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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2024/4180

2.8.2024

P9_TA(2023)0478

Die Massai-Gemeinschaften in Tansania

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Dezember 2023 zu den Massai-Gemeinschaften in Tansania (2023/3024(RSP))

(C/2024/4180)

Das Europäische Parlament,

—

gestützt auf Artikel 144 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass den Massai-Gemeinschaften die Vertreibung von ihrem Land im Distrikt Ngorongoro, das auch das Naturschutzgebiet Ngorongoro und das Schutzgebiet Loliondo umfasst, droht;

B.

in der Erwägung, dass die staatlichen Stellen Tansanias im Juni 2022 damit begonnen haben, eine Fläche von 1 500 km2 in Loliondo in ein Wildschutzgebiet zu verwandeln, was zu großflächigen Vertreibungen führte und mehr als 70 000 Menschen des Zugangs zu Weideland beraubte, das für die Gesundheit ihres Viehs und ihren Lebensunterhalt unerlässlich ist; in der Erwägung, dass nicht zum ersten Mal versucht wurde, den Massai in Loliondo ohne ihre freie, vorherige Zustimmung in Kenntnis der Sachlage den Zugang zu dörflichem Weideland zu verwehren;

C.

in der Erwägung, dass die Regierung seit Juni 2022 im Naturschutzgebiet Ngorongoro den Zugang zu lebenswichtigen Leistungen wie Nahrung, Bildung, Wasser und Gesundheitsversorgung eingeschränkt hat, wodurch sich zahlreiche Massai-Gemeinschaften zur Abwanderung gezwungen sahen;

D.

in der Erwägung, dass die Achtung der Rechte indigener Völker und lokaler Gemeinschaften Voraussetzung für die erfolgreiche Erhaltung der biologischen Vielfalt ist; in der Erwägung, dass unabhängige Sachverständige der Vereinten Nationen und die Afrikanische Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker Tansania nachdrücklich aufgefordert haben, jegliche gewaltsame Vertreibung in Ngorongoro einzustellen, und sich besorgt über die unzureichende Rücksprache der Regierung mit den betroffenen Massai-Gemeinschaften und die mangelnde Transparenz geäußert haben;

1.

fordert die Regierung Tansanias nachdrücklich auf, die gewaltsame Vertreibung der Massai-Gemeinschaften sofort einzustellen, alle Schritte zu unterlassen, die sich negativ auf das Leben, den Lebensunterhalt und die Kultur dieser Gemeinschaften auswirken, ihnen die sichere Rückkehr zu garantieren und ihr Recht auf Zugang zur Justiz und auf wirksame Rechtsbehelfe für die Opfer zu achten;

2.

fordert die Regierung Tansanias auf, die Rechte indigener Völker und lokaler Gemeinschaften anzuerkennen und zu schützen und auch dem Land und den Ressourcen, das bzw. die die Massai-Gemeinschaften seit Generationen bewirtschaften, sowie ihrer Rolle bei der Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt und der biologischen Vielfalt mit Wertschätzung zu begegnen;

3.

bekräftigt, dass bei allen Maßnahmen im Zusammenhang mit den Massai-Gemeinschaften die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte respektiert werden müssen und insbesondere die Rechte der indigener Völker und lokaler Gemeinschaften, einschließlich ihres Rechts auf Selbstbestimmung, auf Land, auf Versammlungsfreiheit und freie, vorherige Zustimmung in Kenntnis der Sachlage;

4.

fordert die staatlichen Stellen Tansanias auf, mit den betroffenen Gemeinschaften zusammenzuarbeiten, um eine dauerhafte und annehmbare Lösung für die Massai im Distrikt Ngorongoro, bei der auch ihre Rechte geachtet werden, auszuarbeiten;

5.

fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst und die Kommission auf, in ihrem politischen Austausch mit der Regierung Tansanias die Bedeutung der Wahrung der Menschenrechte herauszustellen;

6.

fordert die Regierung Tansanias nachdrücklich auf, Beobachterbesuche der Vereinten Nationen und der Organe der EU zuzulassen;

7.

fordert die Kommission auf, ihre Mittelzuweisungen für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe für Tansania zu erhöhen, da ursprünglich keine Hilfe zur Unterstützung des Massai vorgesehen war;

8.

fordert die Kommission auf, ihm über die EU-Budgethilfeprogramme und andere Initiativen in Tansania Bericht zu erstatten, wobei den Projekten, die sich mit dem Verlust an biologischer Vielfalt und dem Klimawandel befassen, und den darin vorgesehenen Menschenrechtsgarantien besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist;

9.

beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung den Organen der EU, den Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament von Tansania und den Vereinten Nationen zu übermitteln.

ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4180/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)