Verordnung (EG) Nr. 839/95 des Rates vom 10. April 1995 zur Änderung der Liste der Länder in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 519/94
Amtsblatt Nr. L 085 vom 19/04/1995 S. 0009 - 0009
VERORDNUNG (EG) Nr. 839/95 DES RATES vom 10. April 1995 zur Änderung der Liste der Länder in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 519/94 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: Die Verordnung (EG) Nr. 519/94 des Rates vom 7. März 1994 über die gemeinsame Regelung der Einfuhren aus bestimmten Drittländern (1) gilt unter anderem für die Einfuhren von Waren mit Ursprung in Estland, Lettland und Litauen. Die Gemeinschaft hat mit Estland, Lettland und Litauen Freihandelsverträge abgeschlossen; diese Länder haben ein umfassendes Programm von Wirtschaftsreformen eingeleitet, das ihren Übergang zur Marktwirtschaft gewährleisten soll. Folglich ist vorzusehen, daß die betreffenden Länder mit dem Inkrafttreten dieser Abkommen nicht mehr unter die Verordnung (EG) Nr. 519/94 fallen - HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 519/94 werden Estland, Lettland und Litauen gestrichen. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Sie gilt ab dem Inkrafttreten der Freihandelsverträge zwischen den in Artikel 1 genannten Länder und der Gemeinschaft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Geschehen zu Luxemburg am 10. April 1995. Im Namen des Rates Der Präsident A. JUPPÉ (1) ABl. Nr. L 67 vom 10. 3. 1994, S. 89.