EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 19.12.2024
COM(2024) 593 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
Achter Jahresbericht über die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 19.12.2024
COM(2024) 593 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
Achter Jahresbericht über die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1. Die Türkei und die Flüchtlingskrise
1.2. Maßnahmen der EU zur Bewältigung der Krise und Einrichtung der Fazilität
2. Funktionsweise der Fazilität
3. Finanzierungskapazität, Dauer und Art der Finanzierung
4. Umsetzung der Fazilität
5. Monitoring, Evaluierung und Rechnungsprüfung
6. Kommunikation und Sichtbarkeit
7. Schlussfolgerung und nächste Schritte
1.Einleitung
Gemäß Artikel 8 Absatz 1 des Beschlusses der Kommission vom 24. November 2015 1 über die Koordinierung der Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten durch einen Koordinierungsmechanismus (im Folgenden „Beschluss“) muss die Kommission das Europäische Parlament und den Rat regelmäßig über die Umsetzung der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei (im Folgenden „Fazilität“) unterrichten. Gemäß Artikel 8 Absatz 2 des Beschlusses muss die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich über die Umsetzung der Fazilität Bericht erstattet. Der erste Jahresbericht über die Fazilität wurde im März 2017 veröffentlicht. 2 Alle Jahresberichte sind auf der Website der Fazilität für Flüchtlinge zu finden. Redaktionsschluss für diesen Bericht war Februar 2024.
1.1.Die Türkei und die Flüchtlingskrise
Die Türkei ist aufgrund ihrer geografischen Lage ein wichtiges Aufnahme- und Transitland für Flüchtlinge und Migranten. Daten der türkischen Regierung zufolge beherbergte das Land im Januar 2024 3 199 927 Menschen aus Syrien unter vorübergehendem Schutz und mehr als 300 000 registrierte Flüchtlinge und Asylsuchende, die vor allem aus Afghanistan, Irak, Iran und Somalia stammen 3 , 4 . Diese sehr hohen Zahlen haben erhebliche Auswirkungen auf die Aufnahmegemeinschaften. Die anhaltende Vertreibung syrischer Flüchtlinge und die steigende Zahl irregulärer Einreisen aus Afghanistan in die Türkei stellt den sozialen Zusammenhalt zwischen Flüchtlingen, Migranten und Aufnahmegemeinschaften zunehmend auf die Probe. Gleichzeitig ist die Situation entlang der türkisch-iranischen Grenze weiterhin herausfordernd.
Die Türkei unternimmt weiterhin erhebliche Anstrengungen bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen und Migranten und hat ihr Engagement für die Umsetzung der Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016 5 bekräftigt (im Folgenden „Erklärung“). Die konkreten Auswirkungen der Erklärung erstreckten sich auch auf das Jahr 2023. Auch wenn die Zahl der irregulären Einreisen nach Griechenland noch unter den Werten aus der Zeit vor der Erklärung lag, nahm sie doch zu, insbesondere auf der Route über das Meer, während die Einreisen nach Italien und in das von der Regierung kontrollierte Gebiet auf Zypern erheblich zurückgingen. 6
Die im Rahmen der Erklärung vorgesehenen Neuansiedlungen nach der Eins-zu-Eins-Regelung wurden weiterhin umgesetzt. Zwischen April 2016 und Januar 2024 wurden beinahe 41 000 syrische Flüchtlinge aus der Türkei in der EU neuangesiedelt. Seit 2016 wurden im Rahmen der Erklärung 2 140 Migranten von den griechischen Inseln in die Türkei rückgeführt. Da die türkischen Behörden ihre Entscheidung vom März 2020, die Rückführungen im Rahmen der Erklärung aufgrund der COVID-19-Pandemie auszusetzen, nicht aufgehoben haben, haben seither – trotz wiederholter Ersuchen der Europäischen Kommission und der griechischen Behörden – keine Rückführungen mehr stattgefunden.
Auf der Tagung des Europäischen Rates im Oktober 2020 wurde vereinbart, eine konkrete EU-Türkei-Agenda auf den Weg zu bringen. Dabei wurden vier Schwerpunktbereiche festgelegt: i) Verbesserung der Funktionsweise der Zollunion und Wiederaufnahme der Beratungen über ihre Modernisierung, ii) Migration und Flüchtlingshilfe, iii) hochrangige Dialoge, iv) Förderung direkter Kontakte zwischen den Menschen und Mobilität. Der Europäische Rat bekräftigte im Juni 2021, dass die EU bereit ist, vorbehaltlich der im März 2021 und in früheren Schlussfolgerungen des Europäischen Rates festgelegten Bedingungen in schrittweiser, verhältnismäßiger und umkehrbarer Weise mit der Türkei zusammenzuarbeiten, um die Zusammenarbeit in einer Reihe von Bereichen von gemeinsamem Interesse zu verbessern. Die Gemeinsame Mitteilung vom 29. November 2023 war die Antwort auf den Aufruf des Europäischen Rates vom 29. und 30. Juni 2023 an den Hohen Vertreter und die Kommission, einen Bericht über den Stand der Beziehungen zwischen der EU und der Türkei vorzulegen. Sie enthält mehrere Vorschläge zur Neubelebung der bilateralen Beziehungen, auch im Bereich des Migrationsmanagements und der finanziellen Unterstützung für Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften. Im Oktober 2021 fand in Ankara ein Dialog auf hoher Ebene zwischen der EU und der Türkei über Migration und Sicherheit statt, ein weiterer folgte im November 2023 in Brüssel. Die Europäische Kommission hat am 18. Oktober 2023 den auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates erstellten Aktionsplan für das östliche Mittelmeer 7 vorgelegt, durch den vor allem das Migrationsmanagement in Zusammenarbeit mit den wichtigsten Herkunfts- und Transitländern, einschließlich der Türkei, verbessert werden soll.
Erdbeben in der Türkei und Syrien – Februar 2023
Am 6. Februar wurde die Türkei von den stärksten Erdbeben in der Region seit mehr als 100 Jahren erschüttert. Viele Menschen kamen ums Leben oder wurden verletzt, und es gab hohe Sachschäden. Die EU stellte nach den Erdbeben rasch Hilfe bereit und veranstaltete am 20. März in Brüssel eine Geberkonferenz, um Mittel der internationalen Gemeinschaft zur Unterstützung der Bevölkerung in der Türkei und Syrien zu mobilisieren. Die Zusagen beliefen sich auf insgesamt 7 Mrd. EUR, die auch zur Unterstützung der 1,7 Millionen Flüchtlinge in den betroffenen Gebieten eingesetzt werden sollen. Im Rahmen der Hilfszusagen nach den Erdbeben verabschiedete die Kommission am 20. Dezember 2023 zwei Finanzierungsbeschlüsse, mit denen insgesamt 355,6 Mio. EUR aus der mit 3 Mrd. EUR ausgestatteten zusätzlichen Flüchtlingshilfe für den Zeitraum 2021–2023 mobilisiert wurden.
Mit der ersten Maßnahme, für die 115,6 Mio. EUR bereitgestellt wurden, soll die Gesundheits- und Bildungsinfrastruktur gestärkt werden, damit die von den Erdbeben betroffenen Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften besseren Zugang zu dieser Infrastruktur erhalten. Dazu sollen mindestens 20 Bildungseinrichtungen und 20 Einrichtungen für die grundlegende Gesundheitsversorgung errichtet werden. Ziel der zweiten Maßnahme, für die 240 Mio. EUR bereitgestellt wurden, ist die Förderung der sozioökonomischen Unterstützung, des sozialen Zusammenhalts und der Infrastrukturentwicklung in der Türkei.
1.2. Maßnahmen der EU zur Bewältigung der Krise und Einrichtung der Fazilität
Um der Forderung der EU-Mitgliedstaaten nachzukommen, umfangreiche zusätzliche Mittel für die Unterstützung der Flüchtlinge in der Türkei bereitzustellen, richtete die Kommission mit ihrem Beschluss vom 24. November 2015, geändert am 10. Februar 2016 8 sowie am 14. März und am 24. Juli 2018, die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei ein. Dabei handelt es sich um einen Mechanismus zur Koordinierung der Inanspruchnahme der Mittel, die aus dem EU-Haushalt bzw. in Form zusätzlicher Beiträge der Mitgliedstaaten bereitgestellt werden, welche als zweckgebundene externe Einnahmen in den EU-Haushalt fließen. Die Mitgliedstaaten haben sich politisch dazu verpflichtet, im Rahmen der Vereinbarung zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission, die am 3. Februar 2016 angenommen und bei der Verständigung auf die zweite Tranche der Fazilität aktualisiert wurde, nationale Beiträge zu leisten. 9 In der Vereinbarung ist auch die Konditionalität geregelt.
Am 18. März 2016 bekräftigten die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten und die Türkei ihre Entschlossenheit zur Umsetzung ihres Gemeinsamen Aktionsplans und vereinbarten weitere Maßnahmen zur Vertiefung der Beziehungen zwischen der Türkei und der EU und zur Bewältigung der Migrationskrise. 10 Die Türkei und die EU erkannten an, dass weitere rasche und entschlossene Anstrengungen erforderlich waren. So wurde in der Erklärung EU-Türkei gefordert, der irregulären Migration aus der Türkei in die EU ein Ende zu setzen, das Geschäftsmodell der Schleuser zu zerschlagen und den Migranten eine Alternative zu bieten, damit sie ihr Leben nicht aufs Spiel setzen. Darüber hinaus wurde gefordert, die Umsetzung der Fazilität zu beschleunigen.
Für die erste Tranche der Fazilität (2016–2017) wurden insgesamt 3 Mrd. EUR bereitgestellt. 11 Weitere 3 Mrd. EUR folgten für die zweite Tranche (2018–2019), sodass die Fazilität insgesamt mit 6 Mrd. EUR ausgestattet wurde. Im Anschluss an diese Sitzung sorgte die Kommission rasch für die Vergabe der ersten Projekte. Bis 31. Dezember 2020 hatte die Kommission sämtliche operativen Mittel der Fazilität vertraglich vergeben, und bis Ende 2023 waren mehr als 5,3 Mrd. EUR ausgezahlt worden.
2. Funktionsweise der Fazilität
Die Fazilität ist ein Koordinierungsmechanismus, der die rasche, wirksame und effiziente Bereitstellung von EU-Unterstützung für Flüchtlinge in der Türkei ermöglicht und dabei die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung gewährleistet. Die Fazilität gewährleistet den optimalen Einsatz der bestehenden Finanzierungsinstrumente der EU – für humanitäre Hilfe und/oder Entwicklungshilfe –, sodass den Bedürfnissen der Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften umfassend und koordiniert Rechnung getragen werden kann. 12
Der Lenkungsausschuss der Fazilität macht strategische Vorgaben zu den Prioritäten, der Art der zu unterstützenden Maßnahmen, den zuzuweisenden Beträgen und den zu nutzenden Finanzierungsinstrumenten sowie gegebenenfalls zu den Auflagen, die von der Türkei im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Gemeinsamen Aktionsplan EU-Türkei vom 29. November 2015 (im Folgenden „Gemeinsamer Aktionsplan“) einzuhalten sind. 13 2023, im achten Jahr der Umsetzung der Fazilität, fand eine Sitzung des Lenkungsausschusses statt, und zwar am 5. Juli.
Wichtig sind die Nachhaltigkeit der Projekte der Fazilität und die Mitverantwortung der türkischen Behörden. Die Schwerpunkte der Unterstützung wurden auf der Grundlage einer umfassenden unabhängigen Bedarfsanalyse festgelegt, die 2018 aktualisiert wurde.
Die Fazilität dient der Koordinierung der folgenden Finanzierungsinstrumente im Bereich der Außenbeziehungen 14 : i) humanitäre Hilfe, ii) Europäisches Nachbarschaftsinstrument, iii) Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit, iv) Instrument für Heranführungshilfe (IPA) und v) Stabilitäts- und Friedensinstrument. Die aus dem Haushalt der EU finanzierten Maßnahmen werden im Einklang mit den Finanzvorschriften durchgeführt, die sowohl für die direkte als auch für die indirekte Mittelverwaltung gelten. Die Durchführung der Hilfe ist an die Bedingung geknüpft, dass die Türkei die Verpflichtungen des Gemeinsamen Aktionsplans und die Erklärung strikt einhält.
3. Finanzierungskapazität, Dauer und Art der Finanzierung
Das über die Fazilität koordinierte Gesamtbudget beläuft sich auf 6 Mrd. EUR, die in zwei Tranchen bereitgestellt werden. Die Laufzeit der Projekte im Rahmen der ersten und zweiten Tranche endet spätestens Mitte 2025, wobei viele Projekte der ersten Tranche bereits abgeschlossen sind und die verbleibenden Projekte früher abgeschlossen werden dürften. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde die Durchführungsfrist für Projekte im Rahmen der Sondermaßnahme aus dem Jahr 2016 (1,6 Mrd. EUR) ausnahmsweise verlängert, damit bei alle betroffenen Projekten die angestrebten Ziele erreicht werden können.
Bei der ersten Tranche in Höhe von 3 Mrd. EUR stammten 1 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt und 2 Mrd. EUR aus bilateralen Beiträgen der Mitgliedstaaten. Die zweite Tranche belief sich ebenfalls auf 3 Mrd. EUR; davon wurden 2 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt und 1 Mrd. EUR von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt. 15
Von den EU-Haushaltsmitteln in Höhe von 1 Mrd. EUR für den Zeitraum 2016–2017 wurden im Jahr 2016 250 Mio. EUR und im Jahr 2017 750 Mio. EUR mobilisiert. Von den EU-Haushaltsmitteln in Höhe von 2 Mrd. EUR für den Zeitraum 2018–2019 wurden im Jahr 2018 550 Mio. EUR und der Restbetrag im Jahr 2019 mobilisiert.
Der Beitrag der Mitgliedstaaten zur ersten Tranche der Fazilität belief sich auf 677 Mio. EUR im Jahr 2016, 847 Mio. EUR im Jahr 2017, 396 Mio. EUR im Jahr 2018 und 80 Mio. EUR im Jahr 2019. Zur zweiten Tranche leisteten die Mitgliedstaaten folgende Beiträge: 68 Mio. EUR im Jahr 2018, 202 Mio. EUR im Jahr 2019, 265 Mio. EUR im Jahr 2020, 166 Mio. EUR im Jahr 2021 und 165 Mio. EUR im Jahr 2022; die letzten Zahlungen in Höhe von 134 Mio. EUR erfolgten 2023. Die Beiträge der Mitgliedstaaten wurden als externe zweckgebundene Einnahmen 16 direkt in den EU-Haushaltsplan eingestellt und den Haushaltslinien für das IPA und das Instrument für humanitäre Hilfe zugewiesen.
Das Verhältnis zwischen den von den Mitgliedstaaten geleisteten Einzahlungen der Beiträge in die Fazilität und den durch diese Beiträge finanzierten Auszahlungen aus der Fazilität ist weiterhin zufriedenstellend.
Im Rahmen der humanitären Komponente der Fazilität waren 19,5 Mio. EUR als Reserve für die mögliche Finanzierung von Maßnahmen zur Bewältigung des Zustroms neuer Flüchtlinge aus Syrien im Jahr 2019 zurückgestellt worden. Da die Reserve nicht genutzt wurde, wurde dieser Betrag im Jahr 2020 für Gesundheits- und Schutzmaßnahmen eingesetzt, womit die Programmierung der zweiten Tranche abgeschlossen wurde.
Bis zum 31. Dezember 2020 hatte die Kommission sämtliche operativen Mittel der Fazilität vertraglich vergeben. Von den insgesamt 6 Mrd. EUR wurden bis Ende 2023 etwas mehr als 5,3 Mrd. EUR ausgezahlt.
Zusätzliche EU-Hilfe für Flüchtlinge in der Türkei außerhalb der Fazilität
2020 stellte die Kommission zusätzliche 535 Mio. EUR zur Unterstützung humanitärer Maßnahmen in der Türkei außerhalb der Fazilität bereit. Diese Flüchtlingshilfe wurde vorrangig für Grundbedürfnisse, Schutz, Bildung und Gesundheitsversorgung bereitgestellt. Sie wurde vollständig vertraglich vergeben und ausgezahlt.
Dieser Trend hat sich auch 2021 fortgesetzt. Nach den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni 2021 stellte die Kommission für den Zeitraum 2021–2023 weitere 3 Mrd. EUR für Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften in der Türkei bereit. Durch diese Mittel soll sichergestellt werden, dass wichtige Maßnahmen der Fazilität in den Schwerpunktbereichen humanitäre Hilfe, Grundbedürfnisse, Bildung und Gesundheit sowie Migrationsmanagement und Grenzkontrolle fortgesetzt werden. Darin enthalten sind auch 150 Mio. EUR im Rahmen von Instrumenten der GD HOME zur Unterstützung von Bemühungen der EU-Mitgliedstaaten zur Neuansiedlung von Flüchtlingen aus der Türkei, aber auch zur Unterstützung des Migrationsmanagements, des Grenzschutzes und der Bekämpfung der Schleuserkriminalität. Ebenfalls enthalten sind 14,4 Mio. EUR im Rahmen einer im Oktober 2024 verabschiedeten Unterstützungsmaßnahme.
Im Februar 2024 beschloss der Europäische Rat, weitere 2 Mrd. EUR für die Aufrechterhaltung einer wirksamen Zusammenarbeit im Bereich der Migration bereitzustellen, einschließlich der Unterstützung syrischer Flüchtlinge in der Türkei bis 2027. Zudem stellte die Kommission 2024 520 Mio. EUR bereit, damit die Hilfe fortgesetzt werden konnte. Außerdem wurden 480 Mio. EUR aus der Zuweisung für die Flüchtlingshilfe für 2025 übertragen.
Insgesamt hat die EU für Flüchtlinge in der Türkei seit 2011 Hilfe im Umfang von 12,5 Mrd. EUR bereitgestellt. Darin enthalten sind 345 Mio. EUR an Flüchtlingshilfe, die zwischen 2011 und 2016 mobilisiert wurde, 6 Mrd. EUR im Rahmen der Fazilität, 535 Mio. EUR als Brückenfinanzierung im Jahr 2020, 3 Mrd. EUR an zusätzlichen Mitteln im Zeitraum 2021–2023, 520 Mio. EUR im Jahr 2024 und zusätzliche 2 Mrd. EUR bis 2027.
4. Umsetzung der Fazilität
Die Fazilität wird in Form von humanitärer Hilfe und Entwicklungshilfe umgesetzt. Im Rahmen der ersten Tranche wurden für diese beiden Komponenten rund 1,4 Mrd. EUR bzw. 1,6 Mrd. EUR bereitgestellt. Da ein Ende der Syrien-Krise nicht in Sicht ist, liegt der Schwerpunkt bei den Maßnahmen im Rahmen der zweiten Tranche zunehmend auf sozioökonomischer Unterstützung und der Schaffung von Existenzgrundlagen. Im Rahmen der zweiten Tranche wurden 1,04 Mrd. EUR für humanitäre Hilfe und 1,9 Mrd. EUR für Entwicklungshilfe bereitgestellt. 17
Für die Fazilität insgesamt stellt sich die Aufschlüsselung der Mittel für humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe wie folgt dar:
Weitere Einzelheiten sind der online abrufbaren Projektübersicht zu entnehmen. 18
Die im Rahmen der Fazilität geleistete Hilfe ist projektbezogen. Die Auszahlungen erfolgen entsprechend den Fortschritten bei der Durchführung der Maßnahmen.
Besondere Aufmerksamkeit gilt nicht-syrischen Flüchtlingen und Asylsuchenden. Bei den aus der Fazilität finanzierten Maßnahmen werden stets auch die lokalen Gemeinschaften einbezogen, die Flüchtlinge aufgenommen haben.
Die humanitäre Hilfe im Rahmen der Fazilität richtet sich an die bedürftigsten Flüchtlinge, um ihnen in würdevoller Weise die Deckung ihrer Grundbedürfnisse zu ermöglichen und ihnen Schutz zu bieten. Außerdem werden mithilfe von spezialisierten Agenturen und Partnern Lücken in den Bereichen Gesundheit und Bildung in Notsituationen geschlossen. Die Bereitstellung humanitärer Hilfe der EU stützt sich auf den Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe aus dem Jahr 2007 19 , nach dem sich die EU als Akteur der humanitären Hilfe zu den humanitären Grundsätzen Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit gemäß Artikel 214 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1257/96 20 über die humanitäre Hilfe bekennt. 21
Im Rahmen der humanitären Komponente der Fazilität (erste und zweite Tranche) wurden insgesamt 65 Projekte von 21 Partnern durchgeführt. Diese Projekte umfassen Maßnahmen in den Bereichen Grundbedürfnisse, Schutz, Bildung und Gesundheit zugunsten der bedürftigsten Flüchtlinge in der Türkei. Im Rahmen der ersten Tranche wurden rund 1,4 Mrd. EUR für humanitäre Hilfe zugewiesen und vertraglich vergeben und 1,3 Mrd. EUR ausgezahlt, während im Rahmen der zweiten Tranche 1,04 Mrd. EUR vertraglich vergeben und bis 31. Januar 2023 1,035 Mio. EUR ausgezahlt wurden.
Die Entwicklungshilfe soll den längerfristigen Bedarf in den Bereichen Gesundheit, Bildung und sozioökonomische Entwicklung von Flüchtlingen decken, insbesondere was den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen, die Existenzsicherung und die kommunale Infrastruktur betrifft. Diese Hilfe konzentriert sich auch auf bedürftige Gruppen, und alle Maßnahmen umfassen einen geschlechterspezifischen Aspekt, z. B. den Schutz von Frauen und Mädchen vor sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt und einen besseren Zugang zu Versorgungsleistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit.
Im Rahmen der Entwicklungskomponente der Fazilität wurden bei der Durchführung von 26 Projekten, die im Zuge der ersten Tranche vertraglich vergeben wurden, weiterhin gute Fortschritte erzielt. Von diesen Projekten wurden 15 im Rahmen des Regionalen Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Syrien-Krise mit Gesamtmitteln in Höhe von 293 Mio. EUR durchgeführt; dieser Betrag kam zu den Mitteln hinzu, die direkt über das IPA 22 verwaltet werden.
Von den insgesamt 3,5 Mrd. EUR, die im Rahmen der beiden Tranchen der Fazilität für die Entwicklungshilfe bereitstanden, wurden bereits nahezu 2,9 Mrd. EUR an die Durchführungspartner ausgezahlt. 23 Die Entwicklungskomponente der Fazilität umfasst 17 Verträge.
Auch 2023 wurde die Umsetzung der Fazilität durch die sehr hohe Inflation in der Türkei und wechselkursbezogene Herausforderungen beeinträchtigt, was eine Verringerung des Umfangs einiger Projekte erforderlich machte und damit zu einem Rückgang der Zahl der errichteten Einrichtungen führte.
Maßnahmen der Fazilität pro Schwerpunktbereich
In den halbjährlichen Monitoring-Berichten der Fazilität wird über die Fortschritte berichtet, die bei der Bereitstellung der im Rahmen beider Tranchen der Fazilität finanzierten Hilfe in den einzelnen Schwerpunktbereichen erzielt wurden. 24
Es gab bedeutende Erfolge bei der Unterstützung von Flüchtlingen und Aufnahmegemeinschaften in den nachstehenden Schwerpunktbereichen.
Bildung
Im Rahmen der Fazilität und der zusätzlichen Flüchtlingshilfe wurden insgesamt 2 Mrd. EUR für Bildung bereitgestellt.
Im Rahmen der humanitären Komponente der Fazilität wurden mehr als 181 Mio. EUR für Bildung bereitgestellt. Durch das CCTE-Programm (Conditional Cash Transfer in Education) werden die Einschulung und der Schulbesuch von Flüchtlingskindern durch monatliche Zahlungen an Flüchtlingsfamilien gefördert, die an die Bedingung geknüpft sind, dass die Kinder regelmäßig die Schule besuchen. Die Cash-Komponente des CCTE-Programms wurde bis Oktober 2022 im Rahmen der humanitären Komponente finanziert, die kapazitätsunterstützenden Maßnahmen für den reibungslosen Übergang wurden bis Dezember 2022 fortgesetzt. Im Oktober 2022 wurde das Programm in die Entwicklungskomponente überführt. 2023 erhielten die Familien von rund 500 000 Kindern über das CCTE-VI-Programm regelmäßige Geldzahlungen, damit die Kinder zur Schule gehen konnten.
Die Durchführung des Vorzeigeprojekts der Fazilität in diesem Bereich (Förderung der inklusiven Bildung für Kinder im türkischen Bildungssystem – PIKTES II 25 ), ein vom Bildungsministerium verwalteter Direktzuschuss in Höhe von 400 Mio. EUR, endete im Januar 2023. Im Anschluss daran wurde das neue Projekt PIKTES+ 26 mit einer Gesamtmittelausstattung von 300 Mio. EUR aufgelegt, das im Rahmen der zusätzlichen Hilfe für Flüchtlinge in der Türkei finanziert wird.
Bei der Bildung war das übergeordnete Ziel auch weiterhin, alle Flüchtlingskinder in das formale Bildungssystem in der Türkei zu integrieren. Zudem sollten Kinder erreicht werden, die keine Schule besuchen, sichere Lernwege geschaffen und die Lernergebnisse verbessert werden. Ab September 2023, also im Schuljahr 2023/2024, waren in den 29 Provinzen, in denen die meisten Flüchtlinge leben und auf die das PIKTES+-Programm ausgerichtet ist, fast 750 000 Flüchtlingskinder im formalen Bildungssystem eingeschrieben (einschließlich Vorschulen).
Die Zahl der Schülerinnen und Schüler und Studierenden aus Flüchtlings- und Aufnahmegemeinschaften, die im Rahmen der Fazilität geförderte Stipendien im Bereich der beruflichen Bildung oder der Hochschulbildung erhalten, ist auf 29 049 gestiegen. Bei den meisten von ihnen handelte es sich um Flüchtlinge. Dabei wurde weiterhin auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis geachtet.
Im Rahmen der Fazilität wurde die Bildungsinfrastruktur weiterhin gefördert und die Überfüllung von Schulen verringert. Es gab erhebliche Fortschritte bei der Zahl der Bildungseinrichtungen, die modernisiert und fertiggestellt wurden. Ein wichtiger Erfolg bei der Modernisierung war die Installation von 8 700 Smartboards an Primar- und Sekundarschulen. Bisher wurden mit Unterstützung aus der Fazilität über 12 000 Einrichtungen modernisiert.
Darüber hinaus wurden im Rahmen der Projekte „Bildung für alle in Krisenzeiten“ und „Bildungsinfrastruktur für Resilienz“ 175 Schulen gebaut und der Schulbetrieb aufgenommen. Zudem werden 50 Schulen über Solarpaneele auf den Dächern mit Energie versorgt, und an 41 Schulen wurden Energieeffizienzmaßnahmen abgeschlossen.
2023 stellte die EU 65,6 Mio. EUR für den Wiederaufbau von Bildungsinfrastruktur in der Türkei bereit, insbesondere nach den Erdbeben vom Februar 2023. Durch diese Mittel sollen mehr Kinder sowohl aus den Flüchtlings- als auch aus den Aufnahmegemeinschaften Zugang zu Bildung erhalten, vor allem durch den Bau von mindestens 20 zusätzlichen Bildungseinrichtungen. Durch zwei Finanzhilfeprojekte im Umfang von insgesamt 20 Mio. EUR erhalten Studierende aus Flüchtlings- wie auch aus Aufnahmegemeinschaften Stipendien für Grund- und Aufbaustudien. Die Projekte sind im Januar 2023 angelaufen und sollen drei Jahre dauern.
Schutz
Insgesamt wurden im Rahmen der Fazilität und der zusätzlichen Flüchtlingshilfe 326 Mio. EUR zur Förderung des Schutzes bereitgestellt, hauptsächlich über Projekte im Rahmen der humanitären Komponente.
Im Rahmen der humanitären Komponente der Fazilität wurde die Registrierung und Überprüfung von Flüchtlingen unterstützt, damit sie ihren Status in der Türkei legalisieren können und ihnen der Zugang zu Diensten erleichtert wird. Insbesondere wurden die Registrierungsbemühungen der türkischen Präsidialabteilung für Migrationsmanagement unterstützt und deren institutionelle und technische Kapazitäten gestärkt. Neben einzelnen Schutzmaßnahmen, die darauf abzielen, Versorgungslücken zu schließen und auf spezifische Bedürfnisse und gefährdete Personen einzugehen, wurde die Schutzkomponente auch in die anderen Bereiche der Strategie für die humanitäre Hilfe (Grundbedürfnisse, Gesundheit und Bildung) eingebunden. Das Ziel besteht insgesamt darin, die Schutzbedürftigkeit von Flüchtlingen besser zu berücksichtigen, ihren Status zu legalisieren und sie mit einem breiteren Netzwerk von öffentlichen Diensten und Diensten der Vereinten Nationen bzw. von Nichtregierungsorganisationen in Kontakt zu bringen. Im Berichtszeitraum konzentrierte sich die Hilfe weiterhin auf die am stärksten gefährdeten Gruppen (z. B. Saisonarbeiter in der Landwirtschaft, wichtige Flüchtlingsgruppen usw.). Darüber hinaus umfassten die durch den EU-Treuhandfonds als Reaktion auf die Syrien-Krise finanzierten Projekte die Unterstützung von Gemeinschaftszentren zur Aufnahme von Flüchtlingen und die Weiterverweisung schutzbedürftiger Flüchtlinge an geeignete Dienste.
Im Rahmen der Entwicklungskomponente der Fazilität wurde dem Ministerium für Familie, Arbeit und Soziales eine direkte Finanzhilfe von 20 Mio. EUR gewährt, die Ende 2020 vertraglich gebunden war. Die entsprechende Maßnahme läuft weiter. Das Projekt soll dazu beitragen, die Bereitstellung von auf Prävention und Schutz ausgerichteten sozialen Diensten für die schutzbedürftigsten Flüchtlinge und Angehörigen der Aufnahmegemeinschaften zu verbessern. Die Erdbeben hatten erhebliche negative Auswirkungen, und manche Dienste mussten in Provisorien untergebracht werden. Das Ministerium für Familie und Soziales legte den Schwerpunkt auf die vom Erdbeben betroffenen Regionen und musste die Tätigkeiten zum Kapazitätsaufbau im Rahmen der Maßnahme verschieben.
Gesundheit
Im Rahmen der Fazilität und der zusätzlichen Flüchtlingshilfe wurde insgesamt 1 Mrd. EUR für Gesundheitsversorgung bereitgestellt.
Wichtigste Säule der Unterstützung im Rahmen der Fazilität ist ein Ausbildungsprogramm für Menschen in Gesundheitsberufen mit dem Namen SIHHAT 27 , das durch drei Zuweisungen finanziert wird: 300 Mio. EUR im Jahr 2016, 210 Mio. EUR im Jahr 2020 und 210 Mio. EUR im Jahr 2023. Mit dem SIHHAT-Projekt wird das türkische Gesundheitsministerium in seinen Bemühungen unterstützt, allen Flüchtlingen einen kostenlosen und gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsversorgung zu ermöglichen. Insgesamt sind 190 Gesundheitszentren für Migranten in 32 Provinzen in Betrieb und rund 4 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen sind in von der EU unterstützten Einrichtungen tätig, davon 75 % syrischer Herkunft. Durch die Erdbeben gab es Verluste beim medizinischen Personal, und 17 Zentren wurden beschädigt; sie leisten ihre Dienste nun in provisorischen Gesundheitseinrichtungen. Die Umsetzung von SIHHAT II endete Anfang 2024. Dank zusätzlicher EU-Mittel in Höhe von 210 Mio. EUR kann im Rahmen von SIHHAT III die Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge weiterhin gewährleistet werden.
Die beiden im Rahmen der Fazilität finanzierten Krankenhäuser – Dörtyol/Hatay und Kilis – sind seit 2022 in vollem Umfang einsatzbereit. Nach den Erdbeben 2023 wurden beide Krankenhäuser auf 400 Betten aufgestockt, womit sie entscheidend zur Gesundheitsversorgung beitrugen. Darüber hinaus werden im Rahmen der Fazilität zusätzlich zu SIHHAT Gesundheitszentren für Migranten gebaut und renoviert, medizinische Ausrüstung sowie Mutter- und Hygienekits beschafft und Physiotherapie- und Rehabilitationseinrichtungen renoviert. 2023 wurde mit der Errichtung von acht Gesundheitszentren begonnen und 113 medizinische Geräte wurden an mehr als 40 Krankenhäuser geliefert.
Was die humanitäre Hilfe betrifft, so werden zwei Zentren für physische Rehabilitation in Kilis und Reyhanli/Hatay weiterbetrieben und bieten Leistungen wie Physiotherapie, psychologische und psychosoziale Unterstützung für Flüchtlinge mit Behinderungen und anderen Einschränkungen.
Kommunale Infrastruktur
Im Rahmen der Fazilität und der zusätzlichen Flüchtlingshilfe wurden insgesamt 380 Mio. EUR für kommunale Infrastruktur bereitgestellt.
Die Fazilität unterstützt verschiedene Gemeinden durch die Bereitstellung grundlegender kommunaler Dienstleistungen, einschließlich Wasser- und Sanitärversorgung sowie Bewirtschaftung fester Abfälle. Darüber hinaus unterstützt sie die lokale Infrastruktur durch die Bereitstellung von Freizeitdienstleistungen. Was Freizeiteinrichtungen betrifft, wurden 12 Einrichtungen (Fußball- und Tennisplätze) errichtet, und derzeit werden 10 Sportkomplexe gebaut. 2023 wurde mit dem Bau von Wasser- und Abwasserprojekten in den Provinzen Kilis, Şanlıurfa, Gaziantep, Mersin, Mardin, Adıyaman, Malatya und Hatay begonnen.
Grundbedürfnisse und sozioökonomische Unterstützung
Im Rahmen der Fazilität und der zusätzlichen Flüchtlingshilfe wurden insgesamt 3,7 Mrd. EUR für Grundbedürfnisse und sozioökonomische Unterstützung bereitgestellt.
Die Maßnahmen in diesem Schwerpunktbereich zielen darauf ab, zur Deckung der Grundbedürfnisse der schutzbedürftigsten Flüchtlinge beizutragen und dafür zu sorgen, dass ihre Resilienz und Eigenständigkeit gestärkt werden. Dies soll einen schrittweisen Übergang von der Abhängigkeit von Sozialleistungen zu mehr Eigenständigkeit und besseren Möglichkeiten für die Existenzsicherung ermöglichen.
Über die im Rahmen der Fazilität geleistete Hilfe zur Deckung der Grundbedürfnisse haben mehr als 2,6 Millionen Flüchtlinge direkte Unterstützung erhalten, wodurch sie in Würde leben können. Bis Juli 2023 wurde der Großteil der Unterstützung über das Soziale Sicherheitsnetz für Notsituationen (ESSN) bereitgestellt, ein Sozialhilfeprogramm, über das monatlich Bargeldhilfe über ein Debitkartensystem an mittlerweile mehr als 1,6 Millionen Flüchtlingsempfänger ausgegeben wird. Im Juli 2023 wurde das neue Bargeldhilfe-Programm „Soziales Grundsicherungsnetz für Flüchtlinge in der Türkei“ (SSN) (781 Mio. EUR) mit dem Ministerium für Familie und Soziales unterzeichnet. Damit wird das ESSN von der humanitären Hilfe in die längerfristige Entwicklungshilfe überführt.
Im Rahmen der zweiten Tranche der Fazilität ist die Umsetzung der direkten Finanzhilfe in Höhe von 245 Mio. EUR mit dem Ministerium für Familie und Soziales weitgehend abgeschlossen. Durch diese Finanzhilfe kann eine monatliche finanzielle Unterstützung bereitgestellt werden, die mit der Sozialhilfe vergleichbar ist, die bedürftige Personen im Rahmen des türkischen Sozialversicherungssystems erhalten, d. h. des ESSN-Ergänzungsprogramms (C-ESSN). Das Projekt lief parallel zum ESSN an und unterstützt Haushalte mit Alleinerziehenden, älteren Menschen sowie Menschen mit Behinderungen und Schwerbehinderungen. Im Jahr 2023 wurde die Fortsetzung der Programme C-ESSN und ESSN 28 im Rahmen der für 2021–2023 mobilisierten zusätzlichen Unterstützung für Flüchtlinge in Höhe von 3 Mrd. EUR sichergestellt. 29 Inzwischen wurden die beiden Programme im SSN zusammengeführt.
Arbeitsfähigen Flüchtlingen wird weiterhin zusätzliche sozioökonomische Unterstützung gewährt. Durch diese Unterstützung soll die Beschäftigungsfähigkeit in den Flüchtlings- und Aufnahmegemeinschaften erhöht werden. Darin vorgesehen sind Berufsbildungs- und Schulungsmaßnahmen, Sprachtraining, Berufsberatung, Ausbildungsprogramme am Arbeitsplatz und die Vereinfachung des Verfahrens zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis. Umgesetzt wird diese Unterstützung im Rahmen des Projekts zur Beschäftigungsförderung und der Projekte zur Unterstützung des Übergangs in den Arbeitsmarkt (ISDEP I und ISDEP II), die beide von der Weltbank durchgeführt werden, in Zusammenarbeit mit der türkischen Arbeitsagentur (İŞKUR) sowie der Generaldirektion für internationale Arbeitskräfte des Ministeriums für Arbeit und Soziales. In Zusammenarbeit mit der türkischen Organisation für die Entwicklung von Klein- und Mittelunternehmen (KOSGEB) und der türkischen Entwicklungs- und Investitionsbank (TKYB) sowie im Rahmen des ENHANCER-Projekts, das vom Internationalen Zentrum für Migrationspolitikentwicklung gemeinsam mit dem Ministerium für Industrie und Technologie durchgeführt wird, werden Zuschüsse an Start-ups und Unternehmen gewährt, die von syrischen Flüchtlingen oder Angehörigen der Aufnahmegemeinschaften gegründet wurden. Sie dienen der Unterstützung der Unternehmer oder der Finanzierung von Schulungen zur Vermittlung unternehmerischer Kompetenzen.
Ein weiteres Projekt dient zur Unterstützung der Entwicklung und Umsetzung eines Modells des von Frauen geleiteten sozialen Unternehmertums, das sowohl bedürftigen syrischen Flüchtlingen als auch türkischen Frauen eine nachhaltige einkommensschaffende Tätigkeit ermöglicht. Zwei weitere Projekte zielen auf die Förderung der Beschäftigung in der Landwirtschaft ab. Darüber hinaus führte Expertise France (EF) in Zusammenarbeit mit der Generaldirektion für berufliche Bildung und Hochschulbildung im Bildungsministerium ein Projekt durch, das den Schwerpunkt auf arbeitende Kinder und Kinderarbeit legte und sie in eine formale berufliche Ausbildung brachte. Diese Generaldirektion arbeitete auch mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zusammen, um ein weiteres Projekt im Bereich der formalen beruflichen Bildung durchzuführen, durch das jungen Absolventinnen und Absolventen beim Einstieg in den Arbeitsmarkt geholfen werden soll. Die Projekte sollten längstens bis Mitte/Ende 2025 laufen.
2022 und 2023 wurde die Fortsetzung der sozioökonomischen Unterstützung für Flüchtlinge im Rahmen der zusätzlichen Unterstützung für Flüchtlinge in Höhe von 3 Mrd. EUR sichergestellt, die für den Zeitraum 2021–2023 mobilisiert wurde. Im Dezember 2023 wurden drei zusätzliche Verträge im Bereich der Existenzsicherung mit Einrichtungen unterzeichnet, die einer Säulenbewertung unterzogen wurden. Darüber hinaus wurden für 2023 angesichts des Bedarfs, der aufgrund der Erdbeben vom Februar 2023 in diesem Schwerpunktbereich entstand (siehe auch weiter oben) 182,5 Mio. EUR für sozioökonomische Unterstützung eingeplant.
Migrationsmanagement
Im Rahmen der Fazilität und der zusätzlichen Flüchtlingshilfe wurden insgesamt 480 Mio. EUR für das Migrationsmanagement bereitgestellt. 30
Zwei Projekte, für die im Rahmen der ersten Tranche 80 Mio. EUR bereitgestellt wurden, sind abgeschlossen. Durch das erste Projekt wurde EU-Unterstützung für den Ausbau der Kapazitäten der türkischen Küstenwache zur Durchführung von Such- und Rettungseinsätzen geleistet, während das zweite Projekt darauf abzielte, die Präsidialabteilung für Migrationsmanagement 31 in ihrem Management von Rückführungen aus der EU zu unterstützen.
Aus der zusätzlichen Unterstützung für Flüchtlinge wurden insgesamt 30 Mio. EUR für drei neue Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Eines dieser Projekte, das im Mai 2023 begann, dient der weiteren Stärkung der Präsidialabteilung für Migrationsmanagement. Ein Projekt zum Kapazitätsaufbau beim Migrationsmanagement wurde im Februar 2023 eingeleitet, während ein anderes Projekt zum Kapazitätsaufbau, in diesem Fall zur Stärkung der Kapazitäten und der behördenübergreifenden Zusammenarbeit an Flughäfen, im März 2023 an den Start ging. Darüber hinaus wurden 220 Mio. EUR bereitgestellt, um die Grenzmanagementkapazitäten der Türkei im Osten und Südosten zu stärken.
Geschlechterfragen bei Projekten im Rahmen der Fazilität
Der EU-Aktionsplan III für Gleichstellung „Gemeinsam für eine Gleichstellung der Geschlechter 2021–2025“ dient weiterhin als Richtschnur für die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Fazilität. Die Förderung, der Schutz und die Verwirklichung der Menschenrechte von Frauen und Mädchen in all ihrer Vielfalt, die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen waren 2023 nach wie vor Prioritäten. Gleichstellungsaspekte wurden durchgängig in alle Projekte der Fazilität integriert und anhand aufgeschlüsselter Daten (76 Indikatoren) kontinuierlich überwacht.
Die Fazilität hat die Beschäftigungsfähigkeit von Frauen erheblich verbessert. Mehr als 26 000 Frauen haben eine Kurzzeit-Berufsausbildung absolviert, rund 40 000 Frauen haben Beschäftigungsberatungsdienste genutzt und 500 von Frauen geführte Unternehmen haben Beratungsleistungen oder finanzielle Unterstützung erhalten. Im Rahmen der Fazilität wurden Türkischkurse für weibliche Flüchtlinge angeboten. Rund 25 000 erwachsene Flüchtlingsfrauen und 20 000 Schülerinnen haben diese Kurse erfolgreich absolviert. Darüber hinaus haben etwa 55 000 weibliche Flüchtlingskinder eine Vorschule besucht, was im Rahmen der aus der Fazilität finanzierten Projekte ermöglicht wurde. 15 000 Schülerinnen erhielten Stipendien. Fast 50 % der Lehrkräfte und des Bildungspersonals, die im Rahmen der Fazilität eingestellt wurden, sind Frauen. Bargeldtransferprogramme mit regelmäßigen bedingungslosen Mitteltransfers kommen mehr als 1 Million Flüchtlingsfrauen zugute. Darüber hinaus haben rund 400 000 Familien von Schülerinnen und Studentinnen an Bedingungen geknüpfte Geldmittel für Bildungsförderung erhalten. Unabhängig von Bargeldtransferprogrammen wurden etwa 500 000 Flüchtlingsfrauen an Schutzeinrichtungen verwiesen, während rund 550 000 Flüchtlingsfrauen Schutzdienste im Rahmen von aus der Fazilität finanzierten Projekten in Anspruch nahmen.
5. Monitoring, Evaluierung und Rechnungsprüfung
2023 stützte sich die Berichterstattung über die Ergebnisse der Fazilität weiterhin auf den Ergebnisrahmen der Fazilität 32 und die Theorie des Wandels 33 . Der letzte Bericht über die Überwachung der Fazilität wurde im Dezember 2023 veröffentlicht und kann auf der Website der GD NEAR eingesehen werden. 34
Die Kommission wird bei ihren Monitoring- und Berichterstattungsaufgaben weiterhin von einem Team für technische Hilfe (SUMAF 35 ) unterstützt. Bis Ende 2023 hat das SUMAF-Team 114 Monitoringmissionen abgeschlossen. Zusätzlich wurden 12 Vor-Ort-Kontrollen/Monitoringmissionen für Projekte der Flüchtlingshilfe durchgeführt. 36 Die im Rahmen der humanitären Durchführungspläne finanzierten Maßnahmen der Fazilität wurden ebenfalls weiterhin überwacht, wobei 89 Monitoringmissionen auf Projektebene im Berichtszeitraum abgeschlossen wurden.
Der Europäische Rechnungshof hat 2022/2023 seine zweite Wirtschaftlichkeitsprüfung der Fazilität durchgeführt. Der Prüfbericht, einschließlich der Feststellungen und Empfehlungen des Rechnungshofs, sowie die Antworten der Kommission wurden am 24. April 2024 veröffentlicht und sind online abrufbar.
6. Kommunikation und Sichtbarkeit
2023 wurde die Sichtbarkeit der Maßnahmen der Fazilität weiter verbessert und das Profil der EU bei der Unterstützung der Türkei hinsichtlich der Flüchtlingsaufnahme geschärft. Zu den Prioritäten gehörten dabei die Sensibilisierung, die Sichtbarkeit und das Verständnis der breiten Öffentlichkeit, der Medien, der politischen Entscheidungsträger und anderer Interessenträger in der EU, der Türkei und der internationalen Gemeinschaft. Die Kommunikationsmaßnahmen wurden in den Monaten vor und während der im Mai abgehaltenen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen vorübergehend zurückgefahren, da in dieser Zeit eine erhebliche Zunahme negativer offizieller Rhetorik und einer negativen Einstellung der Öffentlichkeit gegenüber den Flüchtlingen zu verzeichnen war.
Von Februar bis Juni lag der Schwerpunkt der Kommunikationsmaßnahmen auf der Reaktion und der Unterstützung der EU nach den verheerenden Erdbeben, die Millionen von Flüchtlinge und Angehörige der Aufnahmegemeinschaften in eine schwere Notlage gebracht hatten. Dadurch wurde erreicht, dass zwei Drittel der Bevölkerung die Rolle der EU anerkannten (gemäß einer Meinungsumfrage vom Juni). Außerdem konnte dadurch die negative Rhetorik im Wahlkampf ein wenig abgefangen werden. Am Europatag in Ankara im Mai gab es eine digitale Ausstellung zu den Rettungsbemühungen der EU nach den Erdbeben, was dazu beitrug, die Narrative der EU über Flüchtlinge zu verbreiten. Auch bei öffentlichen Veranstaltungen im Mai in Brüssel wurden mehrere Fotos und Videos gezeigt. Im Herbst wurde in enger Zusammenarbeit mit den Botschaften der EU-Mitgliedstaaten mit der Erstellung eines Fotoalbums begonnen, das die Rettungsmaßnahmen zeigt. Das Projekt wurde im Februar 2024 abgeschlossen und soll das zentrale Element einer Reihe von Kommunikationsveranstaltungen im weiteren Jahresverlauf sein.
Der Leiter der EU-Delegation in der Türkei besuchte während des gesamten Jahres mehrfach die Erdbebengebiete und sorgte für mehr Sichtbarkeit von EU-Projekten für Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften. Darunter war auch eine größere Pressereise in die von den Erdbeben betroffenen Gebiete in und um Urfa. Darüber hinaus kam der Leiter der Delegation dreimal in Begleitung von Gruppen türkischer Journalistinnen und Journalisten nach Brüssel, darunter auch ein Besuch auf der internationalen Geberkonferenz im März, wodurch die EU-Unterstützung für Flüchtlinge ins Bewusstsein gerückt und sichtbarer und verständlicher gemacht wurde. Anlässlich der Besuche von Kommissar Lenarčič im Februar und Kommissar Várhelyi im Februar und September konnte die EU ihre Botschaften über Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften einer breiten Öffentlichkeit nahebringen. In diesem Zusammenhang fand auch eine feierliche Unterzeichnung statt und wurde im September eine Pressemitteilung zur Ausweitung der Unterstützung zur Deckung der Grundbedürfnisse herausgegeben.
Im Mai 2023 startete die EU-Delegation in Ankara eine
Kampagne mit Erfolgsgeschichten
, in die mehrere Geschichten aus Projekten aufgenommen wurden, die im Rahmen der Fazilität finanziert wurden. Diese wurden auf der Website der Delegation veröffentlicht, über Social Media verbreitet und an die Medien und andere Interessenträger weitergegeben.
7. Schlussfolgerung und nächste Schritte
Die Fazilität wurde auch 2023 rasch umgesetzt. Sämtliche operativen Mittel der Fazilität wurden vertraglich vergeben und 5,3 Mrd. EUR ausgezahlt. Über die Fazilität wurde weiterhin dringend benötigte Hilfe für Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften in der Türkei bereitgestellt. Durch die Bereitstellung zusätzlicher Flüchtlingshilfe für den Zeitraum 2020–2027 soll gewährleistet werden, dass die Errungenschaften der Fazilität nachhaltige Wirkung zeigen.
Zu den nächsten Schritten zählt unter anderem Folgendes:
·Fortsetzung der wirksamen Umsetzung aller Projekte für Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften im Einklang mit den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung;
·Fortsetzung der fazilitätsbezogenen Kommunikationsmaßnahmen;
·Organisation einer Sitzung des Lenkungsausschusses der Fazilität im Frühling 2025;
·Programmierung zusätzlicher Unterstützung für Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften in der Türkei, um die Nachhaltigkeit der Ergebnisse der Fazilität zu gewährleisten und
·Anstoß einer Debatte mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der Türkei über die Empfehlungen infolge der zweiten operativen Prüfung der Fazilität durch den Europäischen Rechnungshof.
Beschluss C(2015) 9500 der Kommission vom 24. November 2015 über die Koordinierung der Maßnahmen der Union und der Mitgliedstaaten durch einen Koordinierungsmechanismus – die Flüchtlingsfazilität für die Türkei, geändert durch den Beschluss C(2016) 855 vom 10. Februar 2016.
Eine Besonderheit des türkischen Asylsystems ist darauf zurückzuführen, dass das Land das New Yorker Protokoll von 1967 zur Genfer Konvention von 1951 mit einem Vorbehalt unterzeichnet hat. Infolgedessen kann die große Mehrheit der Flüchtlinge in der Türkei keinen Flüchtlingsstatus im eigentlichen Sinne beantragen, sondern nur einen „bedingten Flüchtlingsstatus“. Als bedingte Flüchtlinge anerkannte Personen dürfen sich nur so lange im Land aufhalten, bis sie „in ein Drittland umgesiedelt“ werden.
http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/03/18-eu-turkey-statement/ .
Zwischen Januar und Oktober 2023 erreichten 39 619 irreguläre Migranten aus der Türkei die EU, während dieser Wert im gleichen Zeitraum 2022 bei 34 459 lag – ein Anstieg um 15 %. Auf der Route über das Meer nach Italien war ein erheblicher Rückgang (63 %) zu verzeichnen. Die Zahl der irregulären Einreisen auf dem Seeweg nach Griechenland hat sich 2023 dagegen im Vergleich zu 2022 mehr als verdreifacht (210 %). Die Einreisen nach Griechenland auf dem Landweg stiegen um 7 %. Gleichzeitig ging die Zahl der Einreisen nach Zypern über die Grüne Linie zwischen Januar und September 2023 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 42 % zurück.
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_6014 .
https://home-affairs.ec.europa.eu/news/eu-action-plan-eastern-mediterranean-migration-2023-10-18_de .
https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-11329-2018-INIT/en/pdf .
http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/03/18-eu-turkey-statement/ .
Diese 3 Mrd. EUR kommen zu den 345 Mio. EUR, die die Kommission der Türkei bereits vor dem Anlaufen der Fazilität als Reaktion auf die syrische Flüchtlingskrise zugewiesen hatte, sowie zur bilateralen Hilfe der Mitgliedstaaten hinzu.
Beschluss C(2015) 9500 der Kommission vom 24.11.2015, Artikel 2 – Ziele der Fazilität.
Siehe Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses C(2015) 9500 der Kommission, geändert durch den Beschluss C(2016) 855 der Kommission.
Die Beiträge des Europäischen Nachbarschaftsinstruments und des Instruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) wurden auf das Instrument für Heranführungshilfe bzw. den EU-Treuhandfonds übertragen und in diesem Rahmen umgesetzt. Grundsätzlich wurden alle Beiträge der Fazilität zum Regionalen Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Syrien-Krise (aus dem IPA und zu einem geringen Teil aus dem DCI) als nichthumanitäre Hilfe durchgeführt.
Externe Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1) für Beiträge im Jahr 2016 und bis zum 1. August 2018 und gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer ii der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1).
Der Restbetrag von 60 Mio. EUR wurde für die administrative und operative Unterstützung für die Umsetzung der Fazilität bereitgestellt.
Gemeinsame Erklärung des Rates und der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten.
Verordnung (EG) Nr. 1257/96 des Rates vom 20. Juni 1996 über die humanitäre Hilfe.
Die humanitäre Hilfe der Europäischen Kommission stützt sich auf jährliche länderspezifische humanitäre Durchführungspläne. Die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und ihren Partnern im Bereich der humanitären Hilfe bilden die Rahmenabkommen der Kommission über die Zusammenarbeit im Finanz- und Verwaltungsbereich mit internationalen Organisationen bzw. die Partnerschaftsrahmenvereinbarungen mit Nichtregierungsorganisationen.
Die IPA-Mittel der Fazilität werden im Einklang mit den Finanzvorschriften für Maßnahmen im Außenbereich in Teil 2 Titel IV der Haushaltsordnung und den dazugehörigen Anwendungsbestimmungen verwaltet.
Dies schließt auch Auszahlungen für Projekte ein, die aus dem Regionalen Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Syrien-Krise finanziert werden, aber dem EU-Haushalt noch nicht angelastet wurden.
Förderung der Integration syrischer Kinder in das türkische Bildungssystem II (PIKTES II).
Förderung der inklusiven Bildung für Kinder im türkischen Bildungssystem (PIKTES+).
In der nächsten Phase des ESSN-Programms soll die GD NEAR übernehmen.
Der Durchführungsbeschluss der Kommission über die Finanzierung der Einzelmaßnahme zur Bereitstellung von Bargeldunterstützung für die bedürftigsten Flüchtlinge in der Türkei für die Jahre 2022 und 2023 – C(2022) 7822 final – wurde am 4. Januar 2022 angenommen und der Durchführungsbeschluss der Kommission über die Finanzierung der Einzelmaßnahme zur Fortsetzung der Unterstützung zur Deckung der Grundbedürfnisse und des Übergangs zur Existenzsicherung für Flüchtlinge in der Türkei im Jahr 2022 – C(2022) 8887 – wurde am 7. Dezember 2022 angenommen.
Betrag ohne die 150 Mio. EUR, die für Instrumente der GD HOME eingestellt wurden.
Vormals Generaldirektion für Migrationssteuerung.
Technische Hilfe zur Unterstützung der Überwachung der im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei finanzierten Maßnahmen – IPA/2018/393-877.
Kumulative Zahlen, Stand 2017.