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12.2.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 48/24 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.9733 — ENGIE/Mirova/Predica/JV)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2020/C 48/15)
1.
Am 6. Februar 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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ENGIE S.A. („ENGIE“, Frankreich); |
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Mirova S.A. („Mirova“, Frankreich), kontrolliert von der BPCE-Gruppe („BPCE“, Frankreich); |
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Predica Prévoyance Dialogue („Predica“, Frankreich), das zur Gruppe Crédit Agricole S.A. gehört und das |
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Zielunternehmen: ein Portfolio von sechs Wasserkraftwerken in Portugal. |
ENGIE, Mirova und Predica übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über ein Portfolio von Wasserkraftanlagen (im Folgenden „Zielunternehmen“), das sich derzeit im Eigentum von EDP – Gestão da Produção de Energia befindet, das wiederum im Eigentum von EDP steht.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:|
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ENGIE: ENGIE ist ein Industrieunternehmen, das in den Bereichen Gas- und Stromversorgung sowie Energiedienstleistungen tätig ist. |
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Mirova: Mirova ist eine französische Vermögensverwaltungsgesellschaft. |
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Predica: Predica ist ein französisches Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen, das der französischen Gruppe Crédit Agricole angehört. |
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Zielunternehmen: Das Zielunternehmen besteht aus sechs Wasserkraftwerken in Nordportugal, die sich derzeit im Besitz der 100 %igen Tochtergesellschaft von EDP – Gestão da Produção de Energia befinden. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.9733 — ENGIE/Mirova/Predica/JV
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Fax +32 22964301
Postanschrift:
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).