16.6.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 232/80


P9_TA(2019)0069

Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung haushaltspolitischer Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der anhaltenden Herausforderungen der Migration, des Flüchtlingszustroms und der Sicherheitsbedrohungen

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. November 2019 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung haushaltspolitischer Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der anhaltenden Herausforderungen der Migration, des Flüchtlingszustroms und der Sicherheitsbedrohungen (COM(2019)0251 — C9-0007/2019 — 2019/2026(BUD))

(2021/C 232/22)

Das Europäische Parlament,

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unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2019)0251 — C9-0007/2019),

—

gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020 (1) („MFR-Verordnung“), insbesondere auf Artikel 11,

—

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (2), insbesondere auf Nummer 12,

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unter Hinweis auf den von der Kommission am 5. Juli 2019 angenommenen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020 (COM(2019)0400) in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 (COM(2019)0487) geänderten Fassung,

—

unter Hinweis auf den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020, der am 3. September 2019 festgelegt und am 13. September 2019 dem Europäischen Parlament zugeleitet wurde (11734/2019 — C9-0119/2019),

—

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2019 zu dem Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020 (3),

—

unter Hinweis auf den am 18. November 2019 vom Vermittlungsausschuss angenommenen gemeinsamen Text (A9-0035/2019),

—

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A9-0039/2019),

A.

in der Erwägung, dass das Flexibilitätsinstrument dazu dient, in einem gegebenen Haushaltsjahr genau bestimmte Ausgaben zu finanzieren, die innerhalb der verfügbaren Grenzen einer oder mehrerer Rubriken nicht getätigt werden können;

B.

in der Erwägung, dass die Kommission vorgeschlagen hat, das Flexibilitätsinstrument in Anspruch zu nehmen, um die im Gesamthaushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2020 vorgesehene Mittelausstattung über die Obergrenze der Rubrik 3 hinaus um 778 074 489 EUR aufzustocken, damit Maßnahmen in den Bereichen Migration, Flüchtlingszustrom und Sicherheitsbedrohungen finanziert werden können;

C.

in der Erwägung, dass der für den Haushaltsplan der Union 2020 einberufene Vermittlungsausschuss seine Zustimmung zu der von der Kommission vorgeschlagenen Inanspruchnahme erteilte;

1.

erteilt seine Zustimmung zu der Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments in Höhe von 778 074 489 EUR an Mitteln für Verpflichtungen;

2.

bekräftigt, dass die in Artikel 11 der MFR-Verordnung vorgesehene Inanspruchnahme dieses Instruments einmal mehr verdeutlicht, dass für den Haushaltsplan der Union dringend mehr Flexibilität erforderlich ist;

3.

bekräftigt seine seit geraumer Zeit vertretene Ansicht, dass Mittel für Zahlungen aus Verpflichtungen, die zuvor über das Flexibilitätsinstrument bereitgestellt wurden, nur über die Obergrenzen des MFR hinaus verbucht werden dürfen;

4.

billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss;

5.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

6.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung mit ihrer Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.

(2)  ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.

(3)  Angenommene Texte, P9_TA(2019)0038.


ANLAGE

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung haushaltspolitischer Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der anhaltenden Herausforderungen der Migration, des Flüchtlingszustroms und der Sicherheitsbedrohungen

(Der Text dieser Anlage ist hier nicht wiedergegeben; er entspricht dem endgültigen Rechtsakt, Beschluss (EU) 2020/265.)