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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2025/766

11.2.2025

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Branchenspezifische Industriepolitik für mehr strategische Autonomie

(Initiativstellungnahme)

(C/2025/766)

Berichterstatter:

Alain COHEUR

Ko-Berichterstatter:

Antonello PEZZINI

Berater

Giannino BERNABEI (für den Ko-Berichterstatter – Kat. 1)

Beschluss des Plenums

18.1.2024

Rechtsgrundlage

Artikel 52 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Zuständiges Arbeitsorgan

Beratende Kommission für den industriellen Wandel

Annahme im Arbeitsorgan

5.11.2024

Verabschiedung im Plenum

4.12.2024

Plenartagung Nr.

592

Ergebnis der Abstimmung (Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

189/3/3

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

In Anlehnung an seine früheren Stellungnahmen weist der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) darauf hin, dass in sehr unterschiedlichen Industriezweigen gleiche Risiken bestehen. Die entsprechenden Lösungen können zwar oftmals identisch ausfallen, doch müssen sie dabei zielgerichtet sein. Der EWSA ersucht die Europäische Kommission dringend, die branchenspezifischen Analysen und die Bewertung der Perspektiven der Industriepolitik durch Vorausschauen wiederaufzunehmen, um globale Wettbewerbspositionen zurückzugewinnen.

1.2.

Der EWSA fordert die Europäische Kommission auf, rasch gezielte Maßnahmen zu ergreifen, um die verschiedenen strategischen Zweige wie die chemische Industrie und die damit zusammenhängenden Branchen, die Metallindustrie und die Cybersicherheit zu unterstützen.

1.3.

Nach Ansicht des EWSA muss der Binnenmarkt für mehr Autonomie im Hinblick auf externe Abhängigkeiten in Liefer-, Prozess- und Produktketten sorgen. Gleichzeitig gilt es aber auch, die Kaufentscheidungen der 450 Millionen Verbraucher auf diesem Markt durch die Festlegung von Normen für Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und CO2-Fußabdruck auf europäische Produkte zu lenken, damit der Binnenmarkt seine Legitimität weiter stärken kann.

1.4.

Zur Bekämpfung des industriellen Niedergangs benötigen die Unternehmen nach Ansicht des EWSA Zugang zu Banken, welche die in den Regionen verankerte europäische Industriepolitik unterstützen, zu immer besser qualifizierten Arbeitnehmern und zu Hochschulzentren, die Innovation und Forschung für die Arbeitsplätze der Zukunft fördern.

1.5.

Im Bereich der Chemie fordert der EWSA folgende Maßnahmen: Stärkung der Partnerschaften zur Förderung von Innovation und Investitionen, Rückverlagerung der chemischen Industrie und Einrichtung von Entscheidungszentren in der EU, Vereinheitlichung der Qualitätsstandards für sortierte/vorbehandelte Kunststoffabfälle sowie die Schaffung eines einheitlichen und offenen Sekundärmarkts, um eine kontinuierliche Versorgung mit Kunststoffabfällen für den Betrieb chemischer Recyclinganlagen sicherzustellen.

1.6.

Im Bereich der Cybersicherheit empfiehlt der EWSA angesichts der Bedrohungen, für eine verstärkte und kontinuierliche Aufsicht zu sorgen sowie Programme für präventive technische Hilfe zu entwickeln, die allen Unternehmen zugänglich sind.

1.7.

Nach Ansicht des EWSA kann ein erneuter Niedergang der Metallindustrie nicht hingenommen werden, da er die strategische Autonomie der EU und alle davon abhängigen Industriezweige (Eisenbahn-, Kern-, See-, Raumfahrt-, Automobil, Verteidigungsindustrie usw.) und damit die Zukunft der EU-Industrie ernsthaft in Gefahr bringen könnte. Mehr denn je braucht die EU einen Industrial Deal, um ihren Grünen Deal und ihren Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft zu stärken, Industrieallianzen in der Metallindustrie durch wichtige Vorhaben von gemeinsamem Interesse auszubauen und viele aufgegebene Regionen zu reindustrialisieren, um gute und wohnortnahe Arbeitsplätze zu schaffen.

2.   Allgemeine Bemerkungen

2.1.

Angesichts der Dauerkrisen ist sich die EU bewusst geworden, dass sie ihre strategischen Abhängigkeiten und ihre strukturellen Schwächen in Angriff nehmen muss. Strategische Autonomie lässt sich nur erreichen, wenn die Grundstoffindustrien und strategischen Wirtschaftszweige, auch die energie- und wasserintensiven, in Europa bleiben und dort investieren.

2.2.

Es ist wirtschaftlich und operativ notwendig, die Unzuverlässigkeit der globalisierten Netze und die unzureichende Sicherung der Lieferketten anzugehen. Die Verschlechterung des geopolitischen und sicherheitspolitischen Umfelds sowie die Maßnahmen einiger Drittländer haben, zusätzlich zu massiven Produktionssubventionen, die Handelsverzerrungen und unlauteren Wettbewerb nach sich ziehen, zu einer Quasi-Monopolstellung bei Rohstoffen geführt.

2.3.

Mehr denn je bevorzugen die Verbraucher gesunde, nachhaltige und lokale Produkte mit höheren Anforderungen an Nähe und Rückverfolgbarkeit, was ebenfalls für eine Rückverlagerung der Produktion nach Europa spricht. Den Industriezweigen der EU kommt beim Übergang der Wirtschaft eine Schlüsselrolle zu.

2.4.

Diese Stellungnahme verdeutlicht die Bedeutung bestimmter Sektoren für die Verwirklichung der strategischen Autonomie und zeigt auf, wie die branchenspezifische Industriepolitik sie dabei unterstützen kann. Viele Wirtschaftszweige sind wesentlich für die Autonomie der EU. Als Ergänzung zu der in der Stellungnahme „Auf dem Weg zu einem resilienteren, wettbewerbsfähigeren und nachhaltigeren Europa“ (1) dargelegten Vision wurden hier die chemische, die Cybersicherheits- und die Metallindustrie ausgewählt. Hintergrund ist der in Versailles und Granada festgelegte umfassende Ansatz, der anschließend im Rahmen der Erklärung von Antwerpen vom 4. März 2024 (2) erneut erörtert wurde.

2.5.

Es gilt, mithilfe eines Aktionsplans für die Industrie die branchenspezifischen Industriestrategien in Europa zu überdenken, damit sämtliche Übergänge und Herausforderungen bewältigt werden. Die wichtigsten Voraussetzungen dafür sind:

—

die Sicherung des Zugangs zu kritischen Rohstoffen; (3)

—

ein kohlenstoff- und wassereffizientes Management von Unternehmen (4) zur Berücksichtigung des Zusammenhangs zwischen Energie, Wasser und kritischen Rohstoffen;

—

Integration der Fortschritte im Zusammenhang mit der Digitalisierung; (5)

—

Zugang zu Finanzmitteln und

—

qualifizierte Arbeitskräfte sowie Weiterbildungs- und Umschulungsprogramme unter besonderer Berücksichtigung der KMU, namentlich durch die Einführung eines Fahrplans für die menschliche und die soziale Dimension (6).

2.6.

Zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in einem nicht unbedingt fairen Wettbewerbsumfeld gilt es, wie in dem Letta-Bericht und dem Draghi-Bericht vorgeschlagen, den Binnenmarkt neu zu beleben, Spitzenforschung und Innovation in Bereichen wie künstliche Intelligenz (KI), Quantentechnologie, Biotechnologie, fortgeschrittene Werkstoffe und Netto-Null-Technologien zu fördern, die Liefer- und Transportketten zu verbessern und gleichzeitig den Zugang zu Krediten zu erleichtern.

2.7.

Diese enormen Herausforderungen stellen sich in einer Zeit, in der die Unternehmen mit dem schlimmsten Konjunkturabschwung seit zehn Jahren konfrontiert sind, in dessen Rahmen die Nachfrage zurückgeht, die Produktionskosten steigen und die Investitionen in andere Regionen verlagert werden. Mehr denn je benötigen die Unternehmen dringend Klarheit, Berechenbarkeit und Vertrauen in Europa sowie in seine branchenspezifische Industriepolitik.

2.8.

Als Vorreiter im Klimaschutz könnten die Unternehmen der EU, auch in strategischen Branchen, einen Wettbewerbsnachteil haben, weil sie höhere Umweltnormen erfüllen müssen als andere globale Akteure. Als Gegenmaßnahme könnte die Industrie durch politische Maßnahmen, mit denen sich das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen verringern und dabei zugleich der Weg für eine technologische Führungsrolle der Industrie ebnen ließe, wieder mit ihren Wettbewerbern gleichgestellt werden.

2.9.

Der Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft bietet der EU die Chance, in den aufstrebenden Sektoren der sauberen Technologien führend zu werden, und dient zugleich als Katalysator für die Modernisierung ihrer Industrie. So könnte die EU z. B. die technologische Führungsrolle im Bereich der erneuerbaren und wassereffizienten Energien anstreben und eine stärker kreislauforientierte Wirtschaft einführen.

3.   Widerstandsfähige und wettbewerbsfähige Industriezweige

3.1.

Die Herausforderungen für die Industriezweige bestehen darin,

—

ihre Fähigkeit zur Berücksichtigung der neuen Wettbewerbserfordernisse anzupassen und ihre Widerstandsfähigkeit zu erhöhen;

—

Schocks abzufedern und flexibel auf sich wandelnde Marktanforderungen zu reagieren;

—

ihren Kurs weiterzuverfolgen, indem sie über die Kostenkriterien hinausgehen und den Dimensionen Dienstleistungen und Qualität, Umweltschutz und Erhalt der Humanressourcen (gute Arbeitsplätze) angemessen Rechnung tragen;

—

ihre Energie- und Materialeffizienz bei gleichzeitiger Optimierung ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf den Weltmärkten zu verbessern;

—

ein hohes Investitionsniveau in der technologischen Innovation aufrechtzuerhalten;

—

leichteren Zugang zu europäischem und nationalem Risikokapital zu erhalten.

3.2.

Hierfür benötigen die Unternehmen Zugang zu Finanzinstituten, die die europäische Industriepolitik unterstützen. Die Bereitstellung von Finanzmitteln des Privatsektors und der Banken wird von entscheidender Bedeutung sein. Der öffentliche Sektor muss trotz des hohen Schuldenstands und der hohen Inflation, die seinen Handlungsspielraum einschränken, weiterhin maßgeblich zum Zugang zu Finanzmitteln beitragen. Zugleich sollten auch Mittel des privaten Sektors genutzt und hierfür die Ersparnisse der privaten Haushalte gegebenenfalls in gewinnbringendere finanzielle Vermögenswerte gelenkt werden.

3.3.

Die Aufbau- und Resilienzfazilität sowie die Struktur- und Regionalfonds sollten gezielt eingesetzt werden, um baldmöglichst in den Bereichen Energie, Digitales, CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung sowie Recycling europäische Infrastrukturen von Weltrang zu integrieren und aufzubauen, da es sich dabei um wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse handelt. Es gilt, den grenzüberschreitenden Verkehr zu entlasten, die transeuropäischen Netze auszubauen und Genehmigungshindernisse für Projekte des industriellen Wandels zu beseitigen.

3.4.

Zudem werden die derzeitigen Veränderungen eine beträchtliche Zahl zunehmend qualifizierter Arbeitnehmer erfordern. Es gibt jedoch nur wenige Arbeitskräfte in der EU, die für Tätigkeiten im Bereich der erneuerbaren Energien und digitalisierten Energieversorgung qualifiziert sind, ihre Mobilitätsbereitschaft ist teilweise gering und die Konkurrenz aus benachbarten Branchen für Arbeitgeber groß. Dieser Arbeitskräftemangel wird sich voraussichtlich sowohl bei Arbeitern als auch bei Führungskräften verschärfen. Zugleich sind die mit der Entwicklung von KI einhergehenden Chancen und Herausforderungen noch schwer einzuschätzen, da sie dem Menschen bei der Erhebung und Analyse von Daten oder bei der Konzipierung überlegen ist. Es handelt sich um eine neue industrielle Revolution, die einen neuen kulturellen Rahmen und neue für künftige hochqualifizierte Arbeitsplätze unerlässliche Kompetenzen erfordert.

3.5.

Bei der Zusammenfassung des auf Branchenebene gemeldeten Bedarfs ist es wichtig, einen konsolidierten Überblick über den Qualifikationsbedarf zu erhalten, wobei die Umkehrung der Alterspyramide sowie die Zahl der Eintritte in den und Abgänge vom Arbeitsmarkt zu berücksichtigen sind.

3.6.

Die Europäische Kommission muss in diesem Zusammenhang zuverlässige Studien durchführen. Gegebenenfalls könnten soziale Maßnahmen ergriffen werden, um diese Übergänge erfolgreich zu gestalten, positive Veränderungen zu optimieren und negative Auswirkungen auf die Gesellschaft so gering wie möglich zu halten. Gleichzeitig müssen Spitzenausbildungsgänge entwickelt werden, damit qualifizierte Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.

3.7.

Der zunehmende globale Wettbewerb durch das Entstehen neuer Volkswirtschaften bietet Möglichkeiten, das Potenzial des EU-Binnenmarkts, der intelligenten Spezialisierung und der Ausweitung der Konnektivität und der globalen Wertschöpfungsketten weiter auszuschöpfen, birgt jedoch ein wachsendes Risiko, dass wirtschaftliche Abhängigkeiten für geopolitische Zwecke genutzt werden und weltweit extrem starke Monopole entstehen.

3.8.

Daher muss die Widerstandsfähigkeit der strategischen wirtschaftlichen Stärken der EU durch den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums und der kritischen Infrastrukturen erhöht werden, um eine externe Kontrolle zu vermeiden, die Wirtschaftskraft wieder ins Gleichgewicht zu bringen und so wieder für stabile und sichere Lieferketten zu sorgen. Die EU muss verstärkt in der Lage sein, gemeinsame wirtschaftliche Ziele festzulegen und unabhängig zu handeln.

3.9.

Nur durch koordinierte diplomatische Bemühungen lässt sich sicherstellen, dass der Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft weltweit vorangetrieben wird. Die EU hat die enorme Chance, ihre Führungsrolle in der Klimadiplomatie geltend zu machen und aufrechtzuerhalten, sofern sie eine treibende Kraft für die Nachhaltigkeitswende bleibt und eine globale Bewegung des verantwortungsvollen Wandels unterstützt.

4.   Chemie und gesundheitsbezogene Produkte

4.1.

Die Chemie gehört sowohl zu den Branchen, die für die strategische Autonomie von entscheidender Bedeutung sind, als auch zu denjenigen, die aufgrund des Abschwungs der Weltwirtschaft, der Schwächung der lokalen Absatzmärkte und des Verlusts an Wettbewerbsfähigkeit aufgrund höherer Energie- und Rohstoffpreise in Europa am stärksten vom Niedergang betroffen sind. Nur die Chemiesparten, die mit dem Gesundheitswesen und insbesondere mit Arzneimitteln in Verbindung stehen, haben auf diese Situation reagiert.

4.2.

Die europäische chemische Industrie muss Klimaneutralität anstreben; sie trägt maßgeblich zur Bewältigung des Wandels in vielen Industriezweigen bei. Die EU muss ein Gleichgewicht zwischen ihren Zielen in den Bereichen Umwelt und Wettbewerbsfähigkeit wahren, indem sie für ein wirksames innovationsorientiertes europäisches Chemikalienrecht sorgt und ihren Ansatz auf Risiken und nicht auf weitreichende Verbote von Produkten stützt, wobei erforderlichenfalls das Konzept des Reallabors zum Einsatz kommen sollte.

4.3.

Das chemische Recycling ist derzeit nicht ausreichend entwickelt, da es keinen geeigneten Rechtsrahmen gibt. Das Potenzial des chemischen Recyclings sollte durch Maßnahmen zugunsten von Innovation, gleichen Wettbewerbsbedingungen, Recyclingketten und klaren Vorgehensweisen zur Verwertung von Kunststoffen, die andernfalls exportiert, verbrannt, deponiert oder verschwendet würden, voll ausgeschöpft werden.

4.4.

Es gilt, mit EU-Vorschriften zur Unterstützung des chemischen Recyclings als Ergänzung zum mechanischen Recycling Anreize für Investitionen in diese Technologien zu schaffen und die EU bei der Erreichung ihrer Zielvorgaben für den Rezyklatanteil zu unterstützen. Das Massenbilanzverfahren, bei dem nach und nach ein immer höherer Prozentsatz fossiler (nicht erneuerbarer) Brennstoffe durch Produkte aus kreislaufbasierten Ressourcen ersetzt wird, ist von entscheidender Bedeutung.

4.5.

Um das chemische Recycling intensivieren und umfassend einsetzen zu können, müssen Leitprinzipien angewandt werden, wie z. B.:

—

Stärkung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und Investitionen nach dem Vorbild der Allianz für die Kunststoffkreislaufwirtschaft;

—

Rückverlagerung der chemischen Industrie und Einrichtung von Entscheidungszentren in der EU;

—

Vereinheitlichung der Standards für einen transparenten Massenbilanzansatz mit Qualitätsstandards für sortierte/vorbehandelte Kunststoffabfälle unter Verwendung von Lebenszyklusanalysen zur Messung der Umweltauswirkungen;

—

Schaffung eines einheitlichen und offenen Sekundärmarkts, um eine kontinuierliche Versorgung mit Kunststoffabfällen für den Betrieb chemischer Recyclinganlagen sicherzustellen.

4.6.

Für gesundheitsbezogene Produkte spielen Biotechnologie und Bioproduktion in der chemischen Industrie eine entscheidende Rolle und bieten zahlreiche Möglichkeiten für die Entwicklung hocheffizienter nachhaltiger Produkte bei gleichzeitiger Stärkung der strategischen Autonomie (7).

4.7.

Der Gesundheits- und Arzneimittelsektor sollte gefördert werden, u. a. durch ein ehrgeiziges Gesetz über kritische Arzneimittel, um europäische Abhängigkeiten zu bekämpfen und die Souveränität, die Resilienz sowie die Innovations- und Produktionsfähigkeit der EU zu stärken (8).

5.   Die Cybersicherheitsindustrie

5.1.

Das industrielle Internet der Dinge ist ein wichtiger Bestandteil der vierten industriellen Revolution („Industrie 4.0“), die zahlreiche Konzepte und Technologien wie KI, Cloud-Computing oder erweiterte Realität umfasst, aber nicht ausreichend geschützt und nach wie vor schwer zu kontrollieren ist.

5.2.

Im digitalen Bereich wird über die Prioritäten der Normung der Informations- und Kommunikationstechnologien für den digitalen Binnenmarkt hinaus in der europäischen Digitalstrategie, der europäischen Datenstrategie und dem europäischen KI-Gesetz die Bedeutung von Normen für die neue Generation von Technologien anerkannt und entsprechend eine Normungsstrategie entwickelt.

5.3.

Einige KI-Anwendungen können eine Bedrohung für die Bürgerrechte und die Demokratie darstellen. Das gilt für Systeme zur biometrischen Kategorisierung, die sensible Merkmale verwenden, das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder aus Videoüberwachungssequenzen zur Einrichtung von Datenbanken zur Gesichtserkennung, die Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen, Sozialkreditsysteme oder auch KI-Systeme, die menschliches Verhalten manipulieren. All diese Aspekte erfordern eine verstärkte und kontinuierliche Aufsicht.

5.4.

Im Bereich der Cybersicherheit sieht sich die EU mit zunehmenden Risiken und komplexen Bedrohungen konfrontiert. Zur Überwindung der derzeitigen Fragmentierung und Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten gilt es, die Koordinierung auszubauen und die Mitgliedstaaten zum Austausch von Informationen über gegen sie gerichtete Angriffe zu veranlassen, auch wenn diese Informationen die nationale Sicherheit betreffen.

5.5.

Die Mitgliedstaaten müssen ständig die Risiken für die europäischen Kommunikationsinfrastrukturen und -netze bewerten. Es müssen zahlreiche Bedrohungen für Kommunikationsnetze und -infrastrukturen ermittelt werden, z. B. Schadsoftware wie Wiper, Ransomware-Angriffe, Lieferkettenangriffe, physische Angriffe, Sabotage usw.

5.6.

Der ständige Wandel, die Anonymität und die Grenzenlosigkeit im Cyberraum stellen sowohl Chancen als auch Risiken für das Funktionieren der Informationsgesellschaft auf individueller, staatlicher und transnationaler Ebene dar. KMU stehen vor erheblichen Cybersicherheitsrisiken, und Cyberangriffe werden ihnen häufig zum Verhängnis. Daher sollten Programme für präventive technische Hilfe eingeführt werden, die alle Unternehmen nutzen können.

6.   Die Metallindustrie

6.1.

Die Bedeutung der Metallindustrie wird unterschätzt. Sie beschränkt sich nicht auf die bloße Nutzung von Stahl, sondern spielt eine Rolle bei speziellen Legierungen für Luftfahrt, Elektronik, Bauwesen, Automobilindustrie, Hochgeschwindigkeitszüge oder Kerntechnik, ganz zu schweigen von ihrer Nutzung im Alltag (Aluminiumdosen, Laptops usw.).

6.2.

Im Stahlsektor befinden sich viele Entscheidungszentren nicht mehr in Europa, sondern z. B. in Indien, während die Spitzenforschung in Europa nach wie vor gut etabliert ist. Die daraus resultierende geografische und intellektuelle Entfernung zwischen Entscheidungs-, Herstellungs- und Forschungszentren führt häufig zum Verlust von Kompetenzen im Bereich der Metallurgie.

6.3.

Der Dominoeffekt ist groß: die Anstrengungen der Hochschulen nehmen aufgrund der Streichung der Metallurgie aus den Studienprogrammen ab, das Lehrangebot schrumpft, technische Studienrichtungen werden unattraktiver, es fehlt an Nachwuchswissenschaftlern und -ingenieuren, die Zahl der Arbeitsplätze geht zurück, die Löhne sinken, der Beruf verliert an Attraktivität, der Sektor bricht zusammen, obwohl der Bedarf nach wie vor stark steigt.

6.4.

Nach Ansicht des EWSA kann ein erneuter Niedergang der Metallindustrie nicht hingenommen werden, da er die strategische Autonomie der EU mit all ihren Industriezweigen (Eisenbahn-, Kern-, See-, Raumfahrt-, Automobil-, Verteidigungsindustrie usw.) und damit die Zukunft der europäischen Industrie ernsthaft in Gefahr bringen könnte.

6.5.

Der EWSA erkennt an, dass mit der neuen Industriestrategie von 2020 das Fundament für eine Industriepolitik gelegt wurde. Etwa fünf Jahre später bestehen die zahlreichen damals festgestellten Probleme allerdings nach wie vor, und strukturelle Lösungen werden nur langsam umgesetzt. Mehr denn je braucht die EU einen Industrial Deal, um ihren Grünen Deal und ihren Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft zu stärken, Industrieallianzen in der Metallindustrie durch wichtige Vorhaben von gemeinsamem Interesse auszubauen und viele aufgegebene Regionen zu reindustrialisieren, um gute und wohnortnahe Arbeitsplätze zu schaffen.

6.6.

Um den strategischen Branchen Europas Absatzmärkte zu sichern, erscheint es zudem unabdingbar, die Kaufentscheidungen der 450 Millionen Verbraucher auf europäische Produkte zu lenken, und zwar durch die Festlegung von Normen für Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und CO2-Fußabdruck. So kann der Binnenmarkt seine Legitimität weiter stärken.

Brüssel, den 4. Dezember 2024

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Oliver RÖPKE


(1)   ABl. C, C/2024/4062, 12.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4062/oj.

(2)   https://cms.antwerp-declaration.eu/uploads/declaration.pdf.

(3)   ABl. C 349 vom 16.6.2021, S. 142.

(4)   ABl. C, C/2024/4062, 12.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4062/oj, und ABl. C, C/2024/4659, 9.8.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4659/oj.

(5)   ABl. C, C/2024/4062, 12.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4062/oj.

(6)   ABl. C, C/2024/4659, 9.8.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4659/oj.

(7)   ABl. C, C/2024/6026, 23.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6026/oj.

(8)   ABl. C, C/2024/1568, 5.3.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1568/oj, und ABl. C, C/2024/3387, 31.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/3387/oj.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/766/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)