51998AP0313

Beschluß über den vom Vermittlungsausschuß gebilligten gemeinsamen Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 93/12/ EWG des Rates(C4-0500/98 96/0163(COD))(Verfahren der Mitentscheidung: dritte Lesung)

Amtsblatt Nr. C 313 vom 12/10/1998 S. 0031


A4-0313/98

Beschluß über den vom Vermittlungsausschuß gebilligten gemeinsamen Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 93/12/EWG des Rates(C4-0500/98 - 96/0163(COD))(Verfahren der Mitentscheidung: dritte Lesung)

Das Europäische Parlament,

* in Kenntnis des vom Vermittlungsausschuß gebilligten gemeinsamen Entwurfs und der diesbezueglichen Erklärungen der Kommission (C4-0500/98 - 96/0163(COD)),

* unter Hinweis auf seine Stellungnahme aus erster Lesung ((ABl. C 132 vom 28.4.1997, S. 159.)) zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(96)0248 ((ABl. C 77 vom 11.3.1997, S. 1.)),

* unter Hinweis auf seinen Beschluß über den Gemeinsamen Standpunkt ((ABl. C 80 vom 16.3.1998, S. 92.)),

* in Kenntnis der Stellungnahme der Kommission zu den Abänderungen des Parlaments am Gemeinsamen Standpunkt (KOM(98)0241 - C4-0267/98),

* unter Hinweis auf Artikel 189 b Absatz 5 des EG-Vertrags,

* gestützt auf Artikel 77 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

* in Kenntnis des Berichts seiner Delegation im Vermittlungsausschuß (A4-0313/98),

1. billigt den gemeinsamen Entwurf;

2. beauftragt seinen Präsidenten, den Rechtsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 191 Absatz 1 des EG-Vertrags zu unterzeichnen;

3. beauftragt seinen Generalsekretär, den Rechtsakt im Rahmen seiner Zuständigkeiten zu unterzeichnen und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates seine Veröffentlichung im Amtsblatt zu veranlassen;

4. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluß dem Rat und der Kommission zu übermitteln.