Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm Finnlands 2012 und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Finnlands für die Jahre 2012-2015 /* COM/2012/0312 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm Finnlands 2012
und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Finnlands für die Jahre 2012-2015 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und
Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der
haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der
Wirtschaftspolitiken[1],
insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2, gestützt auf die Verordnung (EU)
Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer
Ungleichgewichte[2],
insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1, auf Empfehlung der Europäischen Kommission,[3] unter Berücksichtigung der Entschließungen des
Europäischen Parlaments,[4]
unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen
des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des
Beschäftigungsausschusses, nach Anhörung des Wirtschafts- und
Finanzausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe: (1)(1) Am 26. März 2010 nahm der Europäische Rat den Vorschlag der
Europäischen Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie
(„Europa 2020“) an, deren Kernpunkt eine engere Koordinierung der
Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen Handlungsbedarf besteht, wenn
Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit erhöht
werden soll. (2)(2) Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den
Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis
2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für
beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten[5] an, die zusammen die
„integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, ihre
nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken in Anlehnung an die
integrierten Leitlinien auszugestalten. (3)(3) Am 12. Juli 2011 nahm der Rat eine Empfehlung zum Nationalen
Reformprogramm Finnlands für 2011 an und nahm Stellung zum aktualisierten
Stabilitätsprogramm Finnlands für 2011-2014. (4)(4) Am 23. November 2011 nahm die Kommission den zweiten
Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite Europäische Semester, d. h.
die in der Strategie Europa 2020 verankerte, integrierte
Ex-ante-Politikkoordinierung, eingeleitet wurde. Am 14. Februar 2012 nahm
die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den
Warnmechanismus-Bericht[6]
an, in dem Finnland als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine
eingehende Prüfung angestellt werden sollte. (5)(5) Am 2. März 2012 erklärte der Europäische Rat die
Stabilität des Finanzsystems, die Haushaltskonsolidierung und Maßnahmen zur
Wachstumsankurbelung zu Prioritäten. Er betonte, dass es notwendig sei,
weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu
verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen,
Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu
bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche
Verwaltung zu modernisieren. (6)(6) Am 2. März 2012 ersuchte der Europäische Rat die am
Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, die von ihnen
eingegangenen Verpflichtungen so zeitig mitzuteilen, dass sie in ihren
Stabilitäts- beziehungsweise Konvergenzprogrammen und Nationalen
Reformprogrammen Berücksichtigung finden können. (7)(7) Am 19. April 2012 übermittelte Finnland sein
Stabilitätsprogramm für den Zeitraum 2012-2015 und sein Nationales
Reformprogramm 2012. Um Überschneidungen Rechnung zu tragen, wurden beide
Programme gleichzeitig bewertet. Die Kommission ging außerdem in einer
eingehenden Prüfung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011
der Frage nach, ob in Finnland makroökonomische Ungleichgewichte bestehen.
Dabei kam sie zu dem Ergebnis[7],
dass in Finnland ein Ungleichgewicht besteht, das sich jedoch in Grenzen
hält. (8)(8) Auf der Grundlage der Bewertung des
Stabilitätsprogramms gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 ist der Rat der Auffassung, dass das als Grundlage für die
Haushaltsprognose dienende makroökonomische Szenario für die Jahre 2012 und
2013 im Stabilitätsprogramm plausibel ist, das erwartete BIP-Wachstum
entspricht der Frühjahrsprognose 2012 der Kommission. Auch für die Jahre 2014
und 2015 sind die Prognosen eines BIP-Wachstums, das im Vergleich zu den Jahren
vor der Krise erheblich niedriger und im Vergleich zu den Jahren der
wirtschaftlichen Erholung 2010 und 2011 niedriger ist, realistisch. Das
wichtigste haushaltspolitische Ziel des Stabilitätsprogramms Finnlands für 2012
ist der Abbau des Haushaltsdefizits auf zentralstaatlicher Ebene durch
Begrenzung der Ausgaben und Erhöhung der Einnahmen. Da das gesamtstaatliche
Haushaltsdefizit in erster Linie auf das Defizit auf zentralstaatlicher Ebene
zurückzuführen ist, wird eine Verbesserung der zentralstaatlichen Haushaltslage
auch zu einem ausgeglichenen gesamtstaatlichen Haushalt beitragen. Das
mittelfristige Haushaltsziel eines strukturellen Überschusses von 0,5 %
des BIP entspricht den Anforderungen des Stabilitäts‑ und Wachstumspakts.
In Bezug auf den (neu berechneten) strukturellen Haushaltsaldo[8] hat Finnland 2011 das
mittelfristige Haushaltsziel erreicht, 2012-2015 dürfte das Land das Ziel knapp
verfehlen. Das Wachstum der Staatsausgaben entspricht in sämtlichen Jahren
außer 2015 unter Berücksichtigung der diskretionären einnahmenseitigen
Maßnahmen dem Richtwert des Stabilitäts- und Wachstumspakts für die Ausgaben.
Mit dem Programm soll erreicht werden, dass der gesamtstaatliche Haushalt 2015
ausgeglichen ist und dass ab 2016 ein Haushaltsüberschuss erzielt wird. Die
Schuldenquote liegt deutlich unter 60 % des BIP, der Schuldenstand wird
2014 gemäß dem Programm mit 52 % des BIP den Höhepunkt überschreiten. Vor allem
aufgrund der sich rasch verschlechternden Abhängigkeitsquote infolge der
Bevölkerungsalterung bleibt in den öffentlichen Finanzen eine erhebliche
Tragfähigkeitslücke bestehen. Die Tragfähigkeitslücke bei den öffentlichen
Finanzen muss fortlaufend beobachtet werden, so dass je nach Bedarf Maßnahmen
getroffen werden können. Der Haushaltsrahmen Finnlands ist durch mehrjährige
Ausgabenobergrenzen abgesteckt, wobei diese bislang nicht für den kommunalen
Sektor gelten. (9)(9) Die Produktivität der öffentlichen Dienste war in den letzten
zehn Jahren rückläufig. Die finnischen Behörden wurden aus diesem Grund bereits
mehreren Reformen unterzogen, wobei diese besonders auf Ebene der
Lokalverwaltungen nur langsam greifen. Zusätzlich zu einem Produktivitätsprogramm
auf zentralstaatlicher Ebene wird landesweit eine Kommunalreform durchgeführt.
Weitere Produktivitätsgewinne und Kosteneinsparungen könnten durch die
Förderung des Wettbewerbs in abgeschirmten privaten und öffentlichen Sektoren
im Wege einer weiteren Produkt‑ und Arbeitsmarktderegulierung
erzielt werden. (10)(10) In den letzten Jahren hat die finnische Regierung
Maßnahmen zum Abbau der Jugend‑ und Langzeitarbeitslosigkeit
ergriffen. Neben einem Pilotprogramm zur Verminderung der
Langzeitarbeitslosigkeit wurde unter anderem eine Sozialgarantie für junge
Menschen eingeführt. Die Maßnahmen sind ehrgeizig und zweckdienlich, müssen
jedoch jetzt umgesetzt werden, wobei eine Erhöhung des Qualifikationsniveaus
und eine Verbesserung der Arbeitsmarktchancen der Zielgruppen im Mittelpunkt
stehen müssen. In Anbetracht der demografischen Entwicklung ist es im Hinblick
auf tragfähige öffentliche Finanzen und den künftigen Arbeitskräftebedarf
wichtig, die Erwerbstätigenquote bei älteren Arbeitnehmern zu erhöhen. Die
Lebenserwartung ist schneller gestiegen als bei der Rentenreform von 2005
erwartet, was zur Folge hatte, dass das derzeitige gesetzliche
Renteneintrittsalter letztendlich zu niedrig angesetzt sein könnte. In ihrem
Programm hat sich die Regierung verpflichtet, das Rentenalter bis 2025 effektiv
auf 62,4 Jahre anzuheben. Im März 2012 vereinbarten die Sozialpartner
verschiedene Maßnahmen zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit. Zudem hat sich
die Regierung verpflichtet, bis spätestens 1. Januar 2017 eine Rentenreform
durchzuführen. Im Moment muss es in erster Linie darum gehen, die für die
nächste Zeit vereinbarten Maßnahmen umzusetzen. (11)(11) Im Dienstleistungssektor in Finnland bestehen noch immer
restriktive rechtliche Hindernisse; gleichzeitig ist die Marktkonzentration nicht
nur im Einzelhandel, sondern auch in der Produktion stark ausgeprägt. Auf dem
Lebensmitteleinzelhandelsmarkt in Finnland ist die Marktkonzentration höher als
in anderen Ländern Europas und auch die Lebensmittelpreise sind unter den
höchsten. In Finnland werden in Wettbewerbssachen traditionell niedrige
Geldbußen verhängt, was deren abschreckende Wirkung in Frage stellt. In der
Wettbewerbspolitik gab es bestimmte Neuerungen, beispielsweise ein neues
nationales Wettbewerbsgesetz und neue Raumordnungs‑ und
Bebauungsvorschriften. Die Regierung hat darüber hinaus ein neues
Wettbewerbsförderungsprogramm zugesagt. Es sollte unverzüglich vorgelegt
werden, um die wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen auf den Produkt‑
und Dienstleistungsmärkten weiter zu festigen. (12)(12) In Finnland stagniert der Produktivitätszuwachs;
finnische Exportunternehmen haben in den letzten Jahren auf den Auslandsmärkten
Marktanteile verloren. Die Lohnstückkosten sind außer in der verarbeitenden
Industrie gestiegen. In einigen der zur Zeit leistungsstärksten
Wirtschaftszweige, wie der Elektronikbranche und der Papierindustrie, hat die
Wachstumskurve offenbar ihren Höhepunkt erreicht. Der Anteil der verarbeitenden
Industrie am BIP geht allgemein zurück. Finnland führt Zwischenerzeugnisse und
Investitionsgüter vorwiegend in reife, langsam wachsende Volkswirtschaften aus,
in Entwicklungsländer sind finnische Produkte eher die Ausnahme. Die finnische
Wirtschaft muss sich hinsichtlich der Unternehmen als auch der Exportmärkte
diversifizieren, so dass in Zukunft neue starke Exportunternehmen entstehen.
Trotz der bisherigen Leistungsstärke der finnischen Forschung, technischen
Entwicklung und Innovation kann Finnland seine Stellung als Innovationsführer
in der EU nicht halten, wenn nicht erheblich mehr innovative
Wachstumsunternehmen hinzukommen. Dazu müssen Innovation, die Transformation
von FuE-Produkten in markttaugliche Produkte und die Durchdringung
wachstumsstarker Exportmärkte gefördert werden. Kurzfristig geht es vor allem
auch darum, das umfassende Know-how im IKT-Bereich in Finnland auch in anderen
Wirtschaftszweigen, darunter im öffentlichen Sektor zu nutzen und zu
verbreiten. Hinsichtlich der Lohnentwicklung sieht die Tarifvereinbarung von
2011 eine mäßige Lohnsteigerung in den Jahren 2012 und 2013 vor, wodurch sich
die Position Finnlands gegenüber ihren wichtigsten Handelspartnern verbessern
dürfte. (13)(13) Finnland ist
im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. So
hat sich das Land 2011 zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, der
Erwerbstätigenquote und der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, zur
Stärkung der Stabilität des Finanzsystems und zur Steuerkoordinierung
verpflichtet. Die Kommission hat geprüft, inwiefern diese
Euro-Plus-Pakt-Verpflichtungen umgesetzt wurden. Die Ergebnisse dieser
Bewertung sind in die Empfehlungen eingeflossen. (14)(14) Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission
die Wirtschaftspolitik Finnlands eingehend analysiert. Sie hat das
Stabilitätsprogramm und das Nationale Reformprogramm bewertet und eine
eingehende Prüfung vorgelegt. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine
auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Finnland,
sondern auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und –Richtungsvorgaben
berücksichtigt, um durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige
nationale Entscheidungen die wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen
Union insgesamt zu verstärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen
Semesters sind in die Empfehlungen 1 bis 5 eingeflossen. (15)(15) Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das
Stabilitätsprogramm Finnlands geprüft; seine Stellungnahme[9] ist insbesondere in Empfehlung
1 eingeflossen. (16)(16) Anhand der Ergebnisse der eingehenden Prüfung durch die
Kommission und vorstehender Bewertung hat der Rat das Nationale Reformprogramm
2012 und das Stabilitätsprogramm Finnlands geprüft. Seine Empfehlungen gemäß
Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln sich in den
nachstehenden Empfehlungen wider – EMPFIEHLT, dass Finnland im Zeitraum
2012-2013 folgende Maßnahmen ergreift. Finnland sollte 1. ab 2012 eine solide
Haushaltsposition haben, indem Abweichungen vom mittelfristigen Haushaltsziel,
das die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen garantiert,
beseitigt werden; dazu die Haushaltsstrategie konsolidieren und rigoros
anwenden und parallel dazu ab 2013 ausreichend spezifizierte Maßnahmen
ergreifen, darunter den Richtwert für die Ausgaben einhalten; weiterhin
jährlich die auf die Bevölkerungsalterung zurückzuführende Tragfähigkeitslücke
bewerten und die öffentlichen Einnahmen und Ausgaben auf die langfristigen
Ziele und Erfordernisse ausrichten; die Gebietskörperschaften enger in das
System der mehrjährigen Ausgabenobergrenzen einbinden; 2. weitere Maßnahmen zur
Steigerung der Produktivität und zur Senkung der Kosten der öffentlichen
Dienste ergreifen, darunter einen Strukturwandel und andere effizienzfördernde
Gebietskörperschaftsreformen einleiten, um dadurch auch die Herausforderungen
infolge der Bevölkerungsalterung bewältigen zu können; 3. die laufenden Maßnahmen zur
Verbesserung der Arbeitsmarktchancen junger Menschen und Langzeitarbeitsloser
umsetzen und dabei besonders auf die Verbesserung des Qualifikationsniveaus
abheben; weitere Maßnahmen zur Steigerung der Erwerbstätigenquote älterer
Arbeitnehmer ergreifen, indem unter anderem Vorruhestandsregelungen
eingeschränkt werden; Maßnahmen zur Heraufsetzung des gesetzlichen
Renteneintrittsalters entsprechend dem Anstieg der Lebenserwartung ergreifen; 4. für mehr Wettbewerb auf den
Produkt‑ und Dienstleistungsmärkten besonders in der Einzelhandelsbranche
sorgen, indem das neue Wettbewerbsgesetz und das Wettbewerbsförderungsprogramm
wirksam angewandt werden; dafür sorgen, dass Dienstleistungsaufträge der Städte
und Gemeinden verstärkt im Wege öffentlicher Ausschreibungen vergeben werden
und dass zwischen privaten und öffentlichen Unternehmen Wettbewerbsneutralität
herrscht; weitere Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die in
Wettbewerbssachen verhängten Geldbußen abschreckend wirken; 5. zur Steigerung der
Produktivität und Verbesserung der außenwirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit
weiter an der Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur arbeiten, vor allem
indem es die geplanten Maßnahmen zum Ausbau der Innovationsbasis zügig umsetzt,
wobei die Lohnentwicklung weiter an die Produktivitätsentwicklung angepasst
werden muss. Geschehen zu Brüssel am Im
Namen des Rates Der
Präsident/Die Präsidentin [1] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S 1. [2] ABl. L 306 vom 23.11.2011, S 25. [3] COM(2012) 312 final. [4] P7_TA(2012)0048 und P7_TA(2012)0047. [5] Beschluss 2012/238/EU des Rates vom 26. April 2012. [6] COM(2012) 68 final. [7] SWD(2012) 154 final. [8] Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und
befristete Maßnahmen nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand
der Programmdaten unter Anwendung der gemeinsamen Methodik. [9] Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates.