Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm Dänemarks 2012 und Stellungnahme zum Konvergenzprogramm Dänemarks für die Jahre 2012-2015 /* COM/2012/0304 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm Dänemarks 2012
und Stellungnahme zum Konvergenzprogramm Dänemarks für die Jahre 2012-2015 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und
Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die VerordnunFg (EG)
Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der
haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der
Wirtschaftspolitiken[1],
insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2, gestützt auf die Verordnung (EU)
Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer
Ungleichgewichte[2],
insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1, auf Empfehlung der Europäischen Kommission[3], unter Berücksichtigung de Entschließungen des
Europäischen Parlaments[4],
unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen
des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des
Beschäftigungsausschusses, nach Anhörung des Wirtschafts- und
Finanzausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 26. März 2010 nahm
der Europäische Rat den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue
Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) an, deren Kernpunkt
eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen
Handlungsbedarf besteht, wenn Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und
Wettbewerbsfähigkeit erhöht werden soll. (2) Am 13. Juli 2010 nahm
der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der
Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010
einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der
Mitgliedstaaten[5]
an, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten
wurden aufgefordert, ihre nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken
in Anlehnung an die integrierten Leitlinien auszugestalten. (3) Am 12. Juli 2011 nahm
der Rat eine Empfehlung zum Nationalen Reformprogramm Dänemarks für 2011 an und
nahm Stellung zum aktualisierten Konvergenzprogramm Dänemarks für 2011‑2014. (4) Am 23. November 2011
nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite
Europäische Semester, d. h. die in der Strategie Europa 2020 verankerte,
integrierte Ex-ante-Politikkoordinierung, eingeleitet wurde. Am
14. Februar 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU)
Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht[6]
an, in dem Dänemark als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine
eingehende Prüfung angestellt werden sollte. (5) Am 2. März 2012 erklärte
der Europäische Rat die Stabilität des Finanzsystems, die
Haushaltskonsolidierung und Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung zu Prioritäten.
Er betonte, dass es notwendig sei, weiterhin eine differenzierte,
wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale
Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und
Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die
sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu
modernisieren. (6) Am 2. März 2012 ersuchte
der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten
außerdem, die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen so zeitig mitzuteilen,
dass sie in ihren Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogrammen und Nationalen
Reformprogrammen Berücksichtigung finden können. (7) Am 30. April 2012
übermittelte Dänemark sein Konvergenzprogramm für den Zeitraum 2012‑2015
sowie sein Nationales Reformprogramm 2012. Um Überschneidungen Rechnung zu
tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet. Die Kommission kam bei
ihrer eingehenden Prüfung[7]
gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 zu dem Ergebnis,
dass in Dänemark ein internes und externes Ungleichgewicht besteht, das sich
jedoch in Grenzen hält. (8) Auf der Grundlage der
Bewertung des Konvergenzprogramms 2012 gemäß der Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 ist der Rat der Auffassung, dass das der Haushaltsprognose
zugrundeliegende makroökonomische Szenario schlüssig ist. Das Szenario, wonach
das BIP 2012 und 2013 um 1,2 % bzw. 1,5 % steigen soll, deckt sich im
Großen und Ganzen mit der Frühjahrsprognose 2012 der Kommission, wonach ein
Wachstum von 1,1 % bzw. 1,4 % erwartet wird. Dementsprechend ist das
öffentliche Defizit für 2012 und 2013 im Konvergenzprogramm etwas niedriger
angesetzt (4,0 % bzw. 1,8 % des BIP gegenüber 4,1 % bzw.
2,0 % des BIP in der Frühjahrsprognose 2012 der Kommission). Die im
Konvergenzprogramm dargelegte Haushaltsstrategie zielt darauf ab, das
übermäßige Defizit bis 2013 zu korrigieren und bis 2020 das mittelfristige Ziel
eines mindestens strukturell ausgeglichenen Haushalts zu erreichen. Damit wird
das bisherige mittelfristige Haushaltsziel im Programm bekräftigt, womit den
Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakt angemessen Rechnung getragen
wird. Das für 2013 prognostizierte Gesamtdefizit entspricht einer zügigen
Korrektur des übermäßigen öffentlichen Defizits, und die in dem Jahr geplante
Haushaltsanstrengung auf der Grundlage des (neu berechneten) strukturellen
Haushaltssaldos[8]
entspricht der Empfehlung, die der Rat im Juli 2010 im Rahmen des Verfahrens
wegen Bestehens eines übermäßigen Defizits ausgesprochen hat. Der
Konsolidierungspfad ist jedoch stärker auf die späteren Programmjahre
ausgerichtet als bisher geplant, und im Jahr 2013 sind beträchtliche
Anstrengungen erforderlich, um die notwendige strukturelle Anpassung vornehmen
zu können. Die Gefahr, dass das Defizit 2013 den Referenzwert von 3 % des
BIP überschreitet, ist begrenzt; die Kommission hat das Staatsdefizit in ihrer
Frühjahrsprognose bei 2,0 % des BIP angesetzt. Gemäß dem (neu berechneten)
strukturellen Haushaltssaldo wird die prognostizierte Verbesserung der
Haushaltslage im strukturellen Haushaltssaldo ab 2013 unter den im Stabilitäts-
und Wachstumspakt geforderten Wert von 0,5 % des BIP fallen. Das Wachstum
der Staatsausgaben – unter Berücksichtigung der diskretionären
einnahmenseitigen Maßnahmen – entspricht jedoch dem Richtwert des Stabilitäts-
und Wachstumspakts für die Ausgaben. Ein Teil des Haushaltsdefizits wird
dadurch abgegolten, dass der Staat seine Einlagen bei der dänischen
Nationalbank verringert. Die Bruttostaatsverschuldung in Dänemark soll von
46,5 % des BIP (2011) auf 41,1 % des BIP im Jahr 2015 zurückgehen und
damit weit unterhalb des Referenzwerts von 60 % des BIP liegen. (9) Eine der wichtigsten Aufgaben
Dänemarks besteht darin, das Arbeitskräfteangebot auszubauen, um auch in
Zukunft Wohlstand und die Tragfähigkeit des Haushalts zu gewährleisten. Im Jahr
2011 hat Dänemark eine ehrgeizige Reform des Systems der freiwilligen
Frühverrentung abgeschlossen und die bereits früher geplante Anhebung des
Regelpensions- bzw. –rentenalters sowie die Verknüpfung mit der Lebenserwartung
vorgezogen. Der Schwerpunkt muss jetzt auf die Reform der
Berufsunfähigkeitsrente und der subventionierten Beschäftigungsverhältnisse
(„Flex-Job“) verlagert werden. Die Regierung hat einen entsprechenden
Reformvorschlag vorgelegt, der unverzüglich umgesetzt werden sollte. Auch im Hinblick
auf die größer werdende Kluft bei den Beschäftigungsergebnissen von Personen
mit Migrationshintergrund im Vergleich zum Rest der erwerbstätigen Bevölkerung
müssen Maßnahmen ergriffen werden. (10) In den letzten Jahrzehnten hat
sich das Wachstum der Arbeitsproduktivität in Dänemark verlangsamt, was
u. a. auf eine relativ schwache Bildungsleistung zurückzuführen ist. Trotz
der hohen Bildungsaufwendungen schneidet das dänische Schulsystem – laut
PISA-Studie der OECD – lediglich durchschnittlich ab. Auch sind die Schüler zum
Zeitpunkt ihres Abschlusses in der Regel älter als in den anderen
Mitgliedstaaten, und die Abbrecherquoten in Berufsbildungseinrichtungen sind
relativ hoch. Um hier gegenzusteuern, hat die Regierung neue Maßnahmen im
Pflichtschulsystem wie auch im Sekundarbereich angekündigt. Im Haushaltsplan
2012 sind auch Mittel für die Einführung einer Sozialklausel in Ausschreibungen
zur Vergabe von Verträgen im öffentlichen Beschaffungswesen sowie Maßnahmen
vorgesehen, die privaten Unternehmen einen finanziellen Anreiz zur Einrichtung
von Praktikumsplätzen bieten, damit mehr Plätze angeboten werden. Die Erhöhung
der Zahl der Praktikumsplätze ist auch Thema der Verhandlungen mit den
Sozialpartnern sowie in einem ministeriumsübergreifenden Ausschuss. (11) Ein weiterer möglicher Grund
für das schleppende Produktivitätswachstum ist der in Dänemark relativ schwach
ausgeprägte Wettbewerb. Im Jahr 2011 wurde ein Wettbewerbspaket angenommen, das
in erster Linie auf den Bausektor, den Einzelhandel sowie auf Dienstleistungen
im Gesundheitsbereich und im öffentlichen Sektor abzielt. In Bezug auf Taxis
und Beförderungsleistungen sowie die Liberalisierung von Apotheken wird derzeit
geprüft, ob neue wettbewerbsrechtliche Maßnahmen erwogen werden sollen. Auf regionaler
und lokaler Verwaltungsebene wird derzeit über eine Ausweitung der öffentlichen
Auftragsvergabe in Gemeinden und Regionen verhandelt. Ein Regierungsausschuss
kam diesbezüglich kürzlich zu dem Schluss, dass das dänische Wettbewerbsgesetz
gestärkt werden muss und dass die zu niedrig angesetzten Sanktionen bei
Verstößen derzeit keine abschreckende Wirkung haben. Da im vergangenen Jahr nur
wenige konkrete einschlägige Maßnahmen ergriffen wurde, müssen weitere Schritte
eingeleitet werden, um hier angemessen gegensteuern zu können. (12) Wie in der eingehenden Prüfung
gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 bestätigt wurde,
ist die hohe Verschuldung der Haushalte zu einem gewissen Teil durch die
Struktur der dänischen Wirtschaft bedingt, wobei das Vermögen der Haushalte die
Verbindlichkeiten deutlich übersteigt; die hohe Verschuldung der Haushalte gibt
jedoch insofern Anlass zur Besorgnis, als Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt
offenbar dazu geführt haben, dass die Schulden über das durch strukturelle
Faktoren bedingte Maß hinausgewachsen sind. Auch hat sich die Zusammensetzung
von Hypothekarkrediten seit 2003 verändert, wobei sich der Trend von
Ratenkrediten mit festem Zinssatz hin zu Krediten mit Rückzahlung in einem
einzigen Betrag und mit variablem Zinssatz verschiebt. Bei einem gewissen
Schuldenstand sind die Haushalte daher heute anfälliger für Zinserhöhungen und
Fluktuationen bei den Immobilienpreisen als vor zehn Jahren. Damit ist das
Risiko einer möglichen Gefährdung der finanziellen und wirtschaftlichen
Stabilität höher. Dänemark hat zweckdienliche Maßnahmen ergriffen, um Schwächen
im Hypothekarsystem zu beseitigen. Das für Unternehmen und Wachstum zuständige
Ministerium untersucht derzeit die Verteilung von Vermögen und Verbindlichkeiten
in den Haushalten und ihre mögliche Anfälligkeit für unterschiedliche
wirtschaftliche Schocks. Es sollten darüber hinaus aber auch Maßnahmen erwogen
werden, mit denen mittelfristig prozyklische Entwicklungen auf dem
Immobilienmarkt verhindert werden können, idealerweise durch Kopplung der Steuer
auf Gebäude an die tatsächlichen Marktwerte. Auch eine Aufhebung der Deckelung
der jährlichen Erhöhung der von den Gemeinden erhobenen Grundsteuer könnte
prozyklische Effekte in Zukunft verhindern. Derartige Maßnahmen sollten
schrittweise eingeführt werden und dem Erfordernis Rechnung tragen, dass der
Immobilienmarkt derzeit stabilisiert werden muss. (13) Dänemark ist im Rahmen des
Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. Diese
Verpflichtungen aus dem Jahr 2011 und die entsprechenden Umsetzungsmaßnahmen
beziehen sich auf folgende Bereiche: Beschäftigungsförderung, Erhöhung der
Wettbewerbsfähigkeit, Verbesserung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
und Stärkung der Stabilität des Finanzsystems. Die Kommission hat bewertet,
inwiefern diese Euro-Plus-Pakt-Verpflichtungen umgesetzt wurden. Die Ergebnisse
dieser Bewertung sind in die Empfehlungen eingeflossen. (14) Im Rahmen des Europäischen
Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Dänemarks eingehend
analysiert. Sie hat das Konvergenzprogramm und das Nationale Reformprogramm
bewertet und eine eingehende Prüfung vorgelegt. Dabei hat sie nicht nur deren
Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und
Wirtschaftspolitik in Dänemark, sondern auch deren Übereinstimmung mit
EU-Vorschriften und –Richtungsvorgaben berücksichtigt, um durch auf EU-Ebene
entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen die
wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union insgesamt zu stärken.
Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters sind in die
Empfehlungen 1 bis 5 eingeflossen. (15) Vor dem Hintergrund dieser
Bewertung hat der Rat das Konvergenzprogramm Dänemarks geprüft; seine
Stellungnahme[9]
ist insbesondere in Empfehlung 1 eingeflossen. (16) Der Rat hat das Nationale
Reformprogramm 2012 und das Konvergenzprogramm Dänemarks anhand der Ergebnisse
der eingehenden Prüfung durch die Kommission und vorstehender Bewertung
geprüft. Seine Empfehlungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU)
Nr. 1176/2011 spiegeln sich insbesondere in den Empfehlungen 3, 4
und 5 wider – EMPFIEHLT, dass Dänemark im Zeitraum
20122013 folgende Maßnahmen ergreift: Dänemark sollte 1. die geplante
Haushaltsstrategie umsetzen mit dem Ziel, das übermäßige Defizit bis 2013 zu
korrigieren und die jährliche durchschnittliche strukturelle Anpassung zu
erreichen, wie der Rat in seinen Empfehlungen im Rahmen des Defizitverfahren
dargelegt hat. Anschließend sollten angemessene Anstrengungen zur strukturellen
Anpassung unternommen werden, um hinreichende Fortschritte im Hinblick auf das
mittelfristige Haushaltsziel zu erzielen, darunter die Einhaltung des
Richtwerts für die Ausgaben; 2. das Arbeitskräfteangebot
langfristig durch weitere Maßnahmen verbessern, die darin bestehen, die
Berufsunfähigkeitsrente zu reformieren, Beschäftigungssubventionsprogramme
(„Flex-Job“-System) gezielter auf Personen mit verminderter Arbeitsfähigkeit
auszurichten und die Beschäftigungsfähigkeit von Personen mit
Migrationshintergrund zu verbessern; 3. unverzüglich die
angekündigten Maßnahmen umsetzen mit dem Ziel, die Kostenwirksamkeit im
Bildungssystem zu verbessern, die Abbrecherquoten – insbesondere in der
Berufsbildung – zu senken und die Zahl der Praktikumsplätze zu erhöhen. 4. weiterhin darauf hinarbeiten,
die Hindernisse für den Wettbewerb abzubauen, insbesondere in den Bereichen
lokale Dienstleistungen, Einzelhandel und Baugewerbe, u. a. durch eine
weitere Öffnung des Vergabewesens für Dienstleistungen in Gemeinden und Regionen
für den Wettbewerb und die Gewährleistung, dass die in Wettbewerbssachen
verhängten Geldbußen abschreckend wirken; 5. weitere Präventivmaßnahmen
erwägen, um die Stabilität des Immobilienmarktes und des Finanzsystems
mittelfristig zu stärken, u. a. unter Berücksichtigung der Ergebnisse der
derzeit vom für Unternehmen und Wachstum zuständigen Ministerium durchgeführten
Untersuchung über die Verteilung von Vermögen und Verbindlichkeiten in den
Haushalten und die Überarbeitung der Steuer auf Gebäude („Ejendomsværdiskat“) und
der kommunalen Steuer auf Grundbesitz („Ejendomsskat/Grundskyld“). Geschehen zu Brüssel am Im
Namen des Rates Der
Präsident/Die Präsidentin [1] ABl. L 209 vom 2.8.1997,
S. 1. [2] ABl. L 306 vom 23.11.2011,
S. 25. [3] COM (2012) 304 final. [4] P7_TA(2012)0048 und P7_TA(2012)0047. [5] Beschluss 2012/238/EU des Rates vom 26. April 2012. [6] COM (2012) 68 final. [7] SWD (2012) 153 final. [8] Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und sonstige
befristete Maßnahmen nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand
der Programmdaten unter Anwendung der gemeinsamen Methodik. [9] Gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates.