Beschluß über den vom Vermittlungsausschuß gebilligten gemeinsamen Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 93/12/ EWG des Rates(C4-0500/98 96/0163(COD))(Verfahren der Mitentscheidung: dritte Lesung)
Amtsblatt Nr. C 313 vom 12/10/1998 S. 0031
A4-0313/98 Beschluß über den vom Vermittlungsausschuß gebilligten gemeinsamen Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 93/12/EWG des Rates(C4-0500/98 - 96/0163(COD))(Verfahren der Mitentscheidung: dritte Lesung) Das Europäische Parlament, * in Kenntnis des vom Vermittlungsausschuß gebilligten gemeinsamen Entwurfs und der diesbezueglichen Erklärungen der Kommission (C4-0500/98 - 96/0163(COD)), * unter Hinweis auf seine Stellungnahme aus erster Lesung ((ABl. C 132 vom 28.4.1997, S. 159.)) zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(96)0248 ((ABl. C 77 vom 11.3.1997, S. 1.)), * unter Hinweis auf seinen Beschluß über den Gemeinsamen Standpunkt ((ABl. C 80 vom 16.3.1998, S. 92.)), * in Kenntnis der Stellungnahme der Kommission zu den Abänderungen des Parlaments am Gemeinsamen Standpunkt (KOM(98)0241 - C4-0267/98), * unter Hinweis auf Artikel 189 b Absatz 5 des EG-Vertrags, * gestützt auf Artikel 77 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung, * in Kenntnis des Berichts seiner Delegation im Vermittlungsausschuß (A4-0313/98), 1. billigt den gemeinsamen Entwurf; 2. beauftragt seinen Präsidenten, den Rechtsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 191 Absatz 1 des EG-Vertrags zu unterzeichnen; 3. beauftragt seinen Generalsekretär, den Rechtsakt im Rahmen seiner Zuständigkeiten zu unterzeichnen und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates seine Veröffentlichung im Amtsblatt zu veranlassen; 4. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluß dem Rat und der Kommission zu übermitteln.