeitsentwicklung gefördert werden müssen, um die Menschen bei der persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung zu unterstützen, damit sie ihr Potenzial optimal nutzen; |
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2. |
fordert, dass die berufliche Aus- und Weiterbildung mit formalen und traditionellen Bildungssystemen abgestimmt und als ein Politikbereich in den Geltungsbereich sämtlicher Bildungsstrategien auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten integriert wird, ohne dabei an Bedeutung zu verlieren oder als zweitrangig eingestuft zu werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass sich die berufliche Aus- und Weiterbildung und die klassische Bildung ergänzen und ihnen gleichermaßen Vorrang eingeräumt wird; |
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3. |
weist ferner darauf hin, wie wichtig es ist, die berufliche Aus- und Weiterbildung als ein grundlegendes Instrument für die Förderung von Integration und Inklusion zu behandeln, damit ein stärkerer gesellschaftlicher Zusammenhalt entwickelt wird; |
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4. |
betont, dass es dringend erforderlich ist, die Berufsbildungspolitik zu modernisieren und deutlich auszuweiten, um sie inklusiver, zugänglicher, resilienter, attraktiver und wirksamer zu gestalten, wenn es darum geht, faire Beschäftigungsmöglichkeiten, die Entwicklung von Humankapital und die aktive Teilhabe an der Gesellschaft zu fördern; ist der Ansicht, dass die Strategien der beruflichen Aus- und Weiterbildung Menschen mit guten grundlegenden Fähigkeiten und Schlüsselkompetenzen ausstatten sollten, damit sie sich an aktuelle und künftige sozioökonomische Entwicklungen und Entwicklungen des Arbeitsmarkts und die Chancen und Herausforderungen, die mit dem digitalen Wandel, dem Übergang zu einer grünen Wirtschaft, dem demografischen Wandel und allen anderen Makrotrends einhergehen, anpassen können, und die Ziele des europäischen Grünen Deals verwirklichen sollten; hebt die entscheidende Rolle der Strategien der beruflichen Aus- und Weiterbildung hervor, wenn es um die Weiterqualifizierung und Umschulung sämtlicher Arbeitnehmer geht, um diese wichtigen Übergänge besser zu bewältigen; |
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5. |
weist darauf hin, dass die berufliche Aus- und Weiterbildung einen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit und zum sozialen Zusammenhalt leistet; hebt hervor, dass Investitionen in Humankapital und Fähigkeiten erhöht und Kompetenzen vermittelt werden müssen, die für das Arbeitsleben von Bedeutung sind; |
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6. |
weist darauf hin, dass die Eindämmungsmaßnahmen, die ergriffen wurden, um der Ausbreitung der COVID-19-Pandemie Einhalt zu gebieten, die europäischen Berufsbildungssysteme ernsthaft unter Druck gesetzt und die Lernenden in eine schwierige Lage gebracht haben; betont, dass die Unterbrechung der beruflichen Aus- und Weiterbildung die bereits bestehenden Bildungsunterschiede verschärft, indem sie die Chancen für viele der schutzbedürftigsten Personen verringert, die mit nachhaltigen Investitionen und wirksamen nichtfinanziellen Maßnahmen in dem Bereich unterstützt werden müssen; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass besonderes Augenmerk darauf gerichtet sein sollte, einen gleichberechtigten Zugang zu hochwertiger beruflicher Aus- und Weiterbildung sicherzustellen, einschließlich in ländlichen oder abgelegenen Gebieten, in denen der Fernunterricht durch die fehlende Internetversorgung beeinträchtigt werden könnte; |
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7. |
betont, dass es von entscheidender Bedeutung ist, erforderliche Finanzmittel, technische Unterstützung und Beratung zur Verfügung zur stellen, um den Zugang zu digitalen Geräten und E-Learning-Lösungen für Berufsbildungsanbieter, Lehrkräfte, Ausbilder und Lernende sicherzustellen; fordert die Mitgliedstaaten auf, flexible Bildungsmodelle und den Fernunterricht mithilfe von elektronischen Ressourcen, elektronischen Unterrichtsmaterialien, kostenlosen Online-Schulungen und — vor allem — mit der Ausstattung und Breitbandversorgung für alle Schulen und Haushalte zu unterstützen; hebt hervor, dass öffentliche Stellen besonderes Augenmerk auf Lösungen für Haushalte, die keinen Zugang zu Computern und einer guten Breitbandverbindung haben, richten und Anreize dafür schaffen sollten, um eine digitale Kluft und die Zunahme von Ungleichheiten in einem Bildungsbereich zu vermeiden, in dem viele benachteiligte Lernende eingeschrieben sind; |
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8. |
befürchtet angesichts der möglichen Reduzierung der Ausbildungsmaßnahmen in vielen Branchen infolge der COVID-19-Krise einen dramatischen Rückgang der Zahl der Ausbildungsplätze in der Lehrlingsausbildung im nächsten Herbst; betont, dass dieser Mangel an Ausbildungsmöglichkeiten für junge Menschen ferner dazu führen könnte, dass der Fachkräftemangel in einigen Bereichen mittelfristig verstärkt wird; fordert die Mitgliedstaaten und Regionen auf, zu prüfen, wie die überbetriebliche Ausbildung deutlich ausgeweitet werden könnte, um dem drohenden Mangel an Ausbildungsplätzen entgegenzuwirken; |
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9. |
fordert eine Qualitätsgarantie, mit der sichergestellt wird, dass Personen, die ihre Ausbildung und/oder ihren Bildungsweg während der COVID-19-Krise abgeschlossen haben, auch nach Erlangung ihres Abschlusses und/oder nach Abschluss ihres Praktikums und/oder ihrer Ausbildung etwaige Lücken in ihrer Ausbildung schließen können, indem sie Kurse belegen oder wiederholen, die Teil ihres Praktikums oder ihrer Ausbildung waren und die möglicherweise abgebrochen oder verkürzt werden mussten oder auf andere Weise nicht vollständig umgesetzt werden konnten, während die Maßnahmen gegen COVID-19 angewendet wurden; |
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10. |
begrüßt den Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz; unterstützt die allgemeinen Ziele des Vorschlags, die Politik der EU im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu modernisieren, die zentrale Rolle der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Rahmen des lebenslangen Lernens und der zügigen Anpassung an einen sich rasch wandelnden Arbeitsmarkt zu bekräftigen; begrüßt die Bemühungen um eine Vereinfachung der Governance im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung, die Ausarbeitung einer Strategie für die Internationalisierung und die Gewährleistung von mehr europäischer Zusammenarbeit und Mobilitätsmöglichkeiten für Lernende und Lehrkräfte; hebt die entscheidende Rolle hervor, die Kompetenzen für alle Arbeitnehmer beim Übergang zu einer grünen und digitalen Wirtschaft zukommt; |
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11. |
begrüßt die quantitativen Ziele des Vorschlag, und zwar dass der Anteil der erwerbstätigen Hochschulabsolventen bis 2025 mindestens 82 % betragen soll, dass 60 % der jungen Absolventen der beruflichen Aus- und Weiterbildung vom Lernen am Arbeitsplatz während ihrer beruflichen Aus- und Weiterbildung und dass 8 % der Lernenden in der beruflichen Aus- und Weiterbildung von einer Mobilitätserfahrung zu Lernzwecken im Ausland profitieren sollen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Lernpfade, darunter das Lernen am Arbeitsplatz, zu fördern; weist darauf hin, dass spezifische Zielvorgaben den Mitgliedstaaten dabei helfen können, Ziele festzulegen und die Politik im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung inklusiver und an die Arbeitsmarkterfordernisse angepasst zu gestalten; fordert die Kommission auf, dem Europäischen Parlament und dem Rat alle fünf Jahre über die Umsetzung der Empfehlung Bericht zu erstatten; |
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12. |
fordert die Kommission auf, wertvolle Mobilitätsprogramme für Auszubildende wie das Programm ErasmusPro auszuweiten, indem Synergien zwischen dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und dem Programm Erasmus+ gestärkt und angemessene Mittel im Programmplanungszeitraum 2021–2027 sichergestellt werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, ein ehrgeizigeres Ziel für die Lernmobilität im Ausland für Lernende in der Berufsbildung festzulegen; weist darauf hin, dass das Ziel für die Mobilität von Hochschulabsolventen im Rahmen ähnlicher Initiativen des ET 2020-Rahmens und des Erasmus-Programms für die Hochschulbildung für das Jahr 2020 auf 20 % festgesetzt war; betont, dass mehr Mobilitätschancen zur Erweiterung der persönlichen, bildungsbezogenen und beruflichen Netzwerke von Auszubildenden und zur Steigerung der Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung beitragen können, damit sie nicht als zweite Wahl wahrgenommen wird, und das Mobilitätspotenzial der beruflichen Aus- und Weiterbildung fördern können, was wiederum zum Erfolg des künftigen Erasmus+-Programms beitragen kann; |
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13. |
fordert die Kommission auf, im Einklang mit den Zielen und der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte einen Indikator für Qualifikationsdefizite in das sozialpolitische Scoreboard aufzunehmen, der für politische Entscheidungsträger im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung in den Einzelstaaten nützlich sein kann, um festzustellen, in welchen Bereichen weitere Anstrengungen erforderlich sind, und um eine bessere Koordinierung auf EU-Ebene zu erreichen, indem die Entwicklungen und Fortschritte bei den Qualifikationsdefiziten verfolgt und Anreize für eine Aufwärtskonvergenz zwischen den Mitgliedstaaten geschaffen werden; |
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14. |
betont, dass gezielte Sensibilisierungskampagnen und jugendgerechte Kommunikationskanäle wie soziale Medien eine entscheidende Rolle dabei spielen könnten, junge Menschen zu erreichen, um das Profil der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu schärfen und sie attraktiver zu machen; hebt die entscheidende Rolle von Schulen, insbesondere im Primarbereich und im Sekundarbereich I, hervor, wenn es darum geht, die Möglichkeiten zu vermitteln, die die berufliche Aus- und Weiterbildung bietet, die berufliche Aus- und Weiterbildung attraktiver zu machen und mehr zu tun, um junge Lernende auf dem Weg beim Einschlagen dieser Berufslaufbahnen zu begleiten; |
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15. |
fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, mit Interessenträgern an der Entwicklung einer EU-Plattform für die berufliche Aus- und Weiterbildung zu arbeiten, wie dies von Berufsbildungsanbietern und politischen Entscheidungsträgern in der jüngsten EU-Erhebung (18) gefordert wurde, was so rasch wie möglich gefördert werden sollte; unterstützt die Idee, dass eine solche Plattform Möglichkeiten für die Vernetzung und den Austausch bewährter Verfahren bieten und digitale Lösungen, darunter auch für das Lernen am Arbeitsplatz, und sämtliches verfügbares Material für den Online-Unterricht in einem sicheren, qualitätsgesicherten und mehrsprachigen Umfeld bereitstellen könnte; betont, dass eine Plattform für die berufliche Aus- und Weiterbildung ein Bindeglied zwischen den Plattformen der Exzellenzzentren für die berufliche Aus- und Weiterbildung auf EU-Ebene sein kann; schlägt vor, dass die Plattform an ein EU-Webportal für die berufliche Aus- und Weiterbildung gekoppelt werden sollte, das für Beiträge von Interessenträgern offensteht, um die Tätigkeiten und Dienstleistungen der Exzellenzzentren für die berufliche Aus- und Weiterbildung für ihre Ökosystem sichtbarer zu machen, die zahlreichen Möglichkeiten, die die berufliche Aus- und Weiterbildung Lernenden auf nationaler Ebene und auf EU-Ebene bietet, aufzuzeigen, die Kommunikationsbemühungen zu verstärken und die Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu erhöhen; |
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16. |
fordert die Kommission auf, die Idee eines EU-Webportals zu prüfen, das eigens für Möglichkeiten von Praktika und Ausbildungen in der EU vorgesehen ist und auf dem alle bestehenden EU-Initiativen in einem sichtbaren, zugänglichen und benutzerfreundlichen Portal zusammengeführt werden; ist der Ansicht, dass dieses Instrument, sofern es über geeignete Kanäle in angemessener Weise bekannt gemacht wird, eine Anlaufstelle für junge Europäer, Bildungseinrichtungen und Unternehmen in der gesamten EU werden kann; ist der Ansicht, dass das Portal an die berufliche Aus- und Weiterbildung angeschlossen werden könnte, junge Talente in die Bereiche lenken könnte, in denen sie angesichts der Arbeitsmarkterfordernisse am dringendsten benötigt werden, die EU-Mobilität erhöhen, der Jugendarbeitslosigkeit entgegenwirken und bestehende und künftige Qualifikationslücken schließen könnte; vertritt die Auffassung, dass eine solche Initiative durch die Jugendgarantie und das Erasmus+-Programm unterstützt werden könnte, um die Wirkung dieser Programme zu verstärken, und andere EU-Initiativen wie das Europäische Portal zur beruflichen Mobilität (EURES), Europass und ein zukünftiges EU-Portal für die berufliche Aus- und Weiterbildung ergänzen und damit verbunden werden könnte; |
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17. |
fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, Unterstützung und Lösungen mit Blick auf die Forderungen von Interessenträgern im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu prüfen und bereitzustellen, die in der jüngsten, von der Kommission zwischen März und Mai 2020 durchgeführten EU-Erhebung zu den Herausforderungen und Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die berufliche Aus- und Weiterbildung vorgebracht wurden; unterstützt neben der Schaffung einer gemeinsamen EU-Plattform für die berufliche Aus- und Weiterbildung insbesondere die Entwicklung von Systemen zur Simulation von virtueller Realität und anderer digitaler Instrumente für die Berufsbildung, und zwar anhand von Forschungsprojekten und Testphasen, der Schaffung von berufsbildenden offenen Online-Kursen, von virtuellen europäischen Projekten wie einem virtuellen Erasmus-Programm, eines YouTube-Kanals der EU zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für die Öffentlichkeit, von europäischen Fortbildungswochen und indem der ESF und der künftige ESF+ flexibler gestaltet werden und mit ihnen Bildungstechnologien, Fortbildungen für Lehrkräfte und Ausbilder und die Umsetzung des E-Learning finanziert werden können; |
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18. |
betont, dass die Unterbrechung der beruflichen Aus- und Weiterbildung infolge der COVID-19-Pandemie erhebliche bildungsbezogene und soziale Auswirkungen auf Lernende in Berufsbildungsgängen, insbesondere aus benachteiligten Verhältnissen, hatte und Lernende, die am besten unter direkter Anleitung und in Anwesenheit einer Lehrkraft arbeiten, vor schwierige Herausforderungen stellt; betont, dass dies nicht nur als Problem gesehen werden sollte, sondern auch eine einzigartige Gelegenheit bietet, die Berufsbildungssysteme durch technologische Innovationen in Bereichen wie der virtuellen Realität, der künstlichen Intelligenz, der Industrie 4.0 und dem Internet der Dinge sowie durch eine verstärkte Nutzung von Online- und Fernunterricht, hybrider Ausbildungen und alternativen Bewertungen zu modernisieren; betont, dass solche Reformen letztlich dazu beitragen könnten, die Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung stärker, reaktionsfähiger und widerstandsfähiger zu machen als vor der COVID-19-Krise und Studierende und Arbeitnehmer mit Blick auf die Kompetenzen und Arbeitsplätze der Zukunft vorzubereiten; weist gleichzeitig darauf hin, dass fortgeschrittene digitale Kompetenzen für Lehrkräfte, Ausbilder und Lernende eine wesentliche Voraussetzung für einen hochwertigen Online-Unterricht sind; |
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19. |
betont, dass dringend alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Zahl der Schulabbrecher im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu verringern, die Inklusivität und Qualität der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu stärken, einen gleichberechtigten Zugang zu hochwertigen Berufsausbildungen für alle jungen und erwachsenen Lernenden sicherzustellen und einen gleichberechtigten Zugang zu und das Recht auf Arbeitnehmerweiterbildung für alle Arbeitnehmer in allen Unternehmen aller Größen und aller Branchen zu gewährleisten, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf KMU liegt; |
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20. |
begrüßt die Idee, Möglichkeiten der virtuellen Mobilität zu entwickeln, um die Einschränkungen durch COVID-19 zu überwinden, und legt den Mitgliedstaaten und Berufsbildungsanbietern nahe, die Möglichkeiten des ortsunabhängigen Lernens zu fördern, indem Studierenden in abgelegenen und ländlichen Gebieten oder im Ausland künftig ohne örtliche Beschränkungen ein Zugang zu Kursen in der gesamten EU ermöglicht wird, sofern dies machbar ist; |
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21. |
weist darauf hin, dass die Einbeziehung aller relevanten Akteure in die Gestaltung und Durchführung der Politik dazu beiträgt, dass die Berufsbildung dem Qualifikationsbedarf auf dem Arbeitsmarkt gerecht wird und zu einer besseren Umsetzung der Politik beiträgt; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, eng mit allen einschlägigen Interessenträgern wie Sozialpartnern, Unternehmen, darunter Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, sozialwirtschaftliche Unternehmen wie Genossenschaften und gemeinnützige Organisationen, Berufsbildungsanbietern und ihren Verbänden, Lernenden in der beruflichen Aus- und Weiterbildung, Vereinigungen von Lernenden in der beruflichen Aus- und Weiterbildung, Forschungszentren, zivilgesellschaftlichen Organisationen, öffentlichen und privaten Arbeitsvermittlungsdiensten, Berufs- und Arbeitsberatern sowie lokalen und regionalen Behörden zusammenzuarbeiten, um auf EU-Ebene für bessere Verbindungen zwischen den unterschiedlichen Systemen zu sorgen und bewährte Verfahren auszutauschen; fordert die Schaffung lokaler Ökosysteme, einschließlich der genannten Interesseträger, um die Qualität, Quantität und Inklusivität sowie das Ansehen der beruflichen Aus- und Weiterbildung als positive Wahl zu stärken; hebt hervor, dass unter möglichen Bewerbern aktiv für die mit der beruflichen Aus- und Weiterbildung verbundenen Beschäftigungsmöglichkeiten geworben werden muss und Studierende hin zu Branchen orientiert werden müssen, in denen Arbeitnehmer mit in der Berufsbildung erworbenen Qualifikationen fehlen; betont, dass eine enge Verbindung zwischen beruflicher Aus- und Weiterbildung und der Arbeitswelt von wesentlicher Bedeutung ist; hebt hervor, dass die angebotene Aus- und Fortbildung auf lokale Herausforderungen und Bedürfnisse ausgerichtet sein sollte; |
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22. |
weist darauf hin, dass eine solide Bildungsgrundlage, die Studierenden vielfältige Kenntnisse und Grundfertigkeiten in Lesen, Schreiben und Rechnen sowie Kommunikation, digitale Kompetenzen und „weiche“ Kompetenzen wie kritisches Denken, Problemlösung und emotionale Intelligenz bietet, als Grundlage für weiteres Lernen und eine Ausbildung am Arbeitsplatz dient, der Schlüssel für die Zukunft der jungen Menschen — sowohl als Arbeitnehmer als auch als Individuen– ist und sie in die Lage versetzt, sich während ihres gesamten Berufslebens an sich ändernde Anforderungen anzupassen; |
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23. |
betont, dass eine transparente, allgemein anerkannte Definition von Micro Credentials erforderlich ist; ist der Ansicht, dass Micro Credentials vollwertige Qualifikationen lediglich ergänzen können, qualitätsgesichert und anerkannt sein und auf einer Art der Erbringung, Bewertungsverfahren und Dauer beruhen müssen, die standardisiert sind; betont die herausragende Bedeutung von klar definierten Qualitätsanforderungen für die Anbieter von Micro Credentials; |
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24. |
weist auf den Eigenwert von Bildung hin, der über ihre Bedeutung für den Arbeitsmarkt hinausgeht; fordert die Mitgliedstaaten auf, der Rolle von Bildung jenseits der Anforderungen des Arbeitsmarktes mehr Gewicht beizumessen, indem der Entwicklung von Kenntnissen und Fertigkeiten, die die persönliche Entwicklung, das Wohlbefinden und bürgerschaftliches Engagement fördern, Rechnung getragen wird; |
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25. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, unter Beteiligung von Sozialpartnern hochwertige und inklusive Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung und Strategien für die Erwachsenenbildung zu gestalten, um die Fertigkeiten und Kompetenzen von Erwachsenen mit geringen Qualifikationen, sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitslosen, die dringend Unterstützung beim Zugang zu qualitativ hochwertigen Arbeitsplätzen benötigen, zu verbessern; |
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26. |
unterstützt die Schaffung und Förderung von Vertretungsstrukturen für Lernende in der beruflichen Aus- und Weiterbildung auf allen Ebenen, um ihnen bei der Verwaltung der Programme der beruflichen Aus- und Weiterbildung Gehör zu verschaffen und dadurch zur Verbesserung der Qualität dieser Programme beizutragen; |
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27. |
unterstützt die vorgeschlagene Förderung von Exzellenzzentren für die berufliche Bildung, die ein breites Spektrum von Akteuren im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung und lokale Partner zusammenbringen; betont, dass solche Zentren Innovationen, Qualität und Inklusivität vorantreiben und den Austausch bewährter Verfahren erleichtern, das wechselseitige Lernen fördern und dazu beitragen können, die Qualität und das Angebot der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der gesamten EU zu verbessern; fordert die Mitgliedstaaten auf, solide Investitionen in die Entwicklung dieser Zentren und sämtlicher Einrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung sicherzustellen, und weist darauf hin, dass die Förderung von Exzellenzzentren für die berufliche Bildung im Rahmen des Programms Erasmus+ einen ehrgeizigen Programmhaushalt erfordert; fordert die Mitgliedstaaten auf, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die einschlägigen Interessenträger zusammenzubringen und zu beteiligen, damit die Bedeutung und die Qualität der Ausbildung in diesen Zentren erhöht wird, das Angebot und die Nachfrage nach Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt besser aufeinander abgestimmt werden und Arbeitgeber dabei unterstützt werden, Lösungen im Bereich der Infrastruktur für die Berufsbildung zu finden; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Exzellenzzentren für die berufliche Bildung zur treibenden Kraft für die Entwicklung gemeinsamer europäischer Qualifikationen, Lehrpläne und Abschlüsse im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu machen; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, Strategien der regionalen Zusammenarbeit zu fördern, um grenzüberschreitende Programme zu entwickeln, die darauf ausgerichtet sind, die Mobilität von Lernenden und Arbeitnehmern zu erhöhen und die territoriale und regionale Zusammenarbeit zu verbessern, unter anderem durch den Europäischen Qualifikationsrahmen; |
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28. |
ist der festen Überzeugung, dass alle Lernenden Zugang zu einem ausgewogenen, strengen und kognitiv anspruchsvollen wissensbasierten Lehrplan haben sollten, da dies die bestmögliche Vorbereitung auf die Berufs- und die Hochschulausbildung darstellt, wodurch sichergestellt wird, dass junge Menschen, die sich für einen Berufsbildungsgang entschieden haben, diese Wahl aus freien Stücken oder aus Neigung und nicht aus dem Grund getroffen haben, dass sie leistungsschwach oder nicht in der Lage sind, andere akademische Optionen wahrzunehmen; betont, dass digitale und grüne Kompetenzen in alle Lehrpläne aufgenommen werden sollten, und erkennt an, dass es sich um grundlegende Kompetenzen für alle Lernenden handelt; verweist auf die Auffassung des Cedefop, wonach es besser sei, die Lehrpläne anzupassen und Umweltbewusstsein sowie das Verständnis für nachhaltige Entwicklung und unternehmerische Effizienz als Lernziele in die Lehrpläne aufzunehmen, als vollkommen neue Ausbildungsprogramme zu entwickeln; |
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29. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, für eine angemessene Finanzierung der Berufsbildungsstrategien sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zu sorgen, um die Investitionen zu gewährleisten, die erforderlich sind, um die Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung moderner, widerstandsfähiger, attraktiver und inklusiver zu machen; betont, dass mehr Mittel für die Mobilität von Lernenden und Lehrkräften im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung, auch im Rahmen von Erasmus+, bereitgestellt werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Anreize zu schaffen, um Unternehmen dabei zu unterstützen, Lernende der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Teilnahme an Mobilität in Europa zu ermutigen; betont, dass mehr Finanzmittel für Ausbildungszentren erforderlich sind, um eigens dafür vorgesehene Teams zu finanzieren, die mit der praktischen Organisation der Mobilität betraut sind; fordert die Kommission auf, eine auf KMU ausgerichtete EU-weite Kampagne zu organisieren, um die Vorteile der beruflichen Mobilität ins oder aus dem Ausland für ihren Erfolg hervorzuheben; |
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30. |
betont, dass mehr Programme wie eTwinning und die Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa (EPALE) entwickelt werden müssen, die dazu dienen, die Vernetzung und die überschulische Zusammenarbeit zu fördern; weist darauf hin, dass diese Vorhaben bei der Umsetzung der Kernlehrpläne hilfreich sein und dazu beitragen können, die Teilnahme am Fernunterricht von Lernenden, die davor zurückschrecken, zu fördern; |
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31. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, der Weiterbildung und beruflichen Entwicklung von Lehrkräften und Ausbildern in der beruflichen Aus- und Weiterbildung besondere Aufmerksamkeit zu widmen, um sie in die Lage zu versetzen, ihren zunehmend multifunktionalen Aufgaben und Zuständigkeiten als Impulsgeber für Qualität und Innovation in der Bildung nachzukommen; weist darauf hin, dass es wichtig ist, dass Lehrkräfte in der beruflichen Aus- und Weiterbildung über hochwertige digitale Kompetenzen und die passende technische Ausrüstung verfügen, um die Möglichkeiten der digitalen Bildung voll ausschöpfen und dazu beitragen zu können, Lernende mit den Kompetenzen auszustatten, die sie im Zuge des digitalen Wandels benötigen; betont, dass die Vertreter der Branchen und Unternehmen, die im Rahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung zusammenarbeiten, über pädagogische Kompetenzen verfügen müssen; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, bessere Möglichkeiten für Lehrkräfte im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu entwickeln, damit sie während ihres gesamten Berufslebens Forschungsarbeiten durchführen können, da sie so bewährte Verfahren austauschen und fördern und dazu beitragen könnten, das Potenzial des Europäischen Forschungsraums voll auszuschöpfen; |
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32. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, das Modell der dualen beruflichen Aus- und Weiterbildung zu fördern, was den Zugang junger Menschen zum Arbeitsmarkt erheblich erleichtern könnte, insbesondere im Vergleich zur allgemeinen Bildung, da eine Ausbildung, die strukturiertes Lernen am Arbeitsplatz mit Theorie kombiniert, zu anerkannten Fähigkeiten führt, die für Arbeitgeber relevant und auf den Arbeitsmarkt übertragbar sind; unterstreicht in diesem Zusammenhang das Potenzial digitaler Lösungen, die einen positiven Beitrag zu einem wirksamen dualen System leisten können; |
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33. |
fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Entwicklung der Branche grüner Arbeitsplätze bei der Entwicklung der beruflichen Aus- und Weiterbildung besser zu nutzen, hochqualifizierte Ausbildungsstellen zu schaffen, um jungen Menschen Fachwissen und eine fachliche Ausbildung zukommen zu lassen, und einen Beitrag zum Abbau der hohen Jugendarbeitslosigkeit zu leisten; |
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34. |
fordert die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf, die nachhaltige Entwicklung sowie ökologische Kenntnisse und Kompetenzen in die Bildungs- und Ausbildungssysteme aufzunehmen, insbesondere indem sie die Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung stärken und Forschungsinstitute anregen, in Zusammenarbeit mit neuen grünen Unternehmen Technologien, Projekte und Patente für grüne Produkte zu entwickeln; fördert den Austausch von Ideen zwischen Forschungsinstituten und Netzwerken von Unternehmen und Fachkräften; weist darauf hin, dass Kompetenzen in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (MINT) von Bedeutung sind und dass dafür Sorge getragen werden muss, dass mehr Frauen MINT-Fächer studieren; |
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35. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, die Systeme zur Antizipation des Kompetenzbedarfs zu verbessern, um neu auftretende Veränderungen und Qualifikationserfordernisse besser erkennen zu können, damit die Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung besser darüber informiert werden, in welchen Bereichen Investitionen in Kompetenzen erforderlich sind, und besser auf sich wandelnde Arbeitsmarkterfordernisse reagieren können, und sicherzustellen, dass Bildung, Ausbildung und lebenslanges Lernen ein Recht für alle ist; betont, dass die berufliche Aus- und Weiterbildung wirksamer sein wird, wenn sie auf soliden Prognosen in Bezug auf den Kompetenzbedarf beruht, wodurch Qualifikationsdefizite vorhergesehen und ermittelt und Berufsbildungsprogramme und Programme des lebenslangen Lernen auf einen zukunftsorientierten Arbeitsmarkt zugeschnitten werden können; ist der Ansicht, dass Berufsbildungsprogramme flexibler und anpassungsfähiger gestaltet werden sollten, um auf Fluktuationen auf dem Arbeitsmarkt zu reagieren und ihnen standzuhalten und eine intelligente und gezielte Ausrichtung von Personen, die sich in beruflicher Aus- und Weiterbildung befinden, sowohl für die Erstausbildung als auch für die Weiterqualifizierung und Umschulung von erwachsenen Lernenden, zu ermöglichen, um das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage und das Veralten von Qualifikationen zu verringern; |
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36. |
fordert die Einführung politischer Maßnahmen für einen bezahlten Bildungsurlaub gemäß dem Übereinkommen der IAO über den bezahlten Bildungsurlaub, die es den Arbeitnehmern ermöglichen, während der Arbeitszeit an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen, ohne dass persönliche Kosten entstehen, und somit das lebenslange Lernen zu fördern; |
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37. |
fordert die Mitgliedstaaten, regionale Gebietskörperschaften und lokale Behörden auf, im Interesse besserer allgemeiner, branchen- und berufsspezifischer Qualifikationen zusammen mit Sozialpartnern und Ausbildungsanbietern Strategien für die Entwicklung von Kompetenzen und die Antizipation des Kompetenzbedarfs aufzustellen und umzusetzen; stellt fest, dass diese Strategien eine gründliche Prüfung der Art und des Niveaus der Arbeitsplätze, die geschaffen werden sollen, sowie der erforderlichen Qualifikationen und Kenntnisse umfassen sollten, damit vorhergesehen und ermittelt werden kann, in welchen Bereichen Qualifikationslücken bestehen und wo gezielte Berufsbildungsprogramme und Programme des lebenslangen Lernens notwendig sind, wobei der Schwerpunkt auf die Erzielung des richtigen Verhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage gelegt werden muss, damit die Beschäftigung gesteigert werden kann; |
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38. |
begrüßt die Empfehlung, dass Anbieter im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung ein angemessenes Maß an Autonomie, Flexibilität, Unterstützung und Finanzierung erhalten sollten; weist darauf hin, dass die finanzielle und strategische Unabhängigkeit der Berufsbildungsanbieter wichtig ist, um sich rasch an Veränderungen bei den Qualifikationsanforderungen und an die Chancen und Herausforderungen anzupassen, die sich aus dem digitalen und ökologischen Wandel ergeben; fordert die Mitgliedstaaten auf, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um qualifizierte Ausbildungsprogramme in Bereichen zu schaffen, in denen geeignete Arbeitskräfte fehlen, wie beispielsweise im Gesundheitswesen und in der Pflege, in der Landwirtschaft, im Bauwesen, im Umweltbereich und in der Kreislaufwirtschaft; |
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39. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, größeres Gewicht darauf zu legen, die Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung inklusiver und für alle Personen während ihres gesamten Arbeitslebens zugänglich zu machen, auch für schutzbedürftige Gruppen wie Menschen mit Behinderungen, junge Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, ältere Arbeitnehmer, Langzeitarbeitslose, Erwachsene mit geringem Qualifikationsniveau und geringen Kompetenzen, Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, Minderheiten und ethnische Gruppen, Menschen mit Migrationshintergrund, Flüchtlinge und Menschen, die aufgrund ihres geografischen Standorts weniger Chancen haben; fordert konkrete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Menschen aus benachteiligten sozioökonomischen Verhältnissen, die sich häufig in einem Teufelskreis der Armut befinden, im Einklang mit der europäischen Säule sozialer Rechte Zugang zu beruflicher Aus- und Weiterbildung haben; legt den Mitgliedstaaten nahe, dem Bevölkerungsrückgang zu begegnen, um sicherzustellen, dass Berufsbildungsprogramme jüngeren Menschen zugutekommen, insbesondere als Weg zu hochwertiger Beschäftigung; betont, dass Präventivmaßnahmen wie Kompetenzbewertungen und Berufsberatung die Zahl der jungen Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, längerfristig verringern und dem Bedarf der Unternehmen und Branchen gerecht werden können, die von einem Fachkräftemangel betroffen sind; |
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40. |
begrüßt den Vorschlag, dass Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung eine ebenso wichtige Rolle für Erwachsene spielen sollten, die eine kontinuierliche Weiterbildung und Umschulung benötigen; fordert die Kommission auf, einen ganzheitlichen Ansatz für die berufliche Aus- und Weiterbildung und die Erwachsenenbildung zu verfolgen, der formales, nicht formales und informelles Lernen umfasst; fordert die Mitgliedstaaten auf, die berufliche Aus- und Weiterbildung für erwachsene Lernende attraktiver und zugänglicher zu machen und stärkere Verknüpfungen und eine engere Zusammenarbeit zwischen der beruflichen Aus- und Weiterbildung für Erwachsene und der nicht formalen Erwachsenenbildung herzustellen, um Schlüsselkompetenzen zu fördern, einschließlich solider Grund- und Querschnittskompetenzen, digitaler und umweltfreundlicher Kompetenzen und anderer Lebenskompetenzen, die solide Grundlagen für Resilienz, lebenslange Beschäftigungsfähigkeit, soziale Eingliederung, bürgerschaftliches Engagement und persönliche Entwicklung bilden; betont, dass die Bemühungen um die Verbesserung des Ansehens und der Inklusivität von Berufsbildungsprogrammen mit Bemühungen um die Stärkung ihres Bildungswerts und die gesteigerte Qualität und Einhaltung der sozialen Rechte und der Arbeitnehmerrechte von Auszubildenden einhergehen müssen; |
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41. |
betont, wie wichtig es ist, die Menschen in ländlichen und abgelegenen Gebieten zu erreichen und die berufliche Aus- und Weiterbildung für Menschen, die in der Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und anderen Berufen in diesen Regionen tätig sind, zugänglicher zu machen und ihnen alle erforderlichen Kompetenzen, darunter grüne und digitale Kompetenzen, zu vermitteln, damit sie die gegenwärtigen und zukünftigen Chancen der grünen und blauen Wirtschaft besser nutzen und einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Umwelt leisten können; |
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42. |
betont, dass dem Lernen am Arbeitsplatz und der Förderung und Umsetzung des dualen Systems der Berufsausbildung im Rahmen des neuen Erasmus-Programms Vorrang eingeräumt werden sollte; |
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43. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, im Einklang mit der EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter weiterhin gegen geschlechtsspezifische Verzerrungen und durch Geschlechterstereotypen bedingte Wahlmöglichkeiten vorzugehen, indem die gleichberechtigte Teilnahme von Frauen an Ausbildungen für traditionell „männliche“ Berufe und die Teilnahme von Männern an Ausbildungen für „weibliche“ Berufe sichergestellt und gefördert wird; fordert, dass die geschlechtsspezifische Dimension im Rahmen der Bemühungen gestärkt wird, die Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu modernisieren und das Lernen sowohl am Arbeitsplatz als auch außerhalb des Arbeitsplatzes für Arbeitnehmerinnen und Frauen mit Betreuungs- und Pflegepflichten in der Familie zugänglicher zu machen, nicht zuletzt in Branchen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, insbesondere in den Bereichen Digitales, MINT und Umwelt, um die Geschlechtertrennung in Bildung und Beschäftigung und Geschlechterstereotypen zu bekämpfen; |
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44. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, beim Übergang zu einer grünen Wirtschaft den Bedürfnissen von Frauen und Mädchen im Hinblick auf einen besseren Zugang zum lebenslangen Lernen Rechnung zu tragen, insbesondere, was die Bereiche anbelangt, die enormes Potenzial für die Schaffung einer beträchtlichen Anzahl neuer grüner Arbeitsplätze bieten, wie beispielsweise die Wissenschaft, die Forschung, das Ingenieurwesen sowie digitale und neue Technologien, und somit die Stellung der Frau in der Gesellschaft zu verbessern, geschlechtsspezifische Stereotypen abzubauen und Arbeitsplätze zu schaffen, die den besonderen Bedürfnissen und Fähigkeiten von Frauen in vollem Maße entsprechen; |
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45. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, die Beteiligung an der Berufsbildung mithilfe von Kampagnen, die die Vorteile für den Einzelnen und den Arbeitgeber aufzeigen, und durch die Schaffung von Anreizen, einschließlich langfristiger Anreize, zu fördern, um einige der Kosten, die von Arbeitgebern für die Ausbildungen getragen werden, zu decken; erkennt die Bedeutung von Initiativen wie WorldSkills, den Weltmeisterschaften für berufliche Fähigkeiten, an, deren Wirkung wesentlich ist, um der beruflichen Aus- und Weiterbildung ein positives Ansehen zu verleihen, neue Arbeitsplätze und Kompetenzen zu fördern, Berufe der beruflichen Aus- und Weiterbildung für junge Menschen attraktiv zu machen, die Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung an die moderne Wirtschaft anzupassen und die Zusammenarbeit zwischen dem Bildungswesen, den Arbeitgebern und dem Arbeitsmarkt zu fördern; |
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46. |
begrüßt das Ziel des europäischen Bildungsraums, einen echten europäischen Raum des Lernens zu schaffen, in dem eine hochwertige, inklusive allgemeine und berufliche Bildung nicht durch Grenzen behindert wird; ist der Ansicht, dass die Empfehlung diese Zielvorgabe erfüllen sollte; |
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47. |
begrüßt den Vorschlag, Berufsbildungsprogramme flexibler zu gestalten, Micro Credentials zu nutzen und die Durchlässigkeit in Bezug auf andere Bildungsbereiche zu vergrößern, da Berufsbildungsprogramme dank dieser gesteigerten Flexibilität unter Berücksichtigung der vollwertigen Qualifikationen auf individuelle Bedürfnisse angepasst werden können; stellt fest, dass diese Initiative ferner die Übertragung von anerkannten Studienleistungen und die Akkumulierung von Lernergebnissen ermöglicht; begrüßt in diesem Zusammenhang die Idee europäische Kernprofile im Bereich der beruflichen Bildung und deren Eingliederung in die Europass-Plattform, einschließlich künftiger Lernkonten, was die Anerkennung von Qualifikationen und Mobilität erleichtern sollte; hebt hervor, dass Lehrpläne die Grundlage schaffen sollten, um Menschen zum Transfer zwischen der akademischen und der berufsbildenden Ausbildung zu befähigen, einschließlich der Kompetenzen, die sie erwerben; betont, dass die Qualifikationsstruktur eine Vergleichbarkeit ermöglichen muss; hebt hervor, dass Lehrpläne zudem die künftige Beschäftigungsfähigkeit des Einzelnen vorsehen müssen, indem der Kompetenzbedarf mittel- bis langfristig antizipiert wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Modularisierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu fördern, um mehr Brücken zwischen Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung zu schlagen; betont die Bedeutung des Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET), das für eine bessere Anerkennung der Lernergebnisse gesorgt hat, die während Mobilitätsphasen erzielt wurden; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Entwicklung eines ECTS-Leistungspunktesystem für die berufliche Aus- und Weiterbildung zu erwägen; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Berufsbildungsprogramme höhere Qualifikationsniveaus schaffen können; |
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48. |
begrüßt die Bestimmungen des europäischer Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET) und fordert, deren Umsetzung zu bewerten; begrüßt, dass der europäische Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET) und Elemente, durch die Mängel bei dessen Umsetzung behoben werden, insbesondere im Hinblick auf Qualitätsstandards, sowie die wichtigsten Grundsätze des Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET) zur Förderung von Flexibilität und Mobilität, die im Rahmen anderer Instrumente wie Erasmus+ ausgearbeitet wurden, in die Empfehlung aufgenommen werden; |
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49. |
begrüßt sämtliche potenziellen Synergien und eine größere Rolle der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Rahmen der Jugendgarantie angesichts deren Wirksamkeit, wenn es darum geht, jungen Menschen, die von Arbeitslosigkeit und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, den Übergang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern; |
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50. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, das Erlernen von Sprachen im Rahmen der Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu stärken, da fehlende Sprachkenntnisse die Mobilität ernsthaft behindern, wohingegen die Beherrschung mehrerer Sprachen einen Mehrwert für den Arbeitsmarkt darstellt; |
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51. |
betont, dass jede Verbesserung des Berufsbildungsangebots mit Verbesserungen beim Zugang zu Informationen, Beratung und Orientierung in einem zugänglichen Format für alle erwachsenen Lernenden und Studierenden schon in jungen Jahren einhergehen muss; |
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52. |
betont, dass Lehrlingsausbildungen ein wesentlicher Bestandteil von Berufsbildungsprogrammen sind; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um hochwertige, vielfältige und maßgeschneiderte Lehrlingsausbildungen, einschließlich einer angemessenen Entlohnung, sicherzustellen, die mit den Grundsätzen der europäischen Säule sozialer Rechte in Einklang stehen, insbesondere dem Recht auf faire und gleiche Behandlung in Bezug auf die Arbeitsbedingungen, wozu auch die Gewährleistung eines Arbeitsumfelds, das den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen gerecht wird, Zugang zu sozialem Schutz und Ausbildung gehören; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, den Europäischen Rahmen für eine hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildung zu überarbeiten; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Mobilität in der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu fördern, indem die nationale administrativen Bedingungen für die Aufnahme von ausländischen Lernenden in der Berufsbildung gelockert werden; regt die Kommission und die Mitgliedstaaten dazu an, auf die Schaffung eines europäischen Ausbildungsstatuts hinzuarbeiten; |
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53. |
betont, dass sichergestellt werden muss, dass die Ziele der Empfehlung an dem derzeitigen politischen und rechtlichen Rahmen im Zusammenhang mit dem Aufbauplan für Europa ausgerichtet sind, insbesondere in Bezug auf Investitionen in den Erwerb von Kompetenzen sowie in die allgemeine und berufliche Bildung im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität und der Aufbauhilfe REACT-EU sowie der europäischen Kompetenzagenda, des Aktionsplans für digitale Bildung, des europäischen Bildungsraums, von Erasmus+ und der Jugendgarantie; |
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54. |
hebt hervor, dass die Nachverfolgung von Absolventen der beruflichen Aus- und Weiterbildung verbessert werden muss, da ein besseres Verständnis ihrer Leistung auf dem Arbeitsmarkt neben Prognosen zu Qualifikationsangebot und -nachfrage eine der wichtigsten Möglichkeiten ist, um die Qualität und die Bedeutung der beruflichen Aus- und Weiterbildung für den Arbeitsmarkt zu bewerten und zu verbessern; |
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55. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Mittel für die Digitalisierung von Berufsbildungsprogrammen und die Nachverfolgung von Absolventen aufzustocken; |
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56. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln. |
(1) ABl. C 155 vom 8.7.2009, S. 1.
(2) ABl. C 155 vom 8.7.2009, S. 11.
(3) ABl. C 389 vom 18.11.2019, S. 1.
(4) ABl. C 153 vom 2.5.2018, S. 1.
(5) Angenommene Texte, P9_TA(2020)0267.
(6) ABl. C 28 vom 27.1.2020, S. 8.
(7) ABl. C 337 vom 20.9.2018, S. 135.
(8) ABl. C 11 vom 12.1.2018, S. 44.
(9) ABl. C 58 vom 15.2.2018, S. 65.
(10) ABl. C 380 E vom 11.12.2012, S. 67.
(11) ABl. C 279 E vom 19.11.2009, S. 119.
(12) Cedefop, European public opinion survey on vocational education and training (Europäische öffentliche Meinungsumfrage zur Berufsbildung), 2017.
(13) Eichhorst, W., Does vocational training help young people find a (good) job? (Hilft die Berufsausbildung jungen Menschen dabei, eine (gute) Arbeit zu finden?), Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA).
(14) Eurostat, Vocational education and training statistics (Statistiken im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung), Datenauszug von September 2020.
(15) Eurostat, Vocational education and training statistics (Statistiken im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung), Datenauszug von September 2020.
(16) Eurostat, Vocational education and training statistics (Statistiken im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung), Datenauszug von September 2020.
(17) Cedefop, The benefits of vocational education and training (Die Vorteile der beruflichen Aus- und Weiterbildung), 2011.
(18) Erhebung der Kommission für die Europäische Woche der Berufsbildung 2020 (9.–13. November 2020).