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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2025/664

31.3.2025

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/664 DER KOMMISSION

vom 31. März 2025

zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2882 zur Aussetzung der mit den Durchführungsverordnungen (EU) 2018/886 und (EU) 2020/502 eingeführten handelspolitischen Maßnahmen in Bezug auf bestimmte Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 654/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über die Ausübung der Rechte der Union in Bezug auf die Anwendung und die Durchsetzung internationaler Handelsregeln und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 3286/94 des Rates zur Festlegung der Verfahren der Gemeinschaft im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik zur Ausübung der Rechte der Gemeinschaft nach internationalen Handelsregeln, insbesondere den im Rahmen der Welthandelsorganisation vereinbarten Regeln (1), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 20. Juni 2018 nahm die Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2018/886 (2) an, in der die Anwendung zusätzlicher Zölle auf die Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika (im Folgenden „Vereinigte Staaten“) in die Union vorgesehen ist.

(2)

Am 7. April 2020 nahm die Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2020/502 (3) an, in der die Anwendung zusätzlicher Zölle auf die Einfuhren bestimmter anderer Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten in die Union vorgesehen ist.

(3)

Mit den mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/886 und der Durchführungsverordnung (EU) 2020/502 eingeführten zusätzlichen Zöllen sollten die Schutzmaßnahmen in Form zusätzlicher Zölle ausgeglichen werden, die die Vereinigten Staaten auf der Grundlage von Section 232 des Trade Expansion Act der Vereinigten Staaten von 1962 auf die Einfuhren bestimmter Stahl- und Aluminiumerzeugnisse mit Ursprung in der Union mit Wirkung vom 1. Juni 2018 und auf die Einfuhren derivativer Stahl- und derivativer Aluminiumerzeugnisse mit Ursprung in der Union mit Wirkung vom 8. Februar 2020 eingeführt hatten.

(4)

Am 18. Dezember 2023 nahm die Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2023/2882 (4) an, mit der die mit den Durchführungsverordnungen (EU) 2018/886 und (EU) 2020/502 eingeführten zusätzlichen Wertzölle bis zum 31. März 2025 ausgesetzt wurden.

(5)

Am 10. Februar 2025 führten die Vereinigten Staaten ihre Schutzmaßnahmen in Form zusätzlicher Zölle auf die Einfuhren von Stahl- und Aluminiumerzeugnissen sowie von derivativen Stahl- und Aluminiumerzeugnissen mit Ursprung unter anderem in der Union in der ursprünglichen Höhe von 25 % bzw. 10 % ad valorem mit Wirkung vom 12. März 2025 wieder ein (5).

(6)

Die Union muss den Umfang ihrer Rechte zur Wiederherstellung des Gleichgewichts im Rahmen des GATT 1994 kalibrieren, um frühere und angekündigte Entwicklungen in den Handelsbeziehungen zwischen der Union und den Vereinigten Staaten zu berücksichtigen.

(7)

Daher ist es notwendig, die aktuelle Aussetzung um einen weiteren kurzen Zeitraum zu verlängern, um unter anderem zusätzliche Möglichkeiten für die Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten einzuräumen — auch um die Kontroverse über die jeweiligen Zölle beizulegen — bevor die Zölle ab dem 15. April 2025 wieder gelten.

(8)

Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/2882 sollte daher entsprechend geändert werden.

(9)

Die vorliegende Verordnung ergeht unabhängig von dem Standpunkt der Union, dass die Schutzmaßnahmen der Vereinigten Staaten nach wie vor mit dem WTO-Übereinkommen unvereinbar sind, und lässt diesen Standpunkt unberührt.

(10)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des mit der Verordnung (EU) 2015/1843 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) eingesetzten Ausschusses „Handelshemmnisse“ —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/2882 wird wie folgt geändert:

1.

In Artikel 1 wird das Datum „31. März 2025“ durch das Datum „14. April 2025“ ersetzt.

2.

In Artikel 2 wird das Datum „31. März 2025“ durch das Datum „14. April 2025“ ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 31. März 2025

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)   ABl. L 189 vom 27.6.2014, S. 50, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2014/654/oj.

(2)  Durchführungsverordnung (EU) 2018/886 der Kommission vom 20. Juni 2018 über bestimmte handelspolitische Maßnahmen in Bezug auf bestimmte Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2018/724 (ABl. L 158 vom 21.6.2018, S. 5, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2018/886/oj).

(3)  Durchführungsverordnung (EU) 2020/502 der Kommission vom 6. April 2020 über bestimmte handelspolitische Maßnahmen in Bezug auf bestimmte Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika (ABl. L 109 vom 7.4.2020, S. 10, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2020/502/oj).

(4)  Durchführungsverordnung (EU) 2023/2882 der Kommission vom 18. Dezember 2023 zur Aussetzung der mit den Durchführungsverordnungen (EU) 2018/886 und (EU) 2020/502 eingeführten handelspolitischen Maßnahmen in Bezug auf bestimmte Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika (ABl. L, 2023/2882, 19.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/2882/oj).

(5)  Proclamation no. 10896 vom 10. Februar 2025, Adjusting Imports of Steel into the United States, sowie zugehörige Anhänge; Proclamation no. 10895 vom 10. Februar 2025, Adjusting Imports of Aluminium into the United States, sowie zugehörige Anhänge.

(6)  Verordnung (EU) 2015/1843 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 2015 zur Festlegung der Verfahren der Union im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik zur Ausübung der Rechte der Union nach internationalen Handelsregeln, insbesondere den im Rahmen der Welthandelsorganisation vereinbarten Regeln (Kodifizierter Text) (ABl. L 272 vom 16.10.2015, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2015/1843/oj).


ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/664/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)